Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Moers, Bethanien gemäß 2 BauGB Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Konzept - Januar 2013
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Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Moers, Bethanien gemäß § 2 BauGB Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Konzept 24. Januar 2013
1 LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 3 1.1 Lage des Plangebietes 3 1.2 Räumlicher Geltungsbereich 3 2 PLANERISCHE VORGABEN FÜR DEN GELTUNGSBEREICH 4 2.1 Regionalplan/ Gebietsentwicklungsplan GEP 99 4 2.2 Flächennutzungsplan -FNP- 4 2.3 Planungsrecht 4 3 PLANUNGSANLASS 6 4 VERFAHREN 7 5 BESTANDSSITUATION 8 5.1 Städtebauliche Situation 8 5.1.1 Plangebiet 8 5.1.2 Umfeld 9 5.2 Landschaftliche Situation 9 5.3 Verkehrsinfrastruktur 10 5.3.1 Individualverkehr 10 5.3.2 Ruhender Verkehr 10 5.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV 11 5.3.4 Rad- und Fußverkehr 11 5.4 Ver- und Entsorgung 11 5.5 Altablagerungen 11 5.6 Grundwasser 12 5.7 Besitz- und Eigentumsverhältnisse 12 6 ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG 12 6.1 Städtebauliches Konzept 13 2
1 LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 1.1 Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt nördlich der Innenstadt von Moers. Im Süden wird das Plangebiet begrenzt durch die bestehende Kreisbahn sowie die Baerler Straße. Im Westen bildet die Klever Straße, im Osten die Wittfeldstraße bzw. die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG die Plangebietsgrenze. Den nördlichen Abschluss bildet die südliche Grenze des Dachsweges. 1.2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ganz oder teilweise folgende Flurstücke der Gemarkung Moers, Flur 1: 575, und Flur 2: 40, 53, 78, 79, 81, 82, 83, 84, 85, 88, 90, 91, 94, 99, 284, 313, 314, 331, 333, 390, 391, 398, 421, 422, 423, 424, 425, 428, 430, 432, 453, 460, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472. Der Geltungsbereich weist eine Flä- che von ca. 13,5 ha auf. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind in der nachfolgenden Übersichtskarte durch eine unterbrochene schwarze Line dargestellt. 3
2 PLANERISCHE VORGABEN FÜR DEN GELTUNGSBEREICH 2.1 Regionalplan/ Gebietsentwicklungsplan GEP 99 Der wirksame Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte Zielsetzung entspricht dieser Darstellung. 2.2 Flächennutzungsplan -FNP- Ein Bebauungsplan muss aus den Inhalten und Darstellungen des übergeordneten Flächennut- zungsplanes (FNP), der für das ganze Stadtgebiet die langfristige Siedlungs- und Freiraument- wicklung aufzeigt, entwickelt werden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Moers stellt das Plangebiet größtenteils als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus und Altenheim dar. Innerhalb der Gemeinbedarfsfläche sind darüber hinaus eine Umformerstation und ein Stellplatz dargestellt. Nordwestlich der Gemeinbedarfsfläche sind Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Ver- sorgungs- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Pumpwerk dargestellt. Teile die- ser Flächen werden überlagert mit der Umgrenzung einer Wasserschutzzone ausgewiesen. Bei der Ausweisung der Wasserschutzzone handelt es sich lediglich um einen Vermerk, der entwe- der eine bereits beantragte oder vorgesehene Schutzzone im wirksamen Flächennutzungsplan darstellt. Die Wohngebäude im Südosten des Plangebietes sind als Wohnbauflächen dargestellt. Die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 100 können gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nur in Teilen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Derzeit wird der Flächennutzungsplan neu aufgestellt. Das Flächennutzungsplan-Verfahren wird aller Voraussicht nach einen längeren Zeitraum in Anspruch neben, als das oben genannte Be- bauungsplanverfahren. Demnach ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (87. Änderung). 2.3 Planungsrecht Derzeit werden der Bereich des Krankenhauses Bethanien und Teile seines Umfeldes planungs- rechtlich durch den seit 1983 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Moers, Betha- nien bestimmt. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird im Bebauungsplan Nr. 101 als Fläche für den Ge- meinbedarf festgesetzt. Für den nordöstlichen Teilbereich gilt die Zweckbestimmung „Alten- heim“, für den übrigen Bereich die Zweckbestimmung „Krankenhaus“. Das Maß der baulichen Nutzung ist für diese Bereiche differenziert geregelt: Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Krankenhaus“ maximal 14 Vollgeschosse; abweichende Bauweise; GRZ = 0,4; GFZ = 1,4 Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Altenheim“ maximal fünf Vollgeschosse; GRZ = 0,4; GFZ = 1,1 4
