Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2809 22. Wahlperiode 12.01.21 Bericht des Schulausschusses zum Thema „Schulbau Hamburg“ (Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft) Vorsitz: Sina Aylin Demirhan Schriftführung: Kazim Abaci I. Vorbemerkung Der Schulausschuss beschloss auf Antrag der Abgeordneten der GRÜNEN in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2020 einstimmig, sich im Rahmen einer Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Thema „Schulbau Hamburg“ zu befassen. Das Thema wurde in dieser Sitzung abschließend beraten. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten eingangs, dass der Landesbetrieb Schulbau Hamburg (SBH) der Finanzbehörde unterstellt sei. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) arbeite jedoch direkt und sehr intensiv mit SBH zusammen. Der Vertreter von Schulbau Hamburg stellte den Schulbau in Hamburg anhand einer PowerPoint-Präsentation vor (Anlage). Zur Folie 3 ergänzte er, dass es im Mieter-Vermieter-Modell (MVM) die Rollen des Mieters, des Eigentümers und des Dienstleisters gebe. Das Sondervermögen Schul- immobilien, wozu alle Schulgrundstücke und alle Schulgebäude gehörten, sei Eigen- tümer und somit Vermieter. Angesiedelt sei das Sondervermögen Schulimmobilien bei der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) und somit Teil der Finanzbehörde. Zwischen Eigentümer und Mieter müsse es Dienstleister geben, die dafür sorgten, dass das operative Geschäft auch getätigt werde. Somit gebe es für alle Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben an diesen Immobi- lien und Grundstücken zwei städtische Gesellschaften: SBH, angesiedelt bei der Finanzbehörde, und eine öffentliche Gesellschaft, die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH), ebenfalls ein Beteiligungsunternehmen der HGV. Dazu gebe es noch das Privatunternehmen HEOS, das 15 berufliche Schulen im Rahmen eines ÖPP-Modells betreue. Hinter HEOS stünden die Bauunternehmen OTTO WULFF und ZÜBLIN. Die mit dem MVM garantierte Kostentransparenz sei zu Beginn dadurch geschaffen worden, dass festgelegt worden sei, Gebäude zu einem Pauschal-Quadratmeterpreis zu errichten und auch zu einem Pauschal-Quadratmeterpreis zu sanieren. Am Ende erfolge eine Umrechnung in feste Mieten pro Quadratmeter je nach Gebäudeklassifi- kation. Dazu seien die Gebäude in Schulnoten eingeteilt worden: 1 entspreche dem
Drucksache 22/2809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Neubau und 6 einem abbruchreifen Gebäude. So entwickelten sich dann auch die Mieten von gering (6) bis Neubaumiete (1). Diese seien jedoch für jedes Gebäude gleich. Insofern könne immer sehr genau nachvollzogen werden, was die Quadratme- teransätze in Euro bedeuteten. In den Mieten sei der komplette Umfang der Leistun- gen enthalten: Die Bewirtschaftung aller Flächen, die Ver- und Entsorgung der Flä- chen und die Hausmeisterdienstleistungen. Somit seien die Mieten auch kaum mit anderen Mieten vergleichbar, weil dieses Leistungsportfolio in dem Umfang von ande- ren Vermietern nicht geboten werde. Am Ende würden damit verlässliche, berechen- bare und somit auch konstante Kosten garantiert. Demnach koste ein Quadratmeter Schule in Hamburg immer den gleichen Quadratmeterpreis, egal in welchem Stadtteil, auf welchem Baugrund, in welcher Form und in welcher Größenordnung gebaut wer- de. Seiner Meinung nach sei dies relativ gerecht, da somit jedes Schulgebäude die gleiche Qualität habe, egal an welcher Stelle in der Stadt man sich gerade befinde. Weiterhin solle das MVM eine sehr klare Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Kunden sowie die Nutzerzufriedenheit garantieren. Dazu sei SBH seinerzeit dezentral entlang der Bezirke organisiert worden. Nunmehr gebe es neun Regionen, die sich vor Ort um Bau und Bewirtschaftung der Schulgebäude kümmerten. Die Regionalleitungen hätten im Schnitt ungefähr 50 Schulen zu betreuen. Der Vertreter von Schulbau Hamburg fuhr zu Folie 4 fort, dass zu den zu meisternden Herausforderungen die überproportional steigenden Schülerzahlen gehörten. Die Geburtenrate sei in den letzten Jahren stark gestiegen, was dazu führe, dass die BSB den Schulentwicklungsplan (SEPL) überarbeitet und 2019 neu aufgestellt habe. SBH habe in der Schulentwicklungsplanung die Aufgabe, zusammen mit den