Bildungscampus / Stadtquartier Bruck an der Mur - GAT.st
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EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018 Bildungscampus / Stadtquartier Bruck an der Mur Stadtgemeinde Bruck an der Mur & H & H Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz GmbH Graz, 03.08.2020
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Inhaltsverzeichnis 1 TEIL 1 – ALLGEMEINER TEIL .............................................................................................................. 5 1.1 AUSLOBERINNEN / AUFTRAGGEBERINNEN, NUTZER ................................................................. 5 1.1.1 Ausloberinnen / Auftraggeberinnen .................................................................................. 5 1.1.2 Projektentwicklung und Umsetzung .................................................................................. 5 1.1.3 Nutzer............................................................................................................................... 5 1.2 WETTBEWERBSBETREUUNG (VERFAHRENSORGANISATOR) UND VORPRÜFUNG / BERATER...... 5 1.2.1 Wettbewerbsbüro / Verfahrensorganisator ...................................................................... 5 1.2.2 Vorprüfung Kosten, ........................................................................................................... 5 1.2.3 Rechtliche Beratung .......................................................................................................... 5 1.3 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES ................................................................. 6 1.4 VERFAHRENSART, VERGABEKONTROLLBEHÖRDE ...................................................................... 6 1.5 TERMINE UND WETTBEWERBSABLAUF ..................................................................................... 6 1.5.1 Übersicht .......................................................................................................................... 6 1.5.2 Konstituierende Sitzung .................................................................................................... 7 1.5.3 Wettbewerbsabwicklung mittels e-Vergabeplattform ....................................................... 7 1.5.4 Registrierung und Auslobungsunterlagen .......................................................................... 7 1.5.5 Kolloquium ....................................................................................................................... 7 1.5.6 Fragebeantwortung .......................................................................................................... 8 1.5.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten .................................................................................... 8 1.5.8 Vorprüfungen ................................................................................................................... 9 1.5.9 Sitzungen des Preisgerichts ............................................................................................. 10 1.5.10 Unterbrechung und Fortsetzung des Preisgerichts .......................................................... 10 1.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses .................................................................... 11 1.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ............................................................................ 11 1.5.13 Veröffentlichung ............................................................................................................. 11 1.6 WETTBEWERBSSPRACHE ........................................................................................................ 12 1.7 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS ............................................................................. 12 1.7.1 Preisgericht..................................................................................................................... 12 1.7.2 Aufgaben des Preisgerichts ............................................................................................. 12 1.7.3 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) ...................................................... 13 1.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, RECHNUNGSLEGUNG........................................................... 14 1.9 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG ................................................................................ 14 1.9.1 Absichtserklärung der Ausloberinnen.............................................................................. 14 1.9.2 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall....................................... 16 1.9.3 Allgemein........................................................................................................................ 16 1.10 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN .......................................................................... 16 1.10.1 Rechtsgrundlagen ........................................................................................................... 16 1.10.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung ....................... 17 1.10.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen............................. 17 1.10.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TN zur zusätzl. Abgabe ............................. 17 1.11 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG / EIGNUNG ......................... 17 1.11.1 Allgemeines zur Eignung und Nachweisen....................................................................... 17 1.11.2 Befugnis.......................................................................................................................... 17 1.11.3 Berufliche Zuverlässigkeit................................................................................................ 18 1.11.4 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ........................................................... 19 1.11.5 Technische Leistungsfähigkeit ......................................................................................... 20 1.11.6 TeilnehmerInnengemeinschaften.................................................................................... 21 1.11.7 Mehrfachteilnahme, Varianten ....................................................................................... 21 Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 2
