STEUERTIPPS LEITFADEN ZUR EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR JUNGE GDP-MITGLIEDER
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Liebe Kolleginnen! Vorwort Liebe Kollegen! Unser Beruf bringt Besonderheiten mit sich, die es gilt in der jährlichen Einkommen- steuererklärung zu berücksichtigen. Gerade am Anfang stellt sich für viele Kolleginnen und Kollegen die Frage, wie man sich selber durch das umfangreiche Steuerrecht durch- kämpfen kann und Geld spart. Die vorliegende Steuerbroschüre dient als Leitfaden zur Einkommensteuererklärung und zeigt jungen Kolleginnen und Kollegen die relevanten Steuervorteile im Überblick. Sie hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern verweist auf viele Tipps mit denen man bares Geld einsparen kann. Die JUNGE GRUPPE der GdP NRW wünscht Euch nicht nur bei der Steuererklärung, son- dern vorwiegend im Studium, wie auch im Dienst viel Erfolg! Mit kollegialen Grüßen Dennis R. Grindel Landesjugendvorsitzender Gewerkschaft der Polizei NRW 2
Inhalt I. Allgemeines Allgemeine Informationen 4 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens 5 II. Ermittlung der Einkünfte aus Allgemeine Informationen / Berufstypische Werbungskosten 6 nichtselbständiger Arbeit / 1. Fahrtkosten Wohnung – Arbeitsstätte (Zeilen 31 - 40 ANLAGE N) 7 aus dem Dienstverhältnis 2. Reisekosten (Zeilen 50 - 56 ANLAGE N) 8 (ANLAGE N) • Fahrtkosten • Verpflegungsmehraufwand 3. Doppelte Haushaltsführung (Zeilen 61 - 79 ANLAGE N) 9 4. Sonstige Aufwendungen (Zeilen 41 - 49 ANLAGE N) 10 • Arbeitsmittel • Reinigungskosten • Umzugskosten • Häusliches Arbeitszimmer III. Sonderausgaben und Allgemeine Informationen 12 außergewöhnliche 1. Mantelbogen (Hauptformular) 12 Belastungen • Spenden • Krankheitskosten 2. Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand) 13 3. Altersvorsorgeaufwendungen / Riester-Vertrag (Anlage AV) 13 4. Kinder (Anlage Kind) 14 • Kinderbetreuungskosten • Schulgeldzahlung • Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende • Besonderer Ausbildungsfreibetrag IV. Tarifermäßigungen Allgemeine Informationen 15 V. Musterfall einer Beispielhafte Berechnung der Einkommensteuer 16 Einkommensteuererklärung © Diese Informationsbroschüre unterliegt dem Urheberrecht, so dass jede Art der Weitergabe, insbesondere der Nachdruck, Fertigung von Kopien, die Übertragung auf andere Medien, das Verbreiten über Internet und so weiter, ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. § Für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus dieser Steuerbroschüre entstehen können, übernimmt weder die GdP noch der Herausgeber eine Haftung Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf dem Rechtsstand von Januar 2013. Steuertipps für junge GdP-Mitglieder 3
I. Allgemeines Mit dieser kompakten Darstellung erhalten Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben. Ist diese Frist auf- Sie einen ersten Überblick über wesentliche grund besonderer Umstände nicht einzuhalten, sollte rechtzeitig vorab eine Fristverlängerung beim Aspekte der Einkommensteuererklärung für zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dies kann schriftlich erfolgen; ein kurzer Anruf beim/ junge Polizistinnen und Polizisten. Die darge- bei der zuständigen Sachbearbeiter(in) genügt aber auch häufig. Die Telefonnummer finden Sie auf stellten Punkte sind nicht abschließend und Ihrem letzten Steuerbescheid zusammen mit Ihrer Steuernummer und Identifikationsnummer. Falls erheben somit keinen Anspruch auf Vollstän- noch kein Steuerbescheid vorliegt, ist vorab das zuständige Finanzamt zu ermitteln. Entscheidend digkeit. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr hierfür ist in der Regel der Wohnsitz. Mittels entsprechender Serviceangebote im Internet und basieren auf dem Rechtsstand Januar (https://ias.fin-nrw.de/ddvs/auskunft.faces) oder durch einen Anruf beim nächsten Finanzamt lässt 2013. In Zweifelsfällen sollte daher fachkun- sich das für Sie zuständige Finanzamt problemlos ermitteln. diger Rat über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater eingeholt werden. Für Berufsanfänger besteht in vielen Fällen keine Abgabepflicht (!) für die Einkommensteuererklä- Die Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk rung – sie sollten gleichwohl eine Steuererklärung einreichen, wenn bei der monatlichen Gehalts- NRW, ist rechtlich zu solchen Auskünften abrechnung Lohnsteuer einbehalten wurde. Steuerveranlagungen führen häufig zu Steuererstat- nicht befugt und personell darauf auch tungen, welche bei Nichteinreichung einer Erklärung verloren gehen. Die freiwillige Einreichung nicht vorbereitet. einer Einkommensteuererklärung (sog. Antragsveranlagung) ist allerdings nur binnen 4 