Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen - Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft
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Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Bautzen Unter Beachtung von Aspekten der Landwirtschaft 20. Januar 2020
Gliederung Organisation, Aufgabenträger und Aufgaben Einheiten im Katastrophenschutz Risikoanalyse und Einsatzplanung ausgewählte Schadenslagen Wald- und Vegetationsbrände Wetterbedingte Flächenlagen Langanhaltender, flächendeckender Stromausfall Afrikanische Schweinepest?
Organisation des Ordnungsamtes Amtsleitung SG 32.1 SG 32.2 SG 32.3 SG 32.4 Allgemeines Rettungsdienst Zentrale Brand- und Ordnungsrecht Bußgeldstelle Katastrophenschutz Feuerwehrtechnisches Zentrum 4 Sachgebiete mit 67 VzÄ
Aufgabenträger und Aufgaben Oberste Brand- und Katastrophenschutzbehörde: Staatsministerium des Innern Obere Brand- und Katastrophenschutzbehörde: Landesdirektion Sachsen Unter Brand- und Katastrophenschutzbehörde: Landkreise und kreisfreie Städte Örtliche Brandschutzbehörde: Gemeinden und Städte
Aufgaben der Gemeinden Pflichten der örtlichen BS-Behörde (u.a.): leistungsfähige Feuerwehr nach BSPL Grundschutz nach Modell Wohnungsbrand Analyse besonderer Risiken SOLL-IST-Vergleich (v.a. Technik / Personal) Aus- und Fortbildung der Feuerwehren Sicherstellung der Alarmierung Löschwasserversorgung Alarm- und Ausrückeordnungen / Einsatzpläne
Aufgaben der Landkreise Pflichten der uBRKB (u.a.): Alarmierungs- und Nachrichtenübermittlungssystem Ermittlung gemeindeübergreifender Gefahrenpotentiale nach §7 SächsBRKG überörtliche Einsatzplanung Vorbereitung/Bekämpfung von Katastrophen (Übernahme der einheitlichen Leitung!) Bildung besonderer Führungseinrichtungen Technische Einsatzleitung Koordinierungsgruppe/Verwaltungsstab
Begriff „Katastrophe“ Katastrophenschutz Katastrophenschutz umfasst die Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen, die Bekämpfung von Katastrophen und die Mitwirkung bei der dringlichen vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden. Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, welches das Leben, die Gesundheit, die Versorgung zahlreicher Menschen mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter der einheitlichen Leitung einer Katastrophenschutz- behörde zusammenwirken.
Risikoanalyse Worauf müssen wir vorbereitet sein?
Risikoanalyse - Umsetzung Risiko als Schadenserwartungswert Risiko = Schadensschwere x Eintrittswahrscheinlichkeit Risikoidentifikation („Was?“) Risikoquantifizierung („Wie schlimm?“) z.Zt. keine verbindlichen Vorgaben seitens des Freistaates zur Methodik und Dokumentation ermittelte relevante Risiken erfordern eine nachgeordnete Einsatzplanung
Risikoanalyse - Grenzen Problematische Ausgangsgrößen: Eintrittswahrscheinlichkeiten seltener Ereignisse Schadensschweren sog. Jahrhundertereignisse folglich: qualitative anstelle quantitativer Betrachtung Abschätzung hinreichend möglicher Ereignisse ohne konkrete Eintrittswahrscheinlichkeit keine quantitative Betrachtung möglicher Schäden
Besondere Alarm- und Einsatzpläne Anlassbezogenen Pläne: Hochwasser / Eishochwasser Waldbrand Besondere Führungsorganisation bei Flächenlagen Langanhaltender und flächendeckender Stromausfall Objektbezogenen Pläne: Externe Notfallpläne BAEP Pflegeheime etc.
Risikoanalyse - Hochwasser
Waldbrandgefahr Gefahrenklasse A • allgemein sehr hohe Waldbrandgefahr • Gefahr durch Großbrände Gefahrenklasse B • allgemein mittlere Waldbrandgefahr Gefahrenklasse C • allgemein geringe Waldbrandgefahr
Risikoanalyse – Betriebe nach StörfallVO - SPP Spreewitz - TA Lauta - TABEG Cunnersdorf - TRANSGAS Cunnersdorf - Deponie Wetro - Sonderlager Würschnitz - Maxam Gnaschwitz
Ausgewählte Schadenslagen Planungen & Einsatzerfahrungen
Waldbrandstatistik Sachsen 350 305,5 300 250 221 211 200 150 128 100 100 77 82 52 59 49 42 44 50 38 16,7 14 14,2 16,5 16 4,6 6,9 5,4 4,9 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Brände Brandfläche (ha) Brände LK Bz Fläche LK Bz (ha)
Vegetationsbrandbekämpfung
Wetterbedingte Flächenlagen
Vielzahl von Einsatzstellen (meist TH klein) Einzellagen meist nicht lebensbedrohlich Vorlaufzeit
Quelle: IRLS OSN
Meldestapelverfahren
Ortsfeste Landfunkstellen
Ortsfeste Landfunkstellen Überörtliche Ebene: (Vw-Stab, TEL, IRLS, …) Örtliche Ebene: (Befehlsstellen)
Einsatzauswertung Sturm- und Orkantief „Friederike“ Einsätze Feuerwehr: 428 (+ X) Einsätze Rettungsdienst: 200 - davon mit NEF: 070 Einsätze Krankentransport: 247
Schadenslage Stromausfall Problemschwerpunkte laufender Planungsschwerpunkt Freistaat Sachsen Planungsgrundlage LK Bautzen: Zusammenbruch aller elektronischer Kommunikation Lageverschärfung mit Zeitverzug (weitere Systemausfälle etc.) stark jahreszeitabhängig / wetterabhängig Resilienz auch ortsabhängig (Stadt vs. Land) sofortige Priorität: Sicherstellung der Entgegennahme von Nothilfeersuchen
Schadenslage Stromausfall Handlungserfordernisse Alarmierung der Feuerwehren (über DME) Anlaufpunkte für hilfesuchende Bevölkerung und Kommunikationspunkt Alarmierung Stab bzw. eigenständiges Zusammentreten Umfassende Lagefeststellung (Gebiet? Dauer?) Kommunikative Vernetzung der besetzten Anlaufstellen (unter Nutzung aller Kommunikationsmöglichkeiten!)
Schadenslage Stromausfall Handlungserfordernisse Sicherstellung Treibstoffversorgung für NEA & E-Kfz Nottankstellen & Treibstoffumschlagplätze Keine flächendeckende Sicherstellung eines Regelbetriebs an Tankstellen durch den Landkreis Tankstellen i.d.R. nicht notstromversorgt oder einspeisefähig lageabhängige Kreativität zeigen
Stromausfall - Eigenvorsorge Grenzen der Handlungsfähigkeit Versorgung mit Notstromaggregaten nicht durch den Landkreis leistbar Flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff für Netzersatzanlagen nicht durch den Landkreis leistbar Konsequenzen Eigenvorsorge! Autarker (Not-)Betrieb für 72 Stunden ist anzustreben
Afrikanische Schweinepest vorrangige Zuständigkeit: LÜVA / SMS Erprobung u.a. landesweiter Planungen im Zeitraum 02.-05.12.2019 Eigenvorsorge / Hygiene! ggf. Unterstützung durch den Bereich BS/KatS
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