Beschluss des G-BA zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Akutschmerzmanagement-konzepten - Bedeutung und Perspektiven für das ...

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Beschluss des G-BA zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Akutschmerzmanagement-konzepten - Bedeutung und Perspektiven für das ...
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       Beschluss des G-BA zur verpflichtenden Einführung
          und Umsetzung von Akutschmerzmanagement­                                               BDAktuell
         konzepten – Bedeutung und Perspektiven für das
                              Fachgebiet Anästhesiologie
                                                                                                 DGAInfo
                                              J. Erlenwein1,4 · W. Koppert 2,4 · W. Meißner3,4

1 Klinik für Anästhesiologie, Universitäts­                                                      nität in der Umsetzung und Vorhaltung
  medizin Göttingen                               Einleitung
                                                                                                 von Versorgungsstrukturen und Prozes­
2 Klinik für Anästhesiologie und Intensiv­
  medizin, Medizinische Hochschule                Das Plenum des Gemeinsamen Bundes­             sen im innerklinischen Schmerzmanage­
  Hannover                                        ausschusses (G-BA) hat mit seinem Be-          ment der Krankenhäuser [7–16]. Der
3 Klinik für Anästhesiologie und Intensiv­        schluss vom 17. September 2020 die             wirtschaftliche Druck der Kliniken ist da­
  medizin, Sektion Schmerztherapie und
                                                  Anforderungen an das Akutschmerz­              bei ein relevanter Faktor, entsprechende
  Klinik für Innere Medizin II, Abteilung
  Palliativmedizin, Universitätsklinikum          management von Krankenhäusern und              Strukturen vorzuhalten oder einzuspa­
  Jena                                            ambulant operierenden Praxen deutlich          ren. Dies zeigt sich insbesondere für
4 Wissenschaftlicher Arbeitskreis Schmerz­        erhöht [1]. Diese sind zukünftig ver­          die personalintensiven Schmerzdienste.
  medizin, Deutsche Gesellschaft für
  Anästhesiologie und Intensivmedizin             pflichtet, ein Konzept zum Akutschmerz­        In Kliniken, die keinen entsprechen-
  e. V., Nürnberg                                 management als Bestandteil ihres in-           den Dienst implementierten, wurden
                                                  ternen Qualitätsmanagements einzufüh­          mehrheitlich Kosten als Begründung der
                                                  ren, weiterzuentwickeln und darüber            fehlenden Umsetzung angegeben [7].
                                                  konkret Rechenschaft abzulegen [1].            Medizinisch steht außer Frage, dass
                                                  Das Ziel des folgenden Beitrags ist es,        Schmerzdienste eine Notwendigkeit für
                                                  eine Übersicht über die gesundheitspo­         die verantwortungsvolle Umsetzung spe-
                                                  litische Entwicklung hin zur aktuellen         zieller Analgesieverfahren und einen
                                                  Beschlusslage zu geben sowie darzustel­        wichtigen Faktor für die Verbesserung
                                                  len, was die Anästhesiologie im Rahmen         und Sicherstellung der Patientensicher­-
                                                  der Umsetzung leisten kann und welche          heit darstellen. Schmerzdienste erwirt-
                                                  Chancen und Herausforderungen sich             schaften allerdings keine direkten Ein-
                                                  daraus für das Fachgebiet ergeben.             nahmen und fungieren betriebswirt­
                                                                                                 schaftlich am ehesten im Sinne eines
                                                  Hintergrund                                    Cost-Centers [17–19]. Wirtschaftlicher
                                                                                                 Nutzen für die Kliniken ergibt sich
                                                  Die Qualität der Schmerzbehandlung in          allenfalls indirekt durch Reduktion von
                                                  deutschen Krankenhäusern wird vielfach         Liegezeiten und Komplikationen. Dies
                                                  als unzureichend beschrieben [2–5].            konnte insbesondere in der Einführungs­
                                                  Diese Einschätzung wird nicht nur              phase der fallpauschalisierten Leistungs­
                                                  von diversen Einzelstudien getragen,           vergütung in deutschen Krankenhäusern
                                                  sondern wurde auch von einem im                gezeigt werden, als zwischen den
                                                  Auftrag des Bundesministerium für Ge-          Krankenhäusern noch deutlich größere
                                                  sundheit erfolgten Health Technology           Heterogenitäten bestanden [20]. Durch
                                                  Assessment (HTA-Bericht 126) aus dem           fallpauschalisierte und auf Wettbewerb
                                                  Jahr 2013 getroffen [6]. Obwohl durch          ausgelegte Vergütungen, welche sich
                                                  Re-Organisation und Prozesssteuerung           kontinuierlich an den durchschnittlichen
                                                  der Akutschmerztherapie Verbesserun­           Aufwand anpassten, verwischten diese
                                                  gen der Versorgungsqualität darstellbar        Effekte und sind in dieser Art und Weise
                                                  sind, besteht eine erhebliche Heteroge-        heute (vermutlich) nicht mehr darstell­

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V96                 Aus den Verbänden                       BDAktuell | DGAInfo

