Bäriges Wintervergnügen: Paddington im Schlosshof

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Bäriges Wintervergnügen: Paddington im Schlosshof
Amtsblatt 48 Donnerstag, 2. Dezember 2021 81. Jahrgang
Diese Ausgabe erscheint auch online

Bäriges Wintervergnügen: Paddington im Schlosshof
Was ist möglich, was ist klug? Viele Gedanken hatte sich          oder gut eingehüllt in Decken das Geschehen verfolgten.
der Arbeitskreis „Kultur im Schloss“ gemacht, bevor der           Während die Älteren das Wiedersehen mit Hugh Grant, ganz
liebenswerte Bär Paddington am Samstag, 20. November              ungewohnt als Bösewicht, zum Lachen brachte, waren die
2021, auf der Leinwand vor dem Schloss erschien. Draußen,         Kinder von dem knuddeligen Bären, der dem Geschenk für
viel Abstand, Sitzgruppen des gleichen Haushalts, kein Al-        seine Tante Lucy hinterherjagte, angetan. Möglich machte
kohol – das waren die Voraussetzungen für das Winterhigh-         das ganze Vergnügen Filmvorführer Ralf Heinze und sein
light vor dem Advent. Und alle, die kamen, waren danach           Team. Nicht zu vergessen: die Nachbarschaft, die zum Teil
überzeugt: Es war gut und schön!                                  ihre Parkplätze und ihre Nachtruhe dem Filmvergnügen für
Knuffig, lieb und gutgläubig im allerbesten Sinne – das ist       ein paar Stunden opferte.
Paddington Bär. Im ersten Kinofilm landet er bei Familie          Nachdem alle etwas mehr als 90 Minuten lang dem uner-
Brown in London und krempelt ihr Leben um. Im zweiten             schütterlichen Glauben des Bären an das Gute zugesehen
Teil, der in Kirchentellinsfurt ab 18.00 Uhr bereits im Dunkeln   hatten, waren sie sich einig: So ein Familienfilm tut gut. Und
auf der großen Leinwand vor dem Schloss erschien, gerät           er bestärkt darin, das Richtige immer wieder zu versuchen.
er unverschuldet in eine richtige Räuberpistole und wird zu
                                                                  Manchmal ist es auch richtig, etwas zu lassen: Aus diesem
10 Jahren Gefängnis verurteilt. Doch seine Familie draußen
                                                                  Grund bittet Kultur im Schloss um Verständnis, dass die
und seine neuen Freunde hinter Gittern stehen zu ihm und
                                                                  weiteren Veranstaltungen im Dezember („Die Weihnachtsge-
schließlich kann (auch mithilfe der gesamten Nachbarschaft)
der wahre Schuldige überführt werden. Dabei kommt es na-          schichte“) und im Januar („Konzert zum neuen Jahr“) nicht
türlich zu unzähligen Irrungen und Wirrungen, die viel Grund      stattfinden werden. Wir halten es nicht für angebracht, jetzt
für herzhaftes Lachen liefern.                                    „Indoor-Events“ anzubieten – freuen uns aber auf einen
Viele Kinder und ein paar begleitende Erwachsene kamen            Kultur-Frühling im nächsten Jahr!
ganz auf ihre Kosten, als sie zum Teil in Schneeanzügen                                    Text: Ruth Setzler, Bild: Ralf Heinze
Bäriges Wintervergnügen: Paddington im Schlosshof
Seite 2 . Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021                                 Gemeindebote Kirchentellinsfurt

                           Willkommen auf dem Krippenweg

                                                                                Ob klein oder groß, alt oder
       Über 40 Krippen sind
                                                                                modern – sie erzählen vom
       vom 1. Advent bis
                                                                                Wunder im Stall.
       6. Januar zu sehen.

  1 Rathausplatz / Rathaussträßle        9 Im Eichengrund                    18 Himmelreich
         Naturkostladen (Nr. 12)               Weilhaukindergarten (30)          Familie Quiel (Nr. 21)
         FACHwerk (Nr. 2)                                                         Krippen-Garage
         Volksbank                      10 Sonnenhalde                             (Ecke Taubenstraße)
         Post/Büro Berth                      E. Janzen (52)
                                                                             19. Hofstattweg
  2 Dorfstraße                           11 Friedrichstraße                         Familie Setzler (Nr. 18)
          Apotheke (Nr. 41)                    Koslowski/Richter (Nr. 9)          Familie Nerz (Nr. 16)
          Bati-Markt (39)               12 Kirchfeldstraße                         Familie Schmitt (Nr. 5)
          Kreissparkasse (35)                  Ev. Gemeindehaus            20 Gartenstraße/Baumgartenstr.
          Änderungsschneiderei (31)             (Hohenbergstraße 1)                Familie Jung (12)
          Familie Heusel (Nr. 24)              Katholische Kirche (21)
          Waldis Fahrschule (Nr. 1)            Martinshaus (Nr. 19)        21 Im Gässle
                                                Blumen Nagel                       Familie Heinze/Ludwig (23)
  3 Am Plon                                      (Kirchackerstraße 39)
         K’ffeehaus (Nr. 2)                    Regenbogen-Kinderhaus       22 In der Gass
         La Cascina (Nr. 4)                    Graf-Eberhard-Schule                Schlosskindergarten (Nr.16)
         Stoffwechsel Bezold (Nr. 22)                                               Volksbänkle (Nr.33)
                                         13 Raichbergstraße
  4 Neue Steige                                 Familie Schmid (Nr. 2)      23 In und rund ums Schloss
         Ruth Enzer (Nr. 14)                                                       Große Schloss
         Allianz O. Herdtner (Nr. 22)   14 Billinger Allee                          (Glasanbau)
                                                 Familie Naske (Nr. 15/4)          sariwa / Kleines Schloss
  5 Weilhauweg                                   Familie Reiff (Nr. 12)             (Schlosshof 2)
         Kath. Pfarramt
                                                                                    Ev-meth. Kirche
                                         15 Faulbaum                                 (Schlossgartenstraße 8)
  6 Dammweg                                     Jugendrotkreuz (Nr. 7)
       Fischerkischd                                                               Familie Gotter (Schulstr. 26)
                                         16 Gächtstraße                      24 Zurück beim Rathaus:
  7 Bahnhofsstraße                             Familie Probst (54)
        Designfabrik Hecht (Nr. 26)                                                Kerni (ehem. Verwaltung)
                                         17 Dornackerstraße                         Bücherei
  8 Wannweiler Straße                          Familie Grosgeorge (16)             Rathaus mit speziell für den
        Mode Knoblich (Nr.12)                                                       Weg angefertigter Krippe
        Wein Moment (Nr. 30)
Bäriges Wintervergnügen: Paddington im Schlosshof
Gemeindebote Kirchentellinsfurt                           Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021 . Seite 3

                            10 Jahre Krippenweg

 Dank ihres Esels geben Maria und Josef auf dem langen Weg durch den Schnee nicht auf. Zum
 Glück wurde der Weg geräumt und die Aussicht auf den warmen Stall hilft dem Paar. So prä-
 sentiert sich nach den kalten Nächten eine der Krippen, die draußen zu besichtigen sind (rechts
 oben). Vier große Kerzen weisen den Weg zu einer anderen, die nicht nur ideal unter einer Stra-
 ßenlaterne, sondern zudem direkt vor einem Tannenbaum steht, der nun weihnachtlich geschmückt
 ist (links). Auch kleine Krippen auf Fenstersimsen und hinter Glas sind jetzt zu entdecken. Wer es
 lieber größer mag, sollte sich einmal neben die unglaubliche Pyramide stellen, die auf verschiede-
 nen Ebenen die Geschichte vom Stall, aber auch von den Hirten und den Königen erzählt (Mitte).
 Doch hier ist nur eine kleine Auswahl an Krippen zu sehen, die jetzt in Kirchentellinsfurt in Gärten
 oder Fenstern stehen…

