Bedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflege Monatsgeld Versicherung bei Pflegebedürftigkeit Musterbedingungen (MB/GEPV 201 ) und ...

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Bedingungen für die
staatlich geförderte ergänzende Pflege-
                                Pflege -Monatsgeld-
                                        Monatsgeld-
Versicherung bei Pflegebedürftigkeit
Musterbedingungen (MB/GEPV 20172017 ) und Tarifbedingungen
nach Tarif GEPV

Teil 1: Musterbedingungen 2017 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung
        (MB/GEPV 2017), §§ 1 – 27
Teil 2: Tarifbedingungen nach Tarif GEPV

Teil 1: Musterbedingungen (MB/GEPV 2017)
Der Versicherungsschutz                                          Textform mit. Die Mitteilung an den
§ 1 Versicherungsfähigkeit                                       Versicherungsnehmer gilt gleichzeitig als Mitteilung
                                                                 an sämtliche mitversicherte Personen.
(1) Versicherungsfähig nach diesen Bedingungen sind
    Personen, die                                            (2) Teilt die zentrale Stelle dem Versicherer mit, dass für
                                                                 eine versicherte Person kein Anspruch auf Zulage
    • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale            besteht, informiert der Versicherer hierüber
      Pflegeversicherung und private                             innerhalb von einem Monat nach Eingang des
      Pflegepflichtversicherung) versichert sind und             entsprechenden Datensatzes unter Hinweis auf die
    • für diesen Vertrag eine Pflegevorsorgezulage               Rechte nach § 25. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
      gemäß § 126 SGB XI (siehe Anhang) erhalten.
    Die §§ 23 Absatz 2 Nr. 6, 24 und 26 Absatz 4 bleiben
                                                             § 3 Gegenstand und Umfang des
    unberührt.
                                                             Versicherungsschutzes
(2) Nicht versicherungsfähig sind Personen, die
                                                             (1) Der Versicherer leistet im Versicherungsfall in
    • vor Abschluss des Versicherungsvertrags bereits            vertraglichem Umfang ein Pflegemonatsgeld oder
      Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem              Pflegetagegeld.
      Vierten Kapitel des SGB XI aus der sozialen
                                                             (2) Der Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte
      Pflegeversicherung oder gleichwertige
                                                                 Person pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI
      Vertragsleistungen aus der privaten
                                                                 (siehe Anhang) ist.
      Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen
      haben oder                                             (3) Der Versicherungsfall beginnt mit der Feststellung
    • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
                                                                 der Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 SGB XI; bei
                                                                 Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung
                                                                 sind die entsprechenden Feststellungen des
§ 2a Besondere Mitwirkungspflichten des Versicherten             Versicherers zugrunde zu legen, bei dem die private
                                                                 Pflegepflichtversicherung besteht. Der
(1) Bei Abschluss des Vertrages hat der Versicherte zu
                                                                 Versicherungsfall endet, wenn keine
    bestätigen, dass die Voraussetzungen der
                                                                 Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI (siehe Anhang)
    Versicherungsfähigkeit nach § 1 vorliegen. Die
                                                                 mehr vorliegt.
    Bestätigung erfolgt in Textform, soweit nicht eine
    andere Form vereinbart ist.                              (4) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich
                                                                 aus dem Versicherungsschein, ergänzenden
(2) Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem
                                                                 schriftlichen Vereinbarungen, den Allgemeinen
    Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt,
                                                                 Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen mit
    insbesondere auch das Ende der Versicherung in der
                                                                 Anhang, Tarif mit Tarifbedingungen) sowie den
    gesetzlichen Pflegeversicherung, ist dem Versicherer
                                                                 gesetzlichen Vorschriften.
    unverzüglich in Textform anzuzeigen, es sei denn, es
    wurde eine erleichterte Form vereinbart.                 (5) Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem
                                                                 Recht.
§ 2b Hinweispflichten des Versicherers
                                                             (6) Der Versicherungsnehmer kann die Umwandlung der
(1) Vergibt die zentrale Stelle nach § 128 Absatz 2 SGB XI
                                                                 Versicherung nur in eine andere mit einer
    (siehe Anhang) die Zulagenummer für die geförderte
                                                                 Pflegevorsorgezulage nach § 127 Absatz 1 SGB XI
    ergänzende Pflegeversicherung auf Antrag des
                                                                 (siehe Anhang) förderfähige Versicherung bei dem
    Versicherers gemäß § 128 Absatz 1 Satz 3 SGB XI
                                                                 gleichen Versicherer verlangen. Die erworbenen
    (siehe Anhang), teilt der Versicherer diese
                                                                 Rechte bleiben bei der Umwandlung erhalten; die
    Zulagenummer dem Versicherungsnehmer in
                                                                 nach den technischen Berechnungsgrundlagen

