BEBAUUNGSPLAN Nr. 1/21 - "EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG"
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VORENTWURF MÄRZ 2021 BEBAUUNGSPLAN Nr. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) AUFGESTELLT DURCH DIE EINHEITSGEMEINDE STADT KALBE (MILDE) DER STADTRAT SCHULSTRASSE 11 39624 KALBE (MILDE BEBAUUNGSPLAN TEXTFESTSETZUNGEN NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME / HINWEISE BEGRÜNDUNG ANLAGEN ZUR BEGRÜNDUNG UMWELTBERICHT ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG UMWELTVERTRÄGLICHKEITSVORPRÜFUNG AUSWIRKUNGSANALYSE
TEXTFESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ART DER BAULICHEN NUTZUNG (1) Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß §11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (2) Zweckbestimmung: Großflächiger Einzelhandelsbetrieb MAß DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB, § 16 BIS 19 BAUNVO) (3) Die überbaubaren Flächen werden durch die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,75 festgesetzt. (4) Die Geschoßflächenzahl GFZ wird mit 0,22 festgesetzt. BAUWEISE (5) Als Bauweise wird die geschlossene Bauweise bestimmt. ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 BauGB, § 23 BauNVO) (6) Entlang der Grenze des Geltungsbereiches ist ein Mindestabstand von 3 m zu baulichen Anlagen einzuhalten. HÖHE BAULICHER ANLAGEN (7) Für bauliche Anlagen wird eine maximal zulässige Höhe von 10 m festgesetzt. (8) Für die Höhenbegrenzung wird die mittlere Höhe des Geländes laut Lageplan mit 40,00 m DHHN als Bezug bestimmt. BAUORDNUNGSRECHTLICHE UND GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN - § 9 ABS. 4 BAUGB FLÄCHEN ODER MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 ABS. 1 NR. 20 BAUGB) 1
HINWEISE - NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME KAMPFMITTEL Vor der Erschließung und Baubeginn ist eine Auskunft beim Sachgebiet 32.2 des Ordnungsamtes beim Altmarkkreis Salzwedel einzuholen, ob der Baubereich als belastetes Gebiet eingestuft ist. Wird das Gebiet als belastet festgestellt, ist vor neuen Erdaufschlüssen eine Prüfung auf Kampfmittel erforderlich. Bei Kampfmittelfund ist es unter Anderem unter Hinweis auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfM- GAVO) vom 20. April 2015 verboten, diese zu berühren. ABFALLENTSORGUNG Alle im Rahmen von Baumaßnahmen anfallenden Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) zuzuführen. Die Nachweisführung der Entsorgung richtet sich nach § 50 KrWG in Verbindung mit den rechtlichen Anforderungen der Nachweisverordnung. BODENSCHUTZ Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass betriebsbedingte unvermeidliche Bodenbelastungen (z.B. Verdichtungen) auf den unmittelbaren Baubereich beschränkt bleiben, die am Ende der Bauarbeiten bei Erfordernis durch Tiefenlockerung zu beseitigen sind. Auf DIN 18915 wird verwiesen. WASSERSCHUTZ Gemäß § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser ortsnah zurückzuhalten, zu versickern oder zu verrieseln. Offene Versickerungs- (Flächen- oder Muldenversickerung) sind so anzulegen, dass Gefahren oder Schäden zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen nicht entstehen können. BODENDENKMALPFLEGE - ERHALTUNGSPFLICHT GEMÄß § 9 (3) DENKMSCHG LSA Sollten bei Arbeiten oder bei anderen Maßnahmen in der Erde Sachen oder Spuren von Sachen (z. Bsp. Scherben, Knochen, Metallgegenstände, Steinsetzungen; Holzbauwerke, Erdverfärbungen o.ä.) entdeckt werden, bei denen Anlass zu der Annahme gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (archäologische und bauarchäologische Bodenfunde), sind diese zu erhalten und der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Der Bodenfund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu lassen und vor Gefahren für die Erhaltung der Bodenfunde zu schützen. Das Denkmalfachamt und von ihm Beauftragte sind berechtigt, die Fundstelle nach archäologischen Befunden zu untersuchen und Bodenfunde zu bergen. 2
VORENTWURF – MÄRZ 2021 BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) AUFGESTELLT DURCH DIE EINHEITSGEMEINDE STADT KALBE (MILDE) DER STADTRAT SCHULSTRASSE 11 39624 KALBE (MILDE) VON LANDSCHAFTSPLANUNG & SIEDLUNGSENTWICKLUNG BAULEIT- & LANDSCHAFTSPLANUNG / BERATUNG & GUTACHTEN PAUL-SINGER-STRASSE 7, 16548 GLIENICKE/NORDBAHN GLIENICKE/NORDBAHN, 24.03.2021 BEARBEITUNG: DIPL.- AGR.- ING. A. F. SCHNEIDER DIPL.-ING. (FH). ANNE EGGELING
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND GEOINFORMATION VERVIELFÄLTIGUNGSGENEHMIGUNG GEO-BASIS-DE / LVERMGEO C LSA A18-4965-2013-5 DIGITALE TOPOGRAFISCHE KARTEN 1:10.000; STAND 2015 3334-NW KARTENDETAILS MIT ZUSTIMMUNG DES LVERMGEO GEÄNDERT HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND URHEBERRECHTSHINWEIS Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Daten, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und mit Sorgfalt überprüft. Dennoch sind inhaltliche Fehler oder Fehler aufgrund vorenthaltener Informationen Dritter nicht auszuschließen. Daher erfolgen die Angaben ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der Autoren. Es wird deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für allfällige vorhandene inhaltliche Unrichtigkeiten übernommen. A.F. Schneider März 2021 Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Fotokopien oder andere Verfahren, Vervielfältigungen jeglicher Art, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen oder Maschinen. Vor allem, wenn diese begleitend oder Teil von kommerziellen Aktivitäten sind. Stadt Kalbe (Milde) März 2021 2
