Bürger&Gemeinde - Gemeinde Schnelldorf
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Bürger&Gemeinde Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schnelldorf Facettenreich ■ Freundlich ■ Fränkisch Ein schöner Brauch macht zum zweiten Mal Pause! Liebe Bürgerinnen und Bürger, nicht höher als der Kirchturm sollte ein Maibaum üblicherweise sein – das gebietet der Respekt. Bedauerlicherweise muss jedoch auch in diesem Jahr vielerorts erst gar nicht über die Höhe des Maibaumes nachgedacht werden, weil das traditionsreiche Stellen bereits zum zweiten Mal, durch das noch immer anhaltend hohe Corona-Infektions- geschehen auch in unserer Gemeinde, ausfällt. Wieso aber kann diese „Maibaumnot“ sich nicht zum Positiven kehren? Not macht doch schließlich, glaubt man einem alten Sprichwort, erfinderisch! Und was im großen Stil nicht möglich ist, könnte gegebenenfalls im Kleinen gedeihen. Wie wäre es, wenn sich in zahlreichen Gärten liebevoll geschmückte und dekorierte Miniaturmaibäume finden ließen, unter denen sich die Familienmitglieder am letzten Tag des Aprils versammeln und gemeinsam mit einer prickelnden Limo auf den endlich beginnenden Frühling anstoßen? Und eventuell erlebt ja auch die schöne Tradition des „Maienstellen“ ein Revival? Wenn in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai das bierselige Feiern ausfällt, kann man die Zeit ja durchaus dafür nutzen, der Person seines Herzens ein mit Kreppbändern geschmück- tes Birkenstämmchen (natürlich ausschließlich auf legalem Weg beschafft) als Zeichen der Zuneigung vors Haus zu stellen. Vielleicht finden diese Ideen ja Nachahmer in unserer Gemeinde? Über Einsendungen von Fotos geschmückter, privater Miniaturmaibäume oder liebevoll dekorierter Maien würden wir uns sehr freuen und diese Freude dann, auch mittels Veröffentlichung der Bilder, mit unseren Leserinnen und Lesern teilen. In diesem Sinne: Hören wir auf zu jammern über das, was wir nicht haben! Lasst uns realisieren was möglich ist! Ich wünsche Ihnen und uns allen einen wunderbaren Start in den Wonnemonat Mai. Ihr Tobias Strauß Erster Bürgermeister 58. Jahrgang Freitag, den 30. April 2021 Nummer 17
Seite 2 / Nr. 17/2021 Bürger & Gemeinde Freitag, den 30. April 2021 AUS DEM GEMEINDERAT Sitzung vom 20.4.2021 Begrüßung Erster Bürgermeister Tobias Strauß begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder und die interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Aprilsitzung. Besonders herzlich begrüßte er die Komman- danten Lechner und Reuther, die Herren Brand, Dollinger und Heinrich, Herrn Spahn von der Firma Schneider & Zajontz sowie Herrn Strohmeier von der Presse. Nachdem keine Änderungswünsche zur Tagesordnung bestan- den, stieg das Verwaltungsoberhaupt mit dem Hinweis, auf- grund der anhaltend angespannten Corona-Infektionslage mit der gebotenen Disziplin, Sachlichkeit und Kürze zu diskutieren, in die außerordentlich umfangreiche Tagesordnung ein. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Gemeinderatssit- zung gefassten Beschlüsse In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.03.2021 wurden folgende Sachverhalte behandelt: • Nahwärme Schnelldorf GmbH (NWS) – Berufung eines weiteren Geschäftsführers Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss, den Leiter der Bauverwaltung der Gemeinde Schnelldorf, Herrn Achim Brunner, als weiteren Geschäftsführer der Nahwärme Schnelldorf GmbH (NWS) zu berufen. Herr Achim Brunner übernimmt diese Aufgabe im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit als Leiter der Bauverwaltung der Gemeinde Schnelldorf. • Neubau „Kindertageseinrichtung Schwalbengasse“ – Sachstandsmitteilung und weitere