Bewegungs-Förderung: Ideen und MaterIalIen - Eine Handreichung zur Umsetzung der EDK-Erklärung Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der ...
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Bewegungs- Förderung: IDEEN und Materialien Eine Handreichung zur Umsetzung der EDK-Erklärung Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) | 2010
BEWEGUNGS- förderUNG: IDEEN UND MATERIALIEN Eine Handreichung zur Umsetzung der EDK-Erklärung Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) | 2010 1
Hinweise zu dieser Ausgabe Web-Links Diese Publikation enthält zahlreiche Verweise auf Websites ergänzt um Pfadangaben (www.feelok. ch > Bewegung&Sport). In der elektronischen Version (pdf) können diese Links angeklickt werden. Sie führen in der Regel auf die Startseite der betreffenden Website, weil die genauen Adressen (URL) lei- der oft ändern. Die Stichworte helfen aber beim Auffinden der jeweiligen Unterseiten. Einzig Links auf die EDK-Website (Bsp.: www.edk.ch/dyn/12345.php) führen direkt auf die jeweiligen Unterseiten. Die Links in der elektronischen Version (pdf) werden jährlich aktualisiert. Die elektronische Ausgabe ist zugänglich unter www.edk.ch/dyn/21581.php. Die in der Print-Publikation aufgeführten Links entsprechen dem Stand Mai 2010. Herausgeberin: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Titel der französischen Ausgabe: Promotion de l’activité physique: idées et ressources: une aide pour la mise en œuvre de la décla- ration de la CDIP sur l’éducation au mouvement et la promotion de l’activité physique à l’école Titel der italienischen Ausgabe: Promozione dell’attività fisica: idee e risorse: un aiuto per l’applicazione della Dichiarazione della CDPE sull’educazione al movimento e la promozione dell’attività fisica a scuola Zu beziehen bei: Generalsekretariat EDK, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach 660, 3000 Bern 7 © 2010, Generalsekretariat EDK Druck: Ediprim AG, Biel 2
inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einleitung 7 Auf welchem Verständnis von Bewegungserziehung und Bewegungsförderung basiert diese Publikation? 7 Wie entstand diese Publikation, was ist ihr Ziel und an wen richtet sie sich? 9 1 Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule 11 1.1 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Kantone 11 1.2 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Städte und Gemeinden 14 1.3 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Einzelschulen mit ihren Lehrpersonen 14 1.4 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitutionen 17 2 Nachwuchsförderung 18 2.1 Kooperation der Sportverbände mit der schulischen Seite (auf Ebene Kanton, Stadt/Gemeinde oder Einzelschule) 19 3 Bewegungserziehung und Bewegungsförderung ausserhalb der Schule – Unterstützung durch ausserschulische Partner 19 3.1 Lebensgestaltung, Bewegungs- und Sportaktivitäten im familiären Umfeld: Unterstützung durch Erziehungsberechtigte 19 3.2. Organisierter Sport: Unterstützung durch Vereine/Verbände 21 3.3 Sport- und Bewegungsförderung: Unterstützung durch den Bund 22 3.4 Gesundheitsförderung: Unterstützung durch kantonale und nationale Akteure 22 literatur 24 Anhang 26 Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule Erklärung der EDK vom 28. Oktober 2005 26 Ergänzung zur Erklärung der EDK vom 28. Oktober 2005 über die Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule vom 12. Juni 2008 30 3
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Vorwort Bewegung in der Ziel «täglicher Bewegung in der Schule», beste- Schule – das ist hende kantonale Sportkonzepte, Gesundheits- der obligatorische und Sportförderungsprogramme von verschiede- Sportunterricht. nen Akteuren usw. Darauf gilt es aufzubauen. Es Aber nicht nur. ist darum richtig, wenn nicht einfach pauschale Bewegung in der Empfehlungen gemacht werden, sondern mit die- Staatsrätin Isabelle Chassot (FR) Schule steht auch ser Publikation ein Katalog von möglichen Ziel- Präsidentin der EDK für Bewegungsak- setzungen und bewährten Massnahmen zur Ver- tivitäten im schu- fügung gestellt wird. lischen Alltag, auf dem Pausenplatz, im Fächerunterricht und in den Erarbeitet wurde der Katalog von der Konferenz freiwilligen Angeboten. Bewegung in der Schu- der kantonalen Sportbeauftragten (KKS), einer le steht auch für eine Auseinandersetzung mit Fachkonferenz der EDK. Unterstützung geleistet Themen der Gesundheits- und Bewegungsförde- hat auch das Bundesamt für Sport (BASPO). rung. Die KKS hat koordinierend gewirkt und das Ein umfassender Ansatz: Diesen umfassenden Bestehende zusammengetragen, ganz im Sin- Ansatz postulieren die kantonalen Erziehungs- ne von «best practice» und bewährten Mass- direktorinnen und Erziehungsdirektoren in ihrer nahmen. Gedacht als eine Hilfestellung für die 2005 verabschiedeten Erklärung zu Bewegung in Verantwortlichen vor Ort, die vor einem je an- der Schule. Sie sprechen darin bewusst von «Be- deren Hintergrund handeln und auf diejenigen wegungserziehung und Bewegungsförderung» Materialien zurückgreifen können, die für sie und haben nicht einfach eine «Sport»-Erklärung Sinn machen. vorgelegt. Ziel ist mehr Bewegung im Schulalltag. Ebenso unterstützt die EDK Investitionen in die Der vorliegende Massnahmenkatalog richtet sich Qualität: bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, in erster Linie an verschiedene Akteure im Bil- beim Sportunterricht, bei der Schaffung von kan- dungsbereich: an Kantone, Städte und Gemein- tonalen Sportkonzepten. den, Schulen, Lehrpersonen und Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Der EDK-Erklä- Einbezug von Partnern: Umfassend ist die EDK- rung folgend ist es aber auch ein Anliegen dieser Erklärung von 2005 auch deshalb, weil sie auf die Publikation, Handlungsmöglichkeiten für weitere Rolle weiterer Partner hinweist. Bei der Bewe- Akteure aufzuzeigen. gungserziehung und Bewegungsförderung ist die Schule ein Akteur neben anderen. Erziehungsbe- Die Verantwortlichkeiten respektieren: Wer in rechtigte, Sportverbände und -vereine und ver- einem komplexen Umfeld mit verschiedenen schiedene Akteure der Sport- und Gesundheits- Akteuren handelt, darf die Verantwortlichkei- förderung (namentlich von Seiten des Bundes) ten nicht aus den Augen verlieren. Auch das ist haben ebenso ihre Funktion und Verantwortung eines der Anliegen dieser Publikation. Die Schu- wahrzunehmen. So hebe ich als einen wichtigen le hat ihre wichtige Aufgabe, aber in Abgrenzung. Beitrag J+S-Kids hervor, das Sportprogramm des Nur ein Beispiel: Wenn die Schweiz bei Ski-Welt- Bundes für 5- bis 10-Jährige. meisterschaften nicht auf die Medaillen-Plätze fährt, dann handelt es sich um ein Missverständ- Auf Bestehendem aufbauen: Für die Umsetzung nis, wenn bei den Bildungsbehörden nachgefragt dieser Erklärung ist nicht bei Null zu beginnen. Es wird, warum dem so ist und wie man sich bessern ist beachtlich, was in den Schulen bereits alles will. Die sportliche Förderung von Nachwuchsta- gemacht wird. Projekte in den Kantonen mit dem lenten ist Aufgabe der Sportverbände. Die Kanto- 5
