BDI - The Voice of German Industry - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Dr. Thomas Holtmann Erster BDG-Umwelttag - Mai 2012
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BDI - The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Dr. Thomas Holtmann Erster BDG-Umwelttag - 15. Mai 2012 16.05.2012 1
Agenda Inhalt IED VAUwS Kreislaufwirtschaftsgesetz Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz „Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und BundesbodenschutzVO BDI-Gutachten zu Wasserentnahmeentgelt Naturschutz und Biodiversität 7. Umweltaktionsprogramm REACH GBS Novellierung Betriebssicherheitsverordnung Dienstleistungsnormung Nationale Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH 16.05.2012 2
Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) (1) Aktueller Stand • 06.01.2013: Frist für Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in deutsches Recht • Umsetzung in drei Regelungspaketen: ▪ Artikelgesetz mit Änderungen BImSchG, WHG, KrWG u.a. ▪ Artikelverordnung ohne Beteiligung des Bundestages: Änderungen 4., 5., 9. BImSchV, DeponieVO; neue Industrieemissionen-VO Wasser ▪ Artikelverordnung mit Beteiligung des Bundestages: Änderungen 2., 13., 17., 25., 31. BImSchV • Nov. 2011: Referentenentwürfe Regelungspaket 1 und 2 • Jan. 2012: Verbändeanhörung Regelungspaket 1 und 2 • April 2012: Referentenentwurf Regelungspaket 3 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 3
Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) (2) Schwerpunkte der BDI-Position • Keine Erweiterung der IED-Vorschriften auf Nicht-IED-Anlagen • Grundlegende Überarbeitung der Regelungen zum Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser • Regelungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigungs- auflagen sachgerecht umsetzen • Keine zusätzlichen Veröffentlichungspflichten im Internet • Anpassung der Öffentlichkeitsbeteiligungsregelungen in der Industrieemissionen-Verordnung Wasser an Praxis des BImSchG • Umsetzung zum Bürokratieabbau im Umweltrecht nutzen 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 4
Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) (3) Aktivitäten des BDI • BDI-Positionspapier mit Vorschlägen zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht (10. Juni 2011) • Durchführung eines Planspiels zwecks Überprüfung der Praxistauglichkeit und Vollziehbarkeit der Vorschriften des Referentenentwurfes (BDI, VCI, 4 Firmen, BMU, hessisches Umweltministerium und hessische Genehmigungsbehörden) (November/Dezember 2011) • BDI-Positionspapier zu Artikelgesetz und erster Artikelverordnung (11. Januar 2012) • BDI-Papier zur Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die IED- Umsetzung (Artikelgesetz und erste Artikelverordnung) (20. Februar 2012) • BDI-Positionspapier zur zweiten Artikelverordnung Weiteres Verfahren • 16. Mai 2012: Verbändeanhörung Regelungspaket 3 • 23. Mai 2012: Kabinettsbeschluss für Regelungspakete 1 und 2 • 20. Juni 2012: Kabinettsbeschluss Regelungspaket 3 geplant 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 5
Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) (1) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) • Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen, Biogasanlagen bis hin zu Güllebehältern. • Wassergefährdungsklassen bilden die Grundlage für eine risikoadäquate sicherheitstechnische Ausrüstung von ca. 250 000 Industrieanlagen Aktueller Stand • BMU-Entwurf vom 24.11.2010, BDI-Stellungnahme vom 18.02.2011 • Fortgeschriebener BMU-Entwurf vom 27.01.2012 • Erneute BDI-Kommentierung vom 02.03.2012 • Begleitung des BMWi und BMVBS in den Ressortgesprächen 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 6
Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) (2) Verbleibende Schwerpunkte der BDI-Position • Bestandsschutz: alle Anlagen in 10 Jahren anpassen – problematisch insbesondere wegen wegfallender Bagatellregelung • Keine Verschärfung der Gefährdungseinstufung • Flexible Rechtsfolge bei der Lagerung fester Gemische • Keine unnötige Anzeigepflicht • keine Erweiterung des Begriffs „Umschlagen“ auf das „Be- und Entladen“ Durchgesetzte BDI-Position • Keine Ausweitung des Anlagenbegriffs auf Flächen • Keine WGK-Einstufung für Abfälle • Keine unverhältnismäßigen Sicherheitsvorkehrungen für D-Anlagen • Keine doppelwandigen oberirdischen Rohrleitungsanlagen für WGK 1- und WGK 2-Flüssigkeiten 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 7
Kreislaufwirtschaftsgesetz (1) Zeitplan • 30. März 2011: Beschluss Bundeskabinett, Überweisung an Bundesrat • 27. Mai 2011: Stellungnahme des Bundesrates • 9. Juli 2011: erste Lesung des Bundestages • 26 Okt. 2011: Beschlussfassung im Umweltausschuss • 28. Okt. 2011: zweite und dritte Lesung im Bundestag • 25. Nov. 2011: zweite Beteiligung/Zustimmung des Bundesrates • 1.- 7. Dez. 2011: Verkündung des Gesetzes Kernthemen der Debatte • Ausgestaltung gewerbliche Sammlung/Umfang der Überlassungspflichten • Abfallhierarchie/Heizwertkriterium • Verwertung/Recycling: Quoten, Potenziale 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 8
Kreislaufwirtschaftsgesetz (2) BDI-Aktivitäten • Teilnahme an der Anhörung des BT-Umweltausschusses, 19. Sept. 2011 • Gespräche mit BMU und Abgeordneten • Schreiben an BM Röttgen und Rösler • Schreiben an KOM Ausblick • Tendenz der Rekommunalisierung: gewerbliche Sammlung stark eingeschränkt • Europarechtliche Konformität fraglich • Nächster Schritt: Wertstofftonne • Gesetzgebung ab 2012 • Ziel: privatwirtschaftliche Lösung • Auch hier starke kommunale Widerstände Ö Ziele der Kreislaufwirtschaft gefährdet ? 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 9
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (1) Aktueller Stand • BMU erarbeitet derzeit Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes • EuGH-Urteil: Vorschriften des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind hinsichtlich der begrenzten Klagerechte für Umweltverbände europarechtswidrig • Deutscher Gesetzgeber muss nationales Recht anpassen: Klagerecht der Umweltverbände soll erweitert werden Schwerpunkte der BDI-Position: • Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist eine Ausweitung der Klagerechte kontraproduktiv • Vorgaben der Entscheidung nur so weit wie europarechtlich erforderlich umsetzen und gleichzeitig stringente Verfahrensregelungen und Beschränkungen der Rügemöglichkeiten einführen 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 10
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (2) Aktivitäten des BDI • BDI-Positionspapier vom 11. Oktober 2011 mit Vorschlägen zur Einschränkung des Klagerechts • Diskussionsveranstaltung am 26. Oktober 2011 • BDI-Gutachten zur europarechtskonformen Ausgestaltung des Verbandsklagerechts (Februar 2012) Weiteres Verfahren • Datum für Veröffentlichung des Referentenentwurfs noch offen • Umsetzung war ursprünglich bis Mai 2012 vorgesehen 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 11
„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und BundesbodenschutzVO (1) Aktueller Stand • Arbeitsentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material vom 06.01.2011 („Mantelverordnung“) • BDI Position zur Mantelverordnung vom 22.03.2011 ► Erlass einer Ersatzbaustoffverordnung darf nicht von der Verschärfung der Grundwasserverordnung abhängig sein ► Vorlage eines neuen, korrigierten Arbeitsentwurfs zur Bodenschutzverordnung ► Harmonisierung des Eluationsverfahrens in der ErsatzbaustoffV mit denen in der BBodSchV und der Deponieverordnung 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 12
