Botschaft Gemeindeversammlung 7. Dezember 2021 - Für die Gemeindeversammlung vom Dezember werden nach wie vor Schutzmassnahmen einzuhalten sein ...
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Botschaft Gemeindeversammlung 7. Dezember 2021 Für die Gemeindeversammlung vom Dezember werden nach wie vor Schutzmassnahmen einzuhalten sein. Das Schutzkonzept wird kurz vor der Versammlung auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Wohlen Dienstag, 7. Dezember 2021, 19.30 Uhr im Reberhaus Uettligen Liebe Stimmbürgerinnen Liebe Stimmbürger Gerne laden wir Sie mit dieser Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Dezember ins Reberhaus Uettligen ein. Das Budget 2022 schliesst im Allgemeinen Haus- Die Schulanlage Hinterkappelen Dorf soll an den halt bei einem Aufwand von Fr. 48 Mio mit einem Wärmeverbund Hinterkappelen angeschlossen Ertragsüberschuss von Fr. 800‘000.- ab. Dieser Ge- werden. Damit wird die alte Ölheizung ersetzt und winn wird in die finanzpolitische Reserve abgelegt. auf erneuerbare Energie umgestellt. Mir der OS Hin- Das Eigenkapital der Gemeinde Wohlen beträgt so- terkappelen wird nun das letzte Schulhaus der Ge- mit Ende 2022, inkl. der finanzpolitischen Reserve, meinde Wohlen seine Ölheizung ersetzen. Wohlen rund Fr. 10.7 Mio, was einer gesunden finanziellen bleibt damit seiner Vorbildfunktion im Energie- und Grundlage entspricht. Nachhaltigkeitsbereich treu. -> Seite 6 -> Seite 18 Aufgrund der Übernahme der Oberstufenschule Der alte Noppen-Bodenbelag in der Primar- Uettligen in die Schulstrukturen der Gemeinde schule Hinterkappelen stammt noch aus dem Jahr Wohlen wird das Schulreglement Wohlen einer 1976 und muss ersetzt werden. Dafür ist ein Kredit Teilrevision unterzogen. Das angepasste Regle- von Fr. 250‘000.- nötig. Die Arbeiten sind für die ment wird per 1. August 2022 in Kraft treten. Sommerferien 2022 vorgesehen. -> Seite 16 -> Seite 22 Die Verleihung des Wohlener Hechts 2021 kann dieses Jahr wieder «vor Ort» stattfinden. Das gibt diesem Anlass den nötigen würdigen Rahmen zurück. Dies gilt auch für die Verabschiedung jener Gemeinderäte / Gemeinderätinnen, welche in der nächsten Legislatur nicht mehr dabei sein werden. Ihnen wird anlässlich der Dezember GV gedankt. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und darauf, Sie am 7. Dezember im Reberhaus persönlich begrüssen zu können. Herzliche Grüsse Bänz Müller Heinrich Summermatter Gemeindepräsident Gemeindeversammlungsleiter 3
Traktanden 1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2021 2. Genehmigung des Budgets 2022 und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen 3. Teilrevision Schulreglement 4. Anschluss der Schulanlage Dorf in Hinterkappelen an den Wärmeverbund; Kreditgenehmigung 5. Schulanlage Kappelenring Hinterkappelen Hauptgebäude; Ersatz Bodenbelag Halle, Galerien und Treppen; Kreditgenehmigung 6. Berichterstattung und Verschiedenes Verleihung Wohlener Hecht Die Gemeinde fragt – der Gemeinderat antwortet (Fragen, weitere interessierende Belange etc. ausserhalb der offiziellen Traktanden) Erläuterungen zu den Stellungnahmen der GEPK Die Aufgaben der GEPK sind in Art. 34 der Gemeindeverfassung in groben Zügen geregelt. So überprüft sie die Geschäfte des Gemeinderats, der Verwaltungseinheiten und der Kommissionen. Dazu kann sie Einsicht in die erforderlichen Unterlagen nehmen, Auskünfte verlangen und, da der Legislative (Gemeindeversammlung) verantwortlich, dieser und dem Gemeinderat selbstständig Anträge stellen. Auch wird der ordnungsgemässe Vollzug der an der Urne oder Gemeindeversammlung beschlossenen Geschäfte kontrolliert. Der Gemeindeversammlung beantragt die GEPK das zu ernennende Rechnungsprüfungsorgan. Die Gemeindeversammlung kann der GEPK zusätzliche Aufsichtsaufgaben übertragen. Jährlich legt die GEPK mit ihrem Bericht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Rechenschaft ab über die Rechtmässigkeit der Verwaltungsführung und die geleistete Arbeit. Betreffend die Gemeindeversammlungen überprüft die GEPK jeweils die geplanten Geschäfte und die Texte der gemeinderätlichen Botschaft. Sie schlägt aber den Stimmbürgern/innen nicht vor, ob dem Geschäft zugestimmt werden solle oder nicht. Sie nimmt zum Geschäft politisch keine Stellung. Dieser Entscheid obliegt der Gemeindeversammlung nach durchgeführter politischer Diskussion. Die GEPK achtet dagegen darauf, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sich anhand der Botschaftstexte ein vollständiges Bild vom vorgelegten Geschäft machen und sich darüber eine erste Meinung bilden können. Dann erst erfüllt die Vorlage aus Sicht der GEPK «die Voraussetzungen für einen Volksentscheid», wie der Antrag meistens lautet. Konkret bedeutet diese Stellungnahme, dass die Botschaftstexte: – das Geschäft mit allen wichtigen Informationen (inkl. Kosten und Art der Tilgung von Ausgaben) transparent und möglichst vollständig darstellen; – sich dazu einer verständlichen Sprache bedienen, die auch von Bürgerinnen und Bürgern verstanden wird, die nicht Fachleute des entsprechenden Geschäfts sind. Stellt die GEPK in der Sache selbst oder im Botschaftstext Mängel fest, orientiert sie unverzüglich den Gemeinderat und empfiehlt Massnahmen zur Verbesserung. 4