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur 1.11.8 MitarbeiterInnen ............................................................................................................ 21 1.11.9 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen ............................................... 21 1.12 EIGENTUMSRECHTE................................................................................................................ 22 1.13 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG .................................................................. 23 1.13.1 Kennzeichnung ............................................................................................................... 23 1.13.2 VerfasserInnenbrief ........................................................................................................ 23 1.14 SONSTIGE BESTIMMUNGEN.................................................................................................... 24 1.14.1 Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen ............................................................... 24 1.14.2 Richtigkeit der Angaben .................................................................................................. 25 1.14.3 Prüf- und Warnpflicht des/der TeilnehmerIn ................................................................... 25 1.14.4 Widersprüche, Unklarheiten, Vorbehalte, Anfragen ........................................................ 25 1.14.5 Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ....................................................................... 26 1.14.6 Aufklärung seitens des/r TeilnehmerIn............................................................................ 26 1.14.7 Datenschutz .................................................................................................................... 26 1.14.8 Beschränkung der Haftung / Schadenersatz / Bewerber- und Bieterabsprachen ............. 27 1.14.9 Widerrufsvorbehalt......................................................................................................... 27 2 TEIL 2 – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG................................................................... ….. 29 2.1 AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................................. 29 2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN.......................................................................................................... 31 2.1.1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................................. 31 2.1.2 Wettbewerbsgebiet ........................................................................................................ 31 2.1.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen ................................................. 32 2.1.4 Erschließung/Verkehr ..................................................................................................... 37 2.1.5 Öffentlicher Verkehr und Fuß- und Radwege .................................................................. 37 2.1.6 Grünraum ....................................................................................................................... 38 2.1.7 Technische Rahmenbedingungen.................................................................................... 38 2.1.8 Ortsbild........................................................................................................................... 39 2.3 AUFGABENSTELLUNG IM DETAIL .................................................................................................. 43 2.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM .......................................................................................... 45 2.5 ALLGEMEINE VORGABEN .............................................................................................................. 46 2.5.1 Barrierefreiheit ............................................................................................................... 46 2.5.2 Wirtschaftlichkeit/ökonomischer Flächenbedarf ............................................................. 46 2.5.3 Bauwerkskosten + Kosten Außenanlagen nach ÖNORM B1801-1 (Preisbasis: Q1/2020) .. 46 2.5.4 Grobterminplan .............................................................................................................. 46 2.6 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ...................................................... 47 2.6.1 Städtebauliche Konzeption/Strukturplan - im M 1:2.000 ................................................. 47 2.6.2 Eingenordetes städtebauliches Gestaltungskonzept - im Maßstab 1:500. ........................ 47 2.6.3 Alle Grundrisse - im Maßstab 1:200 (eingenordet, BA1 + BA2) ........................................ 47 2.6.4 Mind. 1 Längs- und 1 Querschnitt - im Maßstab 1:200 (BA1 + BA2) ................................. 47 2.6.5 Alle Haupt-Ansichten - im Maßstab 1:200 (BA1 + BA2) .................................................... 47 2.6.6 Ein Fassadenschnitt - M 1:10 ........................................................................................... 47 2.6.7 Kurzer Erläuterungsbericht ............................................................................................. 47 2.6.8 Erläuternde räumliche Skizzen/Handzeichnungen o.ä. .................................................... 47 2.6.9 Formblatt statistischer Nachweis Flächen Raum- und Funktionsprogramm (*.xls + .pdf) . 48 2.6.10 Nachvollziehbare Berechnung für die Ermittlung der Kennzahlen.................................... 48 2.6.11 Einsatzmodell (Darstellung des Gebäudes im Endausbau) ............................................... 48 2.6.12 VerfasserInnenbrief (siehe Teil 1 – Allgemeiner Teil, Punkt 1.13.2) .................................. 48 2.6.13 Formblatt Kosten und Flächen (.xls + .pdf) ...................................................................... 48 2.6.14 3d-Modell ....................................................................................................................... 48 2.6.15 Abzugebende Unterlagen der zusätzlichen Abgabe ......................................................... 49 Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 3
