BDI - The Voice of German Industry - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Dr. Thomas Holtmann Erster BDG-Umwelttag - Mai 2012

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BDI - The Voice of German Industry
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

                                      Dr. Thomas Holtmann

                                      Erster BDG-Umwelttag - 15. Mai 2012

16.05.2012                                                                  1
Agenda

         Inhalt
         ƒ IED
         ƒ VAUwS
         ƒ Kreislaufwirtschaftsgesetz
         ƒ Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
         ƒ „Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und
           BundesbodenschutzVO
         ƒ BDI-Gutachten zu Wasserentnahmeentgelt
         ƒ Naturschutz und Biodiversität
         ƒ 7. Umweltaktionsprogramm
         ƒ REACH
         ƒ GBS
         ƒ Novellierung Betriebssicherheitsverordnung
         ƒ Dienstleistungsnormung
         ƒ Nationale Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH

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Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) (1)

Aktueller Stand
      • 06.01.2013:          Frist für Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
                             (IED) in deutsches Recht
      • Umsetzung in drei Regelungspaketen:
                             ▪ Artikelgesetz mit Änderungen BImSchG, WHG,
                               KrWG u.a.
                             ▪ Artikelverordnung ohne Beteiligung des Bundestages:
                               Änderungen 4., 5., 9. BImSchV, DeponieVO; neue
                               Industrieemissionen-VO Wasser
                             ▪ Artikelverordnung mit Beteiligung des Bundestages:
                               Änderungen 2., 13., 17., 25., 31. BImSchV
      • Nov. 2011:           Referentenentwürfe Regelungspaket 1 und 2
      • Jan. 2012:           Verbändeanhörung Regelungspaket 1 und 2
      • April 2012:          Referentenentwurf Regelungspaket 3

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Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) (2)

Schwerpunkte der BDI-Position
      • Keine Erweiterung der IED-Vorschriften auf Nicht-IED-Anlagen
      • Grundlegende Überarbeitung der Regelungen zum Bericht über den
        Ausgangszustand von Boden und Grundwasser
      • Regelungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigungs-
        auflagen sachgerecht umsetzen
      • Keine zusätzlichen Veröffentlichungspflichten im Internet
      • Anpassung der Öffentlichkeitsbeteiligungsregelungen in der
        Industrieemissionen-Verordnung Wasser an Praxis des BImSchG
      • Umsetzung zum Bürokratieabbau im Umweltrecht nutzen

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Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) (3)

Aktivitäten des BDI
      • BDI-Positionspapier mit Vorschlägen zur Umsetzung der Richtlinie
        veröffentlicht (10. Juni 2011)
      • Durchführung eines Planspiels zwecks Überprüfung der Praxistauglichkeit
        und Vollziehbarkeit der Vorschriften des Referentenentwurfes
        (BDI, VCI, 4 Firmen, BMU, hessisches Umweltministerium und hessische
        Genehmigungsbehörden) (November/Dezember 2011)
      • BDI-Positionspapier zu Artikelgesetz und erster Artikelverordnung
        (11. Januar 2012)
      • BDI-Papier zur Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die IED-
        Umsetzung (Artikelgesetz und erste Artikelverordnung) (20. Februar 2012)
      • BDI-Positionspapier zur zweiten Artikelverordnung
Weiteres Verfahren
      • 16. Mai 2012: Verbändeanhörung Regelungspaket 3
      • 23. Mai 2012: Kabinettsbeschluss für Regelungspakete 1 und 2
      • 20. Juni 2012: Kabinettsbeschluss Regelungspaket 3 geplant

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Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) (1)

