Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                04/2018 vom 26.02.2018

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

Institutionelles ............................................................................................................. 3

Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 4

Wirtschaft.................................................................................................................... 4

Verkehr ....................................................................................................................... 6

Energie ....................................................................................................................... 6

Forschung................................................................................................................... 6

Finanzdienstleistungen ............................................................................................... 8

Finanzen ................................................................................................................... 10

Soziales .................................................................................................................... 13

Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 15

Umwelt...................................................................................................................... 17

Landwirtschaft .......................................................................................................... 18

Justiz ........................................................................................................................ 21

Inneres ..................................................................................................................... 23

Bildung und Kultur .................................................................................................... 24

Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 25

EU – Förderprogramme ............................................................................................ 25

Veranstaltungen ....................................................................................................... 27

Vorschau .................................................................................................................. 30

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Institutionelles

Kommission; Mitteilung Kommission effizientere institutionelle Arbeit der EU;
Empfehlung Kommission Europawahl 2019
Am 14.02.2018 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit Vorschlägen für eine
effizientere institutionelle Arbeit der EU sowie Empfehlungen zur Stärkung des
europäischen Charakters und der effizienten Durchführung der Wahlen 2019 zum EP.
Die beiden Dokumente sind der Beitrag der Kommission zum informellen Gipfel der
Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 23.02.2018. Die Kommission
schlägt laut der Mitteilung vor, die 2014 erstmalig geschehene Aufstellung von
Spitzenkandidaten fortzusetzen. Dazu gehört, die politischen Parteien zu einer
früheren Nominierung ihrer Spitzenkandidaten (bis Ende 2018) und zu einem früheren
Beginn des Wahlkampfes aufzurufen. Weiterhin schlägt die Kommission vor, die
Verbindungen zwischen nationalen Parteien und europäischen Parteien besser
sichtbar zu machen. Die auf nationaler Ebene tätigen politischen Parteien sollten
transparenter in Bezug darauf werden, welchen europäischen Parteien sie angehören,
indem sie z.B. deren Logos im Wahlkampfmaterial und in den Wahlunterlagen
verwenden. Sie sollten auch zu wichtigen europäischen Fragen eindeutig Stellung
beziehen und sich klar dazu äußern, welcher Fraktion im EP sie sich anzuschließen
gedenken und wen sie als Präsidenten der Kommission befürworten. Die Kommission
könnte sich außerdem die Zulassung von transnationaler Listen für die Europawahl
sowie eine Verkleinerung der Kommission vorstellen. Als Beitrag zum EU-Gipfel am
23.02.2018 sprach sich die Kommission außerdem erneut für eine doppelte
Präsidentschaft von Kommission und Europäischen Rat aus. Um die EU dem Bürger
näher zu bringen und die Diskussion bis zu den Europawahlen voranzubringen, hat
die Kommission vor, ihre Anstrengungen zu erhöhen und bis Mai 2019 weitere 500
Bürgerdialoge abzuhalten.
https://ec.europa.eu/commission/publications/institutional-issues_de

Kommission; Selmayr neuer Generalsekretär der Europäischen Kommission
Am 21.02.2018 ernannte die Kommission den bisherigen Kabinettchef von
Kommissionspräsident Juncker, Martin Selmayr, zum neuen Generalsekretär der
Kommission. Selmayr folgt auf den Niederländer Alexander Italianer, der um seine
Ablösung gebeten hatte. Er tritt sein Amt am 01.03.2018 an. Kommissionspräsident
Juncker begründete diese Entscheidung damit, dass der Betrieb in den nächsten 20
Monaten bis zur Installierung einer neuen Kommission reibungslos weitergehen solle.
Das Generalsekretariat untersteht dem Präsidenten der Europäischen Kommission
und koordiniert die Politiken der verschiedenen Generaldirektionen. Außerdem ist es
Schnittstelle zwischen der Kommission und den anderen Europäischen Organen. Die
Amtszeit des Generalsekretärs ist nicht an die Amtszeit der Europäischen Kommission
gebunden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1004_de.htm

Europäischer Rat; informeller EU-27 Gipfel am 23.02.2018
Am 23.02.2018 kamen in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU-27 (ohne
GBR) zu einem informellen Europäischen Rat (ER) zusammen. Das Treffen war Teil
der „Leaders Agenda“, dem Terminplan für die Gipfel zur weiteren Umsetzung des
Fahrplans von Bratislava zur Zukunft der EU bis Juni 2019. Der Gipfel war den Themen
institutionelle Reformen (insbesondere dem Spitzenkandidatenprozess) sowie dem
Mehrjährigem Finanzrahmen (MFR) nach 2020 gewidmet. Die Staats- und
Regierungschefs unterstützten den Vorschlag des EP für eine Reduzierung der EP-
Sitze nach dem Brexit. Das EP hatte am 07.02.2018 vorgeschlagen, 27 der 73 durch
den Brexit freiwerdenden Sitze von GBR auf 14 andere Mitgliedstaaten umzuverteilen,

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und im Übrigen das EP von 751 auf 705 Sitze vorläufig zu verkleinern. Eine endgültige
Entscheidung will der ER auf seiner Tagung am 28./29.06.2018 fällen. Transnationale
Listen soll es bei den nächsten Europawahlen nicht geben; sie bleiben aber als Vision
für die Europawahlen 2024 in der Diskussion. Hinsichtlich des sog.
Spitzenkandidatenprozesses betonte der ER, dass es keinen Automatismus geben
dürfe. Weitgehende Einigkeit bestand bei den Prioritäten des künftigen MFR, nicht
aber hinsichtlich der Frage, ob dieser erhöht werden soll. Über den Zeitplan der MFR-
Beratungen soll erst nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags Anfang Mai
entschieden werden. Dem Charakter als informellem Treffen entsprechend, wurden
keine Schlussfolgerungen verabschiedet.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/european-council/2018/02/23/

Ausschuss der Regionen

AdR; SEDEC-Fachkommissionsitzung
Am 21.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission SEDEC für
Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur statt. Dabei wurden
folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Stärkung der Innovation in Europas Regionen:
Strategien für ein krisenfestes, inklusives und nachhaltiges Wachstum“, „Stärkung der
europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ sowie „Förderung des
Breitbandausbaus in Europa“. Darüber hinaus wurde ein Meinungsaustausch zu
folgendem Thema geführt: „Das Kulturerbe als strategische Ressource für
nachhaltigere Regionen mit einem größeren Zusammenhalt in der EU“.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142827&meetingS
essionId=2177056

