Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020
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Daten ebenfalls verfügbar unter wirkungsmonitoring.gv.at 2021 Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Impressum Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Sektionschef Mag. Christian Kemperle Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien www.bmkoes.gv.at Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10 Verlags- und Herstellungsort: Wien, Mai 2021 Grafiken: lekton Grafik & Web development Fotonachweis: BKA / Andy Wenzel (Cover, S. 3); HBF/Minich (S. 7); BKA / Regina Aigner (Trennseiten) Gestaltung: BKA Design & Grafik Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom. Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen zum Download zur Verfügung. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii10@bmkoes.gv.at. Bestellung von Druckexemplaren per Email an iii10@bmkoes.gv.at. ISBN: 978-3-903097-38-4
3 Lesehilfe und Legende Legende Symbolik Rechtssetzende Maßnahme Vorhaben Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens Verwaltungskosten für BürgerInnen Verwaltungskosten für Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Konsumentenschutzpolitik Soziales Kinder und Jugend Umwelt Unternehmen Gesamtwirtschaft Lesehilfe Grafiken Titel einer Kennzahl oder Zielerreichungsgrad eines Meilensteins des gesamten Ziels Minimalwert Istwert Zielwert 775 Rot-Weiß-Rot-Karten für Fachkräfte in 700 1.000 Mangelberufen [Anzahl] Meilenstein Erlassen einer Fachkräfteverordnung: zur Gänze erreicht Erlassen einer Fachkräfteverordnung Zielerreichung einer Kennzahl dargestellt Zielerreichung eines Meilensteins dargestellt durch durch die Farbe des Datenpunktes die Farbe des Meilensteinsymbols und als Text nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand 1
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie UG 34 – Innovation und Technologie (Forschung)
1 2 Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (völkerrechtlicher Vertrag) 3 4 Finanzjahr 2013 ist derzeit (03/2021) noch nicht erreicht. Die Errichtung des einheitlichen Patentschutzes, insbesondre des Einheitspatent- Vorhabensart Über- oder zwischenstaatliche gerichtes würde – falls die Umsetzung gelingt – auch zum SDG Vereinbarung 9.5 beitragen. 5 Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) Die Errichtung eines einheitlichen Patentschutzes in MS der 2013-BMVIT-UG 34-W1: EU führt nach Meinung der beteiligten Kreise zu einer verein- Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations- fachten und billigeren Möglichkeit für Anmelder, besonders Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmens- 6 KMUs, Patentschutz zu erlangen. Das derzeit existierende sektors europäische Patent, welches parallel weiter bestehen soll, ist eigentlich ein Bündel von (Einzel-)Patenten. Der einheitliche Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen Patentschutz dient der Stärkung der Innovationstätigkeit der (Bundesvoranschlag) heimischen Wirtschaft und trägt darüber hinaus wegen seines 2013-BMVIT-GB34.01-M6: 7 transnationalen Charakters zur Europäischen Integration bei. Förderung der unternehmensorientierten und außeruni- Die Einrichtung des transnationalen Patentgerichtshofes, versitären Forschung und Technologieentwicklung in den welche Gegenstand des gegenständlichen Vertrages ist, ist Themenbereichen Mobilität, Energie, Produktion und IKT, ein notwendiger Bestandteil des Paketes, das zusammen mit insbesondere durch – Schutz des und Generierung eines ge- den zitierten Verordnungen den einheitlichen Patentschutz eigneten Umfelds für Innovationen 8 schaffen soll. Die Umsetzung des einheitlichen Patentschutzes Problemdefinition 9 Die Regelungen für das europäische Patent mit einheit- soll einen ähnlich effizienten und kostengünstigen Schutz bieten, UG 34 UG 34 licher Wirkung („EU-Patent“) sollen gemäß interinstitutioneller wie er Marktteilnehmern anderer großer Wirtschaftsräume, Übereinkunft als Gesamtpaket im Rahmen einer Verstärkten beispielsweise den USA, schon lange gewährt wird. Zusammenarbeit (Grundlagenverordnung, Verordnung über 10 die Übersetzungsregeln, Patentgerichts-Übereinkommen) in Bisher war der Prozess zur Anmeldung und Übersetzung von Kraft treten. Diese Einigung wurde zwischen dem Europäischen nationalen Patenten sehr zeit- und kostenaufwändig. Im Falle Parlament und dem Rat der EU im Dezember 2012 erzielt. des europäischen Patents ohne einheitliche Wirkung erfolgt eine zentrale Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA). 11 Österreich gehört zu den EU-Mitgliedstaaten, die an der Ver- Nach Erteilung zerfällt ein europäisches Patent ohne einheit- stärkten Zusammenarbeit (VZ) hinsichtlich des europäischen liche Wirkung in ein Bündel nationaler Patente. Das heißt, dass Patents mit einheitlicher Wirkung teilnehmen. Das EU-Patent der Patentinhaber nach Erteilung ein Bündel gewöhnlicher na- erleichtert insbesondere den heimischen Klein- und Mittel- tionaler Patente in Händen hält. Im Erteilungsverfahren konnte betrieben (KMU), Kleinstunternehmen, natürlichen Personen, Or- der Patentanmelder angeben, in welchen Mitgliedstaaten (MS) 12 ganisationen ohne Erwerbszweck, Hochschulen und öffentlichen ein solches Patent rechtskräftig sein soll. Für jeden dieser MS Forschungseinrichtungen den Schutz ihrer Innovationen in den sind dann in Folge die jeweils nationalen, individuellen Jahres- Hoheitsgebieten der Vertragsmitgliedstaaten. Das EU-Patent gebühren für die Aufrechterhaltung zu bezahlen. Die Hälfte 13 4