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Die Steuererklärung kann derzeit (noch) schriftlich eingereicht werden – die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder als Download unter www.bundesfinanzministerium.de. Alternativ besteht die Möglichkeit einer elektronischen Abgabe über das Elster-Portal – Details hierzu finden Sie unter www.elster.de. Der Umfang der Steuererklärung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen (ledig, verheira- tet, ohne/mit Kindern) und den verschiedenen Einkunftsarten. Ehegatten können, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, die regelmäßig vorteilhafte Zusammenveranlagung wählen. In diesem Fall sind in einer Erklärung alle relevanten Angaben beider Ehegatten aufzunehmen. Von den insgesamt möglichen 7 Einkunftsarten beschränkt sich diese Darstellung auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Tätigkeit als Angestellter, Beamter etc. Daneben können weitere Einkünfte aus: 1. selbständiger Arbeit 2. Gewerbebetrieb 3. Land- und Forstwirtschaft 4. Vermietung und Verpachtung 5. Kapitalvermögen 6. sonstige Einkünfte zu erklären sein. Insbesondere bei Vorliegen von Einkünften aus den Nrn. 1-4 empfehlen wir, fachkundige Unterstützung einzuholen. 4 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
I. Allgemeines Ermittlung des Zum besseren Verständnis der Einkommensteuerveranlagung ist nachfolgend ein steuerpflichtigen Einkommens stark vereinfachtes Berechnungsschema aufgeführt, welches zugleich das maßgebliche Steuerformular für die erforderlichen Angaben bezeichnet: (Einzutragen in) Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit Anlage N (Bruttoarbeitslohn gemäß Lohnsteuerbescheinigung) abzgl. Pauschbetrag 1.000 € oder höhere Werbungskosten, z.B. • Fahrtkosten Wohnung – Dienststelle • Reisekosten • etc. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ggf. weitere Einkünfte Nrn. 1 - 6 Summe der Einkünfte (1-7) abzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Anlage Kind abzgl. Verlustabzug nach § 10d EStG Mantelbogen abzgl. Sonderausgaben, z.B. • Kranken- / Pflegeversicherung etc. Anlage Vorsorgeaufwand • Kirchensteuer, Spenden Mantelbogen • Kinderbetreuungskosten Anlage Kind • Beiträge zu einem Riestervertrag Anlage AV abzgl. außergewöhnliche Belastungen, z.B. Mantelbogen • Krankheitskosten • Angaben zu Behinderungen • bestimmte Unterhaltszahlungen etc. abzgl. Kinderfreibetrag*) zu versteuerndes Einkommen *) Wenn das erhaltene Kindergeld (Angabe Anlage Kind, Zeile 6) höher ist, als die mögliche Ersparnis durch Abzug des Kinder- freibetrages/Betreuungsfreibetrages verbleibt es beim Kindergeld (Günstigerprüfung – erfolgt von Amts wegen) Einkommensteuer entsteht erst beim Überschreiten des Grundfreibetrages von 8.004 € bei Allein- stehenden bzw. 16.008 € bei zusammenveranlagten Ehegatten. Steuertipps für junge GdP-Mitglieder 5
II. Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / aus dem Dienstverhältnis (ANLAGE N) Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte werden die entstandenen Werbungskosten von den Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) subtrahiert. Der Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung wird dem Finanzamt durch die abrechnende Stelle elektronisch übermittelt, so dass Differenzen zwischen Steuererklärung und Datenübermittlung regelmäßig beanstandet werden. Neben dem Bruttoarbeitslohn (Zeile 6 ANLAGE N) sind Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre gesondert zu erfassen (Zeile 17 ANLAGE N), da diese begünstigt besteuert werden. Steuer- freie Lohn- / Entgeltersatzleistungen (z.B. Mutterschafts-, Kranken-, Elterngeld) sind zu erklären 6 (Zeile 27 ff. ANLAGE N bzw. Zeile 94 Mantelbogen), da diese für die Bestimmung des maßgeblichen Steuersatzes mitentscheidend sind (sog. Progressionsvorbehalt). In den Zeilen 7 – 10 werden die Steuerabzugsbeträge lt. Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Berufstypische Werbungskosten 17 Beginnend ab den Zeilen 31 ff. der ANLAGE N sind die Werbungskosten zu erklären. Unter Wer- bungskosten fallen ganz allgemein alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, kurzum alle Aufwendungen mit einem Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Es können nur die Ausgaben eines Jahres als Werbungskosten geltend gemacht werden (Abflussprinzip). Die nachfolgende (nicht abschließende) Auflistung beinhaltet wichtige / häufig vorkommende Wer- bungskosten: 27 n g s k o s t e n: i s c h e W erbu p Berufsty h n u n g– o s t en W o 1. F a h r t k b e i t s s t ä tte Ar R e i s e k o s ten t s f ü h rung 2. H a us h a l e l t e 3. Dop ge Aufwendungen p 4. Sonsti 6 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