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   bar. Ohne Anreize und Verpflichtungen                     thesisten relevant in die Überlegungen                    dizinische Verbesserungen bei den Pa­
   waren die Schmerzdienste für einige                       einflossen [24]. Neben der großen Be-                     tienten ankommen zu lassen. Schließlich
   Klinken Bereiche mit willkommenem                         deutung von interdisziplinärer und in­                    einigten sich die Interessenvertreter da­
   Einsparpotenzial, was letztendlich zu                     terprofessioneller Zusammenarbeit und                     rauf, die Qualitätsmanagement-Richtlinie
   Lasten der Patienten und anderer Sekto­                   entsprechenden Absprachen wurde auf                       (QM-RL1) als Instrument zu nutzen und
   ren ging [19,21].                                         die Parallelität des Wesens des Schmerz­                  die darin aufgeführten Anforderungen an
   Rechtlich gesehen gab es auch ohne                        managements zum Hygiene- und Trans­                       ein Akutschmerzmanagement deutlich
                                                             fusionswesen hingewiesen – auch hier                      zu erweitern und zu konkretisieren.
   festgeschriebene gesetzliche Verpflich­
                                                             gilt es, abteilungs- und bereichsüber-                    Nach Prüfung durch das Bundesministe­
   tung durchaus Argumente für eine Bring­
                                                             greifende Pro­zesse zu regeln und kon­                    rium für Gesundheit trat die beschlos­
   schuld der Kliniken für Schmerzdienste
                                                             tinuierlich zu steuern [29,30]. Es wurde                  sene Veränderung der QM-RL am 9.
   und andere Schmerzmanagementstruk­
                                                             zudem die Implementierung eines struk­                    Dezember 2020 in Kraft. Diese legt fest,
   turen. Die bestehenden rechtlichen Rah­-
                                                             turierten Akutschmerzmanagements in                       dass stationäre und vertragsärztliche
   menbedingungen im Kontext von Straf-,
                                                             die Qualitätsmanagement-Systeme der                       Einrichtungen (Krankenhäuser und am-
   Vertrags- und Haftungsrecht sowie die
                                                             Kranken­  häuser mit einem flächende­                     bulant operierende Praxen), in denen
   Voraussetzungen zur Delegation ärztli­
                                                             ckenden Qualitätsindikator „Schmerz“,                     potenziell schmerzhafte Interventionen
   cher Leistungen an nicht-ärztliche Mitar-
                                                             analog zu den infektiologischen Qua­                      durchgeführt werden, nun verpflichtet
   beiter bedingen organisatorische Erfor­
                                                             litätsindikatoren (z. B. Nosokomiale                      sind, ein internes Akutschmerzmanage­
   dernisse [21,22]. Zudem haben Patien­
                                                             Pneumonie oder Dekubitusprophylaxe),                      mentkonzept zu entwickeln und an-
   ten im Rahmen ihrer Behandlung das
                                                             als Grundlage einer dauerhaften Ver­                      zuwenden (Tab. 1) [1]. Neben dem
   Recht auf eine Schmerzbehandlung nach
                                                             besserung der schmerzmedizinischen                        kurzen Ergänzungstext in der Richtlinie
   dem „aktuellen Stand“, welcher nicht
                                                             Versorgung im Krankenhaus verwiesen                       selbst erfolgt die ausführliche Darle­
   von der Rechtsprechung vorgegeben                         [29]. Auch die damaligen Koalitionspart­
   wird, sondern letztendlich das Ergebnis                                                                             gung in den sogenannten Tragenden
                                                             ner der Bundesregierung formulierten                      Gründen. In diesen wird dargelegt, dass
   einer medizin- und fachinternen Ausei­                    in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel,
   nandersetzung ist [21,22]. Es existierten                                                                           von der Richtlinie zur Verbesserung
                                                             „Qualität als weiteres Kriterium für Ent­                 der Versorgung von Schmerzen nach
   bereits länger national und international                 scheidungen der Krankenhausplanung                        Operationen die Entwicklung und An­
   klare Aussagen und Empfehlungen zu                        gesetzlich einzuführen“ [31]. Die Konfe­                  wendung indikationsspezifischer schrift­
   organisatorischen Voraussetzungen des                     renz der Gesundheitsministerinnen und                     licher Regelungen vorgegeben wird.
   Schmerzmanagements, sowohl in Form                        -minister, Senatorinnen und Senatoren                     Die Organisation dieses Prozesses wird
   von Empfehlungen von Fachgesellschaf­                     (GMK) formulierte im Jahr 2015, „dass                     als Leitungsaufgabe definiert. Im Zuge
   ten, wie auch in Form von Leitlinien                      die Qualität der stationären Versorgung                   der im Schmerzmanagement hohen
   [23–28].                                                  bestimmende Faktoren zunehmend in                         Relevanz an Schnittstellen wird zudem
                                                             der Krankenhausplanung Berücksichti­                      definiert, dass die Regelungen mit allen
   Gesundheitspolitische Entwick-                            gung finden“ sollten [32]. Sie beauftragte                in der Einrichtung an der Versorgung
                                                             den G-BA, „Qualitätskriterien für ein                     beteiligten Disziplinen und Professionen
   lung
                                                             strukturiertes Akutschmerzmanagement                      abzustimmen sind. Bei der Beschreibung
   Im Jahr 2014 wurde – unter maßgeb­                        der Krankenhäuser zu entwickeln“.                         der Inhalte entsprechender Regelungen
   licher Beteiligung anästhesiologischer                                                                              soll zudem beispielsweise auf die fol­
   Vertreter – auf dem 117. Deutschen                                                                                  genden Aspekte eingegangen werden:
                                                             Aufnahme des Schmerzmanage-
   Ärztetag unter Top IV über die Verbes-                                                                              • Klare Festlegung der Zuständigkeiten
   serung der Schmerztherapie diskutiert
                                                             ments in die G-BA-QM-Richtlinie
                                                                                                                           innerhalb der Einrichtung. Hierbei
   und beraten [29]. In der Beschlussfassung                 Im G-BA setzte sich die Patientenvertre­                      ist ein gemeinsames Verständnis
   findet sich ein Statement zur Verbesse­                   tung seit vielen Jahren für eine Verbes­                      aller beteiligten Professionen und
   rung der Akutschmerztherapie in den                       serung der Schmerzversorgung ein. Mit                         Disziplinen herzustellen.
   Krankenhäusern. Im Kern wurden dabei                      fachlicher Expertise aus der „Schmerz­                    • Vorhalten und Benennen von
   drei Aspekte beschlossen, die später                      szene“ und in enger Zusammenarbeit                            qualifiziertem pflegerischen und
   auch bei der Überarbeitung der Verein-                    mit anderen Interessenvertretern im                           ärztlichen Personal mit reserviertem
   barung zur Zusammenarbeit in der                          G-BA überprüften die Patientenvertreter                       Zeitkontingent für die Akutschmerz­
   Schmerztherapie zwischen den Berufs­                      die verschiedenen „Werkzeuge“ des                             therapie unter Berücksichtigung der
   verbänden der Chirurgen und Anäs­                         G-BA auf ihre Tauglichkeit, schmerzme­                        Zahl und Art der Interventionen in

   1 Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA (QM-RL) ausgeschrieben: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrich­
     tungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszen­
     tren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser

                                                                                            © Anästh Intensivmed 2021;62:V95–V104 Aktiv Druck & Verlag GmbH
BDAktuell | DGAInfo                  Aus den Verbänden                        V97

                                                                                                             News | Information | Events

    Tabelle 1                                                                                                Die QM-RL hat den Charakter unterge­
    Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement-                  setzlicher Normen und ist für alle Be­
    Richtlinie (QM-RL): Aufnahme einer Regelung zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von             lange im Zusammenhang von Leistungen
    Akutschmerzmanagementkonzepten für eine angemessene postoperative Schmerztherapie.                       nach SGB V, also für alle Leistungen der
     „Schmerzmanagement
                                                                                                             gesetzlichen Krankenversicherung und
     • Bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen erfolgt ein            entsprechend deren Leistungserbringer,
        Schmerzmanagement von der Erfassung bis hin zur Therapie, das dem Entstehen von                      rechtlich bindend [1,33,34]. Der viel­
        Schmerzen vorbeugt, sie reduziert oder beseitigt.                                                    leicht größte Nachteil der Integration des
     • Stationäre und vertragsärztliche Einrichtungen, in denen Interventionen durchgeführt werden,         verpflichtenden Schmerzmanagements
        die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können, sollen indikationsspezifische interne
        schriftliche Reglungen entwickeln und anwenden.                                                      in das Instrument QM-RL ist jedoch,
     • Diese [indikationsspezifische interne schriftliche Reglungen] umfassen in Abhängigkeit von der       dass – im Gegensatz beispielsweise zu
        Größe der Einrichtung und der Komplexität der Eingriffe [*] auch die Darstellung und                 Strukturrichtlinien – die Konsequenzen
        Zuordnung personeller und organisatorischer Ressourcen und Verantwortlichkeiten und sollen           bei Nichterfüllung oder falscher Darstel­
        mit allen an der Versorgung beteiligten Fachdisziplinen und Professionen abgestimmt werden.
                                                                                                             lung überschaubar sind. Es drohen den
     • Dabei sollen Akutschmerzen – möglichst mit validierten Instrumenten – standardisiert aus
        Patientensicht erfasst, ggf. im akuten Therapieverlauf wiederholt erfasst und bürokratiearm          Kliniken keine unmittelbaren Erlösver­
        dokumentiert und nach einem individuellen Behandlungsplan behandelt werden. Die Patienten            luste. Allerdings ist zu erwarten, dass die
        werden in die Therapieentscheidung aktiv mit einbezogen.“                                            QM-RL von den Zertifizierungsinstitutio­
    * In den tragenden Gründen wird hierzu konkretisiert: „Die Formulierung „in Abhängigkeit von der        nen als Kriterien herangezogen werden.
       Größe der Einrichtung und der Komplexität der Eingriffe“ verweist darauf, dass die interne Regelung   Qualitätsberichte werden ab dem Jahr
      beim Eingehen auf Zuständigkeiten für einzelne Prozesselemente z. B. in einer Einrichtung mit nur
                                                                                                             2022 inhaltlich dazu Stellung nehmen
      wenigen Mitarbeitern hier natürlich kürzer gehalten werden kann als z. B. bei einem Krankenhaus
      der Maximalversorgung.“                                                                                müssen.