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur 2.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN ....................................................................................................... 50 3 TEIL 3 - BEILAGEN ........................................................................................................................... 51 3.1 ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN ............................................................................ 51 Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 4
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur TEIL 1 – ALLGEMEINER TEIL 1.1 AUSLOBERINNEN / AUFTRAGGEBERINNEN, NUTZER 1.1.1 Ausloberinnen / Auftraggeberinnen Stadtgemeinde Bruck an der Mur Koloman-Wallisch-Platz 1, 8600 Bruck an der Mur & H & H Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz GmbH Untergroßau 185, 8261 Sinabelkirchen 1.1.2 Projektentwicklung und Umsetzung H & H Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz GmbH Untergroßau 185, 8261 Sinabelkirchen 1.1.3 Nutzer Stadtgemeinde Bruck an der Mur Koloman-Wallisch-Platz 1, 8600 Bruck an der Mur 1.2 WETTBEWERBSBETREUUNG (VERFAHRENSORGANISATOR) UND VORPRÜFUNG / BERATER 1.2.1 Wettbewerbsbüro / Verfahrensorganisator (Verfahrensbetreuung + Vorprüfung allgemein) Kampus Raumplanungs- und Stadtentwicklungs GmbH Joanneumring 3/2, 8010 Graz, Austria E-Mail: wettbewerbe@kampus.at T: +43 316 818085 1.2.2 Vorprüfung Kosten, RIAL-Planungsstudio BM Ing. DI(FH) Riegler & Partner KG Hofkirchen bei Hartberg 150 8224 Kaindorf 1.2.3 Rechtliche Beratung Neger/Ulm Rechtsanwälte GmbH Dr. Thomas Neger Parkstraße 1 8010 Graz Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 5
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur 1.3 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Wettbewerbes ist die Realisierung des Bildungscampus/Stadtquartiers Bruck an der Mur mit Handelsflächen im EG in der Innenstadt der Stadtgemeinde Bruck an der Mur auf Grundstück-Nr. 49 (EZ 9) - sowie den Grundstücken-Nr. 146 und .55 (beide EZ 1899) -, alle KG 60004 Bruck an der Mur. Der Wettbewerbsgegenstand ergibt sich im Detail aus Teil 2 – Besonderer Teil. 1.4 VERFAHRENSART, VERGABEKONTROLLBEHÖRDE Der Wettbewerb wird als EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich mit anschließendem Verhandlungsverfahren gem. § 32 Abs. 3 und 6 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) i.d.g.F. durchgeführt. In der Preisgerichtssitzung werden unter den eingereichten Wettbewerbsarbeiten die acht bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Die Preisgerichtssitzung wird sodann unterbrochen, die VerfasserInnen der ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden lt. Punkt 1.10.4 verständigt und aufgefordert, eine zusätzliche Abgabe in Form eines Renderings lt. Punkt 2.6.15 einzureichen. Aus diesen Einreichungen werden im Zuge der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung die PreisträgerInnen ermittelt. Zuständige Behörde für die Kontrolle dieses Wettbewerbs ist das Landesverwaltungsgericht Steiermark, Salzamtsgasse 3, 8010 Graz. 1.5 TERMINE UND WETTBEWERBSABLAUF 1.5.1 Übersicht Konstituierende Sitzung des Preisgerichts 20.07.2020, 12:30Uhr Ort: Seminarraum Rathaus Bruck an der Mur (DG) Absendung EU-weite Bekanntmachung 23.07.2020 Download der Unterlagen ab 30.07.2020 Vorbesprechung des Preisgerichts 20.08.2020, 10:00Uhr Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur Kolloquium 20.08.2020, 14:00Uhr Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur Frist Fragestellung 18.08.2020 Bereitstellung Protokoll des Kolloquiums + 27.08.2020 Fragenbeantwortung Einreichung der Verfasserbriefe (über e- 08.10.2020 Vergabeplattform) Abgabe Pläne bis 08.10.2020, 16:00 Uhr Abgabe Modell bis 22.10.2020, 16:00 Uhr Allgemeine Vorprüfung KW 41 – KW 44 Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 6
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Preisgericht Teil1 02. + 03.11.2020, 10:00 Uhr Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur Benachrichtigung der TeilnehmerInnen d. zusätzlichen KW 45 Abgabe Abgabe der zusätzlichen Abgabe 26.11.2020 Vorprüfung der Kosten KW 45 - KW 48 Fortsetzung Preisgericht 30.11.2020, 10:00 Uhr Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur 1.5.2 Konstituierende Sitzung Die konstituierende Sitzung hat am 20.07.2020 stattgefunden – das Preisgericht wählte aus seiner Mitte: Archin. DIin Alexa ZAHN zur Vorsitzenden Arch. DI Werner NUSSMÜLLER zum stellvertretenden Vorsitzenden Rupert VÖGL zum Schriftführer Arch. DI Günter REISSNER zum stellvertretenden Schriftführer 1.5.3 Wettbewerbsabwicklung mittels e-Vergabeplattform Gemäß den Vorgaben des BVergG 2018 wird der Wettbewerb elektronisch mittels einer e- Vergabeplattform (ANKÖ) abgewickelt. Sämtliche Kommunikation zwischen den Ausloberinnen / dem Verfahrensorganisator und den WettbewerbsteilnehmerInnen wird grundsätzlich elektronisch über das e-Vergabeportal erfolgen. Dies beinhaltet jedenfalls: Bekanntmachung Bereitstellung der Auslobungsunterlagen Protokoll des Kolloquiums +Fragenbeantwortung Fragebeantwortung Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (Verfasserbrief) Bekanntmachung des Wettbewerbsergebnisses Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die bei der Registrierung bekannt gegebenen Kontaktdaten. Durch die Abwicklung mittels e-Vergabeplattform wird in jeder Wettbewerbsphase die Anonymität der WettbewerbsteilnehmerInnen gewährleistet. Die Verschlüsselung erfolgt bei der Registrierung. 1.5.4 Registrierung und Auslobungsunterlagen Eine kostenlose Registrierung bei ANKÖ (https://vergabeportal.at) ist erforderlich. Nach erfolgter Registrierung können die Unterlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden. 1.5.5 Kolloquium Zu dem unter Punkt 1.5.1 angegebenen Termin findet ein Kolloquium mit den TeilnehmerInnen sowie den VertreterInnen des Preisgerichts statt. Anlässlich des Kolloquiums können von den WettbewerbsteilnehmerInnen Fragen gestellt werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird. Das Protokoll des Kolloquiums + Fragenbeantwortung wird allen Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 7
