TERRE AG - Gemeinde Auenstein
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TERRE AG Angewandte Erdwissenschaften Jura-Cement-Fabriken AG Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg Gemeinden Auenstein und Veltheim / AG Fachbericht Boden (Überarbeiteter Bericht) Muhen, 09.11.18 Hauptstrasse 34D 5037 Muhen Telefon 062 737 90 50 Fax 062 737 90 59 info@terreag.ch
Inhalt 1. Gegenstand und Auftrag 2 2. Bodenkundlicher Ausgangszustand 4 2.1. Bodenaufbau/-qualität 4 2.2. Schadstoffbelastung 5 2.3. Landwirtschaftliche Eignung 5 2.4. Weitere Quellen 5 3. Bodenschutzmassnahmen 6 3.1. Stofflicher Bodenschutz 6 3.2. Physikalischer Bodenschutz 6 4. Massenbilanz und Flächenbedarf für die Bodendepots 9 4.1. Massenbilanz 9 4.2. Flächenbedarf und Lage für Bodendepots 10 5. Rekultivierung und Folgenutzung 11 5.1. Zielnutzung und Bodenaufbau 11 5.2. Rekultivierungsarbeiten und Zufuhr von externem Bodenaushub 12 5.3. Entwässerung der Rohplanie 13 5.4. Folgenutzung 13 6. Pflichtenheft der bodenkundlichen Baubegleitung 15 Anhang 1: Bodenabtragspläne (Erweiterungen West, Mitte, Ost) Anhang 2: Bodenprofilblätter gemäss FAL 24 Anhang 3: Tabellarische Zusammenfassung der Felddaten Anhang 4: Abbildungen der Bodenprofile Anhang 5: Tabellarische Massenbilanz 1
1. Gegenstand und Auftrag Die Jura-Cement-Fabriken AG plant den Steinbruch Jakobsberg-Egg (Lage s. Titelblatt) an- grenzend an die sich in Betrieb befindlichen Abbaubereiche zu erweitern. Die geplante Erweite- rung umfasst die drei räumlich getrennten Flächen „Erweiterung West“, „Erweiterung Mitte“ und „Erweiterung Ost“. Die TERRE AG wurde in diesem Zusammenhang von der Jura-Cement- Fabriken AG mit der Beschreibung des bodenkundlichen Ausgangszustandes und dem Verfas- sen des Fachberichtes Boden beauftragt. Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine überarbeitete Version, welche den Fachbericht vom 11.07.17, auf welchen sich die kantonale Stellungnahme vom 15.08.18 bezieht, ersetzt. Es wurde insbesondere dem aktuellen Stand be- züglich Perimeteranpassungen und damit zusammenhängend der Massenbilanz sowie einer einheitlichen Begriffsverwendung Rechnung getragen. Hinweis: Der bodenkundliche Ausgangszustand wurde im Sommer 2016 im Untersuchungs- perimeter (gleichzusetzen Richtplanantrag 2016) erhoben (vgl. Kap. 2). Da die drei hinsichtlich der Massenbilanz relevanten „Erweiterungsbereiche Abbau geplant“ nachträglich mehrfach ver- kleinert wurden, befinden sich mehrere Bohrstocksondierungen und Baggerschlitze nun aus- serhalb der „Erweiterungsbereiche Abbau geplant“. Alle im Sommer 2016 erhobenen Daten wurden in den Plänen in Anhang 1 belassen, ebenso die zugehörigen Felddaten- und Profilblät- ter (Anhänge 2 und 3). Die nachfolgende Beschreibung des Bodenaufbaus (Kap. 2.1.) bezieht sich ebenfalls auf das gewonnene Gesamtbild. Jedoch wurden nur die Polygone innerhalb der nun gültigen „Erweiterungsbereiche Abbau geplant“ nummeriert, nur diese Flächen fanden Ein- gang in die Massenbilanz des vorliegenden Berichtes (vgl. Kap. 4.1. und Anhang 5). Nachfolgend werden für die drei Untersuchungsperimeter folgende Bezeichnungen verwendet: - Erweiterung West: steil abfallendes Gelände im Wald, vorgelagert eine schwach ge- neigte Wiesenfläche. - Erweiterung Mitte: im südlichen Teilbereich ackerbaulich genutzte Flächen, im nördli- chen Teilbereich kleinere, teilweise anthropogen geprägte Waldflächen sowie eine Wie- senfläche in einer Lichtung (von einer Hundeschule genutzt). - Erweiterung Ost: überwiegend ackerbaulich genutzt; zudem teilweise anthropogen ge- prägter Wald. Der vorliegende Bericht stützt sich auf folgende Unterlagen: - Umweltschutzgesetz (USG), SR 814.01 vom 07.10.83 (Stand 01.01.18). - Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo), SR 814.12 vom 01.07.98 (Stand 12.04.16). - Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, 2
VVEA), SR 814.600 vom 04.12.15 (Stand 01.01.18). - Wegleitung Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bodenaushub). BAFU (ehemals BUWAL), 2001. - Wegleitung für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie). BAFU, 2001. - Schweizer Norm Erdbau, Boden SN 640 581. VSS, 2017. - FSK-Rekultivierungsrichtlinie. Schweizerischer Fachverband für Sand und Kies, 2001. - Anforderungen an ein Bodenschutzkonzept, gemeinsames Merkblatt der Bodenschutz- fachstellen des Cercle Sol NWCH (Stand Januar 2016). - Anforderungen an ein Pflichtenheft der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB), gemein- sames Merkblatt der Bodenschutzfachstellen des Cercle Sol NWCH (Stand November 2016). - Kantonaler Kataster der belasteten Standorte (KbS), Zugriff agis: 14.01.16. - Prüfperimeter Bodenaushub, Zugriff agis: 08.06.16. - Grundlagen zu Geologie und Klimaeignung, map.geo.admin.ch, Zugriff am 08.06.16. - Antrag zur Festsetzung im kantonalen Richtplan. ilu AG, Dezember 2015. - Plangrundlagen 1:25'000, map.geo.admin.ch, Zugriff am 08.06.16. - Umweltverträglichkeitsbericht, UVB-Teilbericht Boden. GEOTEST AG, 2003. - Etappenplan der ilu AG. M 1 : 7'500, 16.10.2018. - Plangrundlage «Endgestaltung Planungshorizont 2050» der ilu AG. M 1 : 5'000, 09.11.18. - Plan Rodung und Waldersatz der ilu AG. M 1 : 2'000, 31.05.18. - Abbau- und Rekultivierungskonzept der ilu AG, Anhang A „Entwässerungskonzept (Vor- projekt auf Stufe Nutzungsplanung)“, 09.11.2018. - Bodenkundliche Beschreibung von 7 Baggerschlitzaufnahmen durch die TERRE AG vom 23.06.16. - Bohrstocksondierungen der TERRE AG vom 05.07.16. - Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle. Kanton Aargau, Departement BVU, Abteilung für Umwelt, 15.08.18. 3
