Bewertung von Unternehmen bei Insolvenzrisiko - Masterarbeit - unipub

Die Seite wird erstellt Stefan-Albert Hoppe
 
WEITER LESEN
Bewertung von Unternehmen bei Insolvenzrisiko - Masterarbeit - unipub
Lisa Edelmann, BSc

 Bewertung von Unternehmen bei
 Insolvenzrisiko

 Masterarbeit

 zur Erlangung des akademischen Grades
 eines Master of Science
 der Studienrichtung Betriebswirtschaft
 an der Karl-Franzens-Universität Graz

Betreuer: o. Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Edwin O. Fischer
Institut für Finanzwirtschaft

 Graz, Februar 2020
Bewertung von Unternehmen bei Insolvenzrisiko - Masterarbeit - unipub
Ehrenwörtliche Erklärung

Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde
Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt und die den Quellen
wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Die Ar-
beit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen inländischen oder aus-
ländischen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Die vorlie-
gende Fassung entspricht der eingereichten elektronischen Version.

Datum: 03.02.2020 Unterschrift:

 ii
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis .............................................................................................. v

Tabellenverzeichnis ................................................................................................. vi

Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... vii

Symbolverzeichnis ................................................................................................. viii

1 Einleitung ......................................................................................................... 1

2 Grundlagen der Unternehmensbewertung ........................................................ 3
 2.1 Irrelevanzthese nach Modigliani/Miller ................................................................4
 2.2 Exkurs: Leverage-Effekt........................................................................................6
 2.3 Auswirkungen von Fremdkapital auf den Unternehmenswert...............................7
 2.4 Erweiterung der Irrelevanzthese um Steuern ........................................................8

3 Diskontierungsverfahren ................................................................................. 10
 3.1 Ertragswertverfahren ........................................................................................ 10
 3.2 DCF-Verfahren ................................................................................................... 11
 3.2.1 Ermittlung der (erwarteten) Cashflows ................................................................. 12
 3.2.2 WACC-Verfahren ................................................................................................... 14
 3.2.3 APV-Verfahren ....................................................................................................... 21
 3.2.4 Nettoverfahren ...................................................................................................... 21
 3.2.5 Exkurs: Zirkularitätsproblem.................................................................................. 22
 3.3 Zusammenfassung der Diskontierungsverfahren ................................................ 23

4 Bewertung von Unternehmen bei Berücksichtigung eines Insolvenzrisikos ...... 25
 4.1 Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) ....................................................................... 26
 4.2 Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) ....................................................... 27
 4.3 Insolvenzverfahren ............................................................................................ 28
 4.3.1 Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ................................... 29
 4.3.2 Ablauf und Folgen des Insolvenzverfahrens.......................................................... 30
 4.4 Ermittlung des Insolvenzrisikos .......................................................................... 31
 4.4.1 Exkurs: Fachgutachten KFS/BW 1 .......................................................................... 31
 4.4.2 Externes Rating ...................................................................................................... 32
 4.4.3 Synthetisches Rating ............................................................................................. 33
 4.4.4 Simulationsbasiertes Rating .................................................................................. 35

 iii
4.5 Methoden für eine Berücksichtigung des Risikos in der Bewertung ..................... 36
 4.5.1 Berücksichtigung des Insolvenzrisikos im Zinssatz ................................................ 37
 4.5.2 Berücksichtigung des Insolvenzrisikos im Cashflow .............................................. 38
 4.6 Vergleich des deutschsprachigen und amerikanischen Raums ............................. 39
 4.6.1 Kruschwitz/Lodowicks/Löffler (2005).................................................................... 40
 4.6.2 Gleißner (2017)...................................................................................................... 42
 4.6.3 Damodaran (2006)................................................................................................. 43
 4.7 Gegenüberstellung des deutschsprachigen und amerikanischen Raums .............. 45

5 Anwendung des Insolvenzrisikos in der Unternehmensbewertung................... 46
 5.1 Datenauswahl ................................................................................................... 46
 5.1.1 Risikoloser Zinssatz ................................................................................................ 47
 5.1.2 Marktrisikoprämie ................................................................................................. 49
 5.1.3 Beta-Faktor und Kalkulationszinssätze .................................................................. 49
 5.1.4 Ergebnisse ohne Berücksichtigung des Insolvenzrisikos ....................................... 51
 5.1.5 Ermittlung des Insolvenzrisikos ............................................................................. 51
 5.1.6 Ergebnisse bei Berücksichtigung des Insolvenzrisikos .......................................... 53
 5.2 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse ............................................ 56
 5.3 Vergleich des Ergebnisses bei Vorliegen eines bewertungsrelevanten
 Insolvenzrisikos ............................................................................................................. 57
 5.4 Conclusio und Analyse der Ergebnisse ................................................................ 58

6 Zusammenfassung .......................................................................................... 60

Anhang .................................................................................................................. 62

Literaturverzeichnis ................................................................................................ 79

 iv
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ergebnisse des Iterationsverfahrens beim WACC-Verfahren .................. 50
Abbildung 2: Ergebnisse des Iterationsverfahrens beim Nettoverfahren ...................... 50
Abbildung 3: Vergleich der Insolvenzwahrscheinlichkeiten .......................................... 53
Abbildung 4: Ergebnisse der Monte-Carlo-Simulation.................................................. 55
Abbildung 5: Leverage-Effekt ......................................................................................... 62
Abbildung 6: Gründungjahr der insolventen Unternehmen 2017 .................................. 63
Abbildung 7: Gründungjahr der insolventen Unternehmen 2016 .................................. 63
Abbildung 8: Nettoverbindlichkeiten .............................................................................. 64
Abbildung 9: Mittelüberschuss ....................................................................................... 64
Abbildung 10: Kumulierte historische Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Ratingklassen
(Durchschnitt 1981–2014).............................................................................................. 65
Abbildung 11: Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (fiktives Beispiel) .......................... 66
Abbildung 12: Plan-Bilanz (fiktives Beispiel) ................................................................ 67
Abbildung 13: Geldflussrechnung (fiktives Beispiel) ..................................................... 68
Abbildung 14: Überleitung auf den Free Cashflow bzw. Flow to Equity (fiktives Beispiel)
........................................................................................................................................ 69
Abbildung 15: Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (fiktives Beispiel, Monte-Carlo-
Simulation) ..................................................................................................................... 70
Abbildung 16: Plan-Bilanz (fiktives Beispiel, Monte-Carlo-Simulation)....................... 71
Abbildung 17: Geldflussrechnung (fiktives Beispiel, Monte-Carlo-Simulation) ........... 72
Abbildung 18: Überleitung auf den Free Cashflow bzw. Flow to Equity (fiktives Beispiel,
Monte-Carlo-Simulation) ............................................................................................... 73
Abbildung 19: Ergebnisse des Iterationsverfahrens beim WACC-Verfahren (fiktives
Beispiel, Monte-Carlo-Simulation) ................................................................................ 74
Abbildung 20: Ergebnisse des Iterationsverfahrens beim Nettoverfahren (fiktives
Beispiel, Monte-Carlo-Simulation) ................................................................................ 74
Abbildung 21: Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (fiktives Beispiel, Miniatur-Beispiel)
........................................................................................................................................ 75
Abbildung 22: Plan-Bilanz (fiktives Beispiel, Miniatur-Beispiel) .................................. 76
Abbildung 23: Geldflussrechnung (fiktives Beispiel, Miniatur-Beispiel)....................... 77
Abbildung 24: Überleitung auf den Free Cashflow bzw. Flow to Equity (fiktives Beispiel,
Miniatur-Beispiel) .......................................................................................................... 78