                                                                                                             Bedeutung für das Fachgebiet
      der Einrichtung, z. B. in Form eines                                                                   Anästhesiologie
                                                           Rechtsgrundlage und Folgen
      Akutschmerzdienstes
•     Maßnahmen zur Weiterbildung                         Im System der Gesetzlichen Kranken­                Das in der QM-RL skizzierte Schmerz­
•     Vorhalten von Ausrüstung und                        versicherung in Deutschland (Sozial­               management umfasst die standardisierte
      Material                                            gesetzbuch V, SGB V) werden der Leis-              Erfassung der patientenindividuellen
•     präinterventionelle Patienten­                      tungsanspruch der Versicherten und die             Schmerzen, die Einbeziehung der Pa­
      information und Aufklärung,                         damit einhergehenden Bedingungen der               tientinnen und Patienten in die Therapie­
      Anbieten von Therapieverfahren,                     Leistungserbringung durch den Gesetz­              entscheidungen, schmerztherapeutische
      ggf. auch Alternativverfahren und                   geber bestimmt [33]. Zur Ausgestaltung             Weiterbildung des Personals und die
      Einbeziehung des Patienten in die                   und Konkretisierung ist der G-BA be-               Erarbeitung indikationsspezifischer Re-
      Therapieentscheidungen                              auftragt. Dieser beschließt als Bedin­             gelungen und die Regelung von Ver­
•     Berücksichtigung interventions­                                                                        antwortlichkeiten. Konzepte müssen
                                                          gungen der Leistungserbringung zudem
      spezifischer / prozedurspezifischer                                                                    schriftlich vorliegen und mit den rele­
                                                          Maßnahmen der Qualitätssicherung für
      schmerztherapeutischer Verfahren                                                                       vanten Professionen und Disziplinen
                                                          Praxen und Krankenhäuser. Die Rechts­
•     Identifikation von Patienten mit                                                                       abgestimmt sein. Ferner muss die Ein­
                                                          grundlage der QM-RL basiert somit auf:
      erhöhtem Risiko akuter Schmerzen                                                                       richtung personelle und organisatorische
                                                          • § 135a Absatz 2 Nummer 2
      oder einer Schmerzchronifizierung,                                                                     Ressourcen für die Akutschmerztherapie
                                                              SGB V, nach dem alle an der
      und ggf. Einleitung präventiver und /                                                                  vorhalten und darlegen – qualifiziertes
                                                              stationären, vertragsärztlichen,
      oder therapeutischer Maßnahmen                                                                         pflegerisches und ärztliches Personal
                                                              vertragspsychotherapeutischen und              mit reserviertem Zeitkontingent für die
•     Erfassung und Reevaluierung von
      Schmerzen und schmerzbedingten                          vertragszahnärztlichen Versorgung              Akutschmerztherapie, z. B. in Form
      Beeinträchtigungen mit in interna­                      teilnehmenden Leistungserbringer               eines Akutschmerzdienstes. Diese An­-
      tionalen Leitlinien empfohlenen                         verpflichtet sind, ein einrichtungs­           forderungen entsprechen zwar den Emp­
      Instrumenten                                            internes Qualitätsmanagement                   fehlungen gängiger Leitlinien und Exper­
•     standardisierter Umgang mit                             einzuführen und weiterzuentwickeln             tenmeinungen weltweit, dennoch sieht
      potenziellen Nebenwirkungen der                     • § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V,                   die Realität anders aus. Die Qualität der
      Therapie                                                mit dem der G-BA dafür mit der                 Schmerztherapie variiert erheblich von
•     bedarfsgerechte für alle beteiligten                    QM-RL die grundsätzlichen Anfor­               Klinik zu Klinik [3,7]. Die erweiterte
      Disziplinen und Professionen                            derungen und Rahmenbedingungen                 QM-RL unterstützt ureigene Forderun­
      einsehbare Dokumentation                                der Einrichtungen zur Einführung               gen unseres Fachgebietes und tragen
•     Maßnahmen zur Qualitätssicherung                        und Umsetzung ihres Qualitätsma­               nun dazu bei, diese flächendeckend zu
      (z. B. Beteiligung an Audits).                          nagements konkretisiert [34].                  realisieren.

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V98              Aus den Verbänden              BDAktuell | DGAInfo

             News | Information | Events

   Aus der Perspektive des Klinikmanage­         Anspruch nach strukturellen Änderun­          Schmerzmedizin, Mitglied WAK Re-
   ments umfassen die Anforderungen              gen, z. B. der innerklinischen Integration    gionalanästhesie), Deutsche Schmerz­
   Strukturen, in denen anästhesiologische       des Schmerzmanagements analog zum             gesellschaft e. V., Berlin (2. Sprecher
   Abteilungen meist zentral eingebunden         Hygiene- und Transfusionswesen, mit ei-       AK Akutschmerz, Kommis. Koordinator
   sind, z. B. in der Abstimmung und             nem klinikweit verantwortlichen Schmerz-      Akutschmerzkurse, Ad-hoc-Kommissio­n
   Umsetzung schnittstellenübergreifender        managementbeauftragten. Die gesetzli­         Zertifizierung und Ad-hoc-Kommission
   Behandlungsprozesse oder die Schmerz­         che Verpflichtung geht also mit Chancen       Kongressfortbildung, Mitglied AK Rü-
   dienste. Es ist zu erwarten, dass Klinik­     einer Professionalisierung des Schmerz­       ckenschmerz, Mitglied AK Viszeraler
   leitungen und QM-Verantwortliche auf          managements einher, welches die Anäs-         Schmerz); Forschungsförderung –
   unser Fach zukommen werden, um kon­           thesiologie zentral gestalten und für         Forschungsförderprogramm der Med.
   zeptionelle Unterstützung nachzufragen        das sie als Innovationstreiber fungieren      Fakultät der Georg-August-Universität
   oder anästhesiologische Abteilungen mit       kann. Eine Professionalisierung, mit          Göttingen, G-BA-Innovationsfond (Kon-
   der operativen Gestaltung und Verant­         der die Anästhesiologie maßgeblich            sortialpartner Projekt POET-Pain, Deu­
   wortung zu betrauen.                          die Qualität und Sicherheit der Patien­       tsche Schmerzgesellschaft e. V.).
   Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestal­      tenversorgung beeinflussen kann; mit          WK: Vortragstätigkeiten
   tung des Schmerzmanagements sei auf           der langfristig sowohl Einschränkungen        • CSL Behring, Marburg (jährlich)
   die zur Verfügung stehenden Empfeh­           und Leid von Patienten als auch volks­           Grü­nenthal GmbH, Stolberg
   lungen, Leitlinien und Vereinbarungen         wirtschaftliche Risiken und Verluste             (2015 – 2018)
                                                 reduziert werden können – z. B. durch         • Ever Pharma, Gröbenzell (1x2020
   verwiesen. Hieraus ergeben sich für
                                                 Prävention chronischer postoperativer            und 1x2021).
   die meisten Aspekte konkrete Hilfestel­
                                                 Schmerzen.                                    Aktive Tätigkeiten in Arbeitskreisen und
   lungen, bzw. können Inhalte abgeleitet
   werden. Im Anhang findet sich hierzu                                                        Kommissionen
   eine Übersicht, die mit Kommentaren           Zusammenfassung                               • Deutsche Gesellschaft für Anästhe­
   und Empfehlungen der Autoren ergänzt                                                           siologie und Intensivmedizin e. V.,
   ist. Leider sind derzeit nicht alle Aspekte   Die verpflichtende Einführung und                Nürnberg (2. Sprecher Wiss. AK
   in der Umsetzung durch bestehende             Umsetzung von Akutschmerzmanage­                 Schmerzmedizin)
   Leitlinien und Empfehlungen bis ins           mentkonzepten und Integration des             • Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.,
   Detail beschrieben und müssen ggf.            Schmerzmanagements in das Qualitäts­             Berlin (Präsidium, Sprecher des
   individuell ausgestaltet werden (siehe        management der Krankenhäuser bietet              Fachbeirats)
   hierzu orientierend die Kommentierung         eine große Chance zur Verbesserung der        • Deutsches Rotes Kreuz (Landesarzt
   der Autoren). Der Wissenschaftliche Ar­       Patientenversorgung. Da die Anästhe­             Niedersachsen)
   beitskreis Schmerzmedizin (WAKS) der          siologie in den meisten Einrichtungen         • Arbeitskreis Notfallmedizin (Landes-
   Deutschen Gesellschaft für Anästhesio­        zentraler Partner in Belangen des                äztekammer Niedersachsen)
   logie und Intensivmedizin e. V. (DGAI)        Schmerzmanagements ist, ergeben sich          • Fachgremium Peer Review Intensiv­
   bietet zudem für Mitglieder Arbeitshilfen,    für unser Fachgebiet Chancen, unsere             medizin (Landesärztekammer
   für die Umsetzung.                            Kompetenzen im Sinne unserer Patien-             Niedersachsen
                                                 ten stärker in die Versorgung einzu-          • Landesausschuss Rettungsdienst
                                                 bringen, und die Möglichkeit eines               (Niedersächsisches Ministerium für
   Chancen und Perspektiven                      erweiterten Gestaltungsspielraums. Kri-          Inneres und Sport).
   Es ergibt sich somit die Möglichkeit für      tisch muss bedacht werden, dass eine          Forschungsförderung
   die Anästhesiologie, ihre Kompetenz           glaubhafte Umsetzung im Sinne der             • keine persönliche Förderung.
   im Schmerzmanagement sichtbarer und           Zielrichtung dieser gesetzlichen Ände­        Sonstige Konflikte: keine.
   wirksamer zu gestalten. Diese Chance          rung mit einem Mehr an Personalbedarf
                                                                                               WM: Vortragstätigkeiten / Beratung
   zur positiven Einflussnahme auf die           einhergeht, welches in den Kliniken ein
                                                                                               • Mundipharma, Grünenthal, Mena­
   Entwicklung innerhalb der Klinken und         knappes Gut ist.
                                                                                                  rini, BioQPharma, Bionorica, Kyowa,
   zur Sicherung und zum Ausbau ihres                                                             TAD, Tilray, Sanofi, Septodont,
   Anspruchs als zentraler Partner der peri­     Interessenkonflikte                              Northern Swan.
   operativen Akutschmerztherapie und des
                                                                                               Aktive Tätigkeiten in Arbeitskreisen und
   innerklinischen Schmerzmanagements            JE: Vortragstätigkeiten – Braun Aesculap
                                                                                               Kommissionen
   sollte die Anästhesiologie unbedingt auf­     AG, Tuttlingen (1 x 2017), Grünenthal
                                                                                               • Deutsche Schmerzgesellschaft, IASP.
   greifen. Hervorzuhebende Punkte für die       GmbH, Stolberg (1 x 2017); Aktive Tä-
   Anästhesiologie sind neben der Sicher­        tigkeiten in Arbeitskreisen und Kom­          Institutionelle Forschungsförderung
   stellung der finanziellen Berücksichti­       missionen – Deutsche Gesellschaft für         • EU, DFG, BMBF, EFIC, Pfizer, Mundi­
   gung ihrer entsprechend eingebrachten         Anästhesiologie und Intensivmedizin              pharma, Grünenthal.
   und vorgehaltenen Ressourcen auch der         e. V., Nürnberg (1. Sprecher Wiss. AK         Sonstige Konflikte: keine.

