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Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Institutionelles ............................................................................................................. 3 Europäisches Parlament............................................................................................. 5 Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 8 Wirtschaft.................................................................................................................... 9 Verkehr ..................................................................................................................... 12 Energie ..................................................................................................................... 13 Forschung................................................................................................................. 13 Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 14 Finanzen ................................................................................................................... 16 Soziales .................................................................................................................... 18 Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 19 Umwelt...................................................................................................................... 21 Landwirtschaft .......................................................................................................... 24 Justiz ........................................................................................................................ 26 Inneres ..................................................................................................................... 28 Bildung und Kultur .................................................................................................... 30 Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 31 EU – Förderprogramme ............................................................................................ 32 Veranstaltungen ....................................................................................................... 33 Vorschau .................................................................................................................. 34 Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 2
Institutionelles EP; Zustimmung des LIBE-Ausschusses zum Art. 7 EUV-Verfahren gegen POL Der EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat am 29.01.2018 dem Vorschlag der Kommission zur Annahme eines Beschlusses nach Art. 7 Abs. 1 EUV gegen POL ohne Aussprache mit breiter Mehrheit (33:9:0) zugestimmt. Danach würde der Rat beschließen, dass in POL die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit besteht. Anlass ist die aus inzwischen 13 Gesetzen bestehende polnische Justizreform, die den Verfassungsgerichtshof, das Oberste Gericht, die ordentlichen Gerichte, den nationalen Justizrat und die staatliche Hochschule für Richter und Staatsanwälte betrifft. Nach Ansicht der Kommission befähigt die Reform die Legislative in POL, systematisch politischen Einfluss auf die Zusammensetzung, die Befugnisse, die Verwaltung und die Arbeitsweise der Judikative auszuüben. Sie hatte deshalb am 20.12.2017 einen entsprechenden Beschluss vorgeschlagen (vgl. BaB 01/2018). Bevor der Rat ihn mit einer Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder beschließt, muss das EP zustimmen. Der erste Schritt dafür ist nun auf Ebene des zuständigen LIBE-Ausschusses getan. Das EP-Plenum wird über die Entschließung in einer künftigen Sitzung debattieren und abstimmen. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20180129-1500- COMMITTEE-LIBE EP; Rat; Kommission; Gemeinsame Erklärung über die Gesetzgebungs- prioritäten der EU für 2018-2019 Am 13.01.2018 wurde die neue gemeinsame Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2018-2019 veröffentlicht. Die neue gemeinsame Erklärung wurde vom Präsidenten der Kommission Jean-Claude Juncker, dem Präsidenten des EP Antonio Tajani und dem bis zum 31.12.2017 amtierenden Präsidenten des Rates und Ministerpräsidenten Estlands Jüri Ratas unterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung enthält sieben prioritäre Bereiche: besserer Schutz der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, Reform und Entwicklung der Migrationspolitik im Geiste der Verantwortung und der Solidarität, neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, Einbeziehung der sozialen Dimension der Europäischen Union, Erfüllung der Verpflichtung, einen vernetzten digitalen Binnenmarkt umzusetzen, Verwirklichung des Ziels einer ehrgeizigen Energieunion und einer zukunftsgerichteten Klimaschutzpolitik und Weiterentwicklung der demokratischen Legitimität auf EU-Ebene. Mit der Gemeinsamen Erklärung wollen die drei EU-Organe vereint eine positive Agenda für eine integrativere und geeintere Union vorlegen und einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2020 erarbeiten, der für ausgewogene politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sorgen soll. Außerdem wurde ein Arbeitsdokument zur gemeinsamen Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2018–2019 veröffentlicht, in welchem die 31 Initiativen für „eine geeintere, stärkere und demokratischere Union“ aufgelistet sind. Die 31 Initiativen sind neue Gesetzgebungsvorschläge der Kommission, denen im EP und im Rat Vorrang eingeräumt werden soll, um sie noch vor den Wahlen zum EP 2019 verabschieden zu können oder bis dahin substanzielle Fortschritte zu erzielen. https://ec.europa.eu/commission/publications/joint-declaration-eus-legislative- priorities-2018_en Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 3
