Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020

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Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020
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                                            wirkungsmonitoring.gv.at

2021

Bericht über die
Wirkungsorientierte
Folgenabschätzung 2020
gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm
§ 6 Wirkungscontrollingverordnung
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Impressum

Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)
Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Sektionschef Mag. Christian Kemperle
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien
www.bmkoes.gv.at

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10
Verlags- und Herstellungsort: Wien, Mai 2021
Grafiken: lekton Grafik & Web development
Fotonachweis: BKA / Andy Wenzel (Cover, S. 3);
HBF/Minich (S. 7); BKA / Regina Aigner (Trennseiten)
Gestaltung: BKA Design & Grafik
Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche
Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art
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und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien,
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ISBN: 978-3-903097-38-4
3 Lesehilfe und Legende

Legende Symbolik

   Rechtssetzende Maßnahme                              Vorhaben

              Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

   Verwaltungskosten für BürgerInnen

   Verwaltungskosten für Unternehmen

   Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

   Konsumentenschutzpolitik

   Soziales

   Kinder und Jugend

   Umwelt

   Unternehmen

   Gesamtwirtschaft

Lesehilfe Grafiken
                                                             Titel einer Kennzahl oder                      Zielerreichungsgrad
                                                             eines Meilensteins                             des gesamten Ziels

 Minimalwert         Istwert                 Zielwert

                775                                                   Rot-Weiß-Rot-Karten für Fachkräfte in
      700                                      1.000                  Mangelberufen [Anzahl]

      Meilenstein           Erlassen einer Fachkräfteverordnung: zur Gänze erreicht
                                                                      Erlassen einer Fachkräfteverordnung

 Zielerreichung einer Kennzahl dargestellt                Zielerreichung eines Meilensteins dargestellt durch
 durch die Farbe des Datenpunktes                         die Farbe des Meilensteinsymbols und als Text

    nicht erreicht      teilweise erreicht    überwiegend erreicht    zur Gänze erreicht   überplanmäßig erreicht    Zielzustand

                                                                                                                                   1
Bundesministerium
für Klimaschutz,
Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation
und Technologie
UG 34 – Innovation und Technologie
(Forschung)
1
                2

            Übereinkommen über ein Einheitliches
            Patentgericht (völkerrechtlicher Vertrag)
                3
                4

            Finanzjahr        2013                                            ist derzeit (03/2021) noch nicht erreicht. Die Errichtung des
                                                                              einheitlichen Patentschutzes, insbesondre des Einheitspatent-
            Vorhabensart          Über- oder zwischenstaatliche              gerichtes würde – falls die Umsetzung gelingt – auch zum SDG
                                  Vereinbarung                                9.5 beitragen.
                5

            Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien                 Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
            Die Errichtung eines einheitlichen Patentschutzes in MS der       2013-BMVIT-UG 34-W1:
            EU führt nach Meinung der beteiligten Kreise zu einer verein-     Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-
            fachten und billigeren Möglichkeit für Anmelder, besonders        Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmens-
                6

            KMUs, Patentschutz zu erlangen. Das derzeit existierende          sektors
            europäische Patent, welches parallel weiter bestehen soll, ist
            eigentlich ein Bündel von (Einzel-)Patenten. Der einheitliche     Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen
            Patentschutz dient der Stärkung der Innovationstätigkeit der      (Bundesvoranschlag)
            heimischen Wirtschaft und trägt darüber hinaus wegen seines       2013-BMVIT-GB34.01-M6:
                7

            transnationalen Charakters zur Europäischen Integration bei.      Förderung der unternehmensorientierten und außeruni-
            Die Einrichtung des transnationalen Patentgerichtshofes,          versitären Forschung und Technologieentwicklung in den
            welche Gegenstand des gegenständlichen Vertrages ist, ist         Themenbereichen Mobilität, Energie, Produktion und IKT,
            ein notwendiger Bestandteil des Paketes, das zusammen mit         insbesondere durch – Schutz des und Generierung eines ge-
            den zitierten Verordnungen den einheitlichen Patentschutz         eigneten Umfelds für Innovationen
                8

            schaffen soll. Die Umsetzung des einheitlichen Patentschutzes

            Problemdefinition
                9

            Die Regelungen für das europäische Patent mit einheit-            soll einen ähnlich effizienten und kostengünstigen Schutz bieten,
UG 34
        UG 34

            licher Wirkung („EU-Patent“) sollen gemäß interinstitutioneller   wie er Marktteilnehmern anderer großer Wirtschaftsräume,
            Übereinkunft als Gesamtpaket im Rahmen einer Verstärkten          beispielsweise den USA, schon lange gewährt wird.
            Zusammenarbeit (Grundlagenverordnung, Verordnung über
                10

            die Übersetzungsregeln, Patentgerichts-Übereinkommen) in          Bisher war der Prozess zur Anmeldung und Übersetzung von
            Kraft treten. Diese Einigung wurde zwischen dem Europäischen      nationalen Patenten sehr zeit- und kostenaufwändig. Im Falle
            Parlament und dem Rat der EU im Dezember 2012 erzielt.            des europäischen Patents ohne einheitliche Wirkung erfolgt
                                                                              eine zentrale Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA).
                11

            Österreich gehört zu den EU-Mitgliedstaaten, die an der Ver-      Nach Erteilung zerfällt ein europäisches Patent ohne einheit-
            stärkten Zusammenarbeit (VZ) hinsichtlich des europäischen        liche Wirkung in ein Bündel nationaler Patente. Das heißt, dass
            Patents mit einheitlicher Wirkung teilnehmen. Das EU-Patent       der Patentinhaber nach Erteilung ein Bündel gewöhnlicher na-
            erleichtert insbesondere den heimischen Klein- und Mittel-        tionaler Patente in Händen hält. Im Erteilungsverfahren konnte
            betrieben (KMU), Kleinstunternehmen, natürlichen Personen, Or-    der Patentanmelder angeben, in welchen Mitgliedstaaten (MS)
                12

            ganisationen ohne Erwerbszweck, Hochschulen und öffentlichen      ein solches Patent rechtskräftig sein soll. Für jeden dieser MS
            Forschungseinrichtungen den Schutz ihrer Innovationen in den      sind dann in Folge die jeweils nationalen, individuellen Jahres-
            Hoheitsgebieten der Vertragsmitgliedstaaten. Das EU-Patent        gebühren für die Aufrechterhaltung zu bezahlen. Die Hälfte
                13

            4
dieser Jahresgebühren ist von den nationalen Patentämtern           Das Einheitliche Patentgericht stellt diesen Missstand ab und
an das EPA abzuführen. Die rechtskräftige Patenterteilung ist       ermöglicht eine sinnvolle und einheitliche Rechtsdurchsetzung
zudem mit äußerst hohen Übersetzungskosten verbunden,               in sämtlichen Hoheitsgebieten der Vertragsmitgliedstaaten. Das
zumal Übersetzungen vorschriftsmäßig in die Amtssprachen            Einheitliche Patentgericht soll im Paket mit dem europäischen
der betreffenden Staaten zu erfolgen haben. Das EU-Patent           Patent mit einheitlicher Wirkung im Rahmen eines völkerrecht-
hingegen ist durch seine transnationale, einheitliche Wirkung       lichen Abkommens zwischen den an der VZ beteiligten MS
und relativ geringe Übersetzungskosten charakterisiert.             errichtet werden.