                                                                          © Anästh Intensivmed 2021;62:V95–V104 Aktiv Druck & Verlag GmbH
BDAktuell | DGAInfo                 Aus den Verbänden                         V99

                                                                                                  News | Information | Events

                                                      7 central/southern European countries.      24. Freys SM et al: Vereinbarung zur
Literatur                                             Pain 2008;136(1–2):134–141                      Organisation der Schmerztherapie chir­
1. Hecken J: Beschluss des Gemeinsamen          12.   Schwarzbach M, et al: Effects of a clini­       urgischer Patienten des Berufsverbandes
    Bundesausschusses über eine                       cal pathway on quality of care in kidney        Deutscher Anasthesisten und des
    Änderung der Qualitätsmanagement-                 transplantation: a non-randomized               Berufsverbandes der Deutschen
    Richtlinie (QM-RL): Aufnahme                      clinical trial. Langenbecks Arch Surg           Chirurgen (Neufassung 2019). Anästh
    einer Regelung zur verpflichtenden                395(1):11–17                                    Intensivmed 2019;60:V48–V50
    Einführung und Umsetzung von                13.   Goebel S et al: Implementierung einer       25. Laubenthal H: Leitlinie „Behandlung
    Akutschmerzmanagementkonzepten                    standardisierten Schmerztherapie bei            akuter perioperativer und posttrau­
    für eine angemessene postoperative                postoperativen orthopadischen Patienten.        matischer Schmerzen“. Vol. 2012.
    Schmerztherapie, in Beschluss des GBA             Vergleich einer unsystematischen mit            2007, Berlin: Arbeitsgemeinschaft der
    gemäß § 91 SGB V, G. Bundesausschuss,             einer standardisierten Schmerztherapie.         Wissenschaftlichen Medizinischen
    Editor. 2020, Gemeinsamer                         Orthopade 2009;38(5):444–454                    Fachgesellschaften
    Bundesausschluss                            14.   Gehling M et al: Lässt sich die Qualität    26. Rockett M: Guidance on the Provision
2. Maier C et al: Qualität der                        der postoperativen Schmerztherapie              of Anaesthesia Services for Acute
    Schmerztherapie in deutschen                      durch Veränderungen der Organisation            Pain Services 2016. Guidelines for
    Krankenhäusern. Dtsch Arztebl Int,                und Medikation verbessern? Anästh               the Provision of Anaesthesia Services
    2010;107(36):607–614                              Intensivmed 2011;52:180–188                     (GPAS). 2016, London, UK: Royal
                                                                                                      College of Anaesthetists
3. Meissner W, et al: The Quality               15.   Lehmkuhl D, Meissner W,
    of Postoperative Pain Therapy in                  Neugebauer EA: Evaluation der               27. Chou R, et al: Management of
    German Hospitals. Dtsch Arztebl Int               „Initiative Schmerzfreie Klinik“                Postoperative Pain: A Clinical Practice
    2017;114(10):161–167                              zur Qualitatsverbesserung in der                Guideline From the American
                                                      postoperativen Schmerztherapie. Eine            Pain Society, the American Society
4. Gerbershagen HJ, et al: Pain intensity
                                                      prospektive kontrollierte Studie. Schmerz       of Regional Anesthesia and Pain
    on the first day after surgery: a pros­
                                                      2011;25(5):508–515                              Medicine, and the American Society
    pective cohort study comparing 179
                                                                                                      of Anesthesiologists' Committee
    surgical procedures. Anesthesiology         16.   Pogatzki-Zahn EM et al: Oraler
                                                                                                      on Regional Anesthesia, Executive
    2013;118(4):934–944                               Therapiealgorithmus bei akuten
                                                                                                      Committee, and Administrative Council.
5. Erlenwein J et al: Qualitatsverbesserung           postoperativen Schmerzen. Eine prospek­
                                                                                                      J Pain 2016;17(2):131–157
    im konservativen Schmerzmanagement                tive Beobachtungsstudie. Schmerz
                                                                                                  28. Schug SA, et al: Acute Pain Management:
    (QUIKS): Ein Modul des QUIPS-Projekts             2013;27(1):26–37
                                                                                                      Scientific Evidence (4th edition). 2015,
    zum Benchmarking der Schmerztherapie        17.   Stadler M, et al: A cost-utility and
                                                                                                      Melbourne: Working Group of the
    bei Patienten der nichtoperativen                 cost-effectiveness analysis of an
                                                                                                      Australian and New Zealand College
    Versorgung. Schmerz 2020;34(1):52–64              acute pain service. J Clin Anesth
                                                                                                      of Anaesthetists and Faculty of Pain
6. Korczak D, Kuczera C, Rust M:                      2004;16(3):159–167                              Medicine
    Akutschmerztherapie auf operativen und      18.   Stratmann L et al: Kosten der               29. Brösicke K et al: Beschlussprotokol
    konservativen Stationen. Schriftenreihe           patientenkontrollierten Analgesie               117. Deutscher Ärztetag. 2014, Berlin:
    Health Technology Assessment. Vol. 26.            (PCA) im Rahmen des postoperativen              Bundesärztekammer
    Köln: Deutsches Institut für Medizinische         Schmerzmanagements in Deutschland.
                                                                                                  30. Erlenwein J et al: Prozessoptimierung
    Dokumentation und Information 2013                Schmerz 2007;21(6):514–521
                                                                                                      durch zentrale Steuerung der
7. Erlenwein J, et al: A follow-up on Acute     19.   Erlenwein J et al: Finanzierung von             Akutschmerztherapie: Implementierung
    Pain Services in Germany compared                 Akutschmerzdiensten an deutschen                von standardisierten Behandlungskonzep-
    to international survey data. Eur J Pain          Krankenhäusern. Anästh Intensivmed              ten und zentralem Schmerzmanagement
    2016;20(6):874–883                                2016;57:246–256                                 im Krankenhaus. Anaesthesist
8. Erlenwein J et al: Akutschmerztherapie       20.   Heller AR, Shmygalev S, Sabatowski R:           2012;61(11):971–983
    in der stationaren Versorgung an                  Akutschmerzdienst heute: Teurer Luxus,      31. Merkel A, Seehofer H, Gabriel S:
    deutschen Krankenhäusern: Ergebnisse              notwendiges Übel oder Methode zur               Deutschlands Zukunft gestalten –
    des Akutschmerzzensus 2012. Schmerz               Erlösmaximierung? Anästh Intensivmed            Koalitionsvertrag 2013, ed. CDU,
    2014;28(2):147–156                                2011;52:431–441                                 CSU-Landesleitung, and SPD. 2013,
9. Lassen CL et al: Anästhesiologische          21.   Erlenwein J et al: Delegation ärztlicher        Berlin: Union Betriebs-GmbH
    Akutschmerztherapie in Deutschland:               Tätigkeiten in der Akutschmerztherapie.     32. Bätzing-Lichtenthäler, S., 88.
    Telefonbasierte Umfrage. Anaesthesist             Anaesthesist 2018;67(1):38–46                   Konferenz der Ministerinnen
    2013;62(5):355–364                          22.   Kutzer K: Recht auf Schmerztherapie?            und Minister, Senatorinnen und
10. Neugebauer E et al: Situation der                 – Juristische Aspekte. Dtsch Med                Senatoren für Gesundheit der Länder
    perioperativen Schmerztherapie in                 Wochenschr 2007;132:317–320                     am 24. und 25. Juni 2015 in Bad
    Deutschland. Ergebnisse einer repräsen­     23.   Erlenwein J et al: Personelle und               DürkheimErgebnisniederschrift.
    tativen, anonymen Umfrage von 1000                organisatorische Voraussetzungen für            Ministerium für Soziales, Arbeit,
    chirurgischen Kliniken. AG Schmerz.               Schmerzdienste in Krankenhäusern.               Gesundheit und Demografie des Landes
    Chirurg 1998;69(4):461–466                        Empfehlung der Deutschen Gesellschaft           Rheinland-Pfalz: Mainz
11. Benhamou D, et al: Postoperative                  für Anästhesiologie und Intensivmedizin     33. Simon M: Das Gesundheitssystem in
    Analgesic Therapy Observational Survey            e.V. (DGAI). Anästh Intensivmed                 Deutschland. Vol. 6. 2017, Göttingen:
    (PATHOS): a practice pattern study in             2019;60:265–272                                 Hogrefe