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(VAUwS)
      • Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden
        Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen,
        Raffinerien, Galvanikanlagen, Biogasanlagen bis hin zu Güllebehältern.
      • Wassergefährdungsklassen bilden die Grundlage für eine risikoadäquate
        sicherheitstechnische Ausrüstung von ca. 250 000 Industrieanlagen
Aktueller Stand
      • BMU-Entwurf vom 24.11.2010, BDI-Stellungnahme vom 18.02.2011
      • Fortgeschriebener BMU-Entwurf vom 27.01.2012
      • Erneute BDI-Kommentierung vom 02.03.2012
      • Begleitung des BMWi und BMVBS in den Ressortgesprächen

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Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) (2)

Verbleibende Schwerpunkte der BDI-Position
      • Bestandsschutz: alle Anlagen in 10 Jahren anpassen – problematisch
        insbesondere wegen wegfallender Bagatellregelung
      • Keine Verschärfung der Gefährdungseinstufung
      • Flexible Rechtsfolge bei der Lagerung fester Gemische
      • Keine unnötige Anzeigepflicht
      • keine Erweiterung des Begriffs „Umschlagen“ auf das „Be- und Entladen“
Durchgesetzte BDI-Position
      • Keine Ausweitung des Anlagenbegriffs auf Flächen
      • Keine WGK-Einstufung für Abfälle
      • Keine unverhältnismäßigen Sicherheitsvorkehrungen für D-Anlagen
      • Keine doppelwandigen oberirdischen Rohrleitungsanlagen für
        WGK 1- und WGK 2-Flüssigkeiten

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Kreislaufwirtschaftsgesetz (1)

Zeitplan
      •      30. März 2011:          Beschluss Bundeskabinett, Überweisung an Bundesrat
      •      27. Mai 2011:           Stellungnahme des Bundesrates
      •      9. Juli 2011:           erste Lesung des Bundestages
      •      26 Okt. 2011:           Beschlussfassung im Umweltausschuss
      •      28. Okt. 2011:              zweite und dritte Lesung im Bundestag
      •      25. Nov. 2011:              zweite Beteiligung/Zustimmung des Bundesrates
      •      1.- 7. Dez. 2011:       Verkündung des Gesetzes
Kernthemen der Debatte
      • Ausgestaltung gewerbliche Sammlung/Umfang der Überlassungspflichten
      • Abfallhierarchie/Heizwertkriterium
      • Verwertung/Recycling: Quoten, Potenziale

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Kreislaufwirtschaftsgesetz (2)

BDI-Aktivitäten
•    Teilnahme an der Anhörung des BT-Umweltausschusses, 19. Sept. 2011
•    Gespräche mit BMU und Abgeordneten
•    Schreiben an BM Röttgen und Rösler
•    Schreiben an KOM
Ausblick
•    Tendenz der Rekommunalisierung: gewerbliche Sammlung stark eingeschränkt
•    Europarechtliche Konformität fraglich
•    Nächster Schritt: Wertstofftonne
•    Gesetzgebung ab 2012
•    Ziel: privatwirtschaftliche Lösung
•    Auch hier starke kommunale Widerstände
Ö Ziele der Kreislaufwirtschaft gefährdet ?

16.05.2012   Dr. Thomas Holtmann                                                9
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (1)

Aktueller Stand
      • BMU erarbeitet derzeit Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfs-
        gesetzes
      • EuGH-Urteil: Vorschriften des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind
        hinsichtlich der begrenzten Klagerechte für Umweltverbände
        europarechtswidrig
      • Deutscher Gesetzgeber muss nationales Recht anpassen: Klagerecht der
        Umweltverbände soll erweitert werden
Schwerpunkte der BDI-Position:
      • Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation zur Beschleunigung
        von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist eine Ausweitung der
        Klagerechte kontraproduktiv
      • Vorgaben der Entscheidung nur so weit wie europarechtlich erforderlich
        umsetzen und gleichzeitig stringente Verfahrensregelungen und
        Beschränkungen der Rügemöglichkeiten einführen

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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (2)