Brexit; Mandat, Verhandlungsrichtlinien und Textentwurf der Kommission für die Brexit-Verhandlungen für die Übergangsphase Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten im Artikel 50 Format (RAA) hat am 29.01.2018 das Mandat für die Kommission für Verhandlungen mit GBR über die Übergangsphase, beschlossen. Der Rat hat außerdem die dazugehörigen Verhandlungsrichtlinien angenommen. Grundlage des Ratsbeschlusses ist die Empfehlung der Kommission vom 20.12.2017. Am 07.02.2018 hat die Kommission ihren Textentwurf zu den Übergangsregelungen veröffentlicht, die in das Austrittsabkommen mit GBR aufgenommen werden sollen. Der Entwurf wird zunächst in den kommenden Wochen mit den Mitgliedstaaten der EU-27 diskutiert und beraten werden. Anschließend wird er GBR formell übermittelt werden. Der Textentwurf zu den Übergangsregelungen spiegelt inhaltlich das Mandat und die Verhandlungsrichtlinien wider, welches die Mitgliedstaaten der Kommission für die Verhandlungen von Übergangsregelungen erteilt haben. Die Regelungen betreffen vor allem den Verbleib von GBR im Binnenmarkt und in der Zollunion (mit allen vier Freiheiten) während der Übergangsphase. Laut dem Textentwurf soll das gesamte EU-Recht sowie Änderungen von EU-Recht und Entscheidungen des EuGH während der Übergangsphase für GBR gelten. Die Übergangsphase soll bis zum 31.12.2020 dauern. Vorgesehen ist, dass der ER am 22./23.03.2018 die Leitlinien für die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR beschließen wird. Ende Oktober soll laut der Kommission die Verhandlungsphase für das Austrittsabkommen enden. https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/transition.pdf http://www.consilium.europa.eu/media/32504/xt21004-ad01re02en18.pdf Kommission; Strategie der Kommission für eine Erweiterungsperspektive für den westlichen Balkan Die Kommission hat am 06.02.2018 eine „Strategie für eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“ angenommen. Mit dieser Strategie will die Kommission hervorheben, dass die europäische Zukunft der Region eine geostrategische Investition in ein stabiles, starkes und geeintes Europa darstellt, das auf gemeinsamen Werten beruht. In der Strategie werden die Prioritäten und Bereiche für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der EU dargestellt, wie der westliche Balkan die bevorstehenden Herausforderungen besser bewältigen kann. Insbesondere seien unumkehrbare Reformen und gutnachbarliche Beziehungen für eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive erforderlich. Die Rechtsstaatlichkeit müsse gestärkt und Korruption und organisierte Kriminalität bekämpft werden. Weiterhin gehe es auch um die Beilegung von Grenzstreitigkeiten. Ein umfassendes, rechtsverbindliches Abkommen für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo sei erforderlich, damit beide Länder auf ihrem jeweiligen Weg in die EU vorankommen können. Die Kommission hat dafür zunächst Leitinitiativen mit spezifischen Maßnahmen vorgeschlagen, die die EU in den nächsten Jahren ergreifen wird, um die Zusammenarbeit zu stärken und um die Transformationsbemühungen der Länder des westlichen Balkans zu unterstützen. Auch schlägt sie vor, die Mittelausstattung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe bis 2020 schrittweise aufzustocken, soweit Umschichtungen dies innerhalb des geltenden Finanzrahmens zulassen. https://ec.europa.eu/commission/publications/eu-western-balkans-strategy-credible- enlargement-perspective_en Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 4
Kommission; Neuer Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder Die Kommission hat am 31.01.2018 einen strengeren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder vorgelegt, welcher sofort in Kraft tritt und für alle derzeitigen Mitglieder der Kommission von Kommissionspräsident Juncker gilt. Die neuen Regelungen enthalten eine Verlängerung der „Karenzzeit“ für Kommissare von 18 auf 24 Monate und auf drei Jahre für den Kommissionspräsidenten nach Beendigung ihrer Amtszeit. Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Zudem soll ein unabhängiger, mit erweiterten Befugnissen ausgestatteter Ethikausschuss geschaffen werden, der eine strengere Kontrolle gewährleistet und der Kommission in ethischen Fragen beratend zur Seite steht. Ende Februar 2018 hat die Kommission dann vor, erstmals Einzelheiten zu den Dienstreisekosten der Kommissionsmitglieder publik zu machen. Als Teil ihrer Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht will die Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodexes veröffentlichen. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/code-of-conduct-for-commissioners- 2018_de_2.pdf Europäisches Parlament Europawahl 2019: Neue Sitzverteilung, Reform des Wahlrechts Das EP hat am 07.02.2018 im Rahmen des Berichts Danuta Hübner (EVP/POL) und Pedro Silva-Pereira (S&D/PTL) seinen Vorschlag für einen Beschluss des ER zur künftigen Zusammensetzung des EP mit einer Mehrheit von 431 - 182 - 61 angenommen. Damit schlägt das EP dem ER für die Wahlperiode 2019-2024 eine Verkleinerung des EP von 751 auf 705 Sitze vor. Von den 73 durch den Brexit wegfallenden Sitzen sollen 27 auf 14 EU-Mitgliedstaaten verteilt werden, die derzeit unterrepräsentiert sind. Die MdEP lehnten in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zur Einrichtung von länderübergreifenden Wählerlisten ab. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0029+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Europawahl 2019: Nur ein „Spitzenkandidat“ darf Kommissionspräsident werden Das Spitzenkandidaten-Verfahren ist ein Erfolg und soll fortgeführt werden, erklärte das EP am 07.02.2018 im Rahmen des Berichts Esteban González Pons (EVP/ESP) zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem EP und der Kommission. Der Bericht wurde mit einer Mehrheit von 457 gegen 200 Stimmen bei 20 Enthaltungen angenommen. In dem Bericht betonen die MdEP, dass das EP entschlossen sei, nur Kandidaten für das Amt des EU- Kommissionspräsidenten zu akzeptieren, die zuvor als offizielle Spitzenkandidaten ihrer Parteien für die Europawahl 2019 in den Wahlkampf gezogen seien. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0030+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Amtsenthebung von EP-Vizepräsident Czarnecki Am 07.02.2018 hat das EP Ryszard Czarnecki (ECR/POL) als EP-Vizepräsident aufgrund einer „schweren Verfehlung“ abgewählt. Czarnecki (ECR/POL) muss das Amt des Vizepräsidenten aufgeben, nachdem er MdEP Róża Thun (EVP/POL) auf eine Stufe mit polnischen Nazi-Kollaborateuren während des Zweiten Weltkriegs gestellt hatte. Der von der Konferenz der Präsidenten (EP-Präsident plus Fraktionsvorsitzende) vorgelegte Vorschlag, seine Amtszeit zu beenden, erfordert nach Artikel 21 GO eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit der Mitglieder des EP. Der Vorschlag wurde in geheimer Wahl mit einer Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 5