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur WettbewerbsteilnehmerInnen über das e-Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung über die Kenntnis des Protokolls liegt im Bereich der WettbewerbsteilnehmerInnen. Die Teilnahme am Kolloquium wird jedem/jeder WettbewerbsteilnehmerIn ausdrücklich empfohlen. Den PreisrichterInnen und BeraterInnen wird das Protokoll per Mail übermittelt. 1.5.6 Fragebeantwortung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind ausschließlich über das e-Vergabeportal bis zu dem unter 1.5.1 genannten Zeitpunkt zu stellen bzw. hochzuladen. Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für das zeitgerechte Einlangen der Fragen sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Alle pünktlich eingelangten Fragen werden über das e-Vergabeportal beantwortet und sind nur in dieser Form verbindlich. Die Verantwortung über die Kenntnis der Fragebeantwortung liegt im Bereich der WettbewerbsteilnehmerInnen. 1.5.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Verfasserbrief: ist ausschließlich elektronisch (im PDF-Format) über das Vergabeportal abzugeben. Der Verfasserbrief muss spätestens zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. 2. alle weiteren Unterlagen der Wettbewerbsarbeit (ausgenommen Verfasserbrief), die seitens des/der WettbewerbsteilnehmerIn gemäß Punkt 2.6 der Ausschreibung einzureichen sind, sind physisch, mit der Post, mit einem Paket- oder Botendienst bei der Verfahrensorganisation (Büro Kampus, Joanneumring 3/2, 8010 Graz, Büroöffnungszeiten:Mo – Do 08:30-16:00Uhr, Fr: 08:30 – 13:00Uhr) zu den unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabeterminen abzugeben. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens bis zu den unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabeterminen bei der Verfahrensorganisation eingelangt sein. Die Wettbewerbsarbeit setzt sich aus allen in Punkt 2.6 genannten Teilstücken zusammen (siehe dazu im Detail auch Teil 2 – Besonderer Teil, Punkt 2.6). Diese Bestandteile sind verpflichtend gemäß den Bestimmungen dieses Punktes von sämtlichen WettbewerbsteilnehmerInnen einzureichen. Zusätzlich zu diesen Bestandteilen eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt und daher auch nicht zur Bewertung durch das Preisgericht herangezogen. Folgendes ist bei der elektronischen Abgabe zu berücksichtigen: - Für das Hochladen der Verfasserbriefe ist eine elektronische Signatur (www.handy- signatur.at) notwendig. Eine rechtszeitige Aktivierung der elektronischen Signatur ist (spätestens 2 Wochen vor Wettbewerbsabgabe) erforderlich - Nicht Österreichische TeilnehmerInnen: Wettbewerbsarbeiten können nur mit einer österreichischen Signatur signiert werden. Ein österreichischer Mobilfunkvertrag muss dafür vorhanden sein. Alternativ besteht die Möglichkeit, das kostenpflichtige Service der Firma ANKÖ zur Signierung des Wettbewerbsbeitrags in Anspruch zu nehmen. Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 8
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Hierfür muss rechtzeitig mit der Firma ANKÖ Kontakt aufgenommen werden (support@ankoe.at) - Es wird auf das Merkblatt qualifizierte elektronische Signatur verwiesen: https://www.ankoe.at/fileadmin/images/Formulare/fuer_Auftraggeber/Handbuch/M erkblatt_zur_Elektronischen_Signatur.pdf - Eine rechtsgültige elektronische Signatur bedeutet, dass jene Person bzw. Personen, welche den/die WettbewerbsteilnehmerIn bzw. das unterfertigende Unternehmen rechtsgeschäftlich wirksam vertreten können, das Abgabekonvolut in vertretungsbefugter Anzahl elektronisch signiert bzw. signieren. Sofern Personen unterfertigen, deren Vertretungsbefugnis nicht aus dem Firmenbuch (bzw. dem entsprechenden öffentlich zugänglichen Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates) ersichtlich ist, hat der/die WettbewerbsteilnehmerIn die Rechtsgültigkeit der elektronischen Signatur durch Beilage einer entsprechenden Vollmacht für den Unterfertigenden nachzuweisen (Beilage 05.a Verfasserbrief). - Das rechtzeitige Hochladen wird dringend empfohlen (Berücksichtigung der Dauer des Hochladens) - Möglichst kleine Dateiengröße, um die Dauer des Hochladens zu verringern - Nach erfolgter Abgabe können eine Abgabebestätigung und ein Abgabeprotokoll heruntergeladen werden - Die Verantwortung des rechtzeitigen Einlangens trägt der/die WettbewerbsteilnehmerIn Eine fehlende rechtsgültige elektronische Signatur wird als nicht geleistete Unterschrift gewertet und führt zum Ausscheiden der Wettbewerbsarbeit in analoger Anwendung von § 141 Abs. 1 Z 7 BVergG. Die Modelle müssen bis spätestens zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin, 16:00 Uhr, im Büro der Verfahrensbetreuung einlangen. Die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (ausgenommen Verfasserbrief) und der Modelle ist im Büro der Verfahrensbetreuung unter Wahrung der Anonymität mit der Aufschrift WB Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur möglich. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen ebenfalls spätestens bis zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin, 16:00 Uhr, bei der Verfahrensorganisation eingelangt sein. Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen liegt beim/bei der TeilnehmerIn. Verspätet eingelangte Wettbewerbsarbeiten können nicht berücksichtigt werden. Zum Nachweis der Übergabe werden Übernahmebestätigungen mit der jeweiligen Projektkennzahl ausgestellt. 1.5.8 Vorprüfungen Für die Tätigkeit der allgemeinen Vorprüfung wird der Zeitraum von KW 41 – KW 44 in Aussicht gestellt. Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 9