dieser Jahresgebühren ist von den nationalen Patentämtern Das Einheitliche Patentgericht stellt diesen Missstand ab und an das EPA abzuführen. Die rechtskräftige Patenterteilung ist ermöglicht eine sinnvolle und einheitliche Rechtsdurchsetzung zudem mit äußerst hohen Übersetzungskosten verbunden, in sämtlichen Hoheitsgebieten der Vertragsmitgliedstaaten. Das zumal Übersetzungen vorschriftsmäßig in die Amtssprachen Einheitliche Patentgericht soll im Paket mit dem europäischen der betreffenden Staaten zu erfolgen haben. Das EU-Patent Patent mit einheitlicher Wirkung im Rahmen eines völkerrecht- hingegen ist durch seine transnationale, einheitliche Wirkung lichen Abkommens zwischen den an der VZ beteiligten MS und relativ geringe Übersetzungskosten charakterisiert. errichtet werden. Angesichts der Tatsache, dass ein europäisches Patent ohne Aus derzeitiger Sicht möchte Ö wegen der geringen Zahl der einheitliche Wirkung in Wirklichkeit ein Bündel nationaler Streitfälle keine eigene regionale Kammer schaffen, sondern Patente darstellt, folgt, dass sowohl eine Patentverletzung, sich an einer regionalen Kammer mit Deutschland beteiligen. besonders nachteilig aber auch eine Nichtigkeitsklage, in dem jeweils betreffenden MS eingeklagt werden muss und Die zu erwartende Auswirkung auf die österreichische Wirt- dass die folgende Entscheidung nationaler Gerichte auch nur schaft, besonders die KMU, wird von den beteiligten Kreisen in den Hoheitsgebieten der betreffenden MS wirksam wird. übereinstimmend positiv beurteilt. Ein Europäisches Patent mit Zur Rechtsdurchsetzung sind also unabhängige Verfahren in einheitlicher Wirkung und ebensolcher Patengerichtsbarkeit zahlreichen MS erforderlich, die im Extremfall auch noch zu beseitigt Kostennachteile in Europa im Vergleich zu anderen unterschiedlichen Ergebnisse führen können. großen Wirtschaftsräumen, erleichtert die Marktteilnahme österreichischer Unternehmen und Forschern in Europa und sollte zur Stärkung der Innovationskraft beitragen. Ziele Ziel 1: Einheitliche Gerichtsbarkeit im Bereich des Patentwesens Meilenstein Rechtssicherheit auf dem gesamten Territorium der Vertragsmitgliedstaaten: nicht erreicht Ziel 2: Einheitlicher Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Vertragsmitgliedstaaten Meilenstein Erleichterte Marktteilnahme österreichischer Unternehmen am europäischen Wirtschaftsraum: nicht erreicht UG 34 UG 34 Maßnahmen 1. Einrichtung eines Einheitlichen Patentgerichts Beitrag zu Zielen 1, 2 2. Senkung der Kosten für Patentanmeldungen Beitrag zu Zielen 1, 2 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand 5
1 2 Finanzielle Auswirkungen in Tausend Euro 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Erträge 0 0 0 0 0 0 3 Plan 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen gesamt 0 0 0 0 0 0 Plan 0 0 61 96 130 287 4 Nettoergebnis 0 0 0 0 0 0 Plan 0 0 -61 -96 -130 -287 Erläuterungen gegenständlichen Vertrages bisher nicht möglich war, sind auch 5 Da die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichtshofes durch keine Kosten schlagend geworden. Für die angefallenen Kosten die bisherige Nichterfüllung des Ratifizierungsquorums des der Vorbereitung musste Österreich bis dato nicht aufkommen. Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens 6 Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind Derzeit ist daher nicht absehbar, ob, bzw. wann der Vertrag in nicht eingetreten. Kraft treten wird. Österreich hat jedenfalls mit der Vertrags- ratifizierung seinen Beitrag bereits geleistet. Die unerwartet 7 Österreich hat bereits – als erster EU-MS – am 6.8.2013 den lange Verzögerung hat das avisierte System eines einheitlichen gegenständlichen Vertrag ratifiziert. Mittlerweile haben auch Patentschutzes, samt zugehörigem Gerichtshof, nicht attrakti- eine ausreichende Anzahl weiterer MS diesen Schritt gesetzt. ver gemacht. Es nehmen nicht alle EU-MS am System teil, wobei Dennoch kann der Vertrag noch nicht in Kraft treten. Es ist ES von Anfang an die Teilnahme abgelehnt hat. PL und wohl nämlich zwingend vorgesehen, dass hierzu die drei „patent- auch CZ schätzen die erleichterte Schutzmöglichkeit nunmehr 8 stärksten“ MS (zum Zeitpunkt der Unterzeichnung) den Vertrag als nicht vorteilhaft für ihre innovationsschwachen Ökonomien ratifizieren. Dies waren DE, FR, und UK. Man ist sich einig, ein, und dürften daher auch nach dem In-Kraft-Treten nicht an dass nach dem Ausscheiden von UK aus der EU nunmehr IT Bord sein. die Rolle des drittstärksten MS ausfüllen würde (die formale 9 Verständigung hierzu steht noch aus, dürfte aber keine Hürde Die für die österreichischen Unternehmen positiven Aus- darstellen). FR und IT haben bereits ratifiziert, sodass nur DE wirkungen der Möglichkeit eines einheitlichen Patentschutzes UG 34 UG 34 noch fehlt. Obwohl DE die Ratifizierung bereits zweimal(!) durch lassen daher (noch?!) auf sich warten. das Parlament brachte, wurde die erforderliche Unterschrift des Bundespräsidenten bisher nicht geleistet. Der Grund ist, Bei erfolgreicher Errichtung entstünden Auswirkungen bezüg- 10 dass gegen den Ratifizierungsvorgang jedes Mal Verfassungs- lich der Wirkungsdimensionen Gesamtwirtschaft, Unternehmen, klagen erhoben wurden. Üblicherweise wartet der deutsche sowie deren Verwaltungskosten. Bundespräsident mit der Unterzeichnung bis zur Erledigung der Verfassungsklage(n). Beim ersten Versuch hat der deutsche Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein 11 VFG die Ratifizierung aus formalen Gründen für nichtig erklärt, und es bleibt abzuwarten, wie er nach erfolgter zweiter Rati- Weiterführende Informationen fizierung im Parlament über weitere Einwände in der Sache einheitliches Patentgericht entscheiden wird. www.unified-patent-court.org/) 12 13 6
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie UG 41 – Mobilität
1 2 8. Mittelfristiges Investitionsprogramm (MIP) 2015–2019 und Übergangs-MIP 2020 für Privatbahnen 3 4 Finanzjahr 2015 Bundesbahngesetz nicht als Eisenbahnunternehmen angeführt sind, werden in Österreich als Privatbahnen bezeichnet. Ihrer Vorhabensart Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 Funktionalität entsprechend sind die meisten Privatbahnen im 5 Eigentum der öffentlichen Hand. Diese regionalen Infrastruktur- Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien betreiber liefern vor allem im ländlichen Raum einen wichtigen Die Vorhaben „8. Mittelfristiges Investitionsprogramm 2015– Beitrag zur Daseinsvorsorge. Der Bund kann unter bestimmten 2019“ sowie „Übergangs-MIP 2020“ stehen im Zusammenhang Voraussetzungen für die Eisenbahninfrastruktur von Privat- 6 mit dem Gesamtverkehrsplan und der Eisenbahnleitstrategie bahnen auf Ansuchen und auf Grund vorgelegter mehrjähriger des BMK. Der Gesamtverkehrsplan für Österreich (2012) enthält Pläne Finanzierungsbeiträge im Rahmen von mittelfristigen generelle Zielsetzungen für alle Verkehrsträger und formuliert Investitions- und Erhaltungsprogrammen (MIP‘s) gewähren. die Ziele und