Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute

 
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
46. Jahrgang                              Freitag, 21. Dezember 2018                               Nummer 51/52

   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
   das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu, und wir freuen uns auf die ruhigen Tage des Weihnachtsfestes und
   den anschließenden Jahreswechsel.
   Wir blicken einmal wieder auf ein bewegtes und ereignisreiches Jahr zurück. Es gibt wie immer leider keinen
   Frieden auf der Welt, in vielen Gegenden gibt es Krisen und Konflikte. Auch wird vermehrt in der Welt in
   den eigenen Grenzen gedacht. Es ist sicherlich nicht immer alles gut gelaufen in der Weltgemeinschaft, aber
   ein Zurück in die Kleinstaaterei hilft niemandem weiter. Auch der Umgangston hat sich nicht zum Guten
   gewendet. Kritik an der Politik und gesellschaftliche Entwicklungen sind wichtig, aber Populismus oder das
   Verstecken und Hetzen in der Anonymität der sozialen Medien sind nicht akzeptabel.
   Deshalb sind wir dankbar, dass es in Fronreute anders läuft, dass Einzelinteressen nicht in den Vordergrund
   gestellt werden, sondern dass es immer eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern gibt, die bereit sind,
   für die Gemeinschaft ihren Beitrag zu leisten.
   Aus diesem Grund danken wir all jenen Menschen, die ihre Mitbürger und Nachbarn nicht vergessen, die
   Menschen in einer Notlage Mithilfe und Unterstützung gegeben haben, die Kinder und Jugendliche begleitet
   haben auf ihrem Weg zu wachsen und zu reifen, die Älteren und Kranken Hilfestellung für die Bewältigung
   der Alltagssituationen gegeben haben und die sich für das menschliche Miteinander einsetzen.
   Wir besitzen in unserer Gemeinde ein hohes Gut. Und zwar die Tatsache, dass es viele Menschen in Fron-
   reute gibt, die mit großen und kleinen Taten, mit ihrem Wissen und Können dazu beitragen, dass wir unsere
   Gemeinde weiterentwickeln und weiterbringen konnten. Dies geschieht oft im Verborgenen, darüber hinaus
   aber auch in den Vereinen und Gruppierungen, den kirchlichen Gruppen und sonstigen Einrichtungen und
   vor allem mit ganz viel Freude und Enthusiasmus.
   Ihnen allen gilt unser Dank.
   Lassen Sie an Weihnachten für sich und Ihre Familien die Zeit ein wenig still stehen, halten Sie inne und
   schöpfen Sie daraus Kraft für das Kommende.
   Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung bedanke ich mich für das gute Miteinander
   in unserer Gemeinde. Gehen Sie zusammen mit uns weiter und unterstützen Sie uns auch im neuen Jahr.
   Ich wünsche Ihnen besinnliche und geruhsame Feiertage und viel Erfolg für 2019!

                                                                   Oliver Spieß
                                                                   Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 2                                                       Freitag, 21. Dezember 2018                                                      Fronreute

                              BEREITSCHAFTSDIENSTE                                                         BEREITSCHAFTSDIENSTE

                                                                                  Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-
                             NOTRUFE                                              linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur
                                                                                  für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de
    Feuerwehr Notruf                                               112
    Gesamtkommandant                                         07505 230
    Kommandant Abt. Blitzenreute                            07502 3719                                   TIERÄRZTE
    Kommandant Abt. Fronhofen                            0157 74707905
    Polizei Notruf                                                 110            Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich
    Polizei Altshausen                                     07584 92170            Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf
    Polizei Weingarten                                    0751 8036666
                                                                                  Sonntag, 23.12.2018
    Notarzt                                                        112
                                                                                  TA Kirsch, Telefon 07503 1616
    Deutsches Rotes Kreuz                                          112
                                                                                  Dienstag, 25.12.2018
    DRK Ravensburg                                        0751 56061-0
                                                                                  TA Futterer, Telefon 0174 9201765
    DLRG Wasserrettung                                             112
    Notdienst TWS                                        0751 804-2000
                                                                                  Mittwoch, 26.12.2018
    für Wasserversorgung                                                          TA Kirsch, Telefon 07503 1616
    und Gasversorgung Fronreute                                                   Sonntag, 30.12.2018
                                                                                  TA Futterer, Telefon 0174 9201765
    Nachbarschaftshilfe Fronreute                                                 Dienstag, 01.01.2019
    0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!),                            TA Kirsch, Telefon 07503 1616
    E-Mail nbh.fronreute@gmail.com                                                Sonntag, 06.01.2019
    sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute)                                     TA Futterer, Telefon 0174 9201765

     NOTRUFE APOTHEKEN-NOTDIENST                                                  Wochenenddienst der Tierärzte für den Bereich
                                                                                  Mittleres Schussental
    der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und Umgebung             Samstag, 22.12.2018 und Sonntag, 23.12.2018
                                                                                  Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia,
    Samstag, 22.12.2018                                                           Telefon 0751 363140
    Hubertus-Apotheke, Dorfplatz 1, 88255 Baindt                                  Montag, 24.12.2018 und Dienstag, 25.12.2018
    Telefon 07502 911035                                                          Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Telefon 0751 44430
    Sonntag, 23.12.2018                                                           Mittwoch, 26.12.2018
    Kloster-Apotheke, Karlstr. 13, 88250 Weingarten                               AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Telefon 0751 7912570
    Telefon 0751 560260                                                           Samstag, 29.12.2018 und Sonntag, 30.12.2018
    Dienstag, 25.12.2018                                                          Kleintierpraxis A. Kirsch, Telefon 0751 95884400
    Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19,                      Montag, 31.12.2018 und Dienstag, 01.01.2019
    88212 Ravensburg, Telefon 0751 79107910                                       Kleintierpraxis Baienfurt, Telefon 0751 56040808
    Mittwoch, 26.12.2018                                                          Samstag, 05.01.2019 und Sonntag, 06.01.2019
    Rosen-Apotheke, Talstr. 2, 88250 Weingarten                                   Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Telefon 0751 66464
    Telefon 0751 43513                                                            Telefonische Anmeldung erforderlich!
    Samstag, 29.12.2018
    Welfen-Apotheke, Boschstr. 12, 88250 Weingarten
    Telefon 0751 48080
    Sonntag, 30.12.2018
    Zeppelin-Apotheke, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg
    Telefon 0751 22588
    Dienstag, 01.01.2019
    Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg
    Telefon 0751 22121
                                                                                 Winterpause
    Samstag, 05.01.2019                                                          Sehr geehrte Autoren,
    Apotheke im Spital, Bachstr. 51, 88214 Ravensburg,
    Telefon 0751 3621584                                                         in den Kalenderwoche 52/2018 und 1/2019 wird
    Sonntag, 06.01.2019                                                          kein Mitteilungsblatt erscheinen.
    Apotheke im Stadtzentrum Weingarten, Karlstr. 21, 88250 Weingarten
    Telefon 0751 76463641                                                        Nächste Veröffentlichung: 11.01.2019
                                                                                 Redaktionsschluss:        08.01.2019, 09:00 Uhr
    Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter www.aponet.de
                                                                                 Wir bitten um Beachtung
          ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST                                              und wünschen Ihnen schöne Feiertage.
    Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und                  Der Verlag
    Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117
    ➢ Augenärzte         01801 929346
    ➢ Kinderärzte        01801 929288
    für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochenwangen, Wolperts-
    wende und Staig: Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den
    Kassenärztlichen Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280
    ➢ Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon
      01805 911-630
    ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale
      24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                      Freitag, 21. Dezember 2018                                             Seite 3

                                                               34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB ge-
                                                               stellten Anforderungen.

