Weihnachten - Wolpertswende.de

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Weihnachten - Wolpertswende.de
48. Jahrgang                                 Freitag, 18. Dezember 2015                    Nummer 51/52/53

 Weihnachten
 Eine kleine Weise
 zieht ganz zart und leise
 durch das stille Tal.
 Warmer Schein der Kerzen
 öffnet unsre Herzen
 für das Kind im Stall.

 Alle Jahre wieder
 werden Menschen Brüder.
 Hoffnung neu erwacht.
 Frieden hier auf Erden
 könnte Wahrheit werden
 für mehr als eine Nacht.

 Autor: Anita Menger
 Foto: Gerhard Tempel

                                  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                     das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu.

                          Für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage wünsche ich Ihnen
                        – auch im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung –
                                 viel Ruhe, Kraft und Freude im Kreise Ihrer Familien.

               Für das kommende Jahr 2016 wünschen wir Ihnen im Namen der Gemeinde viel Glück,
                                        Gesundheit und Zufriedenheit!

                                          Daniel Steiner, Bürgermeister
Weihnachten - Wolpertswende.de
Freitag, 18. Dezember 2015                                                 Seite 2

                                                                    so abgestellt werden, dass eine Durchfahrt mit dem Räum-
                                                                    fahrzeug erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
         Amtliche Bekanntmachungen                                  Die Fahrer müssen dann mit äußerster Vorsicht, manchmal im
                                                                    Zentimeterbereich, an diesen Fahrzeugen vorbeifahren, in extre-
                                                                    men Fällen sogar wieder rückwärts aus diesen Straßen heraus-
                                                                    rangiert werden, wenn gar kein Durchkommen mehr möglich ist.
 Bitte beachten !!!!!!!!!!!!!                                       Dadurch gerät der Räum- und Streuplan durcheinander und an-
 Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt                                       dere Bürger ärgern sich, wenn ihre Straßen dann nicht rechtzeitig
                                                                    oder gar nicht geräumt und gestreut worden sind.
 geschlossen!
 Am Donnerstag, den 14.01.2016 bleibt das Einwohnermel-             Wir möchten deshalb um Ihre aktive Mithilfe bitten:
 deamt/Gewerbeamt ganztags wegen einer Wahl-Fortbil-                •    Stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit auf Ihrem Stellplatz
 dungsveranstaltung geschlossen.                                         oder in Ihrer Garage ab.
 Wir bitten um Verständnis und Beachtung.                           •    Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müs-
                                                                         sen, so achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite
 Ihre Gemeindeverwaltung                                                 von mindestens 3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein
                                                                         Schneepflug).
                                                                    •    Stellen Sie keine Autos auf Wendeplatten ab.

                                                                    Sie helfen uns und den Bürgern in der Gemeinde Wolpertswen-
 Öffnungszeiten des Rathauses über die Feier-                       de, wenn Sie durch überlegtes Parken den Winterdienst so ein-
                                                                    fach wie möglich machen.
 tage und Jahreswechsel !!!                                         Auch Feuerwehr und Rettungsdienste freuen sich über eine un-
 Das Rathaus ist am 24.12.2015 und am 31.12.2015 ge-                gehinderte Durchfahrt. Aus diesem Grund möchten wir auch
 schlossen.                                                         ganz besonders die Grundstückseigentümer darauf hinweisen,
 Während der Feiertage ist das Standesamt für Sterbefälle           dass entlang ihres Grundstückes zur öffentlichen Verkehrsfläche
 unter der Tel.-Nr. 0751/47777 zu erreichen.                        das Lichtraumprofil für Hecken und Bäume eingehalten und zu-
 Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus zu den üblichen            rückgeschnitten wird.
 Öffnungszeiten von 8.00 - 12.00 Uhr und am Dienstag,               Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
 29.12.15 (nur Zimmer 1) und am Donnerstag 07.01.2016 zu-
 sätzlich von 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet.                           Bürgermeisteramt
 Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

 Ihre Gemeindeverwaltung
                                                                    Öffentliche Bekanntmachung
                                                                    Gemeinde Wolpertswende
                                                                    Landkreis Ravensburg
Die Turnhallen sind in den Weihnachtsferien                         Satzung über die Aufhebung der Satzung der
geschlossen!!                                                       Gemeinde Wolpertswende über die Vermei-
Die Turnhalle in Wolpertswende und Mochenwangen sind vom            dung, Verwertung und Beseitigung von Abfäl-
24. Dezember 2015 bis einschließlich 10. Januar 2016 ge-            len vom 20.12.2011
schlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.                          Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
                                                                    (GemO), §§ 2, 13, 14 und 18 des Kommunalabgabengesetzes für
                                                                    Baden-Württemberg in den jeweils geltenden Fassungen hat der
                                                                    Gemeinderat der Gemeinde Wolpertswende am 14.12.2015 fol-
Straßenbeleuchtung                                                  gende Satzung beschlossen:
Die nächste Turnusfahrt der EnBW zur Behebung der defek-            Die Satzung der Gemeinde Wolpertswende über die Vermeidung,
ten Straßenbeleuchtung findet in der Kalenderwoche 2 statt          Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 20.12.2011, zu-
(11.01.2016 – 15.01.2016).                                          letzt geändert am 18.11.2013, wird zum 31.12.2015 aufgehoben.
                                                                    Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft
Wir bitten Sie, defekte Straßenlaternen bis spätestens 07.01.2016
unter Tel.: 07502/9403-20 (Fr. Korbély) zu melden.                  Hinweis:
                                                                    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
                                                                    der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
                                                                    aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
                                                                    nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
Winterdienst, Räum- und Streupflicht                                innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
des Bauhofes                                                        gegenüber der Gemeinde Wolpertswende geltend gemacht
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, alle Jahre wieder:              worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
der Winterdienst alleine ist für unsere Schneeräumer schon nicht    ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
einfach:                                                            Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntma-
• morgens früher aufstehen,                                         chung der Satzung verletzt worden sind.
• mit dem großen Räumfahrzeug nichts kaputt machen,
• alle Wege und Straßen rechtzeitig räumen und streuen,             Wolpertswende, den 15.12.2015
usw.
                                                                    gez.
Ganz schwierig wird es allerdings, wenn dann noch Autos             Daniel Steiner
                                                                    Bürgermeister
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Seite 3                                            Freitag, 18. Dezember 2015

Bekanntmachung                                                     (4) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmit-glieder, insbeson-
                                                                   dere solche, die der in-terkommunalen Kooperation dienen, kön-
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 6 und § 21 des Ge-       nen im Rahmen des § 21 GKZ dem Verband übertragen werden.
setzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), in der Fassung
vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S. 408),    (5) Die Verbindungen mit erforderlichen An-lagen über Land-
zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. Mai 2009      kreisgrenzen hinweg oder zur Verbindung von Insellagen baut
(GBl. 185).                                                        der Verband in eigener Regie und in eigener Zuständigkeit. Diese
Die Verbandsversammlung des Zweckverband Breitbandversor-          Anlagen bleiben im Eigentum des Verbandes. Die Kosten werden
gung im Landkreis Ravensburg hat am 25.11.2015 die folgende        über die Umlage nach § 15 auf die einzelne Verbandsgemeinde
Neufassung der Verbandssatzung des „Zweckverband Breitband-        verteilt
versorgung im Landkreis Ravensburg“ beschlossen.

