Bundesrepublik Deutschland Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren ...
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Bundesrepublik Deutschland Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Stand: 31.12.2011)
INHALTSVERZEICHNIS 0 Einleitung und Zusammenfassung ............................................................. 6 1 Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher Verbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergangenen zwei Jahren (2009 und 2010) ........................................................................ 9 2 Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene und/oder geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an Energie aus erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des indikativen Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuerbare Energien gemäß dem NREAP .................................................................................... 18 2.a. Bitte beschreiben Sie die Fortschritte bei der Bewertung und Verbesserung der Verwaltungsverfahren zur Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien ..................................... 21 2.b. Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen zur Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und zur Verbesserung des Rahmens bzw. der Regeln für die Übernahme und Teilung der Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten ............................................... 22 2.b.1. Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) .............. 22 2.b.2. EEG 2012 und Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ............................. 22 2.b.3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)............................................. 22 2.b.4. Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ............................................. 23 2.b.5. Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) ........................................... 23 2.b.6. Niederspannungsrichtlinien ........................................................................... 24 2.b.7. ACER: Guidelines on Electricity Grid Connections ....................................... 24 3 Bitte beschreiben Sie die existierenden Fördermaßnahmen und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Energien aus erneuerbaren Energiequellen sowie etwaige Weiterentwicklungen von Maßnahmen gegenüber den im NREAP angeführten .............................. 24 3.0 Fördermaßnahmen ....................................................................................... 25 3.0.1. Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) .............. 25 3.0.2. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ........................................................... 26 3.0.3. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ..................................... 36 3.0.4. Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) ............................................................................................................ 36 3.0.5. KfW-Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren ...................... 37 3.0.6. Energieeinsparverordnung (EnEV) ............................................................... 37 3.0.7. Baugesetzbuch (BauGB) .............................................................................. 38 3.0.8. Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ............................................. 38 3.0.9. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ................................................................ 39
3.0.10. Biokraftstoffquotengesetz (Biokraft-NachV) und Steuern auf Biokraftstoffe 40 3.0.11. Sonstige Maßnahmen zur Förderung Erneuerbarer Energien .................... 41 3.1. Bitte machen Sie Angaben dazu, wie die geförderte Elektrizität den Endverbrauchern zugeteilt wird (für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 6 der Richtlinie 2003/54/EG) .................................................................................. 42 4 Bitte machen Sie gegebenenfalls Angaben dazu, wie die Fördermaßnahmen strukturiert wurden, um auch Anwendungen erneuerbarer Energien zu berücksichtigen, die von zusätzlichem Nutzen, möglicherweise aber kostspieliger sind (z. B. Biokraftstoffe aus Abfällen, Reststoffen, zellulosehaltigem Non-Food-Material und lignozellulosehaltigem Material) ................................................................ 43 4.1. Regelungen im EEG ..................................................................................... 43 4.2. Kraft-Wärme-Kopplung ................................................................................. 44 4.3. Novelle der Biomasseverordnung ................................................................. 45 4.4. Novelle der 36. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ............................................................... 45 4.5. Besonders förderungswürdige Biokraftstoffe nach dem Energiesteuergesetz45 4.6. Flankierende Maßnahmen ............................................................................ 46 5 Bitte machen sie Angaben zur Funktionsweise des Systems der Herkunftsnachweise für Elektrizität, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen und die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Systems und zu seinem Schutz vor Betrug ergriffen werden ......................................................................................................... 46 6 Bitte beschreiben Sie die Entwicklungen in den vergangenen 2 Jahren in Bezug auf Verfügbarkeit und Nutzung von Biomasseressourcen für die Energieerzeugung ................................................................................ 47 7 Bitte machen Sie Angaben zu etwaigen Änderungen der Rohstoffpreise und der Flächennutzung in Ihrem Mitgliedstaat in den vergangenen 2 Jahren, die auf die verstärkte Nutzung der Biomasse und anderer Formen von Energie aus erneuerbaren Quellen zurückzuführen sind. Bitte nennen Sie die entsprechenden Unterlagen zu diesen Auswirkungen, soweit solche vorliegen ................................................... 48 7.1. Flächennutzung durch erneuerbare Energien .............................................. 48 7.2. Preisentwicklung ........................................................................................... 50 8 Bitte beschreiben Sie die Entwicklung und nennen Sie den Anteil von Biokraftstoffen, die aus Abfällen, Rückständen, zellulosehaltigem Non- Food-Material und lignozellulosehaltigem Material hergestellt werden 53 9 Bitte machen Sie Angaben zu den geschätzten Auswirkungen der Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen auf die biologische Vielfalt, die Wasserressourcen sowie die Wasser- und Bodenqualität in Ihrem Land in den vergangenen 2 Jahren. Bitte erläutern Sie, wie diese Auswirkungen evaluiert wurden, mit Angabe relevanter Unterlagen ................................................................................. 54