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2021 Der Gemeinderat beantragt der Versammlung die Genehmigung ohne Verlesen. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, während der Aktenauflage bei der Gemeindeschreiberei (während der Öffnungszeiten) das Gemeindeversammlungsprotokoll einzusehen. Zudem wird das Protokoll auf www.wohlen-be.ch publiziert. 5
2. Genehmigung des Budgets 2022 und Festsetzung der Besteuerungs- grundlagen Referent: Gemeindepräsident Bänz Müller, Innerberg Antrag Der Gemeinderat beantragt, den nachgenannten Punkten zuzustimmen: a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuer von unverändert 1.54 des kantonalen Einheitsansatzes. b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuer von unverändert 1.0 ‰ des Amtlichen Wertes. c) Genehmigung Budget 2022 bestehend aus: Aufwand Ertrag Ergebnis Allgemeiner Haushalt Fr. 48 345 490.45 Fr. 48 345 490.45 Fr. 0.00 SF Wasserversorgung Fr. 1 402 217.00 Fr. 1 405 974.65 Fr. 3 757.65 SF Abwasserentsorgung Fr. 2 170 031.37 Fr. 2 113 004.20 Fr. – 57 027.17 SF Abfall Fr. 1 112 125.50 Fr. 1 034 000.00 Fr. – 78 125.50 SF Gas Fr. 215 090.75 Fr. 215 000.00 Fr. – 90.75 Ergebnis Erfolgsrechnung Gesamthaushalt Fr. 53 244 955.07 Fr. 53 113 469.30 Fr. – 131 485.77 Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK) Die GEPK hat vom Budgetentwurf 2022 Kenntnis genommen. Sie hat sich den Budgetprozess und die daraus fliessenden Ergebnisse durch den Finanzverwalter erläutern lassen und kommt zum Schluss, dass die Budgetvorlage des Gemeinderates die Voraussetzungen für einen Volksentscheid erfüllt. 6
Ansätze für das Budget 2022 Dem Budget 2022 liegen die folgenden Ansätze zu Grunde Kompetenz Gemeindeversammlung Steueranlage 1.54 Liegenschaftssteuer 1.0 ‰ Kompetenz Gemeinderat innerhalb Rahmentarif Hundetaxe Fr. 100.00 je Hund Wassergebühr Fr. 1.70 / m³ Fr. 75.00 / Wasserzähler Abwasser-Gebühr Fr. 2.40 / m³ Fr. 160.00 / Wasserzähler Fr. 0.60 / m² Regenabwasser Fr. 0.10 / m³ Reinabwasser Kehricht-Grundgebühr Fr. 75.00 / Jahr Feuerwehr-Ersatzabgaben 9.2 % der einf. Steuer; max. Fr. 450.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 7
Wichtiges in Kürze – Die Erfolgsrechnung des Allgemeinen Haushalts (steuerfinanziert) schliesst mit einem Ertrags überschuss von Fr. 828 585.24 ab. Gemäss den kantonalen Bestimmungen (Art. 84ff Gemeindever- ordnung GV) muss dieser Ertragsüberschuss als zusätzliche Abschreibungen in die finanzpolitische Reserve eingelegt werden. – Das bei der Einführung von HRM2 bestehende Verwaltungsvermögen wird gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung innert der maximalen Frist von 16 Jahren, das heisst linear mit 6.25 % abgeschrieben. Die Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen des Allgemeinen Haushalts betragen Fr. 1 018 586.00. – Das per 31.12.2022 errechnete Eigenkapital inkl. finanzpolitische Reserve beträgt Fr. 10 719 940.50, was bei einer Steueranlage von 1.54 Einheiten rund 7.0 Steuerzehntel ausmacht. – 2022 sind Investitionen im Umfang von Fr. 4 444 000.00 (inkl. Investitionen von Fr. 260 000.00, welche über die Mehrwertabschöpfung finanziert werden, oder wir Beiträge von Dritten erwarten) geplant, wovon Fr. 3 132 000.00 für den Allgemeinen Haushalt, Fr. 522 000.00 für die Wasserversorgung, Fr. 740 000.00 für die Abwasserentsorgung und Fr. 50 000.00 für die Abfallentsorgung anfallen. Übersicht Rechnungsergebnis Allgemeiner Haushalt Rechnung 2020 Budget 2021 Budget 2022 Allgemeiner Haushalt Betrieblicher Aufwand 44 968 802.44 45 750 134.70 47 320 228.41 Betrieblicher Ertrag 44 958 162.33 43 960 250.40 45 346 707.05 Ergebnis betriebliche Tätigkeit – 10 640.11 – 1 789 884.30 – 1 973 521.36 Finanzaufwand 90 482.36 98 573.00 117 176.80 Finanzertrag 1 544 195.55 1 106 190.75 1 135 836.75 Ergebnis aus Finanzierung 1 453 713.19 1 007 617.75 1 018 659.95 Ausserordentlicher Aufwand 65 868.00 1 762 423.10 908 085.24 Ausserordentlicher