                                                                                                       GEPV – Stand 06/2019
                                                                                                                Seite 1 von 8
ERGO Krankenversicherung AG – Vertrags-Grundlage Tarif GEPV

     gebildete Rückstellung für das mit dem Alter der             Für die Zuordnung einer versicherten Person zu einer
     versicherten Person wachsende Wagnis                         der Pflegegrade 1 bis 5 sind die Feststellungen nach
     (Alterungsrückstellung) wird nach Maßgabe dieser             § 3 Absatz 3 verbindlich.
     Berechnungsgrundlagen angerechnet. Der                   (3) Von der gesetzlichen Pflegeversicherung
     Umwandlungsanspruch besteht bei                              festgestellte pflegegradrelevante Änderungen der
     Anwartschaftsversicherung und ruhender                       Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 SGB XI (siehe
     Versicherung solange nicht, wie der                          Anhang) sind dem Versicherer anzuzeigen.
     Anwartschaftsgrund bzw. der Ruhensgrund
     fortbesteht. Die Umwandlung einer nicht geförderten      (4) Die Versicherungsleistungen dürfen die zum
     ergänzenden Pflegeversicherung in eine staatlich             Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Höhe
     geförderte ergänzende Pflegeversicherung kann                der Leistungen nach dem Elften Buch
     nicht verlangt werden.                                       Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht überschreiten. Eine
                                                                  Dynamisierung bis zur Höhe der allgemeinen
                                                                  Inflationsrate ist zulässig.
§ 4 Beginn des Versicherungsschutzes
     Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im               § 7 Auszahlung der Versicherungsleistungen
     Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt
     (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss        (1) Der Versicherungsnehmer erhält die Leistungen auf
     des Versicherungsvertrages (insbesondere durch               Antrag. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte
     Zugang des Versicherungsscheines oder einer                  Wartezeit (vgl. § 5) erfüllt ist. Die Leistungen werden
     schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor                vom Beginn der Leistungen in der gesetzlichen
     Ablauf der vereinbarten Wartezeit nach § 5. An Stelle        Pflegeversicherung an erbracht. Sie werden jedoch
     einer schriftlichen Annahmeerklärung kann eine               frühestens ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, in dem die
     erleichterte Form vereinbart werden. Bei                     Feststellungen nach § 3 Absatz 3 und der Beginn des
     Vertragsänderungen gilt Satz 1 für den                       Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen
     hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.               Pflegeversicherung schriftlich nachgewiesen werden.
                                                              (2) Bei untermonatlichem Beginn oder Ende des
                                                                  Versicherungsfalls werden Pflegemonats- oder
§ 5 Wartezeit                                                     Pflegetagegeld jeweils für den vollen Monat gezahlt.
(1) Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.         (3) Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die
                                                                  Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus § 14
(2) Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, soweit nicht eine           VVG (siehe Anhang).
    kürzere Wartezeit vereinbart ist.
                                                              (4) Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird ohne
(3) Bei Vertragsänderungen gelten die                             Kostennachweis jeweils zum Ende eines jeden
    Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil               Monats gezahlt, in dem Pflegebedürftigkeit nach § 14
    des Versicherungsschutzes.                                    SGB XI (siehe Anhang) besteht, soweit der Tarif mit
                                                                  Tarifbedingungen nichts Abweichendes regelt.
§ 6 Beginn und Umfang der Leistungspflicht                    (5) Grundsätzlich wird an den Versicherungsnehmer
(1) Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben              geleistet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der
    sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen.                      Versicherungsnehmer die versicherte Person in
     Das Pflegemonatsgeld beträgt bei Pflegegrad 5                Textform oder in einer anderen vereinbarten
     mindestens 600 Euro. Bei Pflegegrad 1 beträgt das            erleichterten Form als Empfangsberechtigte benannt
     Pflegemonatsgeld mindestens 10 Prozent, bei                  hat.
     Pflegegrad 2 mindestens 20 Prozent, bei Pflegegrad 3     (6) Ansprüche auf Versicherungsleistungen können
     mindestens 30 Prozent und bei Pflegegrad 4                   weder abgetreten noch verpfändet werden.
     mindestens 40 Prozent des Pflegemonatsgeldes des
     Pflegegrades 5.
                                                              § 8 Ende des Versicherungsschutzes
     Wird ein Pflegetagegeld vereinbart, darf die Summe
     der monatlich erbrachten Tagegelder die                      Der Versicherungsschutz endet - auch für
     vorgenannten Beträge nicht unterschreiten.                   schwebende Versicherungsfälle - mit der Beendigung
                                                                  des Versicherungsverhältnisses.
(2) Das vereinbarte Pflegemonats- oder Pflegetagegeld
    wird gezahlt, wenn der Versicherungsfall nach § 3
    Absatz 3 festgestellt wurde und die versicherte           Pflichten des Versicherungsnehmers
    Person für diesen Versicherungsfall Leistungen aus
                                                              § 9 Beitragszahlung
    der sozialen Pflegeversicherung für einen der
    Pflegegrade 1 bis 5 gemäß § 15 SGB XI (siehe              (1) Der Beitrag ist, sofern nichts Abweichendes
    Anhang) oder nach den entsprechenden                          vereinbart ist, ein Monatsbeitrag und wird vom
    Versicherungsbedingungen in der privaten                      Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist am Ersten
    Pflegepflichtversicherung bezieht.                            eines jeden Monats fällig. Der Beitrag setzt sich aus
                                                                  einem Eigenanteil von mindestens 10 Euro und der
     Davon abweichend besteht die Leistungspflicht auch
                                                                  Zulage in Höhe von 5 Euro zusammen. Der
     dann, wenn die Leistung der sozialen
                                                                  Zulagenanteil des Beitrags wird vom Versicherer bis
     Pflegeversicherung nach § 34 Absatz 1 Nr. 2 und
                                                                  zur Zahlung der Zulage durch die zentrale Stelle nach
     Absatz 2 SGB XI (siehe Anhang) oder nach den
                                                                  § 128 Absatz 2 SGB XI (siehe Anhang) an den
     entsprechenden Versicherungsbedingungen in der
                                                                  Versicherer gestundet.
     privaten Pflegepflichtversicherung ruht.