Angesichts der Tatsache, dass ein europäisches Patent ohne          Aus derzeitiger Sicht möchte Ö wegen der geringen Zahl der
einheitliche Wirkung in Wirklichkeit ein Bündel nationaler          Streitfälle keine eigene regionale Kammer schaffen, sondern
Patente darstellt, folgt, dass sowohl eine Patentverletzung,        sich an einer regionalen Kammer mit Deutschland beteiligen.
besonders nachteilig aber auch eine Nichtigkeitsklage, in
dem jeweils betreffenden MS eingeklagt werden muss und              Die zu erwartende Auswirkung auf die österreichische Wirt-
dass die folgende Entscheidung nationaler Gerichte auch nur         schaft, besonders die KMU, wird von den beteiligten Kreisen
in den Hoheitsgebieten der betreffenden MS wirksam wird.            übereinstimmend positiv beurteilt. Ein Europäisches Patent mit
Zur Rechtsdurchsetzung sind also unabhängige Verfahren in           einheitlicher Wirkung und ebensolcher Patengerichtsbarkeit
zahlreichen MS erforderlich, die im Extremfall auch noch zu         beseitigt Kostennachteile in Europa im Vergleich zu anderen
unterschiedlichen Ergebnisse führen können.                         großen Wirtschaftsräumen, erleichtert die Marktteilnahme
                                                                    österreichischer Unternehmen und Forschern in Europa und
                                                                    sollte zur Stärkung der Innovationskraft beitragen.

Ziele

Ziel 1:     Einheitliche Gerichtsbarkeit im Bereich des Patentwesens

          Meilenstein       Rechtssicherheit auf dem gesamten Territorium der Vertragsmitgliedstaaten: nicht erreicht

Ziel 2:     Einheitlicher Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Vertragsmitgliedstaaten

          Meilenstein       Erleichterte Marktteilnahme österreichischer Unternehmen am europäischen
                            Wirtschaftsraum: nicht erreicht

                                                                                                                                  UG 34
                                                                                                                                          UG 34
Maßnahmen

    1. Einrichtung eines Einheitlichen Patentgerichts                                                   Beitrag zu Zielen 1, 2

    2. Senkung der Kosten für Patentanmeldungen                                                         Beitrag zu Zielen 1, 2

      nicht erreicht    teilweise erreicht   überwiegend erreicht    zur Gänze erreicht   überplanmäßig erreicht    Zielzustand

                                                                                                                                  5
1
                   2

            Finanzielle Auswirkungen

                in Tausend Euro                         2013             2014               2015           2016             2017         Gesamt

                Erträge                                    0                   0                 0               0            0               0
                   3

                Plan                                       0                   0                 0               0            0               0

                Aufwendungen gesamt                        0                   0                 0               0            0               0

                Plan                                       0                   0                61           96              130            287
                   4

                Nettoergebnis                              0                   0                 0               0            0               0

                Plan                                       0                   0                -61          -96            -130            -287

            Erläuterungen                                                          gegenständlichen Vertrages bisher nicht möglich war, sind auch
                   5

            Da die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichtshofes durch          keine Kosten schlagend geworden. Für die angefallenen Kosten
            die bisherige Nichterfüllung des Ratifizierungsquorums des             der Vorbereitung musste Österreich bis dato nicht aufkommen.

            Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens
                   6

                  Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind                Derzeit ist daher nicht absehbar, ob, bzw. wann der Vertrag in
                  nicht eingetreten.                                               Kraft treten wird. Österreich hat jedenfalls mit der Vertrags-
                                                                                   ratifizierung seinen Beitrag bereits geleistet. Die unerwartet
                   7

            Österreich hat bereits – als erster EU-MS – am 6.8.2013 den            lange Verzögerung hat das avisierte System eines einheitlichen
            gegenständlichen Vertrag ratifiziert. Mittlerweile haben auch          Patentschutzes, samt zugehörigem Gerichtshof, nicht attrakti-
            eine ausreichende Anzahl weiterer MS diesen Schritt gesetzt.           ver gemacht. Es nehmen nicht alle EU-MS am System teil, wobei
            Dennoch kann der Vertrag noch nicht in Kraft treten. Es ist            ES von Anfang an die Teilnahme abgelehnt hat. PL und wohl
            nämlich zwingend vorgesehen, dass hierzu die drei „patent-             auch CZ schätzen die erleichterte Schutzmöglichkeit nunmehr
                   8

            stärksten“ MS (zum Zeitpunkt der Unterzeichnung) den Vertrag           als nicht vorteilhaft für ihre innovationsschwachen Ökonomien
            ratifizieren. Dies waren DE, FR, und UK. Man ist sich einig,           ein, und dürften daher auch nach dem In-Kraft-Treten nicht an
            dass nach dem Ausscheiden von UK aus der EU nunmehr IT                 Bord sein.
            die Rolle des drittstärksten MS ausfüllen würde (die formale
                   9

            Verständigung hierzu steht noch aus, dürfte aber keine Hürde           Die für die österreichischen Unternehmen positiven Aus-
            darstellen). FR und IT haben bereits ratifiziert, sodass nur DE        wirkungen der Möglichkeit eines einheitlichen Patentschutzes
UG 34
        UG 34

            noch fehlt. Obwohl DE die Ratifizierung bereits zweimal(!) durch       lassen daher (noch?!) auf sich warten.
            das Parlament brachte, wurde die erforderliche Unterschrift
            des Bundespräsidenten bisher nicht geleistet. Der Grund ist,           Bei erfolgreicher Errichtung entstünden Auswirkungen bezüg-
                   10

            dass gegen den Ratifizierungsvorgang jedes Mal Verfassungs-            lich der Wirkungsdimensionen Gesamtwirtschaft, Unternehmen,
            klagen erhoben wurden. Üblicherweise wartet der deutsche               sowie deren Verwaltungskosten.
            Bundespräsident mit der Unterzeichnung bis zur Erledigung
            der Verfassungsklage(n). Beim ersten Versuch hat der deutsche          Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein
                   11

            VFG die Ratifizierung aus formalen Gründen für nichtig erklärt,
            und es bleibt abzuwarten, wie er nach erfolgter zweiter Rati-          Weiterführende Informationen
            fizierung im Parlament über weitere Einwände in der Sache              einheitliches Patentgericht
            entscheiden wird.                                                      www.unified-patent-court.org/)
                   12
                   13

            6
Bundesministerium
für Klimaschutz,
Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation
und Technologie
UG 41 – Mobilität
1
                2

            8. Mittelfristiges Investitionsprogramm
            (MIP) 2015–2019 und Übergangs-MIP
            2020 für Privatbahnen
                3
                4

            Finanzjahr         2015                                           Bundesbahngesetz nicht als Eisenbahnunternehmen angeführt
                                                                              sind, werden in Österreich als Privatbahnen bezeichnet. Ihrer
            Vorhabensart          Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013         Funktionalität entsprechend sind die meisten Privatbahnen im
                5