Ertrag 294 113.30 2 544 689.65 1 862 946.65 Ausserordentliches Ergebnis 228 245.30 782 266.55 954 861.41 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1 671 318.38 0.00 0.00 Das Budget 2022 des Allgemeinen Haushalts Gemäss den kantonalen Bestimmungen (Art. 84 GV) (= ohne Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, müssen Gemeinden, welche einen Ertragsüber- Abfall und Gas) schliesst grundsätzlich mit einem schuss ausweisen, zusätzliche Abschreibungen vor- Ertragsüberschuss von Fr. 828 585.24 ab. Gegen- nehmen, sofern die ordentlichen Abschreibungen im über dem Budget 2021, welches mit einem Ertrags- Rechnungsjahr kleiner sind als die Nettoinvestitio- überschuss von Fr. 1 001 180.10 rechnete, beträgt nen. Der Allgemeine Haushalt weist Nettoinvestitio- die Schlechterstellung somit Fr. 172 594.86. nen von Fr. 3 132 000.00 und ordentliche Abschrei- 8
bungen von Fr. 1 944 713.50 aus. Dies ergibt einen Fr. 1 570 039.71 über dem Vorjahresbudget und der Selbstfinanzierungsfehlbetrag aus den Abschreibun- betriebliche Ertrag Fr. 1 386 456.65 über dem Vor- gen. Demnach müssen die Fr. 828 585.24 als zusätz- jahr, dies ergibt gegenüber 2021 eine Verschlechte- liche Abschreibungen in die finanzpolitische Reserve rung von Fr. 183 637.06. eingelegt werden. Der betriebliche Aufwand liegt Gesamthaushalt Rechnung 2020 Budget 2021 Budget 2022 Allgemeiner Haushalt Total Aufwand 45 125 152.80 47 611 130.80 48 345 490.45 Total Ertrag 46 796 471.18 47 611 130.80 48 345 490.45 Ergebnis Erfolgsrechnung 1 671 318.38 0.00 0.00 Wasser Total Aufwand 1 412 276.15 1 359 324.00 1 402 217.00 Total Ertrag 1 508 776.70 1 372 230.45 1 405 974.65 Ergebnis Erfolgsrechnung 96 500.55 12 906.45 3 757.65 Abwasser Total Aufwand 2 130 366.56 2 036 000.20 2 170 031.37 Total Ertrag 2 208 743.70 2 055 103.05 2 113 004.20 Ergebnis Erfolgsrechnung 78 377.14 19 102.85 – 57 027.17 Abfall Total Aufwand 1 079 561.65 1 070 354.50 1 112 125.50 Total Ertrag 1 053 657.48 1 005 000.00 1 034 000.00 Ergebnis Erfolgsrechnung – 25 904.17 – 65 354.50 – 78 125.50 Gas Total Aufwand 161 684.95 216 333.90 215 090.75 Total Ertrag 166 247.65 225 000.00 215 000.00 Ergebnis Erfolgsrechnung 4 562.70 8 666.10 – 90.75 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1 824 854.60 – 24 679.10 – 131 485.77 Gesamthaushalt 9
Erfolgsrechnung nach Funktionen 0 Allgemeine Verwaltung Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 4 383 001.65 226 550.00 4 379 820.30 228 290.00 4 343 425.85 244 686.85 4 156 451.65 4 151 530.30 4 098 739.00 – Im Vorjahr wurden bei der Software „KISS“ von Fr. 35 500.00 budgetiert, diese werden neue Module angeschafft, welche im aktuellen teilweise über die Mutterschaftsentschädigung Jahr nicht mehr budgetiert werden müssen. rückvergütet. Dies hat Minderkosten von Fr. 45 700.00 zur – Der Mitgliederbeitrag von Fr. 45 000.00 an die Folge. Regionalkonferenz wird gemäss kantonalen – Für eine Mutterschaftsvertretung wurden bei Vorgaben neu unter dem Konto Nummer den Honoraren externer Berater Mehrkosten 7907.3632.02 budgetiert. 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1 477 595.05 1 309 693.15 1 490 994.55 1 309 509.10 1 207 480.75 1 043 344.26 167 901.90 181 485.45 164 136.49 – Die einseitige Spezialfinanzierung Feuerwehr Guthaben der Spezialfinanzierung entnommen schliesst mit einem Aufwandüberschuss von und somit der Bestand der Spezialfinanzierung Fr. 57 406.15 ab. Dieser Verlust wird dem reduziert. 2 Bildung Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 10 667 259.36 2 373 696.00 10 116 268.80 1 837 688.00 10 372 365.96 1 950 378.55 8 293 563.36 8 278 580.80 8 421 987.41 – Im Kindergarten ergibt die Mischrechnung aus – In der Primarstufe ist für das Jahr 2022 kein zwei Schuljahren und steigenden Schülerzahlen spezielles Lehrmittel geplant, was die Kosten Mehrkosten im Bereich Lastenverteilung um Fr. 25 020.00 sinken lässt. Lehrer/innenbesoldungen von Fr. 57 650.00. – 2022 wird wieder ein grösserer Betrag in die – Im Bereich der Basisstufe wird mit einer Informatik investiert, welcher über 5 Jahre geringeren Schülerzahl gerechnet und somit mit abgeschrieben wird. Dies lässt die Abschreibun- Minderkosten von Fr. 42 373.00. gen um Fr. 25 962.35 zunehmen. 10
