Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung 2020/21-2025 Stadt Hanau - TEIL A
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Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung 2020/21–2025 Stadt Hanau TEIL A KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 1
VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger! Der Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung 2020 / 21 – 2025 geht auf mehreren Ebenen neue Wege. So befasst sich der vorliegende Teil A ausschließlich mit der quantitativen Bewertung der Betreuungssituation in der Stadt Hanau. Während in der Einleitung des letzten Plans noch herausgestellt wurde, welche Gratwanderung zwischen der Sicherstel- lung der Versorgung und der Vermeidung von Überkapazitäten zu be- wältigen ist, haben sich die Rahmenbedingungen mittlerweile grund- legend geändert. Die Entwicklung neuer Baugebiete und der Meilen- stein des Stadtumbaus im Jahr 2015 mit der Eröffnung der Innenstadt und des Forums haben nachhaltig auf das Bevölkerungswachstum ge- wirkt. Hanau ist auf der Zielgeraden zur Großstadt und wird die Ein- wohnerzahl von 100.000 in der nächsten Zukunft erreichen. Neben dem Zuzug von Familien stieg die Geburtenrate in Hanau fortwährend an. Mittlerweile leben pro Jahrgang rund 200 Kinder mehr in Hanau. Obwohl der letzte Plan diese Entwicklung nicht in diesem Ausmaß er- ahnen konnte, wurde von Anfang an darauf reagiert. So wurden allein in der U3-Betreuung die vorhandenen Platzkapazitäten in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Der sprunghafte Anstieg des Bevölkerungs- wachstums der Jahre 2015 und 2016 führte dazu, dass die bisherige 100 %-Versorgung der 3 – 6-jährigen Kinder ebenso dramatisch wie ra- sant abrutschte. Die Stadt versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass ein Tiefstand von 93 % wie im Jahr 2015 sich wiederholt. Umstrukturie- Axel Weiss-Thiel rungen, die Eröffnung neuer Gruppen und die Nutzung weiterer Raum- Bürgermeister Stadt Hanau kapazitäten zur Kinderbetreuung haben den Abwärtstrend stoppen können – wenngleich alle Anstrengungen noch nicht zu zufriedenstel- lenden Ergebnissen führen konnten. Woran liegt es, dass ein kontinuierlicher Anstieg der Versorgungsquo- ten nicht erreicht werden konnte? Die Herausforderung ist nicht allein im Bevölkerungswachstum begrün- det. Finanzen und Gebäude können durch politische Beschlüsse bereit- gestellt werden. Anders sieht dies bei der Gewinnung von Fachkräften aus. Der Fachkräftemangel ist in Ballungsgebieten wie der Metropol- region Frankfurt/Rhein-Main eklatant. Hinzu kommt ein permanenter Anstieg der Teilzeitquote. Diese beiden Faktoren lassen die Bemühun- gen zu einem Kampf gegen Windmühlen werden: Obwohl die Anzahl der Fachkräfte in Hanau um mehr als ein Drittel in den letzten Jahren angestiegen ist, sind die tatsächlich zur Verfügung stehenden Betreu- ungsstunden deutlich geringer angewachsen. Der massive Abfall der Vollzeitbeschäftigten im Bereich Kindertagesbetreuung erfordert in al- len Bereichen des Personalmanagements deutlich mehr Ressourcen. Der stetige Wettbewerb und die besondere Wachstumssituation in Ha- nau haben dazu geführt, dass übertarifliche Bezahlung und weitere Anreize wie z. B. ein Jobticket auf den Weg gebracht wurden. Allein die Maßnahme der übertariflichen Bezahlung für alle Fachkräfte dieser Stadt – unabhängig von der Trägerschaft – erfordert die Bereit- 2 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
VORWORT stellung von rund 2 Mio. Euro pro Jahr. Ebenso wird in den nächsten Jahren in Höhe von rund 35 Mio. Euro in den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten investiert. Der vorliegende Plan zeigt die quantitative Entwicklung im Gesamtkon- text auf. Er nimmt die Entwicklung der letzten Jahre in den Blick und prognostiziert auf der Grundlage verschiedener Gutachten den Verlauf der Geburtenentwicklung. Ebenso wird aufgezeigt, welchen Einfluss die Entwicklung weiterer Baugebiete auf die Bedarfsplanung der Kin- dertagesbetreuung hat. Bereits im Vorfeld dieses Plans ist die enge Verzahnung von Stadtentwicklung und Kindertagesbetreuung gelebte Praxis. Gemeinsam werden die erforderlichen Platzbedarfe und Zeit- schienen abgestimmt. Diese zukunftsweisende kooperative Ausrich- tung hat dazu geführt, dass im neu erschlossenen Pioneer-Quartier in Wolfgang der Spatenstich der Kindertagesstätte bereits im Oktober 2020 erfolgt ist – lange bevor der Großteil der Wohnungen und Häuser gebaut wird. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Betreuungssituation zu rea- lisieren, die mit dem Wachstum dieses Gebiets Schritt halten kann. Eine weitere Herausforderung stellt sich im Bereich der Schulkinderbe- treuung. Es bleibt abzuwarten, wie die gesetzlichen Vorgaben für diese Altersgruppe gestaltet werden. Sicher ist nur, dass die zunehmende Synchronisierung der schulischen und der städtischen Angebote für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Betreuungsstruktur ent- scheidend sein wird. Der vorliegende Plan zeigt auf, dass an vielen Orten in Hanau weitere Betreuungseinrichtungen erforderlich sind, um den Familien und den Kindern dieser Stadt wieder wohnortnäher ausreichend Plätze anbie- ten zu können. Um diese Einrichtungen mit Leben zu füllen, werden in den nächsten Jahren vom Bau bis hin zum Betreiben der Kindertages- stätten von allen Seiten große Kraftanstrengungen erforderlich sein. An dieser Stelle möchte ich allen Beteiligten an dieser Planung ebenso wie den Beteiligten an der Umsetzung meinen Dank aussprechen. Der Weg in eine Zukunft, die Betreuung und Bildung von Anfang an im Fokus hat, hat in Hanau Tradition. Eine quantitativ und zeitlich ambitionierte Ausbauplanung wird in den nächsten Jahren konsequent fortgeführt. KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 3