ne unterstützen die Nachwuchsförderung durch das Bereitstellen der notwendigen Rahmenbe- dingungen. Ich danke der Konferenz der kantonalen Sport- beauftragten für ihre Arbeit und für ihren Einsatz. Und ich hoffe, dass Sie in dieser Publikation viel Anregendes für Ihre Arbeit finden werden. Mai 2010 Isabelle Chassot Präsidentin der EDK 6
Einleitung An ihrer Jahresversammlung vom 28. Oktober zu einer umfassenden Bewegungserziehung und 2005 in Murten haben die 26 kantonalen Erzie- -förderung bei. hungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren eine Erklärung zu Bewegungserziehung und Be- Aus einer schulischen Sicht lassen sich für die wegungsförderung in der Schule verabschiedet. Bewegungserziehung und -förderung folgende Am 12. Juni 2008 folgte eine Ergänzung zu dieser Grundsätze formulieren: Erklärung zum Thema Schwimmen. • Bewegungserziehung und Bewegungsförde- Artikel 3 Absatz 2e des HarmoS-Konkordats vom rung gehören zum Bildungsauftrag der Schule, 14. Juni 2007 (Inkrafttreten 1. August 20091) zählt sie leisten einen Beitrag zur Gesundheits Bewegung und Gesundheit zur Grundbildung der förderung und dienen auch der Persönlich- obligatorischen Schule und beschreibt den Be- keitsentwicklung. reich folgendermassen: • Bewegung in der Schule meint nicht nur den Sportunterricht im engeren Sinne, sondern «[...] eine Bewegungs- und Gesundheitserziehung schliesst Bewegung im Schulalltag (bewegter ausgerichtet auf die Entwicklung von motorischen Schulunterricht, Pausenaktivitäten, Sporttage Fähigkeiten und körperlicher Leistungsfähigkeit und Schulreisen) ebenso wie Bewegungs sowie auf die Förderung des physischen und förderung in anderen Unterrichtsgefässen psychischen Wohlbefindens.» (Musik, Rhythmik, fächerübergreifende Projekte) mit ein. • Die EDK postuliert mit Bewegungsförderung Auf welchem Verständnis und Bewegungserziehung einen umfassenden von Bewegungserziehung und Ansatz und unterstützt Investitionen in die Bewegungsförderung basiert Qualität: bei der Lehrerinnen- und Lehrer diese Publikation? bildung, beim Sportunterricht, bei der Schaf- fung von kantonalen Sportkonzepten und von Die EDK-Erklärung von 2005 basiert auf einem weiteren Rahmenbedingungen. umfassenden Verständnis von Bewegungserzie- hung und Bewegungsförderung. Sie bezieht sich Für die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren nicht nur auf den Sportunterricht im engeren lassen sich folgende Grundsätze formulieren: Sinn, sondern ist breiter angelegt. Umfassend heisst auch, dass die schulische Arbeit in diesem • Die Schule ist für die Umsetzung von Zielen Bereich nicht isoliert betrachtet wird. Die Schu- der Bewegungserziehung und Bewegungs le ist Teil der Lebenswelt des Kindes und des förderung auf Partner angewiesen: Zusätzlich Jugendlichen (siehe Abbildung Seite 8). Zwei- zu den Verbänden und Vereinen benötigt sie felsohne spielt die Bewegungserziehung in der die Unterstützung der Erziehungsberechtig- Schule eine ganz wichtige Rolle. Bewegungsför- ten, die ihre Kinder für Bewegung motivieren derung beginnt aber in Familie und Elternhaus. und sie dabei unterstützen. Dies zeigt sich Diese Unterstützung braucht es ebenso wie Un- gerade im Zusammenhang mit dem Erlernen terstützung von ausserschulischen Partnern wie des Schwimmens, wo der partnerschaftliche Sportverbänden und -vereinen. Sie alle haben Aspekt besonders betont wird: Auch wenn je ihre Verantwortungen und tragen je ihren Teil im Zuge der Erarbeitung sprachregiona- 1 Stand der Beitrittsverfahren: www.edk.ch/dyn/14901.php 7
Abbildung 1 | Wo findet Bewegung statt? Wer trägt die Verantwortung? ler Lehrpläne gemäss HarmoS-Konkordat • Die Förderung des Spitzensports ist nicht Auf- die Einbindung angemessener Ziele zum gabe der Schule. Die sportliche Förderung von Schwimmunterricht zu prüfen sein wird, ist Nachwuchstalenten liegt in der Verantwor- die Schule doch in besonderem Masse auf die tung der Sportverbände. Die Kantone leisten Unterstützung der Erziehungsberechtigten hier bereits heute ihren Beitrag, indem sie und ausserschulischen Partner angewiesen. Sportschulen oder -klassen führen und eine Die hohen Erwartungen, die im Bereich Bewe interkantonale Finanzierungsvereinbarung2 gungserziehung und Bewegungsförderung geschaffen haben. insgesamt bestehen, kann die Schule ohne • Weitere Unterstützung kommt von Seiten des familiäre Unterstützung (Sport- und Freizeit- Bundes mit seiner Sport- und Gesundheits aktivitäten) und ohne Unterstützung durch die förderung und von weiteren nationalen und Angebote von Sportvereinen, Sportverbänden, kantonalen Akteuren aus den Bereichen Sport- Jugend+Sport und weiteren Anbietern nicht förderung und Gesundheitsförderung (Stif erfüllen. tungen, Vereine). 2 www.edk.ch/dyn/11670.php > 3.5. Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 8
Die Publikation folgt im Aufbau der Erklärung der EDK von 2005 1. Bewegungserziehung Grundsätze • Bewegungserziehung und Bewegungsförderung sind eine umfassende und Bewegungsförderung Zielsetzung für alle, in der Schule • sie finden auch ausserhalb des Sportunterrichts statt und • werden unter Berücksichtigung der Aspekte der Gesundheitsförderung gestaltet. Qualität • In die Qualität der Bewegungserziehung und Bewegungsförderung wird investiert. Zu solchen qualitätsfördernden Elementen zählen: • Qualitätsvorgaben und Instrumente zur Qualitätssicherung im Sportun- terricht, • die Verankerung von Qualitätsentwicklung in kantonalen Sportkonzepten, • die Qualität der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, • die Nutzung und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen (Schulleitbil- der, geeignete Infrastrukturen). 2. Nachwuchsförderung • Die Nachwuchsförderung liegt in der Hand der Sportverbände. • Die Schule stellt im schulischen Bereich Rahmenbedingungen bereit (be- sondere Angebote, interkantonale Finanzierungsvereinbarung). • Die bestehenden Angebote (schulische Angebote, Labels wie z.B. Swiss Olympic) werden noch besser genutzt. 