Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Fronreute
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46. Jahrgang Freitag, 21. Dezember 2018 Nummer 51/52 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu, und wir freuen uns auf die ruhigen Tage des Weihnachtsfestes und den anschließenden Jahreswechsel. Wir blicken einmal wieder auf ein bewegtes und ereignisreiches Jahr zurück. Es gibt wie immer leider keinen Frieden auf der Welt, in vielen Gegenden gibt es Krisen und Konflikte. Auch wird vermehrt in der Welt in den eigenen Grenzen gedacht. Es ist sicherlich nicht immer alles gut gelaufen in der Weltgemeinschaft, aber ein Zurück in die Kleinstaaterei hilft niemandem weiter. Auch der Umgangston hat sich nicht zum Guten gewendet. Kritik an der Politik und gesellschaftliche Entwicklungen sind wichtig, aber Populismus oder das Verstecken und Hetzen in der Anonymität der sozialen Medien sind nicht akzeptabel. Deshalb sind wir dankbar, dass es in Fronreute anders läuft, dass Einzelinteressen nicht in den Vordergrund gestellt werden, sondern dass es immer eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern gibt, die bereit sind, für die Gemeinschaft ihren Beitrag zu leisten. Aus diesem Grund danken wir all jenen Menschen, die ihre Mitbürger und Nachbarn nicht vergessen, die Menschen in einer Notlage Mithilfe und Unterstützung gegeben haben, die Kinder und Jugendliche begleitet haben auf ihrem Weg zu wachsen und zu reifen, die Älteren und Kranken Hilfestellung für die Bewältigung der Alltagssituationen gegeben haben und die sich für das menschliche Miteinander einsetzen. Wir besitzen in unserer Gemeinde ein hohes Gut. Und zwar die Tatsache, dass es viele Menschen in Fron- reute gibt, die mit großen und kleinen Taten, mit ihrem Wissen und Können dazu beitragen, dass wir unsere Gemeinde weiterentwickeln und weiterbringen konnten. Dies geschieht oft im Verborgenen, darüber hinaus aber auch in den Vereinen und Gruppierungen, den kirchlichen Gruppen und sonstigen Einrichtungen und vor allem mit ganz viel Freude und Enthusiasmus. Ihnen allen gilt unser Dank. Lassen Sie an Weihnachten für sich und Ihre Familien die Zeit ein wenig still stehen, halten Sie inne und schöpfen Sie daraus Kraft für das Kommende. Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung bedanke ich mich für das gute Miteinander in unserer Gemeinde. Gehen Sie zusammen mit uns weiter und unterstützen Sie uns auch im neuen Jahr. Ich wünsche Ihnen besinnliche und geruhsame Feiertage und viel Erfolg für 2019! Oliver Spieß Bürgermeister
Seite 2 Freitag, 21. Dezember 2018 Fronreute BEREITSCHAFTSDIENSTE BEREITSCHAFTSDIENSTE Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On- NOTRUFE linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de Feuerwehr Notruf 112 Gesamtkommandant 07505 230 Kommandant Abt. Blitzenreute 07502 3719 TIERÄRZTE Kommandant Abt. Fronhofen 0157 74707905 Polizei Notruf 110 Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich Polizei Altshausen 07584 92170 Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf Polizei Weingarten 0751 8036666 Sonntag, 23.12.2018 Notarzt 112 TA Kirsch, Telefon 07503 1616 Deutsches Rotes Kreuz 112 Dienstag, 25.12.2018 DRK Ravensburg 0751 56061-0 TA Futterer, Telefon 0174 9201765 DLRG Wasserrettung 112 Notdienst TWS 0751 804-2000 Mittwoch, 26.12.2018 für Wasserversorgung TA Kirsch, Telefon 07503 1616 und Gasversorgung Fronreute Sonntag, 30.12.2018 TA Futterer, Telefon 0174 9201765 Nachbarschaftshilfe Fronreute Dienstag, 01.01.2019 0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!), TA Kirsch, Telefon 07503 1616 E-Mail nbh.fronreute@gmail.com Sonntag, 06.01.2019 sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute) TA Futterer, Telefon 0174 9201765 NOTRUFE APOTHEKEN-NOTDIENST Wochenenddienst der Tierärzte für den Bereich Mittleres Schussental der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und Umgebung Samstag, 22.12.2018 und Sonntag, 23.12.2018 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Samstag, 22.12.2018 Telefon 0751 363140 Hubertus-Apotheke, Dorfplatz 1, 88255 Baindt Montag, 24.12.2018 und Dienstag, 25.12.2018 Telefon 07502 911035 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Telefon 0751 44430 Sonntag, 23.12.2018 Mittwoch, 26.12.2018 Kloster-Apotheke, Karlstr. 13, 88250 Weingarten AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Telefon 0751 7912570 Telefon 0751 560260 Samstag, 29.12.2018 und Sonntag, 30.12.2018 Dienstag, 25.12.2018 Kleintierpraxis A. Kirsch, Telefon 0751 95884400 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, Montag, 31.12.2018 und Dienstag, 01.01.2019 88212 Ravensburg, Telefon 0751 79107910 Kleintierpraxis Baienfurt, Telefon 0751 56040808 Mittwoch, 26.12.2018 Samstag, 05.01.2019 und Sonntag, 06.01.2019 Rosen-Apotheke, Talstr. 2, 88250 Weingarten Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Telefon 0751 66464 Telefon 0751 43513 Telefonische Anmeldung erforderlich! Samstag, 29.12.2018 Welfen-Apotheke, Boschstr. 12, 88250 Weingarten Telefon 0751 48080 Sonntag, 30.12.2018 Zeppelin-Apotheke, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg Telefon 0751 22588 Dienstag, 01.01.2019 Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg Telefon 0751 22121 Winterpause Samstag, 05.01.2019 Sehr geehrte Autoren, Apotheke im Spital, Bachstr. 51, 88214 Ravensburg, Telefon 0751 3621584 in den Kalenderwoche 52/2018 und 1/2019 wird Sonntag, 06.01.2019 kein Mitteilungsblatt erscheinen. Apotheke im Stadtzentrum Weingarten, Karlstr. 21, 88250 Weingarten Telefon 0751 76463641 Nächste Veröffentlichung: 11.01.2019 Redaktionsschluss: 08.01.2019, 09:00 Uhr Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter www.aponet.de Wir bitten um Beachtung ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und Der Verlag Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 ➢ Augenärzte 01801 929346 ➢ Kinderärzte 01801 929288 für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochenwangen, Wolperts- wende und Staig: Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassenärztlichen Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280 ➢ Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon 01805 911-630 ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale 24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240
