Bericht aus Brüssel - Hessen.de
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Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Institutionelles ............................................................................................................. 3 Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 4 Wirtschaft.................................................................................................................... 4 Verkehr ....................................................................................................................... 6 Energie ....................................................................................................................... 6 Forschung................................................................................................................... 6 Finanzdienstleistungen ............................................................................................... 8 Finanzen ................................................................................................................... 10 Soziales .................................................................................................................... 13 Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 15 Umwelt...................................................................................................................... 17 Landwirtschaft .......................................................................................................... 18 Justiz ........................................................................................................................ 21 Inneres ..................................................................................................................... 23 Bildung und Kultur .................................................................................................... 24 Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 25 EU – Förderprogramme ............................................................................................ 25 Veranstaltungen ....................................................................................................... 27 Vorschau .................................................................................................................. 30 Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 2
Institutionelles Kommission; Mitteilung Kommission effizientere institutionelle Arbeit der EU; Empfehlung Kommission Europawahl 2019 Am 14.02.2018 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit Vorschlägen für eine effizientere institutionelle Arbeit der EU sowie Empfehlungen zur Stärkung des europäischen Charakters und der effizienten Durchführung der Wahlen 2019 zum EP. Die beiden Dokumente sind der Beitrag der Kommission zum informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 23.02.2018. Die Kommission schlägt laut der Mitteilung vor, die 2014 erstmalig geschehene Aufstellung von Spitzenkandidaten fortzusetzen. Dazu gehört, die politischen Parteien zu einer früheren Nominierung ihrer Spitzenkandidaten (bis Ende 2018) und zu einem früheren Beginn des Wahlkampfes aufzurufen. Weiterhin schlägt die Kommission vor, die Verbindungen zwischen nationalen Parteien und europäischen Parteien besser sichtbar zu machen. Die auf nationaler Ebene tätigen politischen Parteien sollten transparenter in Bezug darauf werden, welchen europäischen Parteien sie angehören, indem sie z.B. deren Logos im Wahlkampfmaterial und in den Wahlunterlagen verwenden. Sie sollten auch zu wichtigen europäischen Fragen eindeutig Stellung beziehen und sich klar dazu äußern, welcher Fraktion im EP sie sich anzuschließen gedenken und wen sie als Präsidenten der Kommission befürworten. Die Kommission könnte sich außerdem die Zulassung von transnationaler Listen für die Europawahl sowie eine Verkleinerung der Kommission vorstellen. Als Beitrag zum EU-Gipfel am 23.02.2018 sprach sich die Kommission außerdem erneut für eine doppelte Präsidentschaft von Kommission und Europäischen Rat aus. Um die EU dem Bürger näher zu bringen und die Diskussion bis zu den Europawahlen voranzubringen, hat die Kommission vor, ihre Anstrengungen zu erhöhen und bis Mai 2019 weitere 500 Bürgerdialoge abzuhalten. https://ec.europa.eu/commission/publications/institutional-issues_de Kommission; Selmayr neuer Generalsekretär der Europäischen Kommission Am 21.02.2018 ernannte die Kommission den bisherigen Kabinettchef von Kommissionspräsident Juncker, Martin Selmayr, zum neuen Generalsekretär der Kommission. Selmayr folgt auf den Niederländer Alexander Italianer, der um seine Ablösung gebeten hatte. Er tritt sein Amt am 01.03.2018 an. Kommissionspräsident Juncker begründete diese Entscheidung damit, dass der Betrieb in den nächsten 20 Monaten bis zur Installierung einer neuen Kommission reibungslos weitergehen solle. Das Generalsekretariat untersteht dem Präsidenten der Europäischen Kommission und koordiniert die Politiken der verschiedenen Generaldirektionen. Außerdem ist es Schnittstelle zwischen der Kommission und den anderen Europäischen Organen. Die Amtszeit des Generalsekretärs ist nicht an die Amtszeit der Europäischen Kommission gebunden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1004_de.htm Europäischer Rat; informeller EU-27 Gipfel am 23.02.2018 Am 23.02.2018 kamen in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU-27 (ohne GBR) zu einem informellen Europäischen Rat (ER) zusammen. Das Treffen war Teil der „Leaders Agenda“, dem Terminplan für die Gipfel zur weiteren Umsetzung des Fahrplans von Bratislava zur Zukunft der EU bis Juni 2019. Der Gipfel war den Themen institutionelle Reformen (insbesondere dem Spitzenkandidatenprozess) sowie dem Mehrjährigem Finanzrahmen (MFR) nach 2020 gewidmet. Die Staats- und Regierungschefs unterstützten den Vorschlag des EP für eine Reduzierung der EP- Sitze nach dem Brexit. Das EP hatte am 07.02.2018 vorgeschlagen, 27 der 73 durch den Brexit freiwerdenden Sitze von GBR auf 14 andere Mitgliedstaaten umzuverteilen, Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 3
