BESTEUERUNG DER GASPREISBREMSE: DSTV-PRÄSIDENT WARNT VOR DRASTISCHER BÜROKRATIE - DEUTSCHER STEUERBERATERVERBAND

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BESTEUERUNG DER GASPREISBREMSE: DSTV-PRÄSIDENT WARNT VOR DRASTISCHER BÜROKRATIE - DEUTSCHER STEUERBERATERVERBAND
Verband der steuerberatenden und
         01 | 2023                                                                                wirtschaftsprüfenden Berufe

Besteuerung der Gaspreisbremse:
DStV-Präsident warnt vor drastischer Bürokratie
   Die Ampel-Fraktionen ergänzten                         StB Torsten Lüth (DStV-Präsident),
   den Regierungsentwurf des Jahres-                             MdB WP/StB Fritz Güntzler
   steuergesetzes 2022 (JStG 2022)                 (CDU/CSU – Berichterstatter JStG 2022)
   Ende November kurzfristig um
   36 Änderungen. Mit von der Partie:
   Die Besteuerung der Dezemberhil-             MdB Katharina Beck (Finanzpolitische
   fe-Gas. DStV-Präsident Lüth adres-           Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen),
   sierte im Austausch mit maßgeb-              StB Torsten Lüth (DStV-Präsident)
   lichen Bundestagsabgeordneten
   vorher viele Verfahrensfragen.
   Trotz sehr kritischer Stimmen von
   Finanzministerien passierte das
   JStG 2022 Mitte Dezember den
   Bundesrat.

Der Gesetzentwurf der Ampel-Fraktio-
nen sah für die Dezemberhilfe-Gas und
die Gaspreisbremse u.a. vor (§ 30 Erd-
gas-Wärme-Preisbremsengesetz, BT-Drs.
20/4683): Der Lieferant habe in den
Verbrauchsabrechnungen gegenüber den
Kunden die Entlastungen auszuweisen.           mit MdB Katharina Beck (finanzpolitische        dierte für die Anrufung des Vermittlungs-
Zur Kontrolle war vorgesehen, dass die         Sprecherin der Grünen) und MdB WP/              ausschusses (Pressemitteilung vom
Lieferanten, Vermieter und Wohnungs-           StB Fritz Güntzler (CDU/CSU – Bericht-          5.12.2022). „Der bürokratische Aufwand
eigentümer die Entlastungen, den Namen         erstatter JStG 2022) etliche Fragen auf:        für Mieter, Vermieter, Energieversorger
und die Anschrift des Kunden an eine           Wie wird die Entlastung den Steuerpflich-       und Finanzämter ist enorm, der Nutzen
Stelle des Bundes melden müssen.               tigen zutreffend zugeordnet? Erfolgt eine       für den Staat am Ende gering“, erklärte
                                               personenbezogene Zuordnung über die             er. Die Finanzminister von Bayern, Nord-
Die Änderungen zum Regierungsentwurf           Steuer-ID? Müssen alle Privaten entspre-        rhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-
des JStG 2022 (BT-Drs. 20/4729) klär-          chende Angaben gegenüber den Gas-               Anhalt standen an seiner Seite. Dennoch
ten lediglich die Steuerpflicht (§§ 123 ff.    versorgern oder Vermietern melden? Wie          stimmte eine Mehrheit im Bundesrat am
EStG): Nur Steuerpflichtige, deren zu ver-     läuft das Überprüfungsverfahren in den          16.12.2022 zu – allerdings erst, als die
steuerndes Einkommen die Grenze von            Finanzämtern? Lüth warnte vor einem             Bundesregierung zu Protokoll gab, dass
66.915 Euro überschreitet, haben die Ent-      hohen Bürokratieaufwand, der in einem           der steuerliche Administrationsbedarf in
lastung zu versteuern – orientiert am Soli-    Meldewahnsinn münden könnte. Das                einem zeitnahen Gesetzgebungsverfahren
daritätszuschlag. Völlig unklar war, wie der   JStG 2022 passierte ohne Klärung am             aufgegriffen wird. Dabei solle der Wunsch
vom Gasversorger für den Vertragspartner       2.12.2022 das Parlament.                        nach einem bürokratiearmen Verfahren
ermittelte Entlastungsbetrag dem einzel-                                                       berücksichtigt werden.
nen Steuerpflichtigen im Veranlagungsver-         Showdown im Bundesrat
fahren zutreffend zugeordnet wird.                                                             Wie die Energiepreispauschale wirkt das
                                               Drastische Bürokratie befürchteten auch         Vorhaben wie mit der heißen Nadel ge-
DStV-Präsident StB Torsten Lüth warf be-       einige Finanzminister der Länder. Hessens       strickt. Für die Praxis planbare, bürokratie-
reits in den Gesprächen am 24.11.2022          Finanzminister Michael Boddenberg plä-          arme Gesetze sehen anders aus.
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01 | 2023

