Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 11. September 2020 BAnz AT 11.09.2020 B4 Seite 1 von 5 - Bundesanzeiger

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                                         Bundesministerium
                                     für Bildung und Forschung

                                              Richtlinie
                                zur Förderung von Maßnahmen zur
            Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und
                        Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit
                                 im Europäischen Forschungsraum
                                            (FH-Europa)

                                            Vom 2. September 2020

1     Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1    Förderziel und Zuwendungszweck
Von Forschung und Entwicklung gehen wesentliche Impulse für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit
unserer Gesellschaft aus. Dazu tragen im deutschen Wissenschaftssystem die Fachhochschulen (FH)/Hochschulen
für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei, die über ein hohes anwendungsnahes Forschungs- und Entwicklungs-
potenzial für den Wissens- und Technologietransfer in Unternehmen verfügen. Auf nationaler Ebene unterstützt das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ die
anwendungsorientierte Forschung an FH/HAW. Innerhalb des europäischen Forschungsraums sollen die FH/HAW ihr
Forschungspotenzial jedoch noch weiter ausschöpfen können. Das BMBF übernimmt im Rahmen des Förder-
programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verant-
wortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft
und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion. Denn gemeinsame europäische Forschung und Innovation
sind der Garant für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa.
Das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie weitere EU-Forschungs-
programme wie „Green Deal“ oder „EUREKA“ legen einen Schwerpunkt auf die Innovationsorientierung von Projekten
zur Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen und bieten mit ihrer anwendungsnahen Innovationsausrichtung
sowie der Förderung von mittelständischer Industrie zusätzliche Chancen für FH/HAW.
Mit FH-Europa zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH/HAW an EU-Programmen wie vorzugsweise „Hori-
zont Europa“ oder an weiteren EU-Programmen wie beispielsweise Green Deal, EUREKA als Partner, möglicherweise
auch als Koordinatoren, von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Zweck ist es, FH/HAW in die Lage zu versetzen, ihre
Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen und zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren For-
schungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.
FH/HAW-Professorinnen/Professoren sollen darin bestärkt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen,
gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für „Horizont Europa“ und weitere EU-Pro-
gramme zu konkretisieren, entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen und aufgebaute Forschungsschwerpunkte
auch auf europäischer Ebene zu etablieren. Neben der gezielten Erstellung und Einreichung von konkreten Projekt-
anträgen bei der EU sollen mit dieser Maßnahme auch netzwerkbildende Maßnahmen unterstützt werden.
1.2    Rechtsgrundlage
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten For-
