Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                02/2018 vom 26.01.2018

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

                                                                      Seite

Institutionelles                                                      3

Europäisches Parlament                                                5

Ausschuss der Regionen                                                7

Wirtschaft                                                            7

Energie                                                               9

Finanzdienstleistungen                                                11

Finanzen                                                              13

Soziales                                                              16

Gesundheit und Verbraucherschutz                                      20

Umwelt                                                                21

Landwirtschaft                                                        23

Justiz                                                                24

Inneres                                                               26

Bildung und Kultur                                                    28

Information, Kommunikation und Medien                                 29

EU-Förderprogramme                                                    30

Veranstaltungen                                                       32

Vorschau                                                              35

                         Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018           2
Institutionelles

Rat; Programm des bulgarischen Vorsitzes im Rat der EU
Zum 01.01.2018 hat BUL erstmalig den Vorsitz im Rat der EU übernommen. Die
bulgarische Ratspräsidentschaft steht unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“.
Dies soll den Gedanken eines geeinten und solidarischen Europas widerspiegeln.
Folgende vier Schwerpunkte wurden für das Programm gewählt: „Die Zukunft Europas
und junge Menschen – Wirtschaftswachstum und sozialer Zusammenhalt“,
„Europäische Perspektive und Konnektivität des westlichen Balkans“, „Sicherheit und
Stabilität in einem starken und geeinten Europa“ und „Digitale Wirtschaft und
erforderliche Kompetenzen für die Zukunft“. Im Mittelpunkt steht vor allem das Thema
„Beziehungen der EU zum Westbalkan“. BUL hat vor, die Beziehungen zwischen der
EU und den Staaten des Westbalkans zu verbessern und eine greifbare europäische
Perspektive für den westlichen Balkan zu schaffen. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt
ist für BUL die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik.
https://eu2018bg.bg/de/programme

Termine der bulgarischen Ratspräsidentschaft 2018
Europäischer Rat
23.02.2018 (informell), 22./23.03.2018, 28./29.06.2018
Rat der Landwirtschaft und Fischerei
29.01.2018, 19.02.2018, 16./17.04.2018, 14.05.2018, 03.-05.06.2018,
18./19.06.2018
Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport
15.02.2018 (Bildung), 28.02.2018 (informell zum Thema Kultur), 22./23.05.2018
Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
15.03.2018 (Sozialpolitik), 17./18.04.2018 (informell zu Sozialpolitik), 23.04.2018
(Gesundheit), 21.06.2018 (Sozialpolitik), 22.06.2018 (Gesundheitspolitik)
Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie
26.02.2018, 07.06.2018 (Verkehr), 08.06.2018 (Telekommunikation), 11.06.2018
(Energie)
Rat für Justiz und Inneres
25./26.01.2018 (informell), 08./09.03.2018, 19.04.2018, 04./05.06.2018
Rat für Wettbewerbsfähigkeit
01.02.2018 (informell), 12./13.03.2018, 28./29.05.2018
Rat für Umwelt
05.03.2018, 10./11.04.2018 (informell), 19.04.2018 (informell), 25.06.2018
Rat für Allgemeine Angelegenheiten
29.01.2018, 27.02.2018, 20.03.2018, 12.04.2018 (Kohäsionsfragen), 24.04.2018,
14.05.2018, 26.06.2018
Rat für Auswärtige Angelegenheiten
22.01.2018, 15./16.02.2018, 26.02.2018, 27.02.2018 (informell zu Handel),
06.03.2018 (Verteidigung), 16.04.2018, 05.05.2018 (informell zu Verteidigung),
28.05.2018, 25.06.2018
Rat für Wirtschaft und Finanzen
23.01.2018, 20.02.2018, 13.03.2018, 27./28.04.2018, 25.05.2018, 22.06.2018
Internationale Ministertagungen:
05.02.2018 (Assoziationsrat EU-Georgien), 09.02.2018 (Kooperationsrat EU-
Aserbaidschan), 19.03.2018 (Assoziationsrat EU-Algerien)

                        Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                    3
Brexit; Aussprache über den Stand der Brexit-Verhandlungen im Ausschuss für
konstitutionelle Fragen
Am 23.01.2018 präsentierte MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL), Koordinator des EP
für die Verhandlungen über den Austritt von GBR aus der EU, im Ausschuss für
konstitutionelle Fragen des EP (AFCO) den derzeitigen Stand der Brexit-
Verhandlungen und das weitere Vorgehen in Phase zwei der Verhandlungen, die im
Dezember 2017 eingeleitet wurden. Als die drei wesentlichen Aspekte der zweiten
Verhandlungsphase nannte MdEP Verhofstadt die Ausarbeitung eines
Austrittsabkommens, die Regelung der Übergangsphase sowie eine Einigung über die
Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR. Für die
Ausarbeitung des Austrittsabkommens steht laut MdEP Verhofstadt eine endgültige
Einigung insbesondere über die drei entscheidenden Themen IRL, Bürgerrechte und
finanzielle Vereinbarungen noch aus. Hierbei hat das EP ein besonderes
Mitgestaltungsinteresse, insbesondere bei der noch ungeklärten Frage über die
Prozesse der Gewährleistung und Durchsetzung der Bürgerrechte. Interesse besteht
darüber hinaus an der noch ungewissen Rolle des EuGH bezüglich der Durchsetzung
der Bürgerrechte. Ein weiterer Bestandteil des Austrittsabkommens ist die Regelung
der Übergangsphase. Ist diese abschließend geklärt, könnten voraussichtlich im April
2018 die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen beginnen. Die
Vereinbarung über die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen soll in Form einer
politischen Erklärung zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und GBR an das
Austrittsabkommen angehängt werden, was dem EP eine Mitsprachemöglichkeit
verleiht. Das EP plant, einen Beschluss mit konkreten und detaillierten Angaben über
seine Visionen für die zukünftigen Beziehungen zwischen GBR und der EU bis zur
Plenartagung Anfang März zu fassen. Nach Einschätzung von MdEP Verhofstadt wird
die zweite Phase der Verhandlungen noch komplizierter und schwieriger als die erste
Phase werden.
http://web.ep.streamovations.be/index.php/event/stream/180123-0900-committee-
afco

Kommission; Task Force Subsidiarität tagt zum ersten Mal
Am 25.01.2018 hat die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einberufene
neue „Task Force für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ erstmals getagt. Sie
besteht derzeit aus sechs Mitgliedern; aus DEU ist Michael Schneider, Staatssekretär
für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Sachsen-Anhalt, als Vertreter
des AdR dabei. Die übrigen Mitglieder sind weitere Vertreter des AdR sowie nationaler
Parlamente. Für das EP hat die Kommission drei Positionen vorgesehen; das EP hat
aber entschieden, keine Mitglieder zu benennen. Dies entspricht der Politik des EP,
keine Mitglieder in von der Kommission einberufene Arbeitsgruppen, die sich mit
Angelegenheiten befassen, in denen das EP Ko-Legislator ist, zu entsenden. Deshalb
bleiben diese Positionen unbesetzt. Die Task Force arbeitet unter dem Vorsitz des
Ersten Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, und wird dem
Kommissionspräsidenten bis zum 15.07.2018 einen Bericht vorlegen. Die Task Force
soll Empfehlungen zur besseren Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit erarbeiten und vorschlagen, in welchen Bereichen
Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten zurückübertragen oder ihnen endgültig
zurückgegeben werden können. Darüber hinaus soll auch diskutiert werden, wie die
regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser in die Gestaltung und
Umsetzung der EU-Politik einbezogen werden können. Die Kommission hatte am
14.11.2017 bekannt gegeben, eine Task Force für Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit einzusetzen (vgl. BaB 21/2017).
https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/TaskForce/Pages/welcome.aspx