 v
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Berechnung der Cashflows............................................................................ 12
Tabelle 2: Durchschnittlicher Z-Score und Standard-&-Poor's-Ratingklasse .............. 35
Tabelle 3: Ergebnisse bei Berücksichtigung des Insolvenzrisikos beim WACC-Verfahren
........................................................................................................................................ 54
Tabelle 4: Ergebnisse bei Berücksichtigung des Insolvenzrisikos beim APV-Verfahren
........................................................................................................................................ 54
Tabelle 5: Ergebnisse bei Berücksichtigung des Insolvenzrisikos beim Nettoverfahren 54

 vi
Abkürzungsverzeichnis
CAPM Capital Asset Pricing Model
DCF Discounted-Cashflow
EBIT Earnings before interest and taxes
EBITM EBIT-Marge
EK Eigenkapital
EKEG Eigenkapitalersatz-Gesetz
EKQ Eigenkapitalquote
EStG Einkommensteuergesetz
FCF Free Cashflow
FK Fremdkapital
FTE Flow to Equity
GK Gesamtkapital
Hrsg Herausgeber
iHv in der Höhe von
IO Insolvenzordnung
KWT Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MM-Theorem Modigliani/Miller-Theorem
MRP Marktrisikoprämie
OGH Oberster Gerichtshof
ROCE Gesamtkapitalrendite
URG Unternehmensreorganisationsgesetz
WACC Weighted Average Cost of Capital
ZDQ Zinsdeckungsquote

 vii
Symbolverzeichnis
 Beta-Faktor für das unverschuldete Unternehmen
 Beta-Faktor für das verschuldete Unternehmen
 Debt Beta
 Eigenkapitalrentabilität
 ( ) Erwarteter Zahlungsüberschuss zum Zeitpunkt t
 Fremdkapitalkosten
 Fremdkapitalzinsen
 Gesamtkapitalrentabilität
 Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten
 Insolvenzwahrscheinlichkeit
 Kalkulationszinssatz
 ( ; ) Kovarianz der Rendite eines Unternehmens und der Marktrendite
 Linearer Steuersatz für Körperschaftsteuer
 Rendite der Eigenkapitalgeber
 Rendite der Eigenkapitalgeber für das unverschuldete Unternehmen
 Rendite der Eigenkapitalgeber für das verschuldete Unternehmen
 Risikoloser Zinssatz
 Risikozuschlag
 Unternehmenswert zum Zeitpunkt t
 ( ) Varianz der Marktrendite
 Wachstumsrate
 Ü Zahlungsüberschuss zum Zeitpunkt t

 viii
Einleitung

1 Einleitung
Täglich setzen Investoren und Sachverständige sich mit der Frage nach der Höhe des
Unternehmenswertes auseinander. Um den Wert eines Unternehmens festzustellen, ha-
ben sich in der Praxis unterschiedliche Verfahren etabliert, unter anderen sogenannte Dis-
kontierungs- und Multiplikatorverfahren. Welches Verfahren für die Bewertung herange-
zogen wird, ist abhängig von Bewertungsanlass bzw. -zweck.1

Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt auf den Diskontierungsverfahren, wobei die Er-
mittlung des Unternehmenswertes durch Kapitalisierung geplanter Cashflows erfolgt.
Dabei stellt sich einerseits die Herausforderung der korrekten Planung der Cashflows und
andererseits die Problematik der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes, die je nach
Verfahren anders erfolgt. Die geplanten Cashflows werden anhand einer zukunftsorien-
tierten integrierten Unternehmensplanung abgeleitet, die mit Vergangenheitswerten ver-
plausibilisiert wird. Bei der Bewertung wird in der Praxis primär von der Going-Concern-
Prämisse ausgegangen bzw. eine unendliche Lebensdauer unterstellt.2
Eine Statistik des Kreditschutzverbandes zeigt allerdings, dass eine Insolvenz oftmals be-
reits in den ersten sieben bis acht Jahren nach Gründung eintritt, was gegen die Going-
Concern-Prämisse spricht und die Berücksichtigung eines Insolvenzrisikos rechtfertigen
würde.3 Bisher wurde das Kapitalstrukturrisiko im Diskontierungsfaktor zwar berück-
sichtigt, die Beachtung des Insolvenzrisikos jedoch in der Praxis bis dato vorwiegend aus
Vereinfachungsgründen vernachlässigt. Dem österreichischen Fachgutachten KFS/BW 1
aus dem Jahr 2014 folgte im Jahr 2017 die Empfehlung einer Berücksichtigung eines
bewertungsrelevanten Insolvenzrisikos bei der Ermittlung der Cashflows.4 Demzufolge
könne bei Vorliegen eines bewertungsrelevanten Insolvenzrisikos auf die Berücksichti-
gung des Insolvenzrisikos nicht mehr verzichtet werden.
Für den Bewerter stellt sich die essenzielle Frage, ob die Vernachlässigung des Insol-
venzrisikos zu falschen Ergebnissen führen könnte und infolgedessen

1
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 11f und 22.
2
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 31 und 58; Aschauer und Purtscher (2011), S. 162.
3
 Vgl. KSV 1870 Vollständige Analyse der Unternehmensinsolvenzen 2017, s. Abbildung 6 und Abbildung
 7 im Anhang.
4
 Vgl. Gleißner (2017), S. 462; KWT (2017), Rz 1–4.

 1
Einleitung

Fehlentscheidungen getroffen werden könnten. Hat der Bewerter die Frage geklärt bzw.
sich entschieden, ein Insolvenzrisiko in die Bewertung einzubeziehen, muss bestimmt
werden, wie das Insolvenzrisiko ermittelt werden kann und in weiterer Folge, wie das
Risiko berücksichtigt werden soll. Theoretisch besteht die Möglichkeit, das Risiko im
Zähler als Abschlag der erwarteten Cashflows oder im Nenner als Risikozuschlag zum
Diskontierungsfaktor zu bedenken.5

Diese Arbeit beschäftigt sich zunächst in einem theoretischen Teil mit dem Modigli-
ani/Miller-Theorem. Im anschließenden Kapitel werden die verschiedenen Diskontie-
rungsverfahren theoretisch und unter Berücksichtigung der Herleitung der einzelnen Pa-
rameter dargestellt. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Berücksichtigung des Insolvenzri-
sikos bei Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren), die in der Praxis die am
häufigsten angewandten Diskontierungsverfahren darstellen.6 Im Anschluss werden ge-
setzliche Grundlagen eines Insolvenzverfahrens dargestellt und danach die Möglichkei-
ten aufgezeigt, anhand deren das Insolvenzrisiko berechnet werden und auf welche Weise
der ermittelte Parameter folglich in die Bewertung einfließen kann. In weiterer Folge wer-
den anhand eines fiktiven Beispiels die Varianten für Ermittlung und Berücksichtigung
des Insolvenzrisikos gezeigt. Das hypothetische Beispiel unterstellt dabei die beiden fol-
genden Szenarien: Zunächst liegt kein bewertungsrelevantes Insolvenzrisiko vor. Danach
wird das Szenario betrachtet, wenn ein bewertungsrelevantes Insolvenzrisiko vorliegt,
und im Anschluss erfolgt ein Vergleich der beiden Szenarien, um die Auswirkungen auf-
zuzeigen.

