Bericht aus Brüssel - Hessen.de
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Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Seite Institutionelles 3 Europäisches Parlament 5 Ausschuss der Regionen 7 Wirtschaft 7 Energie 9 Finanzdienstleistungen 11 Finanzen 13 Soziales 16 Gesundheit und Verbraucherschutz 20 Umwelt 21 Landwirtschaft 23 Justiz 24 Inneres 26 Bildung und Kultur 28 Information, Kommunikation und Medien 29 EU-Förderprogramme 30 Veranstaltungen 32 Vorschau 35 Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 2
Institutionelles Rat; Programm des bulgarischen Vorsitzes im Rat der EU Zum 01.01.2018 hat BUL erstmalig den Vorsitz im Rat der EU übernommen. Die bulgarische Ratspräsidentschaft steht unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“. Dies soll den Gedanken eines geeinten und solidarischen Europas widerspiegeln. Folgende vier Schwerpunkte wurden für das Programm gewählt: „Die Zukunft Europas und junge Menschen – Wirtschaftswachstum und sozialer Zusammenhalt“, „Europäische Perspektive und Konnektivität des westlichen Balkans“, „Sicherheit und Stabilität in einem starken und geeinten Europa“ und „Digitale Wirtschaft und erforderliche Kompetenzen für die Zukunft“. Im Mittelpunkt steht vor allem das Thema „Beziehungen der EU zum Westbalkan“. BUL hat vor, die Beziehungen zwischen der EU und den Staaten des Westbalkans zu verbessern und eine greifbare europäische Perspektive für den westlichen Balkan zu schaffen. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist für BUL die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. https://eu2018bg.bg/de/programme Termine der bulgarischen Ratspräsidentschaft 2018 Europäischer Rat 23.02.2018 (informell), 22./23.03.2018, 28./29.06.2018 Rat der Landwirtschaft und Fischerei 29.01.2018, 19.02.2018, 16./17.04.2018, 14.05.2018, 03.-05.06.2018, 18./19.06.2018 Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport 15.02.2018 (Bildung), 28.02.2018 (informell zum Thema Kultur), 22./23.05.2018 Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz 15.03.2018 (Sozialpolitik), 17./18.04.2018 (informell zu Sozialpolitik), 23.04.2018 (Gesundheit), 21.06.2018 (Sozialpolitik), 22.06.2018 (Gesundheitspolitik) Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie 26.02.2018, 07.06.2018 (Verkehr), 08.06.2018 (Telekommunikation), 11.06.2018 (Energie) Rat für Justiz und Inneres 25./26.01.2018 (informell), 08./09.03.2018, 19.04.2018, 04./05.06.2018 Rat für Wettbewerbsfähigkeit 01.02.2018 (informell), 12./13.03.2018, 28./29.05.2018 Rat für Umwelt 05.03.2018, 10./11.04.2018 (informell), 19.04.2018 (informell), 25.06.2018 Rat für Allgemeine Angelegenheiten 29.01.2018, 27.02.2018, 20.03.2018, 12.04.2018 (Kohäsionsfragen), 24.04.2018, 14.05.2018, 26.06.2018 Rat für Auswärtige Angelegenheiten 22.01.2018, 15./16.02.2018, 26.02.2018, 27.02.2018 (informell zu Handel), 06.03.2018 (Verteidigung), 16.04.2018, 05.05.2018 (informell zu Verteidigung), 28.05.2018, 25.06.2018 Rat für Wirtschaft und Finanzen 23.01.2018, 20.02.2018, 13.03.2018, 27./28.04.2018, 25.05.2018, 22.06.2018 Internationale Ministertagungen: 05.02.2018 (Assoziationsrat EU-Georgien), 09.02.2018 (Kooperationsrat EU- Aserbaidschan), 19.03.2018 (Assoziationsrat EU-Algerien) Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 3
Brexit; Aussprache über den Stand der Brexit-Verhandlungen im Ausschuss für konstitutionelle Fragen Am 23.01.2018 präsentierte MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL), Koordinator des EP für die Verhandlungen über den Austritt von GBR aus der EU, im Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EP (AFCO) den derzeitigen Stand der Brexit- Verhandlungen und das weitere Vorgehen in Phase zwei der Verhandlungen, die im Dezember 2017 eingeleitet wurden. Als die drei wesentlichen Aspekte der zweiten Verhandlungsphase nannte MdEP Verhofstadt die Ausarbeitung eines Austrittsabkommens, die Regelung der Übergangsphase sowie eine Einigung über die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR. Für die Ausarbeitung des Austrittsabkommens steht laut MdEP Verhofstadt eine endgültige Einigung insbesondere über die drei entscheidenden Themen IRL, Bürgerrechte und finanzielle Vereinbarungen noch aus. Hierbei hat das EP ein besonderes Mitgestaltungsinteresse, insbesondere bei der noch ungeklärten Frage über die Prozesse der Gewährleistung und Durchsetzung der Bürgerrechte. Interesse besteht darüber hinaus an der noch ungewissen Rolle des EuGH bezüglich der Durchsetzung der Bürgerrechte. Ein weiterer Bestandteil des Austrittsabkommens ist die Regelung der Übergangsphase. Ist diese abschließend geklärt, könnten voraussichtlich im April 2018 die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen beginnen. Die Vereinbarung über die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen soll in Form einer politischen Erklärung zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und GBR an das Austrittsabkommen angehängt werden, was dem EP eine Mitsprachemöglichkeit verleiht. Das EP plant, einen Beschluss mit konkreten und detaillierten Angaben über seine Visionen für die zukünftigen Beziehungen zwischen GBR und der EU bis zur Plenartagung Anfang März zu fassen. Nach Einschätzung von MdEP Verhofstadt wird die zweite Phase der Verhandlungen noch komplizierter und schwieriger als die erste Phase werden. http://web.ep.streamovations.be/index.php/event/stream/180123-0900-committee- afco Kommission; Task Force Subsidiarität tagt zum ersten Mal Am 25.01.2018 hat die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einberufene neue „Task Force für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ erstmals getagt. Sie besteht derzeit aus sechs Mitgliedern; aus DEU ist Michael Schneider, Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Sachsen-Anhalt, als Vertreter des AdR dabei. Die übrigen Mitglieder sind weitere Vertreter des AdR sowie nationaler Parlamente. Für das EP hat die Kommission drei Positionen vorgesehen; das EP hat aber entschieden, keine Mitglieder zu benennen. Dies entspricht der Politik des EP, keine Mitglieder in von der Kommission einberufene Arbeitsgruppen, die sich mit Angelegenheiten befassen, in denen das EP Ko-Legislator ist, zu entsenden. Deshalb bleiben diese Positionen unbesetzt. Die Task Force arbeitet unter dem Vorsitz des Ersten Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, und wird dem Kommissionspräsidenten bis zum 15.07.2018 einen Bericht vorlegen. Die Task Force soll Empfehlungen zur besseren Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erarbeiten und vorschlagen, in welchen Bereichen Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten zurückübertragen oder ihnen endgültig zurückgegeben werden können. Darüber hinaus soll auch diskutiert werden, wie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser in die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik einbezogen werden können. Die Kommission hatte am 14.11.2017 bekannt gegeben, eine Task Force für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit einzusetzen (vgl. BaB 21/2017). https://portal.cor.europa.eu/subsidiarity/TaskForce/Pages/welcome.aspx Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 4
