Bau des neuen Wasserwerks in vollem Gange - Stadt Geisingen

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Bau des neuen Wasserwerks in vollem Gange - Stadt Geisingen
Mittwoch, 21. April 2021
                   Nummer 16
                                     GEISINGER MITTEILUNGEN
                                      IM MITTELPUNKT
                                      VON TERMINEN UND EREIGNISSEN.

Bau des neuen Wasserwerks in vollem Gange
                                              Der Bau des neuen Wasserwerks für den Zweckverband Wasser-
                                              versorgung Unteres Aitrachtal, in dem zukünftig das Trinkwasser
                                              aller Brunnen gemeinsam aufbereitet wird, schreitet voran. Mit den
                                              Betonierarbeiten für die Decke und den Estricharbeiten schließt die
                                              Firma Hermann die Rohbauarbeiten ab.
                                              Jetzt folgen die Ausbaugewerke sowie die aufwändige technische
                                              Ausrüstung des neuen Wasserwerks unter der Bauleitung der Büros
                                              dreher+stetter und BIT Ingenieure.

Im ersten Schritt wird das Flachdach gedämmt
und abgedichtet, sodass der Innenausbau
starten kann. Nachdem das Gebäude kom-
plett von innen gestrichen wurde, erfolgen ab
Mitte Mai die Fliesenlegearbeiten. Von Mitte
Juni bis Ende März 2022 wird die gesamte technische Ausrüstung des neuen Gebäudes und der Brunnen vorge-
nommen. Mit dem Aufstellen der Aufbereitungsanlagen für die Filtration und die Enthärtung sowie der zugehörigen
                                                   Pumpen, den Elektroinstallationen und den aufwändigen
                                                   Verrohrungen entwickelt sich das Gebäude immer weiter zu
                                                   einem funktionstüchtigen Wasserwerk.
                                                     Während des Innenausbaus passiert auch außerhalb des
                                                     Gebäudes einiges. So beginnen in den kommenden Tagen
                                                     die fast 2 km langen Leitungsbauarbeiten von einem der
                                                     Brunnen zum neuen Wasserwerk, bei dem verschiedenste
                                                     Verlegetechniken angewendet werden. Auch am Gebäude
                                                     selbst werden ab Anfang Mai wieder die Bagger rollen, um
                                                     die Kanalarbeiten und das weitere Anfüllen des Gebäudes
                                                     fortzuführen. Im Herbst wird das Gebäude mit Fassadenta-
                                                     feln verkleidet und eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeu-
                                                     gung auf das Dach gesetzt. Durch die PV-Anlage kann ein
                                                     Teil des Strombedarfes durch Sonnenenergie erzeugt wer-
                                                     den und somit ein Beitrag zur CO2-Reduktion erfolgen. Mit
                                                     dem Wegebau und dem Herstellen der Außenanlage werden
                                                     die Arbeiten schließlich im Frühjahr 2022 abgeschlossen.

Amtsblatt der Stadt Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen
Bau des neuen Wasserwerks in vollem Gange - Stadt Geisingen
2         Nummer 16
          Mittwoch, 21. April 2021                               GEISINGER MITTEILUNGEN

                                                                                Bereitschafts- und Sozialdienste
                                                                                Bereitschaftsdienste
                                                                                  Ärztliche Bereitschaft
                                                                                  Die Bereitschaftsdienste an den Wochenenden und Feier-
    Diese Ausgabe erscheint auch online                                           tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie
                                                                                  Rufnummer 116117
    Stadtverwaltung Geisingen                                                     Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kosten-
    Hauptstraße 36, 78187 Geisingen                                               freie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und
    Telefon-Zentrale 07704 807-0, Fax 07704 807-32                                Kinderärzten, unter 0711 96589700 oder docdirekt.de (nur
    E-Mail: info@geisingen.de, Homepage: www.geisingen.de                         für gesetzlich Versicherte)
    Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung                                        Apothekennotdienst
    Montag: 08:30 - 11:30 Uhr, Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr,                       Der Notdienst der Apotheke können Sie über die Rufnummer
                                                                                  0800 00 22 8 33 erfahren (Kurzwahl 22 8 33 von jedem
    Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 12:15 Uhr                     Handy) oder unter www.aponet.de nachlesen.
    Die Mitarbeiter/-innen erreichen Sie auch außerhalb der                       Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreisklinikum Tuttlingen:
    Sprechzeiten über die Direktdurchwahl. Darüber hinaus                         Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr
    können Sie Termine mit der Verwaltung vereinbaren.                            Samstag sowie Sonn- und Feiertag von 08:00 bis 22:00 Uhr
                                                                                  Zahnärztlicher Notfalldienst.................01803 222 555-20
                                                                                  Fachärzte..................................................07461 1787-0
                                                                                  Die Bereitschaftsdienste der Fachärzte sind über die DRK-
                                                                                  Leitstelle Tuttlingen zu erfahren.
                                                                                Sozialdienste
                                                                                  Sozialstation "St. Beatrix" e.V.
                                                                                  Ambulante Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaft, Betreuung,
                                                                                  Tagespflege, Pflegeberatung, Betreutes Wohnen usw.
                                                                                  Geisingen................................................07704 92233-0
                                                                                  AKA-Team Berling GmbH
                                                                                  Ambulante Kranken-......................................07462 8035
                                                                                  und Altenpflege..................................oder 0175 5543829
                                                                                  Hospizgruppe & Besuchsdienst Seelsorgeeinheit
                                                                                  Kirchtal-Donau
    Bürgerbüro...................................................807-21/-20       Begleitung für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Ange-
    Hauptamt / Standesamt................................807-34/-39               hörigen: 07704 6819, 0174 3043933, 0173 2403819,
    Hauptamt / Ordnungsamt...............................807-35/-28               0176 47209732
    BM-Sekretariat /Öffentlichkeitsarbeit....................807-30
                                                                                  Caritasverband ........................................07704 922263
    Tourismus / Marketing ……….….…....................807-33
    Bauamt*….……..………...............................807-48/-42                     Telefonseelsorge......................................0800 1110111
    Kämmerei.......................................807-44/-36/-37/-27
    Kämmerei - Rechnungsamt...................................807-25
    Kämmerei - Steuern und Abgaben.........................807-24
    Kämmerei - Stadtkasse..................................807-26/-29           Notruf
    Forstverwaltung*...........................................807-40/-41
                                                                                 Polizei (Notruf)............................................................110
    Bauhof............................................................9220926
    Jugendreferat...........................................01746945355          - Polizei Immendingen..................................07462 94640
    Landratsamt Tuttlingen...............................07461 926-0             - nach Dienstschluss sowie an Sonn-
    (*Büro: Außenstelle Rathaus, Hauptstraße 15)                                   und Feiertagen: Polizei Tuttlingen..................07461 9410
    Ortsverwaltung Gutmadingen                                                   DRK Tuttlingen...................................................... 19222
    Telefon 07704 234, E-Mail: gutmadingen@t-online.de                           Rettungsdienst, Feuerwehr (Notruf) ........................... 112
    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr,                                                   B R A N D F A L L ...................................................... 112
    Donnerstag: 18:00 - 21:00 Uhr (19:00 - 20:00 Uhr mit OV*)
                                                                                 DRK-Krankentransport............................................19222
    Ortsverwaltung Kirchen-Hausen                                                Giftnotrufzentrale.......................................... 0761 19240
    Telefon 07704 221, E-Mail: kirchen-hausen@t-online.de                        Strom Energiedienst Netz GmbH
    Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr,
    Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr, 19:00 - 20:00 Uhr*                            - Störungsnummer ...................................07623 92-1818
                                                                                 - Servicenummer .....................................07623 92-1800
    Ortsverwaltung Aulfingen
    Telefon 07708 388, E-Mail: aulfingen@t-online.de                             Gasversorgung
    Montag: 14:00 - 16:30 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr*                              - badenova AG & Co. KG, Tuttlingen ...........07461 9444-0
    Mittwoch: 09:15 - 11:45 Uhr                                                   - Bereitschaftsdienst / Störungsnummer .. 08002 767767
    Ortsverwaltung Leipferdingen                                                  - Servicenummer (kostenlos) ................... 08002 838485
    Telefon 07708 364, E-Mail: leipferdingen@t-online.de                         Wasser / Abwasser
    Mittwoch 09:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:00 Uhr*                              - Bereitschaft - städtischer Bauhof ...........07704 9220926
    Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr                                                  - nach Dienstschluss
    *mit Anwesenheit des Ortsvorstehers                                              sowie an Sonn- und Feiertagen .................0170 9373749
    Hinweis: Änderungen der Öffnungszeiten von der Stadt-                          - Verbandskläranlage
    verwaltung und den Ortsverwaltungen werden unter den                             Immendingen/Geisingen............................07462 6433
    jeweiligen Rubriken bekannt gegeben.                                             Bereitschaft...........................................0170 8603740
Bau des neuen Wasserwerks in vollem Gange - Stadt Geisingen
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                                                            Nummer 16
                                                                                                                                Mittwoch, 21. April 2021                                                3
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

