Bundeswehrkrankenhaus Ulm - Akademisches Krankenhaus der Universität Ulm

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Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Akademisches Krankenhaus der Universität Ulm

          Umgang mit Patientendaten im Bundeswehrkrankenhaus
                       Teil I – Informationen und Datenschutzhinweise

Die Behandlung in einem modernen Krankenhausbetrieb zeichnet sich durch das enge Zusammenwirken
zahlreicher Fachdisziplinen aus, um dem hohen Anspruch von Patientinnen und Patienten an die Qualität
ihrer medizinischen Versorgung gerecht zu werden. Die an der Behandlung beteiligten Spezialistinnen und
Spezialisten, Pflegekräfte, Therapeutinnen und Therapeuten benötigen immer mehr und komplexere Infor-
mationen, um die erforderliche Diagnostik und Therapie zielgerichtet bei Ihnen planen und einsetzen zu
können.
Deshalb ist ein moderner Krankenhausbetrieb ohne den Einsatz von Informationstechnologie (IT), in der Ihre
Gesundheitsdaten innerhalb kürzester Zeit verarbeitet und bereitgestellt werden, nicht mehr realisierbar.

Im Rahmen Ihrer Untersuchung und Behandlung im Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs) Ulm werden Anga-
ben (Daten) über Ihre Person und Ihre Gesundheit verarbeitet. Diese Daten werden insbesondere zum Zwe-
cke der medizinischen Behandlung, der Abrechnung, der Leistungserfassung, des Qualitätsmanagements
sowie zur Bereitstellung nicht-medizinischer Dienstleistungen benötigt. Verantwortlich für die Datenerhe-
bung und –verarbeitung ist der Kommandeur bzw. die Kommandeurin des Bundeswehrkrankenhauses Ulm
(den Namen und die vollständige Anschrift sowie weitere Kontaktstellen finden Sie in der „Anlage A).

Dabei erhält jeder bzw. jede Beteiligte nur diejenigen Daten, die er bzw. sie zur Erfüllung seiner bzw. ihrer
Aufgabe unbedingt benötigt. Medizinische Daten im Zusammenhang mit Ihrem Namen (personenbezogene
Daten) werden beispielsweise nur aktiv gegenüber Personen freigegeben, die unmittelbar in Ihrer Behand-
lung beteiligt sind. Das sind in der Regel Ärztinnen bzw. Ärzte und Pflegekräfte Ihrer behandelnden Fach-
abteilung, hinzugezogene Therapeutinnen und Therapeuten, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Labor,
in der Röntgenabteilung und in der Apotheke. Sofern Dritte, z. B. Spezialisten und Spezialistinnen außerhalb
der Sie behandelnden Fachabteilung hinzugezogen werden sollen, werden wir Sie im Bedarfsfall gesondert
informieren bzw. Ihr Einverständnis einholen.
Die meisten Versorgungs- und Serviceleistungen unserer Einrichtung können jedoch auf der Basis pseudo-
nymisierter Daten zur Verfügung gestellt werden (z. B. die Bereitstellung von Mahlzeiten).

Wir sind nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutz-
gesetz (BDSG) dazu verpflichtet, Sie insbesondere darüber zu informieren, wenn wir Teile Ihrer Daten an
andere Stellen weitergeben, wie z. B. mitbehandelnde Einrichtungen, externe Labore oder auch Dienstleis-
ter, die in unserem Auftrag Serviceleistungen zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus lassen wir insbesondere unser Medizinprodukte, die EDV-Anlagen, die eingesetzte Software
und die elektronischen Archive durch externe Dienstleister betreiben und warten.

Eine Übersicht der Beteiligten finden Sie in der Anlage D „Liste beteiligter Personen, Stellen, Dienstleister
und Dritter“.
Alle genannten Stellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die uns anvertrauten Daten und Informatio-
nen werden sowohl durch die berufsbezogene Schweigepflicht als auch strafrechtlich geschützt

                                                                                                         1/5
Datenschutzhinweise für Patientinnen und Patienten

Folgende Daten (sogenannte Patientendaten) können aufgrund gesetzlicher Verpflichtung insbesondere
zum Zwecke der Abrechnung an Ihre Krankenkasse weitergegeben werden.

    1. Familienname und Vorname, ggf. Titel
    2. Geburtsdatum
    3. Geschlecht
    4. Persönliche Anschrift
    5. Versicherungsstatus
    6. Uhrzeit/Tag der Aufnahme, Einweisungsgrund, -diagnose, Anamnese, Aufnahmediagnose, folgende
       Diagnosen, Diagnostikdaten, Befunde, voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung
    7. Datum und Art der durchgeführten Operationen oder Prozeduren und Therapien
    8. Uhrzeit/Tag der Entlassung/Hauptdiagnose/Nebendiagnosen/Grund für Entlassung oder Verlegung
    9. Angaben über durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen, Vorschläge zur Weiterbehandlung mit
       Vorschlägen zu einer geeigneten Einrichtung

Rechtsgrundlage für den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sind – ergänzend zu den Bestim-
mungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgeset-
zes (BDSG) – spezialgesetzliche Vorschriften, in denen geregelt wird, dass Daten an die jeweils zuständigen
Stellen zu übermitteln sind. Dies kann beispielsweise im Zusammenhang mit Tumor- oder meldepflichtigen
Infektionskrankheiten, etwa nach dem Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) oder nach dem Gesetz zur
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder
dem Transfusionsgesetz (TFG) der Fall sein. Sofern Sie von weiteren gesetzlichen Meldeverpflichtungen
betroffen sein sollten, werden Sie hierüber gesondert informiert.
Eine Übersicht über Datenweitergaben im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen haben wir zu Ihrer Informa-
tion mit der Anlage B „Datenübermittlung an externe Stellen auf Basis spezialgesetzlicher Regelungen“ zu-
sammengestellt.

In der Anlage C „Aufbewahrungszeiträume für medizinische Daten“ können sie darüber hinaus auch Hin-
weise zum Ort der Aufbewahrung Ihrer Patientenakten und zu den spezifischen Aufbewahrungsfristen ein-
sehen.

Weiter Angaben können Sie jederzeit durch unsere Administrative Datenschutzbeauftrage bzw. unseren Ad-
ministrativen Datenschutzbeauftragten erhalten. Diesen bzw. diese erreichen Sie unter der Telefonnummer
0731 1710 1223 im Haupthaus, Zimmer 3.066, oder sie wenden sich bitte an Ihre persönlichen Ansprech-
stellen im Bereich Pflegepersonal auf den Bettenstationen oder in den Ambulanzen. Beschwerden in diesem
Kontext können – auch unter Einbeziehung der bzw. des Administrativen Datenschutzbeauftragten – bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde eingelegt werden (den Namen und die vollständige Anschrift sowie weitere
Kontaktstellen finden Sie in der „Anlage A“).

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen ha-
ben und in die beschriebene Datenverarbeitung, sofern hierzu keine ausdrückliche Rechtsgrundlage vorliegt,
einwilligen.

Ulm, den 24.04.2020                                    _________________________________________
                                                       Unterschrift Patientin/Patient, bei Minderjährigen
                                                       des/der Sorgeberechtigten oder Vertreter/in

                                                                                                       2/5
Teil II
             Besondere Einwilligungen im Rahmen der administrativen Aufnahme

Um Sie darüber zu informieren, dass wir zu den vorgenannten Zwecken Daten über Ihre Person (u. a. Ge-
sundheitsdaten) verarbeiten und den Behandelnden im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen, haben
wir Ihnen den Datenschutzhinweis zur Kenntnis gebracht (Teil I).

Für darüber hinausgehende Fälle ist Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich, um Daten über Sie und
Ihren Krankenhausaufenthalt an Dritte weitergeben zu dürfen.

