Weihnachten - Wolpertswende.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
48. Jahrgang Freitag, 18. Dezember 2015 Nummer 51/52/53 Weihnachten Eine kleine Weise zieht ganz zart und leise durch das stille Tal. Warmer Schein der Kerzen öffnet unsre Herzen für das Kind im Stall. Alle Jahre wieder werden Menschen Brüder. Hoffnung neu erwacht. Frieden hier auf Erden könnte Wahrheit werden für mehr als eine Nacht. Autor: Anita Menger Foto: Gerhard Tempel Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage wünsche ich Ihnen – auch im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung – viel Ruhe, Kraft und Freude im Kreise Ihrer Familien. Für das kommende Jahr 2016 wünschen wir Ihnen im Namen der Gemeinde viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit! Daniel Steiner, Bürgermeister
Freitag, 18. Dezember 2015 Seite 2 so abgestellt werden, dass eine Durchfahrt mit dem Räum- fahrzeug erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Amtliche Bekanntmachungen Die Fahrer müssen dann mit äußerster Vorsicht, manchmal im Zentimeterbereich, an diesen Fahrzeugen vorbeifahren, in extre- men Fällen sogar wieder rückwärts aus diesen Straßen heraus- rangiert werden, wenn gar kein Durchkommen mehr möglich ist. Bitte beachten !!!!!!!!!!!!! Dadurch gerät der Räum- und Streuplan durcheinander und an- Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt dere Bürger ärgern sich, wenn ihre Straßen dann nicht rechtzeitig oder gar nicht geräumt und gestreut worden sind. geschlossen! Am Donnerstag, den 14.01.2016 bleibt das Einwohnermel- Wir möchten deshalb um Ihre aktive Mithilfe bitten: deamt/Gewerbeamt ganztags wegen einer Wahl-Fortbil- • Stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit auf Ihrem Stellplatz dungsveranstaltung geschlossen. oder in Ihrer Garage ab. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. • Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müs- sen, so achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite Ihre Gemeindeverwaltung von mindestens 3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug). • Stellen Sie keine Autos auf Wendeplatten ab. Sie helfen uns und den Bürgern in der Gemeinde Wolpertswen- Öffnungszeiten des Rathauses über die Feier- de, wenn Sie durch überlegtes Parken den Winterdienst so ein- fach wie möglich machen. tage und Jahreswechsel !!! Auch Feuerwehr und Rettungsdienste freuen sich über eine un- Das Rathaus ist am 24.12.2015 und am 31.12.2015 ge- gehinderte Durchfahrt. Aus diesem Grund möchten wir auch schlossen. ganz besonders die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, Während der Feiertage ist das Standesamt für Sterbefälle dass entlang ihres Grundstückes zur öffentlichen Verkehrsfläche unter der Tel.-Nr. 0751/47777 zu erreichen. das Lichtraumprofil für Hecken und Bäume eingehalten und zu- Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus zu den üblichen rückgeschnitten wird. Öffnungszeiten von 8.00 - 12.00 Uhr und am Dienstag, Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe. 29.12.15 (nur Zimmer 1) und am Donnerstag 07.01.2016 zu- sätzlich von 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Bürgermeisteramt Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Ihre Gemeindeverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Wolpertswende Landkreis Ravensburg Die Turnhallen sind in den Weihnachtsferien Satzung über die Aufhebung der Satzung der geschlossen!! Gemeinde Wolpertswende über die Vermei- Die Turnhalle in Wolpertswende und Mochenwangen sind vom dung, Verwertung und Beseitigung von Abfäl- 24. Dezember 2015 bis einschließlich 10. Januar 2016 ge- len vom 20.12.2011 schlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), §§ 2, 13, 14 und 18 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende am 14.12.2015 fol- Straßenbeleuchtung gende Satzung beschlossen: Die nächste Turnusfahrt der EnBW zur Behebung der defek- Die Satzung der Gemeinde Wolpertswende über die Vermeidung, ten Straßenbeleuchtung findet in der Kalenderwoche 2 statt Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 20.12.2011, zu- (11.01.2016 – 15.01.2016). letzt geändert am 18.11.2013, wird zum 31.12.2015 aufgehoben. Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft Wir bitten Sie, defekte Straßenlaternen bis spätestens 07.01.2016 unter Tel.: 07502/9403-20 (Fr. Korbély) zu melden. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich Winterdienst, Räum- und Streupflicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung des Bauhofes gegenüber der Gemeinde Wolpertswende geltend gemacht Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, alle Jahre wieder: worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, der Winterdienst alleine ist für unsere Schneeräumer schon nicht ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die einfach: Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntma- • morgens früher aufstehen, chung der Satzung verletzt worden sind. • mit dem großen Räumfahrzeug nichts kaputt machen, • alle Wege und Straßen rechtzeitig räumen und streuen, Wolpertswende, den 15.12.2015 usw. gez. Ganz schwierig wird es allerdings, wenn dann noch Autos Daniel Steiner Bürgermeister
Seite 3 Freitag, 18. Dezember 2015 Bekanntmachung (4) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmit-glieder, insbeson- dere solche, die der in-terkommunalen Kooperation dienen, kön- Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 6 und § 21 des Ge- nen im Rahmen des § 21 GKZ dem Verband übertragen werden. setzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S. 408), (5) Die Verbindungen mit erforderlichen An-lagen über Land- zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 kreisgrenzen hinweg oder zur Verbindung von Insellagen baut (GBl. 185). der Verband in eigener Regie und in eigener Zuständigkeit. Diese Die Verbandsversammlung des Zweckverband Breitbandversor- Anlagen bleiben im Eigentum des Verbandes. Die Kosten werden gung im Landkreis Ravensburg hat am 25.11.2015 die folgende über die Umlage nach § 15 auf die einzelne Verbandsgemeinde Neufassung der Verbandssatzung des „Zweckverband Breitband- verteilt versorgung im Landkreis Ravensburg“ beschlossen. II. Verfassung und Verwaltung Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg §3 Sitz: Fronreute Organe des Verbands I. Allgemeine Bestimmungen (1) Organe des Zweckverbands sind: §1 - die Verbandsversammlung Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes, Befristung - der Verbandsvorsitzende (1) Die Städte und Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Altshau- (2) Soweit sich aus dem Gesetz überkommunale Zusammenar- sen, Amtzell, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baienfurt, beit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts an- Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebersbach-Musbach, deres ergibt, finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhau- für Baden-Württemberg entsprechende Anwendung. sen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Leutkirch, Ried-hausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wan- gen, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende bilden den §4 Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ Zusammensetzung der Verbandsversammlung im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). Das Zweckverbandsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der der Mitgliedsstädte und -gemeinden. Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet den Bür- germeister/die Bürgermeisterin als Vertreter in die Verbandsver- (2) Der Zweckverband führt den Namen sammlung. „Zweckverband Breitbandversorgung (2) Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, einen Stellvertreter im Landkreis Ravensburg“ zu benennen. im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in 88273 (3) Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. Fronreute, Landkreis Ravensburg (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamt- lich tätig. §2 Aufgaben des Verbandes §5 Aufgaben- und Geschäftsführung der Verbandsversamm- (1) Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Ge- lung werbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehr- fachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen An- (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbands- lagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden mitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbands. Sie legt die als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten und Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes fest und be- zu verpachten. stimmt den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung entscheidet in den ihr durch Gesetz oder in dieser Satzung zuge- (2) Zur Verwaltung und Verpachtung gehört auch die Organisa- wiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer tion der Durchführung vergaberechtlicher Ausschreibungen zur Beschlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsver- erst noch erfolgenden Errichtung der vorgenannten gemeind- sammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung lichen Anlagen (gemäß VOB/A) und des nach Inbetriebnahme über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des der Anlagen erforderlichen Netzbetriebs (gemäß VOL/A). Ferner Verbandsvorsitzenden fallen. übernimmt der Zweckverband die Planung und Baubetreuung bezüglich der zu errichtenden Anlagen und tritt als Bauherr auf. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbands-versammlung fin- Die Verwaltung und Verpachtung erstreckt sich auch auf bereits den die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemein- vorhandene und künftige Anlagen der Verbandsmitglieder, so- derat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes fern diese deren Einbeziehung dem Zweckverband gegenüber bestimmt. schriftlich erklären. §6 (3) Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemeinden Geschäftsgang die Antragstellung für die Förderanträge gegenüber dem Land Baden-Württemberg. Er übernimmt auch die rechtliche Beur- (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Ver-bandsversamm- teilung mit entsprechenden Fachbüros. Darüberhinaus ist der lung schriftlich mit angemessener Frist unter Angabe der Tages- Zweckverband auch für die Durchführung von Workshops und ordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich. Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen.
Freitag, 18. Dezember 2015 Seite 4 Notrufe Gesundheit Ärztlicher Bereitschaftsdienst Kassenärztlicher Notdienst Hospiz - hand in hand Bei lebensbedrohlichen Notfällen bitte gleich Kontakt: Fördergemeinschaft „handinhand“, die Rettungsleitstelle anrufen: 112 Kirchstraße 4, 88284 Wolpertswende 07502/1337 Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie: www.westliches-schussental.de werktags von 8 bis 18 Uhr unter : 0180 - 1 92 92 80 ab 18 Uhr und am Wochenende/Feiertage unter : 116 117 (für Hausbesuche) Krankengymnastik Am Wochenende/Feiertage ist die Notfallpraxis im Kranken- Klaus Dieter Jehle haus Weingarten von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Kirchstraße 1 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen (begeben Sie sich dorthin ohne Anmeldung) 07502/3102 www.physiotherapie-jehle.de Kinder- und Jugendarzt 0180 1929288 Iris Kohnle Weingartener Straße 1 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen 07502/4841 Zahnarzt 01805-911630 Franka Fürst Tierarzt Vorsee 10 88284 Wolpertswende 19./20.12.2015 und 09./10.01.2016 07502/913877 www.physio-vorsee.de Tierärztliche Klinik Dr. Grieshaber und Dr. Knoche Tel.: 0751/66464 Logopädische Praxis 24./25.12.2015 Tierärztliche Fachklinik für Klein- und Heimtiere Birgit Brinkmann Tel.: 0751/363140 Hauptstraße 2 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen 26./27.12.2015 und 06.01.2016 Tel. 07502/913159 Kleintierklinik am Hochberg, Tel. 0751/7912570 31.12.2015/01.01.2016 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751/95884400 Heilpraktikerin 02./03.01.2016 Erika Günthner Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751/44430 Kolpingstraße 7 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen Telefonische Anmeldung erforderlich 07502/1222 Notdienste der Apotheken 0800/0022833 Hebammen Rosa Fessler Ärzte in der Gemeinde Haller 1 88284 Wolpertswende Dr. med. Harald Görtz Facharzt für Allgemeinmedizin 07502/518 www.hebamme-fessler.de Gröberstraße 3 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen Tel. 07502/2616 www.dr-goertz.de Kathrin Heyder Hauptstraße 51/2 88284 Wolpertswende OT Mochenwangen Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Bahnhofstraße 10 88284 Wolpertswende, 07502/912378 OT Mochenwangen Tel. 07502/9422-0 Mobile Fußpflege Dr. med. dent. Wolfgang Loidol Zahnarzt Roswitha Nollenberger, 07502 / 911790 Kirchstraße 14 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen Tel. 07502/1881 www.dr-loidol.de Psychologische Beratung Agnes Reichle 07502-562445 www.rle-online.de Apotheke in der Gemeinde Schussenapotheke Kirchstraße 12 OT Mochenwangen Heilpraktikerin für Psychotherapie 88284 Wolpertswende 07502/9437900 Heidi John 07502/912260 od. 0171/8288880 www.heidelin.de Nachbarschaftshilfe in der Gemeinde 07502/3587 Notruf Polizei: 110 Feuerwehr: 112 Malteser Rettungsdienst – Notarzt: 112 Hausnotruf und Mahlzeitendienst 0751/366130 DLRG Wasserrettung: 112 Hausnotruf und Mobilruf Menüservice „Essen auf Rädern“ Giftnotruf: 0761/1 9240 0751/560610 Störungsannahmestelle Wasser/ Gas (TWS) 0751/8042000
