Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg

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Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg
Neues aus Wirtschaft,
Steuern und Recht

aktuell
05 21
Verringerter            AGB – in Pandemie-   Corona-
Urlaubsanspruch         zeiten zeigt sich    Hilfen – Update
bei Kurzarbeit          die Qualität         Neustarthilfe
Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg
Inhalt

Interview

04 Cyber Security ist in der Pandemie aktueller denn je

Top News

06 Verringerter Urlaubs­anspruch bei Kurzarbeit
06 Allgemeine Geschäftsbe­dingungen – in Pandemiezeiten zeigt sich die Qualität
07 Corona-Hilfen – Update Neustarthilfe

Praxistipp

08 In fünf Schritten zur GoBD-konformen Archivierung

News für Ihr Geschäft

09   Modernisierung der Körperschaftsbesteuerung
09   Bundesministerium der Finanzen nimmt Stellung zum fortführungsgebun­denen Verlustvortrag
10   Durchführung von Mitgliederversammlungen während der Corona-Pandemie
11   Online-Beratung über Portale
12   Sportunfähigkeitsversicherungen eines Profi-Fußballers als Werbungskosten
13   Bundesfinanzhof klärt Voraussetzungen für die Istbesteuerung
13   Grunderwerbsteuer als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Kurz notiert

14 Presse
15 Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Zahlungstermine, dhpg intern

Impressum

Herausgeber                        Redaktion               Konzeption, Layout     Eine Haftung für den Inhalt kann
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB      Dr. Andreas Rohde       www.2erpack.com        trotz sorgfältiger Bearbeitung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft    (verantwortlich),                              nicht übernommen werden.
Steuerberatungsgesellschaft        Dr. Lutz Engelsing,     Herstellung            dhpg aktuell erscheint monatlich
Marie-Kahle-Allee 2                Brigitte Schultes       Köllen Druck+Verlag    und kann auch als PDF-Datei
53113 Bonn                         info@dhpg.de            GmbH                   bezogen werden.
                                                           53117 Bonn
                                                                                  Stand: 23.4.2021
                                                           Fotos
                                                                                  Änderungen vorbehalten.
                                                           Bernd Roselieb
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Editorial

                                                                              Markus Müller
                                                                              ist Diplom-Wirtschaftsinformatiker,
                                                                              CISA und CDPSE und verantwortet
                                                                              die IT-Services-Sparte der dhpg
                                                                              und damit die Weiterentwicklung
                                                                              innovativer IT-Dienstleistungen für
                                                                              Mandanten. Er berät mittelständische
                                                                              Unternehmen in allen Fragen von
                                                                              IT- und Cyber Security – von der
                                                                              Schwachstellenanalyse bis hin zum
                                                                              IT-Sicherheitskonzept, aber auch nach
                                                                              einem Cyberangriff in der Analyse und
                                                                              Beheben von Störfällen bis hin zur
                                                                              Forensik.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

durch die Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer           nehmen sind. Besonders deutlich wird dies derzeit bei
spontan ins Homeoffice gezogen, ohne dass sie ent-          den Regelungen zu höherer Gewalt, den Lieferpflich-
sprechend geschult und die technischen Voraussetzun-        ten und Sicherungsvorbehalten.
gen hierbei geprüft worden sind. Das bietet Angreifern
viele neue Einfallstore. Im Interview erklären die Exper-   Kurz vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode
ten unseres Joint Ventures Certified Security Operations    bahnt sich noch eine bedeutsame Reform bei der Un-
Center GmbH, das wir zusammen mit der TÜV TRUST IT          ternehmensbesteuerung an. Bereits im Juni 2020 hatte
GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA gegründet               die Regierungskoalition im Rahmen ihres Eckpunkte­
haben, worauf es in puncto Cyber Security ankommt           papiers eines Konjunktur- und Krisenbewältigungs­
und wie es zum Zusammenschluss kam.                         pakets das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteu-
                                                            erung angekündigt. Nun liegt mit dem Gesetz zur
Auch im Praxistipp wird es technisch: Viele haben sich      Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ein ent-
an das komplexe Thema der GoBD-konformen Ar-                sprechender Regierungsentwurf vor.
chivierung bislang noch nicht herangetraut, zumal die
Vorschriften 2015 überarbeitet und 2019 noch einmal         Wenn Sie Fragen zu diesen oder weiteren Themen der
aktualisiert worden sind. Wir zeigen Ihnen, wie dieser      aktuellen Ausgabe haben, sprechen Sie uns gerne an.
Prozess in nur fünf Schritten auch in Ihrem Unterneh-       Wir beraten Sie persönlich.
men gelingen kann.

Haben Sie in den letzten Jahren einmal Ihre allgemei-       Ihr
nen Geschäftsbedingungen überprüft? Häufig werden
sie zu Beginn einer Geschäftstätigkeit einmalig erstellt
und ungeprüft über Jahre weiterverwendet. Gerade in
der Pandemie zeigt sich aber, dass aktuelle und gut ge-
staltete AGB von elementarer Bedeutung für ein Unter-       Markus Müller
Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg
Interview

    Cyber Security ist in der
    Pandemie aktueller denn je
    Die Corona-Pandemie hat viele Fragestellungen aufgeworfen, die uns seit Monaten nicht mehr loslas-
    sen. Aber wie steht es eigentlich um das Thema Cyber Security, jetzt, wo so viele Menschen im Home­
    office arbeiten? Vielerorts wurden Angestellte quasi über Nacht an die heimischen Arbeitsplätze ge-
    schickt – dass die technischen Voraussetzungen hierbei geprüft und Mitarbeiter entsprechend geschult
    worden sind, darf bezweifelt werden. Stefan Möller und Joerg Lammerich, Geschäftsführer des neu
    gegründeten Joint Ventures Certified Security Operations Center GmbH zwischen der dhpg IT-Services
    GmbH und der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA geben eine Einschätzung.

