Haushalt und Durchführung von Horizont 2020 - Ein Leitfaden zur Struktur des Programms - European ...

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Haushalt und Durchführung von Horizont 2020 - Ein Leitfaden zur Struktur des Programms - European ...
Haushalt und
Durchführung von
 Horizont 2020
 Ein Leitfaden zur Struktur des
           Programms

      —
Haushalt und Durchführung von Horizont 2020 - Ein Leitfaden zur Struktur des Programms - European ...
Diese Publikation enthält eine ausführliche Beschreibung des Haushalts für das Programm
Horizont 2020. Darin werden die verschiedenen Strukturen, die bei der Verwaltung und Durchführung
der EU-Fonds, die im Rahmen des Programms für den Zeitraum 2014-20 bereitgestellt werden, eine
Rolle spielen, auf der Grundlage der im Juli 2015 verfügbaren Daten nach der jüngsten Änderung am
Budget von Horizont 2020 vorgestellt. Die Publikation ergänzt das Briefing des Wissenschaftlichen
Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Overview of EU Funds for research and
innovation“ (Überblick über die EU-Finanzmittel für Forschung und Innovation), das im
September 2015 veröffentlicht wurde.

PE 571.312
ISBN 978-92-823-8318-6
doi:10.2861/939613
QA-01-15-821-DE-N

Redaktionsschluss des englischen Originalmanuskripts: Oktober 2015.
Übersetzung abgeschlossen: Januar 2016.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND URHEBERRECHT
Die Verantwortung für den Inhalt liegt ausschließlich beim Verfasser dieses Dokuments;
eventuelle Meinungsäußerungen entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt des
Europäischen Parlaments. Das Dokument richtet sich an die Mitglieder und Mitarbeiter des
Europäischen Parlaments und ist für deren parlamentarische Arbeit bestimmt. Nachdruck und
Übersetzung sind zu nicht kommerziellen Zwecken mit Quellenangabe gestattet, sofern der
Herausgeber vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird.
© Europäische Union, 2015.
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ZUSAMMENFASSUNG
Horizont 2020, das aktuelle Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, ist das EU-
Programm mit dem größten Budget zur Förderung von Forschung und Innovation im
Zeitraum 2014-2020. Als sogenanntes Programm der Programme beinhaltet Horizont 2020
zwei Arten von Komplexität. Erstere ist den Durchführungsmechanismen geschuldet, die aus
früheren Rahmenprogrammen übernommen wurden. Letztere steht mit seiner Struktur in
Zusammenhang, die darauf ausgelegt ist, einen neuen Ansatz für die Finanzierung von
Forschung und Innovation zu fördern und den Anwendungsbereich des Rahmenprogramms
auszuweiten.
Die Durchführung des Budgets von Horizont 2020 fällt in die Zuständigkeit von neun
verschiedenen Generaldirektionen (GD) der Europäischen Kommission. Das Budget wird von
22 verschiedenen Einrichtungen durchgeführt. Einige davon leiten Mittel von anderen
Finanzierungseinrichtungen (andere EU-Fonds, nationale, regionale und/oder private Fonds)
weiter und treten somit als sekundäre Finanzmittelquelle auf. Diese komplexe Struktur aus
direkter und indirekter Finanzierung ist das Erbe der Vielzahl von Instrumenten,
Partnerschaften und Agenturen, die im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte geschaffen
wurden. Aus der Finanzierungskaskade von den für die Verwaltung zuständigen GD bis zu den
Empfängern der EU-Finanzmittel ergeben sich deshalb verschiedene Wege, die für die
Endbegünstigten, welche die Forschungs- und Innovationstätigkeiten durchführen (Forscher,
Forschungsinstitute, private Unternehmen), nicht immer leicht zu erkennen und
nachzuvollziehen sind.
Die neue Architektur von Horizont 2020 mit ihren drei Säulen – „Wissenschaftsexzellenz“,
„führende Rolle der Industrie“ und „gesellschaftliche Herausforderungen“ – und den beiden
Einzelzielen – „Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung“ und „Wissenschaft
mit der und für die Gesellschaft“ – ist eng mit diesem komplizierten Finanzierungssystem
verknüpft, was zu noch größerer Komplexität führt. Beispielsweise unterliegen die Finanzmittel
für eine bestimmte gesellschaftliche Herausforderung der Budgetverantwortung von zwei GD,
und die zugehörige Durchführung liegt teils bei Exekutivagenturen und teils bei öffentlich-
öffentlichen oder öffentlich-privaten Partnerschaften. Lineare Situationen, in denen eine GD für
einen Teil des Programms zuständig ist, der von einer Durchführungsstelle verwaltet wird, sind
inzwischen die Ausnahme.
Da mit Horizont 2020 der Versuch unternommen wird, das gesamte Ökosystem für Forschung
und Innovation zu unterstützen, ist die Zahl der potenziellen Empfänger (einschließlich
einzelner      Wissenschaftler,    öffentlicher   Forschungseinrichtungen,      nationaler
Forschungsförderorganisationen, großer privater Unternehmen und kleiner und mittlerer
Unternehmen) größer geworden. Die Chancen für eine Finanzierung und die relevanten
Finanzmittelquellen können nicht auf einfachem Wege von jedem potenziellen Teilnehmertyp
ermittelt werden. Ferner führt die Ausweitung des Anwendungsbereiches des Programms in
Verbindung mit der enormen Zunahme der Finanzierungswege und der Vervielfachung der
potenziellen Empfänger zu einer stärkeren Fragmentierung der Finanzmittel und einem
verstärkten Wettbewerb um ein begrenztes Budget. Die geringen Erfolgsquoten bei den ersten
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020 verdeutlichen
diese Situation.
Der Abbau von Komplexität, um Horizont 2020 für sämtliche potenziellen Teilnehmer
verständlicher werden zu lassen, und die Bereitstellung angemessener Finanzierungsmittel zur
Unterstützung der vielfältigen Ziele des Programms sind zwei Themen, die bei der
Halbzeitüberprüfung von Horizont 2020 und der Ausarbeitung eines zukünftigen
Rahmenprogramms berücksichtigt werden müssen.
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Budget von Horizont 2020 ............................................................................................. 5
   1.1. Die früheren Rahmenprogramme .......................................................................... 5
   1.2. Eine neue Struktur für Horizont 2020 .................................................................... 5
   1.3. Annahme und Änderung des Budgets .................................................................... 7
   1.4. Standpunkte des Europäischen Parlaments zum Budget von Horizont 2020........ 7
   1.5. Standpunkte der Interessenträger zum Budget von Horizont 2020 ...................... 8
2. Finanzierung des Budgets durch die Generaldirektionen der Kommission .................. 9
3. Durchführungsstellen .................................................................................................. 11
   3.1. Generaldirektionen der Kommission ................................................................... 12
   3.2. Exekutivagenturen ................................................................................................ 15
   3.3. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften ................................................................ 16
   3.4. Öffentlich-private Partnerschaften ...................................................................... 18
   3.5. Europäisches Innovations- und Technologieinstitut ............................................ 20
   3.6. Europäische Investitionsbank ............................................................................... 22
4. Struktur des Programms .............................................................................................. 22
   4.1. Säule I – Wissenschaftsexzellenz .......................................................................... 24
   4.2. Säule II – Führende Rolle der Industrie ................................................................ 28
   4.3. Säule III – Gesellschaftliche Herausforderungen .................................................. 30
   4.4. KMU-Instrument ................................................................................................... 33