                                                                   II. Verfassung und Verwaltung
Zweckverband Breitbandversorgung im
Landkreis Ravensburg                                               §3
Sitz: Fronreute                                                    Organe des Verbands
I. Allgemeine Bestimmungen                                         (1)   Organe des Zweckverbands sind:
§1                                                                       -   die Verbandsversammlung
Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes, Befristung                      -   der Verbandsvorsitzende
(1) Die Städte und Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Altshau-        (2) Soweit sich aus dem Gesetz überkommunale Zusammenar-
sen, Amtzell, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baienfurt,      beit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts an-
Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebersbach-Musbach,       deres ergibt, finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung
Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhau-        für Baden-Württemberg entsprechende Anwendung.
sen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Leutkirch,
Ried-hausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wan-
gen, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende bilden den            §4
Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“         Zusammensetzung der Verbandsversammlung
im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ).
Das Zweckverbandsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen              (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der
der Mitgliedsstädte und -gemeinden.                                Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet den Bür-
                                                                   germeister/die Bürgermeisterin als Vertreter in die Verbandsver-
(2)   Der Zweckverband führt den Namen                             sammlung.
             „Zweckverband Breitbandversorgung                     (2) Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, einen Stellvertreter
                  im Landkreis Ravensburg“                         zu benennen.
im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in 88273        (3)   Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme.
Fronreute, Landkreis Ravensburg
                                                                   (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamt-
                                                                   lich tätig.
§2
Aufgaben des Verbandes                                             §5
                                                                   Aufgaben- und Geschäftsführung der Verbandsversamm-
(1) Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Ge-        lung
werbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehr-
fachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen An-      (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbands-
lagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden     mitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbands. Sie legt die
als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten und       Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes fest und be-
zu verpachten.                                                     stimmt den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung
                                                                   entscheidet in den ihr durch Gesetz oder in dieser Satzung zuge-
(2) Zur Verwaltung und Verpachtung gehört auch die Organisa-       wiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer
tion der Durchführung vergaberechtlicher Ausschreibungen zur       Beschlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsver-
erst noch erfolgenden Errichtung der vorgenannten gemeind-         sammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung
lichen Anlagen (gemäß VOB/A) und des nach Inbetriebnahme           über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des
der Anlagen erforderlichen Netzbetriebs (gemäß VOL/A). Ferner      Verbandsvorsitzenden fallen.
übernimmt der Zweckverband die Planung und Baubetreuung
bezüglich der zu errichtenden Anlagen und tritt als Bauherr auf.   (2) Auf die Geschäftsführung der Verbands-versammlung fin-
Die Verwaltung und Verpachtung erstreckt sich auch auf bereits     den die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemein-
vorhandene und künftige Anlagen der Verbandsmitglieder, so-        derat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes
fern diese deren Einbeziehung dem Zweckverband gegenüber           bestimmt.
schriftlich erklären.
                                                                   §6
(3) Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemeinden          Geschäftsgang
die Antragstellung für die Förderanträge gegenüber dem Land
Baden-Württemberg. Er übernimmt auch die rechtliche Beur-          (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Ver-bandsversamm-
teilung mit entsprechenden Fachbüros. Darüberhinaus ist der        lung schriftlich mit angemessener Frist unter Angabe der Tages-
Zweckverband auch für die Durchführung von Workshops und           ordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die
Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich.                        Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen.
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               Notrufe  Gesundheit
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Kassenärztlicher Notdienst                                              Hospiz - hand in hand
Bei lebensbedrohlichen Notfällen bitte gleich                           Kontakt: Fördergemeinschaft „handinhand“,
die Rettungsleitstelle anrufen:                          112            Kirchstraße 4, 88284 Wolpertswende               07502/1337
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie:                       www.westliches-schussental.de
werktags von 8 bis 18 Uhr unter :           0180 - 1 92 92 80
ab 18 Uhr und am Wochenende/Feiertage unter :        116 117
(für Hausbesuche)                                                       Krankengymnastik
Am Wochenende/Feiertage ist die Notfallpraxis im Kranken-               Klaus Dieter Jehle
haus Weingarten von 9 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.                          Kirchstraße 1 88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen
(begeben Sie sich dorthin ohne Anmeldung)                               07502/3102  www.physiotherapie-jehle.de

Kinder- und Jugendarzt                        0180 1929288              Iris Kohnle
                                                                        Weingartener Straße 1  88284 Wolpertswende,
                                                                        OT Mochenwangen  07502/4841
Zahnarzt                                      01805-911630
                                                                        Franka Fürst
Tierarzt                                                                Vorsee 10  88284 Wolpertswende
19./20.12.2015 und 09./10.01.2016                                       07502/913877  www.physio-vorsee.de
Tierärztliche Klinik Dr. Grieshaber und Dr. Knoche
Tel.: 0751/66464                                                        Logopädische Praxis
24./25.12.2015
Tierärztliche Fachklinik für Klein- und Heimtiere                       Birgit Brinkmann
Tel.: 0751/363140                                                       Hauptstraße 2  88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen
26./27.12.2015 und 06.01.2016                                           Tel. 07502/913159
Kleintierklinik am Hochberg, Tel. 0751/7912570
31.12.2015/01.01.2016
Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751/95884400                          Heilpraktikerin
02./03.01.2016                                                          Erika Günthner
Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751/44430                    Kolpingstraße 7  88284 Wolpertswende, OT Mochenwangen
Telefonische Anmeldung erforderlich                                     07502/1222

Notdienste der Apotheken                      0800/0022833              Hebammen
                                                                        Rosa Fessler
Ärzte in der Gemeinde                                                   Haller 1  88284 Wolpertswende
Dr. med. Harald Görtz  Facharzt für Allgemeinmedizin                   07502/518  www.hebamme-fessler.de
Gröberstraße 3  88284 Wolpertswende,
OT Mochenwangen
Tel. 07502/2616  www.dr-goertz.de                                      Kathrin Heyder
                                                                        Hauptstraße 51/2  88284 Wolpertswende OT Mochenwangen
Dirk Molder  Facharzt für Allgemeinmedizin
Bahnhofstraße 10  88284 Wolpertswende,
                                                                        07502/912378
OT Mochenwangen
Tel. 07502/9422-0                                                       Mobile Fußpflege
Dr. med. dent. Wolfgang Loidol  Zahnarzt                               Roswitha Nollenberger, 07502 / 911790
Kirchstraße 14  88284 Wolpertswende,
OT Mochenwangen
Tel. 07502/1881  www.dr-loidol.de
                                                                        Psychologische Beratung
                                                                        Agnes Reichle  07502-562445  www.rle-online.de
Apotheke in der Gemeinde
Schussenapotheke  Kirchstraße 12 OT Mochenwangen                      Heilpraktikerin für Psychotherapie
88284 Wolpertswende                        07502/9437900                Heidi John  07502/912260 od. 0171/8288880
                                                                        www.heidelin.de
Nachbarschaftshilfe
in der Gemeinde                                        07502/3587       Notruf
                                                                        Polizei:                                                 110
                                                                        Feuerwehr:                                               112
Malteser                                                                Rettungsdienst – Notarzt:                                112
Hausnotruf und Mahlzeitendienst             0751/366130                 DLRG Wasserrettung:                                      112
Hausnotruf und Mobilruf  Menüservice „Essen auf Rädern“                Giftnotruf:                                      0761/1 9240
                                            0751/560610                 Störungsannahmestelle Wasser/ Gas (TWS)        0751/8042000
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Freitag, 18. Dezember 2015                                                 Seite 5