und im Übrigen das EP von 751 auf 705 Sitze vorläufig zu verkleinern. Eine endgültige Entscheidung will der ER auf seiner Tagung am 28./29.06.2018 fällen. Transnationale Listen soll es bei den nächsten Europawahlen nicht geben; sie bleiben aber als Vision für die Europawahlen 2024 in der Diskussion. Hinsichtlich des sog. Spitzenkandidatenprozesses betonte der ER, dass es keinen Automatismus geben dürfe. Weitgehende Einigkeit bestand bei den Prioritäten des künftigen MFR, nicht aber hinsichtlich der Frage, ob dieser erhöht werden soll. Über den Zeitplan der MFR- Beratungen soll erst nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags Anfang Mai entschieden werden. Dem Charakter als informellem Treffen entsprechend, wurden keine Schlussfolgerungen verabschiedet. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/european-council/2018/02/23/ Ausschuss der Regionen AdR; SEDEC-Fachkommissionsitzung Am 21.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission SEDEC für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur statt. Dabei wurden folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Strategien für ein krisenfestes, inklusives und nachhaltiges Wachstum“, „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ sowie „Förderung des Breitbandausbaus in Europa“. Darüber hinaus wurde ein Meinungsaustausch zu folgendem Thema geführt: „Das Kulturerbe als strategische Ressource für nachhaltigere Regionen mit einem größeren Zusammenhalt in der EU“. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142827&meetingS essionId=2177056 Wirtschaft Kommission; Mehr Transparenz der Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen - Juncker-Fonds (EFSI) Auf der von der Kommission (KOM) aufgesetzten Internetseite des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) werden die Ergebnisse des Fonds aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (MS) dargestellt. Danach hat sich der EFSI bis Anfang Februar 2018 mit 53.194 Mio. EUR engagiert und damit Investitionen in Höhe von 264.268 Mio. EUR angestoßen. Schwerpunkte der Investitionen liegen in den Bereichen Energie und Digitalisierung. Auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren besonders vom EFSI. Die höchsten Beiträge entfielen auf FRA (8.974 Mio. EUR), ITL (6.954 Mio. EUR) und ESP (5.607 Mio. EUR). Hohe Beiträge gab es auch für DEU (5.131 Mio. EUR). Nutznießer waren bisher sämtliche Mitgliedstaaten einschließlich GBR. https://ec.europa.eu/commission/priorities/jobs-growth-and-investment/investment- plan-europe-juncker-plan/investment-plan-results_de Kommission; Veröffentlichung eines Leitfadens zum öffentlichen Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte Mit dem Ziel nationale, regionale und lokale Verwaltungen bei öffentlichen Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte besser zu unterstützen, hat die Kommission am 13.02.2018 einen Leitfaden herausgegeben, der den gesamten Prozess von der Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen über die Auswahl und Bewertung der Angebote bis hin zur Vertragsabwicklung abdecken soll. Der Leitfaden enthält vor allem Hinweise zur Vermeidung von Fehlern, gute Praktiken Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 4
und nützliche Links und Vorlagen. Außerdem wird erläutert, wie die Möglichkeiten der überarbeiteten Vergaberichtlinien von 2014 optimal genutzt werden können. Das Ziel ist weniger Bürokratie und mehr Online-Verfahren zu realisieren, um damit vor allem Kleinunternehmen die Teilnahme an öffentliche Ausschreibungen zu erleichtern. Zudem sollen die bestehenden Möglichkeiten besser ausgeschöpft werden, um bei der Vergabeentscheidung neue Kriterien für die Auswahl sozial verantwortlicher Unternehmen und innovativer, umweltfreundlicher Produkte einzuführen. Der Leitfaden liegt gegenwärtig nur in englischer Sprachfassung vor. Er soll aber in allen Amtssprachen zu Verfügung gestellt werden. EU-Regionalkommissarin Corina Cretu betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Organisation solider Vergabeverfahren für EU-Investitionen, damit eine größtmögliche Wirkung erzielt werden könne. Im Förderzeitraum 2014- 2020 würden von den die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds über 450 Mrd. EUR in die EU-Realwirtschaft fließen. Die Hälfte dieses Betrages werde über das öffentliche Beschaffungswesen investiert. https://ec.europa.eu/germany/news/20180213-leitlinien-ausschreibungsverfahren- fuer-eu-finanzierte-projekte_de Kommission; Zweites Treffen der Batterie-Allianz Am 12.02.2018 trafen sich auf Einladung des für die Energieunion zuständigen Vizepräsidenten Šefčovič Vertreter aus Industrie, Politik und Europäischer Investitionsbank (EIB) zum zweiten Mal im Rahmen der im Oktober 2017 ins Leben gerufenen Batterie-Allianz. Wichtigste Frage war, wie Europa eine führende Stellung in der Entwicklung der Batterie-Technologie für Elektroautos erhalten kann. Dazu soll auf dem Clean Energy Industrial Forum der Industrietage am 23.02.2018 ein Fahrplan vorgestellt werden. Mit Hilfe DEU versucht die Kommission, verschiedene europäische Mitgliedstaaten zusammenzubringen, um im großen Stil eine Batteriezellenfertigung in Europa aufzusetzen. Dies soll nicht dadurch geschehen, dass ein einzelner großer Batteriehersteller – ähnlich wie seinerzeit Airbus – ins Leben gerufen wird, sondern indem bestehende Aktivitäten besser untereinander koordiniert werden. Bestehende Regelwerke müssten angepasst werden, insbesondere um Staatsbeihilfen zur Gründung von Fabriken zu ermöglichen und Forschungsaktivitäten verstärkt werden. Das Ziel sind Kostensenkungen für die Hersteller von Elektrofahrzeugen und eine verringerte Abhängigkeit von importierten Batteriezellen aus Asien. Vizepräsident Šefčovič betonte vor dem Treffen das enorme wirtschaftliche Potential dieses Marktes, der angesichts einer erwarteten Nachfrage von 200 Gigawattstunden in Europa und 600 Gigawattstunden weltweit in 2025 ein jährliches Volumen von 250 Mrd. EUR erreichen könnte. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-1021_en.htm Eurostat; Dezember 2017 Außenhandelsüberschuss des Euroraums von 25,4 Mrd. EUR Ersten Schätzungen nach lagen die Warenausfuhren der Eurostaaten in die restliche Welt im Dezember 2017 bei 180,7 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 1,0% gegenüber Dezember 2016. Die Einfuhren aus der restlichen Welt beliefen sich auf 155,3 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 2,5% gegenüber Dezember 2016. Infolgedessen registrierte der Euroraum im Dezember 2017 einen Überschuss von 25,4 Mrd. EUR im Warenverkehr mit der restlichen Welt, gegenüber +27,6 Mrd. im Dezember 2016. Der Handel im Euroraum belief sich im Dezember 2017 auf 142,4 Mrd. EUR, ein Anstieg von 2,8% gegenüber Dezember 2016. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8663016/6-15022018-AP- DE.pdf/635c96f1-0dbc-4140-ad28-0f9033b7b5a2 Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 5