Die Ziele dieser Arbeit liegen darin, die Optionen der Ermittlung eines Insolvenzrisikos
aufzuzeigen sowie die Notwendigkeit der Berücksichtigung anhand des fiktiven Beispiels
zu hinterfragen und zu beurteilen. Die Notwendigkeit eines Bewertungsergebnisses und
die Auswirkung darauf wird anhand der Variation der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des fiktiven Unternehmens analysiert und beurteilt.

In dieser Arbeit wurde, sofern möglich, eine geschlechtsneutrale Form gewählt bzw. an-
sonsten aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt.

5
 Vgl. Enzinger (2019), S. 88.
6
 Vgl. Hofbauer (2008) ,S. 107f.

 2
Grundlagen der Unternehmensbewertung

2 Grundlagen der Unternehmensbewertung
Der Erwerb, die Veräußerung bzw. Beteiligungen oder Umgründungen von Unternehmen
stellen Anlässe für eine Unternehmensbewertung dar.7 Dabei wird jeweils die Frage nach
dem möglichst wahrheitsgetreuen Wert des Unternehmens aufgeworfen. In der Praxis
haben sich zur Bewertung unterschiedliche Methoden herausgebildet, darunter beispiels-
weise zukunftsorientierte Diskontierungsmodelle auf Basis von Plan-Rechnungen, soge-
nannte Discounted-Cashflow-Verfahren. Vom Fachsenat für Betriebswirtschaft und Or-
ganisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer
der Wirtschaftstreuhänder wurde das Fachgutachten KFS/BW 1 für die Bewertung von
Unternehmen entwickelt. In diesem Fachgutachten werden Rahmen, Grundsätze und üb-
lich anzuwendende Bewertungsverfahren festgelegt. Zu den Diskontierungsverfahren
zählen die DCF- und das Ertragswertverfahren; darüber hinaus sind Multiplikatorverfah-
ren vorgesehen.8
Im Rahmen von Multiplikatorverfahren wird der Marktpreis vergleichbarer Unternehmen
(Lage, Größe, Umsatz, Branche etc.) anhand eines ermittelten Multiplikators (Verhältnis-
zahl) durch Multiplikation mit einer Referenzgröße (EBIT, Buchwert Eigenkapital, Kun-
denzahl etc.) ermittelt. Hierbei wird angenommen, dass vergleichbare Unternehmen auch
einander entsprechende Marktpreise aufweisen. Als Referenzunternehmen werden
grundsätzlich vergleichbare börsennotierte Unternehmen gewählt, daneben kann der
Marktpreis anhand eines vergleichbaren Unternehmens, das in der Vergangenheit ver-
kauft wurde, herangezogen werden.9 Die vorliegende Arbeit konzentriert sich allerdings
auf Diskontierungsverfahren, weshalb Multiplikatorverfahren nicht näher erläutert wer-
den.
Innerhalb von Diskontierungsverfahren werden auf Basis interner Plandaten, Unterneh-
mensanalysen und Analysen der Branche zukünftige Cashflows unter Annahme der Un-
ternehmensfortführung prognostiziert und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Ver-
gangene Daten bieten dabei eine Orientierungsgrundlage und sind hilfreich für eine Plau-
sibilisierung.10 Der ermittelte Wert entspricht nicht zwangsläufig dem Kaufpreis des Un-
ternehmens, sondern dient oftmals als Verhandlungsbasis für den Käufer bzw. den

7
 Vgl. Nadvornik, Brauneis, Grechenig et al. (2015), S. 479.
8
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 1–12.
9
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 245f.
10
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 11–14 und 52f.

 3
Grundlagen der Unternehmensbewertung

Verkäufer. Anhand der Ermittlung des Unternehmenswerts werden in der Praxis häufig
die Preisobergrenze des Käufers, der sogenannte Käufergrenzpreis, oder die Preisunter-
grenze des Verkäufers, der sogenannte Verkäufergrenzpreis, festgelegt.11
In den folgenden Unterabschnitten wird die Irrelevanzthese nach Modigliani und Miller
erläutert, die zeigt, dass der Unternehmenswert unabhängig ist von der Kapitalstruktur
des Unternehmens.12 Anschließend wird der Leverage-Effekt näher ausgeführt, der be-
sagt, dass die Eigenkapitalrendite bei steigender Verschuldung steigt. 13 Danach werden
die Auswirkungen von Fremdkapital unter Berücksichtigung von Steuern näher unter-
sucht, und im Anschluss wird die Irrelevanzthese nach Modigliani und Miller um Steuern
erweitert.

2.1 Irrelevanzthese nach Modigliani/Miller14

Die Irrelevanzthese nach Modigliani und Miller (MM-Theorem) zeigt, dass die Kapital-
struktur von Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Einfluss auf den
Unternehmenswert hat. Damit der Marktwert des Gesamtkapitals eines unverschuldeten
Unternehmens sich nicht vom Marktwert des Gesamtkapitals eines verschuldeten Unter-
nehmens unterscheidet, müssen einige Annahmen getroffen werden.
Modigliani und Miller gehen zunächst von einem vollkommenen Kapitalmarkt aus. Es
bestehen somit zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern keine Informationsas-
ymmetrien, zusätzlich wird eine Verzinsung in Höhe des risikolosen Zinssatzes für das
Fremdkapital vereinbart, und es gibt keine Arbitragemöglichkeiten; Insolvenzkosten und
Steuern bleiben im Modell unberücksichtigt.
Die Fremdkapitalgeber erhalten nach dem MM-Theorem eine Rendite in Höhe von ∗
 , während den Eigenkapitalgebern der verbleibende Cashflow, hier als Flow to Equity
(FTE) bezeichnet, und somit Cashflow abzüglich ∗ , zusteht. Die Eigenkapitalgeber
erhalten folglich eine erwartete Rendite in Höhe von:

 =
 
11
 Vgl. Becker (2009), S. 77.
12
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 113.
13
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 112.
14
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 113–118.

 4
Grundlagen der Unternehmensbewertung

Der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz entspricht daher:

 ∗ + ∗ 
 =
 
Unter der Annahme, dass der Marktwert des Gesamtkapitals des verschuldeten Unterneh-
mens dem Marktwert des unverschuldeten Unternehmens entspricht und Cashflows in
gleicher Höhe, unabhängig vom Verschuldungsgrad generiert werden, muss der gewich-
tete durchschnittliche Kapitalkostensatz des verschuldeten Unternehmens jenem
des unverschuldeten Unternehmens entsprechen. Vorausgesetzt, die Eigenkapitalgeber
erhöhen ihre Renditeforderung linear zum Verschuldungsgrad bei einer Erhöhung des
Fremdkapitals durch eine zusätzliche Risikoprämie, da aufgrund der Aufnahme von
Fremdkapital Eigenkapitalgeber ein höheres Risiko tragen müssen. Durch die Erhöhung
der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber um die Risikoprämie in Höhe von ( − )
in Abhängigkeit des Verschuldungsgrades werden Arbitragemöglichkeiten ausgeschlos-
sen, und der Marktwert eines verschuldeten Unternehmens entspricht dem Marktwert des
unverschuldeten Unternehmens.