INHALT 1. EINLEITUNG 6 1.1 Beschreibung der Ausgangslage ................................................................................ 7 1.2 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen ................................................. 9 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 16 2.1 Planerisches Vorgehen .............................................................................................. 17 2.2 Gesamtübersicht für Hanau ....................................................................................... 18 2.3 Übersicht Gesamtzahl der Betreuungsplätze und Versorgungsgrad .................. 24 2.4 Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung ................................................................. 29 2.5 Investitionen .................................................................................................................. 36 2.6 Fachkräfte und Ausbildung ........................................................................................ 37 3. STADTTEILBETRACHTUNGEN 42 3.1 Innenstadt .................................................................................................................... 43 3.2 Kesselstadt ................................................................................................................... 48 3.3 Nordwest ...................................................................................................................... 52 3.4 Lamboy / Tümpelgarten .............................................................................................. 56 3.5 Südost ........................................................................................................................... 60 3.6 Mittelbuchen ................................................................................................................ 64 3.7 Steinheim ...................................................................................................................... 68 3.8 Klein-Auheim ................................................................................................................ 72 3.9 Großauheim ................................................................................................................. 76 3.10 Wolfgang ..................................................................................................................... 80 4. FAZIT 84 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 5
1 EINLEITUNG »WILLST DU FÜR EIN JAHR PLANEN, SÄE REIS. PLANST DU FÜR EIN JAHRZEHNT, PFLANZE BÄUME. PLANST DU FÜR EIN LEBEN, ERZIEHE EINEN MENSCHEN.« Chinesisches Sprichwort 6
1.1 Beschreibung der Ausgangslage 1. EINLEITUNG 1.1 BESCHREIBUNG DER AUSGANGSLAGE Jede Planung hat das Ziel, Entwicklungen der Gegen- Um interessierten jungen Menschen oder Quereinstei- wart in die Zukunft fortzuschreiben und sich daraus ger*innen den Zugang zum Beruf zu ermöglichen, sind ergebene Handlungsfelder zu definieren. Um hierfür neben den Ausbildungsplätzen in der Praxis vor allem eine möglichst breite Grundlage zu erhalten, werden Kapazitäten in den Fachhochschulen bereitzustellen. in der Regel verschiedene Statistiken betrachtet und Hanau und der Main-Kinzig-Kreis haben im Jahr 2013 für die eigene Thematik ausgewertet. Übergreifende mit dem Baubeginn zur Erweiterung des Sozialpäda- Grundlage zum Entwicklungsplan der Kindertagesbe- gogischen Ausbildungszentrums (SpAZ) bereits früh treuung sind unter anderem die bundes- und landes- die Weichen für eine Ausweitung der Ausbildungszah- weiten Bevölkerungsprognosen. len gestellt. Seit 2019 stehen nun dort rund 700 Plätze für Schüler*innen und Studierende zur Verfügung. Den- Derzeit zeigt sich, dass die Differenz zwischen den noch sind die Fachkräfte – im erforderlichen Ausmaß bisherigen Prognosen des Landes Hessen und der für diese Region – nicht allein über die Ausbildung zu tatsächlichen Entwicklung erheblich ist. Aktuelle Stu- akquirieren. Allein der im vorliegenden Entwicklungs- dien gehen davon aus, dass allein in Hessen im Jahr plan aufgeführte Ausbau benötigt bis ins Jahr 2025 2018 30.000 U3-Kinder und 50.000 Ü3-Kinder mehr weitere hundert Vollzeitäquivalente in der Berufsgrup- lebten als prognostiziert. Gründe hierfür sind unter pe der Erzieher*innen für die Stadt Hanau. Zudem anderem eine steigende Geburtenrate und der An- sind Stellen für Leitungen, stellvertretende Leitungen, stieg der Gesamtbevölkerung aufgrund von Zuwan- Zusatzkräfte und Hauswirtschaftskräfte zu besetzen. derung. Bis ins Jahr 2016 ist die Geburtenrate kontinu- Legt man die zu erwartende Teilzeitquote als Maßstab ierlich gestiegen. Insbesondere von 2015 auf 2016 an, werden weit über 150 Einstellungen erforderlich gab es einen sprunghaften Anstieg um 0,09 Prozent- sein, um die fehlenden Personalstunden zu besetzen. punkte von 1,50 auf 1,592. Die – in diesem Ausmaß nicht zu erwartende – Abweichung von der Bevölke- Der vorliegende Entwicklungsplan endet im Jahr 2025. rungsvorausberechnung führte in der Folge vor allem Dies hat vor allem zwei Gründe: Zum einen ist für das in den Ballungsräumen zur Absenkung der Versor- Jahr 2025 der Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung gungsquote in der Kindertagesbetreuung. Diese Ten- angekündigt. Die bisher wenig konkretisierte Ankündi- denzen spiegeln sich für die Stadt Hanau in dem vor- gung bildet noch keine Basis, um präzise Planungen zu liegenden Entwicklungsplan wider. berechnen. Zum anderen ist für die kommenden Jahre erneut eine signifikante Änderung der Bevölkerungs- Die Coronapandemie hat die Arbeitsplanung des Jah- prognose zu erwarten. Dies hat erhebliche Folgen für res 2020 für die Fortschreibung des Entwicklungsplans die Planung der Betreuungsbedarfe in der Kinderta- Kindertagesbetreuung 2014 – 2020/21 obsolet werden gesbetreuung. Die Zeitspanne zwischen Geburt und lassen. Die Anforderungen an das Krisenmanage- Inanspruchnahme von Betreuung verringert sich immer ment der pandemischen Situation haben keine Kapa- mehr, sodass die Deckung des U3-Anspruchs für den zitäten für diese Aufgabe zugelassen. Aufgrund der öffentlichen Jugendhilfeträger eine zunehmende Her- neuen Ausgangslage wurde im Fachausschuss Kin- ausforderung darstellt. Infolgedessen ist nicht nur die dertagesbetreuung Entwicklungsplan entschieden, zu- Geburtenstatistik ein maßgeblicher Faktor für eine be- nächst die höchst dringliche Bearbeitung der quantita- darfsgerechte Planung, sondern auch die tatsächliche tiven Planung umzusetzen. Der hier vorgelegte Teil A Inanspruchnahme der Angebote für den U3-Bereich. befasst sich ausschließlich mit den Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und dem zu erwartenden Be- Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Zeiten des völkerungszuwachs aufgrund zukünftiger Baugebiete. Bevölkerungszuwachses, des Fachkräftemangels, des steigenden U3-Bedarfs, der geringen Versorgungs- Die Erweiterung von Betreuungskapazitäten ist ohne quote im Ü3-Bedarf, des noch undifferenzierten Wegs das Thema Fachkräftegewinnung nicht umzusetzen. In- der Schulkindbetreuung sowie der prosperierenden novative Werbemaßnahmen für den Standort Hanau, Entwicklung dieser Stadt eine Betrachtung bis ins Jahr attraktive Gehaltsstrukturen und zusätzliche Anreize für 2025 empfehlenswert ist. Über diesen Zeitraum hinaus Arbeitnehmer*innen sind auf den Weg gebracht, um sind noch keine Parameter erkennbar, die eine verläss- auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. liche Basis für Planungen bieten. KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 7