          Kontaktbeschränkungen                                       Ausgangsbeschränkungen                                 Maskenpflicht
          Private Treffen im öffentlichen oder privaten               Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen               In folgenden Bereichen müssen alle Personen
          Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                      am Tag oder bei Nacht.                                 ab 6 Jahren eine medizinische Maske
          Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                                     tragen*:
                                                                      Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen
          14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die
                                                                      3 aufeinanderfolgenden Tagen:                            an Schulen mit Präsenzunterricht sowie
          nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
                                                                      Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen               Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-
          Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                     Land- oder Stadtkreis von 21 bis 5 Uhr.                  betreuung.
          3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                                      • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-
          Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                    Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung             klassen, Horten und Schulkindergärten.
          Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.              ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:        Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt
 NE
   U      Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                                       zu Kindern.
          14 Jahre werden nicht mitgezählt.                           Bei Nacht (21 Uhr bis 5 Uhr):                          • Im öffentlichen Personenverkehr
                                                                      • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und                 • Beim Einkaufen
          Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                wichtiger Ausbildungszwecke.
          an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                                   • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                                      • Inanspruchnahme medizinischer und                      Öffentlichkeit oder für den Publikums-
          Lockerungen treten dann am übernächsten Tag                   veterinärmedizinischer Leistungen.
          in Kraft.                                                                                                            verkehr bestimmt sind
                                                                      • Begleitung unterstützungsbedürftiger                 • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an
                                                                        Personen und Minderjähriger, Sorge- und                Einsatzorten
          Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an                       Umgangsrecht.
          5 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                                      • Bei den erlaubten körpernahen
                                                                      • Begleitung Sterbender und Personen in akut             Dienstleistungen
          Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal                  lebensbedrohlichen Zuständen.
          drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                                                                         • Während Veranstaltungen der Religions-
                                                                      • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.             ausübung und Beerdigungen
          Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre                  Gassi gehen oder füttern.
          nicht mitgezählt.                                                                                                  • Im Auto, bei Mitfahrten von haushalts-
                                                                      • Besuch von religiösen Veranstaltungen.                 fremden Personen (Paare gelten als ein
                                                                      • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der              Haushalt)
                                                                        öffentlichen Ordnung.                                • In Arztpraxen
          Gesundheit & Soziales                                       • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8              • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern
          • Schutzvorkehrungen und regelmäßige                          des Grundgesetzes.                                     und Pflegeeinrichtungen.
            Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,                                                                             Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
            Senioren- und Behinderteneinrichtungen                    Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz
                                                                                                                               Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist
          • Schnell- und Selbsttests
                          Selbsttests, die erforderlich               an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.         von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
            sind, um Dienstleistungen und Angebote                    Lockerungen treten dann am übernächsten Tag           *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
            wahrnehmen zu können, müssen von                          in Kraft.                                              Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

            geschultem Personal durchgeführt werden.
            Kostenfreie Bürgertests können hierfür
            genutzt werden.

                                                                                                                                                                                 Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                 Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                 Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

            Bildung & Betreuung                                                                                           Arbeiten
                                                             • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für                • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
           • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                          die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
                                                               Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-
             Pandemiebedingungen offen.                                                                                     ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
                                                               auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
           • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                       • Home Office,
                                                                                                                                    Office sofern möglich
      NE                                                       medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur
         U   Präsenzunterricht im Wechselmodell.                                                                          • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
                                                               online möglich.
           • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                       und Geschäftsbetriebes
                                                             • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
             möglich und werden individuell festgelegt.                                                                   • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
                                                               vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
           • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                             auch in Präsenz möglich
                                                               Kontaktdaten möglich.
             Präsenzunterricht ist die verpflichtende                                                                     • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                             • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
             Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                            Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                               oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie
             Woche für alle Schüler*innen und Lehr-                                                                         Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                               ein Testkonzept für das Personal.
             personal an allgemeinbildenden Schulen                                                                         (auch im Freien)
             sowie Berufsschulen.                                                                                         • An den Betrieb angepasste Hygiene-
           • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis                    Notbremse ab einer Inzidenz über 200 an                  auflagen
             maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.               3 aufeinanderfolgenden Tagen:
           • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 Fernunterricht und kein Präsenzunterricht in
             Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-           folgenden Einrichtungen:
             beschränkungen möglich.                               Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-
           • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-        NE     stätten, Berufsschulen,
                                                               U   • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind
             ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse
             in Präsenz sind möglich bei erforderlichen              ausgenommen.
             beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-           • Notbetreuung ist weiterhin möglich.
             und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern
             digital nicht möglich.                                 Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
           • Ballett- und Tanzschulen schließen für den             3 aufeinanderfolgenden Tagen:
              Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training               Folgende Einrichtungen schließen:
              mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                 • außerschulischen Einrichtungen der
              halten. Kinder der beiden Haushalte bis                 Erwachsenenbildung und ähnlichen
              einschließlich 14 Jahre werden nicht mitge-             Einrichtungen
              zählt.                                                • Musik-, Kunst- und Jugendkunst-
             Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an                  schulen
             5 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                  Online-Angebote sind weiterhin möglich.
             dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
             Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis                     Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
             einschließlich 14 Jahre anbieten.                      Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
             Besuch von Bibliotheken und Archive ohne               unter 100 bzw. 200 liegt. Lockerungen treten
             Voranmeldung und Dokumentation der                     dann am übernächsten Tag in Kraft.                                                                           Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                 Antworten finden Sie auf
             Kontaktdaten erlaubt.                                                                                                                                               Baden-Württemberg.de

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Bau des neuen Wasserwerks in vollem Gange - Stadt Geisingen
4          Nummer 16
           Mittwoch, 21. April 2021                                        GEISINGER MITTEILUNGEN

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

                                                                      Sonstiger Einzelhandel darf neben
            Einzelhandel
                                                                      „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen            Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
            Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf          auch „Click&Meet“ anbieten:                           3 aufeinanderfolgenden Tagen:
            sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen           • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der            Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
            der Corona-Verordnung geöffnet:                             Corona-Verordnung                                   „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
                                                                      • Tragen von medizinischen Masken                     weiterhin möglich.
               Babyfachmärkte                                        • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit         Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Garten-
               Bäckereien und Konditoreien                             festem Zeitfenster                                  märkte bleiben geöffnet.
               Banken                                                • Dokumentation der Kontaktdaten
               Blumenläden
                                                                      Regelung für offene Geschäfte:                  NE    Ergänzung zu den Regelung für offene
               Drogerien                                                                                               U
                                                                      • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten             Geschäft des täglichen Bedarfs:
               Gartenmärkte
                                                                        werden.                                             • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
               Getränkemärkte
                                                                      • Geschäfte mit weniger als 10 m²                       Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
               Großhandel
                                                                        Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in               • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
               Hörgeräteakustiker
                                                                      • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                    ein*e Kund*in pro 40 m²
               Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                sowie Ersatzteilverkauf                                 Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche                    Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
               Lebensmittelmärkte                                    • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:          5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
               Metzgereien                                             ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für             Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
               Optiker                                                 den Lebensmitteleinzelhandel)                       in Kraft.
               Orthopädieschuhtechniker                              • Maskenpflicht vor den Geschäften und
               Poststellen und Paketshops, aber ohne                   auf den Parkplätzen
                den Verkauf von weiteren Waren                        • Gesteuerter Zutritt
               Reformhäuser                                          • Warteschlangen vermeiden.
               Reinigung und Waschsalons
               Reise- und Kundenzentren für den
                öffentlichen Verkehr                                  Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
               Sanitätshäuser                                        5 aufeinanderfolgenden Tagen:
               Tafeln                                                Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
               Tankstellen                                           Bedingungen öffnen:
               Telefonshops für Reparatur, Austausch                 • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                und Störungsbehebung                                    der Corona-Verordnung
               Tierbedarf- und Futtermärkte                          • Tragen von medizinischen Masken
               Wochenmärkte
               Zeitschriften- und Zeitungskioske