– Per Mitte 2022 wird der Oberstufenverband – 2022 sollte die Tagesschule Wohlen fertiggestellt Uettligen aufgelöst und die Kosten in unsere sein und abgeschrieben werden. Dies und Rechnung integriert, dies hat Auswirkung auf mehrere andere Projekte führen zu einem mehrere Konten. Die Ausgaben für Schulmate- Anstieg in den Abschreibungen von total rial und die Lehrmittel steigen um Fr. 30 000.00, Fr. 170 655.40. die Anschaffungen von Büromöbeln und – Aufgrund eines neuen Mieters im Schulhaus Geräten um Fr. 23 843.00; die Lastenverteilung Säriswil wird mit Mehrerträgen im Bereich der Lehrer/innenbesoldungen ist um Fr. 235 966.00 Mieteinnahmen von Fr. 40 390.00 gerechnet. höher. Im Gegenzug sinkt der Beitrag an den – Die Gehaltsklassen für die pädagogischen Oberstufenverband Uettligen um Fr. 248 950.79 Mitarbeitenden der Tagesschule wurden und die Schulgelder von anderen Gemeinden angepasst, was zu Mehrkosten von nehmen um Fr. 338 110.00 zu. Fr. 158 643.00 führt. – 2022 wird mit weniger Schülerinnen und – Die Anmeldungen für die Tagesschule nehmen Schülern gerechnet, welche in Bern den zu, dies führt zu Mehraufwand bei der Lehrer/ gymnasialen Unterricht besuchen, was Minder- innenbesoldungen von Fr. 83 563.00. kosten von Fr. 38 710.00 zur Folge hat. – Die Elternbeiträge werden neu aufgeteilt in – Der Beitrag an die Musikschule Wohlen wird Betreuung und Verpflegung. Aufgrund von mehr aus dem Budget der Musikschule übernom- Anmeldungen steigen die Beiträge um total men, dieser ist Fr. 53 170.00 tiefer als im Fr. 46 400.00. Ebenso steigen die Kantonsbei- Vorjahr. träge um Fr. 140 000.00. – Eine Stellenaufstockung im Sekretariatsbereich der Schulverwaltung führt zu Mehrkosten von Fr. 39 246.00. 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1 177 398.40 78 800.00 1 222 243.95 78 800.00 1 163 905.55 55 176.05 1 098 598.40 1 143 443.95 1 108 729.50 – Der Beitrag an regionale Kulturinstitute von Fr. 236 453.00 wird gemäss kantonalen Vorgaben neu im Konto Nummer 3291.3636.09 verbucht. – Beim Beitrag sowie den Inseratenkosten für den Anzeigerverband wird mit Minderkosten von Fr. 39 000.00 gerechnet. 4 Gesundheit Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 45 602.00 0.00 45 754.00 0.00 32 403.45 0.00 45 602.00 45 754.00 32 403.45 – Das Budget in der Funktion Gesundheit bewegt sich im Bereich des Vorjahresbudgets. 11
5 Soziale Sicherheit Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 21 797 778.45 13 508 200.00 20 744 740.95 12 308 890.00 20 448 852.09 13 058 762.47 8 289 578.45 8 435 850.95 7 390 089.62 – Aufgrund höherer Gesamtkosten bei den – Die Aufwände in der Sozialhilfe sind durch die Lastenausgleichsbeiträgen für Ergänzungsleis- Abteilung Soziales nicht steuerbar, da sie von tungen steigt unser Beitrag um Fr. 57 984.00. der Klienten-Situation und deren Wohnsitz – 2022 wird mit keiner Fremdplatzierung von abhängig sind. Alle Kosten werden der Lasten- Kindern im Jugendschutz gerechnet, was verteilung belastet. Fr. 29 000.00 weniger Löhne und im Gegenzug – In der freiwilligen wirtschaftlichen Hilfe sind keine Rückerstattung im Umfang von aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses neu Fr. 29 000.00 zur Folge hat. Fr. 40 000.00 budgetiert für den Beitrag an den – Im Bereich der Jugendarbeit wird mit Mehrer- Entlastungsdienst. trägen der anderen Gemeinden von – Aufgrund von Stellenaufstockungen werden die Fr. 39 850.00 gerechnet. Löhne in der Administration der Sozialen – Die Berechnungen des Aufwands der Betreu- Dienste um Fr. 73 154.00 und beim Regionalen ungsgutscheine sowie die Gemeindebeiträge Sozialdienst um Fr. 91 119.00 höher als im für Betreuungsgutscheine werden aufgrund der Vorjahr budgetiert. Auf der Ertragsseite wird mit aktuellen Zahlen berechnet. Es werden für 2022 um Fr. 57 350.00 höheren Kantonsbeiträgen und Fr. 111 450.00 mehr Kosten erwartet, aber auch um Fr. 58 160.00 höheren Gemeindebeiträgen um Fr. 157 080.00 höhere Gemeindebeiträge. gerechnet. – Bezugnehmend auf die Rechnung 2020 wird bei – Beim Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit einem den Elternbeiträgen für die Kitabetreuung mit Minderaufwand von Fr. 211 837.00 und mit Mehrerträgen von Fr. 60 000.00 gerechnet. einer um Fr. 539 264.00 höheren Entschädigung – Das Projekt Culinaria läuft erfolgreich, es gerechnet. Dies gestützt auf die Vorgabe der werden mehrere Schulen mit dem Mittagessen kantonalen Finanzdirektion bezüglich Lastenaus- beliefert. Deshalb werden im 2022 um gleich Sozialhilfe. Fr. 58 379.00 höhere Lohnkosten und für externe Köche um Fr. 39 000.00 höhere Dienstleistungen an Dritte budgetiert. Auf der Gegenseite wird mit Fr. 63 000.00 höherem Projektertrag und Fr. 46 726.00 höheren Kantonsbeiträgen gerechnet. 12