Daneben werden innerhalb der Gemeinbedarfsfläche zwei Flächen für Stellplätze und eine Flä- che für Garagen festgesetzt. Des Weiteren erfolgt im südlichen, östlichen und westlichen Be- reich der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ die Festsetzung von Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie einer Versorgungsanlage mit der Zweckbestimmung „Umformerstation“. Innerhalb der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbe- stimmung „Krankenhaus“ und der Zweckbestimmung „Altenheim“ wird im Bereich der Wendean- lage der Wittfeldstraße für eine Gasfernleitung ein Leitungsrecht zugunsten des Leitungsträgers festgesetzt. Entlang der Wittfeldstraße sind zwei Anschlüsse der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ und ein Anschluss der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbe- stimmung „Altenheim“ an die öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Ein weiterer Anschluss für die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ befindet sich bei der heuti- gen Hauptzufahrt an der Klever Straße. Im Norden erfolgt darüber hinaus für eine Teilfläche die Festsetzung als Landwirtschaftliche Fläche sowie als Flächen für Versorgungsanlagen „Brunnen“. Dieser Brunnen wurde mittlerweile aufgegeben, so dass er im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden muss. Die Wittfeldstraße ist über Straßenbegrenzungslinien als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Für die Wohnhäuser im Südosten des Plangebietes an der Wittfeldstraße setzt der Bebauungs- plan Nr. 101 ein allgemeines Wohngebiet mit maximal zwei Vollgeschossen, einer offenen Bauweise sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 fest. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 101 ermöglicht für die Gemeinbedarfsflächen und das allgemeine Wohngebiet insgesamt eine zulässige Geschossfläche von ca. 131.000 m² (Gemein- bedarfsfläche ca. 125.000 m², allgemeines Wohngebiet ca. 6.000 m²). Für den südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 hat der Ausschuss für Stadtentwick- lung, Planen und Umwelt in seiner Sitzung am 19.11.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 315 der Stadt Moers (Gebiet Bahnanlagen der NIAG) und vom 31.10.2012 den Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan "Klever Straße/ Baerler Straße" der Stadt Moers beschlossen. Für diese Bereiche setzt der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 101 eine Fläche für Bahn- anlagen sowie ein zweigeschossiges Gewerbegebiet mit einer abweichenden Bauweise, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 fest. Diese Berei- che sind nicht Gegenstand des hier vorliegenden Verfahrens. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 315 ist es, die Bahntrasse der NIAG als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele im Zu- sammenhang mit der Wiederinbetriebnahme der NIAG-Trasse als SPNV-Verbindungstrasse (Schienenpersonennahverkehr) festzusetzen. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klever Straße/ Baerler Straße“ wird die Errichtung eines Drive-In Schnellrestaurants mit Außengastronomie und Stellplatzan- lage verfolgt. 5
Für die im Nordwesten entlang der Rheinberger Straße gelegenen Flächen besteht kein Bebau- ungsplan. Diese Flächen liegen zwar innerhalb der Siedlungsflächen der Stadt Moers, sind pla- nungsrechtlich jedoch als Außenbereich gemäß § 35 zu bewerten (Außenbereich im Innenbe- reich). 3 PLANUNGSANLASS Die bundesdeutsche Gesundheitspolitik strukturiert das deutsche Gesundheitswesen und seine Finanzierung grundsätzlich um und verfolgt dabei als Strategie einen Wettbewerb um Qualität, mit dem Ziel, das Gesundheitswesen kosteneffizienter zu gestalten. Viele Träger rüsten daher mit Investitionen in die bauliche Infrastruktur nach. So auch das Bethanien Krankenhaus Moers, das eine grundlegende Modernisierung anstrebt und bereits mit entsprechenden Maßnahmen begonnen hat. Die im Rahmen der Modernisierungsabsichten erstellte Konzeption sieht vor, zunächst im Süden des Plangebietes neue bauliche Strukturen zu entwickeln (s. Städtebauliches Konzept: Darstel- lung „dringender Erweiterungsbedarf“). Diese baulichen Strukturen stellen für die Krankenhaus- entwicklung einen dringenden Erweiterungsbedarf dar. Der Neubau ist