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                                                                                                                                                                  Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                  Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                  Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

          Dienstleistungen                                             Gastronomie                                            Religionsausübung
                                                                       Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller             Gottesdienste und Beerdigungen unter
           Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                       Art bleiben geschlossen.                               Hygieneauflagen.
           folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                       • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder               • Einhalten der AHA-Regeln über die
           • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                         Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                  gesamte Dauer
             Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                         bis 21 Uhr)                                          • Tragen von medizinischen Masken
             müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                       • Kein Ausschank und Verzehr von                       • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
             tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                         alkoholischen Getränken im öffentlichen                als 10 Personen mindestens zwei
             Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                         Raum                                                   Werktage zuvor bei den zuständigen
             Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                       • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                  Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
             konzept für das Personal benötigt.
                                                                         in verschlossenen Behältnissen erlaubt                 Beerdigungen.
           • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                              • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
           Weiterhin geschlossen:
                                                                       Kantinen schließen überall dort, wo es die               Räumen
            Prostitutionsgewerbe
                                                                       Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                       Mitnehmen sind erlaubt.
           Ausführliche Liste auf
           » Baden-Württemberg.de                                                                                             Reisen
                                                                       Veranstaltungen                                        Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
        Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
        3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                 Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
                                                                                                                              sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
                                                                                                                              Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
        Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                  im öffentlichen Raum.
                                                                       Ausnahmen:                                             beschränkungen an tagestouristischen
        Medizinisch notwendige Behandlungen sind
        weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet             • Gerichtsverhandlungen                                Hotspots durch die örtlichen Behörden.
        bleiben (nur Friseurdienstleistungen). Für den                 • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
NE      Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Schnell-                  und Ordnung dienen                                   Nicht gestattet:
    U                                                                  • Betriebsversammlungen                                 Touristische Busreisen
        test erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können
        hierfür genutzt werden.                                        • Prüfungen und deren Vorbereitung                      Touristische Übernachtungsangebote
                                                                       • Eheschließungen                                        (auch Campingplätze)
        Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                 • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
        an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                 dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                Weiterhin möglich:
        Lockerungen treten dann am übernächsten Tag                                                                            Geschäftsreisen
        in Kraft.                                                                                                              Reisen und Übernachten in
                                                                                                                                 besonderen Härtefällen

                     Abstand            Hygiene        Medizinische      Corona-App       Regelmäßig
                      halten          praktizieren     Maske tragen        nutzen           lüften
                                                                                                                                                                  Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                  Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                  Baden-Württemberg.de

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Bau des neuen Wasserwerks in vollem Gange - Stadt Geisingen
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                                                        Nummer 16
                                                                                                                            Mittwoch, 21. April 2021                              5
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

      Sport
                                                                                                             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
      Individualsport im Freien und auf Außen-           Ansonsten sind öffentlichen und privaten
                                                                                                             folgenden Tagen:
      und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)         Sportstätten für den allgemeinen Publikums-
                                                                                                       NE    Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
      mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als          verkehr geschlossen:
                                                                                                         U   anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
      2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                                                             eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen
      einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.    Frei- und Hallenbäder                             Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt.
      Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
      einen Haushalt.                                     Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-               Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                          betrieb, Profi- oder Spitzensport und              einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
      Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit             für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei           dann am übernächsten Tag in Kraft.
      bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre       und Feuerwehren) dürfen die                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinander-
      ist erlaubt.                                        Einrichtungen geöffnet werden.                     folgenden Tagen:
                                                                                                             Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit
      Die Benutzung der Umkleiden oder                    Spaßbäder                                         maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
      Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.
                                                          Skilifte und Gondeln                              5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
                                                          Thermen und Saunen                                beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht
      Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                             mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
      Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
                                                                                                             ein Haushalt.

       Kultur- und Freizeitgestaltung                             Theater                                            Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
       Kultur- und Freizeiteinrichtungen                          Volksfeste o.ä.                                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:
       bleiben geschlossen.                                       Zirkusse                                           Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
                                                                                                               NE
                                                                                                                  U   und botanische Gärten werden für den
       Geschlossen:                                              Geöffnet:                                            Publikumsverkehr geschlossen.
        Ausflugsschiffe                                          Spielplätze im Freien                              Wettannahmestellen schließen.
        Camping- und Wohnmobilstellplätze                        Wandern und Spazieren                              Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz
        Diskotheken und Clubs                                                                                        an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
        Freizeitparks und Indoorspielplätze                     Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                   Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
        Kinos                                                   „Click&Meet“:                                        in Kraft.
        Kletterparks (drinnen und draußen)                       Wettannahmestellen
        Konzerte und Kulturhäuser                                                                                    Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                                                                 Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                5 aufeinanderfolgenden Tagen:
        Krabbelgruppen                                          und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:             Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
        Messen                                                   Autokino, Autotheater, Autokonzerte                zoologischen und botanischen Gärten ohne
        Opern                                                    Galerien                                           Voranmeldung und Dokumentation der
        Spielbanken- und hallen                                  Museen                                             Kontaktdaten erlaubt.
                                                                  Gedenkstätten                                                                          Alle Details sowie Fragen und

                                                                  Zoologische und botanische Gärten                                                      Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                          Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                          Stand: 19.04.2021

Aus dem Rathaus
Amtliche Bekanntmachungen

Geisinger Mitteilungen erhalten heute                                                 Corona-Schnelltestaktion
alle Haushalte                                                                        Testangebot für alle Personengruppen
                                                                                      Die Gemeinde Immendingen und die Stadt Geisingen bieten
Immer gut informiert mit den Geisinger Mitteilungen                                   gemeinsam ein ergänzendes Schnelltest-Angebot an. Ab so-
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                                         fort ist das Testangebot für alle Bevölkerungsgruppen ab 16
                                                                                      Jahren geöffnet! Minderjährige Personen müssen eine Einver-
mit den „Geisinger Mitteilungen“ erhalten Sie wöchentlich                             ständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorlegen.
alle wichtigen Informationen über die Stadt und ihre Stadt-                           Eine Terminvereinbarung ist vorzugsweise online unter
teile, Entscheidungen der Ortschaftsräte und des Gemein-                              www.geisingen.de/coronaschnelltest möglich. Sollten Sie
derates, Veranstaltungen, Termine, Kleinanzeigen und vie-                             diese Möglichkeit nicht haben, ist für Geisinger Bürgerinnen
le weitere Informationen.                                                             und Bürger auch eine telefonische Terminvereinbarung unter
Mit der heutigen Ausgabe, die an alle Haushalte verteilt                              07704 807-25 täglich von 9 bis 12 Uhr möglich. Ohne An-
wird, soll Ihnen einen Eindruck vom vielfältigen Informa-                             meldung kann eine Testung nicht erfolgen.
tionsangebot vermitteln. Wenn Sie unser Amtsblatt noch                                Hierzu wurde der Gemeinde Immendingen und der Stadt Gei-
nicht kennen, können Sie die „Geisinger Mitteilungen“                                 singen seitens des Landes Baden-Württemberg ein Testkon-
mit einem Probe-Abo gerne testen. Natürlich freuen wir                                tingent zur Verfügung gestellt.
uns, wenn Sie sich dann zum Abonnement entscheiden.                                   Alle Personengruppen, die bislang keinen kostenlosen Testan-
Damit sind Sie garantiert gut informiert.                                             spruch im Rahmen der Corona-Testverordnung des Landes
Das Probe-Abo erhalten Sie drei Monate gratis; das re-                                Baden-Württemberg hatten, dürfen sich ab sofort durch fach-
guläre Abonnement kostet derzeit 17,30 € pro Halbjahr.                                lich ausgebildetes Personal der DRK Ortsgruppen Geisingen
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://                              und Immendingen testen lassen!
www.nussbaum-lesen.de/abonnent-werden/? oder bei                                      Die Testung ist kostenlos. Getestet werden können nur Per-
Frau Zeller von der Stadtverwaltung.                                                  sonen, die keine Symptome einer Covid-19 Infektion haben
Wir würden uns freuen, Sie als neuen Leser begrüßen zu                                und die in den letzten 14 Tagen vor dem Test keinen Kontakt
dürfen.                                                                               zu Personen mit einer Covid-19 Infektion hatten. Zur Testung
Herzliche Grüße                                                                       muss eine FFP 2-Maske getragen werden.
Ihr                                                                                   Ab dem 21.04.2021 werden Testungen nun auch immer mitt-
Martin Numberger                                                                      wochs in der Zeit von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Do-
Bürgermeister                                                                         nauhalle in Immendingen, Bachzimmerer Straße 15, 78194
                                                                                      Immendingen, stattfinden.
6       Nummer 16
        Mittwoch, 21. April 2021                     GEISINGER MITTEILUNGEN