Fronreute Freitag, 21. Dezember 2018 Seite 3 34 BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB ge- stellten Anforderungen. Flst. 1209/2, Ried 8, Fronreute-Fronhofen Erweiterung des best. Kuhstalls – Nachtrag Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des be- stehenden Kuhstalls, auf dem Flst. 1209/2, Ried 8, 88273 Das Rathaus Blitzenreute und Fronreute, wurde erteilt. die Ortsverwaltung Fronhofen sowie der Bauhof Die Baugenehmigung für den Neubau eines Offenstalles lief sind am im Jahr 2005 ab. Bis zu diesem Termin hatte der Bauherr nicht Mittwoch, 2. Januar 2019 mit den Arbeiten für den Offenstall begonnen. Der bestehen- de Kuhstall wurde nun, ohne erforderliche Baugenehmigung, wegen EDV-Umstellungsarbeiten geschlossen. erweitert. Mit diesem Bauantrag soll diese Erweiterung lega- Für Notfälle sind wir unter der Handy Nr. 0171 7720374 lisiert werden. erreichbar. Das Flurstück liegt im Außenbereich. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung. Das Vorhaben ist privilegiert. Hiernach ist ein Vorhaben nur Die nächste Bürgersprechstunde zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die von Herrn Bürgermeister Oliver Spieß ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem in der Ortsverwaltung Fronhofen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen un- findet am tergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese gesetz- Mittwoch, 9. Januar 2019 lichen Vorgaben sind erfüllt. von 16:00 bis 18:30 Uhr statt. Flst. 466/11, Möllenbronn 17, Fronreute-Fronhofen Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf und Anle- gen von zwei wasserdurchlässigen Kies-Kfz-Stellplätzen Jubilare Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf, der von einem 1,60 Meter Wir gratulieren Herrn Paul hohen Metallzaun umgeben ist, sowie für das Anlegen Stocker aus Blitzenreute zum von zwei wasserdurchlässigen Kies-Kfz-Stellplätzen, auf 75. Geburtstag. dem Flst. 466/11, Möllenbronn 17, 88273 Fronreute, wur- de erteilt. Wir gratulieren Herrn Dr. Man- Geplant ist die Errichtung eines Hundezwingers mit Freilauf, fred Wolf aus Feldmoos zum der von einem 1,6 Meter hohen Metallzaun umgeben ist. Des 70. Geburtstag. Weiteren sollen zwei wasserdurchlässige Kies-Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück angelegt werden. Das Flurstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist nicht pri- vilegiert. Für das Bauvorhaben kommt deshalb der § 35 Abs. 2 BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzel- fall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung Gremien öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt. Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses Flst.1845, Am Krummensbach 10, Fronreute-Staig vom 10. Dezember 2018 und des Gemeinderates Geänderte Ausführung der Garage Fronreute vom 17. Dezember 2018 wird berichtet Das gemeindliche Einvernehmen zur geänderten Bau- und es werden die gefassten Beschlüsse bekannt ausführung der Garage, Flst. 1845, Am Krummensbach gegeben: 10, 88273 Fronreute, wurde erteilt. Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass die Garage nicht wie genehmigt ausgeführt wurde. Die genehmigt Ga- Aufstockung Kinderhaus Staig rage hatte eine Grundfläche von circa 29 Quadratmeter, die - Entscheidung über die Außenfassade nun errichtete hat eine Grundfläche von circa 50 Quadratme- Der Kindergarten Staig wird im Frühjahr 2019 um ein Ober- ter. Zudem wurde die Garage 1 Meter in Richtung Süden ver- geschoss aufgestockt. Die Außenfassade wird als silber- schoben. Das Flurstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes graue Holzfassade und bunten senkrechten Holzleisten „Große Bettna II“. Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben ausgeführt. dieses Bebauungsplanes. Baugesuche Zwischenbericht zur Archivpflege in der Gemein- Flst.1087, Mochenwanger Straße 1, Fronreute-Staig de Fronreute Einbau einer Wohneinheit in das Dachgeschoss und Bü- Im Zuge der Gemeindereform haben sich die ehemaligen Ge- roerweiterung mit Dachgaube meinden Blitzenreute und Fronhofen am 01.09.1972 zur neu- Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau einer en Gemeinde Fronreute vereinigt. Für die frühere Gemeinde Wohneinheit ins Dachgeschoss und der Büroerweiterung Blitzenreute wurden bereits 2 Archivschichten bearbeitet. Be- mit Dachgaube im Obergeschoss, auf dem Flst. 1097, stand 1 (Jahr 1806 - 1950) und Bestand 2 (Jahr 1950 - 1972). Mochenwanger Straße 1, 88273 Fronreute, wurde erteilt. Für die frühere Gemeinde Fronhofen wurde eine Archivschicht Dem Bauherrn wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen erarbeitet für die Jahre 1812 -1965. zur Errichtung einer Gaube im Dachgeschoss im April 2018 Das seit der Gemeindereform 1972 entstandene Schriftgut in erteilt. Mit dem aktuellen Bauantrag möchte der Bauherr den beiden Ortschaften wurde im Wesentlichen bisher noch nicht Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoss beantragen. Die archiviert. Für das Anlegen der 3. Archivschicht ab dem Jahr Gaupe im Obergeschoss soll der Erweiterung des schon be- 1972 bis zum Jahr 2002 wurde ein Vertrag mit dem Kreisar- stehenden Büros dienen. chiv Ravensburg geschlossen. Die Archivarbeiten wurden im Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbe- November 2017 begonnen und mit 320 Stunden veranschlagt. reich und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § Bisher wurden 1177 Archivalieneinheiten geordnet, davon 1089