 Zum zehnten Mal findet in diesem Winter der Krippenweg statt. Manche der ausgestellten Krippen
 gibt es seit der ersten Stunde. Einige davon haben in den letzten Jahren Zuwachs bekommen:
 Neue Personen und Tiere sind nun am Stall zu finden. Und an mancher Stelle von Kirchentel-
 linsfurt ist ein neues Licht angegangen. Ob klein oder groß, alt oder modern - überall wird vom
 Weihnachtswunder berichtet. Eine friedliche Stimmung breitet sich aus und wer sich auf den Weg
 macht, kann das spüren. Das ist jederzeit bis zum 6. Januar möglich und auch abends im Däm-
 merlicht sehr zu empfehlen. Ab nächster Woche soll es zudem wieder ein Quiz der Konfirmanden
 und Konfirmandinnen der evangelischen Kirche geben, das die Entdeckerfreuden fördert. Es wird
 demnächst im Gemeindeboten abgedruckt - zusammen mit der Auflösung der heutigen Frage: Wo
 stehen diese Krippen?
                                                                     Text und Bilder: Ruth Setzler
Seite 4 . Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021                                       Gemeindebote Kirchentellinsfurt

Besuch des Bürgermeisters
zu Geburtstagen, Ehejubiläen
und Neugeborenen
Liebe Kirchentellinsfurterinnen und Kirchentellinsfurter,
die derzeitigen Entwicklungen der Corona-Pandemie sind alles
andere als erfreulich. Derzeit kennen die Ansteckungszahlen
nur eine Richtung und diese Tatsache bringt mich leider wie-
der an den Punkt, an dem die Vorsicht dem Wunsch nach
Begegnung Vorrang haben muss. Ich habe es gar als einen
Schritt zu einer weiteren Normalität betrachtet, dass ich ab
dem Sommer meine Besuche bei Ihnen zu Hause wieder
aufnehmen konnte. Diese sind mir ein wichtiger Teil meiner
Funktion als Ihr Bürgermeister und doch werde ich ab dem
1. Dezember meine Besuche bis auf Weiteres abermals aus-
setzen müssen, um damit dem notwendigen Erfordernis der
Kontaktreduzierungen Rechnung tragen zu können. Unsere
Hausmeister werden Ihnen die Geschenke kontaktlos an Ihrer
Haustüre abgeben, so dass Sie sich an dem kleinen Gruß
der Gemeinde erfreuen können. Ihnen von Herzen eine gute
Advents- und Weihnachtszeit wünscht, verbunden mit dem
wichtigen Wunsch, dass Sie gesund bleiben
Ihr

Bernd Haug
Bürgermeister

Liebe kleine Erdenbürger, herzlich
willkommen in Kirchentellinsfurt                               Mellem, Eduard mit seinen Eltern

Chigumbu, Mufaro mit seinen Eltern                             Sommer, Emilia Rosalie mit ihren Eltern
Gemeindebote Kirchentellinsfurt                                              Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021 . Seite 5

                                                                   Öffentliche Bekanntmachung
 Amtliche Bekanntmachungen                                         Gemeinde Kirchentellinsfurt
                                                                   Landkreis Tübingen
                                                                   Streupflichtsatzung
Öffentliche Sitzung                                                vom 25. November 2021
des Technischen Ausschusses                                        Aufgrund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-
                                                                   Württemberg und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
am Donnerstag, 9. Dezember 2021, um 18.30 Uhr                      temberg hat der Gemeinderat am 25. November 2021 folgen-
in der Richard-Wolf-Halle                                          de Satzung beschlossen:
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschus-
ses findet am Donnerstag, 9. Dezember 2021, um 18.30 Uhr                                          §1
in der Richard-Wolf-Halle statt. Hierzu wird die Bevölkerung            Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
freundlich eingeladen.                                             (1) Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlosse-
Bei der Sitzung des Technischen Ausschusses wird die Einhal-           nen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwe-
tung der 3G-Regelung (Test-, Genesenen- oder Impfnachweis)             ge und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maß-
kontrolliert. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis            gabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu
mit.                                                                   räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
                                                                   (2) Für Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend
Tagesordnung:                                                          Wohnzwecken dienen, sowie bei gemeindlichen Alters- und
1. Baugesuche/Bauvoranfragen                                           Wohnheimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§
   1.1 Baugesuch auf Nutzungsänderung der Gewerbeimmo-                 41 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz).
       bilie für Lebensmittelautomaten und Werbefläche für         (3) Für die Unternehmen von Eisenbahnen des öffentlichen
       Immobilienangebote, Einhornstraße 25                            Verkehrs und von Straßenbahnen gelten die Verpflichtun-
   1.2 Baugesuch auf Instandsetzung des Gebäudes, Errich-              gen nach dieser Satzung insoweit, als auf den ihren Zwe-
       tung eines Raumes im OG, zwei Parkplätze, Aufteilung            cken dienenden Grundstücken Gebäude stehen, die einen
       des Gebäudes in zwei Wohneinheiten, Haldenweg 43                unmittelbaren Zugang zu der Straße haben, oder es sich
   1.3 Baugesuch auf Neubau eines Carports mit zwei Stell-             um Grundstücke handelt, die nicht unmittelbar dem öffent-
       plätzen, Himmelreichstraße 6, Flst. 1645/1                      lichen Verkehr dienen (§ 41 Abs. 3 Satz 2 Straßengesetz).
   1.4 Baugesuch auf Erweiterung Terrasse mit Pool und                 Die Verpflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für
       Gästehaus, Bahnhofstraße 30                                     die Eigentümer des Bettes öffentlicher Gewässer (§ 41
   1.5 Baugesuch auf Abbruch des bestehenden Gebäudes                  Abs. 3 Satz 1 Straßengesetz).
       und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Neue                                            §2
       Straße 8                                                                                 Verpflichtete
   1.6 Sonstige Baugesuche/Bauvoranfragen                          (1)   Straßenanlieger i.S. dieser Satzung sind die Eigentümer und
2. Verschiedenes, Bekanntgaben                                           Besitzer (z.B. Mieter u. Pächter) von Grundstücken, die an
                                                                         einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen
Herzlichen Glückwunsch                                                   Zugang haben (§ 15 Abs. 1 Straßengesetz). Als Straßen-
                                                                         anlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher
Es feiert Geburtstag am:                                                 Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der
Montag, 6.12.2021                                                        Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende,
Dorothea Berta Knoblich den 75. Geburtstag                               unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen
                                                                         Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei
                                                                         besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der
Neufassung der Streupflichtsatzung                                       Straßenbreite beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz).
Der Gemeinderat hat am 25.11.2021 die Neufassung der               (2)   Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für die-
Streupflichtsatzung beschlossen. Hintergrund ist u.a. ein Urteil         selbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldneri-
des OLG Karlsruhe, das festgestellt hat, dass es bei innerörtli-         sche Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnah-
chen Straßen ohne Gehwegen in der Regel ausreichen würde,                men sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten
wenn bei Glätte im Winter auf einer Straßenseite ein Streifen            ordnungsgemäß erfüllt werden.
von einem Meter bestreut wird. Da die Gemeinde zu einem            (3)   Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlie-
„Mehr“ - also zu beidseitigem Streuen - nicht verpflichtet               ger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
wäre, könne sie dieses „Mehr“ auch nicht auf die Anlieger          (4)   Bei Straßen ohne Gehwege sind in ungeraden Jahren die
übertragen.                                                              Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden
Der Gemeinderat hat nun entsprechend dem Satzungsmuster                  Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern ver-
des Gemeindetags Baden-Württemberg die Streupflichtsatzung               pflichtet, auf jeweils ihrer Straßenseite die entsprechenden
dahingehend angepasst, dass nun bei Straßen ohne Gehwe-                  Flächen im Sinne von § 3 Abs. 2 zu räumen und zu streuen.
gen eine jährlich wechselnde Räum- und Streupflicht vorgese-                                        §3
hen ist, da somit der verpflichtete Anlieger eindeutig bestimmt           Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
werden kann. In ungeraden Jahren sind die Straßenanlieger          (1)   Gehwege i.S. dieser Satzung sind die dem öffentlichen
mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die Straßen-                Verkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentli-
anlieger mit geraden Hausnummern verpflichtet, auf jeweils               chen Straße sind.
ihrer Straßenseite die Flächen zu räumen und zu streuen.           (2)   Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls
Bei Straßen mit beidseitigen Gehwegen gibt es keine Än-                  Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen
derungen, dort sind die Anlieger zum Räumen und Streuen                  in einer Breite von 1,0 Meter.
des Gehwegs verpflichtet, bei einseitigen Gehwegen sind nur        (3)   Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen
diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der             sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von
Gehweg verläuft.                                                         1,0 Meter. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen
Außerdem sind in der Satzung die Zeiten dahingehend ange-                u.Ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenan-
passt worden, dass nun samstags erst ab 8.00 Uhr (bisher                 lieger für eine Satz 1 entsprechend breite Fläche entlang
7.00 Uhr) geräumt und gestreut sein muss.                                dieser Einrichtungen verpflichtet.
Die neu gefasste Streupflichtsatzung wird nachfolgend öffent-      (4)   Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsa-
lich bekannt gemacht und tritt am Tag nach der Bekanntma-                men Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidme-
chung, also am 3.12.2021, in Kraft.                                      ten und durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Flächen.
Seite 6 . Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021                                             Gemeindebote Kirchentellinsfurt