   4.5. Pilotprojekt „Der schnelle Weg zur Innovation“ .................................................. 34
   4.6. Einzelziel I – „Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung“ ....... 34
   4.7. Einzelziel II – „Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft“............................ 35
   4.8. Horizontale Tätigkeiten ........................................................................................ 35
5. Sonstige Instrumente auf der Grundlage von Horizont 2020 ..................................... 35
   5.1. Netzwerke des Europäischen Forschungsraumes – (ERA-NET) ........................... 35
   5.2. Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen ............................................................... 36
6. Sonstige Strukturen im Zusammenhang mit Horizont 2020 ....................................... 37
   6.1. Initiativen für die gemeinsame Planung ............................................................... 37
   6.2. Europäische Technologieplattformen .................................................................. 38
   6.3. Öffentlich-private Partnerschaften auf Vertragsbasis ......................................... 38
   6.4. Europäische Innovationspartnerschaften ............................................................ 40
7. Ausblick ........................................................................................................................ 40
8. Wichtige Quellen ......................................................................................................... 42
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                               Verzeichnis der wichtigsten Akronyme
AAL2:             Programm für senioren- und behindertengerechte Technologien im Alltag
                  (Active Assisted Living Programme)
BBI:              Biobasierte Industriezweige
CIP:              Rahmenprogramm         für    Wettbewerbsfähigkeit   und                 Innovation
                  (Competitiveness and Innovation Framework Programme)
cPPP:             Öffentlich-private Partnerschaft auf Vertragsbasis (Contractual Public-Private
                  Partnership)
CS2:              Clean Sky
EASME             Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (Executive Agency for
                  Small and Medium-Sized Enterprises)
ECSEL:            Elektronische Komponenten und Systeme für Europas Führungsrolle
                  (Electronic Components and Systems for European Leadership)
EDCTP2:           Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer
                  Studien (European and Developing Countries Clinical Trials Partnership)
EIB:              Europäische Investitionsbank
EIP:              Europäische Innovationspartnerschaft
EIT:              Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
EMPIR:            Europäisches Metrologie-Programm für Innovation und Forschung (European
                  Metrology Programme for Innovation and Research)
ERC:              Europäischer Forschungsrat (European Research Council)
ERCEA:            Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (European Research
                  Council Executive Agency)
ETP:              Europäische Technologieplattform
FCH2:             Brennstoffzellen und Wasserstoff (Fuel Cells and Hydrogen)
FET:              Künftige und neu entstehende Technologien (Future and Emerging
                  Technologies)
FP:               Rahmenprogramm
FPA:              Rahmenpartnerschaftsvereinbarung (Framework Partnership Agreement)
FTI:              „Der schnelle Weg zur Innovation“ (Fast Track to Innovation)
IKT:              Informations- und Kommunikationstechnologien
IMI2:             Initiative „Innovative Arzneimittel“ (Innovative Medicines Initiative)
INEA:             Exekutivagentur für Innovation und Netze (Innovation and Networks
                  Executive Agency)
JPI:              Initiative für die gemeinsame Planung (Joint Programming Initiative)
JRC:              Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre)
JTI:              Gemeinsame Technologieinitiative (Joint Technology Initiative)
KIC:              Wissens- und Innovationsgemeinschaft (Knowledge and Innovation Community)
LEIT:             „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien“
                  (Leadership in Enabling and Industrial Technologies)
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MSCA:             Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahme (Marie Sklodowska-Curie Action)
PPP:              Öffentlich-private Partnerschaft (Public-Private Partnership)
P2P:              Öffentlich-öffentliche Partnerschaft (Public-Public Partnership)
REA:              Exekutivagentur für die Forschung (Research Executive Agency)
SESAR:            Vorhaben zur Forschung für das Flugverkehrsmanagement im einheitlichen
                  europäischen Luftraum (Single European Sky Air Traffic Management
                  Research)
SC:               Gesellschaftliche Herausforderung (Societal Challenge)
KMU:              Kleine und mittlere Unternehmen
S2R:              „Umstieg auf die Schiene“ (Shift to Rail)
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1. Budget von Horizont 2020
1.1. Die früheren Rahmenprogramme
Das erste Rahmenprogramm (FP) wurde im Jahr 1983 für einen Zeitraum von vier
Jahren eingerichtet. In den 30 darauffolgenden Jahren wurde über nachfolgende FP
finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der europäischen Forschungs- und
Innovationspolitik bereitgestellt. Da dieser Politikbereich im EU-Kontext zunehmend
wichtiger wurde, wurden die FP durch neue Finanzierungsinstrumente erweitert, ihre
Struktur entwickelte sich weiter und ihr Budget wurde erhöht (Tabelle 1).
Tabelle 1 – Rahmenprogramme für Forschung und Innovation 1984-2020
Rahmenprogramm                       Zeitraum       Budget (Mrd. EUR)            Gesetzgebungsverfahren
FP1                                 1984-1987              3,3                  Verfahren der Konsultation
FP2                                 1987-1991              5,4                  Verfahren der Konsultation
FP3                                 1990-1994              6,6                  Verfahren der Konsultation
FP4                                 1994-1998              13,2                Mitentscheidungsverfahren
FP5                                 1998-2002              14,9                Mitentscheidungsverfahren
FP6                                 2002-2006              19,3                Mitentscheidungsverfahren
FP7                                 2007-2013              50,5                Mitentscheidungsverfahren
Horizont 2020 (FP8)                 2014-2020              74,8           Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

1.2. Eine neue Struktur für Horizont 2020
Die Idee hinter dem FP1 bestand darin, sämtliche Forschungsmittel in einem
europäischen Programm zu verdichten. Es gibt jedoch auch weitere EU-Programme zur
Finanzierung von Forschung.1 Bei der Ausarbeitung des FP8 im Februar 2011 unterbreitete
die Kommission den Vorschlag für die Schaffung eines Gemeinsamen Strategischen
Rahmens,2 um erneut den Versuch zu unternehmen, die Finanzierung von Forschungs- und
Innovationstätigkeiten im selben Rahmenwerk zusammenzuführen. Das Ziel bestand darin,
die Komplexität der EU-Programme zu verringern und die Teilnahme zu vereinfachen.
Einige Teile des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), das
im Zeitraum von 2007 bis 2013 durchgeführt wurde, wurden in Horizont 2020
eingebunden3 und so auch das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT).
Die Einbindung dieser Programme in Horizont 2020 bedeutet, dass sie nicht länger auf
der Grundlage ihrer eigenen spezifischen Vorschriften durchgeführt werden, sondern
dass dabei die Vorschriften für die Teilnahme4 am und die Durchführung des FP
beachtet werden müssen. Mit dieser Änderung wird das Ziel verfolgt, die
Verwaltungsprozesse für die Teilnehmer zu vereinfachen.