Seite 4 Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute Akten verzeichnet. Circa 4,5 lfd. Meter Rechnungsunterlagen Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich täti- sowie eine größere Anzahl ungeordneter Karten sind noch un- gen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wurde letztmals bearbeitet. Die bisherigen Kosten betrugen insgesamt 25.800,00 am 14.12.2015 mit Wirkung zum 01.01.2016 neu gefasst. Mit EUR, davon 17.000,00 EUR Personalkosten für die Archivarin, Änderung der Satzung zum 01.01.2018 wurden die Entschä- 3.500,00 EUR für die Hilfskräfte zur Entmetallisierung der Akten digungssätze für die Einsatzstunde auf 12,00 EUR/Stunde und 5.300,00 EUR Sachkosten. Eine Bearbeitung der noch nicht angehoben. Zum 01.01.2019 soll die Satzung entsprechend bearbeiteten Unterlagen ist im Jahr 2019 vorgesehen, um den des neuen Satzungsmusters neu gefasst werden. Angehoben gesamten Bestand im Zusammenhang zu verzeichnen und um wird die Entschädigung für den Gerätewart. ein abschließendes Findmittel erstellen zu können. Das Satzungsmuster der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Auflösung der PRO Regio GmbH wurde im August 2018 in Abstimmung mit dem Innenminis- Der Gemeinderat hat der Auflösung der Pro Region GmbH terium, den Finanzministerium, der Oberfinanzdirektion und zugestimmt. der Gemeindeprüfungsanstalt überarbeitet. Grund ist u. a. die Die Pro Regio GmbH wurde gegründet um die Regionalent- steuerliche Behandlung der Entschädigungen. Die Satzung wicklung im Landkreis zu betreuen. Aufgrund der Einführung wurde zudem an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes von kreisweiten Landschaftserhaltungsverbänden durch die vom 17.12.2015 angepasst. Förderungen des Landes hat die GmbH Ihre Aufgabe verloren. Eine Orientierung zur Höhe der Entschädigungssätze nach § Nachdem alle Aufgaben der PRO REGIO auf andere Träger 3 der Satzung kann das gemeinsam von Gemeindetag, Städ- übertragen wurden oder die Förderzeit für Projekte ausge- tetag und Landesfeuerwehrverband veröffentlichte Schreiben laufen ist und keine neuen Aufgaben anstehen, wurde vorge- vom 09.10.2017 geben. Die Orientierungswerte geben keine schlagen die PRO REGIO endgültig aufzulösen. Mindestsätze vor, sondern bilden einen Entschädigungskor- Die Gesellschafter haben in der letzten Sitzung folgenden ridor ab. Dieser Entschädigungskorridor ist für die Gemeinde Beschluss gefasst: nicht verbindlich. Die Entschädigungen sollen sich auch an den 1. Die Gesellschafter beschließen die Auflösung der PRO RE- regionalen Unterschieden orientieren. Die Entschädigungssät- GIO Gesellschaft zur Landschaftsentwicklung mbH zum ze der Gemeinde Fronreute liegen im Rahmen des Entschädi- 31.12.2018. gungskorridors und sind auch vergleichbar mit den Entschä- 2. Christine Funk die Geschäftsführerin der PRO REGIO digungen anderer mit Fronreute vergleichbarer Kommunen. GmbH wird als Liquidatorin bestellt und mit Liquidation Die zusätzlichen Entschädigungssätze für Angehörige der der Gesellschaft beauftragt. Feuerwehr entsprechen denen der Satzung vom 14.12.2015, 3. Die Personalkosten für die Liquidation trägt die PRO RE- mit Ausnahme des Gerätewarts. Dieser Satz soll von 400,00 GIO. EUR auf 750,00 EUR angehoben werden. Die Empfehlung 4. Die Prokura von Albrecht Trautmann wird zum 31.12.2018 geht von 250,00 EUR/Fahrzeug aus. gelöscht. Die Neufassung der Satzung wurde mit dem Kommandan- 5. Die Geschäftsunterlagen (Bücher und Schriften) werden ten und den beiden Abteilungskommandanten abgestimmt. nach Beendigung der Liquidation für 10 Jahre in der Re- gistratur des Landratsamtes Ravensburg aufbewahrt. Sanierung, Ausbau und Umbau Grundschule 6. Oliver Spieß bleibt bis zur endgültigen Auflösung der PRO REGIO Vorsitzender des Beirates und der Gesellschafter- Blitzenreute mit Bewegungsraum versammlung. Nach den Kommunalwahlen 2019 wird kein - Vorstellung der Planungsvarianten neuer Beirat für die PRO REGIO bestellt. - Vorstellung der Kostenschätzung Des Weiteren wurden zum Thema Stammkapital folgende - Beschlussfassung über die zu bauende Variante und Beschlüsse gefasst: Baubeschluss Das nach Abschluss der Liquidation vorhandene Guthaben - Zustimmung zum Architektenvertrag und Stammkapital der PRO REGIO wird, entsprechend der Der Gemeinderat hat den grundsätzlichen Baubeschluss Anteile am Stammkapital, an die Gesellschafter ausbezahlt. für die Erweiterung, Umbau und Sanierung der Grund- Es bleibt den einzelnen Gesellschaftern überlassen, den aus- schule Blitzenreute mit Bewegungsraum mit einem Inves- bezahlten Betrag, dem Landschaftserhaltungsverband Ra- titionsvermögen über 6 Mio. EUR gefasst. Als Bauvariante vensburg für Maßnahmen der Landschaftspflege zu spenden. wurde die Variante 3C beschlossen. Das Stammkapital der Gemeinde Fronreute beträgt 250,00 Der Gemeinderat hat am 19.11.2018 beschlossen, die Vari- EURO. Der Gemeinderat hat den Vorschlägen der Gesell- anten Stilllegung, Minimalsanierung der Turnhalle sowie Sa- schafterversammlung zugestimmt. Eine Spende an den LEV nierung als Versammlungsstätte als Planvariante auszuschlie- soll nicht erfolgen. ßen. Die verbleibenden Varianten wurden bezüglich Kosten im Bereich Sanierung im Bestand und Erweiterung weiter Gewerbegebiet Brühl in Blitzenreute untersucht. Die Planvarianten 2A/B, 2C, 3A und 3C wurden - Festlegung der Straßennamen hinsichtlich der Fördermittel mit dem Regierungspräsidium Die neuen Straßennamen für das Baugebiet „Gewerbe- Tübingen abgestimmt. gebiet Brühl“ wurden wie folgt vergeben Planungsvarianten Westlich liegende Erschließungsstraße: Am Friedhof Von MLW Architekten wurden folgende Varianten untersucht Östlich liegende Erschließungsstraße: Eyber Straße und eine überschlägige Kostenschätzung vorgelegt. Das Gewerbegebiet „Brühl“ wird über zwei Zufahrtstraßen, die Hinweise zur Kostenschätzung: von der Wolpertswender Straße abzweigen, erschlossen. Für Die Kostenschätzungen sind unterteilt in die Kosten für den diese zwei Straßen wurden Straßennamen vergeben. Bewegungsraum, die Sanierung des Bestandsgebäudes und Für die westlich liegende Erschließungsstraße wurde der Stra- den Neubau für die Erweiterung. ßennamen „Am Friedhof“ vergeben. Die Kostenschätzung beinhaltet einen Ansatz für die Cont- aineranlage in Höhe von 100.000,00 EUR, für die Außenan- Neufassung der Satzung über die Entschädi- lagen in Höhe von 325.270,00 EUR, für Möbel in Höhe von gung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der 197.000,00 EUR für die Erweiterung der Küche in der Mensa in Höhe von 30.000,00 EUR und einen Nebenkostenzuschlag Gemeindefeuerwehr in Höhe von 26 %. (Feuerwehrentschädigungssatzung - FWES) Die Kosten für den Aufenthaltsraum des Kindergartens sind Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung über in der Kostenschätzung der Schule nicht beinhaltet. Die Kos- die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehöri- tenschätzung für den Umbau des Aufenthaltsraums für den gen der Gemeindefeuerwehr zum 01.01.2019 zugestimmt. Kindergarten in Form der jetzigen Planung beträgt brutto mit Möblierung circa 75.000,00 EUR.