Wirtschaft

Kommission; Mehr Transparenz der Ergebnisse des Europäischen Fonds für
strategische Investitionen - Juncker-Fonds (EFSI)
Auf der von der Kommission (KOM) aufgesetzten Internetseite des Europäischen
Fonds für strategische Investitionen (EFSI) werden die Ergebnisse des Fonds
aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (MS) dargestellt. Danach hat sich der EFSI bis
Anfang Februar 2018 mit 53.194 Mio. EUR engagiert und damit Investitionen in Höhe
von 264.268 Mio. EUR angestoßen. Schwerpunkte der Investitionen liegen in den
Bereichen Energie und Digitalisierung. Auch kleinere und mittlere Unternehmen
profitieren besonders vom EFSI. Die höchsten Beiträge entfielen auf FRA (8.974 Mio.
EUR), ITL (6.954 Mio. EUR) und ESP (5.607 Mio. EUR). Hohe Beiträge gab es auch
für DEU (5.131 Mio. EUR). Nutznießer waren bisher sämtliche Mitgliedstaaten
einschließlich GBR.
https://ec.europa.eu/commission/priorities/jobs-growth-and-investment/investment-
plan-europe-juncker-plan/investment-plan-results_de

Kommission;       Veröffentlichung     eines    Leitfadens    zum     öffentlichen
Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte
Mit dem Ziel nationale, regionale und lokale Verwaltungen bei öffentlichen
Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte besser zu unterstützen, hat die
Kommission am 13.02.2018 einen Leitfaden herausgegeben, der den gesamten
Prozess von der Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen über die
Auswahl und Bewertung der Angebote bis hin zur Vertragsabwicklung abdecken soll.
Der Leitfaden enthält vor allem Hinweise zur Vermeidung von Fehlern, gute Praktiken

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und nützliche Links und Vorlagen. Außerdem wird erläutert, wie die Möglichkeiten der
überarbeiteten Vergaberichtlinien von 2014 optimal genutzt werden können. Das Ziel
ist weniger Bürokratie und mehr Online-Verfahren zu realisieren, um damit vor allem
Kleinunternehmen die Teilnahme an öffentliche Ausschreibungen zu erleichtern.
Zudem sollen die bestehenden Möglichkeiten besser ausgeschöpft werden, um bei
der Vergabeentscheidung neue Kriterien für die Auswahl sozial verantwortlicher
Unternehmen und innovativer, umweltfreundlicher Produkte einzuführen. Der
Leitfaden liegt gegenwärtig nur in englischer Sprachfassung vor. Er soll aber in allen
Amtssprachen zu Verfügung gestellt werden. EU-Regionalkommissarin Corina Cretu
betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der Organisation solider Vergabeverfahren für EU-Investitionen,
damit eine größtmögliche Wirkung erzielt werden könne. Im Förderzeitraum 2014-
2020 würden von den die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds über 450 Mrd.
EUR in die EU-Realwirtschaft fließen. Die Hälfte dieses Betrages werde über das
öffentliche Beschaffungswesen investiert.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180213-leitlinien-ausschreibungsverfahren-
fuer-eu-finanzierte-projekte_de

Kommission; Zweites Treffen der Batterie-Allianz
Am 12.02.2018 trafen sich auf Einladung des für die Energieunion zuständigen
Vizepräsidenten Šefčovič Vertreter aus Industrie, Politik und Europäischer
Investitionsbank (EIB) zum zweiten Mal im Rahmen der im Oktober 2017 ins Leben
gerufenen Batterie-Allianz. Wichtigste Frage war, wie Europa eine führende Stellung
in der Entwicklung der Batterie-Technologie für Elektroautos erhalten kann. Dazu soll
auf dem Clean Energy Industrial Forum der Industrietage am 23.02.2018 ein Fahrplan
vorgestellt werden. Mit Hilfe DEU versucht die Kommission, verschiedene europäische
Mitgliedstaaten zusammenzubringen, um im großen Stil eine Batteriezellenfertigung in
Europa aufzusetzen. Dies soll nicht dadurch geschehen, dass ein einzelner großer
Batteriehersteller – ähnlich wie seinerzeit Airbus – ins Leben gerufen wird, sondern
indem bestehende Aktivitäten besser untereinander koordiniert werden. Bestehende
Regelwerke müssten angepasst werden, insbesondere um Staatsbeihilfen zur
Gründung von Fabriken zu ermöglichen und Forschungsaktivitäten verstärkt werden.
Das Ziel sind Kostensenkungen für die Hersteller von Elektrofahrzeugen und eine
verringerte Abhängigkeit von importierten Batteriezellen aus Asien. Vizepräsident
Šefčovič betonte vor dem Treffen das enorme wirtschaftliche Potential dieses Marktes,
der angesichts einer erwarteten Nachfrage von 200 Gigawattstunden in Europa und
600 Gigawattstunden weltweit in 2025 ein jährliches Volumen von 250 Mrd. EUR
erreichen könnte.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-1021_en.htm

Eurostat; Dezember 2017 Außenhandelsüberschuss des Euroraums von 25,4
Mrd. EUR
Ersten Schätzungen nach lagen die Warenausfuhren der Eurostaaten in die restliche
Welt im Dezember 2017 bei 180,7 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 1,0%
gegenüber Dezember 2016. Die Einfuhren aus der restlichen Welt beliefen sich auf
155,3 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 2,5% gegenüber Dezember 2016.
Infolgedessen registrierte der Euroraum im Dezember 2017 einen Überschuss von
25,4 Mrd. EUR im Warenverkehr mit der restlichen Welt, gegenüber +27,6 Mrd. im
Dezember 2016. Der Handel im Euroraum belief sich im Dezember 2017 auf 142,4
Mrd. EUR, ein Anstieg von 2,8% gegenüber Dezember 2016.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8663016/6-15022018-AP-
DE.pdf/635c96f1-0dbc-4140-ad28-0f9033b7b5a2

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Verkehr

Kommission; Beihilfeverfahren Regionalflughafen Lübeck aus 2010
Das seit dem Jahr 2012 laufende Beihilfeverfahren ist durch Entscheidung der
Kommission (KOM) vom 22.02.2018 zum Abschluss gebracht worden. Die KOM stellt
fest, dass sowohl die Entgeltordnung von 2006 für die Flughafennutzung als auch die
niedrigeren Flughafenentgelte für Ryanair keine unrechtmäßige Beihilfe darstellen.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm?fuseaction=dsp_result&policy_
area_id=3&decision_date_from=16/02/2018&decision_date_to=22/02/2018

Energie

ENTSO-E; Gebotszonenkonfiguration
Die Konsultation des European Network of Transmission System Operators for
Electricity (ENTSO-E) ist eröffnet. Bis zum 09.03.2018 haben Interessierte die
Möglichkeit, der ENTSO-E, dem Zusammenschluss der Übertragungsnetzbetreiber
ihre Sicht der Konfiguration der Gebotszonen in der EU zu schildern. Im Rahmen der
2015 in Kraft getretene Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das
Engpassmanagement hat die Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen
Energieregulierungsbehörden (ACER) im Dezember 2016 entschieden, eine
Bewertung der Gebotszonen des Strombinnenmarkts einzuleiten. Hierbei soll geklärt
werden, ob die aktuellen Preiszonen, wie beispielsweise die einheitliche deutsche
Zone, durch einen Neuzuschnitt effizienter gestaltet werden können. Hierzu muss die
Organisation der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E bis zum
21.03.2018 eine Bewertung mit Handlungsempfehlungen vorlegen. ENTSO-E hat nun
einen Entwurf dieses sogenannte "Bidding Zone Review" zur Konsultation vorgelegt.
https://www.entsoe.eu/news-events/entso-e-consultations/Pages/default.aspx