Partnern die Festlegung des SEPL in einen Rahmenplan Schulbau zu übersetzen. Demzufolge müssten an 123 Schulen Erweiterungen geplant werden, was bei einer Gesamtzahl von 450 Schulstandorten eine nicht geringe Anzahl sei. In der Regel entspreche diese Erweiterung in etwa einem Zug, was nicht unbedeutend sei, da ein Zug Erweiterung auch immer Erweiterungen proportional in den Flächen für Sport, Kantine, Allgemein- flächen und Verwaltungsflächen bedeute. Es führe aber auch dazu, dass über circa 44 neue Schulstandorte nachgedacht werden müsse, und auch da sei die Konkurrenz um verfügbare Flächen eine besondere Herausforderung. Zudem stelle die aktuelle Marktsituation nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Bauwirtschaft sei von der aktuellen Corona-Pandemie zwar auch betroffen, jedoch nicht in dem Maße, wie es in anderen Branchen der Fall sei. Größtenteils wer- de beim Rohbau an der frischen Luft gearbeitet und die Auftragslage sei nach wie vor gut. Allerdings gebe es im gewissen Maße Einschränkungen, da Hygienekonzepte umgesetzt werden müssten. Auf Baustellen und insbesondere bei Sanierungen seien erhöhte Reinigungsaktivitäten sicherzustellen. Es gebe auch die Situation, dass der Auftragnehmer aufgrund eines Corona-Falls von heute auf morgen die Arbeit nieder- legen müsse und nicht genau abgeschätzt werden könne, wann die Arbeit wieder auf- genommen werde. Diese Probleme führten akut zum Stillstand der Bauprojekte und auch zu Verschiebungen auf der Zeitachse, die dann nicht mehr aufgeholt werden könnten. Ferner komme es manchmal auch zum Ausfall von Lieferanten beispielswei- se von Innentüren oder Fliesen, die in anderen Ländern produziert würden. Es könne nie ganz genau gesagt werden, wo die nächste Störung auftrete, und aufgrund der großen Mengen und des Aufwands könne auch kein Material auf Vorrat gelagert wer- den. Eine weitere Herausforderung seien die Nachhaltigkeit und der Klimaschutz. Bei Neu- bauten sei nunmehr der KfW40-Standard zu erfüllen. Die Kreditanstalt für Wiederauf- bau (KfW) habe Förderprogramme, die sich an Einsparungsdimensionen der Energie- einsparungsverordnung orientierten. Der Neubaustandard sei somit deutlich angeho- ben gegenüber dem, was derzeit getan werde. Noch schwieriger umzusetzen sei der KfW70-Standard bei der Bestandssanierung. Hier sei der Vorteil, dass eine Unterbrin- gung in einem sogenannten Flottensystem möglich sei. Somit könne ein Gebäude auch mal einen schlechteren Standard aufweisen, wenn ein anderes einen deutlich besseren Standard habe. Der KfW70-Standard müsse am Ende im Mittel über die gesamte Bestandsflotte der Gebäude eingehalten werden. Darauf hinzuweisen sei, dass von den 450 Schulstandorten über 120 ganz oder teilweise mit Denkmalschutz belegt seien. Bei der Frage der Umsetzung der Klimaschutzziele stelle der Denkmal- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2809 schutz ohne Frage eine große Herausforderung dar und sei an vielen Fassaden schlichtweg nicht möglich. Dies müsse an anderer Stelle kompensiert werden. Zur Folie 6 führte der Vertreter von Schulbau Hamburg aus, dass es in den Mittelab- flüssen derzeit einen geringen Rückgang in der Entwicklung gebe. Bedingt durch die Bearbeitung des SEPL und auch durch die Corona-Problemstellungen könnten die Umsatzzahlen nicht ganz auf dem Niveau gehalten werden. Im Jahr 2021 werde es jedoch wieder deutlich nach oben gehen und die Zahlen würden sich auf großem und oberem Niveau etablieren. Folie 7 biete eine Übersicht über die Entwicklung der Gebäude im Bestand, erklärte der Vertreter von Schulbau Hamburg. Die drei grünen Felder je Balken wolle man erreichen, dies seien die Gebäudeklassen 1, 2 und 3, und die roten Gebäudeklassen (4, 5 und 6) wolle man im Laufe der Jahre eliminieren. Im aktuellen Jahr sei man hier schon relativ weit gekommen und voraussichtlich bis zum Jahr 2027 würden die Gebäudeklassen 4, 5, und 6 auch und durch die Gebäudeklassen 1, 2 und 3 ersetzt worden sein. Zum Bau weiterer Spothallenfelder bis zum Jahr 2027 (Folie 9) ergänzte der Vertreter von Schulbau Hamburg, dass am Ende insgesamt weit über 600 Sporthallen in Ham- burg nicht nur für den Schulsport, sondern auch für den Vereinssport zur Verfügung gestellt werden könnten. Bezüglich der dargestellten Lösungsansätze zu weiteren Herausforderungen im