© Anästh Intensivmed 2021;62:V95–V104 Aktiv Druck & Verlag GmbH
V100              Aus den Verbänden                       BDAktuell | DGAInfo

             News | Information | Events

   34. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch –                      standardisierter medikamentoser                            Fachgesellschaften e. V. (AWMF),
       Gesetzliche Krankenversicherung –                       Konzepte. Anaesthesist 2015;64                             Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG)
       (Artikel 1 des Gesetzes vom 20.                         (3):218–226                                                und Deutschen Krebshilfe (DKH).
       Dezember 1988, BGBl. I S. 2477,                     37. Erlenwein J et al: Personelle und
       2482), das zuletzt durch Artikel 12d                    organisatorische Voraussetzungen fur
       des Gesetzes vom 11. Februar 2021                       Schmerzdienste in Krankenhausern:                       Korrespondenz-
       (BGBl. I S. 154) geändert worden ist.                   Empfehlung der Deutschen
       Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v.
                                                                                                                       adresse
                                                               Gesellschaft fur Anasthesiologie und
       18.1.2021 I 2, Hinweis: Änderung durch                  Intensivmedizin e. V. Anästh Intensivmed
       Art. 12d G v. 11.2.2021 I 154 (Nr. 6)                   2019;60(5):265–272                                      Priv.-Doz. Dr. med.
       textlich nachgewiesen, dokumentarisch               38. Leitlinienprogramm Onkologie                            Joachim Erlenwein
       noch nicht abschließend bearbeitet,                     (Deutsche Krebsgesellschaft,
       Bundesanzeiger, Bundesministerium der                   D.K., AWMF), Palliativmedizin für                       Klinik für Anästhesiologie,
       Justiz und für Verbraucherschutz: Berlin                Patienten mit einer nicht heilbaren                     Universitätsmedizin Göttingen
   35. Erlenwein J et al: Prozesssteuerung in                  Krebserkrankung, Langversion 1.1,                       Robert-Koch-Straße 40
       der Akutschmerztherapie. Eine Analyse                   2015, AWMF-Registernummer:                              37075 Göttingen, Deutschland
       des Organisationsgrades angewandter                     128/001OL, http://leitlinienprogrammon­
       Behandlungsstandards. Schmerz                                                                                   Tel.: 0551 39-8263
                                                               kologie.de/Palliativmedizin.80.0.html
       2014;28(5):493–503                                      (Zugriffsdatum: 05.03.2017).                            Fax: 0551 39-4164
   36. Erlenwein J et al: Behandlungsstandards                 2015, Berlin: Leitlinienprogramm                        E-Mail: joachim.erlenwein@
       in der postoperativen Akutschmerz-                      Onkologie der Arbeitsgemeinschaft                       med.uni-goettingen.de
       therapie: Analyse von Inhalten                          der Wissenschaftlichen Medizinischen

    Anhang (Fortsetzung auf der nächsten Seite)
    Umsetzungsempfehlungen und Bezugsquellen für die inhaltliche Ausgestaltung.

                                   Umsetzungsempfehlung                                        Kommentar und Verweis auf weitere Quellen
     1)    Die Organisation        • Stellenwert und Strukturierung des Schmerzmanage­        BDA und BDC haben hierzu in ihrer gemeinsamen Vereinbarung
           dieses Prozesses           ments als abteilungs- und bereichsübergreifende          Aspekte definiert [24]. Es bietet sich an, analog zu der vom Ärztetag
           wird als Leitungs­         Verantwortlichkeit analog zum Hygienewesen               (siehe Text) und den in der gemeinsamen Vereinbarung von BDA
           aufgabe definiert.      • Schriftliche Aufgabenbeschreibung und Definition         und BDC geforderten Anlehnung an Hygienestrukturen auch
                                      von Zuständigkeiten                                      analoge Umsetzungs- und Hierarchie-Ebenen einzuführen.
                                   • Etablierung eines klinikweitverantwortlichen
                                      Schmerzmanagement-Beauftragten, analog zum
                                      Hygiene-Verantwortlichen
                                   • Klinikweites Weisungsrecht und Implementierungs­
                                      recht für den Schmerzmanagement-Beauftragten
     2)    Im Zuge der im          • Etablierung einer interdisziplinären und interprofes­    Wenn man Schmerzmanagement als schnittstellen- und abteilungsü­
           Schmerzmanage­             sionellen Arbeitsgruppe                                  bergreifenden Prozess versteht, sollte dieser auch zentral gesteuert
           ment hohen Rele-        • Zentrale Steuerung der schmerztherapiebezogenen          werden. Schnittstellen im Behandlungsprozess stellen aus Sicht der
           vanz an Schnittstel­       Prozesse durch Arbeitsgruppe und Schmerzmanage­          Autoren ein besonderes Risiko für Schmerzexazerbation bzw.
           len wird zudem             ment-Beauftragten (analog des / der Hygienebeauftrag­    unzureichende Versorgung dar. Hier sind insbesondere Übergänge
           definiert, dass die        ten)                                                     in der Verantwortung von unterschiedlichen Fachbereichen
           Regelungen mit                                                                      und / oder Versorgungsformen zu berücksichtigen (z. B. Verlegung
           allen in der Einrich-                                                               aus dem Aufwachraum / der Intensivmedizin auf die Normalstation).
           tung an der Versor-                                                                 Es gilt Lösungen zu finden, die die analgetische Versorgung über die
           gung beteiligten                                                                    Verlegung sicherstellen (z. B. Sicherstellung einer Anordnung für den
           Disziplinen und                                                                     nachfolgenden Versorgungsbereich) oder durch Applikation länger
           Professionen abzu-                                                                  wirkender Subtanzen bzw. Darreichungstechniken (z. B. Einsatz
           stimmen sind.                                                                       retardierter oraler Opioide bereits im Aufwachraum / der Intensivsta­
                                                                                               tion und Nutzung regionaler Analgesieverfahren) um einen frühzei-
                                                                                               tigen Wirkungsverlust intravenöser Opioide auszugleichen.
                                                                                               Bzgl. Literatur siehe auch [30,35].
     3)    Klare Festlegung der • Siehe auch 3)                                               Dieser Punkt umfasst nicht nur die Verantwortlichkeiten bei der
           Zuständigkeiten        • Festlegung von ärztlicher Verantwortlichkeit (z. B.       unmittelbaren Patientenversorgung. Es sollten zudem klare
           innerhalb der Ein-        Chirurg auf der chirurgischen Station, Anästhesist im     Zuständigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Professionen
           richtung. Hierbei ist     Aufwachraum und der anästhesiologisch geführten           (Delegationsprinzip) und zwischen Fachbereichen / Abteilungen
           ein gemeinsames           Intensivstation)                                          definiert werden, z. B. Anordnungsrecht des Schmerzdienstarztes auf
           Verständnis aller      • Berücksichtigung von Schnittstellen bzgl. der             operativen Stationen und das hierzu notwendige Weisungsrecht
           beteiligten Professio-    Zuständigkeit / Verantwortlichkeit von Anordnungen        gegenüber dem nicht-ärztlichen Personal dieser Stationen im
           nen und Disziplinen       und deren Gültigkeit                                      Kontext der Delegation.
           herzustellen.