schung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91 b des Grundgesetzes vom 28. November 2018.
Der Bund gewährt die Zuwendungen auf Basis der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), der dazu
erlassenen Verwaltungsvorschriften, der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF
sowie nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr
entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haus-
haltsmittel.
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2     Gegenstand der Förderung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Die Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2027 bei der Europäischen Kommission einge-
reicht werden können. Die Forschungsanträge sind dabei auf Calls und ergänzende Programme von „Horizont Euro-
pa“ gemäß Artikel 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu richten, für die
FH/HAW antragsberechtigt sind. Weiterhin unterstützt diese Maßnahme die Erstellung von Forschungsanträgen, wel-
che auf eine Förderung bei anderen1 europäischen, multinationalen Forschungsförderungsprogrammen – vorzugs-
weise „Green Deal“ sowie „EUREKA“ – abzielen.
In diesen Anträgen können zusätzlich Mittel zur Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projekt-
partnern aus dem europäischen Ausland sowie für Forschungs-/Forscheraustausche im EU-Ausland (gegebenenfalls
bei internationalen Promotionen) veranschlagt werden (zum Beispiel für Konsortialbildungen für weitere, potenziell in
der Zukunft liegenden Calls). Diese zu beantragenden Maßnahmen sind nicht zwingend an den gewählten Call bzw. an
dessen Einreichungsfristen gebunden.
2.1    Fördervoraussetzungen im Einzelnen
Es werden solche Aktivitäten gefördert, die nachweislich der Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpart-
nern dienen, mit dem Ziel, eine Antragstellung bzw. gemeinsame Einreichung bei der Europäischen Kommission oder
den oben genannten europäischen, multinationalen Forschungsförderprogrammen vorzubereiten (zum Beispiel neben
Workshops auch Teilnahmen an sogenannte „Match-Making Days“ wie beispielsweise die R&I Innovation Days der
EU-Kommission).
Der Antragsteller muss deutlich machen, dass die beantragten Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem
Aufbau und der Pflege von projektrelevanten Kontakten im europäischen Ausland stehen (zum Beispiel durch Pass-
fähigkeit des besuchten Partners zu einem der Forschungsschwerpunkte der antragstellenden FH/HAW, durch
thematische Passfähigkeit zum Forschungsschwerpunkt der antragstellenden FH/HAW bei Konferenzbesuchen etc.)
und einen Mehrwert bezüglich einer potenziellen Antragstellung zum Beispiel bei „Horizont Europa“ oder weiteren
EU-Förderprogrammen wie „Green Deal“, „EUREKA“ darstellen.
Gefördert im Sinne dieser Richtlinie werden des Weiteren nur solche Aktivitäten zur Erstellung von Anträgen, für die
bereits feststeht,
– dass es einen passenden Themenschwerpunkt mit in absehbarer Zeit ausgeschriebenen, ebenfalls passenden Calls
  in „Horizont Europa“ oder in einem anderen europäischen Forschungsförderungsprogramm wie „Green Deal“ und
  „EUREKA“ (mit Einreichungsfrist bis 2027) gibt und somit bekannt ist, zu welchen aktuell bekannt gegebenen Aus-
  schreibungen eine Antragseinreichung beabsichtigt ist und dass diese Ausschreibung zum Forschungsprofil bzw.
  zu einem Forschungsschwerpunkt der FH/HAW passt,
– wie das Antragsthema lautet und welche Forschungsfrage auf europäischer Ebene bearbeitet werden soll.