                       Auskunft über die Anwesenheit im Krankenhaus durch die Pforte
Ich willige ein, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Krankenhauses meinen Aufenthaltsort (Station,
Zimmer, Telefonnummer) gegenüber Besuchenden und/oder Anrufenden auf Anfrage bekannt geben dürfen.

Bitte ankreuzen!

Besucher bzw. Besucherin Ja        Nein 
Telefonische Auskunft    Ja        Nein 

               Überprüfung von Patientensicherheit, Behandlungs- und Qualitätsstandards
Ich willige ein, dass im Rahmen von Stichprobenprüfungen durch externes medizinisches Fachpersonal Ein-
sicht in meine Behandlungsdokumentation genommen wird, um so die Einhaltung der Patientensicherheit,
der Behandlungsqualität sowie der durch gesetzliche Instanzen, Kostenträger und Fachgesellschaften fest-
gelegten Qualitätsstandards an Hand von konkreten Einzelfällen zu überprüfen. In den hierbei angefertigten
Auswertungen dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Patienten bzw. Patientinnen gemacht werden.

Bitte ankreuzen!            Ja     Nein 

                                         Interne Qualitätssicherung
Ich willige ein, dass meine für die medizinische Behandlung erhobene persönliche Anschrift zu Zwecken der
Qualitätssicherung in Form von Patientenbefragungen durch das BwKrhs oder externe Auftragnehmende
(z. B. poststationäre Befragung) und persönlich auf mich zugeschnittener Patienteninformation durch das
BwKrhs genutzt werden kann.

Bitte ankreuzen!            Ja     Nein 

                        Mitteilungen zum Zwecke einer theologischen Betreuung
Ich willige ein, dass mein Aufenthaltsort (Station und Zimmer) den für das Krankenhaus tätigen Geistlichen
bzw. die für das Krankenhaus tätige Geistliche der jeweiligen Konfessionen sowie anderer Glaubensgemein-
schaften bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gegeben werden darf.

Bitte ankreuzen!            Ja     Nein 

                              Identifikation mittels eines Patientenarmbands
Ich willige ein, während meines Aufenthaltes im BwKrhs das Patientenidentifizierungsarmband zu tragen.
Dies erhöht die Patientensicherheit durch zweifelsfreie Identifizierung des Patienten bzw. der Patientin im
Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen.

Bitte ankreuzen!            Ja     Nein 

                        Auskunft gegenüber Angehörigen, Bekannten oder Dritten
Im Verlauf bestimmter Erkrankungen, aber auch in Folge einzelner medizinischer Maßnahmen (z. B. nach
einer Narkose) kann es dazu kommen, dass phasenweise die Wachheit oder Auffassungsgabe so stark ein-
geschränkt werden, dass eine regelhafte Kommunikation nicht mehr möglich ist.
Für diese Fälle – aber auch grundsätzlich – können Sie die Gelegenheit nutzen, uns Ansprechpartner und
Ansprechpartnerinnen zu benennen, gegenüber denen wir in medizinischen und organisatorischen Belangen
Auskünfte erteilen dürfen.
Die Namen dieser Personen tragen Sie bitte in die folgende Liste ein:

siehe Angehörige im Krankenhausinformationssystem (KIS)
_______________________________________

_______________________________________
                                                                                                          3/5
Rückgriff auf den klinischen Basisdatensatz im Krankenhausinformationssystem (KIS)
Ich bin einverstanden, dass bei einer erneuten Aufnahme in diesem Haus auf den klinischen Basisdatensatz
zurückgegriffen werden darf. Dieser wird noch gemeinsam in Abstimmung zwischen Ihnen und dem Arzt
bzw. der Ärztin ausgefüllt und beinhaltet Organisationsdaten, Patientenstammdaten, Anamnesedaten und
Statusdaten.

Bitte ankreuzen!                Ja    Nein 

Hinweis: Sollten Sie sich bereits einmal in unserem Haus aufgehalten haben, befinden sich in unserem KIS
neben einem etwaig angelegten klinischen Basisdatensatz auch Daten über vorherige Behandlungen. Sie
haben die Möglichkeit, im Rahmen des anstehenden Aufenthalts der Hinzuziehung von Daten aus früheren
abgeschlossenen Behandlungsfällen ganz oder teilweise zu widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Es
wird dann ein systemseitiger Hinweis angelegt, um es der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt
zu ermöglichen, Sie im Rahmen der medizinischen Aufnahme auf das daraus resultierende potentiell beste-
hende Risiko einer Fehlbehandlung hinzuweisen und Ihnen Gelegenheit zur Rücknahme des Widerspruchs
zu geben.

Für den Fall, dass Daten (z. B. Arztbriefe, Röntgenbilder usw.) von anderen Stellen – i. d. R. vom Hausarzt
bzw. von der Hausärztin und/oder anderen Behandlungseinrichtungen – eingeholt werden müssen, sprechen
wir Sie in jedem Einzelfall zwecks erforderlicher Einwilligung in die Weitergabe an.
Weitere Angaben können Sie jederzeit durch unseren Administrativen Datenschutzbeauftragten bzw. durch
unsere Administrative Datenschutzbeauftragte erhalten (s. a. Anlage A). Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre
Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen auf den Bettenstationen oder in den Ambulanzen.

Die o. g. Einwilligungen werden Bestandteil der Behandlungsdokumentation.

Ich gebe diese Erklärung freiwillig ab. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungen mit Wirkung für die
Zukunft jederzeit widerrufen kann.

Ulm, den 24.04.2020                                         _______________________________________
                                                            Unterschrift Patientin/Patient, bei Minderjährigen
                                                            des/der Sorgeberechtigen oder Vertreter/in

Hinweis: Die Anlagen B bis D können gerne bei Bedarf bei der Patientenaufnahme eingesehen oder empfangen werden.

                                                                                                            4/5
Anlage A

Anlage A zu Umgang mit Patientendaten im Bundeswehrkrankenhaus

Diese Anlage informiert Sie über die im Rahmen des Datenschutzhinweises wesentlichen Ansprech-
personen und Postadressen. Wir empfehlen Ihnen, sich in Fragen des Datenschutzes grundsätzlich an
den Administrativen Datenschutzbeauftragten bzw. die Administrative Datenschutzbeauftragte des
Bundeswehrkrankenhauses zu wenden oder diese nachrichtlich zu beteiligen, um den Schriftverkehr
über eine Kontaktstelle zu bündeln.
Darüber hin können Sie sich jederzeit auch an die Beauftragte oder den Beauftragten für den Daten-
schutz in der Bundeswehr (BfDBw) wenden.

1. Kommandeur Bundeswehrkrankenhaus Ulm
    Kommandeur und ärztlicher Direktor
    Generalarzt Dr. Jörg Ahrens
    Bundeswehrkrankenhaus Ulm
    Oberer Eselsberg 40
    89081 Ulm
    BwKrhsUlmKdr@Bundeswehr.org

2. Administrative/r Datenschutzbeauftragte/r Bundeswehrkrankenhaus Ulm
   Ansprechstelle für Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht
   auf Datenübertragbarkeit und den Widerruf der Einwilligung
    ADSB BwKrhs Ulm
    Bundeswehrkrankenhaus Ulm
    Oberer Eselsberg 40
    89081 Ulm
    ADSBBwKrhsUlm@Bundeswehr.org

3. Beauftragte/r für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw)
   Behördlicher Datenschutz nach EU-DSGVO und BDSG, datenschutzrechtliche Beratung und Kon-
   trolle im gesamten Geschäftsbereich der Bundeswehr, Zusammenarbeit mit der/dem BfDI)
    Beauftragte/r für den Datenschutz in der Bundeswehr
    Fontainengraben 150
    53123 Bonn
    Telefon: +49 (0)228-9924-13940/13941
    Fax: +49 (0)228-9924-3343940
    E-Mail: BfDBw@bmvg.bund.de

4. Bundesbeauftragte/r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
   Aufsichtsbehörde und Ansprechstelle für Datenschutzrechte und Informationszugang
    Bundesbeauftragte/r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Graurheindorf Str. 153
    53117 Bonn
    Telefon: +49 (0)228-997799-0
    Fax: +49 (0)228-997799-550
    E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
                                                                                                1
    Stand 02/2021
Anlage B - Umgang mit Patientendaten im Bundeswehrkrankenhaus

Datenübermittlung an externe Stellen auf Basis spezialgesetzlicher
Regelungen
Die Weitergabe von Daten im Rahmen der Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich nur
zulässig an Personen, die unmittelbar an der Behandlung beteiligt sind bzw.
      wenn der betroffene Patient bzw. die betroffene Patientin hierin wirksam eingewilligt
       hat oder
      wenn für diese Übermittlung eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht.