    Interview: Stefan Möller und Joerg Lammerich

    Kann man sagen, dass die Pandemie auch neue                   Monitoringlösung wie z.B. ein Security Information and
    Gefahren im Bereich der Cyber Security birgt?                 Event Management (SIEM) sind „Stand der Technik“ und
    Stefan Möller: Leider muss man das so ganz klar fest-         somit auch die Basis für eine zeitgemäße IT-Sicherheit.
    stellen. Wir haben in den vergangenen Monaten in allen
    Lebensbereichen erfahren müssen, wie abhängig wir von         Ein Prüfungs- und Beratungsunternehmen und der
    digitalen Abläufen sind. Die Pandemie wirkt in Sachen Di-     TÜV gründen ein Unternehmen für Cyber Security –
    gitalisierung wie ein Turbo im Verbrennungsmotor. Das         wie passt das zusammen?
    mag man begrüßen, allerdings werden oft auch viele            Stefan Möller: Das passt einfach super zusammen! Die
    Fehler gemacht. Besonders wenn es einmal wieder ganz          dhpg als etabliertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat
    schnell gehen soll. Informationssicherheit wird in den Un-    das Thema Informationssicherheit quasi mit der Mutter-
    ternehmen grundsätzlich immer stärker beachtet und ist        milch aufgesogen. Ohne diese Kompetenz lässt sich das
    auch bei der neuen Ausgestaltung von digitalen Prozes-        Kerngeschäft, also die Wirtschaftsprüfung und Beratung
    sen zunehmend mit an Bord. Aber es gibt noch immer ein        von Mandanten, nicht seriös betreiben. Die Marke TÜV
    großes Gap hinsichtlich des Niveaus zwischen Soll- und        trägt zu Recht den Nimbus des neutralen, sachkundigen
    Istzustand. Dies ist in Verbindung mit der besagten Ge-       und objektiven Prüfers in sich. Die TÜV TRUST IT hat sich
    schwindigkeit der Digitalisierung und dem gewachsenen         seit vielen Jahren als Prüf- und Beratungshaus in der In-
    Know-how der Angreifer mit vielen neuen Gefahren im           formationssicherheit etabliert. Da der Markt in diesem Be-
    Bereich der Cyber Security verbunden. Dies betrifft deren     reich eine extrem hohe Lösungskompetenz fordert und
    Quantität und Qualität in gleichem Maße.                      aufgrund der verstärkten Digitalisierung wächst, macht es
                                                                  sehr viel Sinn, dass sich hier zwei kompetente Partner zu-
    Wie können sich Unternehmen am besten vor                     sammengetan haben. Der Fokus der neuen Gesellschaft
    Angriffen schützen – auch mit Mitarbeitern im                 ist ein mittelstandstaugliches und hochwirksames Secu-
    Homeoffice?                                                   rity Operations Center. Hier finden sich am Markt kaum
    Joerg Lammerich: Die Homeoffice-Situation hat viele Un-       vergleichbare Angebote, darum macht dieser Zusammen-
    ternehmen vor hohe technische Herausforderungen ge-           schluss so viel Sinn.
    stellt. Oftmals handelte man hier nach der Maßgabe „Funk-
    tion vor Sicherheit“. Es musste neue Hardware angeschafft     Welche Dienstleistungen bieten Sie mit dem CSOC
    und in kurzer Zeit mussten Remote-Zugänge für die Mit-        konkret an und wie profitieren Ihre Kunden, auch
    arbeiter eingerichtet werden. Dadurch haben viele Un-         in der aktuellen Situation, davon?
    ternehmen die Kontrolle über ihre IT-Sicherheit ein Stück     Joerg Lammerich: Als CSOC bieten wir unseren Kun-
    weit verloren. Grundlegende Maßnahmen wie Schulung            den vorrangig unser Security Operations Center as a Ser-
    der Mitarbeiter, Bereitstellung sicherer und getesteter Zu-   vice (SOCaaS)/Security information and event manage-
    gänge in das Unternehmensnetzwerk, angemessene Ab-            ment (SOC-/SIEMaaS) an. Ein wichtiges Element unserer
    sicherung der IT-Systeme durch Firewall, Endpointlösung       SOCaaS-Lösung ist ein umfängliches, aktives Schwach-
                                                                  ­
    und Zwei-Faktor-Authentisierung, aktueller Patchstand         stellen-Management, um auch proaktive Überwachungs-
    und nicht zuletzt eine auf Sicherheitsaspekte ausgelegte      aufgaben übernehmen zu können. Forderungen aus Rich-

4   dhpg aktuell 05/21
Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg
tung „Stand der Technik“, IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und
Regulierungsbehörden wie z.B. der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zeigen die Stellung ei-
nes SOC in gesamtheitlichen Konzepten. Natürlich bieten
wir unseren Kunden auch angrenzende Dienstleistungen
wie IT-Forensik und Penetrations-Tests (IT-Sicherheitstests)
an. Wir glauben, dass wir damit unsere Kunden aktiv und
maßgeblich im Bereich IT-Sicherheit unterstützen können.

Welche Ziele haben Sie sich für Ihre
Zusammenarbeit gesetzt?
Stefan Möller: Momentan bedienen wir knapp 30 Kunden
mit unserem CSOC. Wir wollen unser Leistungsportfolio
                                                               Joerg Lammerich
eng im Dialog mit den Kunden ausbauen. Der Ausbau wird
                                                               ist Geschäftsführer der Certified Secu-
sich sowohl hinsichtlich optionaler Dienstleistungspakete
                                                               rity Operations Center GmbH. Als zer-
darstellen als auch in puncto Erweiterung des Leistungs-
                                                               tifizierter IT-Security-Tester (OSSTMM)
zeitfensters und der Service-Level-Agreements gestalten.
                                                               und Auditor im Bereich ISO/IEC27001
Technologisch sind wir bereits sehr weit vorne und werden
                                                               ist er verantwortlich für die Entwick-
diesen Vorsprung weiter ausbauen. Unsere Prämisse ist
                                                               lung und den Betrieb.
hier, wirklich den Bedarf der Kunden zu treffen, sehr trans-
parent das sprichwörtlich genossenschaftliche Modell mit
den Kunden auf Augenhöhe im Mittelstand weiterzuentwi-
ckeln und dabei immer die Stärken der Muttergesellschaf-
ten und deren Leistungsmodule mit einfließen zu lassen.
Wichtig ist: Diese Ziele sollen erreicht werden, ohne dass
die hervorragende Skalierbarkeit der CSOC-Leistungen
in Gefahr gerät. Sprich, unsere hochwertigen Leistungen
zum technischen Monitoring werden bezahlbar bleiben.

In welchen Bereichen sehen Sie sich heute schon
besser aufgestellt als die Konkurrenz?
Joerg Lammerich: Unser Anspruch an unsere Lösungen
und Dienstleistungen ist ein hoher Grad an Flexibilität und
Nutzbarkeit auch für kleine und mittelständische Unter-
nehmen (KMU). Unternehmen mit weniger als 500 Mit-
arbeitern sind in der Vergangenheit vom SOC-Markt eher
nicht bedient worden. Deshalb war uns, als wir vor rund        Stefan Möller
sechs Jahren mit unserer Idee gestartet sind, wichtig, auch    ist Geschäftsführer der Certified
den KMU-Bereich angemessen mit einer SOC-Lösung un-            Security Operations Center GmbH
terstützen zu können. Durch die stetige Weiterentwicklung,     sowie Vertriebsleiter und Prokurist
kurze Entscheidungswege, innovative Ideen und hochmo-          der TÜV TRUST IT GmbH Unterneh-
tivierte Mitarbeiter haben wir unsere SOCaaS-Lösung mitt-      mensgruppe TÜV AUSTRIA. Er verfügt
lerweile auf einen Level gehoben, der auch Großkunden          über mehr als 25 Jahre Erfahrung im
von unserer Leistungsfähigkeit überzeugt. Kurzum sehen         Vertrieb zur Projektierung komplexer
wir uns als hochflexiblen, leistungsstarken SOCaaS-Anbie-      IT-Projekte und Lösungen zur Steige-
ter vom KMU bis zum weltweit agierenden Unternehmen.           rung der Informationssicherheit.

                                                                                                         5
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Top News

    GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                       GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen

    Verringerter Urlaubs­                                           Allgemeine Geschäftsbe­
    anspruch bei Kurzarbeit                                         dingungen – in Pandemie-
    Bereits im vergangenen Jahr haben wir ausgeführt,               zeiten zeigt sich die Qualität
    dass Kurzarbeit den Urlaubs­anspruch beeinflussen
    wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf              Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass viele
    nun mit aktuellem Urteil bestätigt.                             Unternehmen veraltete oder nicht angemessene
                                                                    allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Kurzarbeit hat Einfluss auf Urlaubsanspruch                     verwenden. Häufig wurden zu Beginn einer
    Im konkreten Fall klagte eine Verkaufshilfe in Teilzeit­        Geschäfts­tätigkeit oder auch später einmalig
    beschäftigung gegen ihren Arbeitgeber, einen Betrieb der        AGB erstellt und diese ungeprüft über Jahre
    Systemgastronomie. Ihr vertraglich vereinbarter Urlaubs-        weiterverwendet. Oft wird eine Erneuerung erst in
    anspruch umfasste 14 Tage. Von April bis Oktober 2020           Erwägung gezogen, wenn bereits Probleme mit
    ordnete der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie            den alten Regelungen entstanden sind.
    immer wieder „Kurzarbeit Null“ an. Drei Monate waren voll-
    ständig davon betroffen. Im August und September wurden         Eine vorsorgliche Überprüfung und Anpassung der AGB fin-
    der Klägerin 11,5 Tage Urlaub gewährt. Daraufhin klagte sie     det selten statt, da die vermeintlich hohen Kosten gescheut
    vor dem Arbeitsgericht Essen auf Feststellung, dass ihr für     werden. Gerade in der Pandemie zeigt sich aber, dass ak-
    das Kalenderjahr 2020 insgesamt 14 Tage Urlaub zustehen.        tuelle und gut gestaltete AGB von elementarer Bedeutung
    Nach Abweisung der Klage erhob sie Berufung vor dem             für ein Unternehmen sind. Besonders deutlich wird dies
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Sie vertrat die Ansicht,       derzeit bei den Regelungen zu höherer Gewalt, den Lie-
    dass die Kurzarbeit keinen Einfluss auf ihren Urlaubsan-        ferpflichten und Sicherungsvorbehalten. Im Folgenden un-
    spruch hat, da sie in dieser Zeit Meldepflichten unterliege     terziehen wir diese drei Punkte einer näheren Betrachtung.
    und ihre Freizeitplanung jederzeit beendet werden könne.
                                                                    Sicherungsvorbehalt auch insolvenzsicher gestalten
    Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil des Arbeits­              In vielen AGB sind Sicherungsvorbehalte geregelt. Als Fol-
    gerichts                                                        ge der Pandemie wird erwartet, dass einige Unternehmen
    Das Gericht überzeugte dies aber nicht. Das Urteil des          zahlungsunfähig werden. Hier gilt es, bereits jetzt die ver-
    Arbeitsgerichts wurde durch die 6. Kammer des Landes-           traglichen Beziehungen so zu gestalten, dass im Insol-
    arbeitsgerichts Düsseldorf bestätigt. In den drei Monaten,      venzfall oder bei Zahlungsverzug des Kunden die eigenen
    in denen durchgängig „Kurzarbeit Null“ bestanden habe,          Rechte gewahrt werden. Beispielsweise sollte der Eigen-
    habe die Klägerin keinen Urlaubsanspruch nach § 3 Bun-          tumsvorbehalt so ausgestaltet sein, dass auch im Fall der
    desurlaubsgesetz erworben. Der Jahresurlaub sei daher für       Insolvenz der Zugriff des Lieferanten auf die noch nicht
    jeden dieser Monate um 1/12 zu kürzen. Der Erholungs­           bezahlte Ware besteht, in der Regel durch den erweiterten
    urlaub erfordere, dass eine Leistungspflicht des Arbeitneh-     Eigentumsvorbehalt. Nicht vergessen werden sollte in der
    mers besteht. In der Kurzarbeit ruhen die beiderseitigen        Praxis, als Lieferant die vereinbarten Rechte auch rechtzei-
    Leistungspflichten jedoch. Diese Auslegung stünde auch          tig geltend zu machen und bereits bei drohender Insol-
    mit dem Unionsrecht in Einklang. Dieses schreibt in Art. 7      venz alle rechtlichen Vorkehrungen zu treffen.
    Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG vor, dass während „Kurz-
    arbeit Null“ kein Mindesturlaubsanspruch entsteht.              Was ist höhere Gewalt? Und was passiert, wenn
                                                                    Vorlieferanten höherer Gewalt ausgesetzt sind?
    Arbeitgeber sollten frühzeitig über Rechtslage                  Während der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, wie ver-
    informieren                                                     letzlich die eng getakteten Lieferketten sind und wie abhän-
    Die Argumentation des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf          gig die Wirtschaft vom weltweiten Warenverkehr ist. Allzu
    überzeugt und wird voraussichtlich durch weitere Urteile        häufig führt der Ausfall des Vorlieferanten auch zu eigenen
    dieser Art bestätigt werden. Arbeitgebern ist daher zu raten,   Lieferproblemen und es stellt sich die Frage, wie damit
    gerade jetzt, zu Beginn des Jahres, auf die Rechtslage auf-     umgegangen wird, denn beim Ausfall des Vorlieferanten
    merksam zu machen.                                              entfällt nicht automatisch die eigene Leistungspflicht. Eine
                                                                    Möglichkeit ist, in den AGB den Wegfall der Leistungspflicht
    Sollten Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie nicht, uns an-      zu vereinbaren, soweit die Vorlieferanten aufgrund von
    zusprechen. Wir beraten Sie persönlich.                         höherer Gewalt ausfallen. Diskutiert wird auch, ob ein Fall
                                                                    höherer Gewalt überhaupt vorliegt, wenn man sich auf nur
                                                                    einen Lieferanten verlässt. In der Praxis sollte der Bezug von
                                                                    Vorprodukten auf mehrere Zulieferanten verteilt werden.

6   dhpg aktuell 05/21
Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg
Was ist bei Lieferungen ins Ausland zu beachten?
Wird Ware ins Ausland versendet, so gibt es weitere Fragen,
                                                                   Kurz notiert
die sinnvollerweise in den AGB geregelt sein sollten: Siche-
rung der Forderung, Eigentumsübergang, Gewährleistung
und Transportschäden müssen mitgedacht werden. Die             Steuerbefreiung von Sachspenden
Sicherung der Forderung durch einen Eigentumsvorbehalt
kann nur schwer vollstreckt werden, wenn sich die Ware im      Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zur
Ausland befindet. Um die eigene Forderung zu sichern, soll-    umsatzsteuerlichen Erfassung von Sachspenden
ten andere Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise die      Stellung bezogen: Grundsätzlich lösen Sachspenden
Vereinbarung von Vorauskasse oder Hermesbürgschaften.          Umsatzsteuer aus, sodass es wirtschaftlicher sein
                                                               kann, Waren zu entsorgen, als sie zu spenden. Für
Gerne erstellen wir Ihnen passende AGB oder überprüfen         Unternehmen, die unmittelbar und erheblich unter
diese für Sie. Sprechen Sie uns an!                            der Corona-Krise leiden, lässt das BMF eine Ausnah-
                                                               me zu: Bei Sachspenden an steuerbegünstigte Or-
                                                               ganisationen vom 1.3.2020 bis 31.12.2021 wird auf
                                                               die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe
Unternehmen                                                    verzichtet.

Corona-Hilfen –
Update Neustarthilfe
Zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund
der Corona-Pandemie hohe Umsatzrückgänge
verzeichnen, wurden bereits seit März vergange-
nen Jahres verschiedene Corona-Hilfsmaßnahmen
verabschiedet.

Soloselbstständige und Kapitalgesellschaften (Ein-Perso-
nen- oder Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften) waren
zwar bei den Hilfsprogrammen antragsberechtigt, jedoch
entfiel oftmals, z.B. aufgrund nicht vorhandener Fixkosten,
eine finanzielle Unterstützung. Mit der Neustarthilfe sollen
diese Unternehmen nunmehr eine Förderung von bis zu
7.500 € für die Monate Januar bis Juni 2021 erhalten. Die
Förderung ergänzt bereits bestehende Sicherungssysteme,
wie z.B. die Grundsicherung. Eine Anrechnung hierauf er-
folgt nicht.

Abwägen: Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III?
Eine Antragstellung durch den Unternehmer selbst ist be-
reits seit dem 16. Februar 2021 und noch bis zum 31. Au-
gust 2021 möglich. Gerade in Fällen, in denen nicht leicht
abzuschätzen ist, ob die Neustarthilfe oder die Überbrü-
ckungshilfe III günstiger ist, brauchen die Unternehmer je-
doch häufig Unterstützung, da sich beide Förderprogram-
me gegenseitig ausschließen.

Die Bundesregierung hat hierauf reagiert: Seit dem
18.3.2021 ist eine Antragstellung nun auch über den prü-
fenden Dritten (z.B. einen Steuerberater, Rechtsanwalt,
Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer)
möglich.

Sollten Sie Fragen hierzu oder zu weiteren Corona-Hilfs-
maßnahmen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Wir beraten Sie persönlich.

                                                                                                                     7
Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg
Praxistipp

    In fünf Schritten zur GoBD-konformen Archivierung

                                                                   besondere Rolle. Sobald das Sollkonzept für Ihr zukünf-
                                                                   tiges Archivierungssystem komplett ist, sollten Sie gemäß
                                                                   Ihren Anforderungen ein Marktscreening durchführen.