Kommission;        Öffentliche    Konsultation      zum     Ökodesign    und    zur
Energieverbrauchskennzeichnung            von     Kühlgeräten,     Geschirrspülern,
Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Computern und Lampen
Im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 besteht für alle Bürger der
EU vom 13.02.2018 bis zum 07.05.2018 die Möglichkeit, sich an der Konsultation zum
Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung von vielen Waren des
periodischen Bedarfs zu beteiligen. Da viele Bürger diese Gebrauchsgüter erwerben,
ist es der Kommission wichtig, über die Erfahrungen und Erwartungen der Bürger
Informationen zu erlangen. Der Kommission geht es u.a. auch um Fragen der
besseren Reparaturfähigkeit von technischen Geräten, um die Lebenszyklen zu
verlängern, bzw. die Möglichkeit der Effizienzsteigerung nach Erwerb zu verbessern.
https://ec.europa.eu/info/consultations/evaluation-and-review-ecodesign-and-energy-
labelling-regulations-energy-labels_de

Forschung

Rat; Orientierungsaussprache über die Halbzeitbewertung des Programms
Erasmus+ und bildungspolitische Fragen sowie künftige Förderung
europäischer Hochschulnetzwerke
Am 15.02.2018 trafen sich die Bildungsministerinnen und -minister im Rat Bildung,
Jugend, Kultur und Sport in Brüssel. Hierbei gab es zum einen eine
Orientierungsaussprache zur Halbzeitbewertung des Programms Erasmus+ sowie zur

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künftigen Ausrichtung und finanziellen Ausstattung von Erasmus+ für die Zeit nach
2020. Als wichtigste Ziele wurden eine bessere Inklusion von peripheren und
benachteiligten Regionen, sowie aller sozioökonomischen Schichten genannt.
Außerdem sollen stärkere Synergien zwischen den bestehenden Förderprogrammen
wie Erasmus+, Horizont 2020/FP9, ESF und Strukturfonds angestrebt werden. Ferner
sollen die Verwaltungsverfahren für die Teilnahme vereinfacht und damit auch die
Anerkennung im Ausland erworbener Leistungen erleichtert werden. Zudem erfolgte
ein Austausch zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf die bildungspolitischen Aspekte
der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (ER) vom 14.12.2017. Einen
besonderen Schwerpunkt der Diskussion bildete dabei die künftige Förderung
europäischer Hochschulnetzwerke. Ziel hierbei sei die Schaffung eines europäischen
Bildungsraums ohne Grenzen für Lernende und Lehrende. Dieser könne nur
gemeinsam unter Wahrung der nationalen Zuständigkeiten im Bereich Bildung
geschaffen werden. Hierbei wurde ein stärkeres Engagement der Mitgliedstaaten (MS)
gefordert. Zu dem weiteren Vorgehen auf der Bildungsagenda gehören die Stärkung
der strategischen Partnerschaften durch europäische Universitäten, sowie die
Förderung des Fremdsprachenlernens. Außerdem soll die gegenseitige Anerkennung
von Diplomen erleichtert sowie die Mobilität der Studierenden, u.a. durch einen
europäischen Studentenausweis, erweitert werden. Die Ministerinnen und Minister
wiesen darauf hin, dass die Qualifikationsanforderungen im Zusammenhang mit der
Digitalisierung ebenso angegangen werden sollten, wie Anforderungen an ein
inklusives, lebenslanges Lernen sowie ein innovationsgetriebenes Bildungs- und
Ausbildungskonzept.
http://www.consilium.europa.eu/media/32722/st06198-en18.pdf

Kommission; Finanzierung neuer Forschungsprojekte durch europäischen
Verteidigungsfonds
Die Kommission teilte am 16.02.2018 mit, neue Forschungsprojekte durch
Verteidigungsfonds zu fördern. Der Verteidigungsfonds unterstützt durch das
Programm Ocean2020 u.a. Missionen zur Meeresüberwachung. An dem Projekt, das
mit 35 Mio. EUR gefördert wird, sind 42 Partner aus 15 EU-Ländern beteiligt. Hierbei
werden Drohnen und unbemannte U-Boote in die Flotten integriert, um ein
umfassenderes Bild der sich entwickelnden Lage zu erhalten. Daneben gibt es noch
drei andere Projekte, die mit jeweils 1-3 Mio. EUR finanziert werden. Mit ACAMSII soll
die Entwicklung adaptiver Tarnung zum Schutz der Soldaten gegen Sensoren aus
verschiedenen Wellenlängenbereichen vorangebracht werden. Bei GOSSRA geht es
darum, die Kompatibilität komplexer Systemelemente, die Soldaten mit sich führen, zu
verbessern. Vestlife dient der Entwicklung ultraleichter Körperpanzer für Soldaten.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-763_de.htm

Kommission; Vision für zukünftiges EU-Forschungsrahmenprogramm
Am 22.02.2018 stellte die von der Kommission beauftragte Professorin Mariana
Mazzucato dem Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation Carlos
Moedas ihre Vision mit dem Titel "Mission-Oriented Research & Innovation in the
European Union - A problem-solution approach to fuel innovation-led growth“ vor. Ihr
Bericht ist der jüngste in einer Reihe von Beiträgen, die die Kommission bei der
Gestaltung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation als Nachfolger von
Horizont 2020 berücksichtigen will. Frau Mazzucato empfiehlt fünf Schlüsselkriterien
für die Auswahl der Missionen auf EU-Ebene. Zunächst müssten sie mutig,
inspirierend und von großer gesellschaftlicher Relevanz sein. Außerdem sollten sie
ehrgeizig und zugleich realistisch sein. Ein weiteres Kriterium sei die Förderung
interdisziplinärer sektorenübergreifender und akteursübergreifender Innovationen.
Des Weiteren sollten sie zielgerichtet, messbar und zeitlich befristet sein. In ihrem

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letzten Kriterium fordert sie außerdem Bottom-up-Lösungen. Die Kommission wird der
breiten Öffentlichkeit in Kürze die Möglichkeit geben, Feedback und Vorschläge für
mögliche Forschungs- und Innovationsmissionen der EU zu unterbreiten.
https://ec.europa.eu/info/news/bold-science-meet-big-challenges-independent-report-
calls-mission-oriented-eu-research-and-innovation-2018-feb-22_en

