Bundesrepublik Deutschland Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren ...

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Bundesrepublik Deutschland Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren ...
Bundesrepublik Deutschland

 Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie
2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie
            aus erneuerbaren Quellen

                  (Stand: 31.12.2011)
Bundesrepublik Deutschland Fortschrittsbericht nach Artikel 22 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren ...
INHALTSVERZEICHNIS
0        Einleitung und Zusammenfassung ............................................................. 6
1        Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher
         Verbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergangenen
         zwei Jahren (2009 und 2010) ........................................................................ 9
2        Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene und/oder
         geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an Energie aus
         erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des indikativen
         Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuerbare Energien
         gemäß dem NREAP .................................................................................... 18
2.a.     Bitte beschreiben Sie die Fortschritte bei der Bewertung und Verbesserung
         der Verwaltungsverfahren zur Beseitigung rechtlicher und sonstiger
         Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien ..................................... 21
2.b.     Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen zur Übertragung und Verteilung von
         Strom aus erneuerbaren Energiequellen und zur Verbesserung des
         Rahmens bzw. der Regeln für die Übernahme und Teilung der
         Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten ............................................... 22
2.b.1.   Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) .............. 22
2.b.2.   EEG 2012 und Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ............................. 22
2.b.3.   Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)............................................. 22
2.b.4.   Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ............................................. 23
2.b.5.   Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) ........................................... 23
2.b.6.   Niederspannungsrichtlinien ........................................................................... 24
2.b.7.   ACER: Guidelines on Electricity Grid Connections ....................................... 24
3        Bitte beschreiben Sie die existierenden Fördermaßnahmen und
         sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Energien aus
         erneuerbaren Energiequellen sowie etwaige Weiterentwicklungen von
         Maßnahmen gegenüber den im NREAP angeführten .............................. 24
3.0      Fördermaßnahmen ....................................................................................... 25
3.0.1.   Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) .............. 25
3.0.2.   Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ........................................................... 26
3.0.3.   Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ..................................... 36
3.0.4.   Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
         (MAP) ............................................................................................................ 36
3.0.5.   KfW-Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren ...................... 37
3.0.6.   Energieeinsparverordnung (EnEV) ............................................................... 37
3.0.7.   Baugesetzbuch (BauGB) .............................................................................. 38
3.0.8.   Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ............................................. 38
3.0.9.   Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ................................................................ 39
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3.0.10.    Biokraftstoffquotengesetz (Biokraft-NachV) und Steuern auf Biokraftstoffe 40
3.0.11.    Sonstige Maßnahmen zur Förderung Erneuerbarer Energien .................... 41
3.1.      Bitte machen Sie Angaben dazu, wie die geförderte Elektrizität den
          Endverbrauchern zugeteilt wird (für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 6 der
          Richtlinie 2003/54/EG) .................................................................................. 42
4         Bitte machen Sie gegebenenfalls Angaben dazu, wie die
          Fördermaßnahmen strukturiert wurden, um auch Anwendungen
          erneuerbarer Energien zu berücksichtigen, die von zusätzlichem
          Nutzen, möglicherweise aber kostspieliger sind (z. B. Biokraftstoffe aus
          Abfällen, Reststoffen, zellulosehaltigem Non-Food-Material und
          lignozellulosehaltigem Material) ................................................................ 43
4.1.      Regelungen im EEG ..................................................................................... 43
4.2.      Kraft-Wärme-Kopplung ................................................................................. 44
4.3.      Novelle der Biomasseverordnung ................................................................. 45
4.4.      Novelle der 36. Verordnung zur Durchführung des
          Bundesimmissionsschutzgesetzes ............................................................... 45
4.5.      Besonders förderungswürdige Biokraftstoffe nach dem Energiesteuergesetz45
4.6.      Flankierende Maßnahmen ............................................................................ 46
5         Bitte machen sie Angaben zur Funktionsweise des Systems der
          Herkunftsnachweise für Elektrizität, Wärme und Kälte aus erneuerbaren
          Energiequellen und die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der
          Zuverlässigkeit des Systems und zu seinem Schutz vor Betrug ergriffen
          werden ......................................................................................................... 46
6         Bitte beschreiben Sie die Entwicklungen in den vergangenen 2 Jahren
          in Bezug auf Verfügbarkeit und Nutzung von Biomasseressourcen für
          die Energieerzeugung ................................................................................ 47
7         Bitte machen Sie Angaben zu etwaigen Änderungen der Rohstoffpreise
          und der Flächennutzung in Ihrem Mitgliedstaat in den vergangenen
          2 Jahren, die auf die verstärkte Nutzung der Biomasse und anderer
          Formen von Energie aus erneuerbaren Quellen zurückzuführen sind.
          Bitte nennen Sie die entsprechenden Unterlagen zu diesen
          Auswirkungen, soweit solche vorliegen ................................................... 48
7.1.      Flächennutzung durch erneuerbare Energien .............................................. 48
7.2.      Preisentwicklung ........................................................................................... 50
8         Bitte beschreiben Sie die Entwicklung und nennen Sie den Anteil von
          Biokraftstoffen, die aus Abfällen, Rückständen, zellulosehaltigem Non-
          Food-Material und lignozellulosehaltigem Material hergestellt werden 53
9         Bitte machen Sie Angaben zu den geschätzten Auswirkungen der
          Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen auf die
          biologische Vielfalt, die Wasserressourcen sowie die Wasser- und
          Bodenqualität in Ihrem Land in den vergangenen 2 Jahren. Bitte
          erläutern Sie, wie diese Auswirkungen evaluiert wurden, mit Angabe
          relevanter Unterlagen ................................................................................. 54
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10      Bitte geben Sie Schätzwerte dafür an, in welchem Umfang durch die
        Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen
        Treibhausgasemissionen vermieden werden (Nettowerte) ..................... 58
11      Bitte geben Sie für die vergangenen zwei Jahre den Überschuss/das
        Defizit bei der Produktion erneuerbarer Energie im Vergleich zum
        indikativen Zielpfad an, der/das in andere bzw. aus anderen
        Mitgliedstaaten und/oder Drittländer(n) transferiert werden könnte, und
        geben sie für die kommenden Jahre bis 2020 die hierfür geschätzten
        Werte an. Äußern Sie sich außerdem zum veranschlagten Potenzial für
        gemeinsame Projekte bis 2020 ..................................................................59
11.1.   Bitte machen Sie Angaben zu statistischen Transfers, gemeinsamen
        Projekten und zu Entscheidungsregeln für gemeinsame Förderregelungen . 59
12      Bitte machen Sie Angaben dazu, wie der Anteil biologisch abbaubarer
        Abfälle an den für die Energieproduktion genutzten Abfällen geschätzt
        wurde und welche Schritte zur Verbesserung und Überprüfung dieser
        Schätzungen unternommen wurden ......................................................... 61
13      Berichterstattung gemäß EE-RL Art. 22 (3) a-c ........................................ 61
14      Bericht nach Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-
        verordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen) .......................... 63
14.1    Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-
        Nachhaltigkeitsverordnungen........................................................................ 63
14.2    Angaben zu den Auswirkungen der Herstellung der in der Bundesrepublik
        Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biomasse und der
        in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebrachten Biokraftstoffe
        auf die Nachhaltigkeit .................................................................................... 65
14.3    Bewertung, ob die Verwendung von flüssiger Biomasse für die
        Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial zu vertreten
        ist .................................................................................................................. 65
15      Anhang ........................................................................................................ 66
15.1.   Abkürzungsverzeichnis ................................................................................. 66
15.2.   Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ........................................................... 68
15.3.   Referenzen ................................................................................................... 70
15.4.   Sonstiges ...................................................................................................... 72
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5
0        Einleitung und Zusammenfassung

Energiewende in Deutschland
Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbau seiner Energieversor-
gung. Die Katastrophe von Fukushima am 11. März 2011 hat die Bundesregie-
rung dazu bewegt, am 6. Juni 2011 neue Eckpunkte für eine beschleunigte
Energiewende zu beschließen. Diese Eckpunkte konkretisieren und beschleu-
nigen - neben dem Beschluss zum vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie
bis Ende 2022 - zahlreiche Maßnahmen, die bereits im September 2010 im
Rahmen des Energiekonzeptes der Bundesregierung verabschiedet wurden.
Schrittweise wird Deutschland bis spätestens Ende 2022 vollständig auf die
Stromerzeugung aus Kernenergie verzichten. Die im Frühjahr 2011 abgeschal-
teten acht Kernkraftwerke gehen nicht wieder ans Netz. Die erneuerbaren
Energien werden die Schlüsselrolle der zukünftigen Energieversorgung
Deutschlands spielen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch
soll im Jahr 2050 60 %, im Strombereich sogar mindestens 80 % betragen. Am
30. Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpa-
ket zur Realisierung der Energiewende beschlossen, darunter die Novellierung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Weichen für den Einstieg in
das Zeitalter der erneuerbaren Energien sind damit gestellt.
Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass der mit dem
Energiekonzept begonnene Umbau der Energieversorgung beschleunigt wird.
Dabei bleibt Klimaschutz neben Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit
ein entscheidender Treiber. Die Energiewende muss zugleich sozial-, umwelt-
und naturverträglich erfolgen. Mit dem Beschluss zur Energiewende sind wich-
tige Investitionssignale für Innovationen und technologischen Fortschritt ge-
setzt.