3     Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/HAW, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die
Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische
Technische Universität Cottbus-Senftenberg (der Teil in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2
des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).

4     Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden nur Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich gefördert.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Ver-
bundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im
Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen
von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von For-
schung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über
ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nach-
gewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)2.

5     Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1    Finanzierungsart, -höhe und Förderquote
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrund-
lage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung). Das beantragte Fördervolumen für
dieses Vorhaben soll im Regelfall 75 000 Euro nicht überschreiten. Für die Vorhaben wird keine Projektpauschale
gewährt.
1
    Über weitere zulässige EU-Forschungsförderprogramme entscheidet das Fachreferat auf Anfrage.
2
    https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
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                                                                       Veröffentlicht am Freitag, 11. September 2020
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5.2    Projektlaufzeit
Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt maximal 12 Monate.
Die Projektlaufzeit endet regulär mit der Einreichung des zu erarbeitenden Antrags. Nur wenn auch zusätzliche
Arbeiten zu netzwerkbildenden Maßnahmen durchgeführt werden, endet die Projektlaufzeit mit dem Ende derselben.
Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2027 beendet sein. Pro FH/HAW sind maximal zwei zeitgleich
laufende Projekte zulässig.
5.3    Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderwürdig im Sinne dieser Richtlinie sind nur solche Aktivitäten, die auf eine Antragstellung bei den derzeit ak-
tuellen Ausschreibungen („Calls“) von „Horizont Europa“ sowie ergänzender Programme ausgerichtet sind (siehe
Nummer 2.1) und dabei nachweislich der Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnern dienen und einen
Mehrwert für die FH/HAW bezüglich des Aufbaus von europäischen Kooperationen aufweisen, mit dem Ziel, eine
Antragstellung bzw. gemeinsame Einreichung eines Antrags bei der Europäischen Kommission oder den oben ge-
nannten europäischen, multinationalen Forschungsförderprogrammen vorzubereiten. Dazu gehören beispielsweise:
– Gespräche und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Nationalen Kontaktstellen und anderweitiger Bera-
  tungsstellen (zum Beispiel bei der EU-KOM) zur Erstellung der Anträge,
– Recherchen zur Ermittlung des Stands von Wissenschaft und Technik, die über das übliche Maß hinausgehen,
– Reisen zur Abstimmung und Koordination einer Projektidee bzw. zur Erstellung von Anträgen mit weiteren, auch
  internationalen Partnern; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
– (Forschungs- und Entwicklungs)-Vorarbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen/zur Erstellung einer Projektskizze,
– Personal zur Erstellung von Anträgen; Lehrvertretungen für projektleitende FH/HAW-Professorinnen/-Professoren.
Unabhängig von der direkten Antragsunterstützung sind ergänzend beispielsweise folgende Aktivitäten zuwendungs-
fähig:
– Vernetzung bestehender Forschungsschwerpunkte, zum Beispiel mit dem Ziel, diese europäisch auszurichten,
– Maßnahmen, die den Ausbau und den fachübergreifenden Erfahrungsaustausch der FH/HAW-eigenen Netzwerke
  erhöhen, beispielsweise durch die Etablierung von Forschungsgruppen,
– Maßnahmen, mit denen die FH/HAW als potenzieller Partner bei der (EU-)Antragstellung sichtbarer und präsenter
  werden, beispielsweise durch die Etablierung regionaler Kooperationen und Netzwerke mit Unternehmen und
  Praxispartnern, die Teilnahme an Partneringaktivitäten und -portalen oder Austausch von Forschenden,
– öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die die Sichtbarkeit der FH/HAW in Europa fördern, zum Beispiel Vernetzung
  auf internationalen Veranstaltungen und Fachkongressen oder Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
  an der FH/HAW,
– Reisen von am Vorhaben beteiligtem Personal zu potenziellen Projekt- oder Netzwerkpartnern, oder Aufenthalte bei
  potenziellen Projekt- und Netzwerkpartnern,
– Lehrvertretungen für am Projekt beteiligte FH/HAW-Professorinnen/-Professoren,
– Personal zur Durchführung und Organisation der geplanten Aktivitäten.
Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die unmittelbar mit dem hier beantragten Vorhaben im Zusammenhang stehen.
5.4    Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Nicht zuwendungsfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Grundausstattung, Infrastrukturleistungen oder Aufträge an
Dienstleister zur Unterstützung der Erarbeitung von wissenschaftlichen oder administrativen Antragsteilen (siehe
BMBF-Vordruck 0027a „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“), Reisekosten der Lehrvertretungen.

6     Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für
Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zu-
wendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauf-
tragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen einer
gegebenenfalls zu beauftragenden Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, ver-
traulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisatio-
nen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissen-
schaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische
Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffent-
lichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht
in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach
Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht
werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht über-
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schreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultie-
renden wissenschaftlichen Monographien.