Finanzdienstleistungen

ESAs; Warnung vor Risiken beim Kauf virtueller Währungen
Am 12.02.2018 veröffentlichten die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden
(ESAs) für Wertpapiere (ESMA), Banken (EBA) sowie Versicherungen und Pensionen
(EIOPA) eine Warnung bezüglich der Risiken beim Kauf virtueller Währungen. Letztere
seien hochriskante unregulierte Produkte und somit nicht als Anlage-, Spar- oder
Vorsorgeprodukte geeignet, so die Ausführungen in der gemeinsamen Mitteilung. Es
bestehe die Befürchtung, dass immer mehr Verbraucher virtuelle Währungen kauften,
ohne sich der damit verbundenen Risiken bewusst zu sein. Hierzu zählten extreme
Preisschwankungen, die Bildung von Preisblasen sowie Betriebsprobleme der
zuständigen Börsen. Darüber hinaus seien virtuelle Währungen nicht durch EU-Recht
geregelt.
http://www.eba.europa.eu/-/esas-warn-consumers-of-risks-in-buying-virtual-
currencies

ESMA; Interaktives einheitliche Regelwerk für Bankregulierung freigeschaltet
Am 14.02.2018 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
ihr „Interactive Single Rulebook“, ein neues Online-Tool für Marktteilnehmer und
andere Interessenvertreter, eingeführt. Laut Ausführungen der ESMA ermögliche
dieser Service für sämtliche geltenden Richtlinien und Verordnungen im
Zuständigkeitsbereich der ESMA einen umfassenden Überblick und zugleich Zugang
zu sämtlichen damit verbundenen Rechtsakten, Leitlinien und Stellungnahmen. Ziel
dieser Maßnahme ist es, die einheitliche Anwendung des EU-Regelwerks für
Wertpapiermärkte zu erleichtern.
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-interactive-
single-rulebook

Rat; Spätere Umsetzung und Anwendung der Versicherungsvertriebsrichtlinie
Der Ausschuss der ständigen Vertreter hat am 14.02.2018, nach informeller Einigung
mit dem EP, die Verlängerung der Umsetzungsfrist sowie die Verschiebung des
Anwendungsbeginns der Versicherungsvertriebsrichtlinie bestätigt. Mit der Richtlinie
2016/97 soll der Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten verbessert werden.
Die Richtlinie sollte bereits ab dem 23.02.2018 gelten. Auf Grundlage eines Vorschlags
der EU-Kommission wurde jedoch beschlossen, die Frist für die Umsetzung bis zum
01.07.2018 zu verlängern und den Beginn der Anwendung auf den 01.10.2018 zu
verschieben. Rat und EP müssen noch förmlich der Änderungsrichtlinie zustimmen.
Das EP wird am 01.03.2018 in Brüssel abstimmen.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/14/insurance-rules-
delay-approved-by-council-on-14-february-2018/

Rat; Eurogruppe berät über nächste Schritte zur Vollendung der Bankenunion
Am 19.02.2018 hat die Eurogruppe im erweiterten Format über die nächsten Schritte
zur Vollendung der Bankenunion beraten. Demnach sollten gleichermaßen
Fortschritte sowohl bei der Reduzierung als auch bei der Teilung von Risiken im
Bankenbereich erzielt werden. Seit Ausbruch der Finanzkrise habe die EU mehr als

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fünfzig Vorschläge zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors
angenommen, um Risikofaktoren weiter zu verringern. Zudem sei der Anteil an
notleidenden Krediten (non performing loans, NPL) seit 2014 um ein Drittel reduziert
worden. Im Bereich der Risikoteilung müsse aus Sicht der Minister zum einen eine
solide Letztsicherung („fiscal backstop“) für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF)
eingeführt werden. Zum anderen sollten aber auch bezüglich der Schaffung einer
Europäischen Einlagensicherung (EDIS) in den kommenden Monaten Fortschritte
erzielt werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-921_en.htm

Rat; Spanischer Wirtschafts- und Finanzminister wird EZB-Vizepräsident
Der EU-Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (Ecofin) hat am 20.02.2018 offiziell
die Empfehlung ausgesprochen, den spanischen Wirtschafts- und Finanzminister Luis
de Guindos zum Vizechef der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berufen. Die Staats-
und Regierungschefs der EU werden über die Personalie am 22.03.2018 abstimmen.
Der ursprüngliche Gegenkandidat, der irische Notenbankchef Philip Lane, hatte seine
Kandidatur noch vor der Aussprache zurückgezogen. De Guindos wird den
amtierenden Vizepräsident, den Portugiesen Vítor Constâncio, zum 01.06.2018
ablösen.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/02/19/ecb-vice-
presidency-eurogroup-gives-support-to-luis-de-guindos/pdf

EP; Aussprache zum Berichtsentwurf zu EUR-Clearing
Am 21.02.2018 hat EP-Berichterstatterin MdEP Danuta Hübner (EVP/POL) ihren
Berichtsentwurf bezüglich der geänderten Europäischen Marktinfrastruktur-
Verordnung (EMIR 2) im ECON-Ausschuss vorgestellt. Zu Beginn ihrer Ausführungen
betonte sie, dass der Schutz der finanziellen Stabilität der EU zurecht im Mittelpunkt
des Kommissionsvorschlags stehe. Entsprechend wichtig seien aber auch klare
Kompetenzen für die ESMA sowie transparente Kriterien, die die Einteilung der
Zentralen Gegenparteien (CCPs) in unterschiedliche Klassen und – wenn nötig
erachtet – deren Umsiedlung ermögliche. Einer solchen Relocation-Entscheidung
müssten gleichwohl eine Analyse der möglichen Folgen sowohl auf die Märkte als
auch für Marktteilnehmer vorgeschaltet sein. Da diese Entscheidungen stets auch eine
geldpolitische Bedeutung mit sich brächten, müssten auch die Kompetenzen der
zuständigen Zentralbanken genau festgelegt werden, nicht zuletzt um
Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen und der ESMA zu verhindern. In der
anschließenden Diskussion ergriffen die Co-Berichterstatter MdEP Roberto Gualtieri
(S&D, ITL), MdEP Kay Swinburne (ECR/GBR), MdEP Petr Jezek (ALDE/CZR) und
MdEP Philippe Lamberts (Grüne/BEL) das Wort und dankten für einen konstruktiven
Berichtsentwurf, der an einzelnen Stellen aber noch durch Änderungsanträge
modifiziert werde. Zu ergänzende Punkte seien u.a. die stärkere Einbindung des EP
bei den Entscheidungen sowie der Umgang mit bereits bestehenden EUR-Clearing-
Verträgen. Auch müsste die derzeit diskutierte Überarbeitung der drei
Aufsichtsbehörden für Märkte, Banken und Versicherungen (ESA-Review) stärker
berücksichtigt werden. Nach jetziger Planung läuft die Frist für Änderungsanträge noch
bis 26.03.2018, über die dann am 23./24.04.2018 beraten werden soll. Eine
Abstimmung im ECON ist gegenwärtig für den 16./17.05.2018 vorgesehen.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180222-0900-
COMMITTEE-ECON

