Übersicht COVID-19- Maßnahmen auf internationaler und EU-Ebene - (Update 5. Juni 2020) - younion-FSG

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Übersicht COVID-19- Maßnahmen auf internationaler und EU-Ebene - (Update 5. Juni 2020) - younion-FSG
Übersicht COVID-19-
      Maßnahmen auf
internationaler und EU-Ebene
        (Update 5. Juni 2020)
Inhalt
(Die einzelnen Kapitel können auch direkt angeklickt werden.)

UPDATE ZUM EU-WIEDERAUFBAUPLAN ............................................................................................... 1
   1. Der 750 Milliarden schwere „Marshall-Plan“ von der Leyens ........................................................ 1
   2. EU-Kommission passt Arbeitsprogramm 2020 an........................................................................... 3
SONSTIGE MELDUNGEN ......................................................................................................................... 3
   1. EU- Kommission empfiehlt Österreich gleichberechtigten Zugang zu Bildung sicherzustellen ...... 3
   2. Europäische Kommission billigt österreichische Unternehmer-Entschädigung in Höhe von 8
   Milliarden Euro .................................................................................................................................... 4
   3. Gemeindefinanzen – Corona-Hilfspaket vorgestellt ....................................................................... 5
   4. Beschäftigungsausschuss debattiert prekäre Situation saisonaler Arbeitskräfte, entsandter
   ArbeitnehmerInnen und GrenzgängerInnen ....................................................................................... 6
   5. Auch wenn Orbán das Notstandsgesetz zurücknimmt, bleibt die Demokratie schwer beschädigt 7
   6. Ein ambitioniertes Klimagesetz für Europa ..................................................................................... 7
   7. Kommission und EIB wollen nachhaltige öffentliche Investitionen fördern ................................... 9
   8. Sozialpolitische Weichenstellungen in der Coronakrise: KommissarInnen im Austausch mit EP-
   Abgeordneten.................................................................................................................................... 10
   9. Generalanwalt empfiehlt Klage gegen Entsende-Richtlinie abzuweisen ...................................... 11
   10. Einstufung von SARS-CoV-2 in der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe ............................. 12
   11. EGB-Online-Workshop zum Thema Brexit .................................................................................. 13
   12. Freizügigkeit für EU-Arbeitskräfte nach Brexit ............................................................................ 14
   13. Konferenz über die Zukunft Europas........................................................................................... 15
   14. Zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation zum Mindestlohn ................................................. 15
UPDATE ZUM EU-WIEDERAUFBAUPLAN

1. Der 750 Milliarden schwere „Marshall-Plan“ von der Leyens

Werden die „sparsamen Vier“ zustimmen?

Mit dem Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 der EU, der ein
Konjunkturprogramm namens „Nächste Generation EU“ enthält und der bis 2024 Ausgaben in Höhe
von 750 Milliarden Euro und zusätzliche Investitionen generieren könnte, nahm das Mandat der „von
der Leyen“-Kommission letzte Woche eine neue Wende. Seit ihrer unerwarteten Ankunft in Brüssel
im Sommer 2019, als sie vom Europäischen Parlament mit einer knappen Mehrheit von neun
Stimmen gewählt wurde, zeigte die Präsidentin der Europäischen Kommission letzte Woche, dass sie
das Maß der von COVID-19 ausgelösten sozioökonomischen Krise begriffen hat. Sie schlägt vor, die
Ausgaben neu auszurichten, um die durch die Krise aufgerissenen Lücken zu füllen, indem sie ein
Gesamtbudget mit einem Umfang vorschlägt, das vor zwei Monaten noch undenkbar gewesen wäre.

MFR im Mittelpunkt der Verhandlungen

Der gewählte Ansatz, der in Rekordzeit und unter schwierigen logistischen Bedingungen vorbereitet
wurde, sucht einen Ausgleich, indem allen Beteiligten etwas gegeben wird, ohne ihre Forderungen
jedoch vollständig zu erfüllen. Der MFR wird dabei in den Mittelpunkt der europäischen Antwort auf
die schwerste sozioökonomische Krise seit der Gründung der Union gestellt. Die Entscheidung für
einen gemeinschaftsbasierten Ansatz hat zur Folge, dass die Kommission die Führung übernimmt und
das Europäische Parlament den Raum erhält, seine Rolle als Haushaltsbehörde voll wahrzunehmen.

„Für uns ist wichtig, dass nicht nur der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 in den Mittelpunkt
gestellt wird, sondern ambitionierte und zukunftsorientierte Investitionen. Eine Konsequenz der
COVID-19-Krise muss sein, in den Sozialstaat zu investieren. Weniger Agrar- und
Rüstungsinvestitionen, stattdessen mehr Förderung der beruflichen Neuorientierung von
Beschäftigten in klimafitte Berufe, aktive Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut und die
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen“, erklärt Thomas Kattnig, Mitglied
des Bundespräsidiums von younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Digitalsteuer oder Plastikabgabe für den Wiederaufbau?

Das Budget von 750 Milliarden Euro entspricht genau dem Betrag des Notankaufprogramms PEPP
der Europäischen Zentralbank (EZB). Unabhängig davon, ob es sich um einen glücklichen Zufall oder
einen bewussten Schritt handelt, scheint die Kommission die Botschaft des deutschen
Verfassungsgerichts in Karlsruhe gehört zu haben, indem sie ihre fiskalische Antwort auf das gleiche
Niveau wie die Geldpolitik festlegt. Die Kommission hat den deutsch-französischen Vorschlag
angenommen, den von der Krise am schwersten betroffenen Mitgliedstaaten 500 Milliarden Euro
ausschließlich durch Transfers zur Verfügung zu stellen. Sie ist sogar noch weitergegangen und hat
die Möglichkeit vorgeschlagen, auf freiwilliger Basis 250 Milliarden Euro in Form von sehr
langfristigen Darlehen zu gewähren, die ab 2028 zurückgezahlt werden sollen. Dies ist der Ansatz, der
von den so genannten „sparsamen Vier“ – Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Schweden –
bevorzugt wird. Und von jetzt an sollte der europäische Gesetzgeber zur Erleichterung der
Rückzahlung gemeinsam genutzter Darlehen versuchen, neue Eigenmittel (Plastik- oder
Digitalsteuern, Emissionsabgabe) einzuführen, wie es das Europäische Parlament regelmäßig in
seinen Entschließungen fordert. Letztlich knüpft der MFR-Vorschlag 2021-2027 mehr oder weniger
an die Verhandlungen an, die die EU27 im Februar abgeschlossen hatte.

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Auch die Mitgliedsländer, die von der Wirtschaft zur Dekarbonisierung am meisten betroffen sind,
wurden nicht vergessen. „Die Mittel in Höhe von 750 Milliarden Euro würden es ermöglichen
Erhöhungen vorzunehmen, die auf die Kohäsionspolitik (55 Milliarden Euro für die EU-Initiative
REACT), die ländliche Entwicklung (15 Milliarden Euro) und den ‚Just Transition Fund’ (32,5 Milliarden
Euro) ausgerichtet sind. Die umfangreichen Investitionen im Rahmen des Green Deals und eine
Förderung der sozial-ökologischen Transformation sind gerade jetzt eine Chance um sozial, gerecht
und nachhaltig aus der Krise hervorzugehen“, kommentiert Kattnig.