Schulbau (Folien 10 und 11) erläuterte der Vertreter von Schulbau Hamburg, dass mit dem Hamburger Klassenhaus eine systemische Lösung geschaffen worden sei. Sys- temisch sei dabei allerdings nur das Tragsystem, also das konstruktive System. Jedes dieser Gebäude könne eine unterschiedliche Fassade oder Geschossigkeit haben und sei in der Raumaufteilung völlig unabhängig. SBH arbeite zudem mit Generalunter- nehmerverträgen, die eine schnellere und bessere Abarbeitung ermöglichten. Die Lösungen zum Klimaschutz werde man in den nächsten Jahren noch deutlich auswei- ten. Die Schulgebäude seien von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert und erreichten grundsätzlich ein Zertifikat in Gold. Die Digitalisierung sei ein großes Thema und hier werde sich sehr viel weiterentwickeln. Beispielsweise sei an ersten Pilotstandorten die Schließung von Sporthallen über Smartphone möglich und die Kontrolle von Schächten werde durch Sensorik ermöglicht. Abschließend präsentierte der Vertreter von Schulbau Hamburg Bilder von Neubauten und Sanierungsprojekten, die im Zeitraum 2019 bis 2020 fertiggestellt worden seien, sowie Bilder von Projekten, die sich noch im Bau befänden. Dabei handle es sich in erster Linie um sehr individuelle Gebäude, die an die Nutzerbedürfnisse angepasst seien, die in der Regel in Leistungsphase 0 entwickelt und mit den Nutzern abge- stimmt würden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter dankten dem Vertreter von Schulbau Ham- burg für seine Darstellung. Beeindruckend gewesen sei, dass die präsentierten Schul- bauvorhaben in einem Zeitraum von nur zwei Jahren realisiert worden seien. Daran werde deutlich, welche Mengen umgesetzt würden, um den Schulbau voranzubringen. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bedankten sich für die sehr interessante Präsentation. Sie merkten an, dass in der Anlage 2 des Halbjahresberichts 2020 (Drs. 22/1100) aufgeführt sei, dass die Investitionsplanung des Rahmenplans Schul- bau unter Finanzierungsvorbehalt stehe. Im Koalitionsvertrag hingegen sei der Schul- bau jedoch als Umsetzung des SEPL ein Schwerpunktthema mit 4 Milliarden Euro ohne Finanzierungsvorbehalt. Sie baten diesbezüglich um Erklärung. Ferner wiesen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE darauf hin, dass ihrer Berechnung nach 47 Prozent der Neubaumaßnahmen im Jahr 2019 nicht realisiert worden seien. Sie wollten wissen, um welche Kosten es sich dabei handle und wie sich dies auf die Auftragslage und die Planung im Jahr 2020 auswirke. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bemerkten, dass der Begriff des Finanzvorbe- haltes häufiger in Drucksachen verwendet werde. Festzuhalten sei, dass der Senat zu seiner Verpflichtung stehe, den SEPL umzusetzen, und diese Umsetzung werde bis zum Jahr 2030 rund 4 Milliarden Euro Kosten verursachen. Ohne Frage komme es in 3
Drucksache 22/2809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode einzelnen Jahren zu Schwankungen. Die dargestellten Mittelabflüsse ließen sogar vermuten, dass die 4 Milliarden Euro möglicherweise nicht ausreichen würden. Der Vertreter von Schulbau Hamburg erklärte, dass im Jahr 2019 weniger Neubau- maßnahmen als geplant realisiert worden seien, liege daran, dass in Planung befindli- che Projekte aufgrund des SEPL hätten neu überdacht werden müssen und infolge- dessen neue Konzepte zu entwickeln gewesen seien. Auf der anderen Seite habe es an einigen Stellen auch eine Überhitzung der Baukonjunktur gegeben, sodass einige Projekte erst über den Ablieferungszeitpunkt hinaus fertig geworden seien. Er betonte, dass der Großteil davon nicht aufgehoben, sondern nur verschoben sei, und sicherte hierzu eine nachträgliche Protokollerklärung zu. Protokollerklärung der Finanzbehörde (SBH | Schulbau Hamburg) vom 14.12.2020: „Warum weichen bei den Neubauten von SBH im Jahr 2019 die Ist-Werte so deutlich von den Plan-Werten ab? Die Wirtschaftsplanung der Realisierungsträger im Schulbau erfolgt regelhaft mindestens im Vorjahr, für das zweite Jahr eines Doppelhaushaltes sogar mehr als 2 Jahre im Voraus. Dabei stellen die beiden Realisierungsträger einen mit dem Bedarfsträger und dem Sondervermögen Schulimmobilien abgestimmten Plan auf, der neben dem insgesamt zu realisierenden Volumen auch Ansätze für Neubauten und Sanierungen