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ERGO Krankenversicherung AG – Vertrags-Grundlage Tarif GEPV

(2) Der erste Beitrag ist, sofern nicht anders vereinbart,        Versicherungsleistungen und
    unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach                 Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese
    Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die                Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit
    Erteilung eines Auftrags zum Beitragseinzug gilt als          eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, werden
    Zahlung des Beitrags, sofern die Lastschrift eingelöst        alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom
    und der Einlösung nicht widersprochen wird.                   Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit
(3) Wird ein Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt,        Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders
    ist der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der                 angepasst, wenn die Abweichung als nicht nur
    Kosten verpflichtet, die dem Versicherer im Rahmen            vorübergehend anzusehen ist.
    der Beitreibung entstehen.                                    Ändert sich die vertragliche Leistungszusage des
(4) Nicht rechtzeitige Zahlung eines Beitrages kann               Versicherers aufgrund der dem
    unter den Voraussetzungen der §§ 37 und 38 VVG                Versicherungsverhältnis zugrundeliegenden
    (siehe Anhang) zum Verlust des                                gesetzlichen Bestimmungen, ist der Versicherer
    Versicherungsschutzes führen. Ist ein Beitrag bzw.            berechtigt, die Beiträge mit Zustimmung eines
    eine Beitragsrate nicht rechtzeitig gezahlt und wird          unabhängigen Treuhänders entsprechend dem
    der Versicherungsnehmer in Textform gemahnt, so               veränderten Bedarf zu erhöhen oder zu verringern.
    ist er zur Zahlung der im Tarif mit Tarifbedingungen          Bei verringertem Bedarf ist der Versicherer zur
    festgelegten Mahnkosten verpflichtet. Tritt der               Anpassung insoweit verpflichtet. Erhöht der
    Versicherer vom Vertrag zurück, weil der erste                Versicherer die Beiträge, hat der
    Beitrag bzw. die erste Beitragsrate nicht rechtzeitig         Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht
    gezahlt wird, kann er eine angemessene                        gemäß § 17 Absatz 4.
    Geschäftsgebühr verlangen.                                (2) Beitragsanpassungen werden zu Beginn des zweiten
(5) Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der               Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des
    Versicherungsperiode beendet, steht dem                       Versicherungsnehmers folgt.
    Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der
    Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate zu, der dem       § 12 Überschussbeteiligung
    Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz       (1) Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wird
    bestanden hat.                                                aus dem Abrechnungsverband der staatlich
(6) Der Beitrag ist bis zum Ablauf des Tages zu zahlen,           geförderten ergänzenden Pflegeversicherung eine
    an dem das Versicherungsverhältnis endet.                     Rückstellung für erfolgsabhängige
(7) Die Beiträge sind an die vom Versicherer zu                   Beitragsrückerstattung gebildet, welche
    bezeichnende Stelle zu entrichten.                            ausschließlich den Versicherungsnehmern zu Gute
                                                                  kommt. Dies kann in folgender Form geschehen:
                                                                  a) Limitierung von Beitragsanstiegen bei
§ 10 Beitragsberechnung                                              Beitragsanpassungen,
(1) Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe              b) Anrechnung auf den Beitrag,
    der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes           c) Erhöhung der Leistung oder
    (VAG) und ist in den technischen
                                                                  d) Zuführung zur Alterungsrückstellung, wobei diese
    Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.
                                                                     Beträge ab Vollendung des 65. Lebensjahres des
(2) Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch                      Versicherten zur zeitlich unbefristeten
    Änderung des Versicherungsschutzes, wird das bei                 Finanzierung der Mehrbeiträge aus
    Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche                  Beitragserhöhungen oder eines Teils der
    Lebensalter der versicherten Person berücksichtigt.              Mehrbeiträge zu verwenden sind, soweit die
    Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person            vorhandenen Mittel für eine vollständige
    dadurch Rechnung getragen, dass eine                             Finanzierung der Mehrbeiträge nicht ausreichen.
    Alterungsrückstellung gemäß den in den                           Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung
    technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten                   des 80. Lebensjahres des Versicherten zur
    Grundsätzen angerechnet wird. Eine Erhöhung der                  Prämiensenkung einzusetzen.
    Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des
                                                              (2) Die Form und der Zeitpunkt der Verwendung erfolgt
    Versicherers wegen des Älterwerdens der
                                                                  nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
    versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen,
    soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
(3) Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
                                                              § 13 Erhalt der Förderfähigkeit
    Risikozuschläge werden nicht erhoben.
    Leistungsausschlüsse werden nicht vereinbart.                 Sollte der vereinbarte Beitrag für eine versicherte
                                                                  Person unter 15 Euro monatlich sinken (vgl. § 9
                                                                  Absatz 1), setzt der Versicherer zum Erhalt der
§ 11 Beitragsanpassung
                                                                  Förderfähigkeit den Beitrag neu fest und erhöht
(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage                   insoweit das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld. Der
    können sich die Leistungen des Versicherers z. B.             Versicherer teilt dies dem Versicherungsnehmer in
    aufgrund von Veränderungen der Pflegedauer, der               Textform mit. Der Versicherungsnehmer kann den
    Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender          Änderungen innerhalb von zwei Monaten nach
    Lebenserwartung ändern. Dementsprechend                       Mitteilung widersprechen. In diesem Fall werden die
    vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für             Änderungen nicht wirksam und die
    jeden Tarif die erforderlichen mit den in den                 Versicherungsfähigkeit (§ 1 Absatz 1) entfällt mit der
    technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten                Folge, dass der Vertrag endet (§ 19 Absatz 3). Für die
                                                                                                      GEPV – Stand 06/2019
                                                                                                               Seite 3 von 8
ERGO Krankenversicherung AG – Vertrags-Grundlage Tarif GEPV