                                                                                  Gemeinde  Impressum
(2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens ein Mal
einzuberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn
¼ der Verbandsgemeinden dies unter Angabe des Verhand-
lungsgegenstands beantragen, der zum Aufgabenbereich der
Verbandsversammlung gehören muss.                                    Bürgermeisteramt Wolpertswende
(3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätz-            Kirchplatz 4  88284 Wolpertswende
lich öffentlich. Sie sollen abwechselnd in den Verbandsgemein-       Telefon 07502/9403-0  Telefax 07502/9403-26
den stattfinden.                                                     gemeinde@wolperswende.de  www.wolpertswende.de

(4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsge-
mäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschlie-        Öffnungszeiten Rathaus Wolpertswende
ßen.
                                                                     Montag bis Freitag                     08:00 bis 12:00 Uhr
(5) Über die Sitzung der Verbandsversammlung und die dabei           Donnerstag                             16:00 bis 18:00 Uhr
gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch     Dienstag (nur Bürgerbüro Zimmer 1)     16:00 bis 18:00 Uhr
den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglieder, die an der Sit-     Montag bis Mittwoch nachmittags nach Vereinbarung
zung teilgenommen haben, und den Schriftführer zu beurkun-
den sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der
nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von        Redaktionsschluss Mitteilungsblatt
Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen dürfen nicht
ausgehändigt werden.                                                 Redaktionsschluss: Dienstag, 8 Uhr
                                                                     E-Mail: mitteilungsblatt@wolpertswende.de

§7
Verbandsvorsitzender                                                 Impressum
                                                                     Herausgeber: Gemeinde 88284 Wolpertswende.
(1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden         Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt ist
von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von        Bürgermeister Daniel Steiner oder sein Vertreter im Amt.
3 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsver-        Für den übrigen Inhalt: A. Stähle  Primo - Verlag Stockach
sammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbands-        Meßkircher Straße 45  78333 Stockach
versammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen           Telefon 07771/93 17 - 11  Telefax: 07771/93 17 - 40
Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen.                          www.primo-stockach.de  info@primo-stockach.de
(2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Ver-bandsversammlung.
Er beruft die Mitglie-der der Verbandsversammlung zu den Sit-
zungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Voll-
zug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Ver-bands-          §8
vorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der     Ehrenbeamte
laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung
oder die Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben.                 (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der
                                                                    Zweckverband:
(3) Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten insbeson-         -   Verbandspfleger,
dere                                                                -   Technischen Verwalter.
1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veran-            -   Verbandskassenverwalter
     schlagten Einnahmen und Ausgaben,
2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausfüh-           Diese sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes.
     rung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum
     Betrag von 25.000,00 EUR im Einzelfall,                        (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung
3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-                 über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt.
     mäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 5.000,00 EUR im
     Einzelfall die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten
     im Rahmen der Haushaltssatzung.                                III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung
(4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis       §9
zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben wer-          Wirtschaftsführung
den kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser.
Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung       Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung gelten die für die
sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mit-       Gemeinden maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften der
zuteilen.                                                           Gemeindeordnung.
(5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er enthält
eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Ent-        § 10
schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist.                Verbandspflege

(6) Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsit-zenden die Bestim-       (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwal-tungsgeschäfte
mungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister ent-              einschließlich der Schriftführung und der Betreuung des Sat-
sprechend anzuwenden.                                               zungswesens hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu
                                                                    bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediens-
(7) Bis zur Wahl des 1. Verbandsvorsitzenden nimmt der Bür-         teten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird von der
germeister der Gemeinde Fronreute dessen Aufgaben wahr.             Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
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(2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verant-          (3) Auf die Umlage kann der Verband Abschlagszahlungen er-
wortlichkeit des Verbandsvorsitzenden die Besorgung der Haus-    heben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zah-
halts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übri-   lung fällig werden.
gen Teilen der Verbandswirtschaft mit.
                                                                 (4) Die Einnahmen aus der Verpachtung der Anlagen werden
§ 11                                                             den Verbandsgemeinden gutgeschrieben. Über die Verteilung
Verbandskassenverwaltung                                         der Pachteinnahmen werden mit den Verbandsgemeinden ent-
                                                                 sprechende Pachtvertäge geschlossen.
(1) Die Verbandskasse wird in der Gemeindeverwaltung Fron-
reute geführt.                                                   § 16
                                                                 Öffentliche Bekanntmachung
(2) Die der Gemeinde Fronreute für die Kassenverwaltung ent-
stehenden Aufwendungen werden vom Zweckverband nach              Öffentliche Bekanntmachungen des Verban-des werden entspre-
Rechnungsstellung erstattet.                                     chend den Bekanntmachungssatzungen der Verbandsmitglie-
                                                                 der in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbands-
§ 12                                                             mitglieder vorgenommen. Die Kosten sind von den einzelnen
Technische Verwaltung                                            Verbandsmitgliedern zu tragen.

Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen   § 17
Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsver-   Änderungen der Satzung des Zweckverbandes
sammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.                  (1) Für die Änderungen der Verbandssatzung sowie für die Ab-
                                                                 wicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff. GKZ.
§ 13
Tagegelder, Reisekosten                                          (2) Mit der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den
                                                                 Verbandsmitgliedern un-ter Berücksichtigung ihres Anteils am
Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des         Stammkapital zu.
Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die
Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außer-        § 18
halb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der    Schlichtung
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ge-
regelt.                                                          (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Ver-
                                                                 bandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander
                                                                 über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis,
IV. Deckung des Finanzbedarfs                                    insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandsein-
                                                                 richtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten,
§ 14                                                             kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen
Stammkapital                                                     werden.

(1) Der Verband ist mit je 1.000,00 EURO für jedes Mitglied an   (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsauf-
Stammkapital, somit mit 33.000,00 EURO Stammkapital ausges-      sichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einver-
tattet.                                                          standen sind, können sie den Verwaltungs-rechtsweg beschreiten.

(2) Das Stammkapital wird von den Ver-bandsgemeinen zu           § 19
gleichen Anteilen von 1.000,00 EURO eingebracht. Das Stamm-      Inkrafttreten
kapital wird nach Genehmigung der Verbandssatzung und des
Zweckverbandes angefordert.                                      Diese Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der
                                                                 öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver-
§ 15                                                             bandssatzung vom 16.06.2010 außer Kraft.
Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen
                                                                 Hinweis:
(1) Die für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und In-       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
standsetzung des jeweiligen Stadt- und Ortsnetzes anfallenden    der Gemeindeordnung (Ge-mO) oder von aufgrund der GemO
Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gemeinde          erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen ei-
in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zweckverbandes für die      ner Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom
Verpachtung der Anlagen sowie für die im Zusammenhang ste-       24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
henden Aufgaben sind ebenfalls von den Verbandsgemeinden         und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen be-
zu tragen. Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der      gründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
Förderanträge, die rechtliche Bearbeitung in Zusammenarbeit      bei der Gemeinde Fronreute geltend gemacht worden ist.
mit Fachbüros und die Aus- und Fortbildung für die Verbands-     Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden ver-streichen lässt, kann
gemeinden werden darüber hinaus bei den Verbandsgemeinden        eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend ma-
geltend gemacht. Für diese Kosten werden Diensleistungsverträ-   chen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
ge mit den jeweiligen Verbandsgemeinden abgeschlossen.           die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden
                                                                 sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO
(2) Der Verband kann zur Deckung des weiteren Finanzbedarfs      wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der
von den Verbandsgemeinden eine Umlage erheben. Als Umla-         Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
geschlüssel werden die Einwohnerzahlen des statistischen Lan-    det oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
desamtes al-ler Verbandsgemeinden zum 30.06. des jeweiligen
Rechnungsjahres festgesetzt. Die Umlage wird nach der Einwoh-    Ausgefertigt!
nerzahl des statistischen Landesamtes der einzelnen Gemeinde
zum jeweils 30.06. des Rechnungsjahres von jeder Verbandsge-     Waldburg, den 25.11.2015
meinde erhoben.                                                  gez. Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender
Weihnachten - Wolpertswende.de
Seite 7                                             Freitag, 18. Dezember 2015