In Geisingen finden die Testungen immer montags und frei-         telefonisch zu den bekannten Öffnungszeiten oder per E-Mail
tags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr in der Stadthalle    zur Verfügung. Danke für Ihr Verständnis.
Geisingen, Karl-Hall-Straße 5, 78187 Geisingen statt.             Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie im Amtsblatt
Die Bürger von Geisingen und Immendingen können frei wäh-         auf Seite 2 sowie auf unserer städtischen Webseite www.
len, ob Sie eine Testung in Geisingen oder Immendingen            geisingen.de oder über die Telefonzentrale 07704 807-0.
wahrnehmen.
An folgenden Tagen bieten wir eine Corona-Schnelltestung          Vereinsförderung
an:
Mittwoch, 21. April 2021       von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr          Erinnerung an die Abgabefristen
                               in Immendingen                     Die Stadtverwaltung Geisingen erinnert alle Vereine an die
Freitag, 23. April 2021        von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr          Abgabe der Anträge zur Vereinsförderung für das Jahr 2021.
                               in Geisingen                       Die Organisationen müssen bis zum 30. Juni 2021 der Stadt-
Montag, 26. April 2021         von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr          verwaltung eine Liste über die aktiven Mitglieder und eine
                               in Geisingen                       Kopie der Meldung an den jeweiligen Dachverband vorlegen,
Mittwoch, 28. April 2021       von 17:00 - 20:00 Uhr              um eine Förderung zu erhalten.
                               in Immendingen                     Ein Zuschuss kann nur aufgrund eines schriftlichen Antrags
Freitag, 30. April 2021        von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr          ausbezahlt werden.
                               in Geisingen                       Antragsformulare sind abrufbar auf der Homepage der Stadt
                                                                  Geisingen unter:
Bürgersprechstunde des Bürgermeisters                             Rathaus/Bürgerservice/Vereinsförderung
                                                                  Besondere Förderung / Investitionsförderung
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Geisingen,                       Zuschussanträge für besondere Investitionen die das Haus-
die nächste Bürgersprechstunde des Bürgermeisters findet          haltsjahr 2022 betreffen, müssen bis zum 15. September
am Donnerstag, 29. April 2021 in der Zeit von 16:00 Uhr bis       2021 gestellt werden.
18:00 Uhr im Rathaus Geisingen, Zimmer 201 (1. OG) statt.         Bei Fragen zur Vereinsförderung wenden Sie sich bitte an die
Nächster Termin ist dann Donnerstag, 10. Juni 2021.               Stadtverwaltung Geisingen, Frau Carola Haug, Telefon 07704
Sie haben hierbei die Möglichkeit, Ihre Anliegen, Sorgen oder     807-27, E-Mail: c.haug@geisingen.de.
Ideen ohne Voranmeldung mit mir zu besprechen. Darüber hi-
naus steht Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen, einen indivi-
duellen Termin mit mir zu vereinbaren (E-Mail: m.numberger@       Absage Straßenfest
geisingen.de, Telefon 07704 807-31). Ich freue mich auf Ihre
Anregungen und Ideen.                                             Mit schweren Herzen, aber mit einem klaren Blick auf die ak-
Ihr                                                               tuelle Coronalage müssen wir das Geisinger Straßenfest vom
Martin Numberger                                                  16. bis 18 Juli 2021 absagen.
Bürgermeister                                                     Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass so eine Großver-
                                                                  anstaltung mit Einlasskontrolle und Hygienekonzept durchge-
                                                                  führt werden dürfte, würde der Aufwand in keinem Verhältnis
Bürgersprechstunde des Bürgermeisters                             zum Ergebnis stehen.
auf den Stadtteilen                                               Eine Planung auf Sicht ist ebenfalls mit einem zu großen
                                                                  Risiko verbunden, da wir als Stadtverwaltung und auch die
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile,                      Vereine mit größeren Aufwendungen planen müssen und im
auch auf den Stadtteilen, möchte ich eine Bürgersprechstun-       Zweifel auf hohen Kosten sitzen bleiben.
de des Bürgermeisters durchführen. Die Termine sind wie           Wir freuen uns alle auf ein Straßenfest im Juli 2023.
folgt vorgesehen:
• Gutmadingen           Donnerstag, 20. Mai 2021,
                        18:00 bis 19:00 Uhr                       Bürgerbüro
• Kirchen-Hausen:       Donnerstag, 06. Mai 2021,                 Haben Sie vor, einen Personalausweis, Reisepass oder Kin-
                        18:00 bis 19.00 Uhr                       derreisepass zu beantragen? Dann müssen Sie folgende Un-
• Leipferdingen         Mittwoch, 28. April 2021,                 terlagen mitbringen:
                        17:00 bis 18:00 Uhr                       Personalausweis:
Die Sprechstunde findet jeweils auf der Ortsverwaltung statt.     • biometrisches Bild
Sie haben hierbei die Möglichkeit, Ihre Anliegen, Sorgen oder     • alter Personalausweis (wenn nicht vorhanden Geburtsur-
Ideen ohne Voranmeldung mit mir zu besprechen. Darüber hi-            kunde, ggf. Eheschließungs- und/oder Namenänderungs-
naus steht Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen, einen indivi-
                                                                      urkunde/-nachweis
duellen Termin mit mir zu vereinbaren (E-Mail: m.numberger@
                                                                  • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben
geisingen.de, Telefon 07704 807-31). Ich freue mich auf Ihre
                                                                  • Zustimmungserklärung der Eltern bei Kinder unter 16 Jah-
Anregungen und Ideen.
                                                                      ren (erhalten Sie bei uns)
Ihr
                                                                  Reisepass:
Martin Numberger
                                                                  • biometrisches Bild
Bürgermeister
                                                                  • alter Reisepass (wenn nicht vorhanden Personalausweis
                                                                      oder Geburtsurkunde, ggf. Eheschließungs- und/oder
Rathaus Geisingen und Ortsverwaltungen für                            Namenänderungsurkunde/-nachweis
den Publikumsverkehr geschlossen                                  • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben
                                                                  • Zustimmungserklärung der Eltern bei Kinder unter 18 Jah-
Das Rathaus Geisingen und die Ortsverwaltungen sind aus               ren (erhalten Sie bei uns)
aktuellem Anlass für den Publikumsverkehr geschlossen.            • ab dem 6. Lebensjahr müssen die Fingerabdrücke abge-
Gerne können Sie einen Temin vereinbaren. Wir stehen Ihnen            geben werden