2. Bodenkundlicher Ausgangszustand 2.1. Bodenaufbau/-qualität Zur Beschreibung des bodenkundlichen Ausgangszustandes wurden insgesamt 7 Bagger- schlitzprofile gemäss FAL 24 und Datenschlüssel 6.1. beschrieben, sowie 32 Bohrstocksondie- rungen bis in max. 1 m Tiefe vorgenommen. Die kartierten Böden lassen sich zusammenfassend wie folgt beschreiben (vgl. Bodenabtrags- pläne in Anhang 1 sowie Bodenprofilblätter und tabellarische Zusammenfassung der Felddaten in den Anhängen 2 und 3): Erweiterung West: Im oberen Waldbereich flachgründige Braunerden. Mit zunehmender Neigung sind flachgründi- ge A-C-Böden auf Karbonat (Rendzinen) feststellbar. Am Hangfuss im Wald sind flachgründige bis mässig tiefgründige Braunerden vorherrschend. Bei der Bodenart handelt es sich um einen schwach skeletthaltigen sandigen Lehm mit normaler Verdichtungsempfindlichkeit. Auf der vorgelagerten Wiesenfläche wurde eine mässig tiefgründige Braunerde kartiert; skelett- haltiger Lehm, normal verdichtungsempfindlich. Erweiterung Mitte: Auf den ackerbaulich genutzten Bereichen tiefgründige bis sehr tiefgründige Braunerden, teil- weise stauwasserbeeinflusst; sandiger Lehm bis Lehm, zumeist skelettarm oder praktisch ske- lettfrei; normal verdichtungsempfindlich. Im nördlichen Teilbereich (Hundewiese) tiefgründige saure Braunerden; skelettfreier Lehm; normal verdichtungsempfindlich. Die schmalen Waldstreifen sind teilweise anthropogen beeinflusst, zeigen eine unregelmässige Topographie sowie einen in Bezug auf die Horizontmächtigkeiten stark inhomogenen Boden- aufbau. Flachgründige bis tiefgründige Böden; sandiger Lehm bis Lehm, skelettarm bis schwach skeletthaltig. Erweiterung Ost: Auf den ackerbaulich genutzten Bereichen sind tiefgründige Braunerden und Parabraunerden feststellbar; sandiger Lehm bis Lehm, skelettarm bis schwach skeletthaltig; normal verdich- tungsempfindlich. Im nordwestlichen Bereich (S 28) war der Unterboden hinsichtlich Farbe und Materialeigenschaften auffallend inhomogen sowie ab ca. 70 cm Tiefe stark verdichtet, hier kann von einer anthropogenen Beeinflussung ausgegangen werden. 4
Im Waldstreifen an der nördlichen Begrenzung des Perimeters wurden ziemlich flachgründige Braunderden kartiert; Lehmreicher Sand bis Lehm, skelettarm; schwach bis normal verdich- tungsempfindlich. Die Waldfläche im südwestlichen Bereich (S 30 - S 32) befindet sich im Be- reich eines ehemaligen Kiesabbaugebietes. Bemerkungen In den sehr tiefgründigen und tiefgründigen Bereichen war die Untergrenze des Unterbodens oftmals unscharf bzw. wurde nicht erreicht. Die Abtragsmächtigkeit wurde v.a. aufgrund von Ge- füge, Lagerungsdichte sowie gestützt auf mit der Tiefe zunehmend ausgeprägten Hydromor- phiezeigern festgelegt. Insbesondere ist festzuhalten, dass unterhalb von ca. 75 bis 100 cm das Unterbodenmaterial wiederholt einen Dichtesprung aufwies, einhergehend mit zunehmend schlechten Gefügeausprägungen. Solches Material wurde als nicht geeignet für Rekultivierun- gen ausgeschieden und ist in den Abtragsplänen (Anhang 1) festgehaltenen Mächtigkeiten nicht enthalten. Unter optimalen Abtrocknungsbedingungen kann solches Unterbodenmaterial evtl. dennoch abgetragen und wieder verwendet werden. Die effektiv abzutragende Unterbo- denmächtigkeit wird unter Berücksichtigung der Abtrocknungsverhältnisse vor Ort mit der bo- denkundlichen Baubegleitung abgesprochen. Bei den in der Massenbilanz (Kap. 4.1.) darge- stellten Unterbodenaushubkubaturen handelt es sich daher nur um grobe Näherungswerte. 2.2. Schadstoffbelastung Für die erfassten Bereiche sind im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KbS) keine Ablagerungsstandorte verzeichnet. Der kantonale Prüfperimeter Bodenaushub weist keine Ver- dachtsflächen aus. Im Rahmen der Baggerschlitzaufnahmen und der Bohrstocksondierungen wurden keine Fremdstoffe festgestellt. Auf eine Probenahme wurde aufgrund des fehlenden Verdachtsmomentes verzichtet. 2.3. Landwirtschaftliche Eignung Das Gebiet liegt überwiegend in der Klimazone A3, ein kleiner Teilbereich im Nordwesten (BS 7) kommt in die Klimazone B3 zu liegen. Entsprechend handelt es sich um das Nutzungsgebiet 1 gemäss FAL 24. Sämtliche Baggerschlitze, welche in landwirtschaftlich genutzten Bereichen beschrieben wurden (BS 1 bis BS 6) sind der Nutzungseignungsklasse 1 zuzuordnen (vgl. Bo- denprofilblätter, Anhang 2). 2.4. Weitere Quellen Für das interessierende Gebiet stehen weder Bodenkarten im Massstab 1 : 25'000 noch im 5
Massstab 1 : 5'000 zur Verfügung. Entlang der östlichen Begrenzung des mittleren Bereichs wurden die Böden im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichtes, Teilbericht Boden der GEOTEST AG im Jahre 2003 kartiert. Die generell tiefgründigen bis sehr tiefgründigen Böden bei mehrheitlich normal durchlässigen Verhältnissen wurden damals gleichermassen festge- stellt. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2003 wurden in der Bodenkarte berücksichtigt. 3. Bodenschutzmassnahmen 3.1. Stofflicher Bodenschutz Die Untersuchungsperimeter tangieren keine im Kataster der belasteten Standorte (KbS des Kantons Aargau) ausgeschiedenen Flächen. Während den Baggerschlitzaufnahmen und den Bohrstocksondierungen wurden keine Fremdstoffe festgestellt. Bei unerwartetem Auftreten von farblich oder geruchlich verdächtigem bzw. mit Fremdstoffen durchsetztem Material während der Betriebsphase ist umgehend die bodenkundliche Baube- gleitung für die Beurteilung vor Ort beizuziehen (s. Kapitel 6). Falls notwendig wird das Material beprobt und aufgrund der Analyseergebnisse gemäss der Abfallverordnung (VVEA) wiederver- wendet bzw. entsorgt. Bis zum Vorliegen der Analyseresultate muss der entsprechende (Boden-)Aushub fachgerecht zwischengelagert werden. Bei Zufuhr von externem Bodenaushub müssen die Kriterien gemäss Kap. 5.2. berücksichtigt werden. 3.2. Physikalischer Bodenschutz Zentrales Anliegen des physikalischen Bodenschutzes ist es, langfristig wirksame Bodenver- dichtungen (Schadverdichtungen) durch Befahren und Bearbeiten zu vermeiden und damit Ein- bussen bei der Bodenfruchtbarkeit vorzubeugen. Bodenarbeiten und Maschinenwahl – Grundsätze In Abhängigkeit vom Arbeitsablauf und der aktuellen Bodenfeuchte werden Bodenarbeiten – d.h. das Befahren, Ausheben und Wiederanlegen von Ober- und Unterboden – durch die bo- denkundliche Baubegleitung freigegeben (s. Kap. 6). Sämtliche Bodenarbeiten dürfen nur bei ausreichend abgetrocknetem und damit tragfähigem Boden durchgeführt werden. Saisonal op- timale Bedingungen für Bodenarbeiten sind zwischen April und Oktober zu erwarten. Bei Bo- 6