Soziales Netzwerk BürgerAktiv                                       Hinweis:
                                                                    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Immer ein Lichtlein mehr im Kranz, den wir gewunden,                der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
dass er leuchte uns so sehr durch die dunklen Stunden.              aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zu-
Zwei und drei und dann vier! Rund um den Kranz welch ein            standekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe-
Schimmer,                                                           achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
und so leuchten auch wir, und so leuchtet das Zimmer!               Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Landschafts-
Und so leuchtet die Welt langsam der Weihnacht entgegen.            erhaltungsverband Höchsten-Dornacher Ried, 88273 Fronreute,
Und der in Händen sie hält, weiß um den Segen!                      geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
(Matthias Claudius)                                                 begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-
                                                                    schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürger ein gesegnetes            oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 Gesundheit und alles           Fronreute, 18. Dezember 2015
Gute.
                                                                    Oliver Spieß
Unsere Öffnungszeit im Januar 2016:                                 Verbandsvorsitzender
Mittwoch, den 20.01.16, von 14.30 – 16.30 Uhr
Im ehem. Schüler-Cafe MoWoChino in der Schule Mochen-
wangen
Das BürgerAktiv-Team
Mochenwangen-Wolpertswende
buergeraktiv@gmx.de                                                                          Sitzungen
Landschaftserhaltungsverband Höchsten – Dornacher Ried              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
                    Haushaltssatzung                                14. Dezember 2015
                    für das Haushaltsjahr 2015                      Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-            1. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.11.2015 hat der Ge-
berg in der Form vom 03.10.1983 (GBl. S. 578) und des Gesetzes          meinderat beschlossen, als neuen Mitarbeiter im Gemein-
über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974                  debauhof Herrn Georg Gindele aus Wolpertswende einzu-
(GBl. S. 408) in Verbindung mit der Satzung des Landschaftserhal-       stellen.
tungsverbandes Höchsten – Dornacher Ried vom 23.10.1995 hat
die Verbandsversammlung am 09.06.2015 folgende Haushalts-           Bekanntgaben
satzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:                     1. Am 3. Dezember 2015 fand wieder der alljährliche Nikolaus-
                                §1                                      markt auf dem Kirchplatz in Mochenwangen statt und lock-
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit                                  te sehr viele Besucher an. Stellvertretender Bürgermeister
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je          1.250,00 EUR         Dieter Strobel, der die Gemeinderatssitzung leitete, dankte
davon                                                                   der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof, den Vereinen und
im Verwaltungshaushalt                             1.250,00 EUR         allen sonstigen Beteiligten für die Organisation und Durch-
im Vermögenshaushalt                                   0,00 EUR         führung dieser schönen Veranstaltung.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen                   2. Mit den Erschließungsarbeiten für die Erweiterung des Ge-
(Kreditermächtigung) in Höhe von                       0,00 EUR        werbegebiets „Hohe Stauden“ in Wolpertswende wurde letz-
                                                                       te Woche begonnen.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                   3. Ortsbaumeister Wöllhaf informierte über den derzeitigen
in Höhe von                                     0,00 EUR               Stand der Arbeiten auf dem Schulareal in Mochenwangen:
                                                                       Die Betonbodenplatte für den Kindergartenbau hat mittler-
                            §2                                         weile abgebunden und soll Anfang Januar mit einer Feuch-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf         800,00 EUR         tigkeitssperrbahn (vor Erstellung des Gebäudes) versehen
festgesetzt.                                                           werden. Die Fertiggarage in Holzbauweise für das DRK (An-
                                                                       bau an das Feuerwehrgerätehaus) ist weitgehend fertigge-
                              §3                                       stellt und kann demnächst genutzt werden.
Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Verbandsumlage in Höhe         4. Die für den 16.12.2015 geplante Informationsveranstaltung
von 1.250,00 EUR festgesetzt.                                          zur weiteren Asylbewerberunterbringung muss auf einen
                                                                       späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der neue Termin
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ in Verbin-            wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
dung mit § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-         5. Am 15. Dezember 2015 findet eine öffentliche Sitzung des
berg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haus-           Gemeindeverwaltungsverbandes Fronreute-Wolpertswende
haltsjahr 2015 in der Zeit vom                                         in Wolpertswende statt.
                                                                    6. In der Nacht vom 12. auf 13. Dezember 2015 mussten die Feu-
        Montag, 21.12.2015 bis Mittwoch, 23.12.2015,                   erwehren wegen eines Wohnhausbrandes am Freudenberg
     Montag, 28.12.2015 bis Mittwoch, 30.12.2015 und vom               ausrücken. Glücklicherweise gab es keine Verletzten. Es ent-
         Montag, 04.01.2016 bis Dienstag, 05.01.2016                   stand jedoch erheblicher Sachschaden. Der stellvertretende
                                                                       Bürgermeister Dieter Strobel dankte allen Einsatzkräften für
je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwom-          ihre sehr gute, professionelle Arbeit und Zusammenarbeit.
mengasse 2, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur
Einsichtnahme ausgelegt ist.
                                                                    Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden
Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 11. Dezember          1. Am 14.12.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Techni-
2015 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ in Verbindung mit §              schen Ausschusses statt, in der über folgende Baugesuche
121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt.                                    beraten bzw. beschlossen wurde:
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Freitag, 18. Dezember 2015                                                  Seite 8