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur In der allgemeinen Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten wird die Einhaltung der geforderten Bedingungen und Vorgaben geprüft. Kriterien sind insbesondere: Einhaltung der fristgerechten Abgabe Einhaltung der Auslobungsbedingungen Wahrung der Anonymität Überprüfung der Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Unterlagen Einhaltung der Vorgaben aus dem Raum- und Funktionsprogramm (Beilage 05.b) Barrierefreie Ausführung Einhaltung städtebaulicher, bebauungs- und baurechtlicher sowie der verkehrsplanerischen Vorgaben Rechnerische Überprüfung der Flächenermittlung Für die Tätigkeit der Vorprüfung der zusätzlichen Abgabe wird der Zeitraum von KW 45 - KW 49 in Aussicht gestellt. Im Zuge der zusätzlichen Abgabe werden die Wettbewerbsbeiträge insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien (vor)geprüft: Kosten Kubaturermittlung Bei den Vorprüfungen werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem Vorprüfbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht. 1.5.9 Sitzungen des Preisgerichts Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Punkt 1.5.1 genannten Terminen statt. Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts wurde die Vorgehensweise festgelegt, wobei sich diese prinzipiell nach § 3 (mit Ausnahme des Abs. 7 lit b) sowie § 8 (Geschäftsordnung) des Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010 orientiert, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist (siehe vor allem die Bestimmungen lt. Pkt. 1.10.1). Nach Abschluss der Vorprüfung werden die Wettbewerbsarbeiten inkl. Einsatzmodelle (in anonymer Form) dem Preisgericht zur Beurteilung vorgelegt. Wettbewerbsarbeiten, die die Wettbewerbsaufgabe verfehlen, unvollständig sind, nicht in entsprechender Form eingereicht wurden oder sonstige zwingende Wettbewerbsbestimmungen verletzen, werden jedenfalls vorgeprüft und dem Preisgericht mit den Anmerkungen der Punkte der Nichteinhaltungen zur Beurteilung vorgelegt. Über das Ausscheiden entscheidet das Preisgericht mit einfacher Mehrheit. In der Preisgerichtssitzung Teil 1 werden aus allen nicht ausgeschiedenen Beiträgen acht bestgeeignete Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. In dieser Stufe werden keine NachrückerInnen bestimmt. 1.5.10 Unterbrechung und Fortsetzung des Preisgerichts Im ersten Teil der Preisgerichtssitzung werden die besten acht Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Anschließend wird die Preisgerichtssitzung unterbrochen. Die Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 10
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Wettbewerbsbeiträge bleiben anonym, die VerfasserInnen der ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden lt. Punkt 1.10.4 verständigt und aufgefordert, eine zusätzliche Abgabe lt. Punkt 2.6.15 einzureichen. Im Anschluss werden die Beiträge hinsichtlich der unter Punkt 1.5.8 definierten Kriterien vertieft (vor)überprüft. Nach Abschluss dieser Vorprüfung wird die Preisgerichtssitzung zum 2. Termin lt. Pkt 1.5.1 fortgeführt. In der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung erfolgt die abschließende Vergabe der Preise sowie der Anerkennungen lt. Punkt 1.8 auf Basis der Beurteilungskriterien. Anschließend wird zunächst nur der/die VerfasserIn der erstgereihten Wettbewerbsarbeit von der/den AusloberinNen im anschließenden Verhandlungsverfahren zur Legung von ein oder mehreren Angeboten eingeladen. Details zum Verhandlungsverfahren ergeben sich aus den Angebotsbestimmungen, welche ausschließlich dem/der/den zur Abgabe eines Angebotes eingeladenen TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden. 1.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Ergebnis des Wettbewerbes wird gemäß den Bestimmungen des BVergG 2018 mit einem Verständigungsschreiben an alle betroffenen WettbewerbsteilnehmerInnen über das e- Vergabeportal sowie an die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten versandt. 1.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist zeitnah (der genaue Termin wird noch bekannt gegeben) vorgesehen. Alle eingereichten, nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichts mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der VerfasserInnen sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Der Ort und der genaue Zeitpunkt dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle WettbewerbsteilnehmerInnen, die PreisrichterInnen, die ErsatzpreisrichterInnen und die zuständige Länderkammer der ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten werden informiert. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) wird in dieser Ausstellung aufgelegt. 1.5.13 Veröffentlichung Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Beiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB) inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“ Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente Weiters erklären sich die WB-TeilnehmerInnen damit einverstanden, dass die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen, die Namen der TeilnehmerInnen und die Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 11
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur JurorInnen sowie die Stellungnahme der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die WB-TeilnehmerInnen im Internet-Wettbewerbeportal der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen veröffentlicht werden. 1.6 WETTBEWERBSSPRACHE Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. Sämtliche Begriffe und auch die daraus resultierenden Aufgabenstellungen (etwa Erwirkungen von Genehmigungen) basieren auf der in Österreich gebräuchlichen Bedeutung. 1.7 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS 1.7.1 Preisgericht HauptpreisrichterInnen ErsatzpreisrichterInnen H&H Rupert VÖGL DI (FH) Robert VORRABER Christoph HAUSMANN Martina HAUSMANN Arch. DI Werner NUSSMÜLLER (F) Arch. DI Stefan NUSSMÜLLER (F) Stadtgemeinde Bruck an der Mur BM Peter KOCH, MSc SR Mag. Kerstin KOCH-PERNITSCH VizeBMin. Susanne KALTENEGGER GR Dr. Harald RECHBERGER Externe Fachpreisrichter/Nominierung Kammer der Architekten Arch. DI Heinz PLÖDERL (F) Arch. DI Gernot HERTL (F) Archin. DIin Alexa ZAHN (F) Archin. DIin Evelyn RUDNICKI (F) Ortsbild Arch. DI Günter REISSNER (F) Archin. DIin Andrea RÖTHL (F) Der/Die ErsatzpreisrichterIn der Ziviltechnikerkammer wird für die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung und am Kolloquium, auch bei Anwesenheit des Hauptpreisrichters, entsprechend honoriert. Die Teilnahme an der Preisgerichtssitzung ist, bei Anwesenheit des Hauptpreisrichters, möglich, jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung. 1.7.2 Aufgaben des Preisgerichts (1) Die Aufgabe der PreisrichterInnen besteht in der Teilnahme an der konstituierenden Preisgerichtssitzung, am Kolloquium, Mitwirkung an der Fragenbeantwortung sowie der Begutachtung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten nach den im Punkt 2.7 festgelegten Kriterien. Zudem ist das Preisgericht verpflichtet, eine Reihung bzw. die Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 12