Freitag, 18. Dezember 2015 Seite 5 Gemeinde Impressum (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens ein Mal einzuberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ¼ der Verbandsgemeinden dies unter Angabe des Verhand- lungsgegenstands beantragen, der zum Aufgabenbereich der Verbandsversammlung gehören muss. Bürgermeisteramt Wolpertswende (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätz- Kirchplatz 4 88284 Wolpertswende lich öffentlich. Sie sollen abwechselnd in den Verbandsgemein- Telefon 07502/9403-0 Telefax 07502/9403-26 den stattfinden. gemeinde@wolperswende.de www.wolpertswende.de (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsge- mäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschlie- Öffnungszeiten Rathaus Wolpertswende ßen. Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (5) Über die Sitzung der Verbandsversammlung und die dabei Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch Dienstag (nur Bürgerbüro Zimmer 1) 16:00 bis 18:00 Uhr den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglieder, die an der Sit- Montag bis Mittwoch nachmittags nach Vereinbarung zung teilgenommen haben, und den Schriftführer zu beurkun- den sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Redaktionsschluss Mitteilungsblatt Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. Redaktionsschluss: Dienstag, 8 Uhr E-Mail: mitteilungsblatt@wolpertswende.de §7 Verbandsvorsitzender Impressum Herausgeber: Gemeinde 88284 Wolpertswende. (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt ist von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von Bürgermeister Daniel Steiner oder sein Vertreter im Amt. 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsver- Für den übrigen Inhalt: A. Stähle Primo - Verlag Stockach sammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbands- Meßkircher Straße 45 78333 Stockach versammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Telefon 07771/93 17 - 11 Telefax: 07771/93 17 - 40 Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. www.primo-stockach.de info@primo-stockach.de (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Ver-bandsversammlung. Er beruft die Mitglie-der der Verbandsversammlung zu den Sit- zungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Voll- zug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Ver-bands- §8 vorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der Ehrenbeamte laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung oder die Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: (3) Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten insbeson- - Verbandspfleger, dere - Technischen Verwalter. 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veran- - Verbandskassenverwalter schlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausfüh- Diese sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. rung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 25.000,00 EUR im Einzelfall, (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. mäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 5.000,00 EUR im Einzelfall die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssatzung. III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis §9 zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben wer- Wirtschaftsführung den kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung gelten die für die sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mit- Gemeinden maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften der zuteilen. Gemeindeordnung. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er enthält eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Ent- § 10 schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. Verbandspflege (6) Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsit-zenden die Bestim- (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwal-tungsgeschäfte mungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister ent- einschließlich der Schriftführung und der Betreuung des Sat- sprechend anzuwenden. zungswesens hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediens- (7) Bis zur Wahl des 1. Verbandsvorsitzenden nimmt der Bür- teten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird von der germeister der Gemeinde Fronreute dessen Aufgaben wahr. Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Freitag, 18. Dezember 2015 Seite 6 (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verant- (3) Auf die Umlage kann der Verband Abschlagszahlungen er- wortlichkeit des Verbandsvorsitzenden die Besorgung der Haus- heben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zah- halts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übri- lung fällig werden. gen Teilen der Verbandswirtschaft mit. (4) Die Einnahmen aus der Verpachtung der Anlagen werden § 11 den Verbandsgemeinden gutgeschrieben. Über die Verteilung Verbandskassenverwaltung der Pachteinnahmen werden mit den Verbandsgemeinden ent- sprechende Pachtvertäge geschlossen. (1) Die Verbandskasse wird in der Gemeindeverwaltung Fron- reute geführt. § 16 Öffentliche Bekanntmachung (2) Die der Gemeinde Fronreute für die Kassenverwaltung ent- stehenden Aufwendungen werden vom Zweckverband nach Öffentliche Bekanntmachungen des Verban-des werden entspre- Rechnungsstellung erstattet. chend den Bekanntmachungssatzungen der Verbandsmitglie- der in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbands- § 12 mitglieder vorgenommen. Die Kosten sind von den einzelnen Technische Verwaltung Verbandsmitgliedern zu tragen. Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen § 17 Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsver- Änderungen der Satzung des Zweckverbandes sammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (1) Für die Änderungen der Verbandssatzung sowie für die Ab- wicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff. GKZ. § 13 Tagegelder, Reisekosten (2) Mit der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den Verbandsmitgliedern un-ter Berücksichtigung ihres Anteils am Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Stammkapital zu. Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außer- § 18 halb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Schlichtung Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ge- regelt. (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Ver- bandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, IV. Deckung des Finanzbedarfs insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandsein- richtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, § 14 kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen Stammkapital werden. (1) Der Verband ist mit je 1.000,00 EURO für jedes Mitglied an (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsauf- Stammkapital, somit mit 33.000,00 EURO Stammkapital ausges- sichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einver- tattet. standen sind, können sie den Verwaltungs-rechtsweg beschreiten. (2) Das Stammkapital wird von den Ver-bandsgemeinen zu § 19 gleichen Anteilen von 1.000,00 EURO eingebracht. Das Stamm- Inkrafttreten kapital wird nach Genehmigung der Verbandssatzung und des Zweckverbandes angefordert. Diese Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver- § 15 bandssatzung vom 16.06.2010 außer Kraft. Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen Hinweis: (1) Die für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und In- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften standsetzung des jeweiligen Stadt- und Ortsnetzes anfallenden der Gemeindeordnung (Ge-mO) oder von aufgrund der GemO Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gemeinde erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen ei- in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zweckverbandes für die ner Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom Verpachtung der Anlagen sowie für die im Zusammenhang ste- 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich henden Aufgaben sind ebenfalls von den Verbandsgemeinden und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen be- zu tragen. Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der gründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Förderanträge, die rechtliche Bearbeitung in Zusammenarbeit bei der Gemeinde Fronreute geltend gemacht worden ist. mit Fachbüros und die Aus- und Fortbildung für die Verbands- Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden ver-streichen lässt, kann gemeinden werden darüber hinaus bei den Verbandsgemeinden eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend ma- geltend gemacht. Für diese Kosten werden Diensleistungsverträ- chen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, ge mit den jeweiligen Verbandsgemeinden abgeschlossen. die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO (2) Der Verband kann zur Deckung des weiteren Finanzbedarfs wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der von den Verbandsgemeinden eine Umlage erheben. Als Umla- Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- geschlüssel werden die Einwohnerzahlen des statistischen Lan- det oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. desamtes al-ler Verbandsgemeinden zum 30.06. des jeweiligen Rechnungsjahres festgesetzt. Die Umlage wird nach der Einwoh- Ausgefertigt! nerzahl des statistischen Landesamtes der einzelnen Gemeinde zum jeweils 30.06. des Rechnungsjahres von jeder Verbandsge- Waldburg, den 25.11.2015 meinde erhoben. gez. Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender
Seite 7 Freitag, 18. Dezember 2015 Soziales Netzwerk BürgerAktiv Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Immer ein Lichtlein mehr im Kranz, den wir gewunden, der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder dass er leuchte uns so sehr durch die dunklen Stunden. aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zu- Zwei und drei und dann vier! Rund um den Kranz welch ein standekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- Schimmer, achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der und so leuchten auch wir, und so leuchtet das Zimmer! Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Landschafts- Und so leuchtet die Welt langsam der Weihnacht entgegen. erhaltungsverband Höchsten-Dornacher Ried, 88273 Fronreute, Und der in Händen sie hält, weiß um den Segen! geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung (Matthias Claudius) begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürger ein gesegnetes oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 Gesundheit und alles Fronreute, 18. Dezember 2015 Gute. Oliver Spieß Unsere Öffnungszeit im Januar 2016: Verbandsvorsitzender Mittwoch, den 20.01.16, von 14.30 – 16.30 Uhr Im ehem. Schüler-Cafe MoWoChino in der Schule Mochen- wangen Das BürgerAktiv-Team Mochenwangen-Wolpertswende buergeraktiv@gmx.de Sitzungen Landschaftserhaltungsverband Höchsten – Dornacher Ried Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Haushaltssatzung 14. Dezember 2015 für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 1. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.11.2015 hat der Ge- berg in der Form vom 03.10.1983 (GBl. S. 578) und des Gesetzes meinderat beschlossen, als neuen Mitarbeiter im Gemein- über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 debauhof Herrn Georg Gindele aus Wolpertswende einzu- (GBl. S. 408) in Verbindung mit der Satzung des Landschaftserhal- stellen. tungsverbandes Höchsten – Dornacher Ried vom 23.10.1995 hat die Verbandsversammlung am 09.06.2015 folgende Haushalts- Bekanntgaben satzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1. Am 3. Dezember 2015 fand wieder der alljährliche Nikolaus- §1 markt auf dem Kirchplatz in Mochenwangen statt und lock- Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit te sehr viele Besucher an. Stellvertretender Bürgermeister den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 1.250,00 EUR Dieter Strobel, der die Gemeinderatssitzung leitete, dankte davon der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof, den Vereinen und im Verwaltungshaushalt 1.250,00 EUR allen sonstigen Beteiligten für die Organisation und Durch- im Vermögenshaushalt 0,00 EUR führung dieser schönen Veranstaltung. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 2. Mit den Erschließungsarbeiten für die Erweiterung des Ge- (Kreditermächtigung) in Höhe von 0,00 EUR werbegebiets „Hohe Stauden“ in Wolpertswende wurde letz- te Woche begonnen. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 3. Ortsbaumeister Wöllhaf informierte über den derzeitigen in Höhe von 0,00 EUR Stand der Arbeiten auf dem Schulareal in Mochenwangen: Die Betonbodenplatte für den Kindergartenbau hat mittler- §2 weile abgebunden und soll Anfang Januar mit einer Feuch- Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800,00 EUR tigkeitssperrbahn (vor Erstellung des Gebäudes) versehen festgesetzt. werden. Die Fertiggarage in Holzbauweise für das DRK (An- bau an das Feuerwehrgerätehaus) ist weitgehend fertigge- §3 stellt und kann demnächst genutzt werden. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Verbandsumlage in Höhe 4. Die für den 16.12.2015 geplante Informationsveranstaltung von 1.250,00 EUR festgesetzt. zur weiteren Asylbewerberunterbringung muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der neue Termin Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ in Verbin- wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. dung mit § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 5. Am 15. Dezember 2015 findet eine öffentliche Sitzung des berg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haus- Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende haltsjahr 2015 in der Zeit vom in Wolpertswende statt. 6. In der Nacht vom 12. auf 13. Dezember 2015 mussten die Feu- Montag, 21.12.2015 bis Mittwoch, 23.12.2015, erwehren wegen eines Wohnhausbrandes am Freudenberg Montag, 28.12.2015 bis Mittwoch, 30.12.2015 und vom ausrücken. Glücklicherweise gab es keine Verletzten. Es ent- Montag, 04.01.2016 bis Dienstag, 05.01.2016 stand jedoch erheblicher Sachschaden. Der stellvertretende Bürgermeister Dieter Strobel dankte allen Einsatzkräften für je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwom- ihre sehr gute, professionelle Arbeit und Zusammenarbeit. mengasse 2, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 11. Dezember 1. Am 14.12.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Techni- 2015 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ in Verbindung mit § schen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. beraten bzw. beschlossen wurde:
Freitag, 18. Dezember 2015 Seite 8 a. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten Haushalt 2016 und 10 Carports in Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst. - Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplan 1670/3 (Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt). - Finanzplanung 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm b. Neubau eines Doppelhauses (DHH 1 + 2) mit 2 Fertiggara- - Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung gen in Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst. 1670/3 Wolpertswende (Dem Bauvorhaben wurde teilweise zugestimmt). Mit einem Einnahmen- und Ausgabenvolumen von je 12.596.000 c. Neubau eines Doppelhauses (DHH 3 + 4) mit 2 Fertiggara- € ist der Haushalt 2016 der bisher größte Haushalt der Gemeinde. gen in Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst. 1670/3 Dies ist vor allem auf die hohen Ausgaben im Vermögenshaus- d. Neubau von zwei Doppelhäusern (DHH 5 + 6 und 7 + 8) mit halt für den Kindergartenneubau, für Sanierungsmaßnahmen 4 Fertiggaragen, Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst. in der Schule und die geplanten Erschließungsarbeiten im Ge- 1670/3 (Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt). werbegebiet „Hohe Stauden“ und für das neue Baugebiet „Gret- e. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung tenacker“ zurückzuführen. und Doppelgarage in Mochenwangen, Lukasweg, Flst. 1528, (Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt). Bei der Beratung des Haushaltsplanes stellte stellv. Bürgermeis- ter Dieter Strobel fest, dass der Haushalt 2016 eine solide Basis hat und trotz des großen Volumens überschaubar und für die Gemeinde leistbar ist. Abzusehen sei aber, dass auch in den kom- Fragen der Einwohner menden Jahren noch erheblicher Investitionsbedarf betreffend Von einem Zuhörer wurde im Zusammenhang mit der Unterbrin- die Sanierung öffentlicher Gebäude vorhanden ist. gung von Asylbewerbern der engagierte Einsatz und die Aus- Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichen Bestand- dauer der Mitglieder des Helferkreises Asyl sowie die Arbeit der teile des diesjährigen Haushaltsplanes gegeben: Verwaltung gelobt. Als nicht nachvollziehbar sieht der Zuhörer Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 12.596.000 €. Auf den den vorgesehenen Abbruch der ehemaligen Gaststätte „Adler“ Verwaltungshaushalt entfallen hiervon 8.172.100 € (Vorjahr: in Mochenwangen an, die seiner Ansicht nach für die Unterbrin- 8.130.000 €), auf den Vermögenshaushalt 4.423.900 € (Vorjahr: gung von Asylbewerbern sehr gut geeignet wäre. Die geplante 2.770.000 €). Aufgabenschwerpunkte im Haushaltsjahr 2016 sind Anlegung von Parkplätzen sowie der Bau von Feuerwehrgaragen der Neubau des Kinderhauses und die damit zusammenhän- auf diesem Grundstück sollten zurückgestellt werden. genden Erschließungsarbeiten, die Sanierung der Grundschule (Obergeschoss mit Querbau), der evtl. Neubau von Flüchtlings- Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass aus verschie- unterkünften, die Erschießungsarbeiten für das Gewerbegebiet denen Gründen ein Abbruch des Gebäudes unumgänglich ist. „Hohe Stauden“ in Wolpertswende (3. Bauabschnitt) und für das neue Wohngebiet „Grettenacker“ in Mochenwangen, die teilwei- Anfragen der Gemeinderäte se Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die teil- • Aufstellung von Leuchten im Friedhof in Mochenwangen. weise Erneuerung der Fenster am Rathausgebäude in Wolperts- (Zumindest ein Teil der schon seit längerem bestellten wende, usw. Leuchten soll noch im Dezember im Eingangsbereich und Bei einem voraussichtlichen Schuldenstand von 1,9 Millionen im Bereich der Aussegnungshalle installiert werden). Euro (ohne Wasserversorgung und ohne Kreditermächtigungen • Öffnung der Toiletten im St. Lukas während des Nikolaus- der Vorjahre) zum 31.12.2016 liegt die Pro-Kopf-Verschuldung marktes. Ende 2016 bei über 450 € (mit Kreditermächtigungen 2014+2015 • Bauabnahme der Querungshilfe am Ortsausgang von Mo- bei 900 €). Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt Ende chenwangen. (Die Baumaßnahme wurde durch den Auf- 2016 voraussichtlich ca. 165 T€ (Vorjahr: 705 T€). traggeber, das Regierungspräsidium Tübingen, das Stra- Der Verwaltungshaushalt wird durch die Rückdelegation der Ab- ßenbauamt und die Baufirma offiziell abgenommen. Außer fallbeseitigung an den Landkreis zum 01.01.2016 entlastet. An- einigen kleineren notwendigen Nacharbeiten gab es keine dererseits werden aber die Personalkosten insbesondere wegen Beanstandungen). des neuen Kinderhauses in Mochenwangen steigen. Zusätzliche • Anlegung von Parkplätzen beim Feuerwehrgerätehaus in Ausgaben fallen auch wegen der Unterbringung von Asylbewer- Mochenwangen. (Die Anlegung von Parkplätzen für die bern an. Im Haushaltsjahr 2016 ist eine Kreditaufnahme von ins- Feuerwehr und das DRK auf dem von der Gemeinde erwor- gesamt 1.050.000 € geplant. Von Vorteil ist hierbei die derzeitige benen Grundstück der ehemaligen Pizzeria sollte möglichst Niedrigzinsphase, die den Schuldendienst wesentlich entlastet. bald erfolgen, da sich bei den letzten Feuerwehreinsätzen Im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung gezeigt hat, dass viel zu wenig Parkplätze im unmittelbaren sind vor allem Erschließungsmaßnahmen (z.B. Verlegung von Bereich des Feuerwehrgerätehauses vorhanden sind). • Einsatz von LED-Leuchtmittel zwecks Energieeinsparung Wasserleitungen im neuen Baugebiet „Grettenacker“ und im in den Bereichen, in denen die Straßenbeleuchtung durch- Gewerbegebiet „Hohe Stauden“) sowie die Sanierung von beste- brennt. (Bei der geplanten Umstellung eines Teils der Stra- henden Wasserleitungen im Zusammenhang mit Straßensanie- ßenbeleuchtung auf LED-Technik soll dies berücksichtigt rungsmaßnahmen geplant. Laut Wirtschaftsplan wird die Was- werden). serversorgung im Haushaltsjahr 2016 einen geringen Gewinn • Sachstand zum geplanten neuen Baugebiet „Grettenacker“ erwirtschaften. in Mochenwangen. (Der Satzungsbeschluss soll in der Janu- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 sowie der ar-Sitzung gefasst werden. Ebenfalls in dieser Sitzung ist die Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung wurden vom Gemein- Beratung über die Vergabekriterien und der Beschluss über derat einstimmig verabschiedet. die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten vorgesehen.) • Stand Ausbau Breitbandversorgung. (Im Bereich zwischen Wolpertswende – Bruggen – Vorsee wurden die Leerrohre Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Wolpertswende verlegt. In der Ortsmitte Vorsee muss noch im Frühjahr das Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht über privatrechtliche Leerrohr unter der Kreisstraße hindurch verlegt werden. Unternehmen, in denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % Außerdem wurde das Leerrohr zwischen Gewerbegebiet mittelbar beteiligt ist, zur Information des Gemeinderates und „Hohe Stauden“ und Hatzenturm verlegt. Im Bereich zwi- der Einwohner erstellen. Der Gemeinderat nahm den Bericht zu- schen Hatzenturm und Segelbach ist die Verlegung der stimmend zur Kenntnis. Der Bericht wird nach ortsüblicher Be- Leerrohre im zeitigen Frühjahr vorgesehen.) kanntgabe zur Einsichtnahme im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Seite 9 Freitag, 18. Dezember 2015 Aufhebung der Abfallsatzung der Gemeinde Wolpertswende Ab 01.01.2016 fällt die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung Helferkreis Asyl von den Gemeinden an den Landkreis Ravensburg zurück. Aus Wolpertswende Mochenwangen diesem Grunde muss aus formalen Gründen die bisherige Ab- fallsatzung der Gemeinde zum 31.12.2015 aufgehoben werden. Rückschau und Ausblick Der Gemeinderat stimmte der Aufhebungssatzung einstimmig zu. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist an anderer Rückblick: Im September dieses Jahres zogen 24 syrische Män- Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt. ner in den neu errichteten Container an der Eyber Straße ein. Damals wusste noch niemand, wie sich dieses neue Miteinander Trotz der Rückdelegation der Müllabfuhr an den Landkreis wird entwickeln würde und so war es verständlich, dass es im Vorfeld die Gemeinde auch weiterhin für einige Aufgaben rund um die etliche Befürchtungen und Ängste gab. Müllabfuhr (z.B. Abfallberatung, Bestellung Müllgefäße, Ausgabe Inzwischen ist das anders. Wer daran interessiert war und es woll- Windelsäcke, Beseitigung wilder Müll usw.) zuständig sein. Sie er- te, für den gab es vielfältige Möglichkeiten zur Begegnung hält für diese Serviceleistungen eine pauschale Entschädigung. wie erst vor Kurzem beim Nikolausmarkt oder beim Fest der Kul- turen, bei Veranstaltungen in der alten Kirche, beim Musikfest... An einem Sonntag im Spätherbst überraschten die Flüchtlinge Die wesentlichen Änderungen, die sich aus der Rückdelegation die Kirchgänger mit einer Rose, die sie ihnen symbolhaft zum der Müllabfuhr an den Landkreis zum 1.1.2016 ergeben, sowie Dank überreichten. Spätestens da wurde deutlich, dass die Asyl- weitere Informationen hierzu sind an anderer Stelle in diesem bewerber aus Syrien durchweg sympathische, aufgeschlossene, Mitteilungsblatt abgedruckt. warmherzige Menschen sind, die gern am Gemeindeleben teil- nehmen und dankbar sind für die freundliche Aufnahme. Das gleiche gilt für die beiden Familien im Bahnhof. Verschiedenes In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2015 hielt stellv. Das große Bürgerschaftsengagement in den vergangenen Bürgermeister Dieter Strobel einen kurzen Rückblick auf das ver- Monaten mit Einladungen durch Vereine und Privatpersonen gangene Jahr. Als eines der wichtigsten Ereignisse bezeichnete er zu verschiedenen Events, großzügigen Sach- und Geldspenden, dabei den mittlerweile im Bau befindlichen neuen Kindergarten, mit Veranstaltungen wie z.B. der Wanderung mit Mitgliedern des der im Herbst 2016 bezugsfertig sein sollte. Außerdem konnte im BUND, der Feuerwehrübung der Abt. Mochenwangen am Con- Jahr 2015 der neue Essensbereich in der Grundschule in Betrieb tainer, hat sehr zur Integration beigetragen. Dafür an dieser Stelle genommen werden, der sehr gut angenommen wird. Auch der ein sehr herzliches DANKE. Umzug des DRK in das alte Schulgebäude wurde erfolgreich und letztlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewerkstelligt. Doch auch wenn man den Kontakt nicht sucht, trifft man die Eine große Herausforderung und ein Schwerpunktthema war in Flüchtlinge z.B. an der Bushaltesstelle, wenn sie nach Ravensburg diesem Jahr die Aufnahme von Flüchtlingen, die die Gemeinde zum Deutschkurs fahren, beim Einkaufen mit dem Fahrrad, auf vor große Herausforderungen gestellt hat und noch weiterhin der Post, beim Arzt; sie gehören inzwischen zum Dorfbild dazu stellen wird. Sehr erfreulich sei, dass man dieser Herausforderung und wenn sie dabei auffallen, dann höchstens durch ihr freundli- ches Wesen und ihre Höflichkeit. mit großer Sachlichkeit, guter Diskussionskultur und Ergebniso- rientiertheit begegnet ist. Dass die Flüchtlingsaufnahme in un- Ausblick serer Gemeinde bisher so positiv verlaufen ist, sei insbesondere Aufenthaltsgenehmigung: Inzwischen hat knapp die Hälf- dem Helferkreis Asyl, aber auch der gesamten Einwohnerschaft, te der syrischen Asylbewerber die ersehnte Zuerkennung der die diese große Aufgabe für die Gemeinde so gut begleite und Flüchtlingseigenschaft schon erhalten, was bedeutet, dass sie unterstütze, zu verdanken. Mit einem Dankeschön an die Verwal- eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre in Deutschland tung für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, an die haben. Jedes Mal ist die Freude riesengroß, wenn der Briefträger Berichterstatter der Schwäbischen Zeitung und an die Zuhörer dieses Dokument bringt. Damit verbunden sind allerdings neue schloss stellvertretender Bürgermeister Dieter Strobel, der den Herausforderungen. krankheitsbedingt abwesenden Bürgermeister Daniel Steiner vertrat, die Sitzung und wünschte allen schöne Weihnachtsfeier- Wohnsituation: Mit der Bescheinigung der Aufenthaltserlaub- tage und ein gutes Neues Jahr 2016. nis steht der Auszug aus dem Container bevor entweder in eine von der Gemeinde angemieteten Anschlussunterbringung oder Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung waren 6 Zuhörer an- in eine andere Gemeinschaftsunterkunft irgendwo oder -was wesend. einige sich wünschen- in eine kleine Wohnung, um nach langer Zeit endlich wieder ein bisschen Privatsphäre zu haben. Manche haben das Glück, irgendwo in der Bundesrepublik Verwandte zu haben, zu denen sie ziehen können. Für Familienväter ist die Fa- Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Ein- milienzusammenführung jetzt ein großes Thema, das wieder viel wohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen Geduld braucht. des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung Arbeitssuche/ Ausbildung: Der nächste Schritt ist die Arbeits- gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die suche oder auch der Beginn einer Ausbildung. Sie wollen alle- kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnis- samt arbeiten und sich ihren Lebensunterhalt selber verdienen. sen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Außerdem kön- Leider sind die noch mangelnden Deutschkenntnisse die größ- nen die derzeit gültigen Satzungen der Gemeinde eingese- te Hürde dabei. Im Deutschkurs haben sie Wörter gelernt und hen werden. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der grammatikalische Grundkenntnisse erworben, aber die Ausspra- Homepage der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn che fällt vielen noch schwer. Doch wenn man langsam und deut- Sie auf der Startseite den Button „Rathaus“ oben in der Leis- lich mit ihnen spricht, dann spürt man die Fortschritte. te und dann den sechsten Unterpunkt „Ratsinformations- system“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem Zuversicht brauchen die Flüchtlinge für die kommende Zeit. stehen wir gerne zur Verfügung (Herr Wiedenmann, Tel. Aber auch wir vom Helferkreis brauchen das. Wir haben zu einem 940316). guten Start beigetragen, nun wünschen wir ihnen und uns, dass es gut weitergeht.