        DStV-Forderung erfüllt: Schonfrist für
        Offenlegung der Jahresabschlüsse 2021
             Die deutsche Wirtschaft befindet sich mitten im dritten Krisenjahr. Gerade für kleine und mittlere Kanzleien sind
             die Belastungen erdrückend. DStV-Präsident Lüth richtete sich daher jüngst mit einem Brandbrief an Bundes-
             justizminister Dr. Buschmann. Das Bundesamt für Justiz reagierte in Abstimmung mit dem BMJ prompt: Die vom
             DStV geforderte Verlängerung der Offenlegungsfrist für die Jahresabschlüsse 2021 von Kapitalgesellschaften
             erklärten sie Ende November.

        Angesichts der weiterhin überaus an-       setzen. Die Schonfrist müsse bis Ende      DStV-Präsident Lüth schilderte in sei-
        gespannten Lage in den Unternehmen         Mai 2023 verlängert werden.                nem Brandbrief an Bundesminister Dr.
        und Kanzleien wandte sich DStV-Prä-                                                   Buschmann eindringlich: Die Schreib-
        sident StB Torsten Lüth in der zweiten        Kein Ordnungsgeldverfahren              tische sind mit den Corona-Schluss-
        Novemberhälfte wiederholt an den              für das Geschäftsjahr 2021              abrechnungen und Kug-Schlussprü-
        Bundesminister für Justiz, MdB Dr. Mar-       vor dem 11.4.2023                       fungen prall gefüllt. Zudem mussten
        co Buschmann (FDP). Kern seiner Bot-                                                  und müssen die Kanzleien bereits viel
        schaft: Es ist erneut dringend geboten,    Frühzeitig – im Vergleich zum Vorjahr –    Zeit in Beratungen und Abwicklungen
        die Sanktionen bei verspäteter Offen-      gab das Bundesamt für Justiz (BfJ) am      rund um die Energiepreispauschale
        legung der Jahresabschlüsse 2021 für       30.11.2022 erfreulicherweise auf seiner    investieren. Die Beratungen im Zu-
        Kapitalgesellschaften kurzfristig auszu-   Internetseite bekannt:                     sammenhang mit der Besteuerung der
                                                                                              Gaspreisbremse stehen vor der Tür.
                                                                                              Diese Situation dürfte sich in den kom-
                                                                                              menden Wochen noch deutlich ver-

02                       Das Bundesamt für Justiz wird in Ab-
                         stimmung mit dem Bundesministerium
                                                                                              schärfen, denn zeitgleich zum hohen
                                                                                              Arbeitsaufkommen und den steigen-
                                                                                              den Mandantenanfragen gehen auch
                         der Justiz gegen Unternehmen, deren                                  die Arbeitsausfälle infolge des heftigen
                                                                                              Grippe- und RSV-Geschehens dras-
                         gesetzliche Frist zur Offenlegung von
                                                                                              tisch in die Höhe. Eine Kombination,
                         Rechnungslegungsunterlagen für das                                   die den mittlerweile krisenerprobten
                         Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag                                 Unternehmen und Kanzleien erneut
                                                                                              viel abverlangt.
                         31. Dezember 2021 am 31. Dezember
                         2022 endet, vor dem 11. April 2023                                   Als wichtiges Entlastungsventil hatten
                                                                                              sich bereits 2020 und 2021 die durch
                         kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335                                das BfJ in enger Abstimmung mit dem
                         des Handelsgesetzbuchs einleiten.                                    Bundesministerium der Justiz (BMJ)
                                                                                              beschlossenen „Schonfristen“ zur Ver-
                         Damit sollen angesichts der anhaltenden                              öffentlichung der Jahresabschlüsse von
                         Nachwirkungen der Ausnahmesituation                                  Kapitalgesellschaften erwiesen.