Mehrheit von 447 Stimmen angenommen, bei 196 Gegenstimmen. Das EP muss nun gemäß Artikel 17 und Artikel 20 der Geschäftsordnung einen neuen Vizepräsidenten wählen. Czarnecki wird weiterhin Mitglied des EP bleiben, aber nicht mehr als Vizepräsident oder Mitglied des Präsidiums (Präsident plus Vizepräsidenten). Die ECR-Fraktion muss nun einen neuen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten vorschlagen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+CRE+20180207+ITEM-007-01+DOC+XML+V0//DE&language=DE Plenardebatte mit kroatischem Premier Plenković über die Zukunft Europas Der kroatische Premierminister Andrej Plenković war der zweite EU-Chef, der am Dienstag mit den MdEP über die Zukunft Europas debattierte. Plenković sprach am 06.02.2018 auf Einladung von EP-Präsident Antonio Tajani und der Konferenz der Präsidenten vor dem Plenum. „Unser Weg muss nach vorne führen, nicht zurück. KRO ist der Europäischen Union beigetreten, um gemeinsam mit unseren Partnern das europäische Projekt aufzubauen und weiterzuentwickeln, um eine Zukunft auf der Grundlage der Gleichberechtigung aufzubauen - Gleichheit der Staaten, der Bürger und der Chancen“, so Plenković. Bei der Darlegung seiner Vision für die Zukunft Europas betonte der Premierminister, dass die Solidarität „einer der Eckpfeiler des Handelns“ bleiben müsse und dass ein geeintes Europa von zentraler Bedeutung sei, „weil wir nur gemeinsam vorankommen können“. Plenković hob auch die Bedeutung von Wachstum und Zusammenhalt hervor und betonte, dass die EU alle ihre Mitglieder braucht, um auf der Grundlage der Gleichberechtigung voranzukommen: „Unsere Bürgerinnen und Bürger sollten alle die Vorteile der EU-Mitgliedschaft spüren, sie sollten den weiteren Ausbau der EU begrüßen und sich aktiv daran beteiligen“. Der Premierminister betonte, dass die EU in Bildung, Kultur und Kreativität, in Forschung und Entwicklung investieren und gleichzeitig für finanzielle Stabilität sorgen müsse, die den Schutz der Bürger vor möglichen Finanzkrisen gewährleiste. Eine Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden des EP lobte das Engagement Plenkovićs für ein demokratischeres Europa. Sie führten den Bruch seines Landes mit seiner jüngeren bewegten Geschichte als deutliches Beispiel dafür an, dass mit harter Arbeit und Entschlossenheit eine Zukunft innerhalb der EU nicht nur möglich, sondern auch vielversprechend sein kann. Einige MdEP betonten, wie wichtig es sei, die nationale Identität der EU-Bürger zu bewahren, kombiniert mit einer starken europäischen Identität, ohne dass Nationalisten dies als Widerspruch empfänden. Andere bekräftigten, dass mehr Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, menschenwürdigen Lebensstandards und ein Europa, das mehr soziale Verantwortung übernimmt, notwendig seien. Die MdEP forderten auch institutionelle Reformen wie die Einführung eines gesamteuropäischen Wahlkreises und bekräftigten ihre feste Zusage, anderen Ländern des westlichen Balkans, die der EU beitreten wollen, zur Seite zu stehen, sobald alle Grenzstreitigkeiten gelöst und die Kriterien der Kommission erfüllt seien. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+CRE+20180206+ITEM-003+DOC+XML+V0//DE&language=DE Klimawandel: CO2-Ausstoss schneller senken, CO2-arme Innovationen finanzieren Am 06.02.2018 hat das EP im Rahmen des Berichts Julie Girling (ECR/GBR) die Änderung einer Richtlinie zur Verschärfung der Emissionsbeschränkungen für Treibhausgase über das EU-Emissionshandelssystem (EHS) verabschiedet. Ziel ist, die Zusagen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Der Richtlinienentwurf wird die Einziehung von Emissionszertifikaten beschleunigen, die im Rahmen des EU- Emissionshandelssystems (EHS, „CO2-Markt“) verfügbar sind, der rund 40% der Treibhausgasemissionen der EU abdeckt. Der Text wurde mit einer Mehrheit von 535 Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 6
- 104 - 39 angenommen. Der Rat muss ihn nun formell billigen, dann kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden (siehe Beitrag unter „Umwelt“). Geoblocking-Verordnung Das EP hat am 06.02.2018 den zuvor mit der Kommission und dem Rat ausgehandelten Kompromiss über eine Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking mit einer großen Mehrheit von 557 - 89 - 33 verabschiedet (siehe Beitrag unter „Justiz“). Sonderausschuss über Pestizidzulassung eingesetzt und personalisiert Das EP stimmte am 06.02.2018 zunächst für die Einsetzung, Zuständigkeiten, zahlenmäßige Zusammensetzung und Mandatszeit eines Sonderausschusses „Genehmigungsverfahren der Union für Pestizide“ (siehe Beitrag unter: „Gesundheit und Verbraucherschutz“). EP fordert sorgfältige Beurteilung der Sommerzeit Die MdEP forderten in einer am 08.02.2018 angenommenen Entschließung eine gründliche Bewertung der aktuellen halbjährlichen Zeitumstellung sowie eine eventuelle Überarbeitung der Regeln. Bürgerinitiativen haben gezeigt, dass die Öffentlichkeit über die halbjährliche Zeitumstellung, die derzeit am letzten Wochenende im März und Oktober stattfindet, besorgt sei. Zahlreiche Studien hätten es versäumt, ein abschließendes Ergebnis zu erzielen, würden aber auf negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hinweisen, so die MdEP, die die Kommission auffordern, eine gründliche Bewertung der Richtlinie über die Regelung der Sommerzeit vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag zu ihrer Überarbeitung vorzulegen. Die Entschließung wurde mit einer Mehrheit von 384 - 153 - 12 angenommen. Die aktuelle Richtlinie über die Regelung der Sommerzeit, die 2001 in Kraft getreten ist, sieht EU-weit ein einheitliches Datum und eine einheitliche Uhrzeit für den Beginn und das Ende der Sommerzeit vor, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu unterstützen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0043+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Türkei soll den Ausnahmezustand aufheben In einer am 08.02.2018 angenommenen Entschließung verurteilen die MdEP die zahlreichen Verhaftungen von Kritikern am Militäreinsatz in Afrin durch die türkische Regierung. Die MdEP verurteilen in einer Entschließung die jüngsten Festnahmen von Journalisten, Aktivisten, Ärzten, aber auch ganz gewöhnlichen Bürgern, die sich kritisch über den türkischen Militäreinsatz in der