EP; Zusammensetzung des EP nach Brexit Der EP-Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) stimmte am 23.01.2018 im Rahmen des Berichtsentwurfs Danuta Maria Hübner (EVP/POL) und Pedro Silva Pereira (S&D/PTL) über die neue Verteilung der EP-Sitze für die Wahlperiode 2019- 2024 ab. Der Bericht soll in der Februarplenarsitzung (05.-08.02.2018) angenommen werden. Mit dem Plenarbeschluss legt das EP dem Europäischen Rat auf der Grundlage seines in Artikel 14 Absatz 2 EUV verankerten Initiativrechts einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates über die Zusammensetzung des EP vor. Auf GBR entfallen derzeit 73 Mandate, die nach dem Brexit 2019 frei werden. Nach dem Brexit – so der angenommene Bericht – soll ein Teil der frei werdenden britischen Sitze neu verteilt und der Rest in einer Reserve „geparkt“ werden. Die EP-Sitze würden damit 2019 zunächst von 751 auf 705 reduziert. Nach Auffassung des AFCO sollen 27 Sitze an 14 Mitgliedstaaten (MS) gehen, die heute gemessen an der Bevölkerung zu wenige MdEP haben. Dies sind: FRA 74+5, ITL 73+3, ESP 54+5, POL 51+1, ROM 32+1, NDL 26+3, SWE 20+1, AUT 18+1, DNK 13+1, SLK 13+1, FIN 13+1, IRL 11+2, KRO 11+1 und EST 6+1. Die Sitze für DEU bleiben unverändert bei 96, da in Artikel 14(2) EUV eine Obergrenze von 96 pro MS festgelegt worden ist. Die übrigen 46 Sitze könnten nach Auffassung des AFCO für künftige Beitrittsländer und für sogenannte „transnationale Listen“ reserviert werden. An Kandidaten aus länderübergreifenden Listen sollen mindestens 27 Sitze vergeben werden. Europäisches Parlament Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 15. - 18.01.2018 in Straßburg Debatte zur Bilanz des Dezember-EU-Gipfels und zum Brexit In einer Debatte mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über die Schlussfolgerungen des EU- Gipfels vom 14./15.12.2017 warnten die MdEP am 16.01.2018 die britische Regierung davor, eine Brexit-Übergangsvereinbarung für selbstverständlich zu halten, und betonten die Notwendigkeit, das Austrittsabkommen so schnell wie möglich zu formalisieren. Außerdem forderten sie die britische Regierung auf, ihre Vision für die angestrebten künftigen Beziehungen des Landes zur EU klar darzulegen und dabei keine Scheinerfolge wie die Änderung der Farbe der Reisepässe zu feiern, die sich die Bürger ohnehin schon vorher aussuchen konnten. Einige MdEP haben deutlich gemacht, dass es für ein Land unter keinen Umständen vorteilhafter sein könnte, kein EU-Mitglied zu sein. Andere betonten, dass die Verhandlungen zwischen der EU und GBR zwangsläufig zäh sein werden. Der Grund dafür sei jedoch, betonten sie, dass alle Beteiligten das Beste für ihre Bürger erreichen wollen. Der Brexit-Koordinator des EP, MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL), unterstrich die Notwendigkeit von Garantien in Bezug auf die Antragsverfahren für EU-Bürger, die in Zukunft in GBR leben wollen, und hob hervor, dass der von GBR vorgeschlagene neue Aufenthaltsstatus erst am Ende der Übergangszeit in Kraft treten sollte. Die MdEP begrüßten auch die konkreten Schritte, die kürzlich in Richtung einer verstärkten Verteidigungszusammenarbeit zwischen den EU-Ländern unternommen wurden, betonten die Notwendigkeit einer Reform der Eurozone und forderten mehr EU-weite Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen und der Jugendarbeitslosigkeit. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+CRE+20180116+ITEM-003+DOC+XML+V0//DE&language=DE Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 5
Paket „Saubere Energie“ Das EP sprach sich am 17.01.2018 für verbindliche EU-weite Zielvorgaben aus, die eine Verbesserung der Energieeffizienz um 35%, einen Mindestanteil von 35% der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch und einen Anteil von 12% der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor bis 2030 vorsehen. Um diese Gesamtziele zu erreichen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre eigenen nationalen Ziele festzulegen, die im Einklang mit dem Gesetz über das Governance-System der Energieunion überwacht und erreicht werden müssen (siehe Beitrag unter „Energie“). Güter mit doppeltem Verwendungszweck Die EU-Exportkontrollen sollten auch für Instrumente zur digitalen Überwachung gelten, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden, so die MdEP in einer Abstimmung im Rahmen des Berichts von MdEP Klaus Buchner (GRÜNE/DEU) am 17.01.2018. Damit ist der Standpunkt des EP für die Verhandlungen mit dem Ministerrat festgelegt. Die EU aktualisiert derzeit ihre Vorschriften für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, um mit neuen Technologien Schritt zu halten und zu verhindern, dass autoritäre Regime ihre Bürger mit Hilfe europäischer Erzeugnisse ausspionieren. Güter und Technologien, die für den Einsatz unter friedlichen zivilen Bedingungen bestimmt sind, aber auch für den Bau von Massenvernichtungswaffen oder bei Terroranschlägen verwendet werden können, unterliegen bereits der Ausfuhrkontrollregelung der EU. Die neuen Vorschriften würden bestimmte Instrumente für die digitale Überwachung in die Liste der Gegenstände aufnehmen, deren Ausfuhr durch die nationalen Behörden genehmigt werden muss. Dazu gehören Geräte zum Abhören von Mobiltelefonen, zum Hacken von Computern, zur Umgehung von Passwörtern oder zur Identifizierung von Internetnutzern, da solche Güter mit doppeltem Verwendungszweck weit verbreitet sind, um Zivilisten, politische Oppositionelle und Aktivisten auf der ganzen Welt zu unterdrücken. Die MdEP wollen den Schutz der Menschenrechte stärken und ein System schaffen, welches ohne Verzögerungen mit neuen Technologien Schritt halten kann. Der Standpunkt des EP für die Verhandlungen mit dem Ministerrat wurde mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 571 - 29 - 29 angenommen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0006+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten Am 18.01.2018 nahm das EP den Initiativbericht von MdEP Romana Tomc (EVP/SLO) mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 512 – 50 – 63 an. Bei dem Bericht handelt es sich um einen Umsetzungsbericht, der in erster Linie die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen beleuchtet, die das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Finanzierung der Tätigkeiten im Rahmen der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten ist (siehe Beitrag unter „Soziales“). Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Notwendigkeit einer Reform der freiberuflichen Dienstleistungen Am 18.01.2018 nahm das EP den Initiativbericht von MdEP Nicola Danti (S&D/ITL) mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 490 – 54 – 38 an. Es handelt sich hierbei um einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (siehe Beitrag unter „Wirtschaft“). Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 6
