Blumberg digital - die App ist ab sofort online! - Stadt Blumberg

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Blumberg digital - die App ist ab sofort online! - Stadt Blumberg
42. Jahrgang                          Mittwoch, 20. Mai 2020                 Nummer 21

                                  Blumberg digital -
                                             die App ist ab sofort online!

               weiter Informationen im Innenteil!
Blumberg digital - die App ist ab sofort online! - Stadt Blumberg
2   Nummer 21
    20. Mai 2020                   Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                        BLUMBERG
                                                                                        AKTUELL

                   Blumberg digital - wo Geschichte auf Technik trifft
                                         und so geht´s ...
      1. Download der App
      „ Blumberg digital“ im
      Apple App-Store bzw.
        Google Play Store.                                4. Symbole auf
                                                      Bodenaufkleber nach-
                                                       einander abscannen
                               3. Rundgang starten

       2. Öffnen der App
                                                                   1.

                                                                   2.

                                            Blumberg digital - wo Geschichte auf Technik trifft

                                                                    virtueller Stadtrundgang
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BLUMBERG
  AKTUELL                Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                          Nummer 21
                                                                                         20. Mai 2020   3
                      Virtueller Stadtrundgang mit der App „Blumberg digital“

                      Tauchen Sie ein in vergangene Zeiten. Laufen Sie den Rundweg und er-
                      leben Sie an 14 Stationen wie Blumberg früher war. Objekte u.a. aus der
                      Doggererzeit, die nicht mehr vorhanden sind, sind in der Landschaft wieder
                      sichtbar. Außerdem gibt es tolle Bildergalerien über ihr mobiles Endgerät zu
                      sehen.

                      Wenn Sie im Moment nicht aus dem Haus gehen, können Sie einige der
                      Stationen auch auch zu Hause mit Hilfe der Zuhause-Version erleben.

  Wie funktioniert der Stadtrundgang?

  1. Laden Sie die App „Blumberg digital“ im App Store oder Google-Playstore runter

  2. Sehen Sie sich die einzelnen Standorte auf der Karte „Standorte ansehen an“ und wäh-
  len Sie einen Punkt als Ausgangspunkt.

  3. Wählen Sie den Button „Augmented Reality Rundgang starten“

  4. Scannen Sie den entsprechenden Bodenaufkleber ab. Sie gehen erst über den Kompass
  und anschließend über das weitere Symbol auf dem Aufkleber. Halten Sie ihr Gerät wieder
  auf Augenhöhe. Nun sehen Sie die entsprechende Bildergalerie oder das 3D- Modell.

  Wie funktioniert die Zuhause-Version?

  1. Laden Sie die App „Blumberg digital“ im App Store oder Google-Playstore runter

  2. Suchen Sie sich eine ebene Fläche und bewegen Sie ihr mobiles Endgerät darüber

  3. drücken Sie den Punkt innerhalb des Feldes und wählen Sie eines der aktiven Symbole
  um das Modell auf Ihrer Fläche anschauen zu können.

  Wir wünschen Ihnen viel Spaß!
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4   Nummer 21
    20. Mai 2020            Amtsblatt der Stadt Blumberg
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                   Blumberg putzt sich raus
                                                      Stadtputz mal anders -

                                                      jeder „kehrt“ vor der
                                                      eigenen Haustüre

Leider kann der geplante Stadtputz in diesem Jahr nicht regulär und nicht in Gruppen
stattfinden. Wir freuen uns, wenn uns trotzdem viele Bürgerinnen und Bürger im Rah-
men einer Säuberungsaktion unterstützen und rund um ihren Lebensraum, ihre Woh-
nung oder beim Spaziergang mit aufräumen.

Aktionszeitraum:
Donnerstag, 14. Mai - Freitag, 29. Mai 2020

So funktioniert es:
• Sie erhalten einen Müllsack im Rathaus I, Hauptstraße 97, in Blumberg
• Sie geben uns an, in welchem Bereich Sie sammeln
• Im Zeitraum vom 18. - 29. Mai 2020 können Sie die gefüllten Müllbeutel beim Bauhof
     im Vogelherd abgeben

Welche Bereiche können gereinigt werden?
     1. Jegliche Straßenabschnitte oder auch Teilabschnitte
     2. Sonstige Bereiche, die Ihnen hinsichtlich starker Verschmutzung aufgefallen sind.

Anmeldung & Rückfragen:
     Gerne können Sies sich bei uns anmelden. Selbstverständlich beantworten wir auch
     gerne Ihre Fragen telefonisch unter 07702-51106 oder per Mail: standortmarketing@
     stadt-blumberg.de

                                        Danke
                             für die Mithilfe jedes Einzelnen!
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Ortsrecht der Stadt Blumberg                          Betriebssatzung Breitbandversorgung

Ortsrecht der Stadt Blumberg                                                                     Entscheidung in den in Abs. 3 bezeichneten Angelegenheiten zur dauernden
                                                                                                 Erledigung übertragen.
                                                                                                                                                                                                                            AKTUELL
                                                                                                                                                                                                                          BLUMBERG

                                                                                             (2) Der Betriebsausschuss berät alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes vor, die der
                                                                                                 Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten sind.
                           Betriebssatzung
         für den Eigenbetrieb Breitbandversorgung Blumberg                                   (3) Der Betriebsausschuss entscheidet, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist, über

   Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3                    1. den Erwerb/die Veräußerung und dingliche Belastung von Grundstücken und
   Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg                grundstücksgleichen Rechten, wenn die Gegenleistung/der Wert im Einzelfall
   am 14.05.2020 die folgende Betriebssatzung beschlossen:                                          25.000 € übersteigt, aber nicht mehr als 75.000 € beträgt,

                                        §1                                                       2. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen
                       Gegenstand und Name des Eigenbetriebes                                       Vermögensgegenständen bei einem jährlichen Nutzungsentgelt von mehr als
                                                                                                    5.000 € aber nicht mehr als 10.000 € oder wenn die Laufzeit des Vertrages mehr
   (1) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, den Zweckverband Breitbandversorgung                       als 10 Jahre beträgt,
       Schwarzwald-Baar bei dem Aufbau der Breitbandinfrastruktur in der Stadt Blumberg
       zu unterstützen. Er finanziert die dem Zweckverband Breitbandversorgung                   3. die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Mittel soweit der Betrag
                                                                                                    im Einzelfall 25.000 € übersteigt aber nicht mehr als 75.000 € beträgt
       Schwarzwald-Baar für den Aufbau der innerörtlichen Breitbandinfrastruktur zur
       Verfügung zu stellenden Mittel.                                                           4. die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Genehmigung der
   (2) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Gegenstand fördernden oder ihn wirtschaftlich              Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die
       berührenden Geschäfte betreiben. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann er sich                  Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der
       anderer Einrichtungen oder Unternehmen bedienen. Die Stadt Blumberg ist über                 Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw.
       den Eigenbetrieb Mitglied beim Zweckverband Breitband des Schwarzwald-Baar-                  tatsächlichen Gesamtbaukosten von mehr als 25.000 € aber nicht mehr als
       Kreises. Des Weiteren kann er Mitglied in Verbänden, Vereinen und Initiativen                75.000 € unabhängig davon, ob es sich um eine Maßnahme des
                                                                                                    Vermögensplanes oder des Erfolgsplanes handelt,
       werden oder diese unterstützen.
   (3) Der Eigenbetrieb betreibt ein Breitbandnetz im Stadtgebiet und hat dies langfristig       5. den Erwerb/die Veräußerung anderer Gegenstände des Anlagevermögens,
       verpachtet. Nach Ablauf der Pachtzeit steht die weitere Verpachtung im Ermessen              wenn die Gegenleistung für den Erwerb/der Wert des Gegenstandes im
       des Eigenbetriebs und kann die Nutzung verpachten.                                           Einzelfall 25.000 € übersteigt, aber nicht mehr als 75.000 € beträgt,
   (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Breitbandversorgung Blumberg“. Er hat seinen
       Sitz in Blumberg.                                                                         6. die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5.000 €,
                                                                                                    aber nicht mehr als 10.000 €
                                                                                                                                                                                                                         Amtsblatt der Stadt Blumberg