enthält. Die Realisierungsträger gewährleisten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Autonomie und in enger Abstimmung mit dem Sondervermögen Schulimmobilien eine nach Möglichkeit optimale Ausnutzung der gewährten Finanzierungsmöglichkeiten für den Schulbau. Hierbei kann es zu Überschreitungen einzelner Planansätze kommen, die dann durch Unterschrei- tung anderer Positionen auszugleichen sind, wobei der Sanierungsauftrag des Bestandsportfolios stets gewahrt bleibt. Verschiebungen entstehen regelhaft sowohl innerhalb des Gesamtvolumens als auch innerhalb der einzelnen Ansätze für Neubauten und Sanierungen und zwi- schen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. So wurden zum Jahres- ende 2019 Bauprojekte an berufsbildenden Schulen mit einem deutlich höheren Investitionsvolumen abgeschlossen und abgerechnet als im Wirtschaftsplan vor- gesehen. Auf der anderen Seite wurden die Planansätze für den Neubau allge- meinbildender Schulen im Jahr 2019 deutlich unterschritten. Dies liegt zum einen in der Verschiebung der Fertigstellung einzelner Bauvorhaben (siehe Protokoll- erklärung zum Haushaltsausschuss vom 24.11.2020) ins Folgejahr begründet sowie der teilweise nicht zum Jahresabschluss erfolgten Abrechnung fertiggestell- ter Projekte. Eine Streichung von Projekten ist damit regelhaft nicht verbunden. Im Gegenteil entstehen durch den im Jahr 2019 neu aufgestellten Schulentwick- lungsplan – erforderlich geworden durch die steigende Schülerzahlentwicklung – zahlreiche zusätzliche Bau- und Sanierungsbedarfe, die teils auch zur Erweite- rung oder Neupriorisierung bereits geplanter Projekte führen.“ Die SPD-Angeordneten schlossen sich dem Dank für die Präsentation an und hielten fest, dass im Schulbau sehr viel passiere. Sie erkundigten sich, wie gut dabei die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen in den Bezirken funktioniere. Ferner interessiere sie, wie schnell das Hamburger Klassenhaus im Vergleich zu den Gebäuden, die mit Architekten sehr viel detailgetreuer geplant werden müssten, fertig- gestellt sei. Darüber hinaus äußerten die SPD-Abgeordneten, das Thema Schulbau für sehr wich- tig zu erachten und dass der Senat der Bürgerschaft in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Entwicklungen berichten sollte. Es sei angebracht, das Berichtswesen über den Haushaltsbericht zu etablieren, und die SPD-Fraktion werde eine entspre- chende Initiative auf den Weg bringen. Die Vorsitzende erklärte, dass eine regelmäßige Berichterstattung zum Schulbau sehr zu begrüßen wäre. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2809 Der Vertreter von Schulbau Hamburg berichtete zur Zusammenarbeit mit den Sport- vereinen, dass mit der Schaffung des Nutzerbeirats Sport ein neues Kommunikations- konzept aufgesetzt worden sei. SBH binde die Sportvereine nach der grundsätzlichen Diskussion mit der Schule – die immer Vorrang habe – in die Entwicklung der Sport- stätten ein. Dies folge bestimmten Regeln und dabei hätten die bezirklichen Sportrefe- renten eine Schlüsselfunktion, da sie in ihrem Bezirk organisierten, wer in welcher Halle welche Sportart betreiben könne, und letztendlich die Hallenbelegungszeiten verteilten. Sobald SBH diese Informationen des Bezirks vorlägen, gehe man in die Diskussion mit den Sportvereinen, um am Ende die Sporthallen auch entsprechend auszurüsten. Das Hamburger Klassenhaus habe eine Größenordnung von mindestens 1.000 Quad- ratmetern Nutzfläche, verdeutlichte der Vertreter von Schulbau Hamburg, und von der Vorbereitung bis zum Bezug dauere es ein Jahr. Bei einem konventionellen Baupro- jekt könnten von der individuellen Planung bis zur Übergabe bis zu drei Jahre verge- hen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten, in Hamburg werde seit Jahrzehn- ten so verfahren, dass die BSB Sporthallen baue, die kostenlos von den Sportverei- nen mitgenutzt werden könnten. Die BSB sei jedoch federführend und die schulische Nutzung der Sporthallen habe Vorrang, sodass es hier gelegentlich zu Diskussionen komme, wenn eine Schule eine Sporthalle, die bisher für den Sport im Bezirk reser- viert gewesen sei, beispielsweise für Ganztagsangebote benötige. Aufgrund des intensiven Sporthallenbaus komme es vermehrt dazu, dass eine Sporthalle den schu- lischen Ansprüchen durchaus genügen würde, es