Erneuerbare Energien
Deutschland setzt den erfolgreichen Weg beim Ausbau und der Nutzung er-
neuerbarer Energien weiter fort. Die Ziele für 2010 der europäischen Richtlinie
2001/77/EG zur Förderung erneuerbarer Energien im Strombereich und der
europäischen Biokraftstoff-Richtlinie 2003/30/EG wurden erreicht und übertrof-
fen.1
Mit der Bereitstellung von insgesamt 25.130 kt RÖE (1052 PJ)2 Energie aus
erneuerbaren Quellen im Jahr 2010 in den Bereichen Strom, Wärme und
Kraftstoffe konnte der Beitrag erneuerbarer Energien gegenüber 2009 mit
21.696 kt RÖE (908 PJ) um mehr als 15 % gesteigert werden. Der Trend eines

1
  Nationales Ziel für 2010 nach Richtlinie 2011/77EG: 12,5 % erneuerbare Energien im Strom-
     bereich. Erreichter Wert in 2010: 17 %; EU-Ziel für 2010 nach der Richtlinie 2003/30/EG:
     5,75 % Biokraftstoffe im Verkehrsbereich. Erreichter Wert in 2010: rd. 5,8 %.
2
  Nach der Berechnungsmethode der Richtlinie 2009/28/EG, d.h. einschließlich Normalisierung
     des Stromes aus Wind- und Wasserkraft sowie Mehrfachanrechnungen für EE-
     Stromverbrauch im Straßenverkehr und Biokraftstoffen nach Art. 21.2 der Richtlinie. Die-
     ser Wert ist somit nicht identisch mit der nationalen Energie- bzw. Erneuerbaren-Statistik,
     die Normalisierungen und Mehrfachanrechungen nicht berücksichtigt.
                                               6
kontinuierlich wachsenden Anteils erneuerbarer Energien an der Energiever-
sorgung setzte sich auch im Jahr 2010 fort.
Die erneuerbaren Energien haben ihren Anteil am gesamten Bruttoendener-
gieverbrauch (BEEV) auch im Jahr 2010 weiter steigern können: Nach 10,2 %
im Jahr 2009 wurde 2010 bereits ein erneuerbarer Anteil am BEEV von
11,3 % 3 erreicht, obwohl der gesamte Bruttoendenergieverbrauch des Jahres
2010 konjunktur- und witterungsbedingt gegenüber 2009 um über 4 % ange-
stiegen ist (von 213.696 kt RÖE auf 222.772 kt RÖE bzw. von 8947 PJ auf
9327 PJ).
Der Schätzwert bzgl. des Anteils erneuerbarer Energien am BEEV für 2010
von 10,1 % aus dem von der Bundesregierung am 4. August 2010 vorgelegten
Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP) konnte somit im Jahr
2010 um 1,2 Prozent-Punkte übertroffen werden. Damit ist Deutschland wei-
terhin auf einem guten Weg, seine anspruchsvollen Ziele für den Ausbau der
erneuerbaren Energien zu erreichen: Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil am
Bruttoendenergieverbrauch mindestens 18 % betragen. Nach dem deutschen
NREAP geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass im Jahr 2020
sogar ein Anteil von 19,6 % erneuerbare Energien am Bruttoendenergiever-
brauch erreicht werden kann.
Die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie
legte zwischen 2009 und 2010 um mehr als 11 % zu und erreichte über
112 TWh (9642 kt RÖE). Am stärksten trug die Photovoltaik zum Anstieg bei,
die ihren Beitrag gegenüber dem Vorjahr um über 77 % steigern konnte und
mit 11,7 TWh (1005 kt RÖE) einen Anteil von 1,9 % am Bruttostromverbrauch
erreichte. Deutliche Zuwächse gab es auch bei der Stromerzeugung aus Bio-
gas. Die Windenergie trug im Jahr 2010 mit 43,1 TWh (3706 kt RÖE) am
stärksten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bei. Im Jahr 2010
konnte zudem der erste Offshore-Windpark in Deutschland ans Netz gehen.
Insgesamt konnte der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromver-
brauch zwischen 2009 und 2010 von 17,4 % auf 18,4 % (unter Berücksichti-
gung der Normalisierungsregeln) klettern, obwohl der gesamte Bruttostromver-
brauch im Jahr 2010 konjunkturbedingt 5,6 % über dem Vorjahresniveau lag.
Die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien stieg von 2009 bis
2010 von 10.222 kt RÖE auf 12.441 kt RÖE (428 PJ auf 521 PJ) um über 21 %
an, womit der erneuerbare Anteil an der gesamten Wärmebereitstellung trotz
des konjunktur- und witterungsbedingt erhöhten Wärmeverbrauchs (2009:
106.645 kt RÖE bzw. 4465 PJ, 2010: 113.237 kt RÖE bzw. 4741 PJ) von 9,6
% (2009) auf 11,0 % (2010) gesteigert werden konnte. Den weitaus größten
Anteil zur Steigerung der EE-Wärme-Erzeugung leistet die feste (und im gerin-
geren Umfang die gasförmige) Biomasse.
Der Anteil erneuerbarer Energien (Biokraftstoffe und EE-Strom) am BEEV im
Verkehr lag im Jahr 2010 mit 6,2 % über dem Niveau des Vorjahres (5,8 %).
Aufgrund des gestiegenen Bruttoendenergieverbrauch im Verkehr (2009:
51.003 kt RÖE bzw. 2135 PJ, 2010: 51.557 kt RÖE bzw. 2159 PJ) ist diese
Entwicklung auf den Anstieg im Verbrauch erneuerbarer Energien im Verkehr

3
    Nach der nationalen Energie- bzw. EE-Statistik, d.h. ohne Berücksichtigung der EU-
      Berechnungsmethodik, lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiever-
      brauch im Jahr 2009 bei 10,2 % und im Jahr 2010 bei 11,3 %.
                                           7
zwischen 2009 und 2010 von 2.981 kt RÖE auf 3.209 kt RÖE (125 PJ auf
134 PJ) zurückzuführen.
Mit dem im Jahr 2010 erreichten Anteil von 11,3 % erneuerbare Energien am
Bruttoendenergieverbrauch hat Deutschland bereits jetzt das nationale
Zwischenziel der EU-Richtlinie 2009/28/EG der Jahre 2013/2014 (9,46 %)
übertroffen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen, insbesondere im
Wärmesektor, um die nationalen Erneuerbaren-Ziele für 2020 und die
Abschätzungen des deutschen NREAP langfristig zu erreichen. Neben dem
Wärmesektor stehen die bessere Markt- und Systemintegration des Stroms
aus erneuerbaren Energien und der Ausbau der Netz- und
Speicherkapazitäten im Mittelpunkt der Strategie der Bundesregierung zum
weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der Novelle des
Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, dem
Netzausbaubeschleunigungsgesetz, der Förderung der Erforschung von
Energiespeichern und vielen weiteren Maßnahmen wurden wichtige Schritte
eingeleitet. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf
optimiert und ergänzt. Die Bundesregierung wird in den kommenden
Fortschrittsberichten über diese Fortentwicklung informieren.
Die Angaben zur Entwicklung der erneuerbaren Energien für 2009 und
insbesondere 2010 sind aufgrund der noch nicht vorliegenden endgültigen
Energiestatistiken vorläufig. Im nächsten Fortschrittsbericht wird die
Bundesregierung über evtl. aktualisierte Werte der Jahre 2009 und 2010
berichten.