                                            §2                                                   7. den Verzicht auf Ansprüche des Eigenbetriebes oder die Niederschlagung
                                         Gemeinderat                                                solcher Ansprüche einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, wenn der
                                                                                                                                                                                             AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                                                                                                    Anspruch im Einzelfall 5.000 € übersteigt, aber nicht mehr als 10.000 € beträgt,
   Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die
   Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind.                                 8. die Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen der
                                                                                                    beim Eigenbetrieb angestellten Beschäftigten der Entgeltgruppen EG 9 bis EG 10
                                                                                                    TVöD, soweit es sich nicht um eine vorübergehende Beschäftigung handelt,
                                           §3
                                    Betriebsausschuss                                           9.   die Festsetzung der Vergütung oder des Lohns bei nicht nur vorübergehend
                                                                                                     beschäftigten Angestellten oder Arbeitern, sofern kein Anspruch auf Grund eines
   (1) Für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs wird ein beschließender                             Tarifvertrages besteht,
       Betriebsausschuss gebildet. Dem nach der Hauptsatzung (§ 10) der Stadt Blumberg
       gebildete Technische Betriebsausschuss ist zugleich Betriebsausschuss für den            10. Mehraufwendungen des Erfolgsplans, sowie Mehrausgaben des
       Eigenbetrieb Breitbandversorgung Blumberg. Dem Betriebsausschuss wird die                    Vermögensplans wenn diese im Einzelfall 20.000 € übersteigen aber nicht mehr
                                                                                                                                                                                                                           20. Mai 2020
                                                                                                                                                                                                                            Nummer 21

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                                                                                                                                                                                                                         5

                                                                                                                                                                                         2
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Ortsrecht der Stadt Blumberg                             Betriebssatzung Breitbandversorgung       Ortsrecht der Stadt Blumberg                         Betriebssatzung Breitbandversorgung       6
                                          §4
                                     Bürgermeister                                                                                         §6
                                                                                                                                       Stammkapital
(1) In dringenden Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Satzung in die Zuständigkeit
                                                                                                                                                                                                   Nummer 21

    des Gemeinderates oder des Betriebsausschusses fallen, und deren Erledigung nicht              Das Stammkapital wird auf 50.000 Euro festgesetzt
                                                                                                                                                                                                   20. Mai 2020

    bis zu einer Sitzung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister
    anstelle des zuständigen Gremiums. Die Entscheidung und ihre Gründe sind dem
    sonst zuständigen Gremium unverzüglich mitzuteilen.                                                                                     §7
                                                                                                                                       Inkrafttreten
(2) Dem Bürgermeister werden außerdem folgende Zuständigkeiten übertragen:
                                                                                                   Diese Betriebssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen
    1. Die Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von
                                                                                                   Zeitpunkt treten die Betriebssatzung vom 26.11.2015 sowie alle darauf folgenden
       Beschäftigten der Entgeltgruppen EG 1 bis EG 8 TVöD, Aushilfsangestellten,
                                                                                                   Betriebssatzungen außer Kraft.
       Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung
       stehenden Personen.
                                                                                                   Blumberg, den 15.05.2020
    2. Die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie
       Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien.
    3. Der Erwerb/die Veräußerung und dingliche Belastung von Grundstücken und
       grundstücksgleichen Rechten wenn die Gegenleistung/der Wert im Einzelfall
       7.500 € übersteigt, aber nicht mehr als 25.000 € beträgt.                                   Markus Keller
                                                                                                   Bürgermeister
(3) Der Bürgermeister kann der Betriebsleitung Weisungen erteilen, um die
    Einheitlichkeit der Verwaltung zu wahren und um die Erfüllung der Aufgaben zu
    sichern und Missstände zu beseitigen.
                                                                                                   Hinweis:
                                             §5                                                    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
                                       Betriebsleitung                                             für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
                                                                                                   dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
(1) Zur Leitung des Eigenbetriebes wird eine Betriebsleitung bestellt. Sie besteht aus             innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt
                                                                                                   geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu
       1. dem Leiter/der Leiterin des Stadtbauamtes (Technische/r Betriebsleiter/in) und           bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
       2. dem Leiter/der Leiterin der Stadtkämmerei (Kaufmännische/r Betriebsleiter/in).           die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

(2) Der Bürgermeister regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung mit
    Zustimmung des Betriebsausschusses durch eine Geschäftsordnung

(3) Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung und die
    Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat,
                                                                                                                                                                                                  Amtsblatt der Stadt Blumberg

    der Betriebsausschuss oder der Bürgermeister zuständig ist. Dazu gehören die
    Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der
    im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen
    Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs
    notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von
    Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen
    Lagerhaltung.

(4) Der Betriebsleiter hat den Bürgermeister und den Betriebsausschuss mindestens
    halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die
    Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

(5) Die Betriebsleitung vertritt die Stadt Blumberg im Rahmen ihrer Aufgaben.
                                                                                                                                                                                                   AKTUELL
                                                                                                                                                                                                   BLUMBERG

                                                                                               3                                                                                              4
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Stadt Blumberg                                                Verwaltungsgebührensatzung vom 14.05.2020
Ortsrecht der Stadt Blumberg

              Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen                (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht,

                                 (Verwaltungsgebührensatzung)                                  befreit
                                                                                                                                                                                                               AKTUELL
                                                                                                                                                                                                             BLUMBERG

                               der Stadt Blumberg vom 14.05.2020
                                                                                               a) das Land Baden-Württemberg,

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11
                                                                                               b) die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den
des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg am
                                                                                               Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden,
14.05.2020 folgende Satzung beschlossen:

                                                                                               c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände
§1    Gebührenpflicht
                                                                                               der Regionalplanung in Baden-Württemberg.

Die Stadt Blumberg      erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im
                                                                                               Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten berechtigt sind, die
Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit
                                                                                               Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen.
nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben
Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt.
                                                                                               (3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt.

§2    Gebührenfreiheit
                                                                                               §3     Gebührenschuldner
(1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende
Angelegenheiten betreffen:                                                                     (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet

a) Gnadensachen,                                                                                    1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist,
                                                                                                    2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche

b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes,             Erklärung übernommen hat,
                                                                                                    3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere
                                                                                               (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner.
                                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Stadt Blumberg

an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit,

d) Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von              §4     Gebührenhöhe
Prüfungen zur Notenverbesserung,
                                                                                               (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten

e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünfte, soweit       Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche

bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist,             Leistungen, die    im   Gebührenverzeichnis nicht         explizit   benannt   und   für   die    keine
                                                                                               Gebührenfreiheit     vorgesehen       ist,   ist   eine    Gebühr      nach     Nummer       1       des

f) die behördliche Informationsgewinnung,                                                      Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben.

g) Verfahren, die von der Stadt ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der                (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich
                                                                                                                                                                                                              20. Mai 2020
                                                                                                                                                                                                               Nummer 21

Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe.           ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand, sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen
                                                                                                                                                                                                            7

                                                                                                                                                                                                Seite 2/8
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Stadt Blumberg                                              Verwaltungsgebührensatzung vom 14.05.2020    Stadt Blumberg                                            Verwaltungsgebührensatzung vom 14.05.2020    8
Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen                        §6    Fälligkeit, Zahlung
Leistung.
                                                                                                         (1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und

(3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der                   ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.
                                                                                                                                                                                                                 Nummer 21
                                                                                                                                                                                                                 20. Mai 2020

Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat
auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder                              (2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der

ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des                              Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der

Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen.                         voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem
                                                                                                         Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der

(4) Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu                        Sicherheit zu setzen. Die Stadt kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die

berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten              Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder

(ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte                der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.

(das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzurunden und
angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE                  (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der

aufzurunden.                                                                                             öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten
                                                                                                         Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.