                                                                                             © Anästh Intensivmed 2021;62:V95–V104 Aktiv Druck & Verlag GmbH
BDAktuell | DGAInfo                          Aus den Verbänden                                V101

                                                                                                                   News | Information | Events

 Anhang (Fortsetzung von vorheriger Seite)
 Umsetzungsempfehlungen und Bezugsquellen für die inhaltliche Ausgestaltung.

                               Umsetzungsempfehlung                                         Kommentar und Verweis auf weitere Quellen
                               • Definition professionsspezifischer Aufgaben / Verant­     Bzgl. des Schnittstellenmanagements bietet es sich an, zu vereinba­
                                  wortlichkeiten                                            ren, dass Analgesie-Anordnungen des Arztes des verlegenden
                               • Einhaltung des Delegationsprinzips und Sicherstel­        Bereiches auch in dem aufnehmenden Bereich zunächst gültig sind
                                  lung entsprechender Personal-, Dokumentations- und        (z. B. bis 24 h nach Verlegung / oder zur nächsten ärztlichen Visite),
                                  Kommunikationsstrukturen                                  um Anordnungslücken nach Verlegung (z. B. Verlegung aus dem
                               • CAVE: Substitution ärztlicher Tätigkeiten sind nach       Aufwachraum außerhalb der Kernarbeitszeit) zu reduzieren. Zwar
                                  deutschen recht außerhalb von Modelversuchen nicht        sollte präoperativ natürlich durch den Chirurgen eine Stationsmedi­
                                  vorgesehen.                                               kation angeordnet werden. Diese kann jedoch aufgrund des
                               • Übergeordnete Festlegung von Weisungsrecht                unmittelbaren postoperativen Verlaufs sich als nicht zielführend
                                  (Delegation setzt Weisungsrecht voraus!)                  darstellen und eine Anpassung, z. B. durch den Aufwachraumarzt,
                                                                                            notwendig machen.
                                                                                            Verantwortlichkeiten im Schnittstellenmanagement sollten in
                                                                                            Behandlungsstandards berücksichtigt werden und möglichst
                                                                                            bereichs- und abteilungsübergreifend formuliert werden.
                                                                                            BDA und BDC haben hierzu in ihrer gemeinsamen Vereinbarung
                                                                                            Aspekte definiert [24]. Zum Thema Delegation siehe auch [21].
  4)   Entwicklung und         • Siehe auch 2), 3), 9) und 10)                              Es sollte ein ausgewogenes Maß gefunden werden, wie spezifisch
       Anwendung               • Behandlungsstandards sollten einen klaren                 Regelungen gefasst werden und diese gleichzeitig in der Breite gut
       indikationsspezi­          Handlungskorridor ergeben (sowohl zur Eskalation          anwendbar sind. Je spezifischer diese sind, desto mehr implizites
       fischer schriftlicher      der Analgesie, als auch zur Deeskalation)                 Wissen ist bei den Mitarbeitern in der Regel notwendig. Eine Lösung
       Regelungen              • Integration von Sicherheitsstufen und Verantwor­          kann z. B. sein, einen allgemeinen Behandlungsstandard zu
                                  tungs- und Zeitbezug (wann macht wer was)                 definieren und mit wenigen notwendigen Spezifikationen (z. B. bei
                                                                                            speziellen Eingriffen) zu versehen.
                                                                                            Behandlungsstandards zur postoperativen Schmerztherapie sollten
                                                                                            einen konkreten Handlungskorridor für die Mitarbeiter definieren
                                                                                            und möglichst wenig implizites Wissen zur Umsetzung erfordern.
                                                                                            Sicherheitsmechanismen sollten enthalten sein.
                                                                                            Im Rahmen einer Analyse von in der Praxis genutzten Standards
                                                                                            definierten die Autoren inhaltliche (Minimal-)Anforderungen [36]:
                                                                                            • unmittelbare Verfügbarkeit einer adäquaten Bedarfsmedikation
                                                                                               (ohne Rücksprache mit einem Arzt, oder der Abhängigkeit von
                                                                                               einer Eskalationsstufe)
                                                                                            • zeitlich definierte Effektivitätskontrolle nach applizierter
                                                                                               Bedarfsmedikation
                                                                                            • zeitnahe (max. 1 Stunde) und zeitlich definierte Wiederholung der
                                                                                               Bedarfsmedikation bei persistierenden Schmerzen
                                                                                            • Basismedikation mit festgelegtem Nichtopioid und ggf. retar­
                                                                                               diertem Opioid (Nicht-Opioide ergänzt durch kontraindikations­
                                                                                               bezogene Alternative; Vorgabe der Dosissteigerung für die
                                                                                               Opioidtherapie)
                                                                                            • Handlungsanweisung bei weiter unzureichendem Therapieerfolg
                                                                                               (z. B. Hinzuziehung des ASD bei persistierenden Schmerzen
                                                                                               (NRS > 3) nach einer bestimmten Anzahl applizierter Bedarfs-
                                                                                               medikatio­nen).
                                                                                            Aktuelle indikationsspezifische Details können unter anderem z. B.
                                                                                            folgenden Quellen entnommen werden:
                                                                                            • Prospect (procedure specific postoperative pain management)
                                                                                               www.esraeurope.org/prospect/
                                                                                            • Acute Pain Management – Scientific Evidenz [28] (Neuauflage
                                                                                               steht kurz vor Veröffentlichung).
  5)   Vorhalten und           Für Schmerzdienste                                           Schmerzmanagement ist eine personalbindende Aufgabe. Somit
       Benennen von            • Personal für Schmerzdienste: Facharztstandard,            muss sichergestellt werden, dass zum einen bzgl. des Schmerzma­
       qualifiziertem             Schmerzweiterbildung, ärztl. Leitung Spezielle            nagements qualifiziertes Personal auf Stationen für die allgemeinen
       pflegerischen und          Schmerztherapie, Psychosomatische Grundversor­            Aufgaben im Schmerzmanagement vorgehalten wird. Zum anderen
       ärztlichen Personal        gung, Pflegende mit Qualifikation Algesiologische         muss qualifiziertes Personal für Schmerzdienste zur Verfügung
       mit reserviertem           Fachpflege / Pain Nurse)                                  stehen. Hierzu gibt es sowohl hinsichtlich der Qualifikation als auch
       Zeitkontingent für      • Kommunikation und Erreichbarkeit: 24 / h verfüg­          der Zeitkontingente für Schmerzdienste klare Empfehlungen der
       die Akutschmerz­           bar / einheitlicher Kontakt                               DGAI (siehe [37]).
       therapie unter          • Zeitkontingente (Kalkulation die 2 tägliche Patienten­    Diese sind stark von den baulichen Gegebenheiten und sonstigen
       Berücksichtigung           besuche ermöglichen – davon mind. eine ärztliche –        Behandlungsprozessen abhängig. An dieser Stelle sei betont, dass es
       der Zahl und Art der       plus Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten):           sich bei den zeitlichen Vorgaben um Richtwerte einer Minimalkal­
       Interventionen in          Betreuung invasiver und patientengesteuerter             kulation handelt, die nur Aufgaben in der unmittelbaren Patienten­
       der Einrichtung, z. B       Analgesieverfahren:                                      versorgung umfasst und der Ressourcen für Qualitätsmanagement,
                                   Für den Erstkontakt sollen dabei mindestens 20 Minuten
       in Form eines Akut-                                                                  Schulungen etc. zuzurechnen sind.
                                   kalkuliert werden, inkl. Gespräch und Patienten-
       schmerzdienstes                                                                      Bzgl. der finanziellen Sicherstellung des Schmerzdienstes muss ein
                                   Einweisung, Sichtung Vorbefunde, Dokumentation,
                                   Übergabe und Nachbesprechung, für Folgekontakte          ausreichendes Budget zur Verfügung stehen. Denkbar sind im
                                   mindestens 10 Minuten inkl. Dokumentation und            Prinzip vier Finanzierungsmodelle für Schmerzdienste:
                                   Übergabe.

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    Anhang (Fortsetzung von vorheriger Seite)
    Umsetzungsempfehlungen und Bezugsquellen für die inhaltliche Ausgestaltung.