     Kindernachversicherung gilt § 24.                            versicherten Person innerhalb von zwei Monaten vom
                                                                  Zugang der Änderungsmitteilung an zum Zeitpunkt
§ 14Obliegenheiten                                                des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei
                                                                  einer Beitragserhöhung kann der
     Der Versicherungsnehmer und die als                          Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis
     empfangsberechtigt benannte versicherte Person               auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
     (vgl. § 7 Absatz 5) haben auf Verlangen des                  der Erhöhung kündigen.
     Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur
     Feststellung des Versicherungsfalls oder der             (5) Der Versicherungsnehmer kann, sofern der
     Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs          Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt oder die
     erforderlich ist. Die Auskünfte sind auch einem              Kündigung nur für einzelne versicherte Personen
     Beauftragten des Versicherers zu erteilen.                   erklärt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
                                                                  dieser Erklärung die Aufhebung des übrigen Teils der
                                                                  Versicherung zum Schluss des Monats verlangen, in
§ 15 Folgen von Obliegenheitsverletzungen                         dem ihm die Erklärung des Versicherers zugegangen
(1) Der Versicherer ist mit den in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG        ist, bei Kündigung zu dem Zeitpunkt, in dem diese
    (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen               wirksam wird.
    ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur             (6) Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur
    Leistung frei, wenn die in § 14 genannte Obliegenheit         Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten
    verletzt wird.                                                Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter
(2) Entstehen dem Versicherer durch eine Verletzung               Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes
    der Obliegenheit nach § 14 zusätzliche                        Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder
    Aufwendungen, kann er vom Versicherungsnehmer                 der Beitrag unter Berücksichtigung einer
    dafür Ersatz verlangen.                                       Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der
                                                                  Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis
(3) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten
                                                                  hinsichtlich der betroffenen versicherten Person
    Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden
                                                                  binnen zwei Monaten nach der Änderung zum
    des Versicherungsnehmers gleich.
                                                                  Zeitpunkt deren Inkrafttretens kündigen, wenn sich
                                                                  der Beitrag durch die Änderung erhöht.
§ 16 Aufrechnung
                                                              (7) Kündigt der Versicherungsnehmer das
     Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen               Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne
     des Versicherers nur aufrechnen, soweit die                  versicherte Personen, haben die versicherten
     Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig               Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis
     festgestellt ist. Gegen eine Forderung aus der               unter Benennung des künftigen
     Beitragspflicht kann jedoch ein Mitglied eines               Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist
     Versicherungsvereins nicht aufrechnen.                       innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung
                                                                  abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der
                                                                  Versicherungsnehmer nachweist, dass die
Ende der Versicherung                                             betroffenen versicherten Personen von der
§ 17 Kündigung durch den Versicherungsnehmer                      Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
(1) Der Versicherungsnehmer kann das
    Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden              § 18 Kündigung durch den Versicherer
    Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf           (1) Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche
    einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei              Kündigungsrecht.
    Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
                                                              (2) Die gesetzlichen Bestimmungen über das
(2) Ist der Versicherungsnehmer hilfebedürftig im Sinne           außerordentliche Kündigungsrecht bleiben
    des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch             unberührt.
    oder würde er allein durch die Zahlung des Beitrags
    hilfebedürftig, kann er die Versicherung binnen einer     (3) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
    Frist von drei Monaten nach Eintritt der                      Personen beschränkt werden.
    Hilfebedürftigkeit rückwirkend zum Zeitpunkt ihres        (4) Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis
    Eintritts kündigen. Die Hilfebedürftigkeit ist durch          insgesamt oder für einzelne versicherte Personen,
    eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach               gilt § 17 Absatz 7 Satz 1 und 2 entsprechend.
    dem Zweiten oder dem Zwölften Buch
    Sozialgesetzbuch nachzuweisen. Für den Fall der
                                                              § 19 Sonstige Beendigungsgründe
    Vereinbarung einer Ruhenszeit nach § 23 beginnt die
    Dreimonatsfrist mit dem Ende der Ruhenszeit, wenn         (1) Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des
    Hilfebedürftigkeit weiter vorliegt. Später kann der           Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen
    Versicherungsnehmer die Versicherung zum Ende                 haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis
    des Monats kündigen, in dem der Nachweis der                  unter Benennung des künftigen
    Hilfebedürftigkeit vorgelegt wird.                            Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist
                                                                  innerhalb von zwei Monaten nach dem Tode des
(3) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
                                                                  Versicherungsnehmers abzugeben.
    Personen beschränkt werden.
                                                              (2) Beim Tod einer versicherten Person endet insoweit
(4) Erhöht der Versicherer die Beiträge gemäß § 11 oder
                                                                  das Versicherungsverhältnis.
    vermindert er seine Leistungen gemäß § 22 Absatz 1,
    kann der Versicherungsnehmer das                          (3) Das Versicherungsverhältnis endet, wenn eine der in
    Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen          § 1 Absatz 1 genannten Voraussetzungen für die
                                                                                                      GEPV – Stand 06/2019
                                                                                                               Seite 4 von 8
ERGO Krankenversicherung AG – Vertrags-Grundlage Tarif GEPV