2 ANLAGE N 1. Fahrtkosten Wohnung – Für die tägliche Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte / Dienststelle kann je Entfernungskilometer Arbeitsstätte (= einfache Strecke) 0,30 € angesetzt werden. Maßgebend hierbei ist die kürzeste bzw. verkehrs- (Zeilen 31 - 40 ANLAGE N) günstigste Strecke ! Ohne gesonderten Nachweis werden 230 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 280 Tage bei einer 6-Tage-Woche regelmäßig anerkannt. Die so ermittelten Kosten sind begrenzt auf jährlich 4.500 € – die Begrenzung gilt allerdings nicht im Falle der Nutzung eines PKW. Die 31 Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft können gleichsam die Pauschale bis zur Höchstgrenze geltend machen. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln können die tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden, falls diese die pauschalen Kosten (0,30 € / km) übersteigen. Die vorgenannten Ausführungen zu den Fahrtkosten gelten nur für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeits- stätte innehaben – von einer solchen ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der dienst- rechtlichen Festlegungen • einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder • in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers arbeitstäglich, je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder mindestens 20% seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll. Sonstige beruflich veranlasste Fahrten sind im Rahmen der Reiskosten zu erklären. i s p i el : B e f ä h r t mit ih rem er M.H. it Ihr i b e a mtin m m en m 5 Tagen l i z e u s a l i c h Po W z ni t t nst- i g e n en PK d u r chsch rnten Die e an tf e n- barin m en mme Nach e zur 70 k rer Einko €) = ch ih ,3 je Wo ie kann in 0 x 70 x 0 l e . S ( 2 3 t e nd stel ung rklär rtkosten gel falls u e re n n eben ste F a h n k a er € als hbari chen – hi 4.830 . Ihre Nac d m a 0 mach en elten . 4.50 u s c h ale g t a u f max chen a z li die P gs begren ffent en l e rd in h r t mit ö welche d a l F a n , en llte d i e erfo l g e ,w rä €. So smitteln e r s t eigen . hr € üb isen Verke on 4.500 nachzuwe a g v g e Betr Bele durch diese Steuertipps für junge GdP-Mitglieder 7
II. Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / aus dem Dienstverhältnis 2. Reisekosten Hierzu gehören Fahrten zu Dienststellen, die nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu qualifizieren (Zeilen 50 - 56 ANLAGE N) sind (s.o.) sowie Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Schulen, Einsätzen etc. Somit umfassen die Reisekosten folgende Aufwendungen: • Fahrtkosten • Verpflegungsmehraufwendungen • Übernachtungskosten • Reisenebenkosten Fahrtkosten: Bei Dienstreisen mit eigenem PKW werden je gefahrener Kilometer 0,30 € anerkannt. Bei Fahrgemeinschaften erhöht sich die Pauschale um 0,02 € / km je Mitfahrer. Für Fahrten mit dem Motorrad beträgt die Pauschale derzeit 0,13 €. Die Daten der Dienstreise sollten mit Datum, Reiseziel und -zweck, gefahrene Kilometer und bei wechselnden Fahrzeugen unter Angabe des Kennzeichens schriftlich dokumentiert werden. Kosten öffentlicher Verkehrsmittel sind durch Belege nachzuweisen. Verpflegungsmehraufwand: Bei einer auswärtigen Tätigkeit im Inland können folgende Pauschalen je Kalendertag als Werbungskosten abgezogen werden: 50 • 24 Stunden 24,00 € • 14 – 24 Stunden 12,00 € • 8 – 14 Stunden 6,00 € Maßgebend ist Abwesenheit von der Wohnung bzw. regelmäßigen Arbeitsstätte. Erstattungen des Dienstherrn sind von den so ermittelten Werbungskosten abzuziehen. Für Auslandsreisen gelten andere Pauschalen. Übernachtungskosten und Reisenebenkosten (z.B. Parkgebühren, Telekommunikationsaufwen- dungen etc.) sind grds. einzeln nachzuweisen. s p i e l: rem zei- ei- i i h Be i t li rt m n Po . H . fäh tfernte hrgang in M en esle n i b e amt r 70 km em Tag zu ihre l i z e z u e i n h i e r g en Po n P KW o r t an l ä s st e h r t ge e r gen e, um d . Sie ve r und k h u l e n U h s c eh m 0 z u n 0 7:0 teil ort um ück: 42 € n r €) Woh Uhr zu 0, 3 0 19:0 0 mx 6€ ( 1 40 k s t e n n d 0 € h rtko a u fwa ber Fa eh r ge 6€ u n gsm A r beit fleg g tun Verp . Erstat gl abz 8 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