Verkehr Kommission; Beihilfeverfahren Regionalflughafen Lübeck aus 2010 Das seit dem Jahr 2012 laufende Beihilfeverfahren ist durch Entscheidung der Kommission (KOM) vom 22.02.2018 zum Abschluss gebracht worden. Die KOM stellt fest, dass sowohl die Entgeltordnung von 2006 für die Flughafennutzung als auch die niedrigeren Flughafenentgelte für Ryanair keine unrechtmäßige Beihilfe darstellen. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm?fuseaction=dsp_result&policy_ area_id=3&decision_date_from=16/02/2018&decision_date_to=22/02/2018 Energie ENTSO-E; Gebotszonenkonfiguration Die Konsultation des European Network of Transmission System Operators for Electricity (ENTSO-E) ist eröffnet. Bis zum 09.03.2018 haben Interessierte die Möglichkeit, der ENTSO-E, dem Zusammenschluss der Übertragungsnetzbetreiber ihre Sicht der Konfiguration der Gebotszonen in der EU zu schildern. Im Rahmen der 2015 in Kraft getretene Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement hat die Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden (ACER) im Dezember 2016 entschieden, eine Bewertung der Gebotszonen des Strombinnenmarkts einzuleiten. Hierbei soll geklärt werden, ob die aktuellen Preiszonen, wie beispielsweise die einheitliche deutsche Zone, durch einen Neuzuschnitt effizienter gestaltet werden können. Hierzu muss die Organisation der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E bis zum 21.03.2018 eine Bewertung mit Handlungsempfehlungen vorlegen. ENTSO-E hat nun einen Entwurf dieses sogenannte "Bidding Zone Review" zur Konsultation vorgelegt. https://www.entsoe.eu/news-events/entso-e-consultations/Pages/default.aspx Kommission; Öffentliche Konsultation zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Computern und Lampen Im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 besteht für alle Bürger der EU vom 13.02.2018 bis zum 07.05.2018 die Möglichkeit, sich an der Konsultation zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung von vielen Waren des periodischen Bedarfs zu beteiligen. Da viele Bürger diese Gebrauchsgüter erwerben, ist es der Kommission wichtig, über die Erfahrungen und Erwartungen der Bürger Informationen zu erlangen. Der Kommission geht es u.a. auch um Fragen der besseren Reparaturfähigkeit von technischen Geräten, um die Lebenszyklen zu verlängern, bzw. die Möglichkeit der Effizienzsteigerung nach Erwerb zu verbessern. https://ec.europa.eu/info/consultations/evaluation-and-review-ecodesign-and-energy- labelling-regulations-energy-labels_de Forschung Rat; Orientierungsaussprache über die Halbzeitbewertung des Programms Erasmus+ und bildungspolitische Fragen sowie künftige Förderung europäischer Hochschulnetzwerke Am 15.02.2018 trafen sich die Bildungsministerinnen und -minister im Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport in Brüssel. Hierbei gab es zum einen eine Orientierungsaussprache zur Halbzeitbewertung des Programms Erasmus+ sowie zur Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 6
künftigen Ausrichtung und finanziellen Ausstattung von Erasmus+ für die Zeit nach 2020. Als wichtigste Ziele wurden eine bessere Inklusion von peripheren und benachteiligten Regionen, sowie aller sozioökonomischen Schichten genannt. Außerdem sollen stärkere Synergien zwischen den bestehenden Förderprogrammen wie Erasmus+, Horizont 2020/FP9, ESF und Strukturfonds angestrebt werden. Ferner sollen die Verwaltungsverfahren für die Teilnahme vereinfacht und damit auch die Anerkennung im Ausland erworbener Leistungen erleichtert werden. Zudem erfolgte ein Austausch zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf die bildungspolitischen Aspekte der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (ER) vom 14.12.2017. Einen besonderen Schwerpunkt der Diskussion bildete dabei die künftige Förderung europäischer Hochschulnetzwerke. Ziel hierbei sei die Schaffung eines europäischen Bildungsraums ohne Grenzen für Lernende und Lehrende. Dieser könne nur gemeinsam unter Wahrung der nationalen Zuständigkeiten im Bereich Bildung geschaffen werden. Hierbei wurde ein stärkeres Engagement der Mitgliedstaaten (MS) gefordert. Zu dem weiteren Vorgehen auf der Bildungsagenda gehören die Stärkung der strategischen Partnerschaften durch europäische Universitäten, sowie die Förderung des Fremdsprachenlernens. Außerdem soll die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erleichtert sowie die Mobilität der Studierenden, u.a. durch einen europäischen Studentenausweis, erweitert werden. Die Ministerinnen und Minister wiesen darauf hin, dass die Qualifikationsanforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung ebenso angegangen werden sollten, wie Anforderungen an ein inklusives, lebenslanges Lernen sowie ein innovationsgetriebenes Bildungs- und Ausbildungskonzept. http://www.consilium.europa.eu/media/32722/st06198-en18.pdf Kommission; Finanzierung neuer Forschungsprojekte durch europäischen Verteidigungsfonds Die Kommission teilte am 16.02.2018 mit, neue Forschungsprojekte durch Verteidigungsfonds zu fördern. Der Verteidigungsfonds unterstützt durch das Programm Ocean2020 u.a. Missionen zur Meeresüberwachung. An dem Projekt, das mit 35 Mio. EUR gefördert wird, sind 42 Partner aus 15 EU-Ländern beteiligt. Hierbei werden Drohnen und unbemannte U-Boote in die Flotten integriert, um ein umfassenderes Bild der sich entwickelnden Lage zu erhalten. Daneben gibt es noch drei andere Projekte, die mit jeweils 1-3 Mio. EUR finanziert werden. Mit ACAMSII soll die Entwicklung adaptiver Tarnung zum Schutz der Soldaten gegen Sensoren aus verschiedenen Wellenlängenbereichen vorangebracht werden. Bei GOSSRA geht es darum, die Kompatibilität komplexer Systemelemente, die Soldaten mit sich führen, zu verbessern. Vestlife dient der Entwicklung ultraleichter Körperpanzer für Soldaten. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-763_de.htm Kommission; Vision für zukünftiges EU-Forschungsrahmenprogramm Am 22.02.2018 stellte die von der Kommission beauftragte Professorin Mariana Mazzucato dem Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation Carlos Moedas ihre Vision mit dem Titel "Mission-Oriented Research & Innovation in the European Union - A problem-solution approach to fuel innovation-led growth“ vor. Ihr Bericht ist der jüngste in einer Reihe von Beiträgen, die die Kommission bei der Gestaltung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation als Nachfolger von Horizont 2020 berücksichtigen will. Frau Mazzucato empfiehlt fünf Schlüsselkriterien für die Auswahl der Missionen auf EU-Ebene. Zunächst müssten sie mutig, inspirierend und von großer gesellschaftlicher Relevanz sein. Außerdem sollten sie ehrgeizig und zugleich realistisch sein. Ein weiteres Kriterium sei die Förderung interdisziplinärer sektorenübergreifender und akteursübergreifender Innovationen. Des Weiteren sollten sie zielgerichtet, messbar und zeitlich befristet sein. In ihrem Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 7