     Versicherungsfähigkeit entfällt. Besteht kein                Änderungen und der hierfür maßgebenden Gründe
     Anspruch auf Pflegevorsorgezulage, da die zentrale           an den Versicherungsnehmer folgt. Vermindert der
     Stelle nach § 128 Absatz 2 SGB XI (siehe Anhang) die         Versicherer die Leistungen, hat der
     Pflegevorsorgezulage einem anderen Vertrag                   Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht
     zugeteilt hat, bleibt das Versicherungsverhältnis            gemäß § 17 Absatz 4.
     abweichend von Satz 1 bestehen, wenn der                 (2) Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen
     Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer                Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche
     innerhalb von drei Monaten nach Zugang der                   Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen
     Mitteilung über das Ermittlungsergebnis nach § 2b            Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann
     Absatz 2 Satz 2 nachweist, dass der andere Vertrag,          sie der Versicherer durch eine neue Regelung
     für den die Pflegevorsorgezulage gewährt wurde,              ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrages
     aufgehoben und der Antrag auf Zulage hierfür                 notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem
     storniert wurde.                                             Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei
(4) Die §§ 37 und 38 VVG (siehe Anhang) sowie § 9                 auch unter Berücksichtigung der Interessen der
    Absatz 4 bleiben unberührt.                                   anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte
(5) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen            darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam,
    Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der        wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die
    Europäischen Union oder Vertragsstaat des                     Belange der Versicherungsnehmer angemessen
    Abkommens über den Europäischen                               berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die
    Wirtschaftsraum ist, endet das                                neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe
    Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass es                 dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind,
    aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung                     Vertragsbestandteil.
    fortgesetzt wird.                                         (3) Ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die
                                                                  staatliche Förderung der geförderten ergänzenden
                                                                  Pflegeversicherung, ist der Versicherer berechtigt, die
Sonstige Bestimmungen                                             Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach
§ 20 Willenserklärungen und Anzeigen                              Maßgabe des Absatzes 1 entsprechend anzupassen.
     Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem
     Versicherer bedürfen der Textform, sofern nicht eine     § 23 Ruhen bei Hilfebedürftigkeit
     erleichterte Form vereinbart ist.
                                                              (1) Ist der Versicherungsnehmer hilfebedürftig im Sinne
                                                                  des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 21 Gerichtsstand                                                oder würde er allein durch die Zahlung des Beitrags
(1) Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen              hilfebedürftig, kann er den Versicherungsvertrag drei
    den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes             Jahre ruhen lassen. Der Tarif mit Tarifbedingungen
    zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen              kann einen längeren Zeitraum vorsehen.
    Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen             Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung
    gewöhnlichen Aufenthalt hat.                                  des zuständigen Trägers nach dem Zweiten oder
(2) Klagen gegen den Versicherer können bei dem                   dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nachzuweisen.
    Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt          (2) In der Ruhenszeit gelten die Allgemeinen
    des Versicherungsnehmers oder bei dem Gericht am              Versicherungsbedingungen mit folgenden
    Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden.                Änderungen fort:
(3) Verlegt der Versicherungsnehmer nach                          1.   Leistungen des Versicherers werden nicht
    Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen                  erbracht; für während der Ruhenszeit
    Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der             eingetretene Versicherungsfälle besteht die
    Europäischen Union oder Vertragsstaat des                          Leistungspflicht erst nach Wiederaufleben der
    Abkommens über den Europäischen                                    Versicherung.
    Wirtschaftsraum ist, oder ist sein Wohnsitz oder
    gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der                      2.   Es sind keine Beiträge zu zahlen.
    Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz          3.   Der Lauf von Fristen und der Wartezeit nach § 5
    des Versicherers zuständig.                                        wird nicht unterbrochen.
                                                                  4.   Die Ruhenszeit endet, wenn Hilfebedürftigkeit
§ 22 Änderungen der Allgemeinen                                        nicht mehr besteht, spätestens mit Ablauf der
     Versicherungsbedingungen                                          vereinbarten Laufzeit. Das Ende der
(1) Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden                 Hilfebedürftigkeit ist unverzüglich anzuzeigen
    Veränderung der Verhältnisse des                                   und auf Verlangen nachzuweisen.
    Gesundheitswesens, können die Allgemeinen                     5.   Mit der Beendigung der Ruhenszeit tritt die
    Versicherungsbedingungen den veränderten                           ursprüngliche Versicherung wieder in Kraft. Als
    Verhältnissen angepasst werden, wenn die                           Beitrag ist der Neugeschäftsbeitrag zum
    Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange                   erreichten Alter unter Anrechnung der vor der
    der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen.                   Ruhenszeit aufgebauten
    Ein unabhängiger Treuhänder muss die                               Alterungsrückstellungen zu zahlen.
    Voraussetzungen für die Änderungen vorher                     6.   In Abweichung zu § 1 Absatz 1 ist der Anspruch
    überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt haben.                 auf Pflegevorsorgezulage während des Ruhens
    Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten
    Monats wirksam, der auf die Mitteilung der
                                                                                                       GEPV – Stand 06/2019
                                                                                                                Seite 5 von 8
ERGO Krankenversicherung AG – Vertrags-Grundlage Tarif GEPV