Fronreute Freitag, 21. Dezember 2018 Seite 5 1. Variante 2a/b: Sanierung Turnhalle, beide Kellerräume Für die geplante Digitalisierung wurden die Anforderungen werden zu Klassenzimmern umgebaut, Neubau Kellerräume und das Konzept besprochen. Der Kostenvoranschlag liegt Umbau Klassenräume im Untergeschoss, neue Notausgänge noch nicht vor. Die Kosten für die Digitalisierung sind im Be- aus Klassenzimmern, Bau neuer Kellerräume für Lehrmittel- reich der Endgeräte und der Dienstleistung noch nicht in der lager, Hausanschluss Elektro, Server- und Hausmeisterraum, Kostenschätzung enthalten. neue Fenster in Klassenräumen Am 10.12.2018 fand eine Sitzung der Projektgruppe, in wel- Kostenschätzung: 6.148,300,00 EUR cher die Planvarianten mit der jeweiligen Kostenschätzung 2. Variante 2C: Umbau Turnhalle mit Abtrennung in Be- beraten wurden, statt. wegungsraum und Technikraum, ein Kellerraum wird zu Frau Guthörl sprach sich im Namen des Sportvereins für die Klassenzimmern umgebaut Variante 2 C aus, da bei dieser Variante die bisherige Raum- Umbau Flur für Klassenräume, Umbau vorderer Kellerraum in höhe der Turnhalle erhalten bleibt. Eine höhere Raumhöhe hält Kreativraum, neuer Notausgang aus Klassenraum, Abtrennen sie aus Sicht des Sportbetriebes auch für die Grundschulkin- neuer Hausanschluss der und Kindergartenkinder für notwendig. Kostenschätzung: 6.100.800,00 EUR Frau Rektorin Straub sprach sich klar für die Variante 3C aus. 3. Variante 3A: Neubau Bewegungsraum ohne Oberge- Mit dieser Variante werden alle Räumlichkeiten auch in Bezug schoss, beide Kellerräume werden zu Klassenzimmern auf die zukünftige Entwicklung der Grundschule berücksich- umgebaut, Neubau Kellerräume tigt. Auch ist eine Erweiterung der Schule Richtung Osten Neubau Bewegungsraum, Aufstockung nur in Vorbereitung, über das Obergeschoss über den Bewegungsraum möglich. Umbau Klassenräume im Untergeschoss, neue Notausgänge Nicht vermittelbar sind aus ihrer Sicht die Varianten, welche aus Klassenzimmern, Bau neuer Kellerräume für Lehrmittel- Kellerräume zu Klassenräumen umbauen und daneben wer- lager, Hausanschluss Elektro, Server- und Hausmeisterraum, den Kellerräume neu gebaut. In der Variante 3C werden der neue Fenster in Klassenräumen Technikraum und der Kreativraum im Obergeschoss über dem Kostenschätzung: 6.039.600,00 EUR Bewegungsraum geschaffen. 4. Variante 3C: Neubau Bewegungsraum mit Technik- Die Verwaltung sprach sich für Variante 3C aus. raum und Kreativraum im Obergeschoss, Kellerräume Zur Beratung im Gemeinderat wurden alle Planvarianten vor- bleiben Lager gelegt. Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat den Abtrennen Hausanschlussraum und Serverraum im hinteren Baubeschluss für die Variante 3C gefasst. Kellerraum, restliche Kellerräume bleiben Lager, neuer Haus- anschluss Elektro Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 Kostenschätzung: 6.204.650,00 EUR - Darstellung finanzielle Situation Die Sanierung des Erdgeschosses ist bei allen Varianten identisch: - Vorberatung Investitionsprogramm 2019 ff Einbau neuer Treppenanlagen mit Aufzug, Unterteilung Flur in - Beratung über die Erhöhung der Grundsteuer A und B Cluster, Umbau Mehrzweckraum im Klassenraum, Untertei- und der Gewerbesteuer lung Klassenraum in Gruppenarbeitsräume, Abriss Quertrep- Der Gemeinderat hat über eine mögliche Erhöhung der pe, neue Klassenzimmertüren für fünf Räume, neuer Boden- Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der belag im Bereich der Klinker Gewerbesteuer beraten. Der Gemeinderat hat grundsätz- Abstimmung Fördermittel lich Steuererhöhungen zugestimmt“. Die endgültige Fest- Mit dem Regierungspräsidium wurden die Planvarianten hin- setzung der Hebesätze erfolgt mit der Beschlussfassung sichtlich der Schulbaufördermittel abgestimmt. Das Regie- der Haushaltssatzung 2019. Das Investitionsprogramm rungspräsidium zeigte sich gegenüber allen Varianten offen, für die Jahre 2019 bis 2022 wurde vorberaten. Deutlich hat aber darauf hingewiesen, dass Fördermittel bei Sanierung wurde, dass nicht alle gewünschten Investitionen finan- der alten Turnhalle nicht gewährt werden können. zierbar sein werden. Der Neubau der Räume für den Ganztagesbereich (Bewe- Die Gemeinde Fronreute stellt zum 01.01.2019 auf das Neue gungsraum mit Raumhöhe bis 4 m, Mensa, Raum kommunale Kommunale Haushaltsrecht um. Die Planzahlen des Haus- Betreuung), die WC-Anlagen, der Musikraum, Räume für Rek- haltsjahres 2018 wurden in die Doppik übergeleitet und die torat, Lehrer, Sekretariat, Schulsozialarbeit sowie der Technik- ab 01.01.2019 durchschlagenden Abschreibungen bzw. Auf- und Kreativraum werden über Schulbaufördermittel gefördert. lösung erhaltener Zuschüsse hochgerechnet. Diese Hoch- Die Fördersumme beträgt pro m² 2.840,00 EUR x 33 % = 937, rechnung zeigt, ohne bereits konkrete Zahlen für das Haus- 0 EUR. Nach dem Raumprogramm der Architekten beträgt haltjahr 2019 nennen zu können, dass der Ergebnishaushalt die Neubaufläche ohne Flur, WC, mit Bewegungsraum circa der Gemeinde Fronreute im Jahr 2019 mit einem deutlichen 1.062,50 m². Die Schulbaufördermittel liegen damit in einer Verlust aufgestellt werden muss. Die Verwaltung geht hierbei Größenordnung von 995.000,00 EUR. von einen Größenordnung von mehreren Hunderttausend aus, Für die Sanierung der Grundschule wurden für einen Sanie- obwohl die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sowie die rungsaufwand von 1,9 Mio. EUR Fördermittel in Höhe von Beteiligungen an der Einkommen- und Umsatzsteuer rund 501.000,00 EUR bewilligt. Die Sanierung beinhaltet den Um- 445.000 Euro mehr als im Planjahr 2018 betragen. bau des Untergeschosses, die Sanierung der bestehenden Diese deutlichen Mehreinnahmen werden alleine für die Stei- Schule sowie die Digitalisierung. „Ein „Umswitschen“ auf die gerungen bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kinder- Fördermittel des Bundes für die Digitalisierung („Wanka Mil- gärten von insgesamt 314.000 Euro benötigt. liarden“) ist auch denkbar“. Berücksichtigt man noch tariflich bedingte Steigerungen bei Weiter werden Mittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von den Personalaufwendungen, sonstige allgemeine Preissteige- circa 600.000,00 EUR beantragt. rungen für Sachkosten sowie die Problematik, dass es künftig Überarbeitung der Grundrissplanung für den geplanten Verschiebungen vom investiven Bereich in den Ergebnisbe- Anbau reich geben wird, wird von den Mehreinnahmen von 426.000 Zusammen mit Rektorin Straub wurde die Grundrissplanung Euro nahezu nicht mehr übrig bleiben, was zur Verbesserung der Schulräume hinsichtlich ihrer Nutzung, Funktion und Aus- des geplante Ergebnisses beitragen könnte. stattung weiter geprüft. Die Gemeindehaushaltsverordnung schreibt vor, dass das Die Mensa wurde hinsichtlich der Bestuhlung mit 80 Sitzplät- Ergebnis in Erträgen und Aufwendungen mindestens aus- zen, davon 30 Kindergartenkinder überprüft. Die Kindergarten- geglichen sein soll. Dieses Ziel wird nicht zu erreichen sein. kinder sollen dabei in einem optisch und akustisch getrennten Insofern müssen größte Anstrengungen unternommen wer- Bereich sitzen. Eine außerschulische Nutzung der Mensa wird den, um das Defizit zu verringern und sich der gesetzlichen eher nicht möglich sein. Die Verteilerküche wurde hinsichtlich Zielvorgabe einer „schwarzen Null“ zu nähern. ihrer Anforderungen an Größe und Bedarf an Neben- und Per- Ein Großteil des Gemeindehaushalts ist durch Pflichtaufga- sonalräumen weiter übergeprüft. ben geprägt, die nicht oder in nur sehr geringem Umfang