1.2 Gesetzliche Grundlagen 1. EINLEITUNG 1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN HESSISCHES KINDER- UND GEBÜHREN- UND ENTGELTSATZUNG JUGENDHILFEGESETZBUCH (HKJGB) Mit der Gebühren- und Entgeltsatzung der Stadt Ausgehend vom Sozialgesetzbuch VIII. Teil (SGB VIII) Hanau werden sämtliche Rahmenbedingungen regelt das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetz- die Betreuung von Kindern betreffend festgelegt. buch (HKJGB) alle wesentlichen Voraussetzungen, In Form von Angebotsstrukturen über Öffnungszei- um Kindertagesstätten und Familienbetreuungsstel- ten und Platzvergabekriterien bis hin zu Gebühren len zu betreiben. Das Betriebserlaubnisverfahren, sind hier Kriterien verankert, die für alle städtischen die Rahmenbedingungen einer Einrichtung und der Einrichtungen gelten, die aber auch als Empfeh- Kindertagespflege, die Definition der Fachkräfte, lung von Einrichtungen in freier Trägerschaft an- der personelle Mindestbedarf, die Elternbeteili- gewendet werden können. Darüber hinaus verfü- gung, Landesförderungen und Teilnehmer- bzw. Kos- gen aber auch alle Freien Träger über eigene tenbeiträge sind die Handlungsfelder, die durch das Gebührensatzungen. Gesetz festgeschrieben sind. RECHTSANSPRUCH AUF EINEN Die Festlegung von Rahmenkapazitäten, die insbe- BETREUUNGSPLATZ sondere die höchstmöglichen Platzzahlen und die maximale Altersspanne der aufzunehmenden Kinder Seit dem Kindergartenjahr 2013/14 hat jedes Kind beinhalten, ist ein wichtiger Punkt für eine Jugend- mit Vollendung seines ersten Lebensjahres einen hilfeplanung im Bereich von Kindertagesbetreuung. Rechtsanspruch auf eine Betreuung und Förderung Zusätzlich ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, außerhalb seiner Familie. die Geburtenraten und die städtebaulichen Entwick- lungen einer Kommune zu berücksichtigen, um dar- Der Anspruch von Kindern auf Förderung in Kinder- aus Bedarfe von Familien abzuleiten. Diese spiegeln tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist in sich in Versorgungsquoten und Versorgungszielen § 24 SGB VIII für die verschiedenen Altersstufen wider. Dieser Auftrag ergibt sich aus § 30 Abs. 1 festgeschrieben. Die Stadt Hanau als örtlicher Trä- HKJGB in Verbindung mit § 23 SGB VIII: ger der öffentlichen Jugendhilfe hat diesen An- spruch zu realisieren. § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrich- § 30 Bedarfsplan und Sicherstellung des tungen und in Kindertagespflege (SGB VIII) Angebots (HKJGB) 1) Unbeschadet der Gesamtverantwortung 1. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch des örtlichen Trägers der öffentlichen nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung Jugendhilfe ermitteln die Gemeinden in oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn Zusammenarbeit mit den Trägern der freien 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu Jugendhilfe den Bedarf an Plätzen für einer eigenverantwortlichen und gemein- Kinder in Tageseinrichtungen und in der schaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder Kindertagespflege. Hierbei soll der orts- 2. die Erziehungsberechtigten a) einer übergreifende Bedarf und kann die betrieb- Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstä- liche und betrieblich unterstützte Kinderta- tigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, gesbetreuung berücksichtigt werden. Der b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnah- Bedarfsplan berücksichtigt die vorausseh- me, in der Schulausbildung oder Hochschul- bare Bedarfsentwicklung und beschreibt ausbildung befinden oder c) Leistungen zur die erforderlichen Maßnahmen. Er ist mit Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten dem örtlichen Träger der öffentlichen Buches erhalten. Jugendhilfe abzustimmen und regelmäßig Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsbe- fortzuschreiben. rechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 9
1. EINLEITUNG 1.2 Gesetzliche Grundlagen Umfang der täglichen Förderung richtet sich Jährlich finden Qualifizierungsmaßnahmen mit einem nach dem individuellen Bedarf. zertifizierten Bildungsträger für neue Tagespflege- personen statt, sodass neue Betreuungsplätze ge- 2. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet schaffen werden können. hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebens- jahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in Die Kindertagespflegepersonen sind selbststän- einer Tageseinrichtung oder in Kindertages- dig tätig und entscheiden selbst über das Angebot pflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. der Betreuungszeiten. Grundsätzlich wird ein hoher Prozentsatz der Kinder unter 3 Jahren von Tages- 3. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr voll- pflegepersonen betreut, die mit einem familienna- endet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch hen Betreuungskonzept die Betreuungsbedarfe auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die von Eltern passgenau erfüllen. Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgrup- KINDERTAGESEINRICHTUNGEN pe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganz- tagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind In Hanau gibt es ca. 60 Kindertagesstätten unter- kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend schiedlicher Größe und Träger. Neben dem städti- auch in Kindertagespflege gefördert werden. schen Träger Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung mit 28 Einrichtungen gibt es 31 Einrichtungen in 4. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein freier Trägerschaft. Neben konfessionellen Trä- bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtun- gern bieten auch Wohlfahrtsverbände und Eltern- gen vorzuhalten. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 vereine als Träger Kinderbetreuung an. Außerdem Satz 3 gelten entsprechend. sind in Hanau zwei gewerbliche Einrichtungen und eine Betriebskita vorhanden. Kindertagesstätten 5. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder betreuen je nach Betriebserlaubnis Kinder im Alter die von ihnen beauftragten Stellen sind von 3 Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit. verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistun- In den einzelnen Häusern werden je nach Ausstat- gen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch tung und Gebäude zwischen 12 und 150 Kinder be- nehmen wollen, über das Platzangebot im treut. Über die vielfältigen Konzepte und pädago- örtlichen Einzugsbereich und die pädagogi- gischen Ansätze entscheiden die Träger selbst, so sche Konzeption der Einrichtungen zu informie- gibt es Waldgruppen und Waldkindergärten, reli- ren und sie bei der Auswahl zu beraten. gionspädagogische Angebote, Ferienbetreuung, Landesrecht kann bestimmen, dass die erzie- musikalische Angebote, Sprachförderprogramme hungsberechtigten Personen den zuständigen und vieles mehr. Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die beauftragte Stelle innerhalb einer bestimmten FINANZIERUNG DES EIGENBETRIEBS Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme KINDERTAGESBETREUUNG der Leistung in Kenntnis setzen. Seit 01.01.2005 werden die Einrichtungen der Kin- 6. Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt. dertagesstätten der Stadt Hanau, die Familienta- gesbetreuung sowie alle damit verbundenen Ne- bengeschäfte in Form eines Eigenbetriebs nach KINDERTAGESPFLEGE dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Der Betrieb ver- folgt mit den Aufgaben der Kindertagesbetreuung Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige aufgrund gesetzlicher Änderungen eine enorme Zwecke. Er ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe Aufwertung erfahren. Sie hat einen rechtlichen För- im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). derauftrag zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern erhalten und stellt damit eine gleich- Die Stadt Hanau stellte für die Leistungen des Eigen- wertige Betreuungsform neben der Kindertages- betriebs Hanau Kindertagesbetreuung ein Entgelt einrichtung dar. von 30.276.000 € im Jahr bereit. 10 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
1.2 Gesetzliche Grundlagen 1. EINLEITUNG LANDESFÖRDERUNG Erläuterung Altersstruktur: Für den Betrieb von Kindertagesstätten bzw. Kin- Wenn im Folgenden von Altersstruktur die dertagesbetreuungsstellen ist die Landesförde- Rede ist, handelt es sich hierbei um die rung ein wichtiger Aspekt. Das HKJGB regelt hierzu Unterscheidung der Kinder und Betreuungs- die Betriebskostenförderung, die in Form von plätze nach dem Alter der Kinder. Für Kinder Grundpauschalen pro Kind je nach Alter und zeit- unterschiedlichen Alters werden unterschied- lichem Betreuungsumfang erfolgt. Darüber hinaus lich große Personalressourcen und Ausstat- sind weitere Fördertatbestände geregelt, die ent- tungen benötigt. Konkret wird in den folgen- sprechende Anträge erforderlich machen. Die fol- den Statistiken unterteilt nach gende Aufstellung soll hierzu eine grobe Übersicht der jeweiligen Fördermöglichkeiten liefern: U3 – alle Kinder zwischen 3 und 36 Monaten GEBÜHRENERMÄSSIGUNG 3–6-Jährige – Kindergartenkinder zwischen 3 und 6 Jahren, die noch nicht schulpflichtig Für alle Hanauer Familien gibt es die Möglichkeit, oder von der Schulpflicht zurückgestellt sind eine Gebührenermäßigung zu beantragen. Die Be- willigung der Gebührenermäßigung ist abhängig 6–10/12-Jährige – Hortkinder, d. h. Kinder im vom Familiennettoeinkommen in Relation zu den Grundschulalter, 1. – 4. Klasse im Haushalt lebenden Personen. Zusätzlich zu der Ermäßigung der Betreuungsgebühr können Eltern die Übernahme der Verpflegungspauschale beim Kommunalen Center für Arbeit beantragen. Die Bundes- und Landeszuschüsse im Jahr 2019 von insgesamt 9.881.000 € umfassten im Wesentlichen GEBÜHRENFREISTELLUNG die Förderung nach dem Hessischen Kinder- und Ju- gendgesetzbuch (HKJGB), die Bestandsförderung Im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt ist in für die Schulkindbetreuung, die Sprachförderpro- Hessen bereits seit 2007 ein täglicher Betreuungs- gramme, die Bundesförderungen „Frühe Chancen“ zeitraum von fünf Stunden von Gebühren freigestellt. und „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Hanau gewährte Eltern bereits seit 2009 volle drei Nähe brauchen“ sowie die Rahmenvereinbarung In- Jahre vor Einschulung die Gebührenfreistellung von tegration. Durch die Gebühreneinnahmen wurden fünf Stunden Betreuung pro Tag und stellte die ent- Erlöse von 3.630.000 € erzielt. sprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Seit dem 1. August 2018 gilt eine Gebührenfreistellung durch das Land Hessen für alle Kinder ab dem drit- ten Geburtstag bis zum Schuleintritt, die bis zu sechs FINANZIELLE MITTEL 2019 Stunden täglich eine Betreuungseinrichtung besu- chen. Die dadurch wegfallenden Gebühreneinnah- 9,9 Mio. € men werden den Kommunen durch festgelegte Pau- ZUSCHÜSSE schalen vom Land erstattet. LAND & BUND 30,3 Mio. € DL-ENTGELT STADT 3,6 Mio. € GEBÜHREN- EINNAHMEN KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 11
1. EINLEITUNG 1.2 Gesetzliche Grundlagen LANDESFÖRDERUNG DER KINDERTAGESBETREUUNG IN HESSEN Rechts- Fördertatbestand Pauschalen grundlage HKJGB Betreuungszeitkategorien Stunden / Woche § 32 Abs. 2 Grundpauschalen pro betreutes Kind 0 – 25 Std. > 25 – 35 Std. > 35 – 45 Std. > 45 Std. Grundpauschale U3 2.300 € 3.300 € 4.350 € 4.750 € Grundpauschale Kita kommunale Träger 600 € 800 € 1.000 € 1.200 € Grundpauschale Kita Freie Träger 750 € 1.000 € 1.250 € 1.500 € Grundpauschale Schulkinder in AÜ 500 € 650 € 800 € 1.000 € kommunale Träger Grundpauschale Schulkinder in AÜ Freie 600 € 800 € 1.000 € 1.250 € Träger § 32 Abs. 2 Qualitätspauschale (BEP) 300 € pro betreutes Kind in Tageseinrichtung, die U3 / Kita/Schulkinder in AÜ (altersüber- die Grundsätze und Prinzipien des Bildungs- greifende Gruppe) und Erziehungsplans (BEP) zur Grundlage ihrer pädagogischen Arbeit macht § 32 Abs. 4 Förderung Schwerpunktkitas (alle 500 € pro betreutes Kind mit mindestens einem Altersgruppen einschl. Schulkinder in Fördermerkmal (1. Kind stammt aus einer Horten und Hortgruppen) Familie, in der vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird/ 2. Kind stammt aus einer Familie, für die einkommensabhängige Leistungen Dritter an den Träger der Tagesein- richtung erbracht werden); Schwellenwert: 22 % § 32 Abs. 5 Integrationsförderung Kinder mit pro betreutes Kind, das Maßnahmenpauschale Behinderung nach der Integrationsvereinbarung erhält Sockelbetrag 3.000 € betreuungszeitabhängige Pauschale 0 – 25 Std. > 25 – 35 Std. > 35 – 45 Std. > 45 Std. 1.200 € 1.680 € 2.160 € 2.640 € § 32 Abs. 6 Klein-Kita-Pauschale 5.500 € pro Einrichtung in Größe einer Gruppe § 32a Abs. 2 