(5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher
Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurück genommen oder                  §7    Auslagen
unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so
                                                                                                         (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt erwachsenen Auslagen inbegriffen.
wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit
                                                                                                         Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich
erhoben.     Bei    anderen   Gebührenarten      wird    eine    Gebühr      nach     Nr.   1    des
                                                                                                         entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine
Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit
                                                                                                         Gebühr erhoben wird.
erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden
Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1
                                                                                                         (2) Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere
nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistungen nach dem
Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte.
                                                                                                         a) Gebühren für Telekommunikation,

(6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5
                                                                                                         b) Reisekosten,
                                                                                                                                                                                                                Amtsblatt der Stadt Blumberg

entsprechend       anzuwenden.   Wird   der   Antrag    ausschließlich   wegen      Unzuständigkeit
abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben.
                                                                                                         c) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,

§5    Entstehung der Gebühr
                                                                                                         d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung,

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung.
                                                                                                         e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und
                                                                                                         Lieferungen,
(2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die
Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser
                                                                                                         f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen.
Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung.
                                                                                                                                                                                                                 AKTUELL
                                                                                                                                                                                                                 BLUMBERG

                                                                                             Seite 3/8                                                                                              Seite 4/8
Stadt Blumberg                                             Verwaltungsgebührensatzung vom 14.05.2020
                                                                                                        Stadt Blumberg                                                                             Verwaltungsgebührensatzung
                                                                                                                                                                                                           Gebührenverzeichnis

(3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften
                                                                                                                                                          Gebührenverzeichnis
entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der
                                                                                                                                 (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 14.05.2020)
Aufwendung des zu erstattenden Betrags.
                                                                                                                                                                                                                                      AKTUELL
                                                                                                                                                                                                                                    BLUMBERG

                                                                                                        Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte
§8    Schlussvorschriften
                                                                                                        (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene
(1) Diese Satzung tritt am 21.05.2020 in Kraft.                                                         Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl
                                                                                                        aufgerundet.

(2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührensatzung vom 30. Juni 2009 (mit allen
späteren    Änderungen)      und   alle   sonstigen   dieser   Satzung   entsprechenden       oder      Nr.       öffentliche Leistung                                                                                 Gebühr

widersprechenden Vorschriften außer Kraft.                                                              1         Allgemeine Verwaltungsgebühr                                                                       13,60 €/ZE
                                                                                                                  (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)
                                                                                                                  unter anderem:
                                                                                                                - Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und
                                                                                                                  dergl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                                                                                     Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist
                                                                                                                - Ablehnung eines Antrags usw.
                                                                                                                  (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung)
                                                                                                                  Bei Unzuständigkeit gebührenfrei.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
                                                                                                                - Zurücknahme eines Antrags
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser                                      - Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche
                                                                                                                  Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines                      - Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens)
                                                                                                                  von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht                               - Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen,
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt                      Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist
                                                                                                                - Zurverfügungstellung von Umweltinformationen
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2               2         Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen
                                                                                                        2.1       Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln                                 20,20 €/Fall
KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur
                                                                                                                  Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt, so kommt die
geringfügigen Kostenüberdeckung führen.                                                                           Gebühr nur für die erste Unterschrift zum Ansatz.

                                                                                                        2.2       Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung
                                                                                                                  von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus
Blumberg, den 15.05.2020                                                                                          amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift
                                                                                                        2.2.a     für die erste Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung                                            10,00 €/Fall
                                                                                                        2.2.b     für jede weitere gleichlautende Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung                           5,00 €/Fall
                                                                                                                                                                                                                                   Amtsblatt der Stadt Blumberg

                                                                                                        2.3       steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung                                                        11,30 €/Fall
                                                                                                                  Erklärung der Stadt über möglicherweise bestehende Beitragspflicht
                                                                                                                  sowie zur Lage eines Grundstücks
Markus Keller
                                                                                                        3         Rechtsbehelfe                                                                                      13,60 €/ZE
Bürgermeister
                                                                                                                - bei Rücknahme des Rechtsbehelfs sowie bei der Erledigung in sonstiger Weise

                                                                                                        4         Fotokopien und Ausdrucke
                                                                                                        4.1       Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen)
                                                                                                                  aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen,
                                                                                                                  amtlichen Büchern, Registern usw.
                                                                                                        4.1.a     für die erste Seite A4 / A3                                                                            3,00 €
                                                                                                        4.1.b     für jede weitere Seite A4 sw                                                                           0,40 €
                                                                                                        4.1.c     für jede weitere Seite A4 farbig / A3                                                                  0,70 €
                                                                                                        4.2       Plotterausdrucke auf A1                                                                           14,20 €/Fall
                                                                                                                                                                                                                                     20. Mai 2020
                                                                                                                                                                                                                                      Nummer 21
                                                                                                                                                                                                                                   9

                                                                                            Seite 5/8                                                                                                                 Seite 6/8
Stadt Blumberg                                                                               Verwaltungsgebührensatzung
                                                                                                     Gebührenverzeichnis     Stadt Blumberg                                                                        Verwaltungsgebührensatzung
                                                                                                                                                                                                                           Gebührenverzeichnis

5         Melderecht
                                                                                                                                                                                                                                                   10
                                                                                                                             10     öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren                                            23,40 €/Person
5.1       Auskünfte aus dem Melderegister / Meldebescheinigungen
5.1.1     einfach                                                                                             10,00 €/Fall
                                                                                                                             11     Gewerbesachen
          (§§ 44 Abs. 1 / 18 Abs. 1 Satz 2 BMG)
                                                                                                                             11.1   Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO)
5.1.2     elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal
                                                                                                                             11.1.1 Gewerbeanmeldung                                                                                35,30 €/Fall
          (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG)
                                                                                                                             11.1.2 Gewerbeabmeldung                                                                                15,10 €/Fall
          -Die Gebührenhöhe ist durch Vereinbarung geregelt
                                                                                                                                                                                                                                                    Nummer 21
                                                                                                                                                                                                                                                    20. Mai 2020

          und wird durch das Rechenzentrum direkt erhoben-                                                                   11.1.3 Gewerbeummeldung                                                                                20,10 €/Fall

5.1.3     erweitert                                                                                           13,10 €/Fall   11.2   Erteilung von Auskünften aus der Gewerbedatei                                                   10,00 €/Fall

          (§§ 45 Abs. 1 / 18 Abs. 2 BMG)                                                                                     11.3   allgemeine öffentliche Leistung im Gewerberecht                                                  12,70 €/ZE

5.1.4     Gruppenauskunft                                                                                     25,20 €/Fall
          (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG)                                                                            12     Gaststättenrecht
                                                                                                                             12.1   Gestattungen bis zu 4 Tagen
5.2       Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung                                                         15,10 €/Fall
                                                                                                                                    (§ 12 GastG)
          (§10 Abs. 4 KomWG)
                                                                                                                             12.1.a für den ersten Tag                                                                              11,90 €/Fall
5.3       Lebensbescheinigung                                                                                 10,00 €/Fall
          (unter anderem: für ausl. Renten- und Pensionszwecke)                                                              12.1.b für jeden weiteren Tag                                                                               5,90 €

5.4       sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde                                                            7,00 €/Fall
          zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je                                    13     Baurecht
          Bescheinigung.                                                                                                     13.1   Ausstellung eines Negativzeugnisses                                                             28,00 €/Fall

5.5       Schriftliche Auskunft über die Steuer-ID                                                            10,00 €/Fall          nach § 28 Abs. 1 BauGB / §29 Abs.6 Satz 10 WG
                                                                                                                                    (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts)