Seite 6 Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute beeinflusst werden könnten, was die Höhe der zu leistenden die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- Aufwendungen betrifft. Auch wenn es im ersten Moment als nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt ideenlos wirkt, sollte neben Einsparungen auf der Ausgabe- worden sind. seite auch die Anhebung der Hebesätze der Realsteuern an- Fronreute, 19. Dezember 2018 gedacht werden, um dauerhaft zusätzliche Erträge zu erzielen. gez. Grieb (Verbandsvorsitzender) Grundsätzlich müssen die Hebesätze der Realsteuern im Rah- men der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch Baugebiet Dornacher Ried den Gemeinderat festgesetzt werden. Diese neuen Hebesätze gelten dann auch erst nach der Genehmigung und Auslegung Die Bauarbeiten zur Erschließung und Bepflanzung des Dor- der Haushaltssatzung 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen nacher Rieds mit einer Fläche ca. 3,1 ha in einer Bauzeit von nur die aus dem Haushaltsjahr 2018 beschlossenen Sätze gerade einmal 6 Monaten sind abgeschlossen. Das Dornacher angewandt werden. Ried besteht aus 41 Bauplätzen einschließlich 2550 m Kanal- leitungen, 2950 m Randeinfassungen, 28.000 m³ Bodenbe- wegungen und 5.500 m² Asphaltflächen. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg i. d. F. vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) und des § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 (GBl. S. 408) i. V. mit der Satzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental vom 6. Juni 1989 hat die Verbandsversammlung am 17. Mai 2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 987.100,00 EUR davon im Verwaltungshaushalt 912.100,00 EUR im Vermögenshaushalt 75.000,00 EUR 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 0,00 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen in Höhe von 0,00 € §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt. §3 Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 855.840,00 EUR festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mitte je- den Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssat- zung festgelegt. §4 Die Kapitalumlage wird auf 75.000,00 EUR festgesetzt und ist Neujahrsgeschenke, von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel aufzubringen. die keine Freude bereiten Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Wer freut sich nicht über ein erfolgreiches, vergangenes Jahr? unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haus- Ein Grund, richtig zu feiern. Damit das neue Jahr ebenso ge- haltsjahr 2018 in der Zeit von lingt, wird es ebenso heftig begrüßt. Donnerstag, 27.12.2018 bis Freitag, 28.12.2018 Gehört nicht auch das Aufräumen zu einem schönen Fest? und von Mittwoch, den 02.01.2019 bis Dienstag, 08.01.2019 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwom- mengasse 2, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17. Dezem- ber 2018 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfah- rensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
Seite 8 Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute nach § 1 Absatz 2, auf Antrag ihre Auslagen und ihren Ver- Parken auf dem Dorfplatz dienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheit- Blitzenreute behindert die lichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle Stunde 12,00 Euro. Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Feuerwehrzufahrt und die Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeu- Feuerwehrausfahrt erwehr seine Ansprüche nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. Bei Veranstaltungen im Dorfgemein- (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- schaftshaus, zum Gottesdienstbesuch wehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheitswache oder bei Beerdigungen parken viele ihr Auto auf dem Dorf- nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 FwG auf Antrag ihre Auslagen platz rund um das Rathaus. und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach Sie behindern dadurch die Zufahrt der Feuerwehrange- einem einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 8,00 Euro hörigen im Einsatzfall zum Feuerwehrhaus und oftmals für jede volle Stunde ersetzt. auch die Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge! (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind im Einsatz- zeitlichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der fall darauf angewiesen, dass sie jederzeit ungehindert zum Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Feuerwehrhaus zufahren können und dort noch genügend einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zugrunde zu legen. Parkraum zur Verfügung steht. Keinesfalls darf die Ausfahrt Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. der Feuerwehrfahrzeuge behindert werden. (4) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige Wir bitten Sie deshalb, den Parkplatz am Friedhof und der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als Aufwandsent- gegebenenfalls auch den Parkplatz an der B 32 in Blit- schädigung gewährten Erfrischungszuschuss (§ 16 Absatz 1 zenreute zu benutzen! Satz 4 FwG) in Höhe von pauschal 12,00 EUR, soweit dieser Gemeindeverwaltung Fronreute nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird. (5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinan- derfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall Altpapiersammlungen der Vereine und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe als Auf- wandsentschädigung ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorlie- Im Jahr 2019 wird letztmals eine Papiersammlung durch gen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann die Vereine durchgeführt. Ab dem Jahr 2020 wird diese der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf eingestellt. Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsge- Schon öfters hat der Gemeinderat darüber beraten, die Alt- schäftlich abtreten. papiersammlungen nicht mehr zu bezuschussen. Dies auch auf dem Hintergrund, dass der Landkreis die Müllverwertung § 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstal- wieder in eigener Regie betreibt. Auch sind immer mehr Alt- tungen papiertonnen im Umlauf. (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltun- Ende 2015 war der Anschlussgrad in Fronreute mit 1240 Ge- gen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden fäßen schon bei 75 %. In den Jahren 2016 bis 2018 sind noch Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Aus- weitere ca. 130 Stück 240 l-Tonnen hinzugekommen Damit lagen ein Durchschnittssatz von 20,00 Euro für die ersten drei kommt man jetzt auf einen Anschlussgrad in Fronreute von Stunden und von 10,00 Euro für jede weitere Stunde gewährt. 83 %. Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstaus- Die beiden Vereine Musikverein Fronhofen und Sportverein fall, erhöht sich der Durchschnittssatz für diese Zeit um 9,00 Blitzenreute haben Zuschüsse als fest zugesagtem pauscha- Euro/Stunde. lem Preis unabhängig von der Tonnage erhalten. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Der Gemeinderat hat beschlossen aus Gründen des hohen Fortbildungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende Anschlussgrades im Jahre 2019 letztmals eine Papierabfuhr zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle zu bezuschussen. Für das Übergangsjahr 2019 wurde eine Stunden aufgerundet. Reduzierung des Zuschusses für die Vereine, für den Musik- (3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des verein Fronhofen 1.500,00 EUR und für den Sportverein Blit- Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehö- zenreute 2.800,00 EUR, beschlossen. rigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in ent- Gemeinde Fronreute sprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in Landkreis Ravensburg seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Dritten eine Er- Satzung über die Entschädigung stattung erfolgt. der ehrenamtlich tätigen Angehörigen (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der ent- der Gemeindefeuerwehr Fronreute stehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in nach § 16 FwG tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorlie- (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – gen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf FwES) Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsge- vom 17.12.2018 schäftlich abtreten. Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 zuletzt geändert am § 3 Zusätzliche Entschädigung 19.06.2018 in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Ange- (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010 zuletzt geändert am hörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten 12.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute als in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus am 17.12.2018 folgende Satzung über die Entschädigung Feuerwehrdienst leisten, erhalten neben der Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuer- nach Absatz 1 eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des wehr beschlossen: § 16 Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung: Kommandant 600,00 Euro/Jahr § 1 Entschädigung für Einsätze Abteilungskommandant 600,00 Euro/Jahr (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde- 1. stellv. Abteilungskommandant 200,00 Euro/Jahr feuerwehr erhalten für Einsätze, mit Ausnahme der Einsätze 2. stellv. Abteilungskommandant 100,00 Euro/Jahr