Die nachstehende Tabelle gibt einen (nicht abschließenden) Überblick über die sogenannten
„spezialgesetzlichen Regelungen“, unter denen die Weitergabe von Daten zulässig oder
sogar unumgänglich ist.

1. Krankenkassen     Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, einen präzise       §§ 301, 295
                     vorgeschriebenen, maschinenlesbaren Katalog von Daten           i. V. m. §§
                     über die Behandlung gesetzlich Versicherter zum Zweck der       106a, 296,
                     Abrechnung, der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Quali-       297, 298
                     tätssicherung      an     die    zuständigen     Krankenkas-    SGB V,
                     sen/kassenärztlichen Vereinigungen zu übersenden.
                     (Weitere Ansprüche der Krankenkassen auf Patientendaten
                     existieren nicht; auch nicht mittels einer vom Patienten bzw.
                     der Patientin eingeholten Einwilligung. Außerdem dürfen – im
                     Vorgriff auf eine mögliche Überprüfung durch den Medizini-
                     schen Dienst der Krankenkassen (MDK) – keine Entlas-
                     sungsberichte oder sonstigen ärztliche Berichte eingezogen
                     werden.)
                     Die Befugnis der GKV-Vertragspartner, nähere Einzelheiten       § 112 SGB V
                     zum Abrechnungsverfahren untereinander zu regeln, beinhal-
                     tet nicht das Recht zur Erweiterung des Datensatzes zur Ab-
                     rechnung.
                     Bei Prüfungen der Kostenträger auf Wirtschaftlichkeit, Leis-    §§ 113, 137
                     tungsfähigkeit und Qualität der Krankenhausbehandlung sind      SGB V
                     den Prüfenden und seinen Beauftragten auf Verlagen die für
                     die Wahrnehmung dieser Aufgaben nötigen Unterlagen vor-
                     zulegen und Auskünfte zu erteilen.
2. Medizinischer     In bestimmten, besonders begründeten Fällen können die          § 275 - § 277
Dienst der Kran-     Kostenträger gutachterliche Stellungnahmen der MDK erwir-       SGB V
kenversicherung      ken. Dies geschieht zum Zwecke
(MDK)                      der Abrechnungskontrolle bei der Leistungserbrin-
                              gung
                           der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
                           der Sicherung des Behandlungserfolges bei Arbeits-
                              unfähigkeit oder zur Beseitigung von Zweifeln an der
                              Arbeitsunfähigkeit.
                     Das Krankenhaus ist direkt gegenüber dem MDK berichts-
                     pflichtig und muss einschlägige Befunde und Berichte vorle-
                     gen.
                     Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Fehlbelegung bei ge-        § 17a ff. Kran-
                     setzlich versicherten Patientinnen und Patienten, kann der      kenhausfinan-
                     MDK Einsicht in die Krankheitsunterlagen nehmen, um für die     zierungsge-
                     Krankenkasse ein Ergebnisgutachten zu erstellen. Es wird        setz (KHG)
                     ein strenger Maßstab darüber angelegt, ob die Prüfung auch
                     mittels anonymisierter oder pseudonymisierter Daten geleis-
                     tet werden kann.

                                                                                               1
Stand 12/2017
3. Antrag auf       Bei nicht zahlungsfähigen sog. „Selbstzahlern“ kann beim          SGB II, SGB
Kostenübernah-      zuständigen Sozialamt die Kostenübernahme beantragt wer-          XII oder Asyl-
me beim Sozial-     den. Hierzu stellt das Krankenhaus binnen zweier Monate           BewLG
amt                 nach Krankenhausaufnahme einen entsprechenden Antrag.
4. Finanzierung     Bestimmte Krankenhausleistungen werden auf Antrag durch           §§ 60, 66
über Sozialleis-    Sozialleistungsträger entgeltet. Hierzu gehören beispielswei-     SGB I,
tungsträger         se Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Prothesen oder             § 100 SGB X
                    Hilfsmittel. Hierzu wendet sich das Krankenhaus unter Vorla-
                    ge einer Entbindung von der Schweigepflicht direkt an die
                    Leistungsträger. Aus der Erlaubnis der Patienten und Patien-
                    tinnen zu diesem Vorgehen erwächst für das Krankenhaus
                    die Pflicht zur Datenübermittlung.
5. Prüfung durch    Das Bundeswehrkrankenhaus unterliegt der verfassungs-             BVerfG B. v.
den Rechnungs-      rechtlich verankerten Untersuchungspflicht des Bundesrech-        29.4.1996, 1
hof                 nungshofs (BRH). Das Patientengeheimnis und der Auftrag           BvR 1226/89;
                    des BRH konkurrieren gleichrangig im Prüfverfahren, sodass        RDV 1996,
                    stets eine Güterabwägung vorzunehmen ist, ob das Untersu-         184; NJW
                    chungsziel auch mittels pseudonymisierter Daten zu errei-         1997, 1633 f.
                    chen ist oder ob in Einzelfall vollständige Akteneinsicht zu
                    gewähren ist.
6. Kontrolle        Die zuständige Datenschutzbehörde (BfDI, vgl. Anlage A)           Art. 51, 57, 58
durch die Daten-    darf zu reinen Datenschutzkontrollzwecken Auskunft verlan-        EU-DSGVO
schutzbehörde       gen und Einsicht in Patientenunterlagen nehmen. Gleiches          i. V. m. §§ 8,
                    gilt für die Beauftragte bzw. den Beauftragten für den Daten-     13 BDSG so-
                    schutz in der Bundeswehr (BfDBw). Eine Einwilligung seitens       wie Art. 38, 39
                    der Patientinnen und Patienten ist hierzu nicht erforderlich.     EU-DSGVO
                                                                                      i. V. m. §§ 6, 7
                                                                                      BDSG
7. Auskunftser-     Die Mitarbeitenden des Krankenhauses haben im Rahmen              §§ 53 Abs. 1
suchen durch        der Strafverfolgung gegenüber der Staatsanwaltschaft und          Nr. 3, 53a, 97
Strafverfol-        Polizei ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Sicherung des           Abs. 1, 2
gungsbehörden       Patientengeheimnisses; sie dürfen nur aussagen sofern sie         Strafprozess-
                    durch Sie von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden          ordnung
                    worden sind.
                    Ergeben sich für einen Arzt bei der Todesfeststellung An-         Landesbestat-
                    haltspunkte für einen unnatürlichen Tod (Pflichtfeststellung      tungsgesetze
                    auf jedem Totenschein), müssen der Polizei entsprechende          der jeweiligen
                    Angaben zu den näheren Umständen vorgelegt werden.                Bundesländer
8. Auskunft zum     Eine Offenbarungspflicht für bestimmte Straftaten besteht,        §§ 138, 139
Zweck der Gefah-    wenn Mitarbeitende des Krankenhauses von einer geplanten          StGB
renabwehr           Straftat nach § 138 des Strafgesetzbuches (StGB) Kenntnis
                    erhält. Diese sind z. B. Hochverrat, Landesverrat, Geld- und
                    Wertpapierfälschung, Mord, Totschlag, Völkermord, Verbre-
                    chen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Straftaten
                    gegen die persönliche Freiheit, Raub, Erpressung, gemeinge-
                    fährliche Straftaten.
9. Meldedaten für   Das Melderecht schreibt Krankenhäusern, Heimen und be-            Bundesmelde-
Polizei und         treuenden Einrichtungen (und beispielsweise auch Hotels)          gesetz (BMG)
Staatsanwalt-       vor, die aufgenommenen Personen unverzüglich in ein Ver-          1.11.2015
schaft              zeichnis einzutragen und Polizei- und Ordnungsbehörden
                    sowie den Staatsanwaltschaften Auskunft zu erteilen, wenn
                    dies zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung erforder-
                    lich ist.
10. Auskunft an     Ärztinnen und Ärzte haben gegenüber dem Finanzamt keine           § 102 Abs. 1
das Finanzamt       Zeugnispflicht zu Sachverhalten, die ihnen in ihrer beruflichen   Nr. 3 und Abs.
                    Eigenschaft anvertraut wurden oder bekannt geworden sind.         2 Abgaben-
                                                                                      ordnung
11. Meldung nach    Das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärztin-      §§ 6 ff. IfSG
dem Infektions-     nen und Ärzte bei Vorliegen bestimmter übertragbarer Krank-
schutzgesetz        heiten zu einer Meldung gegenüber dem Gesundheitsamt.