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) INHALTSVERZEICHNIS 1 GRUNDLAGEN 4 1.1 VERANLASSUNG UND ZIEL DER BAULEITPLANUNG 4 1.2 PLANVERFAHREN 4 1.3 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 4 1.4 FRÜHZEITIGE BETEILIGUNGEN 4 1.5 PLANGRUNDLAGEN 6 1.6 PLANERISCHE GRUNDLAGEN DER STÄDTEBAULICHEN UND SONSTIGEN ENTWICKLUNG 6 1.7 ÜBERGEORDNETE PLANUNGSGRUNDLAGEN 7 1.7.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN SACHSEN-ANHALT 2010 (LEP-LSA) 7 1.7.2 REGIONALER ENTWICKLUNGSPLAN ALTMARK 2019 9 1.7.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER EINHEITSGEMEINDE STADT KALBE (MILDE) 10 1.8 STÄDTEBAULICHE SITUATION 11 1.9 LAGE, GELTUNGSBEREICH UND TOPOGRAFIE 11 1.10 NUTZUNGSKONZEPT 12 2 LANDESPLANERISCH RAUMBEDEUTSAME PLANUNG 14 2.1 NACHWEIS DES VERSORGUNGSBEDARFES 15 2.2 SORTIMENTSBESCHRÄNKUNG 15 2.3 SICHERUNG DER NICHT WESENTLICHEN ÜBERSCHREITUNG DES VERFLECHTUNGSBEREICHES DURCH DAS VORHABEN 15 2.4 STÄDTEBAULICHE INTEGRATION DES VORHABENS 15 2.5 AUSSCHLUSS EINER GEFÄHRDUNG DER VERBRAUCHERNAHEN BEDARFSGERECHTEN VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG 16 2.6 VERKEHRSERSCHLIEßUNG 16 2.6.1 INDIVIDUALVERKEHR UND BELIEFERUNG 16 2.6.2 BEDARFSGERECHTE LINIENVERKEHRSANGEBOTE DES ÖPNV 16 2.6.3 FUß- UND RADWEGENETZ 16 2.7 VERTRÄGLICHKEIT DER VERKEHRLICHEN BELASTUNGEN 17 3 PLANINHALT 18 3.1 BAUVORHABEN 18 3.2 ART DER BAULICHEN NUTZUNG 18 3.3 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG 18 3.4 BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN 19 3.5 GESTALTUNG DER BAULICHEN ANLAGEN 19 3.6 HÖHE BAULICHER ANLAGEN 20 3.7 VERKEHRSERSCHLIEßUNG UND STELLPLÄTZE 20 3.8 VER- UND ENTSORGUNG 21 4 PLANINHALT SCHUTZGÜTER UND SCHUTZFUNKTIONEN 23 4.1 IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE BELANGE 23 4.2 NATURSCHUTZRECHTLICHE BELANGE 23 4.3 DENKMALSCHUTZRECHTLICHE BELANGE 23 4.4 MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT 23 4.5 FLÄCHENBILANZIERUNG UND ALLGEMEINE BEWERTUNG 23 5 AUSWIRKUNGEN AUF DEN NATURHAUSHALT UND DEREN KOMPENSATION - EINGRIFFSBILANZIERUNG 24 5.1 ALTERNATIVENPRÜFUNG 24 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABBILDUNG 1 LAGE DES GELTUNGSBEREICHES IN DER STADT KALBE (MILDE) UND NAHBEREICH 12 ABBILDUNG 2 PLANUNG – NEUBAU EDEKA SB-MARKT – BUCHENWEG 2, STADT KALBE (MILDE) 13 ABBILDUNG 3 ÜBERBLICK ZUM ÖPNV FÜR EINZUGSBEREICHE DER EINHEITSGEMEINDE STADT KALBE (MILDE) 16 3
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 1 GRUNDLAGEN 1.1 VERANLASSUNG UND ZIEL DER BAULEITPLANUNG Im Schreiben der Kreisverwaltung vom 08.06.20201 wird festgestellt, dass die „Errichtung des EDEKA-SB-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m 2 und einer Geschossfläche von 1.690 m2 planungsrechtlich unzulässig... ist, da sich das Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung einfügt.“ „Da sich der Vorhabenstandort nicht innerhalb eines Kerngebietes befindet, wäre für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines Sondergebietes nach § 11 Absatz 3 BauNVO erforderlich.“2 Daraus ergibt sich für die Errichtung des EDEKA-SB-Marktes die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ziel des Bebauungsplanes gem. § 1 Abs. 5 BauGB, mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes – großflächiger Handelsbetrieb gem. § 11 BauNVO, ist die Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wobei insbesondere Wert auf soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Aspekte gelegt wird. 1.2 PLANVERFAHREN Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) ist im Parallelverfahren anzupassen. 1.3 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Der Stadtrat der Stadt Kalbe (Milde) hat am 18.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes als sonstiges Sondergebiet zur Errichtung eines EDEKA SB-Marktes am Buchenweg in der Stadt Kalbe (Milde), Flurstücke 202 und 203 der Flur 4, Gemarkung Kalbe (Milde), beschlossen. 1.4 FRÜHZEITIGE BETEILIGUNGEN Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den Zielen und Zwecken sowie möglichen Auswirkungen der Planung liegt vom 25. März 2021 bis 28. April 2021 im Bauamt der Stadt Kalbe (Milde), Schulstraße 11 in 39624 Kalbe (Milde) während folgender Zeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr, Freitag 08:00 - 11:30 Uhr zur Einsicht für jede Person gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jeder Person Anregungen, ausschließlich zum Planentwurf, schriftlich oder während der Dienststunden im Bauamt zur Niederschrift vorgebracht werden. 1 Anhörung gem. § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2020...zum Bauvorhaben: Errichtung EDEKA-SB Markt Verkaufsfläche 1.200 m2; Altmarkkreis Salzwedel 2 Bauvoranfrage für den Ersatzneubau eines EDEKA- Lebensmittelmarktes in der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde); Altmarkkreis Salzwedel hier: landesplanerische Hinweise, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachs-Anhalt; Halle; 03.06.2020 4
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) Der Vorentwurf einschließlich der Vorentwurfsunterlagen zum Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Umweltverträglichkeitsvorprüfung ist auch auf der Internetseite der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) (https://stadt-kalbe-milde.de/einheitsgemeinde/buergerservice/bekanntmachungen/) hinterlegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 22.03.2021 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Bestandteile der Planunterlagen des Vorentwurfes sind: • Bebauungsplan (Planzeichnung) • Festsetzungen • Begründung zum Bebauungsplan mit • Umweltbericht • Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie • Umweltverträglichkeitsvoruntersuchung 5