notwendig geworden, um den Bedarf an Operations-Kapazität (OP-Kapazität) und den daraus auch entstehenden Bet- tenbedarf zu decken. Dem Bedarf, der auf Grund des demographischen Wandels und des medi- zinischen Fortschritts weiter steigen wird, kann sonst nicht genüge getragen werden. Aus die- sem Grund soll diese Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden. Der Erweiterungsbau ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung und als erste Entwicklungsstu- fe Grundlage für alle weiteren Planungen. Allerdings ist der derzeit geplante Anbau auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101 nicht genehmigungsfähig, da dieser die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen in Teilen überschreitet. Die Lage und Form des geplanten Erweiterungsbaus ergibt sich aus den Ansprüchen des Krankenhauses. In einem modernen Krankenhaus müssen die Abteilungen "In- tensivstation", "IMC (Inter Mediate Care)" und der "OP-Bereich" logistisch unmittelbar aneinan- der grenzen. Es ist geplant, den OP-Bereich zu erneuern und in den Neubau zu verlegen, die Intensivstation bleibt im Bestand erhalten. Die Station im Bestand zwischen der vorhandenen Intensivstation und dem neuen OP-Bereich wird umgebaut in eine IMC, welche es bisher in die- ser Form im Bethanien Krankenhaus nicht gibt, aber dringend benötigt wird. Aufgrund dieser internen Abläufe und der Lage der Intensivstation kann nur in dem geplanten Bereich an den Altbau erweitert werden. Vor diesem Hintergrund sollen die Voraussetzungen u. a. für eine bes- sere Ausnutzbarkeit des Grundstückes und die damit einhergehenden Vorteile der internen Ar- beitsabfolgen geschaffen werden. Damit der Medizinstandort Moers-Mitte im Wettbewerb auch in Zukunft bestehen kann, sind neben dem Erweiterungsbau jedoch weitere Maßnahmen (s. Städtebauliches Konzept: Darstel- lung „Erweiterungsflächen“) erforderlich. Die bauliche Infrastruktur ist insgesamt zu verbessern. Es sind ergänzende Nutzungen zu ermöglichen und Strukturen zu schaffen, die eine flexible Fortentwicklung der medizinischen sowie medizinnaher Nutzungen bieten, damit die medizini- sche Versorgung in der Stadt Moers gesichert bleibt. Dabei ist insbesondere auch der demogra- phische Wandel in den Blick zu nehmen, der auch einen Wechsel in der spezifischen Nutzung der baulichen Infrastruktur erwarten lässt. Aus Sicht des Krankenhauses wird folgendes ausge- führt: 6
„Aufgrund der wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen braucht die Stiftung Bethanien für die Betriebsteile Altenkrankenheim und Krankenhaus Erweiterungsflächen, um in alle Rich- tungen Diversifikationen des Gesundheitsbereichs durchführen zu können. In Zukunft wird es erforderlich sein, Kooperationen mit niedergelassenen Praxen und Fachan- bietern einzugehen. Dies kann z. B. in ambulanten Zentren und Ärztehäusern durchgeführt wer- den, die in der Nähe des Krankenhauses angesiedelt sein sollten. Auch sind Flächen für betreutes Wohnen zu berücksichtigen, die als Ergänzung oder Vorstufe einer altersgerechten Vorsorgung mit dem vorhandenen Altenheim angeboten werden müssen. In Zukunft wird auch ein Flächenbedarf für soziale Mitarbeitereinrichtungen wie zum Beispiel ein Betriebskindergarten notwendig sein, damit die Einrichtung auch weiterhin Fachpersonal nach Moers requirieren kann, um die Versorgungsaufgaben zu erfüllen. Die o. g. Maßnahmen und die sich auf dem Krankenhausmarkt abzeichnende Spezialisierung und Zentrenbildung machen auch bald weitere Parkplatzflächen notwendig, weil durch die Maßnahmen mit anderem Klientel und mit aus weiter entfernten Gebieten anreisenden Patien- tenströmen zu rechnen ist.“ Zudem beinhaltet der geltende Bebauungsplan Nr. 101 im Geltungsbereich des neu aufzustel- lenden Bebauungsplanes Festsetzungen, die überwiegend dem tatsächlichen Bestand nicht mehr entsprechen. Die festgesetzte landwirtschaftliche Fläche im Norden des Plangebietes wird derzeit in Teilen als Stellplatz (befestigte sowie unbefestigte Stellplätze) genutzt und als land- wirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr benötigt. Die Stellplatzanlagen sollen zukünftig pla- nungsrechtlich gesichert werden. Die im Bebauungsplan Nr. 101 festgesetzte Fläche für Versor- gungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Brunnen“ entspricht ebenfalls nicht mehr der aktuel- len Nutzung. Dieser Bereich wird derzeit von einem jungen Robinienbestand geprägt. Der Brun- nen diente der Brauchwassergewinnung für die heute stillgelegte Schachtanlage Rheinpreußen 5/9 und wurde mittlerweile aufgegeben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 sollen auf Grundlage des erstellten städte- baulichen Konzeptes zur Entwicklung des Medizinstandortes die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für die weitere Entwicklung des Krankenhauses Bethanien geschaffen werden. 