Förderung Kindertagespflege (KTP) 0 – 25 Std. > 25 – 35 Std. > 35 – 45 Std. > 45 Std. Pro-Kind-Pauschale für Kinder unter 3 1.800 € 2.600 € 3.300 € 3.700 € Jahren Pro-Kind-Pauschale für Kinder im 500 € 650 € 800 € 1.000 € Kindergartenalter Pro-Kind-Pauschale Schulkinder 400 € 550 € 650 € 900 € Qualitätspauschale BEP KTP 100 € § 32 a Abs. 2a Pauschale zur Umsetzung des KiQuTG Größenklassen Kinderzahl je Einrichtung Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesse- bis 49 50 – 99 100 und mehr rungsgesetz (Die Zahl der Kinder ohne Behinderung U3 12.000 € 23.800 € 30.000 € und der Kinder mit Behinderung Kita werden mit dem Faktor „3" multipliziert, Kinder mit Behinderung U3 mit dem Faktor „6") § 32b Abs. 1 Fachberatungsförderung Kindertages- 550 € Pauschale pro zum BEP beratene Einrichtung einrichtungen § 32b Abs. 2 Fachberatungsförderung Migration 550 € Pauschale pro beratene Schwerpunkt-Kita § 32b Abs. 3 Fachdienstförderung Kindertagespflege anteilige Förderung für Aufwendungen § 32c Beitragsfreistellung im Kindergarten 1.659,74 € pro Kind in der Gemeinde n. Bevölkerungsstatistik § 32d Kleine Bauförderung Festbetragsfinanzierung 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für Bau-, Umbau- u. Ausstattungsmaßnah- men von 10.000 € bis 50.000 €, die der Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen dienen 12 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
1.2 Gesetzliche Grundlagen 1. EINLEITUNG KOSTENAUSGLEICH ZWISCHEN DEN Betriebskosten der Tageseinrichtung ist zu KOMMUNEN ermitteln aus der Summe 1. der Personalkosten für das Kind auf der Die Betreuungskosten für jedes einzelne Kind, das Grundlage a) des nach § 25c Abs. 1, 2 Satz 1 nicht in Hanau, sondern in einer Nachbarkommune bis 3 und Abs. 3 ermittelten Personalbedarfs betreut wird, bzw. für jedes Kind aus einer anderen und b) des Arbeitsentgeltes einer Erzieherin Gemeinde, das in Hanau betreut wird, müssem ent- (Grundentgelt, Stufe 3) in Vollzeit nach dem sprechend § 28 HKJGB mit der jeweiligen Wohnort- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst –Ent- gemeinde abgerechnet werden. Dies wickelt der gelttabelle für den Sozial- und Erziehungs- Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung sowohl dienst – in der jeweils aktuellen Fassung, für die städtischen Einrichtungen als auch für die zuzüglich einer Jahressonderzahlung in Höhe Freien Träger ab. Im Jahr 2019 wurden 65 Kinder von 90 Prozent eines Monatsgehalts und aus Nachbargemeinden betreut bzw. 71 Hanauer sonstiger Arbeitgeberkosten in Höhe von 30 Kinder wurden in anderen Kommunen betreut. Hier- Prozent, bei ist zu beachten, dass es sich häufig nicht um 2. eines Zuschlags in Höhe von 10 Prozent eine dauerhafte Betreuung handelt, sondern um der Personalkosten nach Nr. 1 für die Kosten umzugsbedingte Übergangsregelungen. für Hilfskräfte, 3. eines Zuschlags in Höhe von 11 Prozent § 28 Kostenausgleich (HKJGB) der Summe aus Nr. 1 und 2 für Verwaltungs- kosten, Sachkosten und Kosten für das Gebäu- 1. Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung mit de und Standort außerhalb seiner Wohngemeinde, 4. eines Zuschlags in Höhe von 25 Prozent leistet die Wohngemeinde der Standortge- der Summe aus Nr. 1 bis 3 als pauschaler meinde hierfür einen angemessenen Kosten- Ausgleich zur Berücksichtigung unterschiedli- ausgleich. cher Kostenstrukturen. 2. Sofern keine abweichende Vereinbarung 3. Die Standortgemeinde unterrichtet die getroffen wird, bestimmt sich die Höhe des Wohngemeinde unverzüglich von der Aufnah- Kostenausgleichs nach dem auf das Kind me eines Kindes in eine Tageseinrichtung entfallenden Anteil an den Betriebskosten der ihres Gemeindegebiets. Tageseinrichtung, von dem ein Drittel als Elternbeitrag sowie die auf das Kind entfallen- Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung (beide Abbildungen) de Landesförderung in Abzug zu bringen sind. Der auf das Kind entfallende Anteil an den HANAUER KINDER IN AUSWÄRTIGE KINDER IN HANAUER AUSWÄRTIGER BETREUUNG 2019 EINRICHTUNGEN 2019 5 U3 5 U3 27 Hort 12 Hort 39 KITA 48 KITA KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 13
1. EINLEITUNG 1.2 Gesetzliche Grundlagen RAHMENVEREINBARUNG GRUPPENSTRUKTUR / INTEGRATIONSPLATZ HANAUER STANDARDS In Hessen haben Kinder mit einer Behinderung Die differenzierte Gestaltung des pädagogischen oder einer drohenden Behinderung einen An- Alltags erfordert in altersstufenübergreifenden Grup- spruch auf wohnortnahe Betreuung, Erziehung und pen sowohl in der Raumausstattung, dem Rauman- Bildung in einer Kindertageseinrichtung. gebot und der Qualifizierung der Fachkräfte als auch bei der Gruppenzusammensetzung und der Wesentliche Grundlage ist die „Vereinbarung zur In- darauf angepassten Personalausstattung die Bereit- tegration von Kindern mit Behinderung vom vollen- stellung entsprechender Ressourcen. Ergänzend zu deten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrich- den bereits langjährig etablierten und bewährten tungen für Kinder – Rahmenvereinbarung Integra- Gruppenformen bieten die Empfehlungen des Lan- tionsplatz“ vom 01.08.2014 sowie die Zusatzverein- des Hessen adäquate Richtwerte. barung vom 03.09.2019. Gruppen mit Altersmischungen – auf der Basis der Die Rahmenvereinbarung beschreibt unter anderem seit 1994 gefassten Beschlüsse – sind in der Betreu- die personellen, fachlichen und räumlichen Anforde- ungsinfrastruktur der Kindertagesbetreuung der Stadt rungen, die der Träger einer Kindertageseinrichtung Hanau seit vielen Jahren in den unterschied-lichsten vorzuhalten hat, sobald ein Kind im Rahmen einer Formen etabliert. Die Vielfalt der kindlichen Sozialisa- Integrationsmaßnahme betreut wird. tionserfahrungen und Lernmöglichkeiten wurde in den Entwicklungsplänen Kindertagesbetreuung Stadt Je nach Alter des betreffenden Kindes und der vor- Hanau von 2005 bis 2021 dargelegt und beschlossen. handenen Gruppenstruktur ist die Anzahl der maximal Mit dem Inkrafttreten des Hessischen Kinder- und Ju- zu betreuenden Kinder dieser Gruppe anzupassen. gendgesetzbuchs (HKJGB) zum 01.04.2014 wurden Um die Eingliederung in einer Gruppe zu ermögli- seitens des Landes Hessen Mindeststandards für Kin- chen, darf höchstens ein Drittel aller Gruppenkin- dertageseinrichtungen definiert. der einen Integrationsbedarf aufweisen. ANZAHL DER GENEHMIGTEN INTEGRATIONSMASSNAHMEN 100 82 76 79 78 80 73 72 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 60 40 20 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 EB KITA FREIE TRÄGER GESAMT 14 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