                        Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                 4
EP; Zusammensetzung des EP nach Brexit
Der EP-Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) stimmte am 23.01.2018 im
Rahmen des Berichtsentwurfs Danuta Maria Hübner (EVP/POL) und Pedro Silva
Pereira (S&D/PTL) über die neue Verteilung der EP-Sitze für die Wahlperiode 2019-
2024 ab. Der Bericht soll in der Februarplenarsitzung (05.-08.02.2018) angenommen
werden. Mit dem Plenarbeschluss legt das EP dem Europäischen Rat auf der
Grundlage seines in Artikel 14 Absatz 2 EUV verankerten Initiativrechts einen
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates über die Zusammensetzung
des EP vor. Auf GBR entfallen derzeit 73 Mandate, die nach dem Brexit 2019 frei
werden. Nach dem Brexit – so der angenommene Bericht – soll ein Teil der frei
werdenden britischen Sitze neu verteilt und der Rest in einer Reserve „geparkt“
werden. Die EP-Sitze würden damit 2019 zunächst von 751 auf 705 reduziert. Nach
Auffassung des AFCO sollen 27 Sitze an 14 Mitgliedstaaten (MS) gehen, die heute
gemessen an der Bevölkerung zu wenige MdEP haben. Dies sind: FRA 74+5, ITL
73+3, ESP 54+5, POL 51+1, ROM 32+1, NDL 26+3, SWE 20+1, AUT 18+1, DNK
13+1, SLK 13+1, FIN 13+1, IRL 11+2, KRO 11+1 und EST 6+1. Die Sitze für DEU
bleiben unverändert bei 96, da in Artikel 14(2) EUV eine Obergrenze von 96 pro MS
festgelegt worden ist. Die übrigen 46 Sitze könnten nach Auffassung des AFCO für
künftige Beitrittsländer und für sogenannte „transnationale Listen“ reserviert werden.
An Kandidaten aus länderübergreifenden Listen sollen mindestens 27 Sitze vergeben
werden.

Europäisches Parlament

Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 15. - 18.01.2018 in Straßburg

Debatte zur Bilanz des Dezember-EU-Gipfels und zum Brexit
In einer Debatte mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, und
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über die Schlussfolgerungen des EU-
Gipfels vom 14./15.12.2017 warnten die MdEP am 16.01.2018 die britische Regierung
davor, eine Brexit-Übergangsvereinbarung für selbstverständlich zu halten, und
betonten die Notwendigkeit, das Austrittsabkommen so schnell wie möglich zu
formalisieren. Außerdem forderten sie die britische Regierung auf, ihre Vision für die
angestrebten künftigen Beziehungen des Landes zur EU klar darzulegen und dabei
keine Scheinerfolge wie die Änderung der Farbe der Reisepässe zu feiern, die sich die
Bürger ohnehin schon vorher aussuchen konnten. Einige MdEP haben deutlich
gemacht, dass es für ein Land unter keinen Umständen vorteilhafter sein könnte, kein
EU-Mitglied zu sein. Andere betonten, dass die Verhandlungen zwischen der EU und
GBR zwangsläufig zäh sein werden. Der Grund dafür sei jedoch, betonten sie, dass
alle Beteiligten das Beste für ihre Bürger erreichen wollen. Der Brexit-Koordinator des
EP, MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL), unterstrich die Notwendigkeit von Garantien
in Bezug auf die Antragsverfahren für EU-Bürger, die in Zukunft in GBR leben wollen,
und hob hervor, dass der von GBR vorgeschlagene neue Aufenthaltsstatus erst am
Ende der Übergangszeit in Kraft treten sollte. Die MdEP begrüßten auch die konkreten
Schritte, die kürzlich in Richtung einer verstärkten Verteidigungszusammenarbeit
zwischen den EU-Ländern unternommen wurden, betonten die Notwendigkeit einer
Reform der Eurozone und forderten mehr EU-weite Maßnahmen zur Bewältigung der
Migrationsherausforderungen und der Jugendarbeitslosigkeit.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20180116+ITEM-003+DOC+XML+V0//DE&language=DE

                        Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                   5
Paket „Saubere Energie“
Das EP sprach sich am 17.01.2018 für verbindliche EU-weite Zielvorgaben aus, die
eine Verbesserung der Energieeffizienz um 35%, einen Mindestanteil von 35% der
Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch und einen Anteil
von 12% der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor bis 2030 vorsehen.
Um diese Gesamtziele zu erreichen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre
eigenen nationalen Ziele festzulegen, die im Einklang mit dem Gesetz über das
Governance-System der Energieunion überwacht und erreicht werden müssen (siehe
Beitrag unter „Energie“).

Güter mit doppeltem Verwendungszweck
Die EU-Exportkontrollen sollten auch für Instrumente zur digitalen Überwachung
gelten, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, so die MdEP in einer
Abstimmung im Rahmen des Berichts von MdEP Klaus Buchner (GRÜNE/DEU) am
17.01.2018. Damit ist der Standpunkt des EP für die Verhandlungen mit dem
Ministerrat festgelegt. Die EU aktualisiert derzeit ihre Vorschriften für die
Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, um mit neuen
Technologien Schritt zu halten und zu verhindern, dass autoritäre Regime ihre Bürger
mit Hilfe europäischer Erzeugnisse ausspionieren. Güter und Technologien, die für
den Einsatz unter friedlichen zivilen Bedingungen bestimmt sind, aber auch für den
Bau von Massenvernichtungswaffen oder bei Terroranschlägen verwendet werden
können, unterliegen bereits der Ausfuhrkontrollregelung der EU. Die neuen
Vorschriften würden bestimmte Instrumente für die digitale Überwachung in die Liste
der Gegenstände aufnehmen, deren Ausfuhr durch die nationalen Behörden
genehmigt werden muss. Dazu gehören Geräte zum Abhören von Mobiltelefonen, zum
Hacken von Computern, zur Umgehung von Passwörtern oder zur Identifizierung von
Internetnutzern, da solche Güter mit doppeltem Verwendungszweck weit verbreitet
sind, um Zivilisten, politische Oppositionelle und Aktivisten auf der ganzen Welt zu
unterdrücken. Die MdEP wollen den Schutz der Menschenrechte stärken und ein
System schaffen, welches ohne Verzögerungen mit neuen Technologien Schritt halten
kann. Der Standpunkt des EP für die Verhandlungen mit dem Ministerrat wurde mit
einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 571 - 29 - 29 angenommen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0006+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten
Am 18.01.2018 nahm das EP den Initiativbericht von MdEP Romana Tomc (EVP/SLO)
mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 512 – 50 – 63 an. Bei dem Bericht
handelt es sich um einen Umsetzungsbericht, der in erster Linie die Umsetzung der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen beleuchtet, die das wichtigste
Finanzierungsinstrument für die Finanzierung der Tätigkeiten im Rahmen der
Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten ist (siehe Beitrag unter „Soziales“).

Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und
Notwendigkeit einer Reform der freiberuflichen Dienstleistungen
Am 18.01.2018 nahm das EP den Initiativbericht von MdEP Nicola Danti (S&D/ITL) mit
einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 490 – 54 – 38 an. Es handelt sich hierbei
um einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen (siehe Beitrag unter „Wirtschaft“).

                       Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                 6
Ausschuss der Regionen

AdR; NAT-Fachkommissionsitzung
Am 22.01.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission NAT für
Natürliche Ressourcen statt. Für Hessen nahm Staatssekretär Weinmeister teil. Dabei
wurden Meinungsaustausche zu folgenden Arbeitsdokumenten durchgeführt:
„Halbzeitüberprüfung der EU-Forststrategie“ sowie „Der EMFF nach 2020 –
Investitionen in die Menschen an Europas Küsten“.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142567&meetingS
essionId=2176764

AdR; ECON-Fachkommissionsitzung
Am 23.01.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission ECON für
Wirtschaftspolitik   statt.   Dabei     wurden    Abstimmungen     zu   folgenden
Stellungnahmeentwürfen durchgeführt: „Eine europäische Industriestrategie: Rolle
und Perspektive der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften“, „Vorschlag für
einen Europäischen Verteidigungsfonds“ sowie „Rahmen für die Überprüfung
ausländischer Direktinvestitionen in der EU“. Daneben wurde ein Meinungsaustausch
zu Arbeitsdokument „Paket öffentliche Auftragsvergabe“ durchgeführt.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142599&meetingS
essionId=2176796

Wirtschaft

EuG; FRA muss Beihilfe an den Energiekonzern EDF zurückfordern
Das Gericht der EU (EuG) entschied mit Urteil vom 16.01.2018 in der Rechtssache
T-747/15, dass FRA verpflichtet ist, im Rahmen einer dem französischen
Energiekonzern EDF gewährten staatlichen Beihilfe 1,37 Mrd. EUR zurückzufordern.
Mit dem Urteil bestätigt das EuG den Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2015.
Dem Rechtsstreit liegt dem Grunde nach ein Verhalten von FRA aus dem Jahr 1997
zugrunde, als EDF sich auf die Öffnung des Energiebinnenmarktes vorbereitete und
in diesem Rahmen FRA bei einer Kapitalerhöhung auf eine Steuerforderung von ca.
1 Mrd. EUR gegenüber EDF verzichtete. Die Kommission sah darin eine unberechtigte
Beihilfe. Dagegen klagte EDF zunächst mit Erfolg bis zum EuGH, der 2012 entschied,
dass die Kommission die Maßnahme nicht ausreichend geprüft hätte. Daraufhin fasste
die Kommission 2015 nach eingehender Prüfung einen neuen Beschluss, den das
EuG jetzt bestätigte.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-01/cp180003de.pdf

EP; Bericht zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU
Das EP hat auf seiner Sitzung am 16.01.2018 den Initiativbericht von MdEP Andrea
Cozzolino (S&D/ITA) zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU
angenommen. Der Bericht betont, dass makroregionale Strategien weiterhin einen
unverzichtbaren innovativen Beitrag zur länderübergreifenden, sektorübergreifenden
und auf vielen Ebenen stattfindenden Zusammenarbeit in Europa leisten, deren
Möglichkeiten noch nicht ausreichend geprüft wurden. Sie würden darauf abzielen, die
Vernetzung auszubauen und die Wirtschaftsbeziehungen und den Wissenstransfer
zwischen den Regionen und Ländern zu konsolidieren. Das EP stellt fest, dass infolge
des Prozesses, sich auf mehreren Ebenen und mit mehreren Ländern/Regionen auf
ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, der Zugang zu EU-Mitteln im Rahmen
makroregionaler Strategien nach wie vor eine Herausforderung darstellt.

                       Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                 7
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0002+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EuRH; Prüfbericht zur Initiative „JASPERS“ als Bestandteil der Kohäsionspolitik
Am 11.01.2018 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (EuRH) seinen
Prüfbericht zur „Gemeinsamen Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in
europäischen Regionen“ (Joint Assistance to Support Projects in European Regions,
JASPERS). Dabei handelt es sich um eine von der Europäischen Investitionsbank
(EIB) verwaltete EU-Initiative, die die der EU seit 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten
bei der Beantragung von Kohäsions- und Regionalfondsmitteln unterstützen soll. Laut
Bericht weist JASPERS erhebliche Schwachstellen auf. Die Prüfer stellen fest, dass
die Initiative zu einer rascheren Projektgenehmigung beitrug und im Allgemeinen
positive Auswirkungen auf die Qualität der geprüften Projekte hatte, sich weder auf die
Ausschöpfung von EU-Mitteln, noch auf den geplanten Umfang an Projekten, deren
Ergebnisse und Umsetzungszeitrahmen auswirkte. Die Prüfer beanstandeten vor
allem den Mangel an klaren und messbaren Zielen bei JASPERS.
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_01/SR_JASPERS_DE.pdf

EP; Annahme des Berichts zur Überprüfung freiberuflicher Dienstleistungen
Das EP verabschiedete am 18.01.2018 den Bericht von MdEP Nicola Danti (S&D/ITL)
zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG mit Blick auf die Regulierung und die
Notwendigkeit einer Reform der freiberuflichen Dienstleistungen. Das EP begrüßt die
Initiative der Kommission, im Rahmen des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung
den Mitgliedstaaten (MS) Leitlinien bereitzustellen. Das EP ist der Überzeugung, dass
die Mitteilung der Kommission vom 10.01.2017 den MS dabei helfen kann,
freiberufliche Dienstleistungen besser zu regulieren sowie bewährte Verfahren
auszutauschen, damit sie die Regulierungsoptionen anderer MS verstehen können.
Der Bericht betont, dass eine wirksame Reglementierung von freiberuflichen
Dienstleistungen sowohl Verbrauchern als auch den Freiberuflern zugutekommen
sollte. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es den MS freisteht, neue Vorschriften
einzuführen oder geltende Vorschriften, die die Aufnahme oder Ausübung von
reglementierten Berufen einschränken, entsprechend ihren gesellschaftspolitischen
Vorstellungen und ihren sozioökonomischen Rahmenbedingungen zu ändern, wenn
dies durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Die MdEP sind der Ansicht,
dass eine angemessene und auf den Markt abgestimmte Reglementierung
freiberuflicher Dienstleistungen eine verbesserte Marktdynamik, niedrigere
Verbraucherpreise und eine höhere Leistungsfähigkeit und Effizienz der Branche
bewirken kann.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0019+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Kommission; Veröffentlichung des Beihilfeanzeigers 2017
Die Kommission hat am 16.01.2018 ihren Beihilfenanzeiger 2017 veröffentlicht, der
aus ihrer Sicht die erfolgreiche Modernisierung des EU-Beihilferechts bestätigt. Die
zuständige Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, nannte als einen der
zentralen Erfolge, dass 2016 mehr als 97% der neuen Beihilfemaßnahmen ohne
vorherige Genehmigung ausgezahlt worden seien. Im Rahmen der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hätte die Bürokratie abgenommen und die
Mittel könnten schneller verwendet werden: Damit könne sich die Kommission auf die
Maßnahmen konzentrieren, die den Wettbewerb am stärksten beeinflussen.
Gegenüber 2013 hat laut Anzeiger die Anzahl der Beihilfen um 25% zugenommen,
aber die Dauer der Bearbeitung um 20% abgenommen. Die Mitgliedstaaten haben
2016 0,71% des EU-BIP für Beihilfen ausgegeben, im Vergleich zu 0,68% 2015. DEU