6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 396 307.75 275 360.00 3 298 376.00 283 868.00 3 088 469.60 244 601.70 3 120 947.75 3 014 508.00 2 843 867.90 – Der Lastenausgleichsbeitrag an den Kanton im Bereich öffentlicher Verkehr steigt aufgrund des erweiterten Angebots um Fr. 80 825.00. 7 Umweltschutz und Raumordnung Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 5 337 860.82 4 864 131.52 5 104 231.70 4 671 488.00 5 570 842.75 5 119 970.70 473 729.30 432 743.70 450 872.05 – Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung – Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 3 757.65 ab. Dieser wird für zukünftige Fr. 78 125.50 ab. Dieser Verlust wird dem Aufwandüberschüsse zweckgebunden Guthaben der Spezialfinanzierung Rechnungs- zurückgestellt. ausgleich entnommen und somit der Bestand – Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung der Spezialfinanzierung reduziert. schliesst mit einem Aufwandüberschuss von – Das Vermögen der Spezialfinanzierung Land- Fr. 57 027.17 ab. Dieser Verlust wird dem schaftsschutz beläuft sich per Ende 2022 auf Guthaben der Spezialfinanzierung Rechnungs- Fr. 23 114.25. ausgleich entnommen und somit der Bestand – Der Mitgliederbeitrag von Fr. 45 000.00 an die der Spezialfinanzierung reduziert. Regionalkonferenz wird gemäss kantonalen Vorgaben neu unter dem Konto Nummer 7907.3632.02 budgetiert. 13
8 Volkswirtschaft Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 249 090.75 560 090.75 259 429.00 570 000.00 194 819.30 517 788.65 311 000.00 310 571.00 322 969.35 – Die Spezialfinanzierung Gasversorgung schliesst mit einem kleinen Aufwandüberschuss von Fr. 90.75 ab. Dieser Verlust wird dem Guthaben der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich entnommen und somit der Bestand der Spezialfinanzierung reduziert. 9 Finanzen und Steuern Budget 2022 Budget 2021 Rechnung 2020 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 4 869 888.04 30 205 260.85 5 828 529.10 31 201 855.25 5 494 287.13 29 682 143.20 25 335 372.81 25 373 326.15 24 187 856.07 – Es wird von Fr. 25 000.00 tieferen Forderungs- – Der Beitrag an den direkten Finanzausgleich fällt verlusten bei den Steuern und Ersatzabgaben gemäss Berechnung um Fr. 126 442.00 tiefer ausgegangen. aus als im Vorjahr. – Die Berechnung der Einkommens- und Vermö- – Beim Unterhalt der Gebäude im Finanzvermö- genssteuern natürlicher Personen per 2022 gen führen eine Küchensanierung sowie basiert einerseits auf den Rechnungszahlen Umbauten für eine Umnutzung zu einem 2020 sowie den aktualisierten Budgetzahlen Mehraufwand von Fr. 31 000.00. 2021. Gerechnet wird auf einer Steueranlage – Gemäss den kantonalen Bestimmungen (Art. von 1.54 Einheiten. Bei den Einkommenssteu- 84 GV) müssen Gemeinden, welche einen ern wird mit einem Minderertrag von Ertragsüberschuss ausweisen, zusätzliche Fr. 450 000.00 gerechnet, bei den Vermögens- Abschreibungen vornehmen. Deshalb muss der steuern mit einem Minderertrag von Ertragsüberschuss von Fr. 828 585.24 als Fr. 50 000.00. zusätzliche Abschreibungen in die finanzpoliti- – Aufgrund der aktuellsten Zahlen kann bei den sche Reserve eingelegt werden. Rückstellungen für Steuerteilungen natürlicher – Mit der Einführung von HRM2 wurde das Personen mit Fr. 100 000.00 weniger gerechnet Finanzvermögen neu bewertet und die Aufwer- werden als im Vorjahresbudget. tungsgewinne in die Neubewertungsreserve – Der Budgetbetrag bei den Grundstückgewinn- eingelegt. 2021 erfolgt einmalig eine Einlage steuern wird um Fr. 25 000.00 und bei den von 10 % der Finanzanlagen und 5 % der Sonderveranlagungen um Fr. 20 000.00 erhöht. Sachanlagen im Finanzvermögen in eine – Bei den Liegenschaftssteuern werden Mehrein- Schwankungsreserve. Der übrige Saldo der nahmen von Fr. 25 000.00 erwartet. Neubewertungsreserve wird zugunsten des – Gemäss Berechnung steigt der Beitrag an den Bilanzüberschusses ab 2021 linear über 5 Jahre Lastenausgleich „Neue Aufgabenteilung“ um aufgelöst. Fr. 27 535.00. 14
Investitionsrechnung Das vom Gemeinderat genehmigte Investitionspro- schöpfung finanziert werden oder über Beiträge von gramm 2022 – 2026 bildet die Grundlage für die Dritten erfolgen). Davon werden Fr. 3 132 000.00 für Nachführung des Finanzplanes und die Berechnung den Allgemeinen Haushalt, Fr. 522 000.00 für die des Kapital- und Abschreibungsbedarfs für das Wasserversorgung, Fr. 740 000.00 für die Abwasse- Budget 2022. rentsorgung und Fr. 50 000.00 für die Abfallentsor- Geplant sind Investitionen im Verwaltungsvermögen gung anfallen. Die einzelnen Investitionsprojekte im Umfang von Fr. 4 444 000.00 (inkl. Investitionen sind im vollständigen Budget 2022 ersichtlich. von Fr. 260 000.00 welche über die Mehrwertab- Das vollständige Budget 2022 kann auf www.wohlen-be.ch (unter Politik/Gemeindever- sammlung/Traktanden) eingesehen oder auf der Gemeindeverwaltung bei der Abteilung Finanzen/Steuern bezogen werden. 15