                         der COVID-19-Pandemie die Belange
                                                                                              Mit der erneuten Verlängerung der
                         der Beteiligten angemessen berück-                                   Sanktions-Schonfrist für die Veröffent-
                                                                                              lichung der Jahresabschlüsse 2021,
                         sichtigt werden.
                                                                                              wonach kein Ordnungsgeldverfahren
                                                                                              nach § 335 HGB vor dem 11.4.2023
                                                                                              eingeleitet wird, konnten Kanzleien und
             Toxische Kombination:                 sicht auf eine Vielzahl von Überstunden    Unternehmen auch zum Jahreswechsel
             Hohes Arbeitsaufkommen                durch die Advents- und Weihnachtszeit      2022/2023 etwas aufatmen.
             und steigender Krankenstand           hecheln müssen. Der Grund: Die Jah-
                                                   resabschlüsse 2021 von Kapitalgesell-
        Bereits zum dritten Mal in Folge hätten    schaften müssen grundsätzlich bis Ende
        kleine und mittlere Steuerberatungs-       2022 veröffentlicht werden. Die Zeit
        kanzleien sonst sprichwörtlich zum „Jah-   drängte, denn mit Verstreichen der Frist
        resendspurt“ ansetzen und mit der Aus-     drohen erhebliche Ordnungsgelder.
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BMF-Entwurfsschreiben zum
Vorsteuerabzug bei jPöR
   Die Regelungen des § 2b UStG beeinflussen die Umsatzbesteuerung juristi-            Hinweis aufgenommen werden, dass
   scher Personen des öffentlichen Rechts. Das BMF hat in diesem Zusammen-             eine Zuordnung zum nichtunterneh-
   hang ein Entwurfsschreiben zum Vorsteuerabzug vorgelegt. Der DStV hat               merischen Bereich dann anzunehmen
   dazu Stellung genommen und großzügigere Billigkeitsregelungen angeregt.             ist, wenn der Steuerpflichtige für den
                                                                                       Gegenstand keinen Vorsteuerabzug be-
Die Umsetzung von § 2b UStG wird für       seiner Stellungname S 18/22 u.a. fol-       gehrt.
viele juristische Personen des öffentli-   gende Nachjustierungen vor:
chen Rechts (jPöR) aufwendig. Die Norm                                                    Pauschaler Vorsteuersatz bei
führt zu einer Anpassung der Umsatzbe-        Zuordnungsentscheidung zum                  einem geringen unternehme-
steuerung an europarechtliche Vorga-          nichtunternehmerischen Bereich              rischen Bereich
ben. So fallen nicht mehr nur Umsätze
aus dem körperschaftsteuerrechtlichen      Für den Vorsteuerabzug beim Bezug           JPöR, deren steuerpflichtiger Umsatz (mit
Betrieb gewerblicher Art unter die Um-     einheitlicher Gegenstände, die so-          ein paar Ausnahmen) im Vorjahr 45.000 €
satzbesteuerung. Die Neuregelung ist       wohl unternehmerisch als auch nicht-        nicht überstiegen hat, sollen unter bestimm-
zwar seit längerem in Kraft. Gleichwohl    wirtschaftlich i.e.S. verwendet werden,     ten Voraussetzungen einen pauschalen Vor-
konnten jPöR unter bestimmten Voraus-      sollen jPöR den Gegenstand in vollem        steuersatz in Anspruch nehmen können.
setzungen eine längere Übergangsphase      Umfang in ihrem nichtunternehmeri-
nutzen. Im Rahmen des Jahressteuerge-      schen Bereich belassen können. Dafür        Die Praxis zeigt, dass diese Grenze
setzes 2022 wurde diese – mit Zustim-      soll ausweislich des Entwurfs eine Zu-      schnell überschritten ist. Der DStV emp-
mung des Bundesrats am 16.12.2022 –        ordnungsentscheidung erforderlich sein.     fahl daher, die Umsatzgrenze für die
nochmals bis zum 1.1.2025 verlängert.
                                           Der DStV regte an, auf eine explizite
                                                                                       Anwendung des pauschalen Vorsteuer-
                                                                                       satzes anzuheben, so dass die positiv zu       03
Ungeachtet dessen hat das BMF ein Ent-     Zuordnungsentscheidung zum nicht-           sehende Erleichterung eine größere Ent-
wurfsschreiben zum Vorsteuerab-            unternehmerischen Bereich zu verzich-       lastungswirkung entfalten kann.
zug bei unternehmerisch tätigen            ten, um unnötigen Bürokratieaufwand
jPöR vorgelegt. Der DStV schlug in         zu vermeiden. Hilfsweise könnte ein