Klimaschutz und sozio-ökonomische Effekte durch erneuerbare Energien
Im Jahr 2010 wurde durch die Nutzung Erneuerbarer Energien der Ausstoß
von rund 120 Mio. t CO 2 -Äquivalenten (CO 2,äq ) vermieden, was einen wesent-
lichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele darstellt. Die
höchste Treibhausgasvermeidung wurde mit 75 Mio. t CO 2,äq im Stromsektor
realisiert. Davon sind allein rund 57 Mio. t CO 2,äq auf Strommengen zurückzu-
führen, die über das EEG vergütet werden. Im Wärmebereich konnten
40 Mio. t CO 2,äq Treibhausgasemissionen vermieden werden, im Kraftstoffbe-
reich 5 Mio. t CO 2,äq .
Darüber hinaus erreichten im Jahr 2010 auch die Investitionen und die Anzahl
von Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien neue Höchststände:
26,6 Mrd. Euro wurde in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energie investiert, und rund 370.000 Menschen sind im Bereich der erneuerba-
ren Energien beschäftigt.
Deutschland hat mit die höchsten Energiepreise in Europa, aber auch zuver-
lässige, moderne Netze und Anlagen. Die Akzeptanz der Bevölkerung zum
weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist hoch, die Energiewende wird
unterstützt. Gleichwohl muss beim weiteren Ausbau auf die Entwicklung der
Belastung von Verbrauchern geachtet werden.

Berichterstattung der Bundesregierung zu der Biomassestrom-
Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-
Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen)
Deutschland hat sich in seinen Nachhaltigkeitsverordnungen für Biomasse
(§ 64 Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) bzw. § 72 Bio-
                                      8
massestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)) dazu verpflichtet, im
Rahmen des Fortschrittsberichts gegenüber der EU-Kommission über die
Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeits-
verordnungen und über die Auswirkungen der Herstellung der flüssigen Bio-
masse bzw. Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit, einschließlich einer Bewer-
tung der sozialen Vertretbarkeit des Einsatzes von flüssiger Biomasse bzw.
Biokraftstoffen, zu berichten. Dies erfolgt ergänzend zum vorgegebenen Mus-
ter in Punkt 14 des Berichts und liegt somit außerhalb der Berichtspflicht des
Fortschrittsberichtes selbst.

Abfassung des Fortschrittsberichts
Im vorliegenden Fortschrittsbericht werden die nach Art. 22 der EU-Richtlinie
2009/28/EG erforderlichen Inhalte dargelegt. Dabei wurde das vorgegebene
Muster zur Erstellung des Fortschrittsberichts genutzt. Anstelle der im Muster
angeratenen Nutzung der Tabellen 3 und 4 wurden die entsprechenden
Informationen in Textform dargestellt. Weitere Tabellen, z.B. Tabelle 1b
wurden in geringfügig abgeänderter Form übernommen. Über das Muster
hinausgehende Informationen, wie z. B. die Berichtserstattung zu den beiden
Biomassenachhaltigkeitsverordnungen oder weiterführende Anlagen, sind
entsprechend gekennzeichnet.

1          Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher
           Verbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergan-
           genen zwei Jahren (2009 und 2010)
           (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG)

Die folgende Darstellung der Entwicklung der Anteile erneuerbarer Energien in
den Sektoren Wärme und Kälte, Elektrizität, Verkehr sowie des Gesamt-Anteils
erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland im Be-
richtszeitraum 2009-2010 basiert im Wesentlichen auf den jeweils aktuellen
Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) sowie
der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). Die für den
Berichtszeitraum 2009-2010 vorliegenden statistischen Daten sind zum Teil
vorläufig. Daher ist davon auszugehen, dass in den bis 2021 folgenden Fort-
schrittsberichten nach der Richtlinie 2009/28/EG die Zahlenwerte für 2009-
2010 sowohl zum Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) als auch zum Verbrauch
erneuerbarer Energien korrigiert werden. Als Konsequenz daraus sind auch die
hier berichteten Anteile erneuerbarer Energien an der Energieversorgung in
Deutschland als vorläufig zu betrachten.
Alle Berechnungen des vorliegenden 1. Fortschrittsberichts übernehmen die
Abgrenzungen und Berechnungsvorschriften für den Nationalen Aktionsplan
für erneuerbare Energie (NREAP), wie sie in der Richtlinie 2009/28/EG festge-
legt sind4.
Um einen besseren Überblick zu erhalten, sind im Folgenden die Anteile er-
neuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch nach Berechungsmethodik
der Richtlinie 2009/28/EG von 2005 bis 2010 aufgeführt. Die im Mittelpunkt

4
    Details zur Berechnungsmethodik siehe Kapitel 7.1.1 des deutschen NREAP
                                               9
dieses Berichts stehenden Werte der Jahre 2009 und 2010 sind besonders
gekennzeichnet.

Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs
Der Bruttoendenergieverbrauch (BEEV) in Deutschland verzeichnete in den
vergangenen Jahren einen abfallenden Trend, wenn auch überlagert von wirt-
schafts- und wetterbedingten Schwankungen (s. Tabelle A): Während der
BEEV im Jahr 2005 bei 227.477 kt RÖE (9524 PJ) lag, gehen vorläufige
Schätzungen für 2010 von 222.772 kt RÖE (9327 PJ) aus, 2,1 % niedriger als
2005. Zu diesem Rückgang trägt der Wärmesektor (-3.487 kt RÖE) am stärks-
ten bei. In den Sektoren Elektrizität (-146 kt RÖE, bezogen auf Bruttostromver-
brauch) sowie Verkehr (-1.695 kt RÖE) ist der Verbrauchsrückgang dagegen
geringer.5
Der Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2010 (222.772 kt RÖE)
lag 0,4 % niedriger als die Schätzung im „Szenario mit weiteren Effizienzmaß-
nahmen“ (EFF) des NREAPs Deutschland (223.584 kt RÖE bzw. 9361 PJ für
2010). Das Szenario EFF des NREAP geht für 2010 von einem gegenüber der
Statistik um 1640 kt RÖE (69 PJ) niedrigeren BEEV im Sektor Wärme und
Kälte und einem um 560 kt RÖE (23 PJ) niedrigerem Bruttostromverbrauch
aus. Dahingegen überschätzt das Szenario EFF jedoch den BEEV im Verkehr
um 798 kt RÖE (33 PJ).

Tabelle A: Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs in Deutschland in den Sekto-
ren Wärme und Kälte, Elektrizität, Verkehr sowie der Gesamt-BEEV (kt RÖE), Quellen:
EEFA 2011, AGEB 2011

                           2005      2006           2007      2008         2009         2010
                       6
Wärme und Kälte            116.724   116.891        105.474    113.165     106.645      113.237
               7
Elektrizität                52.631    53.070         53.147     52.846      49.708       52.485
          8
Verkehr                     53.252    53.479         52.804     51.841      51.003       51.557
               9, 10
Insgesamt                  227.477   227.644        217.278    224.085     213.696      222.772