a.   Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten             Haushalt 2016
     und 10 Carports in Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst.           - Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplan
     1670/3 (Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt).                      - Finanzplanung 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm
b.   Neubau eines Doppelhauses (DHH 1 + 2) mit 2 Fertiggara-         - Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
     gen in Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst. 1670/3                Wolpertswende
     (Dem Bauvorhaben wurde teilweise zugestimmt).                   Mit einem Einnahmen- und Ausgabenvolumen von je 12.596.000
c.   Neubau eines Doppelhauses (DHH 3 + 4) mit 2 Fertiggara-         € ist der Haushalt 2016 der bisher größte Haushalt der Gemeinde.
     gen in Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst. 1670/3                Dies ist vor allem auf die hohen Ausgaben im Vermögenshaus-
d.   Neubau von zwei Doppelhäusern (DHH 5 + 6 und 7 + 8) mit         halt für den Kindergartenneubau, für Sanierungsmaßnahmen
     4 Fertiggaragen, Mochenwangen, Bahnhofstraße, Flst.             in der Schule und die geplanten Erschließungsarbeiten im Ge-
     1670/3 (Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt).
                                                                     werbegebiet „Hohe Stauden“ und für das neue Baugebiet „Gret-
e.   Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
                                                                     tenacker“ zurückzuführen.
     und Doppelgarage in Mochenwangen, Lukasweg, Flst.
     1528, (Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt).                       Bei der Beratung des Haushaltsplanes stellte stellv. Bürgermeis-
                                                                     ter Dieter Strobel fest, dass der Haushalt 2016 eine solide Basis
                                                                     hat und trotz des großen Volumens überschaubar und für die
                                                                     Gemeinde leistbar ist. Abzusehen sei aber, dass auch in den kom-
Fragen der Einwohner                                                 menden Jahren noch erheblicher Investitionsbedarf betreffend
Von einem Zuhörer wurde im Zusammenhang mit der Unterbrin-           die Sanierung öffentlicher Gebäude vorhanden ist.
gung von Asylbewerbern der engagierte Einsatz und die Aus-           Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichen Bestand-
dauer der Mitglieder des Helferkreises Asyl sowie die Arbeit der     teile des diesjährigen Haushaltsplanes gegeben:
Verwaltung gelobt. Als nicht nachvollziehbar sieht der Zuhörer       Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 12.596.000 €. Auf den
den vorgesehenen Abbruch der ehemaligen Gaststätte „Adler“           Verwaltungshaushalt entfallen hiervon 8.172.100 € (Vorjahr:
in Mochenwangen an, die seiner Ansicht nach für die Unterbrin-       8.130.000 €), auf den Vermögenshaushalt 4.423.900 € (Vorjahr:
gung von Asylbewerbern sehr gut geeignet wäre. Die geplante          2.770.000 €). Aufgabenschwerpunkte im Haushaltsjahr 2016 sind
Anlegung von Parkplätzen sowie der Bau von Feuerwehrgaragen          der Neubau des Kinderhauses und die damit zusammenhän-
auf diesem Grundstück sollten zurückgestellt werden.                 genden Erschließungsarbeiten, die Sanierung der Grundschule
                                                                     (Obergeschoss mit Querbau), der evtl. Neubau von Flüchtlings-
Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass aus verschie-
                                                                     unterkünften, die Erschießungsarbeiten für das Gewerbegebiet
denen Gründen ein Abbruch des Gebäudes unumgänglich ist.
                                                                     „Hohe Stauden“ in Wolpertswende (3. Bauabschnitt) und für das
                                                                     neue Wohngebiet „Grettenacker“ in Mochenwangen, die teilwei-
Anfragen der Gemeinderäte                                            se Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die teil-
•   Aufstellung von Leuchten im Friedhof in Mochenwangen.            weise Erneuerung der Fenster am Rathausgebäude in Wolperts-
    (Zumindest ein Teil der schon seit längerem bestellten           wende, usw.
    Leuchten soll noch im Dezember im Eingangsbereich und            Bei einem voraussichtlichen Schuldenstand von 1,9 Millionen
    im Bereich der Aussegnungshalle installiert werden).             Euro (ohne Wasserversorgung und ohne Kreditermächtigungen
•   Öffnung der Toiletten im St. Lukas während des Nikolaus-         der Vorjahre) zum 31.12.2016 liegt die Pro-Kopf-Verschuldung
    marktes.                                                         Ende 2016 bei über 450 € (mit Kreditermächtigungen 2014+2015
•   Bauabnahme der Querungshilfe am Ortsausgang von Mo-              bei 900 €). Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt Ende
    chenwangen. (Die Baumaßnahme wurde durch den Auf-                2016 voraussichtlich ca. 165 T€ (Vorjahr: 705 T€).
    traggeber, das Regierungspräsidium Tübingen, das Stra-           Der Verwaltungshaushalt wird durch die Rückdelegation der Ab-
    ßenbauamt und die Baufirma offiziell abgenommen. Außer           fallbeseitigung an den Landkreis zum 01.01.2016 entlastet. An-
    einigen kleineren notwendigen Nacharbeiten gab es keine          dererseits werden aber die Personalkosten insbesondere wegen
    Beanstandungen).                                                 des neuen Kinderhauses in Mochenwangen steigen. Zusätzliche
•   Anlegung von Parkplätzen beim Feuerwehrgerätehaus in             Ausgaben fallen auch wegen der Unterbringung von Asylbewer-
    Mochenwangen. (Die Anlegung von Parkplätzen für die              bern an. Im Haushaltsjahr 2016 ist eine Kreditaufnahme von ins-
    Feuerwehr und das DRK auf dem von der Gemeinde erwor-            gesamt 1.050.000 € geplant. Von Vorteil ist hierbei die derzeitige
    benen Grundstück der ehemaligen Pizzeria sollte möglichst        Niedrigzinsphase, die den Schuldendienst wesentlich entlastet.
    bald erfolgen, da sich bei den letzten Feuerwehreinsätzen
                                                                     Im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Wasserversorgung
    gezeigt hat, dass viel zu wenig Parkplätze im unmittelbaren
                                                                     sind vor allem Erschließungsmaßnahmen (z.B. Verlegung von
    Bereich des Feuerwehrgerätehauses vorhanden sind).
•   Einsatz von LED-Leuchtmittel zwecks Energieeinsparung            Wasserleitungen im neuen Baugebiet „Grettenacker“ und im
    in den Bereichen, in denen die Straßenbeleuchtung durch-         Gewerbegebiet „Hohe Stauden“) sowie die Sanierung von beste-
    brennt. (Bei der geplanten Umstellung eines Teils der Stra-      henden Wasserleitungen im Zusammenhang mit Straßensanie-
    ßenbeleuchtung auf LED-Technik soll dies berücksichtigt          rungsmaßnahmen geplant. Laut Wirtschaftsplan wird die Was-
    werden).                                                         serversorgung im Haushaltsjahr 2016 einen geringen Gewinn
•   Sachstand zum geplanten neuen Baugebiet „Grettenacker“           erwirtschaften.
    in Mochenwangen. (Der Satzungsbeschluss soll in der Janu-        Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 sowie der
    ar-Sitzung gefasst werden. Ebenfalls in dieser Sitzung ist die   Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung wurden vom Gemein-
    Beratung über die Vergabekriterien und der Beschluss über        derat einstimmig verabschiedet.
    die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten vorgesehen.)
•   Stand Ausbau Breitbandversorgung. (Im Bereich zwischen
    Wolpertswende – Bruggen – Vorsee wurden die Leerrohre            Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Wolpertswende
    verlegt. In der Ortsmitte Vorsee muss noch im Frühjahr das       Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht über privatrechtliche
    Leerrohr unter der Kreisstraße hindurch verlegt werden.          Unternehmen, in denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 %
    Außerdem wurde das Leerrohr zwischen Gewerbegebiet               mittelbar beteiligt ist, zur Information des Gemeinderates und
    „Hohe Stauden“ und Hatzenturm verlegt. Im Bereich zwi-           der Einwohner erstellen. Der Gemeinderat nahm den Bericht zu-
    schen Hatzenturm und Segelbach ist die Verlegung der             stimmend zur Kenntnis. Der Bericht wird nach ortsüblicher Be-
    Leerrohre im zeitigen Frühjahr vorgesehen.)                      kanntgabe zur Einsichtnahme im Rathaus öffentlich ausgelegt.
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Seite 9                                             Freitag, 18. Dezember 2015