6         Archivwesen                                                                                                        13.2   Kenntnisgabeverfahren
                                                                                                                             13.2.1 Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen                           48,00 €/Fall
6.1       allgemein öffentliche Leistung im Archivwesen                                                        10,30 €/ZE
                                                                                                                                    im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO)
          unter anderem:
                                                                                                                             13.2.2 Mitteilungen                                                                                    24,00 €/Fall
        - schriftliche Auskünfte sowie der dazu erforderlichen Ermittlungen
                                                                                                                                    unvollständige Bauvorlagen (§ 53 Abs. 6 LBO),
        - Ermittlung bestimmter Archivalien oder Sammlungsgegenstände
                                                                                                                                    Voraussetzung für Kenntnisgabeverfahren liegt nicht vor (§ 53 Abs. 3 Nr. 1 LBO) oder
          Hinzu kommen die entstehenden Kosten Dritter (z.B. bei Fotoreproduktionen)
                                                                                                                                    Hinderungsgründe (§ 53 Abs. 4 LBPO)
                                                                                                                             13.2.3 Benachrichtigung der Angrenzer und Nachbarn (§ 55 LBO)                                               7,90 €
7         Fischereischeine
                                                                                                                                    Hinzu kommen entstehende Kosten für die Postzustellungsurkunde.                          /Benachrichtigung
7.1       Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen
          (§§ 31,32 FischG)
                                                                                                                             14     Straßenrechtliche Sondernutzung
7.1.1     Jahresfischereischein                                                                               22,10 €/Fall
                                                                                                                             14.1   Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus               24,80 €/Fall
7.1.2     Fischereischein auf Lebenszeit                                                                      22,10 €/Fall
                                                                                                                             14.2   Plakatierung                                                                                    29,20 €/Fall
7.1.3     Jugendfischereischein                                                                                9,90 €/Fall
          Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der
          Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben.                                                                    15     Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz                                             18,90 €/ZE

7.2       Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG)              10,00 €/Fall
                                                                                                                             16     Polizei- und Ordnungsrecht
          (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten)
                                                                                                                             16.1   Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht                                    13,20 €/ZE
                                                                                                                                                                                                                                                   Amtsblatt der Stadt Blumberg

8         Fundsachen
          Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder
8.1       bei Sachen bis zu 50 € Wert                                                                         10,00 €/Fall
8.2       bei Sachen über 50 € Wert                                                                           20,00 €/Fall
          sowie Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge
8.3       Fahrräder                                                                                           25,00 €/Fall

9         Bestattungsrecht
9.1       Ausstellung eines Leichenpasses                                                                     28,90 €/Fall
          (§§ 44 und 45 BestattG)
9.2       Ausstellung einer Urnenanforderung                                                                   5,30 €/Fall
9.3       Anordnung der Bestattung                                                                             12,80 €/ZE
          (§ 31 BestattG)
                                                                                                                                                                                                                                                    AKTUELL
                                                                                                                                                                                                                                                    BLUMBERG

                                                                                                                Seite 7/8                                                                                                             Seite 8/8
BLUMBERG
  AKTUELL                         Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                               Nummer 21
                                                                                                              20. Mai 2020   11
                                                                    eingehender Prüfung der Unterlagen, wird der Gemeinderat in
                 AMTLICHE                                           einer Sitzung vor den Haushaltsberatungen über die Zuschüsse
             BEKANNTMACHUNGEN                                       beraten.
                                                                    Weitere Informationen, Antragsformulare sowie die Förderrichtli-
                                                                    nien der Stadt Blumberg finden Sie auf der Homepage der Stadt
      Einladung zur öffentlichen Sitzung                            Blumberg unter
             des Gemeinderates                                      http://www.stadt-blumberg.de/stadt-und-buerger/
                 am 28.05.2020, um 17:00 Uhr                        vereineverbaende/foerderrichtlinien-der-stadt-
                        in der Stadthalle.                          blumberg
TOP Beratungsgegenstand                                             Fragen zur Förderrichtlinie beantwortet Ihnen gerne Nicole
1.        Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen     Schautzgy unter Tel.: 07702/51120 oder per E-Mail: nicole.
2.        Bildung eines Schulverbundes der Realschule und Wer-      schautzgy@stadt-blumberg.de.
          krealschule
          - ergebnisoffene Überprüfung                              Kinder- und Jugendförderung kann ab
3.        Festlegung des Raumprogrammes des 2. Bauabschnittes       sofort beantragt werden
          des Schulcampus Blumberg
          - Umstrukturierung des Realschulgebäudes                  Die Blumberger Vereine haben auch dieses Jahr wieder die
          - Sanierung des Gebäudes Grundschule Eichberg             Möglichkeit, Anträge auf Kinder- und Jugendförderung bis zum
          - Erweiterung des Besandsgebäude Grundschule Eichberg     30.06.2020 zu stellen. Ziel der Kinder- und Jugendförderung ist
4. Antrag der CDU-Fraktion über die Neuberatung der Mate-           es, eine intensive Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu
     rialauswahl für die Tragkonstruktion und der Fassade des       ermöglichen.
     Schulcampus                                                    Für ein Kind bzw. einen Jugendlichen unter 18 Jahren erhalten
5. Bekanntgabe von Bauanträgen                                      die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 12,00 Euro. Vereine
5.1. Bauvorhaben, Scheffelstraße 36, Flst.-Nr. 2414, 78176 Blum-    mit nicht mehr als 10 Kindern/Jugendlichen erhalten eine Pau-
     berg                                                           schale von 100,00 Euro.
     Umbau und Erweiterung des Wohnhauses                           Antragsformulare finden Sie unter
5.2. Bauvorhaben, Eichbergstraße 3, Flst.-Nr. 499/1, 78176 Blum-    www.stadt-blumberg.de
     berg
     Erweiterung eines bestehenden Balkons mit Überdachung
5.3. Bauvorhaben, Rempenweg 9, Flst.-Nr. 1783/4, 78176 Blum-                                                   STADT BLUMBERG
     berg
     Anbau an bestehendes Wohnhaus; Dachgaube Süd NEU                                          Nachruf
6. Beschlussfassung von Bauanträgen
                                                                       Mit tiefer Betroffenheit haben wir erfahren, dass aus dem
6.1. Bauvorhaben, Otto-Efferenn-Straße 18, Flst.-Nr. 55 und 55/1,
                                                                       Kreise unserer Rentner und Pensionäre
     78176 Blumberg - Riedöschingen
     Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage                                                 Frau
6.2. Bauvorhaben, Im Grund 3, Flst.-Nr. 1801/1 und 1804, 78176
     Blumberg - Riedöschingen
                                                                                         Christa Dewert
     Erweiterung Trapezblech für landwirtschaftliche Geräte, An-       verstorben ist.
     bau an vorhandenen Schuppen                                       Christa Dewert war ab 1978 als Reinigerin bei der Stadt
6.3. Bauvorhaben, Am Kommenbach 9, Flst.-Nr. 77/2, 78176               Blumberg beschäftigt. Diese Tätigkeit erfüllte sie pflichtbe-
     Blumberg - Fützen                                                 wusst und gewissenhaft bis sie im Jahr 2001 in den wohl-
     Anbau an den bestehenden Geräteschuppen                           verdienten Ruhestand trat.
6.4. Bauvorhaben, Hauptstraße 80, Flst.-Nr. 59/1, 78176 Blum-
                                                                       Wir werden Christa Dewert stets in ehrender Erinnerung
     berg
                                                                       behalten. Unsere herzliche Anteilnahme gilt ihren Ange-
     Umbau eines landwirtschaftlichen Anwesens zu einem
                                                                       hörigen.
     Wohnhaus
7. Übersicht über die Ausweisung von Wohnbauflächen in                 Markus Keller
     Blumberg                                                          Bürgermeister
8. Neubau Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus Achdorf
     - Auftragsvergabe Mobiliar und Einrichtungsgegenstände
9. Bekanntgaben
10. Verschiedenes                                                     BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT
Markus Keller
Bürgermeister
                                                                    Gemeinderatssitzung vom 14.05.2020
                                                                    TOP 1 Anregungen aus der Bevölkerung
     NACHRICHTEN AUS DER STADT                                      Es gab keine Anregungen aus der Bevölkerung
                                                                    TOP 2 Ausscheiden aus dem Gemeinderat von
Antragstellung für die Vereinsförderung                                     Stadtrat Jan Schweizer; Beschlussfassung;
für das Jahr 2021                                                           Verabschiedung
- Investitionsförderung                                             Der Gemeinderat beschloss das Ausscheiden von Herrn Stadtrat
Im Rahmen der Förderrichtlinien der Vereine bietet die Stadt        Jan Schweizer gemäß § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung
Blumberg für Vereine, die für das Jahr 2021 eine Investition pla-   TOP 3 Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Jan
nen oder eine Baumaßnahme ansteht, eine finanzielle Unter-                  Schweizer – Nachrücken einer Ersatzbewer-
stützung an. Beachten Sie, dass wenn eine Investitionsförderung             berin, Besetzung der Ausschüsse sowie der
beantragt wird, der Verein keinen Anspruch auf die Kinder- und              weiteren Gremien
Jugendförderung hat.                                                Bürgermeister Keller vereidigte die Ersatzbewerberin Kerstin
Um ausreichend Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 ein-      Metz als Stadträtin. Der Gemeinderat nahm die Nachbesetzung
stellen zu können, sollten Anträge der Vereine bis spätestens       im ATU zur Kenntnis, zukünftig entfällt ein Vertreter bei der Aus-
30. Juni 2020 bei der Stadt Blumberg gestellt werden. Nach          schussbesetzung der CDU.
12       Nummer 21
         20. Mai 2020                Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                BLUMBERG
                                                                                                                AKTUELL