denarbeiten in den Wintermonaten ist vermehrt mit witterungsbedingten Unterbrüchen zu rech- nen. Als Entscheidungsgrundlage für die Ausführung dient die gemessene Saugspannung im Boden (Bodenkennwert), welche nach Bedarf mittels Tensiometern ermittelt wird. Die Saug- spannung wird dem aus Gesamtgewicht und Kontaktflächendruck errechneten, spezifischen Maschinenkennwert gegenübergestellt. Alternativ bzw. ergänzend kommt die Fühlprobe zur Ermittlung der Bodenfeuchte zur Anwendung. Für die Bodenarbeiten werden mit Raupen aus- gestattete Geräte (z.B. Raupenbagger) mit möglichst grossflächigen Fahrwerken eingesetzt. Als bodenverträglich gelten Fahrzeuge mit Flächenpressungen von ≤ 0.5 bar. Die anzuwendende Arbeitstechnik richtet sich nach der VSS-Norm SN 640 581. Das Schema in Tabelle 1 dient als Grundlage für Entscheidungen über die Freigabe von Bodenarbeiten. Tabelle 1: Vorgehensweise bei der Freigabe von Bodenarbeiten in Abhängigkeit der Saugspannung in Centibar (cbar). < 6 cbar Keine Bodenarbeiten möglich, nur Arbeiten im Untergrund (C-Horizont) "nass" 6 - 10 cbar Kein Befahren des Bodens; Erdarbeiten von Baggermatratzen, Kiespisten und "sehr feucht" C-Horizont aus erlaubt 10 - 25 cbar Empfindliche Bodenverhältnisse; Befahren des Bodens mit Raupenfahrzeugen "feucht" unter Einhaltung der Einsatzgrenzwerte erlaubt* > 25 cbar Ideal für Bodenarbeiten; Befahren mit Raupenfahrzeugen unter Einhaltung der "trocken" Einsatzgrenzwerte erlaubt* * es gilt: Bodenkennwert ≥ Maschinenkennwert Radfahrzeuge dürfen nur auf dem Ausgangsmaterial (C-Horizont), auf befestigtem Untergrund (bestehende Wege, Strassen) oder auf lastverteilenden Unterlagen zum Einsatz kommen. Für den Bodenabtrag ist keine stossende Arbeitsweise anzuwenden (z.B. Dozer oder Trax). Unter- boden weist im Gegensatz zu Oberboden generell eine sehr schlechte Restrukturierungsfähig- keit auf und soll daher möglichst nicht befahren werden. Zur Vermeidung von Schadverdichtungen bieten sich grundsätzlich drei Vorgehensweisen an: 1. Einsatz von lastverteilenden Massnahmen: - Kiespisten: Diese werden unter trockenen Bedingungen vor Kopf direkt auf den ge- wachsenen Boden geschüttet. Die Mächtigkeit soll im abgewalzten Zustand 50 cm be- tragen. Idealerweise werden kantige Komponenten verwendet. Auf eine Trennschicht kann verzichtet werden. Ist sie dennoch erwünscht, empfehlen wir die Verwendung von reissfestem Geotextil anstelle von Vlies. - Gerade für kürzere Abschnitte eignet sich der Einsatz von Baggermatratzen, welche 7
auch von Radfahrzeugen befahren werden dürfen. 2. Arbeitsweise ohne lastverteilende Massnahmen. Es besteht in diesem Fall eine verstärkte Wetterabhängigkeit, d.h. die Wahrscheinlichkeit für Bauunterbrüche infolge von zu feuchten Bodenverhältnissen (oftmals im Winter) ist erhöht, da der Oberboden direkt befahren wird. Es gelten die oben erläuterten Einsatzgrenzen. 3. Eine sinnvolle Kombination der oben genannten Vorgehensweisen. Anlage und Pflege der Bodendepots bzw. Zwischenlagerung Bodendepots werden getrennt nach Ober- und Unterboden locker geschüttet und dürfen nur zu pflegerischen Zwecken mit möglichst leichten Maschinen befahren werden. Auf eine vorherige Abhumusierung kann verzichtet werden, d.h. die Bodendepots werden direkt auf den gewach- senen Boden (Grasnarbe) oder alternativ auf eine gut drainierte Unterlage geschüttet. Es sind folgende maximalen Schütthöhen für Flächendepots einzuhalten (Losemass; normal verdichtungsempfindliches Material): − Oberboden: 2.0 m − Unterboden: 2.5 m Walldepots, welche z.B. in randlichen Bereichen erstellt werden, dürfen um jeweils 0.5 m höher geschüttet werden. Zwecks optimierter Entwässerung sind die Depots oberflächlich abzuziehen und mit einem Oberflächengefälle von ca. 4 % zu versehen. Senken sind wegen der Vernässungsgefahr nicht geeignet als Standort für Bodendepots. Bodendepots im Bereich von Hanglagen sind bergseitig mit einer Entwässerungsrinne zu versehen. Die Böschungswinkel der Bodendepots betragen üblicherweise 2:3. Auf jeden Fall muss die Zugänglichkeit für den maschinellen Pflegeschnitt gewährleistet sein. Die Bodendepots müssen biologisch aktiv gehalten werden. Zu diesem Zweck werden sie mit einer geeigneten Saatmischung – üblicherweise mit einer tiefwurzelnden, mehrjährigen Luzer- ne-Kleegras-Mischung – begrünt. Eine extensive Bewirtschaftung der Oberbodendepots (Dürr- futterproduktion) kann empfohlen werden. Weidegang mit Rindern und Kühen ist wegen den Trittschäden zu unterlassen. Die Beweidung mit Schafen und Ziegen ist wegen dem tiefen Ab- grasen besonders in der Anfangsphase ebenfalls ungeeignet, längerfristig aber nicht ausge- schlossen. Bei nicht bewirtschafteten Depots ist mindestens einmal jährlich im Herbst ein Säu- 8