Rat; Ecofin befasst sich mit nachhaltiger Finanzierung
Auf ihrer Tagung am 20.02.2018 haben sich die EU-Wirtschafts- und Finanzminister
zu den Ende Januar 2018 veröffentlichten Empfehlungen der von der Kommission

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einberufenen hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen
ausgetauscht. BUL - Finanzminister und derzeitige Ratspräsident, Vladislav Goranov
betonte, dass das Pariser Übereinkommen ein Meilenstein für die Weltwirtschaft
gewesen sei und die EU beim Übergang zu einer Gesellschaft mit geringen CO2-
Emissionen die Führung übernommen hätte. Dies werde sicherlich von der
Kommission bei der Fertigstellung ihres für März 2018 angekündigten Aktionsplan für
Nachhaltige Finanzierung berücksichtigt werden.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2018/02/20/

EP; Anhörung zur nachhaltigen Finanzierung im ECON-Ausschuss
Der ECON-Ausschuss hielt am 21.02.2018 eine öffentliche Anhörung im Rahmen des
Eigeninitiativberichts von MdEP Molly Scott Cato (Grüne/GBR) zur nachhaltigen
Finanzierung ab. Als Experten waren Eric Usher, der Leiter des United Nations
Environment Programme Finance (UNEP FI), Prof. Michel Aglietta vom Centre
d’Études Prospectives et d’Informations Internationales (CEPII) sowie Dr. Joshua
Ryan-Collins, Senior Research Associate, UCL Institute for Innovation and Public
Purpose (IIPP) geladen. In ihren Stellungnahmen machten sie deutlich, dass die EU
Initiative ergreifen und in Bezug auf die nachhaltige Finanzierung Probleme
identifizieren, positive Auswirkungen analysieren und Treuhandfragen klären müsse.
Wichtig seien dabei vor allem Definitionen für verantwortungsvolle Investitionen sowie
stärkere Berücksichtigung umweltpolitischer und sozialer Themen. Wichtige
Instrumente könnten hierbei u.a. die Besteuerung von CO2, die Verstärkung des
Emissionshandels und die Einführung eines Abschlagpreises auf Finanzinvestitionen
sein. Mittels einer Simulation sei zudem festgestellt worden, dass die Kombination von
CO2-Steuer, die Subventionierung CO2-armer Bereiche und die Einführung grüner
Zinsen die beste Voraussetzung für einen Wandel der Wirtschaft bilde. Dabei müssten
Versicherungen und Banken in den Prozess einbezogen werden. Bei Letzteren könnte
beispielsweise eine Festlegung von Kreditvergabeleitlinien verlangt werden, um
vorzuschreiben in welche Richtung Investitionen in Zukunft fließen sollen.
Berichterstatterin MdEP Cato ergänzte abschließend, dass eine Änderung des
Mandates der Europäischen Zentralbank (EZB) notwendig sei, damit die
Investitionspolitik bestehend aus Ankaufprogrammen und der Kreditvergabe dem
Pariser Abkommen entspreche. Wichtig sei auch eine Transparenzpflicht im Sinne der
Sorgfaltspflicht, um die Investoren ausreichend informieren zu können.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180221-1430-
COMMITTEE-ECON

Finanzen

EuGH; MwSt.-Vorschriften für Reisebüros in DEU verstoßen gegen MwSt.-
Systemrichtlinie
Am 08.02.2018 urteilte der EuGH in der Rechtssache C 380/16 betreffend eine
Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen DEU: DEU hat gegen die
Verpflichtungen aus Art. 73 sowie den Art. 306 bis 310 der MwSt.-Systemrichtlinie
verstoßen, indem es Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht
werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuersonderregelung
für Reisebüros ausschließt. Außerdem würden Reisebüros, soweit diese
Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die Mehrwertsteuer-
bemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten
innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199207&pageIndex
=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=404344

                       Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018                  10
Kommission; Mitteilung zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
Vor der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs am 23.02.2018
präsentierte die Kommission am 14.02.2018 eine Mitteilung zum neuen MFR mit
verschiedene Szenarien und deren finanziellen Dimensionen. Laut Kommission werde
der MFR für die Zeit nach 2020 zur Nagelprobe für die EU der 27. Alle in der Mitteilung
angegebenen Optionen und Zahlen dienten der Veranschaulichung und sollen eine
offene Debatte anregen. Sie stellten nicht den endgültigen Standpunkt der
Kommission dar. Endgültige Entscheidungen über den MFR träfen Rat und EP. Die
Kommission wolle ihren förmlichen Vorschlag für die nächste MFR spätestens im Mai
2018 vorlegen. Bis dahin werde die Kommission weiterhin allen Interessenträgern,
auch über die im Januar 2018 eingeleiteten öffentlichen Konsultationen zu den
Prioritäten der EU, aufmerksam zuhören. Inhaltlich betont die Kommission, die Bürger
in Europa wünschten sich in erster Linie Sicherheit. Hierzu stellt sie Ideen im
dreistelligen Mrd.-Bereich vor. Prominent überdenkt die Kommission auch den
Mitteleinsatz u.a. für Erasmus+, die EU-Unterstützung für Dateninfrastruktur,
Verbundfähigkeit und digitale Kompetenzen, das Rahmenprogramm für Forschung
und Innovation, das Instrument zur Umsetzung der Reformen und die
Konvergenzfazilität, vor allem aber die Kohäsions- und die Agrarpolitik. Sollen auch
künftig alle Mitgliedstaaten (MS) und alle Regionen für eine Unterstützung aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und
dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen, ließen sich nach Auffassung der
Kommission durch eine Differenzierung der Förderintensitäten und eine gezieltere
Unterstützung Effizienzgewinne erzielen. Würde die Unterstützung auf die
Kohäsionsländer beschränkt, käme dies einer Senkung um etwa 124 Mrd. EUR oder
etwa 33% der derzeitigen Mittelzuweisungen gleich. Im MFR 2014–2020 werden im
Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik rund 400 Mrd. EUR mobilisiert. Die
Direktzahlungen machten rund 70% dieses Betrags aus. Aktuell gingen 80% der
Direktzahlungen an 20% der Landwirte. Eine Senkung der Ausgaben für die
gemeinsame Agrarpolitik um 30% entspräche rund 120 Mrd. EUR im Zeitraum des
nächsten mehrjährigen Finanzrahmens oder annähernd 11% des aktuellen MFR. Auch
die Einnahmeseite wird in der Mitteilung thematisiert. Als Stichworte zu tatsächlichen
oder erörterten Finanzierungsquellen des EU-Haushalts werden genannt:
Finanzbeiträge, Zölle, MwSt.-basierte (geänderte) Eigenmittel, Eigenmittel auf
Grundlage         des      Bruttonationaleinkommens,         im     Rahmen          des
Emissionshandelssystems        erwirtschafteten   Einkünfte,    GKKB,     Seigniorage
(Einnahmen der Zentralbanken und Regierungen aus der Geldausgabe).
Angesprochen wird natürlich auch der Wegfall der Rabatte für einzelne
Mitgliedstaaten, die bisher den GBR-Rabatt ausglichen. Weiter diskutiert die
Kommission die Nutzung von Finanzinstrumenten.
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/communication-new-
modern-multiannual-financial-framework_de.pdf