                                       Achtung Blutspendetermin:
                               Mittwoch 12. Mai 2021 - 14:30 bis 19:30 Uhr
                             in Geisingen in der Stadthalle, Karl-Hall-Straße 5
                                   ACHTUNG – Anmeldung erforderlich
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                           Nummer 16
                                                                                               Mittwoch, 21. April 2021   7

    TELEFONVERZEICHNIS
    mit Direktwahleinrichtung und Email

    Stadtverwaltung Geisingen                              Hauptstraße 36 | 78187 Geisingen
                                                           Telefon: 07704 807-0 | Fax: 07704 807-32
                                                           Email: info@geisingen.de | www.geisingen.de
    Vorwahl                                                           07704
    Sachgebiet/Sachbearbeiter     Email                               - Durchwahl
    ____________________________________________________________________________
    Bürgermeister
      Martin Numberger                            (m.numberger@geisingen.de)                            807-31
    Hauptamt – Sekretariat des Bürgermeisters/Internet/Marketing/Tourismus
      Sonja Stepani                  (s.stepani@geisingen.de)                                           807-33
    Hauptamt - Sekretariat des Bürgermeisters/Öffentlichkeitsarbeit
      Regina Zeller                  (r.zeller@geisingen.de)                                            807-30
    Hauptamt - Ordnungsamt / Standesamt / Personal
      Thomas Schmid (Amtsleiter)         (t.schmid@geisingen.de)                                        807-35
      Nina Zeller (stellv. Amtsleiterin) (n.zeller@geisingen.de)                                        807-28
      Beate Schmid                       (b.schmid@geisingen.de)                                        807-34
      Tanja Stihl                        (t.stihl@geisingen.de)                                         807-39
    Hauptamt - Bürgerbüro
      Kerstin Ball                                (k.ball@geisingen.de)                                 807-20
      Ilona Gerdt                                 (i.gerdt@geisingen.de)                                807-21
    Bauamt (Büro: Rathaus Außenstelle, Hauptstraße 15)
      Christian Butschle (Amtsleiter)            (c.butschle@geisingen.de)                              807-42
      Michael Stoffler                           (m.stoffler@geisingen.de)                              807-48
      Bernadette Maier                           (b.maier@geisingen.de)                                 807-55
      Britta Albiez                              (b.albiez@geisingen.de)                                807-62
    Kämmerei
      Rainer Betschner (Amtsleiter)               (r.betschner@geisingen.de)                            807-36
      Michael Braun (stellv. Amtsleiter)          (m.braun@geisingen.de)                                807-44
      Alina Benz                                  (a.benz@geisingen.de)                                 807-37
      Carola Haug                                 (c.haug@geisingen.de)                                 807-27
    Kämmerei - Steuern / Abgaben
      Irene Gaus                                  (i.gaus@geisingen.de)                                 807-24
    Kämmerei - Rechnungsamt
      Marion Kuenz                                (m.kuenz@geisingen.de)                                807-57
    Kämmerei - Stadtkasse
      Olga Reinhardt                              (o.reinhardt@geisingen.de)                            807-26
      Andrea Münzer                               (a.muenzer@geisingen.de)                              807-29
    Forst (Büro: Rathaus Außenstelle, Hauptstraße 15)
      Hartmut Bertsche                              (h.bertsche@geisingen.de)                           807-41
                                                                                                        0172 8430612
       Mathias Rapp                               (m.rapp@geisingen.de)                                 807-40
    Fax: Möchten Sie den Mitarbeitern im Rathaus direkt ein Fax senden?
    Dann wählen Sie bitte 807 - 70 und die Telefondurchwahlnummer des Mitarbeiters. (Beispiel: 807-70-24).

8   Nummer 16
    Mittwoch, 21. April 2021                   GEISINGER MITTEILUNGEN

                                                                  -2-
           Bauhof
             Simon Glunk (Bauhofleiter)             (bauhofgeisingen@t-online.de)                  9220926
             Bereitschaftsdienst                                                                   0170 9373749
              Dienstgebäude: Am Amtenstieg 2, Geisingen

           ORTSVERWALTUNGEN:
           Aulfingen                           (aulfingen@t-online.de)                              07708 388
             Ilona Heizmann | Ortsvorsteherin Heike Theuerkauf
             Dienstgebäude: Schloßplatz 1, Aulfingen
           Gutmadingen                        (gutmadingen@t-online.de)                             07704 234
             Isabelle Huber | Ortsvorsteher Nobert Weber
             Dienstgebäude: Schulstraße 9, Gutmadingen
           Kirchen-Hausen                       (kirchen-hausen@t-online.de)                        07704 221
              Roberta Rampazzo | Ortsvorsteher Dr. Christoph Moriz
              Dienstgebäude: Aitrachtalstraße 10, Kirchen-Hausen
           Leipferdingen                        (leipferdingen@t-online.de)                         07708 364
              Monika Hornung | Ortsvorsteher Jürgen Keller
              Dienstgebäude: Luitfriedstraße 15, Leipferdingen

           SONSTIGE EINRICHTUNGEN:
           Kindergärten
              Am Stadtgraben Geisingen              (mail@kiga-stadtgraben.de)                      07704 8663
              Alte Gerbe Geisingen                  (Kiga-Gerbe@web.de)                             07704 8673
              Villa Kunterbunt                      (kita_villa_kunterbunt@t-online.de)             07704 9239297
              Regenbogen Gutmadingen                (mail@kiga-gutmadingen.de)                      07704 509
              St. Maria Aulfingen                   (Kiga.Aulfingen@kath-kirchtal-donau.de)         07708 1217
              St. Marien Kirchen-Hausen             (Kiga.Kirchen-Hausen@kath-kirchtal-donau.de)    07704 6933
              St. Michael Leipferdingen             (Kiga.Leipferdingen@kath-kirchtal-donau.de)     07708 9209934
           Schulen
             Grundschule Geisingen                  (gwrs-geisingen@gmx.de)                         07704 9239290
             Grundschule Kirchen-Hausen             (poststelle@04152262.schule.bwl.de)             07704 6555
             Grundschule Leipferdingen              (poststelle@04163181.schule.bwl.de)             07708 540
           Schulsozialarbeit, Frau Schilling        (a.schilling-gvv@gmx.de)                        0172 8016355
           Jugendreferat, Herr Weber                (jugendreferat-gvv@gmx.de)                      0174 6945355
           Stadthalle Geisingen
              Verwaltung, Frau Stihl                (t.stihl@geisingen.de)                          07704 807-39
              Hausmeister, Herr Caprino             (facilitygeisingen@t-online.de)                 07704 9239298
           Kläranlage Immendingen/Geisingen         (kla@vka-immendingen.de)                        07462 6433
              Bereitschaft                                                                          0170 8603740
           Zweckverband Wasserversorgung Unteres Aitrachtal                                         0170 2426530
                                                                                                           Stand: April 2021
           Weitere Informationen und Telefonnummern finden Sie auch unter www.geisingen.de
                                                                                                                               