Aufhebung der Abfallsatzung der Gemeinde Wolpertswende
Ab 01.01.2016 fällt die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung        Helferkreis Asyl
von den Gemeinden an den Landkreis Ravensburg zurück. Aus             Wolpertswende  Mochenwangen
diesem Grunde muss aus formalen Gründen die bisherige Ab-
fallsatzung der Gemeinde zum 31.12.2015 aufgehoben werden.
                                                                     Rückschau und Ausblick
Der Gemeinderat stimmte der Aufhebungssatzung einstimmig
zu. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist an anderer        Rückblick: Im September dieses Jahres zogen 24 syrische Män-
Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.                        ner in den neu errichteten Container an der Eyber Straße ein.
                                                                     Damals wusste noch niemand, wie sich dieses neue Miteinander
Trotz der Rückdelegation der Müllabfuhr an den Landkreis wird        entwickeln würde und so war es verständlich, dass es im Vorfeld
die Gemeinde auch weiterhin für einige Aufgaben rund um die          etliche Befürchtungen und Ängste gab.
Müllabfuhr (z.B. Abfallberatung, Bestellung Müllgefäße, Ausgabe      Inzwischen ist das anders. Wer daran interessiert war und es woll-
Windelsäcke, Beseitigung wilder Müll usw.) zuständig sein. Sie er-   te, für den gab es vielfältige Möglichkeiten zur Begegnung
hält für diese Serviceleistungen eine pauschale Entschädigung.       wie erst vor Kurzem beim Nikolausmarkt oder beim Fest der Kul-
                                                                     turen, bei Veranstaltungen in der alten Kirche, beim Musikfest...
                                                                     An einem Sonntag im Spätherbst überraschten die Flüchtlinge
Die wesentlichen Änderungen, die sich aus der Rückdelegation
                                                                     die Kirchgänger mit einer Rose, die sie ihnen symbolhaft zum
der Müllabfuhr an den Landkreis zum 1.1.2016 ergeben, sowie          Dank überreichten. Spätestens da wurde deutlich, dass die Asyl-
weitere Informationen hierzu sind an anderer Stelle in diesem        bewerber aus Syrien durchweg sympathische, aufgeschlossene,
Mitteilungsblatt abgedruckt.                                         warmherzige Menschen sind, die gern am Gemeindeleben teil-
                                                                     nehmen und dankbar sind für die freundliche Aufnahme. Das
                                                                     gleiche gilt für die beiden Familien im Bahnhof.
Verschiedenes
In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2015 hielt stellv.     Das große Bürgerschaftsengagement in den vergangenen
Bürgermeister Dieter Strobel einen kurzen Rückblick auf das ver-     Monaten mit Einladungen durch Vereine und Privatpersonen
gangene Jahr. Als eines der wichtigsten Ereignisse bezeichnete er    zu verschiedenen Events, großzügigen Sach- und Geldspenden,
dabei den mittlerweile im Bau befindlichen neuen Kindergarten,       mit Veranstaltungen wie z.B. der Wanderung mit Mitgliedern des
der im Herbst 2016 bezugsfertig sein sollte. Außerdem konnte im      BUND, der Feuerwehrübung der Abt. Mochenwangen am Con-
Jahr 2015 der neue Essensbereich in der Grundschule in Betrieb       tainer, hat sehr zur Integration beigetragen. Dafür an dieser Stelle
genommen werden, der sehr gut angenommen wird. Auch der              ein sehr herzliches DANKE.
Umzug des DRK in das alte Schulgebäude wurde erfolgreich und
letztlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewerkstelligt.        Doch auch wenn man den Kontakt nicht sucht, trifft man die
Eine große Herausforderung und ein Schwerpunktthema war in           Flüchtlinge z.B. an der Bushaltesstelle, wenn sie nach Ravensburg
diesem Jahr die Aufnahme von Flüchtlingen, die die Gemeinde          zum Deutschkurs fahren, beim Einkaufen mit dem Fahrrad, auf
vor große Herausforderungen gestellt hat und noch weiterhin          der Post, beim Arzt; sie gehören inzwischen zum Dorfbild dazu
stellen wird. Sehr erfreulich sei, dass man dieser Herausforderung   und wenn sie dabei auffallen, dann höchstens durch ihr freundli-
                                                                     ches Wesen und ihre Höflichkeit.
mit großer Sachlichkeit, guter Diskussionskultur und Ergebniso-
rientiertheit begegnet ist. Dass die Flüchtlingsaufnahme in un-
                                                                     Ausblick
serer Gemeinde bisher so positiv verlaufen ist, sei insbesondere     Aufenthaltsgenehmigung: Inzwischen hat knapp die Hälf-
dem Helferkreis Asyl, aber auch der gesamten Einwohnerschaft,        te der syrischen Asylbewerber die ersehnte Zuerkennung der
die diese große Aufgabe für die Gemeinde so gut begleite und         Flüchtlingseigenschaft schon erhalten, was bedeutet, dass sie
unterstütze, zu verdanken. Mit einem Dankeschön an die Verwal-       eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre in Deutschland
tung für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, an die         haben. Jedes Mal ist die Freude riesengroß, wenn der Briefträger
Berichterstatter der Schwäbischen Zeitung und an die Zuhörer         dieses Dokument bringt. Damit verbunden sind allerdings neue
schloss stellvertretender Bürgermeister Dieter Strobel, der den      Herausforderungen.
krankheitsbedingt abwesenden Bürgermeister Daniel Steiner
vertrat, die Sitzung und wünschte allen schöne Weihnachtsfeier-      Wohnsituation: Mit der Bescheinigung der Aufenthaltserlaub-
tage und ein gutes Neues Jahr 2016.                                  nis steht der Auszug aus dem Container bevor entweder in eine
                                                                     von der Gemeinde angemieteten Anschlussunterbringung oder
Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung waren 6 Zuhörer an-         in eine andere Gemeinschaftsunterkunft irgendwo oder -was
wesend.                                                              einige sich wünschen- in eine kleine Wohnung, um nach langer
                                                                     Zeit endlich wieder ein bisschen Privatsphäre zu haben. Manche
                                                                     haben das Glück, irgendwo in der Bundesrepublik Verwandte zu
                                                                     haben, zu denen sie ziehen können. Für Familienväter ist die Fa-
 Im elektronischen Ratsinformationssystem werden der Ein-            milienzusammenführung jetzt ein großes Thema, das wieder viel
 wohnerschaft ausführliche Informationen zu den Sitzungen            Geduld braucht.
 des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung                Arbeitssuche/ Ausbildung: Der nächste Schritt ist die Arbeits-
 gestellt. Bei den einzelnen Tagesordnungspunkten sind die           suche oder auch der Beginn einer Ausbildung. Sie wollen alle-
 kompletten Sitzungsvorlagen samt Abstimmungsergebnis-               samt arbeiten und sich ihren Lebensunterhalt selber verdienen.
 sen und Anlagen (Pläne, Skizzen) hinterlegt. Außerdem kön-          Leider sind die noch mangelnden Deutschkenntnisse die größ-
 nen die derzeit gültigen Satzungen der Gemeinde eingese-            te Hürde dabei. Im Deutschkurs haben sie Wörter gelernt und
 hen werden. Das Ratsinformationssystem finden Sie auf der           grammatikalische Grundkenntnisse erworben, aber die Ausspra-
 Homepage der Gemeinde „www.wolpertswende.de“, wenn                  che fällt vielen noch schwer. Doch wenn man langsam und deut-
 Sie auf der Startseite den Button „Rathaus“ oben in der Leis-       lich mit ihnen spricht, dann spürt man die Fortschritte.
 te und dann den sechsten Unterpunkt „Ratsinformations-
 system“ anklicken. Bei Fragen zum Ratsinformationssystem            Zuversicht brauchen die Flüchtlinge für die kommende Zeit.
 stehen wir gerne zur Verfügung (Herr Wiedenmann, Tel.               Aber auch wir vom Helferkreis brauchen das. Wir haben zu einem
 940316).                                                            guten Start beigetragen, nun wünschen wir ihnen und uns, dass
                                                                     es gut weitergeht.
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Freitag, 18. Dezember 2015                                                 Seite 10