Beispiel: Die Free Cashflows (FCF) eines rein eigenfinanzierten Unternehmens betragen
100, der risikolose Zinssatz beträgt 8 %, die Renditeforderung der Eigenkapitalgeber
 beträgt 10 %. Der Marktwert des Eigen- bzw. Fremdkapitals entspricht bei ewiger
 100
Rente = = = 1.000.
 0,1

Wird Fremdkapital (FK) in Höhe von 200 aufgenommen, fallen Zinsen in Höhe des risi-
kolosen Zinssatzes von 200 ∗ 8 % = 16 an. Den Eigenkapitalgebern fließt demnach ein
Cashflow abzüglich der Zinsen (FTE) in Höhe von 100 − 16 = 84 zu. Der Tilgungsan-
teil des Kredits bleibt unberücksichtigt, da angenommen wird, dass in der nächsten Peri-
ode ein Kredit in gleicher Höhe aufgenommen wird. Die Rendite der Eigenkapitalgeber
erhöht sich linear zum Verschuldungsgrad um die Risikoprämie ( − ) und beträgt
 200
daher 10 % + (10 %– 8 %) ∗ 800 = 10,5 %. Der Marktwert des Eigenkapitals bei ewi-
 84
ger Rente beträgt demnach = 0,105 = 800. Zuzüglich des Marktwerts des Fremdka-

pitals in Höhe von 200 ergibt sich ein Marktwert des Gesamtkapitals in Höhe von 1.000.

 5
Grundlagen der Unternehmensbewertung

Der Marktwert des Gesamtkapitals des unverschuldeten und verschuldeten Unterneh-
mens beträgt 1.000. Da die Eigenkapitalgeber die Rendite linear in Abhängigkeit zum
Verschuldungsgrad erhöhen, um das zusätzliche Risiko mithilfe der Aufnahme von
Fremdkapital zu kompensieren, besteht keine Arbitragemöglichkeit, wodurch der Markt-
wert des Gesamtkapitals unabhängig von der Kapitalstruktur des Unternehmens bleibt.
Ebenso resultiert ein durchschnittlicher Kapitalkostensatz für das verschuldete
und unverschuldete Unternehmen in gleicher Höhe von 10 %.

2.2 Exkurs: Leverage-Effekt

Dem MM-Theorem zufolge ist der Unternehmenswert unabhängig von der Kapitalstruk-
tur. Aus Sicht der Praxis erhalten Fremdkapitalgeber bei Nichtberücksichtigung von In-
solvenzrisiken einen vertraglich fixierten Zinssatz als Rendite, während Eigenkapitalge-
bern die verbleibende Größe, der Gewinn abzüglich der Fremdkapitalzinsen, zusteht. Ei-
genkapitalgeber werden somit bei steigendem Fremdkapital eine höhere Rendite for-
dern.15 Durch den steigenden Verschuldungsgrad fordern Eigenkapitalgeber aufgrund des
höheren zu tragenden systematischen Risikos eine höhere Eigenkapitalrendite. Unter dem
systematischen Risiko wird das Marktrisiko verstanden, das durch Diversifikation nicht
beeinflusst werden kann, wie beispielsweise die Konjunktur oder die Zinssatzentwick-
lung. Aufgrund des Zusammenhangs des Verschuldungsgrads mit der Eigenkapitalrenta-
bilität entsteht eine Hebelwirkung, der Leverage-Effekt. Dieser bedingt die Steigerung
der Eigenkapitalrentabilität bei einer Erhöhung des Fremdkapitals, solange der Fremdka-
pitalzinssatz geringer als die Gesamtkapitalrentabilität ist. Die Eigenkapitalrentabilität
 – jener Betrag, der den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht – errechnet sich aus
der Division des Ergebnisses vor Steuern (nach Abzug von Zinsen) und dem Eigenkapital.
Die Gesamtkapitalrentabilität errechnet sich aus der Division des Ergebnisses vor
Steuern und Zinsen (EBIT) und dem Gesamtkapital.16 Der Leverage-Effekt wird anhand
des folgenden fiktiven Beispiels skizziert:17

15
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 112.
16
 Vgl. Nadvornik, Brauneis, Grechenig et al. (2015), S. 252ff; Aschauer und Purtscher (2011), S. 185;
 Metzler (2010), S. 241.
17
 S. Abbildung 5 im Anhang.

 6
Grundlagen der Unternehmensbewertung

Beispiel: Ein Unternehmen erwirtschaftet ein EBIT iHv EUR 100. Der Fremdkapitalzins-
satz beträgt 4 %. Das Eigenkapital beträgt EUR 1.000, das Fremdkapital beträgt EUR
600, das Gesamtkapital beträgt folglich EUR 1.600.

Daraus ergibt sich eine Gesamtkapitalrentabilität iHv 6,25 % und eine Eigenkapitalren-
tabilität iHv 7,60 %. Entscheidet das Unternehmen sich dazu, Eigenkapital iHv EUR 150
in Fremdkapital umzuschichten, erhöht sich die Eigenkapitalrentabilität trotz steigendem
Verschuldungsgrad auf 8,24 %. Die Grenze des Leverage-Effekts wird bei einer Erhö-
hung des Fremdkapitalzinssatzes auf 6,50 % erreicht, da dieser nun die Gesamtkapital-
rentabilität übersteigt und die Eigenkapitalrentabilität bei steigendem Verschuldungsgrad
sinkt.

2.3 Auswirkungen von Fremdkapital auf den Unternehmenswert
Das MM-Theorem blendet Steuern gänzlich aus. Fremdkapitalzinsen werden als Abfluss
der Cashflows berücksichtigt, und dieser Unterschied zwischen den Cashflows unver-
schuldeter und verschuldeter Unternehmen wird durch eine lineare Erhöhung der Rendi-
teforderung der Eigenkapitalgeber in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad kompen-
siert, wodurch belegt werden kann, dass ein Unternehmenswert sich unabhängig von der
Kapitalstruktur ergibt.18
Die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen bewirkt für Unternehmen einen Steuervor-
teil, das sogenannte Tax Shield. Aufgrund der aufwandswirksamen Erfassung des Zins-
aufwandes für das Fremdkapital wird die Steuerbemessungsgrundlage um den Zinsauf-
wand, formal dargestellt als ∗ , verringert. Bei Multiplikation des Zinsaufwandes
mit dem Steuersatz ergibt der Steuervorteil sich aufgrund der Abzugsfähigkeit der
Fremdkapitalzinsen. Da Zinsen auf das Eigenkapital – im internen Rechnungswesen als
kalkulatorische Zinsen bezeichnet – nicht abzugsfähig sind, entsteht aufgrund der Ab-
zugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen ein höherer Unternehmenswert für das verschul-
dete Unternehmen im Vergleich zum unverschuldeten Unternehmen. Daraus folgt ein
nicht finanzierungsneutrales Steuersystem, wodurch der Unternehmenswert des verschul-
deten Unternehmens um das Tax Shield höher ist als jener des unverschuldeten

18
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 113–118.