kurdisch kontrollierten syrischen Enklave Afrin äußerten. Die Resolution wurde per Handzeichen angenommen. Das EP sei zutiefst beunruhigt über die humanitären Folgen des Militäreinsatzes in dieser mehrheitlich von Kurden bewohnten Region Syriens und warnt vor einer Fortführung unverhältnismäßiger Maßnahmen. Der Ausnahmezustand, der nach dem Putschversuch vom 16.07.2016 ausgerufen wurde, werde als Vorwand dafür herangezogen, die legitime und gewaltfreie Opposition noch stärker zu unterdrücken, so die MdEP, die den gescheiterten Militärputsch erneut auf das Schärfste verurteilen. Seitdem seien über 160 Medienunternehmen geschlossen worden, heißt es in der Entschließung, in der sich die MdEP außerdem zutiefst über das harte Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen in der Türkei beunruhigt zeigen. Die MdEP fordern die türkischen Staatsorgane auf: o Den Ausnahmezustand aufzuheben; o All diejenigen umgehend und bedingungslos auf freien Fuß zu setzen, die nur inhaftiert wurden, weil sie ihrer rechtmäßigen Tätigkeit nachgegangen sind und ihr Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 7
Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ausgeübt haben, und die in Gewahrsam gehalten werden, obwohl keine eindeutigen Beweise für Straftaten vorliegen, wie etwa der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel oder vier Journalisten der Tageszeitung „Cumhuriyet“, die sich noch immer in Haft befinden; o Osman Kavala, einen der prominentesten Leiter einer nichtstaatlichen Organisation, umgehend auf freien Fuß zu setzen, da er aus politischen Gründen und willkürlich festgenommen wurde; o Die Anklage gegen den Vorsitzenden von Amnesty International in der Türkei, Taner Kılıç, und gegen seine Mitstreiter fallenzulassen, da bislang keine konkreten Beweise gegen sie vorgelegt worden sind; o Die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Todesstrafe eindeutig abgelehnt wird, zu achten. Die für die Türkei bestimmten Finanzmittel im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe sollten nur unter der Bedingung ausbezahlt werden, dass sich die Lage in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bessere, betonen die MdEP erneut. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0040+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Ausschuss der Regionen AdR; 127. AdR-Plenarsitzung Am 31.01./01.02.2018 fand die 127. AdR-Plenarsitzung in Brüssel statt. Dabei wurden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmen durchgeführt: „Die Zukunft des COSME- Programms nach 2020: die regionale und lokale Perspektive“, „auf dem Weg zu einer vollständigen Umsetzung der erneuerten EU-Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage“, „Erasmus für lokale und regionale Mandatsträger“, „Initiative für die nachhaltige Entwicklung der blauen Wirtschaft im westlichen Mittelmeerraum“, „Förderung der Koexistenz mit konkurrierenden Arten im Rahmen der EU Naturschutzrichtlinien“, „Digitaler Binnenmarkt: Halbzeitüberprüfung“, „Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen“, „Integrierte territoriale Investitionen – Eine Herausforderung für die Strukturpolitik der EU nach 2020“, „endgültige Schlussfolgerungen und Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung für die Zeit nach 2020“, „Europa in Bewegung: Arbeitsrechtliche Aspekte des Straßengüterverkehrs“, „Europa in Bewegung: Förderung nahtloser Mobilitätslösungen“, „Entschließung zum Jahreswachstumsbericht 2018“, „Entschließung zu der Änderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die ESI-Fonds zur Unterstützung von Strukturreformen“ sowie „Entschließung zur Lage des Rechtsstaates in POL“. Außerdem fanden Meinungsaustausche mit folgenden Persönlichkeiten statt: Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, António Costa, portugiesischer Premierminister sowie Tomislav Donchev, stellvertretender bulgarischer Ministerpräsident. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2141938&meetingS essionId=2175981 AdR; CIVEX-Fachkommissionsitzung Am 06.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission CIVEX für Unionsbürgerschaft, Regieren, Institutionelle Fragen und Außenbeziehung statt. Dabei wurden folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda“ sowie „Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative“. Darüber hinaus wurden Meinungsaustausche zu folgenden Themen geführt: „Aktionsplan für Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 8
einen besseren Schutz des öffentlichen Raums“ sowie „Ziele der Östlichen Partnerschaft für 2020: Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142619&meetingS essionId=2176816 AdR; ENVE-Fachkommissionsitzung Am 08.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission ENVE für Umwelt, Klimawandel und Energie statt. Für Hessen nahm Europastaatssekretär Mark Weinmeister teil. Dabei wurde ein Meinungsaustausch zu folgendem Arbeitsdokument durchgeführt: „Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt“. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2143644&meetingS essionId=2177988 AdR; Benennung von Europastaatssekretär Mark Weinmeister zum Berichterstatter zur Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie Europataatssekretär Weinmeister wurde im Rahmen der ENVE- Fachkommissionssitzung des AdR zum Berichterstatter zur Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie benannt. Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie wurde am 01.02.2018 veröffentlicht und wird als Bezugsdokument für die Stellungnahme von Staatssekretär Weinmeister dienen. Geplant ist die Abstimmung über den Stellungnahmeentwurf auf Fachkommissionsebene am 12.04.2018, die Verabschiedung der Stellungnahme ist im AdR-Plenum am 16./17.05.2018 vorgesehen. Wirtschaft Kommission; Konsultation zur Definition kleiner und mittlerer Unternehmen Vom 06.02.2018 bis zum 06.05.2018 läuft die von der Kommission gestartete Konsultation zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf EU Ebene. Bislang werde als KMU solche Unternehmen definiert, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen, oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als solches definiert, wenn weniger als 50 Personen beschäftigt sind und der Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Ein Kleinstunternehmen wird als ein solches definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-review-sme-definition_de Kommission; Konsultation zu Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen die im Freien benutzt werden Am 23.01.2018 hat die Kommission eine Konsultation betreffend der geltenden Rechtsvorschrift aus dem Jahr 2000 über umweltbelastende Geräuschemissionen durch zur Verwendung auf Baustellen oder in Parks und Gärten vorgesehene Maschinen und Geräte gestartet. Bis zum 18.04.2018 besteht die Möglichkeit Stellung zu beziehen. https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-evaluation-and-possible- revision-outdoor-noise-directive-2000-14-ec_de Kommission; Konsultation zum Kampf gegen Produktpiraterie Die Kommission hat am 22.01.2018 eine breit angelegte Konsultation zum Kampf gegen Produktpiraterie gestartet. Interessensgruppen, Unternehmen und Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 9
