STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER

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STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
Steuertipps
Leitfaden zur
Einkommenssteuererklärung
für junge GdP-Mitglieder
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STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
Liebe Kolleginnen!                                                                        Vorwort
    Liebe Kollegen!

    Unser Beruf bringt Besonderheiten mit sich, die es gilt in der jährlichen Einkommen-

    steuererklärung zu berücksichtigen. Gerade am Anfang stellt sich für viele Kolleginnen

    und Kollegen die Frage, wie man sich selber durch das umfangreiche Steuerrecht durch-

    kämpfen kann und Geld spart.

    Die vorliegende Steuerbroschüre dient als Leitfaden zur Einkommensteuererklärung

    und zeigt jungen Kolleginnen und Kollegen die relevanten Steuervorteile im Überblick.

    Sie hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern verweist auf viele Tipps mit denen

    man bares Geld einsparen kann.

    Die JUNGE GRUPPE der GdP NRW wünscht Euch nicht nur bei der Steuererklärung, son-

    dern vorwiegend im Studium, wie auch im Dienst viel Erfolg!

    Mit kollegialen Grüßen

    Dennis R. Grindel
    Landesjugendvorsitzender
    Gewerkschaft der Polizei NRW

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STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
Inhalt

I. Allgemeines                         Allgemeine Informationen                                                                   4
                                       Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens                                                5

II. Ermittlung der Einkünfte aus       Allgemeine Informationen / Berufstypische Werbungskosten                                   6
    nichtselbständiger Arbeit /        1. Fahrtkosten Wohnung – Arbeitsstätte (Zeilen 31 - 40 ANLAGE N)                           7
    aus dem Dienstverhältnis           2. Reisekosten (Zeilen 50 - 56 ANLAGE N)                                                   8
    (ANLAGE N)                             • Fahrtkosten
                                           • Verpflegungsmehraufwand
                                       3. Doppelte Haushaltsführung (Zeilen 61 - 79 ANLAGE N)                                  9
                                       4. Sonstige Aufwendungen (Zeilen 41 - 49 ANLAGE N)                                     10
                                           • Arbeitsmittel
                                           • Reinigungskosten
                                           • Umzugskosten
                                           • Häusliches Arbeitszimmer

III. Sonderausgaben und                Allgemeine Informationen                                                               12
     außergewöhnliche                  1. Mantelbogen (Hauptformular)                                                         12
     Belastungen                           • Spenden
                                           • Krankheitskosten
                                       2. Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)                        13
                                       3. Altersvorsorgeaufwendungen / Riester-Vertrag (Anlage AV)                            13
                                       4. Kinder (Anlage Kind)                                                                14
                                           • Kinderbetreuungskosten
                                           • Schulgeldzahlung
                                           • Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes
                                           • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
                                           • Besonderer Ausbildungsfreibetrag

IV. Tarifermäßigungen                  Allgemeine Informationen                                                               15

V. Musterfall einer                    Beispielhafte Berechnung der Einkommensteuer                                           16
   Einkommensteuererklärung

                                       ©
                                       Diese Informationsbroschüre unterliegt dem Urheberrecht, so dass jede Art der
                                       Weitergabe, insbesondere der Nachdruck, Fertigung von Kopien, die Übertragung auf
                                       andere Medien, das Verbreiten über Internet und so weiter, ohne ausdrückliche
                                       Genehmigung des Herausgebers untersagt ist.

                                       §
                                       Für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus dieser Steuer­broschüre entstehen können,
                                       übernimmt weder die GdP noch der Herausgeber eine Haftung

                                       Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf dem Rechtsstand von Januar 2013.

Steuertipps für junge GdP-Mitglieder                                                                                              3
STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
I. Allgemeines

Mit dieser kompakten Darstellung erhalten        Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben. Ist diese Frist auf-
Sie einen ersten Überblick über wesentliche      grund besonderer Umstände nicht einzuhalten, sollte rechtzeitig vorab eine Fristverlängerung beim
Aspekte der Einkommensteuererklärung für         zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dies kann schriftlich erfolgen; ein kurzer Anruf beim/
junge Polizistinnen und Polizisten. Die darge-   bei der zuständigen Sachbearbeiter(in) genügt aber auch häufig. Die Telefonnummer finden Sie auf
stellten Punkte sind nicht abschließend und      Ihrem letzten Steuerbescheid zusammen mit Ihrer Steuernummer und Identifikationsnummer. Falls
erheben somit keinen Anspruch auf Vollstän-      noch kein Steuerbescheid vorliegt, ist vorab das zuständige Finanzamt zu ermitteln. Entscheidend
digkeit. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr       hierfür ist in der Regel der Wohnsitz. Mittels entsprechender Serviceangebote im Internet
und basieren auf dem Rechtsstand Januar          (https://ias.fin-nrw.de/ddvs/auskunft.faces)  oder durch einen Anruf beim nächsten Finanzamt lässt
2013. In Zweifelsfällen sollte daher fachkun-    sich das für Sie zuständige Finanzamt problemlos ermitteln.
diger Rat über einen Lohnsteuerhilfeverein
oder Steuerberater eingeholt werden.             Für Berufsanfänger besteht in vielen Fällen keine Abgabepflicht (!) für die Einkommensteuererklä-
Die Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk        rung – sie sollten gleichwohl eine Steuererklärung einreichen, wenn bei der monatlichen Gehalts-
NRW, ist rechtlich zu solchen Auskünften         abrechnung Lohnsteuer einbehalten wurde. Steuerveranlagungen führen häufig zu Steuererstat-
nicht befugt und personell darauf auch           tungen, welche bei Nichteinreichung einer Erklärung verloren gehen. Die freiwillige Einreichung
nicht vorbereitet.                               einer Einkommensteuererklärung (sog. Antragsveranlagung) ist allerdings nur binnen 4 Jahren nach
                                                 Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres möglich.