jedoch spezielle Ansprüche seitens der Sportvereine gebe. Über die Beiräte und auch über einen Sonderfonds bestehe die Möglichkeit, diese besonderen Ansprüche zu erfüllen. Bei den Außensportflächen seien hingegen die Bezirke und das Sportamt zuständig, auch finanziell. Dies gelte sowohl für die Errichtung als auch den Erhalt dieser Flächen und die Schulen könnten diese kostenlos mit nutzen, müssten sich diesbezüglich jedoch mit dem Bezirk eini- gen. Die Abgeordneten der GRÜNEN bedankten sich ebenfalls für den Vortrag des Vertre- ters von Schulbau Hamburg, in dem viele interessante Aspekte enthalten gewesen seien. Sie zeigten sich verwundert darüber, dass SBH einen Teil der Aufträge an Generalunternehmen vergebe, da die Walberg-Studie über die Baukosten gezeigt habe, dass die Generalunternehmen in der Regel zu einer Kostenerhöhung von 10 Prozent führten. Sie baten um Erläuterung, aus welchen Gründen so verfahren werde und wie sich dies finanziell auswirke. Zudem nahmen sie Bezug auf die Sanierung von Bestandsbauten und konstatierten, dass die energetische Sanierung problematisch sei, insbesondere dann, wenn es sich um denkmalgeschützte Gebäude handle. Sie fragten, wie hoch der Anteil denkmalge- schützter Gebäude im Schulbereich sei und wie sich der Denkmalschutz in den Sanie- rungskosten niederschlage. Des Weiteren wollten die Abgeordneten der GRÜNEN wissen, wie die betroffenen Stakeholder sowohl an den Neubau- als auch den Sanierungsprojekten beteiligt wür- den. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter merkten an, den Schulgemeinschaften eine erhebliche Mitsprache bei der Gestaltung der Architektur von neuen Schulen zu ermöglichen. Dabei gebe es zwei Eckpunkte, die auch von jeder Schulgemeinschaft einzuhalten seien. Dazu gehöre zum einen das Musterflächenprogramm, das regle, wie viel Fläche für die Schule gebaut werde, und das von ihnen nochmals konkretisiert werde. Wenn eine Schule den Anspruch habe, eine bestimmte Anzahl weiterer Schul- klassen zu beschulen, dann erhalte sie dafür ein entsprechendes Quadratmeterkon- tingent, das dann auch einzuhalten sei. Der andere Eckpunkt sei die Bauausführung, die sich im Großen und Ganzen an dem insgesamt mit SBH vereinbarten Quadratme- terpreis messe, der zum einen einzuhalten sei und einen vernünftigen Baustandard gewährleiste, jedoch zum anderen auch dazu führe, dass auf bestimmte Sonderwün- sche verzichtet werden müsse. Wenn sich die Schulgemeinschaft in diesem Rahmen bewege, habe sie erhebliche Mitspracherechte und Flexibilitäten in der Raumgestal- tung und auch in der Gestaltung der architektonischen Anlage, die dann mit professi- 5
Drucksache 22/2809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode oneller Begleitung in der Leistungsphase 0 geplant werde. Eine Reihe von Schulen nutzten diese Möglichkeiten intensiv, andere ließen SBH hier große Freiheiten. Der Vertreter von Schulbau Hamburg führte zur Auftragsvergabe aus, dass SBH erst seit zwei bis drei Jahren in einem relativ geringen Umfang Aufträge an Generalunter- nehmer vergebe. SBH verfahre so bei zeitkritischen Projekten, bei denen die Eröff- nungs- und Bezugsdaten eingehalten werden müssten. Grund dafür sei, dass ein Generalunternehmer mit seinen Subunternehmern ganz anders umgehen könne, als es SBH als öffentlicher Auftraggeber mit jedem einzelnen Auftragnehmer möglich sei. SBH habe öffentliche Verträge und entsprechende Vorschriften zu erfüllen. Ein großer Rohbauer habe andere Möglichkeiten und könne bei Bedarf relativ schnell einen Auf- tragnehmer auswechseln. Dies sei im öffentlichen Bereich nicht so einfach möglich. Er wies darauf hin, dass die Auftragsvergabe an Generalunternehmer in Abstimmung mit der Handwerkskammer erfolge. Derzeit würden weniger als 15 Prozent der gesamten Aufträge an Generalunternehmer vergeben und das auch nur dann, wenn das Ange- bot in der Preiskalkulation von SBH liege. Bisher hätten die Angebote der Generalun- ternehmer nicht oberhalb der Einzelvergaben gelegen. Vielmehr hätten die Anbieter im Wettbewerb immer sehr preisgünstige Angebote unterbreitet. Die denkmalgeschützten Gebäude betreffend wiederholte der Vertreter von Schulbau Hamburg, dass von 450 Schulstandorten ungefähr 120 mit Denkmalschutz belegt sei- en. In der Sanierung sei ein Drittel der Flächen davon betroffen und