                        Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                   8
hat 2016 1,31% des BIP in Staatsbeihilfen investiert und liegt damit im EU-Vergleich
im oberen Bereich. Rund 94% der Ausgaben europaweit dienten horizontalen Zielen
von gemeinsamem Interesse, wie z.B. Umweltschutz, Forschung, Entwicklung,
Innovation und regionale Entwicklung. In DEU wurden Beihilfen primär im Bereich des
Umweltschutzes in Anspruch genommen.
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/scoreboard/index_en.html

Europäische Umweltagentur; Autohersteller erreichen CO2-Grenzwerte für PKW
und Lieferwagen in 2016
Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat am 18.01.2018 ihren Bericht vorgelegt, der
bestätigt, dass alle europäischen Automobilhersteller ihre Zielvorgaben 2016 für neue
PKW und Lieferwagen erreicht haben. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen neu
zugelassener PKW lagen 2016 bei 118 g/km und somit rd. 1% niedriger als im Vorjahr,
jedoch deutlich besser als das Ziel von 130 g/km in 2015. In DEU lag der
durchschnittliche CO2-Wert für neu zugelassene PKW bei 126,9 g/km. Ab 2021 darf
die gesamte Neuwagenflotte in der EU im Schnitt nur noch 95 Gramm CO2 pro
Kilometer ausstoßen. Bei Lieferwagen lagen die durchschnittlichen Emissionen bei
164 g/km. Der Wert liegt zwar deutlich unter dem Grenzwert von 175 g/km für 2015,
jedoch deutlich über dem Grenzwert für 2020 von maximal 147 g/km. In DEU lagen
die durchschnittlichen Emissionen für Lieferwagen bei 178,7 g/km. Mit durchschnittlich
102 g/km bzw. 103 g/km hatten Peugeot und Citroen die niedrigsten CO2 Emissionen
bei neu zugelassenen PKW in 2016. Mit 44% ist Toyota der Hersteller in Europa, der
prozentual die meisten Fahrzeuge mit CO2-Emissionen unter 95 g/km zugelassen hat.
https://www.eea.europa.eu/publications/co2-emissions-new-cars-and-vans-2016

Kommission; Konsultation zu Bauprodukten eröffnet
Die Kommission hat am 22.01.2018 eine öffentliche Konsultation zu den EU-
Vorschriften über Produkte für den Hoch- und Tiefbau eröffnet, die bis 16.04.2018
läuft. Es handelt sich dabei um eine breit angelegte Online-Konsultation. Ziel der
Kommission ist, zu bewerten, ob es eine Initiative zur Überarbeitung der EU-
Vorschriften über Bauprodukte, u.a. der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 205/2011,
geben soll. Die Konsultation basiert auf dem Hinweis des im November 2016
vorgelegten Paketes zur Energieunion, demzufolge gegen die Fragmentierung des
Binnenmarktes für Bauprodukte vorgegangen werden muss.
https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-eu-rules-products-used-
construction-buildings-and-infrastructure-works_de

Energie

EP; Verabschiedung des Berichts zur Reform der Energieeffizienz-Richtlinie
Das EP verabschiedete am 17.01.2018 den Bericht von MdEP José Blanco López
(S&D/ ESP) zur Reform der Energieeffizienz-Richtlinie. Damit legte es seinen
Standpunkt für eine saubere und effiziente Energienutzung fest. Es sprach sich für ein
verbindliches 35 prozentiges Energieeffizienzziel für die gesamte EU im Jahr 2030
aus. National verbindliche Ziele für die einzelnen Mitgliedstaaten soll es nicht geben.
Die Endenergie-Einsparverpflichtung soll nach 2020 fortgeführt werden. Zudem
fordern die MdEP die Einbeziehung des Energieverbrauchs des Transportsektors in
die Berechnung der o.a. Verpflichtung. Diese Änderungen würden aus Sicht der MdEP
die Mitgliedstaaten verpflichten, erhebliche zusätzliche Anstrengungen zu
unternehmen, das Ziel auch zu erreichen. Mit der Verabschiedung des Standpunkts

                        Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                   9
des EP können die Triloggespräche zwischen EP, Rat und Kommission aufgenommen
werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0010+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EP; Verabschiedung des Berichts zur Reform der erneuerbaren Energien
Richtlinie
Das EP verabschiedete am 17.001.2018 den Bericht zur Reform der erneuerbaren
Energien-Richtlinie von MdEP Miroslav Poche (S&D/CZE). Die MdEP fordern darin
einen Anteil der erneuerbaren Energien in Höhe von 35% des
Bruttoendenergieverbrauchs der EU im Jahr 2030. Für den Verkehrssektor fordern die
MdEP einen Anteil von 12% der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor
bis 2030. Auch soll nach den Vorstellungen der MdEP der Anteil von sogenannten
Biokraftstoffe der ersten Generation auf die Werte von 2017 beziehungsweise auf
maximal 7% im Straßen- und Schienenverkehr begrenzt werden. Nach dem Willen der
MdEP sollen bis 2022 90% der Tankstellen entlang der transeuropäischen
Straßennetze mit Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein. Über
die Kosten und die Vergütung des Eigenverbrauchs sollten Anreize für die Entwicklung
intelligenterer Technologien zur Integration von Energie aus erneuerbaren Quellen
gesetzt und Eigenverbraucher von Energie aus erneuerbaren Quellen für
Investitionsentscheidungen zum gegenseitigen Vorteil der Verbraucher und der Netze
gewonnen werden. Um die Marktdurchdringung von Energie aus erneuerbaren
Quellen in der Wärme- und Kältebranche zu erleichtern, soll jeder Mitgliedstaat
angehalten werden, den Anteil der für die Wärme- und Kälteversorgung
bereitgestellten Energie aus erneuerbaren Quellen jährlich um mindestens
2 Prozentpunkte zu steigern. Die MdEP wollen auch die von der Kommission
vorgeschlagenen Regeln zu Fördersystemen ändern und fordern eine Anpassung der
Beihilfeleitlinien. Der Bericht enthält des Weiteren u.a. Aussagen zu den
Förderregelungen für erneuerbare Energie aus Biomasse. Mit der Verabschiedung des
Standpunkts des EP können die Triloggespräche zwischen EP, Rat und Kommission
aufgenommen werden.
 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0009+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EP; Verabschiedung des Berichts zum Verordnungsentwurf zum Governance-
System der Energieunion
Das EP verabschiedete am 17.01.2018 den Bericht von MdEP Michèle Rivasi
(Grüne/FRA) und Claude Turmes (GRÜNE/LUX) zum Verordnungsentwurf über ein
neues Governance-System der EU. Laut dem Bericht soll mit der Verordnung die
erforderliche Rechtsgrundlage für ein zuverlässiges, inklusives, kosteneffizientes,
transparentes und berechenbares Governance-System geschaffen werden, mit dem
die bis 2030 und langfristig angestrebten Ziele und Zielvorgaben der Energieunion im
Einklang mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015 im Anschluss an die
21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen („Übereinkommen von Paris“) erreicht werden sollen.
Das neue Governance-System der Energieunion soll vor allem zur Erreichung der
Ziele der Energieunion, insbesondere der Ziele des Rahmens für die Klima- und
Energiepolitik   bis    2030,    auf     dem     Gebiet     der   Verringerung     der
Treibhausgasemissionen, erneuerbarer Energieträger und der Energieeffizienz
beitragen. Nach Auffassung der MdEP ist aber auch eine Bewertung der
Wechselwirkungen zwischen den derzeitigen und den geplanten Strategien und
Maßnahmen zur Umstellung auf ein CO2-armes System erforderlich, und die
Mitgliedstaaten sollten eine quantitative oder qualitative Bewertung vorlegen. Mit der