5
  Aufgrund der Berechnungsmethodik der Richtlinie 2009/28/EG ergibt sich der gesamte Brut-
      toendenergieverbrauch nicht aus der Summe der drei Sektoren.
6
   Endenergieverbrauch aller Energieprodukte, mit Ausnahme von Strom, für andere Zwecke
      als den Verkehr, zuzüglich des Verbrauchs von Wärme für den Eigenbedarf in Strom- und
      Wärmekraftwerken sowie Wärmeverluste in Netzen (Punkte „2. Eigenverbrauch der Anla-
      ge“ und „11. Übertragungs- und Verteilungsverluste“, S. 23 und 24 der Verordnung über
      die Energiestatistik, ABl. L 304 vom 14.11.2008).
7
   Bruttostromverbrauch: die nationale Bruttostromproduktion, einschließlich Eigenerzeugung,
      zuzüglich Importe, abzüglich Exporte.
8
  Verbrauch im Verkehrsbereich entsprechend der Definition in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a
      der Richtlinie 2009/28/EG. Der Wert für Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen im
      Straßenverkehr sollte hier mit dem Faktor 2,5 multipliziert werden, gemäß Artikel 3 Absatz
      4 Buchstabe c der Richtlinie 2009/28/EG.
9
  Entsprechend der Definition in Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/28/EG. Hierunter fällt
      der Endenergieverbrauch zuzüglich Netzverluste und Eigenverbrauch von Wärme und
      Strom in Strom- und Wärmekraftwerken (NB: hierzu gehört nicht der Stromverbrauch für
      die Pumpspeicherung oder die Umwandlung in elektrischen Kesseln oder Wärmepumpen
      in Fernheizkraftanlagen).
10
   Der Anteil des Luftverkehrs am BEEV lag bei 4,1 % (2009) bzw. 3,9 % (2010, geschätzt). Die
      Luftverkehrsklausel nach Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie 2009/28/EG kommt daher in
      diesen beiden Jahren nicht zum Tragen, da der Anteil des Luftverkehrs am Bruttoend-
      energieverbrauch in Deutschland unter 6,18 % liegt.
                                               10
Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch
Der Verbrauch an Energie aus erneuerbaren Quellen stieg im Zeitraum 2005-
2010 von insgesamt 15.160 kt RÖE auf 25.130 kt RÖE (635 PJ auf 1052 PJ)
an (siehe Tabelle 1a). Dies bedeutet eine Steigerung um über 65 %. Allein in
den Jahren 2009 und 2010 erfolgte eine Steigerung der genutzten erneuerba-
ren Energien von insgesamt 4791 kt RÖE (201 PJ). In den Sektoren Elektrizität
sowie Wärme und Kälte stieg der Verbrauch erneuerbarer Energien seit 2005
von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Der Absatz von Biokraftstoffen, insbesonde-
re bei Biodiesel und Pflanzenölen, unterlag hingegen höheren Schwankungen,
die u.a. durch geänderte steuerliche Förderung im Betrachtungszeitraum be-
dingt waren. Dennoch lag auch im Verkehrssektor der Verbrauch erneuerbarer
Energien im Jahr 2010 mit 3.209 kt RÖE (134 PJ) deutlich höher als 2005
(2007 kt RÖE bzw. 84 PJ).
Im Vergleich der drei Sektoren zeigte der Elektrizitätssektor im Zeitraum 2005-
2010 die höchste Zuwachsrate des Einsatzes erneuerbarer Energie (11,7 %
pro Jahr im Mittel). Im Verkehr lag der Zuwachs bei 9,8 % pro Jahr, im Sektor
Wärme und Kälte bei 10,1 % pro Jahr. Insgesamt ergibt sich damit eine mittle-
re Zuwachsrate des Verbrauchs erneuerbarer Energien von 10,6 % pro Jahr
zwischen 2005 und 2010.
Absolut gesehen trug der Wärmesektor am stärksten zum Anstieg des Ver-
brauchs erneuerbarer Energien bei. Hier stieg der Verbrauch im Mittel zwi-
schen 2005 und 2010 um 949 kt RÖE/a (40 PJ/a), im Vergleich zum Stromsek-
tor mit 820 kt RÖE/a (34 PJ/a) und dem Verkehrssektor mit 240 kt RÖE/a
(10 PJ/a).

                                     2004,5 2005,5 2006,5 2007,5 2008,5 2009,5 2010,5 2011,5 2012,5 2013,5 2014,5 2015,5 2016,5 2017,5 2018,5 2019,5 2020,5
                                    40                                                                                                                    40
                                                 EE-Anteil Wärme und Kälte
                                    35           EE-Anteil Elektrizität                                                                                   35
 Anteil erneuerbarer Energien (%)

                                                                                                                                                               Anteil erneuerbarer Energien (%)
                                                 EE-Anteil Verkehr
                                    30           EE-Anteil BEEV insgesamt                                                                                 30
                                                 Ziel für EE-Anteil Verkehr
                                    25           Zielpfad für EE-Anteil BEEV                                                                              25

                                    20                                                                                                                    20

                                    15                                                                                                                    15

                                    10                                                                                                                    10

                                    5                                                                                                                     5

                                    0                                                                                                                     0
                                         2005

                                                2006

                                                       2007

                                                              2008

                                                                     2009

                                                                            2010

                                                                                   2011

                                                                                          2012

                                                                                                 2013

                                                                                                        2014

                                                                                                               2015

                                                                                                                      2016

                                                                                                                             2017

                                                                                                                                    2018

                                                                                                                                           2019

                                                                                                                                                  2020

Abbildung 1: Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien und Vergleich mit dem
indikativen Zielpfad11 und dem separaten Ziel im Verkehrssektor 12

11
                 gemäß Anhang IA und IB der Richtlinie 2009/28/EG
12
                 Ziel: 10 % erneuerbare Energien im Verkehr im Jahr 2020
                                                                                          11
Tabelle 1: Sektorspezifische Anteile (Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr) und
Gesamtanteil der Energie aus erneuerbaren Quellen 13 (in Prozent)
                             2005        2006         2007         2008         2009         2010
                    14
Wärme und Kälte                   6,6           6,9          8,0       8,1          9,6         11,0
Elektrizität 15                  10,5        11,9        13,7         15,2         17,4         18,4
          16
Verkehr                           3,8           6,7          7,8          6,3          5,8          6,2
Insgesamt 17                      6,7           7,8          9,1       9,1         10,2         11,3
davon über Kooperati-
                 18
onsmechanismen
Überschuss für Koopera-
tionsmechanismen 19

Tabelle 1a: Berechnungstabelle für die Beiträge der einzelnen Sektoren zum Anteil
erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch (kt RÖE) 20
                             2005        2006         2007         2008         2009         2010
A Wärme und Kälte               7.695       8.074       8.469       9.153        10.222       12.441
B Elektrizität                  5.540       6.315       7.308       8.033         8.653        9.642
               21
C Verkehr                       2.007       3.567       4.107        3.284        2.964        3.209
D Insgesamt 22                 15.160      17.852     19.768       20.339       21.696       25.130
  Transfer an andere
E                                   0            0            0            0            0            0
  Mitgliedstaaten
  Transfer aus anderen
F Mitgliedstaaten und               0            0            0            0            0            0
  Drittländern
  Insgesamt nach
G                              15.160      17.852     19.768       20.339       21.696       25.130
  Anpassung

Aus dem Bruttoendenergieverbrauch gemäß Tabelle A und den Absolutwerten
des Verbrauch an erneuerbarer Energie in Tabelle 1a ergeben sich die Anteile
erneuerbarer Energien am BEEV für die einzelnen Sektoren, wie sie in Tabel-

13
   Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 3 und Tabelle 4a der NREAP.
14
   Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärme- und Kälteerzeugung: Bruttoendverbrauch
      von Energie aus erneuerbaren Quellen für Wärme und Kälte (entsprechend Artikel 5 Ab-
      satz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den
      Bruttoendenergieverbrauch für Wärme und Kälte. Es gilt die gleiche Methodik wie für Ta-
      belle 3 der NREAP.
15
   Anteil der erneuerbaren Energie im Elektrizitätssektor: Bruttoendverbrauch der Energie aus
      erneuerbaren Quellen für Elektrizität (entsprechend Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und
      Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Bruttoendverbrauch von
      Elektrizität insgesamt. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP.
16
   Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor: Endverbrauch von Energie aus erneu-
      erbaren Quellen für den Verkehrssektor (s. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 5
      Absatz 5 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Verbrauch im Verkehrssektor von
      1) Ottokraftstoff , 2) Dieselkraftstoff, 3) im Straßen- und Schienenverkehr eingesetzten
      Biokraftstoffen und 4) im Landverkehr eingesetzter Elektrizität (s. Zeile 3 der Tabelle 1).
      Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 der NREAP.
17
   Anteil der erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch. Es gilt die gleiche Methodik
      wie für Tabelle 3 der NREAP (Zeile G der Tabelle 1a, geteilt durch Zeile 4 der Tabelle A).
18
   Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen.
19
   Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen.
20
   Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 4a der NREAP.
21
   ohne Mehrfachanrechnungen für Elektrizität im Straßenverkehr und Biokraftstoffe nach
      Art. 21.2
22
   Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/28/EG werden Gas, Elektrizität und Wasser-
      stoff aus erneuerbaren Energiequellen nur einmal berücksichtigt. Sie dürfen nicht zweimal
      in die Berechnung eingehen.
                                                12
le 1 dargelegt sind: Der EE-Anteil am BEEV stieg zwischen 2005 und 2010 von
6,7 % 23 auf 11,3 %. Zum Vergleich: Im NREAP Deutschlands war für 2010 von
einem EE-Anteil von 10,1 % ausgegangen worden. Der im Vergleich zum
NREAP höhere EE-Anteil im Jahr 2010 ist – wie unten weiter ausgeführt – auf
den im Vergleich zu den Schätzungen im NREAP höheren Verbrauch an er-
neuerbaren Energien in den Sektoren Elektrizität sowie Wärme und Kälte zu-
rückzuführen, die den geringer als geschätzten EE-Verbrauch im Verkehr (ins-
besondere von Biodiesel) in der Summe mehr als kompensieren konnten.
Im Jahr 2010 hat Deutschland nicht die in der Richtlinie 2009/28/EG enthalte-
nen Kooperationsmechanismen genutzt. Der Anteil von 11,3 % erneuerbarer
Energie entstammt somit ausschließlich der eigenen nationalen Erzeugung.
Der EE-Anteil im Sektor Elektrizität (unter Berücksichtigung der Normalisie-
rungsregeln für Wind- und Wasserkraft) lag in Deutschland im Jahr 2010 mit
18,4 % um 1,0 %-Punkte höher als im NREAP geschätzt. Dies ist auf die höhe-
ren tatsächlichen EE-Stromeinspeisungen als im NREAP zurückzuführen
(NREAP: 105,0 TWh, tatsächlich: 112,1 TWh). Im Sektor Wärme und Kälte
wurde der Schätzwert des NREAP von 9,0 % im Jahr 2010 mit 11,0 % eben-
falls übertroffen. Hier konnte die Unterschätzung des BEEV im NREAP durch
die Unterschätzung der absoluten Erzeugung von Wärme und Kälte aus er-
neuerbaren Quellen mehr als kompensiert werden (NREAP: 10.031 kt RÖE
bzw. 420 PJ, tatsächlich: 12.441 kt RÖE bzw. 521 PJ). Alleine im Sektor Ver-
kehr liegt die Schätzung des EE-Anteils am BEEV im NREAP mit 7,3 % über
dem tatsächlichen statistischen Wert für Deutschland von 6,2 %. Dies ist zum
einen auf den deutlich geringer als geschätzten Absatz von Biodiesel zurück-
zuführen, zum anderen auf die nachfolgend diskutierte Korrektur des
Traktionsstromverbrauchs im Schienenverkehr, die auch einen geringeren EE-
Stromverbrauch der Bahn nach sich zieht.