(5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sons-                                           §7
    tige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr                Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen
    gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen                               von Schnee- und Eisglätte
    öffentlichen Straße sind.                                        Die Gehwege müssen
(6) Bei Grundstücken, die von einer Straße eine Zufahrt oder         von montags bis freitags           bis 7.00 Uhr
    einen Zugang haben, erstrecken sich die nach dieser Sat-         samstags                           bis 8.00 Uhr und
    zung zu erfüllenden Pflichten auf den Gehweg bzw. die            sonn- und feiertags                bis 9.00 Uhr
    weiteren in Abs. 2 bis 5 genannten Flächen an dem der            geräumt und gestreut sein.
    Straße nächstgelegenen Grundstück, über das die Zufahrt          Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw.
    oder der Zugang erfolgt.                                         Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt,
                                                                     zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
                              §4
                                                                                                    §8
        Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten
                                                                                          Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung       (1) Ordnungswidrig i.S. von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz
    von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungs-                handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtun-
    pflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs             gen aus § 1 nicht erfüllt, insbesondere
    und der öffentlichen Ordnung. Die Reinigung erstreckt sich           1. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen
    räumlich auch auf die unbefestigten Flächen um die im                   nicht entsprechend den Vorschriften in § 4 reinigt,
    Gehwegbereich stehenden Straßenbäume.                                2. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen
(2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Be-                    nicht entsprechend den Vorschriften in §§ 5 und 7 räumt,
    sprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere              3. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren
    Umstände (z.B. Frostgefahr) entgegenstehen.                             in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vor-
(3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden.                  schriften in den §§ 6 und 7 streut.
    Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem         (2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßenge-
    Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere              setz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungs-
    Entwässerungsanlagen oder offene Abzugskanäle geschüt-               widrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 € und
    tet werden.                                                          höchstens 500 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen
                                                                         mit höchstens 250 € geahndet werden.
                                 §5
                    Umfang des Schneeräumens                                                      §9
                                                                                             Inkrafttreten
(1)   Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind,
                                                                     Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma-
      sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis         chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Streupflichtsatzung vom
      zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs       21. Dezember 1989 (in Kraft getreten am 1.1.1990) außer
      gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr           Kraft.
      möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1,0 m
      Breite zu räumen. Bei Fußwegen besteht diese Verpflich-        Kirchentellinsfurt, 26.11.2021
      tung für die Mitte des Fußweges.                               gez. Bernd Haug
(2)   Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf            Bürgermeister
      dem restlichen Teil der Fläche, für die Straßenanlieger ver-
      pflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am     Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
                                                                     Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
      Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in § 3 Abs. 2
                                                                     der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
      bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von         von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften
      Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßenläufe so       beim Zustandekommen der Satzung wird nach § 4 Abs. 4
      freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.            GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
(3)   Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen          Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
      vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt          der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,
      sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen         der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
      gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang     gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
      zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter        Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-
      zu räumen.                                                     zung verletzt worden sind.
(4)   Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Ge-
      räumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn          Winterdienst
      nicht zugeführt werden.
                                                                     Schnee und Eis sind winterbedingte Begleiterscheinungen, die
(5)   An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für
                                                                     auch Gefahren in sich bergen können. Um diese Gefahren zu
      Schulbusse müssen im Rahmen des § 5 Abs. 1 die Geh-            minimieren, obliegt der Gemeinde die Räum- und Streupflicht
      wege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und         für die öffentlichen Straßen, soweit diese verkehrswichtig und
      von Schnee freigehalten werden, dass ein gefahrloses Ein-      gefährlich sind. Die Straßenanlieger haben die Pflicht zum
      und Aussteigen durch eine der Türen der Verkehrsmittel         Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege bei Schnee und
      und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden,       Eisglätte.
      gewährleistet ist.                                             Die wichtigsten Informationen/Bestimmungen haben wir nach-
                                                                     folgend für Sie zusammengestellt:
                                 §6
              Beseitigung von Schnee- und Eisglätte                  1. Räum- und Streupflicht der Gemeinde
(1)   Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die        Nach § 41 Abs. 2 Straßengesetz obliegt es den Gemeinden im
      Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen so-          Rahmen des Zumutbaren, die Straßen innerhalb der geschlos-
      wie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen,      senen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu reinigen,
      dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den             bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eis-
                                                                     glätte mit geeignetem Material zu bestreuen. Da es praktisch
      Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt
                                                                     unmöglich ist, alle Straßen bei plötzlicher Eis- und Glättebil-
      werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach    dung durch Bestreuen in einen ungefährlichen Zustand zu ver-
      § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche.                                 setzen oder ständig darin zu halten, hat die Rechtsprechung
(2)   Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt      anerkannt, dass eine Pflicht, alle Fahrbahnen öffentlicher Stra-
      oder Asche zu verwenden.                                       ßen bei Winterglätte zu bestreuen, nicht besteht. Innerhalb
(3)   Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden             geschlossener Ortschaften müssen deshalb bei Glatteis nur
      Streumitteln ist verboten.                                     die Fahrbahnen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen
(4)   § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.                          bestreut werden. Die Gemeinde hat deshalb den Streuplan
Gemeindebote Kirchentellinsfurt                                            Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021 . Seite 7