                                                                              Eigentum der öffentlichen Hand. Diese regionalen Infrastruktur-
            Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien                 betreiber liefern vor allem im ländlichen Raum einen wichtigen
            Die Vorhaben „8. Mittelfristiges Investitionsprogramm 2015–       Beitrag zur Daseinsvorsorge. Der Bund kann unter bestimmten
            2019“ sowie „Übergangs-MIP 2020“ stehen im Zusammenhang           Voraussetzungen für die Eisenbahninfrastruktur von Privat-
                6

            mit dem Gesamtverkehrsplan und der Eisenbahnleitstrategie         bahnen auf Ansuchen und auf Grund vorgelegter mehrjähriger
            des BMK. Der Gesamtverkehrsplan für Österreich (2012) enthält     Pläne Finanzierungsbeiträge im Rahmen von mittelfristigen
            generelle Zielsetzungen für alle Verkehrsträger und formuliert    Investitions- und Erhaltungsprogrammen (MIP‘s) gewähren.
            die Ziele und Leitlinien der österreichischen Verkehrspolitik     Auch das Regierungsprogramm 2020 spricht die Bedeutung
            bis 2025. Im Zentrum steht ein soziales, sicheres, umwelt-        der Privatbahnen für den Regionalverkehr an. Auf europäischer
                7

            freundliches und effizientes Verkehrssystem. Dem Ausbau des       Ebene trägt das Vorhaben zur Agenda 2030 für nachhaltige
            öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung von Güterverkehren      Entwicklung (SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur) bei.
            von der Straße auf die Schiene kommt ein hoher Stellenwert
            zu. Die Vorhaben stehen außerdem in Verbindung mit der            Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
            Leitstrategie (2017), die Anwendung auf das österreichische       2015-BMVIT-UG 41-W2:
                8

            Eisenbahnsystem der Haupt- und vernetzten Nebenbahnen             Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Infor-
            findet. Das Eisenbahnsystem wird mit Hilfe öffentlicher Mittel    mationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und
            ausgestaltet. Betreiber von Haupt- und Nebenbahnen, welche im     wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
                9

            Problemdefinition
UG 41
        UG 41

            Das österreichische Schienennetz besteht nicht nur aus dem        Diese im Rahmen von fünfjährigen mittelfristigen Investitions-
            Schienennetz der ÖBB, sondern auch aus der Infrastruktur          programmen (MIP) definierte Finanzierung wurde in bereits 7 mal
                10

            der Privatbahnunternehmen. Um den Privatbahnunternehmen           über den Zeitraum von jeweils 5 Jahren umgesetzt und hat für
            für ihre Infrastruktur, auf welcher wertvolle Nahverkehrs-        die Privatbahnunternehmen einen deutlichen Aufschwung sowohl
            leistungen und Güterverkehrsdienste erbracht werden, eine         was die Qualität der Infrastruktur, als auch die Kundenakzeptanz
            stabile Finanzierungssituation zur Verfügung stellen zu können,   betrifft, gebracht.
                11

            wurde im Rahmen des Privatbahngesetzes die Möglichkeit
            zur Mitfinanzierung von Erhaltung und Ausbau der Schienen-        Die Eisenbahnunternehmen stehen vor der Situation, dass
            infrastruktur geschaffen. Der Bundesanteil beträgt dabei bis      die allgemeinen technischen, umwelttechnischen, sicher-
            zu 50 %, die restlichen Mittel müssen durch die betroffenen       heitstechnischen und sozialpolitischen Anforderungen an
            Bundesländer, sonstige Dritte oder Eigenfinanzierung auf-         Schienenverkehrswege stetig zunehmen, wodurch weitere In-
                12

            gebracht werden.                                                  vestitionen erforderlich werden. Nachdem eine Finanzierung der
                                                                              gesamten Infrastrukturaufwendungen (Betrieb sowie Erhaltung
                                                                              und Investitionen) alleine aus den Erträgen der Infrastruktur
                13

            8
nicht möglich ist, sind auch die Privatbahnunternehmen auf              in der das 8. MIP (Jahr 2019) für das Jahr 2020 weitgehend
Finanzierungszuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen.                fortgeschrieben wurde und nur in Einzelfällen mit dringendem
                                                                        Handlungsbedarf punktuell Neuinvestitionen berücksichtigt.
Das 8. Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) lief mit 2019
aus. Aufgrund der Rahmenbedingungen (insbesondere Budget-               Es erfolgte eine Fortsetzung des 8. MIP zu gleichen Be-
provisorium für das Jahr 2020) wurde vom BMK für das Jahr               dingungen im Rahmen eines Übergangs-MIP 2020. Insgesamt
2020 eine Übergangsregelung (Übergangs-MIP 2020) umgesetzt,             wurden im Jahr 2020 14 Unternehmen (inkl. GKB) unterstützt.

Ziele

Ziel 1:     Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (8.MIP) 2015–2019

          Meilenstein        Weitere Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung der Investitionen und
                             Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2015–2019: zur Gänze erreicht

Ziel 2:      Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (Übergangs-MIP 2020)

          Meilenstein        Übergangs-MIP 2020 zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung
                             der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen: zur Gänze erreicht

Maßnahmen

    1. Vereinbarung des 8. MIP 2015–2019 zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur                  Beitrag zu Ziel 1

    2. Vereinbarung des Übergangs-MIP 2020 zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur                Beitrag zu Ziel 2

        nicht erreicht   teilweise erreicht     überwiegend erreicht     zur Gänze erreicht   überplanmäßig erreicht       Zielzustand

                                                                                                                                             UG 41
                                                                                                                                                     UG 41
Finanzielle Auswirkungen

 in Tausend Euro                                2015            2016             2017            2018            2019           Gesamt

 Erträge                                           0               0                0               0                  0                 0

 Plan                                              0               0                0               0                  0                 0

 Aufwendungen gesamt                          26.106          31.884           23.327          26.537          31.626           139.480

 Plan                                         30.467           30.919           26.148         25.875           26.212           139.621

 Nettoergebnis                                -26.106         -31.884         -23.327         -26.537          -31.626         -139.480

 Plan                                         -30.467         -30.919          -26.148        -25.875          -26.212          -139.621

Erläuterungen
Ergänzung zur Tabelle: Im Jahr 2020 beträgt der Plan-Wert               31.596 Tsd. € exklusive der Privatbahn GKB. Der Plan-Wert inkl.
für das Übergangs-MIP 2020 gemäß WFA Ergebnisdokument                   GKB erhöht sich um 14.130 Tsd. € und beträgt daher 45.726

                                                                                                                                             9
1
                 2

            Tsd. €. Im Jahr 2020 beträgt der Transferaufwand 38.934 Tsd.         Die finanziellen Auswirkungen (Transferaufwand) entsprechen
            €. Die Abweichung beträgt daher 6.792 Tsd. €.                        den Auszahlungen an die Vertragspartner in den Kalender-
                                                                                 jahren 2015 bis 2020. Die Jahre 2015 bis 2019 sind endabge-
            Der gesamte Transferaufwand der Jahre 2015 bis inkl. 2020            rechnet. Die Abrechnung und Abwicklung für das Jahr 2020
                 3

            beträgt 178.414 Tsd. € und ist daher um 6.933 Tsd. € geringer        ist zum Evaluierungszeitpunkt im Februar 2021 noch nicht
            als die Summe der Plan-Werte in Höhe von 185.347 Tsd. €.             abgeschlossen.