Entwicklung im Elektrizitätssektor
Im Elektrizitätssektor übertrifft die tatsächliche Entwicklung des Verbrauchs
von Strom aus erneuerbaren Quellen (9.642 kt RÖE bzw. 112,1 TWh) die
Schätzung des NREAP für das Jahr 2010 (9.026 kt RÖE bzw. 105 TWh). Dies
ist zum einen auf den gegenüber dem NREAP deutlich stärkeren Ausbau der
Photovoltaik im Jahr 2010 zurückzuführen (insgesamt installierte Leistung zum
Jahresende 2010: 17,32 GW mit 11,7 TWh Stromproduktion, NREAP:
15,78 GW mit 9,5 TWh Stromproduktion). Zum anderen waren die Schätzun-
gen bzgl. installierter Leistung und Stromproduktion aus Wasserkraft im
NREAP konservativ angesetzt, um den im Jahr 2010 noch bestehenden Unsi-
cherheiten in der Datenlage zur Wasserkraft Rechung tragen zu können. Seit
Veröffentlichung des NREAP wurde die Datenbasis bzgl. installierter Leistung
und Stromproduktion aus Wasserkraft neu überarbeitet. Nach den neuen Ab-
schätzungen lagen sowohl die installierte Wasserkraft-Leistung als auch die
(normalisierte) Stromproduktion deutlich höher als im NREAP veranschlagt
(installierte Leistung: 4,39 GW statt 4,05 GW im NREAP, Stromproduktion:
2017 kt RÖE bzw. 23,5 TWh anstelle 1548 kt RÖE bzw. 18,0 TWh im NREAP).

23
     Aufgrund neuerer statistischer Daten weicht der hier und in Tabelle 1 angegebene Anteil
       erneuerbarer Energien am BEEV Deutschlands für das Jahr 2005 (6,7 %) von dem in An-
       hang I, Tabelle A der Richtlinie 2009/28/EG angegebenen Wert für Deutschland für das
       Jahr 2005 (5,8 %) ab.
                                             13
Die installierte Leistung an Windenergieanlagen entspricht in etwa den Schät-
zungen des NREAP, ebenso – trotz des schlechten Windjahres 2010 - die
(normalisierte) Windstrom-Einspeisung. Allerdings ist zu bemerken, dass die
tatsächliche Windstromeinspeisung im Jahr 2010 mit 37,79 TWh
(3.250 kt RÖE) deutlich niedriger lag als der normalisierte Wert von 43,10 TWh
(3.706 kt RÖE). Ähnliches gilt für die Wasserkraft, bei der die tatsächliche
Einspeisung im Jahr 2010 bei 20,96 TWh (1802 kt RÖE) lag, der normalisierte
Wert jedoch bei 23,46 TWh (2017 kt RÖE)24. Ohne Normalisierung der Strom-
einspeisung aus Wind- und Wasserkraft läge der Anteil erneuerbaren Stroms
im Jahr 2010 anstelle der in Tabelle 1 ausgewiesenen 18,4 % nur bei 17,1 %.
Der erneuerbare Anteil am gesamten BEEV fiele von 11,3 % auf 11,0 %.

Table 1.b-i Tatsächlicher Gesamtbeitrag (installierte Kapazität, in GW), der in Deutsch-
land von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die
verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus
erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde 25
                                 2005      2006      2007      2008      2009       2010
Wasserkraft 26                      4,12      4,08      4,17      4,14      4,15       4,39
     ohne Einsatz von Pumpen
                      < 1MW         0,63      0,64      0,66      0,67      0,68        0,70
               1 MW -10 MW          0,98      0,99      1,03      1,01      1.01        1.04
                     > 10MW         2,50      2,45      2,48      2,46      2,46        2,66
  mit Einsatz von Pumpen 27         0,19      0,19      0,18      0,14      0,11        0,15
  Einsatz beider Verfahren 28
Geothermie                             0         0     0,003     0,003     0,008      0,008
Photovoltaik                        2,06      2,90      4,17      6,12      9,91      17,32
Gezeiten, Wellen, sonstige
                                      0         0         0         0          0          0
Meeresenergie
Windenergie                        18,39     20,58     22,19     23,84     25,72      27,21
                 landgestützt      18,39     20,58     22,19     23,84     25,64      27,03
                     offshore                                               0,07       0,18
Biomasse29                          3,17      3,87      4,76      5,41      6,07       6,65
                          fest      2,43      2,74      3,05      3,42      3,59       3,65
                      Biogas        0,69      0,98      1,47      1,74      2,15       2,73
     Flüssige Biobrennstoffe        0,05      0,15      0,24      0,24      0,33       0,28
Insgesamt                          27,74     31,43     35,30     39,51     45,86      55,58
                 davon KWK:

24
   Für 2009 ergeben sich folgende Werte: Windenergie: 38,64 TWh (3.322 kt RÖE, tatsächliche
      Einspeisung), 41,26 TWh (3.547 kt RÖE, normalisiert); Wasserkraft: 19,04 TWh
      (1.637 kt RÖE, tatsächliche Einspeisung), 22,43 TWh (1.929 kt RÖE, normalisiert). EE-
      Strom-Anteil: 16,4 % (ohne Normalisierung), 17,4 % (mit Normalisierung); EE-Anteil ins-
      gesamt: 9,9 % (ohne Normalisierung), 10,2 % (mit Normalisierung).
25
   Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 10a der NREAP.
26
   Normalisiert gemäß der Richtlinie 2009/28/EG und der Eurostat-Methodik.
27
   nur natürlicher Zulauf
28
   Gemäß der neuen Eurostat-Methodik.
29
   Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien
      (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen.
                                               14
Tabelle 1.b-ii: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Bruttostromerzeugung, in TWh/a) der in
Deutschland von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hin-
blick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von
Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde
                                2005      2006      2007      2008      2009       2010
Wasserkraft                        22,5      22,4      22,9      22,6      22,4       23,5
 ohne Einsatz von Pumpen
                     < 1MW          2,5       2,5       2,5       2,5       2,5        2,4
              1 MW -10 MW           5,3       5,4       5,6       5,4       5,4        5,5
                    > 10MW         14,6      14,4      14,7      14,6      14,4       15,5
   mit Einsatz von Pumpen           0,7       0,7       0,6       0,5       0,4        0,5
  Einsatz beider Verfahren
Geothermie                            0         0         0      0,02      0,02       0,03
Photovoltaik                        1,3       2,2       3,1       4,4       6,6       11,7
Gezeiten, Wellen, sonsti-
                                     0         0         0         0         0          0
ge Meeresenergie
Windenergie                        26,6      30,1      34,8      38,8      41,3       43,1
                landgestützt       26,6      30,1      34,8      38,8      41,2       42,9
                    offshore          0         0         0         0      0,04       0,21
Biomasse                           14,0      18,7      24,3      27,5      30,3       33,9
                         fest      10,0      12,4      14,4      16,0      15,7       16,0
                     Biogas         3,7       5,4       8,4      10,1      12,6       16,2
    flüssige Biobrennstoffe         0,3       0,9       1,5       1,5       2,0        1,7
Insgesamt                          64,4      73,4      85,0      93,4     100,6      112,1
                davon KWK:          3,9       4,7       4,8       5,0       5,7        6,2