3. Partnerschaften • Die Erziehungsberechtigten motivieren ihre Kinder für Bewegung und un- terstützen Bewegungsaktivitäten in der Freizeit. • Der Bund stellt mit J+S das umfassende Programm für ausserschulische Bewegungsförderung zur Verfügung. • Die Verbände und Vereine tragen die Ziele der schulischen Bewegungsför- derung mit und entwickeln sie weiter. • Nationale und kantonale Akteure der Gesundheitsförderung unterstützen die Schule im Rahmen der Gesundheitsförderung mit Angeboten zur Bewe- gungsförderung. Wie entstand diese Publikation, hung und Bewegungsförderung in der Schule» zu was ist ihr Ziel und an wen richtet entwickeln. sie sich? Dieser Massnahmenkatalog liegt nun vor. Er be- In den letzten Jahren sind in verschiedenen schreibt für die Kantone, Städte und Gemeinden, Kantonen Projekte zur «täglichen Bewegung» Schulen, Lehrpersonen und Klassen im Sinne sowie Bewegungsprojekte im Zusammenhang von Vorschlägen Zielsetzungen zur Bewegungs- mit Gesundheitsförderung lanciert und zum Teil erziehung und Bewegungsförderung und zeigt in die Schulen getragen worden. Die EDK hat auf, mit welchen Massnahmen diese Ziele er- die Konferenz der kantonalen Sportbeauftrag- reicht werden können. Diese Vorschläge sind als ten (KKS), eine ihrer Fachkonferenzen, beauf- unterstützende Handreichung zur Umsetzung tragt, eine Auswertung der entsprechenden der EDK-Bewegungserklärung 20053 zu verste- Projekte vorzunehmen und basierend auf den hen. Die Handreichung geht über den Bereich der oben erwähnten Grundsätzen aus der Bewe- Schule hinaus und zeigt im Sinne der Bewegungs- gungserklärung 2005, der Ergänzung bezüglich erklärung 2005 auf, inwiefern sich die ausser- Schwimmen 2008 und Artikel 3 des HarmoS- schulischen Partner wie Erziehungsberechtigte, Konkordats einen Massnahmenkatalog zur Um- Vereine/Verbände, Bund, Akteure der Gesund- setzung der EDK-Erklärung «Bewegungserzie- heitsförderung usw. an der Umsetzung der Bewe- 3 Beispiele, welche Bezug nehmen auf das Schwimmen werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt. 9
gungserklärung beteiligen können oder – weil es ihren Zuständigkeitsbereich betrifft – müssen. Die bereits bestehenden Angebote der Bewe- gungserziehung und Bewegungsförderung sind vielseitig und umfassend. So werden im Sinne von «good practice» eine Auswahl von bestehen- den Projekten, Ideen und Materialien aufgeführt, die sich in den Kantonen, Städten und Gemein- den bewähren. Hier besteht auch eine wichtige Aufgabe der Konferenz der kantonalen Sportbe- auftragten (KKS), nämlich: die bewährten Mass- nahmen im Bereich der Bewegungserziehung und Bewegungsförderung zusammenzutragen und darauf aufmerksam zu machen. Die aufgeführten Massnahmen und Ideen für den Bereich der Schu- le betreffen vor allem die obligatorische Schule einschliesslich Kindergarten, schliessen aber die Schulen der Sekundarstufe II nicht aus. 10
1 Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule Bewegungserziehung und Bewegungsförderung «bewegungsfreundlichen» Schulwegs in der gehören zum Bildungsauftrag der Schule. Dazu Pflicht, gehören neben dem Sportunterricht weitere be- • die Pädagogischen Hochschulen und weitere wegungsfördernde Aktivitäten im Schulalltag in Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrer- einem bewegungsfreundlichen Umfeld. Die Ver- bildung tragen im Bereich der didaktischen antwortung für das Erfüllen dieses Bildungsauf- Befähigung der Lehrpersonen (Aus- und trags tragen die Kantone, die Städte und Gemein- Weiterbildung) die Verantwortung, den oder die Schulen direkt: • die Einzelschulen mit ihren Lehrpersonen haben eine Aufgabe bei der Integration von • Die Kantone sind für die Schaffung geeig- Bewegungserziehung und Bewegungsförde neter Rahmenbedingungen (Sportkonzepte, rung in das Schulleitbild und in der Folge bei Qualitätsvorgaben, Stundentafeln mit genü- der Umsetzung im Unterricht und im Schul gend Sportunterricht usw.) und Infrastruktur alltag (Angebot an Sportunterricht gemäss verantwortlich, den kantonalen Vorgaben, bewegte Schule, • die Städte und Gemeinden stehen im Be- Gestaltung der schulischen Freizeit, ...), mit reich der Infrastruktur (bewegungsfreund der Organisation von zusätzlichen Sportan liche Schulhaus- und Pausenplatzgestaltung) lässen und von freiwilligem Schulsport bis und der Gewährleistung eines sicheren, hin zur Qualitätssicherung. 1.1 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Kantone Der Kanton schafft die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für qualitativ guten und ausreichenden Sportunterricht sowie für weitere bewegungsfördernde Aktivitäten im Schulall- tag. Er überwacht die Schulen in deren Umsetzung. Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Rahmenbedingungen Der Kanton verabschiedet ein kantonales Sportkonzept, Kantonale Sportkonzepte und weitere kantonale Rahmen- in welchem Bewegungserziehung und -förderung in der bedingungen Schule integrale Bestandteile sind. Er schafft weitere Rahmenbedingungen. Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Sportunterricht Der Kanton sorgt dafür, dass der obligatorische Sport Bund: www.baspo.ch > Dokumentation > Rechtliche Grund- unterricht entsprechend den massgebenden bundes lagen rechtlichen und (inter)kantonalen Rechtsgrundlagen auf allen Schulstufen gewährleistet ist. Kantonale Bildungsdepartemente: www.edk.ch/dyn/13446.php EDK-Anerkennungsreglemente für Lehrdiplome von Hoch- schulen: www.edk.ch/dyn/11670.php (4.2.2.) EDK-Mindestvoraussetzungen Ausbildung Lehrpersonen Maturafach Sport: www.edk.ch/dyn/21246.php 11
Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Der Kanton bzw. die Sprachregionen halten in den Lehr- Im Rahmen des Plan d’études romand (PER) werden für plänen Bildungsziele und verbindliche Inhalte für den den Bereich «Corps et mouvement» Mindesterwartungen Sportunterricht fest. formuliert: www.ciip.ch > Activités > Plan d’études romand Projekt Lehrplan 21: www.lehrplan.ch Auswahl an kantonalen Lehrplänen: www.edk.ch/dyn/18094.php Zusätzliche Schulsportanlässe Der Kanton initiiert kantonale Schulsportanlässe und Kantonale Schulsporttage > Datenbank kantonale Sport- fördert die Teilnahme an kantonalen, nationalen und in- amtsstrukturen: www.edk.ch/dyn/12190.php ternationalen Schulsportanlässen. Er initiiert zusätzliche Kampagnen und unterstützt die Schulen finanziell bei der Schweizer Schulsporttag: Durchführung von zusätzlichen Schulsportanlässen. www.svss.ch > Sport in der Schule > Schulsportveran staltungen Mittelschulmeisterschaften: www.svss.ch > Sport in der Schule > Schulsportveran staltungen Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Bewegungsfördernde Aktivitäten ausserhalb des Sportunterrichts Der Kanton unterstützt bewegungsfördernde Aktivitäten www.schulebewegt.ch im Schulalltag. www.taeglichesportstunde.ch Er informiert über Projekte im Bereich Bewegungsförde- rung und unterstützt die Teilnahme der Schulen/Klassen Plattform für Akteure der Bewegungs- und Gesundheits- an solchen Projekten. förderung: Children on the move: www.children-on-the-move.ch Er arbeitet mit ausserschulischen Partnern zusammen (siehe 3 Unterstützung durch ausserschulische Partner). siehe 3.4 Unterstützung durch kantonale und nationale Akteure der Sport- und Gesundheitsförderung Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Nachwuchsförderung Der Kanton fördert und unterstützt sportlich hochbegabte Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch- Schülerinnen und Schüler: er berät die Schulbehörden strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom bezüglich der Richtlinien einheitlicher Beurlaubung sowie 20. Februar 2003 > www.edk.ch/dyn/14311.php bei der Lösungsfindung der Schulgeldzahlungen an andere Städte und Gemeinden für sportlich hochbegabte Schüle- Swiss Olympic: www.swissolympic.ch > Ausbildung/Schule rinnen und Schüler (siehe 2 Nachwuchsförderung). > Schulangebote/Lehrbetriebe Im Bereich der Ausbildungsangebote für sportlich hoch- Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php begabte Schülerinnen und Schüler arbeitet der Kanton mit Partnern zusammen (siehe 2 Nachwuchsförderung). Qualitätssicherung Der Kanton stellt sicher, dass für den Unterricht im Fach EDK-Anerkennungsreglemente für Lehrdiplome von Hoch- Sport gut ausgebildete Lehrpersonen eingesetzt werden. schulen: www.edk.ch/dyn/11670.php (4.2.2.) Empfehlungen der EDK zur Lehrerinnen- und Lehrer bildung im Studienbereich «Sport» vom 27. August 1998: www.edk.ch/dyn/13398.php 12
Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Informationsplattform fürs Sportstudium in der Schweiz: www.sportstudien.ch Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Der Kanton sorgt dafür, dass sich die Sportlehrpersonen Aus- und Weiterbildungsangebote der Pädagogischen regelmässig weiterbilden. Hochschulen: www.cohep.ch > Pädagogische Hoch- schulen > Studiengänge Er empfiehlt und organisiert Weiterbildungsveranstaltun- gen zu Bewegungserziehung und Bewegungsförderung für Aus- und Weiterbildungsangebote der Eidgenössischen alle Lehrpersonen. Hochschule für Sport Magglingen (EHSM): www.baspo.ch > Eidgenössische Hochschule für Sport EHSM Weiterbildungsangebote des Schweizerischen Verbandes für Sport in der Schule (SVSS): www.svss.ch Der Kanton überprüft im Rahmen von kantonalen Mass- qims: Qualität im Sport- und Bewegungsunterricht: nahmen zur Qualitätssicherung auch den Sportunterricht. www.qims.ch Er unterstützt die Teilnahme der Schulen an Projekten Instrumente für die Qualitätsentwicklung und Evaluation zur Qualitätssicherung im Bereich Bewegungsförderung/ in Schulen (IQES): www.iqesonline.net Bewegungserziehung. Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Der Kanton legt Richtlinien für die Durchführung von Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Schulsportprüfungen fest. Koordination und Kommunikation Der Kanton empfiehlt den Schulen die Einsetzung von Aufbau von lokalen Sport- und Bewegungsnetzen: internen Delegierten für Bewegungserziehung und -förde- www.baspo.ch > Dienstleistungen > Beratung für rung (siehe 1.3 Rahmenbedingungen). Kantone und Gemeinden > Bewegungs- und Sportnetz Für die Koordination und Kommunikation von Aktivitäten Ausbildung von Sportkoordinatoren: www.baspo.ch zwischen den Einzelschulen richtet der Kanton beim Er- > Dienstleistungen > Beratung für Kantone und Gemeinden ziehungsdepartement bzw. bei der Bildungsdirektion eine > Bewegungs- und Sportnetz > Sportkoordinator > Ausbil- entsprechende Kommunikationsplattform ein. dung Datenbank kantonale Sportamtsstrukturen: www.edk.ch/dyn/12190.php Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php 13
1.2 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Städte und Gemeinden Die Stadt/Gemeinde schafft die für die Umsetzung von Bewegungserziehung und Bewegungsförde- rung notwendigen Rahmenbedingungen. Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Bewegungsfreundliche Infrastruktur Die Stadt/Gemeinde sorgt für eine bewegungsfreundliche Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA): Schulhaus- und Pausenplatzgestaltung und arbeitet mit www.assa-asss.ch den Schulen zusammen. Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Die Stadt/Gemeinde setzt sich für bewegungsfreundliche Belegungspläne der Sportanlagen ein. Die Stadt/Gemeinde unterstützt die Nutzung der Bewe- gungsanlagen in der unterrichtsfreien Zeit. Schulweg Die Stadt/Gemeinde gewährleistet die Sicherheit des Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu): www.bfu.ch Schulweges mit dem Ziel, dass dieser von den Schülerin- > Strassenverkehr > Kinder nen und Schülern selbstständig und ohne Motorfahrzeug zurückgelegt werden kann. Fussverkehr Schweiz: www.fussverkehr.ch > Schulweg Verkehrs-Club der Schweiz (VCS): www.verkehrsclub.ch > Kampagne Zu Fuss zur Schule Pedibus: www.pedibus.ch www.schulebewegt.ch > Umsetzen > Module > Unterwegs 1.3 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Einzelschulen mit ihren Lehrpersonen Die einzelne Schule nimmt Bewegungserziehung als Aufgabe wahr und setzt sich für eine breite Bewegungsförderung ein. Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Rahmenbedingungen Die Schule verankert Bewegungserziehung und Bewe- gungsförderung in ihrem Schulleitbild. Die Schule nutzt bestehende Angebote verschiedener www.schulebewegt.ch Partner. www.baspo.ch > Dienstleistungen > Beratung für Schulen siehe 3.4 Unterstützung durch Akteure der Sport- und Gesundheitsförderung Die Schule setzt einen Delegierten / eine Delegierte für Aufbau von lokalen Sport- und Bewegungsnetzen: Bewegungserziehung und Bewegungsförderung ein. www.baspo.ch > Dienstleistungen > Beratung für Kantone und Gemeinden > Bewegungs- und Sportnetz Der/die Delegierte für Bewegungserziehung und Bewe gungsförderung unterhält die Kontakte zu den Partnern www.jugendundsport.ch > J+S-Coaches und sichert die Vernetzung in der Schule und auch in der Stadt/Gemeinde. Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php 14
Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Zusätzlich setzt die Schule einen/eine J+S-Coach ein. Diesem/dieser obliegt die Planung, Koordination und Administration der freiwilligen Sportangebote sowie die Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, Vereinen und Verbän- den und dem kantonalen Sportamt. Die Schule optimiert die Stundenpläne unter Einhaltung www.schulebewegt.ch der kantonalen Vorgaben für mehr Bewegungszeit. Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Die Schule trägt im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ent- www.schulebewegt.ch > Umsetzen > Module > Unterwegs sprechend ihren Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Stadt/Gemeinde dazu bei, die Sicherheit des Schulweges Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu): www.bfu.ch zu steigern (siehe 1.2 Schulweg). > Strassenverkehr > Kinder Sie motiviert Erziehungsberechtigte und Schülerinnen Fussverkehr Schweiz: www.fussverkehr.ch > Schulwege und Schüler dazu, den Schulweg als wertvollen Beitrag zur Bewegungsförderung zu sehen (siehe 3.1 Unterstützung Kind und Verkehr Verkehrs-Club der Schweiz (VCS): durch Erziehungsberechtigte). www.verkehrsclub.ch > Kampagne Zu Fuss zur Schule Pedibus: www.pedibus.ch Aktion bike2school: www.bike2school.ch Lehrmittel Clevermobil > www.clevermobil.ch Koordination mit Raum- und Verkehrsplanung der Stadt/ Gemeinde und des Kantons Verkehrsdienst der Schule Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Sportunterricht Die Sportlehrperson gestaltet den Sportunterricht gemäss Auswahl an kantonalen Lehrplänen: Lehrplanvorgaben und beurteilt die Leistungen der Schüle- www.edk.ch/dyn/18094.php rinnen und Schüler. Plan d’études romand (PER): www.ciip.ch > Activités > Plan d’études romand Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Die Schulleitung ermöglicht die Teilnahme der Schülerin- Kantonale Schulsporttage > Datenbank kantonale Sport- nen und Schüler an nationalen und kantonalen Schulsport- amtsstrukturen: www.edk.ch/dyn/12190.php anlässen. Die Sportlehrperson motiviert die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme und unterstützt sie bei der Schweizerischer Verband für Sport in der Schule (SVSS): entsprechenden Vorbereitung. www.svss.ch > Sport in der Schule > Schulsportveranstal- tungen Die Schule initiiert eigene Sporttage und Sportwochen. Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Die Schule setzt innerhalb des Sportunterrichts Akzente siehe 3.4 Angebote in den Bereichen Gesundheitsförderung und soziale Integration. Dabei greift sie auch auf Projekte des Bundes und weiterer Partner zurück. 15
Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Bewegungsfördernde Aktivitäten ausserhalb des Sportunterrichts Die Schule baut gesundheitsfördernde Module und täg Wochentipps zur Bewegungsförderung im Schulalltag: liche Bewegungseinheiten im Schulalltag ein. www.schulebewegt.ch Lehrpersonen aller Fächer gestalten den Unterricht nach www.schulebewegt.ch > Umsetzen > Downloads Grundsätzen des bewegten Lernens. > Literatur/Lehrmittel Die Lehrpersonen verknüpfen fächerübergreifenden www.feelok.ch > Aktive Bewegungspausen in der Schule – und projektartigen Unterricht wo möglich und sinnvoll Einleitung für Lehrpersonen mit dem Thema Bewegungserziehung und Bewegungs förderung. www.feelok.ch > dartfit Die Schule nimmt Teil an Kampagnen oder Projekten mit siehe 3.4 Angebote dem Schwerpunkt Bewegung Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Freiwilliger Schulsport Die Schule bietet als Ergänzung zum obligatorischen Jugend+Sport: www.jugendundsport.ch > Schwerpunkt Sportunterricht die Möglichkeiten des freiwilligen Schul- > Schulsport sports an und arbeitet dabei mit Partnern zusammen (siehe 3.3 Jugend+Sport). Jugend+Sport: www.jugendundsport.ch> J+S Kids Die Sportlehrperson motiviert die Schülerinnen und Schweizerischer Turnverband: www.stv-fsg.ch Schüler zur Teilnahme an freiwilligem Schulsport. Lokale Sportvereine Die Schule stellt sicher, dass die Einrichtung des Schul- hauses bzw. des Schulareals im Rahmen des freiwilligen Aufbau von lokalen Sport- und Bewegungsnetzen: Schulsports genutzt werden kann. www.baspo.ch > Dienstleistungen > Beratung für Kantone und Gemeinden > Bewegungs- und Sportnetz Qualitätssicherung Die Schule evaluiert die Qualität der Bewegungserziehung qims: Qualität im Sport- und Bewegungsunterricht: und Bewegungsförderung systematisch. www.qims.ch Instrumente für die Qualitätsentwicklung und Evaluation in Schulen (IQES): www.iqesonline.net Schweizerischer Verband für Sport in der Schule (SVSS): www.svss.ch > Weiterbildung > Projekt Guter Sportunter- richt Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Die Schule nutzt die schulhausinterne Weiterbildung, um Aus- und Weiterbildungsangebote der Pädagogischen zur Umsetzung der Bewegungserziehung und Bewegungs- Hochschulen: www.cohep.ch > Pàdagogische Hochschulen förderung zu animieren. > Studiengänge Die Schule holt an externen Weiterbildungsveranstaltun- Aus- und Weiterbildungsangebote der Eidgenössischen gen gezielt Impulse zum Thema «Bewegungserziehung und Hochschule für Sport Magglingen (EHSM): www.baspo.ch Bewegungsförderung». > Eidgenössische Hochschule für Sport EHSM Weiterbildungsangebote des Schweizerischen Verbandes für Sport in der Schule (SVSS): www.svss.ch www.jugendundsport.ch 16
1.4 Zielsetzungen und Massnahmen in Verantwortung der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitutionen Die Lehrpersonen verfügen über eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung in Bewegungserzie- hung und Bewegungsförderung. Massnahmen Auswahl an Materialien und Links, Anlaufstellen Aus- und Weiterbildung Die Ausbildungsinstitutionen gewährleisten die Qualität EDK-Anerkennungsreglemente für Lehrdiplome von Hoch- ihrer Ausbildung u.a. durch das Einhalten der gesamt- schulen: www.edk.ch/dyn/11670.php (4.2.2.) schweizerischen Mindestanforderungen gemäss EDK- Anerkennungsreglemente für Lehrdiplome von Hoch Informationsplattform fürs Sportstudium in der Schweiz: schulen. www.sportstudien.ch Sie vernetzen sich, um die Ausbildung im Bereich Sport Aus- und Weiterbildungsangebote der Pädagogischen unterricht zu koordinieren und einen Erfahrungsaus- Hochschulen: www.cohep.ch> Pädagogische Hochschulen tausch zu gewährleisten. > Studiengänge Sie sorgen dafür, dass alle Lehrpersonen in ihrer Aus- Aus- und Weiterbildungsangebote der Eidgenössischen und Weiterbildung didaktische und methodische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM): Elemente der Bewegungsförderung kennen und an- www.baspo.ch > Eidgenössische Hochschule für Sport wenden lernen. EHSM Sie bieten ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglich- keiten im Bereich Bewegungsförderung und -erziehung an. 17