Vorgehensweise Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss die Erinnerung! Durchführung des Neubaus der „Kindertageseinrichtung Schwalbengasse“ mittels einer Funktionsausschreibung nach FFP2-Schutzmasken VOB/A in Holzbauweise. Der Gemeinderat der Gemeinde für pflegende Angehörige Schnelldorf beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Aus- schreibung für den Neubau der „Kindertageseinrichtung Die Ausgabe der Schutzmasken erfolgt über die Gemeinde- Schwalbengasse“ vorzubereiten und unter Wahrung der verwaltungen der pflegebedürftigen Person. Unbedenklichkeitsbescheinigungsfrist, zu veranlassen. Bitte beachten Sie: Bitte kontaktieren Sie uns vorab per • Kenntnisnahme von Vorkaufsrechten Telefon unter 07950/9801-0 um einen Abholtermin zu ver- Das Gremium nahm drei Vorkaufsrechte zur Kenntnis. einbaren. Die Schutzmasken werden ausschließlich an die Hauptpflegeperson des Pflegenden ausgehändigt. Bekanntgabe der in öffentlicher Ausschusssitzung ge- Hier muss das Schreiben der Pflegekasse bzw. des sozial- fassten Beschlüsse medizinischen Gutachtens des MdK zur Feststellung des Der Bau- und Grundstückausschuss hat in seiner Sitzung am Bezugsberechtigung vorgelegt werden. Die Pflegende Per- 15.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen zu zwei Bauvoran- son erhält insgesamt drei FFP2-Schutzmasken. fragen und 14 Bauanträgen erteilt. Wenn Sie Ihre zustehenden Schutzmasken bereits im Rat- Freiwillige Feuerwehr Gailroth – Bestellung eines Kom- haus abgeholt haben, dürfen Sie diese Information igno- mandanten gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG rieren. Für die Freiwillige Feuerwehr Gailroth war zu Jahresbeginn die Ihre Gemeindeverwaltung Schnelldorf turnusmäßige Kommandantenwahl vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit im Zusammenhang stehenden Verbots von Vereinszusammenkünften gemäß § 5 der derzeit gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Herausgeber: Gemeinde Schnelldorf, Rothenburger Str. 13, war und ist die Wahl des ersten Kommandanten im Rahmen 91625 Schnelldorf, Tel. (0 79 50) 98 01-0, Fax (0 79 50) 98 01-33, einer Jahreshauptversammlung bis auf Weiteres nicht möglich. E-Mail: poststelle@schnelldorf.de. Betroffen ist in Gailroth Kommandant Klaus Reuther, zuletzt Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist Bürgermeister Tobias gewählt am 10.01.2015 und im Amt bestätigt durch Beschluss Strauß oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der des Gemeinderats am 11.06.2015. Das Einvernehmen des Kreis- jeweilige Auftraggeber. brandrates wurde mit Datum vom 28.07.2015 erteilt. Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, 74572 Blaufelden, Da aktuell nicht davon auszugehen ist, die Wahl des Komman- Telefon (0 79 53) 98 01-0, Telefax (0 79 53) 98 01-90. danten zeitnah durchzuführen, musste die Gemeinde von der Redaktionsschluss: Dienstag, 12.00 Uhr. Möglichkeit Gebrauch machen, nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 Baye- Bildnachweis Titelblatt: Nelli Mayer Photography risches Feuerwehrgesetz (BayFwG), einen Notkommandanten info@nellimayer.de, www.nellimayer.de zu bestellen (dies ist spätestens drei Monate nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten bzw. dem Ende der Amtszeit zu