Entwicklung im Sektor Wärme und Kälte
Im Sektor Wärme und Kälte lag der EE-Verbrauch für 2010 mit 12.441 kt RÖE
(521 PJ, Tabelle 1a) deutlich höher als in der Schätzung des NREAP
(10.031 kt RÖE bzw. 420 PJ), was zum überwiegenden Teil auf einen deutlich
höher als geschätzten Einsatz an fester Biomasse zur Wärmeerzeugung zu-
rückzuführen ist (NREAP: 7516 kt RÖE bzw. 315 PJ, tatsächlich: 9.537 kt RÖE
bzw. 399 PJ). Auch die Wärmeerzeugung aus Biogas (einschl. Klär- und De-
poniegas) lag im Jahr 2010 signifikant höher als im NREAP geschätzt
(NREAP: 912 kt RÖE bzw. 38PJ, tatsächlich: 1.293 kt RÖE bzw. 54 PJ). Die
solarthermische Wärmebereitstellung sowie die Nutzung von Umweltwärme in
Wärmepumpen entsprachen im Jahr 2010 in etwa den Schätzungen des
NREAP. Tiefe Geothermie spielt nach wie vor nur eine Nebenrolle für die
Wärmeerzeugung in Deutschland (Tabelle 1c).

                                              15
Tabelle 1c: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Endenergieverbrauch30), der in Deutschland
von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die
verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus
erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor geleistet wurde (kt RÖE) 31
                                      2005     2006     2007     2008      2009       2010
Geothermie 32                             12       14       14       18         25        25
Solarenergie                             239      277      313      355        407       447
Biomasse 33                            7.260    7.560    7.863    8.439      9.392    11.513
                               fest    6.793    6.914    7.002    6.944      8.158     9.537
                            Biogas       154      244      374      838        863     1.293
          flüssige Biobrennstoffe        313      402      488      657        371       683
Wärmepumpen 34                           185      224      279      341        399       456
                   - aerothermisch        34       47       71      101        133       163
                    - geothermisch       118      139      167      192        214       237
                 - hydrothermisch         34       37       42       47         52        56
Insgesamt                              7.695    8.074    8.469    9.153     10.222    12.441
             davon Fernwärme 35
 davon Biomasse in Haushalten36        4.406    4.599    4.659    4.880      5.332     6.251

Entwicklung im Verkehrssektor
Im Verkehrssektor (Tabelle 1 d) blieb der Einsatz erneuerbarer Energien mit
3.209 kt RÖE37 (134 PJ) im Jahr 2010 hinter der Abschätzung des NREAP
(3.749 kt RÖE bzw. 157 PJ) zurück. Dies liegt hauptsächlich am Verbrauch
von Biodiesel, der mit 2.244 kt RÖE (94 PJ) niedriger lag als im NREAP erwar-
tet (2.790 kt RÖE bzw. 117 PJ). Dahingegen wurde im Jahr 2010 in Deutsch-
land mit 749 kt RÖE (31 PJ) mehr Bioethanol als Kraftstoff eingesetzt als im
NREAP geschätzt (639 kt RÖE bzw. 27 PJ). Der Verbrauch von Strom aus
erneuerbaren Quellen im Straßenverkehr spielt im Jahr 2010 in Deutschland
ebenso wenig eine Rolle wie erneuerbar erzeugter Wasserstoff.
Die Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen, die 2010 im Schienenverkehr
eingesetzt wurde (162 kt RÖE bzw. 6,8 PJ), ist geringer als der entsprechende
Schätzwert aus dem NREAP (219 kt RÖE bzw. 9,1 PJ)38. Dies ist darauf zu-
rückzuführen, dass der Schätzwert für 2010 auf einer Extrapolation statisti-
scher Daten zum Bahnstromverbrauch beruhte, die nach neueren Erkenntnis-
sen den tatsächlichen Bahnstromverbrauch vor 2010 überschätzen (IFEU

30
   Unmittelbarer Verbrauch und Fernwärme gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie
      2009/28/EG.
31
   Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 11 der NREAP. Die im Muster vorgegebene Tabelle 1b
      zur besseren Übersicht in Tabelle 1b-i und 1b-ii aufgeteilt und statt MW und GWh die Be-
      zugsgrößen GW und TWh verwendet
32
   außer Niedertemperatur-Erdwärme in Wärmepumpenanwendungen
33
   Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien
      (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen.
34
   nur Umweltwärme
35
   Fernwärme und/oder -kälte als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme
      und Kälte. Es liegen hierzu keine belastbaren Daten vor.
36
   Als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte.
37
   ohne Mehrfachanrechnungen
38
   Die Bestimmung des Verbrauchs von erneuerbarem Strom im Schienenverkehr für die Jahre
      2009 und 2010 orientiert sich an der entsprechenden Methodik für die NREAPs: Hierbei
      wurde der nationalen Anteil erneuerbaren Stroms am Bruttostromverbrauch für die Jahre
      2007 und 2008 zugrunde gelegt, der wiederum aus den normalisierten Wind- und Was-
      serstromeinspeisungen dieser Jahre berechnet wurde.
                                                16
2010, einschließlich Aktualisierungen39). Entsprechend ist zu vermuten, dass
auch die Fortentwicklung des EE-Stromverbrauchs im Bahnverkehr, wie sie im
NREAP bis 2020 angenommen ist, die tatsächlich zu erwartende Entwicklung
leicht überschätzt. Dadurch wird aber weder das Erreichen des Zieles von
18 % erneuerbarer Energie am gesamten Bruttoendenergieverbrauch Deutsch-
lands im Jahr 2020 noch das separate Ziel von 10 % EE im Verkehrssektor
beeinträchtigt. Eine Korrektur der im NREAP für 2020 abgeschätzten EE-
Anteile ist aufgrund dieses Sachverhaltes an dieser Stelle daher nicht ange-
messen.

Tabelle 1d: Tatsächlicher Gesamtbeitrag, der in Deutschland von jeder Technologie zur
Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020
und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im
Verkehrssektor geleistet wurde (kt RÖE/a) 40, 41, 42
                           2005       2006            2007      2008        2009         2010
Bioethanol/ ETBE               152        326             296       402         574          749
      nach Art. 21.2 43          0          0               0         0           0            0
           Importiert 44
Biodiesel45                  1.597       2.499          2.944     2.391        2.157       2.244
        nach Art. 21.2           0           0              0         0           17           0
           Importiert 46
       47
EE-H 2                          0            0             0          0           0            0
EE-Strom48                     83          104           115        130         143          162
   im Straßenverkehr            0            0             0          0           0            0
     nicht im Straßen-
                               83          104           115        130         143          162
               verkehr
Sonstige 49                    176         638            752       360           90          55
        nach Art. 21.2           0           0              0         0            0           0
Summe                        2.007       3.567          4.107     3.284        2.964       3.209

39
   Der Stromverbrauch für den Schienenverkehr der DB-AG in IFEU (2010) beruht auf statisti-
      schen Daten. Der Stromverbrauch kommunaler Bahnen beruht auf Auskünften der Ver-
      kehrsbetriebe. Der Stromverbrauch für den Schienenverkehr sonstiger Bahnen ist ge-
      schätzt.
40
   Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 12 der NREAP.
41
   Bei Biokraftstoffen sind nur diejenigen zu berücksichtigen, die die Nachhaltigkeitskriterien
      gemäß Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz erfüllen. Die Nachhaltigkeitskriterien für Bio-
      kraftstoffe sind in Deutschland seit Anfang 2011 wirksam. Daher kann für die Berichtsjah-
      re 2009 und 2010 nicht geprüft werden, inwieweit die Kriterien erfüllt wurden.
42
   Zu Importen von Biokraftstoffen liegt kein belastbares Zahlenmaterial vor.
43
   Biokraftstoffe, die der Definition in Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG entspre-
      chen. Die Umsetzung von Artikel 21 Absatz 2 erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2011 in deut-
      sches Recht. Bei den Werten für die Berichtsjahre 2009 und 2010 handelt es sich um Ab-
      schätzungen des Umweltbundesamtes auf Basis von Unternehmensangaben.
44
   Von der Gesamtmenge an Bioethanol/Bio-ETBE.
45
   einschließlich HVO (hydrated vegetable oil)
46
   Von der Gesamtmenge an Biodiesel.
47
   Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.
48
   Elektrizität aus erneuerbaren Quellen.
49
   Biogas, BtL, Pflanzenöle.
                                                 17
2          Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene
                          und/oder geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an
                          Energie aus erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des in-
                          dikativen Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuer-
                          bare Energien gemäß dem NREAP
                          (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG))