1
      Bei den anderen Programmen handelt es sich um Forschungsprogramme im Bereich der Kernenergie, den
      Forschungsfonds für Kohle und Stahl, die Weltraumprogramme Galileo und Copernicus und die Europäischen
      Struktur- und Investitionsfonds. Weitere Informationen und eine geschichtliche Vorstellung der für Forschung
      vorgesehenen EU-Finanzmittel siehe „Overview of the EU funds for research and innovation“ (Überblick über
      die EU-Finanzmittel für Forschung und Innovation), EPRS, September 2015.
2
      Siehe Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung
      einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“, Europäische
      Kommission, KOM(2011) 48, 9. Februar 2011.
3
      Die verbleibenden Teile des CIP begründen das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von KMU (COSME).
4
      In den Teilnahmevorschriften werden sämtliche Aspekte der Organisation von Aufrufen zu
      Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage von Horizont 2020 festgelegt, darunter
      beispielsweise auch die Definition von Rechtsträgern, die Finanzmittel beantragen können, die
      verschiedenen Arten von finanzierten Maßnahmen und das Verfahren zur Bewertung der Vorschläge.
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Abbildung 1 – Struktur von FP7 und Horizont 2020 mit einigen zugehörigen Programmen

Quelle: EPRS, auf der Grundlage des Beschlusses über das FP7 und der Verordnung über Horizont 2020.
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Ferner erhielt Horizont 2020 eine neue Architektur mit drei Hauptsäulen. Aus
Abbildung 1 geht hervor, wie die verschiedenen Teile des FP7 in der neuen Struktur von
Horizont 2020 umgeordnet wurden (Abschnitt 4). Das Programm soll sich an der im
Jahr 2010 veröffentlichten Strategie „Europa 2020“5 orientieren, insbesondere im
Hinblick auf die Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen und die
Verstärkung der Wirkung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf die Schaffung
von Arbeitsplätzen und Wachstum.
Das achte Rahmenprogramm erhielt eigens den Titel „Horizont 2020“, um damit diese
Entwicklungen abzubilden und sämtliche potenzielle Teilnehmer wissen zu lassen, dass
es einen Bruch mit den vorherigen Rahmenprogrammen gab.
1.3. Annahme und Änderung des Budgets
Im ursprünglichen Vorschlag6 der Kommission im November 2011 war für
Horizont 2020 ein Budget in Höhe von 87,7 Mrd. EUR vorgesehen. Im endgültigen
Beschluss im Dezember 2013 wurde dieses Budget nach Prüfung im Rahmen des
ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf 77 Mrd. EUR verringert. Im Juni 2015 wurde
der Betrag mit der Annahme7 des Europäischen Fonds für strategische Investitionen
(EFSI) weiter auf 74,8 Mrd. EUR verringert. Zwischen 4 und 5 % des Budgets für das
Programm werden für seine administrative Verwaltung verwendet,8 sodass sich ein
operatives Budget in Höhe von knapp unter 70 Mrd. EUR ergibt.9
1.4. Standpunkte des Europäischen Parlaments zum Budget von
Horizont 2020
In seinem Standpunkt vom September 201110 zum Vorschlag der Kommission für den
Gemeinsamen Strategischen Rahmen forderte das Europäische Parlament, dass das
Budget für Horizont 2020 doppelt so hoch wie das Budget für FP7, d. h. 100 Mrd. EUR,
sein sollte. Da die Festlegung des Budgets für Horizont 2020 jedoch innerhalb des
mehrjährigen Finanzrahmens erfolgt, der vom Rat verabschiedet wird, war das EP
lediglich mit der relativen Verteilung des Budgets zwischen den verschiedenen Teilen
des Programms direkt befasst, nicht jedoch mit dem Gesamtbudget.

5
      Weitere Informationen zur Strategie „Europa 2020“ finden sich auf der Website der Kommission.
6
      Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das
      Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020), KOM(2011) 809,
      30. November 2011.
7
      Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den
      Europäischen Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).
8
      Dies ist der durchschnittliche Satz für das Budget bei indirekten Maßnahmen. In der Verordnung wird
      für die Verwaltungskosten eine Obergrenze in Höhe von 5 % des Budgets festgelegt. Im Fall der JRC
      entfällt jedoch ein Großteil des Budgets von Horizont 2020 auf Betriebskosten für Infrastrukturen und
      Personal (Abschnitt 3.1.2).
9
      Sämtliche Angaben in dieser ausführlichen Analyse zum Budget für Horizont 2020 beruhen auf Daten
      der Kommission zum operativen Budget von Horizont 2020 für den gesamten Zeitraum 2014-2020
      aus dem Juli 2015.
10
      Entschließung des EP zum Grünbuch mit dem Titel: „Von Herausforderungen zu Chancen:
      Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“
      (P7_TA(2011)0401), 27. September 2011.
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Ein Bericht,11 der vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie im
Dezember 2012 angenommen wurde, enthielt den Vorschlag für eine Veränderung der
Struktur von Horizont 2020. Es wurden zwei neue Einzelziele, „Verbreitung von
Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung“ (Abschnitt 4.6) und „Wissenschaft mit der
und für die Gesellschaft“ (Abschnitt 4.7), zusammen mit ihren jeweiligen Budgets
eingeführt. Im Bericht wurde zudem die Einführung einer siebenten gesellschaftlichen
Herausforderung zu „Sicheren Gesellschaften“ vorgeschlagen. Weiterhin bestand das
EP auf einer Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch eine
Garantie der Finanzmittel für das KMU-Instrument (Abschnitt 4.4) und die Einführung
der Pilotinitiative mit dem Titel „Der schnelle Weg zur Innovation“ (Abschnitt 4.5).
Während der Verhandlungen zum Budget für den EFSI enthielt der von den
Ausschüssen des EP angenommene Bericht12 den Vorschlag, eine Zweckbestimmung
der Mittel im Budget von Horizont 2020 vorzunehmen. Auch ohne Zustimmung des
Rates gelang es dem EP, den Höchstbeitrag von Horizont 2020 zum EFSI von
2,7 Mrd. EUR auf 2,2 Mrd. EUR zu verringern. Weiterhin sorgte das EP dafür, dass die
Höhe der Finanzmittel für den Europäischen Forschungsrat (Abschnitt 4.1.1), die Marie-
Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Abschnitt 4.1.3) und das Einzelziel „Verbreitung von
Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung“ beibehalten wurden, während bei
sämtlichen anderen Unterprogrammen von Horizont 2020 eine Verringerung
proportional zu ihren ursprünglichen Budgets vorgenommen wurde.
1.5. Standpunkte der Interessenträger zum Budget von Horizont 2020
Die wichtigsten Interessenträger bekundeten häufig ihre Unterstützung für die
Erhöhung des Budgets der EU für Forschung und Innovation. Im Jahr 2012 unterstützte
der Europäische Verband der Forschungs- und Technologieorganisationen (European
Association of Research and Technology Organisations, EARTO) den Vorschlag des
Europäischen Parlaments für ein Budget von Horizont 2020 in Höhe von 100 Mrd. EUR
und führte an, dass im Vorschlag der Kommission für das Budget für Horizont 2020
gegenüber FP7 überhaupt keine Erhöhung vorgesehen sei.13 Im Jahr 2012 bezeichnete
Science Europe, eine Interessenvertretung der nationalen Forschungs- und
Förderorganisationen, den Vorschlag der Kommission in Höhe von 80 Mrd. EUR als
sorgfältig kalkulierten Haushalt, bei dem es sich um das annehmbare Minimum
handele, wenn das Programm seine Ziele erreichen solle.14 Im Jahr 2012 äußerte die
Liga Europäischer Forschungsuniversitäten (League of European Research Universities)
Besorgnis wegen des geplanten Rückgangs der Finanzmittel zwischen dem letzten Jahr
des FP7 und den ersten Jahren von Horizont 2020.15 Im Januar 2013 ersuchte
EuroScience, eine Basisorganisation europäischer Forscher, das Europäische Parlament,