4 VERFAHREN Zur Schaffung des Planungsrechtes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 gemäß § 2 BauGB vorgesehen. In Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Erörterung der allgemeine Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung wurde daher für das Plangebiet ein Städtebauliches Konzept für die Verortung von Erweiterungsflächen entwickelt. 7
5 BESTANDSSITUATION 5.1 Städtebauliche Situation Das Krankenhaus Bethanien, welches im Jahre 1907 eingeweiht wurde, dominiert mit dem an- grenzenden Altenkrankenheim das Plangebiet und liegt ca. 1 km nördlich der Innenstadt (Sied- lungsschwerpunkt) von Moers. Im Laufe der Zeit wurde das Krankenhaus bis auf seine heutige Form um- bzw. ausgebaut. 5.1.1 Plangebiet Im Norden des Plangebietes befindet sich das vier- bzw. fünfgeschossige Altenkrankenheim als Solitärbau mit umgebenden parkähnlichen Grünflächen. Auf der Ostseite befindet der Haupt- eingang des Altenkrankenheimes, so dass in diesem Bereich auch Stellplätze angeordnet sind. Westlich des Altenkrankenheimes bis zur Rheinberger Straße schließt eine Fläche mit einer überwiegend zusammenhängenden Grünkulisse an. Der Grünbestand ist aus forstwirtschaftli- cher Sicht in Teilen als Wald zu beurteilen. Die übrigen Flächen sind Brachflächen. Innerhalb der Fläche liegt ein Tennisplatz mit einem versiegelten Vorplatz. Südlich an das Altenkrankenheim schließen sich verschiedene Gebäudekomplexe des Kranken- hauses an. Hier befinden sich u. a. das Haus P (Personalabteilung/ Einkauf), das Haus R (Verwal- tung, Allergologie, Frauenklinik, plastische Chirurgie, Krankenpflegeschule), das Haus S (Dialyse, Pflegeleitung), das Haus M (Pathologisches Institut, Multimediaraum), ein Gebäude für die Strahlentherapie, Gebäude für technische Einrichtungen sowie weitere Nebengebäude. Die Ge- bäude weisen bis zu vier Geschosse auf. Westlich und nördlich von diesem Gebäudekomplex befinden sich die drei Hauptstellplatzanlagen des Krankenhauses. Die zwei größten Stellplatzanlagen liegen parallel zur Klever Straße und schließen das dort ansässige Busunternehmen mit einem eingeschossigen Wohngebäude sowie ca. 15 Stellplätzen für Busse ein. Südlich der oben genannten Nutzungen befindet sich der Hauptbaukörper des Krankenhauses, welcher durch überwiegend drei- bis sechsgeschossige Gebäudeteile geprägt ist. Der Hauptbau- körper wurde auf der östlichen Seite des Krankenhausareals angeordnet, so dass dieser von der Klever Straße aufgrund der dort vorhandenen starken Eingrünung städtebaulich in den Hinter- grund tritt. Der Gebäudebestand und die versiegelten Flächen für Nebenanlangen und Stellplätze wurden detailliert ermittelt. Für die Bestandssituation des Altenkrankenheims wurde eine GRZ von 0,48 und für das Krankenhaus Bethanien von 0,46 ermittelt. Im Südosten des Plangebietes befinden sich zehn größtenteils zweigeschossige Doppel- bzw. Mehrfamilienhäuser, die entlang der Wittfeldstraße eine Raumkante bilden. Die beiden nördli- chen Gebäude sowie das südwestlichste Gebäude werden vom Krankenhaus genutzt (betriebs- gebundenes Wohnen, u. a. Betriebswohnung des Pförtners). 8
5.1.2 Umfeld Das Umfeld ist geprägt durch heterogene Nutzungen. Nördlich des Altenkrankenheimes schlie- ßen die Flächen des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschland (CJD Bildungswerk) Niederrhein mit seinem Gartenbaubetrieb an. In nordwestlicher Richtung grenzt an das Plangebiet eine grö- ßere Brachfläche mit unterschiedlichem Grünbewuchs, teilweise mit größeren Gehölzstrukturen, an. Das Plangebiet schließt im Nordosten direkt an die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG an. Ungefähr 600 m nordöstlich des Plangebietes befinden sich Gebäude der Sasol Solvents Ger- many GmbH, eines nach Störfall-Verordnung -12. BImSchV einzustufenden Betriebes (Produkti- on von Lösungsmitteln). Östlich der Wittfeldstraße befinden sich Einzel- bzw. Mehrfamilienhäuser. Im nördlichen Bereich der Wittfeldstraße liegt, jenseits der in Hochlage geführten Gleistrasse der Deutschen Bahn AG, der Betriebshof der ENNI Stadt und Service Niederrhein AöR. Südlich an das Areal des Krankenhauses schließen sich die Bahnanlage der NIAG sowie Einzel- handels- und Gewerbebetriebe an, wie eine Kfz- Reparaturwerkstatt oder eine Autohandlung an. Westlich des Plangebietes befindet sich der Betriebshof der NIAG (Niederrheinische Verkehrsbe- triebe AG), dem sich nördlich der Bethanienstraße viergeschossige Wohngebäude anschließen. Nördlich dieser Wohngebäude befinden sich im Kreuzungsbereich Klever Straße/ Rheinberger Straße ein bis zu achtgeschossiger Wohnkomplex und ein Getränkehandel. Der dort ansässige Getränkehandel hat seinen Betrieb aufgegeben. 