Freitag, 18. Dezember 2015 Seite 10 Unterstützung durch neue Mitglieder im Helferkreis erhoffen Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit Dezem- wir uns, vor allem dann, wenn in absehbarer Zeit neue Asylbe- ber 2014 die Rauchwarnmeldepflicht in Baden-Württemberg werber in die Gemeinde kommen. gilt. Text: Monika Wolf-Schuler Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Homepage des Helferkreises: www.hkwomo.de Rauchwarnmeldepflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Ge- Spendenaufruf bäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen Dringend benötigt werden Fahrradschlösser und –ketten in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privat- und eine Massageliege. haushalten. Ansprechpartner: Kurt Drescher Tel. 07502-6909208 oder E-Mail: 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern spenden@hkwomo.de einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefah- Konto für Geldspenden: ren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brand- Gemeinde Wolpertswende, Verwendungszweck: Helferkreis Asyl, rauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in KSK Ravensburg BLZ 650 501 10, Konto 48 000 354 Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. IBAN: DE26 6505 0110 0048 0003 54 Mehr Informationen finden sie unter folgendem Internet Link BIC: SOLADES1RVB oder bei der Gemeindeverwaltung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/nach- haltiges-baden-wuerttemberg/verbraucherschutz/rauchwarn- melderpflicht/ Freiwillige Feuerwehr Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, liebe Kollegen und Freunde der Freiwilligen Feuerwehr der Abteilung Wolpertswende Gemeinde Wolpertswende Am Mittwoch, den 30.12.2015 findet um 20.00 Uhr eine Feu- erwehrprobe statt. Ein erneut ereignisreiches Jahr mit einer großen Anzahl von Der Abteilungskommandant. Einsätzen und einer Menge an geleisteter Arbeit neigt sich dem Ende entgegen. Daher ist es an der Zeit, Dank und Anerkennung auszusprechen! Im Namen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wolperts- Abteilung Wolpertswende und Mochenwangen wende, möchten wir uns daher ganz herzlich bei Euch und Euren „...Advent, Advent ein Lichtlein brennt...“; so beginnt ein bekann- Familien bedanken! tes Weihnachtsgedicht. Das Brennen von Lichtern wird allerdings Ohne die notwendige Unterstützung und den Rückhalt der Fa- oftmals in der vorweihnachtlichen Zeit unterschätzt und so muss milien und Angehörigen, ist die leistende Arbeit mit Sicherheit immer öfters die Feuerwehr zu Einsätzen ausrücken. Damit es nicht zu bewältigen! nicht soweit kommt, möchten wir Ihnen einige Tipps und Hin- Wir wünschen Euch und Euren Familien daher ein frohes und ge- weise geben, um Brände von Weihnachtsbäumen, Gestecken segnetes Weihnachtsfest und einen „guten Rutsch“ in das neue und Kränzen zu vermeiden: Jahr 2016. Kerzen: • Beaufsichtigen Sie immer brennende Kerzen und lassen Sie Ihre Feuerwehr Wolpertswende und Mochenwangen diese nie alleine, vor allem nicht mit kleinen Kindern. Andreas Würstle und Armin Steinbichler • Verwenden Sie zum Anzünden von Kerzen bitte nur Sicher- heitsanzünder oder geeignete Feuerzeuge. Adventskränze und –gestecke • Verwenden Sie nicht brennbare Unterlagen für ihre Ad- Recycling ventskränze und –gestecke .z.B. Porzellan- oder Blechteller. • Stellen Sie Adventskränze und –gestecke nicht in die Nähe Neuer Mitarbeiter im Wertstoffhof von Wärmequellen • Ersetzten Sie trockene Zweige durch frisches Tannengrün, Herr Dieter Chevalier, der von 1999 bis 2002 und dann wieder denn trockene Zweige brennen explosionsartig ab. ab Juli 2013 den Wertstoffhof betreut hat, wird Ende Dezember 2015 seinen Dienst beenden. Weihnachtsbäume Wir danken Herrn Chevalier ganz herzlich für seine engagierte • Stellen Sie den Weihnachtsbaum nach dem Kauf in einen Ei- Arbeit und für seine Zuverlässigkeit und Freundlichkeit im Um- mer Wasser oder in einen Eimer mit feuchtem Sand, um ein gang mit den Wertstoffhofbesuchern. Austrocknen zu verzögern. Als Nachfolger von Dieter Chevalier wird künftig Herr Günter • Holen Sie den Weihnachtsbaum erst am 24.12. in das warme Hack aus Fronreute im wöchentlichen Wechsel mit Karl Birk den Zimmer und versorgen Sie den Baum regelmäßig mit Was- Wertstoffhof in Mochenwangen betreuen. ser. • Stellen Sie den Weihnachtsbaum standsicher auf. • Verwenden Sie nach Möglichkeit elektrische Kerzen mit Wertstoffhof über Weihnachten und Neujahr VDE-Zeichen geschlossen • Beim Kauf von Wachskerzen achten Sie auf nichttropfen- den Sicherheitskerzen. Der vor dem Kerzenboden endende Der Wertstoffhof ist dieses Jahr letztmals am Samstag 19. Dezem- Docht lässt die Flamme vor dem Abbrennen erlöschen. ber geöffnet. • Befestigen Sie Wachskerzen sicher und mit ausreichendem Im neuen Jahr ist der Wertstoffhof wieder am Samstag, 2. Januar Abstand zu brennbarem Material und Tannenzweigen. geöffnet. • Halten Sie geeignetes Löschmittel (Gießkanne, Wassereimer oder Feuerlöscher) in greifbarer Nähe bereit. Und bedenken Wir bitten um Beachtung! Sie, dass das Füllen eines 10 Liter Wassereimers ca. 1 Minute dauert. Bürgermeisteramt