letzten Kriterium fordert sie außerdem Bottom-up-Lösungen. Die Kommission wird der breiten Öffentlichkeit in Kürze die Möglichkeit geben, Feedback und Vorschläge für mögliche Forschungs- und Innovationsmissionen der EU zu unterbreiten. https://ec.europa.eu/info/news/bold-science-meet-big-challenges-independent-report- calls-mission-oriented-eu-research-and-innovation-2018-feb-22_en Finanzdienstleistungen ESAs; Warnung vor Risiken beim Kauf virtueller Währungen Am 12.02.2018 veröffentlichten die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) für Wertpapiere (ESMA), Banken (EBA) sowie Versicherungen und Pensionen (EIOPA) eine Warnung bezüglich der Risiken beim Kauf virtueller Währungen. Letztere seien hochriskante unregulierte Produkte und somit nicht als Anlage-, Spar- oder Vorsorgeprodukte geeignet, so die Ausführungen in der gemeinsamen Mitteilung. Es bestehe die Befürchtung, dass immer mehr Verbraucher virtuelle Währungen kauften, ohne sich der damit verbundenen Risiken bewusst zu sein. Hierzu zählten extreme Preisschwankungen, die Bildung von Preisblasen sowie Betriebsprobleme der zuständigen Börsen. Darüber hinaus seien virtuelle Währungen nicht durch EU-Recht geregelt. http://www.eba.europa.eu/-/esas-warn-consumers-of-risks-in-buying-virtual- currencies ESMA; Interaktives einheitliche Regelwerk für Bankregulierung freigeschaltet Am 14.02.2018 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihr „Interactive Single Rulebook“, ein neues Online-Tool für Marktteilnehmer und andere Interessenvertreter, eingeführt. Laut Ausführungen der ESMA ermögliche dieser Service für sämtliche geltenden Richtlinien und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich der ESMA einen umfassenden Überblick und zugleich Zugang zu sämtlichen damit verbundenen Rechtsakten, Leitlinien und Stellungnahmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die einheitliche Anwendung des EU-Regelwerks für Wertpapiermärkte zu erleichtern. https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-interactive- single-rulebook Rat; Spätere Umsetzung und Anwendung der Versicherungsvertriebsrichtlinie Der Ausschuss der ständigen Vertreter hat am 14.02.2018, nach informeller Einigung mit dem EP, die Verlängerung der Umsetzungsfrist sowie die Verschiebung des Anwendungsbeginns der Versicherungsvertriebsrichtlinie bestätigt. Mit der Richtlinie 2016/97 soll der Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten verbessert werden. Die Richtlinie sollte bereits ab dem 23.02.2018 gelten. Auf Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission wurde jedoch beschlossen, die Frist für die Umsetzung bis zum 01.07.2018 zu verlängern und den Beginn der Anwendung auf den 01.10.2018 zu verschieben. Rat und EP müssen noch förmlich der Änderungsrichtlinie zustimmen. Das EP wird am 01.03.2018 in Brüssel abstimmen. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/14/insurance-rules- delay-approved-by-council-on-14-february-2018/ Rat; Eurogruppe berät über nächste Schritte zur Vollendung der Bankenunion Am 19.02.2018 hat die Eurogruppe im erweiterten Format über die nächsten Schritte zur Vollendung der Bankenunion beraten. Demnach sollten gleichermaßen Fortschritte sowohl bei der Reduzierung als auch bei der Teilung von Risiken im Bankenbereich erzielt werden. Seit Ausbruch der Finanzkrise habe die EU mehr als Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 8
fünfzig Vorschläge zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors angenommen, um Risikofaktoren weiter zu verringern. Zudem sei der Anteil an notleidenden Krediten (non performing loans, NPL) seit 2014 um ein Drittel reduziert worden. Im Bereich der Risikoteilung müsse aus Sicht der Minister zum einen eine solide Letztsicherung („fiscal backstop“) für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) eingeführt werden. Zum anderen sollten aber auch bezüglich der Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung (EDIS) in den kommenden Monaten Fortschritte erzielt werden. http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-921_en.htm Rat; Spanischer Wirtschafts- und Finanzminister wird EZB-Vizepräsident Der EU-Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (Ecofin) hat am 20.02.2018 offiziell die Empfehlung ausgesprochen, den spanischen Wirtschafts- und Finanzminister Luis de Guindos zum Vizechef der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berufen. Die Staats- und Regierungschefs der EU werden über die Personalie am 22.03.2018 abstimmen. Der ursprüngliche Gegenkandidat, der irische Notenbankchef Philip Lane, hatte seine Kandidatur noch vor der Aussprache zurückgezogen. De Guindos wird den amtierenden Vizepräsident, den Portugiesen Vítor Constâncio, zum 01.06.2018 ablösen. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/02/19/ecb-vice- presidency-eurogroup-gives-support-to-luis-de-guindos/pdf EP; Aussprache zum Berichtsentwurf zu EUR-Clearing Am 21.02.2018 hat EP-Berichterstatterin MdEP Danuta Hübner (EVP/POL) ihren Berichtsentwurf bezüglich der geänderten Europäischen Marktinfrastruktur- Verordnung (EMIR 2) im ECON-Ausschuss vorgestellt. Zu Beginn ihrer Ausführungen betonte sie, dass der Schutz der finanziellen Stabilität der EU zurecht im Mittelpunkt des Kommissionsvorschlags stehe. Entsprechend wichtig seien aber auch klare Kompetenzen für die ESMA sowie transparente Kriterien, die die Einteilung der Zentralen Gegenparteien (CCPs) in unterschiedliche Klassen und – wenn nötig erachtet – deren Umsiedlung ermögliche. Einer solchen Relocation-Entscheidung müssten gleichwohl eine Analyse der möglichen Folgen sowohl auf die Märkte als auch für Marktteilnehmer vorgeschaltet sein. Da diese Entscheidungen stets auch eine geldpolitische Bedeutung mit sich brächten, müssten auch die Kompetenzen der zuständigen Zentralbanken genau festgelegt werden, nicht zuletzt um Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen und der ESMA zu verhindern. In der anschließenden Diskussion ergriffen die Co-Berichterstatter MdEP Roberto Gualtieri (S&D, ITL), MdEP Kay Swinburne (ECR/GBR), MdEP Petr Jezek (ALDE/CZR) und MdEP Philippe Lamberts (Grüne/BEL) das Wort und dankten für einen konstruktiven Berichtsentwurf, der an einzelnen Stellen aber noch durch Änderungsanträge modifiziert werde. Zu ergänzende Punkte seien u.a. die stärkere Einbindung des EP bei den Entscheidungen sowie der Umgang mit bereits bestehenden EUR-Clearing- Verträgen. Auch müsste die derzeit diskutierte Überarbeitung der drei Aufsichtsbehörden für Märkte, Banken und Versicherungen (ESA-Review) stärker berücksichtigt werden. Nach jetziger Planung läuft die Frist für Änderungsanträge noch bis 26.03.2018, über die dann am 23./24.04.2018 beraten werden soll. Eine Abstimmung im ECON ist gegenwärtig für den 16./17.05.2018 vorgesehen. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180222-0900- COMMITTEE-ECON Rat; Ecofin befasst sich mit nachhaltiger Finanzierung Auf ihrer Tagung am 20.02.2018 haben sich die EU-Wirtschafts- und Finanzminister zu den Ende Januar 2018 veröffentlichten Empfehlungen der von der Kommission Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 9
einberufenen hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen ausgetauscht. BUL - Finanzminister und derzeitige Ratspräsident, Vladislav Goranov betonte, dass das Pariser Übereinkommen ein Meilenstein für die Weltwirtschaft gewesen sei und die EU beim Übergang zu einer Gesellschaft mit geringen CO2- Emissionen die Führung übernommen hätte. Dies werde sicherlich von der Kommission bei der Fertigstellung ihres für März 2018 angekündigten Aktionsplan für Nachhaltige Finanzierung berücksichtigt werden. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2018/02/20/ EP; Anhörung zur nachhaltigen Finanzierung im ECON-Ausschuss Der ECON-Ausschuss hielt am 21.02.2018 eine öffentliche Anhörung im Rahmen des Eigeninitiativberichts von MdEP Molly Scott Cato (Grüne/GBR) zur nachhaltigen Finanzierung ab. Als Experten waren Eric Usher, der Leiter des United Nations Environment Programme Finance (UNEP FI), Prof. Michel Aglietta vom Centre d’Études Prospectives et d’Informations Internationales (CEPII) sowie Dr. Joshua Ryan-Collins, Senior Research Associate, UCL Institute for Innovation and Public Purpose (IIPP) geladen. In ihren Stellungnahmen machten sie deutlich, dass die EU Initiative ergreifen und in Bezug auf die nachhaltige Finanzierung Probleme identifizieren, positive Auswirkungen analysieren und Treuhandfragen klären müsse. Wichtig seien dabei vor allem Definitionen für verantwortungsvolle Investitionen sowie stärkere Berücksichtigung umweltpolitischer und sozialer Themen. Wichtige Instrumente könnten hierbei u.a. die Besteuerung von CO2, die Verstärkung des Emissionshandels und die Einführung eines Abschlagpreises auf Finanzinvestitionen sein. Mittels einer Simulation sei zudem festgestellt worden, dass die Kombination von CO2-Steuer, die Subventionierung CO2-armer Bereiche und die Einführung grüner Zinsen die beste Voraussetzung für einen Wandel der Wirtschaft bilde. Dabei müssten Versicherungen und Banken in den Prozess einbezogen werden. Bei Letzteren könnte beispielsweise eine Festlegung von Kreditvergabeleitlinien verlangt werden, um vorzuschreiben in welche Richtung Investitionen in Zukunft fließen sollen. Berichterstatterin MdEP Cato ergänzte abschließend, dass eine Änderung des Mandates der Europäischen Zentralbank (EZB) notwendig sei, damit die Investitionspolitik bestehend aus Ankaufprogrammen und der Kreditvergabe dem Pariser Abkommen entspreche. Wichtig sei auch eine Transparenzpflicht im Sinne der Sorgfaltspflicht, um die Investoren ausreichend informieren zu können. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180221-1430- COMMITTEE-ECON Finanzen EuGH; MwSt.-Vorschriften für Reisebüros in DEU verstoßen gegen MwSt.- Systemrichtlinie Am 08.02.2018 urteilte der EuGH in der Rechtssache C 380/16 betreffend eine Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen DEU: DEU hat gegen die Verpflichtungen aus Art. 73 sowie den Art. 306 bis 310 der MwSt.-Systemrichtlinie verstoßen, indem es Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros ausschließt. Außerdem würden Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die Mehrwertsteuer- bemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199207&pageIndex =0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=404344 Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 10
Kommission; Mitteilung zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) Vor der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs am 23.02.2018 präsentierte die Kommission am 14.02.2018 eine Mitteilung zum neuen MFR mit verschiedene Szenarien und deren finanziellen Dimensionen. Laut Kommission werde der MFR für die Zeit nach 2020 zur Nagelprobe für die EU der 27. Alle in der Mitteilung angegebenen Optionen und Zahlen dienten der Veranschaulichung und sollen eine offene Debatte anregen. Sie stellten nicht den endgültigen Standpunkt der Kommission dar. Endgültige Entscheidungen über den MFR träfen Rat und EP. Die Kommission wolle ihren förmlichen Vorschlag für die nächste MFR spätestens im Mai 2018 vorlegen. Bis dahin werde die Kommission weiterhin allen Interessenträgern, auch über die im Januar 2018 eingeleiteten öffentlichen Konsultationen zu den Prioritäten der EU, aufmerksam zuhören. Inhaltlich betont die Kommission, die Bürger in Europa wünschten sich in erster Linie Sicherheit. Hierzu stellt sie Ideen im dreistelligen Mrd.-Bereich vor. Prominent überdenkt die Kommission auch den Mitteleinsatz u.a. für Erasmus+, die EU-Unterstützung für Dateninfrastruktur, Verbundfähigkeit und digitale Kompetenzen, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das Instrument zur Umsetzung der Reformen und die Konvergenzfazilität, vor allem aber die Kohäsions- und die Agrarpolitik. Sollen auch künftig alle Mitgliedstaaten (MS) und alle Regionen für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen, ließen sich nach Auffassung der Kommission durch eine Differenzierung der Förderintensitäten und eine gezieltere Unterstützung Effizienzgewinne erzielen. Würde die Unterstützung auf die Kohäsionsländer beschränkt, käme dies einer Senkung um etwa 124 Mrd. EUR oder etwa 33% der derzeitigen Mittelzuweisungen gleich. Im MFR 2014–2020 werden im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik rund 400 Mrd. EUR mobilisiert. Die Direktzahlungen machten rund 70% dieses Betrags aus. Aktuell gingen 80% der Direktzahlungen an 20% der Landwirte. Eine Senkung der Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik um 30% entspräche rund 120 Mrd. EUR im Zeitraum des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens oder annähernd 11% des aktuellen MFR. Auch die Einnahmeseite wird in der Mitteilung thematisiert. Als Stichworte zu tatsächlichen oder erörterten Finanzierungsquellen des EU-Haushalts werden genannt: Finanzbeiträge, Zölle, MwSt.