                       Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                  10
Festlegung der Position des EP können auch hier die Triloggespräche zwischen
Kommission, Rat und EP aufgenommen werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0011+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Finanzdienstleistungen

EP; Erste Aussprache zur Überarbeitung der europäischen Aufsichtsbehörden
Der ECON-Ausschuss befasste sich am 24.01.2018 zum ersten Mal mit den
Vorschlägen der Kommission zur Überarbeitung des Europäischen Systems der
Finanzaufsicht (ESFS). Ko-Berichterstatter Burkhard Balz (EVP/DEU) kündigte eine
ambitionierte aber nicht übereilte Prüfung der Vorschläge an und betonte, dass seit
Gründung der drei Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), Märkte (ESMA) und
Versicherungen (EIOPA) viel erreicht worden sei, gleichzeitig aber auch neue
Herausforderungen bestünden. Daher sei ein Beibehalt der dreigeteilten
Aufsichtsstruktur ratsam, obgleich die Gewaltenteilung respektiert und die
Zusammenarbeit zwischen nationaler und europäischer Ebene verbessert werden
müsse. Auch Ko-Berichterstatterin Pervenche Berès (S&D/FRA) betonte mit Verweis
auf das gemeinsame, jüngst veröffentlichte Arbeitsdokument die Bedeutung der ESA-
Review, kündigte aber anhand der Überschneidungen mit aktuellen Vorhaben wie der
Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) bzw. des pan-europäischen Pensionsprodukts
(PEPP) eine kritische Prüfung an. Mehrere MdEP äußerten zudem Kritik an dem
Verfahren zur Umsiedlung der EBA, da – unabhängig von der geographischen
Entscheidung für Paris – das Mitbestimmungsrecht des EP missachtet worden sei.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180124-1430-
COMMITTEE-ECON

Kommission; Neue Vorschriften für elektronische Zahlungen in Kraft
Zum 13.01.2018 ist die von der Kommission im Juli 2013 vorgeschlagene und 2015
von beiden Gesetzgebern angenommene überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie
(PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366) in Kraft getreten. Laut Kommission werden durch
die neuen Vorschriften elektronische Zahlungen für Waren und Dienstleistungen für
die europäischen Verbraucher in jeder Hinsicht kostengünstiger, einfacher und
sicherer. Konkret zielen die Änderungen auf die Aktualisierung der europäischen
Zahlungsdienste zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen ab, um so mit dem
sich rasch entwickelnden Markt Schritt zu halten. Laut dem für Finanzstabilität,
Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständigen Kommissions-
Vizepräsidenten Valdis Dombrovskis stellt die Anwendung der Richtlinie einen
weiteren Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU dar. So
würden mit Inkrafttreten der PSD2 Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit-
und -kreditkarten abgeschafft, was zu jährlichen Einsparungen von mehr als
550 Mio. EUR führen würde.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-141_de.htm

Kommission; Kommission stellt im Rahmen der Agenda zur Risikominderung
ersten Fortschrittsbericht in Sachen Abbau notleidender Kredite vor
Die Kommission hat am 18.01.2018 ihren ersten Fortschrittsbericht zum Abbau
notleidender Kredite („non-performing loans“, NPL) in der EU vorgestellt und kommt
darin zu dem Schluss, dass sich der positive Trend rückläufiger NPL-Quoten und
steigender Deckungsquoten gefestigt und in der zweiten Jahreshälfte 2017 fortgesetzt
hat. Konkret unterstreicht der Bericht, dass die NPL-Quoten zuletzt in nahezu allen
Mitgliedstaaten zurückgegangen und im zweiten Quartal 2017 auf 4,6% gesunken

                       Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                11
sind, was im Jahresvergleich eine Absenkung von einem Prozent darstellt. Gleichwohl
bleibt die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr heterogen: während
nordeuropäische Staaten einen Anteil zwischen 1-2% aufweisen, liegt der Anteil fauler
Kredite in CYP bei 33% und GRI gar bei 46%. Insgesamt betont die Kommission aber,
dass die Umsetzung des Aktionsplans des Rates vom Juli 2017 in der EU planmäßig
verlaufe. Für März 2018 hat die Kommission ferner ein Maßnahmenpaket angekündigt,
das die NPL-Bestände weiter absenken und deren erneutes Auflaufen in Zukunft
verhindern soll. Angedacht sind dabei Vorschläge im Bereich aufsichtlicher
Maßnahmen, bezüglich der Reformierung des Rahmens für Umschuldung, Insolvenz
und Schuldeneinzug, in punkto Entwicklung von Sekundärmärkten für
ausfallgefährdete Vermögenswerte sowie in Bezug auf die Förderung der
Umstrukturierung des Bankensystems. Zudem fordert die Kommission EP und Rat auf,
sich so schnell wie möglich auf den derzeit beratenen Vorschlag zu
Unternehmensinsolvenzen zu einigen, da dies Unternehmen in finanziellen
Schwierigkeiten dabei helfen könnte, frühzeitig Umstrukturierungen durchzuführen.
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige
Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis wies bei Vorstellung des Berichts
darauf hin, dass es zur Verringerung der Risiken im Bankensektor und zur Vollendung
der Bankenunion unerlässlich sei, die Zahl der notleidenden Kredite zu senken.
Insofern seien die bisher erfolgten, gemeinsamen Anstrengungen von Banken,
Aufsichtsbehörden, Mitgliedstaaten und Kommission begrüßenswert, müssten aber
weiter forciert werden. Schließlich könnten durch den NPL-Abbau Banken in allen EU-
Ländern ihre volle Kapazität für die Kreditvergabe an Unternehmen und private
Haushalte zurückerlangen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-266_de.htm