Kommission; Konformitätsprüfung der MwSt.-Rückerstattungen in den
Mitgliedstaaten (MS)
Am 15.02.2018 hat die Kommission ein Verfahren zur Überprüfung der Konformität
von MwSt.-Rückerstattungen an Unternehmen in den MS mit dem geltenden EU-Recht
und der Rechtsprechung des EuGH eingeleitet. Ein fehlender Zugang zu schnellen
und einfachen Verfahren der MwSt.-Erstattung könne eine erhebliche Auswirkung auf
die Cashflows und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben, was
insbesondere für kleinste Unternehmen, die es sich nicht leisten könnten, lange und
beschwerliche Verfahren der MwSt.-Rückerstattungen zu durchlaufen, gelte. Hierfür
werden in den nächsten acht Monaten die Steuervorschriften in den MS überprüft, bei

                        Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018                  11
Verstößen könne es zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durch die
Kommission kommen.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180215-kommission-prueft-mehrwertsteuer-
rueckerstattungen-den-mitgliedstaaten_de

EuRH; Prüfer rufen zu stärkerer Rechenschaftspflicht in Bezug auf die EU-
Finanzen auf
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) rief am 15.02.2018 dazu auf, im
Zusammenhang mit dem EU-Haushalt den Mehrwert sowie eine Steigerung der
Flexibilität, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht stärker in den Fokus zu
rücken. Er unterbreitet diese Vorschläge in einem Themenpapier mit dem Titel „Future
of EU finances: Reforming how the EU Budget operates“ (Zukunft der Finanzen der
EU: Reform der Funktionsweise des EU-Haushalts). Mit diesem Papier reagierte der
EuRH auf das Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen.
Im zweiten Quartal 2018 wollen die Rechnungsprüfer außerdem ihre Ansichten zum
Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, zur Zukunft
der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Vereinfachung der Kohäsionspolitik sowie zur
Vereinfachung der Forschungs- und Innovationsprogramme darlegen. Außerdem
beabsichtigen sie, Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen zum
Eigenmittelbeschluss sowie gegebenenfalls zu den Rechtsvorschriften für
sektorspezifische Ausgabenprogramme abzugeben.
https://www.eca.europa.eu/Lists/News/NEWS1802_15/INBriefing_paper_MFF_DE.p
df

EUR-Gruppe; Ergebnisse der Tagung vom 19.02.2018
Die EUR-Gruppe tagte am 19.02.2018 in zwei Formaten. In der ordentlichen Sitzung
der Ministerinnen und Minister des EUR-Währungsgebiets bekundete die EUR-
Gruppe die politische Unterstützung für die Kandidatur von Luis de Guindos für die
Vizepräsidentschaft der Europäischen Zentralbank. Zweitens informierte sich die EUR-
Gruppe über die Fortschritte GRI bei der Erfüllung der nach der dritten Überprüfung
des Programms verbleibenden Vorbedingungen. GRI habe bei allen früheren
Maßnahmen gehandelt, von 110 früheren Aktionen seien nur noch 2 ausstehend. Die
Erfüllung der Vorbedingungen ist Voraussetzung für die Auszahlung der nächsten
Tranche von 5,7 Mrd. EUR an Finanzhilfe im Rahmen des Programms des
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Drittens hat sich die EUR-Gruppe über
die Ergebnisse der achten Überwachungsmission nach Abschluss des
Anpassungsprogramms in IRL (28.11.-01.12.2018) unterrichten lassen. IRL habe
seine ausstehenden Darlehen vorzeitig und vollständig zurückgezahlt, was als Zeichen
der beeindruckenden Erholung und starken Wirtschaftsleistung des Landes gewertet
werde. Viertens führte die EUR-Gruppe einen Gedankenaustausch zur Reform des
ESM, dabei betonten sie den Erfolg des ESM bei der Erfüllung seines Mandats,
nämlich die finanzielle Unterstützung bedürftiger Mitgliedstaaten und seine Funktion
als Firewall für die Staaten des EUR-Währungsgebiets. Darüber hinaus solle die Rolle
des ESM ausgeweitet werden. Als Stichworte sind hier die Backstop-Funktion für den
Single Resolution Fund als ein entscheidendes Element zur Erhöhung der
Glaubwürdigkeit und Widerstandsfähigkeit der Bankenunion, sowie die Stärkung der
Rolle des ESM im Krisenmanagement zu nennen.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2018/02/19/
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/19/remarks-by-m-
centeno-following-the-eurogroup-meeting-of-19-february-2018/

                       Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018                12
Rat; Ergebnisse der ECOFIN-Tagung vom 20.02.2018
Auf ihrer Tagung am 20.02.2018 haben die europäischen Finanzminister Leitlinien für
den EU-Haushalt 2019 verabschiedet, Eckpunkte seien ein transparenter und
wirksamer Einsatz von Haushaltsmitteln, also umsichtige Haushaltsführung zur
angemessenen Finanzierung der Prioritäten und Einplanung finanzieller Spielräume
für unvorhergesehene Entwicklungen. Der Schwerpunkt solle auf Programmen und
Maßnahmen liegen, die zu einem zusätzlichen Nutzen auf EU-Ebene führen würden.
Ferner hat der Rat hat dem EP die Empfehlung ausgesprochen, die Kommission für
die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2016 zu entlasten.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2018/02/20/

Soziales

Kommission, EASPD; Austausch zur Richtlinie zur Vergabe von
Sozialdienstleistungen
Am 21.02.2018 übergab die Kommission eine Stellungnahme an die European
Association of Service providers for People with Disabilities (EASPD). Darin
konkretisierte sie, wie die Vergaberichtlinie der EU auf Sozialdienstleistungen
anzuwenden sei. In vielen Mitgliedstaaten vergeben Behörden Sozialdienstleistungen,
die sie nicht selbst erbringen können oder wollen, an Dritte. Solche Praktiken werden
auf EU-Ebene durch die Richtlinie (RL) 2014/24 über das öffentliche Auftragswesen
geregelt. Durch ihren technischen Charakter führe dies oft zu Missverständnissen, wie
ein Fall aus FIN zeigte. So beschuldigte die FIN-Regierung die Kommission, sie zu
zwingen, die in der RL benannten Beschaffungsprozesse zu nutzen. Dies war der
Auslöser für die Einreichung einer Petition an das EP durch die EASPD. In ihrer
Antwort hob die Kommission drei Hauptthemen hervor: Erstens könnten die Behörden
selbst entscheiden, wie sie ihre Sozialdienste organisieren wollten. Die Verwendung
des öffentlichen Auftragswesens sei nicht zwingend vorgeschrieben, sondern nur eine
Option. Zweitens fordere die RL eine größere Flexibilität und erweiterte Möglichkeiten
zur Berücksichtigung sozialer Belange bei öffentlichen Ausschreibungen. Drittens
setze sich die Kommission weiterhin für eine verstärkte und effektive Anwendung von
Qualitätskriterien bei Vergabebehörden ein. Abschließend zeigte die Kommission in
ihrer Antwort Möglichkeiten der Verwendung von vereinfachten Verfahren und der
Dienstleistungsauswahl auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses
auf.
http://www.easpd.eu/en/content/european-commission-advocates-use-quality-
criteria-public-procurement-0