2 ANLAGE N 3. Doppelte Haushaltsführung Ist die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort für tägliche Fahrten zu groß, wird häufig ein (Zeilen 61 - 79 ANLAGE N) zweiter Hausstand in der Nähe des Arbeitsplatzes eingerichtet. Unter dem Aspekt der doppelten Haushaltsführung werden die Mehraufwendungen steuerlich erfasst, die aufgrund dieses beruflich veranlassten, zweiten Haushalts entstehen. Hierunter fallen 61 • notwendige Aufwendungen der Zweitwohnung (Miete, Nebenkosten etc.) bei max. Wohnungsgröße von 60 qm und ortsüblicher Durchschnittsmiete • angemessene Kosten der Einrichtung (bei Anschaffungskosten > 410 € sind diese über die Nutzungsdauer zu verteilen) Kosten der doppelten Haushaltsführung werden nur anerkannt, wenn am Wohnort ein eigener Hausstand unterhalten wird. Ein Zimmer im Haus(halt) der Eltern gilt – auch bei Kostenbe- teiligung – nicht als eigener Hausstand. Im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung können zudem insbesondere geltend gemacht werden: • Verpflegungsmehraufwendungen (für max. 3 Monate) • Fahrtkosten (0,30 € je Entfernungskilometer für Hin- und Rückfahrt bei Begründung/Beendigung der doppelten Haushaltsführung sowie für die wöchentliche Heimfahrt mit eigenem PKW) • tatsächliche (nachgewiesene) Umzugskosten Bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung fallen regelmäßig erhebliche Werbungskosten an. Insbesondere in Zweifelsfällen ist daher fachlicher Rat empfehlenswert. onntag w e ils am S itz und Beispiel: je b e i f ährt s ie Z w e itwohns D a r zu m Rück- d ie D auer e g e n 2 0:00 Uh 1 6 :0 0 Uhr die 1 fü r g gen kann ir d z um 1.1.1 e r s e tzt. Die it t f re itags ge n s it z an. Sie .H. w telle v t r m Haup two h en für e ib e amtin M e u e Diensts n w e lchem h r t z u A u f w endung Po li z eine n nort, a f a end e Jahr n 2 J a hren an je t z ig en Woh , b e t rä gt 250 s g e s amt folg a lt s f ü hrung im vo ihrem hält in aus h ung zu d unter der pelte H Entfern n e n H ausstan .H . a m Ort (in die dop d m achen: 5.400 € e in e n eige d m ie tet M n u n g mit 0 1 1 gelten 4 5 0 €) s ie Gru n e Wo h 2 (12 x .300 € . A u s diesem ienststelle ein o n a t. Im M ie te warm r b is 410 € 3 k m er neue nD 50 € /M - obil ia 3.525 € ä h e ) d m m ie t e von 4 u s s t e sie eine - C o u rtage, M x 2 5 0 x 0,30 €) N War ng m osten (4 7 ür eine nmietu ie Ausg aben - Fahrtk and 55 qm f a n g m it der A a h le n . D g e n u n g s m ehraufw 1.404 € m e n h 0 € b e z g b e t r u r p fl e g 3 * 1 2) Zusam e vo n 8 0 r Woh n u n - V e 52 * 2 4 + 1 13.629 € courtag iliar de hr 2011 Wochen: Makler dig e M o b KW im J a (1 3 notwen ihrem P Zweit- für das . p e n delt mit h n s itz und € . M .H a u p t w o en). 2.500 c h e n H sge n o m m che zwis laub au jede Wo 6 W o c hen, Ur z (4 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder wohnsit 9
II. Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / aus dem Dienstverhältnis 4. Sonstige Aufwendungen Hierunter fallen z.B.: (Zeilen 41 - 49 ANLAGE N) • Arbeitsmittel (Berufskleidung, Fachliteratur etc.) – jeweils Einzelnachweis durch Belege oder pauschal 110 € • Kosten für die Reinigung der Berufskleidung • Umzugskosten • Kontoführungsgebühren, (pauschal 16 €) • Fortbildungskosten • berufliche Versicherungen (z.B. Unfall-, Haftpflichtversicherung) • Bewerbungskosten • Gewerkschaftsbeiträge 41 • Kosten des häuslichen Arbeitszimmers (bis 1.250 €) Arbeitsmittel: Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für typische Berufskleidung, Fachbücher und –zeitschriften, Gesetzestexte, Computer, Drucker etc. Bei Anschaffungskosten > 410 € sind diese über die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen (z.B. Computer u.ä. 3 Jahre). Ohne Nachweis / Glaubhaftmachung eines höheren beruflichen Anteils, wird bei Computern u.ä. ein beruflicher Anteil von 50 % angenommen. Reinigungskosten: In Betracht kommen durch Belege nachgewiesene Kosten der Reinigung oder der Ansatz pauschaler Kosten, wenn die Dienstkleidung mit der eigenen Waschmaschine gereinigt wird. Die Finanzverwaltung hat diesbezüglich keine bundeseinheitlichen Pauschalen festgelegt. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. wurden Pauschalen ermittelt, die in der Regel steuer- lich anerkannt werden: Anzahl Personen/Haushalt 1-P 2-P 3-P 4-P Waschen: Kochwäsche, 90 Grad 0,77 €/kg 0,50 €/kg 0,43 €/kg 0,37 €/kg Waschen: Buntwäsche, 60 Grad 0,76 €/kg 0,48 €/kg 0,41 €/kg 0,35 €/kg Waschen: Pflegeleicht 0,88 €/kg 0,60 €/kg 0,53 €/kg 0,47 €/kg Trocknen: Ablufttrockner 0,41 €/kg 0,26 €/kg 0,23 €/kg 0,19 €/kg Trocknen: Kondensationstrockner 0,55 €/kg 0,34 €/kg 0,29 €/kg 0,24 €/kg Bügeln: Dampfbügeleisen 0,07 €/kg 0,05 €/kg 0,05 €/kg 0,05 €/kg Umzugskosten: Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel sind die tatsächlichen Um- zugskosten bis zur Höhe der Beträge nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) ohne Weiteres als Werbungskosten abzugsfähig. Übersteigen die nachgewiesenen Kosten die Pauschalen, wird eine mögliche private (Mit-)Veranlassung überprüft. Ein beruflicher bedingter Umzug kommt insbe- sondere in Betracht bei/aus • Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, Wechsel des Arbeitgebers : Beispiel oder einer Versetzung • Bezug / Räumung einer Dienstwohnung äscht in M.H. w • erheblicher