Leitlinien der österreichischen Verkehrspolitik Auch das Regierungsprogramm 2020 spricht die Bedeutung bis 2025. Im Zentrum steht ein soziales, sicheres, umwelt- der Privatbahnen für den Regionalverkehr an. Auf europäischer 7 freundliches und effizientes Verkehrssystem. Dem Ausbau des Ebene trägt das Vorhaben zur Agenda 2030 für nachhaltige öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung von Güterverkehren Entwicklung (SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur) bei. von der Straße auf die Schiene kommt ein hoher Stellenwert zu. Die Vorhaben stehen außerdem in Verbindung mit der Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) Leitstrategie (2017), die Anwendung auf das österreichische 2015-BMVIT-UG 41-W2: 8 Eisenbahnsystem der Haupt- und vernetzten Nebenbahnen Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Infor- findet. Das Eisenbahnsystem wird mit Hilfe öffentlicher Mittel mationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ausgestaltet. Betreiber von Haupt- und Nebenbahnen, welche im wirtschaftlicher Nachhaltigkeit 9 Problemdefinition UG 41 UG 41 Das österreichische Schienennetz besteht nicht nur aus dem Diese im Rahmen von fünfjährigen mittelfristigen Investitions- Schienennetz der ÖBB, sondern auch aus der Infrastruktur programmen (MIP) definierte Finanzierung wurde in bereits 7 mal 10 der Privatbahnunternehmen. Um den Privatbahnunternehmen über den Zeitraum von jeweils 5 Jahren umgesetzt und hat für für ihre Infrastruktur, auf welcher wertvolle Nahverkehrs- die Privatbahnunternehmen einen deutlichen Aufschwung sowohl leistungen und Güterverkehrsdienste erbracht werden, eine was die Qualität der Infrastruktur, als auch die Kundenakzeptanz stabile Finanzierungssituation zur Verfügung stellen zu können, betrifft, gebracht. 11 wurde im Rahmen des Privatbahngesetzes die Möglichkeit zur Mitfinanzierung von Erhaltung und Ausbau der Schienen- Die Eisenbahnunternehmen stehen vor der Situation, dass infrastruktur geschaffen. Der Bundesanteil beträgt dabei bis die allgemeinen technischen, umwelttechnischen, sicher- zu 50 %, die restlichen Mittel müssen durch die betroffenen heitstechnischen und sozialpolitischen Anforderungen an Bundesländer, sonstige Dritte oder Eigenfinanzierung auf- Schienenverkehrswege stetig zunehmen, wodurch weitere In- 12 gebracht werden. vestitionen erforderlich werden. Nachdem eine Finanzierung der gesamten Infrastrukturaufwendungen (Betrieb sowie Erhaltung und Investitionen) alleine aus den Erträgen der Infrastruktur 13 8
nicht möglich ist, sind auch die Privatbahnunternehmen auf in der das 8. MIP (Jahr 2019) für das Jahr 2020 weitgehend Finanzierungszuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen. fortgeschrieben wurde und nur in Einzelfällen mit dringendem Handlungsbedarf punktuell Neuinvestitionen berücksichtigt. Das 8. Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) lief mit 2019 aus. Aufgrund der Rahmenbedingungen (insbesondere Budget- Es erfolgte eine Fortsetzung des 8. MIP zu gleichen Be- provisorium für das Jahr 2020) wurde vom BMK für das Jahr dingungen im Rahmen eines Übergangs-MIP 2020. Insgesamt 2020 eine Übergangsregelung (Übergangs-MIP 2020) umgesetzt, wurden im Jahr 2020 14 Unternehmen (inkl. GKB) unterstützt. Ziele Ziel 1: Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (8.MIP) 2015–2019 Meilenstein Weitere Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2015–2019: zur Gänze erreicht Ziel 2: Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (Übergangs-MIP 2020) Meilenstein Übergangs-MIP 2020 zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen: zur Gänze erreicht Maßnahmen 1. Vereinbarung des 8. MIP 2015–2019 zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur Beitrag zu Ziel 1 2. Vereinbarung des Übergangs-MIP 2020 zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur Beitrag zu Ziel 2 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand UG 41 UG 41 Finanzielle Auswirkungen in Tausend Euro 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Erträge 0 0 0 0 0 0 Plan 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen gesamt 26.106 31.884 23.327 26.537 31.626 139.480 Plan 30.467 30.919 26.148 25.875 26.212 139.621 Nettoergebnis -26.106 -31.884 -23.327 -26.537 -31.626 -139.480 Plan -30.467 -30.919 -26.148 -25.875 -26.212 -139.621 Erläuterungen Ergänzung zur Tabelle: Im Jahr 2020 beträgt der Plan-Wert 31.596 Tsd. € exklusive der Privatbahn GKB. Der Plan-Wert inkl. für das Übergangs-MIP 2020 gemäß WFA Ergebnisdokument GKB erhöht sich um 14.130 Tsd. € und beträgt daher 45.726 9
1 2 Tsd. €. Im Jahr 2020 beträgt der Transferaufwand 38.934 Tsd. Die finanziellen Auswirkungen (Transferaufwand) entsprechen €. Die Abweichung beträgt daher 6.792 Tsd. €. den Auszahlungen an die Vertragspartner in den Kalender- jahren 2015 bis 2020. Die Jahre 2015 bis 2019 sind endabge- Der gesamte Transferaufwand der Jahre 2015 bis inkl. 2020 rechnet. Die Abrechnung und Abwicklung für das Jahr 2020 3 beträgt 178.414 Tsd. € und ist daher um 6.933 Tsd. € geringer ist zum Evaluierungszeitpunkt im Februar 2021 noch nicht als die Summe der Plan-Werte in Höhe von 185.347 Tsd. €. abgeschlossen. Die Abweichungen zu den Plan-Werten resultieren aus Über- Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der 4 tragungen aus Vorperioden, offenen Abrechnungen, offenen WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja Zahlungen betreffend das Jahr 2020 sowie Verschiebungen bzw. Nicht-Umsetzung von Projekten. 5 Wirkungsdimensionen Gesamtwirtschaft Im Rahmen einer im Jänner 2013 präsentierten, von der Aufgrund von Studien, die konkret Investitionen in die Schienen- Industriellenvereinigung in Auftrag gegebenen Studie „Der 6 infrastruktur betreffen, lassen sich die kurz- und mittelfristigen ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn“ wurde ermittelt, Effekte der Privatbahnförderung wie folgt darstellen: dass pro in die Schieneninfrastruktur investierter € 68.300 ein zusätzlicher Arbeitsplatz entsteht. (Economica Institut für Wirt- Die Beschäftigungs- und Wachstumseffekte von Verkehrs- schaftsforschung: Der ökonomische Fußabdruck des Systems vorhaben wurden im Rahmen mehrerer Studien, die für die Bahn – Leistung auf Schiene – Standort und Gesellschaft in 7 ÖBB-Infrastruktur AG in Auftrag gegeben wurde, die aber auch Bewegung, Studie im Auftrag der Industriellenvereinigung, genauso für die Privatbahnen herangezogen werden können, Jänner 2013.) untersucht. Eine Studie des Joanneum Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik und des WIFO behandelte Durch die Gesamtinvestition aller Vertragspartner im Zeit- die Beschäftigungswirkungen, die unmittelbar durch den Bau raum 2015 bis 2019 entstehen daher 3.529 Arbeitsplätze. Das 8 der Infrastruktur ausgelöst werden. Unter anderem kommt die Übergangs-MIP trägt im Jahr 2020 zu zusätzlich 1.223 Arbeits- genannte Studie zu dem Resultat, dass mit einer Investition von plätzen bei. In Summe entstehen folglich 4.752 Arbeitsplätze. 