Privatpersonen können sich 31.03.2018 äußern. Die Ergebnisse sollen in kommende Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten Produkten einfließen. Nach Angaben des Amtes für geistiges Eigentum der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beläuft sich der Handel mit gefälschten und raubkopierten Produkten weltweit auf rund 338 Mrd. EUR. In der EU machen diese jährlich bis zu 5% aller Einfuhren oder 85 Mrd. EUR aus. Die Konsultation ist Teil der Strategie der Kommission für Geistiges Eigentum zum Schutz von Europas Spitzenposition in Know-how und Innovation vom 29.11.2017. Unter anderem durch eine „Watch-List“ soll laut Kommission das Bewusstsein der Verbraucher, die auf diesen Märkten Produkte kaufen, geschärft werden. https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/counterfeitpiracy_watchlist Kommission; Neue Daten zu Finanzinstrumenten auf der Datenplattform Kohäsion Laut der Presseinformation der für Regionalpolitik zuständigen Kommissarin Corina Cretu, werden gegenwärtig mehr als 76.000 Unternehmen durch Finanzinstrumente aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) unterstützt. Neue Daten, die auf die offene Datenplattform „Kohäsion“ hochgeladen werden können, würden zeigen, dass die Hälfte der für den Haushaltszeitraum 2014-2020 vorgesehenen Mittel aus den ESI-Fonds, die über Finanzinstrumente investiert werden sollen, bereits zugewiesen seien. Sie dienten dazu, zusätzliche Investitionen durch Finanzprodukte wie Darlehen, Garantien oder Eigenkapital zu generieren. Bis Ende 2016 wurden laut Kommission bereits 10,3 Mrd. EUR aus den ESI-Fonds für solche Instrumente bereitgestellt, vor allem für die Unterstützung von KMU, Forschung und Innovation sowie für die kohlenstoffarme Wirtschaft, wobei das ursprüngliche Ziel der Kommission bei 21 Mrd. EUR lag. Die neuen Daten zu den Finanzinstrumenten der Datenplattform „Kohäsion“ sollen es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Fortschritte bei der Erreichung des Ziels auf jährlicher Basis und nach Mitgliedstaaten sortiert zu verfolgen. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-685_en.htm Kommission; Antidumpingzölle auf Gusseisenprodukte aus China Die Kommission hat am 31.01.2018 endgültige Antidumpingzölle auf Gusseisenprodukte aus China für die Dauer von fünf Jahren verhängt. Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1%. Gusseisen wird vor allem bei Gitterrosten und Kanaldeckeln verwendet. Die Kommission hatte das Untersuchungsverfahren im Dezember 2016 auf Beschwerde von sieben Herstellern aus der EU eingeleitet. Die in dem Zusammenhang eingeleitete Untersuchung gegen indische Hersteller hatte dagegen keine hinreichenden Beweise erbracht. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-546_en.htm Kommission; Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Stähle aus China Die Kommission hat mit Durchführungsverordnung vom 07.02.2018 die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China festgelegt. Eine Untersuchung hätte bestätigt, dass die chinesischen Hersteller ihre Ware zu Dumping- Preisen auf dem EU-Markt brachten. Dies führte bereits im August 2017 zur Einführung vorläufiger Zölle. Die Antidumpingzölle, die jetzt für die nächsten fünf Jahre gelten, reichen von 17,2 bis 27,9%. Mit den Maßnahmen der Kommission soll dem Druck auf die Verkaufspreise entgegengewirkt werden, der den Erzeugern in der EU, die in erster Linie in BEL, FRA, POL und NDL ansässig sind, finanzielle Probleme Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 10
bereitete. Der Wert des EU-Marktes für korrosionsbeständigen Stahl wird auf 4,6 Mrd. EUR geschätzt. 20% des Volumens werden dabei laut Kommission von chinesischen Herstellern geliefert. http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R0186&from=EN Kommission; Prüfverfahren zur Übernahme von Shazam durch Apple Die Kommission hat am 06.01.2018 dem Antrag von FRA, Island, ITL, Norwegen, AUT, SWE und ESP stattgegeben. Ferner wird sie die geplante Übernahme von Shazam aus GBR durch Apple auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung prüfen. Nach Auffassung der Kommission könnte durch die Übernahme eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs im EWR drohen. Die geplante Übernahme von Shazam durch Apple liegt unter den in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatz- Schwellenwerten, ab denen Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund ihrer EU- weiten Bedeutung bei der Kommission angemeldet werden müssen. Daher hatte Apple das Vorhaben zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung in AUT angemeldet, wo es den nationalen Schwellenwert für die Meldung von Zusammenschlüssen erreichte. AUT stellte aber bei der Kommission einen Verweisungsantrag nach der EU- Fusionskontrollverordnung. Die Kommission wird nun Apple auffordern, das Vorhaben zur Genehmigung anzumelden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-664_de.htm Kommission; Genehmigung der Übernahme von Abertis (ITL) durch Hochtief Die Kommission hat mit Beschluss vom 06.02.2018 den geplanten Erwerb von Abertis durch Hochtief nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach eingehender Prüfung stellte die Kommission fest, dass das neu aufgestellte Unternehmen auf den betroffenen Märkten weiterhin einem wirksamen Wettbewerb ausgesetzt wäre. Abertis verwaltet und betreibt Infrastruktureinrichtungen für Mautstraßen; Hochtief ist vorwiegend im Baugewerbe tätig. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-663_de.htm Kommission; Zwischenprognose Winter 2018 Die Kommission legte am 07.02.2018 ihre Zwischenprognose Winter 2018 vor. Laut dem Bericht liegt die aktuelle Brutto-Inland-Produkt (BIP) – Wachstumseinschätzung für 2018 bei 2,3% sowie für 2019 bei 2,0% und damit über den Zahlen der Herbstprognose vom November 2017. Prognostiziert wird, dass die Kerninflation gering bleibt, da sich die Schwäche der Arbeitsmärkte nur langsam bessert und den Lohndruck in Grenzen hält. Die Inflation lag im Euroraum 2017 bei 1,5%. Prognostiziert wird, dass sie 2018 auf diesem Stand verharren wird, sich aber 2019 auf 1,6% erhöht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prognosen für 2019 auf der rein technischen Annahme beruhen, dass die Handelsbeziehungen zwischen den EU-27 und GBR unverändert bleiben. https://ec.europa.eu/info/business-economy-EUR/economic-performance-and- forecasts/economic-forecasts/winter-2018-economic-forecast_en EP; Außerordentliche Sitzung des Regionalausschusses zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 Am 01.02.2018 fand eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses für regionale Entwicklung im EP zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 statt. Als Auftakt der Sitzung sprach sich der Kabinettschef der Kommissarin für Regionalpolitik, Nicola De Michelis, für die Beibehaltung der Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen aus, da diese große Herausforderungen zu bewältigen hätten. Die Ministerin für regionale Entwicklung aus BUL, Lilyana Pavlova, sprach als Vertreterin des bulgarischen Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 11
Ratsvorsitzes und hob die Notwendigkeit einer radikalen Vereinfachung dieser Kohäsionspolitik hervor. Staatssekretär Dr. Michael Schneider (EVP/DEU) sprach als Berichterstatter im AdR und hob seinerseits die Bedeutung der regionalen Mittelverwaltung hervor; er verwies in diesem Zusammenhang auf die vor kurzem eingerichtete Task Force Subsidiarität hin, in der der AdR vertreten sei, leider aber nicht das EP. Auch der Berichterstatter des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Joost van Iersel (NDL/EVP) sprach sich für eine starke Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen aus. MdEP Kerstin Westphal (S&D/DEU) als Berichterstatterin des Initiativberichts zur Kohäsionspolitik nach 2020 erneuerte ihre Aussagen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Kohäsionspolitik für alle Regionen, aber auch deren radikalen Vereinfachung; man müsse sich trotz des Brexits gemeinsam für ausreichende Mittel einsetzen. http://www.europarl.europa.eu/committees/de/regi/home.html EuGH; Dienstleistungsrichtlinie gilt auch bei innerstaatlichen Sachverhalten Der EuGH entschied mit Urteil vom 30.01.2018 (Rechtssachen C-360/15 und C- 31/16), dass die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123) auch auf einen Sachverhalt anwendbar ist, „dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweisen.“ Auch eine Einzelhandelstätigkeit, die im Verkauf von Waren besteht, falle unter diese Richtlinie. Der EuGH stützte sein Urteil u.a. darauf, dass weder wesentliche Bestimmungen der Richtlinie zu dessen Anwendungsbereich noch Artikel 53 Abs. 1 und Artikel 62 AEUV als Rechtsgrundlagen der Richtlinie eine eindeutige Bezugnahme auf einen grenzüberschreitenden Aspekt enthielten. Diese Annahme werde auch durch einen Blick auf das EU-Gesetzgebungsverfahren belegt, wonach Änderungsanträge zur Beschränkung des Anwendungsbereichs auf grenzüberschreitende Sachverhalte im EP nicht angenommen worden seien. Der EuGH entschied zudem, dass die Tätigkeit des Einzelhandels mit Waren wie Schuhe und Bekleidung eine „Dienstleistung“ im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie darstellt. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198844&pageIndex =0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=224154 Verkehr Rat; Schlussfolgerungen zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Einführung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrs- Leitsystems Der Rat nahm am 29.01.2018 Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 13/2017 des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) „Ein einheitliches europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS): Wird die politische Entscheidung jemals Realität?“ an. Der Rat räumt ein, dass die Einführung des ERTMS nur langsam vorankommt. Er begrüßt die Bewertung des ERTMS als universales Signalgebungssystem in Europa. Er teilt auch die Einschätzung des EuRH, wonach das ERTMS das Potenzial habe, die Kapazität und Geschwindigkeit des Schienenverkehrs zu verbessern und dazu beizutragen, den Schienenverkehr wettbewerbsfähiger zu machen. Im Rahmen der Vorbereitungen für die technische Säule des Vierten Eisenbahnpakets müsse bewertet werden, ob die Europäische Eisenbahnagentur über die erforderlichen Ressourcen sowie administrativen und Programmmanagementkapazitäten verfüge, um u.a. ihren erweiterten Zuständigkeiten für das ERTMS gerecht zu werden. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5300-2018-INIT/DE/pdf Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 12
Rat; Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen Der Rat erhob am 29.01.2018 keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 15.12.2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 44/2014 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) Nr.134/2014 in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der An- triebseinheit für die Genehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen. Dieser Änderungsrechtsakt wurde erstellt, um sicherzustellen, dass der Rechtsrahmen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klasse L, der seit dem 01.01.2016 verpflichtend gilt, an den technischen Fortschritt angepasst wird. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15857-2017-INIT/de/pdf Energie Kommission; Genehmigung von Kapazitätsmechanismen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit Die Kommission hat am 07.01.2018 mehrere Beschlüsse zur Genehmigung von unterschiedlich ausgestalteten Kapazitätsmechanismen und zwar bezogen auf geplante Regelungen in den Mitgliedstaaten BEL, DEU, FRA, GRI, ITL, POL gefasst. Bei DEU handelt es sich um eine sogenannte strategische Kapazitätsreserve, bei der deutsche Netzbetreiber mit der Beschaffung von bis zu 2 Gigawatt für eine außerhalb des Marktes vorgehaltene Reserve beauftragt werden. Die Reserve soll ab Oktober 2019 während drei aufeinanderfolgenden Zweijahreszeiträumen bis zum Jahr 2025 vorgehalten werden. Kapazitätsmechanismen sollen grundsätzlich die Sicherheit der Stromversorgung gewährleisten. In der Regel wird dabei den Kapazitätsanbietern – zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf auf dem Markt – eine Vergütung für die Aufrechterhaltung bestehender Kapazitäten oder für Investitionen in neue Kapazitäten geboten. Diese zusätzlichen Vergütungen können sich auf den Wettbewerb im Elektrizitätsbinnenmarkt auswirken und müssen daher von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften, vor allem anhand der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, geprüft werden. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-681_de.htm Forschung Kommission; Europäischer Forschungsrat wählt Projekte zur Marktreife von Pionierforschung aus Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat am 08.02.2018 58 Projekte von insgesamt 160 Forscherinnen und Forscher, darunter 10 aus DEU, bekanntgegeben, die für ihre Pionierforschung durch „Proof of Concept“-Hilfen mit dem Ziel gefördert werden, die Marktreife zu erlangen. Die Fördermaßnahmen von bis zu 150.000 EUR richten sich an Forscherinnen und Forscher, die das Marktpotenzial ihrer wissenschaftlichen Entdeckungen untersuchen; sie können mit der „Proof of Concept“-Förderung Geschäftschancen und Rechte des geistigen Eigentums durchforschen oder eine Machbarkeitsstudie durchführen. Insgesamt standen 24 Mio. EUR für den Wettbewerb zur Verfügung. Die Finanzhilfen „Proof of Concept“ sind Teil des EU-Programms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und zwar als ergänzender Zuschuss zu den Forschungsstipendien des ERC. https://erc.europa.eu/news/proof-of-concept-erc-2017 Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 13
Kommission; Broschüre „Horizont 2020 in full swing“ veröffentlicht Die Kommission hat eine Broschüre mit Statistiken zu den ersten drei Jahren (2014- 2016) des Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 veröffentlicht. Besonders hervorhebenswert ist dabei, dass in den ersten drei Jahren 115.235 förderfähige Anträge eingereicht wurden, wobei die Hälfte als qualitativ hochwertig bewertet wurde; 90,5% der Grant Agreements (Finanzhilfevereinbarungen) wurden innerhalb der angestrebten „time-to-grant“ (8 Monate) nach der Einreichung unterzeichnet. 38,4% der eingereichten Anträge kamen von Hochschulen, welche eine Erfolgsquote von 13,1% erzielten. 18,2% der Anträge stammten von Forschungseinrichtungen; hier lag die Erfolgsquote bei insgesamt 17,7%. Gemessen an der Höhe der eingeworbenen EU-Zuwendungen sind Hochschulen im Vergleich mit anderen Einrichtungstypen führend: 39% der Zuwendungen (9,7 Mrd. EUR) wurden an Hochschulen vergeben. 8,3% (6,5 Mrd. EUR) der Zuwendungen flossen an Forschungseinrichtungen; deutsche Einrichtungen konnten im Ländervergleich mit 16,7% der Zuwendungen die höchste Fördersumme aus dem Rahmenprogramm einwerben. Bei der Anzahl der Beteiligungen an Projekten liegt DEU mit 12,7% einen Prozentpunkt hinter dem Vereinigten Königreich. Die Broschüre enthält neben weiteren Auswertungen auch Übersichten zum Sachstand in themenübergreifenden Bereichen wie Open Access oder KMU-Beteiligung, zu den Ergebnissen der Zwischenbewertung von Horizont 2020 sowie ausgewählte Projektbeispiele. https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/sites/horizon2020/files/h2020_threeye arson_a4_horizontal_2018_web.pdf Finanzdienstleistungen ESRB, KOM; Studie zu gemeinsamen Eurozonen-Anleihe veröffentlicht Am 30.01.2018 veröffentlichte eine Arbeitsgruppe des Systemrisikorats ESRB einen Bericht sowie Arbeitspapiere bezüglich der Einführung von sogenannten Sovereign Bond-Backed Securities (SBBS). Solche Eurozonen-Staatsanleihen sind definiert als Wertpapiere mit unterschiedlicher Seniorität, die durch ein diversifiziertes Portfolio aus auf EUR lautenden Staatsanleihen abgesichert werden. Ziel der Initiative sei es, so der ESRB, die Diversifizierung und den Risikoabbau von Staatsanleihenportfolios der Banken zu erleichtern. So könne ein angemessen gestalteter SBBS-Markt im Laufe der Zeit die finanzielle Stabilität verbessern und gleichzeitig die Haushaltsdisziplin erhalten. Eine notwendige Bedingung zur Realisierbarkeit solcher Vermögenswerte sei jedoch eine spezifische Produktregulierung, die das Design und die Risikoeigenschaften der SBBS widerspiegele. Die Kommission wird sich im nächsten Schritt mit den Empfehlungen befassen; es wird erwartet, dass sie noch im Frühjahr eigene Vorschläge für Gemeinschafts-Anleihen machen wird. https://www.esrb.europa.eu/pub/task_force_safe_assets/html/index.en.html Kommission; Hochrangige Expertengruppe der Kommission legt Abschlussbericht für ein Nachhaltiges Finanzwesen vor Die von der Kommission Ende 2016 eingesetzte hochrangige Expertengruppe („High Level Expert Group“) hat am 31.01.2018 ihren Abschlussbericht für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Dieser enthält strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem, das nachhaltige Investitionen fördert und entsprechende Anreize schafft. Auf diese Weise sollen Anleger bei ihren Entscheidungen besser unterstützt und somit große Summen an Kapital für nachhaltige Investitionen mobilisiert werden. Insgesamt legt der Abschlussbericht die Herausforderungen und Chancen dar, denen die EU bei der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzpolitik gegenübersteht. Dabei geht die Expertengruppe davon aus, dass eine Neuausrichtung der Investitionsströme hin zu nachhaltigen Projekten auch die generelle Stabilität des Finanzsystems Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 14