„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und BundesbodenschutzVO (2) BDI-Aktivitäten In 2011 4 Sitzungen des BDI AK Mantelverordnung 26.04.2011 Anwendungsbereich BBodSchV (Ausgestaltung § 12b) Juli 2011 BMU: Säulen- und Schüttelverfahren nebeneinander anwendbar 01.09.2011 Korrigierte Werte des Anhangs 2 BBodSchV 01.09.2011 Ergänzung der BDI-Position zur MantelV 02.09.2011 Gespräch BDI-BMU zur EBV 06.10.2011 Dr. Wendenburg/BMU erwägt einen Artikel 4 12.10.2011 BDI-Schreiben an Dr. Wendenburg/BMU zur Sulfatproblematik bei RC-Baustoffen 16.11.2011 Vanadium-Fachgespräch im BDI 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 13
„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und BundesbodenschutzVO (3) BDI-Aktivitäten 20.12.2011 Eckpunktepapier des BDI zum Vorschlag für eine Ergänzung der MantelV um einen Artikel 4 23.12.2011 Prognos-Gutachten veröffentlicht 08.03.2012 Fachgespräch im BMU mit WVM, FEhS, BDGuss 22.03.2012 Schreiben an BMU durch WVM, FEhS, BDGuss (Bitte um BMJ-Gutachten, EGL, Abfall-Nebenprodukt) 05.04.2012 Antwort BMU: Benötigt weitere (REACH) Forschungsergebnisse 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 14
„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und BundesbodenschutzVO (4) Aussagen des BMU: • BMJ-Vorgabe „Nebenprodukte und Ende der Abfalleigenschaft“ : Ermächtigungsgrundlage für die MantelV ist zu modifizieren und Regelung zu Nebenprodukten und Ende der Abfalleigenschaft in die MantelV zu implementieren • Komplette Überarbeitung des Art. 3: Die Anzahl der Parameter für Prüfwerte bleibe wegen des Altlastenthemas unverändert. • Überarbeitung des Sulfatwertes in der EBV und ggf. anderer Werte (Vanadium?) • Kein Art. 4 VersatzVerordnung wegen Widerstand in den Ländern 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 15
„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und BundesbodenschutzVO (5) Weitergehende Aktivitäten: – 4. Juni 2012 Sitzung BDI AK MantelVO – 14. Juni 2012 Dr. Wendenburg, BMU, im BDI-Ausschuss Umwelt und Technik Eine Verabschiedung der Mantelverordnung in dieser Legislaturperiode wird immer unwahrscheinlicher. 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 16
BDI-Gutachten zu Wasserentnahmeentgelt (1) Wasserentnahmeentgelt • UBA-Gutachten schließt aus Art. 9 WRRL eine starke Legitimation zur Erhebung eines bundesweiten Wasserentnahmeentgelts • Brandenburg, NRW und Sachsen-Anhalt führen neu ein oder verschärfen Wasserentnahmeentgelt (kein Nutzungsbezug in NRW) • Kommissionsverfahren gegenüber D zur Umsetzung von Art. 9 WRRL 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 17
BDI-Gutachten zu Wasserentnahmeentgelt (2) Gutachten • Beschluss PG Wasserwirtschaft: BDI-initiiertes Gutachten zur übergreif- enden Fragestellung "Abwasserabgabe/Wassernutzungsentgelte und Bundes-Wasserabgabe" • BDI-Statement zur Wassernutzungsabgabe vom 12.09.2011 • März 2012: 1. Beiratsbesprechung mit Prof. Durner und Prof. Waldhoff, Universität Bonn • Juni 2012: 2. Beiratsbesprechung – Vorstellung erster Ergebnisse • Juli 2012: Fertigstellung des Gutachtens in Form einer Monografie 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 18
Naturschutzrecht und Biodiversität (1) BDI Stellungnahme zum Naturschutzrecht vom 12.03.2012 • BDI-Diskussionspapier zum Naturschutzrecht / Anwendung des geltenden europäischen und nationalen Naturschutzrechts in der Praxis 8. März 2012 • Forderungen an die Bundesregierung • naturschutzfachlichen Untersuchungs- und Prüfungsaufwand beschränken • Beweislast für die Unerheblichkeit einer Beeinträchtigung nicht einseitig bei dem jeweiligen Vorhabensträger • artenschutzrechtliche Maßnahmen: räumliche Flexibilisierung über den engen funktional-räumlichen Zusammenhang hinaus gewähren 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 19