Ausschuss der Regionen AdR; NAT-Fachkommissionsitzung Am 22.01.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission NAT für Natürliche Ressourcen statt. Für Hessen nahm Staatssekretär Weinmeister teil. Dabei wurden Meinungsaustausche zu folgenden Arbeitsdokumenten durchgeführt: „Halbzeitüberprüfung der EU-Forststrategie“ sowie „Der EMFF nach 2020 – Investitionen in die Menschen an Europas Küsten“. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142567&meetingS essionId=2176764 AdR; ECON-Fachkommissionsitzung Am 23.01.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission ECON für Wirtschaftspolitik statt. Dabei wurden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmeentwürfen durchgeführt: „Eine europäische Industriestrategie: Rolle und Perspektive der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften“, „Vorschlag für einen Europäischen Verteidigungsfonds“ sowie „Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU“. Daneben wurde ein Meinungsaustausch zu Arbeitsdokument „Paket öffentliche Auftragsvergabe“ durchgeführt. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142599&meetingS essionId=2176796 Wirtschaft EuG; FRA muss Beihilfe an den Energiekonzern EDF zurückfordern Das Gericht der EU (EuG) entschied mit Urteil vom 16.01.2018 in der Rechtssache T-747/15, dass FRA verpflichtet ist, im Rahmen einer dem französischen Energiekonzern EDF gewährten staatlichen Beihilfe 1,37 Mrd. EUR zurückzufordern. Mit dem Urteil bestätigt das EuG den Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2015. Dem Rechtsstreit liegt dem Grunde nach ein Verhalten von FRA aus dem Jahr 1997 zugrunde, als EDF sich auf die Öffnung des Energiebinnenmarktes vorbereitete und in diesem Rahmen FRA bei einer Kapitalerhöhung auf eine Steuerforderung von ca. 1 Mrd. EUR gegenüber EDF verzichtete. Die Kommission sah darin eine unberechtigte Beihilfe. Dagegen klagte EDF zunächst mit Erfolg bis zum EuGH, der 2012 entschied, dass die Kommission die Maßnahme nicht ausreichend geprüft hätte. Daraufhin fasste die Kommission 2015 nach eingehender Prüfung einen neuen Beschluss, den das EuG jetzt bestätigte. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-01/cp180003de.pdf EP; Bericht zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU Das EP hat auf seiner Sitzung am 16.01.2018 den Initiativbericht von MdEP Andrea Cozzolino (S&D/ITA) zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU angenommen. Der Bericht betont, dass makroregionale Strategien weiterhin einen unverzichtbaren innovativen Beitrag zur länderübergreifenden, sektorübergreifenden und auf vielen Ebenen stattfindenden Zusammenarbeit in Europa leisten, deren Möglichkeiten noch nicht ausreichend geprüft wurden. Sie würden darauf abzielen, die Vernetzung auszubauen und die Wirtschaftsbeziehungen und den Wissenstransfer zwischen den Regionen und Ländern zu konsolidieren. Das EP stellt fest, dass infolge des Prozesses, sich auf mehreren Ebenen und mit mehreren Ländern/Regionen auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, der Zugang zu EU-Mitteln im Rahmen makroregionaler Strategien nach wie vor eine Herausforderung darstellt. Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 7
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0002+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EuRH; Prüfbericht zur Initiative „JASPERS“ als Bestandteil der Kohäsionspolitik Am 11.01.2018 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (EuRH) seinen Prüfbericht zur „Gemeinsamen Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen“ (Joint Assistance to Support Projects in European Regions, JASPERS). Dabei handelt es sich um eine von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltete EU-Initiative, die die der EU seit 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten bei der Beantragung von Kohäsions- und Regionalfondsmitteln unterstützen soll. Laut Bericht weist JASPERS erhebliche Schwachstellen auf. Die Prüfer stellen fest, dass die Initiative zu einer rascheren Projektgenehmigung beitrug und im Allgemeinen positive Auswirkungen auf die Qualität der geprüften Projekte hatte, sich weder auf die Ausschöpfung von EU-Mitteln, noch auf den geplanten Umfang an Projekten, deren Ergebnisse und Umsetzungszeitrahmen auswirkte. Die Prüfer beanstandeten vor allem den Mangel an klaren und messbaren Zielen bei JASPERS. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_01/SR_JASPERS_DE.pdf EP; Annahme des Berichts zur Überprüfung freiberuflicher Dienstleistungen Das EP verabschiedete am 18.01.2018 den Bericht von MdEP Nicola Danti (S&D/ITL) zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG mit Blick auf die Regulierung und die Notwendigkeit einer Reform der freiberuflichen Dienstleistungen. Das EP begrüßt die Initiative der Kommission, im Rahmen des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung den Mitgliedstaaten (MS) Leitlinien bereitzustellen. Das EP ist der Überzeugung, dass die Mitteilung der Kommission vom 10.01.2017 den MS dabei helfen kann, freiberufliche Dienstleistungen besser zu regulieren sowie bewährte Verfahren auszutauschen, damit sie die Regulierungsoptionen anderer MS verstehen können. Der Bericht betont, dass eine wirksame Reglementierung von freiberuflichen Dienstleistungen sowohl Verbrauchern als auch den Freiberuflern zugutekommen sollte. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es den MS freisteht, neue Vorschriften einzuführen oder geltende Vorschriften, die die Aufnahme oder Ausübung von reglementierten Berufen einschränken, entsprechend ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen und ihren sozioökonomischen Rahmenbedingungen zu ändern, wenn dies durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Die MdEP sind der Ansicht, dass eine angemessene und auf den Markt abgestimmte Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen eine verbesserte Marktdynamik, niedrigere Verbraucherpreise und eine höhere Leistungsfähigkeit und Effizienz der Branche bewirken kann. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0019+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Kommission; Veröffentlichung des Beihilfeanzeigers 2017 Die Kommission hat am 16.01.2018 ihren Beihilfenanzeiger 2017 veröffentlicht, der aus ihrer Sicht die erfolgreiche Modernisierung des EU-Beihilferechts bestätigt. Die zuständige Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, nannte als einen der zentralen Erfolge, dass 2016 mehr als 97% der neuen Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Genehmigung ausgezahlt worden seien. Im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hätte die Bürokratie abgenommen und die Mittel könnten schneller verwendet werden: Damit könne sich die Kommission auf die Maßnahmen konzentrieren, die den Wettbewerb am stärksten beeinflussen. Gegenüber 2013 hat laut Anzeiger die Anzahl der Beihilfen um 25% zugenommen, aber die Dauer der Bearbeitung um 20% abgenommen. Die Mitgliedstaaten haben 2016 0,71% des EU-BIP für Beihilfen ausgegeben, im Vergleich zu 0,68% 2015. DEU Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 8
hat 2016 1,31% des BIP in Staatsbeihilfen investiert und liegt damit im EU-Vergleich im oberen Bereich. Rund 94% der Ausgaben europaweit dienten horizontalen Zielen von gemeinsamem Interesse, wie z.B. Umweltschutz, Forschung, Entwicklung, Innovation und regionale Entwicklung. In DEU wurden Beihilfen primär im Bereich des Umweltschutzes in Anspruch genommen. http://ec.europa.eu/competition/state_aid/scoreboard/index_en.html Europäische Umweltagentur; Autohersteller erreichen CO2-Grenzwerte für PKW und Lieferwagen in 2016 Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat am 18.01.2018 ihren Bericht vorgelegt, der bestätigt, dass alle europäischen Automobilhersteller ihre Zielvorgaben 2016 für neue PKW und Lieferwagen erreicht haben. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen neu zugelassener PKW lagen 2016 bei 118 g/km und somit rd. 1% niedriger als im Vorjahr, jedoch deutlich besser als das Ziel von 130 g/km in 2015. In DEU lag der durchschnittliche CO2-Wert für neu zugelassene PKW bei 126,9 g/km. Ab 2021 darf die gesamte Neuwagenflotte in der EU im Schnitt nur noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Bei Lieferwagen lagen die durchschnittlichen Emissionen bei 164 g/km. Der Wert liegt zwar deutlich unter dem Grenzwert von 175 g/km für 2015, jedoch deutlich über dem Grenzwert für 2020 von maximal 147 g/km. In DEU lagen die durchschnittlichen Emissionen für Lieferwagen bei 178,7 g/km. Mit durchschnittlich 102 g/km bzw. 103 g/km hatten Peugeot und Citroen die niedrigsten CO2 Emissionen bei neu zugelassenen PKW in 2016. Mit 44% ist Toyota der Hersteller in Europa, der prozentual die meisten Fahrzeuge mit CO2-Emissionen unter 95 g/km zugelassen hat. https://www.eea.europa.eu/publications/co2-emissions-new-cars-and-vans-2016 Kommission; Konsultation zu Bauprodukten eröffnet Die Kommission hat am 22.01.2018 eine öffentliche Konsultation zu den EU- Vorschriften über Produkte für den Hoch- und Tiefbau eröffnet, die bis 16.04.2018 läuft. Es handelt sich dabei um eine breit angelegte Online-Konsultation. Ziel der Kommission ist, zu bewerten, ob es eine Initiative zur Überarbeitung der EU- Vorschriften über Bauprodukte, u.a. der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 205/2011, geben soll. Die Konsultation basiert auf dem Hinweis des im November 2016 vorgelegten Paketes zur Energieunion, demzufolge gegen die Fragmentierung des Binnenmarktes für Bauprodukte vorgegangen werden muss. https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-eu-rules-products-used- construction-buildings-and-infrastructure-works_de Energie EP; Verabschiedung des Berichts zur Reform der Energieeffizienz-Richtlinie Das EP verabschiedete am 17.01.2018 den Bericht von MdEP José Blanco López (S&D/ ESP) zur Reform der Energieeffizienz-Richtlinie. Damit legte es seinen Standpunkt für eine saubere und effiziente Energienutzung fest. Es sprach sich für ein verbindliches 35 prozentiges Energieeffizienzziel für die gesamte EU im Jahr 2030 aus. National verbindliche Ziele für die einzelnen Mitgliedstaaten soll es nicht geben. Die Endenergie-Einsparverpflichtung soll nach 2020 fortgeführt werden. Zudem fordern die MdEP die Einbeziehung des Energieverbrauchs des Transportsektors in die Berechnung der o.a. Verpflichtung. Diese Änderungen würden aus Sicht der MdEP die Mitgliedstaaten verpflichten, erhebliche zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, das Ziel auch zu erreichen. Mit der Verabschiedung des Standpunkts Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 9
des EP können die Triloggespräche zwischen EP, Rat und Kommission aufgenommen werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0010+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EP; Verabschiedung des Berichts zur Reform der erneuerbaren Energien Richtlinie Das EP verabschiedete am 17.001.2018 den Bericht zur Reform der erneuerbaren Energien-Richtlinie von MdEP Miroslav Poche (S&D/CZE). Die MdEP fordern darin einen Anteil der erneuerbaren Energien in Höhe von 35% des Bruttoendenergieverbrauchs der EU im Jahr 2030. Für den Verkehrssektor fordern die MdEP einen Anteil von 12% der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor bis 2030. Auch soll nach den Vorstellungen der MdEP der Anteil von sogenannten Biokraftstoffe der ersten Generation auf die Werte von 2017 beziehungsweise auf maximal 7% im Straßen- und Schienenverkehr begrenzt werden. Nach dem Willen der MdEP sollen bis 2022 90% der Tankstellen entlang der transeuropäischen Straßennetze mit Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein. Über die Kosten und die Vergütung des Eigenverbrauchs sollten Anreize für die Entwicklung intelligenterer Technologien zur Integration von Energie aus erneuerbaren Quellen gesetzt und Eigenverbraucher von Energie aus erneuerbaren Quellen für Investitionsentscheidungen zum gegenseitigen Vorteil der Verbraucher und der Netze gewonnen werden. Um die Marktdurchdringung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Wärme- und Kältebranche zu erleichtern, soll jeder Mitgliedstaat angehalten werden, den Anteil der für die Wärme- und Kälteversorgung bereitgestellten Energie aus erneuerbaren Quellen jährlich um mindestens 2 Prozentpunkte zu steigern. Die MdEP wollen auch die von der Kommission vorgeschlagenen Regeln zu Fördersystemen ändern und fordern eine Anpassung der Beihilfeleitlinien. Der