Europäisches Parlament mehrheitlich zufrieden

Abgeordnete fast aller politischen Gruppen begrüßten den Aufschlag der Kommission als
ambitioniert, verhältnismäßig und zukunftstauglich. Während die EVP von der "Rückkehr der
Solidarität“ sprach, machte die Fraktion der SozialdemokratInnen erneut Druck für eine Entscheidung
über den Haushalt mit qualifizierter Mehrheit statt Einstimmigkeit. Die europäische Linke zeigte sich
kritisch und prognostizierte eine erneut hohe Schuldenbelastung der Länder mit umfangreichem
Mittelbezug. Schließlich müssten die durch die Kommission geliehen Gelder auch wieder
zurückgezahlt werden, wenn auch ziemlich langfristig auf die Jahre 2028 bis 2058 verteilt.
Hinsichtlich der im Rahmen des Europäischen Semesters angekündigten Wiederaufnahmen der
Haushaltsregeln wurde vor einer „Austerität durch die Hintertür“ gewarnt. Renew Europe sprach sich
mit Verweis auf Polen und Ungarn deutlich für eine Verknüpfung des Mittelbezugs an Prinzipen der
Rechtsstaatlichkeit aus, die auch durch die Kommission vorgesehen ist.

Auch Kattnig begrüßte den ehrgeizigen Wiederaufbauplan der EU-Kommission: „Angesichts der
tiefen Rezession, mit der Europa aufgrund der Coronakrise konfrontiert ist, braucht es massive
Investitionen, die den Mitgliedstaaten, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, zum
Großteil durch direkte Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden sollen. Es ist wichtig und richtig, dass
dies in einer Weise erfolgt, die den Aufbau zusätzlicher Schulden in den EU-Mitgliedstaaten
vermeidet. Damit wird ein Kippen wichtiger Volkswirtschaften in der EU und daraus resultierender
Druck auf den Euro vermieden. Die österreichische Bundesregierung muss ihre Haltung überdenken.
Alleine schon im Interesse Österreichs.“ Die Investitionen sollen sich insbesondere auf die Stärkung
öffentlicher Dienstleistungen, der öffentlichen Gesundheitsversorgung und der Sozialschutzsysteme
konzentrieren: „Eine Sparpolitik, wie wir sie infolge der Wirtschaftskrise 2008/2009 erlebt haben,
wäre hier der absolut falsche Weg“, betont Kattnig. „Die Chance, ein sozial gerechteres und grüneres
Europa zu schaffen, das mit einer faireren Handelspolitik und einer nachhaltigeren Klimapolitik allen
Menschen ein besseres Leben bietet, darf im Rahmen der Umsetzung des präsentierten
Wiederaufbauplans keinesfalls vertan werden“, sagt Kattnig abschließend.

Der Ball liegt nun beim Rat

Ebenso äußerten sich bereits viele Staats- und RegierungschefInnen positiv zum
Kommissionsvorschlag, darunter auch Emmanuel Macron, der den deutsch-französischen Entwurf im
Vorschlag der Kommission bestätigt sieht. Auch Italien und Spanien zeigten sich zufrieden, auch
wenn der Vorschlag doch deutlich hinter dem weitreichenden Vorschlag Spaniens zurückbleibt. Ob
sich die „sparsamen Vier“ hinter dem Vorschlag versammeln können, bleibt abzuwarten.
Von österreichischen EU-Abgeordneten kann sich die Regierung jedenfalls wenig Unterstützung einer
weiteren Blockadehaltung erhoffen. Dänemark äußerte bereits Gesprächsbereitschaft, während die
Niederlande auf dem in der letzten Woche veröffentlichten Papier und der Blockade einer
Vergemeinschaftung von Schulden beharren. Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz äußerte sich
dennoch optimistisch, eine gemeinsame Einigung im Rat erzielen zu können.

Jetzt ist es an der Reihe des Ratspräsidenten Charles Michel angesichts der
Meinungsverschiedenheiten zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten und der Herausforderung die

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Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten zu leiten und zu verhandeln. Das Spiel ist noch lange
nicht gewonnen. Die nächste Diskussion über die Kommissionsvorschläge wird jedenfalls im
Rahmen der regulären Tagung des Europäischen Rates am 19. Juni 2020 stattfinden. Auch der ab
dem 1. Juli beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird in dieser Angelegenheit eine
wichtige Rolle als Vermittler zukommen. Die Kommission drängt indes auf ein rasches
Übereinkommen bis Juli dieses Jahres.

Für mehr Informationen siehe hier, hier, hier, hier und hier.

2. EU-Kommission passt Arbeitsprogramm 2020 an

Krisenmaßnamen erhalten Vorrang, Gewerkschaftsprioritäten werden aber nicht verschoben

Neben dem Wiederaufbau-Plan hat die EU-Kommission am 27. Mai auch ihr überarbeitetes
Arbeitsprogramm 2020 präsentiert. Ein im April geleakter Entwurf ließ befürchten, dass wichtige
soziale Anliegen wie die Gleichstellungsstrategie auf 2021 verschoben werden würden.
Gewerkschaftsproteste wie das ÖGB-Beschwerdeschreiben an die Kommission oder auch jenes von
younion _ Die Daseinsgewerkschaft konnten dies jedoch verhindern.

Maßnahmen, um die Wirtschaft vor dem Absturz zu bewahren, haben im neuen Arbeitsprogramm
Vorrang. Dabei geht es in erster Linie um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft (Green
Deal). Daneben setzt die Kommission auf Digitalisierungsmaßnahmen und faire Besteuerung. Ein
Aktionsplan gegen Steuervermeidung soll spätestens im vierten Quartal vorgestellt werden.

SONSTIGE MELDUNGEN

1. EU- Kommission empfiehlt Österreich gleichberechtigten Zugang zu Bildung
sicherzustellen

Fokus liegt auf Krisenmanagement während der Coronavirus-Pandemie

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Mai ihre länderspezifischen Empfehlungen 2020.
Die Empfehlungen richten sich an alle EU-Mitgliedstaaten und sollen dabei helfen, auf schon
bestehende und neue wirtschaftliche und soziale Herausforderungen zu reagieren und die zentralen
gemeinsamen politischen Ziele zu verwirklichen. Österreich wird empfohlen, in den kommenden
zwei Jahren seinen Steuermix effizienter und einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum
zuträglicher zu gestalten. Die Kommission empfiehlt zudem, dass Österreich 2020/2021 „im Einklang
mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie
wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern“. Die
in den Empfehlungen 2019 thematisierte mangelnde Einbindung der Sozialpartner Österreichs in die
Reformprozesse wurde in diesem Jahr nicht wieder erwähnt. Abzuwarten bleibt, ob die Einbindung
der Sozialpartner in Österreich auch nach der Coronavirus-Pandemie weiter anhalten wird.