5.2 Landschaftliche Situation Der Charakter des Plangebietes ist überwiegend durch großflächige Bebauung bzw. Versiege- lungen geprägt. Das Areal ist insgesamt stark durch verschiedene Vegetationsstrukturen einge- grünt, Freiflächen stellen sich mit unterschiedlichen Biotop- und Nutzungsstrukturen dar. Im Norden des Plangebietes befindet sich ein kleiner, junger Bestand mit Robinien. Südlich an diese Fläche schließt sich eine Schotterparkfläche für ca. 30 Fahrzeuge an, welche von einem begrünten Erdwall umgeben ist. Innerhalb der daran westlich angrenzenden Grünkulisse be- steht zunächst größeres Brombeerdickicht mit einzelnen Bäumen. Daran schließt eine Fläche, die Wald im Sinne des Gesetzes ist, an. Diese ist mit amerikanischer Traubenkirsche, Robinie, und Bergahorn bestanden. Im Bereich der Rheinberger Straße/ Dachsweg ist ein Laubaltholzbe- stand mit Stieleiche, Linde, Robinie und Platane gegeben. Innerhalb der Grünkulisse liegt ein Tennisplatz. Im Norden bzw. im Zentrum des Plangebietes befinden sich zudem, zwischen den vorhandenen Baukörpern, zwei Gewässer (kleinere Zierteiche). Die im (nord-)westlichen Teilbereich liegende Hauptstellplatzanlage ist großflächig versiegelt, umfasst aber auch kleinere nicht versiegelte Teilflächen. Im Osten des Gebietes bzw. direkt südwestlich der Wendeanlage der Wittfeldstraße besteht ein Eichen-Hain. Südlich der eigentlichen Krankenhausbebauung befindet sich eine großflächige Rasenfläche, die von älterem Baumbestand umgeben ist und als eine überwiegend intensiv ge- pflegte Parkanlage des Bethanien-Krankenhauses anzusehen ist. Entlang der Klever Straße be- findet sich ein mit Sträuchern und Bäumen bepflanzter Erdwall. 9
Südlich der Haupteinfahrt zum Krankenhaus besteht ein Grünstreifen. Diese Fläche geht über die Flurstücke 313 und 314 und verläuft anschließend entlang der rückwärtigen Grenze der Häuser an der Wittfeldstraße in einem 5 m breiten Streifen. Hier sind teilweise Anpflanzungen vorgenommen worden. Auf dem Flurstück 313 hat sich im Laufe der Zeit ein Ahornbestand ent- wickelt. Die Fläche ist ca. 2000 qm groß und ist mit Bergahorn, geringem Baumholz bis Stan- genholz sowie Stieleiche, Feldahorn, Esche, Schwarzer Holunder und Hundsrose locker bestockt. Diese Grünflächen bilden einen optischen Abschluss zu den südlich anschließenden Flächen der Kreisbahn. Nur die Grünkulisse im Norden (Wald, Brombeerdickicht) und der Ahornbestand im Süden besit- zen einen naturnäheren Charakter. Die Freiflächen im unmittelbaren Umfeld der Gebäude wer- den gärtnerisch gepflegt. Neben heimischen Gehölzen wurden auch nicht bodenständige Arten angepflanzt. 5.3 Verkehrsinfrastruktur 5.3.1 Individualverkehr Das Krankenhaus wird hauptsächlich über die Klever Straße (L 137) erschlossen. Hier befinden sich der Haupteingang und die Hauptstellplatzanlage, die sich aus vier Stellplatzbereichen zu- sammensetzt. Eine zusätzliche allerdings untergeordnete Anbindung der Hauptstellplatzanlagen erfolgt über die Wittfeldstraße (Anliegerstraße). Das Altenkrankenheim, der Betriebshof der ENNI Stadt und Service Niederrhein AöR, Wohnge- bäude und Teile des Krankenhauses werden ebenfalls über die Wittfeldstraße (Stichstraße mit Wendeanlage) erschlossen. Lediglich das südwestlichste Wohngebäude wird über die Baerler Straße angebunden. Das ansässige Busunternehmen wir über die Klever Straße erschlossen. 5.3.2 Ruhender Verkehr Insgesamt stehen auf den Grundstücken des Krankenhauses 577 Stellplätze zuzüglich einer Schotterparkfläche für gut 30 Fahrzeuge sowie fünf Behindertenstellplätze für Besucher und Bedienstete zur Verfügung. Der zentrale Besucherparkplatz bzw. die Hauptstellplatzanlage (mit 506 Parkplätzen), liegt im Nordwesten des Plangebietes. Die weiteren Stellplätze verteilen sich über das restliche Plange- biet. Beidseits entlang der Wittfeldstraße bestehen darüber hinaus öffentliche Parkplätze für Anwohner (Anwohnerparken). Im Nordwesten des Plangebietes liegen auch die ca. 15 Stellplätze für Busse (überwiegend in- nerhalb der Hauptstellplatzanlage des Krankenhauses) sowie eine kleinere Stellplatzfläche für Kleinbusse und Mitarbeiter des Busunternehmens (an der Klever Straße). 10