                               Umsetzungsempfehlung                                        Kommentar und Verweis auf weitere Quellen
                                 Konsiliar- und Liaisontätigkeit: Für einen Erstkontakt   • Finanzierung über das Budget der den Schmerzdienst tragenden
                                  sollen mindestens 45 Minuten inkl. Gespräch,                Abteilung (meist der Anästhesiologie)
                                  Sichtung der Unterlagen und Vorbefunde, Untersu­         • Interne Leistungsverrechnung
                                  chung, Dokumentation, Übergabe und Nachbespre­           • Umlageverfahren
                                  chung kalkuliert werden, Folgekontakte sollen mit        • Cost-Center-Lösung.
                                  mindestens 20 Minuten inkl. Dokumentation und            Optimal ist Transparenz gewährleistet, wenn dies im Sinne eines
                                  Übergabe berücksichtigt werden.                          Cost-Centers erfolgt, oder über ein eigens bereitgestelltes Budget der
                               • Finanzielle Sicherstellung des Schmerzdienstes,          Klinikgeschäftsführung – auch, um eine anderweitige Nutzung der
                                  ausreichende Budgets für Personal und Material           Mittel oder Leistungseinsparung am Patienten zu minimieren (siehe
                                                                                           auch [19]).
                                                                                           Es empfiehlt sich, für Schmerzdienste eine eigene Kostenstelle zur
                                                                                           transparenten Darstellung der Kosten zu führen.
    6)    Maßnahmen zur        Kompetenzen, die in der Weiterbildung im Schmerz-           Zum Thema Weiterbildung hat die DGAI für Mitarbeiter von
          Weiterbildung        dienst erlangt werden sollen [37]:                          Schmerzdiensten detaillierte Empfehlungen ausgesprochen (siehe
                               Medizinische und rechtliche Grundlagen                      [37]). Diese sollen im Rahmen der Weiterbildung erworben werden.
                               • Schmerzphysiologie (Nozizeption, Weiterleitung und       Zudem sollen Mitarbeiter, die im Schmerzdienst tätig sind, jährlich
                                  Verarbeitung)                                            drei Stunden Fortbildung zum Thema nachweisen können.
                               • Psychologischer Einfluss auf das Schmerzerleben          Die definierten Kompetenzen für Schmerzdienstmitarbeiter lassen
                               • Kenntnisse zu Risikofaktoren für starke Schmerzen        sich inhaltlich gut auf alle Mitarbeiter im Krankenhaus adaptieren
                                  und deren Folgen und Kenntnisse zu Chronifizie­          und sind in abgestufter Tiefe auch hier eine sinnvolle Orientierungs­
                                  rungsmechanismen                                         grundlage.
                               • Biopsychosoziales Schmerzverständnis und
                                  Kenntnisse zu wichtigen Krankheitsbildern in der
                                  Schmerzmedizin, Differenzialdiagnosen und
                                  psychischen Komorbiditäten
                               • Rechtliche Grundlagen.
                               Untersuchung
                               • Schmerzerfassung bei Patienten, inkl. spezieller
                                  Patientengruppen (Kinder und Jugendliche, intubierte
                                  Patienten, Patienten mit kognitiven Einschränkungen)
                               • Fähigkeit, eine Schmerzanamnese durchzuführen
                               • Fähigkeit zur körperlichen Untersuchung des
                                  Bewegungsapparates inkl. orientierender neurolo­
                                  gischer Untersuchung
                               Therapie
                               • Mechanismen-orientierte Therapie mit Analgetika,
                                  Co-Analgetika und Adjuvantien sowie Lokalanästhe­
                                  stika, invasiven Verfahren inkl. anatomischer
                                  Grundlagen, Kenntnisse zu nicht-medikamentösen
                                  Verfahren
                               • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Schmerztherapie bei
                                  Kindern und Jugendlichen, Alten, Schwangeren und
                                  stillenden Frauen, beim Patienten mit chronischen
                                  Schmerzen, Patienten mit Opioidvormedikation, beim
                                  abhängigen oder ehemals abhängigen bzw.
                                  substituierten Patienten
                               • Einfache psychologische Interventionen
                               • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Prävention,
                                  differentialdiagnostischen Abklärung und Behandlung
                                  von Komplikationen in der Schmerztherapie
                               • Kenntnisse zu Missbrauch von Analgetika und deren
                                  Prävention
                               Technik und Organisation
                               • Kenntnisse über technische Aspekte (Schmerzpum­
                                  pe / Pumpensysteme und Pflastersysteme)
                               • Organisatorische Kenntnisse
    7)    Vorhalten von        Für Schmerzdienste [37]                                     Es existieren bisweilen keine expliziten Empfehlungen für Material
          Ausrüstung und       • Messinstrumente zur Erfassung der Schmerzintensität      und Ausrüstung von Stationspersonal. Jedoch geben die Empfeh­
          Material                (alters- und kognitionsgerecht)                          lungen für Schmerzdienste der DGAI [37] einen Anhalt zur
                               • Hilfsmittel zur körperlichen und orientierend-neurolo­   Vorhaltung von Ausrüstung und Material für Stationspersonal für das
                                  gischen Untersuchung, mobiles Pulsoximeter (CE-          Schmerzmanagement, insbesondere bzgl.
                                  und betriebsgeprüft)                                     • Messinstrumenten zur Erfassung der Schmerzintensität (alters- und
                               • Verbands- / Visitenwagen oder anderes Behältnis (oder       kognitionsgerecht)
                                  eine stationsgebundene Lösung) zur hygienischen          • Hilfsmitteln zur körperlichen und orientierend-neurologischen
                                  Lagerung von Verbands- und Verbrauchsstoffen für            Untersuchung, mobiles Pulsoximeter (CE- und betriebsgeprüft)
                                  die Visiten auf den Stationen                            • einem in allen Bereichen zugänglichen oder eigenen Dokumen­
                               • Verbands- und Verbrauchsstoffe                              tationssystem

                                                                                       © Anästh Intensivmed 2021;62:V95–V104 Aktiv Druck & Verlag GmbH
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                                                                                                                  News | Information | Events

 Anhang (Fortsetzung von vorheriger Seite)
 Umsetzungsempfehlungen und Bezugsquellen für die inhaltliche Ausgestaltung.