auch für diesen Winter streng an die bestehenden gesetzli-         An folgenden Standorten in der Gemeinde kann aus den
chen Verpflichtungen angelehnt, was bedeutet, dass nicht alle      Streukisten in haushaltsüblichen Mengen Splitt zum Streuen
Straßen und zu jeder Zeit von Eis- und Schneeglätte durch          der Gehwege entnommen werden:
übermäßiges Salzstreuen befreit werden. Der Winterdienst auf       - Verwaltungsgebäude Kirchfeldstraße
den Straßen wird nach den festgelegten Streuplänen ausge-          - Neue Steige bei Gebäude 96
führt. Hierbei findet eine Einteilung in drei Zonen statt, wobei   - Neue Steige an der Abzweigung in den Weilhauweg
Buslinien sowie Straßen mit starker Steigung zuerst geräumt        - Reutlinger Straße in der Grünanlage Einmündung In der Gaß
werden. Einzelne Wege und Straßen können nur mit speziell          - Obere Birke bei Gebäude Weißdornweg 32
ausgerüstetem Kleingerät befahren werden. Bereiche mit ge-         - Gächtstraße in der Grünanlage bei Gebäude 36
ringem Verkehrsaufkommen und Steigungen werden gar nicht           - Gächtstraße beim Spielplatz
geräumt. Der Winterdienst auf Gehwegen, Brücken, Treppen,          - Karlstraße beim Hochhaus, Treppenanlage zum Eichengrund
                                                                   - Haldenweg beim Spielplatz am Hochhaus
Überwegen und Anlagen wird maschinell und von Hand ab-
                                                                   - Mühlwaldweg an der Brücke über die Echaz
gearbeitet.
                                                                   Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Der Bauhof ist für Sie da                                          Ihre Gemeindeverwaltung
Für die Mitarbeiter des Bauhofes beginnt der Dienst bei ent-
sprechender Witterung schon um 4.00 Uhr in der Früh. Solan-
ge Sie noch schlafen, versuchen die Mitarbeiter die Straßen        Kommunale Erschließungsgesellschaft
und Wege von Schnee und Eis zu befreien. Helfen Sie mit,           Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH i.L.
damit dies möglichst reibungslos ablaufen kann.                    Offenlegung gem. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GemO
Was können Sie tun?                                                Feststellung Jahresabschluss und Ergebnisverwendung
- Fahrzeuge sollten auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen        Die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Erschlie-
  und in den Garagen geparkt werden.                               ßungsgesellschaft Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH i.L. hat
- Sollte dies nicht möglich sein, achten Sie bitte darauf, dass    am 22.11.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
  eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Metern übrig          2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -14.212,65 €
  bleibt, damit der Schneepflug durchkommt.                        festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf das Geschäftsjahr
- Stellen Sie keine Fahrzeuge auf Wendeplatten und in Ein-         2021 vorgetragen.
  mündungen oder Kurven ab.                                        Prüfungsergebnis
- Schneiden Sie Ihre Hecken, Büsche und Bäume so, dass             Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft H/W/S Hoffmann GmbH
  das Lichtraumprofil auch bei Schnee für den Lkw frei ist.        & Co. KG, Reutlingen, hat den Jahresabschluss sowie den
                                                                   Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungs-
2. Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer                vermerk erteilt.
Neben der Räum- und Streupflicht der Gemeinde sind auch
Straßenanlieger verpflichtet, Winterdienst zu leisten. Die Ge-     Öffentliche Auslegung
meinde hat aufgrund von § 41 Abs. 2 Straßengesetz eine             Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäfts-
Satzung erlassen, welche die Verpflichtung der Straßenanlieger     jahr 2020 werden für die Dauer von sieben Werktagen -
zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege               beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung - bei der
beinhaltet.                                                        Geschäftsstelle der Kommunalen Erschließungsgesellschaft
                                                                   Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH i.L., Stadtverwaltung Reut-
Hieraus die wichtigsten Bestimmungen:                              lingen, ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist derzeit nur möglich
                                                                   nach vorab telefonisch vereinbartem Termin (07121 303-5765).
Straßenanlieger
Verpflichtet sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter         gez. Peter Wilke                gez. Bernd Haug
und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen
oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Stra-       Kommunale Erschließungsgesellschaft
ßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher        Reutlingen-Kirchentellinsfurt mbH i.L.
Grundstücke, die von der Straße durch einen im Eigentum der
Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehenden,
unbebauten Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen
Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei          Gemeinde Kirchentellinsfurt
besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Stra-      Landkreis Tübingen
ßenbreite beträgt. Sind nach der Streupflichtsatzung mehrere
Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine     Satzung über die Erhebung der Grundsteuer
gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeig-         und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
nete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden         vom 25.11.2021
Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Geh-
wegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf        Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und § 2 des Kommu-
deren Seite der Gehweg verläuft. Bei Straßen ohne Gehwegen         nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit
sind in ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden         §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16
Hausnummern, in geraden Jahren die Straßenanlieger mit ge-         des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde
raden Hausnummern verpflichtet, auf jeweils ihrer Straßenseite     Kirchentellinsfurt am 25.11.2021 folgende Satzung beschlossen:
Flächen in einer Breite von einem Meter zu räumen.                                              §1
                                                                                         Steuererhebung
Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht                 Die Gemeinde Kirchentellinsfurt erhebt von dem in ihrem Ge-
Gehwege i.S. der Satzung sind die dem öffentlichen Verkehr         biet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften
gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße      des Grundsteuergesetzes. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den
sind. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind,            Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden
falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen      Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde und
in einer Breite von einem Meter.                                   den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen
                                                                   Tätigkeit in der Gemeinde.
Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von
Schnee- und Eisglätte                                                                             §2
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, samstags bis                                    Steuerhebesätze
8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und          Die Hebesätze werden festgesetzt
gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder        1. für die Grundsteuer
Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht               (Grundsteuer A) auf                               320 v.H.
endet um 20.00 Uhr. Beachtet werden sollte, dass nach der          b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf            360 v.H.
Streupflichtsatzung zum Bestreuen nur abstumpfendes Ma-            2. für die Gewerbesteuer auf                          380 v.H.
terial z.B. Splitt zu verwenden ist.                               der Steuermessbeträge.
Seite 8 . Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021                                            Gemeindebote Kirchentellinsfurt

                           §3
                      Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das
Kalenderjahr 2022.                                                 Gemeindebücherei
                                                                   Kirchentellinsfurt
                              §4
                     Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grund-        Öffnungszeiten:
steuergesetzes werden fällig                                       Dienstag und Donnerstag, 15.30 bis 18.30 Uhr
a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 €       Mittwoch, 9.30 bis 11.30 Uhr
   nicht übersteigt,                                               Tel. 07121 1385747
b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres          E-Mail: Buecherei@Kirchentellinsfurt.de
   Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt.            Onleihe über: www.onleihe.de/neckar-alb
                             §5                                    Web-Opac-App: der Büchereikatalog als Android-App
                        Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.1.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die   Beachten Sie die 3G-Regel für Erwachsene und bringen Sie
Hebesatzsatzung vom 24.6.2010 außer Kraft.                         den Nachweis mit!
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen
der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Be-
kanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
                                                                    Standesamtliche Nachrichten
Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde
Kirchentellinsfurt geltend gemacht werden. Nach Ablauf die-
ser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande       Eheschließung:
gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-           12.11.2021
kanntmachung der Satzung verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4          Sven Wehle und Kari Marleen Kiemle, Kirchentellinsfurt
GemO). Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfah-
rens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist
von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürger-             Sterbefälle:
meister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen                 30.10.2021
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der        Heini Nicklas, Kirchentellinsfurt
Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss
beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfah-        14.11.2021
rens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend      Alfred Meyer, Kirchentellinsfurt
gemacht hat.
Ausgefertigt:
Kirchentellinsfurt, 26.11.2021
                                                                    Informationen anderer Ämter

Bernd Haug
Bürgermeister

Bekanntmachungen                                                   Landratsamt Tübingen
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Kirchentellinsfurt für das
Geschäftsjahr 2020 wurde in der öffentlichen Gemeinderats-         Kreisbehindertenbeauftragte Silvia Pflumm zum internationalen
sitzung am 25.11.2021 vorgestellt und vom Gemeinderat zur          Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember
Kenntnis genommen.                                                 Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird
Der Beteiligungsbericht liegt vom 6.12.2021 bis 16.12.2021, je     seit 1993 jedes Jahr am 3. Dezember begangen. Er soll das
einschließlich, im Fachbereich Finanzen des Rathauses (Rat-        Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinde-
hausplatz 1, Zimmer 013) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
                                                                   rungen stärken. Inklusion und Teilhabe haben im Landkreis
Die Einsichtnahme erfolgt nach Terminvereinbarung. Bitte wen-
                                                                   Tübingen eine große Bedeutung. „Dennoch gibt es immer
den Sie sich hierfür an Frau Göller (Tel. 07121 9005-48, E-
Mail: alessandra.goeller@kirchentellinsfurt.de).                   noch viele Barrieren, die es abzubauen gilt – vor allem in den
                                                                   Köpfen“, sagt Kreisbehindertenbeauftragte Silvia Pflumm. Für
Kirchentellinsfurt, den 26.11.2021                                 sie gibt der internationale Tag der Menschen mit Behinderung
                                                                   Anlass für einen Impuls, den sie den Kreiseinwohnerinnen
                                                                   und -einwohnern für die Adventszeit mit auf den Weg geben
                                                                   möchte: „Menschen mit Behinderung sind anders. Anderssein
Bernd Haug                                                         bereichert und bringt Vielfalt in unsere Gesellschaft und unser
                                                                   Leben. Denn was wäre eine Welt, in der alle gleich sind? Wir
                                                                   sollten uns selbst immer wieder Zeit nehmen, um Antworten
 Notdienst                                                         auf diese Frage zu finden.“ Silvia Pflumms Aufgabe ist es, die
 Bereitschaftsdienst des Bauhofes                                  Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen im
 an den Wochenenden und an den Feiertagen                          Landkreis Tübingen zu wahren und die Teilhabe von Menschen
 Für besondere Notfälle außerhalb der täglichen Arbeitszeit        mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
 und an Wochenenden besteht im gemeindlichen Bauhof ein            Sie arbeitet mit Verbänden und Organisationen zusammen
 Bereitschaftsdienst. Bei Wasserrohrbrüchen und sonstigen          und steht Behörden und Organisationen, aber auch allen Bür-
 besonderen Vorkommnissen ist einer der Herren Alexander           gerinnen und Bürgern beratend zur Seite. Die Kreisbehinder-
 Braun, Wolfgang Armbruster, Mike Bauer oder Thomas Kief-
                                                                   tenbeauftragte ist im Landratsamt Tübingen unter Tel. 07071
 ner unter Tel. 0151 16344693 erreichbar.
                                                                   207-6181 oder E-Mail kbb@kreis-tuebingen.de erreichbar.
Gemeindebote Kirchentellinsfurt                                           Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021 . Seite 9