10 Bitte geben Sie Schätzwerte dafür an, in welchem Umfang durch die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen Treibhausgasemissionen vermieden werden (Nettowerte) ..................... 58 11 Bitte geben Sie für die vergangenen zwei Jahre den Überschuss/das Defizit bei der Produktion erneuerbarer Energie im Vergleich zum indikativen Zielpfad an, der/das in andere bzw. aus anderen Mitgliedstaaten und/oder Drittländer(n) transferiert werden könnte, und geben sie für die kommenden Jahre bis 2020 die hierfür geschätzten Werte an. Äußern Sie sich außerdem zum veranschlagten Potenzial für gemeinsame Projekte bis 2020 ..................................................................59 11.1. Bitte machen Sie Angaben zu statistischen Transfers, gemeinsamen Projekten und zu Entscheidungsregeln für gemeinsame Förderregelungen . 59 12 Bitte machen Sie Angaben dazu, wie der Anteil biologisch abbaubarer Abfälle an den für die Energieproduktion genutzten Abfällen geschätzt wurde und welche Schritte zur Verbesserung und Überprüfung dieser Schätzungen unternommen wurden ......................................................... 61 13 Berichterstattung gemäß EE-RL Art. 22 (3) a-c ........................................ 61 14 Bericht nach Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeits- verordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen) .......................... 63 14.1 Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse- Nachhaltigkeitsverordnungen........................................................................ 63 14.2 Angaben zu den Auswirkungen der Herstellung der in der Bundesrepublik Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biomasse und der in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit .................................................................................... 65 14.3 Bewertung, ob die Verwendung von flüssiger Biomasse für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial zu vertreten ist .................................................................................................................. 65 15 Anhang ........................................................................................................ 66 15.1. Abkürzungsverzeichnis ................................................................................. 66 15.2. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ........................................................... 68 15.3. Referenzen ................................................................................................... 70 15.4. Sonstiges ...................................................................................................... 72
0 Einleitung und Zusammenfassung Energiewende in Deutschland Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbau seiner Energieversor- gung. Die Katastrophe von Fukushima am 11. März 2011 hat die Bundesregie- rung dazu bewegt, am 6. Juni 2011 neue Eckpunkte für eine beschleunigte Energiewende zu beschließen. Diese Eckpunkte konkretisieren und beschleu- nigen - neben dem Beschluss zum vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022 - zahlreiche Maßnahmen, die bereits im September 2010 im Rahmen des Energiekonzeptes der Bundesregierung verabschiedet wurden. Schrittweise wird Deutschland bis spätestens Ende 2022 vollständig auf die Stromerzeugung aus Kernenergie verzichten. Die im Frühjahr 2011 abgeschal- teten acht Kernkraftwerke gehen nicht wieder ans Netz. Die erneuerbaren Energien werden die Schlüsselrolle der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands spielen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch soll im Jahr 2050 60 %, im Strombereich sogar mindestens 80 % betragen. Am 30. Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpa- ket zur Realisierung der Energiewende beschlossen, darunter die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien sind damit gestellt. Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass der mit dem Energiekonzept begonnene Umbau der Energieversorgung beschleunigt wird. Dabei bleibt Klimaschutz neben Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Treiber. Die Energiewende muss zugleich sozial-, umwelt- und naturverträglich erfolgen. Mit dem Beschluss zur Energiewende sind wich- tige Investitionssignale für Innovationen und technologischen Fortschritt ge- setzt. Erneuerbare Energien Deutschland setzt den erfolgreichen Weg beim Ausbau und der Nutzung er- neuerbarer Energien weiter fort. Die Ziele für 2010 der europäischen Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung erneuerbarer Energien im Strombereich und der europäischen Biokraftstoff-Richtlinie 2003/30/EG wurden erreicht und übertrof- fen.1 Mit der Bereitstellung von insgesamt 25.130 kt RÖE (1052 PJ)2 Energie aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2010 in den Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoffe konnte der Beitrag erneuerbarer Energien gegenüber 2009 mit 21.696 kt RÖE (908 PJ) um mehr als 15 % gesteigert werden. Der Trend eines 1 Nationales Ziel für 2010 nach Richtlinie 2011/77EG: 12,5 % erneuerbare Energien im Strom- bereich. Erreichter Wert in 2010: 17 %; EU-Ziel für 2010 nach der Richtlinie 2003/30/EG: 5,75 % Biokraftstoffe im Verkehrsbereich. Erreichter Wert in 2010: rd. 5,8 %. 2 Nach der Berechnungsmethode der Richtlinie 2009/28/EG, d.h. einschließlich Normalisierung des Stromes aus Wind- und Wasserkraft sowie Mehrfachanrechnungen für EE- Stromverbrauch im Straßenverkehr und Biokraftstoffen nach Art. 21.2 der Richtlinie. Die- ser Wert ist somit nicht identisch mit der nationalen Energie- bzw. Erneuerbaren-Statistik, die Normalisierungen und Mehrfachanrechungen nicht berücksichtigt. 6