Unterstützung durch neue Mitglieder im Helferkreis erhoffen           Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit Dezem-
wir uns, vor allem dann, wenn in absehbarer Zeit neue Asylbe-         ber 2014 die Rauchwarnmeldepflicht in Baden-Württemberg
werber in die Gemeinde kommen.                                        gilt.
Text: Monika Wolf-Schuler                                             Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine
Homepage des Helferkreises: www.hkwomo.de                             Rauchwarnmeldepflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen
                                                                      ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Ge-
Spendenaufruf                                                         bäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen
Dringend benötigt werden Fahrradschlösser und –ketten                 in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privat-
und eine Massageliege.                                                haushalten.
Ansprechpartner: Kurt Drescher Tel. 07502-6909208 oder E-Mail:        95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern
spenden@hkwomo.de                                                     einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefah-
Konto für Geldspenden:                                                ren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brand-
Gemeinde Wolpertswende, Verwendungszweck: Helferkreis Asyl,           rauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in
KSK Ravensburg BLZ 650 501 10, Konto 48 000 354                       Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.
IBAN: DE26 6505 0110 0048 0003 54                                     Mehr Informationen finden sie unter folgendem Internet Link
BIC: SOLADES1RVB                                                      oder bei der Gemeindeverwaltung:
                                                                      https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/nach-
                                                                      haltiges-baden-wuerttemberg/verbraucherschutz/rauchwarn-
                                                                      melderpflicht/
               Freiwillige Feuerwehr
                                                                      Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
                                                                      liebe Kollegen und Freunde der Freiwilligen Feuerwehr der
Abteilung Wolpertswende                                               Gemeinde Wolpertswende
Am Mittwoch, den 30.12.2015 findet um 20.00 Uhr eine Feu-
erwehrprobe statt.                                                    Ein erneut ereignisreiches Jahr mit einer großen Anzahl von
Der Abteilungskommandant.                                             Einsätzen und einer Menge an geleisteter Arbeit neigt sich dem
                                                                      Ende entgegen. Daher ist es an der Zeit, Dank und Anerkennung
                                                                      auszusprechen!
                                                                      Im Namen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wolperts-
Abteilung Wolpertswende und Mochenwangen                              wende, möchten wir uns daher ganz herzlich bei Euch und Euren
„...Advent, Advent ein Lichtlein brennt...“; so beginnt ein bekann-   Familien bedanken!
tes Weihnachtsgedicht. Das Brennen von Lichtern wird allerdings       Ohne die notwendige Unterstützung und den Rückhalt der Fa-
oftmals in der vorweihnachtlichen Zeit unterschätzt und so muss       milien und Angehörigen, ist die leistende Arbeit mit Sicherheit
immer öfters die Feuerwehr zu Einsätzen ausrücken. Damit es           nicht zu bewältigen!
nicht soweit kommt, möchten wir Ihnen einige Tipps und Hin-           Wir wünschen Euch und Euren Familien daher ein frohes und ge-
weise geben, um Brände von Weihnachtsbäumen, Gestecken                segnetes Weihnachtsfest und einen „guten Rutsch“ in das neue
und Kränzen zu vermeiden:                                             Jahr 2016.
Kerzen:
•     Beaufsichtigen Sie immer brennende Kerzen und lassen Sie        Ihre Feuerwehr Wolpertswende und Mochenwangen
      diese nie alleine, vor allem nicht mit kleinen Kindern.         Andreas Würstle und Armin Steinbichler
•     Verwenden Sie zum Anzünden von Kerzen bitte nur Sicher-
      heitsanzünder oder geeignete Feuerzeuge.