 7
Grundlagen der Unternehmensbewertung

Unternehmens. Wird das Insolvenzrisiko außer Acht gelassen und der konstante Fremd-
kapitalbestand betrachtet, kann die Ermittlung des Tax Shields anhand des risikolosen
Zinssatzes erfolgen.19 Obwohl in der Praxis keine gänzlich risikolose Anlageform exis-
tiert, wird die Rendite von Staatsanleihen wirtschaftlich und politisch stabiler Länder als
risikoloser Zinssatz herangezogen, da angenommen wird, dass die Rendite von Staatsan-
leihen solcher Länder keinem oder nur einem sehr geringen Ausfallsrisiko unterliegt.20
Die Betrachtung des höheren Unternehmenswerts durch den Vorteil des Tax Shields
zeigt, dass der Unternehmenswert umso höher ist, je höher das Unternehmen verschuldet
ist. Demzufolge ist zu vermuten, dass der optimale Verschuldungsgrad eines Unterneh-
mens möglichst hoch ist. Diese Annahme stellt allerdings eine rein theoretische Model-
lannahme dar, da mit steigendem Verschuldungsgrad ein zu berücksichtigendes Finan-
zierungsrisiko, wie etwa das Insolvenzrisiko, oder steigende Zinszahlungen, die aus dem
Cashflow bezahlt werden müssen, einhergehen.21

2.4 Erweiterung der Irrelevanzthese um Steuern

Wie eingangs erwähnt, werden zur Erfüllung des Irrelevanztheorems nach Modigliani
und Miller zahlreiche Annahmen getroffen, unter anderen werden Steuern im Modell ver-
nachlässigt. Wird im vorangegangenen Beispiel eine Körperschaftsteuer in Höhe von
25 % berücksichtigt, treten folgende Änderungen ein: Beim rein eigenfinanzierten Unter-
nehmen resultieren nach Abzug der Körperschaftsteuer der FCF (unter der Annahme,
dass die FCF die Steuerbasis darstellen) FTE von 100 − 25 = 75. Die ewige Rente ergibt
einen Marktwert des Eigen- bzw. Fremdkapitals beim rein eigenfinanzierten Unterneh-
 75
men in Höhe von 0,1 = 750. Beim verschuldeten Unternehmen resultiert eine Steuerbe-

messungsgrundlage von 100 − 16 = 84 und ein FTE von 84 − (84 ∗ 25 %) = 63. Die
Rendite der Eigenkapitalgeber für das verschuldete Unternehmen berechnet sich nun
durch:22

19
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 117f.
20
 Vgl. Pankoke und Petersmeier (2005), S. 110.
21
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 117ff; Kuhner und Maltry (2017), S. 208.
22
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 117–120.

 8
Grundlagen der Unternehmensbewertung

 = + ( − ) ∗ (1 − ) ∗
 
Daraus ergibt sich eine Rendite der Eigenkapitalgeber für das verschuldete Unternehmen
 63
iHv 10,5 %23. Der Marktwert des Eigenkapitals bei ewiger Rente beträgt = 0,105 =

600. Zuzüglich des Marktwerts des Fremdkapitals ergibt das einen Unternehmenswert
iHv von 800.
Die Differenz zwischen dem Unternehmenswert des unverschuldeten und des verschul-
deten Unternehmens in Höhe von 800 − 750 = 50 entspricht genau dem Barwert des
Steuervorteils in Höhe von ∗ = 200 ∗ 25 % = 50 aufgrund der Abzugsfähigkeit
der Fremdkapitalzinsen, dem sogenannten Tax Shield. Demnach ist die Irrelevanzthese
nach Modigliani und Miller bereits durch das Integrieren von Steuern nicht mehr halt-
bar.24 Trotz zahlreicher getroffener Annahmen dient das Irrelevanztheorem als theoreti-
sche Grundlage für die Unternehmensbewertung, wenngleich es in der Praxis dahinge-
hend nicht anwendbar ist, als in der Realität kein vollkommener Kapitalmarkt existiert.
Zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern bestehen Informationsasymmetrien,
wodurch Fremdkapitalgeber keine risikolose Verzinsung vereinbaren. Ebenso steigt der
Unternehmenswert bei steigendem Fremdkapital aufgrund des Tax Shields, wobei anzu-
merken ist, dass mit steigendem Verschuldungsgrad ein Insolvenzrisiko einhergeht und
der Unternehmenswert des rein eigenfinanzierten Unternehmens nicht dem Unterneh-
menswert eines verschuldeten Unternehmens entsprechen kann.

23 200
 = 10 % + (10 % − 8 %) ∗ (1 − 25 %) ∗ = 10,5 %, wobei = 750 − 200 + 50.
 600
24
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 117–120.

 9
Diskontierungsverfahren

3 Diskontierungsverfahren

Im nächsten Abschnitt werden die Methoden zur Bewertung von Unternehmen anhand
der Diskontierungsverfahren dargestellt. Zentral für vorliegende Arbeit sind, wie er-
wähnt, Diskontierungsverfahren, weshalb weitere Bewertungsverfahren wie Multipli-
katorverfahren oder Einzelbewertungsverfahren nicht näher erläutert werden können.
Der Terminus „Diskontierungsverfahren“ beinhaltet als Überbegriff Discounted-Cash-
flow-Verfahren und das Ertragswertverfahren. Hierbei erfolgt die Bewertung des Unter-
nehmens durch Diskontierung zukünftiger Cashflows (Berechnung des Kapitalwerts).
Der wesentliche Unterschied der beiden Bewertungsverfahren (DCF-Verfahren und Er-
tragswertverfahren) liegt sowohl in der Ermittlung der zukünftigen Cashflows als auch
im Diskontierungsfaktor. Im Rahmen von DCF-Verfahren erfolgt eine kapitalmarktori-
entierte Ermittlung des Abzinsungsfaktors, weshalb diese Verfahren regelmäßig für eine
objektivierte Bewertung herangezogen werden, während im Zuge eines Ertragswertver-
fahrens subjektive Erwartungen des Bewertungssubjekts berücksichtigt werden können.25

3.1 Ertragswertverfahren
Bei Ertragswertverfahren, in dessen Rahmen der Marktwert des Eigenkapitals direkt er-
mittelt wird, werden die zukünftigen finanziellen Überschüsse der Eigenkapitalgeber Ü 
mit dem Kalkulationszinssatz , diskontiert. Formal kann die Berechnung des Unterneh-
menswertes unter Annahme einer ewigen Lebensdauer des Unternehmens wie folgt dar-
gestellt werden:26

 ∞
 Ü 
 = ∑
 (1 + ) 
 =1

Die zukünftigen finanziellen Überschüsse entsprechen den Netto-Ausschüttungen, die
den Eigenkapitalgebern zufließen. Die zu diskontierende Größe im Zähler ist somit ab-
hängig vom jeweiligen Periodenergebnis und den Ausschüttungen an die Eigentümer.27

25
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 31 und 50.
26
 Vgl. Mokler (2005), S. 218.
27
 Vgl. Mokler (2005), S. 218.

 10
Diskontierungsverfahren

Der Diskontierungsfaktor kann beim Ertragswertverfahren sowohl an die individuellen
Verhältnisse des Bewertungssubjekts angepasst oder anhand eines objektiv ermittelten
Diskontierungsfaktors ermittelt werden. Werden die individuellen Verhältnisse des Be-
wertungssubjekts berücksichtigt, wird ein sogenannter subjektiver Unternehmenswert er-
mittelt, andernfalls wird ein objektivierter Unternehmenswert ermittelt. Zur Berechnung
eines subjektiven Unternehmenswerts eignen sich zur Diskontierung der Cashflows indi-
viduelle Renditevorgaben der Eigenkapitalgeber, die Rendite der besten Alternativanlage
oder eine vom Kapitalmarkt abgeleitete Rendite.28 Die Ermittlung eines subjektiven Un-
ternehmenswertes erfolgt in der Praxis jedoch nur selten.