1 Mio. Euro eine Beschäftigung in der Bauphase im Ausmaß von ca. 20 Personenjahren gesichert werden kann. (Joanneum Verwaltungskosten für Unternehmen 9 Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik, WIFO 8. MIP: Die Verwaltungskosten für die Unternehmen be- – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung: Volkswirt- inhalten alle zusätzlichen durch die Mitfinanzierung des Bun- UG 41 UG 41 schaftliche Effekte des Rahmenplans 2009 – Bauphase, Studie des bedingten Abrechnungs- und Nachweisbedürfnisse, z. B. im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, Jänner 2010). eigene Kostenabrechnung für die Erhaltungs- und Investitions- programme. Diese betragen gemäß Angaben der Privatbahnen 10 Die anhand der Übereinkommen ausgelösten Gesamt- in Summe € 147.265 pro Jahr. Das ergibt über die gesamte Lauf- investitionen aller Vertragspartner in Höhe von rd. 241,0 Mio. € zeit (5 Jahre) € 736.325 Verwaltungsaufwand. Übergangs-MIP: im Zeitraum 2015 bis 2019 ergeben 4.820 Personenjahre. Durch Die Verwaltungskosten ändern sich gegenüber jenen im 8. MIP das Übergangs-MIP 2020 mit Investitionen in Höhe von 83,5 nicht. Die Unternehmen haben die Projektdurchführung in ihrem 11 Mio. € erhöht sich die Anzahl der Personenjahre um zusätzlich Rechnungswesen so darzustellen, dass die entsprechenden 1.671 auf gesamt 6.491 Personenjahre. Projekte eigenständig verfolgt werden können. Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens 12 Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind Durch die Vorhaben und die damit verbundenen Finanzierungs- zur Gänze eingetreten. beiträge des Bundes konnte die Finanzierung der Investitionen 13 10
und Instandhaltung in die Schieneninfrastruktur der Privat- Insgesamt wurden mit 14 Privatbahnen Übereinkommen im bahnen sichergestellt werden. Die Übereinkommen über Rahmen des 8. MIP sowie Übergangs-MIP 2020 abgeschlossen: die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrecht- erhaltung des Bahnbetriebes im Rahmen des 8. Mittelfristigen 1. Cargo Center Graz Investitionsprogramms 2015–2019 (8. MIP) wurden durch die 2. Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) Vertragspartner im Zeitraum April 2015 bis April 2016 unter- 3. Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn (IVB) fertigt. Die Übereinkommen des Übergangs-MIP 2020 wurden 4. Linzer Lokalbahn AG durch die Vertragspartner im Zeitraum Jänner 2020 bis August 5. Lokalbahn Gmunden–Vorchdorf AG 2020 unterfertigt. 6. Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG 7. Lokalbahn Vöcklamarkt – Attersee AG Der Abschluss der Übereinkommen zum 8. MIP sowie zum 8. Montafonerbahn AG Übergangs-MIP 2020 stellte folgende Ziele sicher: 9. Neusiedler Seebahn GmbH 10. Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (Raaberbahn • Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen AG) Schienenverkehrs, der auch künftigen infrastrukturellen 11. Salzburger Lokalbahn Ansprüchen im Eisenbahnbereich qualitativ und quantita- 12. Steiermärkische Landesbahnen tiv entsprechen kann 13. Wiener Lokalbahnen • Berücksichtigung von sicherheitsrelevanten Vorgaben, 14. Zillertaler Verkehrsbetriebe AG die nicht im Eisenbahngesetz enthalten sind (z. B. auch Arbeitnehmerschutzbestimmungen), die im Bundes- Die anhand der Übereinkommen ausgelösten Gesamt- gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit investitionen aller Vertragspartner in Höhe von rd. 241 Mio. € im Behinderungen (BGStG) oder in der Eisenbahnkreuzungs- Zeitraum 2015 bis 2019 ergeben Beschäftigungsauswirkungen verordnung enthalten sind. iHv 4.820 Personenjahre. Durch das Übergangs-MIP 2020 mit • Kapazitätsverbesserung und –erweiterung im Schienen- Investitionen in Höhe von 83,5 Mio. € erhöht sich die Anzahl verkehr der Personenjahre um zusätzlich 1.671 auf gesamt 6.491 Per- • Verbesserung der Qualität der angebotenen Verkehrs- sonenjahre. Durch die Gesamtinvestition aller Vertragspartner leistung aus infrastruktureller Sicht im Zeitraum 2015 bis 2019 entstehen daher 3.529 Arbeits- • Unterstützung und Fortführung der österreichischen plätze. Das Übergangs-MIP trägt im Jahr 2020 zu zusätzlich Verkehrspolitik durch Maßnahmen zur Attraktivierung 1.223 Arbeitsplätzen bei. In Summe entstehen folglich 4.752 des Schienenpersonen- und güterverkehrs auf regionalen Arbeitsplätze. Strecken • Anhebung der Betriebssicherheit auf der Strecke auf den Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein Stand der Technik UG 41 UG 41 Weiterführende Informationen Das Eisenbahn(-infrastruktur)unternehmen verpflichtet sich Gesamtverkehrsplan auf Grundlage von mehrjährigen (in der Regel fünfjährigen) www.bmk.gv.at/themen/verkehrsplanung/gvp.html Investitions- und Erhaltungsplänen, Investitionen und Er- haltungsmaßnahmen in die Schieneninfrastruktur durchzu- Leitstrategie Eisenbahninfrastruktur führen. Die Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen müssen www.bmk.gv.at/themen/verkehrsplanung/ausbauplan/ zur Erfüllung der eisenbahnrechtlichen Verpflichtungen unter leitstrategie.html Berücksichtigung der Sicherheit, der Ordnung und der Er- fordernisse des Eisenbahnbetriebes und des Eisenbahnverkehrs sowie zur Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs erforderlich sein und mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Einklang stehen. 11