kontinuierlich wachsenden Anteils erneuerbarer Energien an der Energiever- sorgung setzte sich auch im Jahr 2010 fort. Die erneuerbaren Energien haben ihren Anteil am gesamten Bruttoendener- gieverbrauch (BEEV) auch im Jahr 2010 weiter steigern können: Nach 10,2 % im Jahr 2009 wurde 2010 bereits ein erneuerbarer Anteil am BEEV von 11,3 % 3 erreicht, obwohl der gesamte Bruttoendenergieverbrauch des Jahres 2010 konjunktur- und witterungsbedingt gegenüber 2009 um über 4 % ange- stiegen ist (von 213.696 kt RÖE auf 222.772 kt RÖE bzw. von 8947 PJ auf 9327 PJ). Der Schätzwert bzgl. des Anteils erneuerbarer Energien am BEEV für 2010 von 10,1 % aus dem von der Bundesregierung am 4. August 2010 vorgelegten Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP) konnte somit im Jahr 2010 um 1,2 Prozent-Punkte übertroffen werden. Damit ist Deutschland wei- terhin auf einem guten Weg, seine anspruchsvollen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil am Bruttoendenergieverbrauch mindestens 18 % betragen. Nach dem deutschen NREAP geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass im Jahr 2020 sogar ein Anteil von 19,6 % erneuerbare Energien am Bruttoendenergiever- brauch erreicht werden kann. Die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie legte zwischen 2009 und 2010 um mehr als 11 % zu und erreichte über 112 TWh (9642 kt RÖE). Am stärksten trug die Photovoltaik zum Anstieg bei, die ihren Beitrag gegenüber dem Vorjahr um über 77 % steigern konnte und mit 11,7 TWh (1005 kt RÖE) einen Anteil von 1,9 % am Bruttostromverbrauch erreichte. Deutliche Zuwächse gab es auch bei der Stromerzeugung aus Bio- gas. Die Windenergie trug im Jahr 2010 mit 43,1 TWh (3706 kt RÖE) am stärksten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bei. Im Jahr 2010 konnte zudem der erste Offshore-Windpark in Deutschland ans Netz gehen. Insgesamt konnte der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromver- brauch zwischen 2009 und 2010 von 17,4 % auf 18,4 % (unter Berücksichti- gung der Normalisierungsregeln) klettern, obwohl der gesamte Bruttostromver- brauch im Jahr 2010 konjunkturbedingt 5,6 % über dem Vorjahresniveau lag. Die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien stieg von 2009 bis 2010 von 10.222 kt RÖE auf 12.441 kt RÖE (428 PJ auf 521 PJ) um über 21 % an, womit der erneuerbare Anteil an der gesamten Wärmebereitstellung trotz des konjunktur- und witterungsbedingt erhöhten Wärmeverbrauchs (2009: 106.645 kt RÖE bzw. 4465 PJ, 2010: 113.237 kt RÖE bzw. 4741 PJ) von 9,6 % (2009) auf 11,0 % (2010) gesteigert werden konnte. Den weitaus größten Anteil zur Steigerung der EE-Wärme-Erzeugung leistet die feste (und im gerin- geren Umfang die gasförmige) Biomasse. Der Anteil erneuerbarer Energien (Biokraftstoffe und EE-Strom) am BEEV im Verkehr lag im Jahr 2010 mit 6,2 % über dem Niveau des Vorjahres (5,8 %). Aufgrund des gestiegenen Bruttoendenergieverbrauch im Verkehr (2009: 51.003 kt RÖE bzw. 2135 PJ, 2010: 51.557 kt RÖE bzw. 2159 PJ) ist diese Entwicklung auf den Anstieg im Verbrauch erneuerbarer Energien im Verkehr 3 Nach der nationalen Energie- bzw. EE-Statistik, d.h. ohne Berücksichtigung der EU- Berechnungsmethodik, lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiever- brauch im Jahr 2009 bei 10,2 % und im Jahr 2010 bei 11,3 %. 7
zwischen 2009 und 2010 von 2.981 kt RÖE auf 3.209 kt RÖE (125 PJ auf 134 PJ) zurückzuführen. Mit dem im Jahr 2010 erreichten Anteil von 11,3 % erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch hat Deutschland bereits jetzt das nationale Zwischenziel der EU-Richtlinie 2009/28/EG der Jahre 2013/2014 (9,46 %) übertroffen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen, insbesondere im Wärmesektor, um die nationalen Erneuerbaren-Ziele für 2020 und die Abschätzungen des deutschen NREAP langfristig zu erreichen. Neben dem Wärmesektor stehen die bessere Markt- und Systemintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien und der Ausbau der Netz- und Speicherkapazitäten im Mittelpunkt der Strategie der Bundesregierung zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz, der Förderung der Erforschung von Energiespeichern und vielen weiteren Maßnahmen wurden wichtige Schritte eingeleitet. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf optimiert und ergänzt. Die Bundesregierung wird in den kommenden Fortschrittsberichten über diese Fortentwicklung informieren. Die Angaben zur Entwicklung der erneuerbaren Energien für 2009 und insbesondere 2010 sind aufgrund der noch nicht vorliegenden endgültigen Energiestatistiken vorläufig. Im nächsten Fortschrittsbericht wird die Bundesregierung über evtl. aktualisierte Werte der Jahre 2009 und 2010 berichten. Klimaschutz und sozio-ökonomische Effekte durch erneuerbare Energien Im Jahr 2010 wurde durch die Nutzung Erneuerbarer Energien der Ausstoß von rund 120 Mio. t CO 2 -Äquivalenten (CO 2,äq ) vermieden, was einen wesent- lichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele darstellt. Die höchste Treibhausgasvermeidung wurde mit 75 Mio. t CO 2,äq im Stromsektor realisiert. Davon sind allein rund 57 Mio. t CO 2,äq auf Strommengen zurückzu- führen, die über das EEG vergütet werden. Im Wärmebereich konnten 40 Mio. t CO 2,äq Treibhausgasemissionen vermieden werden, im Kraftstoffbe- reich 5 Mio. t CO 2,äq . Darüber hinaus erreichten im Jahr 2010 auch die Investitionen und die Anzahl von Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien neue Höchststände: 26,6 Mrd. Euro wurde in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie investiert, und rund 370.000 Menschen sind im Bereich der erneuerba- ren Energien beschäftigt. Deutschland hat mit die höchsten Energiepreise in Europa, aber auch zuver- lässige, moderne Netze und Anlagen. Die Akzeptanz der Bevölkerung zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist hoch, die Energiewende wird unterstützt. Gleichwohl muss beim weiteren Ausbau auf die Entwicklung der Belastung von Verbrauchern geachtet werden. Berichterstattung der Bundesregierung zu der Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen) Deutschland hat sich in seinen Nachhaltigkeitsverordnungen für Biomasse (§ 64 Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) bzw. § 72 Bio- 8
massestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)) dazu verpflichtet, im Rahmen des Fortschrittsberichts gegenüber der EU-Kommission über die Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeits- verordnungen und über die Auswirkungen der Herstellung der flüssigen Bio- masse bzw. Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit, einschließlich einer Bewer- tung der sozialen Vertretbarkeit des Einsatzes von flüssiger Biomasse bzw. Biokraftstoffen, zu berichten. Dies erfolgt ergänzend zum vorgegebenen Mus- ter in Punkt 14 des Berichts und liegt somit außerhalb der Berichtspflicht des Fortschrittsberichtes selbst. Abfassung des Fortschrittsberichts Im vorliegenden Fortschrittsbericht werden die nach Art. 22 der EU-Richtlinie 2009/28/EG erforderlichen Inhalte dargelegt. Dabei wurde das vorgegebene Muster zur Erstellung des Fortschrittsberichts genutzt. Anstelle der im Muster angeratenen Nutzung der Tabellen 3 und 4 wurden die entsprechenden Informationen in Textform dargestellt. Weitere Tabellen, z.B. Tabelle 1b wurden in geringfügig abgeänderter Form übernommen. Über das Muster hinausgehende Informationen, wie z. B. die Berichtserstattung zu den beiden Biomassenachhaltigkeitsverordnungen oder weiterführende Anlagen, sind entsprechend gekennzeichnet. 