Freitag, den 30. April 2021 Bürger & Gemeinde Seite 3 / Nr. 17/2021 veranlassen). Diese Frist endete bei Kommandant Klaus Reuther Einer Empfehlung des bayerischen Gemeindetags infolge der am 18.04.2021, weshalb das Gremium einstimmig die Notbe- Gesetzesänderung die Verordnung zu aktualisieren, folgte das stellung beschloss. Die ordentliche Kommandantenwahl ist Gremium in seiner letzten Sitzung einstimmig. unverzüglich durchzuführen, sobald dies pandemiebedingt Die Verordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft. Die öffentliche wieder möglich ist. Bekanntmachung erfolgte bereits in der letzten Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes am 23.04.2021. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein- sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerweh- Installation einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich ren – Neufassung zum 01.05.2021 des Gewerbegebietes Hilpertsweiler – Vereinbarung zwi- Im Zuge der Neuausfertigung und Anpassung des gemeindli- schen dem Staatlichen Bauamt Ansbach – Landratsamt chen Ortsrechts wurde nun auch die Satzung über Aufwen- Ansbach – Gemeinde Schnelldorf dungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen Das Staatliche Bauamt Ansbach plant die Installation einer gemeindlicher Feuerwehren neu ausgearbeitet und kalkuliert. Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich von Hilpertsweiler Die den Kostensätzen zugrunde liegende Kalkulation wurde (Staatsstraße 1066 mit der Kreisstraße AN 40 und der Gemein- durch das Büro Heyder & Partner aus 72072 Tübingen, in enger destraße im Bereich Hilpertsweiler). Laut Mitteilung des Staat- Zusammenarbeit und mittels umfangreicher Datenerhebung lichen Bauamtes Ansbach ist diese Maßnahme erforderlich, um durch die Verwaltung in Kooperation mit der Freiwilligen Feu- diesen Unfallhäufungspunkt zu entschärfen. Die Lichtsignal- erwehr, Kommandant Marcus Lechner, erstellt und unter Be- anlage wird so geplant, dass, falls erforderlich, in Zukunft auch rücksichtigung der Ende 2020 neu hinzugekommenen Fahrzeu- eine Fußgängerlichtsignalanlage aufgeschaltet werden kann. ge (TSF-W Wildenholz, TSF-W Gailroth sowie dem MTW für die Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ins- Feuerwehren der Gemeinde Schnelldorf) zum Abschluss ge- gesamt ca. 235.000 EUR. bracht. In Folge einer ersten Verkehrszählung hätte sich die Gemeinde Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Feuerwehrgebüh- mit 20 % an den Kosten beteiligen müssen. Nachdem die Ver- rensatzung ist – wie bisher auch – Artikel 28 des Bayerischen waltung das Ergebnis der ersten Verkehrszählung massiv in- Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Dieser regelt auch, bei welchen frage gestellt hat, wurde seitens des Staatlichen Bauamtes Ans- Einsätzen zum Schutz der Menschen als Pflichtaufgabe der Ge- bach eine nochmalige Verkehrszählung zugesagt. Diese erneut meinde Schnelldorf kein Kostenersatz erhoben wird. Hierzu durchgeführte Verkehrszählung hat nun ergeben, dass sich die zählen u. a. ein Großteil der Brandeinsätze und Einsätze sowie Gemeinde Schnelldorf an den Kosten der Baumaßnahme nicht Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von beteiligen muss. Menschen und Tieren dienen. Dies wurde in der Neufassung Daher stimmte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung ein- der Satzung nunmehr explizit ausgeführt. stimmig der aktuell vorliegenden Vereinbarung (Fassung vom Daneben können Gemeinden gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 19.02.2021) über die Änderung und den künftigen Unterhalt BayFwG für notwendige Aufwendungen, die ihnen durch die der bestehenden Kreuzung (Staatsstraße 1066 mit der Kreis- Einsätze ihrer Feuerwehren entstanden sind, Kostenersatz ver- straße AN 40 und der Gemeindestraße im Bereich Hilpertsweiler) langen. Für die Ausarbeitung der Anlage zur Satzung wurden zwischen dem Staatlichen Bauamt Ansbach, dem Landkreis Ans- seitens der Verwaltung in Kooperation mit der Freiwilligen bach und der Gemeinde Schnelldorf zu. Die Verwaltung wurde Feuerwehr, Kommandant