                                                               Flst. 1209/2, Ried 8, Fronreute-Fronhofen
                                                               Erweiterung des best. Kuhstalls – Nachtrag
                                                               Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des be-
                                                               stehenden Kuhstalls, auf dem Flst. 1209/2, Ried 8, 88273
          Das Rathaus Blitzenreute und                         Fronreute, wurde erteilt.
 die Ortsverwaltung Fronhofen sowie der Bauhof                 Die Baugenehmigung für den Neubau eines Offenstalles lief
                     sind am                                   im Jahr 2005 ab. Bis zu diesem Termin hatte der Bauherr nicht
            Mittwoch, 2. Januar 2019                           mit den Arbeiten für den Offenstall begonnen. Der bestehen-
                                                               de Kuhstall wurde nun, ohne erforderliche Baugenehmigung,
 wegen EDV-Umstellungsarbeiten geschlossen.                    erweitert. Mit diesem Bauantrag soll diese Erweiterung lega-
 Für Notfälle sind wir unter der Handy Nr. 0171 7720374        lisiert werden.
 erreichbar.                                                   Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben
                                                               kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung.
                                                               Das Vorhaben ist privilegiert. Hiernach ist ein Vorhaben nur
              Die nächste Bürgersprechstunde                   zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die
            von Herrn Bürgermeister Oliver Spieß               ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem
              in der Ortsverwaltung Fronhofen                  land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen un-
                          findet am                            tergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetz-
                  Mittwoch, 9. Januar 2019                     lichen Vorgaben sind erfüllt.
                von 16:00 bis 18:30 Uhr statt.
                                                               Flst. 466/11, Möllenbronn 17, Fronreute-Fronhofen
                                                               Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf und Anle-
                                                               gen von zwei wasserdurchlässigen Kies-Kfz-Stellplätzen
                             Jubilare                          Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines
                                                               Hundezwingers mit Freilauf, der von einem 1,60 Meter
                             Wir gratulieren Herrn Paul        hohen Metallzaun umgeben ist, sowie für das Anlegen
                             Stocker aus Blitzenreute zum      von zwei wasserdurchlässigen Kies-Kfz-Stellplätzen, auf
                             75. Geburtstag.                   dem Flst. 466/11, Möllenbronn 17, 88273 Fronreute, wur-
                                                               de erteilt.
                             Wir gratulieren Herrn Dr. Man-    Geplant ist die Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf,
                             fred Wolf aus Feldmoos zum        der von einem 1,6 Meter hohen Metallzaun umgeben ist. Des
                             70. Geburtstag.                   Weiteren sollen zwei wasserdurchlässige Kies-Kfz-Stellplätze
                                                               auf dem Grundstück angelegt werden.
                                                               Das Flurstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist nicht pri-
                                                               vilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2
                                                               BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzel-
                                                               fall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung
                     Gremien                                   öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
                                                               gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses                    Flst.1845, Am Krummensbach 10, Fronreute-Staig
vom 10. Dezember 2018 und des Gemeinderates                    Geänderte Ausführung der Garage
Fronreute vom 17. Dezember 2018 wird berichtet                 Das gemeindliche Einvernehmen zur geänderten Bau-
und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt                 ausführung der Garage, Flst. 1845, Am Krummensbach
gegeben:                                                       10, 88273 Fronreute, wurde erteilt.
                                                               Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass die Garage
                                                               nicht wie genehmigt ausgeführt wurde. Die genehmigt Ga-
Aufstockung Kinderhaus Staig                                   rage hatte eine Grundfläche von circa 29 Quadratmeter, die
- Entscheidung über die Außenfassade                           nun errichtete hat eine Grundfläche von circa 50 Quadratme-
Der Kindergarten Staig wird im Frühjahr 2019 um ein Ober-      ter. Zudem wurde die Garage 1 Meter in Richtung Süden ver-
geschoss aufgestockt. Die Außenfassade wird als silber-        schoben. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes
graue Holzfassade und bunten senkrechten Holzleisten           „Große Bettna II“. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben
ausgeführt.                                                    dieses Bebauungsplanes.

Baugesuche                                                     Zwischenbericht zur Archivpflege in der Gemein-
Flst.1087, Mochenwanger Straße 1, Fronreute-Staig              de Fronreute
Einbau einer Wohneinheit in das Dachgeschoss und Bü-           Im Zuge der Gemeindereform haben sich die ehemaligen Ge-
roerweiterung mit Dachgaube                                    meinden Blitzenreute und Fronhofen am 01.09.1972 zur neu-
Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau einer                 en Gemeinde Fronreute vereinigt. Für die frühere Gemeinde
Wohneinheit ins Dachgeschoss und der Büroerweiterung           Blitzenreute wurden bereits 2 Archivschichten bearbeitet. Be-
mit Dachgaube im Obergeschoss, auf dem Flst. 1097,             stand 1 (Jahr 1806 - 1950) und Bestand 2 (Jahr 1950 - 1972).
Mochenwanger Straße 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt.         Für die frühere Gemeinde Fronhofen wurde eine Archivschicht
Dem Bauherrn wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen       erarbeitet für die Jahre 1812 -1965.
zur Errichtung einer Gaube im Dachgeschoss im April 2018       Das seit der Gemeindereform 1972 entstandene Schriftgut in
erteilt. Mit dem aktuellen Bauantrag möchte der Bauherr den    beiden Ortschaften wurde im Wesentlichen bisher noch nicht
Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoss beantragen. Die       archiviert. Für das Anlegen der 3. Archivschicht ab dem Jahr
Gaupe im Obergeschoss soll der Erweiterung des schon be-       1972 bis zum Jahr 2002 wurde ein Vertrag mit dem Kreisar-
stehenden Büros dienen.                                        chiv Ravensburg geschlossen. Die Archivarbeiten wurden im
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbe-        November 2017 begonnen und mit 320 Stunden veranschlagt.
reich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß §    Bisher wurden 1177 Archivalieneinheiten geordnet, davon 1089
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 4                                           Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute

Akten verzeichnet. Circa 4,5 lfd. Meter Rechnungsunterlagen        Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich täti-
sowie eine größere Anzahl ungeordneter Karten sind noch un-        gen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wurde letztmals
bearbeitet. Die bisherigen Kosten betrugen insgesamt 25.800,00     am 14.12.2015 mit Wirkung zum 01.01.2016 neu gefasst. Mit
EUR, davon 17.000,00 EUR Personalkosten für die Archivarin,        Änderung der Satzung zum 01.01.2018 wurden die Entschä-
3.500,00 EUR für die Hilfskräfte zur Entmetallisierung der Akten   digungssätze für die Einsatzstunde auf 12,00 EUR/Stunde
und 5.300,00 EUR Sachkosten. Eine Bearbeitung der noch nicht       angehoben. Zum 01.01.2019 soll die Satzung entsprechend
bearbeiteten Unterlagen ist im Jahr 2019 vorgesehen, um den        des neuen Satzungsmusters neu gefasst werden. Angehoben
gesamten Bestand im Zusammenhang zu verzeichnen und um             wird die Entschädigung für den Gerätewart.
ein abschließendes Findmittel erstellen zu können.                 Das Satzungsmuster der Satzung über die Entschädigung der
                                                                   ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
Auflösung der PRO Regio GmbH                                       wurde im August 2018 in Abstimmung mit dem Innenminis-
Der Gemeinderat hat der Auflösung der Pro Region GmbH              terium, den Finanzministerium, der Oberfinanzdirektion und
zugestimmt.                                                        der Gemeindeprüfungsanstalt überarbeitet. Grund ist u. a. die
Die Pro Regio GmbH wurde gegründet um die Regionalent-             steuerliche Behandlung der Entschädigungen. Die Satzung
wicklung im Landkreis zu betreuen. Aufgrund der Einführung         wurde zudem an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes
von kreisweiten Landschaftserhaltungsverbänden durch die           vom 17.12.2015 angepasst.
Förderungen des Landes hat die GmbH Ihre Aufgabe verloren.         Eine Orientierung zur Höhe der Entschädigungssätze nach §
Nachdem alle Aufgaben der PRO REGIO auf andere Träger              3 der Satzung kann das gemeinsam von Gemeindetag, Städ-
übertragen wurden oder die Förderzeit für Projekte ausge-          tetag und Landesfeuerwehrverband veröffentlichte Schreiben
laufen ist und keine neuen Aufgaben anstehen, wurde vorge-         vom 09.10.2017 geben. Die Orientierungswerte geben keine
schlagen die PRO REGIO endgültig aufzulösen.                       Mindestsätze vor, sondern bilden einen Entschädigungskor-
Die Gesellschafter haben in der letzten Sitzung folgenden          ridor ab. Dieser Entschädigungskorridor ist für die Gemeinde
Beschluss gefasst:                                                 nicht verbindlich. Die Entschädigungen sollen sich auch an den
1.	Die Gesellschafter beschließen die Auflösung der PRO RE-       regionalen Unterschieden orientieren. Die Entschädigungssät-
     GIO Gesellschaft zur Landschaftsentwicklung mbH zum           ze der Gemeinde Fronreute liegen im Rahmen des Entschädi-
     31.12.2018.                                                   gungskorridors und sind auch vergleichbar mit den Entschä-
2. 	Christine Funk die Geschäftsführerin der PRO REGIO            digungen anderer mit Fronreute vergleichbarer Kommunen.
     GmbH wird als Liquidatorin bestellt und mit Liquidation       Die zusätzlichen Entschädigungssätze für Angehörige der
     der Gesellschaft beauftragt.                                  Feuerwehr entsprechen denen der Satzung vom 14.12.2015,
3. 	Die Personalkosten für die Liquidation trägt die PRO RE-      mit Ausnahme des Gerätewarts. Dieser Satz soll von 400,00
     GIO.                                                          EUR auf 750,00 EUR angehoben werden. Die Empfehlung
4. 	Die Prokura von Albrecht Trautmann wird zum 31.12.2018        geht von 250,00 EUR/Fahrzeug aus.
     gelöscht.                                                     Die Neufassung der Satzung wurde mit dem Kommandan-
5. 	Die Geschäftsunterlagen (Bücher und Schriften) werden         ten und den beiden Abteilungskommandanten abgestimmt.
     nach Beendigung der Liquidation für 10 Jahre in der Re-
     gistratur des Landratsamtes Ravensburg aufbewahrt.            Sanierung, Ausbau und Umbau Grundschule
6. 	Oliver Spieß bleibt bis zur endgültigen Auflösung der PRO
     REGIO Vorsitzender des Beirates und der Gesellschafter-       Blitzenreute mit Bewegungsraum
     versammlung. Nach den Kommunalwahlen 2019 wird kein           - Vorstellung der Planungsvarianten
     neuer Beirat für die PRO REGIO bestellt.                      - Vorstellung der Kostenschätzung
Des Weiteren wurden zum Thema Stammkapital folgende                - Beschlussfassung über die zu bauende Variante und
Beschlüsse gefasst:                                                Baubeschluss
Das nach Abschluss der Liquidation vorhandene Guthaben             - Zustimmung zum Architektenvertrag
und Stammkapital der PRO REGIO wird, entsprechend der              Der Gemeinderat hat den grundsätzlichen Baubeschluss
Anteile am Stammkapital, an die Gesellschafter ausbezahlt.         für die Erweiterung, Umbau und Sanierung der Grund-
Es bleibt den einzelnen Gesellschaftern überlassen, den aus-       schule Blitzenreute mit Bewegungsraum mit einem Inves-
bezahlten Betrag, dem Landschaftserhaltungsverband Ra-             titionsvermögen über 6 Mio. EUR gefasst. Als Bauvariante
vensburg für Maßnahmen der Landschaftspflege zu spenden.           wurde die Variante 3C beschlossen.
Das Stammkapital der Gemeinde Fronreute beträgt 250,00             Der Gemeinderat hat am 19.11.2018 beschlossen, die Vari-
EURO. Der Gemeinderat hat den Vorschlägen der Gesell-              anten Stilllegung, Minimalsanierung der Turnhalle sowie Sa-
schafterversammlung zugestimmt. Eine Spende an den LEV             nierung als Versammlungsstätte als Planvariante auszuschlie-
soll nicht erfolgen.                                               ßen. Die verbleibenden Varianten wurden bezüglich Kosten
                                                                   im Bereich Sanierung im Bestand und Erweiterung weiter
Gewerbegebiet Brühl in Blitzenreute                                untersucht. Die Planvarianten 2A/B, 2C, 3A und 3C wurden
- Festlegung der Straßennamen                                      hinsichtlich der Fördermittel mit dem Regierungspräsidium
Die neuen Straßennamen für das Baugebiet „Gewerbe-                 Tübingen abgestimmt.
gebiet Brühl“ wurden wie folgt vergeben                            Planungsvarianten
Westlich liegende Erschließungsstraße: Am Friedhof                 Von MLW Architekten wurden folgende Varianten untersucht
Östlich liegende Erschließungsstraße: Eyber Straße                 und eine überschlägige Kostenschätzung vorgelegt.
Das Gewerbegebiet „Brühl“ wird über zwei Zufahrtstraßen, die       Hinweise zur Kostenschätzung:
von der Wolpertswender Straße abzweigen, erschlossen. Für          Die Kostenschätzungen sind unterteilt in die Kosten für den
diese zwei Straßen wurden Straßennamen vergeben.                   Bewegungsraum, die Sanierung des Bestandsgebäudes und
Für die westlich liegende Erschließungsstraße wurde der Stra-      den Neubau für die Erweiterung.
ßennamen „Am Friedhof“ vergeben.                                   Die Kostenschätzung beinhaltet einen Ansatz für die Cont-
                                                                   aineranlage in Höhe von 100.000,00 EUR, für die Außenan-
Neufassung der Satzung über die Entschädi-                         lagen in Höhe von 325.270,00 EUR, für Möbel in Höhe von
gung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der                      197.000,00 EUR für die Erweiterung der Küche in der Mensa
                                                                   in Höhe von 30.000,00 EUR und einen Nebenkostenzuschlag
Gemeindefeuerwehr                                                  in Höhe von 26 %.
(Feuerwehrentschädigungssatzung - FWES)                            Die Kosten für den Aufenthaltsraum des Kindergartens sind
Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung über                in der Kostenschätzung der Schule nicht beinhaltet. Die Kos-
die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehöri-               tenschätzung für den Umbau des Aufenthaltsraums für den
gen der Gemeindefeuerwehr zum 01.01.2019 zugestimmt.               Kindergarten in Form der jetzigen Planung beträgt brutto mit
                                                                   Möblierung circa 75.000,00 EUR.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                           Freitag, 21. Dezember 2018                                            Seite 5