Kommission veröffentlicht wirtschaftspolitischen Empfehlungen an EU-Staaten

Alle Jahre wieder legt die EU-Kommission im Mai ihre wirtschaftspolitischen Empfehlungen an die
Mitgliedstaaten vor. Die diesjährigen Empfehlungen wurden aufgrund der Coronavirus-Pandemie
überarbeitet und auf die aktuellen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten angepasst. Sie sind auf
zwei Ziele ausgerichtet: kurzfristig Abmilderung der schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen

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der Coronavirus-Pandemie; kurz- bis mittelfristig die Erreichung eines nachhaltigen und inklusiven
Wachstums, das den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den digitalen Wandel erleichtert.

Europäische Wirtschaft wurde von einem Asteroiden getroffen

„Das Coronavirus hat uns wie ein Asteroid getroffen und in der europäischen Wirtschaft ein
kraterartiges Loch hinterlassen“, beschrieb der Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis in der
anschließenden Pressekonferenz die aktuelle Situation der europäischen Wirtschaft. Es gehe jetzt in
Europa unmittelbar darum, in die Gesundheitssysteme zu investieren und Arbeitsplätze und Firmen
zu schützen. Sobald die Europäische Union aber in eine Erholungsphase komme, müsse der
Schwerpunkt eine gemeinsame Strategie für nachhaltiges Wachstum sein, das niemanden
zurücklasse, so Dombrovskis.

EGB begrüßt Flexibilität der EU- Kommission

Die zuständige politische Sekretärin des EGB, Liina Carr, warnte: „Die Entscheidungen der
Europäischen Kommission, die EU-Haushaltsregeln für die Mitgliedsstaaten auszusetzen und keine
Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten sind notwendig und angemessen, und das nicht
nur aufgrund der aktuellen Krise. Es darf keine Rückkehr zu den katastrophalen Sparmaßnahmen
geben, die nach der Finanzkrise von 2008 ergriffen wurden, nicht jetzt, nicht nachdem die Krise
vorbei ist und nicht nachdem eine Erholung der Wirtschaft stattgefunden hat.“

Für mehr Information siehe hier, hier und hier.

2. Europäische Kommission billigt österreichische Unternehmer-
Entschädigung in Höhe von 8 Milliarden Euro

EU-Beihilfenrecht steht nationalen Rettungsmaßnahmen nicht im Wege

Die Corona-Krise macht Ausnahmen von den normalen EU-Beihilfenregelungen notwendig.
Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich von Einbußen, die auf die Pandemie
zurückzuführen sind, sind aus Sicht der EU-Kommission grundsätzlich gerechtfertigt und werden im
Eilverfahren geprüft.

Am 24. Mai hat die Kommission ihr grünes Licht für die 8 Milliarden Euro umfassende österreichische
Entschädigungsinitiative für Unternehmen gegeben. Wettbewerbskommissarin Vestager erklärte
dazu: „Diese mit 8 Milliarden Euro ausgestattete Regelung ermöglicht es Österreich, Unternehmen
aller Sektoren für Einbußen‚ die sie infolge des Ausbruchs des Coronavirus erleiden, zumindest
teilweise zu entschädigen. Wir bemühen uns in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten um
Lösungen, wie Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten im Einklang mit den EU-
Beihilfevorschriften unterstützt werden können.“

Das Thema ist für die Kommission brisant. Finanzminister Blümel hatte sich Mitte April dafür
ausgesprochen, das EU-Beihilfenrecht ganz auszusetzen, da es die Bundesregierung hindern würde,
der heimischen Wirtschaft ausreichend unter die Arme zu greifen. Mit der gestrigen Entscheidung
dürften diese Bedenken ausgeräumt sein. Schon zuvor hatte die Kommission das Hilfspaket der
österreichischen Bundesregierung für Unternehmen in der Coronavirus-Krise im Umfang von 15
Milliarden Euro sowie spezielle Hilfen für Klein- und Mittelbetriebe von bis zu 500.000 Euro pro
Unternehmen genehmigt.

Für mehr Information.

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3. Gemeindefinanzen – Corona-Hilfspaket vorgestellt

In der Pressekonferenz des Bundeskanzlers, Vizekanzlers, Finanzministers, Gemeindebundes,
Städtebundes und der LH-Konferenz am 25. Mai wurde das Corona-Hilfspaket für Gemeinden
vorgestellt. Ziel des Pakets ist es, die regionale Wirtschaft durch Förderungen anzukurbeln und so
den essentiellen wirtschaftlichen Beitrag, der durch Städte und Gemeinden geleistet wird, zu
unterstützen.

Das Paket beinhaltetet 1 Mrd. Euro bis zum 31. Dezember 2021. Durch dieses Hilfspaket werden
bestehende und zukünftige Projekte mit 50% gefördert. Zuschüsse sind für Neubauten, Sanierungen
etc. in folgenden Bereichen möglich: Kindertageseinrichtungen und Schulen, Einrichtungen für die
Betreuung von Senioren und behinderten Personen, Barrierefreiheit, Sportstätten und
Freizeitanlagen, Ortskern-Attraktivierung, öffentlicher Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen),
Schaffung von öffentlichem Wohnraum und Gemeinschaftsbüros, Sanierung (z.B. thermisch) und
Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde, Energieeinsparungen und Straßenbeleuchtung
Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dächern, Abfallentsorgungsanlagen und
Abfallvermeidung, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen, Breitband-Ausbau,
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

Die Aufteilung auf die einzelne Gemeinde erfolgt nach einem Mischschlüssel aus EinwohnerInnenzahl
und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel. Mindestens 20% der Mittel sollen für ökologische
Maßnahmen verwendet werden. Im Gegensatz zum letzten Kommunalinvestitionspaket werden statt
25% nun 50% gefördert und neben zukünftig geplanten Projekten dürfen auch bereits bestehende
Projekte eingereicht werden. Als neue Projekte gelten Projekte aus dem Zeitraum zwischen dem 1.
Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Bei laufenden Projekten ist der der 1. Juni 2019 Stichtag.
Eingereicht werden können Projekte vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021. Die Abrechnung findet
bis spätestens 31. Jänner 2024 statt. Als Beispiel für die Dimensionen der Förderung wurden 200.000
Euro als Fördermaximum für eine 2.000-EinwohnerInnen-Gemeinde wie Silian, 4,5 Mio. Euro für eine
40.000-EinwohnerInnen-Stadt wie Steyr oder 238 Mio. Euro für Wien gebracht. Das Gesetzespaket
soll noch diese Woche im Nationalrat eingebracht und vor dem Sommer beschlossen werden.
Die Abwicklung der Förderung findet über die Bundesbuchhaltungsagentur statt.

Umfang klingt im Fernsehen gut, geht aber an den realen Bedürfnissen weit vorbei

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, stellt klar, dass das
präsentierte Gemeindepaket die Krise der Städte und Kommunen nicht löst: „Die Coronakrise hat die
Städte und Gemeinden mit voller Wucht getroffen. Die Kommunalsteuer fällt aus, Expertinnen und
Experten sprechen von einem Finanzbedarf von rund 2 Milliarden Euro allein im heurigen Jahr. Da
klingt ein Paket von einer Milliarde vielleicht im Fernsehen gut. Aber an den realen Bedürfnissen geht
das weit vorbei. Finanzminister Gernot Blümel hat uns enttäuscht, die Regierung muss nachbessern“,
kritisierte Meidlinger.