Aktivitäten des BDI
      • BDI-Positionspapier vom 11. Oktober 2011 mit Vorschlägen zur
        Einschränkung des Klagerechts
      • Diskussionsveranstaltung am 26. Oktober 2011
      • BDI-Gutachten zur europarechtskonformen Ausgestaltung des
        Verbandsklagerechts (Februar 2012)

Weiteres Verfahren
      • Datum für Veröffentlichung des Referentenentwurfs noch offen
      • Umsetzung war ursprünglich bis Mai 2012 vorgesehen

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„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und
BundesbodenschutzVO (1)

Aktueller Stand
      • Arbeitsentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das
        Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den
        Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und
        bodenähnlichem Material vom 06.01.2011 („Mantelverordnung“)

      • BDI Position zur Mantelverordnung vom 22.03.2011
        ► Erlass einer Ersatzbaustoffverordnung darf nicht von der Verschärfung
              der Grundwasserverordnung abhängig sein
        ► Vorlage eines neuen, korrigierten Arbeitsentwurfs zur
              Bodenschutzverordnung
        ► Harmonisierung des Eluationsverfahrens in der ErsatzbaustoffV mit
              denen in der BBodSchV und der Deponieverordnung

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„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und
BundesbodenschutzVO (2)

BDI-Aktivitäten
In 2011                 4 Sitzungen des BDI AK Mantelverordnung
26.04.2011              Anwendungsbereich BBodSchV (Ausgestaltung § 12b)
Juli 2011          BMU: Säulen- und Schüttelverfahren nebeneinander
                   anwendbar
01.09.2011              Korrigierte Werte des Anhangs 2 BBodSchV
01.09.2011              Ergänzung der BDI-Position zur MantelV
02.09.2011              Gespräch BDI-BMU zur EBV
06.10.2011              Dr. Wendenburg/BMU erwägt einen Artikel 4
12.10.2011              BDI-Schreiben an Dr. Wendenburg/BMU zur
                           Sulfatproblematik bei RC-Baustoffen
16.11.2011              Vanadium-Fachgespräch im BDI

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„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und
BundesbodenschutzVO (3)

BDI-Aktivitäten
20.12.2011              Eckpunktepapier des BDI zum Vorschlag für eine
                        Ergänzung der MantelV um einen Artikel 4

23.12.2011              Prognos-Gutachten veröffentlicht

08.03.2012         Fachgespräch im BMU mit WVM, FEhS, BDGuss

22.03.2012         Schreiben an BMU durch WVM, FEhS, BDGuss (Bitte um
                   BMJ-Gutachten, EGL, Abfall-Nebenprodukt)

05.04.2012         Antwort BMU: Benötigt weitere (REACH)
                   Forschungsergebnisse

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„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und
BundesbodenschutzVO (4)

Aussagen des BMU:
      • BMJ-Vorgabe „Nebenprodukte und Ende der Abfalleigenschaft“ :
        Ermächtigungsgrundlage für die MantelV ist zu modifizieren und Regelung zu
        Nebenprodukten und Ende der Abfalleigenschaft in die MantelV zu
        implementieren

      • Komplette Überarbeitung des Art. 3: Die Anzahl der Parameter für Prüfwerte
        bleibe wegen des Altlastenthemas unverändert.

      • Überarbeitung des Sulfatwertes in der EBV und ggf. anderer Werte
        (Vanadium?)

      • Kein Art. 4 VersatzVerordnung wegen Widerstand in den Ländern

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„Mantelverordnung“: GrundwasserVO, ErsatzbaustoffVO und
BundesbodenschutzVO (5)

Weitergehende Aktivitäten:

      –      4. Juni 2012          Sitzung BDI AK MantelVO

      – 14. Juni 2012              Dr. Wendenburg, BMU, im
                                   BDI-Ausschuss Umwelt und Technik

      Eine Verabschiedung der Mantelverordnung in dieser Legislaturperiode wird
         immer unwahrscheinlicher.