1. Variante 2a/b: Sanierung Turnhalle, beide Kellerräume             Für die geplante Digitalisierung wurden die Anforderungen
werden zu Klassenzimmern umgebaut, Neubau Kellerräume                und das Konzept besprochen. Der Kostenvoranschlag liegt
Umbau Klassenräume im Untergeschoss, neue Notausgänge                noch nicht vor. Die Kosten für die Digitalisierung sind im Be-
aus Klassenzimmern, Bau neuer Kellerräume für Lehrmittel-            reich der Endgeräte und der Dienstleistung noch nicht in der
lager, Hausanschluss Elektro, Server- und Hausmeisterraum,           Kostenschätzung enthalten.
neue Fenster in Klassenräumen                                        Am 10.12.2018 fand eine Sitzung der Projektgruppe, in wel-
Kostenschätzung: 6.148,300,00 EUR                                    cher die Planvarianten mit der jeweiligen Kostenschätzung
2. Variante 2C: Umbau Turnhalle mit Abtrennung in Be-                beraten wurden, statt.
wegungsraum und Technikraum, ein Kellerraum wird zu                  Frau Guthörl sprach sich im Namen des Sportvereins für die
Klassenzimmern umgebaut                                              Variante 2 C aus, da bei dieser Variante die bisherige Raum-
Umbau Flur für Klassenräume, Umbau vorderer Kellerraum in            höhe der Turnhalle erhalten bleibt. Eine höhere Raumhöhe hält
Kreativraum, neuer Notausgang aus Klassenraum, Abtrennen             sie aus Sicht des Sportbetriebes auch für die Grundschulkin-
neuer Hausanschluss                                                  der und Kindergartenkinder für notwendig.
Kostenschätzung: 6.100.800,00 EUR                                    Frau Rektorin Straub sprach sich klar für die Variante 3C aus.
3. Variante 3A: Neubau Bewegungsraum ohne Oberge-                    Mit dieser Variante werden alle Räumlichkeiten auch in Bezug
schoss, beide Kellerräume werden zu Klassenzimmern                   auf die zukünftige Entwicklung der Grundschule berücksich-
umgebaut, Neubau Kellerräume                                         tigt. Auch ist eine Erweiterung der Schule Richtung Osten
Neubau Bewegungsraum, Aufstockung nur in Vorbereitung,               über das Obergeschoss über den Bewegungsraum möglich.
Umbau Klassenräume im Untergeschoss, neue Notausgänge                Nicht vermittelbar sind aus ihrer Sicht die Varianten, welche
aus Klassenzimmern, Bau neuer Kellerräume für Lehrmittel-            Kellerräume zu Klassenräumen umbauen und daneben wer-
lager, Hausanschluss Elektro, Server- und Hausmeisterraum,           den Kellerräume neu gebaut. In der Variante 3C werden der
neue Fenster in Klassenräumen                                        Technikraum und der Kreativraum im Obergeschoss über dem
Kostenschätzung: 6.039.600,00 EUR                                    Bewegungsraum geschaffen.
4. Variante 3C: Neubau Bewegungsraum mit Technik-                    Die Verwaltung sprach sich für Variante 3C aus.
raum und Kreativraum im Obergeschoss, Kellerräume                    Zur Beratung im Gemeinderat wurden alle Planvarianten vor-
bleiben Lager                                                        gelegt. Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat den
Abtrennen Hausanschlussraum und Serverraum im hinteren               Baubeschluss für die Variante 3C gefasst.
Kellerraum, restliche Kellerräume bleiben Lager, neuer Haus-
anschluss Elektro                                                    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019
Kostenschätzung: 6.204.650,00 EUR                                    - Darstellung finanzielle Situation
Die Sanierung des Erdgeschosses ist bei allen Varianten identisch:   - Vorberatung Investitionsprogramm 2019 ff
Einbau neuer Treppenanlagen mit Aufzug, Unterteilung Flur in         - Beratung über die Erhöhung der Grundsteuer A und B
Cluster, Umbau Mehrzweckraum im Klassenraum, Untertei-               und der Gewerbesteuer
lung Klassenraum in Gruppenarbeitsräume, Abriss Quertrep-            Der Gemeinderat hat über eine mögliche Erhöhung der
pe, neue Klassenzimmertüren für fünf Räume, neuer Boden-             Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der
belag im Bereich der Klinker                                         Gewerbesteuer beraten. Der Gemeinderat hat grundsätz-
Abstimmung Fördermittel                                              lich Steuererhöhungen zugestimmt“. Die endgültige Fest-
Mit dem Regierungspräsidium wurden die Planvarianten hin-            setzung der Hebesätze erfolgt mit der Beschlussfassung
sichtlich der Schulbaufördermittel abgestimmt. Das Regie-            der Haushaltssatzung 2019. Das Investitionsprogramm
rungspräsidium zeigte sich gegenüber allen Varianten offen,          für die Jahre 2019 bis 2022 wurde vorberaten. Deutlich
hat aber darauf hingewiesen, dass Fördermittel bei Sanierung         wurde, dass nicht alle gewünschten Investitionen finan-
der alten Turnhalle nicht gewährt werden können.                     zierbar sein werden.
Der Neubau der Räume für den Ganztagesbereich (Bewe-                 Die Gemeinde Fronreute stellt zum 01.01.2019 auf das Neue
gungsraum mit Raumhöhe bis 4 m, Mensa, Raum kommunale                Kommunale Haushaltsrecht um. Die Planzahlen des Haus-
Betreuung), die WC-Anlagen, der Musikraum, Räume für Rek-            haltsjahres 2018 wurden in die Doppik übergeleitet und die
torat, Lehrer, Sekretariat, Schulsozialarbeit sowie der Technik-     ab 01.01.2019 durchschlagenden Abschreibungen bzw. Auf-
und Kreativraum werden über Schulbaufördermittel gefördert.          lösung erhaltener Zuschüsse hochgerechnet. Diese Hoch-
Die Fördersumme beträgt pro m² 2.840,00 EUR x 33 % = 937,            rechnung zeigt, ohne bereits konkrete Zahlen für das Haus-
0 EUR. Nach dem Raumprogramm der Architekten beträgt                 haltjahr 2019 nennen zu können, dass der Ergebnishaushalt
die Neubaufläche ohne Flur, WC, mit Bewegungsraum circa              der Gemeinde Fronreute im Jahr 2019 mit einem deutlichen
1.062,50 m². Die Schulbaufördermittel liegen damit in einer          Verlust aufgestellt werden muss. Die Verwaltung geht hierbei
Größenordnung von 995.000,00 EUR.                                    von einen Größenordnung von mehreren Hunderttausend aus,
Für die Sanierung der Grundschule wurden für einen Sanie-            obwohl die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sowie die
rungsaufwand von 1,9 Mio. EUR Fördermittel in Höhe von               Beteiligungen an der Einkommen- und Umsatzsteuer rund
501.000,00 EUR bewilligt. Die Sanierung beinhaltet den Um-           445.000 Euro mehr als im Planjahr 2018 betragen.
bau des Untergeschosses, die Sanierung der bestehenden               Diese deutlichen Mehreinnahmen werden alleine für die Stei-
Schule sowie die Digitalisierung. „Ein „Umswitschen“ auf die         gerungen bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kinder-
Fördermittel des Bundes für die Digitalisierung („Wanka Mil-         gärten von insgesamt 314.000 Euro benötigt.
liarden“) ist auch denkbar“.                                         Berücksichtigt man noch tariflich bedingte Steigerungen bei
Weiter werden Mittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von             den Personalaufwendungen, sonstige allgemeine Preissteige-
circa 600.000,00 EUR beantragt.                                      rungen für Sachkosten sowie die Problematik, dass es künftig
Überarbeitung der Grundrissplanung für den geplanten                 Verschiebungen vom investiven Bereich in den Ergebnisbe-
Anbau                                                                reich geben wird, wird von den Mehreinnahmen von 426.000
Zusammen mit Rektorin Straub wurde die Grundrissplanung              Euro nahezu nicht mehr übrig bleiben, was zur Verbesserung
der Schulräume hinsichtlich ihrer Nutzung, Funktion und Aus-         des geplante Ergebnisses beitragen könnte.
stattung weiter geprüft.                                             Die Gemeindehaushaltsverordnung schreibt vor, dass das
Die Mensa wurde hinsichtlich der Bestuhlung mit 80 Sitzplät-         Ergebnis in Erträgen und Aufwendungen mindestens aus-
zen, davon 30 Kindergartenkinder überprüft. Die Kindergarten-        geglichen sein soll. Dieses Ziel wird nicht zu erreichen sein.
kinder sollen dabei in einem optisch und akustisch getrennten        Insofern müssen größte Anstrengungen unternommen wer-
Bereich sitzen. Eine außerschulische Nutzung der Mensa wird          den, um das Defizit zu verringern und sich der gesetzlichen
eher nicht möglich sein. Die Verteilerküche wurde hinsichtlich       Zielvorgabe einer „schwarzen Null“ zu nähern.
ihrer Anforderungen an Größe und Bedarf an Neben- und Per-           Ein Großteil des Gemeindehaushalts ist durch Pflichtaufga-
sonalräumen weiter übergeprüft.                                      ben geprägt, die nicht oder in nur sehr geringem Umfang
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 6                                          Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute

beeinflusst werden könnten, was die Höhe der zu leistenden       die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
Aufwendungen betrifft. Auch wenn es im ersten Moment als         nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
ideenlos wirkt, sollte neben Einsparungen auf der Ausgabe-       worden sind.
seite auch die Anhebung der Hebesätze der Realsteuern an-        Fronreute, 19. Dezember 2018
gedacht werden, um dauerhaft zusätzliche Erträge zu erzielen.    gez. Grieb (Verbandsvorsitzender)
Grundsätzlich müssen die Hebesätze der Realsteuern im Rah-
men der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch         Baugebiet Dornacher Ried
den Gemeinderat festgesetzt werden. Diese neuen Hebesätze
gelten dann auch erst nach der Genehmigung und Auslegung         Die Bauarbeiten zur Erschließung und Bepflanzung des Dor-
der Haushaltssatzung 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen        nacher Rieds mit einer Fläche ca. 3,1 ha in einer Bauzeit von
nur die aus dem Haushaltsjahr 2018 beschlossenen Sätze           gerade einmal 6 Monaten sind abgeschlossen. Das Dornacher
angewandt werden.                                                Ried besteht aus 41 Bauplätzen einschließlich 2550 m Kanal-
                                                                 leitungen, 2950 m Randeinfassungen, 28.000 m³ Bodenbe-
                                                                 wegungen und 5.500 m² Asphaltflächen.
Abwasserzweckverband
Mittleres Schussental
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
berg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) und des § 18 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom
16. September 1974 (GBl. S. 408) i. V. mit der Satzung des
Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental vom 6. Juni
1989 hat die Verbandsversammlung am 17. Mai 2018 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

                             §1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben
     in Höhe von je                      987.100,00 EUR
     davon
     im Verwaltungshaushalt 912.100,00 EUR
     im Vermögenshaushalt 75.000,00 EUR
2. 	dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
     Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
     in Höhe von                                  0,00 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
     ermächtigungen in Höhe von                   0,00 €

                              §2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf                                     250.000,00 EUR
festgesetzt.
                              §3
Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 855.840,00 EUR
festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mitte je-
den Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige
Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssat-
zung festgelegt.
                              §4
Die Kapitalumlage wird auf 75.000,00 EUR festgesetzt und ist     Neujahrsgeschenke,
von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel aufzubringen.        die keine Freude bereiten
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit
§ 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg           Wer freut sich nicht über ein erfolgreiches, vergangenes Jahr?
unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haus-          Ein Grund, richtig zu feiern. Damit das neue Jahr ebenso ge-
haltsjahr 2018 in der Zeit von                                   lingt, wird es ebenso heftig begrüßt.
Donnerstag, 27.12.2018 bis Freitag, 28.12.2018                   Gehört nicht auch das Aufräumen zu einem schönen Fest?
und von Mittwoch, den 02.01.2019 bis Dienstag, 08.01.2019
je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwom-
mengasse 2, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden
zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17. Dezem-
ber 2018 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121
Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfah-
rensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-
lich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim
Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg,
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet-
zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute   Freitag, 21. Dezember 2018   Seite 7
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 8                                         Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute

                                                               nach § 1 Absatz 2, auf Antrag ihre Auslagen und ihren Ver-
                    Parken auf dem Dorfplatz                   dienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheit-
                    Blitzenreute behindert die                 lichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle
                                                               Stunde 12,00 Euro. Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15
                    Feuerwehrzufahrt und die                   Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeu-
                    Feuerwehrausfahrt                          erwehr seine Ansprüche nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber
                                                               rechtsgeschäftlich abtreten.
                    Bei Veranstaltungen im Dorfgemein-
                                                               (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-
                    schaftshaus, zum Gottesdienstbesuch
                                                               wehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheitswache
 oder bei Beerdigungen parken viele ihr Auto auf dem Dorf-
                                                               nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 FwG auf Antrag ihre Auslagen
 platz rund um das Rathaus.
                                                               und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach
 Sie behindern dadurch die Zufahrt der Feuerwehrange-
                                                               einem einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 8,00 Euro
 hörigen im Einsatzfall zum Feuerwehrhaus und oftmals
                                                               für jede volle Stunde ersetzt.
 auch die Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge!
                                                               (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen
 Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind im Einsatz-
                                                               zeitlichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der
 fall darauf angewiesen, dass sie jederzeit ungehindert zum
                                                               Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
 Feuerwehrhaus zufahren können und dort noch genügend
                                                               einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zugrunde zu legen.
 Parkraum zur Verfügung steht. Keinesfalls darf die Ausfahrt
                                                               Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.
 der Feuerwehrfahrzeuge behindert werden.
                                                               (4) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige
 Wir bitten Sie deshalb, den Parkplatz am Friedhof und
                                                               der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als Aufwandsent-
 gegebenenfalls auch den Parkplatz an der B 32 in Blit-
                                                               schädigung gewährten Erfrischungszuschuss (§ 16 Absatz 1
 zenreute zu benutzen!
                                                               Satz 4 FwG) in Höhe von pauschal 12,00 EUR, soweit dieser
 Gemeindeverwaltung Fronreute
                                                               nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird.
                                                               (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinan-
                                                               derfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall
Altpapiersammlungen der Vereine                                und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe als Auf-
                                                               wandsentschädigung ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorlie-
Im Jahr 2019 wird letztmals eine Papiersammlung durch          gen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann
die Vereine durchgeführt. Ab dem Jahr 2020 wird diese          der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf
eingestellt.                                                   Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsge-
Schon öfters hat der Gemeinderat darüber beraten, die Alt-     schäftlich abtreten.
papiersammlungen nicht mehr zu bezuschussen. Dies auch
auf dem Hintergrund, dass der Landkreis die Müllverwertung     § 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstal-
wieder in eigener Regie betreibt. Auch sind immer mehr Alt-    tungen
papiertonnen im Umlauf.                                        (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltun-
Ende 2015 war der Anschlussgrad in Fronreute mit 1240 Ge-      gen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden
fäßen schon bei 75 %. In den Jahren 2016 bis 2018 sind noch    Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Aus-
weitere ca. 130 Stück 240 l-Tonnen hinzugekommen Damit         lagen ein Durchschnittssatz von 20,00 Euro für die ersten drei
kommt man jetzt auf einen Anschlussgrad in Fronreute von       Stunden und von 10,00 Euro für jede weitere Stunde gewährt.
83 %.                                                          Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstaus-
Die beiden Vereine Musikverein Fronhofen und Sportverein       fall, erhöht sich der Durchschnittssatz für diese Zeit um 9,00
Blitzenreute haben Zuschüsse als fest zugesagtem pauscha-      Euro/Stunde.
lem Preis unabhängig von der Tonnage erhalten.                 (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und
Der Gemeinderat hat beschlossen aus Gründen des hohen          Fortbildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende
Anschlussgrades im Jahre 2019 letztmals eine Papierabfuhr      zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle
zu bezuschussen. Für das Übergangsjahr 2019 wurde eine         Stunden aufgerundet.
Reduzierung des Zuschusses für die Vereine, für den Musik-     (3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des
verein Fronhofen 1.500,00 EUR und für den Sportverein Blit-    Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehö-
zenreute 2.800,00 EUR, beschlossen.                            rigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach
                                                               Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse
                                                               oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in ent-
Gemeinde Fronreute                                             sprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in
Landkreis Ravensburg                                           seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Dritten eine Er-
     Satzung über die Entschädigung                            stattung erfolgt.
  der ehrenamtlich tätigen Angehörigen                         (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von
                                                               mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der ent-
    der Gemeindefeuerwehr Fronreute                            stehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in
             nach § 16 FwG                                     tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorlie-
  (Feuerwehr-Entschädigungssatzung –                           gen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann
                                                               der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf
                 FwES)                                         Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsge-
                     vom 17.12.2018                            schäftlich abtreten.
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 zuletzt geändert am       § 3 Zusätzliche Entschädigung
19.06.2018 in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes        (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Ange-
(FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 zuletzt geändert am        hörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten
12.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute          als in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus
am 17.12.2018 folgende Satzung über die Entschädigung          Feuerwehrdienst leisten, erhalten neben der Entschädigung
der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer-        nach Absatz 1 eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des
wehr beschlossen:                                              § 16 Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung:
                                                               Kommandant                                600,00 Euro/Jahr
§ 1 Entschädigung für Einsätze                                 Abteilungskommandant                      600,00 Euro/Jahr
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde-         1. stellv. Abteilungskommandant           200,00 Euro/Jahr
feuerwehr erhalten für Einsätze, mit Ausnahme der Einsätze     2. stellv. Abteilungskommandant           100,00 Euro/Jahr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                         Freitag, 21. Dezember 2018                                              Seite 9

Gerätewart                                   750,00 Euro/Jahr    fahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind.
Jugendfeuerwehrwart                          400,00 Euro/Jahr    Hierunter fallen beispielsweise scharfe oder unübersichtliche
Stellv. Jugendfeuerwehrwart                  200,00 Euro/Jahr    Kurven, starke Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzun-
Betreuer Jugendfeuerwehr                      50,00 Euro/Jahr    gen bzw. Straßeneinmündungen. Beide Merkmale – Verkehrs-
Atemschutzwart                               200,00 Euro/Jahr    wichtigkeit und Gefährlichkeit – müssen zusammen vorliegen,
Schriftführer                                 60,00 Euro/Jahr    um eine Räum- und Streupflicht der Gemeinde zu begründen.
Kassier                                       60,00 Euro/Jahr    Erst wenn der Winterdienst in diesen Bereichen abgear-
                                                                  beitet ist, kein erneuter Schneefall oder Glätte eintritt und die
§ 4 Entschädigung für haushaltsführende Personen                  erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind, kann in Straßen mit
Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt         untergeordneter Priorität der Winterdienst durchgeführt wer-
führen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der     den. Eine zeitnahe Räumung und Streuung von Straßen mit
Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstan-        untergeordneter Priorität, dazu zählen unter anderem Straßen
dene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fort-        in Wohngebieten, ist bei einsetzendem Schneefall und Glätte
bildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei         daher nicht möglich.
aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung           Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Räum- und
für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,00 Euro/      Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann.
Stunde gewährt.                                                   Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten oft erheblich
                                                                  erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug
§ 5 Antrag                                                        auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht
(1) Als Anträge im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 gelten die       möglich ist, wird die Straße NICHT GERÄUMT.
durch den jeweiligen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr            Wir bitten die Fahrzeughalter deshalb, die Straße für die Räum-
eingereichten und unterzeichneten Nachweise über die Teil-        fahrzeuge frei zu halten.
nahme an Einsätzen, Lehrgängen, Sitzungen und dergleichen.        Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter-
(2) Den Anträgen im Sinne der § 1 Absatz 5 Satz 2, § 2 Absatz     dienst zugeschoben wird?
4 Satz 2 sind Nachweise beizufügen, die den Verdienstausfall      Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit
und die Auslagen dem Grunde und der Höhe nach belegen.            der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei liegt das Augenmerk
§ 6 Freiwilligkeitsleistungen                                     vor Allem auf der Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feu-
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich täti-          erwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung.
gen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unter-          Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf
stützung, insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und        Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht
Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu        zu nehmen.
gewähren (vgl. § 16 Absatz 7 FwG).                                Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstücksein-
                                                                  fahrt ist nicht erlaubt.
§ 7 Inkrafttreten                                                 Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.                       verkehrsgefährdend und unzulässig.
Fronreute, den 17.12.2018                                         Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet,
Gez. Oliver Spieß                                                 den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben.
Bürgermeister                                                     Die Mitarbeiter der Gemeinde Fronreute sind selbstverständ-
                                                                  lich bemüht, dass keine Einfahrten oder Stellplätze zuge-
Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:                                   schoben werden. Trotz aller Bemühungen ist es jedoch un-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-       vermeidlich, dass der Schnee auf den Gehwegen und vor den
ten der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO)               Grundstückseinfahrten liegen bleibt, die die Anlieger mögli-
oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften          cherweise kurz zuvor geräumt haben.
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4         Das Zuschieben von Einfahrten und Gehwegen durch den
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines     Winterdienst ist zwar ärgerlich, aber gleichzeitig unvermeid-
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber           lich. Den Anliegern kann die Mehrarbeit leider nicht erspart
der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt,         bleiben, die betroffenen Flächen erneut zu räumen. Diese
der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt   Mehrarbeit ist dem Bürger laut herrschender Rechtsprechung
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sat-     auch zuzumuten.
zung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung             Wer muss wie die Gehwege räumen?
verletzt worden sind.                                             Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden
                                                                  Gehweg im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern. Ist
                                                                  kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen ca. 1,50 m
WINTERDIENST                                                      breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen.
                                                                  Ist der Gehweg oder die zu räumende Fläche durch eine unbe-
Wer muss wie und wann räumen?                                     baute Fläche, die im Eigentum der Gemeinde steht, getrennt,
Die Gemeinde Fronreute beantwortet Ihre Fragen                    befreit dies nicht von der Räum- und Streupflicht!
Während sich Kinder und Wintersportler über Schnee und Eis        Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Satzung
freuen, bringt dieses Wetter für Hauseigentümer und Mieter        über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen,
einige Pflichten mit sich.                                        Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 18. De-
Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung eine erheb-         zember 1989 hin.
liche Anzahl von Anfragen ein, in denen über unterschiedlichs-    Die Satzung ist über die Homepage der Gemeinde Fronreute
te Probleme und Ansichten im Zusammenhang mit den win-            abrufbar
terlichen Verhältnissen und dem Winterdienst berichtet wird.      (www.fronreute.de • Rathaus & Service • Ortsrecht & Sat-
Wir möchten dies zum Anlass nehmen und mit Hilfe der fol-         zungen).
genden Übersicht Ihre häufigsten Fragen beantworten:              Bitte beachten Sie zum Thema Gehwegräumung auch die
Räumpflicht der Gemeinde Fronreute                                regelmäßigen Hinweise im Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Die Gemeinde Fronreute ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr-    Wann muss geräumt werden?
liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu          In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und
streuen. Verkehrswichtig sind in diesem Zusammenhang in           entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des
erster Linie verkehrsreiche Durchgangstraßen, Ortsdurchfahr-      Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
ten sowie vielbefahrene innerörtliche Hauptverkehrsstraßen        Die Maßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es für die
und Buslinien. Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn infolge    Verkehrssicherheit notwendig ist. Abwesenheit entbindet
Anlage oder Beschaffenheit der Straße für sorgfältige Kraft-      nicht von der Räum- und Streupflicht.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
Seite 10                                          Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute

Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte            Müllabfuhr 2019
sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00
Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.                             Die Abfuhrtermine stehen im gemeindebezogenen Abfallka-
Wohin mit dem Schnee?                                              lender, der zum Jahresende an alle Haushalte zugestellt wird.
An den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in            Die Abfallkalender können jederzeit unter www.landkreis-ra-
Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydran-          vensburg.de heruntergeladen werden.
ten. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert          Für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und
wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden.            Personen mit Inkontinenz-Abfällen werden 26 Windelsäcke
Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im ei-          pro Jahr durch die Gemeindeverwaltung bzw. Ortsverwaltung
genen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter          kostenlos ausgegeben. Die Säcke können ab sofort im Rat-
Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen.                      haus Blitzenreute, Nebengebäude bzw. bei der Ortsverwaltung
SCHNEE UND EIS DÜRFEN KEINESFALLS AUF DIE STRA-                    Fronhofen abgeholt werden. Bitte denken Sie daran, dass für
ßE GESCHOBEN WERDEN!                                               Erwachsene eine Bestätigung vom Hausarzt vorgelegt wer-
Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann            den muss. Die Windelsäcke werden zur Abholung neben die
überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegensei-     Restmülltonne gestellt oder können in Gutenfurt ober Ober-
tige Rücksichtnahme und Verständnis.                               moorweiler abgegeben werden.
Welche Streumittel darf ich verwenden?                             Weitere Auskünfte erhalten Sie auch gerne bei der Gemein-
Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder         deverwaltung in Blitzenreute, Frau Pfeiffer, Telefon: 07502
Asche zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist nicht er-        954-21.
laubt.
Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstre-
cken, wenn in besonderen Fällen (z.B. Glatteis) die Sicherheit      Wertstoffhof - Annahme
der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann.
Wer muss Streumittel später beseitigen?                             von Wachs-/Kerzenresten
Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen,          Der Erlös der Wachs- und Kerzenreste mit 140,00 EUR
wenn kein Schnee mehr liegt.                                        geht an die ehrenamtliche Helfer-vor-Ort-Gruppe Blitzen-
Von der Gemeinde Fronreute wird jährlich im Frühjahr ein Un-        reute.
ternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Winter-
splitt zu säubern. Die Anlieger haben die Möglichkeit, den Win-
tersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren.
Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im                       Freiwillige Feuerwehr
Mitteilungsblatt bekannt gegeben.                                                 Fronreute
Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nach-
komme?
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ord-           Expertentipp der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute
nungswidrigkeiten können von der Gemeinde mit einem Buß-                                 Alle Jahre wieder kommt die Feu-
geld geahndet werden.                                                                    erwehr
Falls es durch mangelhaften Winterdienst zu Personenschä-                                Bald ist Weihnachten. Für viele ein
den kommt, können von der geschädigten Person zivilrecht-                                Fest der Freude und Besinnlichkeit.
liche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadens-                                   Für so manchen aber auch ein Fest
ersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend                               voller Angst und Schrecken, oft sogar
gemacht werden.                                                                          mit schlimmen Folgen. Nur eine klei-
Zum Schluss...                                                                           ne Unachtsamkeit und schon steht
Die Gemeinde Fronreute ist bemüht, den Winterdienst im öf-                               das Symbol der Festlichkeit in hel-
fentlichen Bereich auch in diesem Jahr wieder zur Zufrieden-
                                                                                         len Flammen. Damit aus Ihrer Weih-
heit und zur Sicherheit unserer Bürger durchzuführen.
                                                                                         nachtsfeier kein Weihnachtsfeuer
Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind
unsere Fahrer für Sie im Dauereinsatz. Bitte haben Sie Ver-                              wird, hier einige Tipps der Feuerwehr:
ständnis dafür, dass wir nicht überall gleichzeitig sein können.
Sollten Sie doch einmal einen Grund zur Beanstandung ha-           •	Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest
ben, zögern Sie bitte nicht, uns dies telefonisch mitzuteilen.        und achten Sie darauf, dass er nicht nadelt.
Bei entsprechender Witterung hilft zum guten Schluss aller-        •	Bewahren Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien
dings doch nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständ-              auf.
nis füreinander.                                                   •	Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht
Kommen Sie gut durch den Winter!                                      brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen.
Ihre Gemeindeverwaltung                                            •	Sofern Sie Wachskerzen bevorzugen, befestigen Sie diese
                                                                      so, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können; ver-
                                                                      wenden Sie Kerzenhalter aus feuerfestem Material.
Jahresablesung der Wasserzähler                                    •	Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an; in umge-
                                                                      kehrter Reihenfolge löschen.
Für die Jahresabrechnung wird die Erhebung der Was-
                                                                   •	Stellen Sie für den Fall eines Falles Löschmittel griffbereit.
serzählerstände in diesem Jahr wieder durch Selbstab-
                                                                      Es genügt auch ein Eimer Wasser.
lesung erfolgen.
Der Zählerstand kann per Fax, per E-Mail, per Post bzw. durch      •	Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern
Rückgabe auf der Gemeindeverwaltung in Blitzenreute bzw.              sollten auf ihre Kinder achten.
der Ortsverwaltung in Fronhofen übermittelt werden.                •	Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor
Die Ablesung der Wasserzähler ist die Grundlage für die Jah-          Kindern sicheren Platz auf.
resabschlussrechnung für Wasser und Entwässerung 2018              •	Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit
und die vierteljährlichen Abschlagsbeträge für das Jahr 2019.         Streichholz und Feuerzeug umgehen.
Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung bis spätestens            Und wenn es dennoch brennen sollte: Auch am Heiligabend
Freitag, 28. Dezember 2018 erfolgt.                                haben die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren für Sie Ruf-
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.                                     bereitschaft. Notruf: 112!
Ihre Gemeindeverwaltung
Fronreute                                         Freitag, 21. Dezember 2018                                               Seite 11