Rat; Billigung der Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch
Der Rat hat am 15.02.2018 dem Abschluss des Vertrags von Marrakesch zur
Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte
Personen zu veröffentlichten Werken zugestimmt. Mit diesem Beschluss wird die EU
in die Lage versetzt, den Vertrag von Marrakesch ab Sommer 2018 zu ratifizieren. Der
Vertrag enthält eine Reihe internationaler Regeln, die sicherstellen, dass für das
Urheberrecht auf nationaler Ebene Einschränkungen oder Ausnahmen zugunsten von
blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen bestehen. Durch
ihn wird außerdem der grenzüberschreitende Austausch von Kopien veröffentlichter
Werke in einem zugänglichen Format – in Braille-Schrift, Hörbüchern oder Großdruck
- ermöglicht.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/15/marrakesh-
treaty-on-access-to-publishedworks-for-blind-and-visually-impaired-persons-council-
authorises-ratification/

                       Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018                  13
Kommission; Beschäftigung und soziale Lage in der EU verbessern sich stetig
Am 12.02.2018 teilte die Kommission mit, dass das robuste Wirtschaftswachstum die
Beschäftigungsquote in der EU im 3. Quartal 2017 stärker als erwartet ansteigen ließ.
Die Arbeitslosenzahlen gingen erneut zurück. Dies sei das Ergebnis des jüngsten
Quartalsberichts zur Beschäftigung und sozialen Lage in Europa, den Marianne
Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und
Arbeitskräftemobilität, vorstellte. Wachstum sei nach Europa zurückgekehrt. Mit mehr
als 236 Mio. Menschen in Arbeit habe die Beschäftigung in der EU einen Rekordstand
erreicht, die Arbeitslosigkeit nehme kontinuierlich ab. Die Kommission wolle diese
positive Dynamik nutzen und die neuen, konkreten Rechte für Bürger verwirklichen,
die man in der Europäischen Säule Sozialer Rechte definiert habe: faire
Arbeitsbedingungen, ein gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt und
angemessener Sozialschutz. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, um dafür zu sorgen, dass
alle Bürger und Arbeitnehmer von dieser positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
profitieren. Zwischen dem dritten Quartal 2016 und dem dritten Quartal 2017 nahm die
Zahl der unbefristeten Arbeitsverträge um 2,8 Mio. zu. Die Zahl der
Vollzeitbeschäftigten stieg um rund drei auf 181 Mio., während die Zahl der
Teilzeitbeschäftigten um etwa 300.000 auf 42,7 Mio. stieg. Die Beschäftigungsquote
der 20- bis 64-Jährigen in der EU sei in den letzten drei Jahren kontinuierlich gestiegen
und erreichte im dritten Quartal 2017 den Rekordwert von 72,3 Prozent. Dennoch
bestünden nach wie vor große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die
nationalen Beschäftigungsquoten reichten von 58 (GRI) bis 82 Prozent (SWE). Die
Nachfrage nach Arbeitskräften und der Arbeitskräftemangel nähmen weiter zu. Die
Quote der offenen Stellen betrug im dritten Quartal 2017 EU-weit zwei Prozent.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180212-soziale%20Lage_de

Kommission; Antrag auf Globalisierungsfondsmittel – Deutschland will
Zuschuss für Goodyear-Mitarbeiter
Die Kommission teilte am 09.02.2018 mit, sie wolle den 646 ehemaligen Beschäftigten
des Reifenherstellers Goodyear in Philippsburg (BW) helfen, einen neuen Arbeitsplatz
zu finden. Dazu schlägt sie einen Beitrag von 2,1 Mio. EUR aus dem Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) vor. Die Kosten für das deutsche
Maßnahmenpaket werden seitens des BMAS mit insgesamt 3,6 Mio. EUR
veranschlagt, wovon der EGF knapp zwei Drittel bereitstellen würde. Der Vorschlag
muss noch von EP und Rat genehmigt werden.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180209-EGF_de

Rat; Ratspräsidentschaft führt Konferenz zur Kinderernährung durch
Die Bulgarische Ratspräsidentschaft (BG-RP) hat am 08.02.2018 im Rahmen ihres
angekündigten Schwerpunktes zur Kinderernährung eine Konferenz in Sofia
durchgeführt. Die BG-RP wollte damit Themen befördern, die zeigen, dass Kinder und
Jugendliche die beste Investition in die Zukunft Europas sind. Ernährung sei eine der
Hauptdeterminanten der Gesundheit. Die Ausbreitung von chronischen Krankheiten
sei eine Konsequenz der modernen Ernährung. Daher setze man sich für eine
Gesundheitsperspektive „Health in All Policies” ein. Ernährung und qualitätsvolle
Lebensmittel sollten einhergehen mit einem gesunden Lebensstil. Dies sei ein
wichtiger Bestandteil der Präventionspolitik. Gesunde Kinder und Jugendliche
bedeuteten eine gesunde Zukunft und gesunde Arbeitnehmer. Zahlreiche hochrangige
Interessenvertreter diskutierten im Rahmen der Konferenz den Einfluss von Ernährung
auf die Gesundheit unter der Überschrift „Von der Brustfütterung bis zur Epigenetik“,
die Qualität traditioneller Lebensmittel und Essgewohnheiten, sowie „Marketing und
Kinder“. An der Konferenz nahmen auch hochrangige Vertreter der Generaldirektion

                        Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018                    14
Gesundheit der Kommission (GD SANTE) und der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) teil.
https://eu2018bg.bg/en/events/133