1 2 Bundesgesetz, mit dem das Bundes- straßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden 3 4 Finanzjahr 2015 Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Vorhabensart Bundesgesetz Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten 5 Zugang für alle legen“ beiträgt. Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien Die durch Maßnahme 2 „Überweisung der von der ASFINAG Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an 2015-BMVIT-UG 41-W2: 6 den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Infor- Verkehrs“ werden zweckgebunden zur nachhaltigen Gestaltung mationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und des Verkehrs für die Finanzierung der Verkehrsdiensteverträge wirtschaftlicher Nachhaltigkeit im Schienenpersonenverkehr verwendet. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zur Umsetzung der Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen 7 im „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung (Bundesvoranschlag) für die Jahre 2013 bis 2018“ genannten Maßnahme „Infra- 2015-BMVIT-GB41.01-M1: struktur gezielt und bedarfsgerecht ausbauen und erneuern“ Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen ins- und dementsprechend auch zum SDG „9.1 Eine hochwertige, besondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur und einer nachhaltigen Mobilität 8 aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Problemdefinition 9 Auf Grundlage des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 in Im Sinne des Artikel 9 Abs. 2 der Wegekostenrichtlinie sollen UG 41 UG 41 der geltenden Fassung werden derzeit Fahrzeuge mit einem die aus der Anlastung externer Kosten von der ASFINAG höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t nur die vereinnahmten Mittel an den Bund für Maßnahmen zur nach- Infrastrukturkosten im Wege der fahrleistungsabhängigen haltigen Gestaltung des Verkehrs geleistet werden (Artikel II 10 Mauttarife angelastet. Zur Verbesserung der Kostenwahrheit § 8b ASFINAG-Gesetz). im Straßenverkehr sollen die Bestimmungen der Wegekosten- richtlinie über die Berücksichtigung externer Kosten bei Darüber hinaus werden noch Änderungen vorgesehen, die sich der Festsetzung von Mauten umgesetzt werden. Zentraler aus der Praxis des Vollzuges des BStMG und aufgrund des Ver- 11 Regelungsinhalt ist die Bestimmung des innerstaatlichen waltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 ergeben. Rahmens, innerhalb dessen von der an die Mitgliedstaaten gerichteten Ermächtigung zur Anlastung externer Kosten Ge- brauch gemacht werden soll (§ 9 BStMG). 12 13 12
Ziele Ziel 1: Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr durch die Anlastung externer Kosten Meilenstein Erzielung von Mehreinnahmen der ASFINAG durch Anlastung auch der externen Kosten: überwiegend erreicht Ziel 2: Erzielung von Einnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs Meilenstein Erzielung von Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs: überwiegend erreicht Ziel 3: Effektivere Verfolgung von Mautprellerei in generalpräventiver Hinsicht Meilenstein Zusätzliche Fälle von Mautprellerei, bei denen eine Ersatzmautaufforderung ergehen konnte: überplanmäßig erreicht Meilenstein Strafbare Fälle von Mautprellerei bei der Benützung von Sondermautstrecken durch Pkw und Motorräder: überwiegend erreicht Maßnahmen 1. Einbeziehung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung in die Berechnung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife Beitrag zu Zielen 1, 2 2. Überweisung der erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an den Bund für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs Beitrag zu Ziel 2 3. Zeitliche Ausdehnung der Ermächtigung der Mautaufsicht, von Zulassungsbesitzern eine vorläufige Sicherheit einzuheben Beitrag zu Ziel 3 4. Benützung von Sondermautstrecken ohne Entrichtung des geschuldeten Entgelts mit PKW UG 41 UG 41 und Motorrädern wird zur Verwaltungsübertretung erklärt Beitrag zu Ziel 3 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand 13
1 2 Finanzielle Auswirkungen in Tausend Euro 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Erträge 0 0 46.449 39.381 41.879 127.709 3 Plan 0 0 39.737 52.537 50.391 142.665 Aufwendungen gesamt 0 0 0 0 0 0 Plan 0 0 0 0 0 0 4 Nettoergebnis 0 0 46.449 39.381 41.879 127.709 Plan 0 0 39.737 52.537 50.391 142.665 Erläuterungen 5 Die Erträge setzen sich aus den Einnahmen zur Gestaltung des EURO-Emissionsklasse VI erst ab 2019 erfolgte (geplant ab Verkehrs für den Bund und den Umsatzsteuererträgen für den 2018) und diesen Fahrzeugen 2019 nur 40 % der geplanten Bund aus der Anlastung externer Kosten und aus der erhöhten anlastbaren Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung Zahl von Ersatzmautzahlungen zusammen. angelastet wurden. 6 Kumuliert ergeben sich für den Bund um knapp 15 Mio. Euro Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der geringere Erträge als geplant. Dies ist im Wesentlichen darauf WFA dargestellt, durchgeführt werden? Nein zurückzuführen, dass die Anlastung der externen Kosten der Es gibt keine Bedeckung, da nur Mehreinnahmen und keine verkehrsbedingten Luftverschmutzung für Fahrzeuge mit der Mindereinnahmen erzielt wurden. 7 Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind der Streckenmaut auf Grundlage der neu eingeführten Ver- 8 überwiegend eingetreten. waltungsstrafbestimmungen durchgeführt. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden somit umgesetzt. Ziel des Vorhabens war einerseits die Verbesserung der Kosten- wahrheit im Straßenverkehr und die Erzielung von Einnahmen Bei den ersten beiden Zielen liegen die für den Grad der Ziel- 9 zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs sowie die effektivere erreichung ausschlaggebenden Istwerte der kumulierten Mehr- Verfolgung von Mautprellern in generalpräventiver Hinsicht einnahmen von 2017 bis 2019 um lediglich ca. 10 % unter den UG 41 UG 41 andererseits. erwarteten kumulierten Mehreinnahmen. Diese Abweichung ist im Wesentlichen auf Entscheidungen zurückzuführen, aufgrund Zur Erreichung der ersten beiden Ziele wurden externe derer die Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten 10 Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und ver- Luftverschmutzung für Fahrzeuge mit der EURO-Emissions- kehrsbedingten Lärmbelastung seit 2017 im Rahmen der klasse VI erst ab 2019 erfolgen konnte (Plan: ab 2018) und fahrleistungsabhängigen Maut angelastet und ein Vertrag 2019 diesen Fahrzeugen nur 40 % der externen