die Kosten hingen davon ab, in welchem Jahr man sich gerade befinde. Der Sanierungsaufwand sei ohne Frage etwas größer, jedoch hätten denkmalgeschützte Gebäude in der Regel eine gute Bausubstanz, sodass sich die Arbeiten in erster Linie auf die Verbesserung der technischen Einrichtung im Inneren der Gebäude bezögen. Insofern lägen die Sanierungskosten dieser Gebäude in der Gesamtbetrachtung nicht signifikant höher. Der Vertreter von Schulbau Hamburg führte zu den Stakeholdern aus, dass diese in den Leistungsphasen 0, 1 und 2 sehr ausgeprägt beteiligt würden. Die Leistungspha- se 0 sei noch den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgeschaltet. In dieser Leistungsphase spreche man mit den Nutzern über deren Erwartungen an das zukünftige Bauprojekt. Dazu werde in der Schule ein Bauteam aus interessierten und qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen gegründet, das von SBH moderierend begleitet werde. Eingebunden wür- den dabei auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes wie beispielswei- se Caterer. Manchmal müsse auch der Denkmalschutz mit eingebunden werden oder Besitzerinnen und Besitzer angrenzender Grundstücke. Mit dem Ergebnis aus der Leistungsphase 0 gehe es dann in die zielgerichtete Planung, sodass den Vorstellun- gen der Schule und allen anderen Nutzerinnen und Nutzern entsprochen werde. Die Abgeordneten der GRÜNEN erkundigten sich nach der Beteiligung von Schülerin- nen und Schülern beziehungsweise Jugendverbänden im Bezirk, wenn es um Neu- bauten gehe. Ferner interessiere sie, inwieweit auch eine Nutzung durch kulturelle Einrichtungen angedacht sei und diese bei der Planung beteiligt würden. Des Weiteren nahmen die Abgeordneten der GRÜNEN Bezug auf den angesproche- nen Klimaschutz und die Nachhaltigkeit und baten um nähere Ausführungen zu den genannten Standards. Zudem fragten sie, ob sich die Begrünung der Dächer an bestimmten ökologischen Standards orientiere. Bezüglich der Offenheit der Räume wollten die Abgeordneten der GRÜNEN wissen, inwiefern die Gestaltung der Räume bereits auf den rhythmisierten Ganztag ausgelegt sei, sodass diese divers genutzt werden könnten. In diesem Zusammenhang sei auch von Interesse, ob dabei berücksichtigt werde, dass im digitalen Zeitalter zum Teil auch in anderen Raumsituationen gelernt werde. Ferner fragten die Abgeordneten der GRÜNEN, bei wie vielen Neubauten zukünftig eine Kita mit auf dem Schulgrundstück angesiedelt werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, das größte Problem beim Schulbau sei, die Kriterien Tempo, Zeit und Qualität zusammenzufügen. Keines dieser drei Kriterien dürfe über den anderen stehen. Die BSB habe vor allem mit den Tempo- anforderungen der Öffentlichkeit und der Schulen zu tun, die manchmal kaum zu erfül- len seien. Vor diesem Hintergrund seien alle Fragen in Bezug auf die Beteiligung zu 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2809 gewichten. Die Beteiligung sei ihnen wichtig, jedoch müsse auch der Kostenrahmen eingehalten werden. Wenn einer Schule sehr viel Planungszeitraum erlaubt werde, komme es zu längeren Fertigstellungszeiten, was am Ende wiederum zu Unmut bei den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern führe. Der Vertreter von Schulbau Hamburg erläuterte zur Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, dass SBH auf die Schulen zugehe und erster Ansprechpartner sei zunächst die Schulleitung. In einigen Fällen entscheide die Schulleitung alleine, in anderen Fäl- len werde ein Bauteam gegründet. Einige wenige Schulen beteiligten die Schulspre- cherinnen und Schulsprecher und bänden dann auch die Schülerschaft mit ein. Dies sei jedoch nicht gängige Praxis. Eine Beteiligung bis zur Leistungsphase 3 sei im Hin- blick auf den zeitlichen Ablauf aus seiner Sicht sinnvoll. Bei Neubauten gebe es eine Art Gründungsdirektorin oder -direktor, die oder der die Belange vertrete. Häufig seien auch Partnerschulen aus der Umgebung an den Diskussionen beteiligt, sodass man hier seiner Meinung nach gut aufgestellt sei. Die Nutzung der Gebäude durch soziale und kulturelle Einrichtungen liege im Einflussbereich des Bezirks. Der Bezirk habe jedoch die Aufgabe, seine Wünsche und die Finanzierung rechtzeitig in den Planungs- prozess einzubringen, damit diese berücksichtigt werden könnten. Der