2 Nachwuchsförderung Die sportliche Förderung von Nachwuchsta- und besonderen schulischen Angeboten (bspw. lenten liegt in der Verantwortung der Sportver- Sportklassen, Individuallösungen, interkantona- bände. Das Bildungswesen leistet einen Beitrag le Finanzierungsvereinbarung). durch die Schaffung von Rahmenbedingungen 2.1 Kooperation der Sportverbände mit der schulischen Seite (auf Ebene- Kanton, Stadt/Gemeinde oder Einzelschule) Die Nachwuchsförderung liegt in der Verantwortung der Sportverbände. Kantone, Städte und Ge- meinden sowie die einzelnen Schulen leisten einen Beitrag, indem sie für den schulischen Bereich die Rahmenbedingungen vorgeben, besondere Angebote machen und notwendige Instrumente zur Verfügung stellen. Wie kann sich der Sportverband Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? einbringen? Anlaufstelle Die Sportverbände richten regionale Der Kanton fördert die Bildung von Swiss Olympic: www.swissolympic.ch oder nationale Stützpunkte ein, in Sportklassen und schafft die Rahmen- > Ausbildung/Schule > Schulangebote; denen sportbegabte Jugendliche spe- bedingungen für das Ermöglichen von > Lehrbetriebe ziell gefördert werden und von guten Individuallösungen bei Nachwuchs Trainingsbedingungen profitieren. talenten (siehe 1.1 Nachwuchsförde- Beitritt zur Interkantonale Vereinba- rung) rung für Schulen mit spezifisch-struk- Die Sportverbände unterstützen die turierten Angeboten für Hochbegabte Verantwortlichen der Bildungsseite Der Kanton tritt den massgebenden vom 20. Februar 2003: bei der Erarbeitung von Lösungen und Finanzierungsvereinbarungen bei. Er www.edk.ch/dyn/14311.php Modellen für die allgemeine und indi- schafft die rechtlichen Grundlagen viduelle Nachwuchsförderung. für die Möglichkeit von Schulgeldaus- Kantonale Links: gleich und/oder Schulgelderlass. www.edk.ch/dyn/21582.php Die Sportverbände stellen die sportli- che Ausbildung der Nachwuchstalente Die Schule ermöglicht individuelle sicher. Lösungen für die Talent- und Leistungssportförderung. 18
3 Bewegungserziehung und Bewegungsförderung ausserhalb der Schule – Unterstützung durch ausserschulische Partner Bewegungserziehung und Bewegungsförderung Verbände und Vereine sind nicht ausschliesslich in Verantwortung der Schule. Wollen wir erreichen, dass sich Kinder in • Verbände und Vereine bieten ausserschulische ihrem Alltag ausreichend bewegen und Bewegung Sportaktivitäten an. für sie zu einer Selbstverständlichkeit wird, ist ein Zusammenwirken vieler Partner und ihrer Aktivitä- ten notwendig. Gerade die Schule ist im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung des Bundes Bewegungserziehung und Bewegungsförderung auf die Unterstützung von Partnern ausserhalb der • Der Bund mit seinem Programm Jugend+ Schule angewiesen. Es braucht Partner, die sich Sport ist ein zentraler Partner für die beteiligen und zusammenwirken. Zu nennen sind: Bewegungsförderung ausserhalb der Schule. • Der Bund unterstützt weitere Programme Familie und Elternhaus im Bereich der Bewegungsförderung (u.a. schule.bewegt). • Die Bewegung ist Teil der Lebensgestaltung. Sie findet in der Freizeit oder im Rahmen des nicht-organisierten Sports statt. Akteure der Gesundheitsförderung • Die Erziehungsberechtigten tragen die Verant- wortung für den Schulweg ihrer Kinder. Kinder • Nationale und kantonale Akteure unter- sollten nach Möglichkeit nicht zur Schule stützen die Schule mit Angeboten zur gefahren werden, sondern den Schulweg Bewegungsförderung als Teil der Gesund selbstständig mit eigener körperlicher Tätig- heitsförderung. keit zurücklegen. 3.1 Lebensgestaltung, Bewegungs- und Sportaktivitäten im familiären Umfeld: Unterstützung durch Erziehungsberechtigte Die Erziehungsberechtigten tragen zur Bewegungserziehung und -förderung ihrer Kinder bei. Wie kann sich der Partner einbringen? Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? Anlaufstellen Vorbildfunktion der Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten leisten Eltern-Kind-Turnen durch ihr positives Vorbild ihren Beitrag zur Bewegungserziehung und Schule und Elternhaus Schweiz: Bewegungsförderung. www.schule-elternhaus.ch Schweizerischer Turnverband: www.stv-fsg.ch 19
Wie kann sich der Partner einbringen? Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? Anlaufstellen Angebote lokaler Vereine Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Elternbildung Die Erziehungsberechtigten nutzen die Die kantonale Bildungsdirektion/ Eltern- und Familienberatungsstellen Angebote der Elternbildung und -be- das kantonale Bildungsdepartement ratung, um ihr Wissen in Bewegungs kommuniziert aktiv Angebote der Pro Juventute: www.projuventute.ch förderung zu erweitern. Elternbildung und -beratung zu > Elternbriefe Bewegungsförderung. Schweizerischer Bund für Elternbil- Die Bewegungserziehung und Be- dung (SBE): www.elternbildung.ch wegungsförderung werden in der Kommunikation mit den Erziehungs- Schule und Elternhaus Schweiz: berechtigen thematisiert. www.schule-elternhaus.ch Kantonale Fachstellen für Gesund- heitsförderung SUISSE BALANCE: www.suissebalance.ch > Produkte und Materialien > Informationen für Eltern Plattform für Akteure der Bewegungs- und Gesundheitsförderung: Children on the move: www.children-on-the-move.ch Aktive Kindheit – gesund durchs Leben: www.aktive-kindheit.ch Kantonale Links: www.edk.ch/dyn/21582.php Zusammenarbeit Die Erziehungsberechtigten unter Die Schule orientiert die Erziehungs- Jugend+Sport: stützen die Aktivitäten der Schule. berechtigten über Bewegungshaus- www.jugendundsport.ch aufgaben und motiviert sie, ihre Kinder dabei zu unterstützen. Schweizerischer Turnverband: www.stv-fsg.ch Sie orientiert die Erziehungsberech tigten über die Möglichkeiten des Kantonale Links: freiwilligen Schulsports und der www.edk.ch/dyn/21582.php Freifächer wie auch über die Möglich- keiten des kommunal organisierten Sports. Schulweg Die Erziehungsberechtigten unter Die Schule orientiert die Erziehungs- siehe 1.2 Schulweg stützen ihre Kinder dabei, den Schul- berechtigten über Massnahmen zur weg selbstständig zurückzulegen. Gewährleistung der Sicherheit des siehe 1.3 Rahmenbedingungen > Schulweges, die zusammen mit den Schulweg Städten/Gemeinden getroffen werden. 20
Wie kann sich der Partner einbringen? Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? Anlaufstellen Sie orientiert die Erziehungsbe- rechtigten über den Nutzen für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie den Schulweg selbstständig in aktiver Tätigkeit zurücklegen. 3.2 Organisierter Sport: Unterstützung durch Vereine/Verbände Vereine und Verbände bieten ein breites Angebot der ausserschulischen Sportaktivitäten an. Sie nutzen die Vorteile der Zusammenarbeit mit der Schule und unterstützen sie. Wie kann sich der Partner einbringen? Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? Anlaufstellen Angebote Der Verein/Verband bietet polysportive Die Stadt/Gemeinde bzw. die Schule Jugend+Sport: Gefässe sowie Breitensportangebote stellt den Vereinen/Verbänden ihre www.jugendundsport.ch bzw. Grundlagenausbildungen an. Sportinfrastruktur zur Nutzung zur Verfügung. Jugend+Sport: Der Verein/Verband bietet in Zusam- www.jugendundsport.ch > Schwer- menarbeit mit der Schule Schnupper Die Schulen bieten Vereinen/Ver- punkt > Schulsport angebote an (Verein/Verband kommt bänden eine Plattform, ihr Angebote in die Schule). vorzustellen. Jugend+Sport: www.jugendundsport.ch > J+S Kids Der Verein/Verband unterstützt die Die Schule bietet in Zusammenarbeit Schulen in der Organisation und Rea- mit dem Verein/Verband Schnupper- Schweizerischer Turnverband: lisierung des freiwilligen Schulsports angebote an (Schulen kommen in die www.stv-fsg.ch und von Sportevents mit Fachperso- Vereine). nen und Fachwissen. Lokale/kantonale Sportvereine/Sport- Die Schule sucht bei der Organisation verbände des freiwilligen Schulsports und bei der Organisation von Sportanlässen www.feelok.ch > Bewegung & Sport um Unterstützung bei Fachpersonen > Die Sportarten und Sportvereine von Vereinen und Verbänden nach. stellen sich vor Zusammenarbeit Der Verein/Verband sucht und pflegt Der/die Delegierte für Bewegungs- Aufbau von lokalen Sport- und Bewe- die Zusammenarbeit und Vernetzung erziehung und Bewegungsförderung gungsnetzen: www.baspo.ch mit den Schulen. und der/die J+S-Coach agieren als > Dienstleistungen > Beratung für Vermittelnde zwischen Schule und Kantone und Gemeinden Verein/Verband. > Bewegungs- und Sportnetz Jugend+Sport: www.jugendundsport.ch > J+S- Coaches 21
3.3 Sport und Bewegungsförderung: Unterstützung durch den Bund Der Bund fördert die Bewegungserziehung und -förderung im Rahmen seiner verfassungs- mässigen Zuständigkeit. Er unterstützt die Kantone bei der Umsetzung der Bewegungserziehung und Bewegungsförderung. Wie kann sich der Partner einbringen? Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? Anlaufstellen Aus- und Weiterbildung sowie Beratung Der Bund fördert die Ausbildung der Die Lehrerinnen- und Lehrerausbil- Bundesamt für Sport (BASPO): Sportlehrpersonen durch fachliche dungsinstitutionen tauschen sich mit www.baspo.ch Beratung und Unterstützung der den Kompetenzzentren des Bundes Lehrerinnen- und Lehrerausbildungs- über die Vermittlung von Kompetenzen Jugend+Sport: institutionen. in den Bereichen Bewegungserziehung www.jugendundsport.ch und Bewegungsförderung aus. Der Bund unterstützt die Lehrerinnen- Eidgenössische Hochschule für Sport und Lehrerausbildungsinstitutionen in Magglingen (EHSM): ihren Bestrebungen, in der Aus- und www.baspo.ch > Eidgenössische Weiterbildung aller Lehrpersonen die Hochschule für Sport EHSM Bewegungsförderung als didaktisches und methodisches Element kennen und anwenden zu lernen. Der Bund fördert den Sportunterricht durch Information und Beratung der Schulen und der Lehrpersonen. Jugend+Sport Der Bund führt und finanziert zusätz- Die Kantone übernehmen und finan- Jugend+Sport: lich zu den Massnahmen der Kantone zieren die Ausbildung der J+S-Kurslei- www.jugendundsport.ch und der Schulen im Bereich der Bewe- tenden sowie die Kursadministration. gungsförderung und -erziehung das Programm Jugend+Sport (J+S). Plattform für Bewegungserziehung und Bewegungsförderung Der Bund erfasst die Massnahmen Die Kantone und die Schulen melden Plattform für Akteure der Bewegungs- der Kantone, Städte/Gemeinden und dem Bund regelmässig die Aktivitäten und Gesundheitsförderung: Children Schulen in den Bereichen Bewegungs- im Bereich Bewegungserziehung und on the move: erziehung und Bewegungsförderung. -förderung. www.children-on-the-move.ch 3.4 Gesundheitsförderung: Unterstützung durch kantonale und nationale Akteure Bewegungsförderung geschieht auch als Teil der Gesundheitsförderung. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen gemeinsame Ziele identifiziert und Strategien zur Erreichung dieser Ziele definiert werden. Wie kann sich der Partner einbringen? Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? Anlaufstellen Angebote Die Akteure der Gesundheitsförderung Die Schulen informieren sich über Schweizerisches Netzwerk Gesund schaffen Bewegungsförderungsange- Bewegungsförderungsangebote der heitsfördernder Schulen: bote für die Schulen, führen die Schu- Gesundheitsförderung und bemühen www.gesunde-schulen.ch 22
Wie kann sich der Partner einbringen? Wie kann sich die schulische Seite Auswahl an Materialien und Links, einbringen? Anlaufstellen len in die Angebote ein und stellen sich um die Teilnahme an solchen Bildung+Gesundheit Netzwerk Materialien zu deren Umsetzung zur Angeboten. Schweiz: Verfügung. www.bildungundgesundheit.ch SUISSE BALANCE – Ernährung und Bewegung kinderleicht: www.suissebalance.ch Gesundheitsförderung Schweiz: www.gesundheitsfoerderung.ch > Programme/Projekte > Kantonale Aktionsprogramme RADIX: www.radix.ch hepa.ch: www.hepa.ch 23
literatur Andersen, L. B. et al. (2006). Physical activity and jahr 2009–10 / L‘école bouge: plus d‘activité phy- clustered cardiovascular risk in children: a cross- sique dans les écoles: année scolaire 2009–10 / sectional study (The European Youth Heart Study). Scuola in movimento: muoversi di più ogni giorno: Lancet: 368: 299–304. anno scolastico 2009–10. Magglingen: BASPO. Annaheim, B., Schmid, H., Kuntsche, E. (2006). Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz, Päd- Sport und Bewegung von 11- bis 16-jährigen Schü- agogische Hochschule (2005). Begreifen braucht lerinnen und Schülern in der Schweiz. Lausanne: Bewegung. Aarau: Beratungsstelle Gesundheits- SFA-ISPA. bildung. Breithecker, D. (2002). Bewegte Schule – Vom sta- Högger, D. (2009): Kinder in Bewegung. Impulse für tischen Sitzen zum lebendigen Lernen. Kindheit in offene Bewegungssettings im Unterricht. Verlag Bewegung. Schorndorf: Hofmann. LCH, Lehrmittel 4bis8. Bundesamt für Gesundheit, Gesundheitsförde- Illi, U. (1998). Vom Sitzen als Belastung zum Kon- rung Schweiz (2006). Gesundheitswirksame Be- zept der «Bewegten Schule». In U. Illi, D. Breithe- wegung: Grundlagendokument / Activité physique cker und S. Mundigler (Hrsg.), Bewegte Schule – et santé: document de base / Movimento efficace Gesunde Schule. Aufsätze zur Theorie (S. 1–19). per la salute: documento di base. Magglingen: Zürich: Eigenverlag. BASPO. Kläy, M. (2006). Lebendiges Lernen: Anregungen Bundesamt für Sport (2006). Tipp fit – Bewegung für eine Schule in Bewegung. Bern: Haupt. verstehen, erleben, geniessen. Bern: Schulverlag. Lamprecht, M., Fischer, A., Stamm, H. (2008). Bundesamt für Sport (2007). Begegnung durch Sport Schweiz 2008. Kinder- und Jugendbericht. Bewegung: Handbuch für den Unterricht. Magglin- Magglingen: BASPO. gen: BASPO. Müller, C., Petzold, R. (2006). Bewegte Schule. Bundesamt für Sport (2007). qims.ch – Qualität im St. Augustin: Academia. Sport- und Bewegungsunterricht / qims.ch – Qua- lité dans l‘éducation physique et le sport à l‘école. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzie- Magglingen: BASPO. hungsdirektoren (2005). Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule – Erklärung Bundesamt für Sport (2010). Die Bewegte der EDK vom 28. Oktober 2005. Bern: EDK. Schule: Erläuterungen zum Schweizer Modell. Magglingen: BASPO. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzie- hungsdirektoren (2008): Ergänzung zur Erklärung Bundesamt für Sport, Bundesamt für Gesund- der EDK vom 28. Oktober 2005 über die Bewe- heit, Gesundheitsförderung Schweiz, Netzwerk gungserziehung und Bewegungsförderung in der Gesundheit, Bewegung Schweiz (2006). Gesund- Schule vom 12. Juni 2008. Bern: EDK. heitswirksame Bewegung. Ein Grundlagendoku- ment. Magglingen: BASPO. Uhlenbrock, K., Thorwesten, L., Sandhaus, M., Fromme, A., Brandes, M., Rosenbaum, D., Diete- Bundesamt für Sport, Schweizerischer Verband rich, S., Völker, K. (2008). Schulsport und Alltags- für Sport in der Schule (2009). Schule bewegt: aktivität bei neun- und elfjährigen Grundschülern. täglich mehr Bewegung in den Schulen: Schul- Hamburg: DGSP. 24