                                                                                                 2
Stand 12/2017
12. Meldung nach    Röntgenaufnahmen müssen regelmäßig der Ärztlichen Stelle         § 17a Abs. 4
der Röntgenver-     bei der Landesärztekammer zur Qualitätssicherung und Prü-        Röntgenver-
ordnung             fung zugänglich gemacht werden. Diese enthalten i.d.R. ei-       ordnung (RöV)
                    nen pseudonymisierten Datensatz.
                    Röntgenaufnahmen müssen einem nachbehandelnden Arzt              § 28 Abs. 8
                    oder einer nachbehandelnden Ärztin auf Verlangen vorüber-        RöV
                    gehend überlassen werden.
13. Meldung bei     Nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist die       § 5 a Betäu-
Drogensubstitu-     Substitutionsbehandlung von Drogensüchtigen mit einem            bungsmittelver-
                                                                                     schreibungsver-
tion                Betäubungsmittel (z. B. Methadon) dem Bundesinstitut für
                                                                                     ordnung
                    Arzneimittel und Medizinprodukte verschlüsselt zu melden.
                    Der Nachweis und der Bestand von Betäubungsmitteln, wenn         Anlage 1 Nr. 2
                    sie in der Arztpraxis vorgehalten werden, sind in einem amtli-   der „Richtlinie
                    chen Formblatt zu führen. Wird Süchtigen ein Substitutions-      Methoden
                    mittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, ist der Ver-      vertragsärztli-
                    bleib patientenbezogen nachzuweisen.                             cher Versor-
                                                                                     gung“
14. Meldung ge-     Die regionalen Landeskrebsregistergesetze (LKRG) sehen           Krebsregister-
genüber dem         für die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner des Bundes-        gesetze der
Landeskrebsre-      landes eine Meldepflicht für bösartige Neubildungen vor. Die     jeweiligen
gister              Meldung erfolgt über ein Pseudonym, bei vorliegender Einwil-     Länder
                    ligung der betroffenen Patientinnen und Patienten auch na-
                    mentlich.
15. Meldung an      Berufskrankheiten müssen, auch bei Krankheitsverdacht,           §§ 33, 34,
die Berufsgenos-    umgehend an die zuständigen Berufsgenossenschaften (BG)          201-203 SGB
senschaft           gemeldet werden.                                                 VII
16. Meldung an      Geburten und Todesfälle müssen gegenüber dem Standes-            §§ 18, 20, 30
das Standesamt      amt angezeigt werden.                                            Personen-
                                                                                     standsgesetz
17. Meldung an      Werden Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbin-              § 4 Abs. 1 u.
das Jugendamt       dungspflegern oder Angehörigen eines anderen Heilberufes,        3, Gesetz zur
                    der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbe-        Kooperation
                    zeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, in      und Informati-
                    Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunk-     on im Kinder-
                    te für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines          schutz (KKG)
                    Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Ju-
                    gendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation
                    erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgebe-
                    rechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken,
                    soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des
                    Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
                    Halten die genannten Personen ein Tätigwerden des Ju-
                    gendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls
                    eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind
                    sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die
                    Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der
                    wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage
                    gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen befugt,
                    dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.
18. Akteneinsicht   Das Betreuungsrecht sieht vor, dass der Betreuer bzw. die        §§ 1896 ff.
und Auskunft an     Betreuerin im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereiches            Bürgerliches
Beauftragte und     gesetzlicher Vertreter bzw. Vertreterin ist. Den Personen,       Gesetzbuch
Betreuer            denen die Gesundheitssorge für den Betreuten oder die Be-        (BGB)
                    treute obliegt, steht ein umfassendes Akteneinsichts- und
                    Auskunftsrecht zu. Die Aufgaben dieser Personen ruhen,
                    solange Patientinnen oder Patienten erkennbar zur Willens-
                    äußerung in der Lage sind.

                                                                                               3
Stand 12/2017
Anlage C - Umgang mit Patientendaten im Bundeswehrkrankenhaus

Aufbewahrungszeiträume für medizinische Daten

Die nachstehende Liste vermittelt eine Übersicht darüber, wie lange das Krankenhaus bzw. das Bundeswehrarchiv für Gesundheitsunterlagen in
Andernach die jeweiligen Gesundheitsunterlagen aufbewahren wird. Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist primär im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt bzw. die Ärztin die Patientenakte für die Dauer von zehn
Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten1.
Ebenso schreiben der Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) und die Berufsordnung eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist vor. Soweit andere
Vorschriften gelten, werden bedeutsame (nicht abschließende) Regelungen nachfolgend aufgezeigt:

Nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren werden Ihre Gesundheitsunterlagen in der stofflichen Form im Bundeswehrarchiv für Gesundheitsunterlagen
im Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMed), Aktienstraße 87 in 56626 Andernach verwahrt.

Aufbewahrungszeiträume für medizinische Daten
        Dokument            Aufbewahrungs-                                Rechtsgrundlage                                          Bemerkung
                            zeitraum (Jahre)

Anamnese                   10 bis 30             Vorbehaltlich der jeweiligen Umsetzung in den Heilberufegesetzen der    Aufbewahrungszeitraum für unser
                                                 Länder in Anlehnung an die (Muster-)Berufsordnung für die in            Krankenhaus: 30 Jahre.
                                                 Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – in der Fassung   Hieraus leitet sich im Falle später
                                                 des Beschlusses des 118. Deutschen Ärztetages 2015 in Frankfurt am      geltend gemachter
                                                 Main): § 10 Abs. 3 MBO-Ä Ärztliche Aufzeichnungen sind für die          Haftungsansprüche erheblich
                                                 Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung                     höhere Rechtssicherheit für
                                                 aufzubewahren. 30-Jahres-Frist – § 199 Abs. 2 BGB: Die                  beide Seiten ab.
                                                 Verjährungsfrist des § 199 Abs. 2 gilt für alle gesetzlichen oder       Auf Verlangen des Patienten bzw.
                                                 vertraglichen Schadenersatzansprüche, die auf Verletzung des Lebens,    der Patientin kann die
                                                 des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen                   Aufbewahrungsfrist bis auf einen
                                                 (Rechtstreitigkeiten z. B. Schadenersatzforderungen unter dem Vorwurf   Mindestzeitraum von 10 Jahren
                                                 der Fehlbehandlung, Fristbeginn mit Vornahme der Handlung, die          beschränkt werden.
                                                 Schadenersatzanspruch begründet)