1 Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher Verbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergan- genen zwei Jahren (2009 und 2010) (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG) Die folgende Darstellung der Entwicklung der Anteile erneuerbarer Energien in den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität, Verkehr sowie des Gesamt-Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland im Be- richtszeitraum 2009-2010 basiert im Wesentlichen auf den jeweils aktuellen Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) sowie der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). Die für den Berichtszeitraum 2009-2010 vorliegenden statistischen Daten sind zum Teil vorläufig. Daher ist davon auszugehen, dass in den bis 2021 folgenden Fort- schrittsberichten nach der Richtlinie 2009/28/EG die Zahlenwerte für 2009- 2010 sowohl zum Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) als auch zum Verbrauch erneuerbarer Energien korrigiert werden. Als Konsequenz daraus sind auch die hier berichteten Anteile erneuerbarer Energien an der Energieversorgung in Deutschland als vorläufig zu betrachten. Alle Berechnungen des vorliegenden 1. Fortschrittsberichts übernehmen die Abgrenzungen und Berechnungsvorschriften für den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP), wie sie in der Richtlinie 2009/28/EG festge- legt sind4. Um einen besseren Überblick zu erhalten, sind im Folgenden die Anteile er- neuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch nach Berechungsmethodik der Richtlinie 2009/28/EG von 2005 bis 2010 aufgeführt. Die im Mittelpunkt 4 Details zur Berechnungsmethodik siehe Kapitel 7.1.1 des deutschen NREAP 9
dieses Berichts stehenden Werte der Jahre 2009 und 2010 sind besonders gekennzeichnet. Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs Der Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) in Deutschland verzeichnete in den vergangenen Jahren einen abfallenden Trend, wenn auch überlagert von wirt- schafts- und wetterbedingten Schwankungen (s. Tabelle A): Während der BEEV im Jahr 2005 bei 227.477 kt RÖE (9524 PJ) lag, gehen vorläufige Schätzungen für 2010 von 222.772 kt RÖE (9327 PJ) aus, 2,1 % niedriger als 2005. Zu diesem Rückgang trägt der Wärmesektor (-3.487 kt RÖE) am stärks- ten bei. In den Sektoren Elektrizität (-146 kt RÖE, bezogen auf Bruttostromver- brauch) sowie Verkehr (-1.695 kt RÖE) ist der Verbrauchsrückgang dagegen geringer.5 Der Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2010 (222.772 kt RÖE) lag 0,4 % niedriger als die Schätzung im „Szenario mit weiteren Effizienzmaß- nahmen“ (EFF) des NREAPs Deutschland (223.584 kt RÖE bzw. 9361 PJ für 2010). Das Szenario EFF des NREAP geht für 2010 von einem gegenüber der Statistik um 1640 kt RÖE (69 PJ) niedrigeren BEEV im Sektor Wärme und Kälte und einem um 560 kt RÖE (23 PJ) niedrigerem Bruttostromverbrauch aus. Dahingegen überschätzt das Szenario EFF jedoch den BEEV im Verkehr um 798 kt RÖE (33 PJ). Tabelle A: Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs in Deutschland in den Sekto- ren Wärme und Kälte, Elektrizität, Verkehr sowie der Gesamt-BEEV (kt RÖE), Quellen: EEFA 2011, AGEB 2011 2005 2006 2007 2008 2009 2010 6 Wärme und Kälte 116.724 116.891 105.474 113.165 106.645 113.237 7 Elektrizität 52.631 53.070 53.147 52.846 49.708 52.485 8 Verkehr 53.252 53.479 52.804 51.841 51.003 51.557 9, 10 Insgesamt 227.477 227.644 217.278 224.085 213.696 222.772 5 Aufgrund der Berechnungsmethodik der Richtlinie 2009/28/EG ergibt sich der gesamte Brut- toendenergieverbrauch nicht aus der Summe der drei Sektoren. 6 Endenergieverbrauch aller Energieprodukte, mit Ausnahme von Strom, für andere Zwecke als den Verkehr, zuzüglich des Verbrauchs von Wärme für den Eigenbedarf in Strom- und Wärmekraftwerken sowie Wärmeverluste in Netzen (Punkte „2. Eigenverbrauch der Anla- ge“ und „11. Übertragungs- und Verteilungsverluste“, S. 23 und 24 der Verordnung über die Energiestatistik, ABl. L 304 vom 14.11.2008). 7 Bruttostromverbrauch: die nationale Bruttostromproduktion, einschließlich Eigenerzeugung, zuzüglich Importe, abzüglich Exporte. 8 Verbrauch im Verkehrsbereich entsprechend der Definition in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG. Der Wert für Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen im Straßenverkehr sollte hier mit dem Faktor 2,5 multipliziert werden, gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c der Richtlinie 2009/28/EG. 9 Entsprechend der Definition in Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/28/EG. Hierunter fällt der Endenergieverbrauch zuzüglich Netzverluste und Eigenverbrauch von Wärme und Strom in Strom- und Wärmekraftwerken (NB: hierzu gehört nicht der Stromverbrauch für die Pumpspeicherung oder die Umwandlung in elektrischen Kesseln oder Wärmepumpen in Fernheizkraftanlagen). 10 Der Anteil des Luftverkehrs am BEEV lag bei 4,1 % (2009) bzw. 3,9 % (2010, geschätzt). Die Luftverkehrsklausel nach Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie 2009/28/EG kommt daher in diesen beiden Jahren nicht zum Tragen, da der Anteil des Luftverkehrs am Bruttoend- energieverbrauch in Deutschland unter 6,18 % liegt. 10
Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Der Verbrauch an Energie aus erneuerbaren Quellen stieg im Zeitraum 2005- 2010 von insgesamt 15.160 kt RÖE auf 25.130 kt RÖE (635 PJ auf 1052 PJ) an (siehe Tabelle 1a). Dies bedeutet eine Steigerung um über 65 %. Allein in den Jahren 2009 und 2010 erfolgte eine Steigerung der genutzten erneuerba- ren Energien von insgesamt 4791 kt RÖE (201 PJ). In den Sektoren Elektrizität sowie Wärme und Kälte stieg der Verbrauch erneuerbarer Energien seit 2005 von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Der Absatz von Biokraftstoffen, insbesonde- re bei Biodiesel und Pflanzenölen, unterlag hingegen höheren Schwankungen, die u.a. durch geänderte steuerliche Förderung im Betrachtungszeitraum be- dingt waren. Dennoch lag auch im Verkehrssektor der Verbrauch erneuerbarer Energien im Jahr 2010 mit 3.209 kt RÖE (134 PJ) deutlich höher als 2005 (2007 kt RÖE bzw. 84 PJ). Im Vergleich der drei Sektoren zeigte der Elektrizitätssektor im Zeitraum 2005- 2010 die höchste Zuwachsrate des Einsatzes erneuerbarer Energie (11,7 % pro Jahr im Mittel). Im Verkehr lag der Zuwachs bei 9,8 % pro Jahr, im Sektor Wärme und Kälte bei 10,1 % pro Jahr. Insgesamt ergibt sich damit eine mittle- re Zuwachsrate des Verbrauchs erneuerbarer Energien von 10,6 % pro Jahr zwischen 2005 und 2010. Absolut gesehen trug der Wärmesektor am stärksten zum Anstieg des Ver- brauchs erneuerbarer Energien bei. Hier stieg der Verbrauch im Mittel zwi- schen 2005 und 2010 um 949 kt RÖE/a (40 PJ/a), im Vergleich zum Stromsek- tor mit 820 kt RÖE/a (34 PJ/a) und dem Verkehrssektor mit 240 kt RÖE/a (10 PJ/a). 2004,5 2005,5 2006,5 2007,5 2008,5 2009,5 2010,5 2011,5 2012,5 2013,5 2014,5 2015,5 2016,5 2017,5 2018,5 2019,5 2020,5 40 40 EE-Anteil Wärme und Kälte 35 EE-Anteil Elektrizität 35 Anteil erneuerbarer Energien (%) Anteil erneuerbarer Energien (%) EE-Anteil Verkehr 30 EE-Anteil BEEV insgesamt 30 Ziel für EE-Anteil Verkehr 25 Zielpfad für EE-Anteil BEEV 25 20 20 15 15 10 10 5 5 0 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Abbildung 1: Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien und Vergleich mit dem indikativen Zielpfad11 und dem separaten Ziel im Verkehrssektor 12 11 gemäß Anhang IA und IB der Richtlinie 2009/28/EG 12 Ziel: 10 % erneuerbare Energien im Verkehr im Jahr 2020 11