            Die Abweichungen zu den Plan-Werten resultieren aus Über-            Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der
                 4

            tragungen aus Vorperioden, offenen Abrechnungen, offenen             WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja
            Zahlungen betreffend das Jahr 2020 sowie Verschiebungen
            bzw. Nicht-Umsetzung von Projekten.
                 5

            Wirkungsdimensionen

                 Gesamtwirtschaft                                                Im Rahmen einer im Jänner 2013 präsentierten, von der
            Aufgrund von Studien, die konkret Investitionen in die Schienen-     Industriellenvereinigung in Auftrag gegebenen Studie „Der
                 6

            infrastruktur betreffen, lassen sich die kurz- und mittelfristigen   ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn“ wurde ermittelt,
            Effekte der Privatbahnförderung wie folgt darstellen:                dass pro in die Schieneninfrastruktur investierter € 68.300 ein
                                                                                 zusätzlicher Arbeitsplatz entsteht. (Economica Institut für Wirt-
            Die Beschäftigungs- und Wachstumseffekte von Verkehrs-               schaftsforschung: Der ökonomische Fußabdruck des Systems
            vorhaben wurden im Rahmen mehrerer Studien, die für die              Bahn – Leistung auf Schiene – Standort und Gesellschaft in
                 7

            ÖBB-Infrastruktur AG in Auftrag gegeben wurde, die aber auch         Bewegung, Studie im Auftrag der Industriellenvereinigung,
            genauso für die Privatbahnen herangezogen werden können,             Jänner 2013.)
            untersucht. Eine Studie des Joanneum Research – Institut für
            Technologie- und Regionalpolitik und des WIFO behandelte             Durch die Gesamtinvestition aller Vertragspartner im Zeit-
            die Beschäftigungswirkungen, die unmittelbar durch den Bau           raum 2015 bis 2019 entstehen daher 3.529 Arbeitsplätze. Das
                 8

            der Infrastruktur ausgelöst werden. Unter anderem kommt die          Übergangs-MIP trägt im Jahr 2020 zu zusätzlich 1.223 Arbeits-
            genannte Studie zu dem Resultat, dass mit einer Investition von      plätzen bei. In Summe entstehen folglich 4.752 Arbeitsplätze.
            1 Mio. Euro eine Beschäftigung in der Bauphase im Ausmaß
            von ca. 20 Personenjahren gesichert werden kann. (Joanneum               Verwaltungskosten für Unternehmen
                 9

            Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik, WIFO       8. MIP: Die Verwaltungskosten für die Unternehmen be-
            – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung: Volkswirt-     inhalten alle zusätzlichen durch die Mitfinanzierung des Bun-
UG 41
        UG 41

            schaftliche Effekte des Rahmenplans 2009 – Bauphase, Studie          des bedingten Abrechnungs- und Nachweisbedürfnisse, z. B.
            im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, Jänner 2010).               eigene Kostenabrechnung für die Erhaltungs- und Investitions-
                                                                                 programme. Diese betragen gemäß Angaben der Privatbahnen
                 10

            Die anhand der Übereinkommen ausgelösten Gesamt-                     in Summe € 147.265 pro Jahr. Das ergibt über die gesamte Lauf-
            investitionen aller Vertragspartner in Höhe von rd. 241,0 Mio. €     zeit (5 Jahre) € 736.325 Verwaltungsaufwand. Übergangs-MIP:
            im Zeitraum 2015 bis 2019 ergeben 4.820 Personenjahre. Durch         Die Verwaltungskosten ändern sich gegenüber jenen im 8. MIP
            das Übergangs-MIP 2020 mit Investitionen in Höhe von 83,5            nicht. Die Unternehmen haben die Projektdurchführung in ihrem
                 11

            Mio. € erhöht sich die Anzahl der Personenjahre um zusätzlich        Rechnungswesen so darzustellen, dass die entsprechenden
            1.671 auf gesamt 6.491 Personenjahre.                                Projekte eigenständig verfolgt werden können.

            Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens
                 12

                 Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind               Durch die Vorhaben und die damit verbundenen Finanzierungs-
                 zur Gänze eingetreten.                                          beiträge des Bundes konnte die Finanzierung der Investitionen
                 13

            10
und Instandhaltung in die Schieneninfrastruktur der Privat-    Insgesamt wurden mit 14 Privatbahnen Übereinkommen im
bahnen sichergestellt werden. Die Übereinkommen über           Rahmen des 8. MIP sowie Übergangs-MIP 2020 abgeschlossen:
die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrecht-
erhaltung des Bahnbetriebes im Rahmen des 8. Mittelfristigen   1.   Cargo Center Graz
Investitionsprogramms 2015–2019 (8. MIP) wurden durch die      2.   Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB)
Vertragspartner im Zeitraum April 2015 bis April 2016 unter-   3. Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn (IVB)
fertigt. Die Übereinkommen des Übergangs-MIP 2020 wurden       4. Linzer Lokalbahn AG
durch die Vertragspartner im Zeitraum Jänner 2020 bis August   5. Lokalbahn Gmunden–Vorchdorf AG
2020 unterfertigt.                                             6. Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG
                                                               7.   Lokalbahn Vöcklamarkt – Attersee AG
Der Abschluss der Übereinkommen zum 8. MIP sowie zum           8. Montafonerbahn AG
Übergangs-MIP 2020 stellte folgende Ziele sicher:              9.   Neusiedler Seebahn GmbH
                                                               10. Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (Raaberbahn
•   Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen              AG)
    Schienenverkehrs, der auch künftigen infrastrukturellen    11. Salzburger Lokalbahn
    Ansprüchen im Eisenbahnbereich qualitativ und quantita-    12. Steiermärkische Landesbahnen
    tiv entsprechen kann                                       13. Wiener Lokalbahnen
•   Berücksichtigung von sicherheitsrelevanten Vorgaben,       14. Zillertaler Verkehrsbetriebe AG
    die nicht im Eisenbahngesetz enthalten sind (z. B. auch
    Arbeitnehmerschutzbestimmungen), die im Bundes-            Die anhand der Übereinkommen ausgelösten Gesamt-
    gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit            investitionen aller Vertragspartner in Höhe von rd. 241 Mio. € im
    Behinderungen (BGStG) oder in der Eisenbahnkreuzungs-      Zeitraum 2015 bis 2019 ergeben Beschäftigungsauswirkungen
    verordnung enthalten sind.                                 iHv 4.820 Personenjahre. Durch das Übergangs-MIP 2020 mit
•   Kapazitätsverbesserung und –erweiterung im Schienen-       Investitionen in Höhe von 83,5 Mio. € erhöht sich die Anzahl
    verkehr                                                    der Personenjahre um zusätzlich 1.671 auf gesamt 6.491 Per-
•   Verbesserung der Qualität der angebotenen Verkehrs-        sonenjahre. Durch die Gesamtinvestition aller Vertragspartner
    leistung aus infrastruktureller Sicht                      im Zeitraum 2015 bis 2019 entstehen daher 3.529 Arbeits-
•   Unterstützung und Fortführung der österreichischen         plätze. Das Übergangs-MIP trägt im Jahr 2020 zu zusätzlich
    Verkehrspolitik durch Maßnahmen zur Attraktivierung        1.223 Arbeitsplätzen bei. In Summe entstehen folglich 4.752
    des Schienenpersonen- und güterverkehrs auf regionalen     Arbeitsplätze.
    Strecken
•   Anhebung der Betriebssicherheit auf der Strecke auf den    Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein
    Stand der Technik

                                                                                                                               UG 41
                                                                                                                                       UG 41
                                                               Weiterführende Informationen
Das Eisenbahn(-infrastruktur)unternehmen verpflichtet sich     Gesamtverkehrsplan
auf Grundlage von mehrjährigen (in der Regel fünfjährigen)     www.bmk.gv.at/themen/verkehrsplanung/gvp.html
Investitions- und Erhaltungsplänen, Investitionen und Er-
haltungsmaßnahmen in die Schieneninfrastruktur durchzu-        Leitstrategie Eisenbahninfrastruktur
führen. Die Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen müssen       www.bmk.gv.at/themen/verkehrsplanung/ausbauplan/
zur Erfüllung der eisenbahnrechtlichen Verpflichtungen unter   leitstrategie.html
Berücksichtigung der Sicherheit, der Ordnung und der Er-
fordernisse des Eisenbahnbetriebes und des Eisenbahnverkehrs
sowie zur Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen
Schienenverkehrs erforderlich sein und mit den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im
Einklang stehen.