Schulbau kön- ne nicht darauf warten. In Bezug auf den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit führte der Vertreter von Schul- bau Hamburg aus, dass die Gründächer einen geringen Standard hätten. SBH habe sich für die preiswertere Version des extensiven Gründachs entschieden, das jedoch auf jedem Neubaudach umgesetzt werde, sodass insgesamt eine Dachfläche von bis zu 200.000 Quadratmetern begrünt werde. Diese flächendeckende Lösung erziele am Ende einen größeren Effekt als einige wenige intensive Dachbegrünungen. Die Stan- dards betreffend berichtete er, dass gewisse Standardbauteile verwendet würden, die unter ökologischen Aspekten, Nachhaltigkeitsaspekten, wirtschaftlichen Aspekten und auch unter Emissionsaspekten ausgesucht worden seien. Es werde auch im Vorfeld geprüft, ob ein Fußbodenbelag emittiere oder Anstriche raumluftschädigend seien. Genau aus diesem Grund erhielten die Schulgebäude ihre Nachhaltigkeitszertifizie- rungen. Durch die Verwendung der Standardbauteile könne für eine große Menge an Schulgebäuden für die Zukunft sichergestellt werden, dass sie schadstofffrei und nachhaltig seien. Er wies darauf hin, dass auch die Außenanlagen bei Bedarf saniert würden. Häufig sei dies bei Sielen der Fall und dann werde auch das darüber liegende Gelände naturnah gestaltet. Ferner gebe es Überlegungen, wie in Zukunft die Kreis- laufwirtschaft intensiviert werden könne. Auf den Schulgrundstücken stünden bei- spielsweise 80.000 Bäume und es gebe 7 Millionen Quadratmeter Außenanlagenflä- che, die gepflegt werden müsse. In den nächsten Jahren werde man sich intensiv damit befassen, wie der dabei anfallende Grünabfall der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden könne. Die Gestaltung der Räume betreffend erklärte der Vertreter von Schulbau Hamburg, dass hier vielfältige Möglichkeiten geboten würden, die Schulen jedoch in der Regel sehr konservativ planten. Hier könnten die Schulen noch etwas mutiger sein. Es gebe einige gute Beispiele mit offenen Raumkonzepten, die zeigten, dass es auch anders funktioniere. Der Vertreter von Schulbau Hamburg fuhr fort, dass es bereits Kitas auf Schulgrund- stücken gebe. Da der Bedarf an Kitaplätzen jedoch derzeit steige, habe die BSB ent- schieden, Flächen für Kitas auf Schulgrundstücken oder auch in Schulgebäuden bereitzustellen. Hier stehe man noch am Anfang und im Moment gebe es eine Hand- voll konkreter Ansätze. Es gebe jedoch eine lange Liste mit bis zu 50 Standorten, wo eine Kooperation von Schule und Kita prinzipiell möglich wäre, und im Laufe der Zeit müsse man sich unter Einbindungen der Schulen damit befassen. III. Ausschussempfehlung Der Schulausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seinen Beratungen Kenntnis zu nehmen. Kazim Abac i, Berichterstattung 7
Drucksache 22/2809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage BILDUNGSBAU IN HAMBURG SBH UND GMH Schulausschuss am 3.12.2020 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2809 GRUNDLAGEN SCHULBAU IN HAMBURG: 9
Grundlagen 10 • Hamburg hat sich 2010 für die Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells (MVM) im Schulbau entschieden. Das MVM teilt den Akteuren klare Rollen und klare Aufgabengebiete zu, jeder Akteur konzentriert sich auf seine Drucksache 22/2809 Aufgaben. • Mieterin der Schulimmobilien ist die Behörde für Schule und Berufsbildung • Vermieter ist das Sondervermögen Schulimmobilien, angesiedelt bei der Finanzbehörde • Bau und Bewirtschaftung werden durch zwei städtische Gesellschaften übernommen – SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH • Das MVM garantiert: • Kostentransparenz und effizienten Mitteleinsatz für Bau und Bewirtschaftung • Verlässliche, berechenbare und konstante Kosten • Fokus auf Kundenorientierung und Nutzerzufriedenheit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 4
Herausforderungen • Entwicklung der Schülerzahlen/SEPL: Erfordernis für 44 neue Schulen und 123 Erweiterungen, parallel läuft das Sanierungsprogramm weiter • Aktuelle Marktsituation: Nach wie vor hohe Auslastung der Bauwirtschaft, damit verbunden Herausforderungen geeignete und zuverlässige Auftragnehmer zu finden sowie fachliches Personal zu akquirieren und zu binden. • Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Das neue Hamburger Klimaschutzgesetz bedeutet neue Herausforderungen auch für den Schulbau wie Bau und Sanierung öffentlicher Gebäude nach dem KfW70- bzw. KfW40-Standard. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • Mehrfachnutzung von Schulgrundstücken: Die Einrichtungen werden nicht nur durch Schule sondern durch Sportvereine und zukünftig durch Kitas genutzt. Drucksache 22/2809 11 5