„Die Bediensteten der Städte und Kommunen waren und sind während der Coronakrise ein Fels in
der Brandung. Da reicht es nicht aus, einzelnen Gemeinden gerade noch den laufenden Betrieb zu
ermöglichen. Zunächst einmal müssen ihnen ihre finanziellen Ausfälle abgegolten werden. Dann
braucht es genügende Mittel für anständige Budgets, die Neuaufnahmen und gute Löhne für das
Personal ermöglichen“, sagte Meidlinger.

„Wir werden außerdem genau aufpassen, dass es bei der Vergabe des Hilfspakets fair und gerecht
zugeht. Hier braucht es Nachvollziehbarkeit und Transparenz und keine Unterscheidung von politisch
genehmen Kommunen und solchen, wo die politischen Mehrheiten manchem vielleicht ein Dorn im
Auge sind“, schloss Meidlinger.
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Gemeinden und Städte als kräftiger Motor für die lokale und regionale Wirtschaft

Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, ergänzte:
„Das Gemeindepaket sollte das umsetzen, was ExpertInnen auch auf europäischer Ebene fordern.
Denn jeder Cent, der in Gemeinden investiert wird, kommt direkt bei den Menschen an. Gemeinden
und Städte sind ein kräftiger Motor für die lokale und regionale Wirtschaft. Das zeigen auch viele
internationale Beispiele. Wir brauchen in Europa keine Sparpolitik am Rücken der BürgerInnen,
sondern einen Schutzschirm, Investition und Zugang für Städte und Gemeinden zu den EU-Fonds.“

Für mehr Information.

Siehe auch: Resolution der Vorsitzendenkonferenz von younion _ Die Daseinsgewerkschaft
betreffend die Auswirkungen der COVID-19-Krise und die daraus abzuleitenden
Maßnahmenschwerpunkte

4. Beschäftigungsausschuss debattiert prekäre Situation saisonaler
Arbeitskräfte, entsandter ArbeitnehmerInnen und GrenzgängerInnen

Desaströse Arbeitsverhältnisse auf vielen deutschen Schlachthöfen

Über die teilweise katastrophale Situation saisonaler Arbeitskräfte wurde in den letzten Wochen
immer wieder in den europäischen Tageszeitungen berichtet. Am 27. Mai debattierte das EU-
Parlament mit Sozialkommissar Nicolas Schmit und der kroatischen Ratspräsidentschaft über die
Situation dieser ArbeitnehmerInnen während der aktuellen Corona-Pandemie. Es geht um die
prekäre Situation von möglicherweise Hunderttausenden von Grenz- und SaisonarbeiterInnen in der
EU und wie diese ArbeitnehmerInnen – die meist in den kritischen Sektoren der Mitgliedstaaten
arbeiten – während der Pandemie geschützt werden können. In Deutschland wurde erst vor kurzem
der erste Corona-Todesfall eines Erntehelfers bekannt, der an COVID-19 erkrankt war. In der Kritik
stehen auch die desaströsen Arbeitsbedingungen und die Unterbringung dieser ArbeitnehmerInnen,
seit Tagen kursieren auch wieder einmal die Bilder der miserablen Situation der ArbeiterInnen auf
vielen deutschen Schlachthöfen.

Leitlinien der EU-Kommission müssen von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden

ArbeitnehmerInnen aus Rumänien und anderen osteuropäischen Mitgliedstaaten stellen auf
landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland, Frankreich und anderen Mitgliedstaaten wichtige
Arbeitsleistung zur Verfügung und sorgen für die Ernährungssicherheit in ganz Europa. Menschen aus
der Slowakei bieten in Österreich und anderen Mitgliedstaaten Sozial- und Langzeitpflegedienste für
ältere Menschen an. Die Europäische Kommission hat vor ein paar Wochen Leitlinien herausgegeben,
um sicherzustellen, dass mobile ArbeitnehmerInnen in der EU, die im Kampf gegen COVID-19 als
kritische ArbeitnehmerInnen gelten, ihren Arbeitsplatz erreichen können. Der Agrar- und
Ernährungssektor ist ein Schlüsselsektor, der in diesen Leitlinien enthalten ist, insbesondere in Bezug
auf die SaisonarbeiterInnen. Damit die EU-weiten Lieferketten weiterhin funktionieren können,
wurde nochmals festgehalten, dass Mitgliedstaaten unverzüglich alle relevanten Übergangsstellen an
Binnengrenzen innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes als sogenannte „Green Lane“-
Übergangsstellen zu benennen. Diese Übergangsstellen sollten für alle Frachtfahrzeuge offen sein
und der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als
15 Minuten dauern.

ArbeitnehmerInnenrechte müssen auch in Corona-Zeiten gelten und durchsetzbar sein

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Der Sozial-und Beschäftigungskommissar Schmit machte in seinem Schlussstatement nochmals
deutlich, dass die von der EU-Kommission veröffentlichten Leitlinien die Rechte dieser
ArbeitnehmerInnen nur erneut zusammenfassen. Diese Rechte gelten und können bzw. dürfen nicht
in Frage gestellt werden. Es ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Durchsetzung dieser Rechte
sicherzustellen, so Schmit abschließend.

Für mehr Information.

5. Auch wenn Orbán das Notstandsgesetz zurücknimmt, bleibt die
Demokratie schwer beschädigt

Systematische Angriffe auf Rechtsstaat ahnden – EU-Mittel an Einhaltung von Grundrechten
knüpfen!

„Unter dem Deckmantel vermeintlicher Corona-Maßnahmen hat sich der ungarische Premierminister
Orbán über das Parlament eine unbeschränkte Verordnungsmacht geholt – es ist de facto zu einer
Selbstausschaltung des Parlamentes gekommen. Wenn nun diese umstrittenen Sondervollmächte
aufgrund der massiven internationalen Kritik ein Ende finden, ist das zwar wichtig, aber die
ungarische Demokratie wurde schwer beschädigt. Unklar bleibt bisher, ob die in der Zeit der Geltung
des Notstandsgesetzes erlassenen Verordnungen wie zum Beispiel ein umfassendes
Demonstrationsverbot oder eine Aufweichung des Datenschutzes weiter in Geltung bleiben oder
gemeinsam mit dem Notstandsgesetzt wieder in der Versenkung verschwinden, was natürlich zu
hoffen, aber kaum anzunehmen ist", sagt SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath.