Erleichterte Kug-Abschlussprüfungen –
weniger ist nicht immer mehr
   Der Deutsche Bundestag hat kurz vor Jahresende eine Erleichterung                   zielgerichtet zu digitalisieren und zu mo-
   bei der Abschlussprüfung des Kurzarbeitergelds (Kug) beschlossen.                   dernisieren. Der DStV wird sich weiter
   Nach einem neuen § 421c SGB III sollen Prüfungen für pandemiebe-                    für entsprechende Erleichterungen ein-
   dingte Kug-Anträge entfallen, wenn die Gesamtauszahlung 10.000 € je                 setzen.
   Arbeitsausfall nicht überschreitet. Der DStV begrüßt dies als Schritt in
   die richtige Richtung. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK allerdings             Weiterhin im Raum steht auch die For-
   für deutlich weitergehende Verfahrenserleichterungen stark gemacht.                 derung nach einer gesetzlich geregelten
                                                                                       Vertretungsbefugnis durch Steuerberater,
So hatten Verband und Kammer in einer      an. Nur so werde ein unverhältnismäßiger    die sich an den berechtigten Bedürfnis-
gemeinsamen Eingabe an den Bundes-         Arbeitsaufwand vermieden, der in den        sen der Mandanten orientieren muss.
tagsausschuss für Arbeit und Soziales im   Kanzleien vor allem aufgrund von einzel-    Mit Blick auf die massenweisen Kug-An-
Rahmen der Beratungen für ein 8. SGB       nen Korrekturarbeiten selbst bei nur ge-    träge während der Pandemie sei es ein
IV-Änderungsgesetz nicht nur gefordert,    ringen Eurobeträgen entsteht. Zusätzliche   Anachronismus, Steuerberatern ein Tätig-
vor allem kleine und Kleinstunternehmen    Erleichterung ließe sich bei Korrekturen    werden im Widerspruchsverfahren zu ver-
angesichts der geringen Lohnsummen         bis zu einer Summe von 1.000 € auch         sagen, obwohl die für das Kug maßgebli-
und der geringeren Beträge des gewähr-     über eine Öffnung des Instruments des       chen Lohn- und Gehaltsdaten allesamt in
ten Kurzarbeitergelds generell von den     Summenbescheids nach § 28f SGB IV           den Steuerkanzleien und nicht anderswo
Prüfungen auszunehmen. Sie mahnten         erreichen. Auch müsse gelten, das Kurz-     vorliegen. Der Gesetzgeber wird sich nach
auch die Einführung einer konkreten Ba-    arbeitergeldsystem mit Blick auf mögliche   Ansicht des DStV diesen Argumenten auf
gatellgrenze für geringe Nachforderungen   künftige krisenbedingte Massenverfahren     Dauer nicht verschließen können.
BESTEUERUNG DER GASPREISBREMSE: DSTV-PRÄSIDENT WARNT VOR DRASTISCHER BÜROKRATIE - DEUTSCHER STEUERBERATERVERBAND
01 | 2023