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                          Nummer 16
                                                                                              Mittwoch, 21. April 2021     9
Kinderreisepass:                                                 • Donau-Radweg 1
• biometrisches Bild                                                Deutsche Donau von Donaueschingen bis Passau
• alter Reisepass (wenn nicht vorhanden Personalausweis             Herausgeber: bikeline - Radtourenbuch
    oder Geburtsurkunde, ggf. Eheschließungs- und/oder              Gebühr 13,90 €
    Namenänderungsurkunde/-nachweis                              • Radkarte Bodensee
• Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben         Bregenz – Friedrichshafen – Konstanz – Ravensburg
• Zustimmungserklärung der Eltern bei Kinder unter 18 Jah-          Schaffhausen – Singen
    ren (erhalten Sie bei uns)                                      Herausgeber: bikeline – Radkarte
Wichtig: Ein Kinderreisepass ist nur gültig bis zum Beginn des      Gebühr 7,90 €
12. Lebensjahrs und wird immer auf 1 Jahr ausgestellt!           • Kompass-Wander- und Radkarte
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne        Donaueschingen – Baar – Hegau
zu Verfügung.                                                       Gebühr 9,00 €
Telefon: 07704 807-21 oder -20                                   • Das Donaubikeland
Fax: 07704 807-7021 oder -7020                                      16 Radtouren im Donaubergland
E-Mail: i.gerdt@geisingen.de, k.ball@geisingen.de                   Gebühr 3,50 €
Ihr Bürgerbüro                                                   • Wanderkarten Westlicher Bodensee und Wutachschlucht
                                                                    offizielle Karten des Schwarzwaldvereins
                                                                    Gebühr 5,20 € bzw. 7,90 €
Standesamt informiert                                            • Bodensee – Schwarzwald – Schwäbische Alb
                                                                    Wo Radeln am schönsten ist…
                              Nichts ist gewisser als der Tod,
                                                                    17 Radfernwege quer durch Baden-Württemberg
                         nichts ungewisser als seine Stunde.        Herausgeber: Tourismus Baden-Württemberg
                                                                    Gebühr 2,50 €
                   Was tun wenn jemand stirbt                    Ebenso können Sie weitere Broschüren käuflich erwerben,
                   Die nachstehende Auflistung soll Ihnen        wie z. B.:
                   eine Hilfe sein, dass Sie im Todesfall        • Donaubergland Kulinarisch Reisen
                   eines Angehörigen das Richtige tun und           Gastronomie-Tipps | Highlight & Sehenswertes
                   veranlassen.                                     Herausgeber: Marco Polo
                                                                    Gebühr 9,90 €
                     Das müssen die Hinterbliebenen erledigen    • Kulturdenkmale und Sehenswürdigkeiten im Landkreis
                     •     Bei einem Sterbefall im Haus einen       Tuttlingen
    Arzt rufen, der die Todesbescheinigung ausstellt.               Gebühr 10,00
• Die wichtigsten Papiere (Geburtsurkunde/Heiratsurkunde)
    der/des Verstorbenen bereithalten.
• Beauftragen eines Bestattungsunternehmens.                     Der Schornsteinfeger informiert
• Bei kirchlichem Begräbnis einen Pfarrer/Pfarrerin hinzuzie-    Anmeldung in Geisingen – oberhalb der Autobahn
    hen.                                                         Die nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung jährlich
• Termin und Gestaltung der Trauerfeier abstimmen.               vorgeschriebene Messung an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen
• Angehörige benachrichtigen.                                    sowie an zentralen Festbrennstofffeuerstätten werde ich in
• Eventuell Blumen-/Sargschmuck bestellen.                       Geisingen – oberhalb der Autobahn ab dem 08. April 2021
• Gegebenenfalls den Arbeitgeber der oder des Verstorbe-         und an den darauffolgenden Tagen durchführen.
    nen benachrichtigen.                                         Hinweis: Diesen Termin gebe ich Ihnen deshalb bekannt,
• Fortsetzung des Versicherungsschutzes für Witwen, Wit-         damit Sie eventuell erforderliche Wartungsarbeiten an Ihrer
    wer und Waisen bei der Krankenkasse beantragen.              Feuerungsanlage rechtzeitig veranlassen können. Bezirks-
• Beim zuständigen Träger der Rentenversicherung die Wit-        schornsteinfeger Uwe Fröhlin, Brühlstraße 1, Aulfingen, Tele-
    wen- bzw. Witwer- und Waisenrente beantragen.                fon 07708 97970, Fax 07708 919797.
• Gegebenenfalls Gas, Strom, Telefon, Rundfunk, Fernse-
    hen, Versicherungen, Zeitungen und Zeitschriften abbe-       Schadstoffmobil
    stellen.
• Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken, Sparkassen           Im Gemeindegebiet ist das Schadstoffmobil wieder einmal
    und Bausparkassen ändern oder stornieren.                    unterwegs. An folgenden Sammelstellen können alle giftigen
• Die Mitgliedschaft der oder des Verstorbenen bei Verei-        Abfälle sowie wassergefährdende Stoffe aus privaten Haus-
    nen, Verbänden etc. kündigen.                                halten zu folgenden Zeiten kostenlos abgegeben werden:
• Testamentseröffnung und Erbschein beim Amtsgericht be-         Freitag, 23. April 2021, 13:00 Uhr bis 14:45 Uhr, Geisingen
    antragen.                                                    Wertstoffhof, Tuttlinger Straße
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen            Freitag, 23. April 2021, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Oberer
Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am drit-      Parkplatz Kirchtalhalle, Kirchen-Hausen
ten des auf den Tod folgenden Werktages angezeigt werden.        Freitag, 23. April 2021, 16:45 Uhr bis 17:30 Uhr, Rathaus
Bestattungspflichtige Personen                                   Leipferdingen
Festgelegte Rangfolge:                                           Folgende Schadstoffe können Haushalte kostenlos am
1. Ehegatte oder Lebenspartner                                   Schadstoffmobil abgeben:
2. die volljährigen Kinder                                       * Batterien, Knopfzellen
3. die Eltern                                                    * Farben, Lacke, Lösemittel
4. die volljährigen Geschwister                                  * Haushaltschemikalien
5. die volljährigen Enkelkinder                                  * quecksilberhaltige Stoffe
6. die Großeltern                                                * Neonröhren, Energiesparlampen
                                                                 * Spraydosen
Das Standesamt hilft Ihnen gerne weiter: Rathaus Geisingen,      * Säuren und Laugen
Zimmer 208, Telefon 07704 807-34 oder 39.                        * Feuerlöscher
                                                                 * Holzschutzmittel
Rad- und Wanderkarten                                            Altöl wird bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen,
                                                                 da der Mineralölhandel zur Rücknahme verpflichtet ist. Die
Für die bevorstehende Rad- und Wandersaison erhalten Sie         abzugebenden Schadstoffe müssen in festverschlossenen
beim Bürgerbüro der Stadt Geisingen nachstehende Rad- und        Gebinden (möglichst in der Originalverpackung) abgegeben
Wanderkarten:                                                    werden. Bitte keine Schadstoffe unbeaufsichtigt abstellen!
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        Mittwoch, 21. April 2021                    GEISINGER MITTEILUNGEN

Für Gewerbebetriebe organisiert die Handwerkskammer Kon-
stanz spezielle Gewerbeschadstoffsammlungen. Fragen zum                                         Abfallkalender
Schadstoffmobil beantwortet Ihnen die Abfallberatung beim
Landratsamt Tuttlingen unter Telefon 07461 926-3400 –                                         Restmülltonne 240+1100-Liter-Behälter
www.abfall-tuttlingen.de.                                                                     Leerung alle 4 Wochen    am Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                              Restmülltonne 1100-Liter-Behälter
                                                                                              Leerung alle 8 Wochen    am Freitag 28. Mai 2021
                                                                                              Biomülltonne 60+120+240+360-Liter-Behälter
                                                                                              Leerung alle 2 Wochen    am Donnerstag, 22. April 2021
 Wochenmarkt Geisingen                                                                        Papiertonne 240+1100-Liter-Behälter
                                                                                              Leerung alle 4 Wochen    am Freitag, 14. Mai 2021
 Der „Wochenmarkt“ findet immer freitags von 8:15 Uhr                                         Werttonne 240+1100-Liter-Behälter
 bis 12:00 Uhr auf dem Postplatz in Geisingen statt. Es                                       Leerung alle 4 Wochen    am Mittwoch, 05. Mai 2021
 werden verschiedene und natürliche Produkte aus der Re-                                      Windeltonne 120-240-Liter-Behälter
 gion angeboten.                                                                              Leerung alle 2 Wochen    am Donnerstag, 29. April 2021
 - Schauen Sie beim Geisinger Wochenmarkt vorbei –                                            Wertstoffhof Geisingen
                                                                                              Dienstag                   15:00 - 19:00 Uhr
                                                                                              Donnerstag                 15:00 - 19:00 Uhr
                                                                                              Samstag                    10:00 - 13:00 Uhr