Naturschutzrecht und Biodiversität (2) BDI Stellungnahme zum Naturschutzrecht • Forderungen an die Landesregierungen • unter Beteiligung auch der Wirtschaftsverbände empirisch gesichertes Fachwissen, standardisierte Belastungsschwellen und somit gesicherte und operable, naturschutzfachliche Standards zu erarbeiten • Konflikte zwischen ökonomischen und ökologischen Belangen zumindest teilweise durch einen effektiven Biotop- und Naturschutz auf Zeit zu entschärfen. 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 20
Naturschutzrecht und Biodiversität (3) Erarbeitung einer Stellungnahme zur Biodiversität • Stand 11. April 2012: derzeit in der Abstimmung • Neue rechtlich verbindliche Vorgaben zur Umsetzung der Biodiversitäts- strategie sind aus Sicht des BDI nicht notwendig • Deutsche Eingriffsregelung ist ein an Bestandswahrung orientiertes System zur Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt • Ökonomische und soziale Belange abwägen • Wissenslücken in der EU schließen • Fallbeispiele aus der Industrie sammeln • bestehende Regelungen zum Schutz der Biodiversität zusammentragen 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 21
Naturschutzrecht und Biodiversität (4) Erarbeitung einer Stellungnahme zu Ökosystemdienstleistungen und deren Monetarisierung • Bislang nicht Teil der BDI-Position zur Biodiversität • BDI lehnt ein weiteres finanzpolitisches Instrument ab: Bevor neue Finanzierungsinstrumente diskutiert werden, müssen die bestehenden Instrumente (z. B. im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie) analysiert und ihre Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie geprüft werden. • BDI-Position kommentiert bereits in EU-Konzepte aufgenommene Vorgaben zur Monetarisierung von Ökosystemdienstleistungen (z. B. Roadmap Ressourceneffizienz) 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 22
7. Umweltaktionsprogramm (1) Verfahren • 31. August 2011: Abschließende Bewertung 6. UAP • 20. Sept. 2011: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa • 2. Hälfte 2012: Vorschlag für ein 7. UAP (Mögliche) Inhalte • Einzelheiten derzeit unklar • Teilweise Umsetzung des Fahrplans ressourcenschonendes Europa • Fokus auf bessere Implementierung bestehender Regelungen Schlussfolgerungen • Kein umfassendes Aktionsprogramm wie das 6. UAP • Ressourceneffizienz/ Ressourcenschonung der maßgebliche strategische Ansatz der EU-Umweltpolitik • Flexiblere EU-Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik? 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 23
7. Umweltaktionsprogramm (2) BDI-Konzept zur europäischen Umweltpolitik • Gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten • Better Regulation umsetzen • Innovation und technischen Fortschritt ermöglichen • Nachhaltiges Wachstum fördern • Instrumente der Umweltpolitik strukturieren und Grundsätze der Instrumentenwahl festlegen • Schutzziele der Umweltpolitik definieren und ggf. neu ausrichten 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 24
REACH – Ausgangslage (1) Aktueller Stand • Äußerst komplexes und interpretationsbedürftiges Recht, hoher Bedarf an Implementierungsunterstützung. Viele Verbände geben den Unternehmen Unterstützung in der Umsetzung, s. a. aktualisierte BDI-REACH-Broschüre • Permanente Untersetzung mit laufend novellierten ECHA-Leitlinien, mehrere tausend Seiten • REACH-Review läuft derzeit, ca. 15 Studien der KOM in Arbeit • Novellierung könnte 2012 anlaufen, falls sich mäßigende Stimmen nicht durchsetzen 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 25