          keine Voraussetzung für die                             Anhang) in den Fällen des § 19 Absatz 3 Satz 2
          Versicherungsfähigkeit.                                 entfällt, oder weil die Versicherung in der
                                                                  gesetzlichen Pflegeversicherung endet (vgl. § 1
                                                                  Absatz 1), wird die beendete Versicherung auf Antrag
§ 24 Kindernachversicherung                                       des Versicherungsnehmers als Anwartschaft
(1) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz              fortgesetzt. Das Gleiche gilt, wenn der
    ohne Wartezeit ab Vollendung der Geburt, wenn am              Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen
    Tag der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate          Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
    beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung             Staat verlegt, der nicht Mitgliedstaat der
    zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem              Europäischen Union oder Vertragsstaat des
    Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Der                       Abkommens über den Europäischen
    Versicherungsschutz darf nicht höher oder                     Wirtschaftsraum ist. Der Antrag ist innerhalb von drei
    umfassender als der eines versicherten Elternteils            Monaten nach Beendigung der Versicherung oder der
    sein und nicht geringer als der Versicherungsschutz           Verlegung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen
    nach § 6 Absatz 1.                                            Aufenthalts zu stellen.
(2) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich,        (4) In Abweichung zu § 1 Absatz 1 sind in der
    sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch                Anwartschaftsversicherung auch Personen
    minderjährig ist.                                             versicherungsfähig, die keinen Anspruch auf
                                                                  Pflegevorsorgezulage haben.
(3) Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der
    Anspruch auf Pflegevorsorgezulage keine                   (5) Durch den Abschluss einer
    Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit. Der             Anwartschaftsversicherung erwirbt die versicherte
    Beitrag darf 15 Euro monatlich unterschreiten; eine           Person das Recht, die Versicherung in der staatlich
    Stundung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 4 erfolgt nicht.             geförderten ergänzenden Pflegeversicherung in Kraft
                                                                  zu setzen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt
(4) Ab Vollendung des 18. Lebensjahres richtet sich die
                                                                  sind. Der Beitrag nach Aufleben des
    Versicherungsfähigkeit nach § 1. Liegt der Beitrag
                                                                  Versicherungsschutzes richtet sich nach dem
    unter 15 Euro monatlich, gilt § 13. Werden in diesem
                                                                  erreichten Alter unter Anrechnung vorhandener
    Zeitpunkt bereits Leistungen wegen
                                                                  Alterungsrückstellungen.
    Pflegebedürftigkeit nach dem Vierten Kapitel des SGB
    XI aus der sozialen Pflegeversicherung oder               (6) Für die Dauer der Anwartschaft ist monatlich ein
    gleichwertige Vertragsleistungen aus der privaten             Beitrag zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf
    Pflegepflichtversicherung bezogen, gilt abweichend            Pflegevorsorgezulage nach § 127 Absatz 1 SGB XI
    von Satz 1 Absatz 3; § 13 findet keine Anwendung.             (siehe Anhang).
                                                              (7) Bei einer Änderung der Beiträge in der der
                                                                  Anwartschaftsversicherung zugrunde liegenden
§ 25 Mehrfachversicherung
                                                                  staatlich geförderten ergänzenden
     Besteht für eine versicherte Person bei                      Pflegeversicherung gemäß § 11 werden die Beiträge
     verschiedenen Versicherern Versicherungsverträge             für die Anwartschaftsversicherung zum selben
     über die staatlich geförderte ergänzende                     Zeitpunkt neu festgesetzt.
     Pflegeversicherung, kann der Versicherungsnehmer
                                                              (8) Für die Dauer der Anwartschaft besteht kein
     vom Versicherer unter der Voraussetzung, dass der
                                                                  Anspruch auf Versicherungsleistungen. Während der
     Versicherungsvertrag nicht als erster abgeschlossen
                                                                  Anwartschaft eingetretene Versicherungsfälle sind
     wurde, die Stornierung des Antrags auf
                                                                  für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen,
     Pflegevorsorgezulage und die Aufhebung des
                                                                  der in die Zeit der Anwartschaft fällt. Zeiten einer
     Versicherungsvertrages verlangen. Stornierung und
                                                                  Anwartschaft werden auf die Wartezeit nach § 5
     Aufhebung können nur zusammen verlangt werden.
                                                                  angerechnet.
     Der Versicherer bestätigt dem Versicherungsnehmer
     unverzüglich die Aufhebung des Vertrages und die         (9) Die Anwartschaftsversicherung endet, wenn die
     Stornierung des Antrags auf Zulage. Er kann im Fall          Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht mehr
     der Aufhebung des Versicherungsvertrages und                 vorliegen. Die Versicherung wird in diesen Fällen
     Stornierung des Antrags auf Zulage eine                      rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem der
     angemessene Geschäftsgebühr verlangen.                       Versicherungsnehmer die Wiedererlangung der
                                                                  Förderfähigkeit nachweist, in der staatlich
                                                                  geförderten ergänzenden Pflegeversicherung
§ 26 Anwartschaft
                                                                  fortgeführt.
(1) Für die Anwartschaftsversicherung gelten die
    Regelungen der §§ 1 bis 25, soweit sie nicht durch
    nachstehende Bestimmungen geändert oder ergänzt           § 27 Übergangsregelung
    werden.                                                   (1) Versicherte, bei denen am 31. Dezember 2016 die
(2) Während der Anwartschaftsversicherung darf der                Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine
    Beitrag den Mindestbeitrag von 15 Euro (vgl. § 9              vertragliche Versicherungsleistung vorliegen, werden
    Absatz 1 Satz 3) unterschreiten. Eine Stundung                gemäß der nachfolgenden Tabelle einem Pflegegrad
    gemäß § 9 Absatz 1Satz 4 erfolgt nicht. Ein Antrag            zugeordnet:
    auf Zulage wird für den Zeitraum der
    Anwartschaftsversicherung nicht gestellt.
(3) Endet die Versicherungsfähigkeit, weil der Anspruch
    auf Pflegevorsorgezulage nach § 126 SGB XI (siehe