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BDI-Gutachten zu Wasserentnahmeentgelt (1)

Wasserentnahmeentgelt
      • UBA-Gutachten schließt aus Art. 9 WRRL eine starke Legitimation zur
        Erhebung eines bundesweiten Wasserentnahmeentgelts
      • Brandenburg, NRW und Sachsen-Anhalt führen neu ein oder verschärfen
        Wasserentnahmeentgelt (kein Nutzungsbezug in NRW)
      • Kommissionsverfahren gegenüber D zur Umsetzung von Art. 9 WRRL

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BDI-Gutachten zu Wasserentnahmeentgelt (2)

Gutachten
      • Beschluss PG Wasserwirtschaft: BDI-initiiertes Gutachten zur übergreif-
        enden Fragestellung "Abwasserabgabe/Wassernutzungsentgelte und
        Bundes-Wasserabgabe"

      • BDI-Statement zur Wassernutzungsabgabe vom 12.09.2011

      • März 2012: 1. Beiratsbesprechung mit Prof. Durner und Prof. Waldhoff,
        Universität Bonn

      • Juni 2012: 2. Beiratsbesprechung – Vorstellung erster Ergebnisse

      • Juli 2012: Fertigstellung des Gutachtens in Form einer Monografie

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Naturschutzrecht und Biodiversität (1)

BDI Stellungnahme zum Naturschutzrecht vom 12.03.2012
      • BDI-Diskussionspapier zum Naturschutzrecht / Anwendung des geltenden
        europäischen und nationalen Naturschutzrechts in der Praxis 8. März 2012

      • Forderungen an die Bundesregierung

      • naturschutzfachlichen Untersuchungs- und Prüfungsaufwand beschränken
      • Beweislast für die Unerheblichkeit einer Beeinträchtigung nicht einseitig bei
        dem jeweiligen Vorhabensträger
      • artenschutzrechtliche Maßnahmen: räumliche Flexibilisierung über den
        engen funktional-räumlichen Zusammenhang hinaus gewähren

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Naturschutzrecht und Biodiversität (2)

BDI Stellungnahme zum Naturschutzrecht
      • Forderungen an die Landesregierungen

      • unter Beteiligung auch der Wirtschaftsverbände empirisch gesichertes
        Fachwissen, standardisierte Belastungsschwellen und somit gesicherte und
        operable, naturschutzfachliche Standards zu erarbeiten
      • Konflikte zwischen ökonomischen und ökologischen Belangen zumindest
        teilweise durch einen effektiven Biotop- und Naturschutz auf Zeit zu
        entschärfen.

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Naturschutzrecht und Biodiversität (3)

Erarbeitung einer Stellungnahme zur Biodiversität
      • Stand 11. April 2012: derzeit in der Abstimmung
      • Neue rechtlich verbindliche Vorgaben zur Umsetzung der Biodiversitäts-
        strategie sind aus Sicht des BDI nicht notwendig
      • Deutsche Eingriffsregelung ist ein an Bestandswahrung orientiertes System
        zur Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt
      • Ökonomische und soziale Belange abwägen
      • Wissenslücken in der EU schließen
      • Fallbeispiele aus der Industrie sammeln
      • bestehende Regelungen zum Schutz der Biodiversität zusammentragen

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Naturschutzrecht und Biodiversität (4)

Erarbeitung einer Stellungnahme zu Ökosystemdienstleistungen und deren
Monetarisierung
      • Bislang nicht Teil der BDI-Position zur Biodiversität

      • BDI lehnt ein weiteres finanzpolitisches Instrument ab: Bevor neue
        Finanzierungsinstrumente diskutiert werden, müssen die bestehenden
        Instrumente (z. B. im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie) analysiert und
        ihre Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
        Industrie geprüft werden.