                                                 Die Steuererklärung kann derzeit (noch) schriftlich eingereicht werden –
                                                 die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder als Download unter
                                                 www.bundesfinanzministerium.de. Alternativ besteht die Möglichkeit einer elektronischen Abgabe
                                                 über das Elster-Portal – Details hierzu finden Sie unter www.elster.de.
                                                 Der Umfang der Steuererklärung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen (ledig, verheira-
                                                 tet, ohne/mit Kindern) und den verschiedenen Einkunftsarten. Ehegatten können, wenn sie nicht
                                                 dauernd getrennt leben, die regelmäßig vorteilhafte Zusammenveranlagung wählen. In diesem Fall
                                                 sind in einer Erklärung alle relevanten Angaben beider Ehegatten aufzunehmen.

                                                 Von den insgesamt möglichen 7 Einkunftsarten beschränkt sich diese Darstellung auf die Einkünfte
                                                 aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Tätigkeit als Angestellter, Beamter etc.

                                                 Daneben können weitere Einkünfte aus:

                                                 1.   selbständiger Arbeit
                                                 2.   Gewerbebetrieb
                                                 3.   Land- und Forstwirtschaft
                                                 4.   Vermietung und Verpachtung
                                                 5.   Kapitalvermögen
                                                 6.   sonstige Einkünfte

                                                 zu erklären sein. Insbesondere bei Vorliegen von Einkünften aus den Nrn. 1-4 empfehlen wir,
                                                 fachkundige Unterstützung einzuholen.

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STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
I. Allgemeines

Ermittlung des                         Zum besseren Verständnis der Einkommensteuerveranlagung ist nachfolgend ein
steuerpflichtigen Einkommens           stark vereinfachtes Berechnungsschema aufgeführt, welches zugleich das maßgebliche
                                       Steuerformular für die erforderlichen Angaben bezeichnet:

                                       		                                                                                             (Einzutragen in)
                                       Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit                                                            Anlage N
                                       (Bruttoarbeitslohn gemäß Lohnsteuerbescheinigung)
                                       abzgl. Pauschbetrag 1.000 € oder höhere Werbungskosten, z.B.
                                       • Fahrtkosten Wohnung – Dienststelle
                                       • Reisekosten
                                       • etc.

                                       Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

                                       ggf. weitere Einkünfte Nrn. 1 - 6

                                       Summe der Einkünfte (1-7)

                                       abzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende                                                    Anlage Kind
                                       abzgl. Verlustabzug nach § 10d EStG                                                              Mantelbogen

                                       abzgl. Sonderausgaben, z.B.
                                       • Kranken- / Pflegeversicherung etc.                                                     Anlage Vorsorgeaufwand
                                       • Kirchensteuer, Spenden                                                                      Mantelbogen
                                       • Kinderbetreuungskosten                                                                       Anlage Kind
                                       • Beiträge zu einem Riestervertrag                                                              Anlage AV

                                       abzgl. außergewöhnliche Belastungen, z.B.                                                        Mantelbogen
                                       • Krankheitskosten
                                       • Angaben zu Behinderungen
                                       • bestimmte Unterhaltszahlungen etc.

                                       abzgl. Kinderfreibetrag*)

                                       zu versteuerndes Einkommen

                                       *) Wenn das erhaltene Kindergeld (Angabe Anlage Kind, Zeile 6) höher ist, als die mögliche Ersparnis durch Abzug des Kinder-
                                       freibetrages/Betreuungsfreibetrages verbleibt es beim Kindergeld (Günstigerprüfung – erfolgt von Amts wegen)

                                       Einkommensteuer entsteht erst beim Überschreiten des Grundfreibetrages von 8.004 € bei Allein-
                                       stehenden bzw. 16.008 € bei zusammenveranlagten Ehegatten.

Steuertipps für junge GdP-Mitglieder                                                                                                                              5
STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
II. Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit /
             aus dem Dienstverhältnis

     (ANLAGE N)                      Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte werden die entstandenen Werbungskosten von
                                     den Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) subtrahiert. Der Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung wird dem
                                     Finanzamt durch die abrechnende Stelle elektronisch übermittelt, so dass Differenzen zwischen
                                     Steuererklärung und Datenübermittlung regelmäßig beanstandet werden.

                                     Neben dem Bruttoarbeitslohn (Zeile 6 ANLAGE N) sind Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere
                                     Jahre gesondert zu erfassen (Zeile 17 ANLAGE N), da diese begünstigt besteuert werden. Steuer-
                                     freie Lohn- / Entgeltersatzleistungen (z.B. Mutterschafts-, Kranken-, Elterngeld) sind zu erklären
6                                    (Zeile 27 ff. ANLAGE N bzw. Zeile 94 Mantelbogen), da diese für die Bestimmung des maßgeblichen
                                     Steuersatzes mitentscheidend sind (sog. Progressionsvorbehalt). In den Zeilen 7 – 10 werden die
                                     Steuerabzugsbeträge lt. Lohnsteuerbescheinigung erfasst.

                                     Berufstypische Werbungskosten
17                                   Beginnend ab den Zeilen 31 ff. der ANLAGE N sind die Werbungskosten zu erklären. Unter Wer-
                                     bungskosten fallen ganz allgemein alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
                                     der Einnahmen, kurzum alle Aufwendungen mit einem Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Es können
                                     nur die Ausgaben eines Jahres als Werbungskosten geltend gemacht werden (Abflussprinzip). Die
                                     nachfolgende (nicht abschließende) Auflistung beinhaltet wichtige / häufig vorkommende Wer-
                                     bungskosten:
27

                                                               n g s k o s t e n:
                                          i s c h e W  erbu
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                         Berufsty                        h n u n g–
                                         o s t en   W  o
                          1. F a h r t k
                                    b e i t s s t ä tte
                               Ar
                               R e i s e k o s ten              t s f ü h rung
                            2.                    H a us  h a l
                                         e l t e
                            3. Dop ge Aufwendungen
                                      p
                             4. Sonsti

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STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
2 ANLAGE N

     1. Fahrtkosten Wohnung –               Für die tägliche Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte / Dienststelle kann je Entfernungskilometer
     Arbeitsstätte                          (= einfache Strecke) 0,30 € angesetzt werden. Maßgebend hierbei ist die kürzeste bzw. verkehrs-
     (Zeilen 31 - 40 ANLAGE N)              günstigste Strecke ! Ohne gesonderten Nachweis werden 230 Tage bei einer 5-Tage-Woche und
                                            280 Tage bei einer 6-Tage-Woche regelmäßig anerkannt. Die so ermittelten Kosten sind begrenzt
                                            auf jährlich 4.500 € – die Begrenzung gilt allerdings nicht im Falle der Nutzung eines PKW. Die
31
                                            Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft können gleichsam die Pauschale bis zur Höchstgrenze geltend
                                            machen. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln können die tatsächlich entstandenen
                                            Kosten angesetzt werden, falls diese die pauschalen Kosten (0,30 € / km) übersteigen.