               (Berichterstattung gemäß Artikel 22 (1) a) der EE-RL, wird ausführlich in den Punkten b-f der
               EE-RL mit berücksichtigt)
               Tabelle 2: Überblick über sämtliche wesentliche Strategien und Maßnahmen

                                                                    existiert/     Zeitpunkt des                Änderungen zum NREAP
 Bezeichnung       Art der                          Zielgruppe
                                  erwartetes                           ist        Beginns und des
 und Referenz       Maß-                              und/oder                                                      Kurzbeschreibung
                                  Ergebnis**                        geplant          Endes der
der Maßnahme       nahme*                           -tätigkeit***
                                                                       ****         Maßnahme

                                                                                                            EAG EE bewirkt Änderungen im EEG,
                                                                                                            im EEWärmeG, im Energiestatistikge-
Europarechts-                   Umsetzung der       Insbesondere                                            setz, im Baugesetzbuch, im Hochbau-
anpassungs-                     Richtlinie          Öffentliche                  24.02.2011 Bundes-         statistikgesetz und in der Biomasse-
gesetz              Gesetz-     2009/28/EG in       Hand, aber                   tagsbeschluss, Zu-         strom-Nachhaltigkeitsverordnung.
                                                                    Existiert
Erneuerbare        geberisch    nationales Recht    auch Investo-                stimmung Bundesrat         Schwerpunkte des EAG EE sind die
Energien (EAG                                       ren, private                 erfolgte am 18.03.2011     Einführung eines elektronischen
EE)                                                 Haushalte                                               Herkunftsnachweisregisters und die
                                                                                                            Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
                                                                                                            zur Nutzung von EE.

                                                                                                            Schwerpunkt der Änderungen durch
                                                                                 Beginn: April 2000 (als    EAG EE (s.o.):
                                                                                 Nachfolgeregelung zu
                                                                                                            Einführung elektronisches Register für
                                                                                 dem seit 1991 gelten-
                                                                                                            Herkunftsnachweise und Zeitplan
                                                                                 den Stromeinspei-
Erneuerbare-                    Erhöhter Anteil                                                             Netzanschluss
                                                    Investoren,                  sungsgesetz); grundle-
                    Gesetz-     der erneuerbaren
Energien-          geberisch    Energien an der
                                                    private         Existiert    gende Novellierungen       Schwerpunkt der Änderungen durch
Gesetz (EEG)                                        Haushalte                    2004, 2009 und 2011;       EEG Novelle 2011: grundlegende
                                Stromversorgung
                                                                                 jüngste Novelle tritt am   Überarbeitung der Vergütungen;
                                                                                 1. Januar 2012 in Kraft,   Verbesserung der Marktintegration
                                                                                 das Gesetz ist nicht       durch Anreize für Direktvermarktung
                                                                                 befristet                  (insbesondere Einführung Marktprä-
                                                                                                            mie)

                                Beschleunigung      Eigentümer                                              Neu in Kraft seit 5. August 2011
                                der Genehmi-        von Höchst-
Netzausbau-                                                                                                 - Einführung einer Bundesfachplanung
                                gungsverfahren      spannungs-
beschleuni-                     beim Netzaus-       leitungen                                               für länderübergreifende oder grenz-
gungsgesetz         Gesetz-                                                      Neu, seit 28.07.2011 in    überschreitende Höchstspannungsleis-
                                bau (Strom) über    (Ausbau)        Neu
(NABEG)            geberisch                                                     Kraft                      tungen, denen ein überragendes
                                das bestehende      sowie
                                Energieleitungs-    Hochspan-                                               öffentliches Interesse zukommt sowie
                                ausbaugesetz        nungsleistun                                            neue Regelungen für ein Planfeststel-
                                hinaus              gen (Neubau)                                            lungsverfahren solcher Leitungen

                                Das Programm
                                                                                                            Gefördert wird die Errichtung von bis
                                soll einen
                                                                                                            zu 10 Offshore-Windparks in der
                                wirksamen
5 Mrd. Euro                                                                                                 deutschen Nord- und Ostsee mit einem
                                Beitrag zur
KfW-Sonder-                                                                      Das KfW-Programm           Kreditvolumen von insgesamt 5 Mrd. €
                                Behebung der
                                                                                 Offshore Windenergie       zu Marktzinsen. Antragsberechtigt sind
programm           Finanziell   Finanzierungs-      Investoren      Neu
                                                                                 ist am 6. Juni 2011        alle Projektgesellschaften, die in der
„Offshore-                      schwierigkeiten
                                                                                 gestartet                  AWZ und der 12 Sm-Zone der deut-
Windenergie“                    in der Startphase
                                                                                                            schen Nord- und Ostsee investieren
                                von Offshore-
                                                                                                            und eine Projektfinanzierung benöti-
                                Windparks
                                                                                                            gen.
                                leisten

                                                                     18
Umsetzung von                                                                   - Förderung von smart grids
                              EU Verord-                                                                      - Information zur Stromherkunft
Energiewirt-                  nungen im           Energiever-                   Energiewirtschafts-            und –zusammensetzung der End-
                  Gesetz-     Rahmen des                                                                       verbraucher
schaftsgesetz    geberisch
                                                  sorgungs-        Existiert    gesetz vom 7. Juli
(EnWG)                        Dritten Binnen-     unternehmen                   2005, Novelle 5.8.2011        - Berichtspflicht von Netzbetreibern
                              marktpaketes                                                                    - Regulierung des Netzbetriebs
                              Energie, u.a.
                              Entflechtung                                                                    - u.a.

                                                                                Beginn: April 2002,         - Änderung Juli 2011: Verlängerung
                                                                                Novellierung Januar         des Zeitraums der Inbetriebnahme der
                                                                                und August 2009             Anlage (ursprünglich 31.12.2016, jetzt
                                                                                sowie Änderungen Juli       31.12.2020) und
                              Neubau, Moder-
                                                  Kraftwerks-                   2011 über Gesetz zur
Kraft-Wärme-                  nisierung und                                                                 - Aufhebung der „doppelten Decke-
                                                  betreiber,                    Neuregelung energie-
                  Gesetz-     Betrieb von                                                                   lung“ für Anlagen > 50 kWel
Kopplungs-       geberisch    KWK-Anlagen
                                                  Energiever-      Existiert    wirtschaftlicher Vor-
gesetz (KWKG)                                     sorger,                       schriften. Derzeit          - geplante Änderungen: Ausweitung
                              sowie Wärme-
                                                  Investoren                    (Dezember 2011)             der Förderung, insbesondere für
                              netzen
                                                                                laufen Arbeiten an          Modernisierung von Anlagen und den
                                                                                Novellierung (Ziel:         Netzausbau, Ausweitung auf Wärme-
                                                                                Inkrafttreten 1. Halbjahr   speicher und Kältenetze- und Spei-
                                                                                2012)                       cher

                              Erhöhter Anteil                                   Beginn: Jan 2009;           Änderung en durch EAG EE vom
                              erneuerbarer                                      grundlegende Erweite-       18.3.2011 insbesondere Einführung
Erneuerbare-                  Energien an der     Gebäude-                                                  einer Vorbildfunktion öffentlicher
                                                                                rung durch EAG EE
Energien-         Gesetz-     Wärmeversor-        besitzer                                                  Gebäude, Präzisierungen der Rege-
                                                                   Existiert    (s.o.); erste Überprü-
Wärmegesetz      geberisch    gung von            (privat und
                                                                                fung durch Erfahrungs-      lungen für EE-Kälte
(EEWärmeG)                    Gebäuden            öffentlich)
                                                                                bericht Ende 2011           Veröffentlichung Erfahrungsbericht
                              (Schwerpunkt
                              Neubau)                                                                       Ende 2011 geplant