      • BDI-Position kommentiert bereits in EU-Konzepte aufgenommene Vorgaben
        zur Monetarisierung von Ökosystemdienstleistungen (z. B. Roadmap
        Ressourceneffizienz)

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7. Umweltaktionsprogramm (1)

Verfahren
      • 31. August 2011: Abschließende Bewertung 6. UAP
      • 20. Sept. 2011: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa
      • 2. Hälfte 2012: Vorschlag für ein 7. UAP
(Mögliche) Inhalte
      • Einzelheiten derzeit unklar
      • Teilweise Umsetzung des Fahrplans ressourcenschonendes Europa
      • Fokus auf bessere Implementierung bestehender Regelungen
Schlussfolgerungen
      • Kein umfassendes Aktionsprogramm wie das 6. UAP
      • Ressourceneffizienz/ Ressourcenschonung der maßgebliche strategische
        Ansatz der EU-Umweltpolitik
      • Flexiblere EU-Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik?

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7. Umweltaktionsprogramm (2)

BDI-Konzept zur europäischen Umweltpolitik

      • Gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten

      • Better Regulation umsetzen

      • Innovation und technischen Fortschritt ermöglichen

      • Nachhaltiges Wachstum fördern

      • Instrumente der Umweltpolitik strukturieren und Grundsätze der
        Instrumentenwahl festlegen

      • Schutzziele der Umweltpolitik definieren und ggf. neu ausrichten

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REACH – Ausgangslage (1)

Aktueller Stand
•    Äußerst komplexes und interpretationsbedürftiges Recht, hoher Bedarf an
     Implementierungsunterstützung. Viele Verbände geben den Unternehmen
     Unterstützung in der Umsetzung, s. a. aktualisierte BDI-REACH-Broschüre

•    Permanente Untersetzung mit laufend novellierten ECHA-Leitlinien, mehrere
     tausend Seiten

•    REACH-Review läuft derzeit, ca. 15 Studien der KOM in Arbeit

•    Novellierung könnte 2012 anlaufen, falls sich mäßigende Stimmen nicht
     durchsetzen

16.05.2012   Dr. Thomas Holtmann                                                 25
REACH – Kritische Aspekte (2)

    Aktueller Stand
•       Frist für die Registrierung chemischer Stoffe 100 – 1 000 t/a: 31.05.2013

•     Befürchtung: Für einige Stoffe könnte sich die Registrierung für Hersteller oder
    Importeure nicht lohnen. Damit Stoffverluste in der Lieferkette möglich.

    •     Stoffe der ‚Kandidatenliste‘ werden im Markt stigmatisiert und abgelehnt, die
          Produktperformance nimmt ab.

    •     Die deutsche Interpretation von Art. 33 und der Bezugsgröße für Stoffe der
         ‚Kandidatenliste‘ in Erzeugnissen könnte zu massiven Marktverzerrungen führen,
          s. Schreiben von BDI, DIHK, ZDH, BGA, HDE an BMU, BMWi, Handreichung für
          die Unternehmen von BDI, BGA, HDE, DIHK in BDI-REACH-Broschüre.

    •    Eine Novelle der REACH-Verordnung würde voraussichtlich massive
         Verschärfungen mit sich bringen, gegen die sich die Industrie mit voraussichtlich
         erheblichem Einsatz aufstellen müsste.

    16.05.2012   Dr. Thomas Holtmann                                                         26
Allgemeiner Staubgrenzwert,
granuläre, biobeständige Stäube (GBS) (1)

Aktueller Stand
  • Veröffentlichung einer Begründung zur Novellierung des Allgemeinen
    Staubgrenzwerts (GBS) durch MAK-Kommission nach 10-jährigen Beratungen

  • Grenzwertvorschlag der MAK-Kommission auf Basis von Tierversuchen:
     • alveolengängige Fraktion (A-Staub): 0,3 mg/m3
               •   Für Stäube mit einer Dichte von 1 g/cm3
               •   Ausnahme: ultrafeine Partikel
         • einatembare Fraktion (E-Staub): 4 mg/m3
         • GBS-Stäube karzinogen Kategorie 4