1.2 Gesetzliche Grundlagen 1. EINLEITUNG Die mit den bisherigen Beschlüssen des Entwick- tageseinrichtungen differenziert dar; sie wurde 2018 lungsplans Kindertagesbetreuung umgesetzten und neu angepasst. Diese Darstellung ist als „Hanauer in der Praxis bewährten Formen der erweiterten Al- Standard“ bekannt und gewährleistet eine weitere tersmischung und die daraus resultierenden Bele- Sicherung von Qualitätsstandards, da diese Betreu- gungsstrukturen dienen als Basis. Die folgende Ta- ungsstrukturen von allen Einrichtungen umgesetzt belle stellt den aktuellen Stand der möglichen werden können und auch bei Betriebskostenkalkula- Gruppenstrukturen innerhalb aller Hanauer Kinder- tionen berücksichtigt werden. ALTERSSTUFEN Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung Gruppenformen 0 – 2-Jährige 2 – 3-Jährige 3 – 6-Jährige 6 – 10/12-Jährige Gesamt 0 – 6-Jährige 3 Plätze 5 Plätze (1 NP) 6 Plätze (1 NP) 14 Plätze (2 NP) 2 – 6-Jährige 5 Plätze (1 NP) 15 Plätze (1 NP) 20 Plätze (2 NP) 3 – 6-Jährige 22 Plätze (2 NP) 22 Plätze (2 NP) 0 – 10/12-Jährige 3 Plätze 5 Plätze (1 NP) 6 Plätze (1 NP) 4 Plätze 18 Plätze (2 NP) 2 – 10/12-Jährige 5 Plätze (1 NP) 7 Plätze (1 NP) 8 Plätze 20 Plätze (2 NP) 3 – 10/12-Jährige 10 Plätze (1 NP) 12 Plätze (1 NP) 22 Plätze (2 NP) 6 – 10/12-Jährige 22 Plätze (2 NP) 22 Plätze (2 NP) Einzelintegration 20 Plätze bei bis 20 Plätze (2 NP) zu 2 Maßnahmen, ab 3 Maßnahmen Absenkung der Gruppenstärke Integrative Gruppe 15 Plätze (10/5) 15 Plätze NP = Notplatz Max. Gruppengröße lt. HKJGB liegt bei 25 Plätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6/12 Jahren. KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 15
2 QUANTITATIVE BETRACHTUNG »DIE ZUKUNFT SOLL MAN NICHT VORAUSSEHEN WOLLEN, SONDERN MÖGLICH MACHEN.« Antoine de Saint-Exupéry (1900 – 1944), französischer Schriftsteller
2.1 Planerisches Vorgehen 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.1 PLANERISCHES VORGEHEN Seit 1983 stellt die Stadt Hanau an die Kinder- und sowie Abstimmungsprozesse des Sozialdezernats in Jugendhilfeplanung für den Bereich Kindertages- die Bestandserhebungen ein. Ergänzend ist eigenes betreuung die Anforderung, dass quantitative Ver- Zahlenmaterial desEigenbetriebs Hanau Kinderta- sorgungsquoten gleichrangig mit qualitativen gesbetreuung Bestandteil dieser Fortschreibung. Im Handlungsfeldern erfasst und als Aufgabenstellung Fachausschuss des Jugendhilfeausschusses zur Ent- definiert werden. Diese Tradition wird mit dem vor- wicklungsplanung Kindertagesbetreuung wurden die liegenden Teil A der Fortschreibung des Kinderta- Zieldefinitionen und Empfehlungen für diesen Kita- gesentwicklungsplans 2020/2021 – 2025 unterbro- Entwicklungsplan gemeinsam erarbeitet. chen. Aufgrund der dringlichen Erfordernis einer fundierten und aktuellen quantitativen Planungs- An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich grundlage wurde dieser Teil separiert vorgezogen. bei den Mitgliedern des Fachausschusses Kinder- tagesbetreuung für die wertschätzende fachliche An die Darstellung der gesamtstädtischen Versor- Zusammenarbeit. gungssituation für diesen Planungszeitraum schließt die detaillierte Betrachtung der einzelnen Stadtteile KITA-PORTAL an. Darüber hinaus wurde aufgrund des allgemei- nen Fachkräftemangels erstmals auch die Situation Eine weitere Komponente des planerischen Vorge- der Fachkräfte hinsichtlich ihrer Rolle im Rahmen hen ist das Kita-Portal. Die dort erfassten Bedarfe des des quantitativen Platzausbaus beleuchtet. der Familien bilden den Grundbaustein einer be- darfsorientierten Ausbauplanung. Zur besseren Veranschaulichung fokussiert sich der vorliegende Kindertagesstättenentwicklungsplan stär- Seit Dezember 2019 ist diese Software im Einsatz. ker als bisher auf Diagramme. Seitdem haben Eltern die Möglichkeit, sich online über alle Kindertagesstätten zu informieren und be- Aufgrund seiner enormen Wachstumsperspektive quem von zu Hause ihre Voranmeldung einzugeben. wurde erstmals der Stadtteil Wolfgang separat be- trachtet. Die Grundlagen dieses Entwicklungsplans Ziele der Nutzung dieser Software waren vor allem Kindertagesbetreuung basieren auf Daten der Ein- die kontinuierlichere Abstimmung innerhalb der ein- wohnerstatistik zum 31.12.2019, Datenmaterial und zelnen Sozialräume zwischen allen Trägern sowie statistische Auswertungen des Hessischen Statisti- eine bessere Datenlage hinsichtlich der Bedarfe in schen Landesamts und auf Zahlen der Landesstatisti- den einzelnen Stadtteilen und gesamtstädtisch. Das ken aller Träger von Kindertagesstätten. Darüber hin- Programm ermöglicht eine bessere und schnellere Er- aus fließen Informationen des Stadtplanungsamts, mittlung von Kennzahlen zur Bedarfsplanung und zeigt des Eigenbetriebs Immobilien- und Baumanagement die aktuelle Auslastung aller Kindertagesstätten an. Grafiken zum Thema auf den folgenden Seiten KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 17
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.2 Gesamtübersicht für Hanau 2.2 GESAMTÜBERSICHT FÜR HANAU HANAUER EINWOHNER*INNEN – GESCHLECHT Quelle: Statistisches Landesamt Hessen 95.370 96.130 96.023 96.492 100.000 89.907 90.934 92.643 88.358 88.637 89.688 88.834 80.000 60.000 40.000 20.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 MÄNNLICH WEIBLICH GESAMT HANAUER EINWOHNER*INNEN – SALDO ZU - UND WEGZUG Quelle: Statistisches Landesamt Hessen 3000 2555 2500 2000 1605 1500 1357 1060 1049 979 1000 678 500 350 387 244 126 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Zu- und Wegzug sind nicht kalkulier- bar; dies erschwert eine bedarfs- orientierte Planung. 18 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
2.2 Gesamtübersicht für Hanau 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG EINWOHNER*INNEN DEUTSCHE/MIGRANT*INNEN (NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT) 95.370 96.130 96.023 96.492 100.000 89.907 90.934 92.643 88.358 88.637 89.688 88.834 Quelle: Statistisches Landesamt Hessen 80.000 60.000 40.000 20.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 DEUTSCH NICHT DEUTSCH GESAMT HANAUER EINWOHNER*INNEN GEBURTEN Quelle: Statistisches Landesamt Hessen 1200 1109 1097 1089 1079 1024 1000 956 909 853 864 838 812 800 600 400 200 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 19
