Biologische Innovation in der Kosmetik - Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen

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Biologische Innovation in der Kosmetik - Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen
Biologische Innovation
   in der Kosmetik
  Möglichkeiten der Kooperation
   von Kosmetikherstellern mit
    Forschungseinrichtungen
                    F. Tatzber,
       Inst. f. Biochemical Engineering,
      Fachhochschule Technikum-Wien,
         Höchstädtplatz 5, 1200 Wien
         tatzber@technikum-wien.at
Biologische Innovation in der Kosmetik - Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen
Für alle, die sie noch nicht kennen:
Die Fachhochschule Technikum-Wien
Biologische Innovation in der Kosmetik - Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen
Biotechnologische Bereicherungen in der
         Kosmetik in den letzten Jahren:
            (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
-    Technik: z.B. Emulgationstechnik
-    Biochemie: z.B. Hyaluronsäure
-    Gentechnik: z.B. Reindarstellung von Enzymen
-    Zellkultur: z.B. Testmethoden, Stammzellen
-    Algen(zell)kultur: z.B. Algenextrakte
-    Pflanzenkultur: z.B. Phytosteroide, Vitamine
-    Chemische Synthese: z.B. Verbesserte Isolationsmethoden
-    Nanotechnik: z.B. verbesserte Oberflächeneigenschaften
-    Biologie: z.B. Möglicher Verzicht auf Tiermodelle
-    Computertechnologie: z.B. Molecular Modelling
-    Pharmakologie: z.B. Aufklärung von Wirkmechanismen
Biologische Innovation in der Kosmetik - Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen
Der Innovationsscheck der
   Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Gefördert werden:
• Studien zur Umsetzung innovativer Ideen (wie beispielsweise
  Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw.
  auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten
  für technologische Problemlösungen)
• Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und
  Innovationsvorhaben
• Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
• Analyse des Technologietransferpotenzials
• Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens (Prozess,
  Produkt, Technologie)
• Konzepte für technisches Innovationsmanagement (vor allem im
  Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des
  Unternehmens)
Nicht gefördert werden: (Teil 1/2)

• Aufträge, für deren Abwicklung die Expertise einer
 Forschungseinrichtung nicht erforderlich ist
• Aufträge oder Evaluierungen ohne Forschungs-,
 Entwicklungs- und Innovationscharakter sowie reine Mess-
 und Prüfaufträge
• Projektkonstellationen, bei denen die
 Forschungseinrichtung als Vermittler für Dritte fungiert bzw.
 selbst keine ausgewiesene Expertise im fachlichen Bereich
 besitzt
• Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel (Ankauf von
 Soft- u. Hardware etc.)
Nicht gefördert werden: (Teil 2/2)

• Marktforschung (Meinungsumfragen), Marktstudien
 (Marktrecherchen, Konkurrenzanalysen), Marketing und
 Vermarktungsstudien sowie Werbung
• reine Literatur- und Patentrecherchen
• Erstellung von Business- und Finanzplanen
• Standard-Trainings, Standard-Dienstleistungen
• Besuch von Lehrveranstaltungen, Stipendien
• Förderungsberatung und Antragserstellung
• Vorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben
 worden sind
Die formalen Spielregeln für den
                Innovationsscheck:
Wert: 5000.- € ohne Selbstbehalt (Auslaufmodell)
Der Innovationsscheck ist ein Förderungsangebot für Klein-
und Mittelunternehmen in Österreich mit dem Ziel, ihnen den
Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und
Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovations-
scheck können sich die Unternehmen an Forschungs-
einrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach
Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von
€ 5.000,- mit dem Scheck bezahlen. KMU sollen damit die
Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit
Forschungseinrichtungen erleichtert werden.
Die formalen Spielregeln für den
             Innovationsscheck Plus:
Wert: 10.000.- € mit 20% Selbstbehalt und MWSt
Der Innovationsscheck Plus € 10.000,- ist ein Förderungsangebot für
Klein- und Mittelunternehmen in Österreich mit dem Ziel, ihnen den
vertiefenden Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und
Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovationsscheck Plus
können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen
(außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und
Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen
bis zu einer Höhe von maximal € 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen
Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von € 10.000,-
(Förderintensität 80 %) bezahlen. KMU sollen damit die Überwindung
von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen
erleichtert werden.
Unsere „Haustiere“: Fettstammzellen
Stammzellen …
… können sich in jede beliebige Körperzelle verwandeln.
… kommunizieren mit ihrer Umgebung mit chemischen
  Stoffen
… geben daher Botenstoffe in das umgebende Medium ab.

Kosmetische Projekte mit Stammzellen
… gehen bisher von Stammzellhomogenaten aus.
… haben daher eventuell ein Problem mit genetischem
  Material.

Aber …
Kulturüberstände von Stammzellen …
… haben kein Problem mit genetischem Material.
… stellen möglicherweise einen wertvollen kosmetischen
  Rohstoff dar.
… fallen an unserer Fachhochschule im Zuge unserer
  Forschungsarbeiten an.
… können zu neuen kosmetischen Produkten führen.
… besitzen einiges innovatives Potential.

Was wir sonst noch für Sie tun können:
- Fertigprodukte mit Zellkultur auf (Umwelt)verträglichkeit
  testen.
- Ihre Projekte im Rahmen von Diplomarbeiten oder
  Forschungskooperationen voranbringen.
So sehen sterile Kulturüberstände aus
Vielen Dank für
        Ihre
 Aufmerksamkeit.
Falls Ihnen erst später Fragen oder
Anmerkungen einfallen:
Tel: 0650-8289237 E-Mail: franz@tatzber.at
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