  • Öffentliche Kommentierung der MAK-Begründung bis Ende 2011, finale
    Publikation der MAK Begründung voraussichtlich im Sommer 2012

  • Beginn der Diskussionen zur Ableitung eines schichtbezogenen
    Arbeitsplatzgrenzwertes für die TRGS 900 im AGS-UA II im Mai 2011

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Allgemeiner Staubgrenzwert,
granuläre, biobeständige Stäube (GBS) (2)

Aktivitäten des BDI
  • November 2011: BDI-Beauftragung von Dr. Morfeld zur Erstellung eines
    epidemiologischen Gutachtens zur Begründung der MAK-Kommission
  • Dezember 2011: Kommentierung der MAK-Begründung mit einer BDI-
    Stellungnahme auf Basis des epidemiologischen Gutachtens von Dr. Morfeld
  • Intensive Begleitung der Diskussionen im AGS-UA III
  ƒ Kritikpunkte des BDI
  • Verschärfung des bisherigen GW um den Faktor 5-10 wäre für die Industrie
    äußerst problematisch
  • wissenschaftliche Schwächen/Unklarheiten der MAK-Begründung:
         •   Fehlende Definition „GBS“
         •   Kritik an den gewählten Verfahren zur Ableitung des Grenzwertes aus
             Tierversuchen („Verfahren A und B“) (mangelnde Transparenz, gewählte
             Parameter, Unsicherheiten, Korrektur der Stoffdichte/Stoffdichtebestimmung)
         •   Mittelwertbildung aus Ergebnissen, Verfahren A und B

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Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (1)

Aktueller Stand
  • BMAS: Umfassende Novellierung der Verordnung noch innerhalb dieser
    Legislaturperiode
  • Länder: Änderungsverordnung (2-stufiges Vorgehen)

Inhalte der geplanten Novellierung (BMAS):
  • Rechtliche und strukturelle Überarbeitung der Verordnung
         •   Zusammenführung der Abschnitte 2 und 3
               •   Stärkere Betonung der Gefährdungsbeurteilung
               •   Einheitliche Anforderungen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige
                   Anlagen
         •   Überarbeitung des Prüfbereichs: Verschiebung von Detailregelungen zur
             Prüfung in die Anhänge
         •   Zusammenführung des Ex-Schutzes in der Gefahrstoffverordnung (Regelung
             Ex-Schutz-Prüfungen in der Betriebssicherheitsverordnung)

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Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (2)

Zeitplan des BMAS:
         • 11.06.2012: Bund-Länder-Workshop
         • Ende 2012: Referentenentwurf
         • Verabschiedung der Verordnung innerhalb dieser Legislaturperiode
Aktivitäten des BDI
      • 28. November 2011: BDI-BDA-ZDH-Stellungnahme an StS Gerd Hoofe,
        BMAS
      • Gespräche mit BMAS
      • Gespräche mit Ländervertretern
Position des BDI:
      • Eine umfassende Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung ist nicht
        notwendig
      • Sollte dennoch der Weg der Novellierung gewählt werden, müssen aus Sicht
        der Wirtschaft verschiedene Eckpunkte berücksichtigt werden

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Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (3)

Eckpunkte der BDI-Stellungnahme:

      • Ermächtigungsgrundlage muss sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
        als auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sein

      • Stellung der überwachungsbedürftigen Anlagen muss erhalten bleiben

      • Arbeitsmittel- und anlagenbezogener Explosionsschutz muss weiterhin
        vollumfänglich in der BetrSichV geregelt werden

      • Eindeutige Klärung der Frage des Bestandschutzes für Arbeitsmittel

      • Verankerung des Regelungsaspekts „Änderung, wesentliche Änderung von
        Anlagen“ in der BetrSichV

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Dienstleistungsnormung (1)