berungsschnitt (Mulchschnitt) vorzusehen, besser sind zweimalige Pflegeschnitte ca. im Juni und im August. V.a. Unterbodendepots können bei entsprechender Pflege auch als Mager- bzw. Ruderalstandorte belassen werden. Es ist jedoch für die Rekultivierung mit einem Mehr- aufwand für die Entbuschung bzw. Entwurzelung zu rechnen. Dem Aufkommen von unerwünschten, konkurrenzstarken Pflanzen (invasive Neophyten) ist mit geeigneten Massnahmen vorzubeugen (je nach Art frühzeitige Pflegesschnitte, Ausreissen, Mulchen). Bei Neophytenbefall ist die korrekte Entsorgung des Schnitt-/Mulchgutes von grosser Wichtigkeit. Transportpisten und Installationsplätze Soweit möglich sind diese auf einer befestigten Unterlage zu erstellen. Sollte dies nicht möglich sein, so wird unter trockenen Bedingungen ein Kieskoffer vor Kopf auf den gewachsenen Bo- den geschüttet (ohne vorgängiges Abhumusieren). Die Mächtigkeit im abgewalzten Zustand soll mindestens 50 cm betragen, es werden hinsichtlich einer optimierten Druckverteilung mit Vorteil eckige Komponenten verwendet. 4. Massenbilanz und Flächenbedarf für die Bodendepots Eine tabellarische Zusammenfassung aufgeschlüsselt nach den auf dem Bodenabtragsplan er- sichtlichen Teilflächen befindet sich in Anhang 5. Bezüglich den Unterbodenkubaturen in acker- baulichen Bereichen bzw. Wiesland sei auf die Bemerkungen in Kap. 2.1. verwiesen. Für die Waldbereiche ist festzuhalten, dass im Falle einer Wurzelstockentfernung v.a. mit erheblichen Oberbodenverlusten zu rechnen ist. Falls die Stöcke gefräst werden, kann das Fräsgut dem Waldoberboden beigemischt werden. Diese Punkte wurden vorliegend noch nicht berücksich- tigt. 4.1. Massenbilanz Gemäss der tabellarischen Massenbilanz in Anhang 5 sind im Bereich der Erweiterungsbe- reiche folgende Bodenaushubkubaturen zu erwarten (gerundete Werte): Bodenaushub aus ackerbaulich genutzten Bereichen / Wiesen (Losemass): - Oberboden: 7’100 m3 - Unterboden: 13’800 m3 9
Waldbodenaushub (Losemass): - Oberboden: 9’800 m3 - Unterboden: 15’100 m3 Die vorgesehene Folgenutzung ist im Rekultivierungskonzept in Abb. 1 dargestellt. Dieses be- inhaltet die Endgestaltung von ca. 16.2 ha Landwirtschaftsfläche, die als Fruchtfolgeflächen re- kultiviert werden sollen. Neben Waldflächen sollen zudem Magerwiesen, Obstplantagen, Wie- sen, Feuchtgebiete und Ökoflächen ausgestaltet werden. Eine Abschätzung zum Bodenbedarf für die geplanten Fruchtfolgeflächen ist in Kap. 5.1 aufgeführt. 4.2. Flächenbedarf und Lage für Bodendepots Der Flächenbedarf richtet sich nach der Etappierung beim Bodenabtrag und der gewählten Ar- beitsweise. Aus bodenschützerischer Sicht ideal ist die Direktumlagerung, wobei nur der Bo- denaushub der ersten Bodenabtragsetappe an Depot geht. Dieses Material wird für die Rekulti- vierung der letzten Abbauetappe verwendet. Dazwischen wird der entstehende Bodenaushub jeweils direkt ohne Zwischenlagerung für die Rekultivierung der bereits wieder aufgefüllten Be- reiche gebraucht. Bodenaushub aus den Untersuchungsperimetern, welcher nicht direkt umgelagert und somit zwischengelagert werden muss, kann im Bereich nördlich der bereits vorhandenen Depots zwi- schengelagert werden. Unter Berücksichtigung der in Kap. 3.2. erwähnten maximalen Schütthöhen für Bodendepots wären bezogen auf die gesamten Bodenaushubkubaturen folgende Depotflächen notwendig: Bodenaushub aus ackerbaulich genutzten Bereichen / Wiesen: - Oberboden: 3’550 m2 - Unterboden: 5’520 m2 Waldbodenaushub: - Oberboden: 4’900 m2 - Unterboden: 6’040 m2 Somit wäre im ungünstigsten Fall eine Gesamtdepotfläche von rund 2 ha notwendig. Da soweit immer möglich eine Direktumlagerung angestrebt wird, ist nicht davon auszugehen, dass diese Fläche effektiv beansprucht wird. 10
5. Rekultivierung und Folgenutzung 5.1. Zielnutzung und Bodenaufbau Abbildung 1: Rekultivierungskonzept, Endgestaltung Planungshorizont 2050, Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg (ilu AG, 09.11.18). Wie in Abbildung 1 ersichtlich, sind im Rekultivierungskonzept verschiedene Zielnutzungen vor- gesehen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungsarten sind folgende Bodenauf- tragsmächtigkeiten (lose) vorgesehen: Tabelle 2: Bodenauftragsmächtigkeiten (lose) in Abhängigkeit der Nutzungsart. Mächtigkeit (Losemass) Nutzungsart Oberboden [m] Unterboden [m] Landwirtschaft (Fruchtfolgefläche) 0.4 0.8 Wald und bestockte Flächen 0.15 0.8 Obstplantagen, Wiesen 0.2 0.5 Sonstige Nutzung (Magerwiesen, Ökoflächen, Feuchtgebiete) - 0.1 Auf Fruchtfolgeflächen ergibt sich auf diese Weise eine Gesamtmächtigkeit im abgesetzten Zu- stand von ca. 1 m. Damit werden nach Abzug für den Skelettgehalt und unter der Annahme ei- nes ungestörten Wasserhaushaltes (vgl. Kap. 5.3.) tiefgründige Verhältnisse mit einer pflanzen- nutzbaren Gründigkeit (pnG) von über 70 cm und somit wiederum eine Zuordnung zur Nut- 11
zungseignungsklasse 1 sichergestellt. Beim Waldboden wurde davon ausgegangen, dass der anfallende Waldbodenaushub für die Wiederherstellung von ca. 2 ha Waldfläche verwendet wird (die restlichen 3.64 ha Waldfläche sind als Regenerations- und Sukzessionsfläche ohne Bodenaufbau vorgesehen). Für Obstplantagen und Wiesen wird ein mässig tiefgründiger Bo- denaufbau (50 - 70 cm pnG) vorgeschlagen. Magerwiesen, Ökoflächen und je nach dem Feuchtgebiete können ohne Oberboden rekultiviert werden. Nachfolgend sind die anfallenden und benötigten Mengen an Ober- und Unterbodenmaterial für landwirtschaftlich genutzte Flächen (FFF) tabellarisch aufgeführt. Tabelle 3: Massenbilanz Oberboden (OB) und Unterboden (UB) im Bereich von landwirtschaftlich genutzten Flächen bei einem Bodenauftrag von 40 cm OB und 80 cm UB (lose). Fläche geplant EWS Abtrag ab Depot* Angebot Nachfrage Bilanz ab 2050 [m2] [m3] [m3] Total [m3] Total [m3] [m3] Landwirt- 162’000 OB 7’100 18‘500 25‘600 64’800 -39‘200 schaft (FFF) UB 13’800 31‘100 44‘900 129’600 -84‘700 * Schätzung Oktober 2017 EWS = Erweiterung Steinbruch Aus der Materialbilanz ergibt sich für die Rekultivierung von Fruchtfolgeflächen ein Defizit von 39‘200 m3 Oberboden und rund 84‘700 m3 Unterboden. Für die übrigen Nutzungsarten gemäss Tabelle 2 können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zur Massenbilanz bzw. den benötigten Bodenkubaturen gemacht werden. 