                                                                   Schritt 3: Ausgiebiges Testen vor Einführung
                                                                   des Archivierungssystems ist ein Muss
                                                                   Ziel ist es, dass Sie und Ihre Mitarbeiter die gewünschten
                                                                   Dokumente künftig mit wenigen Klicks finden. Bevor es
                                                                   aber so weit ist, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr neues
                                                                   Archivierungssystem ausreichend getestet ist. Die dhpg
                                                                   begleitet Sie nicht nur beim Erstellen des Sollkonzepts,
                                                                   bei der Prozessmodellierung und bei der Auswahl des
                                                                   Systems. Gerne sind wir auch beim gesamten Einfüh-
                                                                   rungskonzept an Ihrer Seite. So stellen wir sicher, dass
                                                                   Ihr Unternehmen eine gute Einführungsphase in die neue
    Von Fabrice Voigt                                              Arbeitswelt erhält. Dazu gehören ein umfangreiches Test-
                                                                   konzept, die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher
                                                                   Anforderungen, aber auch die Schulung der Nutzer. Denn
    Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Auf-            wir wissen: Die ersten Erfahrungen sind ausschlaggebend
    bewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unter-               dafür, ob ein System von den Mitarbeitern akzeptiert wird.
    lagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
    (GoBD) wurden 2015 überarbeitet und 2019 noch einmal           Schritt 4: Erstellen Sie immer eine
    aktualisiert. Für den ein oder anderen mag die Thema-          Verfahrensdokumentation
    tik etwas undurchsichtig erscheinen. Wir zeigen, wie eine      Nutzen Sie die Verfahrensdokumentation nach GoBD
    GoBD-konforme Archivierung in fünf Schritten gelingen          zur finalen Strukturierung Ihrer Prozesse und als eine Art
    kann.                                                          Checkliste, ob an alle Punkte zur sicheren Prozessführung
                                                                   gedacht wurde. Eine Verfahrensdokumentation sieht u.a.
    Schritt 1: Alle rechnungslegungsrelevanten                     folgende Punkte vor:
    Prozesse und digitalen Belege aufnehmen
    Dokumentieren Sie zunächst alle rechnungslegungs­              / Zielsetzung der Verfahrensdokumentation
    relevanten Prozesse im Unternehmen. Prüfen Sie, wo ein         / Darstellung des Prozesses und der Systemlandschaft
    digitaler Belegfluss eine gute Unterstützung darstellt, und    / Rechtliche Grundlagen für den Prozess
    halten Sie fest, welche Daten dies betrifft. Nehmen Sie sich   / Anwenderdokumentation
    die Teilprozesse vor, die für Sie zu Beginn machbar sind       / IT-Strategie und Sicherheitskonzept
    und von denen Sie sich den größten Nutzen versprechen.         / Mitarbeiterrichtlinie
    Dies können z.B. sein: Daten einer Abteilung, Daten eines      / Viren- und Datenschutzkonzept
    Geschäftsprozesses, Daten der Buchhaltung, Eingangs-
    und Ausgangsrechnungen oder E-Mails.                           Schritt 5: Planen Sie feste Zeitfenster für einen
                                                                   Review ein
    Schritt 2: Wählen Sie das Archivierungssystem,                 Unternehmen erleben derzeit einen enormen Digitalisie-
    das genau zu Ihren Anforderungen passt                         rungsschub. Zudem ändern sich Prozesse immer wieder
    Nun ist geklärt, welche Daten archiviert werden sollen.        im Laufe der Zeit. Setzen Sie sich als Verantwortlicher ei-
    Doch bevor es zur Auswahl des passenden Archivie-              nes Prozesses feste Zeitfenster, in denen Sie sich vorneh-
    rungssystems kommt, sind noch weitere Anforderungen            men, auf die GoBD-Prozesse zu schauen und die Doku-
    zu formulieren. Dazu gehören z.B. die Fragen nach der          mentationen, wenn nötig, anzupassen.
    zukünftigen Erfassung der Daten (z.B. Scan, Dokument-
    konvertierung, Barcode etc.), der Speicherung und dem
                                                                     Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie planen, ein
    Zugriff auf die Daten, dem Berechtigungskonzept für die
                                                                     GoBD-konformes Archivierungssystem in Ihrem Un-
    Anwender, dem einzuführenden internen Kontrollsystem
                                                                     ternehmen zu etablieren. Das Expertenteam der dhpg
    oder der Integration des Archivierungssystems in die be-
                                                                     IT-Services hat derartige Implementierungen bereits
    stehende IT-Landschaft. Zudem gibt es zwei weitere As-
                                                                     vielfach begleitet. Zudem arbeitet die dhpg IT-Services
    pekte, die von hoher Bedeutung sind: die IT-Sicherheit
                                                                     anbieterunabhängig und kann Sie somit unterstützen,
    und der Datenschutz. In diesem Zusammenhang spielen
                                                                     die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
    die Löschung, Vertraulichkeit und Verschlüsselung eine

8   dhpg aktuell 05/21
Aktuell 05 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Verringerter AGB - in Pandemie- dhpg
News für Ihr Geschäft

GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                             sieht grundsätzlich keine zeitliche Bindung an die Option
                                                              vor. Allerdings zieht der fiktive Formwechsel eine sieben-
                                                              jährige Sperrfrist nach sich und der erneute Formwechsel
Modernisierung der Körper-                                    (Rückoption) dürfte als Verstoß gegen diese Sperrfrist an-
                                                              gesehen werden. Außer in Neugründungsfällen sollte die
schaftsbesteuerung                                            Option daher möglichst für den Zeitraum von sieben Jah-
                                                              ren geplant werden.
Bereits im Juni 2020 hatte die Regierungskoalition
im Rahmen ihres Eckpunktepapiers zum Konjunk­                 Fazit
tur- und Krisenbewältigungspaket das Options­                 Das „Optionsmodell“ ist ausdrücklich zu begrüßen, denn
modell zur Körperschaftsbesteuerung angekündigt.              es vereint die außersteuerlichen Vorteile der Personen­
Nun liegt mit dem Gesetz zur Modernisierung                   gesellschaft mit der vorteilhaften Besteuerung der Kapital­
des Körperschaftsteuerrechts ein entsprechender               gesellschaft. Allerdings lässt der Gesetzentwurf einige Fra-
Regierungsentwurf vor.                                        gen offen. So ist insbesondere der Umgang mit
                                                              vorhandenem Sonderbetriebsvermögen beim fiktiven
Hintergrund ist die unterschiedliche ertragsteuerliche        Formwechsel noch klärungsbedürftig. Nachteilig an dem
Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften.           vorliegenden Entwurf ist zudem, dass er de facto Unter-
Während für Personengesellschaften das sogenannte             nehmen ausschließt, die bislang bereits von der
Transparenz­prinzip gilt und nicht die Personengesellschaft   Thesaurierungs­ begünstigung Gebrauch gemacht haben,
selbst, sondern ihre Gesellschafter der Einkommens­           denn der fiktive Formwechsel würde zu einer sofortigen
besteuerung unterliegen, sind Körperschaften selbst Ge-       Nachversteuerung führen. Das weitere Gesetzgebungs-
genstand der Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Auch         verfahren bleibt daher insbesondere vor dem anstehenden
wenn die Gesamtsteuerbelastung weitgehend angegli-            Bundestagswahlkampf mit Spannung abzuwarten.
chen ist, wird dieser systematische Unterschied insbeson-
dere bei thesaurierenden Gesellschaften deutlich. Für pro-      Welche weiteren Änderungen im Gesetzentwurf
fitable, thesaurierende Unternehmen ist die Rechtsform          vorgesehen sind, lesen Sie in unserem Blog:
der Kapitalgesellschaft regelmäßig vorteilhaft.
                                                                www.dhpg.de/go/MBn-7395f
Option zur Körperschaftsteuer
Ein neuer Paragraf 1a im Körperschaftsteuergesetz sieht
vor, dass Personenhandelsgesellschaften (z.B. GmbH &
Co. KG, KG, OHG) oder Partnerschaftsgesellschaften auf        GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen
unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung
nach dem Einkommen wie eine Kapitalgesellschaft und
ihre Gesellschafter wie die Gesellschafter einer Kapital­     Bundesministerium der
gesellschaft behandelt werden.
                                                              Finanzen nimmt Stellung
Der Übergang zum Körperschaftsteuersystem wird wie ein
fiktiver Formwechsel der Personengesellschaft in eine Kapi-   zum fortführungsgebunde-
talgesellschaft behandelt. Der fiktive Formwechsel kann un-
ter den Voraussetzungen des Umwandlungs­steuergesetzes        nen Verlustvortrag
steuerneutral erfolgen. Besondere Bedeutung kommt da-
bei etwaigen wesentlichen Betriebsgrundlagen des Son-         Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 %
derbetriebsvermögens zu. Diese müssen – um einen steu-        der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen,
erneutralen fiktiven Formwechsel zu erreichen – in das        gehen die Verlustvorträge grundsätzlich
Gesamthandsvermögen der „fiktiven Kapitalgesellschaft“        unter („schädlicher Beteiligungserwerb“). Eine
miteingebracht werden. Denn bei der optierenden Gesell-       Möglichkeit zum Erhalt der Verlustvorträge bietet
schaft wird es nach dem Gesetzentwurf Sonderbetriebsver-      die Vorschrift des § 8d Körperschaftsteuergesetz.
mögen nicht mehr geben. Dementsprechend wird auch             Hiernach können diese Verluste auf Antrag
der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft aus der       in sogenannte fortführungsgebundene
Vermietung von Wirtschaftsgütern oder der Hingabe von         Verlustvorträge umgewandelt werden.
Darlehen keine Sonderbetriebseinnahmen mehr erzielen,
sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw.         Formelle Voraussetzungen
Kapitalvermögen. Er wird auch insoweit wie der Anteilseig-    Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag wird nur
ner einer Kapitalgesellschaft behandelt.                      auf Antrag festgestellt. Der Antrag ist in der Steuererklä-
                                                              rung für das Jahr zu stellen, in dem der schädliche Be-
Die Gesellschaft kann durch Rückoption wieder zurück          teiligungserwerb eintritt. Unklar war bislang, wie lange
zur transparenten Besteuerung wechseln. Das Gesetz            der Antrag gestellt werden kann, wenn der schädliche

                                                                                                                             9
Beteiligungserwerb erst später – zum Beispiel nach einer       Unternehmen, Privat
     Betriebsprüfung – im Rahmen eines Änderungsbescheids
     berücksichtigt wird. Nach dem BMF-Schreiben kann der
     Antrag in diesen Fällen bis zur Unanfechtbarkeit des Än-       Durchführung von Mitglieder­
     derungsbescheids gestellt werden. Nach Unanfechtbarkeit
     des Änderungsbescheids ist zudem die verfahrensrechtli-        versammlungen während der
     che Änderbarkeit des Bescheids Voraussetzung. Dasselbe
     gilt auch für die Rücknahme eines bereits gestellten An-       Corona-Pandemie
     trags. Sowohl die Nachholung als auch die Rücknahme
     des Antrags verlangen aufgrund des Formerfordernisses          Es ist wichtig, dass ein Verein von Zeit zu Zeit Mit­­-
     die Abgabe einer berichtigten Körperschaftsteuererklä-         glieder­versammlungen abhält, um Ent­scheidungen
     rung.                                                          zu treffen. Leider bereitet die aktuelle Corona-­
                                                                    Pandemie den Vereinen erhebliche Schwierig­
     Materielle Voraussetzungen                                     keiten hinsichtlich der Durchführung von Mitglie-
     Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass die Kör-       derversammlungen, weil Präsenzversammlungen
     perschaft seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem          gegenwärtig verboten sind. Es stellt sich den
     Beginn des dritten Veranlagungszeitraums vor dem schäd-        Vereinsverantwortlichen also derzeit die Frage, wie
     lichen Beteiligungserwerb ausschließlich denselben Ge-         man sich vereinsrechtlich richtig verhält.
     schäftsbetrieb unterhält. Die Abgrenzung, wann noch von
     ein und demselben Geschäftsbetrieb auszugehen ist, ist in      Der Gesetzgeber hat diese Schwierigkeiten gesehen und
     der Praxis schwierig. Hierzu stellt das BMF nunmehr fest:      im vergangenen Jahr mit einem Maßnahmen-Gesetz
                                                                    (dem sogenannten Gesetz über Maßnahmen im Gesell-
     / Bei der Bestimmung und Abgrenzung von Geschäfts­             schafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Woh-
       betrieben kann auf die vorhandene Rechtsprechung des         nungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
       Bundesfinanzhofs zur Einkommen- und Gewerbesteuer            der COVID-19-Pandemie, kurz COVMG) reagiert. Die Er-
       zurückgegriffen werden. Maßgeblich ist der wesentliche       leichterungen, die zunächst auf das Jahr 2020 begrenzt
       Kern der Betätigung. Eine dynamische Entwicklung des         waren, wurden bis zum 31.12.2021 verlängert. Im Folgen-
       Geschäftsbetriebs (von der Entwicklung hin zum Ver-          den stellen wir diese Sonderregelungen dar.
       trieb) ist unschädlich. Bei einer Wertschöpfungskorrektur,
       bei der das Geschäftsmodell gänzlich angepasst wird,         Vorstände bleiben bis zur Neuwahl im Amt
       kann aber nicht mehr von demselben Geschäftsbetrieb          In vielen Vereinen erfolgt die Bestellung der Vorstandsmit-
       ausgegangen werden.                                          glieder auf Zeit. Enthält die Satzung keine Regelung, dass
     / Unterhält eine Körperschaft mehrere Geschäftsbetriebe,       der Vorstand trotz Zeitablaufs bis zur Wahl eines neuen
       kommt der fortführungsgebundene Verlustvortrag nicht         Vorstands im Amt bleibt, endet seine Amtszeit mit Zeit­
       in Betracht.                                                 ablauf. Wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit des
     / Mehrere selbstständige Betätigungen können als ein-          amtierenden Vorstands ein Nachfolger bestellt oder der
       heitlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren sein, wenn      amtierende Vorstand wiedergewählt wird, führt dies dazu,
       zwischen ihnen ein gegenseitiger Förder- und Sach-           dass der Verein nicht mehr ordnungsgemäß vertreten
       zusammenhang gegeben ist (z.B. Autohaus mit ange-            werden kann, also handlungsunfähig ist. Dann ist gegebe-
       schlossener Kfz-Werkstatt). Eine räumliche Trennung          nenfalls bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Not-
       dieser Betätigungen soll gegen einen Förder- und Sach-       geschäftsführer durch das Amtsgericht zu bestellen. Ange-
       zusammenhang sprechen (z.B. unterschiedliche Restau-         sichts der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber in Art. 2
       rants in zwei verschiedenen Stätten).                        § 5 Abs. 1 COVMG geregelt, dass alle Vereinsvorstände
     / Eine geringfügige weitere Betätigung soll unschädlich        auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung bis zur
       sein. Geringfügig ist die Betätigung, wenn sie 3 % der Ge-   Neu- oder Wiederwahl im Amt bleiben. Dadurch wird eine
       samtumsätze der Körperschaft bzw. den Gesamtbetrag           ordnungsgemäße Vertretung der Vereine für den Fall gesi-
       in Höhe von 24.500 € nicht übersteigt.                       chert, dass die Amtszeit von Vorstandsmitgliedern abläuft
                                                                    und die Vereine keine Mitgliederversammlung und Neu-
     Die Ausführungen des BMF-Schreibens werden anhand              wahlen durchführen können.
     von vielen Beispielen veranschaulicht. So soll z.B. der
     Wandel eines lokalen Vertriebslokals hin zu einem Online-      Online-Mitgliederversammlung
     Vertrieb noch nicht zur Änderung des Geschäftsbetriebs         Mitgliederversammlungen sind gemäß § 32 Bürgerliches
     führen, auch nicht die Weiterentwicklung des Produktport-      Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich Präsenzveranstaltungen
     folios, wie etwa die künftige Produktion von E-Bikes neben     der Vereinsmitglieder. Virtuelle Mitgliederversammlungen
     konventionellen Fahrrädern. Es verbleibt aber insgesamt        bedurften bislang entweder einer ausdrücklichen Satzungs-
     bei einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalls, sodass eine       grundlage oder der Zustimmung aller stimmberechtigten
     rechtssichere Beurteilung vieler Fälle weiterhin schwierig     Mitglieder. Mit Art. 2 § 5 Abs. 2 COVMG hat der Gesetz-
     bleibt.                                                        geber eine Sonderregelung zu § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB ge-
                                                                    schaffen, nach der Mitgliederversammlungen auch ohne
                                                                    ausdrückliche Ermächtigung in der Vereinssatzung virtuell
                                                                    durchführbar sind. Das für die Einberufung der Mitglieder-