   Spruch der Woche                                                                           Grünschnitt
                                                                                              Wertstoffhof Geisingen zu den Öffnungszeiten
                                                                                              Annahmestellen auf den Stadtteilen (samstags geöffnet)
                                                                                              Aulfingen:         Parkplatz Festhalle, 10:00 - 10:30 Uhr
                                                           Foto: Goos_Lar/iStock/Thinkstock

 Das Herrlichste der Welt ist,                                                                Gutmadingen:       Waldstraße 23, 09:30 - 10:30 Uhr
 einen neuen Tag zu sehen.                                                                    Kirchen-Hausen: Festhalle, 09:30 - 10:30 Uhr
 Maxim Gorki                                                                                  Leipferdingen:     Farrenstall, 09:00 - 09:45 Uhr
                                                                                              Schadstoffmobil
                                                                                              Geisingen:         23. April 2021, Werkstoffhof,
                                                                                                                 13:00 - 14:45 Uhr
 Wir gratulieren                                                                              Kirchen-Hausen:    23. April 2021, Kirchtalhalle
                                                                                                                 15:00 - 16:00 Uhr
                                                                                              Leipferdingen:     23. April 2021, Rathaus,
                                                                                                                 16:45 - 17:30 Uhr
                                                                                                          vermeiden – sortieren – verwerten
                                                                                                     Abfallberatung beim Landratsamt Tuttlingen
                                                                                                  Telefon 07461 925-3400, www.abfall-tuttlingen.de

                                                                                               Landkreis Tuttlingen
  Mit der Veröffentlichung einverstanden:                                                     Landratsamt
                                                                                              Führerscheine
Geisingen                                                                                     Landratsamt konkretisiert Umtauschpflicht: Papier-Führer-
21. April 2021      Maria Behrens                                                             scheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis
                    Wildtalstraße 5/2          70. Geburtstag                                 Januar 2022 umgetauscht werden
23. April 2021      Murat Bytyqi                                                              Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Tuttlingen
                    Professor-Bader-Straße 8   80. Geburtstag                                 weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2033 zwar alle Führer-
23. April 2021      Ingrid Grüninger                                                          scheine umgetauscht werden müssen, nach einem Stufen-
                    Hauptstraße 68             75. Geburtstag                                 plan derzeit jedoch nur die Papier-Führerscheine (grau oder
25. April 2021      Elisabeth Balsamo                                                         rosa) der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 davon betroffen
                    Eichendorffstraße 18       70. Geburtstag                                 sind. Diese müssen allerdings bis spätestens 19. Januar
                                                                                              2022 umgetauscht werden. Führerscheininhaber, die vor
                                                                                              1953 geboren sind, müssen ihre Führerscheine erst bis zum
 Suchen & Finden                                                                              19. Januar 2033 umtauschen.
                                                                                              Benötigt werden für den Umtausch lediglich ein (biometri-
Zu verschenken                                                                                sches) Passbild, eine Kopie des Führerscheines und des Per-
1 Sofa 2 m lang, bunter Bezug      Telefon 0176 57700729                                      sonalausweises sowie ein Antrag (bei jedem Bürgermeisteramt
1 Recamiere-Sofa, Massivholz, 3 Schubladen                                                    erhältlich oder auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen
                                    Telefon 0175 5581193                                      unter Bürgerservice – Formulare von A-Z – Führerscheinstelle –
1 Kleiderschrank, 1 Doppelbett 2 x 2 m mit Nachttisch                                         Fahrerlaubnis - Antrag auf Umstellung) mit Unterschrift.
                                            Telefon 919796                                    Der Antrag kann mit den genannten Unterlagen entweder bei
                                                                                              der Wohnortgemeinde oder der Führerscheinstelle abgege-
Haben Sie auch etwas zu verschenken oder suchen Sie et-                                       ben werden. Wer sich unnötige Wege sparen möchte, kann
was?                                                                                          sich den neuen Führerschein gegen einen geringen Aufpreis
Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktions-                                      auch direkt nach Hause schicken lassen. Die Gebühr hierfür
schluss, montags 10:00 Uhr der Stadtverwaltung, Telefon                                       beträgt 31,00 Euro (bzw. 25,30 Euro bei Abholung im Land-
07704 807-0 oder unter info@geisingen.de mit Angaben aller                                    ratsamt). Bitte beachten Sie, dass die Anträge persönlich bei
Daten (Kurzbeschreibung des Gegenstands, Name, Telefon-                                       den Gemeinden oder der Führerscheinstelle im Landratsamt
nummer) mitteilen. In der kommenden Ausgabe der "Geisin-                                      abgegeben werden müssen, damit der alte Führerschein zeit-
ger Mitteilungen" werden die Anzeigen dann kostenlos veröf-                                   lich befristet werden kann und so vor allem beim Direktver-
fentlicht.                                                                                    sand ein zusätzlicher Weg zur Behörde erspart wird.
GEISINGER MITTEILUNGEN
                                                                                                      Nummer 16
                                                                                          Mittwoch, 21. April 2021   11

     Schadensmeldung
    Schadensmeldung
    Liebe Bürgerinnen und Bürger,
    bei der großen Zahl öffentlicher Einrichtungen und umfangreichen Infrastruktur in unserer Raumschaft treten
    immer wieder Mängel oder Schäden auf, die Sie frühzeitig entdecken.
    Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt. Nutzen Sie das Angebot „Schadensmeldung“ - füllen Sie
    zur Meldung einfach den Vordruck aus und senden Sie diesen an die Stadtverwaltung Geisingen (Fax: 07704
    807-32, info@geisingen.de oder Hauptstraße 36, 78187 Geisingen). Im Internet unter www.geisingen.de
    können Sie auch jederzeit online ihre Schadensmeldung ausfüllen und versenden.
    Wir in der Verwaltung und im Bauhof werden die gemeldeten Mängel so schnell wie möglich beheben.

    Die Meldung erfolgt durch:                                                                 (nur für interne Zwecke)

    Name, Vorname                          _________________________________________________________

    Straße, Ort                            _________________________________________________________

    Telefon / Fax / Email                  _________________________________________________________

    Schadensinfo:
    gesehen am: (Datum)                    __________________

    Ortsangabe des Schadens/Mangels        _________________________________________________________

                                           _________________________________________________________

    Bitte zutreffendes ankreuzen/ergänzen:

    Straßen und Wege / Straßenbeleuchtung
       Gehweg schadhaft                                                 Fahrbahndecke schadhaft (Schlagloch, Absenkung…)
       Hydranten defekt                                                 Verkehrszeichen beschädigt bzw. nicht lesbar
       Einlaufschacht verstopft                                         Schachtdeckel klappert bzw. defekt
       Straßennamenschild beschädigt / nicht lesbar                     Markierungen schlecht erkennbar
       Sträucher/Büsche wachsen in den Gehweg/Straße hinein             Straßenlampe ausgefallen
       Straßenlampe flackert                                            Straßenlampe beschädigt

    öffentliche Anlagen
     Bank beschädigt                                                  Bepflanzung beschädigt
     Abfall liegt herum                                               Abfallbehälter voll

    öffentliche Einrichtungen
     ___________________________ beschädigt                           ___________________________ defekt
     verunreinigt

    Friedhof
     verunreinigt                                                     Müllgefäße voll
     Absenkungen in Wegen

    Spielplatzeinrichtungen
     beschädigt                                                       verunreinigt

    Sonstiges
     Schutt- und Abfallablagerungen                                   __________________________


                                              Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
12      Nummer 16
        Mittwoch, 21. April 2021                       GEISINGER MITTEILUNGEN