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 1.5 PLANGRUNDLAGEN Lage- und Vermessungsplan von: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Heike Jahn An der Nachtweide 8 39638 Gardelegen. Digitale topografische Karte - DTK M 1:10.000; 3334-NW; Stand 2015 Kartendetails mit Zustimmung des Lvermgeo LSA geändert. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Lvermgeo LSA) Vervielfältigungsgenehmigung: c Geo-Basis-DE / LVermGeo LSA A18-4965-2013-5 Plandarstellung „Neubau EDEKA SB Kalbe (Milde)“ Buchenweg 2; Stand 20.08.2019 EDEKA Miha Immobilien-Service GmbH Wittelsbacherallee 61 32427 Minden „Auswirkungsanalyse zum geplanten Ersatzneubau eines EDEKA Lebensmittelmarktes in Kalbe (Milde) Buchenweg“; Stand 25.11.2019 GMA Gesellschaft für Markt- Absatzforschung mbH Königsbrücker Straße 31-33 01099 Dresden 1.6 PLANERISCHE GRUNDLAGEN DER STÄDTEBAULICHEN UND SONSTIGEN ENTWICKLUNG Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH plant den Neubau eines EDEKA SB-Marktes auf dem Grundstück Buchenweg 2 in der Stadt Kalbe (Milde). Die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist erforderlich, da die geplante Errichtung des EDEKA-Marktes „nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig“ ist. Darüber hinaus hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 03.06.2020 festgestellt, dass es sich bei dem Vorhaben zusätzlich um „eine raumbedeutsame Planung gemäß § 3 Nr. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) im Sinne von raumbeanspruchend und raumbeeinflussend handelt“, was in der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Gemäß § 2a BauGB Satz 2, Nr. 2 ist dem Entwurf des Bebauungsplanes eine Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans beizufügen. Dabei sind der Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die Umweltverträglichkeitsvorprüfung zum Vorhaben als Anlage der Begründung eigenständige Planteile, deren Ergebnisse in die Begründung maßgeblich einfließen. Gemäß § 8 Absatz2 BauGB sind „Bebauungspläne ... aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.“ Dazu ist der FNP der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) im Parallelverfahren anzupassen. 6
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 1.7 ÜBERGEORDNETE PLANUNGSGRUNDLAGEN Grundsätze der Raumordnung gem. § 3 Nr. 3 ROG i. V. m. § 4 LEntwG LSA sind Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Ziele der Raumordnung gem. § 3 Nr. 2 des ROG sind als verbindliche Vorgaben nach Maßgabe der §§ 4 und 5 ROG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. 1.7.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN SACHSEN-ANHALT 2010 (LEP-LSA) Das Gebiet östlich Kalbe grenzt an einer überregionalen Entwicklungsachse. In Nord- Südausdehnung beurteilt der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA 2010) diese Achse von europäischer Bedeutung3. Gemäß der landesplanerischen Hinweise4 handelt es sich bei dem Vorhaben um eine raumbedeutsame Planung gem. § 3 Nr. 6 Raumordnungsgesetz (ROG), die der landesplanerischen Abstimmung bedarf. A ZIELE UND GRUNDSÄTZE MIT BEZUG ZUM EINZELHANDEL Die landesplanerische Steuerung des Einzelhandels erfolgt durch das „Zentrale-Orte-Prinzip“ und wird durch entsprechende Zielfestlegungen im LEP-LSA 2010 (Festlegungen unter Ziffer 2.3, Ziel Z 46 bis Ziel Z 52) gesichert. Demnach ist die Ausweisung von Sondergebieten für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 BauNVO an Zentrale Orte der oberen und mittleren Stufe zu binden. Ziel LEP-LSA 2010 Z 46 „Die Ausweisung von Sondergebieten für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung ist an Zentrale Orte der oberen oder mittleren Stufe zu binden. […]“ Z 47 „Verkaufsfläche und Warensortiment von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben müssen der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen Zentralen Ortes entsprechen.“ Z 48 „Die in diesen Sondergebieten entstehenden Projekte 1. dürfen mit ihrem Einzugsbereich den Verflechtungsbereich des Zentralen Ortes nicht wesentlich überschreiten, 2. sind städtebaulich zu integrieren, 3. dürfen eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung nicht gefährden, 4. sind mit qualitativ bedarfsgerechten Linienverkehrsangeboten des ÖPNV sowie mit Fuß- und Radwegenetzen zu erschließen, 5. dürfen durch auftretende Personenkraftwagen- und Lastkraftwagenverkehre zu keinen unverträglichen Belastungen in angrenzenden Siedlungs-, Naherholungs- und Naturschutzgebieten führen.“ Z 49 „Erweiterungen bestehender Sondergebiete für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe sind auf städtebaulich integrierte Standorte in „Zentralen Orten“ in Abhängigkeit des Verflechtungsbereiches des jeweiligen Zentralen Ortes zu beschränken.“ Z 50 „Nutzungsänderungen in bestehenden Sondergebieten für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe an nicht städtebaulich integrierten Standorten dürfen nicht zulasten von innenstadtrelevanten Sortimenten an innerstädtischen Standorten erfolgen.“ 3 https://www.altmark.eu/fileadmin/altmark_eu/inhalte/RePlA/1._Entwurf_REP_2005_neu_2019/Beikarte_1.pdf, Stand: 17.04. 2020 4 Hinweise des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.06. 2020 zur „Bauvoranfrage für den Ersatzneubau eines EDEKA-Lebensmittelmarktes in der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde); Altmarkkreis Salzwedel“ 7
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) Z 51 „Bei planerischen Standortentscheidungen zugunsten von nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben ist auch die kumulative Wirkung mit bereits am Standort vorhandenen Einrichtungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der „Zentralen Orte“ und ihrer Innenstadtentwicklung in die Bewertung einzubeziehen.“ Z 52 „Die Ausweisung von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung anderer Gemeinden oder deren Ortskerne erwarten lassen, ist neben den Ober- und Mittelzentren auch in Grundzentren unter Berücksichtigung ihres Einzugsbereiches zulässig. Ausschließlich der Grundversorgung dienen großflächige Einzelhandelsbetriebe, deren Sortiment Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel umfasst. Voraussetzung ist die Anpassung des grundzentralen Systems durch die Regionalen Planungsgemeinschaften an die Kriterien im Landesentwicklungsplan.