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versammlung zuständige Organ (in der Regel der Vorstand)        ob und in welcher Höhe sie die Beratung vergüten. Ent-
kann die virtuelle Durchführung nach pflichtgemäßem Er-         scheiden sie sich für eine Vergütung, so behält der Portal-
messen festlegen, ohne dass die Mitglieder ein Mitsprache-      betreiber hiervon 50 % als Provision ein und schreibt dem
oder Vetorecht haben. Dabei hat der Vorstand die Wahl           Berater 50 % gut. Der Kläger erfasste die gutgeschriebe-
zwischen verschiedenen Varianten der Durchführung:              nen Beträge als nicht im Inland steuerbare Umsätze, da
                                                                er davon ausging, dass der Portalbetreiber mit Sitz in den
/ virtuelle Mitgliederversammlung mit Online-Abstimmung,        USA Leistungsempfänger der Beratungsleistungen war.
/ hybride Versammlung, die teils virtuell und teils präsent     Die vom Portal einbehaltene Provision beachtete er nicht.
  stattfindet,                                                  Das Finanzamt sah dagegen die Nutzer des Portals als
/ Stimmabgabe vor oder nach der (virtuellen) Mitglieder-        Leistungsempfänger des Klägers an. Entsprechend unter-
  versammlung oder                                              lägen die Umsätze der Umsatzsteuer in Deutschland. Zur
/ keine Mitgliederversammlung und Beschlussfassung im           Bemessungsgrundlage zähle auch die vom Portal einbe-
  vereinfachten Umlaufverfahren.                                haltene Provision. Zudem sei die Provision Entgelt für eine
                                                                in Deutschland steuerbare Leistung des Portals an den Klä-
Für eine digitale Stimmabgabe sind Vorkehrungen zu              ger, wofür er Steuerschuldner sei. Insgesamt ergab dies
treffen, damit eine mehrfache Abgabe von Stimmen un-            eine Nachzahlung in Höhe von ca. 66.000 €. Die hierge-
terbunden und eine ordnungsgemäße Beschlussfassung              gen erhobene Klage begründete der Kläger vereinfacht u.a.
gewährleistet ist. Bei den technischen Anforderungen ist        damit, dass er anonymen Portalnutzern gegenüber keine
darauf zu achten, dass diese den Mitgliedern zumutbar           Leistungen erbringen könne und es sich im Zweifel um
sind. Das Maß des Zumutbaren ist während der Coro-              den Fall einer Dienstleistungskommission handele.
na-Pandemie weit zu fassen. Gerade während der aktu-
ellen Krisensituation ist der Verein nicht dazu verpflichtet,   Urteil: Der Außenauftritt ist entscheidend
eine Kommunikation auf jede erdenkliche Weise anzubie-          Nach Ansicht des Thüringer Finanzgerichts ist für die um-
ten. Technische Störungen bei der Teilnahme an der virtu-       satzsteuerliche Bestimmung des Leistungsempfängers der
ellen Mitgliederversammlung stellen nach überwiegender          Außenauftritt gegenüber den Nutzern des Portals entschei-
Meinung keinen Anfechtungsgrund dar. Das Risiko einer           dend. Letzteren sei klar gewesen, dass die rechtliche Be-
verhinderten Teilnahme trägt damit – wie bei Präsenz-           ratung allein vom Experten geschuldet werde. Das Portal
veranstaltungen das Anreiserisiko – das Mitglied. Für die Ak-   habe daher im fremden Namen und auf fremde Rechnung
tiengesellschaft ist das in § 243 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG)    abgerechnet, sodass auch keine Dienstleistungskommissi-
zur virtuellen Hauptversammlung inzwischen geregelt.            on vorliegt. Die Umsätze umfassen auch die einbehaltene
                                                                Provision und sind in Deutschland steuerbar und steuer-
  Weitere Informationen zur                                     pflichtig, da aufgrund der Anonymität der Kunden von in
                                                                Deutschland ansässigen Privatkunden auszugehen ist.
  / Stimmabgabe vor der Mitgliederversammlung
  / Beschlussfassung ohne Mitgliederversammlung                 Folge
  / Aussetzung der satzungsmäßigen Einberufungspflicht         Der Fall betrifft zwar noch eine alte Rechtslage. Unabhän-
                                                                gig hiervon sind die aufgeworfenen Probleme leider ty-
  /A
    nwendbarkeit für sämtliche Vereinsorgane
                                                                pisch für derartige Online-Dienste über Portale Dritter. Re-
  finden Sie in unserem Blog:                                   gelmäßig ist nicht geklärt, wer hier gegenüber wem eine
  www.dhpg.de/go/L1n-a6509                                      Leistung erbringt. Eine Klärung vor Aufnahme der Tätigkeit
                                                                erfolgt häufig nicht, da es gänzlich am nötigen Problem-
                                                                bewusstsein fehlt. Auch unterbleibt häufig die für die Be-
                                                                steuerung wichtige Feststellung und Dokumentation der
Unternehmen, Privat                                             Identität der Kunden (Sitz, Unternehmereigenschaft). Geht
                                                                dies dann schief, ist es meistens zu spät. Soweit Verträ-
                                                                ge vorhanden sind, sind diese häufig nicht eindeutig, der
Online-Beratung über Portale                                    Gang zum Finanzgericht ist vorprogrammiert. Selbst wenn
                                                                die Kunden im Nachhinein noch erreichbar sein sollten,
Online-Dienste boomen unter den aktuellen                       bleibt der Leistungserbringer regelmäßig auf der Umsatz-
Gegebenheiten. Vieles wird einfacher, eins                      steuer sitzen. In diesem Fall besteht noch Hoffnung, da die
jedoch nicht: die umsatzsteuerliche Erfassung                   Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
der angebotenen Dienstleistungen. Diese sucht
an Komplexität ihresgleichen und ist daher                      Lassen Sie sich daher vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit
mit erheblichen Risiken verbunden. Auch vor                     beraten, zumal es neben der Umsatzsteuer auch andere
Rechtsanwälten macht dies nicht halt.                           wichtige Themen gibt. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

Fall: Wer ist der Leistungsempfänger?
Der als Rechtsanwalt tätige Kläger berät u.a. rechtlich über
das Internetportal „JustAnswer“, das von einem Unterneh-
men mit Sitz in den USA betrieben wird. Die Nutzer des
Portals bleiben anonym und können selbst entscheiden,