Tabelle 1: Sektorspezifische Anteile (Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr) und Gesamtanteil der Energie aus erneuerbaren Quellen 13 (in Prozent) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 14 Wärme und Kälte 6,6 6,9 8,0 8,1 9,6 11,0 Elektrizität 15 10,5 11,9 13,7 15,2 17,4 18,4 16 Verkehr 3,8 6,7 7,8 6,3 5,8 6,2 Insgesamt 17 6,7 7,8 9,1 9,1 10,2 11,3 davon über Kooperati- 18 onsmechanismen Überschuss für Koopera- tionsmechanismen 19 Tabelle 1a: Berechnungstabelle für die Beiträge der einzelnen Sektoren zum Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch (kt RÖE) 20 2005 2006 2007 2008 2009 2010 A Wärme und Kälte 7.695 8.074 8.469 9.153 10.222 12.441 B Elektrizität 5.540 6.315 7.308 8.033 8.653 9.642 21 C Verkehr 2.007 3.567 4.107 3.284 2.964 3.209 D Insgesamt 22 15.160 17.852 19.768 20.339 21.696 25.130 Transfer an andere E 0 0 0 0 0 0 Mitgliedstaaten Transfer aus anderen F Mitgliedstaaten und 0 0 0 0 0 0 Drittländern Insgesamt nach G 15.160 17.852 19.768 20.339 21.696 25.130 Anpassung Aus dem Bruttoendenergieverbrauch gemäß Tabelle A und den Absolutwerten des Verbrauch an erneuerbarer Energie in Tabelle 1a ergeben sich die Anteile erneuerbarer Energien am BEEV für die einzelnen Sektoren, wie sie in Tabel- 13 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 3 und Tabelle 4a der NREAP. 14 Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärme- und Kälteerzeugung: Bruttoendverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen für Wärme und Kälte (entsprechend Artikel 5 Ab- satz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Bruttoendenergieverbrauch für Wärme und Kälte. Es gilt die gleiche Methodik wie für Ta- belle 3 der NREAP. 15 Anteil der erneuerbaren Energie im Elektrizitätssektor: Bruttoendverbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen für Elektrizität (entsprechend Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Bruttoendverbrauch von Elektrizität insgesamt. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP. 16 Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor: Endverbrauch von Energie aus erneu- erbaren Quellen für den Verkehrssektor (s. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Verbrauch im Verkehrssektor von 1) Ottokraftstoff , 2) Dieselkraftstoff, 3) im Straßen- und Schienenverkehr eingesetzten Biokraftstoffen und 4) im Landverkehr eingesetzter Elektrizität (s. Zeile 3 der Tabelle 1). Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP. 17 Anteil der erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP (Zeile G der Tabelle 1a, geteilt durch Zeile 4 der Tabelle A). 18 Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen. 19 Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen. 20 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 4a der NREAP. 21 ohne Mehrfachanrechnungen für Elektrizität im Straßenverkehr und Biokraftstoffe nach Art. 21.2 22 Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/28/EG werden Gas, Elektrizität und Wasser- stoff aus erneuerbaren Energiequellen nur einmal berücksichtigt. Sie dürfen nicht zweimal in die Berechnung eingehen. 12
le 1 dargelegt sind: Der EE-Anteil am BEEV stieg zwischen 2005 und 2010 von 6,7 % 23 auf 11,3 %. Zum Vergleich: Im NREAP Deutschlands war für 2010 von einem EE-Anteil von 10,1 % ausgegangen worden. Der im Vergleich zum NREAP höhere EE-Anteil im Jahr 2010 ist – wie unten weiter ausgeführt – auf den im Vergleich zu den Schätzungen im NREAP höheren Verbrauch an er- neuerbaren Energien in den Sektoren Elektrizität sowie Wärme und Kälte zu- rückzuführen, die den geringer als geschätzten EE-Verbrauch im Verkehr (ins- besondere von Biodiesel) in der Summe mehr als kompensieren konnten. Im Jahr 2010 hat Deutschland nicht die in der Richtlinie 2009/28/EG enthalte- nen Kooperationsmechanismen genutzt. Der Anteil von 11,3 % erneuerbarer Energie entstammt somit ausschließlich der eigenen nationalen Erzeugung. Der EE-Anteil im Sektor Elektrizität (unter Berücksichtigung der Normalisie- rungsregeln für Wind- und Wasserkraft) lag in Deutschland im Jahr 2010 mit 18,4 % um 1,0 %-Punkte höher als im NREAP geschätzt. Dies ist auf die höhe- ren tatsächlichen EE-Stromeinspeisungen als im NREAP zurückzuführen (NREAP: 105,0 TWh, tatsächlich: 112,1 TWh). Im Sektor Wärme und Kälte wurde der Schätzwert des NREAP von 9,0 % im Jahr 2010 mit 11,0 % eben- falls übertroffen. Hier konnte die Unterschätzung des BEEV im NREAP durch die Unterschätzung der absoluten Erzeugung von Wärme und Kälte aus er- neuerbaren Quellen mehr als kompensiert werden (NREAP: 10.031 kt RÖE bzw. 420 PJ, tatsächlich: 12.441 kt RÖE bzw. 521 PJ). Alleine im Sektor Ver- kehr liegt die Schätzung des EE-Anteils am BEEV im NREAP mit 7,3 % über dem tatsächlichen statistischen Wert für Deutschland von 6,2 %. Dies ist zum einen auf den deutlich geringer als geschätzten Absatz von Biodiesel zurück- zuführen, zum anderen auf die nachfolgend diskutierte Korrektur des Traktionsstromverbrauchs im Schienenverkehr, die auch einen geringeren EE- Stromverbrauch der Bahn nach sich zieht. Entwicklung im Elektrizitätssektor Im Elektrizitätssektor übertrifft die tatsächliche Entwicklung des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren Quellen (9.642 kt RÖE bzw. 112,1 TWh) die Schätzung des NREAP für das Jahr 2010 (9.026 kt RÖE bzw. 105 TWh). Dies ist zum einen auf den gegenüber dem NREAP deutlich stärkeren Ausbau der Photovoltaik im Jahr 2010 zurückzuführen (insgesamt installierte Leistung zum Jahresende 2010: 17,32 GW mit 11,7 TWh Stromproduktion, NREAP: 15,78 GW mit 9,5 TWh Stromproduktion). Zum anderen waren die Schätzun- gen bzgl. installierter Leistung und Stromproduktion aus Wasserkraft im NREAP konservativ angesetzt, um den im Jahr 2010 noch bestehenden Unsi- cherheiten in der Datenlage zur Wasserkraft Rechung tragen zu können. Seit Veröffentlichung des NREAP wurde die Datenbasis bzgl. installierter Leistung und Stromproduktion aus Wasserkraft neu überarbeitet. Nach den neuen Ab- schätzungen lagen sowohl die installierte Wasserkraft-Leistung als auch die (normalisierte) Stromproduktion deutlich höher als im NREAP veranschlagt (installierte Leistung: 4,39 GW statt 4,05 GW im NREAP, Stromproduktion: 2017 kt RÖE bzw. 23,5 TWh anstelle 1548 kt RÖE bzw. 18,0 TWh im NREAP). 23 Aufgrund neuerer statistischer Daten weicht der hier und in Tabelle 1 angegebene Anteil erneuerbarer Energien am BEEV Deutschlands für das Jahr 2005 (6,7 %) von dem in An- hang I, Tabelle A der Richtlinie 2009/28/EG angegebenen Wert für Deutschland für das Jahr 2005 (5,8 %) ab. 13