Marcus Lechner, alle erforderlichen beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen. Daten erhoben und der vom Büro Heyder & Partner, 72072 Tü- bingen, erstellten Gebührenkalkulation zugrunde gelegt. Er- Baugebiet „Hutfeld I“ – Aufbau eines „warmen Nahwär- fasst und kalkuliert wurden auch Dienstleistungen, die die menetzes“ durch eine externe Betreibergemeinschaft – Freiwillige Feuerwehr Schnelldorf für Dritte durchführt (z. B. Grundsatzbeschluss und weitere Vorgehensweise Leistungen der Atemschutzwerkstatt und Leistungen der Im Zuge der Beratungen zum Baugebiet „Hutfeld I“ beschäf- Schlauchwerkstatt). Ebenfalls neu in die Anlage zur Feuerwehr- tigte sich der Bau- und Grundstücksausschuss sehr intensiv mit gebührensatzung aufgenommen wurde unter Ziffer 6 eine dem Thema „Nahwärme“. In diesem Zusammenhang wurden Kostenregelung zu Einsätzen, welche durch Brandmeldeanla- auch die Varianten eines „kalten“ und eines „warmen“ Nah- gen ausgelöst werden. wärmenetzes intensiv diskutiert. Bevor das Gremium einstimmig Beschluss fasste, bedankte sich Im bisherigen Planungsverlauf zum Baugebiet „Hutfeld I“ wurde der Erste Bürgermeister Tobias Strauß bei Kommandant Marcus von den in der Gemeinde Schnelldorf wohnenden Bürgern, Jörg Lechner und der geschäftsleitenden Beamtin für die erfolgreiche Brand, Jürgen Dollinger und Florian Heinrich, großes Interesse Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Erarbeitung der am Aufbau eines „warmen Nahwärmenetzes“ signalisiert. Ihr Satzung. erklärtes gemeinsame Ziel ist es, das Projekt „warmes Nahwär- Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits in der letzten menetz“ für das Baugebiet „Hutfeld I“ und die umliegenden Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes am 23.04.2021. Bestandssiedlungen zu planen, zu realisieren und zu betreiben. Aufgrund der Tatsache, dass „Schnelldorfer Bürger“ ein „war- Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der mes Nahwärmenetz“ mit „ökologischen Brennstoffen aus der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen Region“ aufbauen möchten, hat der Bau- und Grundstücksaus- im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) – schuss den einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Ge- Neufassung zum 01.05.2021 meinderat gefasst, dem Aufbau eines „warmen Nahwärme- Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 im Rahmen des Ge- netzes“ durch die Betreibergemeinschaft (Brand/Dollinger/ setzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Trans- Heinrich) im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Hutfeld I“ formation der Bundesfernstraßenverwaltung u. a. auch eine zuzustimmen. Änderung des Art. 51 Abs. 4 und 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- Seitens der Verwaltung wurde den möglichen Betreibern des und Wegegesetz (BayStrWG) beschlossen. „warmen Nahwärmenetzes“ bereits signalisiert, dass die Ge- Eine Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der meinde Schnelldorf keinen Anschlusszwang aussprechen wird Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom bzw. kann. Die Gemeinde Schnelldorf wird sich auch nicht als 17.02.2020 überraschend entschieden hatte, dass Art. 51 Abs. 5 Betreiber der Anlage engagieren. Eine Kostenbeteiligung der Satz 1 BayStrWG keine Übertragung der Winterdienstpflichten Gemeinde Schnelldorf ist ebenfalls nicht vorgesehen. Das wirt- an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem Fuß- schaftliche Risiko bzw. die Aufgabe der „Kundengewinnung“ gängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, ist ausschließlich Aufgabe der Betreibergemeinschaft. Die er- also nicht Teil einer Ortsstraße sind. forderliche Verlegung der Wärmeleitungen im Zuge der Er-