5.2. Rekultivierungsarbeiten und Zufuhr von externem Bodenaushub Der Bodenauftrag ist streifenweise auszuführen, d.h. es wird abwechslungsweise unter Ausnut- zung des Baggerschwenkbereiches ein Streifen Unterboden und gleich anschliessend ein Strei- fen Oberboden aufgetragen. Die ausführende Maschine steht dabei ausschliesslich auf dem C- Horizont, welcher unmittelbar vor dem Unterbodenauftrag aufgerauht werden soll, um Sperr- schichten zu vermeiden. Frisch aufgetragener Ober- und Unterboden darf nicht befahren wer- den. Eine Direktumlagerung ist nicht immer möglich oder es kann sein, dass der an Depot liegende Bodenaushub nicht für anstehende Rekultivierungsetappen ausreichend oder geeignet ist. In diesem Fall muss externer Bodenaushub zugeführt werden, wobei es sich zumeist um Unter- boden handelt. Externer Bodenaushub muss unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes 12
folgenden Anforderungen gerecht werden: − Tongehalt zwischen 10 und 25 % − Kies-/Steingehalt maximal 20 % − Keine oder nur schwach ausgeprägte Hydromorphiemerkmale (Rostfleckigkeit, Blei- chung des Materials) − Frei von Fremdstoffen und stofflichen Belastungen − Frei von Neophyten Die BBB prüft die Qualität von zugeführtem Bodenaushub. 5.3. Entwässerung der Rohplanie Damit die potentiell mögliche pflanzennutzbare Gründigkeit effektiv erreicht werden kann, ist ein funktionierender Wasser-Luft-Haushalt im Boden von grosser Wichtigkeit. Eine effektive Abfuhr von Niederschlagswasser am Übergang Unterboden - Rohplanie ist daher von Bedeutung. De- taillierte Angaben zur Entwässerung der Rohplanie können dem Entwässerungskonzept der ilu AG vom 09.11.18 entnommen werden. 5.4. Folgenutzung Nach dem Bodenauftrag werden die rekultivierten Flächen (Fruchtfolgeflächen, Wiesen und Obstplantagen) mit einer mehrjährigen Luzerne-Kleegras-Mischung angesät. Ab ca. Mitte Sep- tember ist ein Auflaufen dieser Mischungen unsicher, so dass eine winterharte Saatmischung wie Grünschnittroggen oder auch eine Raigrasmischung verwendet werden sollte. Im Folgefrüh- ling wäre in diesem Fall eine Übersaat mit einer tiefwurzelnden, restrukturierenden Saatmi- schung vorzusehen. Es ist eine mindestens dreijährige schonende, extensive Bewirtschaftung vorzusehen. Dies be- inhaltet insbesondere: − Befahren der Flächen nur unter gut abgetrockneten, tragfähigen Bedingungen für den Schnitt. − Einsatz von möglichst leichten Fahrzeugen, insbesondere Ballenpressen sind ungeeig- net. − Kein Gülleneinsatz. − Keine Beweidung mit Rindern. − Auf eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen sollte aufgrund des tiefen Abfressens v.a. im ersten Jahr ebenfalls verzichtet werden. 13
− Kein Eingrasen. Um die für die Restrukturierung wichtige Luzerne zu unterstützen, sollten vom Bewirtschafter folgende Punkte beachtet werden: − Drei bis maximal vier Schnitte pro Jahr. − Erster Schnitt spät durchführen. − Pro Jahr mindestens einen Aufwuchs abblühen lassen. − Hohe Schnitthöhe (mindestens 10 cm). − Den Pflanzenbestand hoch (ca. 15 cm) in den Winter überführen. − Letzter Schnitt spätestens Ende September - Anfang Oktober. − Evtl. geringe Nährstoffzufuhr in Form von PK-Handelsdüngern und/oder gut verrottetem Mist. Dabei ist ebenfalls auf den Einsatz von schweren Maschinen zu verzichten. Zeigen sich bei der Schlussabnahme nach der mindestens dreijährigen Folgebewirtschaftung durch die kantonale Fachstelle gravierende Mängel, muss die Folgebewirtschaftungsphase u.U. verlängert werden. In Waldbereichen sowie bei Ökoflächen, Magerwiesen und Feuchtgebieten wird die Bestockung bzw. Begrünung mit den jeweiligen Fachpersonen abgesprochen. 14
6. Pflichtenheft der bodenkundlichen Baubegleitung Sämtliche bodenrelevanten Arbeiten werden fachlich begleitet. Die Erreichbarkeit der BBB und ihrer Stellvertretung ist während der Gesamtprojektzeit gewährleistet. Die BBB besitzt fachliche Weisungsbefugnisse gegenüber der Bauleitung und ist berechtigt, Arbeiten, welche gegen die bodenschützerischen Auflagen verstossen, zur unmittelbaren Gefahrenabwehr unverzüglich einzustellen. Sie steht allen beteiligten Unternehmungen beratend zur Seite. Planung und Projektierung Die bodenkundliche Baubegleitung - berät die Bauherrschaft, die Bauleitung und die Bauunternehmung in allen Fragen des Bodenschutzes. - unterstützt die Bauleitung bzw. den Unternehmer bei der Erarbeitung der Bodenschutz- massnahmen. - bringt die Bodenschutzmassnahmen in die Submission ein. - Ergänzt bei Bedarf Abklärungen über allfällige chemische Bodenbelastungen, beurteilt die Belastungssituation und regelt den rechtskonformen Umgang mit den schadstoffbe- lasteten Böden. Ausführung, Bau und Eingriff Die bodenkundliche Baubegleitung - kennt das bewilligte Vorhaben und die bodenrelevanten Vorgaben der Baubewilligung. - kontrolliert die Umsetzung bodenrelevanter Auflagen und begleitet die Bodenschutz- massnahmen gemäss geltenden Richtlinien und Normen. - passt bei Projektänderungen die Bodenschutzmassnahmen an. - erläutert die Bodenschutzmassnahmen gemäss Auflagen und einschlägigen Richtlinien auf der Baustelle (Information der Bauleitung, Unternehmung und Maschinisten). - nimmt an bodenrelevanten Bausitzungen teil. - verfolgt selbständig das Bauprogramm, kontrolliert frühzeitig die bodenrelevanten Pha- sen des Bauablaufs und begleitet die bodenrelevanten Erdarbeiten. - stellt bei Bedarf Hilfsmittel und Entscheidungsgrundlagen bereit, wie: • Betrieb (inkl. Wartung) und Interpretation von Tensiometern zur Messung der Saugspannung (alternativ bzw. ergänzend: Fühlprobe) • Niederschlagsmesser • Maschinenlisten mit zulässigen Einsatzgrenzen - beurteilt die Ausführbarkeit bodenrelevanter Arbeiten täglich oder nach Notwendigkeit basierend auf den Entscheidungsgrundlagen wie Bodenfeuchte, Niederschlag, Einsatz- 15