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro Schüßler-Plan Ingenieurge- sellschaft mbH, Köln ein vorläufiger Stellplatznachweis für den aktuell geplanten Erweiterungs- anbau erarbeitet. Der Verkehrsgutachter ermittelt für die Bestandsgebäude bzw. Nutzungen einen Bedarf von ca. 484 Stellplätzen. Bei der Ermittlung der Stellplatzzahlen fanden die Richtzahlen der VV Bau NW zu § 51 der Landesbauordnung Anwendung, auch wenn die Verwaltungsvorschrift formal ausge- laufen ist. Als Ansatz wurde die maximale Stellplatzzahl, die nach der Verwaltungsvorschrift möglich ist, gewählt. Demnach besteht ein Überschuss von ca. 93 Stellplätzen (die oben ge- nannten Behindertenstellplätze sowie die Schotterparkfläche bleiben dabei unberücksichtigt). 5.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV Ungefähr 200 m westlich des Haupteingangs entfernt liegt die Bushaltestelle „Bethanien”. Dort verkehren die Buslinien 32 (Moers Bahnhof – Geldern Bahnhof), 68 (Moers Bahnhof – Wesel Bahnhof) und 911 (Kamp-Lintfort/Neues Rathaus – Duisburg Ruhrort/Verteilerkreis). Hierüber ist eine gute Anbindung an den örtlichen und überörtlichen Personennahverkehr gegeben. 5.3.4 Rad- und Fußverkehr Im umgebenen Straßennetz befinden sich Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr. So sind entlang der Klever Straße Fuß- und Radwege angeordnet. Die Wittfeldstraße verfügt über aus- reichend dimensionierte Fußwege. Der Radverkehr wird über die Verkehrsfläche der Wittfeld- straße geführt. Nördlich an das Plangebiet schließt der Dachsweg an. Ausgehend von der Wen- deanlage der Wittfeldstraße führt in nördliche Richtung ein kombinierter Rad- und Fußweg, der den Dachsweg kreuzt und zum CJD Bildungswerk Niederrhein führt. Das Plangebiet ist durchzogen von einem dichten Fußwegenetz, das die Krankenhausnutzungen miteinander verbindet und die fußläufige Erschließung des Areals zum Umfeld sicherstellt. Die vorhandenen Wege übernehmen dabei neben der Verbindungsfunktion auch teilweise eine Er- holungsfunktion, da sie Teil des gestalteten Krankenhausgartens und Teil der Grünanlage des Altenkrankenheimes sind. 5.4 Ver- und Entsorgung Das Krankenhaus wird durch Fernwärme versorgt. Für den Notfall, dass die Fernwärme- versorgung unterbrochen wird, steht zusätzlich eine Gasversorgungsleitung zur Verfügung. Die Regenwasser- und Schmutzwasserentsorgung des Krankenhauses erfolgt im Trennsystem. 5.5 Altablagerungen Im Plangebiet befindet sich laut Altlastenkataster des Kreises Wesel eine ehemalige Verfüllung. Hierbei handelte es sich um ein Baggerloch, welches zwischen 1952 und 1956 verfüllt wurde. Die Auffüllungen bestehen aus sandig-kiesigen Umlagerungsböden, die mit Aschen, Schlacken, Bauschutt sowie Bergematerial durchsetzt sind. Die Verfüllung befindet sich im Südwesten des Plangebietes. Die genaue Lage kann der Planzeichnung entnommen werden. 11
5.6 Grundwasser In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet (im Bereich der Kreuzung Klever Straße/ Bethanien- straße) liegt die Grundwassermessstelle 164H. Die Grundwassergleichen liegen mit Stand vom 31.10.2011 bei ungefähr 19,25 - 19,50 m. Das Grundwasser fließt im Plangebiet von Südwest nach Nordost. Die Grundwasserstände unterliegen sowohl natürlich bedingten jahreszeitlichen Schwankungen als auch anthropogenen Einflüssen, wie z. B. mengenmäßigen Grundwasser- entnahmen. 5.7 Besitz- und Eigentumsverhältnisse Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches befindet sich im Eigentum der Stiftungen des Krankenhauses Bethanien. Drei der zehn Wohnhäuser im Südosten des Plangebietes stehen ebenfalls im Eigentum der Stiftungen. Die restlichen Wohngebäude wie auch die Flächen des Busunternehmens (Flur 2, Flurstücke: 465, 466, 467, 468, 469, 470) sind im Privatbesitz. Die Flurstücke der Flur 2 Nr. 40, 463 und 464 befinden sich im Eigentum des Landesbetriebes Stra- ßenbau NRW und waren für ein Straßenbauprojekt vorgesehen, welches nicht umgesetzt wurde. Lediglich die Straßenverkehrsfläche und Wegeflächen der Wittfeldstraße sind städtische Flä- chen. 6 ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG Das Bethanien Krankenhaus Moers-Mitte verfügt mit seinem innenstadtnahen Sitz über eine lange Tradition im Stadtteil. Es liegt verkehrsgünstig und bildet eine wesentliche Säule der me- dizinischen Versorgung in Moers. An dem Standort des Krankenhauses soll deshalb