1
    § 630f Abs. 3 BGB – Der bzw. die Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit
    nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

Stand 12/2017
Arztbrief, Epikrise,     10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/        vgl. „Anamnese“
Verlegungsbericht                    30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
ärztliche Anordnung      10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/        vgl. „Anamnese“
zur Pflege                           30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Aufklärungsbogen         10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/        vgl. „Anamnese“
                                     30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Aufnahmebogen            10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/        vgl. „Anamnese“
                                     30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Aufzeichnungen nach      3           Keine, Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
der Psych-PV
Betäubungsmittel         3           §§ 8 Abs. 5, 10 Abs. 4 Betäubungsmittel-
BTM (Rezeptdurch-                    Verschreibungsverordnung
schrift, Karteikarten,
Bücher)
Berufsgenossen-          15          Ziff. 4.12 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung
schaftliche                          nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung an der
Verletzungsverfahren:                besonderen stationären Behandlung von Schwer-Unfallverletzten
Ärztliche Unterlagen                 (Verletzungsverfahren - VAV)
und Röntgenfilme
über Schwer- und
Unfallverletzte
Diagnosestatistik        3           Keine, Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
gem. § 17 Abs. 4
Bundespflegesatz-
verordnung (BPflV)
Diagnostische            10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/        vgl. „Anamnese“
Befunderhebung                       30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Disease-                 15          § 2 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur
Management-                          Regelung von Aufbewahrungsfristen der für die Durchführung von
Programme (DMP):                     strukturierten Behandlungsprogrammen erforderlichen personen-
personenbezogene                     bezogenen Daten nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGB V. In
Daten für die                        strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137f Abs. 1 SGB V
Durchführung von                     ist vorzusehen, dass die nach § 28f Abs. 1 Nr. 1 RSAV zu
strukturierten                       erfassenden Daten fünfzehn Jahre, beginnend mit dem auf das
Behandlungs-                         jeweilige Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr aufzubewahren und
programmen                           nach Ablauf dieser Frist unverzüglich, spätestens aber innerhalb

Stand 12/2017
eines Zeitraums von sechs Monaten, zu löschen sind.

Durchgangsarzt-             15                     Ziff. 5.6 der Anforderungen der gesetzlichen
verfahren:                                         Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am
- Ärztliche Unterlagen                             Durchgangsarztverfahren
einschließlich
Krankenblättern,
- Röntgenaufnahmen
Strahlenbehandlung,         30/10                  § 28 Abs. 3 Röntgenverordnung (RöV) - Aufzeichnungen über
Röntgenbehandlung/                                 Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten
-therapie                                          Behandlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die
(Aufzeichnungen,                                   Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 über
Berechnungen nach                                  Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten
der letzten                                        Untersuchung aufzubewahren.
Behandlung)2                                       § 85 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Die
                                                   Aufzeichnungen über die Untersuchung sind zehn Jahre lang, über
                                                   die Behandlung 30 Jahre lang nach der letzten Untersuchung oder
                                                   Behandlung aufzubewahren.
EKG, EEG, CTG,              10 bis 30              10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/               vgl. „Anamnese“
Tokogramm                                          30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Sonographie                 10 bis 30              10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/               vgl. „Anamnese“
(Aufzeichnungen,                                   30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Fotos, Prints)
Ergebnisse                  10 bis 30              10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/               vgl. „Anamnese“
konsiliarischer                                    30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Untersuchungen
Funktionsbefunde            10 bis 30             10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/                vgl. „Anamnese“
                                                  30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Histologischer              10 bis 30              10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/               vgl. „Anamnese“
Untersuchungsbericht                               30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Laborbefunde                10 bis 30              10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/               vgl. „Anamnese“
                                                   30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB

2
    Vgl. zu weiteren Einzelheiten die „Übersicht der Aufbewahrungsfristen nach StrlSchV und RöV“ (https://www.uni-jena.de/Aufbewahrungsfristen.html).

Stand 12/2017
Blutprodukte             30          Transfusionsgesetz, Angaben nach § 14 Abs. 2 TFG
(Anwendung von                       (Patientenidentifikationsnummer, Chargenbezeichnung,
Blutprodukten sowie                  Pharmazentralnummer oder Bezeichnung des Präparats, Name
gentechnisch                         der Firma des pharmazeutischen Unternehmers, Menge und
hergestellten                        Stärke, Datum und Uhrzeit der Anwendung 30 Jahre)
Plasmaproteinen zur                  § 14 Abs. 3 TFG - Die Aufzeichnungen, einschließlich der EDV-
Behandlung von                       erfassten Daten, müssen mindestens 15 Jahre, die Daten nach
Hämostasestörungen)                  Absatz 2 mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Sie
                                     müssen zu Zwecken der Rückverfolgung unverzüglich verfügbar
                                     sein. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten oder zu löschen,
                                     wenn eine Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist.
Medikation               10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/        vgl. „Anamnese“
                                     30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Niederschriften über     10 bis 30   § 23 Abs. 4 IfSG                                                   vgl. „Anamnese“
nosokomiale                          Die Leiter und Leiterinnen von Krankenhäusern und von
Infektionen,                         Einrichtungen für ambulantes Operieren haben sicherzustellen,
Resistenzen                          dass die vom Robert Koch-Institut nach § 4 Absatz 2 Nummer 2
Niederschrift über die               Buchstabe b festgelegten nosokomialen Infektionen und das
gem. § 4 Abs. 2 Nr.                  Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und
2b IfSG festgelegten                 Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift
nosokomialen                         aufgezeichnet, bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen
Infektionen und das                  hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen gezogen werden
Auftreten von                        und dass die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal
Krankheitserregern                   mitgeteilt und umgesetzt werden.
mit speziellen                       Darüber hinaus haben sie sicherzustellen, dass die nach § 4
Resistenzen und                      Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b festgelegten Daten zu Art und
Multiresistenzen                     Umfang des Antibiotika-Verbrauchs fortlaufend in
                                     zusammengefasster Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung
                                     der lokalen Resistenzsituation bewertet und sachgerechte
                                     Schlussfolgerungen hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika
                                     gezogen werden und dass die erforderlichen Anpassungen des
                                     Antibiotikaeinsatzes dem Personal mitgeteilt und umgesetzt
                                     werden.
                                     Die Aufzeichnungen nach den Sätzen 1 und 2 sind zehn Jahre
                                     nach deren Anfertigung aufzubewahren. Dem zuständigen
                                     Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen,
                                     Bewertungen und Schlussfolgerungen zu gewähren.

Stand 12/2017
OP-Bericht,            10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/   vgl. „Anamnese“
Anordnung zur                      30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
Lagerung auf dem
OP-Tisch
Rat zur Einholung      10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/   vgl. „Anamnese“
von Spezialisten-                  30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB
meinungen
Unterlagen über        10          § 12 Abs. 1 Gendiagnostikgesetz (GenDG)                       Die Ergebnisse sind
genetische                                                                                       unverzüglich zu vernichten,
Untersuchungen bei                                                                               wenn die 10 Jahre abgelaufen
Menschen oder                                                                                    sind oder soweit die betroffene
Ergebnisse                                                                                       Person entschieden hat, dass
genetischer                                                                                      die Ergebnisse zu vernichten
Untersuchungen und                                                                               sind.
Analysen                                                                                         Soweit Grund zu der Annahme
                                                                                                 besteht, dass durch eine
                                                                                                 Vernichtung schutzwürdige
                                                                                                 Interessen der betroffenen
                                                                                                 Person beeinträchtigt würden
                                                                                                 oder wenn die betroffene
                                                                                                 Person eine längere
                                                                                                 Aufbewahrung schriftlich
                                                                                                 verlangt, hat die
                                                                                                 verantwortliche ärztliche
                                                                                                 Person die Ergebnisse zu
                                                                                                 sperren.
Zytologische Befunde   10 bis 30   10 Jahre Aufbewahrungsfrist entsprechend § 10 Abs. 3 MBO-Ä/   vgl. „Anamnese“
und Präparate                      30-Jahres-Frist gem. § 199 Abs. 2 BGB