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen (siehe Punkt 1.8). Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. (2) Das Preisgericht kann den Ausloberinnen Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens geben. (3) Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber den Auftraggeberinnen und den WettbewerbsteilnehmerInnen im Wettbewerbsverfahren. (4) Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen von WettbewerbsteilnehmerInnen und aus sonstigen Gründen befangene Personen dürfen an Sitzungen des Preisgerichtes nicht teilnehmen. 1.7.3 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) Als BeraterInnen werden beigezogen: Mag. Werner REINPRECHT (Stadtgemeinde Bruck/Mur - Fachbereichsleiter Kultur, Jugend, Bildung) Mag. Heinz PAULMICHL (Bildungsdirektion Steiermark) DI Dr. Robert PICHLER (Stadtgemeinde Bruck/Mur – Fachbereichsleiter Planung & Bau) DI Georg DEUTSCHMANN (Stadtgemeinde Bruck/Mur – Fachbereich Planung & Bau/ Baurecht) Eva SCHMIDINGER (BMin. Pernegg) ein Vertreter der FPÖ ein Vertreter der Grünen ein Vertreter der KPÖ ein Vertreter der Neos STATIK: VertreterIn Höhenberger-Engineering ZT GmbH, Oberwart VERKEHRSPLANUNG: VertreterIn des Büros ZIS+P Verkehrsplanung Weitere BeraterInnen des Preisgerichtes (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch hinzugezogen werden. Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 13
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur 1.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, RECHNUNGSLEGUNG Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entsprechend § 9 des Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010 insgesamt eine Summe (Preisgelder) von € 110.000,-- (exkl. 20% Ust.) vorgesehen. 1. Preis: € 31.000,-- 2. Preis: € 25.000,-- 3. Preis: € 20.000,-- 3 Anerkennungspreise zu je: € 8.000,-- 2 Anerkennungspreise zu je: € 5.000,-- Darüber hinausgehende Preisgelder und/oder sonstige Vergütungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgen nicht. Die Vergütung erfolgt nach Rechnungslegung an die Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur innerhalb von 30 Tagen. Die Rechnung hat folgende Rechnungsadresse aufzuweisen: Stadtgemeinde Bruck an der Mur Fachbereich Planung & Bau Koloman-Wallisch-Platz 1 8600 Bruck an der Mur Auf jeder Rechnung sind die Bankverbindung, IBAN, BIC und UID-Nummer der/des TeilnehmerIn sowie die UID-Nummer der Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur (ATU69180218) anzugeben. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an die Stadtgemeinde zu übermitteln. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die VerfasserIn einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Wettbewerbsarbeiten nach. 1.9 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG 1.9.1 Absichtserklärung der Ausloberinnen Die Ausloberinnen beabsichtigen, im Anschluss an den Wettbewerb unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts ein Verhandlungsverfahren gemäß §37 Abs1 Z7 BVergG zur Beschaffung von Planerleistungen und sonstigen Leistungen durchzuführen. Dieses Verhandlungsverfahren wird entweder von beiden Ausloberinnen gemeinsam oder auch nur von einer der Ausloberinnen geführt. Unabhängig davon, ob das Verhandlungsverfahren von beiden Ausloberinnen gemeinsam oder auch nur von einer der Ausloberinnen geführt wird, Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 14
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur kann der Leistungsvertrag entweder mit beiden Ausloberinnen gemeinsam als Auftraggeberinnen oder auch nur von einer der Ausloberinnen als Auftraggeberin abgeschlossen werden. Hierfür werden der oder die GewinnerInnen des Wettbewerbs (BieterIn) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Ausloberinnen/die Ausloberin wird mit dem/der/den BieterInnen zumindest ein Verhandlungsgespräch führen, behält sich aber vor, mehrere Verhandlungsrunden zu führen und auch mehrere (Zwischen-) Angebote abzuverlangen. Alle weiteren Informationen zum angeschlossenen Verhandlungsverfahren und zum abzuschließenden Leistungsvertrag werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens bekannt gegeben. Gegenstand des Leistungsvertrags ist die Erbringung von Planerleistungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur. Die Flächen werden für Schulbildungsinfrastruktur, Handelsgeschäfte, Stellplatzflächen, etc. benötigt. Die Ausloberinnen/Ausloberin beabsichtigen/beabsichtigt dabei, den/die BieterIn zumindest mit den tradierten Planungsabschnitten Vorplanung (Vorentwurf), Entwurfsplanung und Einreichplanung (Genehmigungsplanung), den Leitdetails und der baukünstlerischen Oberleitung zu noch zu vereinbarenden Bedingungen zu betrauen. Weiters beabsichtigen/beabsichtigt die Ausloberinnen/Ausloberin den/die BieterIn gegebenenfalls auch mit der gesamten Ausführungsplanung des Bauvorhabens und allfälligen weiteren Leistungen jeweils im Sinne von Optionen, welche die Ausloberinnen/Ausloberin aufgreifen können zu noch zu vereinbarenden Bedingungen zu betrauen. Eine weitere Beauftragung im Sinne der Qualitätssicherung ist möglich. Thema der Verhandlungen mit dem/der GewinnerIn werden insbesondere das Projekt, der Projektumfang, die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums (ggf. die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams inkl. FachplanerInnen), die geplante Projektabwicklung und Zeitablauf sowie das Honorar sein. Die AuftraggeberinNen behält/behalten sich weiters das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu verlangen. Die AuftraggeberinNen kann/können weitere Änderungen im Zuge der Bearbeitung nach der Auftragserteilung verlangen. Dabei sind jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale zu erhalten. Für den Fall, dass die Verhandlung mit dem/der erstplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden kann, ist eine entsprechende Verhandlung mit dem/der zweitplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn aufzunehmen. Für den Fall, dass auch die Verhandlung mit dem/der zweitplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden kann, ist eine entsprechende Verhandlung mit dem/der drittplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn aufzunehmen. Ist keine ausreichende technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des/der siegreichen BieterIn im Verhandlungsverfahren belegbar, muss zur Abdeckung der technischen Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 15