11
     Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
     Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“
     (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse, Berichterstatter: Christian Ehler, Ausschuss für
     Industrie, Forschung und Energie, A7-0428/2012, 19. Dezember 2012.
12
     Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
     den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU)
     Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013, Berichterstatter: José Manuel Fernandes und Udo Bullmann,
     Haushaltsausschuss und Ausschuss für Wirtschaft und Währung, A8-0139/2015, 23. April 2015.
13
     Comments on the European Commission’s Horizon 2020 Proposals, EARTO, 21. Februar 2012.
14
     Science Europe Position Statement on the Budget for Horizon 2020, November 2012.
15
     LERU’s feedback on the proposals of the European Commission for Horizon 2020, 2012.
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den Rat und die Kommission darum, das Budget von Horizont 2020 von 80 Mrd. EUR
auf 85 Mrd. EUR zu erhöhen.16
Im Jahr 2015 sprachen sich fünf Mitglieder der Interessenträgerplattform Europäischer
Forschungsraum vor der Annahme des EFSI gemeinsam für den Schutz des Budgets von
Horizont 2020 aus. Science Europe, LERU, EARTO, der Europäische Hochschulverband
(European Universities Association, EUA) und die Konferenz der Europäischen Schulen
für fortschrittliche technische Bildung und Forschung (Conference of European Schools
for Advanced Engineering Education and Research, CESAER) äußerten gemeinsam ihre
große Besorgnis wegen der EFSI-Verordnung, da diese mit einer Kürzung des Budgets
von Horizont 2020 einhergehe und gleichzeitig wenig Zusagen dafür biete, dass mit den
Projekten, die im Rahmen des neuen EFSI finanziert werden sollten, tatsächlich eine
Förderung von Tätigkeiten im Bereich von Forschung und Innovation angestrebt
werde.17 Im September 2015 forderte der EUA das Europäische Parlament aufgrund der
Kürzungen bei den Finanzmitteln für Horizont 2020 auf, die Forschung im anstehenden
EU-Haushalt für 2016 zu verteidigen.18

2. Finanzierung des Budgets durch die Generaldirektionen der
Kommission
Das Gesamtbudget von Horizont 2020 wird von neun verschiedenen
Generaldirektionen (GD) innerhalb der Europäischen Kommission verwaltet
(Abbildung 2):
    GD Forschung und Innovation (GD RTD),
    GD Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD CNECT),
    GD Bildung und Kultur (GD EAC),
    GD Energie (GD ENER),
    GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROWTH),
    GD Mobilität und Verkehr (GD MOVE),
    GD Migration und Inneres (GD HOME),
    GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI),
    Gemeinsame Forschungsstelle (JRC).

16
     EuroScience Open letter on Horizon 2020, 21. Januar 2013.
17
     ERA Stakeholders Joint Statement on the EFSI, 23. Januar 2015.
18
     EUA calls on European Parliament to defend research in upcoming EU budget, 8. September 2015.
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     Abbildung 2 – Budget von Horizont 2020 nach Generaldirektion der Kommission (Mio. EUR)

     Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) ist der interne
wissenschaftliche Dienst der Europäischen Kommission und beschäftigt Wissenschaftler
für Forschungstätigkeiten, um für eine unabhängige wissenschaftliche Beratung und
Unterstützung für die EU-Politik zu sorgen. Die JRC führt direkte Maßnahmen (interne
Forschungstätigkeiten) aus, während die übrigen GD indirekte Maßnahmen
(Forschungs- und Innovationstätigkeiten, für welche die Union finanzielle
Unterstützung gewährt und die von den Teilnehmern vorgenommen werden)
finanzieren.
Die GD, die das Budget für einen bestimmten Abschnitt des Programms bereitstellt, hat
bei der Festlegung des zugehörigen Arbeitsprogramms die politische Federführung
inne. Diese GD wird gemeinhin als zuständige GD oder federführende GD bezeichnet.
Im Arbeitsprogramm werden die Themen der Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen festgelegt und darin wird auf die Arten von Maßnahmen für deren
Durchführung verwiesen (siehe Kasten). Darin festgelegt werden auch die Auswahl-
und Vergabekriterien, anhand derer die Bewertung der Vorschläge erfolgt, sowie der
Finanzierungshöchstsatz der förderfähigen Gesamtkosten. Die zuständige GD erstellt
einen ersten Entwurf des Arbeitsprogramms, der im Rahmen des
dienststellenübergreifenden Konsultationsverfahrens an die anderen GD weitergeleitet
wird. Programmausschüsse19 und verschiedenste Interessenträger (Abschnitt 6)
werden bei der Festlegung des Arbeitsprogramms ebenfalls konsultiert. Nach der
Annahme des Arbeitsprogramms kann die Durchführung des Programms von einer GD
an eine Durchführungsstelle delegiert werden. Das Budget wird dann an die
Durchführungsstelle übertragen. Die Durchführungsstelle erstattet Bericht an die
zuständige GD, die für die Beaufsichtigung der Durchführung des Programms zuständig
ist.