„Um die Grundrechtesituation in Ungarn stand es schon vor der Corona-Krise nicht gut, aber jetzt
wurde die Situation verschärft. Mit dem Fake-News Gesetz werden sowohl JournalistInnen und
Opposition als auch BürgerInnen massiv eingeschränkt. Dieses Gesetz bleibt ein heftiger Angriff auf
die freie Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien, die für eine Demokratie essentiell
sind“, betont Vollath und ergänzt: „Orbán betreibt seit Jahren ein gefährliches Doppelspiel und die
systematische Aushöhlung von Grundrechten. In der EU dürfen aber Demokratie und Rechtsstaat nie
verhandelbar sein. Deshalb ist es dringend notwendig, im zukünftigen Budget endlich die Auszahlung
von EU-Geldern an die Einhaltung von Grundwerten zu knüpfen. Gut, dass die EU-Kommission hier
auf der richtigen Seite steht, denn die Europäische Union ist eine Wertgemeinschaft und ihre Werte
müssen auch durchsetzungsfähig sein.“

6. Ein ambitioniertes Klimagesetz für Europa

Anfang März 2020 präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag zu einem europäischen
Klimagesetz. Die Arbeiterkammer spricht sich für ein ambitioniertes Gesetz aus, das den effektiven
Kampf gegen die Klimakrise und einen sozial gerechten Übergang hin zu einem klimaneutralen
Europa ermöglicht.

Europa atmet durch. Die meisten Länder scheinen die Pandemie in den Griff bekommen zu haben,
die Zahl der Infektionen ist größtenteils rückläufig. Manchen scheint, das Schlimmste wäre
überstanden. Die rasante Ausbreitung des Virus hat der Welt in eindrucksvoller Weise aufgezeigt, wie
gravierend sich solche Krisen auf alle Lebensbereiche auswirken können. Das könnte unter
Umständen dazu beitragen, das öffentliche und politische Bewusstsein für den Kampf gegen eine
andere Krise zu stärken – die Klimakrise. Die Internationale Energieagentur geht momentan davon
aus, dass die CO2-Emissionen im Zuge der Corona-Krise in diesem Jahr um rund 8 % zurückgehen und
in etwa das Niveau von vor zehn Jahren erreichen werden. Damit wäre der Rückgang sechsmal so
hoch wie nach der Finanzkrise. Der Vergleich mit der Finanzkrise zeigt allerdings auch, dass die
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Menge der CO2-Emissionen im Jahr 2010 wieder in die Höhe schoss. Um eine ähnliche Entwicklung
nach der aktuellen Krise zu vermeiden und einen „grünen“ Wiederaufbau Europas zu ermöglichen,
müssen bereits jetzt die entsprechenden Schritte gesetzt werden.

Der Vorschlag der Kommission
Der Vorschlag der Kommission zum Klimagesetz wurde bereits vor dem Ausbruch der Corona-Krise
präsentiert. Das Gesetz soll laut Kommission dazu beitragen, „die Bedingungen für einen wirksamen
und fairen Übergang klar festzulegen, für Vorhersagbarkeit für Investoren zu sorgen und
sicherzustellen, dass der Übergang unumkehrbar ist“. Als zentrale Inhalte sieht der Entwurf die
verbindliche Festschreibung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050, das potentielle Nachschärfen
beim Treibhausgasziel für 2030 sowie spezielle Befugnisse für die Kommission bei der Festlegung von
Zwischenzielen und Zielpfaden – also der angestrebten Entwicklung der Menge der
Treibhausgasemissionen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – vor. Es besteht kein Zweifel daran,
dass die sogenannte Dekarbonisierung – also der weitgehende Ausstieg aus den fossilen
Energieträgern – weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringen
wird. Im Sinne eines gerechten Übergangs muss aus Sicht der AK sichergestellt werden, dass die
klimapolitischen Erfordernisse ernst genommen werden und die Maßnahmen gleichzeitig nicht zu
Lasten der ArbeitnehmerInnen – speziell in den besonders betroffenen Branchen – gehen.

Um die breite gesellschaftliche Akzeptanz sicherzustellen, die für das Erreichen der klima- und
energiepolitischen Ziele notwendig ist, müssen unbedingt die sozialen und verteilungspolitischen
Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmen berücksichtigt werden. Im Austausch mit den
ArbeitnehmerInnen sollen gesellschaftliche und beschäftigungspolitische Auswirkungen beobachtet
und die Maßnahmen an die entsprechenden Erkenntnisse angepasst werden. Hier gilt es
dementsprechend auch, die Sozialpartner stärker in die Beratungen auf EU-Ebene einzubeziehen.
Auch der Sicherung der Energieversorgung kommt, als Leistung der Daseinsvorsorge, eine
wesentliche Rolle zu. Eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik darf nicht zu einer Zwei-Klassen-
Energie-Gesellschaft führen, in der sich etwa nur BesserverdienerInnen Photovoltaik-Anlagen und
Nullenergiehäuser im Grünen leisten können.

Investitionen von zentraler Bedeutung
Will man die selbstgesteckten Vorgaben und Klimaziele erreichen oder bei diesen sogar
nachschärfen, braucht es eine massive Ausweitung der öffentlichen Investitionen. Unter anderem
muss in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, in erneuerbare Energien sowie in die Bereiche
Forschung und Entwicklung investiert werden. Restriktive Fiskalregeln könnten die Dekarbonisierung
hingegen bremsen. Dementsprechend muss es den Mitgliedsstaaten auch nach der Coronakrise
möglich sein, klimarelevante, ökologische und soziale Investitionen zu tätigen, ohne die EU-
Fiskalregeln zu verletzen – die AK fordert daher bereits seit langem eine goldene Investitionsregel um
dies zu ermöglichen. Die Festlegung der Zwischenziele und Zielpfade bis 2050 ist eine Entscheidung
von besonderer Tragweite und sollte dementsprechend im Rahmen des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das EU-Parlament und der
Rat entsprechend in die Entscheidung eingebunden sind.

Investitionsabkommen untergraben klimapolitische Bemühungen
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen aus Sicht der AK die klimapolitischen Vorgaben
auch hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit anderen Politikfeldern geprüft werden. Zur Sicherstellung
einer Kohärenz zwischen der EU-Investitionspolitik und dem Ziel des Vorschlags zum Klimagesetz sind
aus Sicht der AK eine Reihe von Maßnahmen notwendig. So sind überschießende
Entschädigungszahlungen an Unternehmen im Rahmen des notwendigen Ausstiegs aus fossilen
Energieträgern – etwa an die BetreiberInnen von Kohlekraftwerken – zu unterbinden. In diesem
Zusammenhang sind auch Sonderklagerechte für InvestorInnen (ISDS) abzuschaffen, wie sie etwa der
Energiecharta Vertrag (ECV) einräumt. Auf Basis des ECV klagt beispielsweise der Energiekonzern

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„Uniper“ die Niederlande vor einem privaten Schiedsgericht, weil diese sich zum Kohleausstieg
entschlossen haben. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagt Deutschland auf Grund des
Atomaussteigs auf über 4,4 Milliarden Euro. Obwohl die Kommission seit Jahren auf die
Unvereinbarkeit von ISDS-Klagen innerhalb der EU hinweist und auch der EuGH im Fall „Achmea“ ein
richtungsweisendes Urteil gefällt hat, beharren private Schiedsgerichte auf Basis von Verträgen wie
dem ECV weiter auf ihre Zuständigkeit. Das zeigt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 mit
einem Vertrag wie dem ECV nicht zu erreichen sein wird und die in ihm enthaltenen Schutzstandards
und Sonderklagerechte für InvestorInnen ersatzlos gestrichen werden müssen.