                                                                                                      GEPV – Stand 06/2019
                                                                                                               Seite 6 von 8
ERGO Krankenversicherung AG – Vertrags-Grundlage Tarif GEPV

                                                                   (2) Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer
     Einstufung am 31.12.2016              Einstufung ab
                                                                   bzw. der als empfangsberechtigt benannten
                                           1.1.2017
                                                                   versicherten Person (§ 7 Abs. 5) die Zuordnung nach
      Erheblich eingeschränkte                  Pflegegrad 2       Absatz 1 schriftlich mit. Weicht die Zuordnung des
      Alltagskompetenz ohne                                        Versicherers von derjenigen der gesetzlichen
      Pflegestufe                                                  Pflegeversicherung ab, gilt deren Zuordnung.
                                                                   (3) Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld richtet
      Pflegestufe I                             Pflegegrad 2       sich nach dem ab 1. Januar 2017 gültigen Tarif. Es
                                                                   wird jedoch mindestens in der bisher bezogenen
      Pflegestufe I und erheblich               Pflegegrad 3
                                                                   Höhe erbracht. Satz 2 gilt auch für den Fall, dass
               eingeschränkte
                                                                   nachträglich festgestellt wird, dass am 31. Dezember
      Alltagskompetenz
                                                                   2016 ein Anspruch auf Leistung bestand. Satz 2 gilt
      Pflegestufe II                            Pflegegrad 3       nicht mehr, wenn die Pflegebedürftigkeit endet oder
                                                                   nach einer Umwandlung in eine gleichartige
      Pflegestufe II und erheblich              Pflegegrad 4       Versicherung nach § 3 Absatz 6.
               eingeschränkte                                      (4) Sofern die gesetzliche Pflegeversicherung ab
      Alltagskompetenz                                             dem 1. Januar 2017 feststellt, dass bereits vor
                                                                   diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die
      Pflegestufe III                           Pflegegrad 4
                                                                   Einstufung in einen höheren Pflegegrad bestanden,
      Pflegestufe III und                       Pflegegrad 5       als denjenigen, in den gesetzlich übergeleitet worden
      erheblich                                                    ist, richten sich die Leistungen aus dieser
      eingeschränkte                                               Versicherung ab dem Zeitpunkt, den die gesetzliche
      Alltagskompetenz                                             Pflegeversicherung festgestellt hat, für den Zeitraum
                                                                   vom 1. November bis zum 31. Dezember 2016 nach
      Pflegestufe III als Härtefall             Pflegegrad 5       dem ab dem 1. Januar 2017 geltenden Tarif.

      Pflegestufe III und                       Pflegegrad 5
      erheblich
      eingeschränkte
      Alltagskompetenz, auch als
      Härtefall

Teil 2: Tarifbedingungen nach Tarif GEPV

Ergänzend zu den Musterbedingungen (MB/GEPV 2017)                  pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz
in Teil 1 gelten folgende Tarifbedingungen.                        erheblich eingeschränkt wird.
1    Gegenstand und Umfang des                                     Soweit für die versicherte Person eine ergänzende
     Versicherungsschutzes                                         Pflegeversicherung nach unseren Tarifen PZ3, PZ2,
     Liegt bei der versicherten Person ein                         PZ1 besteht, deren Versicherungsbeginn nicht vor
     Versicherungsfall nach den Musterbedingungen                  dem Versicherungsbeginn der Versicherung nach
     (Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 SGB XI (siehe                 diesem Tarif liegt, entfällt die Wartezeit wie folgt:
     Anhang)) vor, zahlen wir ein Pflegemonatsgeld.                Solange die versicherte Person in dem Tarif PZ3
                                                                   versichert ist, entfällt bei Leistungen aufgrund der
     Das Pflegemonatsgeld beträgt bei Pflegegrad 5                 Pflegegrade 5 und 4 die Wartezeit. Solange die
     600,00 Euro. Wird der für die Erlangung der                   versicherte Person im Tarif PZ2 versichert ist, entfällt
     Pflegevorsorgezulage erforderliche monatliche                 bei Leistungen aufgrund der Pflegegrade 5, 4 und 3
     Mindestbeitrag in Höhe von 15 Euro (vgl. § 9 Absatz 1         die Wartezeit. Solange die versicherte Person im Tarif
     der Musterbedingungen) nicht erreicht, kann für den           PZ1 versichert ist, entfällt die Wartezeit bei
     Pflegegrad 5 ein entsprechend höheres                         Leistungen aufgrund aller fünf Pflegegrade.
     Pflegemonatsgeld vereinbart werden. Die
     Regelungen zur Kindernachversicherung bleiben
     unberührt.                                                3   Auszahlung der Versicherungsleistungen

     Bei Pflegegrad 1 beträgt das Pflegemonatsgeld 10              Die Leistungen überweisen wir kostenfrei auf ein uns
     Prozent, bei Pflegegrad 2 20 Prozent, bei Pflegegrad 3        zu nennendes Konto. Bei Überweisungen in das
     30 Prozent und bei Pflegegrad 4 40 Prozent des                Ausland trägt der Zahlungsempfänger das hiermit
     Pflegemonatsgeldes des Pflegegrades 5.                        verbundene Risiko sowie die anfallenden Kosten.