                                            Die vorgenannten Ausführungen zu den Fahrtkosten gelten nur für die Fahrten zwischen Wohnung
                                            und regelmäßiger Arbeitsstätte. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeits-
                                            stätte innehaben – von einer solchen ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der dienst-
                                            rechtlichen Festlegungen

                                            • einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder
                                            • in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers arbeitstäglich, je Arbeitswoche einen vollen
                                              Arbeitstag oder mindestens 20% seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll.

                                            Sonstige beruflich veranlasste Fahrten sind im Rahmen der Reiskosten zu erklären.

                                                                    i s p i el            :
                                                                B e                                       f ä h r t  mit ih
                                                                                                                                  rem
                                                                                                                                   er
                                                                                                M.H.                    it Ihr
                                                                              i b e a  mtin           m   m   en m                 5   Tagen
                                                                      l i z e                   u s a                     l i c h
                                                                  Po                       W  z                   ni  t t                   nst-
                                                                     i g  e n  en PK            d  u r chsch rnten Die
                                                                   e                        an                     tf e                     n-
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                                                                    Nach e zur 70 k rer Einko €) =
                                                                                   ch                       ih                       ,3
                                                                      je Wo ie kann in 0 x 70 x 0
                                                                                 l e . S                  ( 2 3                    t e nd
                                                                         stel                     ung
                                                                                          rklär rtkosten
                                                                                                                             gel                falls
                                                                                 u  e  re                                           n n   eben
                                                                           ste                    F a h                    n   k  a              er
                                                                                         € als                 hbari chen – hi
                                                                            4.830 . Ihre Nac                           d     m   a              0
                                                                              mach
                                                                                          en                 elten                       . 4.50
                                                                                            u s c h ale g            t  a  u  f max chen
                                                                                          a                        z                       li
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                                                                                      l e rd in                h r  t  mit ö welche d
                                                                                  a l                      F a                       n ,              en
                                                                                             llte  d  i e
                                                                                                                     erfo      l g e            ,w rä
                                                                                    €. So smitteln                                e r s t eigen .
                                                                                               hr                      € üb                    isen
                                                                                      Verke on 4.500 nachzuwe
                                                                                               a g  v                   g  e
                                                                                        Betr                   Bele
                                                                                                   durch
                                                                                         diese
     Steuertipps für junge GdP-Mitglieder                                                                                                                  7
STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
II. Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit /
             aus dem Dienstverhältnis

     2. Reisekosten                                                                 Hierzu gehören Fahrten zu Dienststellen, die nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu qualifizieren
     (Zeilen 50 - 56 ANLAGE N)                                                      sind (s.o.) sowie Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Schulen, Einsätzen etc. Somit
                                                                                    umfassen die Reisekosten folgende Aufwendungen:

                                                                                    •   Fahrtkosten
                                                                                    •   Verpflegungsmehraufwendungen
                                                                                    •   Übernachtungskosten
                                                                                    •   Reisenebenkosten

                                                                                    Fahrtkosten: Bei Dienstreisen mit eigenem PKW werden je gefahrener Kilometer 0,30 € anerkannt.
                                                                                    Bei Fahrgemeinschaften erhöht sich die Pauschale um 0,02 € / km je Mitfahrer. Für Fahrten mit
                                                                                    dem Motorrad beträgt die Pauschale derzeit 0,13 €. Die Daten der Dienstreise sollten mit Datum,
                                                                                    Reiseziel und -zweck, gefahrene Kilometer und bei wechselnden Fahrzeugen unter Angabe des
                                                                                    Kennzeichens schriftlich dokumentiert werden. Kosten öffentlicher Verkehrsmittel sind durch
                                                                                    Belege nachzuweisen.

                                                                                    Verpflegungsmehraufwand: Bei einer auswärtigen Tätigkeit im Inland können folgende
                                                                                    Pauschalen je Kalendertag als Werbungskosten abgezogen werden:
50

                                                                                    • 24 Stunden          24,00 €
                                                                                    • 14 – 24 Stunden     12,00 €
                                                                                    • 8 – 14 Stunden       6,00 €

                                                                                    Maßgebend ist Abwesenheit von der Wohnung bzw. regelmäßigen Arbeitsstätte. Erstattungen des
                                                                                    Dienstherrn sind von den so ermittelten Werbungskosten abzuziehen. Für Auslandsreisen gelten
                                                                                    andere Pauschalen.

                                                                                    Übernachtungskosten und Reisenebenkosten (z.B. Parkgebühren, Telekommunikationsaufwen-
                                                                                    dungen etc.) sind grds. einzeln nachzuweisen.

                s p i e l:                                            rem zei-
                                                                              ei-

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                                                                  i h

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                                                              i t               li
                                                      rt m               n Po
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                                Verp . Erstat
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STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
2 ANLAGE N

     3. Doppelte Haushaltsführung           Ist die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort für tägliche Fahrten zu groß, wird häufig ein
     (Zeilen 61 - 79 ANLAGE N)              zweiter Hausstand in der Nähe des Arbeitsplatzes eingerichtet. Unter dem Aspekt der doppelten
                                            Haushaltsführung werden die Mehraufwendungen steuerlich erfasst, die aufgrund dieses beruflich
                                            veranlassten, zweiten Haushalts entstehen. Hierunter fallen
61

                                            • notwendige Aufwendungen der Zweitwohnung (Miete, Nebenkosten etc.) bei max.
                                              Wohnungsgröße von 60 qm und ortsüblicher Durchschnittsmiete
                                            • angemessene Kosten der Einrichtung (bei Anschaffungskosten
                                              > 410 € sind diese über die Nutzungsdauer zu verteilen)

                                            Kosten der doppelten Haushaltsführung werden nur anerkannt, wenn am Wohnort ein
                                            eigener Hausstand unterhalten wird. Ein Zimmer im Haus(halt) der Eltern gilt – auch bei Kostenbe-
                                            teiligung – nicht als eigener Hausstand.