Fronreute Freitag, 21. Dezember 2018 Seite 9 Gerätewart 750,00 Euro/Jahr fahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind. Jugendfeuerwehrwart 400,00 Euro/Jahr Hierunter fallen beispielsweise scharfe oder unübersichtliche Stellv. Jugendfeuerwehrwart 200,00 Euro/Jahr Kurven, starke Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzun- Betreuer Jugendfeuerwehr 50,00 Euro/Jahr gen bzw. Straßeneinmündungen. Beide Merkmale – Verkehrs- Atemschutzwart 200,00 Euro/Jahr wichtigkeit und Gefährlichkeit – müssen zusammen vorliegen, Schriftführer 60,00 Euro/Jahr um eine Räum- und Streupflicht der Gemeinde zu begründen. Kassier 60,00 Euro/Jahr Erst wenn der Winterdienst in diesen Bereichen abgear- beitet ist, kein erneuter Schneefall oder Glätte eintritt und die § 4 Entschädigung für haushaltsführende Personen erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind, kann in Straßen mit Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt untergeordneter Priorität der Winterdienst durchgeführt wer- führen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der den. Eine zeitnahe Räumung und Streuung von Straßen mit Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstan- untergeordneter Priorität, dazu zählen unter anderem Straßen dene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fort- in Wohngebieten, ist bei einsetzendem Schneefall und Glätte bildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei daher nicht möglich. aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Räum- und für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 9,00 Euro/ Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Stunde gewährt. Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten oft erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug § 5 Antrag auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht (1) Als Anträge im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 gelten die möglich ist, wird die Straße NICHT GERÄUMT. durch den jeweiligen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Wir bitten die Fahrzeughalter deshalb, die Straße für die Räum- eingereichten und unterzeichneten Nachweise über die Teil- fahrzeuge frei zu halten. nahme an Einsätzen, Lehrgängen, Sitzungen und dergleichen. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- (2) Den Anträgen im Sinne der § 1 Absatz 5 Satz 2, § 2 Absatz dienst zugeschoben wird? 4 Satz 2 sind Nachweise beizufügen, die den Verdienstausfall Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit und die Auslagen dem Grunde und der Höhe nach belegen. der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei liegt das Augenmerk § 6 Freiwilligkeitsleistungen vor Allem auf der Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feu- Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den ehrenamtlich täti- erwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung. gen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr finanzielle Unter- Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf stützung, insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu zu nehmen. gewähren (vgl. § 16 Absatz 7 FwG). Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstücksein- fahrt ist nicht erlaubt. § 7 Inkrafttreten Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. verkehrsgefährdend und unzulässig. Fronreute, den 17.12.2018 Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, Gez. Oliver Spieß den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Bürgermeister Die Mitarbeiter der Gemeinde Fronreute sind selbstverständ- lich bemüht, dass keine Einfahrten oder Stellplätze zuge- Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: schoben werden. Trotz aller Bemühungen ist es jedoch un- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- vermeidlich, dass der Schnee auf den Gehwegen und vor den ten der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) Grundstückseinfahrten liegen bleibt, die die Anlieger mögli- oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften cherweise kurz zuvor geräumt haben. beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 Das Zuschieben von Einfahrten und Gehwegen durch den GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Winterdienst ist zwar ärgerlich, aber gleichzeitig unvermeid- Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber lich. Den Anliegern kann die Mehrarbeit leider nicht erspart der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, bleiben, die betroffenen Flächen erneut zu räumen. Diese der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt Mehrarbeit ist dem Bürger laut herrschender Rechtsprechung nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sat- auch zuzumuten. zung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung Wer muss wie die Gehwege räumen? verletzt worden sind. Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen ca. 1,50 m WINTERDIENST breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Ist der Gehweg oder die zu räumende Fläche durch eine unbe- Wer muss wie und wann räumen? baute Fläche, die im Eigentum der Gemeinde steht, getrennt, Die Gemeinde Fronreute beantwortet Ihre Fragen befreit dies nicht von der Räum- und Streupflicht! Während sich Kinder und Wintersportler über Schnee und Eis Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Satzung freuen, bringt dieses Wetter für Hauseigentümer und Mieter über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, einige Pflichten mit sich. Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 18. De- Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung eine erheb- zember 1989 hin. liche Anzahl von Anfragen ein, in denen über unterschiedlichs- Die Satzung ist über die Homepage der Gemeinde Fronreute te Probleme und Ansichten im Zusammenhang mit den win- abrufbar terlichen Verhältnissen und dem Winterdienst berichtet wird. (www.fronreute.de • Rathaus & Service • Ortsrecht & Sat- Wir möchten dies zum Anlass nehmen und mit Hilfe der fol- zungen). genden Übersicht Ihre häufigsten Fragen beantworten: Bitte beachten Sie zum Thema Gehwegräumung auch die Räumpflicht der Gemeinde Fronreute regelmäßigen Hinweise im Mitteilungsblatt der Gemeinde. Die Gemeinde Fronreute ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- Wann muss geräumt werden? liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und streuen. Verkehrswichtig sind in diesem Zusammenhang in entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des erster Linie verkehrsreiche Durchgangstraßen, Ortsdurchfahr- Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. ten sowie vielbefahrene innerörtliche Hauptverkehrsstraßen Die Maßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es für die und Buslinien. Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn infolge Verkehrssicherheit notwendig ist. Abwesenheit entbindet Anlage oder Beschaffenheit der Straße für sorgfältige Kraft- nicht von der Räum- und Streupflicht.