3.2 DCF-Verfahren
Anhand von DCF-Verfahren wird der Unternehmenswert wie bei Ertragswertverfahren
durch Abzinsung der Cashflows ermittelt. Hinsichtlich dieser Verfahren kann zwischen
Brutto- und Nettoverfahren unterschieden werden. Im Zuge von Bruttoverfahren, auch
Entity-Approach genannt, wird der Marktwert des Gesamtkapitals berechnet, und Netto-
verfahren, auch Equity-Approach genannt, ermitteln den Marktwert des Eigenkapitals di-
rekt. Daraus folgt, dass bei Anwendung des Bruttoverfahrens der Marktwert des (Netto-
)Fremdkapitals29 noch in Abzug gebracht werden muss, um den Marktwert des Eigenka-
pitals zu erhalten. Zu den beiden wichtigsten Varianten des Bruttoverfahrens zählen das
WACC- und das APV-Verfahren. Die Varianten der DCF-Verfahren unterscheiden sich
sowohl bezüglich der Ermittlung der Cashflows als auch hinsichtlich der Ermittlung des
Diskontierungszinssatzes.30
Die folgenden Unterabschnitte zeigen zunächst die Ermittlung der Cashflows und an-
schließend die Ermittlung des Unternehmenswertes anhand der verschiedenen Verfahren
auf.

28
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 31 und 113.
29
 Die Ermittlung des (Netto-)Fremdkapitals bzw. die Nettoverschuldung wird in Unterabschnitt 3.2.2 näher
 erörtert.
30
 Vgl. Nestler und Kupke (2003), S. 163f.

 11
Diskontierungsverfahren

3.2.1 Ermittlung der (erwarteten) Cashflows

Folgende Darstellung, entnommen aus dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung
KFS/BW 1, stellt die Berechnung der Cashflows ausgehend vom unternehmensrechtli-
chen Jahresergebnis dar.

 Unternehmensrechtliches Jahresergebnis
 + Fremdkapitalzinsen
 – Steuerersparnis aus der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen (Tax Shield)
 = Ergebnis vor Zinsen nach angepassten Ertragsteuern
 +/– Aufwendungen/Erträge aus Anlagenabgängen

 +/– Abschreibungen/Zuschreibungen

 +/– Bildung/Auflösung langfristiger Rückstellungen und sonstige zahlungsunwirk-
 same Aufwendungen/Erträge

 –/+ Erhöhung/Verminderung des Nettoumlaufvermögens (ohne kurzfristige verzinsli-
 che Verbindlichkeiten)

 –/+ Cashflow aus Investitionen/Desinvestitionen

 = Free Cashflow (FCF)
 – Fremdkapitalzinsen
 + Steuerersparnis aus der Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen (Tax Shield)
 +/– Erhöhung/Verminderung des verzinslichen Fremdkapitals
 = Flow to Equity (FTE)

 Tabelle 1: Berechnung der Cashflows
 Quelle: KFS/BW 1 (2014), Rz 36 und 47

In der Praxis erfolgt die Planung der erwarteten Cashflows prinzipiell in zwei bzw. drei
Phasen. In Phase eins wird der Detailplanungszeitraum der erwarteten Cashflows, in der
Regel drei bis fünf Jahre, abgebildet. In Phase zwei erfolgt die Abbildung eines Grobpla-
nungszeitraumes (wobei diese nur dann anzunehmen ist, wenn nicht davon auszugehen
ist, dass der Gleichgewichtszustand sich sofort nach der Detailplanungsphase einstellen
wird), und in Phase drei passiert die Berechnung eines Continuing Value. Die erwarteten
Cashflows werden anhand von Plandaten aus einer integrierten Planungsrechnung abge-
leitet. Das Management analysiert dazu vergangene Daten, zukünftig geplante

 12
Diskontierungsverfahren

Investitionen und Daten aus der Branche, um zukünftige Erlöse bzw. Aufwendungen zu
verplausibilisieren.31 Der folgende Unterabschnitt dient der Skizzierung der Vorgehens-
weise einer integrierten Planungsrechnung.

3.2.1.1 Integrierte Planungsrechnung32

Dieser Abschnitt beschreibt die Vorgehensweise für die Erstellung einer integrierten Pla-
nungsrechnung nach Prell-Leopoldseder. Die integrierte Planungsrechnung basiert im
Wesentlichen auf einer integrierten Budgetplanung, dem Leistungsbudget, dem Finanz-
plan und der Plan-Bilanz. Ziel der integrierten Planungsrechnung ist es, eine Plan-Ge-
winn- und Verlustrechnung, eine Plan-Bilanz und eine Plan-Cashflow-Berechnung auf-
zustellen.
Anhand des integrierten Unternehmensbudgets werden die operativen und finanziellen
Maßnahmen für das Planungsjahr geplant. Zunächst wird die endgültige Budgetplanung
durch das strategische Management (Unternehmensleitung) festgelegt, und danach wer-
den aus den operativen Zielen die einzelnen Maßnahmen durch die Controlling-Ebene
veranlasst, sodass die Liquidität des Unternehmens gesichert ist.
Im Rahmen des Leistungsbudgets wird die sogenannte Plan-Gewinn- und Verlustrech-
nung durch Gegenüberstellung der geplanten Erlöse und Kosten aufgestellt. Für die ein-
zelnen Produkte werden von den geplanten Umsätzen die geplanten variablen und fixen
Kosten in Abzug gebracht, und das Betriebsergebnis wird auf Basis kalkulatorischer Kos-
ten ermittelt. Einen zentralen Schritt für die Finanzplanung und Plan-Bilanz im Anschluss
ist die Überleitung vom kalkulatorischen auf das pagatorische Betriebsergebnis (Hinzu-
rechnung der kalkulatorischen Kosten und Abziehen der pagatorischen Aufwendungen
lt. Buchhaltung). Vom geplanten pagatorischen Betriebsergebnis werden Unternehmens-
steuern berücksichtigt, um das Unternehmensergebnis nach Steuern zu erhalten.
Im Anschluss an das erstellte Leistungsbudget wird der Finanzplan zur Planung und Er-
haltung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens aufgestellt. In der Praxis erfolgt eine
indirekte Überleitung vom Leistungsbudget (Unternehmensergebnis nach Steuern) auf
den geplanten Finanzmittelbedarf der jeweiligen Periode. Dafür werden nicht zahlungs-
wirksame Aufwände und Erträge korrigiert (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen etc.)

31
 Vgl. Brauneis et al. (2016), S. 450f; Huber (2019), S. 81.
32
 Vgl. Prell-Leopoldseder (2011), S. 69–160.

 13
Diskontierungsverfahren

und erfolgsneutrale Zahlungseingänge und -ausgänge (z. B. Verringerung von Forderun-
gen oder Verbindlichkeiten) berücksichtigt, um den Finanzmittelbedarf am Ende der Pe-
riode zu ermitteln. Folglich wird abhängig vom geplanten Finanzmittelbedarf entschie-
den, ob und in welcher Höhe Kredite aufgenommen werden müssen oder wie Finanzmit-
telüberschüsse effizient eingesetzt werden können.
Nachdem das Budget, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Finanzmittelbedarf ge-
plant und aufgestellt wurden, wird daraus die Plan-Bilanz (geplante Vermögens- und Ka-
pitalstruktur des Unternehmens) erstellt, woraus wiederum Unternehmenskennzahlen be-
rechnet werden können. Die einzelnen Bilanzpositionen können entweder direkt für jede
einzelne Position oder indirekt durch Ermittlung von Kennzahlen berechnet werden. Bei
Positionen wie beispielsweise dem Sachanlagevermögen oder den Vorräten empfiehlt es
sich, diese direkt zu planen, da geplante Investitionen bzw. Zugänge an Vorräten vom
Management organisiert werden können, wobei bei Positionen wie z. B. Forderungen o-
der Verbindlichkeiten auf die Berechnung von Kennzahlen zurückgegriffen wird. Da in
die Plan-Bilanz sämtliche geplante Daten einfließen, dient sie dem Unternehmen auch als
Richtlinie, um die Ziele zu erreichen. Zur Erstellung der Plan-Bilanz werden zunächst die
Daten aus dem Leistungsbudget und dem Finanzplan übergeleitet und die Eröffnungsbi-
lanz zum 01.01. aufgestellt, und danach erfolgt eine Bewertung der einzelnen Bilanzpo-
sitionen, um die Plan-Bilanz zum 31.12. aufzustellen. In der Plan-Bilanz findet sich so-
wohl das Ergebnis des Leistungsbudgets im Eigenkapital als auch der Finanzmittelbedarf
bei den liquiden Mitteln wieder.