                                            Im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung können zudem insbesondere geltend
                                            gemacht werden:

                                            • Verpflegungsmehraufwendungen (für max. 3 Monate)
                                            • Fahrtkosten (0,30 € je Entfernungskilometer für Hin- und Rückfahrt bei Begründung/Beendigung
                                              der doppelten Haushaltsführung sowie für die wöchentliche Heimfahrt mit eigenem PKW)
                                            • tatsächliche (nachgewiesene) Umzugskosten

                                            Bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung fallen regelmäßig erhebliche Werbungskosten an.
                                            Insbesondere in Zweifelsfällen ist daher fachlicher Rat empfehlenswert.

                                                                                                                                                                                              onntag
                                                                                                                                                                           w  e ils am S               itz und

                                            Beispiel:
                                                                                                                                                                        je
                                                                                                                                              b  e i  f ährt s     ie
                                                                                                                                                                                    Z w  e itwohns
                                                                                                                                         D a                             r zu  m                        Rück-
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                                                                        .H. w                        telle   v                             t r
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                                            Po li z                    eine   n                      nort,    a                             f a                           end    e                          Jahr
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                                                                                                                                                                             52 * 2   4 +  1
                                                                                                                                                                                                         13.629
                                                                                                                                                                                                                 €
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                                                                                                            sge   n  o m   m
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     Steuertipps für junge GdP-Mitglieder               wohnsit                                                                                                                                             9
STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
II. Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit /
              aus dem Dienstverhältnis

     4. Sonstige Aufwendungen                                        Hierunter fallen z.B.:
     (Zeilen 41 - 49 ANLAGE N)
                                                                     • Arbeitsmittel (Berufskleidung, Fachliteratur etc.) – jeweils Einzelnachweis durch Belege
                                                                       oder pauschal 110 €
                                                                     • Kosten für die Reinigung der Berufskleidung
                                                                     • Umzugskosten
                                                                     • Kontoführungsgebühren, (pauschal 16 €)
                                                                     • Fortbildungskosten
                                                                     • berufliche Versicherungen (z.B. Unfall-, Haftpflichtversicherung)
                                                                     • Bewerbungskosten
                                                                     • Gewerkschaftsbeiträge
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                                                                     Arbeitsmittel: Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für typische Berufskleidung, Fachbücher
                                                                     und –zeitschriften, Gesetzestexte, Computer, Drucker etc. Bei Anschaffungskosten > 410 € sind
                                                                     diese über die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen (z.B. Computer u.ä. 3 Jahre). Ohne
                                                                     Nachweis / Glaubhaftmachung eines höheren beruflichen Anteils, wird bei Computern u.ä. ein
                                                                     beruflicher Anteil von 50 % angenommen.

                                                                     Reinigungskosten: In Betracht kommen durch Belege nachgewiesene Kosten der Reinigung oder
                                                                     der Ansatz pauschaler Kosten, wenn die Dienstkleidung mit der eigenen Waschmaschine gereinigt
                                                                     wird. Die Finanzverwaltung hat diesbezüglich keine bundeseinheitlichen Pauschalen festgelegt.
                                                                     Vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. wurden Pauschalen ermittelt, die in der Regel steuer-
                                                                     lich anerkannt werden:

                                                                     Anzahl Personen/Haushalt                      1-P            2-P              3-P               4-P
                                                                     Waschen: Kochwäsche, 90 Grad               0,77 €/kg      0,50 €/kg        0,43 €/kg         0,37 €/kg
                                                                     Waschen: Buntwäsche, 60 Grad               0,76 €/kg      0,48 €/kg        0,41 €/kg         0,35 €/kg
                                                                     Waschen: Pflegeleicht                      0,88 €/kg      0,60 €/kg        0,53 €/kg         0,47 €/kg
                                                                     Trocknen: Ablufttrockner                   0,41 €/kg      0,26 €/kg        0,23 €/kg         0,19 €/kg
                                                                     Trocknen: Kondensationstrockner            0,55 €/kg      0,34 €/kg        0,29 €/kg         0,24 €/kg
                                                                     Bügeln:    Dampfbügeleisen                 0,07 €/kg      0,05 €/kg        0,05 €/kg         0,05 €/kg

                                                                     Umzugskosten: Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel sind die tatsächlichen Um-
                                                                     zugskosten bis zur Höhe der Beträge nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) ohne Weiteres
                                                                     als Werbungskosten abzugsfähig. Übersteigen die nachgewiesenen Kosten die Pauschalen, wird
                                                                     eine mögliche private (Mit-)Veranlassung überprüft. Ein beruflicher bedingter Umzug kommt insbe-
                                                                     sondere in Betracht bei/aus