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Leistungsfähigkeit eine Arbeitsgemeinschaft mit einem technisch leistungsfähigen Büro in Absprache mit den Ausloberinnen/der Ausloberin gebildet werden. In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch auf Beauftragung. Im Falle einer Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb wird die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld nicht in Abzug gebracht. Allfällige Änderungen des Projekts im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichtes im geringfügigen Ausmaß sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Gravierende Änderungen des Projektes sind gesondert zu vergüten. 1.9.2 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall Der/die Wettbewerbsteilnehmende versichert: dass er/sie gemäß den Verfahrensbedingungen planungs- und berufsausübungsberechtigt ist dass er/sie für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach- und termingerechten Durchführung in der Lage ist dass er/sie ausreichend berufshaftpflichtversichert ist. (z.B. ZT- Großschadenshaftpflichtversicherung, Versicherungssumme mindestens EUR 750.000,-- pauschal) 1.9.3 Allgemein Die TeilnehmerInnen verpflichten sich bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens keine Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinausgehen, geltend zu machen. 1.10 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN 1.10.1 Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen des gegenständlichen Wettbewerbes sind in nachstehender Reihenfolge: 1. das Protokoll des Kolloquiums + Fragenbeantwortung, 2. die gegenständlichen Auslobungsunterlagen samt Beilagen und Anhängen, 3. allfällige sonstige von den Ausloberinnen vorgegebene Unterlagen einschließlich Ausfüllmuster der elektronischen Vergabeplattform, 4. subsidiär das Bundesvergabegesetz 2018 i.d.g.F., insbesondere die einschlägigen Bestimmungen über Realisierungswettbewerbe (§§ 163 ff leg cit), 5. subsidiär die Wettbewerbsordnung Architektur WOA 2010 (Teil B des Wettbewerbsstandard Architektur 2010) Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge. Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 16
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur 1.10.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Projektes nimmt jeder/jede WettbewerbsteilnehmerIn sämtliche in der Auslobung enthaltenen Bedingungen an. Er/sie ist bis zur endgültigen Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig ist. 1.10.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen Die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen und auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 überprüft und freigegeben sowie mit dem Schreiben vom 03.08.2020 ihre Kooperation mit den Ausloberinnen bekundet und ihre PreisrichterInnen nominiert (siehe Beilage 03a Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten). 1.10.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TeilnehmerInnen zur zusätzlichen Abgabe Das Verfahren verläuft für das Preisgericht während der gesamten Verfahrensdauer anonym. Die VerfasserInnen der bei der Preisgerichtssitzung ausgewählten Projekte werden durch einen Notar (Notariat Dr. Zankl, Kaiserfeldgasse 27, A-8010 Graz) verständigt. 1.11 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG / EIGNUNG 1.11.1 Allgemeines zur Eignung und Nachweisen TeilnehmerInnen müssen (während der gesamten Laufzeit des Verfahrens und dem Zeitraum der Leistungserbringung) zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen geeignet sein. Die Ausloberinnen behalten sich vor, das Vorliegen sowie das Fortbestehen der Eignung der TeilnehmerInnen, der SubunternehmerInnen bzw. sonstiger Dritter und/oder verbundener Unternehmen im Verfahrensverlauf – insbesondere in Hinblick auf allfällige Änderungen des Leistungsgegenstandes – durch Einforderung von weiteren Nachweisen zu überprüfen. Die Eignung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der einzureichenden Unterlagen (Vorlage der Wettbewerbsarbeiten) vorliegen. Die Erfüllung der Eignungskriterien ist bei der Abgabe der WB-Arbeiten mittels Eigenerklärung (Teil des Verfasserbriefes) zu bestätigen. Sollte die eingereichte WB-Arbeit zur zusätzlichen Abgabe aufgefordert werden, sind die Eignungskriterien innerhalb von 14 Tagen ab Benachrichtigung durch den Notar durch nachstehend angeführte Nachweise zu belegen. 1.11.2 Befugnis Teilnahmeberechtigt am Vergabeverfahren sind: Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT- Gesellschaften mit entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz i.d.g.F. Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 17