TOP 4 Schulcampus Blumberg; Vorstellung Vorent-                Der Gemeinderat erteilte auf der Grundlage der eingereichten Pla-
       wurf Außenanlage                                        nunterlagen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag.
Der Gemeinderat stimmte dem fortgeschriebenen Vorentwurf
der Außenanlage für den Schulcampus zu.                        TOP 8 Aufstellung des Bebauungsplans ‚“Kreuz-
                                                                        wiesen“ im beschleunigten Verfahren nach
TOP 5 Schulcampus Blumberg; Vorstellung Ver-                            § 13b Baugesetzbuch (BauGB); Auslegungs-
         kehrskonzept                                                   beschluss
Der Gemeinderat hat beschlossen einen HopOn / HopOff Be-       1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Kreuzwiesen“ ein-
reich in der Achdorfer Straße einzurichten und Busbuchten in      schließlich der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom
der Achdorfer Straße vorzusehen. Des Weiteren soll bei einer      04.05.2020 wird gebilligt.
Verkehrsschau über eine Verkehrsberuhigung in der Achdorfer    2. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Ausle-
Straße gesprochen werden.                                         gung des Bebauungsplans/der Örtlichen Bauvorschriften
                                                                  nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
TOP 6 Bekanntgaben von Bauanträgen                                nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6.1 Bauvorhaben, Sonnenplatz 4, Flst.-Nr. 4391/8,
    78176 Blumberg-Achdorf; Neubau Einfamilien-                TOP 9 Sanierung Wutachbrücke; Gewerk: Abbruch-,
    wohnhaus mit Carport                                                Erd-, Beton-,Stahlbeton-, Stahlbau- und Stra-
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis                       ßenbauarbeiten; Aufhebung der Ausschrei-
6.2 Bauvorhaben, Am Franzenberg 21, Flst.-Nr.                           bung
    4285, 78176 Blumberg-Riedöschingen; Neubau                 Der Gemeinderat beschloss die Aufhebung der Ausschreibung
    eines Einfamilienhauses                                    nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Die Verwaltung wurde beauf-
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis              tragt die Ausschreibungsunterlagen anzupassen um anschlie-
6.3 Bauvorhaben, Sonnenplatz 5, Flst.-Nr. 4391/5,              ßend beschränkt auszuschreiben.
    78176 Blumberg-Achdorf; Neubau eines Wohn-
    hauses mit Garge und Holzlager                             TOP 10 Erlass der Elternbeiträge für Kindertages-
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis                        einrichtungen sowie die Schulkindbetreu-
6.4 Bauvorhaben, Tevesstraße 20, Flst.-Nr. 124/20,                       ung der konfessionellen und städtischen
    78176 Blumberg; Erweiterung des Wohnbe-                              Einrichtungen für die Monate April und Mai
    reichs an Reihenendhaus                                              2020
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis              Der Gemeinderat beschoss, die Elternbeiträge für die städtischen
                                                               und konfessionellen Kindertageseinrichtungen sowie der Schul-
TOP 7 Beschlussfassung über Bauanträge                         kindbetreuung der Werkrealschule/Realschule und Grundschule
7.1 Bauvorhaben, Stadtweg 9, Flst.-Nr. 54, 78176               Eichberg für die Monate April und Mai zu erlassen.
    Blumberg-Epfenhofen; Neubau Doppel-Carport
    mit Flachdach                                              TOP 11 Änderung der Verbandssatzung des Zweck-
Der Gemeinderat erteilte auf der Grundlage der eingereichten            verbandes 2019
Planunterlagen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau-       Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Änderung der Ver-
antrag.                                                        bandssatzung Haus Wartenberg.
7.2 Bauvorhaben, Zubergasse, Flst.-Nr. 51+54,                  TOP 12 Verwaltungsgebührensatzung
    78176 Blumberg-Fützen; Neubau eines Wohn-                  Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Erhebung von
    hauses mit Garagen                                         Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensat-
Der Gemeinderat erteilte auf der Grundlage der eingereichten   zung) einschließlich des Gebührenverzeichnisses wie vorgelegt.
Planunterlagen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau-
antrag.                                                        TOP 13 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breit-
7.3 Bauvorhaben, Im Brühl 4, Flst.-Nr. 102/1, 78176                      bandversorgung
    Blumberg-Kommingen; Errichtung von Flach-                  Der Gemeinderat beschloss die Betriebssatzung für den Eigen-
    dachgauben und Umbau des Dachgeschosses                    betrieb Breitbandversorgung wie vorgelegt.
Der Gemeinderat erteilte auf der Grundlage der eingereichten   TOP 14 Abwasserbeseitigung Blumberg; Vergabe
Planunterlagen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau-                Betriebsmittel Kläranlage
antrag.                                                        Der Gemeinderat stimmte der Vergabe über die Betriebsmittel
7.4 Bauvorhaben, Eschacher Straße 4, Flst.-Nr. 252,            in Höhe von 39.093,88 € an die Firma VTA Deutschland GmbH,
    78176 Blumberg-Riedböhringen; Abbruch eines                94036 Passau zu.
    Bestehenden Wohnhauses; Neubau eines Zwei-
    familienhauses mit Garage                                  TOP 15 Abwasserbeseitigung Blumberg; Sanierung
Der Gemeinderat erteilte auf der Grundlage der eingereichten             Räumerlaufbahn; Auftragsvergabe
Planunterlagen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau-       Auftragsvergabe an die Firma AFS Andreas Kübler, 79689 Maul-
antrag.                                                        burg zum Angebotspreis von 40.936,00 € (brutto)
7.5 Bauvorhaben, Eschacher Straße 16, Flst.-Nr. 246,           TOP 16 Abwasserbeseitigung Blumberg; Deponie
    78176 Blumberg-Riedböhringen; Umbau und                              Münchingen – Sickerwasser; Anschluss an
    Erweiterung des best. Wohnhauses                                     das öffentliche Kanalnetz
Der Gemeinderat erteilte auf der Grundlage der eingereichten   Der Gemeinderat beschloss die Einleitung von Sickerwasser der
Planunterlagen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau-       Abfalldeponie Münchingen in die Kläranlage Achdorf unter den
antrag.                                                        in der Begründung aufgeführten Bedingungen. Die Verwaltung
7.6 Bauvorhaben, Biesentalstraße 5, Flst.-Nr. 1098,            wurde beauftragt beim Landratsamt, Amt für Umwelt, Wasser-
    78176 Blumberg-Epfenhofen; Antrag auf Befrei-              und Bodenschutz, die erforderliche Zustimmung einzuholen.
    ung: Überschreitung der Traufhöhe bei dem be-
    reits genehmigten Bauvorhaben: Neubau eines                TOP 17 Ingenieurtechnische Auswertung der Ka-
    Wohnhauses mit Doppelgarage                                         nal-TV-Inspektion aus dem Jahr 2019 im
Der Gemeinderat erteilte auf der Grundlage der eingereichten            Rahmen der EKVO; Auftragsvergabe
Planunterlagen das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau-       Auftragsvergabe an die ISAS GmbH, 72461 Albstadt zu einem
antrag.                                                        Honorarangebotspreis von 33.954,37 € (brutto)
7.7 Bauvorhaben, Scheibenrain 5, Flst.-Nr. 3067,               TOP 18 Bekanntgaben
    78176 Blumberg; Antrag auf Befreiung: Neubau               Bürgermeister Keller gab bekannt, dass die Antragstellung der
    eines Carports                                             EFRE Förderung für die Hybrid Bauweise für den Schulcampus
BLUMBERG
  AKTUELL                         Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                   Nummer 21
                                                                                                                  20. Mai 2020   13
nicht erfolgreich war. Ferner berichtet er, dass die Druckleitung   Neue Bücher
in Richtung Schabelhöfe vorerst nicht umgesetzt werde.              Schwarz wie Erde
                                                                    Poznanski, Ursula