                                                                                                                              11
1
                 2

            Bundesgesetz, mit dem das Bundes-
            straßen-Mautgesetz 2002 und das
            ASFINAG-Gesetz geändert werden
                 3
                 4

            Finanzjahr        2015                                          Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das
                                                                            menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den
            Vorhabensart         Bundesgesetz                               Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten
                 5

                                                                            Zugang für alle legen“ beiträgt.
            Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien
            Die durch Maßnahme 2 „Überweisung der von der ASFINAG           Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
            erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an    2015-BMVIT-UG 41-W2:
                 6

            den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des      Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Infor-
            Verkehrs“ werden zweckgebunden zur nachhaltigen Gestaltung      mationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und
            des Verkehrs für die Finanzierung der Verkehrsdiensteverträge   wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
            im Schienenpersonenverkehr verwendet. Dementsprechend
            ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zur Umsetzung der       Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen
                 7

            im „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung        (Bundesvoranschlag)
            für die Jahre 2013 bis 2018“ genannten Maßnahme „Infra-         2015-BMVIT-GB41.01-M1:
            struktur gezielt und bedarfsgerecht ausbauen und erneuern“      Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen ins-
            und dementsprechend auch zum SDG „9.1 Eine hochwertige,         besondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger
            verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur   und einer nachhaltigen Mobilität
                 8

            aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender

            Problemdefinition
                 9

            Auf Grundlage des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 in            Im Sinne des Artikel 9 Abs. 2 der Wegekostenrichtlinie sollen
UG 41
        UG 41

            der geltenden Fassung werden derzeit Fahrzeuge mit einem        die aus der Anlastung externer Kosten von der ASFINAG
            höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t nur die        vereinnahmten Mittel an den Bund für Maßnahmen zur nach-
            Infrastrukturkosten im Wege der fahrleistungsabhängigen         haltigen Gestaltung des Verkehrs geleistet werden (Artikel II
                 10

            Mauttarife angelastet. Zur Verbesserung der Kostenwahrheit      § 8b ASFINAG-Gesetz).
            im Straßenverkehr sollen die Bestimmungen der Wegekosten-
            richtlinie über die Berücksichtigung externer Kosten bei        Darüber hinaus werden noch Änderungen vorgesehen, die sich
            der Festsetzung von Mauten umgesetzt werden. Zentraler          aus der Praxis des Vollzuges des BStMG und aufgrund des Ver-
                 11

            Regelungsinhalt ist die Bestimmung des innerstaatlichen         waltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 ergeben.
            Rahmens, innerhalb dessen von der an die Mitgliedstaaten
            gerichteten Ermächtigung zur Anlastung externer Kosten Ge-
            brauch gemacht werden soll (§ 9 BStMG).
                 12
                 13

            12
Ziele

Ziel 1:      Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr durch die Anlastung externer Kosten

          Meilenstein        Erzielung von Mehreinnahmen der ASFINAG durch Anlastung auch der externen Kosten:
                             überwiegend erreicht

Ziel 2:      Erzielung von Einnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs

          Meilenstein        Erzielung von Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs:
                             überwiegend erreicht

Ziel 3:      Effektivere Verfolgung von Mautprellerei in generalpräventiver Hinsicht

          Meilenstein        Zusätzliche Fälle von Mautprellerei, bei denen eine Ersatzmautaufforderung ergehen konnte:
                             überplanmäßig erreicht

          Meilenstein        Strafbare Fälle von Mautprellerei bei der Benützung von Sondermautstrecken durch Pkw
                             und Motorräder: überwiegend erreicht

Maßnahmen

    1. Einbeziehung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung in
          die Berechnung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife                                         Beitrag zu Zielen 1, 2

    2. Überweisung der erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an den Bund
          für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs                                                        Beitrag zu Ziel 2

    3. Zeitliche Ausdehnung der Ermächtigung der Mautaufsicht, von Zulassungsbesitzern eine
          vorläufige Sicherheit einzuheben                                                                   Beitrag zu Ziel 3

    4. Benützung von Sondermautstrecken ohne Entrichtung des geschuldeten Entgelts mit PKW

                                                                                                                                    UG 41
                                                                                                                                            UG 41
          und Motorrädern wird zur Verwaltungsübertretung erklärt                                            Beitrag zu Ziel 3

      nicht erreicht     teilweise erreicht   überwiegend erreicht   zur Gänze erreicht   überplanmäßig erreicht     Zielzustand

                                                                                                                                   13
1
                   2

            Finanzielle Auswirkungen

                in Tausend Euro                        2015            2016               2017            2018             2019         Gesamt

                Erträge                                   0                  0          46.449           39.381          41.879         127.709
                   3

                Plan                                      0                  0           39.737          52.537          50.391         142.665

                Aufwendungen gesamt                       0                  0               0               0                0               0

                Plan                                      0                  0               0               0                0               0
                   4

                Nettoergebnis                             0                  0          46.449           39.381          41.879         127.709

                Plan                                      0                  0           39.737          52.537          50.391         142.665

            Erläuterungen
                   5

            Die Erträge setzen sich aus den Einnahmen zur Gestaltung des         EURO-Emissionsklasse VI erst ab 2019 erfolgte (geplant ab
            Verkehrs für den Bund und den Umsatzsteuererträgen für den           2018) und diesen Fahrzeugen 2019 nur 40 % der geplanten
            Bund aus der Anlastung externer Kosten und aus der erhöhten          anlastbaren Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung
            Zahl von Ersatzmautzahlungen zusammen.                               angelastet wurden.
                   6

            Kumuliert ergeben sich für den Bund um knapp 15 Mio. Euro            Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der
            geringere Erträge als geplant. Dies ist im Wesentlichen darauf       WFA dargestellt, durchgeführt werden? Nein
            zurückzuführen, dass die Anlastung der externen Kosten der           Es gibt keine Bedeckung, da nur Mehreinnahmen und keine
            verkehrsbedingten Luftverschmutzung für Fahrzeuge mit der            Mindereinnahmen erzielt wurden.
                   7

            Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

                  Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind              der Streckenmaut auf Grundlage der neu eingeführten Ver-
                   8