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen ArchitektIn oder eines/r freiberuflichen IngenieurkonsulentIn auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, befugt ausüben. Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen. Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an den/die DienstleistungsempfängerIn gemäß § 32 ZTG hingewiesen. Der Nachweis der Befugnis (§81 BVergG 2018, Bestätigung der Befugnis durch die ZT- Kammer oder ANKÖ Führungszertifikat) ist in deutscher Sprache vorzulegen und darf nicht älter als 6 Monate sein. Im Falle einer ruhenden Befugnis verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn, spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Verhandlungen eine schriftliche Bestätigung über die Aufrechtstellung der Befugnis zu erbringen. 1.11.3 Berufliche Zuverlässigkeit Der/die TeilnehmerIn (bei Teilnehmergemeinschaften: jedes Mitglied) sowie jedeR notwendige SubunternehmerIn muss nachweisen, dass er/sie zuverlässig im Sinne des § 82 BVergG 2018 ist bzw. gegen ihn/sie keine Ausschlussgründe gemäß § 78 Abs. 1 BVergG 2018 vorliegen. Zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen (nicht älter als 6 Monate): Aktueller Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister (Firmenbuchsauszug) und aus dem Strafregister (Strafregisterauszug) oder gleichwertige Bescheinigungen einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des/der UnternehmerIn (jeweils maximal sechs Monate alt), aus dem/der hervorgeht, dass keine rechtskräftige Verurteilung gegen den/die UnternehmerIn (einschließlich Verurteilungen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) oder – sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen auch nur einzelne in deren Geschäftsführung tätige physische Personen vorliegt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung oder Organisation, Terroristische Vereinigung, Terroristische Straftaten oder Terrorismusfinanzierung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Bestechung, Vorteilszuwendung oder verbotene Intervention Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 18
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch, Geldwäscherei, Sklaverei, Menschenhandel bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der/die UnternehmerIn ihren/ seinen Sitz hat über das Vermögen des/der UnternehmerIn kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde (z.B. Auszug aus Insolvenzdatei) der/die UnternehmerIn sich nicht in Liquidation befindet oder seine/ihre gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen oder nicht eingestellt hat auch sonst gegen den/die UnternehmerIn oder – sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt. Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal sechs Monate alt) und letztgültige Rückstandsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde (alternativ Buchungsmitteilung/Auszug aus dem Abgabenkonto) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes (jeweils maximal sechs Monate alt), aus dem/denen hervorgeht, dass der/die UnternehmerIn seine/ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er/sie niedergelassen ist, erfüllt hat. Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit werden die Ausloberinnen weitere Informationen über den/die TeilnehmerIn bzw. alle Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft (sowie allenfalls benannte SubunternehmerInnen) wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b AuslBG, aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG und gegebenenfalls über andere nachweislich festgestellte schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs 1 BVergG) einholen. Mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie bzw. sämtliche Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft sowie allenfalls benannte SubunternehmerInnen oder sonstige Dritte seine bzw. ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen geben. 1.11.4 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Der/die TeilnehmerIn (bei Teilnehmergemeinschaften: alle Mitglieder zusammen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders bestimmt) hat nachfolgende Mindestanforderungen zu erfüllen (der Nachweis kann – sofern in unten stehender Aufzählung nicht anders angegeben – auch durch einen Subunternehmer, verbundenes Unternehmen oder sonstigen Dritten erbracht werden). Der/die TeilnehmerIn (bzw. jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft) muss eine Mindestbonität nach Auskunft/Rating (Gesamtbewertung) des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) von maximal 399 Punkten (geringes Risiko) Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 19
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur oder eines vergleichbaren Ratings einer europäischen Bonitätsauskunft/Ratingagentur aufweisen. Der Nachweis hat durch Vorlage einer/s Auskunft/Ratings des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) oder eines vergleichbaren Ratings einer europäischen Bonitätsauskunft/Ratingagentur durch den/die TeilnehmerIn zu erfolgen. Alternativ hat der/die TeilnehmerIn (bzw. jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft) den Nachweis durch Vorlage einer Bankerklärung (Bonitätsauskunft) eines europäischen Bankinstituts, worin das Bankinstitut bestätigt, dass ihm keine Gründe vorliegen bzw. ihm keine Gründe bekannt sind, wonach von einer Geschäftsbeziehung mit dem entsprechenden Teilnehmer aus Bonitätsgründen abzuraten wäre (ohne Obligo des Bankinstituts), erbringen.“ Weiters hat der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des/der TeilnehmerIn wie folgt zu erfolgen: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über min. € 750.000,00. Erklärung über die solidarische Haftung von Subunternehmern gegenüber der Auftraggeberin, falls sich der/die TeilnehmerIn zum Nachweis ihrer/seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von SubunternehmerInnen stützt Die Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind in deutscher Sprache vorzulegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. 1.11.5 Technische Leistungsfähigkeit Der Bewerber ist technisch leistungsfähig, wenn er zumindest die im Folgenden genannten Mindestanforderungen nachweislich kumulativ erfüllt: Mindestpersonalstand: 3 Vollzeitbeschäftigte (inkl. Befugnis-Inhaber) Falls sich der/die TeilnehmerIn zum Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von SubunternehmerInnen stützt, den Nachweis, dass der/die TeilnehmerIn für die Ausführung des Auftrages die bei den SubunternehmerInnen im erforderlichen Ausmaß nachgewiesenermaßen vorhandenen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen 1 Referenzprojekt: Baukosten min. € 6 Mio. (Errichtungskosten Bereiche 2, 3, 4, 6) Fertigstellung nicht länger als vor 7 Jahren Beauftragung Objektplanung Architektur Für das Wettbewerbsverfahren ist die berufliche Zuverlässigkeit mittels folgender Nachweise zu bestätigen und in deutscher Sprache vorzulegen. Angaben über die Anzahl der beschäftigten DienstnehmerInnen (aktueller SV – Auszug) Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 20
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