                                                                     • Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, Wechsel des Arbeitgebers
                          :
     Beispiel
                                                                       oder einer Versetzung
                                                                     • Bezug / Räumung einer Dienstwohnung
                                               äscht in
                                    M.H. w                           • erheblicher Verkürzung der Arbeitszeit, ggf. auch in Verbindung mit einem Arbeitsplatzwechsel
              lizeibe
                         a m t in                 durch-
      Die Po               n e  n - H aushalt         wäsch
                                                              e        etc., (Einzelfallentscheidung – Richtgröße ca. 1 Std. täglich)
         e m   1  - Perso            e  4  k g Bunt          ie
      ihr                  Woch                         e, d
                tlich je                        aschin
       schnit               e n   W  aschm            w ird.         Als Umzugskosten können die Aufwendungen für die Spedition, Maklercourtage, Fahrtkosten,
                  r eigen               gebüg
                                                  elt
        mit de                n  o c h                g  K och-      Mietentschädigung, doppelter Mietaufwand etc. angesetzt werden. Der Pauschbetrag für sonstige
              c h li e ßend               o c h e1k                  Umzugsauslagen nach dem BUKG beträgt für Verheiratete 1.283 € und für Ledige 641 €.
        an  s               en je      W                urlaub
           in  z u  komm               c h e n Jahres                Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person um 283 €.
         H                    6 Wo                        hen
                     e. Bei                       6 Woc
          wäsch                e s a m  t für 4         g s kosten
             ö n  n e n insg            ls  R e in igun              Umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind können zusätzlich mit 1.617 € veranschlagt werden.
           k                       na
                        schale
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             erklärt

     10                                                                                                                                    Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
2 ANLAGE N

                                             Häusliches Arbeitszimmer: Die Kosten eines sog. häuslichen Arbeitszimmers können als
                                             Werbungskosten nur dann bis zur Höhe von jährlich 1.250 € erklärt werden, wenn für die dort zu
                                             verrichtende Tätigkeit kein Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber / Dienstherrn zur Verfügung gestellt
                                             wird. Im Regelfall scheidet der Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers aufgrund des Vorliegens
                                             eines anderen Arbeitsplatzes daher aus. Ein Werbungskostenabzug könnte möglich sein, wenn
                                             z. B. im Rahmen einer längerfristigen Fortbildung (hierzu zählt auch ein Studium im Rahmen eines
                                             Ausbildungsdienstverhältnisses) ein Arbeitszimmer erforderlich ist und ein betrieblicher (anderer)
                                             Arbeitsplatz hierfür nicht zur Verfügung steht. Der erforderliche Nachweis kann durch eine ent­
                                             sprechende Bescheinigung des Arbeitgebers / Dienstherrn erbracht werden.

                                             Arbeitsmittel (s.o.) wie Schreibtisch, -stuhl, Computer etc. können in jedem Fall, also auch wenn die
                                             Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers nicht vorliegen, als Werbungskosten
                                             geltend gemacht werden. Telekommunikationsaufwendungen können Werbungskosten sein,
                                             müssen aber glaubhaft gemacht werden. Neben einem Einzelverbindungsnachweis besteht die
                                             Möglichkeit, innerhalb eines repräsentativen Zeitraums von drei Monaten den beruflichen Anteil zu
                                             ermitteln und diesen dem gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde zu legen. Aus Vereinfachungs-
                                             gründen werden ohne Nachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 € monat-
                                             lich als Werbungskosten anerkannt, wenn berufliche Telefonate typischerweise notwendig sind.

                                             Die Rechtslage zum häuslichen Arbeitszimmer ist im Detail recht kompliziert. Folgendes, stark
                                             vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die Berechnung der anteiligen Werbungskosten:

                                       Beispiel:                                            ildung
                                                           re  r  3  -j ä hrigen Ausb
                                       Im Rahme
                                                     n  ih                              iert M.H.
                                                          m  m   is  sa  rin absolv                   r-
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                                                             r- S  tu  diengang.                          n
                                        einen Bach
                                                        e lo                             esentl e  ic h
                                                        n  e  tc .  e rf olgen zu w                 r  e in er
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                                                           e m    1  5  q m großen                  te n
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                                           Wohnung      . M                               in Arbeitsp
                                                          ra n w   ä  rt erin M.H. E                 n g  m  it
                                           kommissa                                           enha
                                                           A rb   e it e n  im Zusamm                   ie n st -
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                                                    dem                                  ht zur V    e
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                                                    herr
                                             gestellt.                            llen an:
                                                               usgaben fa
                                              Folgende A                         Monat
                                                               te 500 € /
                                              - Warmmie                           g p.a. 150
                                                                                                  €
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                                               - Hausratv                           ren   2 0 0  €
                                                                  e Reparatu
                                                - allgemein
                                                                                                                €.
                                                                                               gen 6.350
                                                                h e  n  A  u sg aben betra                  e it s­
                                                 Die jährl   ic                                 das A    rb
                                                              il ig  e n  A u sgaben für                  = 1  .2 70 €;
                                                  Die ante                     (1 5 /7 5 *  6.350 €)
                                                                   tragen                       x. 1.250 €
                                                  zimmer be                     jedoch ma
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Steuertipps für junge GdP-Mitglieder                                                                                                           11
III. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Bei der klassischen Arbeitnehmerveranlagung ist mit der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der häufig schwierigste
Teil der Steuererklärung geschafft! Zur Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Rechengröße – das zu versteuernde Einkommen –
hat der Steuergesetzgeber unter den Begriffen ‚Sonderausgaben’ und ‚außergewöhnlichen Belastungen’ bestimmte private Ausgaben zum
Abzug zugelassen. Wie auch die Werbungskosten, können nur die Ausgaben eines Jahres geltend gemacht werden (Abflussprinzip) – für
welches Kalenderjahr die Zahlung getätigt wurde, ist unmaßgeblich. Die erforderlichen Angaben erfolgen im Mantelbogen, der Anlage
Vorsorgeaufwand sowie der Anlage AV und ggf. über die Anlage Kind.

1. Mantelbogen                                       Hier sind zunächst die persönlichen Daten, wie z.B. Steuernummer und Identifikationsnummer,
(Hauptformular)                                      Name, Adresse, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Berufsbezeichnung und Bankverbindung zu
                                                     erfassen - bei Ehegatten natürlich auch die Angaben zum Ehegatten und die gewünschte Veran­
                                                     lagungsform (meist Zusammenveranlagung).

                                                     Ab Zeile 40 werden einige Sonderausgaben erfasst – hierzu gehören u.a.:
                                                     • Unterhaltszahlungen (hier nicht weiter vertieft)
                                                     • Kirchensteuer (aus der Lohnsteuerbescheinigung sowie aus  Steuerabrechnungen
                                                       der Vorjahre oder sonstigen Steuervorauszahlungen)
                                                     • Spenden
                                                     • Berufsausbildungskosten (bis 6.000 € p.a.)