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.2 Gesamtübersicht für Hanau ENTWICKLUNG DER BETREUUNGSPLÄTZE IN DER STADT HANAU – GESAMT 6000 4838 4848 4994 5074 5080 5097 5000 4585 4711 4505 4157 4225 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 4000 3000 2000 1000 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Der Platzausbau wird von allen Kita-Trägern kontinuier- lich vorangetrieben. Die Familientagesbetreuung wird ebenfalls ausgebaut. PLATZENTWICKLUNG EIGENBETRIEB KINDERTAGESBETREUUNG UND FREIE TRÄGER 3500 3307 3258 3273 3234 3095 3093 2933 2936 3028 3000 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 2583 2632 2563 2461 2521 2423 2500 1824 1822 1767 1760 1743 1755 1683 2000 1662 1649 1574 1572 1572 1531 1531 1525 1500 1000 500 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 EIGENBETRIEB HANAU KINDERTAGESBETREUUNG FREIE TRÄGER 20 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
2.2 Gesamtübersicht für Hanau 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG PLATZENTWICKLUNG NACH ALTERSSTRUKTUR 3500 3272 3356 3260 3176 3018 2996 3067 3057 2994 3000 2810 2778 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 2500 2000 1500 1171 1179 1198 1171 1136 1086 1073 940 998 992 980 1000 761 647 666 747 546 592 593 407 449 495 503 500 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 0–3-JÄHRIGE 3–6-JÄHRIGE 6–10/12-JÄHRIGE Die Anzahl der U3-Plätze wurde seit 2009 fast verdoppelt. Im Jahr 2017 wurde die Grenze des Platzausbaus durch Um- strukturierungen und einzelne Gruppeneröffnungen erreicht. Der Ausbau stagniert seitdem vor allem aufgrund des Fachkräftemangels. Bereits ausgestattete Gruppen können aufgrund der fehlenden Fachkräfte nicht eröffnet werden. KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 21
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.2 Gesamtübersicht für Hanau ENTWICKLUNG DER FAMILIENTAGESBETREUUNG 300 252 252 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 250 218 193 197 200 176 177 157 150 135 138 125 100 75 65 72 72 72 60 65 66 59 49 52 50 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 KINDER FAMILIENTAGESBETREUUNGSPERSONEN ANZAHL PLÄTZE FAMILIENTAGESBETREUUNG NACH STADTTEILEN 2019 80 70 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 62 60 50 40 36 33 30 30 22 23 20 15 15 12 10 4 0 M IM T T T TE / N IM G ST AR OY AD AD ES EI HE AN HE DO HE N UH W ST ST LG MB UC G AU N RD SÜ EN EL -A LF EI PE L A LB SS O SS N O ST N TE N EI RO W IN KE KL IT G M M TÜ 22 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
2.2 Gesamtübersicht für Hanau 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG ENTWICKLUNG DES ANTEILS VON KINDERN MIT MIGRATION AN DER BELEGUNG DER PLÄTZE – NACH ALTERSSTRUKTUR 80 70 63% 62 % Quelle: Statistisches Landesamt Hessen 61 % 60 % 61 % 61 % 59 % 59 % 60 54 % 50 62 % 64 % 63 % 61 % 40 31 % 62 % 63 % 65 % 63 % 63 % 62 % 55 % 30 24 % 60 % 60 % 38 % 44 % 45 % 47 % 62 % 65 % 56 % 40 % 46 % 50 % 20 61 % 61 % 32 % 37 % 41 % 37 % 27 % 20 % 10 13 % 13 % 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 0–3-JÄHRIGE 3–6-JÄHRIGE 6–10/12-JÄHRIGE GESAMT Die Erfassung der Kinder mit Migrationshintergrund wurde ab 2011 durch das Land Hessen verändert. Seitdem gilt: Jedes Kind mit einem Elternteil, der im Ausland geboren wurde, zählt als Kind mit Migrationshintergrund. KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 23
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.3 Übersicht Gesamtzahl der Betreuungsplätze und Versorgungsgrad 2.3. ÜBERSICHT GESAMTZAHL DER BETREUUNGSPLÄTZE UND VERSORGUNGSGRAD EINWOHNERMELDESTATISTIK DER U3 -KINDER Quelle: Ekom21 3.500 3.224 3.195 3.080 3.147 2.939 3.000 2.660 2.500 2000 1.500 1.000 500 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 EINWOHNERMELDESTATISTIK DER U3 -KINDER NACH STADTTEILEN 400 Quelle: Ekom21 300 200 100 0 T T T TE / ST N M IM IM G AR OY AD AD ES HE AN EI DO HE HE N W UH LG B ST ST UC G PE L A M N AU RD SÜ EN EL LF -A EI LB O SS SS O ST N N TE N W EI IN RO KE IT KL G M M TÜ 2014 2015 2016 2017 2018 2019 24 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
2.3 Übersicht Gesamtzahl der Betreuungsplätze und Versorgungsgrad 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG EINWOHNERMELDESTATISTIK DER KITA-KINDER Quelle: Ekom21 3.700 3.605 3.479 3.500 3.394 3.393 3.291 3.300 3.100 3.044 2.900 2.700 2014 2015 2016 2017 2018 2019 EINWOHNERMELDESTATISTIK DER KITA-KINDER NACH STADTTEILEN 500 Quelle: Ekom21 400 300 200 100 0 T T T TE / ST N M IM IM G AR OY AD AD ES HE AN EI DO HE HE N W UH ST ST LG MB UC G N AU RD SÜ EN EL LF -A EI PE L A LB O SS SS O ST N N TE N W EI IN RO KE IT KL G M M TÜ 2014 2015 2016 2017 2018 2019 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 25
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.3 Übersicht Gesamtzahl der Betreuungsplätze und Versorgungsgrad EINWOHNERMELDESTATISTIK DER GRUNDSCHUL-KINDER 6000 5.642 5.672 5.754 5.537 5.270 5000 Quelle: Ekom21 3.838 4000 3000 2000 1000 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Bis 2018 wurden Schulkinder im Alter von 6,5 bis 12,5 Jahren erfasst. Seit der Änderung der Gebühren- und Entgeltsatzung im Jahr 2019 werden die Daten für Schulkinder im Alter von 6,5 bis 10,5 Jahren herangezogen Resultierend daraus ergeben sich im Diagramm ab dem Jahr 2019 geringere Schulkinderzahlen. EINWOHNERMELDESTATISTIK DER GRUNDSCHUL-KINDER NACH STADTTEILEN 800 Quelle: Ekom21 600 400 200 0 T T T TE / ST N M IM IM G AR OY AD AD ES HE AN EI DO HE HE N W UH ST ST LG MB UC G N AU RD SÜ EN EL LF -A EI PE L A LB O SS SS O ST N N TE N W EI IN RO KE IT KL G M M TÜ 2014 2015 2016 2017 2018 2019 26 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
2.3 Übersicht Gesamtzahl der Betreuungsplätze und Versorgungsgrad 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG GANZTAGSBELEGUNG IN PROZENT 62 % 62 % 61 % 60 % 61 % 61 % 59 % 60 % Quelle: EB Kitag – nur städt. Einrichtungen als Beispiel 60 % 50 % 40 % 30 % 20% 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 ANZAHL DER KINDER, DIE IN BETREUUNGSEINRICHTUNGEN ZU MITTAG ESSEN 2.100 2102 Quelle: EB Kitag – nur städt. Einrichtungen als Beispiel 2.050 60% 2.000 1987 1.950 1976 1.900 1929 1908 1921 1.850 1881 1880 1.800 1.750 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Die C-Pakete mit einem Betreuungsende von 13:00 bzw. 14:00 Uhr lassen die Zahl der Mittagessen deutlich ansteigen – ob- wohl die Ganztagsbelegung sich nicht maßgeblich verändert. KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 27