19
      In den Programmausschüssen für Horizont 2020 sind nationale Sachverständige vertreten. Durch ihre
      Beratung der Kommission während der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms wird sichergestellt, dass
      zwischen den für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus EU-Ebene und auf
      nationaler Ebene ausgewählten Themen Kohärenz besteht.
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        Die verschiedenen Arten von indirekten Maßnahmen im Rahmen von Horizont 2020
Für die Teilnehmer werden mittels verschiedener Arten von Maßnahmen Finanzmittel
bereitgestellt:20
      Mit Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Research and Innovation Actions, RIA)
       werden Kooperationsforschungsprojekte finanziert, die der Entwicklung neuen Wissens
       oder neuer Technologien dienen sollen.
      Mit Innovationsmaßnahmen (Innovation Actions, IA) werden Tätigkeiten für Produkte oder
       Dienstleistungen, deren Markteinführung kurz bevorsteht, gefördert.
      Mit Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions,
       CSA) werden Projekte, Programme und politische Maßnahmen zur Koordination und
       Vernetzung im Bereich Forschung und Innovation (keine Forschungsfinanzierung an sich)
       finanziert.
      Durch die vorkommerzielle Auftragsvergabe erhält der öffentliche Sektor, als technologisch
       anspruchsvoller Käufer, die Möglichkeit, die Erforschung, Entwicklung und Validierung von
       bahnbrechenden Lösungen in Bereichen des öffentlichen Interesses zu fördern.
      Die öffentliche Beschaffung von innovativen Lösungen gibt transnationalen Beschaffern die
       Möglichkeit, die Risiken beim frühzeitigen Einsatz von innovativen Gütern und
       Dienstleistungen, die bislang noch nicht in großem Stil auf kommerzieller Basis verfügbar
       sind, aufzuteilen.
      Preisgelder.
Andere Maßnahmen beziehen sich auf bestimme Teile des Programms, wie beispielsweise die
Finanzhilfen des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC) oder die
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Abschnitte 4-5).

3. Durchführungsstellen
Nach einer Entscheidung der Kommission im Jahr 201121 erfolgt die Durchführung von
Horizont 2020 weitestgehend außerhalb der Generaldirektionen (Abbildung 3).
Insgesamt werden die verschiedenen Teile des Budgets von Horizont 2020 von
22 verschiedenen Durchführungsstellen durchgeführt:
 fünf GD der Kommission,
 vier Exekutivagenturen,
 vier öffentlich-öffentliche Partnerschaften (P2P),
 sieben öffentlich-private Partnerschaften (PPP),
 Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT),
 Europäische Investitionsbank (EIB).
Aktuelle Schätzungen deuten darauf hin, dass 75 % des operativen Budgets von
Horizont 2020 von anderen Rechtsträgern als den GD der Kommission durchgeführt
werden (Abbildung 4). Dieser Wert übersteigt die Zielvorgabe der Kommission aus dem
Jahr 2011, gemäß der zwei Drittel des Budgets von Horizont 2020 von Stellen außerhalb
der GD durchgeführt werden sollen.

20
      Von NCP Wallonie und Swisscore.
21
      Ein Haushalt für „Europe 2020 – Teil II: Politikbereiche im Überblick, Europäische Kommission,
      KOM(2011) 500, 26. Juni 2011.
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 Abbildung 3 – Durchführung von Horizont 2020

 Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

 Abbildung 4 – Aufgliederung der Budgets von Horizont 2020 nach Durchführungsstellen (Mio. EUR)

 Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

3.1. Generaldirektionen der Kommission
3.1.1. GD, die indirekte Maßnahmen durchführen
Die Durchführung von etwa 25 % des Budgets von Horizont 2020 wird direkt von vier
GD vorgenommen: GD RTD, GD CNECT, GD HOME und GD GROWTH (Abbildung 5). In
der Regel verbleibt die Durchführung des Arbeitsprogramms für Themen mit
bestimmten politischen Auswirkungen bei einer GD. Beispielsweise setzt die
Finanzierung von Infrastruktur einen konstanten Dialog mit den Mitgliedstaaten und
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dem Rat voraus (Abschnitt 4.1.4). Die Finanzierung von Sicherheitsforschung kann sich
als besonders sensibler Bereich erweisen und ein Teil davon wird intern von der
GD HOME verwaltet. Auch in den Abbildung 5 – Budget von Horizont 2020, das
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für direkt von den GD der Kommission durchgeführt
Leitinitiativen für künftige und neu wird (in Mio. EUR)
entstehende Technologien (FET) ist eine
direkte Verwaltung durch die GD CNECT
vorgesehen (Abschnitt 4.1.2).
3.1.2. Gemeinsame Forschungsstelle
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)
wurde im Jahr 1957 mit dem Euratom- Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen
                                            Kommission.
Vertrag zur Durchführung von direkten
Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernforschung gegründet. Das Ziel der JRC
bestand darin, in diesem Bereich für die Gemeinschaft unabhängige wissenschaftliche
Beratung und Unterstützung bereitzustellen. Ihr Tätigkeitsbereich wurde auf weitere
Forschungsbereiche ausgeweitet, sodass die JRC mittlerweile für die Kommission einen
internen Forschungsdienst mit mehr als 2 000 Forschern aus unterschiedlichen
Bereichen bereitstellt. Die JRC untersteht der Verantwortung des Kommissars für
Bildung, Kultur, Jugend und Sport.22
Die JRC erstellt ein mehrjähriges Arbeitsprogramm und führt über ihre sieben
Forschungsinstitute, die sich in verschiedenen Forschungsbereichen spezialisiert haben,
direkte Maßnahmen durch:
 Institut für Umwelt und Nachhaltigkeit (Institute for Environment and Sustainability,
    IES),
 Institut für Energie und Verkehr (Institute for Energy and Transport, IET),
 Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz (Institute for Health and Consumer
    Protection, IHCP),
 Institut für Schutz und Sicherheit des Bürgers (Institute for Protection and Security
    of the Citizen, IPSC),
 Institut für technologische Zukunftsforschung (Institute for Prospective
    Technological Studies, IPTS),
 Institut für Transurane (Institute for Transuranium Elements, ITU),
 Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM).

22
     Bis zum Jahr 2014 unterstand die JRC der Verantwortung des Kommissars für Forschung und
     Innovation. Der Wechsel wurde im November 2014 im Arbeitsauftrag des Präsidenten der
     Kommission an den Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport angekündigt.
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     Abbildung 6 – Haushalt der JRC 2014-20 (Mio. EUR)

                     2 000
                                1 856          Horizon 2020
                     1 800
                                               Euratom Research and Training Programme
                     1 600
                                               Competitive activities
                     1 400
                                               Decommissioning and Waste Management
                     1 200                     Programme
                                               Additional Resources
                     1 000
                                            828
                         800

                         600                            530

                         400
                                                                        205
                         200                                                  110

                           0

     Datenquelle: JRC.