Bericht enthält des Weiteren u.a. Aussagen zu den Förderregelungen für erneuerbare Energie aus Biomasse. Mit der Verabschiedung des Standpunkts des EP können die Triloggespräche zwischen EP, Rat und Kommission aufgenommen werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0009+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EP; Verabschiedung des Berichts zum Verordnungsentwurf zum Governance- System der Energieunion Das EP verabschiedete am 17.01.2018 den Bericht von MdEP Michèle Rivasi (Grüne/FRA) und Claude Turmes (GRÜNE/LUX) zum Verordnungsentwurf über ein neues Governance-System der EU. Laut dem Bericht soll mit der Verordnung die erforderliche Rechtsgrundlage für ein zuverlässiges, inklusives, kosteneffizientes, transparentes und berechenbares Governance-System geschaffen werden, mit dem die bis 2030 und langfristig angestrebten Ziele und Zielvorgaben der Energieunion im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015 im Anschluss an die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen („Übereinkommen von Paris“) erreicht werden sollen. Das neue Governance-System der Energieunion soll vor allem zur Erreichung der Ziele der Energieunion, insbesondere der Ziele des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, auf dem Gebiet der Verringerung der Treibhausgasemissionen, erneuerbarer Energieträger und der Energieeffizienz beitragen. Nach Auffassung der MdEP ist aber auch eine Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den derzeitigen und den geplanten Strategien und Maßnahmen zur Umstellung auf ein CO2-armes System erforderlich, und die Mitgliedstaaten sollten eine quantitative oder qualitative Bewertung vorlegen. Mit der Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 10
Festlegung der Position des EP können auch hier die Triloggespräche zwischen Kommission, Rat und EP aufgenommen werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0011+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Finanzdienstleistungen EP; Erste Aussprache zur Überarbeitung der europäischen Aufsichtsbehörden Der ECON-Ausschuss befasste sich am 24.01.2018 zum ersten Mal mit den Vorschlägen der Kommission zur Überarbeitung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS). Ko-Berichterstatter Burkhard Balz (EVP/DEU) kündigte eine ambitionierte aber nicht übereilte Prüfung der Vorschläge an und betonte, dass seit Gründung der drei Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), Märkte (ESMA) und Versicherungen (EIOPA) viel erreicht worden sei, gleichzeitig aber auch neue Herausforderungen bestünden. Daher sei ein Beibehalt der dreigeteilten Aufsichtsstruktur ratsam, obgleich die Gewaltenteilung respektiert und die Zusammenarbeit zwischen nationaler und europäischer Ebene verbessert werden müsse. Auch Ko-Berichterstatterin Pervenche Berès (S&D/FRA) betonte mit Verweis auf das gemeinsame, jüngst veröffentlichte Arbeitsdokument die Bedeutung der ESA- Review, kündigte aber anhand der Überschneidungen mit aktuellen Vorhaben wie der Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) bzw. des pan-europäischen Pensionsprodukts (PEPP) eine kritische Prüfung an. Mehrere MdEP äußerten zudem Kritik an dem Verfahren zur Umsiedlung der EBA, da – unabhängig von der geographischen Entscheidung für Paris – das Mitbestimmungsrecht des EP missachtet worden sei. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180124-1430- COMMITTEE-ECON Kommission; Neue Vorschriften für elektronische Zahlungen in Kraft Zum 13.01.2018 ist die von der Kommission im Juli 2013 vorgeschlagene und 2015 von beiden Gesetzgebern angenommene überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366) in Kraft getreten. Laut Kommission werden durch die neuen Vorschriften elektronische Zahlungen für Waren und Dienstleistungen für die europäischen Verbraucher in jeder Hinsicht kostengünstiger, einfacher und sicherer. Konkret zielen die Änderungen auf die Aktualisierung der europäischen Zahlungsdienste zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen ab, um so mit dem sich rasch entwickelnden Markt Schritt zu halten. Laut dem für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständigen Kommissions- Vizepräsidenten Valdis Dombrovskis stellt die Anwendung der Richtlinie einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU dar. So würden mit Inkrafttreten der PSD2 Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft, was zu jährlichen Einsparungen von mehr als 550 Mio. EUR führen würde. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-141_de.htm Kommission; Kommission stellt im Rahmen der Agenda zur Risikominderung ersten Fortschrittsbericht in Sachen Abbau notleidender Kredite vor Die Kommission hat am 18.01.2018 ihren ersten Fortschrittsbericht zum Abbau notleidender Kredite („non-performing loans“, NPL) in der EU vorgestellt und kommt darin zu dem Schluss, dass sich der positive Trend rückläufiger NPL-Quoten und steigender Deckungsquoten gefestigt und in der zweiten Jahreshälfte 2017 fortgesetzt hat. Konkret unterstreicht der Bericht, dass die NPL-Quoten zuletzt in nahezu allen Mitgliedstaaten zurückgegangen und im zweiten Quartal 2017 auf 4,6% gesunken Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 11
sind, was im Jahresvergleich eine Absenkung von einem Prozent darstellt. Gleichwohl bleibt die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr heterogen: während nordeuropäische Staaten einen Anteil zwischen 1-2% aufweisen, liegt der Anteil fauler Kredite in CYP bei 33% und GRI gar bei 46%. Insgesamt betont die Kommission aber, dass die Umsetzung des Aktionsplans des Rates vom Juli 2017 in der EU planmäßig verlaufe. Für März 2018 hat die Kommission ferner ein Maßnahmenpaket angekündigt, das die NPL-Bestände weiter absenken und deren erneutes Auflaufen in Zukunft verhindern soll. Angedacht sind dabei Vorschläge im Bereich aufsichtlicher Maßnahmen, bezüglich der Reformierung des Rahmens für Umschuldung, Insolvenz und Schuldeneinzug, in punkto Entwicklung von Sekundärmärkten für ausfallgefährdete Vermögenswerte sowie in Bezug auf die Förderung der Umstrukturierung des Bankensystems. Zudem fordert die Kommission EP und Rat auf, sich so schnell wie möglich auf den derzeit beratenen Vorschlag zu Unternehmensinsolvenzen zu einigen, da dies Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten dabei helfen könnte, frühzeitig Umstrukturierungen durchzuführen. Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis wies bei Vorstellung des Berichts darauf hin, dass es zur Verringerung der Risiken im Bankensektor und zur Vollendung der Bankenunion unerlässlich sei, die Zahl der notleidenden Kredite zu senken. Insofern seien die bisher erfolgten, gemeinsamen Anstrengungen von Banken, Aufsichtsbehörden, Mitgliedstaaten und Kommission begrüßenswert, müssten aber weiter forciert werden. Schließlich könnten durch den NPL-Abbau Banken in allen EU- Ländern ihre volle Kapazität für die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte zurückerlangen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-266_de.htm Rat; Ecofin befasst sich mit notleidenden Krediten und Vollendung der Bankenunion Beim Treffen der EU Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) am 23.01.2018 standen erneut Maßnahmen zur Reduzierung und Teilung von Risiken im Bankenbereich auf der Agenda. Auf der Grundlage des jüngst vorgestellten Fortschrittsberichts der Kommission zum Abbau notleidender Kredite baten die Minister, auch weiterhin über den Zwischenstand und die für März 2018 geplanten Initiativen auf dem Laufenden gehalten zu werden. Gleichzeitig bekräftigten die Minister die Ecofin- Schlussfolgerungen vom Juni 2016, wonach zunächst maßgebliche Fortschritte bei der Risikoreduzierung erfolgt sein müssten, bevor politische Verhandlungen zur Risikoteilung, konkret der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) begonnen werden könnten. Gleichwohl wurde das Ziel geäußert, sowohl auf dem EUR-Gipfel am 22./23.03.2018 erneut über das Thema zu sprechen und zudem bis Sommer einen Fahrplan mit konkreten Vorgaben zu entwickeln. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2018/01/23/ EuRH; Rechnungshof sieht Verbesserungsbedarf beim Krisenmanagement der EZB Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 16.01.2018 seinen Bericht „Die Effizienz der Verwaltung der Europäische Zentralbank (EZB) auf dem Gebiet des Krisenmanagements für Banken“ veröffentlicht. Darin konstatiert der Hof, dass die EZB – nach anfänglichen Problemen – prinzipiell einen soliden Rahmen für das Krisenmanagement geschaffen hat und die Ressourcen für die Bewertung von Bankensanierungsplänen und die Beaufsichtigung von Banken in Krisensituationen zufriedenstellend erfolgen. Gleichwohl werden aber auch zahlreiche Mängel aufgelistet, deren Behebung aus Sicht des Hofs gerade vor dem Hintergrund der zuletzt erfolgten Abwicklungen von zwei spanischen und einer italienischen Bank Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 12
notwendig erscheint. Konkret wird bemängelt, dass die Arbeitsanweisungen für die Prüfung zur Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen nicht ausgereift sind und keine Definition objektiver Kriterien oder Indikatoren zur Feststellung existieren, ob eine Bank sich in einer Krisensituation befindet. Zudem fehlen aus Sicht des EuRH Arbeitsanweisungen zur Bewertung des Kriteriums, ob eine Bank „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ ist. Darüber hinaus könnten laut EuRH die noch nicht abschließend definierten Regelungen für die externe Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Aufsichtsbehörden und dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) zu Verzögerungen führen. Die Prüfer weisen ferner darauf hin, dass trotz einer insgesamt positiv zu bewertenden Zusammenarbeit die EZB die Bereitstellung wichtiger vom Hof angeforderter Unterlagen verweigerte, sodass mitunter nur allgemeine Schlussfolgerungen über die Gestaltung der EZB-Verfahren getätigt werden konnten. Zur Verbesserung des Krisenmanagements spricht der EuRH acht Empfehlungen aus, darunter die Verbesserung der Koordinierung mit externen Akteuren, die Schaffung eines internen Regelwerks für die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten, die Weiterentwicklung der Arbeitsanweisungen für Prüfungen zur Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen sowie die Einführung einer Berichterstattung zur systematischen Überwachung der Qualität der Vermögenswerte. Die EZB hat nach eigenen Angaben bereits sechs der Empfehlungen akzeptiert und verweist darauf, dass einige bereits umgesetzt würden. Gleichwohl ist die EZB rechtlich nicht verpflichtet, die Empfehlungen des EuRH umzusetzen. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR18_02/INSR_SSM2_DE.pdf Finanzen Euro-Gruppe, Rat; Umsetzung der finanzpolitischen Maßnahmen in GRI begrüßt Auf ihrer Tagung am 22.01.2018 begrüßte die Euro-Gruppe die Umsetzung fast aller GRI-Maßnahmen. Insbesondere habe GRI für 2018 einen Haushalt verabschiedet, der mit dem vereinbarten Primärüberschussziel von 3,5% des BIP im Einklang stehe. Darüber hinaus seien die für 2015 bis 2017 festgelegten finanzpolitischen Ziele sogar übertroffen worden. Die Euro-Gruppe appellierte an die griechischen Behörden, die noch ausstehenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Danach würden die Leitungsgremien des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) voraussichtlich die Auszahlung der vierten Tranche des ESM-Programms in Höhe von 6,7 Mrd. EUR genehmigen. Das ESM-Programm für GRI werde voraussichtlich im August 2018 auslaufen. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/01/22/eg-remarks-by- mc/ Euro-Gruppe, Rat; Vijlbrief neuer Vorsitzender der Euro-Arbeitsgruppe Am 22.01.2018 wurde Hans Vijlbrief als neuer Vorsitzender der Euro-Arbeitsgruppe, des Vorbereitungsgremiums der Euro-Gruppe, bestätigt. Er folgt damit am 01.02.2018 auf Thomas Wieser, der dieses Amt seit 2012 bekleidet hatte. Hans Vijlbrief wird außerdem als Präsident des Wirtschafts- und Finanzausschusses fungieren, der dem Rat „Wirtschaft und Finanzen“ zuarbeitet und die wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten fördert. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/01/22/eg-remarks-by- mc/ Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 13