Neuausrichtung der EU-Handelspolitik
Der internationale Handel trägt mit seinen weltweit verzweigten Wertschöpfungsketten und den
langen Transportwegen, die damit verbunden sind, wesentlich zur weiteren Erhöhung der
Treibhausgasemissionen bei. Wenn verhindert werden soll, dass die Handelsregeln im Widerspruch
zum Klimaschutz stehen oder gar die Bestrebungen des Grünen Deals unterwandern, muss sich die
EU-Handelspolitik einer Neuausrichtung unterziehen. Nachhaltigkeitskapitel in Handelsabkommen
müssen mit einem Durchsetzungsmechanismus ausgestattet werden, um Verstöße gegen
internationale Sozialstandards sanktionieren zu können. Für alle Handelsabkommen muss die
Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris als Voraussetzung gelten – bisher ist das in keinem
einzigen Vertrag der Fall. Um unerwünschte Auswirkungen des Handels auf die
Klimaschutzbestrebungen zu verhindern, muss das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) um einen
Mindestpreis und einen Grenzausgleich (Border Carbon Adjustment) erweitert werden. Außerdem
sollte eine abgeschlossene Folgenabschätzung und Wirkungsanalyse die Voraussetzung für die
Aufnahme von Verhandlungen über Handelsabkommen sein und das WTO-Regelwerk an die
Anforderungen des Kampfs gegen die Klimakrise angepasst werden.

Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier: Europäisches Klimagesetz
AK EUROPA: Kommission stellt Klimagesetz vor
AK EUROPA: Green Deal – Quo vadis?
AK EUROPA Factsheet zur Coronakrise: Was haben die EU-Institutionen getan?
A&W Blog: Der europäische Grüne Deal – aus dem Corona-Lockdown in eine klimaneutrale EU!

7. Kommission und EIB wollen nachhaltige öffentliche Investitionen fördern

Initiative soll bis zu 30 Milliarden Euro mobilisieren

Unter Beteiligung der Europäischen Investitionsbank (EIB) will die EU-Kommission Regionen, die
besonders von Kohle- und anderen umweltschädlichen Industrien abhängig sind, umrüsten. Dafür
hat sie am 27. Mai ihren Plan für eine Darlehensfazilität vorgestellt, der noch von EU-Parlament und
Rat genehmigt werden muss. Das Instrument soll 1,5 Mrd. EUR für Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt
und ein Darlehensvolumen aus Eigenmitteln der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 10 Mrd.
Euro umfassen. Die Kommission erwartet, dass dadurch Investitionen in Höhe von 25 Mrd. bis 30
Mrd. Euro mobilisiert werden könnten.

Die Fazilität soll allen Mitgliedstaaten offenstehen. Mittel können für Projekte beantragt werden, die
folgende Kriterien erfüllen:

       Die Projekte müssen Gebieten zugutekommen, die in einem genehmigten
        gebietsspezifischen Plan für einen gerechten Übergang ausgewiesen sind;
       die Projekte erhalten im Rahmen der Fazilität ein EIB-Darlehen und
       die Projekte generieren keine ausreichenden Markteinnahmen.

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Zu den begünstigten Bereichen gehören Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Fernwärmenetze,
öffentlicher Verkehr, Energieeffizienzmaßnahmen und soziale Infrastruktur sowie andere Projekte,
von denen die Gemeinschaften in den betroffenen Regionen unmittelbar profitieren und mit denen
die sozioökonomischen Kosten des Übergangs zu einem klimaneutralen Europa bis 2050 verringert
werden können.

Hintergrund

Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor ist die dritte Säule des „Mechanismus für einen
gerechten Übergang“. Die beiden anderen Fördertöpfe sind der Fonds für einen gerechten Übergang,
für den im Jänner ein Vorschlag vorgelegt wurde, sowie Förderungen im Rahmen von „InvestEU“, die
private Investoren anlocken sollen. Die drei Säulen sollen laut Kommission bis 2027 insgesamt
Investitionen in Höhe von 150 Mrd. Euro mobilisieren.

Für mehr Information siehe hier und hier.

8. Sozialpolitische Weichenstellungen in der Coronakrise: KommissarInnen im
Austausch mit EP-Abgeordneten

Die Coronakrise verstärkt bereits bestehende Ungleichheiten der Gesellschaft – sei es die Lage der
Frauen und Minderheiten oder die Situation für entsandte ArbeitnehmerInnen und
SaisonarbeiterInnen. Der Wiederaufbau sollte daher nicht nur ein grüner und digitaler sein,
sondern auch sozial gerecht, wie die EU-KommissarInnen Helena Dalli und Nicolas Schmit
betonten.

Der EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit versicherte am 26. Mai dem EP-Ausschuss für Arbeit und
soziale Angelegenheiten (EMPL), dass sich an den Agenden der Kommission im sozialen Bereich auch
angesichts der Corona-Krise nichts ändere. Insbesondere die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
werde ein Schlüsselelement des Wiederaufbaus sein und die Jugendgarantie noch im laufenden 2.
Quartal 2020 präsentiert. Die Arbeit an der Mindestlohninitiative wird ebenso fortgesetzt – nächste
Woche werde der 2. Konsultationsprozess starten. Der Kommissionsvorschlag dazu wird noch
im letzten Quartal des Jahres 2020 präsentiert werden. Eine mögliche Initiative zu einem
Mindesteinkommen werde Thema der kommenden deutschen Ratspräsidentschaft (Juli bis
Dezember 2020) sein.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sprachen sich darüber hinaus für eine verstärkte
Unterstützung von ökonomisch Schwächeren aus. So wurde etwa ein EU-Rahmen für die nationalen
Strategien für Wohnungslose und eine umfassende Armutsbekämpfungsstrategie von MEP Katrin
Langensiepen (Grüne) gefordert. Kritik erfolgte von MEP Agnes Jongerius (S&D) angesichts des am
27. Mai 2020 stattfindenden Luftfahrtgipfels, zu dem – wie bereits bei den letzten Flugfahrtsgipfeln –
lediglich die Industrie, nicht aber die Gewerkschaften eingeladen wurden.

Erhöhte Vulnerabilität von Frauen …
Die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, folgte letzte Woche gleich der Einladung von
zwei Ausschüssen – die des EMPL sowie des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung
(FEMM). Die Kommission prüfe ihr zufolge die geschlechterspezifischen Auswirkungen der Krise.
Bereits jetzt zeigt sich laut dem Europäischen Institut für Geschlechtergleichheit (EIGE), dass Frauen
zwar vermehrt in systemrelevanten Berufen arbeiten und von den Folgen der Krise negativer
betroffen sind, aber im Entscheidungsprozess über Krisenpolitiken unterrepräsentiert sind. In Bezug
auf den Anstieg der Gewalt an Frauen rief die Kommissarin abermals die Mitgliedstaaten auf,
verstärkt Opferschutzmaßnahmen zu setzen. Evelyn Regner, Vorsitzende des FEMM, forderte

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weiters, dass „die Hälfte der Mittel aus dem Wiederaufbaufonds Frauen zugutekommen [müsse],
denn sie sind es, die die Hauptlast der Coronakrise tragen“ und verwies dabei auf die dazu laufende
Petition.