                                                     Spenden und (stark eingeschränkt) Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige, kirchliche oder sonstige,
                                                     spendenempfangsberechtigte Einrichtungen können gegen Vorlage einer entsprechenden Beschei-
                                                     nigung als Sonderausgabe abgezogen werden. Unter anderem die Mitgliedsbeiträge an Sportver-
                                                     eine sind nicht abzugsfähig. Eine Bescheinigung ist bei Barspenden in Katastrophenfällen sowie bei
                                                     Spenden bis max. 200 € unter weiteren Voraussetzungen nicht erforderlich. Hier ist der Bareinzah-
                                                     lungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes ausreichend.

                                                     Ab Zeile 61 werden die außergewöhnlichen Belastungen erklärt, z.B.:
                                                     • Angaben zu Behinderungen (hier nicht weiter vertieft)
                                                     • Unterhaltszahlungen (hier nicht weiter vertieft)
                                                     • Krankheitskosten

                                                     Krankheitskosten mindern im Rahmen einer sog. zumutbaren Eigenbelastung das Einkommen.
                                                     Die Schwelle, ab der sich Krankheitskosten einkommensmindernd auswirken ist abhängig von
                                                     Familienstand und Einkommenshöhe.

Beispiel:
                                                                                                      61

                              sarin M.H.
               lizeikommis
 Die ledige Po               iges Brutto-
              steuerpflicht
 bezieht ein                   €. Nach Ab-
                 von 25.000
 Jahresgehalt                   in Höhe von     40
               bungskosten
  zug der Wer                  esamtbetrag
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  1.380 € ergi                   €. Im Jahr
                 e von 23.620
   der Einkünft                rankheits-
                 insgesamt K
   2011 fielen                       Euro an,
                      e von 4.000
      kosten in Höh                 die Kran-
                     500 € durch
      von denen 2.                t urden.
                                    w
                   ung erstatte
    kenversicher
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                   sten 4.000
     Krankheitsko                0 €
                     ng 2.50
     abzgl. Erstattu        1.50 €
                                 0
      verbleiben                   astung
                    bare Eigenbel
      abzgl. zumut           1.41 €
                                  7
                      €)
       (6% v. 23.620
                      rgewöhnliche
       Summe auße             83 €
        Belastung
12                                                                                                                         Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
3 Anlage AV (Altersvorsorgeaufwendungen)

    2. Angaben zu den                           Die Vorsorgeaufwendungen stellen dem Grunde nach die bedeutsamste Gruppe der Sonder-
    Vorsorgeaufwendungen                        ausgaben dar – in nahezu jeder Steuererklärung sind hier Angaben erforderlich! Den Kern
    (Anlage Vorsorgeaufwand)                    bilden seit dem Jahr 2010 die Beiträge zur Altersvorsorge und Kranken- / Pflegeversiche-
                                                rung. Nachfolgend sind nur auszugsweise die aus unserer Sicht wichtigsten Positionen für
                                                junge Polizistinnen und Polizisten dargestellt.

                                              • Beiträge zu sog. „Rürup-Renten“ als private Altersvorsorge – Zeile 7; Erklärung der geleisteten
                                                Beiträge gemäß Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft
                                              • Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung gemäß Bescheinigung der Versicherungsge-
                                                sellschaft. Die Bescheinigung enthält in jedem Fall den steuerlich unbegrenzt abzugsfähigen
                                                                                                   Betrag zur sog. Basisabsicherung. Diese
                                                                                                   Beiträge sind in den Zeilen 31, 32 einzutragen.
                                           31
                                                                                                   Der darüber hinaus gezahlte Beitrag wird
                                                                                                   gesondert in Zeile 35 erfasst.
                                                                                                • Für andere Personen als Versicherungsnehmer
7
                                                                                                   übernommene Kranken- und Pflegever-
                                                                                                   sicherungsbeiträge können ebenfalls geltend
                                           40                                                      gemacht werden (Zeilen 40 ff.)
                                                                                                • Sonstige Vorsorgeaufwendungen ab Zeile 46,
                                                                                                   z.B. Haftpflicht-, Rentenversicherungen.

                                           46

    3. Altersvorsorgeaufwendungen /             Die staatliche Förderung eines kapitalgedeckten, privaten Altersvorsorgevermögens (Riester Rente)
    Riester-Vertrag                             erfolgt unter weiteren Voraussetzungen durch die Zahlung von Zulagen
    (Anlage AV)
                                                • Grundzulage            154 €
                                                • Kinderzulage bis       300 €

                                                oder durch Gewährung eines Sonderausgabenabzuges im Rahmen der Einkommensteuerveranla-
                                                gung bis zu max. 2.100 €, wenn die hierdurch erzielte Steuervergünstigung höher als die Zulage ist
                                                (Günstigerprüfung durch das Finanzamt). Hierfür sind in der Anlage AV anzugeben:

                                                •   Sozialversicherungsnummer/Zulagenummer
                                                •   Angaben zum Vertrag und Anbieter gemäß Bescheinigung
                                                •   Beitragspflichtige Einnahmen/Besoldung des Vorjahres
                                                •   Angaben zu Kindern

    Steuertipps für junge GdP-Mitglieder                                                                                                         13
III. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

     4. Kinder             Kinder werden grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Einkommens­
     (Anlage Kind)         besteuerung berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich die Berücksichti-
                           gungsdauer bis zum 25. Lebensjahr (in Fällen behinderter Kinder auch darüber hinaus). Ausgangs-
                           punkt ist der sog. Familienleistungsausgleich: Für jedes Kind wird monatlich ein bestimmter Betrag
                           als Kindergeld gezahlt (für das erste und zweite Kind z.B. 184 €) – im Rahmen der Einkommensteu-
                           erveranlagung erfolgt dann ein Vergleich der Kindergeldzahlung mit dem Steuereffekt durch Ansatz
                           eines Kinderfrei- und Betreuungsfreibetrages von 7.008 € je Kind. Ist die Kindergeldzahlung für
                           den Bürger günstiger, verbleibt es dabei – ist der Abzug der Freibeträge vorteilhaft, kommt dieser
                           zum Ansatz und das Kindergeld erhöht die tarifliche Einkommensteuer. Mit dem Familienleistungs-
                           ausgleich sind im Grundsatz die steuerlichen Aspekte, die sich aus der gebotenen Freistellung des
                           Existenzminimums eines Kindes ergeben, abgegolten.