-basierte (geänderte) Eigenmittel, Eigenmittel auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens, im Rahmen des Emissionshandelssystems erwirtschafteten Einkünfte, GKKB, Seigniorage (Einnahmen der Zentralbanken und Regierungen aus der Geldausgabe). Angesprochen wird natürlich auch der Wegfall der Rabatte für einzelne Mitgliedstaaten, die bisher den GBR-Rabatt ausglichen. Weiter diskutiert die Kommission die Nutzung von Finanzinstrumenten. https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/communication-new- modern-multiannual-financial-framework_de.pdf Kommission; Konformitätsprüfung der MwSt.-Rückerstattungen in den Mitgliedstaaten (MS) Am 15.02.2018 hat die Kommission ein Verfahren zur Überprüfung der Konformität von MwSt.-Rückerstattungen an Unternehmen in den MS mit dem geltenden EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH eingeleitet. Ein fehlender Zugang zu schnellen und einfachen Verfahren der MwSt.-Erstattung könne eine erhebliche Auswirkung auf die Cashflows und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben, was insbesondere für kleinste Unternehmen, die es sich nicht leisten könnten, lange und beschwerliche Verfahren der MwSt.-Rückerstattungen zu durchlaufen, gelte. Hierfür werden in den nächsten acht Monaten die Steuervorschriften in den MS überprüft, bei Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 11
Verstößen könne es zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission kommen. https://ec.europa.eu/germany/news/20180215-kommission-prueft-mehrwertsteuer- rueckerstattungen-den-mitgliedstaaten_de EuRH; Prüfer rufen zu stärkerer Rechenschaftspflicht in Bezug auf die EU- Finanzen auf Der Europäische Rechnungshof (EuRH) rief am 15.02.2018 dazu auf, im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt den Mehrwert sowie eine Steigerung der Flexibilität, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht stärker in den Fokus zu rücken. Er unterbreitet diese Vorschläge in einem Themenpapier mit dem Titel „Future of EU finances: Reforming how the EU Budget operates“ (Zukunft der Finanzen der EU: Reform der Funktionsweise des EU-Haushalts). Mit diesem Papier reagierte der EuRH auf das Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen. Im zweiten Quartal 2018 wollen die Rechnungsprüfer außerdem ihre Ansichten zum Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Vereinfachung der Kohäsionspolitik sowie zur Vereinfachung der Forschungs- und Innovationsprogramme darlegen. Außerdem beabsichtigen sie, Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen zum Eigenmittelbeschluss sowie gegebenenfalls zu den Rechtsvorschriften für sektorspezifische Ausgabenprogramme abzugeben. https://www.eca.europa.eu/Lists/News/NEWS1802_15/INBriefing_paper_MFF_DE.p df EUR-Gruppe; Ergebnisse der Tagung vom 19.02.2018 Die EUR-Gruppe tagte am 19.02.2018 in zwei Formaten. In der ordentlichen Sitzung der Ministerinnen und Minister des EUR-Währungsgebiets bekundete die EUR- Gruppe die politische Unterstützung für die Kandidatur von Luis de Guindos für die Vizepräsidentschaft der Europäischen Zentralbank. Zweitens informierte sich die EUR- Gruppe über die Fortschritte GRI bei der Erfüllung der nach der dritten Überprüfung des Programms verbleibenden Vorbedingungen. GRI habe bei allen früheren Maßnahmen gehandelt, von 110 früheren Aktionen seien nur noch 2 ausstehend. Die Erfüllung der Vorbedingungen ist Voraussetzung für die Auszahlung der nächsten Tranche von 5,7 Mrd. EUR an Finanzhilfe im Rahmen des Programms des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Drittens hat sich die EUR-Gruppe über die Ergebnisse der achten Überwachungsmission nach Abschluss des Anpassungsprogramms in IRL (28.11.-01.12.2018) unterrichten lassen. IRL habe seine ausstehenden Darlehen vorzeitig und vollständig zurückgezahlt, was als Zeichen der beeindruckenden Erholung und starken Wirtschaftsleistung des Landes gewertet werde. Viertens führte die EUR-Gruppe einen Gedankenaustausch zur Reform des ESM, dabei betonten sie den Erfolg des ESM bei der Erfüllung seines Mandats, nämlich die finanzielle Unterstützung bedürftiger Mitgliedstaaten und seine Funktion als Firewall für die Staaten des EUR-Währungsgebiets. Darüber hinaus solle die Rolle des ESM ausgeweitet werden. Als Stichworte sind hier die Backstop-Funktion für den Single Resolution Fund als ein entscheidendes Element zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Widerstandsfähigkeit der Bankenunion, sowie die Stärkung der Rolle des ESM im Krisenmanagement zu nennen. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2018/02/19/ http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/19/remarks-by-m- centeno-following-the-eurogroup-meeting-of-19-february-2018/ Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 12
Rat; Ergebnisse der ECOFIN-Tagung vom 20.02.2018 Auf ihrer Tagung am 20.02.2018 haben die europäischen Finanzminister Leitlinien für den EU-Haushalt 2019 verabschiedet, Eckpunkte seien ein transparenter und wirksamer Einsatz von Haushaltsmitteln, also umsichtige Haushaltsführung zur angemessenen Finanzierung der Prioritäten und Einplanung finanzieller Spielräume für unvorhergesehene Entwicklungen. Der Schwerpunkt solle auf Programmen und Maßnahmen liegen, die zu einem zusätzlichen Nutzen auf EU-Ebene führen würden. Ferner hat der Rat hat dem EP die Empfehlung ausgesprochen, die Kommission für die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2016 zu entlasten. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2018/02/20/ Soziales Kommission, EASPD; Austausch zur Richtlinie zur Vergabe von Sozialdienstleistungen Am 21.02.2018 übergab die Kommission eine Stellungnahme an die European Association of Service providers for People with Disabilities (EASPD). Darin konkretisierte sie, wie die Vergaberichtlinie der EU auf Sozialdienstleistungen anzuwenden sei. In vielen Mitgliedstaaten vergeben Behörden Sozialdienstleistungen, die sie nicht selbst erbringen können oder wollen, an Dritte. Solche Praktiken werden auf EU-Ebene durch die Richtlinie (RL) 2014/24 über das öffentliche Auftragswesen geregelt. Durch ihren technischen Charakter führe dies oft zu Missverständnissen, wie ein Fall aus FIN zeigte. So beschuldigte die FIN-Regierung die Kommission, sie zu zwingen, die in der RL benannten Beschaffungsprozesse zu nutzen. Dies war der Auslöser für die Einreichung einer Petition an das EP durch die EASPD. In ihrer Antwort hob die Kommission drei Hauptthemen hervor: Erstens könnten die Behörden selbst entscheiden, wie sie ihre Sozialdienste organisieren wollten. Die Verwendung des öffentlichen Auftragswesens sei nicht zwingend vorgeschrieben, sondern nur eine Option. Zweitens fordere die RL eine größere Flexibilität und erweiterte Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei öffentlichen Ausschreibungen. Drittens setze sich die Kommission weiterhin für eine verstärkte und effektive Anwendung von Qualitätskriterien bei Vergabebehörden ein. Abschließend zeigte die Kommission in ihrer Antwort Möglichkeiten der Verwendung von vereinfachten Verfahren und der Dienstleistungsauswahl auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auf. http://www.easpd.eu/en/content/european-commission-advocates-use-quality- criteria-public-procurement-0 Rat; Billigung der Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch Der Rat hat am 15.02.2018 dem Abschluss des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken zugestimmt. Mit diesem Beschluss wird die EU in die Lage versetzt, den Vertrag von Marrakesch ab Sommer 2018 zu ratifizieren. Der Vertrag enthält eine Reihe internationaler Regeln, die sicherstellen, dass für das Urheberrecht auf nationaler Ebene Einschränkungen oder Ausnahmen zugunsten von blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen bestehen. Durch ihn wird außerdem der grenzüberschreitende Austausch von Kopien veröffentlichter Werke in einem zugänglichen Format – in Braille-Schrift, Hörbüchern oder Großdruck - ermöglicht. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/02/15/marrakesh- treaty-on-access-to-publishedworks-for-blind-and-visually-impaired-persons-council- authorises-ratification/ Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 13
Kommission; Beschäftigung und soziale Lage in der EU verbessern sich stetig Am 12.02.2018 teilte die Kommission mit, dass das robuste Wirtschaftswachstum die Beschäftigungsquote in der EU im 3. Quartal 2017 stärker als erwartet ansteigen ließ. Die Arbeitslosenzahlen gingen erneut zurück. Dies sei das Ergebnis des jüngsten Quartalsberichts zur Beschäftigung und sozialen Lage in Europa, den Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, vorstellte. Wachstum sei nach Europa zurückgekehrt. Mit mehr als 236 Mio. Menschen in Arbeit habe die Beschäftigung in der EU einen Rekordstand erreicht, die Arbeitslosigkeit nehme kontinuierlich ab. Die Kommission wolle diese positive Dynamik nutzen und die neuen, konkreten Rechte für Bürger verwirklichen, die man in der Europäischen Säule Sozialer Rechte definiert habe: faire Arbeitsbedingungen, ein gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt und angemessener Sozialschutz. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, um dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Arbeitnehmer von dieser positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Zwischen dem dritten Quartal 2016 und dem dritten Quartal 2017 nahm die Zahl der unbefristeten Arbeitsverträge um 2,8 Mio. zu. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten stieg um rund drei auf 181 Mio., während die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um etwa 300.000 auf 42,7 Mio. stieg. Die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen in der EU sei in den letzten drei Jahren kontinuierlich gestiegen und erreichte im dritten Quartal 2017 den Rekordwert von 72,3 Prozent. Dennoch bestünden nach wie vor große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die nationalen Beschäftigungsquoten reichten von 58 (GRI) bis 82 Prozent (SWE). Die Nachfrage nach Arbeitskräften und der Arbeitskräftemangel nähmen weiter zu. Die Quote der offenen Stellen betrug im dritten Quartal 2017 EU-weit zwei Prozent. https://ec.europa.eu/germany/news/20180212-soziale%20Lage_de Kommission; Antrag auf Globalisierungsfondsmittel – Deutschland will Zuschuss für Goodyear-Mitarbeiter Die Kommission teilte am 09.02.2018 mit, sie wolle den 646 ehemaligen Beschäftigten des Reifenherstellers Goodyear in Philippsburg (BW) helfen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dazu schlägt sie einen Beitrag von 2,1 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) vor. Die Kosten für das deutsche Maßnahmenpaket werden seitens des BMAS mit insgesamt 3,6 Mio. EUR veranschlagt, wovon der EGF knapp zwei Drittel bereitstellen würde. Der Vorschlag muss noch von EP und Rat genehmigt werden. https://ec.europa.eu/germany/news/20180209-EGF_de Rat; Ratspräsidentschaft führt Konferenz zur Kinderernährung durch Die Bulgarische Ratspräsidentschaft (BG-RP) hat am 08.02.2018 im Rahmen ihres angekündigten Schwerpunktes zur Kinderernährung eine Konferenz in Sofia durchgeführt. Die BG-RP wollte damit Themen befördern, die zeigen, dass Kinder und Jugendliche die beste Investition in die Zukunft Europas sind. Ernährung sei eine der Hauptdeterminanten der Gesundheit. Die Ausbreitung von chronischen Krankheiten sei eine Konsequenz der modernen Ernährung. Daher setze man sich für eine Gesundheitsperspektive „Health in All Policies” ein. Ernährung und qualitätsvolle Lebensmittel sollten einhergehen mit einem gesunden Lebensstil. Dies sei ein wichtiger Bestandteil der Präventionspolitik. Gesunde Kinder und Jugendliche bedeuteten eine gesunde Zukunft und gesunde Arbeitnehmer. Zahlreiche hochrangige Interessenvertreter diskutierten im Rahmen der Konferenz den Einfluss von Ernährung auf die Gesundheit unter der Überschrift „Von der Brustfütterung bis zur Epigenetik“, die Qualität traditioneller Lebensmittel und Essgewohnheiten, sowie „Marketing und Kinder“. An der Konferenz nahmen auch hochrangige Vertreter der Generaldirektion Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 14