... und Minderheiten
Auch Minderheiten und ältere Menschen geraten angesichts der Krise verstärkt unter
gesundheitlichen und ökonomischen Druck. Letzte Woche (Anm.: 18. Mai) unterzeichnete Helena
Dalli mit den Vize-KommissionspräsidtentInnen Joseph Borell und Vera Jourová die gemeinsame
Erklärung der UNO für die Rechte von Menschen mit Behinderung, welche sich angesichts der Krise
oftmals in einer besonders vulnerablen Situation befinden. Die Kommission arbeite laut Dalli
weiterhin an einer ehrgeizigen Strategie für Personen mit Behinderungen ab 2021. Abgeordnete des
FEMM-Ausschusses verwiesen außerdem auf den Handlungsbedarf angesichts LGBTIQ+ feindlicher
Politiken in Ungarn und Polen und auf Beobachtungen von Altersdiskriminierungen im
Gesundheitszugang. Helena Dalli betonte gegenüber den Abgeordneten, dass sowohl die LGBTIQ+
und die Roma-und-Sinti-Strategie, als auch die verpflichtende Maßnahme zu Lohntransparenz wie
geplant bis Jahresende 2020 vorgelegt werden. Zuvor stand eine Verschiebung im Raum, gegen
welche sich auch AK Präsidentin Renate Anderl mit einem Schreiben an Kommissarin Dalli stark
gemacht hatte.

Erschwerter Arbeitsstart auch für die ELA
Den EMPL-Ausschuss besuchte letzte Woche ebenso Jordi Curell, interimistischer Geschäftsführer
der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und diskutierte mit den Abgeordneten über die prekäre
Situation der entsandten ArbeitnehmerInnen und SaisonarbeitnehmerInnen in der gegenwärtigen
Krise. Die Verbesserung des Informationsaustausches ist eine der Prioritäten der ELA. Die ELA drängt
hier auf die Gewährleistung des Informationszugangs für alle ArbeitnehmerInnen. Corell verweist
hier auch auf die Wichtigkeit, mögliche Sprachbarrieren von Entsendeten zu berücksichtigen und
Informationen über die Arbeitsrechte in diversen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Weiters wurde
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in welcher Good-Practice-Beispiele ausgetauscht werden, wie
entsandte ArbeitnehmerInnen am besten über ihre Rechte informiert werden können. Die ELA
arbeitet auch an koordinierten, grenzübergreifende Arbeitsinspektionen. Diese sind durch die
aktuellen Reisebeschränkungen jedoch nur schwer durchzuführen, weswegen aktuell Überlegungen
stattfinden, wie Kontrollen auch in Zeiten der COVID-19-Krise stattfinden können. Von den
Abgeordneten wurde neben anderen Beispielen auch die Situation in der deutschen
Schlachtindustrie thematisiert, in welcher die Ausbeutung von LeiharbeiterInnen aus
osteuropäischen Ländern System hat. Aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung sind die
Missstände offenkundig geworden. Die hohe Prekarität der ArbeiterInnen spiegelt sich im fehlenden
Gesundheitsschutz und unmenschlichen Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen wieder.

Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Grenzübergreifend systemrelevant: Nachholbedarf bei Regelungen für mobile
ArbeitnehmerInnen
AK EUROPA: Häusliche Gewalt in der Coronakrise
Europäische Kommission: Aktualisiertes Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 – Annex

9. Generalanwalt empfiehlt Klage gegen Entsende-Richtlinie abzuweisen

Polen und Ungarn gegen Gleichstellung entsandter ArbeitnehmerInnen

Die Änderungsrichtlinie aus 2018 zur Entsenderichtlinie hat klargestellt: Die arbeitsrechtlichen
Schutzbestimmungen des Empfängerstaates gelten auch für entsandte ArbeitnehmerInnen. Bei
Entsendungen über 12 Monate darf es grundsätzlich gar keine abweichenden Arbeitsbedingungen
geben.
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Polen und Ungarn sehen dadurch die Dienstleistungsfreiheit verletzt, sie haben vor dem EuGH eine
Nichtigkeitsklage gegen die Änderungsrichtlinie eingebracht. „Zu Unrecht“, findet EuGH-
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona. In seinem Schlussantrag empfiehlt er den EuGH-Richtern,
die Klage abzuweisen.

Die Schlussanträge sind ein guter Indikator für EuGH-Entscheidungen, in mehr als ¾ der Fälle
entsprechen die Urteile der Empfehlung.

Die Empfehlung des Generalanwalts ist in Bezug auf den Ausgang der Rechtssache positiv, da eine
erfolgreiche Klage das System der EU-Entsendungen komplett durcheinanderbringen und entsandte
ArbeitnehmerInnen zu ArbeitnehmerInnen 2. Klasse degradieren würde.

Generalanwalt stellt sich nicht hinter Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“

Heikel ist jedoch die Argumentation. Als wesentlichen Grund für seine Empfehlung nennt der
Generalanwalt die bestehenden Möglichkeiten, die örtlichen Löhne zu unterbieten:

Konkret heißt es im Schlussantrag:

„Auch einige Bestandteile des Lohns entsandter Arbeitnehmer seien weiterhin von denen des Lohns
einheimischer Arbeitnehmer verschieden, so dass Ungleichheiten beim tatsächlichen Lohn, die die
beiden Arten von Arbeitnehmern bezögen, nicht beseitigt seien.

Aus dem gleichen Grund ist der Generalanwalt der Ansicht, dass auch die Wettbewerbsvorteile der
Unternehmen aus Ländern der Union mit niedrigeren Arbeitskosten, die Arbeitnehmer in
Mitgliedstaaten mit höheren Arbeitskosten entsendeten, nicht vollständig beseitigt seien.“

10. Einstufung von SARS-CoV-2 in der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe

Vorletzte Woche debattierte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten darüber,
wie SARS-CoV-2 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer klassifiziert werden kann. Die Mitglieder des Ausschusses beschäftigten sich dabei
gemeinsam mit der EU-Kommission über die Einstufung des Virus als zweitgefährlichste Kategorie
biologischer Arbeitsstoffe.

EGB hatte strengere Klassifizierung gefordert

Am 3. Juni legte die Europäische Kommission dann ihren Vorschlag für die Aktualisierung der
Richtlinie Parlament und Rat zur Zustimmung vor. Die Richtlinie 2000/54/EC legt unter anderem,
abhängig von der Risikoeinstufung, die grundsätzlichen Arbeitgeberpflichten in Bezug auf
Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz fest. COVID-19 soll in die Gruppe 3 von 4 fallen.

Der EGB hatte die Einstufung in Gruppe 4 gefordert – Definition:
„biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 4 sind Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen
hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der
Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder
Behandlung nicht möglich“.