“ TABELLE 1 LEP-LSA 2010, ZIELE GROßFLÄCHIGER EINZELHANDEL Der Stadt Kalbe (Milde) wurde im LEP-LSA 2010 keine zentralörtliche Funktion der oberen oder mittleren Stufe zugewiesen. Dies widerspricht dem festgesetztem Ziel Z 46 LEP-LSA 2010. Abweichend von Ziel Z 46 wird im LEP-LSA 2010 unter Ziel Z 52 (siehe Tabelle 1) auch Grundzentren die Möglichkeit eröffnet, Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung anderer Gemeinden oder deren Ortskerne erwarten lassen, auszuweisen. Ausschließlich der Grundversorgung dienen großflächige Einzelhandelsbetriebe, deren Sortiment Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel umfassen. Im Regionalen Entwicklungsplan Altmark 2005 (REP Altmark) sind die Grundsätze der Raumordnung nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) und die Grundsätze und Ziele nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalts (LEP-LSA) regionalisiert ausgearbeitet. Mit der Ergänzung des REP-Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan „Regionalstrategie Daseinsvorsorge und Entwicklung der Siedlungsstruktur“ ist die Voraussetzung der Anpassung des grundzentralen Systems für die Stadt Kalbe (Milde) an die Kriterien des LEP- LSA 2010 erfolgt. Weitere Ausführungen vgl. Kapitel 1.7.2 Regionaler Entwicklungsplan Altmark 2019. B ZIELE UND GRUNDSÄTZE WIRTSCHAFTLICHER BELANGE (LEP-LSA) Z = Ziel LEP-LSA 2010 G = Grundsatz Z 53 „Die gewerbliche Wirtschaft ist in ihrer regionalen und sektoralen Struktur so zu fördern, dass die Wirtschaftskraft des Landes unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Betriebe durch die Erhöhung der Produktivität, der Innovationsaktivität und durch die Erweiterung zukunftsorientierter Bereiche der Wirtschaft entwickelt wird, die kleinteilige Betriebsgrößenstruktur durch Schaffung infrastruktureller Rahmenbedingungen zugleich überwunden wird und die Erwerbsgrundlagen der Bevölkerung damit nachhaltig gesichert werden.“ Z 54 „Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes sind die nachhaltige Sicherung des Angebots an Arbeitsplätzen, die Verstetigung des Wirtschaftswachstums und damit die Erhöhung des Wohlstandes. Zur Erreichung dieser Ziele sind angemessene und bedarfsgerechte räumliche und infrastrukturelle Voraussetzungen in allen Teilregionen zu schaffen und 8
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) vorzuhalten. Die Wirtschaft ist durch die Beseitigung bestehender Beschäftigungs- und Strukturprobleme in Sachsen-Anhalt zu stärken.“ G 46 „Die Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft des Landes sind im Rahmen einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Gesamtentwicklung zu entwickeln und zu fördern durch: • den Aufbau einer Infrastruktur, die den Bedürfnissen einer innovativen, technologieorientierten und modernen Volkswirtschaft genügt, • […] • die zielgerichtete Entwicklung der Innovationspotenziale, • die Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe, • die Unterstützung von Existenzgründungen, • Betreuung und Sicherung bestehender Unternehmen /Wirtschaftsstandorte. Der Aufbau einer räumlich ausgewogenen, modernen und technologieorientierten Wirtschaftsstruktur ist anzustreben, die Sachsen- Anhalt im nationalen und internationalen Wettbewerb stärkt und dazu beiträgt, den wirtschaftlichen Rückstand gegenüber anderen Regionen abzubauen.“ G 47 „Die Entstehung und weitere Ausprägung von wirtschaftsstrukturellen Verflechtungen in Form von Clustern und Unternehmensnetzwerken sowie von Investitions- und Innovationskernen sind in allen Teilräumen zu sichern. Hierzu gehören insbesondere die Wirtschaftsbereiche: • Ernährungswirtschaft • […]“ TABELLE 2 LEP-LSA 2010, ZIELE UND GRUNDSÄTZE WIRTSCHAFTLICHER BELANGE C SONSTIGE GRUNDSÄTZE (LEP-LSA) Der Schutz der Umwelt, der Erhalt der vielfältigen regionalen, kulturellen Traditionen ist zu sichern. Stärkung der landschaftlichen und kulturellen Eigenheiten zur touristischen Nutzung unter naturschutzfachlichen Aspekten. Die regionalen Kulturlandschaften mit ihren typischen Landschafts- und Ortsbildern sind in ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit als Lebens- und Wirtschaftsraum zu sichern und zu entwickeln. Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden soll sich im Einklang mit den Zielen der Pflege und Entwicklung der regionalen Kulturlandschaft vollziehen. Tourismus, Erholung und Freizeitaktivitäten sind umweltgerecht sowie unter Nutzung der landschaftlichen und kulturellen Eigenheiten zu entwickeln. Die Landschaftsnutzung ist der ökologischen Belastbarkeit anzupassen. 1.7.2 REGIONALER ENTWICKLUNGSPLAN ALTMARK 2019 Im Regionalen Entwicklungsplan Altmark (REP Altmark) sind die Grundsätze der Raumordnung nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) und die Grundsätze und Ziele nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalts (LEP-LSA) regionalisiert ausgearbeitet. LEITBILDER DER PLANUNGSREGION ALTMARK: „Die Altmark soll als wirtschaftlich und ökologisch attraktiver Lebens-, Wirtschafts- und Landschaftsraum nachhaltig gestaltet, und wo erforderlich, geordnet werden. Die Grundlagen für die weitere, den Grundsätzen der Nachhaltigkeit folgenden Entwicklung der Altmark, werden vor allem in der Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft, im weiteren Ausbau einer modernen Infrastruktur, im Schutz und der schonenden Nutzung der Landschafts- und Naturraumpotenziale sowie in der Bewahrung einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft und der damit einhergehenden unverwechselbaren regionalen Identität gesehen.“ 9