Seite 10 Freitag, 21. Dezember 2018Fronreute Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte Müllabfuhr 2019 sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Die Abfuhrtermine stehen im gemeindebezogenen Abfallka- Wohin mit dem Schnee? lender, der zum Jahresende an alle Haushalte zugestellt wird. An den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Die Abfallkalender können jederzeit unter www.landkreis-ra- Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydran- vensburg.de heruntergeladen werden. ten. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert Für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Personen mit Inkontinenz-Abfällen werden 26 Windelsäcke Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im ei- pro Jahr durch die Gemeindeverwaltung bzw. Ortsverwaltung genen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter kostenlos ausgegeben. Die Säcke können ab sofort im Rat- Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. haus Blitzenreute, Nebengebäude bzw. bei der Ortsverwaltung SCHNEE UND EIS DÜRFEN KEINESFALLS AUF DIE STRA- Fronhofen abgeholt werden. Bitte denken Sie daran, dass für ßE GESCHOBEN WERDEN! Erwachsene eine Bestätigung vom Hausarzt vorgelegt wer- Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann den muss. Die Windelsäcke werden zur Abholung neben die überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegensei- Restmülltonne gestellt oder können in Gutenfurt ober Ober- tige Rücksichtnahme und Verständnis. moorweiler abgegeben werden. Welche Streumittel darf ich verwenden? Weitere Auskünfte erhalten Sie auch gerne bei der Gemein- Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder deverwaltung in Blitzenreute, Frau Pfeiffer, Telefon: 07502 Asche zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist nicht er- 954-21. laubt. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstre- cken, wenn in besonderen Fällen (z.B. Glatteis) die Sicherheit Wertstoffhof - Annahme der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? von Wachs-/Kerzenresten Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, Der Erlös der Wachs- und Kerzenreste mit 140,00 EUR wenn kein Schnee mehr liegt. geht an die ehrenamtliche Helfer-vor-Ort-Gruppe Blitzen- Von der Gemeinde Fronreute wird jährlich im Frühjahr ein Un- reute. ternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Winter- splitt zu säubern. Die Anlieger haben die Möglichkeit, den Win- tersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Freiwillige Feuerwehr Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Fronreute Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nach- komme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ord- Expertentipp der Freiwilligen Feuerwehr Fronreute nungswidrigkeiten können von der Gemeinde mit einem Buß- Alle Jahre wieder kommt die Feu- geld geahndet werden. erwehr Falls es durch mangelhaften Winterdienst zu Personenschä- Bald ist Weihnachten. Für viele ein den kommt, können von der geschädigten Person zivilrecht- Fest der Freude und Besinnlichkeit. liche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadens- Für so manchen aber auch ein Fest ersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend voller Angst und Schrecken, oft sogar gemacht werden. mit schlimmen Folgen. Nur eine klei- Zum Schluss... ne Unachtsamkeit und schon steht Die Gemeinde Fronreute ist bemüht, den Winterdienst im öf- das Symbol der Festlichkeit in hel- fentlichen Bereich auch in diesem Jahr wieder zur Zufrieden- len Flammen. Damit aus Ihrer Weih- heit und zur Sicherheit unserer Bürger durchzuführen. nachtsfeier kein Weihnachtsfeuer Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer für Sie im Dauereinsatz. Bitte haben Sie Ver- wird, hier einige Tipps der Feuerwehr: ständnis dafür, dass wir nicht überall gleichzeitig sein können. Sollten Sie doch einmal einen Grund zur Beanstandung ha- • Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest ben, zögern Sie bitte nicht, uns dies telefonisch mitzuteilen. und achten Sie darauf, dass er nicht nadelt. Bei entsprechender Witterung hilft zum guten Schluss aller- • Bewahren Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien dings doch nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständ- auf. nis füreinander. • Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht Kommen Sie gut durch den Winter! brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen. Ihre Gemeindeverwaltung • Sofern Sie Wachskerzen bevorzugen, befestigen Sie diese so, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können; ver- wenden Sie Kerzenhalter aus feuerfestem Material. Jahresablesung der Wasserzähler • Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an; in umge- kehrter Reihenfolge löschen. Für die Jahresabrechnung wird die Erhebung der Was- • Stellen Sie für den Fall eines Falles Löschmittel griffbereit. serzählerstände in diesem Jahr wieder durch Selbstab- Es genügt auch ein Eimer Wasser. lesung erfolgen. Der Zählerstand kann per Fax, per E-Mail, per Post bzw. durch • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern Rückgabe auf der Gemeindeverwaltung in Blitzenreute bzw. sollten auf ihre Kinder achten. der Ortsverwaltung in Fronhofen übermittelt werden. • Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Die Ablesung der Wasserzähler ist die Grundlage für die Jah- Kindern sicheren Platz auf. resabschlussrechnung für Wasser und Entwässerung 2018 • Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit und die vierteljährlichen Abschlagsbeträge für das Jahr 2019. Streichholz und Feuerzeug umgehen. Bitte beachten Sie, dass die Rückmeldung bis spätestens Und wenn es dennoch brennen sollte: Auch am Heiligabend Freitag, 28. Dezember 2018 erfolgt. haben die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren für Sie Ruf- Vielen Dank für Ihre Mithilfe. bereitschaft. Notruf: 112! Ihre Gemeindeverwaltung