7     Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen An-
tragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
Forschung an Fachhochschulen
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartnerin ist:
Dr. Alexandra Brennscheidt
Telefon: 02 11/62 14-5 61
E-Mail: brennscheidt@vdi.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt
gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-
adresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://
foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2     Einstufiges Antragsverfahren
Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.
Auf Grund dieser Richtlinie sind maximal zwei zeitgleich laufende Projekte pro FH/HAW möglich.
Bei gemeinsamer Antragstellung (Verbund) muss jede der beteiligten FH/HAW einen eigenen Antrag stellen und einen
eigenen, individuellen fachlichen Teil ausarbeiten.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
7.2.1    Fristen
In diesem Verfahren können Anträge kontinuierlich ab Veröffentlichung dieser Richtlinie jederzeit
                                                bis zum 30. Juni 2027
in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FH-EUROPA-FH_515&b=FH-EUROPA&t=AZA gemäß den dort
hinterlegten Hinweisen vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist die vollständige Vorhabenbeschreibung nach erfolgter elektronischer Einreichung zusammen mit
dem in „easy-Online“ erstellten und von der FH/HAW-Leitung unterzeichneten Antrag (Originalunterlagen, einfache
Ausfertigung) in Papierform bis spätestens eine Woche nach elektronischer Einreichung beim Projektträger einzu-
reichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Anträge stehen miteinander im Wettbewerb.
7.2.2    Antragsunterlagen
Der Förderantrag darf nicht mehr als zehn Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen, umfassen (Schriftart Arial, Schrift-
größe mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach, Seitenränder mindestens 2 cm). Dabei ist die auf der
Internetseite des Projektträgers (https://www.forschung-fachhochschulen.de/massnahmen/fh-europa) hinterlegte
Formatvorlage zwingend zu verwenden.
Der Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen
Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Förderanträge, die den
aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung
des Förderantrags Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
Der Förderantrag muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel folgende Punkte
enthalten:
a) Themenschwerpunkt
      – des geplanten EU-Antrags in „Horizont Europa“ oder in einem anderen europäischen Forschungsförderungs-
        programm wie „Green Deal“ und „EUREKA“ mit konkreter Nennung des ausgewählten Calls und den Ein-
        reichungsfristen und
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      – der geplanten netzwerkbildenden Maßnahmen mit Bezug auf potenzielle Ausschreibungen in „Horizont Europa“
        oder ergänzenden Programmen
b) Forschungskompetenz der FH/HAW und der Projektleitung:
      – bislang in diesem Themenschwerpunkt durchgeführte Forschung an der antragstellenden FH/HAW
      – nationale/internationale Drittmittelerfahrung der Projektleitung, gegebenenfalls bisherige Beteiligung an den
        Forschungsrahmenprogrammen der EU (Antragstellungen, bewilligte Projekte)
c) Forschungsfrage, die auf europäischer Ebene bearbeitet werden soll und Ziele des EU-Antrags, kurze Darstellung
   der geplanten Arbeiten im angestrebten EU-Projekt, Darstellung des geplanten Konsortiums
d) Geplante Schritte zur Erstellung des (EU-)Antrags bzw. der geplanten Vernetzungsaktivitäten, d. h. Darstellung der
   in dieser Unterstützungsmaßnahme geplanten Arbeiten:
      – Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplan (inklusive Abgrenzung von eventuell bereits etablierten Vernetzungsaktivitäten)
      – Darstellung des erwarteten Mehrwerts der geplanten Aktivitäten
e) Strategie der FH/HAW in Hinblick auf Beteiligung an europäischen Forschungsprojekten auch unter Berücksich-
   tigung der spezifischen Möglichkeiten/Rahmenbedingungen der FH/HAW (zum Beispiel Ausrichtung auf Themen-
   schwerpunkte, Beteiligung an bestimmten Förderformaten, vorhandene oder geplante Strukturen an der FH/HAW),
   beratende/unterstützende Strukturen, die genutzt werden sollen (an der FH/HAW und darüber hinaus)
Der Vorhabenbeschreibung dürfen als Anlage lediglich – soweit vorhanden – Interessenbekundungen der für eine
(EU-)Antragstellung vorgesehenen Partner beigefügt werden. Wenn direkt die Erstellung eines EU-Antrags zur zweiten
EU-Verfahrensstufe beantragt wird, kann der bereits eingereichte (EU-)Antrag zur ersten Verfahrensstufe der Anlage
beigefügt werden.
Im Fall eines Forscherinnen/Forscher-Austauschs ist dem Antrag eine Bestätigung der aufnehmenden Institution als
Anlage beizufügen. Weitere Anlagen sind nicht zugelassen.
7.2.3    Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren
Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines internen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien
bewertet und geprüft:
– Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen sowie Kompetenzen der Projektleiterin/des Projektleiters,
– Passfähigkeit des geplanten (EU-)Antrags zum ausgewählten (EU-)Call und die daraus resultierenden Chancen des
  geplanten (EU-)Antrags,
– Qualität des dargestellten Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplans,
– Beitrag zur Stärkung der Netzwerkbildung und zur Stärkung des Forschungsprofils der FH/HAW.
Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Förderanträge durch eine
unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Das BMBF entscheidet nach sachlichen und qualitativen Gesichts-
punkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis
wird den teilnehmenden FH/HAW schriftlich mitgeteilt. Zur Förderung geeignete Anträge werden anschließend
geprüft. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung
über eine Förderung entschieden.
7.3     Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Ver-
wendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der
gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die
hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von
den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO
zur Prüfung berechtigt.

8     Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2028
gültig.

Bonn, den 2. September 2020
                                                    Bundesministerium
                                                für Bildung und Forschung
                                                       Im Auftrag
                                                     Magnus Milde
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