                                Umsetzungsempfehlung                                        Kommentar und Verweis auf weitere Quellen
                                • Ersatz für Pumpensysteme
                                • ein in allen Bereichen zugängliches oder eigenes
                                   Dokumentationssystem
                                • mobile Pumpen-Systeme und / oder stationäre
                                   Spritzenpumpen (CE- und betriebsgeprüft)
  8)    Präinterventionelle   • Zielgerichtete abgestufte Patienteninformation und         Es sollten Inhalte aus Patientenleitlinien einbezogen werden.
        Patienteninforma-        Aufklärung zu Schmerzen und deren Therapie                 Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. hat auf ihrer Homepage eine
        tion und Aufklä­      • Einbeziehung von patientengerechten Informationsfly­       Rubrik zu Patienteninformationen, die als Anhalt für eine patienten­
        rung, Anbieten von       ern und Aufklärungsbogen                                   zentrierte Kommunikation zum Thema Schmerz dienen können.
        Therapieverfahren,
        ggf. auch Alternativ-
        verfahren, und Ein-
        beziehung des Pa-
        tienten in die Thera-
        pieentscheidungen
  9)    Berücksichtigung        Siehe 4)                                                    Siehe auch Kommentar zu 4)
        interventionsspezi­                                                                 Aktuelle indikationsspezifische Details können unteranderen z. B.
        fischer / prozedur­                                                                 folgenden Quellen entnommen werden:
        spezifischer schmerz-                                                               • prospect (procedure specific postoperative pain management)
        therapeutischer                                                                        www.esraeurope.org/prospect/
        Verfahren                                                                           • Acute Pain Management – Scientific Evidenz [28] (Neuauflage
                                                                                               steht kurz vor Veröffentlichung)
  10)   Identifikation von      • Siehe auch 8)                                            Patienten mit vorbestehenden chronischen Schmerzen machen
        Patienten mit           • Standardisierte Schmerzanamnese bei Aufnahme             einen Großteil der Patienten im Krankenhaus aus (je nach
        erhöhtem Risiko         • Behandlungspfade für Risikopatienten (z. B.              Versorgungsbereich zwischen 30 und 80 % der Patienten).
        akuter Schmerzen           chronische Schmerzpatienten, Substanz-Abhängige /        Chronische Schmerzen / Opioidvormedikation geht als Komorbidität
        oder einer Schmerz-        Substituierte Patienten / Schwangere, demente            mit starken Schmerzen, aber auch funktionellen Einschränkungen
        chronifizierung,           Patienten etc.)                                          (verlangsamter Mobilisation, längeren Liegezeiten, erhöhter
        und ggf. Einleitung     • Zielgerichtete abgestufte Patienteninformation und       Wiederaufnahmerate etc.) einher. Alles in allem Aspekte, die nicht
        präventiver und /          Aufklärung zu Schmerzen und deren Therapie               nur nachteilig für die Patienten sind, sondern auch für die
        oder therapeutischer    • Definition von Interventionstriggern, ab wann z. B.      Behandlungsprozesse und deren Effektivität.
        Maßnahmen                  der Schmerzdienst hinzugezogen wird                      Weitere Risikopatienten bzgl. der analgetischen Unter- / Fehlversor­
                                • Umsetzung einer Entlassungsplanung und ggf.              gung sind beispielsweise Substanz-Abhängige / substituierte
                                   Organisation und Sicherstellung der Anbindung an         Patienten / Schwangere, demente Patienten.
                                   spezialisierte Einrichtung (z. B. Schmerzambulanz,
                                   palliativmedizinische Ambulanz, Spezialisierte           All diese Patientengruppen erfordern ein Mehraufwand an
                                   Palliativmedizinische Versorgung – SAPV)                 Kommunikation (mit dem Patienten, im Behandlungsteam, zwischen
                                • Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt / Substitutionsme­      Schnittstellen und sektorenübergreifend in der Entlassungsplanung).
                                   diziner vor Entlassung, Sicherstellung der Weiterver­
                                   ordnung
  11)   Erfassung und           Allgemein                                                   Es sollte sich auf ein Standardverfahren als Instrument zur
        Reevaluierung von       • Standardisierte Schmerzerfassung einmal pro Schicht      Schmerzerfassung im Haus geeinigt werden, beispielsweise mit
        Schmerzen und              mit Erfassung der sonstigen Vitalparameter, inkl.        folgender Zuordnung:
        schmerzbedingten           schmerzbedingter Funktionseinschränkungen,               • Standardpatient: Nummerische Rating Skala 0 = kein Schmerz bis
        Beeinträchtigungen         bevorzugt Selbsteinschätzung                                10 = schlimmster vorstellbarer Schmerz)
        mit in internationa­    • Erfassung der Schmerzintensität bei Patientenmeldung     • Analgosedierte Patienten: Behavior Pain Scale (BPS)
        len Leitlinien             und vor Applikation einer analgetischen Bedarfsmedi­     • Demente Patienten: Beurteilung von Schmerzen bei Demenz
        empfohlenen                kation, sowie Sicherstellung der Schmerzerfassung als       (BESD)
        Instrumenten               Erfolgskontrolle zeitnah unter Berücksichtigung der      • Babys, Säuglinge / Kleinkinder: Kindliche Unbehagens- und
                                   Wirkgeschwindigkeit der Analgetika (parenteral ca.          Schmerz-Skala (KUSS)
                                   nach 15 – 30 Minuten, oral ca. nach 45 – 60 Minuten)     • Schulkinder: Faces Pain Scale revised oder Visuelle Analogskala
                                • Vorhandensein von Erfassungsinstrumenten und             Der wechselnde Einsatz eines Instrumentes bei einem Patienten ist
                                   Befähigung der Mitarbeiter, diese gezielt anzuwenden     zu vermeiden.
                                Für Schmerzdienste                                          Hierzu gab es Empfehlungen bzgl. der Intervalle in der zuletzt
                                • Analog zur Definition der OPS-Ziffer 8-919               gültigen S3-Leitlinie „Behandlung akuter perioperativer und
                                   „Komplexe Akutschmerzbehandlung“ sollte die              posttraumatischer Schmerzen“ detaillierte Empfehlungen (ebd.). Für
                                   Dokumentation von mindestens 3 Aspekten der              Schmerzdienste hat die DGAI konkrete Empfehlungen zur
                                   Effektivität der Therapie mindestens einmal täglich      Dokumentation von Schmerzen definiert, siehe [37].
                                   erfolgen. Es sollten die folgenden Aspekte berücksich­
                                   tigt werden:
                                   • Erhebung und Dokumentation der Schmerzinten­
                                      sität (Ruhe / Bewegung-Belastung) bei jeder Visite
                                      des Schmerzdienstes
                                   • Erfassung funktioneller Aspekte und Nebenwir­
                                      kungen (jeweils dem Krankheitsbild / Eingriffsspek­
                                      trum angepasst)
                                   • Mobilisationsgrad

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V104             Aus den Verbänden                      BDAktuell | DGAInfo

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    Anhang (Fortsetzung von vorheriger Seite)
    Umsetzungsempfehlungen und Bezugsquellen für die inhaltliche Ausgestaltung.

                                  Umsetzungsempfehlung                                      Kommentar und Verweis auf weitere Quellen
                                    • Sedierungsgrad
                                    • Nebenwirkungen und Komplikationen abhängig
                                       vom Analgesieverfahren
    12)   Standardisierter        • Behandlungsstandard für die gängigen Therapie­         Der Umgang mit potenziellen Nebenwirkungen (Übelkeit,
          Umgang mit                 nebenwirkungen                                         Erbrechen, Obstipation) sollte nicht nur die Therapie umfassen,
          potenziellen                                                                      sondern insbesondere die Prophylaxe.
          Nebenwirkungen                                                                    Siehe auch [38].
          der Therapie
    13)   Bedarfsgerechte für     • Einbeziehung der Dokumentation inkl. schmerzbe­        Siehe auch Empfehlung der DGAI zur Dokumentation im Schmerz­
          alle beteiligten           dingter Funktionseinschränkungen in die Patientendo­   dienst [37]:
          Disziplinen und            kumentation, analog und nahe der sonstigen             „Die Dokumentation durch den SD im Rahmen der Betreuung von
          Professionen ein-          Vitalparameter                                         invasiven Analgesieverfahren soll für die primär betreuenden
          sehbare Dokumen­        • siehe auch 11) und 14)                                 Fach-Kollegen und deren Stationsmitarbeiter unmittelbar zur
          tation                                                                            Verfügbarkeit stehen bzw. soll ein unmittelbarer Zugriff hierauf
                                                                                            gewährleistet sein.
                                                                                            Die Dokumentation von Leistungen der Konsiliar- und Liaisontätig­
                                                                                            keit sollte standardisiert und für alle am Behandlungsprozess
                                                                                            Beteiligten transparent und einsehbar sein. Die ärztliche Übergabe
                                                                                            und Mitteilung der Beurteilung und Empfehlung bei der Konsiliartä­
                                                                                            tigkeit und beim Erstkontakt im Rahmen der Liaisontätigkeit sollte im
                                                                                            direkten Arzt-zu-Arzt-Gespräch erfolgen. Bei Mitbetreuung im
                                                                                            Rahmen der Liaisontätigkeit sollte im weiteren Behandlungsverlauf
                                                                                            regelmäßig ein Austausch zwischen dem Arzt des SD und dem
                                                                                            primär behandelnden Arzt erfolgen.“
    14)   Maßnahmen zur           • Zur Qualitätssicherung sollte die regelmäßige          Die DGAI hat zur Qualitätssicherung im Rahmen von Schmerz­
          Qualitätssicherung         Erfassung von ergebnisbezogenen Qualitätsmerkma­       diensten einen Teilaspekt in ihrer Empfehlung formuliert, siehe [37].
          (z. B. Beteiligung an      len aus Patientensicht erfolgen.                       Auch die Definition und Voraussetzungen der OPS-Ziffer 8-919
          Audits)                                                                           „Komplexe Akutschmerzbehandlung“ beziehen sich auf Vorgaben
                                                                                            zur Qualitätssicherung.
                                                                                            Zur ergebnisbezogenen Qualitätssicherung aus Patientensicht eignet
                                                                                            sich QUIPS (Qualitätsverbesserung in der postoperativen Schmerz­
                                                                                            therapie). Hier gibt es neben dem operativen Modul für erwachsene
                                                                                            Patienten auch ein Modul für die postoperative Qualitätssicherung
                                                                                            für Kinder und für ambulante Operationen.
                                                                                            Auch ermöglicht das DGAI-Projekt Net-Ra eine Qualitätssicherung
                                                                                            von regionalanästhesiologischen Verfahren (https://www.dgai.de/
                                                                                            projekte/net-ra.html)
                                                                                            Bzgl. Umsetzungskriterien und internen Audits geben auch die
                                                                                            Zertifizierungskriterien von Zertifikaten des Schmerzmanagements
                                                                                            eine Orientierung, siehe Kriterien von Certkom (https://www.
                                                                                            certkom.com/) oder Informationen zur Zertifizierung des TÜV
                                                                                            Rheinland (https://www.tuv.com/germany/de/zertifizierung-
                                                                                            akutschmerztherapie.html)

                                                                                        © Anästh Intensivmed 2021;62:V95–V104 Aktiv Druck & Verlag GmbH
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