                              Investitionen in                                  Förderung existiert seit    Letzte Richtlinie vom 15.3.2011;
                                                  Private
Marktanreizpro                erneuerbare                                       1999, neue Konditionen      veränderte Förderkonditionen in
                 Finanziell                       Haushalte,       Existiert
gramm (MAP)                   Energien im                                       seit 15. März 2011;         Anpassung an die Marktentwicklung
                                                  Investoren
                              Wärmesektor                                       unbefristete Gültigkeit

                                                                                                            Programmteile wurden fortentwickelt:
                                                  Private                                                   u. a. Anpassung an EnEV 2009 zum
KfW-                                              Haushalte,                                                1.7.2010,
                              Energieeffizi-                                                                Wegfall der Förderung für KfW 130
Förderpro-                                        Investoren,
                              enzmaßnahmen                                                                  (Sanierung) und für KfW 85 (Neubau),
                                                  Gebäude-
gramme                        und Investitionen                                 Maßnahmenende nicht         Einführung anspruchsvoller neuer
                 Finanziell                       eigentümer,      Existiert
Energieeffizi-                in Gebäuden, u.                                   festgelegt                  Förderstandards mit dem Effizienz-
                                                  Kommunen,
ent Bauen und                 a. in erneuerbare                                                             haus 40 und 55 im Neubau und 55 in
                                                  Träger sozia-
Sanieren                      Energien                                                                      der Sanierung,
                                                  ler Einrich-
                                                  tungen                                                    Verschärfung der Standards bei den
                                                                                                            Einzelmaßnahmen der Sanierung

                              Einhaltung von                                                                Verschärfung und Anpassung der
                              Mindeststan-                                                                  EnEV 2009 an neue Gebäude-
                              dards bezüglich                                                               effizienzrichtlinie (Richtlinie
                              der Energie-                                                                  2010/31/EU)
Energie-                      effzienz von
                                                  Gebäudebe-                    Seit 1.2.2002 in Kraft,
                              Gebäuden und                         Existiert,
einspar-          Gesetz-                         sitzer (privat                zuletzt geändert mit
                              Heizungs- sowie                      Novelle
verordnung       geberisch                        und öffent-                   Wirkung ab dem
                              Kälteanlagen bei                     geplant
(EnEV)                                            lich)                         1.10.2009
                              Sanierung und
                              Neubau von
                              Wohn- und
                              Nicht-
                              wohngebäuden

Biokraftstoff-                Reduktion von                        Existiert,
                  Gesetz-     Treibhausgas-       Kraftstoff-      Novelle      Existiert, Änderung ab
quotengesetz     geberisch    äquivalenten wie    handel           18. Juni     Beginn 2015
                                                                                                            Keine Änderungen zu NREAP
(BioKraftQuG)                 CO 2 .                               2009.

                                                                    19
- ändert das Baugesetzbuch (Art.1)
                                                                                                         - neu: §248: Sonderregelung zur
                                                                                                         sparsamen und effizienten Nutzung
                                                                                                         von Energie (Abweichung von Be-
Gesetz zur
                                                                                                         bauungsplänen)
Förderung des
                                                                                                         - neu: §249: Sonderregelungen zur
Klimaschutzes                                                                                            Windenergie in der Bauleitplanung
                                                   Kommunen,
bei der Ent-      Gesetz-     Stärkung des                                       30.Juli 2011 in Kraft
                                                   Gemeinden,       existiert                            - Klimaschutzklausel
wicklung in      geberisch    Klimaschutzes                                      getreten
                                                   Städte                                                - PV- und Solarthermie- Nutzung an
den Städten
                                                                                                         Gebäuden erleichtert
und Gemein-
                                                                                                         - Festsetzungsmöglichkeiten für
den
                                                                                                         Nutzung von EE Wärme und Strom)
                                                                                                         und KWK in Bebauungsplänen
                                                                                                         - Erleichterung eines flexiblen Biogas-
                                                                                                         anlagenbetriebs im Außenbereich
                                                   Betreiber von
                                                   Anlagen zur
                                                   Stromerzeu-
                                                   gung aus                                              Übergangsbestimmung (§ 78) zur
                              Schutz natur-                                                              Vermeidung kurzfristiger Markt-
                              schutzfachlich       flüssiger                     Existiert seit 29.07.
                                                   Biomasse                                              engpässe bei flüssiger Biomasse
Biomasse-                     wertvoller                                         2009.
                              Flächen und der      nach EEG                                              Anpassung durch EAG EE
strom-                                                                           Geändert durch
                              Biodiversität von    bzw. – über                                           Anpassung durch EEG Novelle
Nachhaltig-       Gesetz-                          Verweisung                    Gesetzes vom 31. Juli
                              Regionen mit                          Existiert
keitsverordnun   geberisch                         aus dem                       2010,                   Die BioSt-NachV und die Biokraft-
                              hoher                                                                      NachV ließen bis zum 31.12.2010
g (BioSt-                     Biodiversität.       EEWärmeG -
                                                                                 12. April 2011 und      gewisse Übergangsregelungen zu.
NachV)                                             Verpflichtete
                              Reduktion von        nach                                                  Seit dem 01.01.2011 sind die beiden
                                                                                 28. Juli 2011
                              Treibhausgasen       EEWärmeG                                              nationalen Verordnungen ohne
                                                   bei Pflichter-                                        Einschränkungen anzuwenden.
                                                   füllung durch
                                                   flüssige
                                                   Biomasse

Biokraftstoff-                Schutz natur-        Kraftstoffpro-   Existiert    Existiert seit
                              schutzfachlich       duzenten                      30.09.2009              Die BioSt-NachV und die Biokraft-
Nachhaltig-
                              wertvoller                                                                 NachV ließen bis zum 31.12.2010
keitsverordnun                Flächen und der                                                            gewisse Übergangsregelungen zu.
g (Biokraft-     Gesetzge     Biodiversität von                                                          Seit dem 01.01.2011 sind die beiden
NachV)            berisch     Regionen mit                                                               nationalen Verordnungen wirksam.
                              hoher
                              Biodiversität. -
                              Reduktion von
                              Treibhausgasen

                              Steuereinnah-                                                              Von der ursprünglich vorgesehenen
Energiesteuerg                men, Erhaltung                                                             weiteren Reduzierung der Steuerbe-
esetz             Gesetz-     der Wettbe-          Kraftstoff-                   Inkrafttreten mit       günstigung für reine Biokraftstoffe in
(EnergieStG)                  werbsfähigkeit                        Existiert                            den Jahren 2010 bis 2012 wurde
                 geberisch                         handel                        Wirkung ab 1.1.2010
                              von reinen                                                                 abgesehen; die Entlastungssätze von
                              Biokraftstoffen                                                            2009 wurden für die Jahre 2010 bis
                                                                                                         2012 fortgeschrieben.

                              Förderung von                                                              - Kostenaufteilung des Netzanschlus-
                              Biogasein-                                                                 ses nun 25 % beim Anschlussnehmer,
                              speisung in das      Investoren,                                           75 % beim Netzbetreiber
Gasnetz-                      Erdgasnetz           Biogasanla-      Existiert,                           - Dauerhafte Verfügbarkeit des
zugangs-          Gesetz-                          genbetreiber,    novelliert   Inkrafttreten am        Netzanschlusses von mindestens 96
                              Zielmarke:
verordnung       geberisch
                              sechs Mrd. m
                                             3     Biogas-          am           9.9.2010                % ist zu gewährleisten
(GasNZV)                                           Transport-       3.9.2010.                            - Realisierungsfahrsplan gemäß § 33
                              jährlich bis 2020
                                               3   kunden                                                Abs. 7 GasNZV, nach dem der
                              und 10 Mrd. m
                              jährlich bis zum                                                           Zeitrahmen des Netzanschusses
                              Jahr 2030                                                                  festgelegt wird

                              Erhöhung des
                              Anteils der
                              Elektromobilität                      Pro-
                              am Fahrzeug-                          gramm                                Geplante Maßnahmen (Bsp.):
Regierungs-                   verkehr; Strate-     Investoren,      existiert/
                                                                                 Beginn der Umsetzung    F&E Programm
programm                      gie zur Förde-       Wissen-          konkrete
                 Finanziell   rung der For-                                      der angekündigten
Elektro-                                           schaft,          Maß-                                 Aus- und Weiterbildung
                              schung, Entwick-                                   Maßnahmen in 2011
mobilität                                          Industrie        namen
                              lung und                              sind                                 Rohstoffe, Materialien und Recycling
                              Markteinführung                       geplant
                              der Elektromobi-
                              lität

                                                                     20
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