festgehalten werden. Die mit dem Krankenhaus verbundenen Arbeitsplätze sollen gesichert bzw. die Schaf- fung von neuen Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101 ist der geplante Erweiterungsbau pla- nungsrechtlich nicht zulässig. Um diese bauliche Entwicklung des neuen Zentral-OP und die Schaffung weiterer Bettenkapazitäten zu ermöglichen, soll die planungsrechtliche Grundlage hierfür geschaffen werden. Nach Umsetzung des dringenden Erweiterungsbaus im Süden des Plangebietes erhöht sich der Stellplatzbedarf auf insgesamt ca. 536 Stellplätze. Durch die Pla- nung entfallen vier Plätze. Insgesamt verbleibt somit eine positive Bilanz von ca. 37 Stellplät- zen. Werden bei den mittel- bis langfristig anstehenden Erweiterungen weitere Stellplätze notwen- dig, können diese innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den dafür festgesetz- ten Bereichen erstellt werden. Vor diesem Hintergrund soll zukünftig im nordwestlichen Plan- gebiet – entlang der Klever und Rheinberger Straße – der Bau von Parkgaragen bzw. Parkdecks ermöglicht werden. Wesentliches Ziel der Planung ist es daher, den Rahmen für eine bauliche Entwicklung, Moder- nisierung und Neustrukturierung des Krankenhauses Bethanien zu schaffen. Die angestrebte Planungsidee beinhaltet im Weiteren folgende Zielsetzungen: - Planungsrechtliche Sicherung und bauliche Weiterentwicklung der gesamten Flächen des Krankenhauses unter Berücksichtigung der umliegenden bestehenden Bebauung 12
- Erweiterung des Parkraumangebotes - Eingrünung des Krankenhausareals – Bildung von Raumkanten zu angrenzenden Straßen und optische Abschirmung zur südlich gelegenen Bahntrasse und zur Wohnbebauung - Sicherung der bestehenden Wohnbebauung an der Wittfeldstraße. - Planungsrechtliche Abbildung des Waldes im Nordwesten. Berücksichtigung des nach Ab- stimmung mit der zuständigen Forstbehörde einzuhaltenden Waldabstandes zwischen dem bestehenden Waldrand und den geplanten Gebäuden von 20 m sowie zu Stellplätzen, Gara- gen oder Parkhäusern von 3 m. - Verlagerung des ansässigen Busunternehmens 6.1 Städtebauliches Konzept Im südlichen Anschluss an das bestehende Gebäude des Krankenhauses sieht die Planung für den Erweiterungsbau drei bzw. vier Vollgeschosse vor. Eine Aufstockung auf bis zu sechs Voll- geschosse soll in Zukunft möglich sein. Damit passt sich die Planung maßstäblich an den be- reits bestehenden Hauptbaukörper an. Entlang der Wittfeldstraße ist im zweiten Obergeschoss (Neubau) eine direkte Verbindung zum bestehenden Krankenhausgebäude geplant, um einen direkten Zugang zum OP-Bereich zu er- möglichen. Im Erdgeschoss bzw. im ersten Obergeschoss des Neubaus ist kein direkter An- schluss vorgesehen, um die bestehende Feuerwehrumfahrt für das Bestandsgebäude erhalten zu können. Demnach erhält das geplante Gebäude hier eine Durchfahrt. Daneben ist eine weitere Verbindung zwischen dem Erweiterungsbau und des Bestandsgebäudes mittels einer Brücke im dritten Obergeschoss vorgesehen. Auch hier kann bei der vorgesehenen Planung die Feuerweh- rumfahrt erhalten bleiben. Eine neue Wegeverbindung von der Wittfeldstraße aus soll die Er- schließung des Neubaus ermöglichen. Die geplanten Nutzungen Tagesklinik und Physiothera- piezentrum erfordern eine gute Erreichbarkeit, d. h. insbesondere kurze Wege für die Patienten und eine Patientenvorfahrt. Stellplätze sollen daher möglichst nahe am Eingang, d.h. beidseits des geplanten Gebäudeköpers vorgehalten werden. Insgesamt sollen 56 Stellplätze für Patien- ten und zwei Behindertenstellplätzen geschaffen werden. Die derzeitige Planung sieht im Erdgeschoss eine Physiotherapie mit gut 750 m² Brutto- geschossfläche sowie eine Palliativstation mit zehn Zimmern und den dazugehörigen Einrich- tungen vor. Des Weiteren befinden sich im Erdgeschoss Bereiche zur Sterilisation und für die Hausanschlüsse. Im ersten Obergeschoss ist neben einer Bettenstation mit 36 Betten (18 Ein- zelzimmer und neun Doppelzimmer) ein Bereich für Technik- bzw. Lagerflächen geplant. Im zweiten Obergeschoss sieht die Planung den zentralen OP-Bereich mit mehreren OP-Sälen (u. a. Septisch, Hybrid) und eine operative Tages-Klinik vor. Im dritten Obergeschoss sind eine weitere Bettenstation mit ebenfalls 36 Betten (18 Einzelzimmer und neun Doppelzimmer) und eine gro- ße Dachterrasse angedacht. Die Realisierung des Ergänzungsbaus führt somit insgesamt zu ei- ner Erweiterung des Bestandes um 72 neue Krankenbetten, einer neuen Palliativstation und einem neuen OP-Bereich und bildet dabei die wesentliche Grundlage für zukünftige Planungen sowie für eine effiziente Ausrichtung der Logistik des Krankenhauses. Der Ergänzungsanbau ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung und als erste Entwicklungsstufe Grundlage für alle wei- teren Planungen. Zudem sind im Bereich des geplanten Neubaus zusätzliche Erweiterungsflächen vorgesehen (ca. 600 m² Bruttogeschossfläche), um flexibel auf zukünftige Entwicklungstendenzen reagieren zu 13