REACH – Kritische Aspekte (2) Aktueller Stand • Frist für die Registrierung chemischer Stoffe 100 – 1 000 t/a: 31.05.2013 • Befürchtung: Für einige Stoffe könnte sich die Registrierung für Hersteller oder Importeure nicht lohnen. Damit Stoffverluste in der Lieferkette möglich. • Stoffe der ‚Kandidatenliste‘ werden im Markt stigmatisiert und abgelehnt, die Produktperformance nimmt ab. • Die deutsche Interpretation von Art. 33 und der Bezugsgröße für Stoffe der ‚Kandidatenliste‘ in Erzeugnissen könnte zu massiven Marktverzerrungen führen, s. Schreiben von BDI, DIHK, ZDH, BGA, HDE an BMU, BMWi, Handreichung für die Unternehmen von BDI, BGA, HDE, DIHK in BDI-REACH-Broschüre. • Eine Novelle der REACH-Verordnung würde voraussichtlich massive Verschärfungen mit sich bringen, gegen die sich die Industrie mit voraussichtlich erheblichem Einsatz aufstellen müsste. 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 26
Allgemeiner Staubgrenzwert, granuläre, biobeständige Stäube (GBS) (1) Aktueller Stand • Veröffentlichung einer Begründung zur Novellierung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (GBS) durch MAK-Kommission nach 10-jährigen Beratungen • Grenzwertvorschlag der MAK-Kommission auf Basis von Tierversuchen: • alveolengängige Fraktion (A-Staub): 0,3 mg/m3 • Für Stäube mit einer Dichte von 1 g/cm3 • Ausnahme: ultrafeine Partikel • einatembare Fraktion (E-Staub): 4 mg/m3 • GBS-Stäube karzinogen Kategorie 4 • Öffentliche Kommentierung der MAK-Begründung bis Ende 2011, finale Publikation der MAK Begründung voraussichtlich im Sommer 2012 • Beginn der Diskussionen zur Ableitung eines schichtbezogenen Arbeitsplatzgrenzwertes für die TRGS 900 im AGS-UA II im Mai 2011 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 27
Allgemeiner Staubgrenzwert, granuläre, biobeständige Stäube (GBS) (2) Aktivitäten des BDI • November 2011: BDI-Beauftragung von Dr. Morfeld zur Erstellung eines epidemiologischen Gutachtens zur Begründung der MAK-Kommission • Dezember 2011: Kommentierung der MAK-Begründung mit einer BDI- Stellungnahme auf Basis des epidemiologischen Gutachtens von Dr. Morfeld • Intensive Begleitung der Diskussionen im AGS-UA III Kritikpunkte des BDI • Verschärfung des bisherigen GW um den Faktor 5-10 wäre für die Industrie äußerst problematisch • wissenschaftliche Schwächen/Unklarheiten der MAK-Begründung: • Fehlende Definition „GBS“ • Kritik an den gewählten Verfahren zur Ableitung des Grenzwertes aus Tierversuchen („Verfahren A und B“) (mangelnde Transparenz, gewählte Parameter, Unsicherheiten, Korrektur der Stoffdichte/Stoffdichtebestimmung) • Mittelwertbildung aus Ergebnissen, Verfahren A und B 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 28
Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (1) Aktueller Stand • BMAS: Umfassende Novellierung der Verordnung noch innerhalb dieser Legislaturperiode • Länder: Änderungsverordnung (2-stufiges Vorgehen) Inhalte der geplanten Novellierung (BMAS): • Rechtliche und strukturelle Überarbeitung der Verordnung • Zusammenführung der Abschnitte 2 und 3 • Stärkere Betonung der Gefährdungsbeurteilung • Einheitliche Anforderungen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen • Überarbeitung des Prüfbereichs: Verschiebung von Detailregelungen zur Prüfung in die Anhänge • Zusammenführung des Ex-Schutzes in der Gefahrstoffverordnung (Regelung Ex-Schutz-Prüfungen in der Betriebssicherheitsverordnung) 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 29
Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (2) Zeitplan des BMAS: • 11.06.2012: Bund-Länder-Workshop • Ende 2012: Referentenentwurf • Verabschiedung der Verordnung innerhalb dieser Legislaturperiode Aktivitäten des BDI • 28. November 2011: BDI-BDA-ZDH-Stellungnahme an StS Gerd Hoofe, BMAS • Gespräche mit BMAS • Gespräche mit Ländervertretern Position des BDI: • Eine umfassende Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung ist nicht notwendig • Sollte dennoch der Weg der Novellierung gewählt werden, müssen aus Sicht der Wirtschaft verschiedene Eckpunkte berücksichtigt werden 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 30
Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (3) Eckpunkte der BDI-Stellungnahme: • Ermächtigungsgrundlage muss sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sein • Stellung der überwachungsbedürftigen Anlagen muss erhalten bleiben • Arbeitsmittel- und anlagenbezogener Explosionsschutz muss weiterhin vollumfänglich in der BetrSichV geregelt werden • Eindeutige Klärung der Frage des Bestandschutzes für Arbeitsmittel • Verankerung des Regelungsaspekts „Änderung, wesentliche Änderung von Anlagen“ in der BetrSichV 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 31
Dienstleistungsnormung (1) Aktueller Stand • EU-Verordnungsentwurf (Entwurf KOM(2011) 311) und Mitteilung (KOM(2011) 315) sehen eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf den Bereich Dienstleistungen vor • Ziel: Beitrag zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes und Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) • Verantwortung für die nationale Ausgestaltung: BMWi und DIN (Erarbeitung einer „Road Map Dienstleistungsnormung“) Aktivitäten des BDI • BDI-DIHK-ZDH-Positionspapier vom 13. März 2012 • Benennung BDI-Vertreter in die Kommission Dienstleistungsnormung (KDL) des DIN (Dr. Merz) • voraussichtlich Juni 2012: Gespräche mit Dr. Halldorn (BMWi), Dr. Bahke (DIN) 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 32
Dienstleistungsnormung (2) Forderungen des BDI-ZDH-DIHK Positionspapiers • Etablierung eines Abstimmungsprozesses zwischen Bundesregierung, DIN und den Spitzenverbänden der Wirtschaft • Erarbeitung einer „Road Map“ zur Identifizierung vorrangig zu bearbeitender Normungsfelder im Bereich der Dienstleistung • Einführung geeigneter Mechanismen zur Prüfung der „Marktrelevanz“ von Normungsvorhaben im Dienstleistungsbereich • Keine Schaffung weiterer „Zertifizierungstatbestände“ oder erkennbaren wirtschaftlichen Mehrwert • Keine Normung von Qualifikationen und Kompetenzen (Schutz des erfolgreichen deutschen Ausbildungssystems) • Beteiligung der von der Dienstleistungsnormung betroffenen Unternehmen und Handwerksbetriebe am Normungsprozess • Belastbarer Konsens vor Schnelligkeit 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 33
Nationale Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH (1) Aktuelle Situation der DAkkS GmbH • Deutschlands nationale Akkreditierungsstelle: mit hoheitlichen Aufgaben beliehene privatrechtliche GmbH • ca. 120 Mitarbeiter/Betreuung von derzeit ca. 4 450 Akkreditierungen • Funktionsfähigkeit der DAkkS GmbH konnte weiter verbessert werden; z. B. höhere Effektivität durch Einführung eines datenbankgestützten IT-Systems • Anzahl der Beschwerden zu Kostenbescheiden ist rückläufig • In den operativen Prozessen besteht weiterer Optimierungsbedarf (z. B. Verfahrensdauer, Verfahrenskosten) 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 34
Nationale Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH (2) Aktuelle Themen: • Jahresabschluss 2011 in Finalisierung • Rückzahlung der Anschubfinanzierung an die Altgesellschafter: • Dezember 2011: Bekanntgabe der ermittelten Ansprüche an Altgesellschafter auf Basis eines externen Rechtgutachtens, das zur Klärung der Rückzahlungsansprüche im Auftrag des BDI erstellt wurde • Juni 2012: Gespräche mit dem BMWi bezüglich der Rückzahlung einer ersten Tranche der Anschubfinanzierung in 2012 • Beitritt weiterer Wirtschaftsgesellschafter: • Gesellschaftervertrag: BDI ist verpflichtet bis zu 49 % seiner Anteile abzugeben • Interessenten wurden vom BMWi angesprochen • Mögliche Beitrittshürden: „Reinheitsgebot“, Beteiligung an Anschubfinanzierung 16.05.2012 Dr. Thomas Holtmann 35
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Thomas Holtmann Leiter der Abteilung Umwelt und Technik Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel.: +49 30 2028 1550 Mobil: +49 170 7961 094 E-Mail: t.holtmann@bdi.eu 16.05.2012 36
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