Herausforderungen 12 Entwicklung der Schülerzahlen 220.000 Drucksache 22/2809 215.000 210.000 205.000 200.000 195.000 190.000 185.000 180.000 175.000 170.000 165.000 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2020 bis 20307: Schulstatistiken der BSB Prognosen der BSB 04.08.2020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 6
Leistungsbilanz und Ausblick Mittelablüsse Schulbau inkl. Instandhaltung 800.000 T€ 700.000 T€ 600.000 T€ 500.000 T€ 400.000 T€ 300.000 T€ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 200.000 T€ 100.000 T€ 0 T€ 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Prognose Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 2020 Drucksache 22/2809 Neubau allg. Schulen Sanierung allg. Schulen Instandhaltung allg. Schulen berufl. Schulen SBH berufl. Schulen HEOS (inkl. LE II) 13 8
Leistungsbilanz und Ausblick 14 Abbau des Sanierungsstaus Drucksache 22/2809 Entwicklung der Gebäudezustandsklassen (GKL) in Mietfläche 3.500.000 m² 3.000.000 m² 2.500.000 m² 2.000.000 m² 1.500.000 m² 1.000.000 m² 500.000 m² 0 m² 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 GKL 6 GKL 5 GKL 4 GKL 3 GKL 2 GKL 1 Ø Gebäudeklasse 3,3 3,2 3,1 2,9 2,8 2,7 2,7 2,5 2,4 2,3 2,2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 9
Leistungsbilanz Zusammenfassung • Zwischen 2011 und 2020 wurden rund 3,6 Milliarden Euro in den Schulbau investiert. • 800.000 Quadratmeter Gebäudefläche wurden in einen guten oder sehr guten Zustand gebracht. • Seit 2011 wurden 264 Schulen mit Kantinen ausgestattet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • Zwischen 2016 und 2020 wurden 71 Sporthallenfelder zugebaut, weitere 75 Felder wurden saniert. Drucksache 22/2809 15 10
Ausblick Zusammenfassung 16 • In den kommenden Jahren sollen 44 Schulen neu gebaut und 123 erweitert werden. Drucksache 22/2809 • Bis 2027 werden voraussichtlich alle Schulen in den Gebäudeklassen 1 bis 3 sein. • Von 2021-2025 sind weitere 46 Kantinen geplant bzw. befinden sich in der Realisierung. • Bis 2027 werden voraussichtlich 174 Sporthallenfelder zugebaut, 135 weitere Felder werden saniert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 11
Leistungsbilanz und Ausblick Lösungsansätze zu weiteren Herausforderungen im Schulbau: • Hamburger Klassenhaus: Entwicklung eines eigenen, modularen Gebäudes als Lösung für die Erweiterung von Schulen. Begrenzter Einsatzzweck, neue Schulen werden weiter individuell geplant und gebaut. • Generalunternehmer-Verträge: Die Unterstützung der heimischen Wirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen ist eine der Kernaufgaben von SBH und GMH. Bei einer sehr ausgelasteten Bauwirtschaft vergeben SBH/GMH aber auch Aufträge an Generalunternehmer, um benötigte Schulgebäude pünktlich zur Verfügung stellen zu können. • Lösungen zum Klimaschutz: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • Entwicklung von Standards für Bau und Sanierung, • Realisierung von Gründächern, • Realisierung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Wärmepumpen, • DGNB-Zertifizierungen für Schulgebäude, Drucksache 22/2809 • Beleuchtungssanierung und Umrüstung auf LED-Technik • Naturnahe Sanierung von Schulhöfen 17 12
Leistungsbilanz und Ausblick 18 Lösungsansätze zu weiteren Herausforderungen im Schulbau: • Digitalisierung, Sensorik, Schließung: Innovative Lösungen erlauben eine effizientere Bewirtschaftung und Nutzung Drucksache 22/2809 von Schulgebäuden und dem Personal, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. • Systematik im Sport: Mit dem Beirat Schulsportanlagen Schaffung eines Gremiums, das Verwaltung, Schulbau und organisierten Sport zusammenbringt. Auch die Sportnutzer werden in die Beteiligungsprozesse von Anfang an eingebunden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 13
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2809 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 19
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