Kosten der ver- des Bundes mit der ASFINAG über die Mittelüberweisung der kehrsbedingten Luftverschmutzung angelastet werden konnten 11 Mehreinnahmen aus der Anlastung der externen Kosten an (Plan: 100 %). Da es sich bei der Abweichung der kumulierten den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Ist-Mehreinnahmen zu den Ziel-Mehreinnahmen nur um ca. -10 % Verkehrs auf Grundlage des novellierten ASFINAG-Gesetzes handelt, wurden die ersten beiden Ziele überwiegend erreicht. umgesetzt. Zur Erreichung des dritten Ziels sind zusätzliche Kontrollen und daraus resultierte zusätzliche Ersatzmautauf- Was das dritte Ziel betrifft, so wurde bei Punkt a) der Ziel- 12 forderungen innerhalb der auf neun Monate verlängerten Frist zustand kumuliert um ca. 60 % übertroffen, wodurch dieses Ziel zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit erfolgt. Weiters überplanmäßig erfüllt wurde. Bei Punkt b) liegt der für den Grad wurden Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Zielerreichung ausschlaggebende Istzustand kumuliert ca. 13 14
15 % unter dem kumulierten Zielzustand, wodurch dieses Ziel Weiterführende Informationen überwiegend erreicht wurde. Der geringere kumulierte Istwert Mauttarifverordnung 2017 bei Punkt b) des dritten Ziels ist auf Systemumstellungen bei ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2017/328 der ASFINAG für den diesbezüglichen neuen Prozess im Jahre 2017 zurückzuführen. Bei einer gesamthaften Betrachtung des Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 dritten Zieles liegen die kumulierten zusätzlichen Ersatzmaut- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen& zahlungen ca. 19 % über der Summe der kumulierten Zielwerte, Gesetzesnummer=20002090 wodurch das dritte Ziel gesamt überplanmäßig erreicht wurde. Fahrleistungsabhängige Maut (GO-Maut) Aus der finanziellen Gewichtung der Maßnahmen ergibt sich, www.go-maut.at/portal/portal dass bei einer Gesamtbetrachtung des Vorhabens die Wirkun- gen des Gesamtvorhabens ganz überwiegend eingetreten sind. Änderung der Mauttarifverordnung 2017 ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2018/42 Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Ja Im letzten Jahr des Evaluierungszeitraums (2019) wurden ASFINAG-Gesetz Fahrzeugen mit der EURO-Emissionsklasse VI nur 40 % der ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen& höchstzulässigen externen Kosten der verkehrsbedingten Gesetzesnummer=10011551 Luftverschmutzung angelastet (Plan: 100 %). Daraus ergibt sich das Verbesserungspotenzial, diesen Fahrzeugen, wie geplant, Mautordnung 100 % dieser Kosten anzulasten. Dies wurde 2020 umgesetzt. www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ Richtlinie 1999/62/EG eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A019 99L0062–20200801 Mauttarifverordnung 2018 ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2018/319 Mauttarifverordnung 2016 ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2016/265 UG 41 UG 41 15
1 2 Hochwasserschutz „Marchfeld schutzdämme“ 3 4 Finanzjahr 2015 Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) 2015-BMLFUW-UG 42-W1: Vorhabensart Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Stein- Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien schlag und Hangrutschungen 5 Das Projekt war Teil des Arbeitsprogramm 2013–2018 der Österreichischen Bundesregierung (zum Abschnitt „Wasser- Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen straße stärken, Hochwasserschutz ausbauen“). Es ist auch im (Bundesvoranschlag) Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Donau bis 2022 2015-BMF-GB44.02-M1: 6 (Bereich Hochwasserschutz) zu sehen. Durch den Katastrophenfonds werden Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungs- Das SDG Ziel 11.5 ist damit verbunden (trägt bei). maßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert. 7 Problemdefinition Österreich wurde im Juni 2013 von einem verheerenden Donau- Die gesamten DHK-Dämme schützen inklusive Wien rund hochwasser heimgesucht. An den Pegeln der Donau wurde ein 600.000 Menschen. Durch die zu sanierenden Dammabschnitte Hochwasser mit einer 100jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit werden rund 30.000 Menschen geschützt. 8 registriert. Eine rasche Sanierung und Ausbau der Anlagen nach dem Stand Östlich, stromabwärts von Wien, befindet sich das March- der Technik zum Schutz der dahinterliegenden Bevölkerung und feld. Diese große Beckenlandschaft stellt einen bedeutenden Wirtschaft inkl. Absicherung und Verbesserung der Standort- 9 Lebens- und Wirtschaftsraum dar. qualität ist daher dringend erforderlich. UG 41 UG 41 Die Funktionen des bestehenden Dammsystems konnten Bündelung: im Zuge des Donau-Hochwassers 2013 nur mit großem Auf- wand seitens der Damm-Betreiber „Donau-Hochwasserschutz- Den genehmigten Projektgesamtkosten lag eine Planung mit 10 Konkurrenz“ (DHK) und viadonau, der betroffenen Feuerwehren Stand Herbst 2014 zugrunde, die aufgrund veränderter Auflagen und Gemeinden, des Bundesheeres sowie freiwilliger Helfer angepasst werden musste. Die gegenständliche Baukosten- gesichert werden. erhöhungen machen insgesamt 15,0 Mio. € aus, davon entfallen auf den Bund 10,5 Mio. € und auf die Länder 4,5 Mio. €. 11 Gemäß Arbeitsprogramm 2013–2018 der Österreichischen Bundesregierung, sind die Donau-Hochwasserschutzanlagen Begründung für die Kostenerhöhungen sind Kostensteigerungen östlich von Wien (Marchfeldschutzdämme) im Sinne des vor- bei der Qualmwasserableitung, der Ökologie im Zuge des sorgenden Hochwasserschutzes (HWS) bis 2019 zu sanieren. Bewilligungsverfahrens, bei den Asphaltierungsarbeiten bzw. Die Anlagen liegen im Bundesland Niederösterreich zwischen wegen der Feststellung des schlechteren Dammzustandes im 12 der Stadtgrenze Wien und der Staatsgrenze zur Slowakei Zuge einer geotechnischen Detailerkundung. Dazu entfällt ein (Gesamtlänge 66,8 km). kleiner Anteil auf die Valorisierung. Der gesamte Finanzierungs- anteil des Bundes beträgt nun nach Baukostenerhöhung im Vergleich zur Planung 2014 (+10,5 Mio. €) 77,6 Mio. €. 13 16