                           Durch eine entsprechende Angabe in der Anlage Kind können darüber hinaus geltend gemacht
                           werden:

                           •   Kranken- und Pflegeversicherungskosten des Kindes
                           •   Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
                           •   besonderer Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung (hier nicht weiter vertieft)
                           •   Schulgeldzahlungen
                           •   Kinderbetreuungskosten

31                         Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes (Zeile 31 ff)
                           Die Kosten der Basisabsicherung der Kranken-/Pflegeversicherung, die von den Eltern für das Kind
                           bezahlt werden, sind – wie die Kosten der eigenen Basisabsicherung (s. III. 2.) – als Sonderausga-
                           ben unbegrenzt abzugsfähig.

                           Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Zeile 45 ff)
                           Besonderer Abzugsbetrag von jährlich 1.308,00 € für Alleinerziehende

                           Besonderer Ausbildungsfreibetrag (Zeile 51 ff)
45                         Ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 924 € bei volljährigen Kindern, für die ein Anspruch auf Kin-
                           dergeld bzw. –freibetrag besteht, wenn sich diese in einer Berufsausbildung befinden und  auswär-
                           tig untergebracht sind..

51
                           Schulgeldzahlung (Zeile 61 ff)
                           Als Sonderausgabe können 30% bis max. 5.000 € je Kind für dessen Besuch einer Schule in freier
                           Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des
                           Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, angesetzt werden.
61

                           Kinderbetreuungskosten (Zeile 67 ff)
                           Es können zwei Drittel der Aufwendungen für Kindergärten, -tagesstätten, Schülerbetreuung etc.,
                           bis max. 4.000 € je Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bei behinderten
                           Kindern abweichend!), als Sonderausgaben abgesetzt werden. Ausgenommen sind Aufwendungen
                           für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbe-
67
                           tätigungen. Die Ausgaben müssen durch eine Rechnung/Bescheinigung nachgewiesen werden und
                           unbar durch Zahlung auf das Konto des Leistenden erfolgen.

     14                                                                                           Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
IV. Tarifermäßigungen

Tarifermäßigungen                                                       Hierunter fallen die Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäfti-
                                                                        gungsverhältnisse sowie für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (z.B. Hand­
                                                                        werkerleistungen). Im Gegensatz zu den vorgenannten Werbungskosten, Sonderausgaben und
                                                                        außergewöhnlichen Belastungen mindern diese nicht die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung
                                                                        der Einkommensteuer, sondern ermöglichen einen direkten Abzug von der tariflichen Einkommen-
                                                                        steuer.

                                                                        Im Einzelnen werden auf diese Weise gefördert:

                                                                        Sachverhalt                                                  Förderung

                                                                        haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis                      20% der Aufwendungen,
                                                                        als geringfügige Beschäftigung                               max. 510 €

                                                                        sonstige haushaltsnahe Beschäftigungs-                       20% der Aufwendungen,
                                                                        verhältnisse und Dienstleistungen, die nicht                 max. 4.000 €
                                                                        Handwerkerleistungen sind (z.B. zur Pflege- und Betreuung)

                                                                        Handwerkerleistungen (Lohnanteil) für Renovierungs-,         20% der Aufwendungen,
                                                                        Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen                    max. 1.200 €

                                                                        Die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen können z.B. für die Zuberei-
                                                                        tung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen, die Garten­
                                                                        pflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder
                                                                        pflegebedürftigen Personen entstehen. Die Erteilung von Unterricht (z. B. Sprachunterricht), die
                                                                        Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen fallen nicht
                                                                        darunter. Der Nachweis der Aufwendungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erfolgt
                                                                        mittels Bescheinigung der Minijob-Zentrale.

                                                                        Unter die Handwerkerleistungen fällt auch die jährliche Gebühr für den Schornsteinfeger,
                                                                        die Wartung der Heizungsanlage etc. Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen
                                                                        als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind oder die Aufwendungen durch Ver-
                                                                        sicherungsleistungen erstattet werden. Weitere Voraussetzung ist eine Rechnung (mit ausgewie-
                                                                        senem Lohnanteil) sowie die unbare Bezahlung durch Überweisung auf ein Konto des Leistenden
                                                                        erforderlich.

                                                                        Bei Eigentümergemeinschaften oder bei Mietverhältnissen können die entsprechenden Aufwen-

  e i s p i el:                                                         dungen mittels Vorlage der Hausverwalter- bzw. Nebenkostenabrechnung bzw. einer Bescheinigung

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Steuertipps für junge GdP-Mitglieder                                                                                                                                   15
V. Musterfall einer Einkommensteuererklärung

Polizeikommissarin M.H., geb. 1.1.1970,   Auf der Lohnsteuerbescheinigung 2012 werden ausgewiesen:
ledig, evangelisch, wohnhaft in NRW,
hat für ihre Einkommensteuererklärung     • Bruttoarbeitslohn:                                           31.386,84 €
folgende Daten zu verarbeiten:            • Lohnsteuer:                                                   4.980,96 €
                                          • Kirchensteuer                                                   448,20 €
                                          • Solidaritätszuschlag                                            273,84 €

                                          Folgende Aufwendungen sind ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Polizeikommissarin
                                          entstanden:

                                          • Fahrtkosten zur Dienststelle 5-Tage-Woche 20 km (einfache Strecke),
                                          • GDP Beiträge vierteljährlich 43,62 €,
                                          • Reinigung der Berufskleidung: wöchentlich 5 kg Buntwäsche

                                                                                                    l
                                            und 2 kg Kochwäsche – waschen und bügeln.