Euro-Gruppe, Rat; Finanz- und wirtschaftspolitische Entscheidungen Am 22.01.2018 tauschte sich die Euro-Gruppe über die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) im Rahmen ihrer sog. Artikel-IV-Konsultationen vorgelegten Schlussfolgerungen zum Europäischen Währungsraum aus. Diese zeigten, so der neue Präsident der Euro-Gruppe Mario Centeno, dass sich die wirtschaftliche Lage in nahezu allen Ländern des Euroraums deutlich verbessert hätte. Vor diesem Hintergrund erarbeitete die Euro-Gruppe einen Empfehlungsentwurf zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2018 im Rahmen des Europäischen Semesters, welcher sich laut Centeno auf Wachstum und Beschäftigung, Steuerfragen, das Funktionieren des Arbeitsmarktes, den Finanzsektor und die Architektur des Euroraums konzentriert. Die Empfehlungen zum Europäischen Semester wurden am 23.01.2018 vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ angenommen. Weiterhin berieten die Minister über das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/01/22/eg-remarks-by- mc/ http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/01/23/council- recommendation-on-the-economic-policy-of-the-EUR-area/ Rat; Veröffentlichung von Schlussfolgerungen zum 7. Bericht der Kommission über den Warnmechanismus (AMR) bei makroökonomischen Ungleichgewichten Am 23.01.2018 veröffentlichte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ seine Schlussfolgerungen zum Bericht der Kommission über den AMR für 2018. Darin stimmte der Rat mit den Analysen und Bewertungen der Kommission im Allgemeinen überein. U.a. begrüßte er, dass sich wirtschaftliche Ungleichgewichte und Risiken im Zuge der guten wirtschaftlichen Lage abgebaut hätten. Besorgt zeigte er sich über die Beobachtung, dass sich die Reformbemühungen in den Mitgliedstaaten verlangsamt hätten. Die Mitgliedstaaten sollten die durch die gute Wirtschaftslage gegebene Möglichkeit zu weiteren Reformen nutzen, so der Rat. Die Veröffentlichung des AMR- Berichtes markiert den Anfang der Durchführung des jährlichen Verfahrens zu makroökonomischen Ungleichgewichten, welches makroökonomische Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten der EU oder dem europäischen Währungsraum identifizieren, verhindern und bekämpfen soll. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/01/23/council- conclusions-on-the-2018-alert-mechanism-report/ Rat; Schlussfolgerungen zu den makroökonomischen und finanzpolitischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten veröffentlicht Am 23.01.2018 veröffentlichte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ seine Schlussfolgerungen zu der von der Kommission veröffentlichten jährlichen Wachstumserhebung für 2018. Diese am Anfang des Europäischen Semesters veröffentlichte Erhebung setzt die Prioritäten für die Wirtschaftspolitik, auf die sich die EU und ihre Mitgliedstaaten im kommenden Jahr nach Meinung der Kommission konzentrieren sollten. Der Rat stimmte mit den für 2018 gesetzten Prioritäten überein: Investitionsförderung, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen und das langfristige Wachstum zu steigern, Strukturreformen zur Modernisierung der Volkswirtschaften und eine verantwortungsbewusste Fiskalpolitik. In seinen Schlussfolgerungen bezieht der Rat auch zum Europäischen Semester für 2018 Stellung. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/01/23/council- conclusions-on-macroeconomic-and-fiscal-guidance-to-the-member-states-annual- growth-survey/ Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 14
Kommission; MwSt.-Vorschlag für flexiblere Steuersätze und weniger Verwaltungsaufwand für KMU Am 18.01.2018 schlug die Kommission vor, die MwSt.-Systemrichtlinie gemäß Art. 113 AEUV zu ändern. Der Rat müsste einstimmig nach EP-Konsultation zustimmen. Die Änderung soll den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der MwSt.- Sätze einräumen und das steuerliche Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern. Gemäß den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten von Kleinunternehmen getätigte Verkäufe von der MwSt. befreien, sofern diese einen bestimmten, von Land zu Land unterschiedlichen Jahresumsatz nicht übersteigen. Expandierende KMU verlieren das Anrecht auf Vereinfachungsmaßnahmen, sobald der Schwellenwert für die Steuerbefreiung überschritten wird. Diese Steuerbefreiungen stehen außerdem nur inländischen Unternehmen zur Verfügung. Das bedeutet, dass keine einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für innerhalb der EU tätige Kleinunternehmen herrschen. Neben der Beibehaltung der derzeitigen Schwellenwerte für Steuerbefreiungen sehen die nun vorgelegten Vorschläge vor: einen EU-weiten Umsatzschwellenwert von 2 Mio. EUR, bis zu dem Vereinfachungsmaßnahmen für alle – steuerbefreiten und nicht steuerbefreiten – Kleinunternehmen anwendbar sind; die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten alle Kleinunternehmen, die für eine MwSt.-Befreiung infrage kommen, von ihren Pflichten im Hinblick auf Registrierung, Rechnungstellung, Aufzeichnung und Mitteilung befreien; einen Umsatzschwellenwert von 100.000 EUR, der Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, ermöglichen würde, die MwSt.-Befreiung in Anspruch zu nehmen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-185_de.htm Kommission; Eröffnung einer Untersuchung über polnische Steueranreize für Werften Am 15.01.2018 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung einer polnischen Steuerregelung für Werften ein. Ein im September 2016 verabschiedetes Gesetz räumt polnischen Werften die Möglichkeit ein, anstelle der Körperschafts- oder Einkommenssteuer eine einprozentige Pauschalsteuer für Umsätze aus dem Bau und Umbau von Schiffen zu zahlen. Die Kommission hat Bedenken, dass es sich bei der pauschalen Umsatzsteuer um unzulässige Betriebsbeihilfe handeln könnte. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-242_de.htm Kommission; Kommissar Oettinger besucht die NDL im Rahmen der Konsultationen zur Zukunft der EU-Finanzen Am 18.01.2018 besuchte Haushalts-Kommissar Günther Oettinger die NDL im Zuge seiner Konsultationsreise durch die Mitgliedstaaten zur Zukunft der EU-Finanzen, namentlich des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die auf der Reise gesammelten Ansichten der interessierten Parteien sollen bei der Vorbereitung des nächsten MFR berücksichtigt werden. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-344_en.htm EuRH; Unwirksame Umsetzung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten vorgeworfen Am 23.01.2018 veröffentlichte der EuRH einen Prüfbericht zum Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP). Darin kamen die Prüfer zu dem Schluss, das Verfahren bei einem MIP sei zwar im Allgemeinen gut ausgestaltet und beruhe auf qualitativ hochwertigen Analysen. Derzeit werde es aber nicht so umgesetzt, dass eine wirksame Vermeidung und Korrektur von Ungleichgewichten sichergestellt sei. So habe die Kommission trotz bestehendem Anlass nie die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht empfohlen. Dabei handele es sich um ein Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 15