Stand 12/2017
Anlage D – Umgang mit Patientendaten im Bundeswehrkrankenhaus

Liste beteiligter Personen, Stellen, Dienstleister und Dritter

Die nachfolgende Liste gibt eine Übersicht über Personen, Stellen, Dienstleister und Dritte, die an Ihrer Krankenhausbehandlung beteiligt sind bzw.
es sein können. Die Wahrscheinlichkeit, mit der dies eintreten kann, variiert stark in Abhängigkeit von Ihrem Krankheitsbild.
Sie können sich darüber informieren, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält oder erhalten muss und welche Konsequenzen daraus erwachsen,
wenn Sie der Datenweitergabe im Einzelfall widersprechen.
Einige wenige der genannten Personen oder Personenkreise (z. B. Servicemitarbeitende der Hausverwaltung) erhalten willentlich keinerlei Kenntnis
durch die behandelnden Stellen, werden Ihnen aber während Ihres Aufenthalts in unserem Krankenhaus begegnen und können damit zumindest
Ihren Aufenthalt bei uns grob einordnen. Auch diese Kontakte unterliegen der Verschwiegenheit.

 An der Behandlung oder an              Erläuterung                            Datensatz                  Art der Nutzung der Daten   Verhalten /
 Leistungen im unmittelbaren                                                                                                          Konsequenzen bei
 Behandlungsumfeld beteiligte                                                                                                         Ablehnung
 Personen bzw. Einrichtungen
 medizinisches Personal
 Ärztinnen und Ärzte des Fachbereichs   Meist ist Ihre Behandlung einem        Krankenhausinterne ID      ärztliche Leistungen im     keine
                                        therapieverantwortlichen Fachbereich   (Identifikationsnummer)    betroffenen Fachbereich     Behandlung/Diagnose
                                        zugeordnet. Dessen Mitarbeiterinnen    (Identifikationsnummer),                               möglich / nur
                                        und Mitarbeiter betreuen Sie Tag und   Angaben zur                                            eingeschränkte
                                        Nacht und haben deshalb die meisten    zweifelsfreien                                         Behandlung/Diagnose
                                        Informationen über Sie und die         Identifikation,                                        möglich
                                        Umstände Ihres                         Adressdaten,
                                        Krankenhausaufenthalts.                Gesundheitsdaten

                                                                                                                                                            1
02/2021
Medizinisches Assistenzpersonal in         Meist ist Ihre Behandlung einem            Krankenhausinterne ID      Erbringung von                   keine
 ambulanten Leistungsstellen                therapieverantwortlichen Fachbereich       (Identifikationsnummer),   Pflegeleistungen,                Behandlung/Diagnose
                                            zugeordnet. Dessen Mitarbeiterinnen        Angaben zur                Unterstützung bei ärztlichen     möglich / nur
                                            und Mitarbeiter betreuen Sie Tag und       zweifelsfreien             Leistungen                       eingeschränkte Behandlung
                                            Nacht und haben deshalb die meisten        Identifikation,                                             möglich
                                            Informationen über Sie und die             Adressdaten,
                                            Umstände Ihres                             Gesundheitsdaten
                                            Krankenhausaufenthalts.

 Medizinisches Assistenzpersonal auf den    Meist ist Ihre Behandlung einem            Krankenhausinterne ID      Erbringung von                   keine Pflege möglich / nur
 Bettenstationen                            therapieverantwortlichen Fachbereich       (Identifikationsnummer),   Pflegeleistungen,                eingeschränkte Pflege
                                            zugeordnet. Dessen Mitarbeiterinnen        Angaben zur                Unterstützung bei ärztlichen     möglich
                                            und Mitarbeiter betreuen Sie Tag und       zweifelsfreien             Leistungen
                                            Nacht und haben deshalb die meisten        Identifikation,
                                            Informationen über Sie und die             Adressdaten,
                                            Umstände Ihres                             Gesundheitsdaten
                                            Krankenhausaufenthalts.

 Medizinisches Assistenzpersonal im OP      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im OP     Krankenhausinterne ID      Erbringung von                   keine
                                            müssen zu jeder Zeit in der Lage sein,     (Identifikationsnummer),   Pflegeleistungen,                Behandlung/Diagnose
                                            Patientinnen und Patienten im OP           Angaben zur                Unterstützung bei ärztlichen     möglich / nur
                                            zweifelsfrei zu identifizieren und deren   zweifelsfreien             Leistungen                       eingeschränkte Behandlung
                                            Aufenthaltsort zu bestimmen, um            Identifikation,                                             möglich
                                            gefährlichen Verwechslungen                Adressdaten,
                                            vorzubeugen.                               Gesundheitsdaten

 Nicht-medizinisches
 Assistenzpersonal
 Nicht-Medizinisches Assistenzpersonal in   Die eigentliche Heilbehandlung wird        Krankenhausinterne ID      Patientennahe administrative     keine Behandlung möglich /
 ambulanten Leistungsstellen                durch viele Mitarbeiterinnen und           (Identifikationsnummer),   Tätigkeiten (Aufnahme, Akten     nur eingeschränkte
                                            Mitarbeiter unterstützt, die im            Angaben zur                und Datenpflege), Herrichten     Behandlung möglich
                                            Hintergrund arbeiten. Die Aktenführung     zweifelsfreien             der Arbeitsplätze, logistische
                                            ist nur eine dieser Aufgaben, bei denen    Identifikation,            Aufgaben
                                            viele Informationen weitergegeben          Adressdaten,
                                            werden. Auch beim Herrichten eines         Gesundheitsdaten
                                            medizinischen Arbeitsplatzes können
                                            Kontakte zu Patientinnen und Patienten
                                            entstehen.

                                                                                                                                                                                2
02/2021
Nicht-Medizinisches Assistenzpersonal    Die eigentliche Heilbehandlung wird       Krankenhausinterne ID      Patientennahe administrative     nur eingeschränkte
 auf den Bettenstationen                  durch viele Mitarbeiterinnen und          (Identifikationsnummer),   Tätigkeiten (Aufnahme, Akten     Behandlung möglich
                                          Mitarbeiter unterstützt, die im           Angaben zur                und Datenpflege), Herrichten
                                          Hintergrund arbeiten. Die Aktenführung    zweifelsfreien             der Arbeitsplätze, logistische
                                          ist nur eine dieser Aufgaben, bei denen   Identifikation,            Aufgaben
                                          viele Informationen weitergegeben         Adressdaten,
                                          werden. Auch beim Herrichten eines        Gesundheitsdaten
                                          medizinischen Arbeitsplatzes können
                                          Kontakte zu Patientinnen und Patienten
                                          entstehen.

 Nicht-Medizinisches Assistenzpersonal    Die eigentliche Heilbehandlung wird       Krankenhausinterne ID      Patientennahe administrative     keine
 im OP                                    durch viele Mitarbeiterinnen und          (Identifikationsnummer),   Tätigkeiten (Aufnahme, Akten     Behandlung/Diagnose
                                          Mitarbeiter unterstützt, die im           Angaben zur                und Datenpflege), Herrichten     möglich / nur
                                          Hintergrund arbeiten. Auch beim           zweifelsfreien             der Arbeitsplätze, logistische   eingeschränkte
                                          Herrichten eines medizinischen            Identifikation,            Aufgaben                         Behandlung/Diagnose
                                          Arbeitsplatzes können Kontakte zu         Gesundheitsdaten                                            möglich
                                          Patientinnen und Patienten entstehen.