Verkürzung der Arbeitszeit, ggf. auch in Verbindung mit einem Arbeitsplatzwechsel lizeibe a m t in durch- Die Po n e n - H aushalt wäsch e etc., (Einzelfallentscheidung – Richtgröße ca. 1 Std. täglich) e m 1 - Perso e 4 k g Bunt ie ihr Woch e, d tlich je aschin schnit e n W aschm w ird. Als Umzugskosten können die Aufwendungen für die Spedition, Maklercourtage, Fahrtkosten, r eigen gebüg elt mit de n o c h g K och- Mietentschädigung, doppelter Mietaufwand etc. angesetzt werden. Der Pauschbetrag für sonstige c h li e ßend o c h e1k Umzugsauslagen nach dem BUKG beträgt für Verheiratete 1.283 € und für Ledige 641 €. an s en je W urlaub in z u komm c h e n Jahres Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person um 283 €. H 6 Wo hen e. Bei 6 Woc wäsch e s a m t für 4 g s kosten ö n n e n insg ls R e in igun Umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind können zusätzlich mit 1.617 € veranschlagt werden. k na schale die Pau rden. we erklärt 10 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
2 ANLAGE N Häusliches Arbeitszimmer: Die Kosten eines sog. häuslichen Arbeitszimmers können als Werbungskosten nur dann bis zur Höhe von jährlich 1.250 € erklärt werden, wenn für die dort zu verrichtende Tätigkeit kein Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber / Dienstherrn zur Verfügung gestellt wird. Im Regelfall scheidet der Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers aufgrund des Vorliegens eines anderen Arbeitsplatzes daher aus. Ein Werbungskostenabzug könnte möglich sein, wenn z. B. im Rahmen einer längerfristigen Fortbildung (hierzu zählt auch ein Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses) ein Arbeitszimmer erforderlich ist und ein betrieblicher (anderer) Arbeitsplatz hierfür nicht zur Verfügung steht. Der erforderliche Nachweis kann durch eine ent sprechende Bescheinigung des Arbeitgebers / Dienstherrn erbracht werden. Arbeitsmittel (s.o.) wie Schreibtisch, -stuhl, Computer etc. können in jedem Fall, also auch wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers nicht vorliegen, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Telekommunikationsaufwendungen können Werbungskosten sein, müssen aber glaubhaft gemacht werden. Neben einem Einzelverbindungsnachweis besteht die Möglichkeit, innerhalb eines repräsentativen Zeitraums von drei Monaten den beruflichen Anteil zu ermitteln und diesen dem gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde zu legen. Aus Vereinfachungs- gründen werden ohne Nachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 € monat- lich als Werbungskosten anerkannt, wenn berufliche Telefonate typischerweise notwendig sind. Die Rechtslage zum häuslichen Arbeitszimmer ist im Detail recht kompliziert. Folgendes, stark vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die Berechnung der anteiligen Werbungskosten: Beispiel: ildung re r 3 -j ä hrigen Ausb Im Rahme n ih iert M.H. m m is sa rin absolv r- zur Polizeik o Klausurvo r- S tu diengang. n einen Bach e lo esentl e ic h n e tc . e rf olgen zu w r e in er bereitunge Zimme e m 1 5 q m großen te n in Teilen in e ßen, angem iete sg e sa m t 75 qm gro n u n g ist Polizei- in ie te ri n der Woh latz Wohnung . M in Arbeitsp ra n w ä rt erin M.H. E n g m it kommissa enha A rb e it e n im Zusamm ie n st - für die s des D Stu d iu m wird seiten rf ü g u n g dem ht zur V e n n a ch w eislich nic herr gestellt. llen an: usgaben fa Folgende A Monat te 500 € / - Warmmie g p.a. 150 € ersicherun - Hausratv ren 2 0 0 € e Reparatu - allgemein €. gen 6.350 h e n A u sg aben betra e it s Die jährl ic das A rb il ig e n A u sgaben für = 1 .2 70 €; Die ante (1 5 /7 5 * 6.350 €) tragen x. 1.250 € zimmer be jedoch ma ä h ig si n d abzugsf Steuertipps für junge GdP-Mitglieder 11
III. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Bei der klassischen Arbeitnehmerveranlagung ist mit der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der häufig schwierigste Teil der Steuererklärung geschafft! Zur Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Rechengröße – das zu versteuernde Einkommen – hat der Steuergesetzgeber unter den Begriffen ‚Sonderausgaben’ und ‚außergewöhnlichen Belastungen’ bestimmte private Ausgaben zum Abzug zugelassen. Wie auch die Werbungskosten, können nur die Ausgaben eines Jahres geltend gemacht werden (Abflussprinzip) – für welches Kalenderjahr die Zahlung getätigt wurde, ist unmaßgeblich. Die erforderlichen Angaben erfolgen im Mantelbogen, der Anlage Vorsorgeaufwand sowie der Anlage AV und ggf. über die Anlage Kind. 1. Mantelbogen Hier sind zunächst die persönlichen Daten, wie z.B. Steuernummer und Identifikationsnummer, (Hauptformular) Name, Adresse, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Berufsbezeichnung