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.3 Übersicht Gesamtzahl der Betreuungsplätze und Versorgungsgrad VERSORGUNGSGRAD UND VERSORGUNGSZIELE NACH ALTERSSTUFEN VON 2013 BIS 2025 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Alters- erreichter Versorgungsgrad Versorgungsziel gruppe 0–3 18,9 % 22,3 % 20,2 % 21,0 % 21,2 % 25,2 % 23,8 % 25,0 % 27,0 % 29,0 % 31,0 % 33,0 % 35,0 % Jahre Quelle: EB Kitag – Jahresabschlüsse Anzahl 675 740 591 647 638 747 761 Plätze 3–6 98,4 % 100,0 % 93,0 % 93,7 % 96,4 % 97,4 % 93,1 % 94,0 % 95,0 % 96,0 % 97,0 % 98,0 % 99,0 % Jahre Anzahl 3.014 3.067 3.053 3.176 3.185 3.206 3.356 Plätze 6 – 10/12 20,6 % 22,4 % 21,7 % 20,8 % 20,0 % 18,6 % 17,0 % stadtteilspezifisch zwischen 15 % und 20 % Jahre Anzahl 1.104 1.179 1.198 1.171 1.171 1.073 980 Plätze Gesamt- 4.793 4.986 4.842 4.994 4.994 5.026 5.097 Plätze 28
2.4 Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.4 BEDARFSENTWICKLUNG UND AUSBAUPLANUNG Bei der Bedarfsentwicklung sind die geplanten Das Land Hessen geht für die Stadt Hanau wie Wohneinheiten, der damit verbundene Zuzug so- folgt veinem deutlichen Bevölkerungsanstieg aus: wie die Geburtenraten zu berücksichtigen. 2018 – 2024: + 3,6 % durchschnittlich Gesamt wird – ohne eine Nachverdichtung – mit 5.321 2025 – 2035: + 2,4 % durchschnittlich neuen Wohneinheiten bis 2030 gerechnet. Wird 2018 – 2036: + 6,1 % durchschnittlich die Nachverdichtung in Hanau realisiert, bedeutet Nachrichtlich: Zensus 2000 – 2011: + 1,8 % dies neue Wohneinheiten in Höhe von weiteren 4.500 im Zeitfenster von 2026 bis 2030 (Quelle: GE- Auf dieser Basis wurden die Geburtenraten hoch- WOS-Gutachten Stand 02 / 2019). gerechnet. Als Grundlage hierfür dienen die letzten drei Jahre im Durchschnitt. Lt. Hochrechnung des Ei- genbetriebs Hanau Kindertagesbetreuung sieht die weitere Geburtenentwicklung wie folgt aus (s. S. 30). Quelle: Hessisches Gemeindelexikon GEPLANTE WOHNEINHEITEN VON 2021 BIS 2030 OHNE VORGESEHENE NACHVERDICHTUNGEN – PRO STADTTEIL Quelle: Statistisches Landesamt Hessen– Hessisches Gemeindelexikon 2.000 1.916 1.500 1.300 1.000 525 500 452 335 147 165 132 96 11 57 41 0 0 0 50 46 0 48 0 0 M IM T T T TE / N IM G ST AR OY AD AD ES EI HE AN HE DO HE N UH W ST ST LG MB UC G AU N RD SÜ EN EL -A LF EI PE L A LB SS O SS N O ST N TE N EI RO W IN KE KL IT G M M TÜ 2020/21 – 2025 2026-2030 4 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 29
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.4 Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung PROGNOSE DER GEBURTENENTWICKLUNG DER STADT HANAU 1.120 1.110 1.113 1.105 1.108 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 1.100 1.102 1.100 1.094 1.088 1.083 1.080 1.077 1.072 1.060 1.040 1.020 1.000 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 U3 -KINDER – PROGNOSE PLATZBEDARF HANAU GESAMT 500 465 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 390 400 315 300 219 200 105 100 0 2021 2022 2023 2024 2025 30 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
2.4 Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG U3 -KINDER – NÖTIGE PLATZENTWICKLUNG PRO JAHR HANAU GESAMT 500 76 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 75 400 96 300 114 200 105 100 0 2021 2022 2023 2024 2025 KITA-KINDER – PROGNOSE PLATZBEDARF HANAU GESAMT 800 751 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 700 585 600 519 500 400 333 350 300 200 100 0 2021 2022 2023 2024 2025 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 31
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.4 Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung KITA-KINDER – NÖTIGE PLATZENTWICKLUNG PRO JAHR HANAU GESAMT 1000 232 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 800 235 600 -66 400 333 17 200 0 2021 2022 2023 2024 2025 PROGNOSE PLATZBEDARF HANAU GESAMT 1.500 1.215 1.200 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 900 909 900 751 600 569 585 519 438 465 390 333 350 315 300 219 152 184 105 33 0 2020 2021 2022 2023 2024 2025 GESAMTPLATZBEDARF U3 KITA OHNE HORT 32 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
2.4 Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung 2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG ENTWICKLUNG DER BENÖTIGTEN PLÄTZE NACH STADTTEILEN BIS ZUM JAHR 2025 (OHNE HORTAUSBAU) – PROGNOSE 1500 1215 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 1200 900 600 489 300 177 134 136 117 83 35 41 13 -10 0 M IM T T T TE / N IM ST G T AR OY AD AD ES AM EI HE AN HE DO HE N UH W ST ST LG MB UC ES G AU N RD SÜ EN EL -A LF G EI PE L A LB SS O SS N O ST N AU TE N EI RO W IN KE KL IT N G M HA M TÜ ENTWICKLUNG DER BENÖTIGTEN U3 -PLÄTZE NACH STADTTEILEN BIS ZUM JAHR 2025 500 465 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 400 300 200 100 70 69 70 77 40 43 32 25 16 23 0 M IM T T T TE / N IM G T ST AR OY AD AD AM ES EI HE AN HE DO HE SÜ N UH W ST ST LG MB UC ES G AU N RD EN EL -A LF G EI PE L A LB SS O SS N O ST N AU TE N EI RO W IN KE KL IT N G M HA M TÜ KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025 33
2. QUANTITATIVE BETRACHTUNG 2.4 Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung Entwicklung der benötigten Kita-Plätze nach Stadtteilen bis zum Jahr 2025/ S. 31 ENTWICKLUNG DER BENÖTIGTEN KITA-PLÄTZE NACH STADTTEILEN BIS ZUM JAHR 2025 800 750 700 Quelle: Eigenbetrieb Hanau Kindertagesbetreuung 600 500 411 400 300 200 137 90 100 49 67 60 9 0 -35 -12 -26 -100 M IM T T T TE / N IM G T ST AR OY AD AD AM ES EI HE AN HE DO HE SÜ N UH W ST ST LG MB UC ES G AU N RD EN EL -A LF G EI PE L A LB SS O SS N O ST N AU TE N EI RO W IN KE KL IT N G M HA M TÜ KÜNFTIGE ENTWICKLUNG IN DER lage für weitere Planungen. Um sowohl Unter- als SCHULKINDBETREUUNG auch Überkapazitäten an den einzelnen (Grund-) Schulstandorten zu vermeiden, ist zukünftig eine Wie bereits im Vorwort beschrieben, ist die Zu- noch engere Verzahnung des Ausbaus der Betreu- kunft der Schulkindbetreuung zum Zeitpunkt dieser ung an Schule und Hort zwingend zu empfehlen. Bedarfsplanung für eine quantitative Auswertung nicht genügend konkretisiert. Die Ankündigung ei- Die strukturelle, zentrale Steuerung durch die Kom- nes Rechtsanspruchs für Schulkinder wird definitiv mune ist für die planbare Umsetzung eines Rechts- den weiteren Ausbau von Plätzen für diese Alters- anspruchs unerlässlich. Nur so können die Bedarfe gruppe erfordern. der Familien nach einer verlässlichen und fachlichen Betreuung und der gesellschaftliche Auftrag zur Die Empfehlung des letzten Entwicklungsplans Kin- Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit an dertagesbetreuung zum Erhalt der vorhandenen den jeweiligen Schulstandorten gesichert werden. Hortplätze bietet in jedem Fall eine gute Ausgangs- 34 KITA-ENTWICKLUNGSPLAN 2020/21 BIS 2025
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