EP; Erklärung zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung
Das EP hat in seiner Entschließung vom 07.02.2018 zum Thema „Null Toleranz
gegenüber Genitalverstümmelung bei Frauen“ die Kommission und die
Mitgliedstaaten (MS) aufgefordert, die Prävention von Genitalverstümmelung in allen
Bereichen zu verankern, insbesondere in der Gesundheit, einschließlich sexueller und
reproduktiver Gesundheit, in Sozialarbeit, Asyl, Bildung, einschließlich
Sexualerziehung, Strafverfolgung, Justiz, Kindesschutz sowie Medien und
Kommunikation. Das EP stellte mit Genugtuung fest, dass das Strafrecht in allen MS
Mädchen und Frauen explizit oder implizit vor Genitalverstümmelung schützt. Es sei
jedoch äußerst besorgt über seine offensichtliche Wirkungslosigkeit, da in der EU nur
eine Handvoll Rechtsfälle in diesem Bereich zu verzeichnen sind. Bereits kurz zuvor
hatte    die   Kommission      anlässlich  des     Internationalen   Tages      gegen
Genitalverstümmelung eine Erklärung abgegeben und mitgeteilt, sich mit aller
Entschlossenheit gegen Genitalverstümmelung zu stellen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0033+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Gesundheit und Verbraucherschutz

EuGH; Irreführende Whisky-Bezeichnung durch indirekte Verwendung einer
geschützten geographischen Angabe nicht per se unzulässig
Am 22.02.2018 legte der Generalanwalt Saugmandsgaard Øe seine Schlussanträge
in der Rechtssache C-44/17 The Scotch Whisky Association (SWA) beim EuGH über
die Verwendung des Wortes „Glen“ für Whisky aus Deutschland vor. Der EuGH wurde
erstmals mit der Frage befasst, inwiefern eine Bezeichnung, die keine klangliche oder
visuelle Ähnlichkeit mit einer geschützten geografischen Angabe habe, diese Angabe
gleichwohl beeinträchtigen könne. Hintergrund des Verfahrens ist, dass Herr Klotz
über das Internet einen in dem Ort Berglen im schwäbischen Buchenbachtal
hergestellten Single Malt Whisky namens „Glen Buchenbach“ vertreibt. Vor dem
Landgericht Hamburg wurde er von der SWA auf Unterlassung verklagt. Begründet
wurde dies damit, dass die Verwendung des gälischen Wortes „Glen“ („schmales Tal“)
eine unzulässige indirekte Verwendung der unionsweit geschützten geografischen
Angabe „Scotch Whisky“, oder zumindest eine unzulässige Anspielung daran oder
eine falsche oder irreführende Herkunftsangabe sei. Der Generalanwalt kommt zu dem
Schluss, dass das Landgericht Hamburg prüfen müsse, ob «ein europäischer
Durchschnittsverbraucher» in diesem Fall sofort an «Scotch Whisky» denke.
Zusätzliche Informationen auf dem Etikett spielten seines Erachtens dabei keine Rolle.
Mit einem Urteil ist in mehreren Monaten zu rechnen.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-44/17

EuGH; Verbrauchertäuschung durch ergänzende Etiketten nach Art der
Energieverbrauchskennzeichnung sind unzulässig
Am 22.02.2018 legte der Generalanwalt Saugmandsgaard Øe am EuGH im
Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache C-632/16 Dyson seine
Schlussanträge über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern vor.
Hintergrund war, dass Dyson die belgische BSH Home Appliances NV, die Siemens-
und Bosch-Staubsauger klassischen Typs vertreibt, vor dem Handelsgericht
Antwerpen wegen angeblicher unlauterer Geschäftspraktiken verklagt hat. Zum einen

                       Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018                  15
macht Dyson geltend, dass ein bestimmtes Modell von BSH nicht für das
Energielabel A in Betracht komme. Außerdem würden die Verbraucher in die Irre
geführt, weil BSH nicht angebe, dass die Energieleistungstests mit einem leeren
Staubbeutel durchgeführt worden seien. BSH hat ihrerseits Widerklage gegen Dyson
erhoben wegen angeblicher herabsetzender Werbung. Der Generalanwalt schlägt
dem EuGH vor, zu urteilen, dass die Staubsaugerlieferanten und -händler keine
ergänzenden Etiketten verwenden dürfen, auf denen die Angaben, die das in einer
EU-VO vorgesehene Energieetikett (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der
Kommission vom 03.05.2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des EP und
des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern)
enthält, wiedergeben oder präzisiert. Darüber hinaus ist die Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11.05.2005
über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr
zwischen Unternehmen und Verbrauchern) im vorliegenden Falle nicht anwendbar, da
diese den Herstellern und den Händlern hinsichtlich der Gestaltung und des Inhalts
des Energieetiketts keinerlei Spielraum lässt.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-632/16

ECHA, Kommission; Bericht zur Gesundheitsgefährdung durch verbotene
Chemikalien in Waren
Die EU-Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte am 14.02.2018 ihren Bericht über
Inspektionen in 27 Mitgliedstaaten. Der Bericht zeigte, dass bei 4.599 geprüften
Artikeln 18% nicht die Grenzwerte der EU-Chemikalienverordnung (REACH)
einhielten. Jedes fünfte Spielzeug (20%) wies eine unzulässige Konzentration von
Phtalaten auf. In 14% des Hartlötfüllmaterials fand sich zu viel Kadmium. Vor allem in
Gebrauchtwaren fand sich Asbest, beispielsweise in katalytischen Heizgeräten,
Thermosflaschen und Bremsbelägen. In Lederwaren fanden sich hohe
Konzentrationen von Chrom VI (13% der überprüften Erzeugnisse) und bei Schmuck
hohe Konzentrationen von Kadmium (12% der untersuchten Artikel). 39% der Proben
von Erzeugnissen mit unklarer Herkunft waren bedenklich und 17% der Importe aus
China.
https://echa.europa.eu/de/-/inspectors-find-phthalates-in-toys-and-asbestos-in-
second-hand-products

Kommission; Expertengremium für Gesundheit veröffentlicht Stellungnahmen
zur Arzneimittelversorgung und Versorgungssicherheit
Das Expertengremium für Gesundheit („Expert Panel on Health“) der Kommission hat
am      09.02.2018      drei   Stellungnahmen       veröffentlicht,   die    politischen
Entscheidungsträgern       als   Orientierungshilfe    in    aktuellen    Fragen      zur
Arzneimittelversorgung dienen sollen. In der Stellungnahme zu innovativen
Zahlungsmodellen für teure, innovative Arzneimittel geht es darum, wie Behörden den
Zugang der Patienten zu Arzneimitteln verbessern können, während gleichzeitig
sichergestellt wird, dass die Gesundheitssysteme finanziell tragfähig sind. Es werden
mögliche neue Wege zur Festsetzung der Preise für Spezialarzneimittel im Hinblick
auf einen verbesserten Zugang untersucht. Die Stellungnahme zum Benchmarking
des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in der EU soll die Mitgliedstaaten (MS) dabei
unterstützen, die Lücken beim Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schließen. In
der dritten Stellungnahme zu Instrumenten und Methoden zur Bewertung der Leistung
der Erstversorgung geht es darum, wie diese gemessen werden kann. Sie
berücksichtigt die komplexe Struktur, die Funktionsweise und die Dienstleistungen der
Primärversorgung sowie deren Ergebnisse, insbesondere in Bezug auf Relevanz,
Qualität und finanzielle Nachhaltigkeit.

                        Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018                    16
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