und Bankverbindung zu erfassen - bei Ehegatten natürlich auch die Angaben zum Ehegatten und die gewünschte Veran lagungsform (meist Zusammenveranlagung). Ab Zeile 40 werden einige Sonderausgaben erfasst – hierzu gehören u.a.: • Unterhaltszahlungen (hier nicht weiter vertieft) • Kirchensteuer (aus der Lohnsteuerbescheinigung sowie aus Steuerabrechnungen der Vorjahre oder sonstigen Steuervorauszahlungen) • Spenden • Berufsausbildungskosten (bis 6.000 € p.a.) Spenden und (stark eingeschränkt) Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige, kirchliche oder sonstige, spendenempfangsberechtigte Einrichtungen können gegen Vorlage einer entsprechenden Beschei- nigung als Sonderausgabe abgezogen werden. Unter anderem die Mitgliedsbeiträge an Sportver- eine sind nicht abzugsfähig. Eine Bescheinigung ist bei Barspenden in Katastrophenfällen sowie bei Spenden bis max. 200 € unter weiteren Voraussetzungen nicht erforderlich. Hier ist der Bareinzah- lungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes ausreichend. Ab Zeile 61 werden die außergewöhnlichen Belastungen erklärt, z.B.: • Angaben zu Behinderungen (hier nicht weiter vertieft) • Unterhaltszahlungen (hier nicht weiter vertieft) • Krankheitskosten Krankheitskosten mindern im Rahmen einer sog. zumutbaren Eigenbelastung das Einkommen. Die Schwelle, ab der sich Krankheitskosten einkommensmindernd auswirken ist abhängig von Familienstand und Einkommenshöhe. Beispiel: 61 sarin M.H. lizeikommis Die ledige Po iges Brutto- steuerpflicht bezieht ein €. Nach Ab- von 25.000 Jahresgehalt in Höhe von 40 bungskosten zug der Wer esamtbetrag bt sich ein G 1.380 € ergi €. Im Jahr e von 23.620 der Einkünft rankheits- insgesamt K 2011 fielen Euro an, e von 4.000 kosten in Höh die Kran- 500 € durch von denen 2. t urden. w ung erstatte kenversicher € sten 4.000 Krankheitsko 0 € ng 2.50 abzgl. Erstattu 1.50 € 0 verbleiben astung bare Eigenbel abzgl. zumut 1.41 € 7 €) (6% v. 23.620 rgewöhnliche Summe auße 83 € Belastung 12 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
3 Anlage AV (Altersvorsorgeaufwendungen) 2. Angaben zu den Die Vorsorgeaufwendungen stellen dem Grunde nach die bedeutsamste Gruppe der Sonder- Vorsorgeaufwendungen ausgaben dar – in nahezu jeder Steuererklärung sind hier Angaben erforderlich! Den Kern (Anlage Vorsorgeaufwand) bilden seit dem Jahr 2010 die Beiträge zur Altersvorsorge und Kranken- / Pflegeversiche- rung. Nachfolgend sind nur auszugsweise die aus unserer Sicht wichtigsten Positionen für junge Polizistinnen und Polizisten dargestellt. • Beiträge zu sog. „Rürup-Renten“ als private Altersvorsorge – Zeile 7; Erklärung der geleisteten Beiträge gemäß Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft • Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung gemäß Bescheinigung der Versicherungsge- sellschaft. Die Bescheinigung enthält in jedem Fall den steuerlich unbegrenzt abzugsfähigen Betrag zur sog. Basisabsicherung. Diese Beiträge sind in den Zeilen 31, 32 einzutragen. 31 Der darüber hinaus gezahlte Beitrag wird gesondert in Zeile 35 erfasst. • Für andere Personen als Versicherungsnehmer 7 übernommene Kranken- und Pflegever- sicherungsbeiträge können ebenfalls geltend 40 gemacht werden (Zeilen 40 ff.) • Sonstige Vorsorgeaufwendungen ab Zeile 46, z.B. Haftpflicht-, Rentenversicherungen. 46 3. Altersvorsorgeaufwendungen / Die staatliche Förderung eines kapitalgedeckten, privaten Altersvorsorgevermögens (Riester Rente) Riester-Vertrag erfolgt unter weiteren Voraussetzungen durch die Zahlung von Zulagen (Anlage AV) • Grundzulage 154 € • Kinderzulage bis 300 € oder durch Gewährung eines Sonderausgabenabzuges im Rahmen der Einkommensteuerveranla- gung bis zu max. 2.100 €, wenn die hierdurch erzielte Steuervergünstigung höher als die Zulage ist (Günstigerprüfung durch das Finanzamt). Hierfür sind in der Anlage AV anzugeben: • Sozialversicherungsnummer/Zulagenummer • Angaben zum Vertrag und Anbieter gemäß Bescheinigung • Beitragspflichtige Einnahmen/Besoldung des Vorjahres • Angaben zu Kindern Steuertipps für junge GdP-Mitglieder 13
III. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen 4. Kinder Kinder werden grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Einkommens (Anlage Kind) besteuerung berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich die Berücksichti- gungsdauer bis zum 25. Lebensjahr (in Fällen behinderter Kinder auch darüber hinaus). Ausgangs- punkt ist der sog. Familienleistungsausgleich: Für jedes Kind wird monatlich ein bestimmter Betrag als Kindergeld gezahlt (für das erste und zweite Kind z.B. 184 €) – im Rahmen der Einkommensteu- erveranlagung erfolgt dann ein Vergleich der Kindergeldzahlung mit dem Steuereffekt durch Ansatz eines Kinderfrei- und Betreuungsfreibetrages von 7.008 € je Kind. Ist die Kindergeldzahlung für den Bürger günstiger, verbleibt es dabei – ist der Abzug der Freibeträge vorteilhaft, kommt dieser zum Ansatz und das Kindergeld erhöht die tarifliche Einkommensteuer. Mit dem Familienleistungs- ausgleich sind im Grundsatz die steuerlichen Aspekte, die sich aus der gebotenen Freistellung des Existenzminimums eines Kindes ergeben, abgegolten. Durch eine entsprechende Angabe in der Anlage Kind können darüber hinaus geltend gemacht werden: • Kranken- und Pflegeversicherungskosten des Kindes • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende • besonderer Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung (hier nicht weiter vertieft) • Schulgeldzahlungen • Kinderbetreuungskosten 31 Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes (Zeile 31 ff) Die Kosten der Basisabsicherung der Kranken-/Pflegeversicherung, die von den Eltern für das Kind bezahlt werden, sind – wie die Kosten der eigenen Basisabsicherung (s. III. 2.) – als Sonderausga- ben unbegrenzt abzugsfähig. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Zeile 45 ff) Besonderer Abzugsbetrag von jährlich 1.308,00 € für Alleinerziehende Besonderer Ausbildungsfreibetrag (Zeile 51 ff) 45 Ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 924 € bei volljährigen Kindern, für die ein Anspruch auf Kin- dergeld bzw. –freibetrag besteht, wenn sich diese in einer Berufsausbildung befinden und auswär- tig untergebracht sind.. 51 Schulgeldzahlung (Zeile 61 ff) Als Sonderausgabe können 30% bis max. 5.000 € je Kind für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, angesetzt werden. 61 Kinderbetreuungskosten (Zeile 67 ff) Es können zwei Drittel der Aufwendungen für Kindergärten, -tagesstätten, Schülerbetreuung etc., bis max. 4.000 € je Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bei behinderten Kindern abweichend!), als Sonderausgaben abgesetzt werden. Ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbe- 67 tätigungen. Die Ausgaben müssen durch eine Rechnung/Bescheinigung nachgewiesen werden und unbar durch Zahlung auf das Konto des Leistenden erfolgen. 14 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
IV. Tarifermäßigungen Tarifermäßigungen Hierunter fallen die Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäfti- gungsverhältnisse sowie für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (z.B. Hand werkerleistungen). Im Gegensatz zu den vorgenannten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen mindern diese nicht die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Einkommensteuer, sondern ermöglichen einen direkten Abzug von der tariflichen Einkommen- steuer. Im Einzelnen werden auf diese Weise gefördert: Sachverhalt Förderung haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis 20% der Aufwendungen, als geringfügige Beschäftigung max. 510 € sonstige haushaltsnahe Beschäftigungs- 20% der Aufwendungen, verhältnisse und Dienstleistungen, die nicht max. 4.000 € Handwerkerleistungen sind (z.B. zur Pflege- und Betreuung) Handwerkerleistungen (Lohnanteil) für Renovierungs-, 20% der Aufwendungen, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen max. 1.200 € Die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen können z.B. für die Zuberei- tung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen, die Garten pflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen entstehen. Die Erteilung von Unterricht (z. B. Sprachunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen fallen nicht darunter. Der Nachweis der Aufwendungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erfolgt mittels Bescheinigung der Minijob-Zentrale. Unter die Handwerkerleistungen fällt auch die jährliche Gebühr für den Schornsteinfeger, die Wartung der Heizungsanlage etc. Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind oder die Aufwendungen durch Ver- sicherungsleistungen erstattet werden. Weitere Voraussetzung ist eine Rechnung (mit ausgewie- senem Lohnanteil) sowie die unbare Bezahlung durch Überweisung auf ein Konto des Leistenden erforderlich. Bei Eigentümergemeinschaften oder bei Mietverhältnissen können die entsprechenden Aufwen- e i s p i el: dungen mittels Vorlage der Hausverwalter- bzw. Nebenkostenabrechnung bzw. einer Bescheinigung B J ahre s 2 0 11 w d urde ie Wa n sch des Vermieters nachgewiesen werden. e s . H . ufe d in M koste Im La ommissar Die Lohn e i k ie r t . Poliz repar 119 € iche a s c hine b e t r ugen jährl m n f ahrt e r. Die er incl. A st e u infeg M e h rwert chornste chnungen incl. S Re r den eide as hr fü 6 €. B ung auf d tung Gebü u t t o 5 e i s is g b r er w ns e t l betru durch Üb s der Die en ge r wurd es Erbrin uer Ko n t o d m m enste lt. Einko 5 € bezah tarifliche =3 i e 75 € Auf d 20 % v. 1 en werd et. rechn ange Steuertipps für junge GdP-Mitglieder 15