Seite 4 / Nr. 17/2021 Bürger & Gemeinde Freitag, den 30. April 2021 schließungsarbeiten für das Baugebiet „Hutfeld I“ kann zwi- fahrens einzuhalten. Des Weiteren forderte er dazu auf, die schen der Betreibergemeinschaft und der Gemeinde Schnelldorf vom Landratsamt Ansbach erteilten Baugenehmigungen in- durch einen entsprechend gründlich ausgearbeiteten Gestat- haltlich einzuhalten und genehmigungskonform auszuführen tungsvertrag geregelt werden. und zu bauen. Voraussetzung für die Errichtung und den wirtschaftlichen Be- Bauantrag auf befristete Errichtung einer temporären trieb eines „warmen Nahwärmenetzes“ ist eine möglichst hohe Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone, Fl.-Nr. 763, Anschlussdichte von Grundstücken. Damit die Betreibergemein- Gemarkung Unterampfrach, Nikolaus-Otto-Straße 9, schaft eine detaillierte Kalkulation und Planung erstellen kann, 91625 Schnelldorf ist es wichtig, die Grundstückseigentümer in den angrenzenden Das Gremium verweigerte einstimmig das gemeindliche Einver- Bestandssiedlungen und die künftigen Bauwilligen im Baugebiet nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben. „Hutfeld I“ zu informieren und zu befragen, um das potenzielle Bauantrag auf Änderungen baulicher Anlagen zu der/den Interesse zu erheben. ursprünglichen Baugenehmigungen, Fl.-Nr. 910, Gemar- Die Betreibergemeinschaft möchte zeitnah Flyer an alle ans kung Oberampfrach, Haselfeld, 91625 Schnelldorf Baugebiet „Hutfeld I“ angrenzenden Hauseigentümer vertei- Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver- len und eine Erhebung der Interessierten vornehmen. Eine nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben. Bürgerinformationsveranstaltung ist aufgrund der Corona- Pandemie derzeit leider nicht möglich. Die Betreibergemein- Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche schaft würde jedoch sehr umfassende Informationen zur Ver- zu einem Aufenthaltsraum, Fl.-Nr. 866, Gemarkung Ober- fügung stellen und die bestehenden Fragen der interessierten ampfrach, Raiffeisenweg 19, 91625 Schnelldorf Eigen-tümer beantworten. Das Gremium erteilte nach einer konstruktiven Diskussion Nachdem der Erste Bürgermeister in die Thematik eingeführt mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zum vorstehend hatte, übergab er das Wort an die Herren Brand und Heinrich genannten Bauvorhaben. (Herr Dollinger war beruflich verhindert). Jörg Brand erläuter- Bauantrag auf Neubau eines Pumpwerkes, Fl.-Nr. 917, te dem Gremium mittels einer Präsentation das geplante Pro- Gemarkung Oberampfrach, Haselfeld, 91625 Schnelldorf jekt. Zum Anschlusspreis konnte er zum jetzigen Zeitpunkt noch Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einverneh- keine Auskunft geben, da die Kalkulation erst möglich ist, wenn men zum vorstehend genannten Bauvorhaben. Informationen darüber vorliegen, wie viele Haushalte tatsäch- Bauantrag auf Anbau eines Balkons am bestehenden lich ans Nahwärmenetz anschließen möchten. Je mehr Haushal- Wohnhaus, Fl.-Nr. 114/1, Gemarkung Unterampfrach, te mitmachen, desto günstiger wird das ganze Projekt für den Schützenstraße 7a, 91625 Schnelldorf Einzelnen. Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver- Nach einer konstruktiven Diskussion im Gremium folgte dieses nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben. mehrheitlich dem einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Bauantrag auf Anbau eines Balkons am bestehenden Bau- und Grundstücksausschusses, die externe Betreiberge- Wohnhaus, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Unterampfrach, meinschaft aufzufordern, sehr zeitnah ein Konzept für die Er- Schützenstraße 7, 91625 Schnelldorf schließung des „warmen Nahwärmenetzes“ sowie zum Standort Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver- der zentralen Heizanlage vorzulegen und die Interessensbe- nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben. kundung durchzuführen. Bauantrag auf Errichtung von Werbeanlagen am beste- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssat- henden Lebensmittelmarkt, Fl.-Nr. 537 und 538, Gemar- zung der Gemeinde Schnelldorf – Neufassung der Bei- kung Oberampfrach, Rothenburger Straße 27, 91625 trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Schnelldorf der Gemeinde Schnelldorf (BGS-EWS) Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver- Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf stimmte mehr- nehmen zum Bauvorhaben „Errichtung von Werbeanlagen am heitlich der Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur bestehenden Lebensmittelmarkt“ auf den Grundstücken mit Entwässerungssatzung der Gemeinde Schnelldorf sowie der den Fl.-Nrn. 537 und 538, Gemarkung Oberampfrach (Lage: Übergangsregelung (ÜR) zur Beitrags- und Gebührensatzung Rothenburger Straße 27, 91625 Schnelldorf). Die geplanten Ein- zur Entwässerungssatzung zu. fahrtspylonen sind außerhalb des gemeindlichen Grundstücks Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgten Fl.-Nr. 538 der Gemarkung Oberampfrach unter Berücksichti- bereits in der letzten Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes gung eventueller Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteil- am 23.04.2021. nehmer zu errichten. Sämtliche für das Bauvorhaben notwen- dige Befreiungen bzw. Abweichungen von den Festsetzungen Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Schnelldorf“ wurden erteilt. der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Schnelldorf – Erlass der Beitragssatzung Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Der Gemeinderat Schnelldorf stimmte mehrheitlich dem Erlass Pferdestalls zu Wohnraum, Fl.-Nr. 445, Gemarkung Unter- der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der ampfrach, Stollenhof 4, 91625 Schnelldorf Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Schnell- Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einverneh- dorf zu. men zur vorstehend genannten Bauvoranfrage. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits in der letzten Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung einer ehemaligen Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes am 23.04.2021. Maschinenhalle zu Wohnraum, Fl.-Nr. 454, Gemarkung Unterampfrach, Stollenhof, 91625 Schnelldorf Bauanträge Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einverneh- Bevor sich das Gremium mit den Bauanträgen befasste, stellte men zur vorstehend genannten Bauvoranfrage. Erster Bürgermeister Tobias Strauß fest, dass aktuell erstaunlich viele Bauanträge bei der Gemeinde Schnelldorf eingehen. In Beteiligungsverfahren diesem Zusammenhang wies er nochmals ausdrücklich darauf Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell- hin, dass die Unart, zuerst zu bauen und das Bauwerk dann im dorf – Gemeinde Wörnitz; Aufstellung Bebauungsplan- Nachgang genehmigen lassen zu wollen, extrem zugenommen Nr. 20 für das Wohnbaugebiet „Brühlwiesen“ in Wörnitz habe. Er appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, den ge- Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim- setzlich vorgegebenen Ablauf eines Baugenehmigungsver- mig die nachträgliche Zustimmung zur Stellungnahme der