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) Die Stadt Kalbe (Milde) gehört zum ländlichem Raum, der durch eine aufgelockerte Siedlungsstruktur und eine überwiegend von mittelständischen und kleineren Betriebseinheiten geprägten Wirtschaftsstruktur gekennzeichnet ist. Der ländliche Raum leistet für die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Sein Potential für die Regeneration von Boden, Wasser, Luft / Klima sowie biologischer Vielfalt ist von herausragender Bedeutung. Nach dem REP Altmark wird diese Planungsregion dem strukturschwachen ländlichen Raum ohne Verdichtungsansätze mit einer geringen Bevölkerungsdichte (Altmarkkreis Salzwedel 36 EW/km², Stand 31.12. 20195) und einem anhaltenden Bevölkerungsrückgang zugeordnet. Die Stadt Kalbe (Milde) wird im Sachlichen Teilplan „Regionalstrategie Daseinsvorsorge und Entwicklung der Siedlungsstruktur“ (REP 2019) als Grundzentrum dargestellt. Weiterhin ist das gesamte Stadtgebiet als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung dargestellt. Z = Ziel REP Altmark Entwurf 2019 G = Grundsatz Z6 „Die für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen und Verkehrsangebote sind unter Beachtung des Demografischen Wandels, insbesondere hinsichtlich der sich abzeichnenden Entwicklungen mindestens in den zentralen Orten vorzuhalten und, soweit erforderlich, auszubauen.“ Z 6 Im ländlichen Raum sind die Voraussetzungen für eine funktions- und bedarfsgerechte Ausstattung der Städte und Gemeinden und für eine Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verbessern oder zu schaffen. Dabei sind insbesondere solche Maßnahmen vorrangig zu unterstützen, die 1. zu einer Sicherung der Arbeitsplätze und der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft führen, 2. den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Boden-, Wasser-, Immissions-, Natur- und Landschaftsschutzes gewährleisten, 3. das Angebot an außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen schaffen und sichern, 4. die Versorgungsfunktion der zentralen Orte verbessern, 5. zu einer Verbesserung der Verkehrserschließung und -bedienung in Ausrichtung auf die zentralen Orte führen, 6. den Tourismus und die Naherholung in ihrer Bedeutung als ergänzende Erwerbsgrundlage stärken. G7 Gebiete mit relativ günstigen Potentialen für die Landwirtschaft in Verbindung mit dem Tourismus Zielstellung ist, diese Standorte zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass sich die beiden Nutzungsformen ergänzen G 99 regional bedeutsames Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung Z 102 regional bedeutsame Standorte für Kultur- und Denkmalpflege TABELLE 3 REP ALTMARK, ENTWURF 2019 - ZIELE UND GRUNDSÄTZE VON BELANG 1.7.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER EINHEITSGEMEINDE STADT KALBE (MILDE) Der FNP stellt für das Plangebiet gewerbliche Nutzung dar. Im Parallelverfahren ist die Darstellung im FNP als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandelsbetrieb anzupassen. 5 https://de.wikipedia.org/wiki/Altmarkkreis_Salzwedel, vom 03.11.2020 10
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 1.8 STÄDTEBAULICHE SITUATION Das Plangebiet ist durch die Vornutzung wesentlich geprägt. Am Standort befand sich ein NP-Markt, der im April 2019 abbrannte. Die Verkaufseinrichtung bestand aus dem „... NP-Markt mit zusätzlichen Läden einschließlich Nebengebäude / Leergutlager mit einer Verkaufsfläche für den NP-Markt von 399,66 m2 (Gesamtverkaufsfläche von 622,66 m2 ...“6 . Für dieses Vorhaben wurde 2003 eine Baugenehmigung erteilt. Das Gebäude wurde mit einer Verkaufsfläche von 680 m2 errichtet. Im Jahr 2016 wurde eine Baugenehmigung zur „Änderung NP-Markt durch Erweiterung der Verkaufsfläche“ erteilt, woraufhin das Gebäude auf eine „tatsächliche Verkaufsfläche von 846 m2 (reine Verkaufsfläche Markt einschl. Bäcker / Fleischer und Erweiterungsfläche ehemals Shop 1)“7 umgenutzt wurde. Das Gebäude wurde mit einer Gesamtfläche von rund 1.400 m2 errichtet. Dazu wurden rund 3.080 m2 Verkehrsfläche, einschließlich der Parkplatzflächen, angelegt. Vor der Errichtung des NP-Marktes war die Fläche mit zwei Baracken bestanden und wurde als Kasernenstandort genutzt. Diese Vornutzung lag seit 1990? bis zur Bebauung im Jahr 2003 brach. Aktuell ist das Plangebiet ungenutzt. Das abgebrannte Gebäude wurde vollständig abgerissen und entsorgt. Diese ehemals baulich genutzte Fläche ist im Wesentlichen durch eine Schotterfläche erkennbar. Die Verkehrsflächen einschließlich der Parkplatzflächen sind erhalten. Die Fläche ist seit der Nutzungsaufgabe durch einen Bauzaun gesichert, sich selbst überlassen. 1.9 LAGE, GELTUNGSBEREICH UND TOPOGRAFIE Der Planstandort liegt im westlichen Innenbereich der Stadt Kalbe (Milde). UMLIEGENDE NUTZUNGEN Norden gewerbliche Nutzung Osten Wohnsiedlung mit Einfamilienhäusern am „Kirschweg“ Süden „Wernstedter Straße“ L 21, gegenüber im Süden folgend: Wohnblocksiedlung und Einkaufsmarkt Westen „Buchenweg“, weiter: gewerbliche Nutzungen In westlicher Richtung schließt sich der „Petersberg“ an, der in Teilflächen für den Naturhaushalt wertvolle Biotop- und Habitatstrukturen aufweist. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 202 und 203 der Flur 4, Gemarkung Kalbe (Milde) mit einer Fläche von rund 7.801 m2 laut Lageplan (siehe Abbildung 1 folgende Seite). 6 Altmarkkreis Salzwedel, Bauordnungsamt; Anhörung ... vom 08.06.2020 7 Wie oben 11
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) ABBILDUNG 1 LAGE DES GELTUNGSBEREICHES IN DER STADT KALBE (MILDE) UND NAHBEREICH Der Vorhabenstandort ist im Wesentlichen eben, bei geringen Differenzen bis ein Meter Höhenunterschied. Innerhalb des Plangebietes liegen die Parkplatzflächen am tiefsten. Die durchschnittliche Höhenlage des Geländes im Plangebiet liegt bei ca. 40,0 m DHHN.8 1.10 NUTZUNGSKONZEPT Geplant ist die Errichtung eines EDEKA SB-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m2 und einer Geschoßfläche von 1.690 m2 9. Laut vorliegender Planunterlage ist die bauliche Anlage des Gebäudes mit rund 1.482 m 2 geplant. Dazu kommen Anlieferungsbereich und Außenlager. SORTIMENT Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel Nähere Beschreibung / Informationen werden eingefügt. Bedienungslos / mit Bedienung – Informationen werden eingefügt Für alle baulichen Nutzungen soll ein Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze nach Norden und Westen eingehalten werden. Im Osten und Süden sind die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken minimal 4 m breit. 8 Lageplan zum Bauantrag Neubau EDEKA SB-Markt; Vermessungsbüro Heike Jahn, 9 Altmarkkreis Salzwedel, Bauordnungsamt; Anhörung ... vom 08.06.2020 12