3. Teilrevision Schulreglement Referentin: Gemeinderätin Susanne Schori, Wohlen Wichtiges in Kürze Mit dem Wegfall der Verbandsstruktur Uettligen an Nach der Aufhebung des Schulverbands sind die der Oberstufenschule Uettligen per 31. Juli 2022 beiden Oberstufenschulen Hinterkappelen und Uett- muss das Schulreglement Wohlen angepasst ligen identisch organisiert und geführt. werden. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Die Teilrevision des Schulreglements Wohlen wird genehmigt und auf den 1. August 2022 in Kraft gesetzt. Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK) Die GEPK hat diese Vorlage geprüft. Aus ihrer Sicht erfüllt sie die Voraussetzungen für einen Volksentscheid. Ausgangslage Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019 hat fen. In diesen Abschnitten wird die Organisation der einer Kündigung des Oberstufenverbands Uettligen Sekundarstufe I beschrieben. Zukünftig sollen die mit grossem Mehr zugestimmt. Seither laufen die beiden Oberstufenschulen Hinterkappelen und Uett- Arbeiten zur Verbandsauflösung. ligen völlig gleich organisiert und geführt werden. Für die Oberstufenschule Hinterkappelen gibt es In der Gemeinde Wohlen braucht es im Vollzug noch deshalb keine Änderungen und die Oberstufen- eine formale Anpassung des Schulreglements. Von schule Uettligen wird derjenigen von Hinterkappelen den Änderungen sind die Artikel 1, 7 und 10 betrof- gleichgestellt. 16
Reglementstext Das Schulreglement vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert: Neu bisher Zweck und Geltungsbereich Art. 1 Art. 1 1 unverändert 1 Dieses Reglement regelt das Volksschulwesen der Gemeinde Wohlen. 2 Für die Primarstufe Matzwil gilt das 2 Für die Sekundarstufe I Uettligen und Reglement des Schulverbandes die Primarstufe Matzwil gelten die Matzwil. Reglemente der entsprechenden Schulverbände. Sekundarstufe I Art. 7 Art. 7 1 Die Sekundarstufe I wird als zwei Or- 1 Die Sekundarstufe I wird als Organisa- ganisationseinheiten an den Oberstu- tionseinheit an der Oberstufenschule fenschulen Hinterkappelen und Uettli- Hinterkappelen und im Rahmen des gen geführt. Oberstufenverbands Uettligen geführt. 2 unverändert 2 Die Schülerinnen und Schüler werden in einem durchlässigen Mo- dell gemäss Vorgaben des Kantons unterrichtet. 3 Der Gemeinderat entscheidet über die 3 Der Gemeinderat entscheidet über die genaue Umsetzung. genaue Umsetzung bezüglich der Oberstufenschule Hinterkappelen. Sekundarstufe I Art. 10 Art. 10 1 unverändert 1 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aus den Schul- bezirken Wohlen / Murzelen / Inner- berg, Hinterkappelen und Matzwil be- suchen in der Regel die Sekundar- stufe I in Hinterkappelen. 2 Schülerinnen und Schüler der Sekun- 2 Schülerinnen und Schüler der darstufe I aus den Schulbezirken Uett- Sekundarstufe I aus dem Schul- ligen/Säriswil/Möriswil besuchen in bezirk Uettligen / Säriswil / Möriswil be- der Regel die Sekundarstufe I in suchen in der Regel die Sekun Uettligen. darstufe I des Oberstufenverbands Uettligen. 3 Aus wichtigen Gründen kann die Lei- 3 Aus wichtigen Gründen kann die Lei- tung Bildung und Kultur Schülerinnen tung Bildung und Kultur nach Anhö- und Schülern den Besuch der Sekun- rung der Oberstufenkommission des darstufe I am anderen Schulstandort Oberstufenverbands Uettligen Schüle- bewilligen. Sie bezieht beim Entscheid rinnen und Schülern nach Abs. 1 den die Grösse der betroffenen Klasse mit Besuch der Oberstufenschule des ein. Oberstufenverbands Uettligen bewilli- gen. Sie bezieht beim Entscheid die Grösse der betroffenen Klasse mit ein. 17
4. Anschluss der Schulanlage Dorf in Hinterkappelen an den Wärmeverbund; Kreditgenehmigung Referentin: Gemeinderätin Eva Zanetti Ogniewicz, Säriswil Wichtiges in Kürze Die Ölheizung der Oberstufen-Schulanlage Dorf an der Schulstrasse Hinterkappelen ist in die Jahre gekom- men. Sie entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und muss möglichst bald ersetzt werden. Im laufenden Jahr wurde das Fernheizleitungsnetz des Wärmeverbundes Hinterkappelen erweitert und in unmittelbarer Nähe der Schulanlage vorbeigeführt. Da die Schulanlage in absehbarer Zeit gesamterneuert werden soll, drängt sich im Moment bis zur Gesamtsanierung nur ein temporärer, provisorischer Anschluss auf. Aus ökologischer und versorgungstechnischer Sicht bietet diese Lösung bedeutende Vorteile: – Die alte Heizanlage mit 70 000 Liter jährlichem externen Fachleuten ständig überwacht wird Ölverbrauch kann