Die installierte Leistung an Windenergieanlagen entspricht in etwa den Schät- zungen des NREAP, ebenso – trotz des schlechten Windjahres 2010 - die (normalisierte) Windstrom-Einspeisung. Allerdings ist zu bemerken, dass die tatsächliche Windstromeinspeisung im Jahr 2010 mit 37,79 TWh (3.250 kt RÖE) deutlich niedriger lag als der normalisierte Wert von 43,10 TWh (3.706 kt RÖE). Ähnliches gilt für die Wasserkraft, bei der die tatsächliche Einspeisung im Jahr 2010 bei 20,96 TWh (1802 kt RÖE) lag, der normalisierte Wert jedoch bei 23,46 TWh (2017 kt RÖE)24. Ohne Normalisierung der Strom- einspeisung aus Wind- und Wasserkraft läge der Anteil erneuerbaren Stroms im Jahr 2010 anstelle der in Tabelle 1 ausgewiesenen 18,4 % nur bei 17,1 %. Der erneuerbare Anteil am gesamten BEEV fiele von 11,3 % auf 11,0 %. Table 1.b-i Tatsächlicher Gesamtbeitrag (installierte Kapazität, in GW), der in Deutsch- land von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde 25 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Wasserkraft 26 4,12 4,08 4,17 4,14 4,15 4,39 ohne Einsatz von Pumpen < 1MW 0,63 0,64 0,66 0,67 0,68 0,70 1 MW -10 MW 0,98 0,99 1,03 1,01 1.01 1.04 > 10MW 2,50 2,45 2,48 2,46 2,46 2,66 mit Einsatz von Pumpen 27 0,19 0,19 0,18 0,14 0,11 0,15 Einsatz beider Verfahren 28 Geothermie 0 0 0,003 0,003 0,008 0,008 Photovoltaik 2,06 2,90 4,17 6,12 9,91 17,32 Gezeiten, Wellen, sonstige 0 0 0 0 0 0 Meeresenergie Windenergie 18,39 20,58 22,19 23,84 25,72 27,21 landgestützt 18,39 20,58 22,19 23,84 25,64 27,03 offshore 0,07 0,18 Biomasse29 3,17 3,87 4,76 5,41 6,07 6,65 fest 2,43 2,74 3,05 3,42 3,59 3,65 Biogas 0,69 0,98 1,47 1,74 2,15 2,73 Flüssige Biobrennstoffe 0,05 0,15 0,24 0,24 0,33 0,28 Insgesamt 27,74 31,43 35,30 39,51 45,86 55,58 davon KWK: 24 Für 2009 ergeben sich folgende Werte: Windenergie: 38,64 TWh (3.322 kt RÖE, tatsächliche Einspeisung), 41,26 TWh (3.547 kt RÖE, normalisiert); Wasserkraft: 19,04 TWh (1.637 kt RÖE, tatsächliche Einspeisung), 22,43 TWh (1.929 kt RÖE, normalisiert). EE- Strom-Anteil: 16,4 % (ohne Normalisierung), 17,4 % (mit Normalisierung); EE-Anteil ins- gesamt: 9,9 % (ohne Normalisierung), 10,2 % (mit Normalisierung). 25 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 10a der NREAP. 26 Normalisiert gemäß der Richtlinie 2009/28/EG und der Eurostat-Methodik. 27 nur natürlicher Zulauf 28 Gemäß der neuen Eurostat-Methodik. 29 Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen. 14
Tabelle 1.b-ii: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Bruttostromerzeugung, in TWh/a) der in Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hin- blick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Wasserkraft 22,5 22,4 22,9 22,6 22,4 23,5 ohne Einsatz von Pumpen < 1MW 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,4 1 MW -10 MW 5,3 5,4 5,6 5,4 5,4 5,5 > 10MW 14,6 14,4 14,7 14,6 14,4 15,5 mit Einsatz von Pumpen 0,7 0,7 0,6 0,5 0,4 0,5 Einsatz beider Verfahren Geothermie 0 0 0 0,02 0,02 0,03 Photovoltaik 1,3 2,2 3,1 4,4 6,6 11,7 Gezeiten, Wellen, sonsti- 0 0 0 0 0 0 ge Meeresenergie Windenergie 26,6 30,1 34,8 38,8 41,3 43,1 landgestützt 26,6 30,1 34,8 38,8 41,2 42,9 offshore 0 0 0 0 0,04 0,21 Biomasse 14,0 18,7 24,3 27,5 30,3 33,9 fest 10,0 12,4 14,4 16,0 15,7 16,0 Biogas 3,7 5,4 8,4 10,1 12,6 16,2 flüssige Biobrennstoffe 0,3 0,9 1,5 1,5 2,0 1,7 Insgesamt 64,4 73,4 85,0 93,4 100,6 112,1 davon KWK: 3,9 4,7 4,8 5,0 5,7 6,2 Entwicklung im Sektor Wärme und Kälte Im Sektor Wärme und Kälte lag der EE-Verbrauch für 2010 mit 12.441 kt RÖE (521 PJ, Tabelle 1a) deutlich höher als in der Schätzung des NREAP (10.031 kt RÖE bzw. 420 PJ), was zum überwiegenden Teil auf einen deutlich höher als geschätzten Einsatz an fester Biomasse zur Wärmeerzeugung zu- rückzuführen ist (NREAP: 7516 kt RÖE bzw. 315 PJ, tatsächlich: 9.537 kt RÖE bzw. 399 PJ). Auch die Wärmeerzeugung aus Biogas (einschl. Klär- und De- poniegas) lag im Jahr 2010 signifikant höher als im NREAP geschätzt (NREAP: 912 kt RÖE bzw. 38PJ, tatsächlich: 1.293 kt RÖE bzw. 54 PJ). Die solarthermische Wärmebereitstellung sowie die Nutzung von Umweltwärme in Wärmepumpen entsprachen im Jahr 2010 in etwa den Schätzungen des NREAP. Tiefe Geothermie spielt nach wie vor nur eine Nebenrolle für die Wärmeerzeugung in Deutschland (Tabelle 1c). 15
Tabelle 1c: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Endenergieverbrauch30), der in Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor geleistet wurde (kt RÖE) 31 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Geothermie 32 12 14 14 18 25 25 Solarenergie 239 277 313 355 407 447 Biomasse 33 7.260 7.560 7.863 8.439 9.392 11.513 fest 6.793 6.914 7.002 6.944 8.158 9.537 Biogas 154 244 374 838 863 1.293 flüssige Biobrennstoffe 313 402 488 657 371 683 Wärmepumpen 34 185 224 279 341 399 456 - aerothermisch 34 47 71 101 133 163 - geothermisch 118 139 167 192 214 237 - hydrothermisch 34 37 42 47 52 56 Insgesamt 7.695 8.074 8.469 9.153 10.222 12.441 davon Fernwärme 35 davon Biomasse in Haushalten36 4.406 4.599 4.659 4.880 5.332 6.251 Entwicklung im Verkehrssektor Im Verkehrssektor (Tabelle 1 d) blieb der Einsatz erneuerbarer Energien mit 3.209 kt RÖE37 (134 PJ) im Jahr 2010 hinter der Abschätzung des NREAP (3.749 kt RÖE bzw. 157 PJ) zurück. Dies liegt hauptsächlich am Verbrauch von Biodiesel, der mit 2.244 kt RÖE (94 PJ) niedriger lag als im NREAP erwar- tet (2.790 kt RÖE bzw. 117 PJ). Dahingegen wurde im Jahr 2010 in Deutsch- land mit 749 kt RÖE (31 PJ) mehr Bioethanol als Kraftstoff eingesetzt als im NREAP geschätzt (639 kt RÖE bzw. 27 PJ). Der Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen im Straßenverkehr spielt im Jahr 2010 in Deutschland ebenso wenig eine Rolle wie erneuerbar erzeugter Wasserstoff. Die Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen, die 2010 im Schienenverkehr eingesetzt wurde (162 kt RÖE bzw. 6,8 PJ), ist geringer als der entsprechende Schätzwert aus dem NREAP (219 kt RÖE bzw. 9,1 PJ)38. Dies ist darauf zu- rückzuführen, dass der Schätzwert für 2010 auf einer Extrapolation statisti- scher Daten zum Bahnstromverbrauch beruhte, die nach neueren Erkenntnis- sen den tatsächlichen Bahnstromverbrauch vor 2010 überschätzen (IFEU 30 Unmittelbarer Verbrauch und Fernwärme gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG. 31 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 11 der NREAP. Die im Muster vorgegebene Tabelle 1b zur besseren Übersicht in Tabelle 1b-i und 1b-ii aufgeteilt und statt MW und GWh die Be- zugsgrößen GW und TWh verwendet 32 außer Niedertemperatur-Erdwärme in Wärmepumpenanwendungen 33 Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen. 34 nur Umweltwärme 35 Fernwärme und/oder -kälte als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte. Es liegen hierzu keine belastbaren Daten vor. 36 Als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte. 37 ohne Mehrfachanrechnungen 38 Die Bestimmung des Verbrauchs von erneuerbarem Strom im Schienenverkehr für die Jahre 2009 und 2010 orientiert sich an der entsprechenden Methodik für die NREAPs: Hierbei wurde der nationalen Anteil erneuerbaren Stroms am Bruttostromverbrauch für die Jahre 2007 und 2008 zugrunde gelegt, der wiederum aus den normalisierten Wind- und Was- serstromeinspeisungen dieser Jahre berechnet wurde. 16