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) ABBILDUNG 2 PLANUNG – NEUBAU EDEKA SB-MARKT – BUCHENWEG 2, STADT KALBE (MILDE)10 10 Planung: EDEKA-MIHA-Immobilien-Service GmbH Minden; Stand: 20.08.2019 13
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 2 LANDESPLANERISCH RAUMBEDEUTSAME PLANUNG Im Antwortschreiben des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr an den Altmarkkreis11 wird Folgendes festgestellt: Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zur Festsetzung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel handelt es sich um eine raumbedeutsame Planung gemäß § 3 Nr. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) im Sinne von raumbeanspruchend und raumbeeinflussend, die einer landesplanerischen Abstimmung gemäß § 13 Absatz 2 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) bedarf. Die landesplanerische Stellungnahme wird im Aufstellungsverfahren zu diesem Bebauungsplan abgegeben. LANDESPLANERISCHE HINWEISE AUS DEM GENANNTEN S CHREIBEN: „Der Stadt Kalbe (Milde) wurde im LEP-LSA 2010 keine zentralörtliche Funktion der oberen oder mittleren Stufe zugewiesen, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den großflächigen Einzelhandel dem festgesetzten Ziel Z 46 des LEP-LSA 2010 widerspricht. Abweichend von Ziel Z 46 wird im LEP-LSA 2010 unter Ziel Z 52 auch Grundzentren die Möglichkeit eröffnet, Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung anderer Gemeinden oder deren Ortskerne erwarten lassen, auszuweisen. Ausschließlich der Grundversorgung dienen großflächige Einzelhandelsbetriebe, deren Sortiment Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel umfasst. Voraussetzung ist jedoch die Anpassung des grundzentralen Systems durch die Regionalen Planungsgemeinschaften an die Kriterien im LEP-LSA 2010. Dies ist mit der Ergänzung des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan "Regionalstrategie Daseinsvorsorge und Entwicklung der Siedlungsstruktur" in der Planungsregion Altmark erfolgt. In dem v. g. sachlichen Teilplan wurde die Stadt Kalbe (Milde) als Grundzentrum festgelegt und der Zentrale Ort in der Beikarte 12 zu dieser Festlegung räumlich abgegrenzt. Es ist festzustellen, dass sich der Standort des geplanten EDEKA-Lebensmittelmarktes innerhalb der räumlichen Abgrenzung des Zentralen Ortes befindet. Mit dem Ziel Z 52 des LEP-LSA 2010 wird den der Grundversorgung dienenden Betrieben eine Alleinstellung in den Grundzentren eingeräumt, die jedoch gebunden ist an die festgelegte Sortimentsbeschränkung und die bisher noch nicht erreichte qualitativ hochwertige Vollversorgung im Bereich des täglichen Bedarfs. In Grundzentren können also abweichend von Ziel Z 46 Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel zugelassen werden, wenn hierfür noch ein Versorgungsbedarf nachgewiesen und die Sortimentsbeschränkung eingehalten wird. In den Planunterlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes ist darzulegen, ob ein solcher Versorgungsbedarf in den Sortimenten Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel besteht und damit die Ausnahmegenehmigung des Ziels Z 52 des LEP-LSA 2010 zum Tragen kommen kann. Darüber hinaus ist darzulegen, dass das geplante Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dient und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung anderer Gemeinden oder deren Ortskerne zu erwarten sind. 11 Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt; „Bauvoranfrage für den Ersatzneubau eines EDEKA-Lebensmittelmarktes in der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde); Altmarkkreis Salzwedel“; Landesplanerische Hinweise; 03.06. 2020 14
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) Darüber hinaus hat sich die EHG Stadt Kalbe (Milde) auch mit den weiteren grundsätzlichen Anforderungen an den großflächigen Einzelhandel gemäß den Zielen 47 bis 48 des LEP-LSA 2010 auseinanderzusetzen. Verkaufsfläche und Warensortiment müssen der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen Zentralen Ortes entsprechen (LEP-LSA 2010, Ziffer 2.3. Ziel Z 47). Weiterhin dürfen die in diesen Sondergebieten entstehenden Projekte mit ihrem Einzugsbereich den Verflechtungsbereich des Zentralen Ortes nicht wesentlich überschreiten, sie sind städtebaulich zu integrieren, dürfen eine verbrauchernahe bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht gefährden, sind mit qualitativ bedarfsgerechten Linienverkehrsangeboten des ÖPNV sowie mit Fuß- und Radwegenetzen zu erschließen und dürfen keine unverträglichen verkehrlichen Belastungen verursachen (LEP-LSA 2010, Ziffer 2.3, Ziel Z 48).“ Aus den voranstehenden Hinweisen ergeben sich die nachfolgend abgearbeiteten Belange. Die Darstellungen beziehen sich in erheblichem Umfang auf die Auswirkungsanalyse Ersatzneubau EDEKA...12, die im Folgenden mit „Auswirkungsanalyse“ als Referenz bezeichnet wird. 2.1 NACHWEIS DES VERSORGUNGSBEDARFES Die „Auswirkungsanalyse“ konstatiert für den Planstandort eine Nahversorgungsfunktion im Sinne einer fußläufigen Erreichbarkeit (Näheres siehe „Auswirkungsanalyse“ S.17). Über die fußläufige Erreichbarkeit hinaus kann der EDEKA SB-Markt zusätzlich zu den bestehenden Verkaufseinrichtung für die umgebenden Orte eine Funktion zur Deckung des Versorgungsbedarfes entfalten. 2.2 SORTIMENTSBESCHRÄNKUNG Die Festsetzungen des Bebauungsplanes beinhalten die Beschränkung des Sortimentes auf „Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel“. 2.3 SICHERUNG DER NICHT WESENTLICHEN ÜBERSCHREITUNG DES VERFLECHTUNGSBEREICHES DURCH DAS VORHABEN „Außerhalb des Einzugsgebietes sind im Untersuchungsraum mehrere Lebensmittelmärkte in Bismark (Altmark), Gardelegen, Klötze und Apenburg‐Winterfeld verortet. Diese begrenzen das betriebliche Einzugsgebiet des Planstandortes bzw. sind als projektrelevante Hauptwettbewerber außerhalb des Untersuchungsraumes zu charakterisieren und von Wettbewerbswirkungen untergeordnet.“ (Näheres siehe „Auswirkungsanalyse“ S.24 bis 29). 2.4 STÄDTEBAULICHE INTEGRATION DES VORHABENS In der „Auswirkungsanalyse“ wird zusammenfassend festgestellt, dass „es sich aus städtebaulicher Sicht ...(bei dem Planstandort) ... um einen integrierten Standort“ handelt. Der Verkaufsstandort wird perspektivisch wieder eine wichtige fußläufige Nahversorgungsfunktion übernehmen, „ist verkehrlich günstig zu erreichen und verfügt über einen ÖPNV-Anschluss sowie eine Fußwegeanbindung an die umliegenden Wohnbereiche“. 12 Auswirkungsanalyse zum geplanten Ersatzneubau eines EDEKA Lebensmittelmarktes in Kalbe (Milde), Buchenweg; GMA- Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH; Dresden; Stand: 25.11.2019 15