einer ökologischen und und Störungen automatisch behoben werden. nachhaltigen Energieform zugeführt werden. – Die Heizungswartung durch den Kaminfeger – Die Firma Energie 360° als Betreiberin des und die jährlichen Ölanlieferungen entfallen. Wärmeverbundes Hinterkappelen ermöglicht – Durch die Umstellung auf Fernwärme wird der bis zur Gesamtsanierung der Schulanlage einen CO2-Ausstoss um ca. 75 Tonnen pro Jahr temporären Anschluss auf ihre Kosten. vermindert. – Die Gefahr, dass infolge eines Anlagenzusam- – Der Anschluss an den Wärmeverbund ent- menbruchs oder einer Stilllegungsverfügung spricht der Strategie des Gemeinderates und eine mobile Ersatzheizung finanziert werden den Absichten der Energiestadt Wohlen. muss, ist damit gebannt. Gemäss Energierichtplan der Gemeinde sollen – Die Betriebssicherheit erhöht sich für die einerseits erneuerbare Energien, andererseits gesamte Schulanlage, da der Betrieb von Wärmeverbünde gefördert werden. Über den Anschluss der Oberstufen-Schulanlage Hinterkappelen an den Wärmeverbund entscheidet der Souverän. Die Zustimmung zum Kredit ermöglicht eine langfristige Wärmeversorgung zu interessanten Konditionen. Das Projekt ist ausgearbeitet, geprüft und bereit für die Realisierung. Der Gemeinderat empfiehlt dem Souverän, die Schulanlage Hinterkappelen Dorf an den Wärmeverbund Hinterkappelen anzuschliessen. 18
Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung Folgendes: 1. Genehmigung eines Kredits für jährlich wiederkehrende Kosten zum verbrauchsabhängigen, aufgerundeten Betrag von Fr. 74 000.00 inkl. MWST, welcher sich über die Laufzeit von 30 Jahren ent- sprechend den zu erwartenden Energiepreisen auf ca. Fr. 2.22 Mio. aufsummieren wird. 2. Genehmigung eines Kredits für einmalige Investitionen von Fr. 40 000.00 inkl. MWST zugunsten des Anschlusses der Oberstufen-Schulanlage an der Schulstrasse in Hinterkappelen an den Wärmeverbund Hinterkappelen. Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK) Die GEPK hat diese Vorlage geprüft. Aus ihrer Sicht erfüllt sie die Voraussetzungen für einen Volksentscheid. 19
Ausgangslage Die Ölheizung der Oberstufen-Schulanlage Schul- Nach der Gesamtsanierung und dem definitiven An- strasse Hinterkappelen ist veraltet und muss in den schluss soll der Anschlusskostenbetrag nach An- nächsten Jahren ersetzt werden. Die Leitungen zur schlussleistung neu berechnet und bei zukünftigen Erweiterung des östlichen Astes des Wärmeverbun- höheren Anschlusskosten gegebenenfalls nachfak- des Hinterkappelen bis zur vorderen Aumatt wurden turiert werden. dieses Jahr (2021) realisiert. Die Fernleitungsfüh- rung liegt im Halenweg unmittelbar neben dem Da zum aktuellen Zeitpunkt die jährlichen Kosten für Schulareal. Im Zusammenhang mit der Ost-Ast-Er- den Leistungspreis und die Energiekosten des pro- weiterung hat die Firma Energie 360° dem Departe- visorischen Anschlusses mit Fr. 73 464.35 zu Buche ment Liegenschaften die Anfrage zum Anschluss schlagen und damit de fakto Fr. 40 000.00 betragen, unterbreitet. Es ist nun geplant, die Schulanlage müssen die Kosten vom Souverän an der Gemein- Dorf noch vor der beabsichtigten zukünftigen Ge- deversammlung genehmigt werden. samtsanierung der Schulanlage mit einem proviso- rischen Anschluss auszustatten. Einmaliger Anschlusskostenbeitrag Fr. 66 343.20 reduziert auf Fr. 40 000.00 inkl. MWST. Dieser Die Kosten für die Erstellung dieses provisorischen Betrag ist fällig bei Beginn der Wärmelieferung. Anschlusses bis zur Realisierung der Gesamtsanie- rung übernimmt vollumfänglich die Firma Energie 360°. Ebenso übernimmt sie die nötigen Anpassun- gen im Heizungsraum. Für die Gemeinde gilt es, die einmalige Anschlussgebühr zu entrichten. Ebenso fallen die jährlichen Kosten für Leistung Energie an. Diese Kosten sind nach dem provisorischen An- schluss wiederkehrend fällig. Da die Anschlusswerte und damit die Anschlusskos- ten bei einer später realisierten Gesamtsanierung bzw. einem möglichem Teilneubau tiefer sein wer- den, wurde mit Energie 360° eine Reduktion der Anschlusskosten vereinbart. Für den Fernwärmean- schluss wird deshalb der Anschlussbeitrag von Fr. 66 343.20 auf Fr. 40 000.00 reduziert und vertrag- lich vereinbart. Der Lieferumfang der Übergangslösung umfasst die provisorische primär- und sekundärseitige Einbin- dung in die bestehende Heizungsanlage. Alter Heizkessel der aktuellen Wärmeerzeugung 20