Die folgenden Unterabschnitte erörtern die Varianten des Entity-Approachs (WACC-
Verfahren und APV-Verfahren) und des Equity-Approachs (Nettoverfahren) hinsichtlich
der unterschiedlichen Berechnungsparameter im Detail, insbesondere die Berechnung des
Diskontierungsfaktors, jedoch ohne Berücksichtigung des Insolvenzrisikos.

3.2.2 WACC-Verfahren

Anhand des WACC-Verfahrens (Weighted Average Cost of Capital) werden die Free
Cashflows mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz abgezinst. Durch
die Abzinsung der FCF wird ein rein eigenfinanziertes Unternehmen angenommen, da
Fremdkapitalzinsen und das Tax Shield in die Berechnung der FCF nicht einfließen. Die

 14
Diskontierungsverfahren

Kapitalstruktur wird somit nur im Diskontierungszinssatz berücksichtigt.33 Formal dar-
gestellt, wird der Marktwert des Eigenkapitals beim WACC-Verfahren wie folgt berech-
net:34

 ∞
 
 = ∑ − ℎ 
 (1 + ) 
 =1

 mit

 = ∗ + ∗ (1 − ) ∗ 
 
 mit aus dem Capital Asset Pricing Model (CAPM)

 = + ( ( ) − ) ∗ 35
 Risikoloser Zinssatz

 ( ( ) − ) Erwartete Marktrisikoprämie

 Beta-Faktor für das verschuldete Unternehmen

Der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz kann nach Ermittlung der
Rendite der Eigenkapitalgeber aus dem CAPM (wie dargestellt) berechnet werden.
Hinsichtlich der Ermittlung der Fremdkapitalkosten ist zu beachten, dass diese der
marktüblichen Renditeforderung der Fremdkapitalgeber entspricht und nicht den Fremd-
kapitalzinsen. Die Fremdkapitalkosten berechnen sich aus den aktuellen Kreditkonditio-
nen, der Bonität des Schuldners, die aus einem Rating abgeleitet werden kann, und aus
den aktuellen Marktgegebenheiten.36 In der Praxis erfolgt die Berechnung der Fremdka-
pitalkosten durch einen Zuschlag zum risikolosen Zinssatz. Dieser Credit Spread bemisst
sich an der Laufzeit der Kredite und dem Rating des Unternehmens, das aus den öffentlich
zugänglichen Daten der Peer-Group abgeleitet werden kann.37

33
 Vgl. Maier (2017), S. 40f.
34
 Vgl. Maier (2017), S. 42f; Aschauer und Purtscher (2011), S. 224f.
35
 Die einzelnen Parameter der CAPM-Gleichung werden in den folgenden Unterabschnitten näher erläu-
 tert.
36
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 208ff und 224f.
37
 Vgl. Losbichler und Engelbrechtsmüller (2010), S. 187.

 15
Diskontierungsverfahren

Um den Marktwert des Eigenkapitals zu erhalten, wird von den abgezinsten Cashflows
der Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals (Nettoverschuldung bzw. Net Debt) in
Abzug gebracht. Der Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals entspricht dem Barwert
der zukünftigen Zahlungen des aufgenommenen Fremdkapitals. Wurde zur Gänze eine
variable Verzinsung im Kreditvertrag vereinbart, entspricht der Marktwert des Fremdka-
pitals dem Buchwert des Fremdkapitals. Wurde ein (teilweiser) Fixzinssatz vereinbart,
hat eine entsprechende Berücksichtigung im Barwert des Fremdkapitals zu erfolgen.
Wurde bspw. ein fixer Zinssatz vereinbart und liegt zum Stichtag ein niedrigeres Zinsni-
veau vor, ist der Marktwert des Fremdkapitals um die Zinsdifferenz niedriger als der
Buchwert des Fremdkapitals.38 Bei marktkonformer Verzinsung kann gemäß dem Fach-
gutachten KFS/BW 1 der Buchwert des verzinslichen Fremdkapitals herangezogen wer-
den.39 Zur Berechnung des Marktwertes des (Netto-)Fremdkapitals bzw. Net Debt sind
gemäß Aschauer und Purtscher zu den lang- und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten die
langfristigen Personalrückstellungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Un-
ternehmen mit Finanzierungscharakter und weitere Verbindlichkeiten mit Finanzierungs-
charakter hinzuzuzählen sowie die liquiden Mittel und Positionen der Aktiva mit Finan-
zierungscharakter abzuziehen.40 Laut Schwetzler sei jedoch zu überprüfen, ob der Finan-
zierungsaufwand der langfristigen Personalrückstellungen nicht bereits im EBIT berück-
sichtigt wurde. Da der Finanzierungsaufwand der langfristigen Personalrückstellungen in
Österreich im Personalaufwand enthalten ist, fand der Aufwand bereits Berücksichtigung
in den zu diskontierenden Cashflows und ist demnach bei der Ermittlung des Marktwertes
des Fremdkapitals nicht mehr hinzuzurechnen.41 Aschauer und Purtscher sind ebenfalls
der Meinung, dass der Aufwand für Pensionsrückstellungen, soweit dieser inklusive Zins-
aufwand bereits im Personalaufwand erfasst wurde, bei der Ermittlung des (Netto-
)Fremdkapitals außer Acht bleibt, um eine Doppelvermeidung zu verhindern.42 Zur Be-
rechnung des (Netto)-Fremdkapitals werden demzufolge nur verzinsliche Verbindlich-
keiten berücksichtigt, die noch nicht im EBIT enthalten sind. Dies betrifft ausschließlich

38
 Vgl. Pummerer (2015), S. 88ff.
39
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 40.
40
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 213.
41
 Vgl. Schwetzler (2017), S. 122f.
42
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 214.

 16
Diskontierungsverfahren

jene Verbindlichkeiten, bei denen der Finanzierungsaufwand tatsächlich im Finanzergeb-
nis – nach dem EBIT – ausgewiesen ist. Folgend werden die einzelnen Parameter aus der
CAPM-Gleichung eingehender erläutert.