 Schulnachrichten                                                 Notdienste

                                                                 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Graf-Eberhard-Schule
                                                                 Mitteilung über geänderte Erreichbarkeit
Kirchentellinsfurt                                               des ärztlichen Bereitschaftsdienstes:
                                                                 Ärztlicher Notdienst:
www.graf-eberhard-schule.de                                      Rufnummer: 116117 (Anruf ist kostenlos)
Ein spannender Besuch in der Bücherei                            Allgemeine Notfallpraxis
Die dritten Klassen durften in der Bücherei das Vorlesen mit     Universitätsklinikum Tübingen
MINT-Erfahrung erleben.                                          Ottfried-Müller-Straße 49 (Gebäude 500), 72076 Tübingen
Hier ein Bericht der Kinder über diese besondere Stunde:         Öffnungszeiten:
Wir sind in die Bücherei gegangen. Dort hat uns Frau Karol-      Mo. - Do.            19.00 - 22.00 Uhr
czak sehr nett begrüßt. Sie hat uns Schachbretter und Boh-       Fr.                  16.00 - 22.00 Uhr
nen gegeben. Nun sollten wir ins erste Kästchen eine Bohne       Sa., So., Feiertag 8.00 - 22.00 Uhr
legen, ins zweite doppelt so viele Bohnen, dann das Doppelte     Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
davon und immer so weiter. Das war sehr schwierig. Einige        kommen.
Zeit später sagte Frau Karolczak: „Das wird wohl nichts mehr“
und löste das Rätsel auf. Sie erklärte uns, dass wir nicht so    Kinder- und jugendärztlicher Dienst
viele Bohnen hätten, wie wir bräuchten. Sie zeigte uns die       Rufnummer 116117 (Anruf ist kostenlos)
Zahl der Bohnen, die man braucht, um das Schachbrett richtig     Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik
zu belegen. Es war eine riesengroße Zahl, viel mehr als eine     Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude 410, Ebene 3)
Million: 18.450.000.000.000.000.000.                             Öffnungszeiten: Sa., So., Feiertag 10.00 - 19.00 Uhr
Nun las uns Frau Karolczak ein Buch namens „Ein Kaiser, ein      Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
Weiser und viel Reis“ vor. Die Geschichte spielte in Japan. Es   kommen.
ging um einen Kaiser, der wollte, dass die Bauern aus seinem     Unter der Woche telefonische Rufbereitschaft
Reich mehr als die Hälfte von dem Reis, den sie ernteten,        zwischen 18.00 und 21.00 Uhr
ihm geben. Das fanden die Bauern ganz und gar nicht toll.        HNO-ärztlicher Notfalldienst
Im Gegenteil: Sie gingen auf einen Berg, auf dem ein Weiser      Rufnummer 116117 (Anruf ist kostenlos)
wohnte. Dieser hatte immer die besten Ideen. Er wusste, wie      Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum
sehr der Kaiser Spiele mochte. Er erfand ein Spiel und ging      Elfriede-Aulhorn-Straße 5 (Gebäude 600)
damit zum Kaiser. Der Kaiser war von dem Spiel begeistert.       Öffnungszeiten:
Der Weise sagte: „Wenn ich dir das Spiel gebe, dann musst        Sa., So., Feiertag      8.00 - 20.00 Uhr
du mir von Spielfeld zu Spielfeld immer das Doppelte an          Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
Reiskörnern geben.“                                              kommen.
Die Geschichte war sehr spannend. Am Ende durfte noch
jeder ein Buch ausleihen. Nun war die Zeit schnell vergangen     Augenärztlicher Dienst
und wir mussten leider Abschied von Frau Karolczak nehmen.       Rufnummer 116117
Es hat uns sehr allen gefallen und Spaß gemacht.
                             Emilia, Finya und Mila, Klasse 3c   Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                 An Wochenenden und Feiertagen ist der Dienst habende
                                                                 Zahnarzt unter der Telefon-Nr. 0180 5911-640 zu erfragen.

                                                                 Apothekendienst
                                                                 Dienstwechsel jeweils um 8.30 Uhr
                                                                 Die Notfall-Nummer des Apothekennotdienstes lautet:
                                                                 0800 0022833 (kostenfrei aus dem Festnetz)
                                                                 Kurzwahl vom Handy 22833 (max. 69 Cent/Minute)
                                                                 Unter dieser Nummer wird Ihnen die diensthabende Apotheke
                                                                 mitgeteilt.

                                                                 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                 an Wochenenden und Feiertagen
                                                                 falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist:
                                                                 Tierärztlicher Notdienst: Tel. 07071 365525
                                                                 Tierärztliche Kliniken der Umgebung sind ständig dienstbereit.

                                                                  Impressum                           Verantwortlich für den amtlichen
                                                                                                      Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                                  Herausgeber:                        und mitteilungen:
                                                                  Gemeinde Kirchentellinsfurt         Bürgermeister Bernd Haug, Rathaus-
                                                                  Druck und Verlag: Nussbaum Medien   platz 1, 72138 Kirchentellinsfurt,
                                                                  Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       oder sein Vertreter im Amt.
                                                                  71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                  Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                  Tel. 07033 525-0,                   Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
                                                                  www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot

                                                                  InformATIonen                       Tel. 07033 6924-0,
                                                                                                      E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                                  Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
                                                                  Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                                  Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
                                                                  71263 Weil der Stadt,               wds@nussbaum-medien.de
                                                Fotos: Schule
Seite 10 . Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021                                                 Gemeindebote Kirchentellinsfurt

                                                                          Posaunenchor
                                                                          Chorprobe jeden Freitag um 20.00 Uhr im Gemeindehaus
                                                                          Leitung: Martin Sautter, Tel. 07121 678762
                                                                          Jungbläserprobe
Diakoniestation Härten                                                    mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindehaus
                                                                          Leitung: Markus Schmid