TOP 19 Verschiedenes                                                Knaur-Taschenbuch-Verl. 377 S., 2019
Unter Verschiedenes wurden folgende Wortmeldungen getä-             Tödliche Blumengrüße: „Vanitas – Schwarz wie Erde“ ist der
tigt:                                                               Auftakt zur neuen Thriller-Reihe von Spiegel-Bestseller-Autorin
Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, über die Materialauswahl        Ursula Poznanski. Eine Wiener Blumenhändlerin mit dunkler
für die Tragkonstruktion und der Fassade des Schulcampus neu        Vergangenheit ermittelt gegen ein skrupelloses Verbrecher-
zu beraten.                                                         Syndikat.
Stadtrat Zorbach verweist darauf, dass die Freifläche beim Ärtze-   Auf dem Wiener Zentralfriedhof ist die Blumenhändlerin Caro-
haus bei den Bürgerinnen und Bürger für Unmut sorge, da von         lin ein so gewohnter Anblick, dass sie beinahe unsichtbar ist.
dort aus sehr viel Schmutz auf die Fahrbahn und den Gehweg          Ebenso wie die Botschaften, die sie mit ihren Auftraggebern
getragen werde. Er bittet die Verwaltung dies zu prüfen. Büru-      austauscht, verschlüsselt in die Sprache der Blumen - denn ihre
germeister Keller stellt klar, dass es sich bei diesem Gelände um   größte Angst ist es, gefunden zu werden. Noch vor einem Jahr
eine private Fläche handle und es daher kein Spielraum für die      war Carolins Name ein anderer; damals war sie als Polizeispit-
Verwaltung gebe.                                                    zel einer der brutalsten Banden des organisierten Verbrechens
Stadtrat Horst Fürderer merkte an, ob es nicht möglich wäre         auf der Spur. Kaum jemand weiß, dass sie ihren letzten Einsatz
beim Neubau des Schulcampus bauliche Voraussetzungen für            überlebt hat. Doch dann erhält sie einen Blumengruß, der sie
weitere Pandemien zu schaffen. Bürgermeister Keller erläuterte,     zu einem neuen Fall nach München ruft - und der sie fürchten
das dies schwierig sein werde, da jede Pandemie andere Übe-         lässt, dass sie ihren eigenen Tod bald ein zweites Mal erleben
tragungswege aufzeige.                                              könnte …
                                                                    Ein psychologisch dichter Thriller mit ungewöhnlicher Heldin
                                                                    und Gänsehaut-Garantie!
                     Altersjubilare                                 Die nach den Sternen greifen
                                                                    Benedikt, Caren
24.05. Amma Franz, Uhlandstraße 15               70 Jahre           Blanvalet Verlag 510 S., 2020
26.05. Nock Charlotte, Hauptstraße 109           70 Jahre           Ein elegantes Hotel an der Ostsee, ein verruchtes Varieté in Ber-
27.05. Seidel Walter Emil, Hansjakobstraße 4     90 Jahre           lin, eine starke Frau, die ihren Weg geht, und ein Geheimnis, das
27.05. Hirschberger Peter Eduard, Steigäcker 12  70 Jahre           alles in Gefahr bringt.
27.05. Hillbrecht Helga Hildegart,                                  Rügen, 1924. Weiß und prächtig steht es an der Uferpromenade
       Schwimmbadstraße 7                        70 Jahre           von Binz: das imposante Grand Hotel der Familie von Plesow.
30.05. Reiter Maria, Rempenweg 20               101 Jahre           Vieles hat sich hier abgespielt, und es war nicht immer einfach,
Den Jubilaren übermittelt die Stadtverwaltung die                   trotzdem blickt Bernadette voller Stolz auf ihr erstes Haus am
herzlichsten Glück- und Segenswünsche.                              Platz. Hier hat sie ihre Kinder großgezogen: den ruhigen Alexan-
                                                                    der, der einmal der Erbe des Grand Hotels sein wird; Josephine,
                                                                    die rebellische Künstlerin, die ihren Weg noch sucht; und den
                   Stadtbibliothek                                  umtriebigen Constantin, der bereits sein eigenes Hotel, das Astor,
                                                                    in Berlin führt. Alles scheint in bester Ordnung. Natürlich gibt es
                    Stadtbibliothek                                 hier und da Streitigkeiten mit ihrer Tochter, und irgendetwas
                                                                    stimmt auch nicht mit dem sonst so fröhlichen Zimmermädchen
                       Blumberg                                     Marie –, aber all das ist nichts gegen das, was der unangekün-
Tevesstr. 49, Tel.: 07702 3636, Fax: 07702 419207,                  digte Besuch eines Mannes auslösen könnte, der Bernadette
                                                                    damit droht, ihr dunkelstes Geheimnis aufzudecken …
bibliothek@stadt-blumberg.de
ÖFFNUNGSZEITEN:                                                     Mathilda oder Irgendwer stirbt immer
Dienstag                         14.30 - 18.00 Uhr                  Heldt, Dora
Mittwoch                         14.30 - 18.00 Uhr                  Deutscher Taschenbuch 453 S., 2020
Donnerstag                       14.30 - 18.00 Uhr                  Mathilda liebt ihr Dorf Dettebüll in Nordfriesland, seine Einwoh-
Freitag                          10.00 - 12.00 Uhr                  ner und ihre Familie. Na ja, bis auf Ilse, ihre Mutter, vielleicht. Ilse
Samstag                          10.00 - 12.00 Uhr                  ist – im Gegensatz zu Mathilda – eine Ausgeburt an Boshaftig-
Die Stadtbibliothek ist wieder zu den üblichen Öff-                 keit und Niedertracht. Veränderungen sind Mathilda ein Gräuel,
nungszeiten mit folgenden Dienstleistungen geöffnet.                und so kämpft sie seit vierzig Jahren um Harmonie in der Familie.
• Medien ausleihen                                                  Doch dann gerät Mathilda und mit ihr ganz Dettebüll in einen
• Medien abgeben und verlängern                                     Strudel von Ereignissen, die den Frieden in ihrem Dorf gründlich
• Anmeldung als Leserin/Leser                                       aus den Angeln heben: Dubiose Männer in dunklen Anzügen
Ein längerer Aufenthalt durch weitere Angebote, wie das Nut-        interessieren sich plötzlich für die endlosen Wiesen von Dette-
zen der Zeitungsecke, der öffentlichen PCs und des Kopierers ist    büll. Unruhe macht sich breit unter der Dorfbevölkerung. Und
leider noch nicht möglich.                                          noch bevor Mathilda sich auf all das einen Reim machen kann,
Der Zugang wird auf 5 Personen beschränkt und ist nur mit           gibt es die erste Tote: Ilse kommt bei einem tragischen Unfall
einfachem Mund-Nasen-Schutz, sowie dem Einhalten des ent-           (unter Einwirkung von Tiefkühlkost) ums Leben. Und sie wird
sprechenden Sicherheitsabstandes möglich. Diese Zugangsbe-          nicht die einzige Tote bleiben.
schränkung erfolgt über eine begrenzte Anzahl an bereit gestell-    Onleihe SchwAlbE
ten Medienkörben, deren Nutzung verpflichtend ist. Wenn kein        Die Stadtbibliothek Blumberg ist zusammen mit 20 anderen Bib-
Korb mehr vorhanden ist, muss auch beim Warten außerhalb            liotheken Mitglied des Onleihe-Verbundes Schwalbe. Dort kön-
der Bibliothek der nötige Sicherheitsabstand eingehalten wer-       nen knapp 28.000 digitale Medien wie z. B. eBooks und eAu-
den. Um langem Warten vorzubeugen, bitten wir darum den             dios ausgeliehen werden. Elektronische Bücher können nicht
Besuch in Gruppen/Familien zu vermeiden.                            nur auf speziellen eBook-Readern gelesen werden, sondern
Zurück gegebene Medien dürfen erst nach Ablauf von 72 Stun-         auch auf Computern, Tablets und Handys. Dieser Service ist
den wieder verliehen werden. Personen mit Erkältungssympto-         für Inhaber eines gültigen Ausweises der Stadtbibliothek Blum-
men ist der Zugang nicht gestattet.                                 berg kostenlos. Nähere Informationen unter www.onleihe.de/
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Bücher über den Briefkas-    schwalbe oder auf der Homepage der Stadtbibliothek Blumberg
ten abzugeben.                                                      unter www.stadt-blumberg.de/stadtbibliothek.
14        Nummer 21
          20. Mai 2020                  Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                       BLUMBERG
                                                                                                                       AKTUELL