                                                                                                                               11
Unternehmen, Privat                                            Finanzgericht verletzt das Aufteilungsgebot
                                                                    Wie zuvor das Finanzamt lehnte auch das Finanzgericht
                                                                    Düsseldorf den Abzug der Versicherungsbeiträge als Wer-
     Sportunfähigkeitsversiche-                                     bungskosten ab. Entscheidungserheblich war, dass nicht
                                                                    nur berufstypische Risiken, sondern auch im privaten Be-
     rungen eines Profi-Fußballers                                  reich verursachte Unfälle und Erkrankungen vom Versiche-
                                                                    rungsumfang erfasst waren. Die Versicherung dient damit
     als Werbungskosten                                             nach Auffassung des Gerichts dem Ausgleich krankheits-
                                                                    bedingter Einnahmeausfälle und das erhöhte Risiko, den
     Berufssportler unterliegen einem höheren Risiko,               Lebensstandard nicht länger durch die eigene Erwerbs­
     bei Verletzungen Einnahmeausfälle zu erleiden. Zur             tätigkeit sichern zu können, gehört laut Gericht zum Be-
     Risikominimierung können sie, ähnlich einer Kran-              reich der privaten Lebensführung. Selbst dem anteiligen
     kentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung,              Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten vermoch-
     Sportunfähigkeitsversicherungen abschließen. Die               ten die Richter mit Hinweis auf das Aufteilungs- und Ab-
     Abzugs- oder Aufteilungsmöglichkeit der Beiträge               zugsverbot nicht entsprechen. Das gelte zumindest dann,
     als Werbungskosten ist in der höchstrichterlichen              wenn sich der auf das Risiko typischer Sportverletzungen
     Rechtsprechung weitgehend ungeklärt.                           entfallende Anteil des Versicherungsbeitrags nicht den
                                                                    Versicherungsunterlagen entnehmen lasse.
     Versicherungen als Werbungskosten
     Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs             Konsequenz
     sind Versicherungsprämien nur dann Werbungskosten              Die Entscheidung ist zunächst nicht rechtskräftig gewor-
     bzw. Betriebsausgaben, wenn sie beruflich oder betrieb-        den, weil das Finanzgericht die Revision zur Rechtsfort-
     lich veranlasst sind. Bei privater Veranlassung können die     bildung zugelassen hat. Ob das Verfahren beim Bundes­
     Beiträge als Vorsorgeaufwendungen Sonderausgaben               finanzhof anhängig wurde, ist derzeit nicht bekannt.
     darstellen. Wegen der besonderen steuerlichen Förde-
     rung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wir-
     ken sich jedoch andere private Versicherungen meistens
     nicht mehr aus. Zahlungen an Unfallversicherungen sind         Unternehmen
     Betriebsausgaben/Werbungskosten, soweit die Versiche-
     rung die Folgen beruflicher Unfälle absichert. Sind sowohl     Bundesfinanzhof klärt
     berufliche als auch außerberufliche Unfälle versichert,
     können der berufliche und private Anteil bei Fehlen sons-      Voraussetzungen für die
     tiger Aufteilungsmaßstäbe nach Auffassung des Bundes­
     finanzhofs grundsätzlich auf jeweils 50 % geschätzt            Istbesteuerung
     werden. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und Kran-
     kentagegeldversicherungen fehlt es bisher an vergleich-        Im Gegensatz zur Sollbesteuerung entsteht die
     barer Rechtsprechung, die eine Aufteilung zulässt. Die         Umsatzsteuer bei der Istbesteuerung nicht mit
     Beiträge zu diesen Versicherungen sind nach der Verwal-        Leistungsausführung, sondern mit vereinnahmten
     tungsauffassung typischerweise lediglich als Sonderaus-        Entgelten. Eine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer
     gaben zu berücksichtigen, da das Risiko in der Person des      entfällt, was erhebliche Vorteile für die Liquidität
     Steuerpflichtigen liegt und damit vollumfänglich dem pri-      bietet. Der Bundesfinanzhof hat nun Stellung be-
     vaten Bereich zuzuordnen ist. Hierüber lässt sich aus Sicht    zogen, unter welchen Voraussetzungen die Istbe-
     eines Berufssportlers natürlich streiten. So sah es auch ein   steuerung zu genehmigen ist.
     professioneller Fußballer, der vor das Finanzgericht Düs-
     seldorf zog.                                                   Rechtslage
                                                                    Die Istbesteuerung kann aktuell u.a. von Unternehmern
     Sachverhalt                                                    beantragt werden, die im Vorjahr nicht mehr als 600.000 €
     Der Profi-Fußballer wollte die Prämien für seine beiden        Gesamtumsatz gemäß § 19 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz
     Sportunfähigkeitsversicherungen als Werbungskosten von         (UStG) getätigt haben.
     der Steuer absetzen. Die Versicherungen konnten nur von
     Berufssportlern abgeschlossen werden und sahen Leistun-        Fall (vereinfacht)
     gen für den Fall vor, dass der Versicherungsnehmer auf-        Das klagende Unternehmen (im Folgenden die Klägerin)
     grund eines Unfalls oder einer Krankheit vorübergehend         wurde im September 2011 gegründet. Im Fragebogen
     oder dauerhaft seinen Sport nicht ausüben konnte. Eine         zur steuerlichen Registrierung schätzte die Klägerin ihre
     Beschränkung auf berufsspezifische Krankheits- oder Un-        Umsätze für 2011 mit 30.000 € und für das Folgejahr mit
     fallrisiken enthielten die Versicherungsbedingungen nicht.     100.000 € und beantragte daher die Istbesteuerung, der
     Der Fußballer argumentierte vor dem Finanzamt mit sei-         das Finanzamt entsprach. Im November 2011 verpflichtete
     nem erhöhten Gesundheitsrisiko aufgrund der beruflichen        sich die Klägerin, für einen Kunden eine Photovoltaikanlage
     Tätigkeit. Bei jeder Art von Erkrankung oder Verletzung        zu errichten, deren Inbetriebnahme bis zum 31.12.2011 er-
     könne er seinen Beruf nicht mehr in der gewohnten Weise        folgen sollte. Das Entgelt für die Photovoltaikanlage betrug
     ausführen, was ihn von anderen Berufen unterscheide.           1.258.000 € und war nur insoweit fällig, als es vom Kunden