Rat; Ecofin befasst sich mit notleidenden Krediten und Vollendung der
Bankenunion
Beim Treffen der EU Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) am 23.01.2018 standen
erneut Maßnahmen zur Reduzierung und Teilung von Risiken im Bankenbereich auf
der Agenda. Auf der Grundlage des jüngst vorgestellten Fortschrittsberichts der
Kommission zum Abbau notleidender Kredite baten die Minister, auch weiterhin über
den Zwischenstand und die für März 2018 geplanten Initiativen auf dem Laufenden
gehalten zu werden. Gleichzeitig bekräftigten die Minister die Ecofin-
Schlussfolgerungen vom Juni 2016, wonach zunächst maßgebliche Fortschritte bei
der Risikoreduzierung erfolgt sein müssten, bevor politische Verhandlungen zur
Risikoteilung, konkret der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) begonnen werden
könnten. Gleichwohl wurde das Ziel geäußert, sowohl auf dem EUR-Gipfel am
22./23.03.2018 erneut über das Thema zu sprechen und zudem bis Sommer einen
Fahrplan mit konkreten Vorgaben zu entwickeln.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2018/01/23/

EuRH; Rechnungshof sieht Verbesserungsbedarf beim Krisenmanagement der
EZB
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 16.01.2018 seinen Bericht „Die
Effizienz der Verwaltung der Europäische Zentralbank (EZB) auf dem Gebiet des
Krisenmanagements für Banken“ veröffentlicht. Darin konstatiert der Hof, dass die EZB
– nach anfänglichen Problemen – prinzipiell einen soliden Rahmen für das
Krisenmanagement geschaffen hat und die Ressourcen für die Bewertung von
Bankensanierungsplänen und die Beaufsichtigung von Banken in Krisensituationen
zufriedenstellend erfolgen. Gleichwohl werden aber auch zahlreiche Mängel
aufgelistet, deren Behebung aus Sicht des Hofs gerade vor dem Hintergrund der
zuletzt erfolgten Abwicklungen von zwei spanischen und einer italienischen Bank

                       Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                 12
notwendig erscheint. Konkret wird bemängelt, dass die Arbeitsanweisungen für die
Prüfung zur Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen nicht ausgereift sind und
keine Definition objektiver Kriterien oder Indikatoren zur Feststellung existieren, ob
eine Bank sich in einer Krisensituation befindet. Zudem fehlen aus Sicht des EuRH
Arbeitsanweisungen zur Bewertung des Kriteriums, ob eine Bank „ausfallend oder
wahrscheinlich ausfallend“ ist. Darüber hinaus könnten laut EuRH die noch nicht
abschließend definierten Regelungen für die externe Zusammenarbeit und
Koordinierung mit anderen            Aufsichtsbehörden und       dem     Einheitlichen
Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) zu Verzögerungen führen. Die
Prüfer weisen ferner darauf hin, dass trotz einer insgesamt positiv zu bewertenden
Zusammenarbeit die EZB die Bereitstellung wichtiger vom Hof angeforderter
Unterlagen verweigerte, sodass mitunter nur allgemeine Schlussfolgerungen über die
Gestaltung der EZB-Verfahren getätigt werden konnten. Zur Verbesserung des
Krisenmanagements spricht der EuRH acht Empfehlungen aus, darunter die
Verbesserung der Koordinierung mit externen Akteuren, die Schaffung eines internen
Regelwerks für die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten, die
Weiterentwicklung der Arbeitsanweisungen für Prüfungen zur Anwendung von
Frühinterventionsmaßnahmen sowie die Einführung einer Berichterstattung zur
systematischen Überwachung der Qualität der Vermögenswerte. Die EZB hat nach
eigenen Angaben bereits sechs der Empfehlungen akzeptiert und verweist darauf,
dass einige bereits umgesetzt würden. Gleichwohl ist die EZB rechtlich nicht
verpflichtet, die Empfehlungen des EuRH umzusetzen.
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR18_02/INSR_SSM2_DE.pdf

Finanzen

Euro-Gruppe, Rat; Umsetzung der finanzpolitischen Maßnahmen in GRI begrüßt
Auf ihrer Tagung am 22.01.2018 begrüßte die Euro-Gruppe die Umsetzung fast aller
GRI-Maßnahmen. Insbesondere habe GRI für 2018 einen Haushalt verabschiedet, der
mit dem vereinbarten Primärüberschussziel von 3,5% des BIP im Einklang stehe.
Darüber hinaus seien die für 2015 bis 2017 festgelegten finanzpolitischen Ziele sogar
übertroffen worden. Die Euro-Gruppe appellierte an die griechischen Behörden, die
noch ausstehenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Danach würden die
Leitungsgremien des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) voraussichtlich die
Auszahlung der vierten Tranche des ESM-Programms in Höhe von 6,7 Mrd. EUR
genehmigen. Das ESM-Programm für GRI werde voraussichtlich im August 2018
auslaufen.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/01/22/eg-remarks-by-
mc/

Euro-Gruppe, Rat; Vijlbrief neuer Vorsitzender der Euro-Arbeitsgruppe
Am 22.01.2018 wurde Hans Vijlbrief als neuer Vorsitzender der Euro-Arbeitsgruppe,
des Vorbereitungsgremiums der Euro-Gruppe, bestätigt. Er folgt damit am 01.02.2018
auf Thomas Wieser, der dieses Amt seit 2012 bekleidet hatte. Hans Vijlbrief wird
außerdem als Präsident des Wirtschafts- und Finanzausschusses fungieren, der dem
Rat „Wirtschaft und Finanzen“ zuarbeitet und die wirtschaftspolitische Koordinierung
zwischen den Mitgliedstaaten fördert.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/01/22/eg-remarks-by-
mc/

                       Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                  13
Euro-Gruppe, Rat; Finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen
Am 22.01.2018 tauschte sich die Euro-Gruppe über die vom Internationalen
Währungsfonds (IWF) im Rahmen ihrer sog. Artikel-IV-Konsultationen vorgelegten
Schlussfolgerungen zum Europäischen Währungsraum aus. Diese zeigten, so der
neue Präsident der Euro-Gruppe Mario Centeno, dass sich die wirtschaftliche Lage in
nahezu allen Ländern des Euroraums deutlich verbessert hätte. Vor diesem
Hintergrund erarbeitete die Euro-Gruppe einen Empfehlungsentwurf zur
Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2018 im Rahmen des Europäischen
Semesters, welcher sich laut Centeno auf Wachstum und Beschäftigung,
Steuerfragen, das Funktionieren des Arbeitsmarktes, den Finanzsektor und die
Architektur des Euroraums konzentriert. Die Empfehlungen zum Europäischen
Semester wurden am 23.01.2018 vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ angenommen.
Weiterhin berieten die Minister über das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/01/22/eg-remarks-by-
mc/
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/01/23/council-
recommendation-on-the-economic-policy-of-the-EUR-area/