Gesundheit der Kommission (GD SANTE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) teil. https://eu2018bg.bg/en/events/133 EP; Erklärung zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung Das EP hat in seiner Entschließung vom 07.02.2018 zum Thema „Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung bei Frauen“ die Kommission und die Mitgliedstaaten (MS) aufgefordert, die Prävention von Genitalverstümmelung in allen Bereichen zu verankern, insbesondere in der Gesundheit, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit, in Sozialarbeit, Asyl, Bildung, einschließlich Sexualerziehung, Strafverfolgung, Justiz, Kindesschutz sowie Medien und Kommunikation. Das EP stellte mit Genugtuung fest, dass das Strafrecht in allen MS Mädchen und Frauen explizit oder implizit vor Genitalverstümmelung schützt. Es sei jedoch äußerst besorgt über seine offensichtliche Wirkungslosigkeit, da in der EU nur eine Handvoll Rechtsfälle in diesem Bereich zu verzeichnen sind. Bereits kurz zuvor hatte die Kommission anlässlich des Internationalen Tages gegen Genitalverstümmelung eine Erklärung abgegeben und mitgeteilt, sich mit aller Entschlossenheit gegen Genitalverstümmelung zu stellen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0033+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Gesundheit und Verbraucherschutz EuGH; Irreführende Whisky-Bezeichnung durch indirekte Verwendung einer geschützten geographischen Angabe nicht per se unzulässig Am 22.02.2018 legte der Generalanwalt Saugmandsgaard Øe seine Schlussanträge in der Rechtssache C-44/17 The Scotch Whisky Association (SWA) beim EuGH über die Verwendung des Wortes „Glen“ für Whisky aus Deutschland vor. Der EuGH wurde erstmals mit der Frage befasst, inwiefern eine Bezeichnung, die keine klangliche oder visuelle Ähnlichkeit mit einer geschützten geografischen Angabe habe, diese Angabe gleichwohl beeinträchtigen könne. Hintergrund des Verfahrens ist, dass Herr Klotz über das Internet einen in dem Ort Berglen im schwäbischen Buchenbachtal hergestellten Single Malt Whisky namens „Glen Buchenbach“ vertreibt. Vor dem Landgericht Hamburg wurde er von der SWA auf Unterlassung verklagt. Begründet wurde dies damit, dass die Verwendung des gälischen Wortes „Glen“ („schmales Tal“) eine unzulässige indirekte Verwendung der unionsweit geschützten geografischen Angabe „Scotch Whisky“, oder zumindest eine unzulässige Anspielung daran oder eine falsche oder irreführende Herkunftsangabe sei. Der Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass das Landgericht Hamburg prüfen müsse, ob «ein europäischer Durchschnittsverbraucher» in diesem Fall sofort an «Scotch Whisky» denke. Zusätzliche Informationen auf dem Etikett spielten seines Erachtens dabei keine Rolle. Mit einem Urteil ist in mehreren Monaten zu rechnen. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-44/17 EuGH; Verbrauchertäuschung durch ergänzende Etiketten nach Art der Energieverbrauchskennzeichnung sind unzulässig Am 22.02.2018 legte der Generalanwalt Saugmandsgaard Øe am EuGH im Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache C-632/16 Dyson seine Schlussanträge über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern vor. Hintergrund war, dass Dyson die belgische BSH Home Appliances NV, die Siemens- und Bosch-Staubsauger klassischen Typs vertreibt, vor dem Handelsgericht Antwerpen wegen angeblicher unlauterer Geschäftspraktiken verklagt hat. Zum einen Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 15
macht Dyson geltend, dass ein bestimmtes Modell von BSH nicht für das Energielabel A in Betracht komme. Außerdem würden die Verbraucher in die Irre geführt, weil BSH nicht angebe, dass die Energieleistungstests mit einem leeren Staubbeutel durchgeführt worden seien. BSH hat ihrerseits Widerklage gegen Dyson erhoben wegen angeblicher herabsetzender Werbung. Der Generalanwalt schlägt dem EuGH vor, zu urteilen, dass die Staubsaugerlieferanten und -händler keine ergänzenden Etiketten verwenden dürfen, auf denen die Angaben, die das in einer EU-VO vorgesehene Energieetikett (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission vom 03.05.2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des EP und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern) enthält, wiedergeben oder präzisiert. Darüber hinaus ist die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern) im vorliegenden Falle nicht anwendbar, da diese den Herstellern und den Händlern hinsichtlich der Gestaltung und des Inhalts des Energieetiketts keinerlei Spielraum lässt. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-632/16 ECHA, Kommission; Bericht zur Gesundheitsgefährdung durch verbotene Chemikalien in Waren Die EU-Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte am 14.02.2018 ihren Bericht über Inspektionen in 27 Mitgliedstaaten. Der Bericht zeigte, dass bei 4.599 geprüften Artikeln 18% nicht die Grenzwerte der EU-Chemikalienverordnung (REACH) einhielten. Jedes fünfte Spielzeug (20%) wies eine unzulässige Konzentration von Phtalaten auf. In 14% des Hartlötfüllmaterials fand sich zu viel Kadmium. Vor allem in Gebrauchtwaren fand sich Asbest, beispielsweise in katalytischen Heizgeräten, Thermosflaschen und Bremsbelägen. In Lederwaren fanden sich hohe Konzentrationen von Chrom VI (13% der überprüften Erzeugnisse) und bei Schmuck hohe Konzentrationen von Kadmium (12% der untersuchten Artikel). 39% der Proben von Erzeugnissen mit unklarer Herkunft waren bedenklich und 17% der Importe aus China. https://echa.europa.eu/de/-/inspectors-find-phthalates-in-toys-and-asbestos-in- second-hand-products Kommission; Expertengremium für Gesundheit veröffentlicht Stellungnahmen zur Arzneimittelversorgung und Versorgungssicherheit Das Expertengremium für Gesundheit („Expert Panel on Health“) der Kommission hat am 09.02.2018 drei Stellungnahmen veröffentlicht, die politischen Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe in aktuellen Fragen zur Arzneimittelversorgung dienen sollen. In der Stellungnahme zu innovativen Zahlungsmodellen für teure, innovative Arzneimittel geht es darum, wie Behörden den Zugang der Patienten zu Arzneimitteln verbessern können, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Gesundheitssysteme finanziell tragfähig sind. Es werden mögliche neue Wege zur Festsetzung der Preise für Spezialarzneimittel im Hinblick auf einen verbesserten Zugang untersucht. Die Stellungnahme zum Benchmarking des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in der EU soll die Mitgliedstaaten (MS) dabei unterstützen, die Lücken beim Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schließen. In der dritten Stellungnahme zu Instrumenten und Methoden zur Bewertung der Leistung der Erstversorgung geht es darum, wie diese gemessen werden kann. Sie berücksichtigt die komplexe Struktur, die Funktionsweise und die Dienstleistungen der Primärversorgung sowie deren Ergebnisse, insbesondere in Bezug auf Relevanz, Qualität und finanzielle Nachhaltigkeit. Bericht aus Brüssel 04/2018 vom 26.02.2018 16
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