 Sonstige medizinische
 Leistungserbringer
 Labor (Schwerpunkt klinisch-chemisches   Zwar werden im Labor stets nur Proben     Krankenhausinterne ID      Beurteilung von                  keine
 Labor, meist krankenhausinterne          von Ihrem Blut oder anderen               (Identifikationsnummer),   Laborergebnissen nur mit         Behandlung/Diagnose
 Leistung), (Labormediziner,              Untersuchungsmaterialien analysiert,      Angaben zur                klinischem Hintergrund           möglich / nur
 Labormedizinerinnen und                  aber zu deren korrekter Beurteilung       zweifelsfreien             möglich,                         eingeschränkte
 Labortechnische Assistentinnen und       müssen den im Labor tätigen               Identifikation,            Verwechslungssicherheit,         Behandlung/Diagnose
 Assistenten)                             Spezialistinnen und Spezialisten          Gesundheitsdaten           Charakter eines Konsils          möglich
                                          detaillierte Informationen zum
                                          Krankheitsgeschehen mitgeteilt werden.
                                          Nicht alle Untersuchungen können von
                                          unserem eigenen Labor abgedeckt
                                          werden.
                                          Dazu versenden wir in aller Regel
                                          folgende Proben an:

                                           Katharinenhospital Stuttgart
                                           Blutgerinnung Ulm
                                           SYNLAB-GmbH, Augsburg
                                           ZInstSanBw Koblenz
                                           Laborgemeinschaft Dr. Limbach,
                                            Heidelberg
                                           ZInstSanBw Koblenz

                                                                                                                                                                      3
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 BwZKrhs Koblenz
                                       Maltheser Lungen- und
                                        Allergiezentrum Bonn
                                       Universität Ulm
                                       Hämatologie-Labor Mannheim
                                       IM3-Labor Ulm
                                       RKU Ulm
                                       Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart
                                       Inst. f. Virologie Ulm
                                       Bernhard-Nocht-Inst. Hamburg
                                       Klinische Chemie Ulm
                                       Kinderklinik Hb-Labor Ulm
                                       Blutgruppenserologie und
                                        Immunhämatologie Inst. f. Transf.
                                        und Hygiene Ulm
                                       Mehner & Partner Neu-Ulm
                                       Zentr. f. Luft- und Raumf. Med. d.
                                        Luftwaffe Fürstenfeldbruck
                                       Dr. Fenner & Kollegen Hamburg
                                       Neurologische Klinik LMU Lab. für
                                        Neurogenetik München
                                       Uni Klinik Freiburg
                                       Nephrologisches Labor Ulm
                                       Überwachsungsstelle für öffentlich-
                                        rechtliche Aufgaben Süd
                                       MVZ Dr. Müller GmbH, Oldenburg
                                       MVZ Labor Krone GbR, Bad
                                        Salzuflen

                                      Wir werden auf Sie zukommen, wenn
                                      dies der Fall ist.

 Labor: Blut und Blutprodukte,        Zwar werden im Labor stets nur Proben    Krankenhausinterne ID      Transfusionssicherheit   nur eingeschränkte
 (Labormediziner bzw.                 von Ihrem Blut oder anderen              (Identifikationsnummer),                            Behandlung /Diagnose
 Labormedizinerinnen und              Untersuchungsmaterialien analysiert,     Angaben zur                                         möglich
 Labortechnische Assistentinnen und   aber zu deren korrekter Beurteilung      zweifelsfreien
 Assistenten)                         müssen den im Labor tätigen              Identifikation,
                                      Spezialistinnen und Spezialisten         Gesundheitsdaten
                                      detaillierte Informationen zum
                                      Krankheitsgeschehen mitgeteilt werden.
                                      Im Fall von Bluttransfusionen muss die
                                      Identität der Empfänger bzw.

                                                                                                                                                          4
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Empfängerinnen in einem mehrstufigen
                                          Verfahren gesichert werden.

 Röntgenabteilung und andere              Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter      Krankenhausinterne ID      Beurteilung nur mit klinischem   nur eingeschränkte
 Bildgebungsverfahren (Radiologen bzw.    der Röntgenabteilung müssen                (Identifikationsnummer),   Hintergrund,                     Behandlung/Diagnose
 Radiologinnen und Radiologisch           Hintergrundinformationen zur               Angaben zur                Verwechslungssicherheit,         möglich
 Technische- Assistentinnen und           Erkrankung und zur Veranlassung der        zweifelsfreien             Charakter eines Konsils
 Assistenten)                             bildgebenden Untersuchung haben, um        Identifikation,
                                          geeignete Verfahren und Projektionen       Gesundheitsdaten
                                          anwenden zu können. Die Beurteilung
                                          der Aufnahmen erfordert ebenfalls die
                                          Kenntnis des Krankheitsbilds oder des
                                          Verletzungsmusters.

 Auszubildende / Hospitierende aus        Auszubildende und Hospitierende sind       Krankenhausinterne ID      Unterstützung bei                theoretisch möglich, nur
 Gesundheitsberufen                       aus dem medizinischen Alltag nicht         (Identifikationsnummer),   Einzelschritten der              eingeschränkte
                                          wegzudenken. Sie von der Behandlung        Angaben zur                Heilbehandlung                   Behandlung/Diagnose
                                          auszuschließen wäre zumeist                zweifelsfreien                                              möglich
                                          theoretisch möglich, führt aber stets zu   Identifikation,
                                          organisatorischen Schwierigkeiten.         Gesundheitsdaten

 Radiologinnen /Radiologen (einschl.      Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter      Krankenhausinterne ID      Unterstützung der Therapie       keine Therapie möglich /
 Radiologisch Technische Assistentinnen   der Röntgenabteilung müssen                (Identifikationsnummer),                                    nur eingeschränkte
 und Assistenten)                         Hintergrundinformationen zur               Angaben zur                                                 Therapie möglich
                                          Erkrankung und zur Veranlassung der        zweifelsfreien
                                          bildgebenden Untersuchung haben, um        Identifikation,
                                          geeignete Verfahren und Projektionen       Gesundheitsdaten
                                          anwenden zu können. Die Beurteilung
                                          der Aufnahmen erfordert ebenfalls die
                                          Kenntnis des Krankheitsbilds oder des
                                          Verletzungsmusters.

 Apothekerinnen und Apotheker (einschl.   Apotheken liefern im Krankenhaus nicht     Krankenhausinterne ID      wesentliche Verbesserung der     keine Therapie möglich /
 Pharmazeutisch Technische                nur die notwendigen Medikamente aus,       (Identifikationsnummer),   Therapiesicherheit in            nur eingeschränkte
 Assistentinnen und Assistenten)          sondern führen auch hochqualifizierte      Angaben zur                komplexen Fällen                 Therapie möglich
                                          Beratungsleistungen zur                    zweifelsfreien
                                          medikamentösen Therapie durch. Diese       Identifikation,
                                          erfordert die genaue Kenntnis der          Gesundheitsdaten
                                          Erkrankung.

 Konsiliarärztinnen und -ärzte im Hause   Die oft komplexe Natur von                 Krankenhausinterne ID      Behandlungsunterstützung /       nur eingeschränkte
                                          Erkrankungen führt regelmäßig zur          (Identifikationsnummer),   Übernahme der Behandlung         Behandlung/Diagnose
                                          Hinzuziehung von Fachleuten aus            Angaben zur                im besonderen Fachgebiet         möglich

                                                                                                                                                                            5
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anderen Abteilungen (Konsil). Wir           zweifelsfreien
                                            kommen auf Sie zu, wenn dies der Fall       Identifikation,
                                            ist.                                        Gesundheitsdaten

 Konsiliarärztinnen und -ärzte extern       Die oft komplexe Natur von                  Krankenhausinterne ID      Behandlungsunterstützung /     nur eingeschränkte
                                            Erkrankungen führt regelmäßig zur           (Identifikationsnummer),   Übernahme der Behandlung       Behandlung/Diagnose
                                            Hinzuziehung von Fachleuten aus             Angaben zur                im besonderen Fachgebiet       möglich
                                            anderen Abteilungen (Konsil). Nicht alle    zweifelsfreien
                                            Fachdisziplinen sind in diesem              Identifikation,
                                            Krankenhaus verfügbar, so dass wir          Gesundheitsdaten,
                                            ggf. externe Ärztinnen und Ärzte            Abrechnungsdaten
                                            hinzuziehen oder Sie, sofern Ihr
                                            Zustand dies zulässt, dort vorstellen
                                            werden. Dies kommt ausgesprochen
                                            selten vor. Wir kommen auf Sie zu,
                                            wenn der Fall eintritt.