können. Diese Erweiterungsflächen sollen für logistische bzw. organisatorischen Nutzungen vorgehalten werden, die z.B. im Rahmen weiterer Umbaumaßnahmen notwendig sind. Darüber hinaus wird vom Krankenhaus grundsätzlich ein Erweiterungs- und Modernisierungs- bedarf auf dem übrigen Krankenhausareal als erforderlich betrachtet (s. Städtebauliches Kon- zept für Erweiterungsflächen). Hier könnten Nutzungen wie beispielsweise ambulante Zentren, Ärztehäuser, betreutes Wohnen, Betriebskindergärten etc. realisiert werden. Diesbezüglich wer- den großzügige Erweiterungsflächen bzw. überbaubare Grundstücksflächen vorgesehen, da die tatsächliche Lage und Ausdehnung der baulichen Maßnahmen derzeit noch nicht fixiert werden kann. Zukünftig sind auch im Bereich des Altenkrankenheimes Erweiterungsflächen sowie Freiflächen vorgesehen, um flexibel den zukünftigen zukünftige Entwicklungserfordernissen entsprechen zu können. Im Bereich der heutigen Hauptstellplatzanlage soll bei einem steigenden Stellplatzbedarf die Möglichkeit geschaffen werden, Parkhäuser zu errichten. Es ist vorgesehen, diese entlang der Klever Straße anzuordnen. Für den derzeitigen dringenden Erweiterungsbedarf ist ein neues Parkhaus jedoch nicht erforderlich. Für die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen soll eine maximal sechsgeschossige Bebau- ung vorgesehen werden. Entlang der Wittfeldstraße soll allerdings die mögliche Geschossigkeit in Anlehnung an die dort bestehende Wohnbebauung auf zwei begrenzt werden. Auf diese Wei- se kann sowohl ein einheitliches Straßenbild geschaffen werden als auch die bestehenden Krankenhausgebäude planungsrechtlich gesichert werden. Das städtebauliche Konzept sieht entlang der Wittfeldstraße und der Klever Straße langfristig die Schaffung von Grünstreifen und von Raumkanten vor. Die Grünstreifen sollen zudem zur Abschirmung und Eingrünung des Krankenhausareals dienen. Die Festlegung von Erweiterungsflächen überlagert das ansässige Busunternehmen. Eine pla- nungsrechtlich mögliche Sicherung des Busunternehmens durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan ist nicht vorgesehen und soll auch nicht erfolgen. Die Flächen des Busunter- nehmens liegen zentral im Plangebiet und erstrecken sich von der Klever Straße in das Plange- biet hinein, sie erschweren die effiziente Neuorganisation der Nutzungsanordnung, hier insbe- sondere der Verkehrsführung sowie der Gebäudestellung innerhalb der Erweiterungsflächen des Krankenhauses und des Altenkrankenheimes erheblich. Zur Verbesserung der örtlichen, städtebaulichen Verhältnisse wird daher angestrebt Ersatzflä- chen in einem Gewerbegebiet anzubieten. Die Stadt Moers wird hierbei behilflich sein. Die Stif- tung des Krankenhauses Bethanien beabsichtigt, Verhandlungen mit dem Eigentümer zwecks Übernahme der Grundstücke zu führen. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Eigentum und die Gewerbe-/ Berufsfreiheit des Busunternehmens nur im Rahmen der geltenden Gesetze geschützt sind. Zu diesen geltenden Gesetzen zählt der Bebauungsplan Nr. 101 aus dem Jahre 1983. Die Interessen des Busunter- nehmens können daher nur mit dem (reduzierten) Gewicht in die Abwägung eingehen, das ihnen aufgrund des geltenden Planungsrechts zuzumessen ist. Danach kann das Busunterneh- men nicht mehr verlangen, als dass sein Anspruch auf Bestandsschutz aus den erteilten Geneh- migungen weiterhin berücksichtigt wird. Dies soll im weiteren Verfahren erfolgen. Eine Verlage- 14
rung des Busunternehmens stellt jedoch heute immer noch die günstigere Variante für die ge- plante Entwicklung der Gemeinbedarfsfläche dar. Sie soll im Weiteren auch verfolgt werden. Der möglichen weiteren Bestandsnutzung ist planungsrechtlich dennoch zu entsprechen (Gebot der Konfliktbewältigung). Daher sollen Beeinträchtigungen, welche aus der Ausnutzung des bestandsgeschützten Betriebes für den Krankenhausbetrieb resultieren, angemessene Berück- sichtigung in der Planung finden. Dies gilt zum Beispiel für mögliche Schallimmissionen. 15
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