                    Freiwillige Feuerwehr                          Alte bodoCards bitte zurückgeben
                    Fronreute                                      Die alte bodoCard hat ausgedient.
                                                                   Seit 01.01.2018 ist sie tariflich nicht mehr gültig und wurde durch
                    Abt. Fronhofen                                 die neue bodo eCard abgelöst, die zwischenzeitlich von 10.000
                                                                   Kunden genutzt wird. Viele tausend bodCards wurden bereits
                                                                   in den Mobilitätszentralen und bei den Verkehrsunternehmen
                                                                   zurückgegeben. Restliche Guthaben wurden ausbezahlt.
                                                                   Nur noch bis 31. Dezember 2018
                                                                   bodoCards bzw. deren Restguthaben können nur noch bis
                                                                   31.12.2018 in den
                                                                   >Mobilitätszentralen Ravensburg (im Bahnhof Ravensburg)
                                                                   >Friedrichshafen (im Stadtbahnhof)
                                                                   > Isny (im Kurhaus)
                                                                   >RAB-KundenCenter Weingarten (Bahnhofstraße 15)
                                                                   >Omnibus Müller in Bad Waldsee-Gaisbeuren
                                                                   abgegeben und bar ausbezahlt werden. Bei mehr als 10 Euro
                                                                   Restguthaben erfolgt die Auszahlung als Überweisung.
                                                                   Ab 1. Januar 2019 ist die Rücknahme nur noch per Antrag
                                                                   über die bodo-Geschäftsstelle möglich. bodo erstattet auch
                                                                   künftig ein mögliches Restguthaben per Banküberweisung
                                                                   bzw. rechnet dieses als Startguthaben auf die eCard an. Der
                                                                   Erstattungsantrag kann weiterhin bei den KundenCentern,
                                                                   Mobilitätszentralen und Verkehrsunternehmen abgegeben
                                                                   werden, welche diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die
        Die freiwillige Feuerwehr Fronreute,                       bodo-Geschäftsstelle weiterleiten.
                Abteilung Fronhofen,
                                                                   Sozialversicherung für Landwirtschaft,
   wünscht allen Feuerwehrangehörigen und allen                    Forsten und Gartenbau
            Bürgern aus der Gemeinde,
                                                                   Onlinesuche nach Hilfsmitteln
    „frohe Weihnachten und einen guten Rutsch                      Über eine Suchmaschine medizinische Hilfsmittel finden – das
                 ins neue Jahr 2019“.                              bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
                                                                   Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten an.
                                                                   Damit lassen sich alle Vertragspartner der Landwirtschaftlichen
                                                                   Kranken- und Pflegekasse finden, von denen Versicherte ihre
                                                                   Hilfsmittel beziehen können oder von denen sie sich beraten
                                                                   lassen möchten.
                                                                   Und so funktioniert es: Sie rufen die Internetseite https://himvps.
                                                                   svlfg.de/ auf und wählen dort aus der Liste, was Sie benötigen,
                                                                   zum Beispiel eine Gehhilfe oder eine Hörhilfe. Nach Eingabe Ih-
                                                                   rer Postleitzahl erhalten Sie in diesem Fall eine Übersicht aller
                                                                   Sanitätshäuser bzw. Hörgeräteakustiker in Ihrer Nähe, die Sie
                                                                   beliefern können. Damit Sie den ausgewählten Anbieter beauf-
Netze BW informiert:                                               tragen können, benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung.
Sichere Stromversorgung trotz „Gänsebratenspitze“
Alle Jahre wieder taucht in der Adventszeit die Frage auf: Gibt    Regionalentwicklung Mittleres
es die „Gänsebratenspitze“ – also den schlagartigen Anstieg
des Stromverbrauchs durch kollektives Ofenanschalten – wirk-       Oberschwaben e. V. (REMO)
lich? Und wie sicher ist die Stromversorgung an Weihnachten        Impulse für mehr Demokratie – Save the date!
generell? Als Stromnetzbetreiber in vielen Kommunen Ba-            Die Gesellschaft ist im Wandel. Die Beteiligungsformen auch!
den-Württembergs weiß die Netze BW: Über die Feiertage ist         Demokratische Strukturen müssen auf gesellschaftliche Ver-
der Stromverbrauch mit am niedrigsten im ganzen Jahr. Vor          änderungen reagieren. Unter diesem Themenschwerpunkt
allem in der Industrie ruht die Produktion. Die Auslastung der     veranstaltet das Bündnis Wir sind dran eine Fachtagung für
Stromnetze liegt deshalb weit unterhalb der Belastungsgrenze.      kommunale und soziale Interessensvertreter am 6. Februar
Auch über die Feiertage halten rund 120 Mitarbeiter der Netze      2019 in Leutkirch von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
BW die Stellung, unter anderem in den drei hochmodernen            Das Tagungsprogramm beginnt mit drei Diskussionsrunden
Leitstellen in Esslingen, Ravensburg und Heilbronn.                in denen Veränderungen, die sich aktuell in den Bereichen
Und tatsächlich beobachten sie bisweilen eine Zunahme von          Jugendliche, Wirtschaft und Ehrenamt abspielen, herausge-
Störungsmeldungen an Weihnachten. Die haben allerdings             arbeitet werden. Daneben berichten Vertreter von etablierten
selten mit Schäden im Netz zu tun. Deutlich öfter ist in älteren   und innovativen Modellen der Mitgestaltung. Die Perspektiven
Gebäuden die Hausinstallation schuld, wenn ihr zu viel zuge-       Jugendlicher auf Beteiligung in Kommunen, im Arbeitsleben
mutet wird: Kommt zur Weihnachtsbeleuchtung, der Spülma-           und im Ehrenamt werden in kurzen Theaterszenen präsentiert.
schine, dem Fernseher und dem CD-Player auch noch der              Zwei Leutkircher Schulklassen haben sich dafür in einem vier-
berühmte Gänsebraten im Ofen dazu, kann schon mal die              tägigen Projekt mit Demokratie und Beteiligung auseinander-
Hauptsicherung im Haus auslösen. Der richtige Ansprech-            gesetzt. Nachmittags werden gelungene Beispiele für Betei-
partner in diesem Fall ist nicht der Netzbetreiber, sondern ein    ligung und Mitgestaltung von regionalen Akteuren vorgestellt
Elektro-Fachbetrieb.                                               und Tipps zur Nachahmung vermittelt.
Übrigens hat die Netze BW die „Gänsebratenspitze“ im ver-          Die Tagung findet im Tagungshaus Regina Pacis in Leutkirch
gangenen Jahr tatsächlich nachweisen können: In Aitrach an         statt. Anmeldungen sind ab Anfang Januar 2019 möglich.
der Iller wurden gezielte Messungen vorgenommen.                   Nähere Informationen folgen in Kürze.
Ergebnis: An Heiligabend gegen 18 Uhr und am späten Vor-           Ansprechpartner der Geschäftsstelle: Florentien Waldmann
mittag des 1. Weihnachtsfeiertags waren in den Leitungen           und Lena Schuttkowski, Telefon: 07584 9237-180 oder -181
deutliche Ausschläge zu verzeichnen.                               bzw. E-Mail: info@re-mo.org
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