Aktueller Stand
      • EU-Verordnungsentwurf (Entwurf KOM(2011) 311) und Mitteilung
        (KOM(2011) 315) sehen eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf den
        Bereich Dienstleistungen vor
      • Ziel: Beitrag zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes und
        Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG)
      • Verantwortung für die nationale Ausgestaltung: BMWi und DIN (Erarbeitung
        einer „Road Map Dienstleistungsnormung“)

Aktivitäten des BDI
      • BDI-DIHK-ZDH-Positionspapier vom 13. März 2012
      • Benennung BDI-Vertreter in die Kommission Dienstleistungsnormung (KDL)
        des DIN (Dr. Merz)
      • voraussichtlich Juni 2012: Gespräche mit Dr. Halldorn (BMWi), Dr. Bahke
        (DIN)

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Dienstleistungsnormung (2)

Forderungen des BDI-ZDH-DIHK Positionspapiers
      • Etablierung eines Abstimmungsprozesses zwischen Bundesregierung, DIN
        und den Spitzenverbänden der Wirtschaft
      • Erarbeitung einer „Road Map“ zur Identifizierung vorrangig zu bearbeitender
        Normungsfelder im Bereich der Dienstleistung
      • Einführung geeigneter Mechanismen zur Prüfung der „Marktrelevanz“ von
        Normungsvorhaben im Dienstleistungsbereich
      • Keine Schaffung weiterer „Zertifizierungstatbestände“ oder erkennbaren
        wirtschaftlichen Mehrwert
      • Keine Normung von Qualifikationen und Kompetenzen (Schutz des
        erfolgreichen deutschen Ausbildungssystems)
      • Beteiligung der von der Dienstleistungsnormung betroffenen Unternehmen
        und Handwerksbetriebe am Normungsprozess
      • Belastbarer Konsens vor Schnelligkeit

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Nationale Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH (1)

Aktuelle Situation der DAkkS GmbH

      • Deutschlands nationale Akkreditierungsstelle: mit hoheitlichen Aufgaben
        beliehene privatrechtliche GmbH
      • ca. 120 Mitarbeiter/Betreuung von derzeit ca. 4 450 Akkreditierungen
      • Funktionsfähigkeit der DAkkS GmbH konnte weiter verbessert werden; z. B.
        höhere Effektivität durch Einführung eines datenbankgestützten IT-Systems
      • Anzahl der Beschwerden zu Kostenbescheiden ist rückläufig
      • In den operativen Prozessen besteht weiterer Optimierungsbedarf (z. B.
        Verfahrensdauer, Verfahrenskosten)

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Nationale Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH (2)

Aktuelle Themen:
      • Jahresabschluss 2011 in Finalisierung

      • Rückzahlung der Anschubfinanzierung an die Altgesellschafter:
         • Dezember 2011: Bekanntgabe der ermittelten Ansprüche an
            Altgesellschafter auf Basis eines externen Rechtgutachtens, das zur
            Klärung der Rückzahlungsansprüche im Auftrag des BDI erstellt wurde
         • Juni 2012: Gespräche mit dem BMWi bezüglich der Rückzahlung einer
            ersten Tranche der Anschubfinanzierung in 2012

      • Beitritt weiterer Wirtschaftsgesellschafter:
         • Gesellschaftervertrag: BDI ist verpflichtet bis zu 49 % seiner Anteile
             abzugeben
         • Interessenten wurden vom BMWi angesprochen
         • Mögliche Beitrittshürden: „Reinheitsgebot“, Beteiligung an
             Anschubfinanzierung

16.05.2012   Dr. Thomas Holtmann                                                    35
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

             Dr. Thomas Holtmann
             Leiter der Abteilung
             Umwelt und Technik

             Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
             Breite Straße 29, 10178 Berlin
             Tel.:       +49 30 2028 1550
             Mobil:      +49 170 7961 094
             E-Mail:     t.holtmann@bdi.eu

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