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 2.5 AUSSCHLUSS EINER GEFÄHRDUNG DER VERBRAUCHERNAHEN BEDARFSGERECHTEN VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG Da die Errichtung des EDEKA SB-Marktes unmittelbar der verbrauchernahen bedarfsgerechten Versorgung dienen soll und keine andere Nutzung als der Verkauf des festgesetzten Warensortimentes zulässig ist, kann eine diesbezügliche Gefährdung ausgeschlossen werden. 2.6 VERKEHRSERSCHLIEßUNG 2.6.1 INDIVIDUALVERKEHR UND BELIEFERUNG Der Individualverkehr sowie die Anlieferung erfolgen über die Wernstedter Straße und die Einmündung in den Buchenweg. Die Belieferung erfolgt über eine neu anzulegende Zufahrt am Buchenweg. 2.6.2 BEDARFSGERECHTE LINIENVERKEHRSANGEBOTE DES ÖPNV ÖPNV Die Stadt Kalbe (Milde) ist im Einzugsbereich der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) über die zentralen Buslinien 100 und 500 sowie über das Rufbussystem (Rufbusflächen „J“ und „L“) der PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH im öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. ABBILDUNG 3 ÜBERBLICK ZUM ÖPNV FÜR EINZUGSBEREICHE DER EINHEITSGEMEINDE STADT KALBE (MILDE) 13 Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich ca. 200 m östlich an der Wernstedter Straße. 2.6.3 FUß- UND RADWEGENETZ FUßWEGENETZ Auf der Südseite der Wernstedter Straße verläuft ein Fußweg, durch den das Plangebiet von der Innenstadt / Stadtzentrum gut erreichbar ist. Über den Buchenweg ist der nördliche Ortsbereich der Stadt Kalbe (Milde) fußläufig erreichbar. Insgesamt ist unter Berufung auf die „Auswirkungsanalyse“ für den Planstandort eine Nahversorgungsfunktion festzustellen (siehe auch „Auswirkungsanalyse S. 15). 13 https://www.pvgs-salzwedel.de/netzkarte/region?id=J 16
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) RADWEGENETZ Der Planstandort ist über drei Hauptwege des Radwandernetzes erschlossen, die zum Teil die umliegenden Ortslagen der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) mit erschließen. Weitere Radwegemöglichkeiten zwischen den Wohnorten sind zum Teil über ausgebaute Wege der Land- und Forstwirtschaft gewährleistet. 2.7 VERTRÄGLICHKEIT DER VERKEHRLICHEN BELASTUNGEN Der Individualverkehr sowie die Anlieferung erfolgen über die Wernstedter Straße und die Einmündung in den Buchenweg. Unter Berücksichtigung der Vornutzung und einer nicht wesentlich stärkeren Frequentierung durch den Individualverkehr, sowie die Erreichbarkeit aus drei Richtungen, ist eine Verträglichkeit der Verkehrsbelastung herzuleiten. 17
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 3 PLANINHALT 3.1 BAUVORHABEN Das geplante Vorhaben beinhaltet die Errichtung eines EDEKA SB-Marktes, wie zuvor beschrieben. Der qualifizierte Bebauungsplan der Gemeinde schafft inhaltlich nicht die enge Bindung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Daher sind im Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen, die sichern, dass die in einem Baugebiet eigentlich zulässigen baulichen und sonstigen Anlagen im Einzelfall unzulässig sind, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Es ist auszuschließen, dass im Plangebiet ein dem Sinne nach zulässiger großflächiger Einzelhandelsbetrieb Dimensionen annehmen kann, der störend auf die umgebenden Nachbargrundstücke sowie auf andere Einzelvorhaben wirken kann.14 Ausgehend von der Lage im Raum ist jedoch grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass sich der Standort zu einem „Einkaufszentrum“ entwickelt. 3.2 ART DER BAULICHEN NUTZUNG SONSTIGES SONDERGEBIET gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ZWECKBESTIMMUNG UND ART DER NUTZUNG gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO Großflächiger Einzelhandelsbetrieb • ...„großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können“... Unter Berücksichtigung der zuvor behandelten raumordnerischen Belange ist das Vorhaben aus Sicht der Stadt Kalbe (Milde) zulässig und wird ausdrücklich gewünscht. 3.3 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16, 17 und 19 BauNVO) Die Obergrenze für die Bestimmung der Grundflächenzahl für sonstige Sondergebiete ist gem. § 17 BauNVO GRZ 0,8. Für das Plangebiet wird die maximal zulässige GRZ von 0,75 festgesetzt. Durch die geplante bauliche Nutzung des EDEKA SB-Marktes wird eine reale GRZ von 0,74 erreicht. Da keine anderweitige bauliche Nutzung vorgesehen ist, bzw. ein zusätzlicher Bedarf an weiteren Bauflächen nicht erkennbar ist, wird auch in Bezug auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, auf den ansonsten zusätzlich auszugleichenden baulich nutzbaren Flächenanteil verzichtet und nicht die zulässige Obergrenze mit 0,8 zugelassen. Die Geschoßflächenzahl GFZ wird 0,22 festgesetzt. In diesem Rahmen ist die geplante bauliche Nutzung mit maximal 1.690 m 2 möglich. Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind ganz mitzurechnen. 14 unter Verwendung von: https://www.minilex.de/a/bedeutung-des-rücksichtnahmegebots-im-baurecht 18