Kosten für einen Jahresausweis                                      Noch nicht das Richtige dabei?
Schüler, Studenten     6€                                           Das Angebot unserer Online-Kurse wird kontinuierlich erweitert.
Erwachsene            15 €                                          Über alle Neuheiten zum Thema Online-Kurse und -Workshops
Familien              20 €                                          informieren wir Sie hier, in unserem Newsletter, auf der Startseite
Personen mit einem gültigen Blumberg-Pass zahlen die Hälfte.        sowie in den Printmedien.
Dieser ist beim Sozialamt der Stadt Blumberg erhältlich.
                                                                    INFORMATIONEN & ANMELDUNG:
Lesewürmertreff – Die Vorlesestunde in der Stadt-                   Volkshochschule Baar
bibliothek fällt bis auf weiteres aus!                              Hindenburgring 34
                                                                    78166 Donaueschingen
Buchbesprechung von Christiana Steger                               Tel.: 0771 1001 • Fax: 0771 1059
„Der Papst“ Autor Anthony McCarten                                  team@vhs-baar.de
Franziskus und Benedikt und die Entscheidung, die                   www.vhs-baar.de
alles veränderte
Ganz neu ist es in der uralten langen Geschichte der Katholi-       Verbandsversammlung des Zweckverbands Volks-
schen Kirche nicht, dass es immer wieder einmal zeitgleich meh-     hochschule Baar
rere Päpste gegeben hat. Und so sind es im 21. Jahrhundert          Die VHS Baar lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
wieder einmal zwei. 2013 erklärte Papst Benedikt XVI. seinen        ein zur Verbandsversammlung des Zweckverbands
Rücktritt vom höchsten kirchlich katholischen Amt und sein          Volkshochschule Baar am Montag, 25. Mai 2020 um
Nachfolger wurde Papst Franziskus. Unterschiedlicher könnten        19.00 Uhr in der Stadthalle Bräunlingen, großer Saal, Kirch-
zwei Männer nicht sein, wie der Deutsche Joseph Ratzinger           straße 33, 78199 Bräunlingen. Folgende Tagesordnung ist vor-
und der Argentinier Jorge Bergoglio. Hier der Theologe und          gesehen:
Religionswissenschaftler und da der Armenprediger, der dem          TOP 1 Vorstellung des Geschäftsberichts der vhsbaar für das
Jesuitenorden angehört. Somit ist dieser neue Pontifex der erste           Jahr 2019
Jesuit auf dem Stuhle Petri. Eines aber verbindet diese beiden      TOP 2 Jahresrechnung 2019: Feststellung
Päpste, tiefe überzeugte Gläubigkeit. Sachkundig und einfühl-       TOP 3 Unterrichtung der Verbandsversammlung über die un-
sam geht der Autor Anthony McCarten auf diese beiden so                    vermutete Kassenprüfung
verschiedenen Menschen ein, die die Last und die Bürde die-         TOP 4 Entlastung des Verbandsvorsitzenden und seines Stell-
ses Amtes übernommen haben. Zu verstehen sind viele ihrer                  vertreters
Reaktionen aus den ganz persönlichen Lebensumständen der            TOP 5 Information über den Geschäftsgang der vhsbaar in Co-
beiden Männer und die wiederum könnten nicht konträrer sein.               rona-Zeiten
Wenn auch noch Soldat zu Kriegsende, ging Benedikt in kirch-        TOP 6 Wirtschaftsplan 2020: Beratung und Beschlussfassung
licher Hierarchie wohl einen ruhigeren Weg, als der engagierte      TOP 7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffent-
Armenprediger Franziskus. Wenn auch schon im Bischofsamt                   lichen Sitzung
war er mit der argentinischen Junta in einem geschundenen           TOP 8 Verschiedenes
Land konfrontiert. Zeitzeugen und Weggefährten kommen hier
zu Wort und manche Frage bleibt unbeantwortet. Die großen
Probleme der Kirche Missbrauch und Zölibat treiben die Gläubi-      Zweckverband Pflegeheim
gen um und die längst überfälligen Antworten bleiben aus oder
sind bislang unbefriedigend. “Schweigen und beten“ wollte der       Haus Wartenberg
emeritierte Papst. Hat er das Versprechen gehalten? Ein lesens-     Besucherregelung gemäß Corona-Verordnung
wertes wichtiges Buch und ganz sicher nicht nur für gläubige        Folgende Besuchsregelungen gelten ab dem 11.05.2020:
Katholiken. “Der Papst“ ist im Diogenes Verlag Zürich               • Besucher dürfen das Haus nur betreten, wenn sie bestätigen,
erschienen.                                                           dass sie nicht mit dem Corona Virus infiziert sind und keinen
                                                                      direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten sowie keine
                                                                      typischen Symptome haben.
                         Schulen                                    • Ein Bewohner kann immer nur von einer Person besucht wer-
                                                                      den. Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen
                                                                      sind insbesondere für nahestehende Personen im Rahmen
                                                                      der Sterbebegleitung vorgesehen. Die Einrichtung legt die Be-
                                                                      suchszeiten auf 45 Minuten pro Besuch fest.
                                                                    • Besuche sind nur im Besucherzimmer zulässig. Besuche im
                                                                      Bewohnerzimmern können von der Einrichtung nach vorhe-
                                                                      riger Absprache und in begründeten Einzelfällen zugelassen
                                                                      werden.
Neue Information der vhsbaar                                        • Kein Körperkontakt, keine Umarmungen, Küssen, Hände-
Wir freuen uns, Ihnen weitere Online-Kurse anbieten zu kön-           schütteln etc.
nen.                                                                • Besuchswünsche müssen bei der Einrichtung vorab ange-
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von zuhause fit zu halten und in     meldet werden. Unangekündigte Besuche sind ohne Einver-
Bewegung zu bleiben oder erweitern Sie Ihre Sprachkenntnisse.         ständnis der Einrichtung nicht möglich.
Ihre Dozenten kommen per Live-Video zu Ihnen nach Hause -           • Die Besucher müssen von der Einrichtung registriert werden
egal ob Sie lieber im Wohnzimmer oder auf Ihrem Balkon lernen.        auf dem Kontaktformular
Probieren Sie es doch mal aus - wir freuen uns, Sie im digitalen    • Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes
Kursraum begrüßen zu dürfen!                                          nur nach vorheriger Händedesinfektion betreten werden.
Zentangle® – Entspannendes Zeichnen Schnupper-                      • Besucher haben zum Schutz der Bewohner während des
kurs                                                                  gesamten Aufenthaltes im Besucherzimmer der Einrichtung
201207041E • mit Nikola Seeburger CZT                                 eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare
Montag, 25.05.2020 • 19:00 - 20:30 Uhr                                Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
                                                                    • Der Besuch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre ist
Tastaturschreiben mit 10 Fingern                                      nicht möglich.
2015010123E • mit Manuela Lübben                                    • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
2 x Dienstag, Mittwoch, 02.06.2020 - 03.06.2020 • 09:30 - 12:30     • Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu
Uhr                                                                   anderen Personen in der Einrichtung einhalten
BLUMBERG
  AKTUELL                          Amtsblatt der Stadt Blumberg
                                                                                                                 Nummer 21