V. Musterfall einer Einkommensteuererklärung Polizeikommissarin M.H., geb. 1.1.1970, Auf der Lohnsteuerbescheinigung 2012 werden ausgewiesen: ledig, evangelisch, wohnhaft in NRW, hat für ihre Einkommensteuererklärung • Bruttoarbeitslohn: 31.386,84 € folgende Daten zu verarbeiten: • Lohnsteuer: 4.980,96 € • Kirchensteuer 448,20 € • Solidaritätszuschlag 273,84 € Folgende Aufwendungen sind ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Polizeikommissarin entstanden: • Fahrtkosten zur Dienststelle 5-Tage-Woche 20 km (einfache Strecke), • GDP Beiträge vierteljährlich 43,62 €, • Reinigung der Berufskleidung: wöchentlich 5 kg Buntwäsche l und 2 kg Kochwäsche – waschen und bügeln. e M.H. hat im Jahr 2012 an einer berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme teilgenommen; i wöchentlich samstags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Dafür sind folgende Aufwendungen angefallen: p • Kursgebühren monatlich 295,00 € • Fachliteratur 130,00 € is • Fahrtkosten einfache Strecke 35 km M.H. hat im Mai 2012 einen neuen PC in Höhe von 600,00 € angeschafft, welcher ca. zu 50 % e beruflich genutzt wird. Ferner hat sie sich ein 12 qm-Zimmer in ihrer 80 qm Wohnung als Arbeitszimmer eingerichtet. Die Warmmiete beträgt 770 € monatlich. M.H. steht kein Arbeitsplatz für die Nachbereitung der B Fortbildung in der Dienststelle (eine entsprechende Bescheinigung liegt vor) zur Verfügung. M.H. ist privat krankenversichert und hat folgende Beträge von der Krankenversicherung bescheinigt bekommen: • KV-Beiträge M.H. 1.520,00 € • PV-Beiträge M.H. 205,00 € • Erstattung KV Beiträge in 2012 -120,00 € Ferner bezahlte sie folgende Versicherungsbeiträge: • Zahnzusatzversicherung 105,00 € • private Haftpflichtversicherung 96,00 € • Unfallversicherung (ohne beruflichen Anteil) 247,00 € • Kfz-Haftpflichtversicherung 260,00 € M.H. hat von einer Fa. die Fenster putzen lassen, dafür hat sie vierteljährlich 60,00 € (Lohn- und Fahrtkosten) überwiesen. In 2012 hat sie ihren Einkommensteuerbescheid 2011 erhalten darin enthalten war eine Kirchensteuererstattung in Höhe von 23,60 €. 16 Steuertipps für junge GdP-Mitglieder
Folgende Werte sind einzutragen: Betrag Zeile MANTELBOGEN gezahlte Kirchensteuer 448,20 € 45 erstattete Kirchensteuer 23,60 € 46 haushaltnahe Dienstleistungen 240,00 € 74-76 ANLAGE N Bruttoarbeitlohn 31.386,00 € 6 Lohnsteuer 4.980,96 € 7 Solidaritätszuschlag 273,84 € 8 Kirchensteuer 448,20 € 9 Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle 230 Tage x 20 km x 0,30 € 1.380,00 € 31-40 Beiträge zu Berufsverbänden 174,48 € 41 Abschreibungsfähige Arbeitsmittel (PC) auf 3 Jahre verteilt 600,00 € x 1/3 x 8/12*0,5 67,00 € 43 Arbeitszimmer 770,00 € x 12 x 12/80 = 1.386,00 € max. 1.250,00 € 44 Fortbildungskosten Kursgebühren 295,00 € x 12 3.540,00 € Fachliteratur 130,00 € Verpflegungsmehraufwand l 46 x 6,00 € 276,00 € Fahrtkosten 46 x 70 km x 0,30 € 966,00 € 4.912,00 € 45 e Reinigungskosten (2 P/Haushalt), gerundet i 46 x 5 kg x (0,48+0,05) 121,90 € 46 x 2 kg x (0,50+0,05) 50,60 € 173,00 € 47-49 Kontoführungsgebühren 16,00 € 47-49 p ANLAGE VORSORGEAUFWENDUNGEN is Krankenversicherungsbeiträge 1.520,00 € 31 Pflegeversicherungsbeiträge 205,00 € 32 Erstattung KV-Beiträge 120,00 € 33 sonsitge Versicherungen e Zahnzusatzversicherung 105,00 € 35 Unfallversicherung 247,00 € 50 B Haftpflichtversicherung 356,00 € 50 ergänzende Angabe – als Beamtin jeweils mit „Ja“ auszufüllen Ja = 1 11/53 BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit 31.386,00 € abzgl. Werbungskosten 7.972,00 € Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit 23.414,00 € Summe der Einkünfte 23.414,00 € Gesamtbetrag der Einkünfte 23.414,00 € abzgl. Sonderausgaben KV und PV 1.725,00 € abzgl. Erstattung - 120,00 € voll abzugsfähig 1.845,00 € andere Versicherungen 708,00 € insgesamt Höchstbetrag 1.900,00 € Kirchensteuer 424,60 € zu versteuerndes Einkommen 21.089,40 € Einkommensteuer lt. Grundtabelle 2.996,00 € Steuerermäßigung haushaltsnahe Dienstleistung 48,00 € Festzusetzende Einkommensteuer 2.948,00 € Kirchensteuer 265,32 € Solidaritätszuschlag 162,14 € Gesamtsteuer 3.375,46 € Steuerabzug lt. Lohnsteuerbescheinigung 5.703,00 € Gesamterstattung 2.327,54 € Steuertipps für junge GdP-Mitglieder 17
Notizen 18
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JUNGE GRUPPE der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Nordrhein Westfalen Geschäftsstelle Gudastraße 5-7, 40625 Düsseldorf Telefon 0211/ 29101-0 Fax 0211/ 29101-46 sandra.anders@gdp-nrw.de www.gdp-nrw.de 20
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