Rat; Veröffentlichung von Schlussfolgerungen zum 7. Bericht der Kommission
über     den       Warnmechanismus          (AMR)      bei     makroökonomischen
Ungleichgewichten
Am 23.01.2018 veröffentlichte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ seine
Schlussfolgerungen zum Bericht der Kommission über den AMR für 2018. Darin
stimmte der Rat mit den Analysen und Bewertungen der Kommission im Allgemeinen
überein. U.a. begrüßte er, dass sich wirtschaftliche Ungleichgewichte und Risiken im
Zuge der guten wirtschaftlichen Lage abgebaut hätten. Besorgt zeigte er sich über die
Beobachtung, dass sich die Reformbemühungen in den Mitgliedstaaten verlangsamt
hätten. Die Mitgliedstaaten sollten die durch die gute Wirtschaftslage gegebene
Möglichkeit zu weiteren Reformen nutzen, so der Rat. Die Veröffentlichung des AMR-
Berichtes markiert den Anfang der Durchführung des jährlichen Verfahrens zu
makroökonomischen          Ungleichgewichten,        welches     makroökonomische
Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten der EU oder dem europäischen
Währungsraum identifizieren, verhindern und bekämpfen soll.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/01/23/council-
conclusions-on-the-2018-alert-mechanism-report/

Rat; Schlussfolgerungen zu den makroökonomischen und finanzpolitischen
Leitlinien für die Mitgliedstaaten veröffentlicht
Am 23.01.2018 veröffentlichte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ seine
Schlussfolgerungen zu der von der Kommission veröffentlichten jährlichen
Wachstumserhebung für 2018. Diese am Anfang des Europäischen Semesters
veröffentlichte Erhebung setzt die Prioritäten für die Wirtschaftspolitik, auf die sich die
EU und ihre Mitgliedstaaten im kommenden Jahr nach Meinung der Kommission
konzentrieren sollten. Der Rat stimmte mit den für 2018 gesetzten Prioritäten überein:
Investitionsförderung, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen und das
langfristige Wachstum zu steigern, Strukturreformen zur Modernisierung der
Volkswirtschaften und eine verantwortungsbewusste Fiskalpolitik. In seinen
Schlussfolgerungen bezieht der Rat auch zum Europäischen Semester für 2018
Stellung.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/01/23/council-
conclusions-on-macroeconomic-and-fiscal-guidance-to-the-member-states-annual-
growth-survey/

                         Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                     14
Kommission; MwSt.-Vorschlag für flexiblere Steuersätze und weniger
Verwaltungsaufwand für KMU
Am 18.01.2018 schlug die Kommission vor, die MwSt.-Systemrichtlinie gemäß Art. 113
AEUV zu ändern. Der Rat müsste einstimmig nach EP-Konsultation zustimmen. Die
Änderung soll den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der MwSt.-
Sätze einräumen und das steuerliche Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) verbessern. Gemäß den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten
von Kleinunternehmen getätigte Verkäufe von der MwSt. befreien, sofern diese einen
bestimmten, von Land zu Land unterschiedlichen Jahresumsatz nicht übersteigen.
Expandierende KMU verlieren das Anrecht auf Vereinfachungsmaßnahmen, sobald
der Schwellenwert für die Steuerbefreiung überschritten wird. Diese
Steuerbefreiungen stehen außerdem nur inländischen Unternehmen zur Verfügung.
Das bedeutet, dass keine einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für innerhalb der EU
tätige Kleinunternehmen herrschen. Neben der Beibehaltung der derzeitigen
Schwellenwerte für Steuerbefreiungen sehen die nun vorgelegten Vorschläge vor:
einen EU-weiten Umsatzschwellenwert von 2 Mio. EUR, bis zu dem
Vereinfachungsmaßnahmen für alle – steuerbefreiten und nicht steuerbefreiten –
Kleinunternehmen anwendbar sind; die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten alle
Kleinunternehmen, die für eine MwSt.-Befreiung infrage kommen, von ihren Pflichten
im Hinblick auf Registrierung, Rechnungstellung, Aufzeichnung und Mitteilung
befreien; einen Umsatzschwellenwert von 100.000 EUR, der Unternehmen, die in
mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, ermöglichen würde, die MwSt.-Befreiung in
Anspruch zu nehmen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-185_de.htm

Kommission; Eröffnung einer Untersuchung über polnische Steueranreize für
Werften
Am 15.01.2018 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung einer
polnischen Steuerregelung für Werften ein. Ein im September 2016 verabschiedetes
Gesetz räumt polnischen Werften die Möglichkeit ein, anstelle der Körperschafts- oder
Einkommenssteuer eine einprozentige Pauschalsteuer für Umsätze aus dem Bau und
Umbau von Schiffen zu zahlen. Die Kommission hat Bedenken, dass es sich bei der
pauschalen Umsatzsteuer um unzulässige Betriebsbeihilfe handeln könnte.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-242_de.htm

Kommission; Kommissar Oettinger besucht die NDL im Rahmen der
Konsultationen zur Zukunft der EU-Finanzen
Am 18.01.2018 besuchte Haushalts-Kommissar Günther Oettinger die NDL im Zuge
seiner Konsultationsreise durch die Mitgliedstaaten zur Zukunft der EU-Finanzen,
namentlich des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die auf der Reise
gesammelten Ansichten der interessierten Parteien sollen bei der Vorbereitung des
nächsten MFR berücksichtigt werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-344_en.htm

EuRH; Unwirksame Umsetzung des Verfahrens bei makroökonomischen
Ungleichgewichten vorgeworfen
Am 23.01.2018 veröffentlichte der EuRH einen Prüfbericht zum Verfahren bei einem
makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP). Darin kamen die Prüfer zu dem Schluss,
das Verfahren bei einem MIP sei zwar im Allgemeinen gut ausgestaltet und beruhe auf
qualitativ hochwertigen Analysen. Derzeit werde es aber nicht so umgesetzt, dass eine
wirksame Vermeidung und Korrektur von Ungleichgewichten sichergestellt sei. So
habe die Kommission trotz bestehendem Anlass nie die Einleitung eines Verfahrens
bei einem übermäßigen Ungleichgewicht empfohlen. Dabei handele es sich um ein

                       Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018                 15
striktes Überwachungssystem, das auch die Option von Sanktionen einschließe.
Darüber hinaus sei der Prozess in einigen wichtigen Phasen, etwa bei der
Formulierung der länderspezifischen Empfehlungen, in erster Linie politisch und nicht
fachlich. Die Kriterien, die den endgültigen Entscheidungen des Kollegiums zu Grunde
lägen, seien nicht transparent, so die Prüfer. Auch die Haushaltspolitik werde trotz ihrer
Bedeutung für externe Ungleichgewichte in den MIP-relevanten Empfehlungen nicht
berücksichtigt.
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR18_03/INSR_MIP_DE.pdf