                  überwiegend eingetreten.                                       waltungsstrafbestimmungen durchgeführt. Die vorgesehenen
                                                                                 Maßnahmen wurden somit umgesetzt.
            Ziel des Vorhabens war einerseits die Verbesserung der Kosten-
            wahrheit im Straßenverkehr und die Erzielung von Einnahmen           Bei den ersten beiden Zielen liegen die für den Grad der Ziel-
                   9

            zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs sowie die effektivere       erreichung ausschlaggebenden Istwerte der kumulierten Mehr-
            Verfolgung von Mautprellern in generalpräventiver Hinsicht           einnahmen von 2017 bis 2019 um lediglich ca. 10 % unter den
UG 41
        UG 41

            andererseits.                                                        erwarteten kumulierten Mehreinnahmen. Diese Abweichung ist
                                                                                 im Wesentlichen auf Entscheidungen zurückzuführen, aufgrund
            Zur Erreichung der ersten beiden Ziele wurden externe                derer die Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten
                   10

            Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und ver-              Luftverschmutzung für Fahrzeuge mit der EURO-Emissions-
            kehrsbedingten Lärmbelastung seit 2017 im Rahmen der                 klasse VI erst ab 2019 erfolgen konnte (Plan: ab 2018) und
            fahrleistungsabhängigen Maut angelastet und ein Vertrag              2019 diesen Fahrzeugen nur 40 % der externen Kosten der ver-
            des Bundes mit der ASFINAG über die Mittelüberweisung der            kehrsbedingten Luftverschmutzung angelastet werden konnten
                   11

            Mehreinnahmen aus der Anlastung der externen Kosten an               (Plan: 100 %). Da es sich bei der Abweichung der kumulierten
            den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des           Ist-Mehreinnahmen zu den Ziel-Mehreinnahmen nur um ca. -10 %
            Verkehrs auf Grundlage des novellierten ASFINAG-Gesetzes             handelt, wurden die ersten beiden Ziele überwiegend erreicht.
            umgesetzt. Zur Erreichung des dritten Ziels sind zusätzliche
            Kontrollen und daraus resultierte zusätzliche Ersatzmautauf-         Was das dritte Ziel betrifft, so wurde bei Punkt a) der Ziel-
                   12

            forderungen innerhalb der auf neun Monate verlängerten Frist         zustand kumuliert um ca. 60 % übertroffen, wodurch dieses Ziel
            zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit erfolgt. Weiters          überplanmäßig erfüllt wurde. Bei Punkt b) liegt der für den Grad
            wurden Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung         der Zielerreichung ausschlaggebende Istzustand kumuliert ca.
                   13

            14
15 % unter dem kumulierten Zielzustand, wodurch dieses Ziel      Weiterführende Informationen
überwiegend erreicht wurde. Der geringere kumulierte Istwert     Mauttarifverordnung 2017
bei Punkt b) des dritten Ziels ist auf Systemumstellungen bei    ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2017/328
der ASFINAG für den diesbezüglichen neuen Prozess im Jahre
2017 zurückzuführen. Bei einer gesamthaften Betrachtung des      Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
dritten Zieles liegen die kumulierten zusätzlichen Ersatzmaut-   ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
zahlungen ca. 19 % über der Summe der kumulierten Zielwerte,     Gesetzesnummer=20002090
wodurch das dritte Ziel gesamt überplanmäßig erreicht wurde.
                                                                 Fahrleistungsabhängige Maut (GO-Maut)
Aus der finanziellen Gewichtung der Maßnahmen ergibt sich,       www.go-maut.at/portal/portal
dass bei einer Gesamtbetrachtung des Vorhabens die Wirkun-
gen des Gesamtvorhabens ganz überwiegend eingetreten sind.       Änderung der Mauttarifverordnung 2017
                                                                 ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2018/42
Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Ja
Im letzten Jahr des Evaluierungszeitraums (2019) wurden          ASFINAG-Gesetz
Fahrzeugen mit der EURO-Emissionsklasse VI nur 40 % der          ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
höchstzulässigen externen Kosten der verkehrsbedingten           Gesetzesnummer=10011551
Luftverschmutzung angelastet (Plan: 100 %). Daraus ergibt sich
das Verbesserungspotenzial, diesen Fahrzeugen, wie geplant,      Mautordnung
100 % dieser Kosten anzulasten. Dies wurde 2020 umgesetzt.       www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/

                                                                 Richtlinie 1999/62/EG
                                                                 eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A019
                                                                 99L0062–20200801

                                                                 Mauttarifverordnung 2018
                                                                 ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2018/319

                                                                 Mauttarifverordnung 2016
                                                                 ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2016/265

                                                                                                                           UG 41
                                                                                                                                   UG 41

                                                                                                                      15
1
                 2

            Hochwasserschutz „Marchfeld­
            schutzdämme“
                 3
                 4

            Finanzjahr          2015                                         Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
                                                                             2015-BMLFUW-UG 42-W1:
            Vorhabensart           Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013       Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume
                                                                             vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Stein-
            Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien                schlag und Hangrutschungen
                 5

            Das Projekt war Teil des Arbeitsprogramm 2013–2018 der
            Österreichischen Bundesregierung (zum Abschnitt „Wasser-         Zuordnung zu Globalbudget-Maßnahmen
            straße stärken, Hochwasserschutz ausbauen“). Es ist auch im      (Bundesvoranschlag)
            Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Donau bis 2022              2015-BMF-GB44.02-M1:
                 6

            (Bereich Hochwasserschutz) zu sehen.                             Durch den Katastrophenfonds werden Hilfe an Geschädigte von
                                                                             Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungs-
            Das SDG Ziel 11.5 ist damit verbunden (trägt bei).               maßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.
                 7

            Problemdefinition

            Österreich wurde im Juni 2013 von einem verheerenden Donau-      Die gesamten DHK-Dämme schützen inklusive Wien rund
            hochwasser heimgesucht. An den Pegeln der Donau wurde ein        600.000 Menschen. Durch die zu sanierenden Dammabschnitte
            Hochwasser mit einer 100jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit   werden rund 30.000 Menschen geschützt.
                 8

            registriert.
                                                                             Eine rasche Sanierung und Ausbau der Anlagen nach dem Stand
            Östlich, stromabwärts von Wien, befindet sich das March-         der Technik zum Schutz der dahinterliegenden Bevölkerung und
            feld. Diese große Beckenlandschaft stellt einen bedeutenden      Wirtschaft inkl. Absicherung und Verbesserung der Standort-
                 9

            Lebens- und Wirtschaftsraum dar.                                 qualität ist daher dringend erforderlich.
UG 41
        UG 41

            Die Funktionen des bestehenden Dammsystems konnten               Bündelung:
            im Zuge des Donau-Hochwassers 2013 nur mit großem Auf-
            wand seitens der Damm-Betreiber „Donau-Hochwasserschutz-         Den genehmigten Projektgesamtkosten lag eine Planung mit
                 10

            Konkurrenz“ (DHK) und viadonau, der betroffenen Feuerwehren      Stand Herbst 2014 zugrunde, die aufgrund veränderter Auflagen
            und Gemeinden, des Bundesheeres sowie freiwilliger Helfer        angepasst werden musste. Die gegenständliche Baukosten-
            gesichert werden.                                                erhöhungen machen insgesamt 15,0 Mio. € aus, davon entfallen
                                                                             auf den Bund 10,5 Mio. € und auf die Länder 4,5 Mio. €.
                 11