2010, einschließlich Aktualisierungen39). Entsprechend ist zu vermuten, dass auch die Fortentwicklung des EE-Stromverbrauchs im Bahnverkehr, wie sie im NREAP bis 2020 angenommen ist, die tatsächlich zu erwartende Entwicklung leicht überschätzt. Dadurch wird aber weder das Erreichen des Zieles von 18 % erneuerbarer Energie am gesamten Bruttoendenergieverbrauch Deutsch- lands im Jahr 2020 noch das separate Ziel von 10 % EE im Verkehrssektor beeinträchtigt. Eine Korrektur der im NREAP für 2020 abgeschätzten EE- Anteile ist aufgrund dieses Sachverhaltes an dieser Stelle daher nicht ange- messen. Tabelle 1d: Tatsächlicher Gesamtbeitrag, der in Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor geleistet wurde (kt RÖE/a) 40, 41, 42 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Bioethanol/ ETBE 152 326 296 402 574 749 nach Art. 21.2 43 0 0 0 0 0 0 Importiert 44 Biodiesel45 1.597 2.499 2.944 2.391 2.157 2.244 nach Art. 21.2 0 0 0 0 17 0 Importiert 46 47 EE-H 2 0 0 0 0 0 0 EE-Strom48 83 104 115 130 143 162 im Straßenverkehr 0 0 0 0 0 0 nicht im Straßen- 83 104 115 130 143 162 verkehr Sonstige 49 176 638 752 360 90 55 nach Art. 21.2 0 0 0 0 0 0 Summe 2.007 3.567 4.107 3.284 2.964 3.209 39 Der Stromverbrauch für den Schienenverkehr der DB-AG in IFEU (2010) beruht auf statisti- schen Daten. Der Stromverbrauch kommunaler Bahnen beruht auf Auskünften der Ver- kehrsbetriebe. Der Stromverbrauch für den Schienenverkehr sonstiger Bahnen ist ge- schätzt. 40 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 12 der NREAP. 41 Bei Biokraftstoffen sind nur diejenigen zu berücksichtigen, die die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz erfüllen. Die Nachhaltigkeitskriterien für Bio- kraftstoffe sind in Deutschland seit Anfang 2011 wirksam. Daher kann für die Berichtsjah- re 2009 und 2010 nicht geprüft werden, inwieweit die Kriterien erfüllt wurden. 42 Zu Importen von Biokraftstoffen liegt kein belastbares Zahlenmaterial vor. 43 Biokraftstoffe, die der Definition in Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG entspre- chen. Die Umsetzung von Artikel 21 Absatz 2 erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2011 in deut- sches Recht. Bei den Werten für die Berichtsjahre 2009 und 2010 handelt es sich um Ab- schätzungen des Umweltbundesamtes auf Basis von Unternehmensangaben. 44 Von der Gesamtmenge an Bioethanol/Bio-ETBE. 45 einschließlich HVO (hydrated vegetable oil) 46 Von der Gesamtmenge an Biodiesel. 47 Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen. 48 Elektrizität aus erneuerbaren Quellen. 49 Biogas, BtL, Pflanzenöle. 17
2 Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene und/oder geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an Energie aus erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des in- dikativen Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuer- bare Energien gemäß dem NREAP (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG)) (Berichterstattung gemäß Artikel 22 (1) a) der EE-RL, wird ausführlich in den Punkten b-f der EE-RL mit berücksichtigt) Tabelle 2: Überblick über sämtliche wesentliche Strategien und Maßnahmen existiert/ Zeitpunkt des Änderungen zum NREAP Bezeichnung Art der Zielgruppe erwartetes ist Beginns und des und Referenz Maß- und/oder Kurzbeschreibung Ergebnis** geplant Endes der der Maßnahme nahme* -tätigkeit*** **** Maßnahme EAG EE bewirkt Änderungen im EEG, im EEWärmeG, im Energiestatistikge- Europarechts- Umsetzung der Insbesondere setz, im Baugesetzbuch, im Hochbau- anpassungs- Richtlinie Öffentliche 24.02.2011 Bundes- statistikgesetz und in der Biomasse- gesetz Gesetz- 2009/28/EG in Hand, aber tagsbeschluss, Zu- strom-Nachhaltigkeitsverordnung. Existiert Erneuerbare geberisch nationales Recht auch Investo- stimmung Bundesrat Schwerpunkte des EAG EE sind die Energien (EAG ren, private erfolgte am 18.03.2011 Einführung eines elektronischen EE) Haushalte Herkunftsnachweisregisters und die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude zur Nutzung von EE. Schwerpunkt der Änderungen durch Beginn: April 2000 (als EAG EE (s.o.): Nachfolgeregelung zu Einführung elektronisches Register für dem seit 1991 gelten- Herkunftsnachweise und Zeitplan den Stromeinspei- Erneuerbare- Erhöhter Anteil Netzanschluss Investoren, sungsgesetz); grundle- Gesetz- der erneuerbaren Energien- geberisch Energien an der private Existiert gende Novellierungen Schwerpunkt der Änderungen durch Gesetz (EEG) Haushalte 2004, 2009 und 2011; EEG Novelle 2011: grundlegende Stromversorgung jüngste Novelle tritt am Überarbeitung der Vergütungen; 1. Januar 2012 in Kraft, Verbesserung der Marktintegration das Gesetz ist nicht durch Anreize für Direktvermarktung befristet (insbesondere Einführung Marktprä- mie) Beschleunigung Eigentümer Neu in Kraft seit 5. August 2011 der Genehmi- von Höchst- Netzausbau- - Einführung einer Bundesfachplanung gungsverfahren spannungs- beschleuni- beim Netzaus- leitungen für länderübergreifende oder grenz- gungsgesetz Gesetz- Neu, seit 28.07.2011 in überschreitende Höchstspannungsleis- bau (Strom) über (Ausbau) Neu (NABEG) geberisch Kraft tungen, denen ein überragendes das bestehende sowie Energieleitungs- Hochspan- öffentliches Interesse zukommt sowie ausbaugesetz nungsleistun neue Regelungen für ein Planfeststel- hinaus gen (Neubau) lungsverfahren solcher Leitungen Das Programm Gefördert wird die Errichtung von bis soll einen zu 10 Offshore-Windparks in der wirksamen 5 Mrd. Euro deutschen Nord- und Ostsee mit einem Beitrag zur KfW-Sonder- Das KfW-Programm Kreditvolumen von insgesamt 5 Mrd. € Behebung der Offshore Windenergie zu Marktzinsen. Antragsberechtigt sind programm Finanziell Finanzierungs- Investoren Neu ist am 6. Juni 2011 alle Projektgesellschaften, die in der „Offshore- schwierigkeiten gestartet AWZ und der 12 Sm-Zone der deut- Windenergie“ in der Startphase schen Nord- und Ostsee investieren von Offshore- und eine Projektfinanzierung benöti- Windparks gen. leisten 18