Das für die JRC bestimmte Budget von Horizont 2020 beträgt 1 855,6 Mio. EUR (etwa
53 % des Budgets der JRC – Abbildung 6). Dieses Budget erstreckt sich jedoch
hauptsächlich auf Ausgaben für Personal und Infrastruktur der JRC. Von diesem Budget
ist schätzungsweise ein Betrag in Höhe von etwa 210 Mio. EUR für operative
Forschungstätigkeiten vorgesehen (Abbildung 5). Es wird erwartet, dass die JRC aus
dem Forschungs- und Ausbildungsprogramm von Euratom23 einen Betrag in Höhe von
820 Mio. EUR erhält (23 % des Haushalts der JRC). Außerhalb dieser beiden Programme
stammen etwa 15 % des Budgets der JRC aus Wettbewerbstätigkeiten. Die GD der
Kommission kann die JRC auffordern, Forschungstätigkeiten vorzunehmen und dafür
zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen. Die JRC kann sich in Zusammenarbeit
mit anderen Forschungseinrichtungen der EU an indirekten Maßnahmen beteiligen.
Von der JRC können auf Vertragsbasis Leistungen für dritte Parteien – private oder
öffentliche – erbracht werden.
Etwa 6 % des Budgets stammen aus dem Stilllegungs- und Abfallentsorgungsprogramm
für kerntechnische Anlagen der JRC und der Entsorgung der zugehörigen Abfälle. Die
verbleibenden 3 % stammen aus dem Beitrag der assoziierten Länder24 für
Horizont 2020 und Euratom. Dieser Haushalt wird vorrangig für Investitionen und den
Aktionsplan der JRC für die Erweiterung und Integration verwendet, mit dem die
Umsetzung des EU-Rechtsrahmens in den nationalen Rechtsvorschriften der
assoziierten Länder unterstützt und der wissenschaftliche und technische Austausch
mit der EU ermöglicht wird.

23
      Beim Forschungs- und Ausbildungsprogramm von Euratom handelt es sich um ein
      Fünfjahresprogramm für den Zeitraum 2014-2018. Der hier vorgestellte Wert stellt eine Schätzung für
      den Zeitraum 2014-2020 dar.
24
      Assoziierte Länder sind Nicht-EU-Staaten, die sich zu denselben Bedingungen wie Mitgliedstaaten an
      Horizont 2020 beteiligen. Dieser Status geht damit einher, dass sie abhängig von der Höhe ihres BIP
      einen Finanzbeitrag leisten, der zum Budget für das FP hinzugerechnet wird.
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3.2. Exekutivagenturen
An der Durchführung von Horizont 2020 sind vier Exekutivagenturen beteiligt:
 die Exekutivagentur für die Forschung (REA),
 die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME),
 die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA),
 die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA).
Die REA wurde im Jahr 2008 zur Durchführung des FP7 eingerichtet. Mittlerweile
verwaltet die Agentur die Durchführung von etwa 20 % des Budgets von Horizont 2020.
Hierzu gehören die offenen Ausschreibungen für künftige und neu entstehende
Technologien, die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zur Förderung von Mobilität,
ein Teil der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Weltraumforschung
und ein Teil des Budgets für drei gesellschaftliche Herausforderungen (und zwar
„Lebensmittel“, „integrative Gesellschaften“ und „sichere Gesellschaften“). Sie
übernimmt zudem die Umsetzung der Einzelziele „Verbreitung von Exzellenz und
Ausweitung der Beteiligung“ und „Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft“. Da es
sich bei der REA um die wichtigste Exekutivagentur für die Durchführung von
Horizont 2020 handelt, wurde ihr Mandat auf die Verwaltung von
Unterstützungsdiensten für das gesamte Programm ausgeweitet: Unterstützung bei der
Bewertung, die Validierung der Teilnehmer, die Verwaltung der Unterstützung von
Bewertungsexperten und den Horizont 2020 Helpdesk.

 Abbildung 7 – Budget von Horizont 2020, das von den Exekutivagenturen durchgeführt
 wird (Mio. EUR)

 Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

Die EASME wurde Ende des Jahres 2013 (mit starker Unterstützung aus dem
Europäischen      Parlament)    als  Nachfolgerin     der     Exekutivagentur     für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation eingerichtet. Ihre Tätigkeiten konzentrieren sich
auf die Unterstützung für KMU, die Umwelt, Energie und maritime Angelegenheiten. Im
Rahmen von Horizont 2020 übernimmt die EASME die Durchführung von „Innovation in
KMU“, des KMU-Instruments, des Pilotprojekts „Der schnelle Weg zu Innovation“ und
einen Teil der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für zwei
gesellschaftliche Herausforderungen („Energie“ und „Umwelt“). Außerhalb von
Horizont 2020 übernimmt die EASME die Verwaltung des COSME-Programms.
Die INEA wurde Ende des Jahres 2013 als Nachfolgerin der Exekutivagentur für das
transeuropäische Verkehrsnetz eingerichtet. Für Horizont 2020 ist die INEA für die
Durchführung eines Teils des Budgets für zwei gesellschaftliche Herausforderungen
(„Energie“ und „Verkehr“) zuständig. Außerhalb von Horizont 2020 verwaltet die INEA
die Durchführung der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“.
Bei der ERCEA handelt es sich um eine Exekutivagentur, die im Jahr 2007 gegründet
wurde, um das Arbeitsprogramm des Europäischen Forschungsrates (ERC)
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durchzuführen, welchem innerhalb von Horizont 2020 eine Sonderrolle als quasi
unabhängiges Programm (Abschnitt 4.1.1) zukommt.
3.3. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften
Gemäß Artikel 185 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
kann sich die Europäische Union finanziell an Forschungsprojekten beteiligen, die von
den Mitgliedstaaten gemeinsam entwickelt werden (in der Regel mit bis zu 50 %). Die
finanziellen Bestimmungen für diese öffentlich-öffentlichen Partnerschaften (P2P)
können von der EU über das Rahmenprogramm festgelegt werden. Die Verordnungen
zur Einrichtung dieser P2P werden vom Europäischen Parlament und dem Rat im
Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen.
3.3.1. Einrichtung einer P2P nach Artikel 185
Für die Einrichtung einer P2P nach Artikel 185 müssen die Mitgliedstaaten zunächst
einen Vorschlag vorlegen, in dem das Thema und die Ziele der P2P klar benannt
werden. In dieser Phase gibt jeder Mitgliedstaat eine Schätzung der Höhe seiner
individuell geplanten Mittelbindungen für das Budget der P2P an. Die Kommission
untersucht diesen Vorschlag und nimmt eine Ex-ante-Folgenabschätzung vor. Es
werden verschiedene Aspekte des Vorschlags analysiert:
 Worin besteht der europäische Mehrwert des Vorschlags?
 Besitzt der Vorschlag eine Relevanz für Ziele der EU? Besitzt er eine Relevanz für
    Ziele des Rahmenprogramms?
 Gibt es in den Mitgliedstaaten bereits nationale Forschungsprogramme?
 Ist der Vorschlag hinreichend ausgereift? Gibt es im bezeichneten Bereich eine
    kritische Masse an Forschungstätigkeiten in Europa?
 Handelt es sich bei einer P2P nach Artikel 185 um das angemessene Instrument?
    Worin sollte der Beitrag der EU bestehen?
Bei einem positiven Ergebnis der Ex-ante-Folgenabschätzung erarbeitet die Kommission
abschließend einen Vorschlag, der dann das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
durchlaufen muss. Während der zwei Jahre, die dieses Verfahren in Anspruch nimmt,
müssen die Mitgliedstaaten ihre finanzielle Beteiligung formell regeln. Es muss eine
eigene Durchführungsstelle (Dedicated Implementation Structure, DIS) benannt
werden, die für den Prozess der Bewertung der Forschungsvorschläge und den
Abschluss der Finanzhilfevereinbarungen mit den Empfängern zuständig ist. Die
Finanzmittel für genehmigte Vorschläge werden von den nationalen Stellen
bereitgestellt und durch EU-Finanzmittel ergänzt, die über die DIS bereitgestellt
werden.
3.3.2. Artikel 185 bei Horizont 2020
Im Artikel 26 der Verordnung über das Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation Horizont 2020 wird betont, wie notwendig es sei, bei P2P nach Artikel 185
ein hohes Maß an Einsatz der beteiligten Länder für eine Integration auf
wissenschaftlicher, verwaltungstechnischer und finanzieller Ebene zu prüfen. Die
Vorschriften für die Beteiligung am FP gelten jetzt für Artikel 185 von Horizont 2020.
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Im Rahmen von Horizont 2020 werden EU-
Finanzmittel durch vier P2P nach Abbildung 8 – Budget von Horizont 2020, das von
                                              P2P nach Artikel 185 durchgeführt wird (Mio. EUR)
Artikel 185 in Anspruch genommen:
 Mit dem Programm für ein aktives
    unterstütztes Leben (Active Assisted
    Living Programme, AAL2) soll die
    Lebensqualität für ältere Erwachsene
    verbessert     werden,    indem      die
    Entstehung        von       innovativen
    Dienstleistungen und Systemen für ein
                                              Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen
    gesundes Altern auf der Grundlage von Kommission.
    Informations-                       und
    Kommunikationstechnologie gefördert wird.
 Das Europäische Metrologie-Programm für Innovation und Forschung (European
    Metrology Programme for Innovation and Research, EMPIR) koordiniert
    Forschungsprojekte zur Entwicklung von Grundlagen der Metrologie in den
    Bereichen Gesundheit, Energie, Umwelt und Industrie.
 Mit der Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer
    Studien (European and Developing Countries Clinical Trials Partnership, EDCTP2)
    soll die Entwicklung neuer oder verbesserter Arzneimittel, Impfstoffe, Mikrobizide
    und Diagnostika gegen bzw. für HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria sowie weiterer
    armutsbedingter und vernachlässigter Infektionskrankheiten in Subsahara-Afrika
    beschleunigt werden.
 Mit dem Programm Eurostars werden forschende KMU dazu angeregt, bei
    internationalen Kooperationsforschungs- und -innovationsprojekten die
    Federführung zu übernehmen.
Beim Gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (Baltic Sea
Research and Development Programme, BONUS) handelt es sich um eine P2P nach
Artikel 185, die im Rahmen des FP7 bis 2017 finanziert wird. Es dient dem Ziel, einen
ökosystembasierten Umgang mit Umweltproblemen in der Ostsee zu ermöglichen. Für
die Fortsetzung dieser P2P nach Artikel 185 nach dem Jahr 2017 im Rahmen von
Horizont 2020 muss ein neuer Vorschlag ausgearbeitet werden.
Die Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (Partnership for
Research and Innovation in the Mediterranean Area, PRIMA)25 zielt auf eine stärkere
Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten und Mittelmeerländern im Bereich von
Forschung und Innovation ab. Gegenwärtig befindet sich die PRIMA in der Phase des
Vorschlags durch die Mitgliedstaaten. In seinen Schlussfolgerungen vom
Dezember 2014 ersuchte der Rat die Kommission „baldmöglichst zu prüfen, ob eine
Beteiligung der Union an dem gemeinsamen Programm PRIMA auf der Grundlage von
Artikel 185 AEUV [...] gerechtfertigt ist“.26 Falls diese Bewertung positiv ausfällt, könnte
PRIMA in den kommenden Jahren als neue P2P nach Artikel 185 im Rahmen von
Horizont 2020 ins Leben gerufen werden.

25
     Weitere Informationen zu PRIMA finden sich auf der Website von EraNetMed.
26
     Schlussfolgerungen des Rates zu PRIMA, 5. Dezember 2014.
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3.4. Öffentlich-private Partnerschaften
Die öffentlich-privaten Partnerschaften, die auf der Grundlage des Rahmenprogramms
finanziert werden, werden als gemeinsame Technologieiniativen (Joint Technology
Initiatives, JTI) bezeichnet. Nach Konsultation des Europäischen Parlaments beschließt
der Rat die Bestimmungen für die Einrichtung von JTI.
3.4.1. Einrichtung einer gemeinsamen Technologieinitiative
Gemeinsame Technologieinitiativen wurden durch die Verordnung über das Siebente
Rahmenprogramm (FP7) eingeführt. JTI gehen in der Regel auf Europäische
Technologieplattformen (ETP), d. h. Foren von Interessenträgern unter Federführung
der Industrie, die in bestimmten Bereichen gemeinsame strategische Agenden
entwickeln (Abschnitt 6.2), zurück. Das Ausmaß des Forschungsziels und der beteiligten
Ressourcen bei einigen Themen rechtfertigte die Einrichtung langfristiger öffentlich-
privater Partnerschaften in der Form von JTI.27 Gemeinsame Technologieinitiativen
vereinen Investitionen aus dem privaten Sektor mit öffentlichen Finanzmitteln aus dem
europäischen Haushalt (und manchmal aus nationalen Haushalten). Für die Mitglieder
aus dem privaten Sektor besteht die Verpflichtung Sach- und Finanzbeiträge an die JTI
zu leisten, die mindestens der Höhe der finanziellen Zusagen der öffentlichen Partner
entsprechen.
Während es sich bei JTI um ein besonderes Finanzierungsprogramm handelt, das auf
der Grundlage des FP7 geschaffen wurde, wird der Rechtsträger für die Durchführung
der JTI auf der Grundlage von Artikel 187 AEUV definiert und als Gemeinsames
Unternehmen (Joint Undertaking, JU) bezeichnet. Gemeinsame Unternehmen können
auch zur Durchführung anderer Finanzierungsprogramme gegründet werden. Ein
Beispiel hierfür ist das Vorhaben zur Forschung für das Flugverkehrsmanagement im
einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR), das im Jahr 2007 noch vor der Einführung
des Konzepts der JTI im FP7 als JU beschlossen wurde.
Tabelle 2 – Liste der JTI und JU, die im Rahmen von Horizont 2020 finanziert werden (Budgets
in Mio. EUR)
JTI             Einrichtung        EU-Budget          Beitrag der Industrie          Mitgliedstaaten
IMI2               2008               1 638                    1 725                         –
FCH2               2008                665                      700                          –
CleanSky2          2008               1 755                    2 250                         –
ECSEL*             2014               1 185                    2 400                      1 200
BBI                2014                975                     1 800                         –
S2R                2014                450                      470                          –

JU              Einrichtung        EU-Budget          Beitrag der Industrie            Eurocontrol
SESAR              2007                585                      500                        500
* ECSEL ergibt sich aus dem Zusammenschluss von ENIAC und ARTEMIS, zweier JTI, die im Jahr 2008 gegründet
wurden. Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