grenzen der eingesetzten Maschinen und gibt der Bauleitung entsprechende Anweisun- gen. Eine Beurteilung vor Ort ist auf jeden Fall nötig beim Beginn neuer Arbeitsschritte, bei der Beanspruchung neuer Flächen und bei Witterungsänderungen. - wird vom Bauunternehmer bzw. der Bauleitung vor allen bodenrelevanten Erdarbeiten kontaktiert, um diese freizugeben. - führt bei einem allfälligen Verdacht auf stoffliche Belastungen Schadstoffanalysen durch. - überwacht Abtrag, Zwischenlagerung und Verwertung/Entsorgung stofflich belasteter Böden gemäss den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Verzeichnissen und Katastern. - prüft die gewählten Standorte von Bodenzwischenlagern und macht Angaben zur De- potpflege. - beurteilt bei Bedarf die Qualität von externem Bodenaushub. - protokolliert und informiert periodisch die Bewilligungsbehörde und die zuständige kan- tonale Fachstelle über den Bauablauf und die Einhaltung der Bodenschutzmassnahmen per Email (mittels Aktennotizen / Info-Mails). - protokolliert Verstösse gegen die Bodenschutzrichtlinien, bei welchen der Verdacht einer Bodenbeschädigung (physikalisch / chemisch / biologisch) besteht. Solche Vorkomm- nisse werden umgehend der Bewilligungsbehörde sowie der Bodenschutzfachstelle ge- meldet. Wiederherstellung, Abnahme und Folgebewirtschaftung Die bodenkundliche Baubegleitung - begleitet die Wiederherstellung der beanspruchten Flächen (Rekultivierung). - begleitet die Rekultivierung unter Beachtung der zulässigen Saugspannungen und Ma- schinenlisten und führt bei zugeführtem Bodenmaterial eine Qualitätsprüfung durch (Schadstoffbelastungen, Unkräuter, Skelettgehalt, Körnung etc.). - legt Massnahmen zur allfälligen Schadensbehebung fest und begleitet diese. - klärt die BewirtschafterInnen über die korrekte (schonende, extensive) Folgebewirtschaf- tung zur Restrukturierung der wiederaufgebauten Böden auf und unterstützt den Unter- nehmer / die Bauleitung dabei. - hält Verstösse gegen die Bodenschutzvorgaben fest und informiert die Bauherrschaft über erforderliche Massnahmen bei Nichteinhalten der Folgebewirtschaftung. - führt nach Abschluss der Rekultivierungsarbeiten eine Schlussbegehung durch und in- formiert die Projektbeteiligten sowie die kantonale Fachstelle über den Befund. Das ausgearbeitete Pflichtenheft ist für alle Beteiligten verbindlich umzusetzen. 16
Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten Bauherrschaft: Projektleitung: Jura Cement Fabriken AG ilu AG Herr Marcel Bieri Herr Josef Wanner Talstrasse 13 Grisigenstrasse 6 5103 Wildegg 6048 Horw Tel.: 062 887 76 66 Tel.: 041 349 00 50 marcel.bieri@juramaterials.ch josef.wanner@ilu.ch Bodenkundliche Baubegleitung: TERRE AG Maurus Fischer Stv. Ralph Böhlert Hauptstrasse 34D 5037 Muhen Tel: 062 737 90 50 maurus.fischer@terreag.ch Ralph Böhlert Bianca Lienert TERRE AG TERRE AG Erstellung Bericht: 09.11.18 Koreferat Bericht: 14.09.18 17
Anhang 1 Bodenabtragspläne (Erweiterungen West, Mitte, Ost) Die für die Massenbilanz relevanten Teilflächen innerhalb der „Erweiterungsbereiche Abbau geplant“ wurden nummeriert und sind in Anhang 5 tabellarisch dargestellt.
Bodenkarte inkl. Abtragsmächtigkeiten und Lage der Sondierungen - Erweiterung West 1 8 12 BS7 S19 10 0 Aufschluss 15 2 10 S18 0 0 3 6 S20 68 S17 S21 Projekt Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg – Legende Begrenzung Nutzungszonen geplant Erweiterungsbereiche Abbau geplant BS4 33 Baggerschlitze inkl. Abtragsmächtigkeiten OB/UB [cm] 52 13 Sondierungen inkl. Abtragsmächtigkeiten OB/UB [cm] S27 30 Bodenflächen (Nr.) N Braunerde Rendzina 0 50 100m , 10.09.18 1:2'500 (A4) Plangrundlage: Luftbild und Amtliche Vermessung Geoportal des Kantons Aargau, Zugriff: 10.09.18.
Bodenkarte inkl. Abtragsmächtigkeiten und Lage der Sondierungen - Erweiterung Mitte BS6 S9 28 37 15 10 80 9 10 40 S14 S13 12 45 8 7 12 0 S15 22 56 40 6 S16 80 4 BS3 30 5 60 S9 S10 S11 Projekt Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg – Legende S8 S7 Begrenzung Nutzungszonen geplant Erweiterungsbereiche Abbau geplant BS4 33 S5 S6 BS2 Baggerschlitze inkl. Abtragsmächtigkeiten OB/UB [cm] 52 13 Sondierungen inkl. Abtragsmächtigkeiten OB/UB [cm] S27 30 Bodenflächen (Nr.) Braunerde S4 Braunerde, grundwasserbeeinflusst S2 Braunerde-Gley N S1 Saure Braunerde S3 BS1 Anthroposol 0 50 100m , 10.09.18 1:2'500 (A4) Plangrundlage: Luftbild und Amtliche Vermessung Geoportal des Kantons Aargau, Zugriff: 10.09.18.
Bodenkarte inkl. Abtragsmächtigkeiten und Lage der Sondierungen - Erweiterung Ost S26 11 S27 13 S24 30 BS5 30 S25 30 63 40 16 30 63 S28 S23 15 S22 BS4 33 52 14 S29 30 13 5 60 0 S32 S30 S31 12 Projekt Entwicklung Steinbruch Jakobsberg-Egg – Legende Begrenzung Nutzungszonen geplant Erweiterungsbereiche Abbau geplant BS4 33 Baggerschlitze inkl. Abtragsmächtigkeiten OB/UB [cm] 52 13 Sondierungen inkl. Abtragsmächtigkeiten OB/UB [cm] S27 30 Bodenflächen (Nr.) Braunerde N Parabraunerde Anthroposol 0 50 100m , 10.09.18 1:2'500 (A4) Plangrundlage: Luftbild und Amtliche Vermessung Geoportal des Kantons Aargau, Zugriff: 10.09.18.