3.2.2.1 Risikoloser Zinssatz 

Da eine risikolose Kapitalmarktanlage in der Realität nicht existiert, wird in der Praxis
die Rendite langfristiger Staatsanleihen als risikoloser Zinssatz herangezogen.43 Dem
Fachgutachten KFS/BW 1 zufolge sei ein laufzeitäquivalenter risikoloser Zinssatz zum
Bewertungsstichtag aus der Zinsstrukturkurve abzuleiten.44 Näher definiert wird die Ab-
leitung des risikolosen Zinssatzes aus der Zinsstrukturkurve in der Empfehlung zum
Fachgutachten KFS/BW 1 E 7. Der Basiszinssatz ist demzufolge aus der Zinsstruktur-
kurve deutscher Bundesanleihen mithilfe der Svensson-Formel abzuleiten. Bei Annahme
einer unendlichen Lebensdauer des Unternehmens erfolgt die Ableitung aus der Spot Rate
30-jähriger Staatsanleihen für den Detailplanungszeitraum und den Continuing Value.
Der mithilfe der Svensson-Methode berechnete risikolose Zinssatz wird monatlich für
Mitglieder auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder veröffentlicht bzw.
werden die einzelnen Parameter der Svensson-Methode auf der Homepage der deutschen
Bundesbank dargestellt.45

3.2.2.2 Erwartete Marktrisikoprämie MRP

Die erwartete Marktrisikoprämie (MRP) stellt die zusätzliche Rendite nach Unterneh-
menssteuern gegenüber dem risikolosen Zinssatz dar, wenn der Investor in eine riskante
Kapitalmarktanlage investiert. Rechnerisch ergibt die MRP sich als Differenz zwischen
der erwarteten Marktrendite ( ) und dem risikolosen Zinssatz (s. Unterabschnitt
3.2.2.1). Die historische MRP berechnet sich aus der Rendite-Differenz des langfristig
geometrischen Mittels riskanter Kapitalmarktanlagen (Aktien) und des langfristig geo-
metrischen Mittels der Rendite einer risikoloseren Veranlagung.46 Bei Berechnung der

43
 Vgl. Schermann und Volcic (2010), S. 331f.
44
 Vgl. KFS/BW 1 (2014), Rz 104.
45
 Vgl. KFS/BW 1 E 7 (2017), Rz 3; Deutsche Bundesbank, URL: https://www.bundesbank.de/Naviga-
 tion/DE/Statistiken/Zeitreihen_Datenbanken/Makrooekonomische_Zeitreihen/its_list_node.html?lis-
 tId=www_skms_it03c, Stand 23.09.2018.
46
 Vgl. Schermann und Volcic (2010), S. 332.

 17
Diskontierungsverfahren

MRP anhand historischer Daten wird davon ausgegangen, dass die zukünftige Entwick-
lung den vergangenen Daten entspricht. Die Meinungen in der Praxis gehen dabei insbe-
sondere dahingehend auseinander, als anstelle einer historisch ermittelten MRP eine im-
plizite MRP bzw. eine Analystenschätzung ermittelt werden soll, da die Ansicht vertreten
wird, dass aufgrund vergangenheitsbezogener Daten nicht auf zukünftige Entwicklungen
geschlossen werden könne.47 Bei der Ermittlung einer impliziten MRP wird die Eigenka-
pitalrendite anhand erwarteter Cashflows und des aktuellen Preises der Kapitalmarktan-
lage ermittelt und der risikolose Zinssatz in Abzug gebracht, um die erwartete MRP zu
erhalten. Dabei erfolgt aufgrund der Verwendung aktueller Daten eine zukunftsorientierte
Ermittlung der MRP. Kritik wird allerdings aufgrund schwer öffentlich zugänglicher und
qualitativ hochwertiger Input-Daten geübt. In Hinblick auf die dargestellten Probleme bei
der Ermittlung der MRP finden sich im Internet öffentlich zur Verfügung gestellte Daten
der MRP, wie beispielsweise von Damodaran respektive wird für den österreichischen
Markt in einer Empfehlung zum Fachgutachten der Kammer der Steuerberater und Wirt-
schaftsprüfer eine Bandbreite für die Ermittlung der erwarteten nominellen Marktrendite
empfohlen.48

3.2.2.3 Beta-Faktor 

Die Marktrisikoprämie in der CAPM-Gleichung wird mit dem Risikofaktor Beta multi-
pliziert. Dieser impliziert die Veränderung der Rendite eines Wertpapiers zur Verände-
rung der Marktrendite. Der Beta-Faktor ist somit eine Maßzahl für das nicht diversifizier-
bare, systematische Risiko der Investition. Diversifikation bedeutet eine Reduzierung des
Risikos durch Investition in verschiedene Finanztitel. Da das Marktportfolio einen Beta-
Faktor von 1 aufweist, bedeutet ein Beta-Faktor unter 1 ein im Vergleich zum Marktport-
folio geringeres Risiko, und bei einem Beta-Faktor größer als 1 ist das Risiko der Inves-
tition in das entsprechende Wertpapier größer als bei einer Investition in das Marktport-
folio. Rein theoretisch weist der risikolose Zinssatz einen Beta-Faktor von 0 auf, da dieser
von der Marktentwicklung losgelöst ist. Formal dargestellt errechnet der Beta-Faktor sich
aus dem Verhältnis der Kovarianz der Rendite eines Unternehmens und der Marktrendite
 ( ; ) sowie der Varianz der Marktrendite ( ):49

47
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 173.
48
 Vgl. Baumüller und Kroner (2014), S. 86f; KFS/BW 1 E 7 (2017), Rz 4f.
49
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 177f; Lasselsberger (2005), S. 72.

 18
Diskontierungsverfahren

 ( ; )
 =
 ( )

Bei der Bewertung börsennotierter Unternehmen kann der Beta-Faktor aus den Renditen
der Aktienkurse des jeweiligen Unternehmens und des Aktienindex berechnet werden
(z. B. WBI).50 Die Ableitung des Beta-Faktors nicht börsennotierter Unternehmen erfolgt
in der Praxis häufig anhand von Schätzungen bzw. ergibt sich aus dem Durchschnitt der
Renditen vergleichbarer Unternehmen, sogenannter Peer-Groups. Da der Beta-Faktor so-
wohl das Geschäftsrisiko einer Branche, das sogenannte Operating-Beta, und das Kapi-
talstrukturrisiko, das sogenannte Financial Beta, beinhaltet, sind im Rahmen der Ermitt-
lung des Beta-Faktors eines nicht börsennotierten Unternehmens beide Faktoren einzu-
beziehen.51

 = + ∗ (1 − ) ∗
 
Da aufgrund des Branchenrisikos, geschätzt aus der Peer-Group, keinerlei Zusammen-
hang mit dem Finanzierungsrisiko des zu bewertenden Unternehmens besteht, wird das
Branchenrisiko um das Finanzierungsrisiko (Financial-Beta) verringert (un-levered Beta-
Faktor, Beta-Faktor für das unverschuldete Unternehmen, ), um das Risiko bei reiner
Eigenfinanzierung zu erhalten. Durch re-levern des Beta-Faktors durch die Anpassung an
den Steuersatz und den erwarteten Verschuldungsgrad des zu bewertenden Unterneh-
mens, ergibt sich der re-levered Beta-Faktor (Beta-Faktor für das verschuldete Unterneh-
men, ), der für die Bewertung des gegebenen Unternehmens verwendet wird.52

3.2.2.4 Exkurs: Debt Beta

Wird das Kapitalstrukturrisiko nicht zur Gänze von Eigenkapital-, sondern auch von
Fremdkapitalgebern getragen, ist das sogenannte Debt Beta in der Berechnung des Beta-
Faktors zu berücksichtigen, da das Risiko der Eigenkapitalgeber sich um diesen Anteil
reduziert. Die Berücksichtigung des Debt Beta ist insbesondere wichtig, wenn die

50
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 177f.
51
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 185ff.
52
 Vgl. Aschauer und Purtscher (2011), S. 185ff.

 19
Sie können auch lesen