Klinikum                                                            Städte legten ihr Geld in Reichenauer Immobilien an. Die
                                                                    Verleihungen wurden in Lehenbüchern aufgeschrieben. Sie
Klinikum bekommt neuen Chefarzt für die Frauenklinik                überliefern, wo überall Reichenauer Grundbesitz lag, welche
Abdulnaser Shtian wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 als         Personengruppen die Äbte mit den Lehen an sich banden und
Chefarzt die Verantwortung, für die Klinik für Geburtshilfe und     welche Strategie sie beim Aufbau der Reichenauer Territorial-
Frauenheilkunde am Klinikum Landkreis Tuttlingen übernehmen.        herrschaft verfolgten.
Da der bisherige Chefarzt der Klinik Dr. Bernhard Martin im         Der Referent, Prof. Harald Derschka, ist außerplanmäßiger
Frühjahr in den Ruhestand geht, hat der Aufsichtsrat des Kli-       Professor für Mittelalterliche Geschichte an der Universität
nikums Landkreis Tuttlingen seinen Nachfolger gewählt.              Konstanz mit Arbeitsschwerpunkten in der Landesgeschichte
                                   Abdulnaser Shtian ist derzeit    des Bodenseeraumes, der Ideengeschichte, der Münz- und
                                   Oberarzt an der Frauenklinik     Geldgeschichte.
                                   des      Universitätsklinikums   Der Vortrag des Geschichtsvereins für den Landkreis Tuttlin-
                                   Jena und Koordinator des         gen findet als Online-Vortrag statt.
                                   dortigen Myom-, Minimalinva-     Interessierte bitten wir, sich bis zum 25. April 2021 per E-
                                   siv-chirurgischen-, und Endo-    Mail an kreisarchiv@landkreis-tuttlingen.de anzumelden.
                                   metriosezentrums. Er verfügt     Die Vortragsteilnehmer erhalten dann ca. 3 Tage vor dem Vor-
                                   über eine langjährige und um-    trag per E-Mail einen Zugang über Webex mit Hinweisen auf
                                   fangreiche Erfahrung in der      die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten.
                                   speziellen Geburtshilfe und
                                   Perinatalmedizin.      Weitere
                                   Schwerpunkte liegen in der
Abdulnaser Shtian wird neuer       gynäkologischen Onkologie.
Chefarzt der Frauenklinik am       „Wir freuen uns sehr, dass       Naturpark Obere Donau
Klinikum Landkreis Tuttlingen.     wir für unser Klinikum und
Quelle: UKJ                        den Landkreis einen exzel-       Beuron. Online-Vortrag „Hochgebirge“ Schwäbische Alb:
lenten Nachfolger für Klinikleitung, Geburtshilfe und Frauen-       So alpin ist unsere Flora. Donnerstag, 29. April 2021, 19:00
heilkunde gefunden haben. Herr Shtian hat den Aufsichtsrat
                                                                    Uhr (Anmeldung bis 28. April 2021)
mit seiner breiten Qualifikation aber auch seiner Persönlich-
                                                                    Eigentlich zählt die Schwäbische Alb ja zu den Mittelgebirgen.
keit überzeugt. Damit wird er nicht nur die Grund- und Re-
gelversorgung hervorragend abdecken, sondern das medizi-            Doch wer sich ihre Pflanzenwelt genauer anschaut, entdeckt
nische Angebot durch Schwerpunktsetzungen, die sehr gut             vieles, was eigentlich ins Hochgebirge gehört: Enzian und
zu den Bedarfen in der Region und vorhandenen Angeboten             Alpendistel, Bergaster und Alpen-Heckenkirsche. Doch war-
unserer Klinik passen, ergänzen“, so der Landrat und Auf-           um gibt es bei uns so viele Alpenpflanzen? Und warum sind
sichtsratsvorsitzende des Klinikums Stefan Bär.                     Enzian & Co. häufig so knallig bunt? Allerlei Wissenswertes
Als zertifizierter Operateur der 3. von 3 Stufen minimalinvasi-     rund um diese Fragen bietet dieser rund einstündige Online-
ve Chirurgie bringt Herr Shtian umfassende Erfahrung in die-        Vortrag der Diplom-Forstwirtin Judith Engst. Referentin: Judith
ser auch Schlüssellochchirurgie genannten Technik mit, die in       Engst; keine Gebühr; Anmeldung bis 28. April beim Haus der
der Viszeralchirurgie als Verfahren in den letzten Jahren stetig    Natur, Telefon 07466 9280-0, info@nazoberedonau.de.
ausgebaut wurde. Als „Zertifizierter Senior-Brust-Operateur“
und Fachmann für die Behandlung des Brustkrebs wird dieser
Bereich gemeinsam mit den Oberärztinnen Frau Dr. Jahnz und
Frau Özder gestärkt. Im Bereich der Behandlung von Myomen,            Kirchen
eine der häufigsten gutartigen Erkrankungen bei Frauen, und
Endometriose möchte Herr Shtian neue Schwerpunktangebo-
te etablieren, um bestehenden Bedarfen besser gerecht zur
werden.                                                             Katholische Kirchengemeinde
„Mit Herrn Shtian haben wir einen besonders qualifizierten          Kirchtal-Donau
Chefarzt gefunden. Unsere Patientinnen und jungen Famili-
en werden uns auch künftig ihr Vertrauen schenken können.           Liebe Mitchristen!
Besonders freue ich mich, dass wir für unser Klinikum und           Wir sind in der Osterzeit und ich möchte ein Gebet von Pater
den Landkreis einen dabei so empathischen und engagierten           Anselm Grün zur Besinnung weitergeben:
Menschen gewinnen konnten“, so der Geschäftsführer des              DU BIST UNS BEGEGNET
Klinikums Landkreis Tuttlingen, Dr. Sebastian Freytag.              Auferstandener Herr Jesus Christus, du bist deinen Jüngern
Der 42-jährige Abdulnaser Shtian wurde in Syrien geboren            nach deiner Auferstehung immer wieder begegnet.
und hat dort Humanmedizin studiert. In der Uniklinik in Da-         Du bist mit den Emmaus-Jüngern gegangen, die auf der Flucht
maskus absolvierte er seine Facharztausbildung, bis er 2008         waren vor sich selbst und ihrer Enttäuschung.
nach Deutschland kam. Angefangen hat er als Assistenzarzt           Du hast so mit ihnen gesprochen, dass ihr Herz zu brennen
in der Charité in Berlin, bildete sich dann nach Erwerb der         anfing.
Facharztqualifikation in verschiedenen Kliniken Deutschlands        Du hast ihnen das Brot gebrochen, und sie haben dich er-
als Oberarzt und leitenden Oberarzt weiter. Abdulnaser Shtian       kannt.
ist mit einer Kinderärztin verheiratet und hat zwei Kinder.         Du willst auch mir in jeder Eucharistiefeier als der Auferstan-
                                                                    dene begegnen.
Geschichtsverein für den Landkreis                                  Da bist du unter uns und brichst uns das Brot, damit auch
                                                                    uns die Augen aufgehen und wir dich erkennen.
Online-Vortrag:                                                     Du bist den Jüngern am See Gennesaret mitten in der Nacht
„Die Äbte der Reichenau und ihre Lehenleute im Hegau, auf           ihrer Vergeblichkeit begegnet.
der Baar und an der oberen Donau“                                   Sie haben die ganze Nacht umsonst gearbeitet.
Donnerstag, 29. April 2021                                          Da standest du am Ufer und hast sie angesprochen.
Die Abtei Reichenau war der bedeutendste Grund- und Nie-            Und als ihr Netz sich auf einmal füllte, da erkannte dein Lieb-
dergerichtsherr am westlichen Bodensee; hinzu kam beacht-           lingsjünger: „Es ist der Herr!" (Johannes 21, 7)
licher Streubesitz entlang von Thur, Neckar und Donau, etwa         Du bist auch mitten in meinem Alltag bei mir, in meiner Arbeit
in Tuttlingen, Möhringen oder Eigeltingen. Die Masse dieser         im Büro, in den Besprechungen mit anderen, bei den gemein-
Güter und Rechte verliehen die Äbte als Lehen: Herrschafts-         samen Mahlzeiten.
rechte gingen an niederadelige Vasallen, Höfe und landwirt-         Öffne mir die Augen, damit ich dich bei allem, was ich tue,
schaftliche Nutzflächen an Bauern. Bürger benachbarter              erkenne.
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