Adventskränze und –gestecke
•   Verwenden Sie nicht brennbare Unterlagen für ihre Ad-
                                                                                               Recycling
    ventskränze und –gestecke .z.B. Porzellan- oder Blechteller.
•   Stellen Sie Adventskränze und –gestecke nicht in die Nähe         Neuer Mitarbeiter im Wertstoffhof
    von Wärmequellen
•   Ersetzten Sie trockene Zweige durch frisches Tannengrün,          Herr Dieter Chevalier, der von 1999 bis 2002 und dann wieder
    denn trockene Zweige brennen explosionsartig ab.                  ab Juli 2013 den Wertstoffhof betreut hat, wird Ende Dezember
                                                                      2015 seinen Dienst beenden.
Weihnachtsbäume                                                       Wir danken Herrn Chevalier ganz herzlich für seine engagierte
•   Stellen Sie den Weihnachtsbaum nach dem Kauf in einen Ei-         Arbeit und für seine Zuverlässigkeit und Freundlichkeit im Um-
    mer Wasser oder in einen Eimer mit feuchtem Sand, um ein          gang mit den Wertstoffhofbesuchern.
    Austrocknen zu verzögern.                                         Als Nachfolger von Dieter Chevalier wird künftig Herr Günter
•   Holen Sie den Weihnachtsbaum erst am 24.12. in das warme          Hack aus Fronreute im wöchentlichen Wechsel mit Karl Birk den
    Zimmer und versorgen Sie den Baum regelmäßig mit Was-             Wertstoffhof in Mochenwangen betreuen.
    ser.
•   Stellen Sie den Weihnachtsbaum standsicher auf.
•   Verwenden Sie nach Möglichkeit elektrische Kerzen mit             Wertstoffhof über Weihnachten und Neujahr
    VDE-Zeichen                                                       geschlossen
•   Beim Kauf von Wachskerzen achten Sie auf nichttropfen-
    den Sicherheitskerzen. Der vor dem Kerzenboden endende            Der Wertstoffhof ist dieses Jahr letztmals am Samstag 19. Dezem-
    Docht lässt die Flamme vor dem Abbrennen erlöschen.               ber geöffnet.
•   Befestigen Sie Wachskerzen sicher und mit ausreichendem           Im neuen Jahr ist der Wertstoffhof wieder am Samstag, 2. Januar
    Abstand zu brennbarem Material und Tannenzweigen.                 geöffnet.
•   Halten Sie geeignetes Löschmittel (Gießkanne, Wassereimer
    oder Feuerlöscher) in greifbarer Nähe bereit. Und bedenken        Wir bitten um Beachtung!
    Sie, dass das Füllen eines 10 Liter Wassereimers ca. 1 Minute
    dauert.                                                           Bürgermeisteramt
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                                                                  sonen mit Inkontinenz-Abfällen werden 26 Windelsäcke/Jahr
                                                                  durch die Gemeinde Wolpertswende kostenlos ausgegeben
                       Müllabfuhr                                 (zum Nachweis der Bedürftigkeit bei inkontinenten Personen
                                                                  bitte ein ärztliches Attest vorlegen). Die Windelsäcke werden
                                                                  zur Abholung neben die Restmülltonne gestellt. Die Nutzer von
Wichtige Änderungen in der Abfallwirtschaft                       Inkontinenz-Produkten erhalten zusätzlich eine Servicekarte. Mit
                                                                  dieser können anonym 26 Säcke (max. 50 l) mit Inkontinenzpro-
Wichtige Information zur Abfallentsorgung ab dem                  dukten bei den Entsorgungszentren des Landkreises Ravensburg
01.01.2016:                                                       in Gutenfurt oder Obermoorweiler abgegeben werden.
Wie bereits mehrfach berichtet, übernimmt der Landkreis Ra-       Windelsäcke mit der Aufschrift „Gemeinde Wolpertswende“
vensburg ab dem 01.01.2016 die Zuständigkeit für dieAbfallbe-     können noch bis 29.02.2016 aufgebraucht werden. Diese Säcke
seitigung. Dadurch ergeben sich einige wichtige Änderungen.       stellen sie bitte ab 01.01.2016 zur Abholung neben die Restmüll-
Auf die vom Abfallwirtschaftsamt des Landkreises hierzu an        tonne. Eine Abgabe im Wertstoffhof ist ab 01.01.2016 nicht mehr
alle Haushalte ausgegebenen Informationen, insbesondere das       möglich.
„Müllblättle02/2015“, und die entsprechenden Hinweise auf der
Homepage des Landkreises unter www.landkreis-ravensburg.de        8. Informationen zur neu eingeführten Biotonne:
wird hiermit nochmals hingewiesen.                                Die gesetzlich vorgeschriebene Biotonne ist der Auslöser für die
                                                                  zahlreichen Änderungen im Abfallwesen. Statt einer reinen Ver-
1. Restmüllabfuhr im Dezember 2015:                               brennung bzw. Entsorgung der organischen Abfällesoll die dar-
Achtung: Die letzte Restmüllabfuhr 2015 in Mochenwangen ist       in steckende Energie genutzt werden. Die Bioabfälle werden in
am 22. Dezember 2015 und in Wolpertswende am 30.12.2015.          einer Biogasanlage zu Strom und Wärme sowie einem Substrat
Nach diesen letzten Leerungen bitte nicht mehr den “alten“ bis-   verarbeitet. Die Erlöse aus dem Verkaufder Abfälle fließen in den
herigen Mülleimer nutzen, sondern den neuen des Landkreises       Gebührenhaushalt und kommen den Gebührenzahlern zu Gute.
Ravensburg                                                        In die Biotonne dürfen Küchenabfälle (Eierschalen, Gemüse- und
Die neuen Rest- und Biomüllabfallbehälter wurden bereits zuge-    Obstabfälle, Kaffeefilter, Tee-beutel, Küchentücher, sämtliche
stellt. Da zukünftig die Zahl der Leerungen für die Berechnung    Speisereste; auch Wurst, Fleisch, Fisch) aber auch Pflanzenabfälle
der Gebühr relevant ist, müssen die Tonnen kreisweit identisch    wie Laub, Rasenschnitt, Topf- und Balkonpflanzen, verwelkteBlu-
sein und mit einem Chip ausgestattet sein. Aus diesem Grunde-     men.
mussten neue Restmülltonnen verteilt werden.                      Bevor die Biomülltonne eingesetzt wird, muss das Filtermaterial
Die alten Mülleimer werden im Januar 2016 durch die Firma VE-     im Bio-Filterdeckel aktiviert werden. Nähere Einzelheiten ent-
OLIA abgeholt und entsorgt. Der genaue Termin wird im Mittei-     nehmen Sie bitte dem „Müllblättle Ausgabe 2/2015“ oder dem
lungsblatt bekannt gegeben. Sollten Sie Verwendung für Ihren      Aufkleber auf dem Biobehälter.
alten Eimer haben, dürfen Sie diesen natürlich gerne behalten.
                                                                  9. Abfallkalender 2016
2. Wertstoffannahme:                                              Der Abfallkalender mit den Abfuhrterminen für das neue Jahr
Das Wertstoffsammelsystem der Gemeinde bleibt bis auf weite-      2016 wird Ihnen vom Landkreis in der letzten Kalenderwoche
res unverändert bestehen, das heißt, alle Wertstoffe können im    per Post zugestellt!
bisherigen Umfang und zu den bisherigen Öffnungszeiten wei-
terhin im Wertstoffhof in Mochenwangen abgegeben werden.          Bitte beachten Sie die für Sie gültigen Leerungstermine. Sollten
                                                                  Sie keinen Kalender erhalten, können Sie sich diesen auf der In-
3. Grüngutannahme:                                                ternetseite des Abfallwirtschaftsamtes www.landkreis-ravens-
Auch die Grüngutannahmestelle in Wolpertswende im Gewerbe-        burg.de (ab Mitte Dezember) herunterladen.
gebiet „Hohe Stauden“ bleibt vorerst unverändert bestehen. Die
Öffnung der Annahmestelle im Frühjahr 2016 wird rechtzeitig im
Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

4. Sperrmüll
Alle Haushalte bzw. Müllgemeinschaften erhalten jährlich vom                          Unsere Jubilare
Landkreis Ravensburg einen Sperrmüllgutschein. Mit diesem
Gutschein kann die Abholung von bis zu 2 m³ Sperrmüllin Auf-
trag gegeben werden. Alternativ ist eine Selbstanlieferung des    Wir gratulieren:
Sperrmülls in den Entsorgungszentren des Landkreises möglich.     17.12.1939
                                                                  Herr Hubert Müller
5. Papiertonne:                                                   Wolpertswende, Blumenstraße 12
Die Abfuhrtermine der Papiertonne sind im Abfallkalender des      Zum 76. Geburtstag
Landkreises, der allen Haushalten in der letzten Kalenderwoche
per Post zugestellt wird, enthalten.                              20.12.1940
                                                                  Frau Christa Hauber
6. Behältertausch:                                                Wolpertswende, Hatzenturm 24
Der Landkreis hat jedem Haushalt einen unverbindlichenBe-         Zum 75. Geburtstag
hältervorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag konnte bis zum
30.06.2015 nach den individuellen Wünschen, insbesondere          24.12.1940
auch mit der Befreiung von der Biotonne, angepasst werden.        Herr Karl Heinz Stuck
Sollte sich nun zeigen, dass die gewählte Behälterkombination     Mochenwangen, Brahmsweg 2
nicht zweckmäßig ist, kann daher im Jahr 2016 ein einmaliger      Zum 75. Geburtstag
kostenloser Behältertausch vorgenommen werden.
Zukünftig kostet das Wechseln der Behälter einmalig 24 Euro.      27.12.1926
                                                                  Frau Elisabeth Stemme
7.Windelsäcke:                                                    Mochenwangen, Hauptstraße 19
Für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Per-   Zum 89. Geburtstag
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