Ambulante pflegerische Dienste für                                        Handball
Kusterdingen, Jettenburg, Wankheim, Mähringen                             jeden Dienstag Handball-Training in der Sporthalle
Immenhausen, Kirchentellinsfurt und Wannweil                              Leitung/Info: Holger Josephy, Tel. 0176 96363788
Kranken-, Altenpflege, Hauswirtschaft und mehr                            Stand Ende November 2021
Diakoniestation                Tel. 07071 77031-0                         Hallo liebe Handball-Freunde und -Freundinnen!
In der Braike 12, 72127 Kusterdingen                                      Wir freuen uns, dass wir uns seit den Sommerferien wieder
Fax 07071 77031-40                                                        wie gewohnt in der Sporthalle treffen können.
E-Mail: diakonie@diakoniestation-haerten.de                               Wir hoffen, dass es auch weiterhin so bleiben wird und dass
Homepage: www.diakoniestation-haerten.de                                  Handball-Training möglich ist.
                                                                          Es gibt noch einige Einschränkungen!
Pflegedienstleitung und Hausnotruf:         Gisela Weber
                                                                          Die Umkleiden können nur eingeschränkt benutzt werden, da-
Tel. 07071 77031-20
                                                                          her am besten schon direkt umgezogen kommen.
Stellvertretende Pflegedienstleitung
                                                                          Zuschauer*innen auf der Bühne sind nicht erlaubt.
und Teamleitung
                                                                          Alles Weitere klären wir dann direkt mit den Kindern im Training.
für Wannweil und Kirchentellinsfurt:        Annegret Nowak
                                                                          Wer einen Freund oder eine Freundin mitbringen möchte, sehr
Tel. 07071 77031-21
                                                                          gerne - wir freuen uns über alle, die neu dazukommen!
Teamleitung
                                                                          Für Schüler reichen die regelmäßigen Coronatests in der Schule.
für Kusterdingen, Immenhausen,
                                                                          Erwachsen je nach Corona-Stufe, aktuell: 2G.
Jettenburg, Mähringen und Wankheim:         Clemens Digel
                                                                          Wir freuen uns alle sehr, dass es mit dem normalen Training
Tel. 07071 77031-22
                                                                          wieder weitergeht!
Rechnungswesen: Tel. 07071 77031-31         Suse Hirrle
Geschäftsführung: Tel. 07071 77031-30       Gabi Mötzung                  Trainingszeiten:
                                                                          dienstags in der neuen Sporthalle:
                                                                          17.00 - 18.00 Uhr Minis (jünger als 2011)
                                                                          mit Julia, Anette und Gerhard
                                                                          17.00 - 18.00 Uhr wE-/D-Jugend (ab 1.1.2011/1.1.2009)
Pflegestützpunkt-Beratung im                        Kooperationspartner
                                                                          mit Sara, Berna und Annika
Alter und bei Pflegebedürftigkeit                   Pflegestützpunkt
                                                    Landkreis Tübingen
                                                                          17.00 - 18.00 Uhr mE-Jugend (ab 1.1.2011)
                                                                          mit David, Malte und Emil
                                                                          18.00 - 19.30 Uhr mC-Jugend (ab 1.1.2007)
Beratungsangebot für Kirchentellinsfurt                                   mit Paul, Emanuel und Vincent
Der Pflegestützpunkt im Landkreis Tübingen ist Anlauf- und                18.00 - 19.30 Uhr wB-Jugend (ab 1.1.2007)
Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege,                 mit Stephan und Joni
denn Krankheit oder Pflegebedürftigkeit können unterschiedli-             18.30 - 20.00 Uhr Frauen (ab 16) mit Rolf
che Fragen und Probleme aufwerfen: Wer hilft bei häuslicher               20.00 - 22.00 Uhr Herren (ab 17) mit Richard
Pflege? Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende             Die Handballspiele unserer Sportgruppe findet Ihr unter:
Angehörige? Wie finde ich ein geeignetes Pflegeheim? Die                  www.eichenkreuzliga.de
Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes geben Auskunft und
Beratung zu diesen und weiteren Fragen. Die Beratung und                  Homepage
Begleitung von pflege- und hilfsbedürftigen sowie chronisch               Alle weiteren Infos, Bilder und aktuelle Beiträge finden Sie auf
kranken Menschen und deren Angehörigen erfolgt neutral,                   unserer Homepage www.cvjm-kirchentellinsfurt.de.
kostenlos und unabhängig.                                                 Die Räume des CVJM sind im Dachgeschoss des ev. Gemein-
Die Beratung kann telefonisch, in der Beratungsstelle oder in             dehauses, Hohenberger Straße 1.
der Häuslichkeit erfolgen, Termine nach Vereinbarung.
Mittwochs wird von 12.30 bis 16.30 Uhr eine Sprechstun-
de im Alten Rathaus (Emil-Martin-Straße 2) in Kusterdingen                Deutsches Rotes Kreuz
angeboten. Telefonisch ist Frau Seitz von Dienstag bis Don-               Ortsverein Kirchentellinsfurt-
nerstag unter 0171 5693151 oder E-Mail: psp-moessingen@
kreis-tuebingen.de erreichbar.                                            Kusterdingen
Das Landratsamt Tübingen und seine Außenstellen haben für
den Publikumsverkehr geöffnet.                                            Spendenbriefe
Die Außensprechstunde am Mittwochnachmittag kann aus                      In den kommenden zwei Wochen verteilen unsere Helfer wie-
Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Termin-                der die jährlichen Spendenbriefe im Ortsvereinsgebiet. Ihre
vereinbarung stattfinden.                                                 Unterstützung ist notwendig, damit wir für Sie da sein können.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter:                             Dieses Jahr war nicht nur durch die Pandemie ein ereignisrei-
www.kreis-tuebingen.de                                                    ches Jahr. Neben mehreren tausend Stunden im Kampf gegen
                                                                          die Pandemie (Testzentren, Testbus, Impfunterstützungen, Os-
                                                                          ter- und Weihnachtsaktionen u.v.m.) waren zwei große Brände
                                                                          sowie zwei Unwettereinsätze im Ortsvereinsgebiet zu bewälti-
 Vereinsnachrichten                                                       gen. Dazu kam der überregionale Einsatz im Ahrtal. Auch die
                                                                          Helfer vor Ort haben so viele Einsätze wie nie zuvor.
                                                                          Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich und wün-
                                                                          schen Ihnen und Ihren Familien trotz der angespannten Co-
CVJM                                                                      rona-Situation eine ruhige und besinnliche, aber vor allem
                                                                          gesunde Vorweihnachtszeit.
Kirchentellinsfurt e.V.                                                   Spendenkonto:
                                                                          DRK Kirchentellinsfurt-Kusterdingen
TeensTreff                                                                Kreissparkasse Tübingen
Im TeensTreff treffen sich Jugendliche ab 14 Jahren jeden                 BIC: SOLADES1TUB
Donnerstag von 19.30 bis 21.00 Uhr.                                       IBAN: DE26 6415 0020 0001 0914 10
Wir laden herzlich dazu ein!                                              Die Spenden kommen ausschließlich der Arbeit in unserem
Wir treffen uns zum Teil über Zoom.                                       Ortsverein zugute und kommen somit wieder direkt bei der
Info: David Nerz, Hohenberger Straße 5, Tel. 1360256                      Bevölkerung hier vor Ort an.
Gemeindebote Kirchentellinsfurt                                        Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021 . Seite 11

                                                                 Landfrauen
                                                                 Hallo liebe Landfrauen!
                                                                 Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung haben wir uns
                                                                 entschieden, die Veranstaltungen im Dezember 2021 und Ja-
                                                                 nuar 2022 abzusagen. Wir freuen uns, wenn dann hoffentlich
                                                                 im neuen Jahr 2022 unsere Veranstaltungen wieder stattfinden
                                                                 können.
                                                                 Wir wünschen euch trotz allem einen schönen Advent und
                                                                 jetzt schon ein frohes Weihnachtsfest. Bleibt gesund!
                                                                 Es grüßen euch herzlich
                                                                                                             Renate, Lore, Elke

                                                                 Schwäbischer Albverein e.V.
                                                                 Ortsgruppe Wannweil
                                                                 für Kirchentellinsfurter Mitglieder