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 3.4 BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO) Als Bauweise wird wegen der geplanten Bauwerkslänge von mehr als 50 m die geschlossene Bauweise bestimmt. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung eines Gebäudes mit einer Länge von fast 60 m vor. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt (BauO LSA), insbesondere gem. § 6 Abstandsflächen im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Grundsätzlich wird der Mindestabstand von 3 m für bauliche Nutzungen zur Grundstücksgrenze als Baugrenze festgesetzt. Für die baulichen Nutzungen des EDEKA SB-Marktes ist ein Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze nach Norden und Westen eingeplant. Im Osten und Süden sind die Abstandsflächen minimal zu den Nachbargrundstücken 4 m breit vorgesehen. Unter Berücksichtigung möglicher technischer und sonstiger baulicher Anlagen wird dennoch 3 m als Mindestabstand zur Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auch in diesen Bereichen festgesetzt. 3.5 GESTALTUNG DER BAULICHEN ANLAGEN Beispieldarstellung – Information wird eingefügt. 19
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 3.6 HÖHE BAULICHER ANLAGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO) Für bauliche Anlagen wird eine maximal zulässige Höhe von 10 m festgesetzt. Für die Höhenbegrenzung wird die mittlere Höhe des Geländes laut Lageplan mit 40,00 m DHHN als Bezug bestimmt. 3.7 VERKEHRSERSCHLIEßUNG UND STELLPLÄTZE Das Plangebiet ist durch die „Wernstedter Straße“ (L 21) sowie den „Buchenweg“ für den Verkehr erschlossen. Im Bereich der Wernstedter Straße wird an der östlichen Grenze des Geltungsbereiches eine zusätzliche Zufahrt für den PKW-Verkehr angelegt. Diese zusätzliche Zufahrt soll eine Reduzierung des Verkehrs im Bereich des Buchenweges / L 21 für die zukünftige Nutzung gewährleisten. Der Seitenbereich der L 21 ist so umzugestalten, dass „eine Sichtbehinderung von der Zufahrt auf die L 21 durch parkende Fahrzeuge verhindert wird“15. Der Lieferverkehr erfolgt über den Buchenweg, der gleichfalls für den Kundenverkehr zur Verfügung steht. Von der Wernstedter Straße wird zusätzlich ein Gehweg zum EDEKA SB-Markt angelegt, um aus den südlich gelegenen Wohngebieten eine kurze und sichere Zuwegung zu gewährleisten. Die Verkehrsflächen im Plangebiet sind als Asphaltflächen geplant. Stellplätze werden als Pflasterflächen (Rechteckpflaster mit Mikrofuge) angelegt. Der Parkplatz ist mit 99 Stellplätzen, drei Stellplätzen für Behinderte sowie einem Stellplatz für Fahrräder vorgesehen. 15 Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Nord; Stellungnahme vom 07.04.2020 20
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) 3.8 VER- UND ENTSORGUNG TRINKWASSERVERSORGUNG Die zentrale Trinkwasserversorgung ist gesichert. ABWASSERENTSORGUNG Die zentrale Leitung der Abwasserentsorgung ist im Bereich des „Mühlenbecker Dammes“ gesichert. LÖSCHWASSERVERSORGUNG Eine ausreichende Löschwasserversorgung kann gesichert werden. Es ist gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 405 eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Aufgrund der Nutzungsänderung ist zukünftig eine rechnerische Wasserentnahme von 48m³/h über 2 Stunden für die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Rechtsgrundlagen: DVGW-Arbeitsblätter W 331 und W 405 Der nächstliegende Hydrant mit einer gesicherten „Anspeisung“ befindet sich an der Wernstedter Straße (Einfahrt Buchenweg). Weitere nutzbare Hydranten befinden sich im Nahbereich des Plangebietes. Anlage 1 beinhaltet die dazugehörige Übersicht.16 ELEKTROENERGIEVERSORGUNG Die Elektroenergieversorgung für die bauliche Nutzung ist gewährleistet. Ein Anteil der für die Nutzung erforderlichen Elektroenergie wird über die, auf dem Dach des EDEKA SB- Marktes zu errichtenden Photovoltaikanlagen eingespeist. TELEKOMMUNIKATION – NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME Für die Eigentümer und Betreiber öffentlicher Versorgungs- und Telekommunikationsnetze und die Kommunen gelten neue Pflichten aber auch neue Rechte. Dementsprechend ist bei jeder geplanten Baustelle im Bereich Straßen-, Schienennetz- und Gebäudeausbau sowie privaten und gewerblichen Neubaugebieten der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von Glasfaserkabeln zu prüfen. Es ist zu beachten, dass für öffentlich finanzierte Bauarbeiten nunmehr eine Koordinierungsverpflichtung bzw. eine Verpflichtung zur Mitverlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel besteht. In diesem Zusammenhang tritt die Bundesnetzagentur als zentrale Informationsstelle für den notwendigen Austausch (Infrastruktur-/Baustellenatlas für den Breitbandausbau) gem. § 77 h Telekommunikationsgesetz auf.“ KATASTROPHENSCHUTZ /KAMPFMITTELFREIHEIT Eine konkrete Kampfmittelbelastung ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht bekannt. ALTLASTEN Die Fläche des Plangebietes ist im Altlastenkataster nicht als altlastverdächtige Fläche oder Altlast erfasst.17 16 Stadt Kalbe (Milde); Karte: Darstellung aller infrage kommenden Löschwasserentnahmestellen mit Leistung in Bezug auf das Plangebiet; Stand: 02.03.2021 17 Untere Bodenschutzbehörde Altmarkkreis Salzwedel – Auskunft aus dem Altlastenkataster vom 30.12.2020 21
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 1/21 „EDEKA SB-MARKT BUCHENWEG“ STADT KALBE (MILDE) BRANDSCHUTZ ... Sicherung der Durchführung von Rettungseinsätzen NIEDERSCHLAGSWASSERBEWIRTSCHAFTUNG Der anfallende Niederschlag von den Dachflächen wird über offene Versickerungsflächen / Versickerungsmulden versickert, bzw. verdunstet. Das im Bereich angrenzender Grünflächen anfallende Niederschlagswasser der Verkehrsflächen und Stellplätze wird über Versickerungsflächen / -mulden versickert, bzw. verdunstet. Der zentrale Bereich der Verkehrsflächen und Stellplätze wird über Anlagen gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 unterirdisch versickert. S Ob zusätzlich eine gedrosselte Einleitung in die vorhandene Regenwasserkanalisation notwendig, zulässig und möglich ist, wird im weiteren Verfahren geprüft. 22
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