Anhang 2 Bodenprofilblätter gemäss FAL 24
Anhang 3 Tabellarische Zusammenfassung der Felddaten
Bodenkartierung Objekt: Erweiterung Steinbruch Jakobsberg, Wildegg Datum: 05.07.16 Bearbeiter: R. Böhlert / M. Fischer Vegetation Verdichtungs- Nr. Bodentyp Wasserhaushalt Gründigkeit Neigung Nutzung Tiefe (cm) Horizont Korngrösse Gefüge Lagerung Bemerkungen aktuell empfindlichkeit Sandiger Lehm, S1 Braunerde b Tiefgründig b Dauerwiese Gras 0 - 18 Ah - L1 Normal U-Typ: I1 skelettarm Sandiger Lehm, 18 - 65 B - L2 Normal skelettarm Lehm, 65 - 90 Bg, cn - L2 Normal skelettarm > 90 Bgg - - - - Nicht verwertbar Sandiger Lehm, S2 Braunerde b Tiefgründig b Dauerwiese Gras 0 - 13 Ah - L1 Normal skelettarm Sandiger Lehm, 13 - 47 B - L2 Normal skelettarm Lehm, 47 - > 97 B, cn - L2 Normal skelettarm Sandiger Lehm, S3 Braunerde b Tiefgründig b Dauerwiese Gras 0 - 23 Ah - L1 Normal U-Typ: I1 skelettarm Sandiger Lehm, 23 - 75 B - L2 Normal skelettarm Lehm - toniger Lehm, 75 - > 98 Bg, cn - L2 - L3 Normal - stark Nicht verwertbar skelettarm Sandiger Lehm, S4 Braunerde f Tiefgründig f Dauerwiese Gras 0 - 19 Ah - L1 Normal U-Typ: I2 skelettarm Sandiger Lehm, 19 - 49 B(g) - L2 Normal skelettarm Sandiger Lehm, 49 - 93 Bg - L2 Normal Entnahme bis 77 cm skelettarm Sandiger Lehm, 93 - > 98 Bgg - L2 Normal U: 40 - 45% skelettarm Sandiger Lehm, S5 Braunerde k Tiefgründig d Dauerwiese Gras 0 - 15 Ah, (g) - L1 U-Typ: G3 skelettarm Sandiger Lehm, 15 - 86 Bg, cn - L2 skelettarm Sandiger Lehm, 86 - > 97 Bgg - L2 Wassergesättigt skelettarm
Bodenkartierung Objekt: Erweiterung Steinbruch Jakobsberg, Wildegg Datum: 05.07.16 Bearbeiter: R. Böhlert / M. Fischer Vegetation Verdichtungs- Nr. Bodentyp Wasserhaushalt Gründigkeit Neigung Nutzung Tiefe (cm) Horizont Korngrösse Gefüge Lagerung Bemerkungen aktuell empfindlichkeit Sandiger Lehm, S6 Braunerde b Tiefgründig d Dauerwiese Gras 0 - 18 Ah - L1 Normal U-Typ: G2 skelettarm Sandiger Lehm, 18 - 63 B(g), cn - L2 Normal - stark U: 40 - 45% skelettarm Sandiger Lehm, 63 - > 98 Bg, cn - L2 Normal - stark U: 40 - 45% skelettarm Sandiger Lehm, S7 Braunerde b Tiefgründig b Ackerbau Getreide 0 - 30 Ahp - L1 Normal skelettarm Lehm, 30 - > 99 B - L2 Normal skelettarm Lehm, S8 Braunerde c Mässig tiefgründig b Ackerbau Getreide 0 - 30 Ahp - L1 Normal schwach skeletthaltig Lehm, 30 - 57 AB - L2 Normal skeletthaltig Lehm - toniger Lehm, 57 - > 83 B - L2 - L3 Normal - stark Entnahme bis 70 cm skeletthaltig sandiger Lehm, S9 Braunerde b Tiefgründig b Ackerbau Rüben 0 - 28 Ahp - L1 Normal U-Typ: I1 schwach skeletthaltig sandiger Lehm, 28 - 61 B(g) - L2 Normal schwach skeletthaltig Lehm - toniger Lehm, 61 - > 98 Bg, cn - L2 - L3 Normal - stark Entnahme bis 65 cm schwach skeletthaltig Sandiger Lehm, S10 Braunerde a Sehr tiefgründig b Ackerbau Rüben 0 - 30 Ahp - L1 Normal skelettarm Sandiger Lehm, 30 - 87 Bw - L2 Normal skelettarm 87 - > 99 B(g), cn Sandiger Lehm - L2 Normal Entnahme bis 100 cm
Bodenkartierung Objekt: Erweiterung Steinbruch Jakobsberg, Wildegg Datum: 05.07.16 Bearbeiter: R. Böhlert / M. Fischer Vegetation Verdichtungs- Nr. Bodentyp Wasserhaushalt Gründigkeit Neigung Nutzung Tiefe (cm) Horizont Korngrösse Gefüge Lagerung Bemerkungen aktuell empfindlichkeit Sandiger Lehm, Gelbfärbung; S11 Braunerde b Tiefgründig b Ackerbau Rüben 0 - 30 Ahp - L1 Normal skelettarm verkümmerter Wuchs Sandiger Lehm, 30 - 59 Bw - L2 Normal skelettarm Lehm, 59 - > 95 Bw, cn - L2 Normal Entnahme bis 80 cm skelettarm Saure Lehm, S12 b Tiefgründig b Dauerwiese Gras 0 - 13 Ah - L1 Normal Braunerde skelettarm Lehm, 13 - 74 Bw - L2 Normal skelettarm Lehm, 74 - > 92 Bw, cn - - Normal skelettarm Saure Lehm, S13 c Mässig tiefgründig j Dauerwiese Gras 0 - 10 Ah - L1 Normal Braunerde skelettarm Lehm, 10 - 47 Bw1 - L2 skeletthaltig Lehm - toniger Lehm, 47 - > 86 Bw2 - L2 - L3 Entnahme bis 50 cm skelettarm Lehm, S14 Anthroposol c Mässig tiefgründig g Wald Bäume/Sträucher 0 - 12 Ah - L1 Normal skelettarm Lehm, 12 - 57 Bw - L2 - skelettarm > 57 C kiesreich - - - Lehm, S15 Anthroposol e Flachgründig a Wald Bäume/Sträuche 0 - 12 Ah - L1 Normal schwach skeletthaltig > 12 C kiesreich - - - Sandiger Lehm, S16 Braunerde b Tiefgründig a Wald Bäume/Sträuche 0 - 22 Ah - L1 Normal skelettarm Sandiger Lehm, 22 - 78 B, cn - L2 Normal U: 40 - 45% skelettarm Lehm, > 78 C - L2 Normal schwach skeletthaltig