                                                                 60 Plus Tübingen-Waldhausen

Zentrales Schnelltestzentrum
Täglich geöffnet!
Unser Testzentrum hat täglich für alle Bürgerinnen und Bürger
in der Region von 18.00 bis 19.30 Uhr geöffnet.
Damit wollen wir für Sie sicherstellen, dass Sie jeden Tag die
Möglichkeit haben, einen Schnelltest in unserem Testzentrum
zu machen.
Ebenfalls decken wir somit die komplette Woche ab, um Ihnen
einen tagesaktuellen Negativ-Bescheid zu ermöglichen.
Ebenfalls arbeiten wir mit Hochdruck daran, so schnell wie
möglich in unserem Testzentrum auch PCR-Testungen abneh-
men zu können.                                                                                                     Foto: mapio
                                                                 Wir treffen uns am Mittwoch, 8. Dezember 2021, – Achtung
                                                                 Änderung: 13.30 Uhr am Parkplatz hinter dem Gemeindehaus
                                                                 Wannweil, Ecke Einfahrt-/Marienstraße, und fahren in Fahr-
                                                                 gemeinschaften nach Tübingen-Waldhausen. Wir wandern zu-
                                                                 nächst zum Steinenberger Turm. Dort genießen wir den Rund-
                                                                 blick über die Stadt Tübingen und Umgebung.
                                                                 Weiter geht es durch den Steinenberger Wald zur Ebenhalde
                                                                 und mit einer kleinen Steigung erreichen wir den Roten Rain.
                                                                 Vom Heuberger Tor wandern wir weiter entlang dem Schön-
                                                                 buch vorbei an der Schachbaumwiese zu unserem Endziel
                                                                 Tübingen-Waldhausen.
                                                                 Streckenlänge: ca. 8 km bei 130 hm, Gehzeit ca. 2,5 Stunden
                                                                 Trittfeste, stabile Schuhe werden erwartet, Wanderstöcke be-
                                                                 dingt erforderlich.
                                                                 Nach den Corona-Regeln (2G) ist ein Impfstatus nachzuweisen
                                                                 und eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Autofahrt zu
                                                                 tragen.
                                                                 Eine Abendeinkehr ist vorgesehen.
                                                                 Die anteiligen Fahrtkosten betragen 3,50 €.
                                                                 Wir laden Mitglieder und Gäste zu dieser Wanderung ein.
                                                                 Mutscheln
                                                                                                Am Freitag, 7. Januar 2022,
                                                                                                um 19.00 Uhr treffen wir uns
                                                                                                wieder zum Mutscheln im
                                                                                                Vereinszimmer des Gemein-
                                                                                                dehauses Wannweil.
                                                                                                Alle Mitglieder und Freunde
                                                                                                des Albvereins sind zu die-
                                                                                                sem unterhaltsamen Abend
                                                                                                mit viel Spaß beim Erwür-
                                                                                                feln der Mutscheln und
                                                                                                dem ebenfalls traditionellen
                                                                                      Foto: DS Wurstsalatessen recht herz-
                                                                                                lich eingeladen.
                                                                 Wir bitten um Anmeldung bis Samstag, 18. Dezember 2021
                    Fotos: DRK Kirchentellinsfurt-Kusterdingen   unter Tel. 07121 411711 oder E-Mail axel.kern@web.de.
Seite 12 . Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021                                        Gemeindebote Kirchentellinsfurt

Augrund der zu erwartenden Coronabestimmungen benöti-              In der Overtime nahmen die K'furter den Schwung aus den
gen wir die Vorlage von 2G+, das bedeutet: geimpft, genesen        letzten Vierteln mit und gingen drei Minuten vor Ablauf der
und aktueller Schnelltest.                                         Verlängerung mit 74:80 in Führung. Leider musste das Team
Organisation: Axel Kern                                            der intensiven Spielweise am Ende Tribut zollen und immer
                                                                   mehr Spieler mussten mit fünf Fouls das Feld verlassen. Kurz
Nikolauswanderung am Sonntag, 5. Dezember, 15.00 Uhr               vor Ende des Spiels waren dann nur noch vier Spieler auf
Treffpunkt Parkplatz Uhlandhalle, Lindenstraße 6                   dem Feld. Trotz starker Leistung der Echazballer konnten die
Für die bereits angemeldeten Familien findet die Wanderung         Reutlinger das Spiel mit 89:86 für sich entscheiden.
statt. Bitte bringen Sie für die Erwachsenen die Impfnachwei-      Besondere Leistungen:
se mit und machen Sie wenn möglich noch einen Schnelltest.         - Das Team. Jeder Spieler gab alles, egal ob auf dem Spiel-
Auf der Wanderung beachten wir die Abstandsregeln. Nun               feld oder auf der Bank.
drücken wir noch die Daumen, dass wir Nikolaus-taugliches          - Bis auf vier Spieler schafften es alle, mit fünf Fouls das
Wetter haben und freuen uns auf die Wanderung mit Klein und          Spielfeld zu verlassen.
Groß und das Wiedersehen mit dem Nikolaus. Er hat schon
                                                                   Nächstes Spiel:
mal ausrichten lassen, dass er sich über das eine oder andere
                                                                   je nach Corona-Lage: Heimspiel am 4.12.2021
Adventsgedichtle freut, sei es von Kindern, Eltern oder Groß-      gegen den Tabellenführer TSV Bad Boll
eltern. Dafür kommt er auch mit einem gut gefüllten Sack!
Bis bald!
                             Euer Nikolaus-Team des Albvereins     Volkshochschule
                                                                   Tübingen e.V.
                                                                   Außenstelle Kirchentellinsfurt
Turnerbund 1896
Kirchentellinsfurt e.V.                                            Aktuelle Kursangebote
                                                                   212-84403
Fußball Aktive                                                     Ab geht die Weihnachtspost
                                                                   Gabriele Hilberer-Klöpfer
TBK holt Punkt gegen den Tabellenzweiten
Einen hochverdienten Punkt erkämpfte sich die stark ersatzge-
schwächte Mannschaft in Hirrlingen. Erst in der 82. Minute fiel
der Ausgleich per Kopfball nach einem Foul an Torwart Micki
Jovic, das der Schiedsrichter nicht ahndete.
Das Spiel am Sonntag, 5.12.2021, gegen die SG Reutlingen
wurde abgesagt.

Basketball

Basketball Herren 2 - Krimi in Reutlingen
Am Sonntag stand für die Echazballer mit dem Tabellenzwei-
ten TSG Reutlingen ein harter Brocken auf dem Programm.
Doch das Team hatte sich durch zwei Siege in Folge Selbst-
vertrauen geholt und wollte trotz Underdog-Status seine Sie-
gesserie weiter ausbauen.
Das Spiel ging direkt sehr umkämpft los und beide Teams
wollten hier nichts verschenken. Am Anfang brauchte die
K'furter Verteidigung leider etwas Zeit, um sich auf die Spiel-
weise des Gegners einzustellen. Die Reutlinger spielten viel
über ihren starken Center, der im Laufe des Spiels 40 Punkte
verbuchen konnte. So endete das erste Viertel mit einem
Punktestand von 21:16. Auch im zweiten Viertel war das
Reutlinger Team stärker und konnte seinen Vorsprung auf
40:31 ausbauen.
Im dritten Viertel kamen die K'furter dann aber richtig auf Tou-
ren und starteten ihre Aufholjagd. Man merkte, dass den Reut-
lingern ein bisschen die Puste ausging, und es zeigte sich,
dass die Gegner mit der intensiven und schnellen Spielweise
der Echazballer nicht auf Dauer mithalten konnten. Besonders
Kaspar "XXX" Meyer sorgte durch mehrere Punkteserien für
eine Verkürzung des Vorsprungs. Zu diesem Zeitpunkt gaben
aber nicht nur die Feldspieler alles, sondern auch die Bank
machte ordentlich Dampf. Bis zum Ende des Viertels war der         Gestaltungsbeispiel                                Foto: VHS
Vorsprung der Reutlinger auf 55:51 gesunken.
Im 4. Viertel zeichnete sich dann ein Krimi ab: Schon nach         Gestalten Sie doch einfach Ihre Karten selbst! Mit einer Aus-
5 Minuten vor Ende schaffen die K'furter den Ausgleich und         wahl an unterschiedlichen Stempelmotiven, Collage-Ideen mit
es folgt ein Schlagabtausch beider Mannschaften. Die K'furter      Karton und verschiedenen Papieren arrangieren Sie nicht all-
geben alles und werden beim Spielstand von 71:71 mit noch          tägliche „Findlinge“ zu einem kleinen Kartenkunstwerk. Bitte
zwei Sekunden auf der Uhr gefoult und dürfen an die Linie.         mitbringen: gesammelte Fotos, Bilder, Postkarten und Dinge,
Der erste Freiwurf sitzt! K'furt ist in Führung! Beim Rebound      die Sie gerne in Szene setzen möchten. Die Blanko-Karten
des zweiten Freiwurfs kommt es dann zu einem unglückli-            können im Kurs erworben werden.
chen Foulpfiff zu Gunsten der Reutlinger. Aufgrund der Mann-       Mittwoch, 8.12.2021, 19.00 - 21.00 Uhr
schaftsfouls dürfen die Reutlinger auch nochmal an die Linie       13,40 €, Graf-Eberhard-Schule
und haben die Chance, doch nochmal auszugleichen oder              212-84506
sogar das Spiel für sich zu entscheiden. Der erste Freiwurf        Conversation – visite en France
wird verwandelt. Beim zweiten Freiwurf bleibt der Ball ei-         Ruth Setzler
nen Sekundenbruchteil auf dem Ring liegen und geht dann            Die Liebe zu Frankreich war in den letzten Monaten eine
glücklicherweise nicht rein. Gleichstand. Das Spiel geht in die    Fernbeziehung. Daher reisen wir gedanklich in drei Regionen
Verlängerung.                                                      Frankreichs – en parlant français. Liebe geht durch den Ma-
Gemeindebote Kirchentellinsfurt                                       Nummer 48 . Donnerstag, 2. Dezember 2021 . Seite 13