                                                                                                                20. Mai 2020   15
• Ab dem 18.05.2020 können auch wieder Besuche der Ein-               Bitte melden Sie sich telefonisch an, wenn Sie kommen
  richtung aus beruflichen Gründen nach vorheriger Absprache          möchten!
  mit der Einrichtung erfolgen (Friseure, medizinische Fußpflege,     Wir freuen uns, wieder in gottesdienstlicher Ge-
  Podologen, Physiotherapeuten, Logopäden, Seelsorger etc.)           meinschaft zusammen sein und feiern zu können.
  sofern geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.                  Sonntag, 24. Mai
                                                                      10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin G. Remane
                                                                                Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften in der Kir-
                 NACHRICHTEN AUS                                                che:
                 DEN STADTTEILEN                                                - Sicherheitsabstand (Sitzplätze sind gekennzeichnet)
                                                                                - Mundschutz mitbringen, wenn Sie einen tragen
                                                                                  wollen
                                                                                - Desinfektionsmittel / Seife stehen zur Verfügung
 HONDINGEN                                                            Mittwoch, 27. Mai
                                                                      19.30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderates in H79
                                                                      Sonntag, 31. Mai - Pfingstsonntag
                                                                      10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin G. Remane
                     Ortsverwaltung
                                                                      Wir freuen uns, wenn Sie uns finanziell unterstützen!
Namenswettbewerb für das Hondinger                                    Unser Konto der Evangelischen Kirchengemeinde:
                                                                      Sparkasse Schwarzwald Baar IBAN DE34 6945 0065
Neubaugebiet „Kirchberg II“                                           0246 0012 00, BIC SOLADES 1VSS
Der Blumberger Gemeinderat hat am 27.02.2020 den Bebau-
ungsplan „Kirchberg II“ als Satzung beschlossen. Damit ist der
Weg für das Hondinger Neubaugebiet frei. Nun wird noch ein
                                                                      Mitteilungen der Seelsorgeeinheit
Name für die dortige neue Straße gesucht. Der Hondinger Ort-          MITTEILUNGEN DER KIRCHENGEMEINDE
schaftsrat veranstaltet daher einen kleinen Namenswettbewerb.         Samstag, 30.05.
Der Name sollte eher kurz sein und es darf keine Ähnlichkeit mit      17.00 Hondingen Taufe des Kindes Klara Scherer
bereits in Blumberg bestehenden Straßennamen geben.                   19.00 Blumberg        Eucharistiefeier am Vorabend Renovabis-
Vorschläge können bis zum 31. Mai 2020 an die E-Mail-Adresse                                Kollekte
ov.hondingen@stadt-blumberg.com oder an Rolf Schwenk, Am              Sonntag, 31.05.
Kirchberg 4, Blumberg gesandt werden.                                 10.30 Riedböhring. Eucharistiefeier Renovabis-Kollekte
Der Ortschaftsrat wird als Jury eine Auswahl aus allen Vorschlä-      10.30 Blumberg        Eucharistiefeier Renovabis-Kollekte
gen vornehmen und den 1., 2. und 3. Platz dem Gemeinderat             19.00 Blumberg        Stille Anbetung bis 19.30 Uhr
vorschlagen. Die drei Erstplatzierten erhalten als Dank einen klei-   Montag, 01.06.
nen Preis.                                                             9.00 Blumberg        Eucharistiefeier Renovabis-Kollekte
Der Hondinger Ortschaftsrat freut sich auf viele interessante         Als Grundvoraussetzung für alle Gottesdienste, die wir feiern gilt:
Vorschläge. Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf!                    - die Zahl der Mitfeiernden ist begrenzt. Aus die-
Rolf Schwenk                                                              sem Grund kann eine Teilnahme am Gottesdienst
Ortsvorsteher                                                             nur mit Anmeldung erfolgen. Anmeldung im
                                                                          Pfarrbüro, Tel. 2421, zu den üblichen Öffnungs-
                                                                          zeiten bis spätestens Freitag 11.30 Uhr.
                                                                      - die Kirche ist 15 Minuten vor Gottesdienstbeginn geöffnet
 RIEDBÖHRINGEN                                                        - beim Betreten der Kirche ist eine Handdesinfektion notwen-
                                                                          dig; die Möglichkeit dafür steht für Sie in der Kirche bereit
                                                                      - zu allen Kirchenbesuchern ist ein Mindestabstand von 2m zu
                          Vereine                                         wahren. Familien dürfen zusammen sein.
                                                                      - die Sitzplätze, die benutzt werden dürfen, sind gekennzeich-
                                                                          net
                                                                      - bitte benutzen Sie für die Gottesdienste Ihr eigenes Gotteslob
                                                                      - es gibt keinen Gemeindegesang
Schützenverein Riedböhringen e.V.                                     - Personen mit Krankheitssymptomen können nicht an der
                                                                          Gottesdienstfeier vor Ort teilnehmen
Das Frühlingsfest am Vatertag vom Schützenverein Riedböh-             - bitte verzichten Sie weiterhin auf den Friedensgruß mit
ringen fällt dieses Jahr aus. Außerdem muss das Schützenhaus              Handschlag
Riedböhringen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.                   - bitte vermeiden Sie mögliche Berührungen der Hände wäh-
                                                                          rend der Kommunion
                                                                      - die Kollekte erfolgt am Ausgang
                         KIRCHEN                                      Spendenkonto
                                                                      Kirchengemeinde Blumberg
                                                                      IBAN               DE77694500650246004791
Evangelische Kirchengemeinde                                          SWIFT-BIC          SOLADES1VSS
                                                                      Name der Bank Sparkasse SWB
Blumberg                                                              Bitte bei allen Spenden den Verwendungszweck
                                                                      und für welche Pfarrei gespendet wird angeben!!
Wir freuen uns auf Sie und laden zu unseren Got-
tesdiensten herzlich ein!                                             Pfarrbüro
Sie erreichen uns:                                                    Tel. 07702 / 2421
Telefon Büro Friedhofstr. 13         07702 /41 236                    Fax 07702 / 9371
Handy Pfarrerin Remane:              0151 58 557 960                  www.kath-kirche-blumberg.de
E-Mail:      gruppenamt@ev-kirche-blumberg.de                         St.Andreas.Blumberg@web.de
Homepage: evkircheblumberg.de                                         Gemeindereferentin Frau Martina Gold:
Öffnungszeiten Pfarramt: Die. – Fr. 9.00 Uhr – 11.45 Uhr              Gemref.blumberg@web.de
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