Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Angaben für das Geschäftsjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 4 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 5 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 5 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 9 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................................................................................................. 9 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................................................................. 10 ............................................................................................................................................................................. Operationelles Risiko (Art. 446) 10 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................................................................................................................................................................. 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................................................................................................. 11 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 11 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 11 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 13 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Ri- sikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständ- nis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbe- sondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsak- tivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und sy- stematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: - Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. - Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. - Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. - Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. - Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. - Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risiko- tragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäfts- betriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regel- mäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen auf- grund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controllingpro- zess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Ne- benbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht stra- tegiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger be- stimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Be- richtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage- mentverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügba- ren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 16,15 Mio. €, die Auslastung lag bei 55,33%. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 4 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 0; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungs- mandate 3 und der Aufsichtsmandate 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar- gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung/Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver- traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 43.917 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 457 - Gekündigte Geschäftsguthaben 48 + Kreditrisikoanpassung 1.885 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 1.987 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 47.284 *gemäß Gewinnverwendungsbeschluss -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 12.064 Öffentliche Stellen 18 Institute 219 Unternehmen 2.990 Mengengeschäft 3.573 Durch Immobilien besichert 2.771 Ausgefallene Positionen 408 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 108 Beteiligungen 440 Sonstige Positionen 1.537 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 107 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 1.162 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) ... aus CVA 1 Eigenmittelanforderung insgesamt 13.334 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Ver- pflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen wer- den von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebil- det. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 3 47 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8.837 8.665 Öffentliche Stellen 3.500 875 Institute 69.044 69.448 Unternehmen 54.396 53.885 davon: KMU 33.985 37.008 Mengengeschäft 93.026 91.028 davon: KMU 40.986 39.657 Durch Immobilien besichert 104.459 98.566 davon: KMU 36.781 33.613 Ausgefallene Positionen 4.197 4.603 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 1.356 1.345 Beteiligungen 5.449 5.496 Sonstige Positionen 23.745 23.189 Gesamt 368.012 357.147 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 3 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4.797 4.040 - Öffentliche Stellen 3.500 - - Institute 65.494 3.550 - Unternehmen 46.611 3.675 4.110 Mengengeschäft 92.967 32 27 Durch Immobilien besichert 103.459 - 1.000 Ausgefallene Positionen 4.197 - - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 1.356 - Beteiligungen 5.449 - - Sonstige Positionen 23.745 - - Gesamt 350.222 12.653 5.137 Unser Geschäftsgebiet ist regional begrenzt. Wir verzichten auf die regionale Darstellung, weil diese keinen Mehrwert liefert. -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Grundstücks- und Wohnungswe Baugewerbe Kreditinstitute sen Staaten oder Zentralbanken - 3 - - 3 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 8.837 - - 31 - Öffentliche Stellen - 3.500 - - - - Institute - 69.044 - - 69.044 - Unternehmen 3.153 51.243 33.985 14.020 1.013 6.212 Mengengeschäft 47.715 45.311 40.986 18.823 - 2.754 Durch Immobilien besichert 59.081 45.378 36.781 5.624 - 17.223 Ausgefallene Positionen 546 3.651 3.059 689 - - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 1.356 - - 1.356 - Beteiligungen - 5.449 - 328 3.856 - Sonstige Positionen - 23.745 - - 23.744 - Gesamt 110.495 257.517 114.811 39.484 99.047 26.189 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 3 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 985 5.664 2.188 Öffentliche Stellen - 3.500 - Institute 47.647 8.537 12.860 Unternehmen 25.185 7.623 21.588 Mengengeschäft 29.433 17.371 46.222 Durch Immobilien besichert 13.199 11.516 79.744 Ausgefallene Positionen 1.677 67 2.453 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 1.356 - - Beteiligungen 3.549 - 1.900 Sonstige Positionen 22.559 1.186 - Gesamt 145.593 55.464 166.955 In der Spalte "< 1 Jahr" sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir entsprechende Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Posi- tion 50 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovor- sorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- führg./ auf inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 596 119 - 32 1 3 Firmenkunden 5.079 1.339 119 -669 - 3 Summe 55 1 6 Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 2.095 265 -902 - - 1.458 Rückstellungen 119 - - - - 119 PWB 56 -1 - 55 In der obigen Tabelle sind notleidende Kredite nicht enthalten, für die unserer Bank Stützungsmaßnahmen in Form von Garantien von der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) erhalten hat. Detaillierte Informationen dazu sind im Anhang und Lagebericht des Jahresabschlusses enthalten. Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & suprana- tionale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Sovereigns & Supranationals benannt. -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 74.771 77.394 20 9.645 9.731 35 82.517 82.517 50 21.942 21.942 75 93.026 91.373 100 81.694 80.666 150 4.412 4.384 1250 5 5 Gesamt 368.012 368.012 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 230.835 - - - - - Belgien 1 - - - - - Bulgarien 9 - - - - - Großbritannien 3.675 - - - - - Kasachstan 1.000 - - - - - Luxemburg 1.356 - - - - - Schweiz (einschl. Büsingen) 2.002 - - - - - Vereinigte Staaten 2.110 - - - - - 020 Summe 240.988 - - - - - -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 11.068 - - 11.068 93,57 - Belgien - - - - - - Bulgarien 1 - - 1 - 0,500 Großbritannien 294 - - 294 2,49 - Kasachstan 28 - - 28 0,24 - Luxemburg 108 - - 108 0,92 0,250 Schweiz (einschl. Büsingen) 160 - - 160 1,35 - Vereinigte Staaten 169 - - 169 1,43 - 020 Summe 11.828 - - 11.828 Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 166.661 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,00 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 4 Marktrisiko (Art. 445) Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen- schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nur in geringem Um- fang. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Gruppe von Beteiligungspositionen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Börsengehandelte Positionen 62 - 443 Nicht börsengehandelte Positionen 3.694 4.068 Andere Beteiligungspositionen 851 851 - Beteiligungen mit ausschließlicher Ge- winnerzielungsabsicht Börsengehandelte Positionen 547 - 547 Im Berichtszeitraum wurden keine Beteiligungsverkäufe getätigt. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen- transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden nicht getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinslichen Wertpapieren wird in unse- rem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. - Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 100 BP Szenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve - 100 BP Szenario 3: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 200 BP Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsergebnisses Erhöhung des Zinsergebnisses TEUR TEUR Szenario 1: 487 - Szenario 2: 4 - Szenario 3: 989 - Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewer- tung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisi- kobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) - Bareinlagen in unserem Haus - Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten - Einlagenzertifikate unseres Hauses - Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand - Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist - Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind - Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen - Barrengold im Besitz unseres Hauses - an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteue- rung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, Forderungsklassen die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen Lebensversicherungen / finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Mengengeschäft 974 680 Unternehmen 1.028 - Ausgefallene Positionen 28 - Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert belasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert belaste- genswerte ter Vermögenswerte davon: davon: Vermögenswerte, Vermögenswerte, die unbelastet für die unbelastet für eine Einstufung als eine Einstufung als EHQLA oder EHQLA oder HQLA infrage kä- HQLA infrage kä- men men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 050 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 31.434 - - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert unbela- genswerte steter Vermögenswerte davon: davon: EHQLA und HQLA EHQLA und HQLA TEUR TEUR TEUR TEUR 060 080 090 100 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 236.302 16.216 030 Eigenkapitalinstrumente 2.198 - 040 Schuldverschreibungen 38.184 16.216 38.479 16.807 070 davon: von Staaten begeben 7.246 7.246 7.714 7.714 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 21.907 6.287 21.703 6.429 090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 8.973 2.679 8.495 2.671 120 Sonstige Vermögenswerte 25.928 - Meldebogen B - Entgegengenommene Sicherheiten Unbelastet Beizulegender Zeitwert belaste- Beizulegender Zeitwert entge- ter entgegengenommener Si- gengenommener zur Belastung cherheiten oder belasteter be- verfügbarer Sicherheiten oder gebener eigener Schuldver- begebener zur Belastung ver- schreibungen fügbarer eigener davon: davon: EHQLA und Vermögenswerte, HQLA die unbelastet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kä- men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 060 250 Summe der Vermögenswerte, entgegengenomme- nen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuld- verschreibungen 31.434 - Meldebogen C - Belastungsquellen Kongruente Verbindlichkeiten, Belastete Vermögenswerte, ent- Eventualverbindlichkeiten oder gegengenommene Sicherheiten verliehene Wertpapiere und begebene eigene Schuld- verschreibungen außer gedeck- ten Schuldverschreibungen und forderungsunterlegten Wertpa- pieren TEUR TEUR 010 030 010 Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkei- ten 34.138 31.434 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2020 betrug 10,22 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen För- dermitteln. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 1,14 % verringert. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die- ser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2020 Name des Unternehmens Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Anwendungsebene Einzelebene - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 295.207 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz -101 ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente - Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 18.107 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition) 3.232 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 316.445 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 298.338 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) - Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 298.338 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) - Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte - (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen - Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 67.674 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -49.567 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 18.107 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 43.412 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 316.445 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 13,72 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- 101 gens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 298.338 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs - Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 298.338 Gedeckte Schuldverschreibungen - Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 3.846 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 4.540 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 62.044 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 96.267 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 58.732 Unternehmen 38.172 Ausgefallene Positionen 4.187 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 30.550 Kreditverpflichtungen sind) Vom Quick Fix nach Art. 500b haben wir keinen Gebrauch gemacht. Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 13,72 %. Wesentliche Einflussfaktoren, die während des Be- richtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen nicht vor. - 15 -
Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 2.330 9 Nennwert des Instruments 2.330 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG Betrag am Tag der Verordnung (EU) Offenlegung Nr. 575/2013 ver- weis auf Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 3.876 26 (1), 27, 28, 29 davon: Geschäftsguthaben 2.272 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 16.752 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 22.784 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des 0 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem 0 84 CET1) . 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich 0 26 (2) aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 43.412 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende 0 36 (1) (b), 37 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38 che, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedin- gungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzier- 0 33 (1) (a) ten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbe- 0 36 (1) (d), 40, 159 träge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt 0 32 (1) (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne 0 33 (1) (b) oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eige- nen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (ne- 0 36 (1) (e), 41 gativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 36 (1) (f), 42 menten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (g), 44 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (ne- gativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi- (3), 79 nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufsposi- tionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikoge- 0 36 (1) (k) wicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternati- ve jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) che, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer 0 48 (1) Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 36 (1) (i), 48 (1) (b) menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz- branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 0 36 (1) (l) Kernkapitals (negativer Betrag) 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Ab- 0 36 (1) (j) zug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) 0 insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 43.412 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Passiva eingestuft -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des 0 486 (3) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instru- 0 85, 86 mente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunterneh- men begeben worden sind und von Drittparteien gehalten wer- den 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (3) Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassun- 0 gen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 52 (1) (b), 56 (a), 57 menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (b), 58 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künst- lich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (c), 59, 60, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (d), 59, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 41 In der EU: leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 0 56 (e) bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals 0 (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 43.412 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des 1.987 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Ei- 0 87, 88 genmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthalte- ner Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (4) Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 1.885 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 3.872 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 63 (b) (i), 66 (a) 67 menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68 nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (ne- gativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (c), 69, 70, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesent- liche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenba- rer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (d), 69, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli- che Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio- nen) (negativer Betrag) 56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) ins- 0 gesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 3.872 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 47.284 60 Gesamtrisikobetrag 167.240 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge- 25,96 92 (2) (a) samtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisi- 25,96 92 (2) (b) kobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri- 28,27 92 (2) (c) sikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min- 7,024 CRD 128, 129, 130, 133 destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für sy- stemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,500 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,024 67 davon: Systemrisikopuffer 0,000 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder 0,000 CRD 131 andere systemrelevante Institute (A-SRI) -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Ehekirchen-Oberhausen eG 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 0,00 CRD 128 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstru- 223 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, menten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das In- 70 stitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (i), 45, 48 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1), (c), 38, 48 che, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 (3) erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 1.885 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 2.025 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 0 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurtei- lungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 0 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf Internen Beurtei- lungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Aus- 0 484 (3), 486 (2) und (5) laufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (3), 486 (2) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslauf- 0 484 (4), 486 (3) und (5) regelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (4), 486 (3) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufre- 2.981 484 (5), 486 (4) und (5) gelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag -50 484 (5), 486 (4) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) -5-
Sie können auch lesen