gen: Wir sprechen über typische Gerichte – vom Auge und         Gerne lassen wir Ihnen eine Aufnahme des jeweiligen Gottes-
Ohr ins Herz. Wir hören Lieder und sehen Bilder, zunächst aus   dienstes auf CD oder auch als Manuskript zukommen!
dem Elsass, der Bretagne und der Provence. Rêvons ensem-        Bitte zu allen Gottesdiensten einen medizinischen Mund-
ble de la France … Der Raum wird vor Ort bekanntgegeben.        Nasen-Schutz mitbringen und die Hygieneanforderungen be-
mittwochs, 19.30 - 21.00 Uhr, ab 12.1.2022                      achten!
3 Termine, 27,00 €
Graf-Eberhard-Schule                                            Samstag, 4. Dezember
                                                                10.30 Uhr Martinshaus, ökumenischer Gottesdienst
Anmeldung bei der VHS-Außenstelle Kirchentellinsfurt
unter Tel. 07121 900338 bzw. 07071 5603-29 oder online          Sonntag, 5. Dezember - 2. Advent
                                                                10.00 Uhr Martinskirche, Gottesdienst mit Pfrin. Modrack
unter www.vhs-tuebingen.de/kurse/aussenstellen
                                                                und Amtsverpflichtung der neuen Kirchengemeinderäte
                                                                Julia Schuler und Gerhard Josephy
                                                                Die Konfirmand*innen wirken mit.
 Kirchliche Nachrichten                                         Sonntag, 12. Dezember - 3. Advent
                                                                10.00 Uhr Martinskirche, Gottesdienst mit Martin Sautter
                                                                Sonstige Termine und Angebote:
                                                                Freitag, 3. Dezember
                                                                16.30 Uhr Konfi-Treffen
Ökumenische Nachrichten                                         20.00 Uhr Gemeindehaus, Posaunenchor

Liebe Menschen in Kirchentellinsfurt!                           Samstag, 4. Dezember
Wir sind dankbar, dass wir Sie zu unseren Gottesdiensten        10.00 Uhr Konfi-Treffen
einladen können, die jeweiligen Regelungen finden Sie unter     Montag, 6. Dezember - Nikolaustag
den Nachrichten der Kirchengemeinden.                           19.30 Uhr Martinskirche, Projektchor
Auf den Seiten unserer Kirchengemeinden finden Sie Ange-
bote, die Sie unabhängig von der eigenen Konfession gerne       Mittwoch, 8. Dezember
nutzen können, alle sind immer offen für Gäste der anderen      15.00 Uhr Konfirmandenunterricht
Gemeinden.                                                      Donnerstag, 9. Dezember
Ökumenischer Gottesdienst im Martinshaus                        20.00 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats (online)
Wir laden ein am Samstag, 4. Dezember 2021, um 10.30 Uhr.       Freitag, 10. Dezember
                                                                20.00 Uhr Gemeindehaus, Posaunenchor
                                                                Männervesper
Evang. Kirchengemeinde                                          der evangelischen Kirchengemeinde Kirchentellinsfurt
Kirchentellinsfurt                                              Die Führung mit Manfred Bayer durch das adventliche Tü-
                                                                bingen am 7. Dezember müssen wir wegen der schwierigen
Homepage: www.gemeinde.kirchentellinsfurt.elk-wue.de            Corona-Lage absagen.
Instagram: ev.kirchekfurt                                       Die Führung kann leider nicht stattfinden!
Erreichbarkeit Gemeindebüro                                     Angebote für Kinder:
Pfarramtssekretärin: Karin Hutmacher                            Leider muss die Kinderkirche live sonntagmorgens im Ge-
Evangelisches Gemeindehaus                                      meindehaus pandemiebedingt bereits wieder pausieren. Wir
Hohenberger Straße 1                                            bedauern das wirklich sehr!
Tel. 07121 600332, Fax 07121 6034055                            Zum 3. Advent am 12.12. wird es wieder die KiKi „to go“, die
Pfarramt.Kirchentellinsfurt@elkw.de                             Kinderkirche in der Tasche geben - und dann nach Weihnach-
Öffnungszeiten:                                                 ten weiter im 14-täglichen Rhythmus mit Geschichte, Gebet
Montag       15.00 - 18.00 Uhr                                  und Bastelset an Eurer Haustür.
Mittwoch      8.30 - 11.30 Uhr                                  Wer neu dazu einsteigen möchte, kann sich einfach melden
Freitag       8.30 - 10.00 Uhr                                  bei Pfarrerin Dr. Edel, Tel. 603836 (lange klingeln lassen) oder
                                                                Susanne.Edel@elkw.de.
Erreichbarkeit Pfarrämter und Diakonat
Pfarrerin Edel
Evangelisches Pfarramt, Hohenberger Straße 7                    Kath. Kirchengemeinde
Tel. 07121 603836 (bitte lange klingeln lassen)                 Christus König des Friedens
Susanne.Edel@elkw.de
                                                                Kirchentellinsfurt, Gesamtgemeinde Kusterdingen, Wannweil
Pfarrerin Modrack                                               E-Mail: pfarramt@christus-koenig.eu
Evangelisches Pfarramt, Hohenberger Straße 7                    Tel. 07121 600765, Fax 07121 677645
Tel. 07121 603835, mobil: 0178 8901520                          Homepage: www.christus-koenig.eu
Cordula.Modrack@elkw.de                                         Öffnungszeiten:
Gemeindediakonatsstelle ist derzeit nicht besetzt!              Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 16.00 - 18.00 Uhr
Liebe Menschen in unserer Kirchengemeinde,                      Gottesdienstordnung
gerne haben wir in den Pfarrämtern ein offenes Ohr für Sie.
                                                                 Die Stunde ist kostbar. Warte nicht auf eine spätere, ge-
Hilfsangebote                                                    legenere.
in Lebenskrisen, Erziehungsfragen, Sucht, finanziellen Notla-                                         Katharina von Siena
gen u.v.m. finden Sie auf unserer Homepage oder beim Dia-
konischen Werk Tübingen.                                        Freitag, 3. Dezember - Franz Xaver
Die Telefonseelsorge ist kostenlos erreichbar unter 0800        18.30 Uhr Kirchentellinsfurt: Adventsgottesdienst/Rorate
1110111.                                                        (Frauenkreis)
Gottesdienste                                                   Samstag, 4. Dezember - Barbara
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten! Wir haben nun    16.30 Uhr Wannweil: Einzelbeichtgelegenheit
die Abstände zwischen den Sitzplätzen wieder auf zwei Meter     18.30 Uhr Wannweil: Vorabendmesse
erhöht, tragen durchgängig Mund-Nasen-Schutz und gestalten
die Gottesdienste kürzer - dies trägt der verschärften Pande-   Sonntag, 5. Dezember - 2. Adventsonntag
mielage Rechnung. Wir erfassen die Kontaktdaten - nun ist       Lesungen: Bar 5,1-9; Phil 1,3-6.8-11; Ev: Lk 3,1-6
das Einchecken auch über die Luca-App möglich.                   9.00 Uhr Kirchentellinsfurt: hl. Messe
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