Bodenkartierung Objekt: Erweiterung Steinbruch Jakobsberg, Wildegg Datum: 05.07.16 Bearbeiter: R. Böhlert / M. Fischer Vegetation Verdichtungs- Nr. Bodentyp Wasserhaushalt Gründigkeit Neigung Nutzung Tiefe (cm) Horizont Korngrösse Gefüge Lagerung Bemerkungen aktuell empfindlichkeit Sandiger Lehm, S17 Braunerde e Flachgründig m Wald Bäume 0 - 15 Ah - L1 Normal Kalk: 2 schwach skeletthaltig Lehm, 15 - 33 B - L2 - Kalk: 3 stark skeletthaltig > 33 C Skelettreich - - Sandiger Lehm, S18 Rendzina e Flachgründig o Wald Bäume 0 - 10 Ah - L1 Normal Kalk: 2 schwach skeletthaltig Sandiger Lehm, 10 - 20 A/C - Normal Oolithe skelettreich Sandiger Lehm, S19 Rendzina e Flachgründig o Wald Bäume 0 - 10 Ah - L1 Normal Kalk 2 schwach skeletthaltig Sandiger Lehm, 10 - 20 A/C - Normal Oolithe skelettreich Sandiger Lehm, S20 Braunerde c Mässig tiefgründig h Wald Bäume 0-6 Ah - L1 Normal Kalk: 0 schwach skeletthaltig Sandiger Lehm, Entnahme bis 50 cm 6 - 51 Bw - L2 Normal skeletthaltig Kalk: 0 Toniger Lehm, 51 - 74 Bw, cn - L2 - L3 Stark Kalk: 0 skeletthaltig Lehm, S21 Braunerde c Mässig tiefgründig b Dauerwiese Gras 0 - 23 Ah - L1 Normal skeletthaltig Lehm, 23 - 57 B - L2 Normal skeletthaltig Lehmreicher Sand- 57 - > 83 BC toniger Lehm, - L2 - L3 skeletthaltig Nachtschatten- Sandiger Lehm, S22 Parabraunerde b Tiefgründig b Ackerbau 0 - 30 Ahp - L1 Normal gewächs skelettarm Sandiger Lehm, 30 - 72 B - L2 Normal skelettarm Sandiger Lehm, 72 - > 98 B(g), cn - L2 Normal skelettarm
Bodenkartierung Objekt: Erweiterung Steinbruch Jakobsberg, Wildegg Datum: 05.07.16 Bearbeiter: R. Böhlert / M. Fischer Vegetation Verdichtungs- Nr. Bodentyp Wasserhaushalt Gründigkeit Neigung Nutzung Tiefe (cm) Horizont Korngrösse Gefüge Lagerung Bemerkungen aktuell empfindlichkeit Nachtschatten- Sandiger Lehm, S23 Braunerde b Tiefgründig d Ackerbau 0 - 30 Ahp - L1 Normal gewächs skelettarm Sandiger Lehm, 30 - > 93 B - L1 - L2 - U: 40 - 45% skelettarm Sandiger Lehm, S24 Braunerde b Tiefgründig b Dauerwiese Gras 0 - 23 Ah - L1 Normal U-Typ: I1 skelettarm Sandiger Lehm, 23 - 62 B(g) - L2 Normal skelettarm Sandiger Lehm - Lehm, 62 - > 94 Bg, cn - L2 Normal Entnahme bis 80 cm skelettarm Nachtschatten- Sandiger Lehm, S25 Braunerde b Tiefgründig d Ackerbau 0 - 30 Ahp - L1 Normal gewächs skelettarm Sandiger Lehm, 30 - > 93 B - L1 - L2 - skelettarm Ziemlich Sandiger Lehm, S26 Braunerde d b Wald Bäume 0 - 22 Ah - L1 Normal flachgründig skelettarm Lehmreicher Sand, U: 40 - 45% 22 - 53 B - L2 Normal skelettarm Entnahme bis 53 cm Lehmreicher Sand, 53 BC, x, cn - L3 Normal U: 40 - 45% skelettarm Ziemlich Lehm, S27 Braunerde d a Wald Bäume 0 - 13 Ah - L1 Normal flachgründig skelettarm Lehm, 13 - 43 Bw(x) - L2 - L3 Normal Entnahme bis 43 cm skelettarm Lehm, > 43 BC, x - L3 Normal schwach skeletthaltig Mässig Nachtschatten- Sandiger Lehm, S28 Anthroposol c b Ackerbau 0 - 30 Ahp - L1 Normal tiefgründig gewächs schwach skeletthaltig Sandiger Lehm, gräulich-braun; 30 - 69 yB - L2 Normal schwach skeletthaltig farblich inhomogen Lehm, 69 - > 96 BCg, x - L3 Normal schwach skeletthaltig
Bodenkartierung Objekt: Erweiterung Steinbruch Jakobsberg, Wildegg Datum: 05.07.16 Bearbeiter: R. Böhlert / M. Fischer Vegetation Verdichtungs- Nr. Bodentyp Wasserhaushalt Gründigkeit Neigung Nutzung Tiefe (cm) Horizont Korngrösse Gefüge Lagerung Bemerkungen aktuell empfindlichkeit Nachtschatten- Sandiger Lehm, S29 Parabraunerde b Tiefgründig b Ackerbau 0 - 30 Ahp - L1 Normal gewächs skelettarm Sandiger Lehm, 30 - 67 B - L2 Normal skelettarm Sandiger Lehm, 67 - > 90 B(g), cn - L2 Normal skelettarm Sehr Sandiger Lehm, S30 Anthroposol e a Wald Bäume 0-5 Ah - L1 Normal Kalk: 5 flachgründig schwach skeletthaltig Lehmreicher Sand - Kalk: 5 >5 Cx toniger Lehm, - L3 - Mischgestein stark skeletthaltig Sehr Sandiger Lehm, bis an Oberfläche S31 Anthroposol e a Wald Bäume 0-5 Ah - L1 Normal flachgründig schwach skeletthaltig porengesättigt Lehmreicher Sand - >5 Cx toniger Lehm, - L3 - stark skeletthaltig Mässig Sandiger Lehm, S32 Anthroposol c a Wald Bäume 0 - 10 Ah - L1 Normal Kalk: 0 tiefgründig skelettarm Sandiger Lehm, 10 - 60 B, cn, (x) - L2 - L3 Normal Kalk: 0 skelettarm Sandiger Lehm, 60 - > 68 BC - L2 Normal Kalk: 0 skelettarm
Anhang 4 Abbildungen der Bodenprofile
Anhang 5 Fläche OB, fest UB, fest Volumen, fest Volumen, lose Fläche Nr. Nutzung Bodentyp 2 3 3 [m ] [m] [m] [m ], OB / UB [m ]; Faktor 1.25 1 Wald Braunerde, teilw. stauwasserbeeinflusst 6’947 0.1 0.15 695 / 1’042 GEOTEST AG (2003) entnommen. 2 Wald Rendzina 14’282 0.15 0.0 2’142 / 0 3 Wald Braunerde, teilw. stauwasserbeeinflusst 433 0.1 0.65 43 / 281 4 Feld/Wiese Braunerde, teilw. stauwasserbeeinflusst 1’566 0.3 0.6 470 / 940 5 Feld/Wiese Braunerde-Gley 1’762 0.4 0.8 705 / 1’410 Tabellarische Massenbilanz 6 Wald Braunerde, teilw. stauwasserbeeinflusst 5’528 0.2 0.55 1’106 / 3’040 7, 8 Wald Anthroposol 7’824 0.12 0.2 939 / 1’565 9 Wald Saure Braunerde 2’717 0.1 0.4 272 / 1’087 10 Feld/Wiese Saure Braunerde 1’754 0.2 0.6 351 / 1’052 11 Wald Braunerde, teilw. stauwasserbeeinflusst 16’860 0.15 0.3 2’529 / 5’058 12 Wald Anthroposol 1’428 0.1 0.0 143 / 0 13, 14 Feld/Wiese Parabraunerde, teilw. stauwasserbeeinflusst 2’127 0.3 0.55 638 / 1’170 15, 16 Feld/Wiese Braunerde, teilw. stauwasserbeeinflusst 11’800 0.3 0.55 3’540 / 6’490 OB: 7’869 OB: 9’836 Total Wald UB: 12’073 UB: 15’091 OB: 5’704 OB: 7’130 Total Feld/Wiese UB: 11’062 UB: 13’828 Die Mächtigkeitsangaben für die Teilflächen 5 und 7 wurden dem UVB-Teilbericht Boden der
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