            Gemäß Arbeitsprogramm 2013–2018 der Österreichischen
            Bundesregierung, sind die Donau-Hochwasserschutzanlagen          Begründung für die Kostenerhöhungen sind Kostensteigerungen
            östlich von Wien (Marchfeldschutzdämme) im Sinne des vor-        bei der Qualmwasserableitung, der Ökologie im Zuge des
            sorgenden Hochwasserschutzes (HWS) bis 2019 zu sanieren.         Bewilligungsverfahrens, bei den Asphaltierungsarbeiten bzw.
            Die Anlagen liegen im Bundesland Niederösterreich zwischen       wegen der Feststellung des schlechteren Dammzustandes im
                 12

            der Stadtgrenze Wien und der Staatsgrenze zur Slowakei           Zuge einer geotechnischen Detailerkundung. Dazu entfällt ein
            (Gesamtlänge 66,8 km).                                           kleiner Anteil auf die Valorisierung. Der gesamte Finanzierungs-
                                                                             anteil des Bundes beträgt nun nach Baukostenerhöhung im
                                                                             Vergleich zur Planung 2014 (+10,5 Mio. €) 77,6 Mio. €.
                 13

            16
Ziele

Ziel 1:     Schutz der Bevölkerung durch nachhaltigen Hochwasserschutz

          Meilenstein        Hochwasserschutz im Bereich des Marchfelds: überwiegend erreicht

Maßnahmen

     1. Finanzierung und Umsetzung eines Hochwasserschutzprojektes im Bereich des Marchfelds                   Beitrag zu Ziel 1

     2. Baukostenerhöhung von 15 Mio. €, davon 10,5 Mio. € für den Bund und 4,5 Mio. € für die Länder          Beitrag zu Ziel 1

        nicht erreicht   teilweise erreicht   überwiegend erreicht     zur Gänze erreicht   überplanmäßig erreicht       Zielzustand

Finanzielle Auswirkungen

 in Tausend Euro                              2015            2016             2017           2018             2019           Gesamt

 Erträge                                         0               0                0              0                   0                 0

 Plan                                            0               0                0              0                   0                 0

 Aufwendungen gesamt                             0           3.540            9.300         21.000           18.000            51.840

 Plan                                            0           3.540            9.300         21.000           25.830            59.670

 Nettoergebnis                                   0          -3.540           -9.300         -21.000         -18.000           -51.840

 Plan                                            0           -3.540          -9.300         -21.000         -25.830            -59.670

Erläuterungen
Da das Projekt erst 2023 abgeschlossen ist, können diese noch         Konnte die Bedeckung (der Struktur nach), wie in der
nicht angegeben werden.                                               WFA dargestellt, durchgeführt werden? Ja

                                                                                                                                           UG 41

Wirkungsdimensionen                                                                                                                                UG 41

     Gesamtwirtschaft                                                 Mittelfristig sind mit diesen zusätzlichen Investitionen von
Diese Investitionen in den Hochwasserschutz haben vier                jährlich 23 Mio. Euro im Wirkungsbereich des BMK (vor-
Wirkungen:                                                            mals BMVIT) 281 Beschäftigungsverhältnisse verbunden. Die
a.   die Reduktion potenzieller Schäden,                              Wertschöpfungseffekte betragen nach Berücksichtigung der
b. die Erhöhung wirtschaftlicher Aktivitäten aufgrund des             direkten, indirekten und induzierten Wirkungen gegen Ende der
     verbesserten Wirtschaftsstandorts,                               Betrachtungsperiode nominell 29 Mio. Euro. Gemäß den aktuel-
c.   Folgekosten, da Wartung und Re-Investitionen für die             len Berechnungen ist bezogen auf den für Hochwasserschutz-
     Aufrechterhaltung eines bestehenden Schutzniveaus                investitionen im Wirkungsbereich des BMK (vormals BMVIT)
     nötig sind und schließlich                                       typischen Gütermix eine regelmäßige Investition von 1 Mio.
d. volkswirtschaftliche Effekte durch den Nachfrageeffekt             Euro verbunden mit mindestens 1,2 Mio. Euro Wertschöpfung.
     der Hochwasserschutzinvestitionen.                               Mit demselben Investitionsbetrag sind etwas mehr als 12 Be-

                                                                                                                                       17
1
                 2

            schäftigungsverhältnisse verbunden (davon 10,6 unselbständig        len die Folgewirkungen auf Wertschöpfung und Beschäftigung
            Beschäftigte), dies entspricht 9,7 Vollzeitäquivalenten. Wird der   geringer aus (11 Beschäftigungsverhältnisse bzw. 1,1 Mio. Euro
            Betrag lediglich einmal und nicht wiederholt ausgegeben, so fal-    Wertschöpfung je Mio. Investitionsausgaben).
                 3

            Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens

                 Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind              Die zusammengefaßte Aufgabenstellung war, wie folgt:
                 4

                 überwiegend eingetreten.
                                                                                •   Sanierung und Anpassung an den Stand der Technik
            Österreich wurde im Juni 2013 von einem verheerenden Donau-         •   Höhenanpassungen an Schutzniveau – dort wo erforder-
            hochwasser heimgesucht. An den Pegeln der Donau wurde ein               lich
            Hochwasser mit einer 100jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit      •   Schutzniveau mind. 12.000 m³/s, entspricht einem > 300
                 5

            registriert.                                                            jährlichen Ereignis

            Östlich, stromabwärts von Wien, befindet sich das March-            Das Vorhaben wurde und wird weiter umgesetzt. Wenn dieses
            feld. Diese große Beckenlandschaft stellt einen bedeutenden         abgeschlossen ist, ist der Erfolg durch den Schutz der Be-
                 6

            Lebens- und Wirtschaftsraum dar.                                    völkerung im Marchfeld gegeben.

            Die Funktionen des bestehenden Dammsystems konnten                  Deshalb wurde das Vorhaben auf überwiegend eingetreten
            im Zuge des Donau-Hochwassers 2013 nur mit großem Auf-              gesetzt. Wenn dieses abgeschlossen ist, wird dies auf zur
            wand seitens der Damm-Betreiber „Donau-Hochwasserschutz-            Gänze eingetreten zu setzen sein.
                 7

            Konkurrenz“ (DHK) und viadonau, der betroffenen Feuerwehren
            und Gemeinden, des Bundesheeres sowie freiwilliger Helfer           Haben sich Verbesserungspotenziale ergeben? Nein
            gesichert werden.
                                                                                Weiterführende Informationen
            Gemäß Arbeitsprogramm 2013–2018 der Österreichischen                Aktionsprogramm Donau bis 2022
                 8

            Bundesregierung, sind die Donau-Hochwasserschutzanlagen             www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/donau/
            östlich von Wien (Marchfeldschutzdämme) im Sinne des vor-           publikationen/apd.html
            sorgenden Hochwasserschutzes (HWS) bis 2019 zu sanieren.
            Die Anlagen liegen im Bundesland Niederösterreich zwischen
                 9

            der Stadtgrenze Wien und der Staatsgrenze zur Slowakei
            (Gesamtlänge 66,8 km).
UG 41
        UG 41

            Die gesamten DHK-Dämme schützen inklusive Wien rund
            600.000 Menschen. Durch die zu sanierenden Dammabschnitte
                 10

            werden rund 30.000 Menschen geschützt.

            Eine rasche Sanierung und Ausbau der Anlagen nach dem Stand
            der Technik zum Schutz der dahinterliegenden Bevölkerung und
                 11

            Wirtschaft inkl. Absicherung und Verbesserung der Standort-
            qualität war daher dringend erforderlich.