Jährliche Kosten – Leistungspreis für 220 kW Anschlussleistung Fr. 34 100.40 – Energiekosten, Arbeitspreis gem. Verbrauch Fr. 39 364.35 Total aufgerundet (inkl. MWST) Fr. 74 000.00 Förderbeiträge Kanton Leider besteht für Gemeinden für Anschlüsse an Wärmeverbünde grundsätzlich kein Anspruch auf Förder- beiträge vom Kanton. Vorgehen Die alten Heizkessel mit der Wärmeerzeugung wer- Neu wird auf Kosten des Wärmeverbundes eine den von der Wärmeverteilung komplett getrennt, provisorische Übergabestation eingebaut, welche verbleiben aber im Heizraum. Die Demontage und die Wärme aus der Fernleitung übernimmt und an Entsorgung wird später im Rahmen der beabsichtig- die bestehende Wärmeverteilung übergibt. ten Gesamtsanierung der Schulanlage realisiert. Die Realisierung des Anschlusses ist in der ersten Jahreshälfte 2022 geplant. Schulareal Oberstufen-Schule Schulstrasse Hinterkappelen 21
5. Schulanlage Kappelenring Hinterkappelen Hauptgebäude; Ersatz Bodenbelag Halle, Galerien und Treppen; Kreditgenehmigung Referentin: Gemeinderätin Eva Zanetti Ogniewicz, Säriswil Wichtiges in Kürze Ersatz Bodenbelag Hauptgebäude Primarschule Kappelenring Hinterkappelen: Der Gumminoppenbelag in der Halle/Aula, der Trep- Das vorliegende Projekt zum Ersatz des Bodenbela- penanlage und den Galerien aus dem Jahr 1976 ist ges umfasst folgende Massnahmen: abgenützt. Er ist bei Beschädigungen nicht mehr zu reparieren und nur noch mit unverhältnismässig ho- – Rückbau und Entsorgung des alten Gumminop- hem Aufwand zu reinigen. Der Belag wird zuneh- penbelages in der Halle, auf den Galerien vor mend unansehnlich, da sich durch die starke Abnüt- den Schulzimmern und auf der Treppenanlage. zung Flecken bilden und die Oberfläche klebrig wird. – Vorbereiten und Ausgleichen des Untergrundes für den neuen Bodenbelag. Der dunkle Boden absorbiert ausserdem das spär- – Neuverlegen eines neuen dauerhaft beständi- lich vorhandene natürliche Licht in der Halle: Der gen Bodenbelages. gesamte Innenraum wirkt düster und muss stark künstlich beleuchtet werden. Der Raum der Aula Für den Belagsersatz der 1 300 m2 grossen Bodenflä- dient neben dem Schulbetrieb auch wichtigen grös- che ist ein Kredit von Fr. 250 000.00 (inkl. MwSt.) er- seren Veranstaltungen wie Gemeindeversammlun- forderlich. Die Realisierung soll vorwiegend in den gen. Aus diesem Grund ist man in diesem Bereich Sommerferien 2022 stattfinden; wenn nötig erfolgt durchaus auf eine bescheidene repräsentative Wir- eine abschliessende Etappe in den Sommerferien kung angewiesen. 2023. Über das Projekt «Ersatz Gumminoppenbelag Schulanlage Kappelenring» entscheidet der Souverän. Die Zustimmung zum entsprechenden Kredit ermöglicht der Gemeinde die rechtzeitige Investition in die intakte und attraktive Schulanlage. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Verpflichtungskredit auf Basis von Richt- preisofferten in der Höhe von Fr. 250 000.00 (Kostendach, inkl. MWST) zu genehmigen. 22
Stellungnahme der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission (GEPK) Die GEPK hat diese Vorlage geprüft. Aus ihrer Sicht erfüllt sie die Voraussetzungen für einen Volksentscheid. Bedeutung der Sanierung Die Schulanlage Kappelenring wurde 1976 erstellt. Beim Hauptgebäude wurde in den letzten Jahren fassadenseitig der Ersatz der Fenster und Lamellen- storen realisiert. Als nächste Massnahme soll der Bodenbelag im Hauptgebäude ersetzt werden. Rückmeldungen des Hauswartes und des Leh- rer-Kollegiums zeigten auf, dass der Gumminoppen- belag zunehmend klebrig wird und vermehrt Schä- den aufweist, da das Material aufgrund des Alters spröde geworden ist. Die Möglichkeiten zur Reini- gung des Belages sind stellenweise stark einge- schränkt. Das derzeit noch realisierbare Reinigungs- mass entspricht nicht mehr den heute angestrebten Hygieneanforderungen. Strategische Planung Der Schulstandort der Primarschule Kappelenring ist Die Investition in einen neuen Bodenbelag ist drin- politisch gesichert. Diese Investition ist für eine gend zu empfehlen: nächste längere Nutzungsdauer des Gebäudeinnen- Eine Verzögerung dieser Ersatzmassnahme erhöht raumes wichtig und richtig. das Risiko eines Flickwerkes und würde, zwar etwas verzögert, in absehbarer Zeit trotzdem zu einem Er- satz des gesamten Bodenbelags führen. 23
6. Berichterstattung und Verschiedenes Mündliche Orientierungen aus den Departementen. Schriftliche Beiträge liegen keine vor. Wohlen, 26. Oktober 2021 Gemeinderat Wohlen Gemeindepräsident Gemeindeschreiber Bänz Müller Thomas Peter 24
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Gemeinde Wohlen Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen Telefon 031 828 81 11, Fax 031 822 10 45 info @ wohlen-be.ch www.wohlen-be.ch
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