2    Wartezeit                                                     Nach Vorlage aller zur Prüfung der
                                                                   Leistungsansprüche notwendigen Unterlagen
     Die Wartezeit endet 5 Jahre nach                              erklären wir innerhalb von 10 Tagen, ob und in
     Versicherungsbeginn.                                          welchem Umfang wir eine Leistung anerkennen.
     Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Ein Unfall liegt
     vor, wenn die versicherte Person nach
     Vertragsschluss durch ein plötzlich von außen auf
     ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig

                                                                                                         GEPV – Stand 06/2019
                                                                                                                  Seite 7 von 8
ERGO Krankenversicherung AG – Vertrags-Grundlage Tarif GEPV

4    Beitragszahlung                                              Rückstand nicht fristgerecht, können wir den Vertrag
     Die vereinbarten Beiträge sind, abzüglich des                kündigen. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf
     Zulagenanteils, monatlich ab Vertragsbeginn zu               ein und waren Sie zu diesem Zeitpunkt mit der
     bezahlen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird,        Beitragszahlung in Verzug, sind wir nicht zur Leistung
     abzüglich des Zulagenanteils, sofort mit                     verpflichtet. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie im
     Zustandekommen des Vertrags fällig, jedoch nicht             Mahnschreiben umfassend hinweisen. Die Kündigung
     vor dem im Versicherungsschein angegebenen                   des Vertrags kann für den Fall der Nichtzahlung der
     Beginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind,         Beiträge bereits im Mahnschreiben erklärt werden.
     abzüglich des Zulagenanteils, jeweils zu Beginn der      5   Kündigung durch den Versicherungsnehmer
     vereinbarten Zahlungsperiode zu entrichten.                  Sie können abweichend von §§ 17, 20 der
     Die Höhe des zu zahlenden Beitrags und des                   Musterbedingungen den Versicherungsschutz
     Zulagenanteils entnehmen Sie Ihrem jeweils                   insgesamt oder nur für einzelne versicherte Personen
     gültigen Versicherungsschein. Der Beitrag richtet sich       ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden
     nach dem erreichten Alter der versicherten Person            Kalendermonats kündigen. Hierfür genügt die
     bei Eintritt in den Tarif (Eintrittsalter). Das              Textform.
     Eintrittsalter ist die Anzahl der bei Vertragsbeginn     6   Willenserklärungen und Anzeigen
     vollendeten Lebensjahre. Für Personen, die das 15.
     und 18. Lebensjahr vollenden, ist vom Beginn des             Abweichend von § 20 der Musterbedingungen
     folgenden Monats an der ihrem Lebensalter                    können Ihre den Vertrag betreffenden
     entsprechende Neuzugangsbeitrag zu zahlen.                   Willenserklärungen und Anzeigen (fern-) mündlich
                                                                  erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
     Wurden wir zum Beitragseinzug
     (Lastschriftverfahren) ermächtigt, sind Sie erst und         Unsere Annahmeerklärung kann abweichend von § 4
     nur dann zur Übermittlung ausstehender und                   der Musterbedingungen auch (fern-) mündlich
     zukünftiger Beiträge verpflichtet, wenn wir Sie in           erfolgen.
     Textform dazu aufgefordert haben. Wir sind dann              Die Vertragssprache ist deutsch.
     nicht mehr zum Beitragseinzug verpflichtet. Erfolgt
                                                                  Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder
     die Beitragszahlung im Lastschriftverfahren, müssen
                                                                  eine Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für
     Sie sicherstellen, dass der Beitrag, abzüglich des
                                                                  eine Ihnen gegenüber abzugebende Erklärung die
     Zulagenanteils, am Fälligkeitstag eingezogen werden
                                                                  Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die
     kann und einer berechtigten Einziehung nicht
                                                                  letzte uns von Ihnen bekannte gegebene Anschrift.
     widersprochen wird. Konnte der fällige Beitrag ohne
                                                                  Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des
     Ihr Verschulden wiederholt von uns nicht eingezogen
                                                                  Briefs als zugegangen.
     werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
     wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen
     Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt.
     Wurde uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt,
     genügt es für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung,
     wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der
     Beitrag bei uns eingeht. Die Übermittlung der
     Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
     Konnte der Einlösungsbeitrag, abzüglich des
     Zulagenanteils, von uns nicht rechtzeitig eingezogen
     werden oder wurde dieser von Ihnen nicht
     rechtzeitig gezahlt, können wir – solange die Zahlung
     nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Unser
     Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
     nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
     vertreten haben.
     Ist der Einlösungsbeitrag, abzüglich des
     Zulagenanteils, bei Eintritt des Versicherungsfalls
     noch nicht gezahlt, besteht kein Anspruch auf die
     Leistung. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch,
     wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die
     Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wurden wir
     ermächtigt, die Beiträge von einem Konto
     einzuziehen, besteht auch bei Nichtzahlung des
     Erstbeitrags Versicherungsschutz, es sei denn, die
     Bank hätte den Einzug des Beitrags zum
     Fälligkeitstag mangels Kontodeckung nicht
     durchgeführt.
     Konnte ein Folgebeitrag, abzüglich des
     Zulagenanteils, von uns nicht rechtzeitig eingezogen
     werden oder wurde dieser von Ihnen nicht
     rechtzeitig gezahlt, erhalten Sie von uns eine
     Mahnung in Textform, in der wir Ihnen eine Frist von
     mindestens zwei Monaten setzen. Begleichen Sie den

                                                                                                      GEPV – Stand 06/2019
                                                                                                               Seite 8 von 8
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