Freitag, den 30. April 2021 Bürger & Gemeinde Seite 5 / Nr. 17/2021 Gemeinde Schnelldorf, keine Äußerung zur Aufstellung des Für das Vorhaben ist ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und Bebauungsplanes-Nr. 20 für das Wohnbaugebiet „Brühlwiesen“ für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzu- in Wörnitz der Gemeinde Wörnitz abzugeben. führen. Wesentliche Merkmale des Planfeststellungsverfahrens Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell- sind die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Genehmigungs- dorf – Gemeinde Wörnitz; Aufstellung vorhabenbezoge- verfahren. Die Planunterlagen werden in den Gemeinden, auf ner Bebauungsplan-Nr. 21 für das Sondergebiet „Photo- die das Vorhaben Auswirkungen hat, nach ortsüblicher Be- voltaikanlage Schindfeld“ mit gleichzeitiger 9. Änderung kanntmachung, ausgelegt. Weiter wird ein sogenannter Erörte- des Flächennutzungsplanes rungstermin durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim- Seitens der Regierung von Oberfranken wird ein Scoping-Ter- mig die nachträgliche Zustimmung zur Stellungnahme der min zur Diskussion und Festlegung der für das Planfeststel- Gemeinde Schnelldorf, keine Äußerung zur Aufstellung des lungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen als sinnvoll vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sonder- erachtet. Hier soll der Untersuchungsumfang, der im UVP-Be- gebiet „Photovoltaikanlage Schindfeld“ mit gleichzeitiger 9. richt (Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wörnitz des Vorhabens) zu behandelnden Schutzgüter diskutiert und abzugeben. festgelegt werden. 1. Schutzgüter im Sinne des UVP-Gesetzes sind Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell- • Bevölkerung und menschliche Gesundheit, dorf – Stadt Feuchtwangen; 2. Änderung Bebauungsplan- • Biologische Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung Nr. 1 „Mühlgraben“ in Vorderbreitenthann der gem. Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/G Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim- geschützten Arten und Lebensräume, mig, in der Stellungnahme keine Äußerung zur 2. Änderung des • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Bebauungsplanes-Nr. 1 für das Wohnbaugebiet „Mühlgraben“ • Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie in Vorderbreitenthann der Stadt Feuchtwangen abzugeben. • die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell- Schutzgütern. dorf – Stadt Feuchtwangen; Aufstellung Bebauungsplan- 2. Darüber hinaus sind Umweltauswirkungen im Sinne des Nr. 4 für das Wohnbaugebiet „Pfarrfeld“ in Breitenau UVP-Gesetzes, unmittelbare und mittelbare Auswirkungen Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim- eines Vorhabens oder der Durchführung eines Plans oder mig, in der Stellungnahme keine Äußerung zur Aufstellung des Programms auf die Schutzgüter. Dies schließt auch solche Bebauungsplanes-Nr. 4 für das Wohnbaugebiet „Pfarrfeld“ in Auswirkungen des Vorhabens ein, die aufgrund von dessen Breitenau der Stadt Feuchtwangen abzugeben. Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen zu er- Bauleitplanverfahren - Beteiligung Gemeinde Schnell- warten sind, soweit diese schweren Unfälle oder Katastro- dorf – Stadt Feuchtwangen; 1. Änderung Bebauungsplan- phen für das Vorhaben relevant sind. Nr. 40 „Röschenhof“ Im Normalfall würde zur Festlegung des Untersuchungsumfangs Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim- für das geplante Abbauvorhaben „Tauberholz“ eine gemein- mig, in der Stellungnahme keine Äußerung zur 1. Änderung same Besprechung stattfinden, was aufgrund der Corona-Pan- des Bebauungsplanes-Nr. 40 für das Wohnbaugebiet „Röschen- demie derzeit nicht möglich ist. Von der Fa. K-UTEC AG Salt hof“ der Stadt Feuchtwangen