12   dhpg aktuell 05/21
aus den Vergütungen für die laufende Stromeinspeisung            erzielt damit weiterhin die Vermietungseinkünfte, obwohl
beglichen werden konnte. Die Klägerin deklarierte im Jahr        er nicht mehr Eigentümer der Immobilie ist. Die Grund-
2011 lediglich die vereinnahmten Entgelte. Dem folgte das        stücksschenkung als solche ist von der Grunderwerb-
Finanzamt nicht. Strittig war, ob das Finanzamt gegenüber        steuer befreit, nicht jedoch der Wert des eingeräumten
der Klägerin die Genehmigung der Istbesteuerung zurück-          Nießbrauchsrechts. Kann der Übertragende die hierauf
nehmen konnte, um die Umsätze der Sollbesteuerung zu             erhobene Grunderwerbsteuer als Werbungskosten bei sei-
unterwerfen, was zu erheblichen Nachzahlungen führte.            nen Vermietungseinkünften berücksichtigen? Diese Frage
                                                                 hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg zu klären.
Entscheidung
Laut Bundesfinanzhof ist bei Gründung eines Unterneh-            Sachverhalt
mens in Ermangelung eines Vorjahresumsatzes auf den              Ein Ehepaar (Kläger) übertrug eine vermietete Wohn­
voraussichtlichen Gesamtumsatz des Gründungsjahrs                immobilie schenkweise gegen Nießbrauchsvorbehalt an
abzustellen. Dieser ist nach den Grundsätzen der Soll-           seine sechs Nichten und Neffen. Die gegen die Über-
besteuerung zu schätzen und auf das volle Kalenderjahr           nehmer festgesetzte Grunderwerbsteuer wurde von den
hochzurechnen. Insoweit hatte die Klägerin schon mit der         Klägern beglichen und als Werbungskosten bei der Ermitt-
ersten Teilrechnung über 450.000 €, auf das Gesamtjahr           lung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an-
hochgerechnet, die Umsatzgrenze für die Istbesteuerung           gesetzt. Das Finanzamt lehnte den Werbungskostenabzug
überschritten. Die Rücknahme der Genehmigung der Ist-            mit der Begründung ab, dass die Grunderwerbsteuer nicht
besteuerung war auch nicht rechtswidrig. Denn die Kläge-         in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vermietungs-
rin hatte die Genehmigung durch unzutreffende Angaben            einkünften stehe, sondern allein mit der Übertragung des
erwirkt, da es hierfür keine Grundlage gab.                      Immobilieneigentums; Letzteres sei der einkommensteu-
                                                                 erlich unbeachtlichen Vermögensebene zuzurechnen.
Konsequenz
Der Bundesfinanzhof klärt mit dem Urteil, wie die Umsatz-        Entscheidung des Finanzgerichts
grenze im Gründungsjahr zu ermitteln ist. Dabei ist dies nicht   Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab dem Finanz-
nur für die Inanspruchnahme der Istbesteuerung wichtig,          amt recht. Das die Entstehung der Grunderwerbsteuer
sondern auch für die Gewährung der Kleinunternehmerrege-         auslösende Moment ist nach Auffassung der Richter al-
lung. Es ist zu beachten, dass die Klägerin im vorliegenden      lein in dem privaten Entschluss der Kläger zu sehen, das
Fall nicht scheiterte, weil sich ihre Prognose im Nachhinein     Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
nicht bestätigte, sondern weil diese aus der Luft gegriffen      auf die Neffen und Nichten des Klägers zu übertragen. Aus
war. Hätte die Klägerin tatsächlich im Zeitpunkt der Abgabe      einkommensteuerlicher Sicht handelt es sich bei dieser
des Antrags noch keine Kenntnis vom Auftrag zur Errichtung       Übertragung um die Zuwendung des mit einem Nutzungs-
der Photovoltaikanlage gehabt und eine fundierte Prognose        recht der Kläger (Vorbehaltsnießbrauch) belasteten Eigen-
abgegeben, hätte die Genehmigung der Istbesteuerung nicht        tums. Solche freiwilligen, unentgeltlichen Zuwendungen
zurückgenommen werden können. Wer bei Neugründungen              sind der einkommensteuerlich irrelevanten Privatsphäre
von der Istbesteuerung oder der Kleinunternehmerregelung         zuzuordnen mit der Konsequenz, dass auch damit in Zu-
Gebrauch machen möchte, muss daher plausible und nach-           sammenhang stehende Aufwendungen steuerlich nicht
vollziehbare Prognosen gegenüber dem Finanzamt abgeben.          abzugsfähig sind. Zwar erkennen die Richter auch den sei-
                                                                 tens der Kläger in ihrer Klagebegründung vorgebrachten
                                                                 wirtschaftlichen Zusammenhang der gezahlten Grund­
                                                                 erwerbsteuer mit dem Erhalt zukünftiger Vermietungsein-
Privat                                                           künfte. Dieser Zusammenhang werde jedoch vollständig
                                                                 überlagert vom Entschluss der Kläger, die Immobilie un-
                                                                 entgeltlich ihren Nichten und Neffen zuzuwenden.
Grunderwerbsteuer als
                                                                 Konsequenz
Werbungskosten bei Ver-                                          Auch wenn die Argumentation der Kläger ebenfalls schlüs-
                                                                 sig und nachvollziehbar ist; der weitere Klageweg ist an
mietung und Verpachtung                                          dieser Stelle beendet. Das Finanzgericht hat keine Revisi-
                                                                 on beim Bundesfinanzhof zugelassen. Begründung: Der
Die schenkweise Übertragung einer Mietimmobilie                  Streitfall wirft keine rechtsgrundsätzlichen Fragen auf, die
unter Nießbrauchsvorbehalt an Angehörige unter-                  es erfordern würden, hier den Bundesfinanzhof zu bemü-
liegt in Höhe des Werts des Nießbrauchsrechts der                hen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Grunderwerbsteuer. Kann der Übertragende, der
aufgrund seines Nießbrauchsrechts auch weiterhin
die Vermietungseinkünfte erzielt, die Grunderwerb­-                     Kurz notiert
steuer als Werbungskosten abziehen?
                                                                   Der GKV-Spitzenverband ermöglicht weiterhin die
Wer zu Lebzeiten seine vermietete Immobilie auf die                Stundung der Mitgliedsbeiträge. Einen entsprechen-
Nachkommen überträgt, lässt sich dabei nicht selten ei-            den Antrag inklusive Erläuterungen finden Sie hier:
nen Nießbrauchsvorbehalt einräumen. Der Übertragende               www.dhpg.de/go/MG2-c97c3

                                                                                                                                13
Kurz notiert

    Presse
    www.saarbruecker-zeitung.de                 www.finanznachrichten.de                     kleine bis mittelständische Unterneh-
    dhpg und TÜV TRUST IT                       Was kommt nun auf uns zu?                    men (10 bis 1.000 Mitarbeiter) und ist
    gründen Joint Venture                       AXA Future Risks Report zeigt Risiken        innerhalb weniger Tage am Netzwerk
    „Mit der TÜV TRUST IT und der dhpg          der Zukunft auf                              des Unternehmens angeschlossen,
    IT-Services verbinden sich nun zwei         „Die Folgen einer Cyberattacke sind          ohne maßgeblich in die IT-Struktur des
    starke Partner zu einem Joint Venture,      für Unternehmen oft schwerwiegend            Kunden eingreifen zu müssen.“
    deren Leistungsportfolios im Sinne der      und hallen lange nach. Damit es erst
    gemeinsamen Kunden perfekt zusam-           gar nicht dazu kommt, unterstützt AXA        CISA Markus Müller
    menpassen. Markus Müller, Geschäfts-        ihre Kunden mit präventiven Services.        markus.mueller@dhpg.de
    führer der dhpg IT-Services, über die       So kooperiert AXA mit C-SOC (vormals
    Ziele der Zusammenarbeit: ,Wir wollen       dhpg) mit einem SOCaaS (Security
    uns als Certified Security Operations       Operations Center as a Service). Vielen      Kölner Stadt-Anzeiger
    Center GmbH mit zukunftsorientier-          Unternehmen mangelt es nicht zuletzt         Insolvenz im 110. Jahr der Geschichte
    ten Lösungen am Markt etablieren. Die       an personellen Ressourcen im IT-Be-          „Zum 1. April hatte die Mayersche die
    TÜV TRUST IT, als unabhängiger An-          reich. In diesen Fällen unterstützt die      Buchhandlung Kirschner in der Trois-
    bieter für Informationssicherheit, stellt   Installation des SOC. Das SOC über-          dorfer Innenstadt übernommen; am
    dabei den optimalen Partner an unse-        nimmt die aktive Überwachung und             selben Tag hat, wie nun bekannt wur-
    rer Seite dar, der unsere Kompetenz im      Analyse aller integrierten Systeme, er-      de, die Martin Kirschner GmbH einen
    Umgang mit vertraulichen und schüt-         kennt IT-Schwachstellen, alarmiert bei       Insolvenzantrag gestellt. […] Auslöser
    zenswerten Daten sehr gut ergänzt.‘“        Bedrohungen und berichtet unverzüg-          der Insolvenz seien die ,hohen Umsatz­
                                                lich an die IT-Verantwortlichen. Der         einbrüche‘ aufgrund des eingebro-
    CISA Markus Müller                          Service richtet sich insbesondere an         chenen Flugbetriebs in der Corona-
    markus.mueller@dhpg.de

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