Umsetzung von - Förderung von smart grids EU Verord- - Information zur Stromherkunft Energiewirt- nungen im Energiever- Energiewirtschafts- und –zusammensetzung der End- Gesetz- Rahmen des verbraucher schaftsgesetz geberisch sorgungs- Existiert gesetz vom 7. Juli (EnWG) Dritten Binnen- unternehmen 2005, Novelle 5.8.2011 - Berichtspflicht von Netzbetreibern marktpaketes - Regulierung des Netzbetriebs Energie, u.a. Entflechtung - u.a. Beginn: April 2002, - Änderung Juli 2011: Verlängerung Novellierung Januar des Zeitraums der Inbetriebnahme der und August 2009 Anlage (ursprünglich 31.12.2016, jetzt sowie Änderungen Juli 31.12.2020) und Neubau, Moder- Kraftwerks- 2011 über Gesetz zur Kraft-Wärme- nisierung und - Aufhebung der „doppelten Decke- betreiber, Neuregelung energie- Gesetz- Betrieb von lung“ für Anlagen > 50 kWel Kopplungs- geberisch KWK-Anlagen Energiever- Existiert wirtschaftlicher Vor- gesetz (KWKG) sorger, schriften. Derzeit - geplante Änderungen: Ausweitung sowie Wärme- Investoren (Dezember 2011) der Förderung, insbesondere für netzen laufen Arbeiten an Modernisierung von Anlagen und den Novellierung (Ziel: Netzausbau, Ausweitung auf Wärme- Inkrafttreten 1. Halbjahr speicher und Kältenetze- und Spei- 2012) cher Erhöhter Anteil Beginn: Jan 2009; Änderung en durch EAG EE vom erneuerbarer grundlegende Erweite- 18.3.2011 insbesondere Einführung Erneuerbare- Energien an der Gebäude- einer Vorbildfunktion öffentlicher rung durch EAG EE Energien- Gesetz- Wärmeversor- besitzer Gebäude, Präzisierungen der Rege- Existiert (s.o.); erste Überprü- Wärmegesetz geberisch gung von (privat und fung durch Erfahrungs- lungen für EE-Kälte (EEWärmeG) Gebäuden öffentlich) bericht Ende 2011 Veröffentlichung Erfahrungsbericht (Schwerpunkt Neubau) Ende 2011 geplant Investitionen in Förderung existiert seit Letzte Richtlinie vom 15.3.2011; Private Marktanreizpro erneuerbare 1999, neue Konditionen veränderte Förderkonditionen in Finanziell Haushalte, Existiert gramm (MAP) Energien im seit 15. März 2011; Anpassung an die Marktentwicklung Investoren Wärmesektor unbefristete Gültigkeit Programmteile wurden fortentwickelt: Private u. a. Anpassung an EnEV 2009 zum KfW- Haushalte, 1.7.2010, Energieeffizi- Wegfall der Förderung für KfW 130 Förderpro- Investoren, enzmaßnahmen (Sanierung) und für KfW 85 (Neubau), Gebäude- gramme und Investitionen Maßnahmenende nicht Einführung anspruchsvoller neuer Finanziell eigentümer, Existiert Energieeffizi- in Gebäuden, u. festgelegt Förderstandards mit dem Effizienz- Kommunen, ent Bauen und a. in erneuerbare haus 40 und 55 im Neubau und 55 in Träger sozia- Sanieren Energien der Sanierung, ler Einrich- tungen Verschärfung der Standards bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung Einhaltung von Verschärfung und Anpassung der Mindeststan- EnEV 2009 an neue Gebäude- dards bezüglich effizienzrichtlinie (Richtlinie der Energie- 2010/31/EU) Energie- effzienz von Gebäudebe- Seit 1.2.2002 in Kraft, Gebäuden und Existiert, einspar- Gesetz- sitzer (privat zuletzt geändert mit Heizungs- sowie Novelle verordnung geberisch und öffent- Wirkung ab dem Kälteanlagen bei geplant (EnEV) lich) 1.10.2009 Sanierung und Neubau von Wohn- und Nicht- wohngebäuden Biokraftstoff- Reduktion von Existiert, Gesetz- Treibhausgas- Kraftstoff- Novelle Existiert, Änderung ab quotengesetz geberisch äquivalenten wie handel 18. Juni Beginn 2015 Keine Änderungen zu NREAP (BioKraftQuG) CO 2 . 2009. 19
- ändert das Baugesetzbuch (Art.1) - neu: §248: Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (Abweichung von Be- Gesetz zur bauungsplänen) Förderung des - neu: §249: Sonderregelungen zur Klimaschutzes Windenergie in der Bauleitplanung Kommunen, bei der Ent- Gesetz- Stärkung des 30.Juli 2011 in Kraft Gemeinden, existiert - Klimaschutzklausel wicklung in geberisch Klimaschutzes getreten Städte - PV- und Solarthermie- Nutzung an den Städten Gebäuden erleichtert und Gemein- - Festsetzungsmöglichkeiten für den Nutzung von EE Wärme und Strom) und KWK in Bebauungsplänen - Erleichterung eines flexiblen Biogas- anlagenbetriebs im Außenbereich Betreiber von Anlagen zur Stromerzeu- gung aus Übergangsbestimmung (§ 78) zur Schutz natur- Vermeidung kurzfristiger Markt- schutzfachlich flüssiger Existiert seit 29.07. Biomasse engpässe bei flüssiger Biomasse Biomasse- wertvoller 2009. Flächen und der nach EEG Anpassung durch EAG EE strom- Geändert durch Biodiversität von bzw. – über Anpassung durch EEG Novelle Nachhaltig- Gesetz- Verweisung Gesetzes vom 31. Juli Regionen mit Existiert keitsverordnun geberisch aus dem 2010, Die BioSt-NachV und die Biokraft- hoher NachV ließen bis zum 31.12.2010 g (BioSt- Biodiversität. EEWärmeG - 12. April 2011 und gewisse Übergangsregelungen zu. NachV) Verpflichtete Reduktion von nach Seit dem 01.01.2011 sind die beiden 28. Juli 2011 Treibhausgasen EEWärmeG nationalen Verordnungen ohne bei Pflichter- Einschränkungen anzuwenden. füllung durch flüssige Biomasse Biokraftstoff- Schutz natur- Kraftstoffpro- Existiert Existiert seit schutzfachlich duzenten 30.09.2009 Die BioSt-NachV und die Biokraft- Nachhaltig- wertvoller NachV ließen bis zum 31.12.2010 keitsverordnun Flächen und der gewisse Übergangsregelungen zu. g (Biokraft- Gesetzge Biodiversität von Seit dem 01.01.2011 sind die beiden NachV) berisch Regionen mit nationalen Verordnungen wirksam. hoher Biodiversität. - Reduktion von Treibhausgasen Steuereinnah- Von der ursprünglich vorgesehenen Energiesteuerg men, Erhaltung weiteren Reduzierung der Steuerbe- esetz Gesetz- der Wettbe- Kraftstoff- Inkrafttreten mit günstigung für reine Biokraftstoffe in (EnergieStG) werbsfähigkeit Existiert den Jahren 2010 bis 2012 wurde geberisch handel Wirkung ab 1.1.2010 von reinen abgesehen; die Entlastungssätze von Biokraftstoffen 2009 wurden für die Jahre 2010 bis 2012 fortgeschrieben. Förderung von - Kostenaufteilung des Netzanschlus- Biogasein- ses nun 25 % beim Anschlussnehmer, speisung in das Investoren, 75 % beim Netzbetreiber Gasnetz- Erdgasnetz Biogasanla- Existiert, - Dauerhafte Verfügbarkeit des zugangs- Gesetz- genbetreiber, novelliert Inkrafttreten am Netzanschlusses von mindestens 96 Zielmarke: verordnung geberisch sechs Mrd. m 3 Biogas- am 9.9.2010 % ist zu gewährleisten (GasNZV) Transport- 3.9.2010. - Realisierungsfahrsplan gemäß § 33 jährlich bis 2020 3 kunden Abs. 7 GasNZV, nach dem der und 10 Mrd. m jährlich bis zum Zeitrahmen des Netzanschusses Jahr 2030 festgelegt wird Erhöhung des Anteils der Elektromobilität Pro- am Fahrzeug- gramm Geplante Maßnahmen (Bsp.): Regierungs- verkehr; Strate- Investoren, existiert/ Beginn der Umsetzung F&E Programm programm gie zur Förde- Wissen- konkrete Finanziell rung der For- der angekündigten Elektro- schaft, Maß- Aus- und Weiterbildung schung, Entwick- Maßnahmen in 2011 mobilität Industrie namen lung und sind Rohstoffe, Materialien und Recycling Markteinführung geplant der Elektromobi- lität 20
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