Fronreute Freitag, 21. Dezember 2018 Seite 11 Freiwillige Feuerwehr Alte bodoCards bitte zurückgeben Fronreute Die alte bodoCard hat ausgedient. Seit 01.01.2018 ist sie tariflich nicht mehr gültig und wurde durch Abt. Fronhofen die neue bodo eCard abgelöst, die zwischenzeitlich von 10.000 Kunden genutzt wird. Viele tausend bodCards wurden bereits in den Mobilitätszentralen und bei den Verkehrsunternehmen zurückgegeben. Restliche Guthaben wurden ausbezahlt. Nur noch bis 31. Dezember 2018 bodoCards bzw. deren Restguthaben können nur noch bis 31.12.2018 in den >Mobilitätszentralen Ravensburg (im Bahnhof Ravensburg) >Friedrichshafen (im Stadtbahnhof) > Isny (im Kurhaus) >RAB-KundenCenter Weingarten (Bahnhofstraße 15) >Omnibus Müller in Bad Waldsee-Gaisbeuren abgegeben und bar ausbezahlt werden. Bei mehr als 10 Euro Restguthaben erfolgt die Auszahlung als Überweisung. Ab 1. Januar 2019 ist die Rücknahme nur noch per Antrag über die bodo-Geschäftsstelle möglich. bodo erstattet auch künftig ein mögliches Restguthaben per Banküberweisung bzw. rechnet dieses als Startguthaben auf die eCard an. Der Erstattungsantrag kann weiterhin bei den KundenCentern, Mobilitätszentralen und Verkehrsunternehmen abgegeben werden, welche diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Die freiwillige Feuerwehr Fronreute, bodo-Geschäftsstelle weiterleiten. Abteilung Fronhofen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, wünscht allen Feuerwehrangehörigen und allen Forsten und Gartenbau Bürgern aus der Gemeinde, Onlinesuche nach Hilfsmitteln „frohe Weihnachten und einen guten Rutsch Über eine Suchmaschine medizinische Hilfsmittel finden – das ins neue Jahr 2019“. bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten an. Damit lassen sich alle Vertragspartner der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse finden, von denen Versicherte ihre Hilfsmittel beziehen können oder von denen sie sich beraten lassen möchten. Und so funktioniert es: Sie rufen die Internetseite https://himvps. svlfg.de/ auf und wählen dort aus der Liste, was Sie benötigen, zum Beispiel eine Gehhilfe oder eine Hörhilfe. Nach Eingabe Ih- rer Postleitzahl erhalten Sie in diesem Fall eine Übersicht aller Sanitätshäuser bzw. Hörgeräteakustiker in Ihrer Nähe, die Sie beliefern können. Damit Sie den ausgewählten Anbieter beauf- Netze BW informiert: tragen können, benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung. Sichere Stromversorgung trotz „Gänsebratenspitze“ Alle Jahre wieder taucht in der Adventszeit die Frage auf: Gibt Regionalentwicklung Mittleres es die „Gänsebratenspitze“ – also den schlagartigen Anstieg des Stromverbrauchs durch kollektives Ofenanschalten – wirk- Oberschwaben e. V. (REMO) lich? Und wie sicher ist die Stromversorgung an Weihnachten Impulse für mehr Demokratie – Save the date! generell? Als Stromnetzbetreiber in vielen Kommunen Ba- Die Gesellschaft ist im Wandel. Die Beteiligungsformen auch! den-Württembergs weiß die Netze BW: Über die Feiertage ist Demokratische Strukturen müssen auf gesellschaftliche Ver- der Stromverbrauch mit am niedrigsten im ganzen Jahr. Vor änderungen reagieren. Unter diesem Themenschwerpunkt allem in der Industrie ruht die Produktion. Die Auslastung der veranstaltet das Bündnis Wir sind dran eine Fachtagung für Stromnetze liegt deshalb weit unterhalb der Belastungsgrenze. kommunale und soziale Interessensvertreter am 6. Februar Auch über die Feiertage halten rund 120 Mitarbeiter der Netze 2019 in Leutkirch von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr. BW die Stellung, unter anderem in den drei hochmodernen Das Tagungsprogramm beginnt mit drei Diskussionsrunden Leitstellen in Esslingen, Ravensburg und Heilbronn. in denen Veränderungen, die sich aktuell in den Bereichen Und tatsächlich beobachten sie bisweilen eine Zunahme von Jugendliche, Wirtschaft und Ehrenamt abspielen, herausge- Störungsmeldungen an Weihnachten. Die haben allerdings arbeitet werden. Daneben berichten Vertreter von etablierten selten mit Schäden im Netz zu tun. Deutlich öfter ist in älteren und innovativen Modellen der Mitgestaltung. Die Perspektiven Gebäuden die Hausinstallation schuld, wenn ihr zu viel zuge- Jugendlicher auf Beteiligung in Kommunen, im Arbeitsleben mutet wird: Kommt zur Weihnachtsbeleuchtung, der Spülma- und im Ehrenamt werden in kurzen Theaterszenen präsentiert. schine, dem Fernseher und dem CD-Player auch noch der Zwei Leutkircher Schulklassen haben sich dafür in einem vier- berühmte Gänsebraten im Ofen dazu, kann schon mal die tägigen Projekt mit Demokratie und Beteiligung auseinander- Hauptsicherung im Haus auslösen. Der richtige Ansprech- gesetzt. Nachmittags werden gelungene Beispiele für Betei- partner in diesem Fall ist nicht der Netzbetreiber, sondern ein ligung und Mitgestaltung von regionalen Akteuren vorgestellt Elektro-Fachbetrieb. und Tipps zur Nachahmung vermittelt. Übrigens hat die Netze BW die „Gänsebratenspitze“ im ver- Die Tagung findet im Tagungshaus Regina Pacis in Leutkirch gangenen Jahr tatsächlich nachweisen können: In Aitrach an statt. Anmeldungen sind ab Anfang Januar 2019 möglich. der Iller wurden gezielte Messungen vorgenommen. Nähere Informationen folgen in Kürze. Ergebnis: An Heiligabend gegen 18 Uhr und am späten Vor- Ansprechpartner der Geschäftsstelle: Florentien Waldmann mittag des 1. Weihnachtsfeiertags waren in den Leitungen und Lena Schuttkowski, Telefon: 07584 9237-180 oder -181 deutliche Ausschläge zu verzeichnen. bzw. E-Mail: info@re-mo.org
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