Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft

Die Seite wird erstellt Wolfger Stein
 
WEITER LESEN
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Brand- und Katastrophenschutz im
Landkreis Bautzen
Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft

20. Januar 2020
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Gliederung

  Organisation, Aufgabenträger und Aufgaben
  Einheiten im Katastrophenschutz
  Risikoanalyse und Einsatzplanung
  ausgewählte Schadenslagen
    Wald- und Vegetationsbrände
    Wetterbedingte Flächenlagen
    Langanhaltender, flächendeckender Stromausfall
    Afrikanische Schweinepest?
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Organisation des Ordnungsamtes

                             Amtsleitung

  SG 32.1          SG 32.2             SG 32.3            SG 32.4
  Allgemeines     Rettungsdienst        Zentrale          Brand- und
 Ordnungsrecht                        Bußgeldstelle   Katastrophenschutz

                                                          Feuerwehrtechnisches
                                                                Zentrum

    4 Sachgebiete mit 67 VzÄ
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Aufgabenträger und Aufgaben
            Oberste Brand- und Katastrophenschutzbehörde:
            Staatsministerium des Innern

            Obere Brand- und Katastrophenschutzbehörde:
            Landesdirektion Sachsen

            Unter Brand- und Katastrophenschutzbehörde:
            Landkreise und kreisfreie Städte

            Örtliche Brandschutzbehörde:
            Gemeinden und Städte
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Aufgaben der Gemeinden
  Pflichten der örtlichen BS-Behörde (u.a.):
    leistungsfähige Feuerwehr nach BSPL
       Grundschutz nach Modell Wohnungsbrand
       Analyse besonderer Risiken
       SOLL-IST-Vergleich (v.a. Technik / Personal)
    Aus- und Fortbildung der Feuerwehren
    Sicherstellung der Alarmierung
    Löschwasserversorgung
    Alarm- und Ausrückeordnungen / Einsatzpläne
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Aufgaben der Landkreise
  Pflichten der uBRKB (u.a.):
    Alarmierungs- und Nachrichtenübermittlungssystem
    Ermittlung gemeindeübergreifender
    Gefahrenpotentiale nach §7 SächsBRKG
    überörtliche Einsatzplanung
    Vorbereitung/Bekämpfung von Katastrophen
    (Übernahme der einheitlichen Leitung!)
    Bildung besonderer Führungseinrichtungen
      Technische Einsatzleitung
      Koordinierungsgruppe/Verwaltungsstab
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Begriff „Katastrophe“
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz umfasst die Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen,
die Bekämpfung von Katastrophen und die Mitwirkung bei der dringlichen
vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden.

Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, welches das Leben, die
Gesundheit, die Versorgung zahlreicher Menschen mit lebensnotwendigen Gütern
und Leistungen, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in so außergewöhnlichem
Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden
können, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und
eingesetzten Kräfte unter der einheitlichen Leitung einer Katastrophenschutz-
behörde zusammenwirken.
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Katastrophen im Landkreis Bautzen
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Einheiten im kommunalen Brandschutz
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
Einheiten im Katastrophenschutz
Risikoanalyse
Worauf müssen wir vorbereitet sein?
Risikoanalyse - Umsetzung
  Risiko als Schadenserwartungswert
 Risiko = Schadensschwere x Eintrittswahrscheinlichkeit

  Risikoidentifikation („Was?“)
  Risikoquantifizierung („Wie schlimm?“)
  z.Zt. keine verbindlichen Vorgaben seitens des
  Freistaates zur Methodik und Dokumentation
  ermittelte relevante Risiken erfordern eine
  nachgeordnete Einsatzplanung
Risikoanalyse - Grenzen
  Problematische Ausgangsgrößen:
    Eintrittswahrscheinlichkeiten seltener Ereignisse
    Schadensschweren sog. Jahrhundertereignisse

  folglich: qualitative anstelle quantitativer
  Betrachtung
    Abschätzung hinreichend möglicher Ereignisse ohne
    konkrete Eintrittswahrscheinlichkeit
    keine quantitative Betrachtung möglicher Schäden
Besondere Alarm- und Einsatzpläne
Anlassbezogenen Pläne:

  Hochwasser / Eishochwasser

  Waldbrand

  Besondere Führungsorganisation bei Flächenlagen
  Langanhaltender und flächendeckender Stromausfall
Objektbezogenen Pläne:

  Externe Notfallpläne

  BAEP Pflegeheime etc.
Risikoanalyse - Hochwasser
Waldbrandgefahr

         Gefahrenklasse A

                               •   allgemein sehr hohe Waldbrandgefahr
                               •   Gefahr durch Großbrände

         Gefahrenklasse B
                               •   allgemein mittlere Waldbrandgefahr

            Gefahrenklasse C

                               •   allgemein geringe Waldbrandgefahr
Risikoanalyse – Betriebe nach StörfallVO
                         - SPP Spreewitz

                         - TA Lauta

                         - TABEG Cunnersdorf

                         - TRANSGAS Cunnersdorf

                         - Deponie Wetro

                         - Sonderlager Würschnitz

                         - Maxam Gnaschwitz
Ausgewählte Schadenslagen
Planungen & Einsatzerfahrungen
Waldbrandstatistik Sachsen
350
                                                                           305,5
300

250
                                                                                  221
                                                                           211
200

150                                                  128
               100
100   77                  82
                                                             52                           59
                                            49                      42           44
 50                               38
      16,7          14     14,2                       16,5                                 16
                                   4,6       6,9              5,4    4,9
  0
      2010      2011      2012    2013      2014      2015   2016   2017   2018         2019
           Brände        Brandfläche (ha)          Brände LK Bz     Fläche LK Bz (ha)
Vegetationsbrandbekämpfung
Wetterbedingte Flächenlagen
Vielzahl von Einsatzstellen
     (meist TH klein)

 Einzellagen meist nicht
    lebensbedrohlich

       Vorlaufzeit
Quelle: IRLS OSN
Meldestapelverfahren
Ortsfeste Landfunkstellen
Ortsfeste Landfunkstellen

Überörtliche Ebene:
(Vw-Stab, TEL, IRLS, …)

Örtliche Ebene:
(Befehlsstellen)
Einsatzauswertung
Sturm- und Orkantief „Friederike“

                        Einsätze Feuerwehr:          428 (+ X)

                        Einsätze Rettungsdienst:     200
                        - davon mit NEF:             070

                        Einsätze Krankentransport:   247
Schadenslage Stromausfall
  Problemschwerpunkte
    laufender Planungsschwerpunkt Freistaat Sachsen
    Planungsgrundlage LK Bautzen:
      Zusammenbruch aller elektronischer Kommunikation
      Lageverschärfung mit Zeitverzug (weitere Systemausfälle
      etc.)
      stark jahreszeitabhängig / wetterabhängig
      Resilienz auch ortsabhängig (Stadt vs. Land)
      sofortige Priorität: Sicherstellung der Entgegennahme von
      Nothilfeersuchen
Schadenslage Stromausfall
  Handlungserfordernisse
   Alarmierung der Feuerwehren (über DME)
   Anlaufpunkte für hilfesuchende Bevölkerung und
 Kommunikationspunkt
   Alarmierung Stab bzw. eigenständiges
   Zusammentreten
   Umfassende Lagefeststellung (Gebiet? Dauer?)
   Kommunikative Vernetzung der besetzten
   Anlaufstellen (unter Nutzung aller
   Kommunikationsmöglichkeiten!)
Schadenslage Stromausfall
  Handlungserfordernisse
    Sicherstellung Treibstoffversorgung für NEA & E-Kfz
    Nottankstellen & Treibstoffumschlagplätze
    Keine flächendeckende Sicherstellung eines
    Regelbetriebs an Tankstellen durch den Landkreis
    Tankstellen i.d.R. nicht notstromversorgt oder
    einspeisefähig
    lageabhängige Kreativität zeigen
Stromausfall - Eigenvorsorge
  Grenzen der Handlungsfähigkeit
    Versorgung mit Notstromaggregaten nicht durch den
    Landkreis leistbar
    Flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff für
    Netzersatzanlagen nicht durch den Landkreis leistbar

  Konsequenzen
    Eigenvorsorge!
    Autarker (Not-)Betrieb für 72 Stunden ist anzustreben
Afrikanische
Schweinepest

  vorrangige Zuständigkeit: LÜVA / SMS
  Erprobung u.a. landesweiter Planungen im
  Zeitraum 02.-05.12.2019
  Eigenvorsorge / Hygiene!
  ggf. Unterstützung durch den Bereich BS/KatS
Sie können auch lesen