Seite 11 Freitag, 18. Dezember 2015 sonen mit Inkontinenz-Abfällen werden 26 Windelsäcke/Jahr durch die Gemeinde Wolpertswende kostenlos ausgegeben Müllabfuhr (zum Nachweis der Bedürftigkeit bei inkontinenten Personen bitte ein ärztliches Attest vorlegen). Die Windelsäcke werden zur Abholung neben die Restmülltonne gestellt. Die Nutzer von Wichtige Änderungen in der Abfallwirtschaft Inkontinenz-Produkten erhalten zusätzlich eine Servicekarte. Mit dieser können anonym 26 Säcke (max. 50 l) mit Inkontinenzpro- Wichtige Information zur Abfallentsorgung ab dem dukten bei den Entsorgungszentren des Landkreises Ravensburg 01.01.2016: in Gutenfurt oder Obermoorweiler abgegeben werden. Wie bereits mehrfach berichtet, übernimmt der Landkreis Ra- Windelsäcke mit der Aufschrift „Gemeinde Wolpertswende“ vensburg ab dem 01.01.2016 die Zuständigkeit für dieAbfallbe- können noch bis 29.02.2016 aufgebraucht werden. Diese Säcke seitigung. Dadurch ergeben sich einige wichtige Änderungen. stellen sie bitte ab 01.01.2016 zur Abholung neben die Restmüll- Auf die vom Abfallwirtschaftsamt des Landkreises hierzu an tonne. Eine Abgabe im Wertstoffhof ist ab 01.01.2016 nicht mehr alle Haushalte ausgegebenen Informationen, insbesondere das möglich. „Müllblättle02/2015“, und die entsprechenden Hinweise auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-ravensburg.de 8. Informationen zur neu eingeführten Biotonne: wird hiermit nochmals hingewiesen. Die gesetzlich vorgeschriebene Biotonne ist der Auslöser für die zahlreichen Änderungen im Abfallwesen. Statt einer reinen Ver- 1. Restmüllabfuhr im Dezember 2015: brennung bzw. Entsorgung der organischen Abfällesoll die dar- Achtung: Die letzte Restmüllabfuhr 2015 in Mochenwangen ist in steckende Energie genutzt werden. Die Bioabfälle werden in am 22. Dezember 2015 und in Wolpertswende am 30.12.2015. einer Biogasanlage zu Strom und Wärme sowie einem Substrat Nach diesen letzten Leerungen bitte nicht mehr den “alten“ bis- verarbeitet. Die Erlöse aus dem Verkaufder Abfälle fließen in den herigen Mülleimer nutzen, sondern den neuen des Landkreises Gebührenhaushalt und kommen den Gebührenzahlern zu Gute. Ravensburg In die Biotonne dürfen Küchenabfälle (Eierschalen, Gemüse- und Die neuen Rest- und Biomüllabfallbehälter wurden bereits zuge- Obstabfälle, Kaffeefilter, Tee-beutel, Küchentücher, sämtliche stellt. Da zukünftig die Zahl der Leerungen für die Berechnung Speisereste; auch Wurst, Fleisch, Fisch) aber auch Pflanzenabfälle der Gebühr relevant ist, müssen die Tonnen kreisweit identisch wie Laub, Rasenschnitt, Topf- und Balkonpflanzen, verwelkteBlu- sein und mit einem Chip ausgestattet sein. Aus diesem Grunde- men. mussten neue Restmülltonnen verteilt werden. Bevor die Biomülltonne eingesetzt wird, muss das Filtermaterial Die alten Mülleimer werden im Januar 2016 durch die Firma VE- im Bio-Filterdeckel aktiviert werden. Nähere Einzelheiten ent- OLIA abgeholt und entsorgt. Der genaue Termin wird im Mittei- nehmen Sie bitte dem „Müllblättle Ausgabe 2/2015“ oder dem lungsblatt bekannt gegeben. Sollten Sie Verwendung für Ihren Aufkleber auf dem Biobehälter. alten Eimer haben, dürfen Sie diesen natürlich gerne behalten. 9. Abfallkalender 2016 2. Wertstoffannahme: Der Abfallkalender mit den Abfuhrterminen für das neue Jahr Das Wertstoffsammelsystem der Gemeinde bleibt bis auf weite- 2016 wird Ihnen vom Landkreis in der letzten Kalenderwoche res unverändert bestehen, das heißt, alle Wertstoffe können im per Post zugestellt! bisherigen Umfang und zu den bisherigen Öffnungszeiten wei- terhin im Wertstoffhof in Mochenwangen abgegeben werden. Bitte beachten Sie die für Sie gültigen Leerungstermine. Sollten Sie keinen Kalender erhalten, können Sie sich diesen auf der In- 3. Grüngutannahme: ternetseite des Abfallwirtschaftsamtes www.landkreis-ravens- Auch die Grüngutannahmestelle in Wolpertswende im Gewerbe- burg.de (ab Mitte Dezember) herunterladen. gebiet „Hohe Stauden“ bleibt vorerst unverändert bestehen. Die Öffnung der Annahmestelle im Frühjahr 2016 wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. 4. Sperrmüll Alle Haushalte bzw. Müllgemeinschaften erhalten jährlich vom Unsere Jubilare Landkreis Ravensburg einen Sperrmüllgutschein. Mit diesem Gutschein kann die Abholung von bis zu 2 m³ Sperrmüllin Auf- trag gegeben werden. Alternativ ist eine Selbstanlieferung des Wir gratulieren: Sperrmülls in den Entsorgungszentren des Landkreises möglich. 17.12.1939 Herr Hubert Müller 5. Papiertonne: Wolpertswende, Blumenstraße 12 Die Abfuhrtermine der Papiertonne sind im Abfallkalender des Zum 76. Geburtstag Landkreises, der allen Haushalten in der letzten Kalenderwoche per Post zugestellt wird, enthalten. 20.12.1940 Frau Christa Hauber 6. Behältertausch: Wolpertswende, Hatzenturm 24 Der Landkreis hat jedem Haushalt einen unverbindlichenBe- Zum 75. Geburtstag hältervorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag konnte bis zum 30.06.2015 nach den individuellen Wünschen, insbesondere 24.12.1940 auch mit der Befreiung von der Biotonne, angepasst werden. Herr Karl Heinz Stuck Sollte sich nun zeigen, dass die gewählte Behälterkombination Mochenwangen, Brahmsweg 2 nicht zweckmäßig ist, kann daher im Jahr 2016 ein einmaliger Zum 75. Geburtstag kostenloser Behältertausch vorgenommen werden. Zukünftig kostet das Wechseln der Behälter einmalig 24 Euro. 27.12.1926 Frau Elisabeth Stemme 7.Windelsäcke: Mochenwangen, Hauptstraße 19 Für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Per- Zum 89. Geburtstag
Sie können auch lesen