Der stellvertretende Generalsekretär des EGB, Per Hilmersson, warnte:

„Angesichts der beispiellosen Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ist es schwer zu verstehen,

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warum die Europäische Kommission darauf besteht, dass das Virus nicht in die Kategorie mit dem
höchsten Risiko eingestuft wird.

Wir alle sind für eine rasche, sichere Rückkehr zur Arbeitsnormalität, aber damit dies geschieht,
müssen die nationalen Regierungen neue Pläne für die Sicherheit am Arbeitsplatz aufstellen, um eine
zweite Welle von Covid-19 zu verhindern.

Die Kommission würde den Mitgliedstaaten die völlig falsche Botschaft übermitteln, indem sie COVID-
19 nicht in die höchste Gefahrenkategorie einordnet.“

Für mehr Information siehe hier, hier, hier und hier.

11. EGB-Online-Workshop zum Thema Brexit

In einem vom EGB organisierten Online-Workshop, diskutierten am 28. Mai die
Gewerkschaftsvorsitzenden Francis O’Grady (TUC), Patricia King (ICTU) und Reiner Hoffmann (DGB)
über die laufenden Brexit-Nachverhandlungen.

O‘Grady: Boris Johnson meint Drohungen ernst

Francis O’Grady versuchte zu Beginn, die schwer nachvollziehbare Sturheit der britischen
VerhandlerInnen zu erklären. Ihr zu Folge interessieren Boris Johnson wirtschaftliche Auswirkungen
nicht, Machtpolitik ist für ihn entscheidend. Er will als der Premierminister in die Geschichte
eingehen, der den Brexit durchgezogen hat. Seine Drohungen, einen ungeordneten Austritt in Kauf
zu nehmen, sind absolut ernst zu nehmen.

Der TUC ist auf alle möglichen Szenarien vorbeireitet: No-Deal, Deal ohne ArbeitnehmerInnen-
Schutzstandards oder, dass sich die EU mit einem verpflichtenden, sozialen Level-Playing-Field
durchsetzt.

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Verhandlungen aus?

Die Coronakrise wäre eine nachvollziehbare Rechtfertigung für eine Fristverlängerung (31. Dezember
2020). Die Gewerkschaften müssen dafür offen sein, denn im No-Deal-Szenario leiden die
ArbeitnehmerInnen am meisten. Sorgen bereitet ihr deshalb ein latenter Hang zur Schadenfreude in
der Labour Party. Für viele gilt: Johnson hat das Desaster provoziert, er soll die Verantwortung
tragen.

Den EU-VerhandlerInnen kommt die wirtschaftliche Schwäche des engen UK-Verbündeten USA zu
Gute. Präsident Trump wird sicher mehr und mehr auf Protektionismus setzen, die EU gewinnt als
Handelspartner zusätzlich an Bedeutung

King: EU ist einziger Motor für Sozialpolitik in Irland

Patricia King sprach als ICTU-General-Sekretärin für ArbeitnehmerInnen der Republik Irland sowie für
nordirische ArbeitnehmerInnen, der Gewerkschaftsbund organisiert beide Regionen.

Für die irische Insel wird der Brexit extrem schwierig. Wirtschaft, Infrastruktur, Elektrizität etc. sind
miteinander verschmolzen.

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Die EU ist der einzige Faktor, der Sozialpolitik vorantreiben kann. Deshalb sind die Erwartungen oft
hoch und Enttäuschungen, etwa über den Social Pillar, wiegen umso schwerer. Aktuell ist die
Bevölkerung sehr EU-kritisch, sie erinnert sich noch an Austeritätsmaßnahmen in der letzten Krise.
Die Iren fühlen sich als machtloser Spielball in den Brexit-Verhandlungen. Keine der
Verhandlungsseiten scheint einen Plan B zu haben. Ungeduld deutet sich an bei den EU-
VerhandlerInnen, es besteht die Befürchtung, dass auf Irland vergessen wird. Irland profitiert enorm
von der EU, aber ist auch Abhängig vom Vereinigten Königreich.

Die IrInnen und NordirInnen haben am allermeisten zu verlieren. Nordirland könnte ein „industrial
wasteland“ werden, das könnte sich zu einer Bedrohung für den Frieden entwickeln.

Hoffmann: Lehre aus dem Brexit – EU muss Vertrauen der ArbeitnehmerInnen gewinnen

Reiner Hoffmann zeigte sich besorgt: Scheitern die Verhandlungen, würde das den Handel zwischen
den beiden Wirtschaftsräumen über viele Jahre beschädigen.

Die Corona-Krise wird aus seiner Sicht viel verändern. Es wird eine tiefe globale Krise geben und der
wirtschaftliche Druck wird sich sicher auf die Verhandlungen auswirken. Die USA dürften aus heutiger
Sicht noch viel stärker getroffen werden als die EU. Das Vereinigte Königreich hat immer wieder über
eine nähere Anbindung an die USA nachgedacht, das dürfte weniger attraktiv werden.

Das Vereinigte Königreich hat keine wirkliche Vision, wie es weitergehen soll. Ein No-Deal-Szenario
soll unbedingt verhindert werden.

Viele verschiedene (kleinere) Probleme spielen in den Verhandlungen bisher keine Rolle, z.B. wie
geht es mit Euro-Betriebsräten mit UK-Bezug weiter?

Was können Gewerkschaften machen?

Gewerkschaften gewinnen in der Corona-Krise an ansehen und gewinnen EU-weit an Einfluss. Laut
Hoffmann müssen die Gewerkschaften einen Weg finden, auch auf EGB-Ebene davon profitieren zu
können und eine wesentlichere Rolle in der EU zu spielen.

Die ambitionierten Rettungsprogramme müssen im besten Interesse der ArbeitnehmerInnen
eingesetzt werden. Damit könnte die EU auch das Vertrauen der UK-ArbeitnehmerInnen
wiedererlangen.

In diesem Zusammenhang lobte Francis O’Grady den tollen Zusammenhalt der europäischen
Gewerkschaften während der Brexit-Verhandlungen. Sie sieht aktuell Aufwind für die
Gewerkschaftsbewegung insgesamt, der Solidaritätsgedanke kehre in die Gesellschaft zurück.
Trotzdem müsse man aus ihrer Sicht wachsam bleiben: Viele Konservative und Liberale fordern
bereits mehr Sparsamkeit, Steuergeschenke für Unternehmen und dass Sozialpolitik auf die lange
Bank geschoben wird. Das Beste, was Gewerkschaften in der aktuellen Situation dagegen tun
können, ist Mitglieder zu werben und zu wachsen. „Wenn wir groß genug sind, können wir jede
Regierung unter Druck setzen.“

Für mehr Information siehe hier und hier.

12. Freizügigkeit für EU-Arbeitskräfte nach Brexit

Das britische Unterhaus verabschiedete nun ein Gesetz, das die Freizügigkeit für europäische
Arbeitskräfte beendet. Ab Jänner 2021 gibt es für diese keinen freien Zugang mehr zum britischen
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