Ziele Ziel 1: Schutz der Bevölkerung durch nachhaltigen Hochwasserschutz Meilenstein Hochwasserschutz im Bereich des Marchfelds: überwiegend erreicht Maßnahmen 1. Finanzierung und Umsetzung eines Hochwasserschutzprojektes im Bereich des Marchfelds Beitrag zu Ziel 1 2. Baukostenerhöhung von 15 Mio. €, davon 10,5 Mio. € für den Bund und 4,5 Mio. € für die Länder Beitrag zu Ziel 1 nicht erreicht teilweise erreicht überwiegend erreicht zur Gänze erreicht überplanmäßig erreicht Zielzustand Finanzielle Auswirkungen in Tausend Euro 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Erträge 0 0 0 0 0 0 Plan 0 0 0 0 0 0 Aufwendungen gesamt 0 3.540 9.300 21.000 18.000 51.840 Plan 0 3.540 9.300 21.000 25.830 59.670 Nettoergebnis 0 -3.540 -9.300 -21.000 -18.000 -51.840 Plan 0 -3.540 -9.300 -21.000 -25.830 -59.670 Erläuterungen Da das Projekt erst 2023 abgeschlossen ist, können diese noch Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der nicht angegeben werden. WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja UG 41 Wirkungsdimensionen UG 41 Gesamtwirtschaft Mittelfristig sind mit diesen zusätzlichen Investitionen von Diese Investitionen in den Hochwasserschutz haben vier jährlich 23 Mio. Euro im Wirkungsbereich des BMK (vor- Wirkungen: mals BMVIT) 281 Beschäftigungsverhältnisse verbunden. Die a. die Reduktion potenzieller Schäden, Wertschöpfungseffekte betragen nach Berücksichtigung der b. die Erhöhung wirtschaftlicher Aktivitäten aufgrund des direkten, indirekten und induzierten Wirkungen gegen Ende der verbesserten Wirtschaftsstandorts, Betrachtungsperiode nominell 29 Mio. Euro. Gemäß den aktuel- c. Folgekosten, da Wartung und Re-Investitionen für die len Berechnungen ist bezogen auf den für Hochwasserschutz- Aufrechterhaltung eines bestehenden Schutzniveaus investitionen im Wirkungsbereich des BMK (vormals BMVIT) nötig sind und schließlich typischen Gütermix eine regelmäßige Investition von 1 Mio. d. volkswirtschaftliche Effekte durch den Nachfrageeffekt Euro verbunden mit mindestens 1,2 Mio. Euro Wertschöpfung. der Hochwasserschutzinvestitionen. Mit demselben Investitionsbetrag sind etwas mehr als 12 Be- 17
1 2 schäftigungsverhältnisse verbunden (davon 10,6 unselbständig len die Folgewirkungen auf Wertschöpfung und Beschäftigung Beschäftigte), dies entspricht 9,7 Vollzeitäquivalenten. Wird der geringer aus (11 Beschäftigungsverhältnisse bzw. 1,1 Mio. Euro Betrag lediglich einmal und nicht wiederholt ausgegeben, so fal- Wertschöpfung je Mio. Investitionsausgaben). 3 Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind Die zusammengefaßte Aufgabenstellung war, wie folgt: 4 überwiegend eingetreten. • Sanierung und Anpassung an den Stand der Technik Österreich wurde im Juni 2013 von einem verheerenden Donau- • Höhenanpassungen an Schutzniveau – dort wo erforder- hochwasser heimgesucht. An den Pegeln der Donau wurde ein lich Hochwasser mit einer 100jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit • Schutzniveau mind. 12.000 m³/s, entspricht einem > 300 5 registriert. jährlichen Ereignis Östlich, stromabwärts von Wien, befindet sich das March- Das Vorhaben wurde und wird weiter umgesetzt. Wenn dieses feld. Diese große Beckenlandschaft stellt einen bedeutenden abgeschlossen ist, ist der Erfolg durch den Schutz der Be- 6 Lebens- und Wirtschaftsraum dar. völkerung im Marchfeld gegeben. Die Funktionen des bestehenden Dammsystems konnten Deshalb wurde das Vorhaben auf überwiegend eingetreten im Zuge des Donau-Hochwassers 2013 nur mit großem Auf- gesetzt. Wenn dieses abgeschlossen ist, wird dies auf zur wand seitens der Damm-Betreiber „Donau-Hochwasserschutz- Gänze eingetreten zu setzen sein. 7 Konkurrenz“ (DHK) und viadonau, der betroffenen Feuerwehren und Gemeinden, des Bundesheeres sowie freiwilliger Helfer Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein gesichert werden. Weiterführende Informationen Gemäß Arbeitsprogramm 2013–2018 der Österreichischen Aktionsprogramm Donau bis 2022 8 Bundesregierung, sind die Donau-Hochwasserschutzanlagen www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/donau/ östlich von Wien (Marchfeldschutzdämme) im Sinne des vor- publikationen/apd.html sorgenden Hochwasserschutzes (HWS) bis 2019 zu sanieren. Die Anlagen liegen im Bundesland Niederösterreich zwischen 9 der Stadtgrenze Wien und der Staatsgrenze zur Slowakei (Gesamtlänge 66,8 km). UG 41 UG 41 Die gesamten DHK-Dämme schützen inklusive Wien rund 600.000 Menschen. Durch die zu sanierenden Dammabschnitte 10 werden rund 30.000 Menschen geschützt. Eine rasche Sanierung und Ausbau der Anlagen nach dem Stand der Technik zum Schutz der dahinterliegenden Bevölkerung und 11 Wirtschaft inkl. Absicherung und Verbesserung der Standort- qualität war daher dringend erforderlich. Das Projekt umfasst die Dammsanierung (z. B. Einschlagen von Spundwänden) und Anpassung an den Stand der Technik 12 (z. B. Schaffung von Dammverteidigungswegen, Schaffung von Bewuchsfreihaltezonen) als auch abschnittsweise Dammauf- höhungen. 13 18
Innovationsförderprogramm Kombi- nierter Güterverkehr (2015–2020) Finanzjahr 2015 Das Förderprogramm trägt zudem zu folgenden SDGs bei: Vorhabensart Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 • 3.9 (3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Er- krankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Das Vorhaben steht im Einklang mit dem EK-Weißbuch „Fahr- Boden erheblich verringern – Das Förderprogramm trägt plan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem geringeren CO2-Ausstoß durch die Verkehrs- zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden verlagerung bei und führt damit zu einer geringeren Verkehrssystem“ Belastung der Natur und Menschen.); • 9.4 (Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die und der EK-Mitteilung „Forschung und Innovation für die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit künftige Mobilität Europas – Entwicklung einer europäischen effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Strategie für Verkehrstechnologie“. Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen Besonders in dem 2011 erschienenen Weißbuch der EK für entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen – ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in neue wird dem Lösungspotenzial von FTI ein hoher Stellenwert bei- Technologien und Systeme des IKV , einer umweltfreund- gemessen, wodurch nicht nur ein Beitrag zur Lösung der Heraus- lichen Transportform.); forderungen der nächsten Jahrzehnte geleistet werden kann, • 9.5 (Die wissenschaftliche Forschung verbessern und sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit eines bedeutenden die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren Wirtschaftssektors in Europa (630 Mrd. € Wertschöpfung) in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungs- gestärkt wird. ländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Da die österreichische Verkehrspolitik dem Kombinierten Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je Verkehr eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten UG 41 UG 41 die geographische und topographische Situation Österreichs Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich bedingten gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden erhöhen – Das Förderprogramm unterstützt verstärkt Probleme im Bereich des Straßengüterverkehrs beimisst, Vorhaben mit besonders innovativen Charakter.) ist die Förderung dieser Verkehrstechnik auch traditionell • 13.2 (Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Poli- Grundelement der österreichischen Regierungsprogramme. tiken, Strategien und Planungen einbeziehen – Das Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin Förderprogramm steht im Einklang mit dem Regierungs- zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle programm und trägt zum Klimaschutz bei.) Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag) Schiene bzw. Wasserstraßen (Umweltverträglichkeit) in einer 2015-BMVIT-UG 41-W2: Verkehrsart kombiniert und die Nachteile weitgehend ver- Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Infor- mieden werden können. mationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit 19
1 2 Problemdefinition Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Ent- seits im erhöhten Manipulationsaufwand und dem speziellen wicklungen stellen immer komplexere Anforderungen an das Ausstattungsbedarf, den diese Verkehrsart mit sich bringt. Das 3 Verkehrssystem und seine Leistungsfähigkeit. Neue Techno- vorliegende Programm hat zum Ziel diese Nachteile des IKV logien und Innovationen können einen wichtigen Beitrag durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten In- zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität leisten und vestitionstätigkeit auszugleichen. Unterstützt werden vor allem sind wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung der gro- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen 4 ßen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, IKV-Dienste durch Unterstützung von Investitionen in neue Ressourcenknappheit und demografischer Wandel. Deshalb Technologien und Systeme und durch die Förderung dement- wird besonders in dem 2011 erschienenen Weißbuch der EK sprechender Konzepte (z. B. im Bereich Logistik). für ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem dem Lösungspotenzial von FTI ein hoher Stellenwert bei- Angesprochen sind durch das Programm alle in Österreich 5 gemessen, wodurch nicht nur ein Beitrag zur Lösung der Heraus- niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunter- forderungen der nächsten Jahrzehnte geleistet werden kann, nehmen, wie z. B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesell- sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit eines bedeutenden schaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisen- Wirtschaftssektors in Europa (630 Mrd. € Wertschöpfung ) bahnunternehmen, denen die Vornahme der erforderlichen 6 gestärkt wird. Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen zum raschen Ausbau des IKV finanziell erleichtert werden soll. Die österreichische Verkehrspolitik misst dem Kombinierten Ver- kehr eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch die geo- Verstärkte Unterstützung sollen dabei Vorhaben mit besonders graphische und topographische Situation Österreichs bedingten innovativen Charakter finden, wobei auch intermodalen Aspek- 7 gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden Probleme ten Unterstützungswürdigkeit zukommen kann. Innovative und im Bereich des Straßengüterverkehrs bei. Die Bedeutung des effiziente Logistiksysteme leisten einen wesentlichen Beitrag Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser zur Standortsicherung österreichscher Industrieunternehmen eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbei- und zur Reduktion der Umweltbelastung. führen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger 8 Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraßen Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Quali- (Umweltverträglichkeit) in einer Verkehrsart kombiniert und die tätssteigerung für die verstärkte Nutzung des IKV, um somit Nachteile weitgehend vermieden werden können. eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträg- lichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im 9 Als Intermodaler Verkehr wird der Transport von Gütern in ein Straßengüterverkehr zu reduzieren. Auf Basis der erzielten und derselben Ladeeinheit verstanden. Der Kombinierter Ver- Ergebnisse aus dem ausgelaufenen Programm soll mit dem UG 41 UG 41 kehr ist eine Spezialform des Intermodalen Verkehrs, bei dem neuen Förderprogramm ein, entsprechend den genehmigten der überwiegende Teil der Strecke mit der Eisenbahn und/oder finanziellen Mitteln (bis zu € 3 Mio. jährlich) adäquater Effekt dem Binnenschiff zurückgelegt wird und der Vor- und Nachlauf erzielt werden; d. h. eine Verlagerung von der Straße von bis zu 10 auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird. 2 Milliarden Tonnenkilometer pro Jahr wird angestrebt. Damit kann die Menge der straßenverkehrsbedingten CO2 Emissionen Die Nachteile des Intermodalen bzw. Kombinierten Verkehrs um bis zu 150.000 Tonnen bzw. der NOx Emissionen um 2.000 (IKV) bestehen einerseits darin, dass die externen Kosten des Tonnen pro Jahr reduziert werden. Das Programm unterstützt 11 reinen Straßengüterverkehrs nicht berücksichtigt sind (wodurch somit auch die Erreichung des österreichischen Reduktions- er mit wesentlich geringeren externen Kosten von Schiene und anteils am Kiotoziel. Schiff einen deutlichen Wettbewerbsnachteil hat) und anderer- 12 13 20
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