Zihlmann, I. (2007). Kinderleicht: Ess- und Bewe- gungsprojekte. Bern: blmv. Zimmer, R. (2005). Bewegung – der Motor des Ler- nens. Pluspunkt, 2, 7–8. Zimmer, R. (2007). Toben macht schlau. Bewegung statt Verkopfung. Freiburg: Herder. 25
Anhang Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule Erklärung der EDK vom 28. Oktober 2005 Bewegungsförderung und Bewegungserziehung gehören zum Bildungsauftrag der Schule. Sportunter- richt ist ebenso Teil davon wie weitere bewegungsfördernde Aktivitäten im Schulalltag in einem bewe- gungsfreundlichen Umfeld. Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren setzen sich dafür ein, den Sportunterricht durch Bewegungsförderung im Schulalltag zu ergänzen. Der Bewegungsförderung und Bewegungs erziehung in der Schule soll in Zukunft ein noch stärkeres Gewicht beigemessen werden. Eine Unter- stützung durch ausserschulische Partner und deren Aktivitäten ist erforderlich und erwünscht. Für die Nachwuchsförderung im Spitzensport sind die Sportverbände zuständig. Das Bildungswesen leistet hier bereits heute seinen Beitrag mit besonderen schulischen Angeboten für Sporttalente und mit Unterstützung von Projekten zur Nachwuchsförderung. I. Bewegungserziehung und Bewegungsförderung für alle Bewegungserziehung und Bewegungsförderung für alle Schülerinnen und Schüler gehören zum Bildungsauftrag der Schule. Sie leisten einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und dienen auch der Persönlichkeitsentwicklung. 1. Umfassende Zielsetzungen Zur Bewegungserziehung und Bewegungsförderung gehören der Sportunterricht ebenso wie weitere bewegungsfördernde Aktivitäten im Schulalltag (bereits heute gibt es verschiedene Massnahmen wie bewegter Schulunterricht, Pausenaktivitäten, Sporttage und Schulreisen) in bewegungsfreundlichen Innen- und Aussenräumen (Schulhaus- und Pausenplatzgestaltung, sichere Schulwege). Bewegungs- erziehung und Bewegungsförderung sind nicht nur Teil des Sportunterrichts, sondern häufig im übrigen Unterricht integriert: z.B. auf der Unterstufe und in der Vorschule mit «éducation au mouvement» oder im Musikunterricht mit Rhythmik und Bewegung. Die Zielsetzungen von Bewegungserziehung und Bewegungsförderung sind breit: Sie umfassen Freu- de an der Bewegung, den Erwerb von sozialen Kompetenzen, motorischen Fertigkeiten, kognitiver Leistungsfähigkeit, Geschicklichkeit und anderes mehr. Sport und Bewegung fördern die Gesundheit und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung der Gesundheitskosten. Sie helfen mit, den gewaltfreien Umgang mit Konflikten zu lernen (Entwicklung und Förderung von Teamgeist und Fair- ness), und sie sind geeignet, die Integration von Menschen unterschiedlicher Kulturen zu erleichtern. 26
2. Lektionen-Obligatorium gemäss Sportförderungsverordnung ... Der eigentliche Sportunterricht umfasst neben drei im Stundenplan enthaltenen Lektionen pro Woche weitere Pflichtveranstaltungen wie Schulsporttage und Schulmeisterschaften. Er nimmt bei der Bewe- gungserziehung und Bewegungsförderung somit eine sehr wichtige Stellung ein. Die Sportförderungsverordnung des Bundesrates schreibt für die obligatorische Schule und die allge- mein bildenden Schulen der Sekundarstufe II wöchentlich drei Lektionen Sportunterricht vor.1 Eine aktuelle Umfrage bei den Kantonen hat gezeigt, dass das 3-Lektionen-Obligatorium in der ob- ligatorischen Schule weitestgehend umgesetzt wird.2 Auch an den allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe II wird das Obligatorium grossmehrheitlich eingehalten.3 Die Diskussion, ob die bundes- rechtliche Festlegung der Dotation des Sportunterrichts im Sinne einer kohärenten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sinnvoll und angesichts der ausschliesslich kantonalen Finanzierung ge- rechtfertigt ist, wird im Rahmen der Revision des eidgenössischen Sportförderungsgesetzes geführt. 3. ... durch qualitative Zielsetzungen ergänzen Grundsätzlich gilt es, das quantitative Verständnis von Sportunterricht als Obligatorium von drei Lek- tionen zu ergänzen mit qualitätsbezogenen Kriterien und einer offenen Sicht auf weitere Elemente der Bewegungsförderung. Die EDK begrüsst daher insbesondere die in verschiedenen Kantonen laufenden Versuche «tägliche Bewegung in der Schule». Sie beabsichtigt, nach der Auswertung dieser Versuche diesbezügliche Emp- fehlungen zu verabschieden. II. In Qualität investieren Damit die Zielsetzung Bewegungserziehung und Bewegungsförderung für alle erreicht werden kann, braucht es qualitätsfördernde Elemente. 1. Qualitätsvorgaben im Sportunterricht umsetzen Die Schule ist im Bildungsbereich Sport und Gesundheit gefordert, den Schülerinnen und Schülern eine Grundbildung zu ermöglichen, welche die motorischen Fähigkeiten und die physische Leistungsfähig- keit entwickelt und körperliches und psychisches Wohlbefinden ermöglicht. Diese Forderung ist nur zu 1 Zusätzliche und für Schülerinnen und Schüler obligatorische Schulsportanlässe können bis zur Hälfte an die wöchentlichen drei Sportlektionen angerechnet werden. 2 Vollständige Umsetzung in den Primarschulen aller Kantone. Auch auf der Sekundarstufe I wird das Obligatori- um von 25 Kantonen eingehalten, ein Kanton erfüllt das Obligatorium teilweise (auf einem Leistungsniveau der Sekundarstufe I lediglich zwei Wochenlektionen). 3 Auf der Sekundarstufe II wird das Obligatorium von 20 Kantonen vollständig umgesetzt; fünf Kantone erfüllen das Obligatorium teilweise (in einzelnen Schultypen [Gymnasien, DMS/FMS] oder Klassen der Gymnasien [z.B. in den letzten Jahren des Gymnasiums] lediglich zwei Wochenlektionen); ein Kanton erfüllt das Obligatorium nicht (in allen Schultypen und Klassen der Sekundarstufe II nur zwei Wochenlektionen). 27
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