Eurostat; Rückgang des saisonbereinigten öffentlichen Defizits im Euroraum auf
0,3% des BIP
Am 24.01.2018 veröffentlichte Eurostat die Daten des saisonbereinigten öffentlichen
Defizits im EUR-Raum (ER19) und der EU28 für das dritte Quartal 2017. Sowohl im
ER19 als auch in den EU28 war ein Rückgang des Defizites zu verzeichnen. Im ER19
sank das Defizit von 1,0% des BIP im zweiten Quartal 2017 auf 0,3% im dritten Quartal
2017. In der EU28 gab es einen Rückgang des Defizites von 1,2% auf 0,6% des BIP.
In DEU stieg der Überschuss von 0,6% des BIP im zweiten Quartal 2017 auf 2,5% im
dritten Quartal 2017. Sowohl im Euroraum als auch in der EU28 gab es einen leichten
Anstieg der Einnahmen und einen leichten Rückgang der Ausgaben. Im ER19 stiegen
die Einnahmen von 46,1% auf 46,2%, in der EU28 von 44,7% auf 44,8%. Die
Gesamtausgaben sanken im ER19 von 47,1% auf 46,5% und in der EU28 von 45,9%
auf 45,4%.
http://europa.eu/rapid/press-release_STAT-18-425_en.htm

Eurostat; Öffentlicher Schuldenstand im Euroraum auf 88,1% des BIP gesunken
Am 24.01.2018 veröffentlichte Eurostat die Daten zum öffentlichen Schuldenstand im
Euroraum (ER19) und der EU28 für das dritte Quartal 2017. Im Vergleich zum zweiten
Quartal 2017 sank der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP von 89,0%
auf 88,1% für den ER19 und von 83,3% auf 82,5% in der EU28. Beim ER19 machten
Schuldverschiebungen 80,3%, Kredite 16,5%, zwischenstaatliche Kredite 2,1% und
Bargeld und Einlagen 3,1% des BIP aus. Bei der EU28 belief sich der Anteil der
Schuldverschiebungen auf 81,4%, der Kredite auf 14,5%, der zwischenstaatlichen
Kredite auf 1,6% und des Bargeldes und der Einlagen auf 4,2%. Die höchsten
Verschuldungsquoten haben GRI, ITL und PTL, die niedrigsten EST, LUX und BUL.
DEU liegt mit einer Verschuldungsquote von 65,1% des BIP im unteren Mittelfeld, was
einem Rückgang von 0,9% im Vergleich zum zweiten Quartal 2017 und einem
Rückgang von 4,1% im Vergleich zum dritten Quartal 2016 entspricht. Bei den
Komponenten der Schulden in DEU liegt der Anteil von Schuldverschiebungen bei
47,6%, bei Krediten bei 17,0%, bei zwischenstaatlichen Krediten bei 2,1% und bei
Bargeld und Einlagen bei 0,5% des BIP.
http://europa.eu/rapid/press-release_STAT-18-424_en.htm

Soziales

Kommission; Integration von Migranten auf lokaler Ebene
Die Kommission teilte am 24.01.2018 mit, sie wolle nationale und regionale Behörden
besser bei der Integration von Migranten unterstützen. Ein neuer Instrumentenkasten
soll dabei helfen, verfügbare EU-Mittel ausfindig zu machen und lokale
Integrationsstrategien auszuarbeiten. So können beispielsweise im Bildungsbereich
unterschiedliche EU-Fonds gemeinsam genutzt werden, um Schulen inklusiver und
segregationsfrei zu gestalten. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung

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(EFRE) bezuschusst verbesserte und barrierefreie Einrichtungen. Der Europäische
Sozialfonds (ESF) und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) können für
besondere Schulungen für Lehrkräfte im Zusammenhang mit der Verhinderung des
Schulabbruchs genutzt werden, während aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen (FEAD) materielle Unterstützung für bedürftige
Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden kann. Mit dem Instrumentenkasten
sollen lokale Integrationsstrategien ausgearbeitet werden, die mit entsprechenden
Synergien durch EU-Mittel gefördert werden, und zwar noch in der laufenden
Haushaltsperiode 2014-2020. Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen und
Regionalkommissarin Corina Crețu stellten das Projekt gemeinsam vor und betonten,
die optimale Nutzung von EU-Ressourcen, wie dem ESF, spiele eine wichtige Rolle,
wenn es darum geht, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu
fördern und gleichzeitig in die bereits in der EU vorhandenen Arbeitskräfte zu
investieren.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180124-integration-von-migranten-auf-lokaler-
ebene_de

Kommission, EASPD; Studie zum Ausbau Sozialer Infrastruktur vorgestellt
Die Kommission und die European Association of Service Providers for Persons with
Disabilities (EASPD) stellten am 23.01.2018 ihre Studie zum Investitionsbedarf in
Soziale Infrastruktur in der EU vor. Darin wird dargelegt, wie Investitionsanreize in der
Gesundheitspflege, Langzeitpflege, Erziehung und Sozialem Wohnen in der EU
gefördert werden könnten. Die Studie wurde von einer Arbeitsgruppe „High-Level Task
Force on Investing in Social Infrastructure in Europe“ unter Leitung des ehemaligen
Kommissionspräsidenten Romano Prodi erstellte und unterstreicht den Bedarf an
Investitionen in diesen Bereichen. Sie empfiehlt praktische Schritte der EU und der
relevanten Interessenvertreter, um Finanzierungslücken zu schließen. Über ein Jahr
lang hat die Arbeitsgruppe zahlreiche Interessenvertreter, auch aus der
Investmentbranche, zu Beratungen zusammengeführt, um Bedarfe zu identifizieren
und Instrumente zur Finanzierung zu empfehlen.
https://ec.europa.eu/info/publications/economy-finance/boosting-investment-social-
infrastructure-europe_en

EASPD; Innovationsstrategie zur Inklusiven Bildung und Erziehung
Die European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (EASPD)
stellte am 22.01.2018 in Brüssel ihre neue Strategie „Commit 2018-2021“ zur
Implementierung der VN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK) vor. Damit wolle die
EASPD ihre Schlüsselrolle als Sprachrohr für Behinderte stärken. Im Januar 2018
beginnen dazu zwei neue Projekte zur Inklusiven Bildung und Frühkindlichen
Erziehung („Inclusive Education and Early Childhood Intervention, ECI). Für ECI wolle
man Dienstleistungen zur Partizipation entwickeln und positive Erfahrungswerte für
inklusive Bildung sammeln. Beide Projektteile dienen Kindern mit Behinderungen, um
diese in die Lage zu versetzen zu lernen und sich in einem inklusiven Umfeld zu
entwickeln – unter vollem Genuss ihrer Rechte für gleiche Chancen. Die EASPD hoffe,
in diesem Projekt innovative Methoden entwickeln zu können, um alle EASPD-
Mitglieder, die im Bildungsbereich und in der frühkindlichen Erziehung tätig sind, zu
stärken. Ferner wolle die EASPD Entscheider und Interessenvertreter im
Bildungsbereich informieren.
http://www.easpd.eu/en/content/back-school-innovation-inclusive-education

EuGH; Sozialabgaben auf Vermögen französischer Staatsbürger in Drittstaaten
Der EuGH entschied am 18.01.2018 in der Rechtssache C-45/17 (Jahin /
Französische Sozialversicherung), dass auf Einkünfte aus Vermögen französischer

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