27
      Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006
      über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische
      Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).
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Nach Vorschlägen der Kommission im Jahr 2008 wurden vom Rat fünf
Gemeinschaftsunternehmen zur Durchführung der JTI gegründet. Die Europäische
Kommission ist im Verwaltungsrat des JU als ordentliches Mitglied vertreten und die
privaten Mitglieder der JTI werden einzeln oder durch Vereinigungen vertreten. Das JU
setzt die strategische Innovations- und Forschungsagenda durch, die von den
Mitgliedern der JTI im Rahmen von jährlichen oder mehrjährigen Arbeitsprogrammen
angenommen wurde. Das JU veröffentlicht die zugehörigen Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen für die Finanzierung von Forschungs- und
Innovationstätigkeiten. Diese Aufforderungen stehen in der Regel sämtlichen
potenziellen privaten oder öffentlichen Antragstellern offen, unabhängig davon, ob es
sich dabei um Mitglieder der JTI handelt oder nicht. Bei einigen Aufforderungen ist es
jedoch möglich, dass sie lediglich Mitgliedern der JTI offenstehen.
3.4.2. Gemeinsame Technologieinitiativen bei Horizont 2020
Im Rahmen von Horizont 2020 werden für sieben Gemeinsame Unternehmen
Finanzmittel bereitgestellt: sechs JTI und das JU SESAR.28 Fünf JTI wurden im Rahmen
von FP7 im Jahr 2008 gegründet. Drei davon wurden unter Horizont 2020 verlängert.
Die übrigen beiden wurden zu einer einzigen JTI zusammengeführt. Im Jahr 2014
wurden zwei neue JTI ins Leben gerufen (Tabelle 2 – Abbildung 9).29
    Mit der Gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (IMI2) wird
     das Ziel verfolgt, den Bedarf im Gesundheitswesen zu decken, den Zugang von
     Patienten zu innovativen Arzneimitteln zu verbessern und stärker
     personenbezogenen Behandlungen den Weg zu ebnen.
    Mit          der         Gemeinsamen            Abbildung 9 – Budget von Horizont 2020, das von
     Technologieinitiative „Brennstoffzellen         Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen einer
     und Wasserstoff“ (Fuel Cells and                PPP durchgeführt wird (Mio. EUR)
     Hydrogen, FCH2) soll der kommerzielle
     Einsatz     von     wasserstoffbasierten
     Lösungen in den Bereichen Verkehr
     (Fahrzeuge,          Busse          und
     Tankinfrastruktur)     und       Energie
     (Wasserstofferzeugung        und       -
     distribution, Energiespeicherung und
     stationäre           Energieerzeugung)
     beschleunigt werden.
    Die Gemeinsame Technologieinitiative
     „Clean Sky 2“     (CS2)     arbeitet     an
     Verbesserungen       für die        globale
     Luftfahrtindustrie, um die Bedürfnisse
     der Bürgerinnen und Bürger durch eine
     sichere, nahtlose und nachhaltige
     Mobilität in der Luft zu erfüllen. Sie wird
     neue Technologien entwickeln und                Quelle: EPRS, auf der Grundlage von Daten der Europäischen
                                                     Kommission.
     erproben,       mit       denen         die

28
     Die Finanzmittel für SESAR werden, auch wenn es sich dabei nicht um eine JTI handelt, über
     Horizont 2020 zur Verfügung gestellt.
29
     Memo der Europäischen Kommission – Public-private partnerships under Horizon 2020: launch of
     activities and first calls, 9. Juli 2014.
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     Kraftstoffeffizienz von Flugzeugen erhöht und so deren CO2- und Lärmemissionen
     gesenkt werden sollen.
    Bei der Gemeinsamen Technologieinitiative „Europäische Komponenten und
     Systeme für Europas Führungsrolle“ (ECSEL) liegt der Schwerpunkt darauf, die
     Kapazität Europas im Bereich des Designs und der Herstellung von elektronischen
     Komponenten und Systemen aufrechtzuerhalten.30
    Mit der Gemeinsamen Technologieinitiative „Biobasierte Industriezweige“ wird das
     Ziel verfolgt, neue Bioraffinationstechnologien zu entwickeln, um erneuerbare
     natürliche Ressourcen (Abfälle, landwirtschaftliche Rückstände) in biobasierte
     Produkte, Materialien und Kraftstoffe umzuwandeln.
    Bei der Gemeinsamen Technologieinitiative „Shift2Rail“ (S2R) hat man es sich zum
     Ziel gesetzt, die Qualität und Effizienz von Eisenbahnverkehrsleistungen
     (Zuverlässigkeit   und    Pünktlichkeit    der     Eisenbahnverkehrsleistungen,
     Schienenkapazität, Kosten der Infrastruktur) durch eine Beschleunigung der
     Annahme von innovativen Lösungen zu beschleunigen.
    Das Gemeinsame Unternehmen zur Entwicklung des europäischen
     Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) soll die nötige
     neue Technologie entwickeln, die für die Schaffung eines einheitlichen
     europäischen Luftraums notwendig ist. Hierbei handelt es sich um ein Projekt zur
     Neuordnung des europäischen Luftraums, von dem man sich eine Verdopplung der
     Kapazität und eine Halbierung der Kosten für das Verkehrsmanagement verspricht.
3.5. Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) wurde geschaffen, um die
Verbindungen und den Austausch zwischen dem Hochschulwesen und Forschung und
Innovation in Europa zu verbessern.31 Das EIT wurde im Jahr 2008 durch eine
Verordnung des Rates und des Europäischen Parlaments auf der Grundlage des
Artikels 157 des Vertrags EG-Vertrags bezüglich der Industrie gegründet.32 Im Jahr 2010
nahm es seine Arbeit auf und steht unter der Leitung der GD Bildung und Kultur. Bis
zum Jahr 2013 war das EIT als Rechtsträger vom Rahmenprogramm getrennt
(Abbildung 1). Im Jahr 2013 wurde es in Horizont 2020 aufgenommen und seine
Verordnung wurde dahingehend geändert, dass nunmehr auch die Vorschriften für
Horizont 2020 gelten.33
3.5.1. Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Bei Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) handelt es sich um autonome
Partnerschaften       von      Hochschuleinrichtungen,       Forschungsorganisationen,
Unternehmen und sonstigen Interessenvertretern, die am Innovationsprozess beteiligt
sind, in Form eines strategischen Netzwerks zu einem bestimmten Thema. Das EIT legt
eine Strategische Innovationsagenda (SIA) fest, in der es die Themen auswählt, für die
Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) gegründet werden sollen. Das EIT

30
     Die Mitgliedstaaten beteiligen sich an der Finanzierung von ESCEL und sind Mitglieder im
     Verwaltungsrat des JU.
31
     Schlussfolgerungen des Rates vom 15. und 16. Juni 2006.
32
     Jetzt Artikel 173 AEUV.
33
     Verordnung (EU) Nr. 1292/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013
     zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und
     Technologieinstituts (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 174).
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