verbessern würde. Konkret werden sechs Vorschläge unterbreitet, darunter die Einführung eines Systems zur Klassifizierung von nachhaltigen Finanzprodukten, die Etablierung eines EU-weiten Gütesiegels für grüne Anlagefonds sowie ein europäischer Standard für grüne Anleihen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, Nachhaltigkeitsaspekte in die Mandate der drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) aufzunehmen, deren Zuständigkeiten derzeit ohnehin überarbeitet werden. Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte bei der Vorstellung des Berichts, dass die Finanzwirtschaft bei der Finanzierung einer nachhaltigen Zukunft eine wesentliche Rolle spiele. Die Arbeit der hochrangigen Expertengruppe liefere hierfür einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Strategie, in der erneuerbare Energien und intelligente Technologien das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ankurbeln, ohne den Planeten zu schaden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-542_de.htm Rat, Eurogruppe; Nominierungen für das Amt des Vizepräsidenten der EZB veröffentlicht Am 07.02.2018 hat der Vorsitzende der Eurogruppe die Nominierungen für das Amt des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt gegeben. Demnach haben sich für das noch bis Ende Mai von Vítor Constâncio bekleidete Amt sowohl der irische Notenbankchef Philip Lane als auch spanische Wirtschafts- und Wettbewerbminister Luis de Guindos beworben. Beim nächsten Treffen der Eurogruppe am 19.02.2018 sollen deren Anträge geprüft und diskutiert werden. Im Anschluss wird der Ecofin-Rat eine Empfehlung an den Europäischen Rat übermitteln. Letzterer wird nach Anhörung der EZB und des EP seine endgültige Entscheidung treffen. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/02/07/statement-by- the-eurogroup-president-on-the-appointment-of-the-ecb-vice-president/ EBA; EU-weiter Banken-Stresstest gestartet Im Rahmen des EU-weiten Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) unterzieht die Europäische Zentralbank (EZB) 37 Banken aus 10 Ländern der Eurozone einem Stresstest, wie EZB bzw. EBA am 31.01.2018 mitteilten. Laut EBA sollen die Ergebnisse den entsprechenden Interessensgruppen und der Öffentlichkeit Informationen zur Widerstandsfähigkeit der Banken liefern. Hierbei gehe es vor allem um die Fähigkeit der Institute, in einem ungünstigen makroökonomischen Umfeld Schocks abzufedern sowie die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Das hierfür vorgesehene Szenario sieht ein EU-weites Absinken des BIP um 8,3% vor. Die Einzelergebnisse der Banken des Stresstests sollen voraussichtlich Anfang November 2018 veröffentlicht werden. http://www.eba.europa.eu/-/eba-launches-2018-eu-wide-stress-test-exercise ESMA; Ergebnisse des zweiten EU-weiten CCP-Stresstests veröffentlicht Am 02.02.2018 veröffentlichte die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) die Ergebnisse ihres EU-weiten Stresstests für zentrale Gegenparteien (CCPs). Dieser Stresstest, der mögliche Liquiditätsrisiken der insgesamt 16 EU-CCPs betrachtet, bewertet die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der CCPs und soll gleichsam mögliche Schwachstellen identifizieren. Die Ergebnisse zeigen laut ESMA, dass das System von CCPs in der EU insgesamt widerstandsfähig gegenüber Ausfällen von mehreren Clearing-Mitgliedern und Marktschocks sei. Der Stresstest baut auf dem ersten Test aus dem Jahr 2016 auf, der sich ausschließlich auf das Kontrahentenausfallrisiko konzentriert hat. Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 15
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ssm.pr180131.en .html EuGH; Urteil zu Gebühren und Zugangsverpflichtungen bei Drei-Parteien- Kartenzahlverfahren Am 07.02.2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-304/16 und C-643/16 geurteilt, dass bei Interbankenentgelten ein Drei- Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter einbezieht, im den gleichen Obergrenzen unterliegt wie ein Vier-Parteien-Verfahren. Zudem ist der EuGH der Auffassung, dass ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner einbezieht, nicht den in der Zahlungsdienstrichtlinie (PSD 2) vorgesehenen Zugangsanforderungen unterworfen ist, wenn der Co-Branding-Partner kein Zahlungsdienstleister ist und keine Zahlungsdienste in diesem Verfahren erbringt. Gleichwohl unterliegt ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Agenten einbezieht, diesen Zugangsanforderungen. Generell existieren bei bargeldlosen Kartenzahlungen zwei verschiedene Modelle: die Drei-Parteien-Verfahren und die Vier-Parteien- Verfahren. Bei letzterem erfolgen die Zahlungen vom Konto des Zahlers auf das Konto des Empfängers unter Beteiligung der kartenausgebenden Bank des Zahlers (Emittent) und der akquirierenden Bank, die dem Händler die Dienste bereitstellt, damit die Karte akzeptiert werden kann. Bei einem Drei-Parteien-Verfahren – wie z.B. der klagenden American Express – erbringt das Kartenzahlverfahren selbst Annahme- und Abrechnungs- sowie Kartenausgabedienste, und kartengebundene Zahlungsvorgänge erfolgen vom Zahlungskonto eines Zahlers auf das Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers innerhalb des Verfahrens. Im aktuellen Verfahren ging es um eine richterliche Überprüfung, inwiefern Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren im Hinblick auf Gebührenobergrenzen und Zugangsverpflichtungen den gleichen Regeln unterliegen wie Vier Parteien-Kartenzahlverfahren. Hierbei hatte der britische High Court den EuGH um Präzisierung ersucht, nachdem American Express zwei Klagen auf richterliche Überprüfung eingereicht hatte. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-02/cp180012de.pdf Finanzen EuGH; DEU hat bei Reiseleistungen gg. MwSt-Systemrichtlinie verstoßen In der Rechtssache C‑380/16 Kommission gegen DEU urteilte der EuGH am 08.02.2018: DEU hat gegen die MwSt.-Systemrichtlinie verstoßen, indem es Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der MwSt.-Sonderregelung für Reisebüros ausschließt und indem es Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die MwSt.-Bemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199207&pageIndex =0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=780362 Kommission; Bewertung der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren Am 07.02.2018 veröffentlichte die Kommission einen Fahrplan zur Bewertung der Richtlinie 2011/64/EG vom 21.06.2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren. Die Kommission lädt zu Rückmeldungen bis zum 06.03.2018 ein. Alle eingegangenen Meldungen können auf der Webseite der Kommission veröffentlicht und zusammengefasst EP und Rat vorgelegt werden. http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-701914_en Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018 16
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