                                                                                                  e
                                          M.H. hat im Jahr 2012 an einer berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme teilgenommen;

                                                                                                i
                                          wöchentlich samstags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Dafür sind folgende Aufwendungen angefallen:

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                                          • Kursgebühren monatlich                                          295,00 €
                                          • Fachliteratur                                                   130,00 €

                                                       is
                                          • Fahrtkosten einfache Strecke 35 km

                                          M.H. hat im Mai 2012 einen neuen PC in Höhe von 600,00 € angeschafft, welcher ca. zu 50 %

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                                          beruflich genutzt wird.
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                                          Die Warmmiete beträgt 770 € monatlich. M.H. steht kein Arbeitsplatz für die Nachbereitung der

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                                          Fortbildung in der Dienststelle (eine entsprechende Bescheinigung liegt vor) zur Verfügung.

                                          M.H. ist privat krankenversichert und hat folgende Beträge von der Krankenversicherung
                                          bescheinigt bekommen:

                                          • KV-Beiträge M.H.                                               1.520,00 €
                                          • PV-Beiträge M.H.                                                 205,00 €
                                          • Erstattung KV Beiträge in 2012                                  -120,00 €

                                          Ferner bezahlte sie folgende Versicherungsbeiträge:

                                          • Zahnzusatzversicherung                                          105,00 €
                                          • private Haftpflichtversicherung                                  96,00 €
                                          • Unfallversicherung (ohne beruflichen Anteil)                    247,00 €
                                          • Kfz-Haftpflichtversicherung                                     260,00 €

                                          M.H. hat von einer Fa. die Fenster putzen lassen, dafür hat sie vierteljährlich 60,00 € (Lohn- und
                                          Fahrtkosten) überwiesen. In 2012 hat sie ihren Einkommensteuerbescheid 2011 erhalten darin
                                          enthalten war eine Kirchensteuererstattung in Höhe von 23,60 €.

16                                                                                                                 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
Folgende Werte sind einzutragen:		                                              Betrag  Zeile

           MANTELBOGEN
           gezahlte Kirchensteuer		                                                       448,20 €  45
           erstattete Kirchensteuer		                                                      23,60 €  46
           haushaltnahe Dienstleistungen		                                                240,00 € 74-76

           ANLAGE N
           Bruttoarbeitlohn		                                                        31.386,00 €     6
                 Lohnsteuer		                                                          4.980,96 €    7
                 Solidaritätszuschlag		                                                   273,84 €   8
                 Kirchensteuer		                                                          448,20 €   9
           Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle
                 230 Tage x 20 km x 0,30 €		                                           1.380,00 €  31-40
           Beiträge zu Berufsverbänden		                                                  174,48 €  41
           Abschreibungsfähige Arbeitsmittel (PC) auf 3 Jahre verteilt
              600,00 € x 1/3 x 8/12*0,5		                                                  67,00 €  43
           Arbeitszimmer
                 770,00 € x 12 x 12/80 =
                 1.386,00 € max.		                                                     1.250,00 €   44
           Fortbildungskosten
                 Kursgebühren 295,00 € x 12                             3.540,00 €
                 Fachliteratur                                            130,00 €
                 Verpflegungsmehraufwand

                                                                           l
                 46 x 6,00 €                                              276,00 €
                 Fahrtkosten 46 x 70 km x 0,30 €                          966,00 €     4.912,00 €   45

                                                                         e
           Reinigungskosten (2 P/Haushalt), gerundet

                                                                       i
                 46 x 5 kg x (0,48+0,05)                                  121,90 €
                 46 x 2 kg x (0,50+0,05)                                   50,60 €        173,00 € 47-49
           Kontoführungsgebühren		                                                         16,00 € 47-49

                                                 p

           ANLAGE VORSORGEAUFWENDUNGEN

                                              is
           Krankenversicherungsbeiträge		                                              1.520,00 €   31
           Pflegeversicherungsbeiträge                                                    205,00 €  32
           Erstattung KV-Beiträge		                                                       120,00 €  33
           sonsitge Versicherungen

                                         e
                 Zahnzusatzversicherung		                                                 105,00 €  35
                 Unfallversicherung		                                                     247,00 €  50

                                       B
                 Haftpflichtversicherung                                                  356,00 €  50
           ergänzende Angabe – als Beamtin jeweils mit „Ja“ auszufüllen                     Ja = 1 11/53

           BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER

           Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit     31.386,00 €
           abzgl. Werbungskosten                          7.972,00 €
           Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit             23.414,00 €
           Summe der Einkünfte		                                      23.414,00 €
           Gesamtbetrag der Einkünfte		                               23.414,00 €
           abzgl. Sonderausgaben
                 KV und PV                                1.725,00 €
                 abzgl. Erstattung                       - 120,00 €
                 voll abzugsfähig                         1.845,00 €
                 andere Versicherungen                      708,00 €
                 insgesamt Höchstbetrag		                              1.900,00 €
                 Kirchensteuer		                                         424,60 €
           zu versteuerndes Einkommen		                              21.089,40 €

           Einkommensteuer lt. Grundtabelle               2.996,00 €
           Steuerermäßigung haushaltsnahe Dienstleistung     48,00 €

           Festzusetzende Einkommensteuer                 2.948,00 €
           Kirchensteuer                                    265,32 €
           Solidaritätszuschlag                             162,14 €
           Gesamtsteuer		                                              3.375,46 €
           Steuerabzug lt. Lohnsteuerbescheinigung		                   5.703,00 €
           Gesamterstattung		                                         2.327,54 €
Steuertipps für junge GdP-Mitglieder                                                              17
Notizen

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JUNGE GRUPPE der Gewerkschaft der Polizei
     Landesbezirk Nordrhein Westfalen

     Geschäftsstelle
     Gudastraße 5-7, 40625 Düsseldorf
     Telefon 0211/ 29101-0
     Fax 0211/ 29101-46

     sandra.anders@gdp-nrw.de
     www.gdp-nrw.de

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