        German Tax Advisers und ETAF – keine weiteren
        Belastungen für Berufsrecht aus Europa
             Sowohl die German Tax Advisers als auch die ETAF nahmen zum Be-                                          der Enthüllungen rund um die sog.
             richtsentwurf des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Par-                                       Pandora Papers.
             laments über die Lehren aus den sogenannten Pandora Papers Stellung.
             In Schreiben an die zuständigen EU-Abgeordneten forderten sie für die                                    Andererseits müsste der Entwurf des
             beratenden Berufe eine Stärkung des Berufsrechts in den Mitgliedstaa-                                    Berichterstatters an wichtigen Punkten
             ten. Gleichzeitig sprachen sie sich gegen weitere Belastungen aus.                                       erheblich nachgebessert werden. Grund
                                                                                                                      genug für die German Tax Advisers und
        Der Berichtsentwurf zur Vorbereitung                  aus Forderungen, die die Positionen der                 die ETAF sich an die maßgeblichen
        einer Resolution des EU-Parlaments                    German Tax Advisers und ihres euro-                     EU-Abgeordneten des Wirtschafts- und
        „über die Lehren aus den Pando-                       päischen Dachverbands, der European                     Währungsausschusses (ECON) zu wen-
        ra Papers und anderen Enthüllun-                      Tax Adviser Federation (ETAF), wieder-                  den und Änderungsvorschläge im Sinne
        gen“ (2022/080(INI)) stammt aus                       geben. Zu Recht weist der Entwurf etwa                  des Berufsstands zu unterbreiten.
        der Feder des sozialdemokratischen                    auf die globalen Ausmaße komplexer
        EU-Abgeordneten Niels Fuglsang aus                    Strukturen von Offshore-Konstrukten hin.                Dabei fordern sowohl die German Tax
        Dänemark. Darin enthalten sind durch-                 Diese waren im Jahr 2021 Gegenstand                     Advisers, als auch die ETAF eine kritische
                                                                                                                      Sicht auf das geplante Gesetzgebungs-
                                                                                                                      verfahren zur Bekämpfung der Rolle
                                                                                                                      von sog. Vermittlern von Steuerhinter-
                                                                                                                      ziehung und aggressiver Steuerplanung
                                              „Bericht aus Brüssel“ in                                                (SAFE – vgl. DStV-Stellungnahme

04                                            „Die Steuerberatung“:
                                              Weitere EU-Informationen – etwa zum EFAA-Council
                                                                                                                      E 09/22). Anstelle von weiteren Auf-
                                                                                                                      lagen für einen Berufsstand, dessen
                                              zu Herausforderungen für kleine und mittlere Kanzleien
                                                                                                                      Arbeitsbelastung und Verwaltungsauf-
                                              bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung – finden Sie in                wand kaum noch zu bestreiten ist, wird
                                              der Ausgabe 01/2023 des DStV-Organs „Die Steuer-                        vorgeschlagen, das Berufsrecht der be-
                                              beratung“ in unserer Rubrik „Bericht aus Brüssel“.                      ratenden Berufe in den Mitgliedstaaten
                                                                                                                      zu stärken.

                                                                                                                      Außerdem zeigten sich die German Tax
                                                                                                                      Advisers und die ETAF kritisch gegen-
                                                                                                                      über der Forderung nach weiteren An-
                                                                                                                      zeigepflichten für grenzüberschreitende
                                                                                                                      Steuergestaltungen. Eine Ansicht, die
                                                                                                                      MdEP Markus Ferber (CSU) offensicht-
                                                                                                                      lich teilt. Er schlug etwa vor, die gesam-
                                                                                                                      te Forderung über die Anzeigepflichten
                                                                                                                      gem. DAC 6 ersatzlos zu streichen.

             DStV-News
                                                                                                                               www.dstv.de
             Verlag:            Stollfuß Verlag, Postanschrift: Lefebvre Sarrut GmbH, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn,
                                Tel. 0228 / 724-0                                                                              www.fachberaterdstv.de
             Satz:              diewerbestrategen, Hannover                                                                    www.steuerberatertag.de
             Druck:             Bonner Universitäts-Buchdruckerei (bub)                                                        www.steuerberater.de
             Herausgeber:       Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)                                                     www.dstv-praxenvergleich.de
                                Littenstraße 10, 10179 Berlin,
                                Tel. 030 / 278 76-2, Fax: 030 / 278 76-799, dstv.berlin@dstv.de
                                                                                                                                   Social-Media
             Vereinsregister:   AG Charlottenburg, VR 20931 B
                                                                                                                                   @DStVberlin
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