striktes Überwachungssystem, das auch die Option von Sanktionen einschließe. Darüber hinaus sei der Prozess in einigen wichtigen Phasen, etwa bei der Formulierung der länderspezifischen Empfehlungen, in erster Linie politisch und nicht fachlich. Die Kriterien, die den endgültigen Entscheidungen des Kollegiums zu Grunde lägen, seien nicht transparent, so die Prüfer. Auch die Haushaltspolitik werde trotz ihrer Bedeutung für externe Ungleichgewichte in den MIP-relevanten Empfehlungen nicht berücksichtigt. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR18_03/INSR_MIP_DE.pdf Eurostat; Rückgang des saisonbereinigten öffentlichen Defizits im Euroraum auf 0,3% des BIP Am 24.01.2018 veröffentlichte Eurostat die Daten des saisonbereinigten öffentlichen Defizits im EUR-Raum (ER19) und der EU28 für das dritte Quartal 2017. Sowohl im ER19 als auch in den EU28 war ein Rückgang des Defizites zu verzeichnen. Im ER19 sank das Defizit von 1,0% des BIP im zweiten Quartal 2017 auf 0,3% im dritten Quartal 2017. In der EU28 gab es einen Rückgang des Defizites von 1,2% auf 0,6% des BIP. In DEU stieg der Überschuss von 0,6% des BIP im zweiten Quartal 2017 auf 2,5% im dritten Quartal 2017. Sowohl im Euroraum als auch in der EU28 gab es einen leichten Anstieg der Einnahmen und einen leichten Rückgang der Ausgaben. Im ER19 stiegen die Einnahmen von 46,1% auf 46,2%, in der EU28 von 44,7% auf 44,8%. Die Gesamtausgaben sanken im ER19 von 47,1% auf 46,5% und in der EU28 von 45,9% auf 45,4%. http://europa.eu/rapid/press-release_STAT-18-425_en.htm Eurostat; Öffentlicher Schuldenstand im Euroraum auf 88,1% des BIP gesunken Am 24.01.2018 veröffentlichte Eurostat die Daten zum öffentlichen Schuldenstand im Euroraum (ER19) und der EU28 für das dritte Quartal 2017. Im Vergleich zum zweiten Quartal 2017 sank der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP von 89,0% auf 88,1% für den ER19 und von 83,3% auf 82,5% in der EU28. Beim ER19 machten Schuldverschiebungen 80,3%, Kredite 16,5%, zwischenstaatliche Kredite 2,1% und Bargeld und Einlagen 3,1% des BIP aus. Bei der EU28 belief sich der Anteil der Schuldverschiebungen auf 81,4%, der Kredite auf 14,5%, der zwischenstaatlichen Kredite auf 1,6% und des Bargeldes und der Einlagen auf 4,2%. Die höchsten Verschuldungsquoten haben GRI, ITL und PTL, die niedrigsten EST, LUX und BUL. DEU liegt mit einer Verschuldungsquote von 65,1% des BIP im unteren Mittelfeld, was einem Rückgang von 0,9% im Vergleich zum zweiten Quartal 2017 und einem Rückgang von 4,1% im Vergleich zum dritten Quartal 2016 entspricht. Bei den Komponenten der Schulden in DEU liegt der Anteil von Schuldverschiebungen bei 47,6%, bei Krediten bei 17,0%, bei zwischenstaatlichen Krediten bei 2,1% und bei Bargeld und Einlagen bei 0,5% des BIP. http://europa.eu/rapid/press-release_STAT-18-424_en.htm Soziales Kommission; Integration von Migranten auf lokaler Ebene Die Kommission teilte am 24.01.2018 mit, sie wolle nationale und regionale Behörden besser bei der Integration von Migranten unterstützen. Ein neuer Instrumentenkasten soll dabei helfen, verfügbare EU-Mittel ausfindig zu machen und lokale Integrationsstrategien auszuarbeiten. So können beispielsweise im Bildungsbereich unterschiedliche EU-Fonds gemeinsam genutzt werden, um Schulen inklusiver und segregationsfrei zu gestalten. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 16
(EFRE) bezuschusst verbesserte und barrierefreie Einrichtungen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) können für besondere Schulungen für Lehrkräfte im Zusammenhang mit der Verhinderung des Schulabbruchs genutzt werden, während aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) materielle Unterstützung für bedürftige Schülerinnen und Schüler bereitgestellt werden kann. Mit dem Instrumentenkasten sollen lokale Integrationsstrategien ausgearbeitet werden, die mit entsprechenden Synergien durch EU-Mittel gefördert werden, und zwar noch in der laufenden Haushaltsperiode 2014-2020. Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen und Regionalkommissarin Corina Crețu stellten das Projekt gemeinsam vor und betonten, die optimale Nutzung von EU-Ressourcen, wie dem ESF, spiele eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und gleichzeitig in die bereits in der EU vorhandenen Arbeitskräfte zu investieren. https://ec.europa.eu/germany/news/20180124-integration-von-migranten-auf-lokaler- ebene_de Kommission, EASPD; Studie zum Ausbau Sozialer Infrastruktur vorgestellt Die Kommission und die European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (EASPD) stellten am 23.01.2018 ihre Studie zum Investitionsbedarf in Soziale Infrastruktur in der EU vor. Darin wird dargelegt, wie Investitionsanreize in der Gesundheitspflege, Langzeitpflege, Erziehung und Sozialem Wohnen in der EU gefördert werden könnten. Die Studie wurde von einer Arbeitsgruppe „High-Level Task Force on Investing in Social Infrastructure in Europe“ unter Leitung des ehemaligen Kommissionspräsidenten Romano Prodi erstellte und unterstreicht den Bedarf an Investitionen in diesen Bereichen. Sie empfiehlt praktische Schritte der EU und der relevanten Interessenvertreter, um Finanzierungslücken zu schließen. Über ein Jahr lang hat die Arbeitsgruppe zahlreiche Interessenvertreter, auch aus der Investmentbranche, zu Beratungen zusammengeführt, um Bedarfe zu identifizieren und Instrumente zur Finanzierung zu empfehlen. https://ec.europa.eu/info/publications/economy-finance/boosting-investment-social- infrastructure-europe_en EASPD; Innovationsstrategie zur Inklusiven Bildung und Erziehung Die European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (EASPD) stellte am 22.01.2018 in Brüssel ihre neue Strategie „Commit 2018-2021“ zur Implementierung der VN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK) vor. Damit wolle die EASPD ihre Schlüsselrolle als Sprachrohr für Behinderte stärken. Im Januar 2018 beginnen dazu zwei neue Projekte zur Inklusiven Bildung und Frühkindlichen Erziehung („Inclusive Education and Early Childhood Intervention, ECI). Für ECI wolle man Dienstleistungen zur Partizipation entwickeln und positive Erfahrungswerte für inklusive Bildung sammeln. Beide Projektteile dienen Kindern mit Behinderungen, um diese in die Lage zu versetzen zu lernen und sich in einem inklusiven Umfeld zu entwickeln – unter vollem Genuss ihrer Rechte für gleiche Chancen. Die EASPD hoffe, in diesem Projekt innovative Methoden entwickeln zu können, um alle EASPD- Mitglieder, die im Bildungsbereich und in der frühkindlichen Erziehung tätig sind, zu stärken. Ferner wolle die EASPD Entscheider und Interessenvertreter im Bildungsbereich informieren. http://www.easpd.eu/en/content/back-school-innovation-inclusive-education EuGH; Sozialabgaben auf Vermögen französischer Staatsbürger in Drittstaaten Der EuGH entschied am 18.01.2018 in der Rechtssache C-45/17 (Jahin / Französische Sozialversicherung), dass auf Einkünfte aus Vermögen französischer Bericht aus Brüssel 02/2018 vom 26.01.2018 17
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