            Das Projekt umfasst die Dammsanierung (z. B. Einschlagen
            von Spundwänden) und Anpassung an den Stand der Technik
                 12

            (z. B. Schaffung von Dammverteidigungswegen, Schaffung von
            Bewuchsfreihaltezonen) als auch abschnittsweise Dammauf-
            höhungen.
                 13

            18
Innovationsförderprogramm Kombi-
nierter Güterverkehr (2015–2020)

Finanzjahr        2015                                           Das Förderprogramm trägt zudem zu folgenden SDGs bei:

Vorhabensart          Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013        •   3.9 (3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Er-
                                                                     krankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der
Zuordnung zu mittel- und langfristigen Strategien                    Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und
Das Vorhaben steht im Einklang mit dem EK-Weißbuch „Fahr-            Boden erheblich verringern – Das Förderprogramm trägt
plan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin          zu einem geringeren CO2-Ausstoß durch die Verkehrs-
zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden            verlagerung bei und führt damit zu einer geringeren
Verkehrssystem“                                                      Belastung der Natur und Menschen.);
                                                                 •   9.4 (Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die
und der EK-Mitteilung „Forschung und Innovation für die              Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit
künftige Mobilität Europas – Entwicklung einer europäischen          effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter
Strategie für Verkehrstechnologie“.                                  Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien
                                                                     und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen
Besonders in dem 2011 erschienenen Weißbuch der EK für               entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen –
ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem               Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in neue
wird dem Lösungspotenzial von FTI ein hoher Stellenwert bei-         Technologien und Systeme des IKV , einer umweltfreund-
gemessen, wodurch nicht nur ein Beitrag zur Lösung der Heraus-       lichen Transportform.);
forderungen der nächsten Jahrzehnte geleistet werden kann,       •   9.5 (Die wissenschaftliche Forschung verbessern und
sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit eines bedeutenden              die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren
Wirtschaftssektors in Europa (630 Mrd. € Wertschöpfung)              in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungs-
gestärkt wird.                                                       ländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter
                                                                     anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im
Da die österreichische Verkehrspolitik dem Kombinierten              Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je
Verkehr eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch             1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten

                                                                                                                               UG 41
                                                                                                                                       UG 41
die geographische und topographische Situation Österreichs           Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich
bedingten gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden              erhöhen – Das Förderprogramm unterstützt verstärkt
Probleme im Bereich des Straßengüterverkehrs beimisst,               Vorhaben mit besonders innovativen Charakter.)
ist die Förderung dieser Verkehrstechnik auch traditionell       •   13.2 (Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Poli-
Grundelement der österreichischen Regierungsprogramme.               tiken, Strategien und Planungen einbeziehen – Das
Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin          Förderprogramm steht im Einklang mit dem Regierungs-
zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle            programm und trägt zum Klimaschutz bei.)
Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen
Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und        Zuordnung zu Wirkungszielen (Bundesvoranschlag)
Schiene bzw. Wasserstraßen (Umweltverträglichkeit) in einer      2015-BMVIT-UG 41-W2:
Verkehrsart kombiniert und die Nachteile weitgehend ver-         Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Infor-
mieden werden können.                                            mationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und
                                                                 wirtschaftlicher Nachhaltigkeit

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            Problemdefinition

            Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Ent-         seits im erhöhten Manipulationsaufwand und dem speziellen
            wicklungen stellen immer komplexere Anforderungen an das           Ausstattungsbedarf, den diese Verkehrsart mit sich bringt. Das
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            Verkehrssystem und seine Leistungsfähigkeit. Neue Techno-          vorliegende Programm hat zum Ziel diese Nachteile des IKV
            logien und Innovationen können einen wichtigen Beitrag             durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten In-
            zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität leisten und         vestitionstätigkeit auszugleichen. Unterstützt werden vor allem
            sind wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung der gro-         Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen
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            ßen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel,          IKV-Dienste durch Unterstützung von Investitionen in neue
            Ressourcenknappheit und demografischer Wandel. Deshalb             Technologien und Systeme und durch die Förderung dement-
            wird besonders in dem 2011 erschienenen Weißbuch der EK            sprechender Konzepte (z. B. im Bereich Logistik).
            für ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem
            dem Lösungspotenzial von FTI ein hoher Stellenwert bei-            Angesprochen sind durch das Programm alle in Österreich
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            gemessen, wodurch nicht nur ein Beitrag zur Lösung der Heraus-     niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunter-
            forderungen der nächsten Jahrzehnte geleistet werden kann,         nehmen, wie z. B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesell-
            sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit eines bedeutenden            schaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisen-
            Wirtschaftssektors in Europa (630 Mrd. € Wertschöpfung )           bahnunternehmen, denen die Vornahme der erforderlichen
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            gestärkt wird.                                                     Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen zum raschen
                                                                               Ausbau des IKV finanziell erleichtert werden soll.
            Die österreichische Verkehrspolitik misst dem Kombinierten Ver-
            kehr eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch die geo-     Verstärkte Unterstützung sollen dabei Vorhaben mit besonders
            graphische und topographische Situation Österreichs bedingten      innovativen Charakter finden, wobei auch intermodalen Aspek-
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            gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden Probleme             ten Unterstützungswürdigkeit zukommen kann. Innovative und
            im Bereich des Straßengüterverkehrs bei. Die Bedeutung des         effiziente Logistiksysteme leisten einen wesentlichen Beitrag
            Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser    zur Standortsicherung österreichscher Industrieunternehmen
            eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbei-     und zur Reduktion der Umweltbelastung.
            führen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger
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            Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraßen           Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Quali-
            (Umweltverträglichkeit) in einer Verkehrsart kombiniert und die    tätssteigerung für die verstärkte Nutzung des IKV, um somit
            Nachteile weitgehend vermieden werden können.                      eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträg-
                                                                               lichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im
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            Als Intermodaler Verkehr wird der Transport von Gütern in ein      Straßengüterverkehr zu reduzieren. Auf Basis der erzielten
            und derselben Ladeeinheit verstanden. Der Kombinierter Ver-        Ergebnisse aus dem ausgelaufenen Programm soll mit dem
UG 41
        UG 41

            kehr ist eine Spezialform des Intermodalen Verkehrs, bei dem       neuen Förderprogramm ein, entsprechend den genehmigten
            der überwiegende Teil der Strecke mit der Eisenbahn und/oder       finanziellen Mitteln (bis zu € 3 Mio. jährlich) adäquater Effekt
            dem Binnenschiff zurückgelegt wird und der Vor- und Nachlauf       erzielt werden; d. h. eine Verlagerung von der Straße von bis zu
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            auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.                  2 Milliarden Tonnenkilometer pro Jahr wird angestrebt. Damit
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            Die Nachteile des Intermodalen bzw. Kombinierten Verkehrs          um bis zu 150.000 Tonnen bzw. der NOx Emissionen um 2.000
            (IKV) bestehen einerseits darin, dass die externen Kosten des      Tonnen pro Jahr reduziert werden. Das Programm unterstützt
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            reinen Straßengüterverkehrs nicht berücksichtigt sind (wodurch     somit auch die Erreichung des österreichischen Reduktions-
            er mit wesentlich geringeren externen Kosten von Schiene und       anteils am Kiotoziel.
            Schiff einen deutlichen Wettbewerbsnachteil hat) und anderer-
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