 Gastoperateur bzw. Gastoperateurin o. Ä.   In besonders gelagerten Einzelfällen        Krankenhausinterne ID      Unterstützung bei              im Einzelfall, nur
                                            verstärken wir unsere OP-Teams durch        (Identifikationsnummer),   Einzelschritten der            eingeschränkte
                                            herausragende Spezialistinnen und           Angaben zur                Heilbehandlung                 Behandlung/Diagnose
                                            Spezialisten aus externen Kliniken. Das     zweifelsfreien                                            möglich (Hinzuziehung ist
                                            ist ausgesprochen selten und wir            Identifikation,                                           zustimmungspflichtig)
                                            werden auf Sie zukommen, wenn dies          Gesundheitsdaten
                                            der Fall ist.

 Mikrobiologische Visite (Mikrobiologe)     Ein besonders ausgebildeter                 Krankenhausinterne ID      Beratung der klinischen        keine Behandlung möglich /
                                            Labormediziner bzw. eine besonders          (Identifikationsnummer),   Mediziner und Medizinerinnen   nur eingeschränkte
                                            ausgebildete Labormedizinerin berät         Angaben zur                zur Antibiotikatherapie        Behandlung möglich
                                            uns ständig bei der Optimierung der         zweifelsfreien
                                            Therapie bei Infektionserkrankungen.        Identifikation,
                                            Dieses Vorgehen ist fester Bestandteil      Gesundheitsdaten
                                            einer Visite.

 Histo-/Pathologie (Pathologe bzw.          (Fein)gewebliche Untersuchungen             Krankenhausinterne ID      krankenhaustypische            keine
 Pathologin, Assistenzpersonal)             finden direkt in der Abteilung Pathologie   (Identifikationsnummer),   diagnostische Leistung         Behandlung/Diagnose
                                            des BwKrhs Ulm statt.                       Angaben zur                                               möglich / nur
                                                                                        zweifelsfreien                                            eingeschränkte Behandlung
                                            Im Rahmen einer zweiten                     Identifikation,                                           möglich
                                            Begutachtung durch ausgewiesene             Gesundheitsdaten,
                                            Spezialisten im jeweiligen Fachgebiet       Abrechnungsdaten
                                            kann das Gewebematerial zur
                                            Einholung einer zusätzlichen Meinung
                                            ggf. unter Durchführung zusätzlicher

                                                                                                                                                                               6
02/2021
Untersuchungen an eine der folgenden
          Adressen weitergeleitet werden:

           Gemeinschaftspraxis
            Dermatopatholoige
            Friedrichshafen/Bodensee
           Forschungszentrum Borstel,
            Lungenzentrum Leibniz
           Institut für Neuropathologie,
            Bezirkskrankenhaus Günzburg
           Institut für Neuropathologie,
            Universitätsklinikum Gießen und
            Marburg
           Institut für Pathologie und
            Neuropathologie, Universitätsklinikum
            Essen
           Institut für Pathologie, Medizinische
            Hochschule Hannover
           Institut für Pathologie, Ruhr-
            Universität Bochum
           Institut für Pathologie,
            Universitätsklinikum Aachen
           Institut für Pathologie,
            Universitätsklinikum Erlangen
           Institut für Pathologie,
            Universitätsklinikum Heidelberg
           Institut für Pathologie,
            Universitätsklinikum Kiel
           Institut für Pathologie,
            Universitätsklinikum Köln
           Institut für Pathologie,
            Universitätsklinikum Ulm
           Institut für Pathologie,
            Universitätsklinikum Würzburg
           ÜGP-MVZ Institut für Pathologie und
            Zytologie, Wetzlar

          Im Rahmen einer Untersuchung mit
          speziellen Verfahren, die nicht in der
          Pathologie durchgeführt werden kann,
          stehen folgende für das jeweilige
          Verfahren akkreditierte
          Unterauftragnehmer zur Verfügung:

                                                    7
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 MVZ für Histologie, Zytologie und
                                       molekulare Diagnostik Trier
                                      Universitätsklinikum Heidelberg

 Physiotherapie (interne Leistung)   Die Physiotherapieabteilung des          Krankenhausinterne ID      Behandlungsplanung   Entfallen der Leistung
                                     Krankenhauses benötigt Angaben zur       (Identifikationsnummer),
                                     Natur Ihrer Erkrankung oder              Angaben zur
                                     Verletzung, um die optimale Therapie     zweifelsfreien
                                     für Sie planen zu können.                Identifikation,
                                                                              Gesundheitsdaten
 Physiotherapie (externe Leistung)   Die Physiotherapieleistungen werden      Krankenhausinterne ID      Behandlungsplanung   Entfallen der Leistung
                                     nicht in unserem Krankenhaus erbracht.   (Identifikationsnummer),
                                     Dennoch benötigt auch diese              Angaben zur
                                     Einrichtung Angaben zur Natur Ihrer      zweifelsfreien
                                     Erkrankung oder Verletzung, um die       Identifikation,
                                     optimale Therapie für Sie planen zu      Gesundheitsdaten,
                                     können. Wir kommen auf Sie zu, wenn      Abrechnungsdaten
                                     dies der Fall ist.

 Ergotherapie (interne Leistung)     Die Ergotherpieabteilung des             Krankenhausinterne ID      Behandlungsplanung   Entfallen der Leistung
                                     Krankenhauses benötigt Angaben zur       (Identifikationsnummer),
                                     Natur Ihrer Erkrankung oder              Angaben zur
                                     Verletzung, um die optimale Therapie     zweifelsfreien
                                     für Sie planen zu können.                Identifikation,
                                                                              Gesundheitsdaten
 Ergotherapie (externe Leistung)     Die Ergotherapieleistungen werden        Krankenhausinterne ID      Behandlungsplanung   Entfallen der Leistung
                                     nicht in unserem Krankenhaus erbracht.   (Identifikationsnummer),
                                     Dennoch benötigt auch diese              Angaben zur
                                     Einrichtung Angaben zur Natur Ihrer      zweifelsfreien
                                     Erkrankung oder Verletzung, um die       Identifikation,
                                     optimale Therapie für sie planen zu      Gesundheitsdaten,
                                     können. Wir kommen auf Sie zu, wenn      Abrechnungsdaten
                                     dies der Fall ist.

 Logopädie (interne Leistung)        Die Logopädieabteilung des               Krankenhausinterne ID      Behandlungsplanung   Entfallen der Leistung
                                     Krankenhauses benötigt Angaben zur       (Identifikationsnummer),
                                     Natur Ihrer Erkrankung oder              Angaben zur
                                     Verletzung, um die optimale Therapie     zweifelsfreien
                                     für sie planen zu können.                Identifikation,
                                                                              Gesundheitsdaten
 Logopädie (externe Leistung)        Die Logopädieleistungen werden nicht     Krankenhausinterne ID      Behandlungsplanung   Entfallen der Leistung
                                     in unserem Krankenhaus erbracht.         (Identifikationsnummer),

                                                                                                                                                       8
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