abzugeben. Technologies wurden im Auftrag des Antragsstellers Unterla- gen eingereicht, die der Gemeinde Schnelldorf vom Bergamt Beteiligungsverfahren – Gemeinde Schnelldorf nun zur Information und Kenntnisnahme übermittelt wurden. hier: Festlegung Untersuchungsumfang UVP-Bericht, Den beteiligten Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange Fa. Etex, Gipsabbau Tauberholz wird die Gelegenheit gegeben, sich gegenüber dem Bergamt zu Die Firma Etex Building Performance GmbH betreibt in der äußern, welche Unterlagen / Untersuchungen / Erhebungen für Gemeinde Steinsfeld das Werk „Hartershofen“, in dem Roh- die Beurteilung des Vorhabens und für die Durchführung des stoffe aus mehreren betriebseigenen Tagebauten aufbereitet Planfeststellungsverfahrens für erforderlich gehalten werden. werden. Der Unternehmer beabsichtigt ein Gipsvorkommen Seitens des Gremiums wird das Heranrücken des Gipsabbau- westlich des bestehenden Tagebaus „Wettringen“ zu erschlie- gebietes durch die geplante Erweiterung an die Wohnbebau- ßen. Es ist vorgesehen aus dem neuen Tagebau „Tauberholz“ ung (Leitsweiler) sehr kritisch bewertet. Der Gipsabbau erfolgt bei einer Gesamtflächeninanspruchnahme von etwa 17,1 ha mittels Sprengungen, was unweigerlich massive Erschütterun- (eigentliche Abbaufläche 13,6 ha) Gips zu gewinnen. Am Stand- gen zur Folge hat. ort ist keine Aufbereitung vorgesehen. Der Rohstoff soll nach Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss daher Verladung auf straßenzugelassene Lkws zum Werk „Harters- einstimmig folgende Stellungnahme zum Vorhaben „Gipsab- hofen“ transportiert werden. In Abhängigkeit von der Jahres- bau Tauberholz“ zum Untersuchungsumfang UVP-Bericht ab- förderung geht der Unternehmer derzeit arbeitstäglich von zugeben: 8 bis 15 Transportfahrten (= 16 bzw. 30 Hin- und Rückfahrten) Der Abstand der vorgesehenen Gipsabbautagesstätte zu der aus. vorhandenen Bebauung beträgt ca. 750 m (Ortsteil Leitsweiler) Im Regionalplan für die Region Westmittelfranken (RP 8) sind und ca. 580 m zu einem Einzelanwesen (nordöstlich des Orts- im dortigen Raum mehrere Vorranggebiete für die Gewinnung teils Leitsweiler). von Gips ausgewiesen. Der Tagebau „Wettringen-Süd“ liegt voll- Auf Belastungen für die menschliche Gesundheit durch den zu ständig im Vorranggebiet „GI 41“. Der geplante Tagebau „Tau- erwartenden erhöhten Lärm, Staub und Erschütterungen durch berholz“ liegt teilweise innerhalb des Vorranggebietes „GI 41“. Sprengungen ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Für das ausgewiesene Vorranggebiet „GI 41“ sollen im Rahmen Vorsorglich wird um aussagekräftige Nachweise über die zu der Abbauplanung die Hauptfolgefunktionen Landwirtschaft, erwartenden Immissionen gebeten. Wald, ökologische Ausgleichsfläche/Biotopentwicklung und Das Vorhaben befindet sich vollständig im Landschaftsschutz- Wasserfläche umgesetzt werden. Gemäß Bundesberggesetz gebiet Frankenhöhe und im Naturpark Frankenhöhe. Mehrere dürfen Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Be- Biotope im/am Abbaugebiet sind in der Biotopkartierung triebe zur Aufbereitung nur aufgrund von Betriebsplänen er- (Flachland) definiert. richtet, geführt und eingestellt werden, die vom Unternehmer Direkt angrenzend oder in näherem Umgriff befinden sich meh- aufgestellt und von der zuständigen Behörde zugelassen wor- rere Gewässer. Unmittelbar nördlich des Grundstücks das Fließ- den sind.
Seite 6 / Nr. 17/2021 Bürger & Gemeinde Freitag, den 30. April 2021 gewässer „Tauber“, aus südöstlicher Richtung der teilweise ver- Reiten auf öffentlichen Straßen (Kreisstraßen, Gemein- rohrte „Tauberseegraben“, aus westlicher Richtung der deverbindungsstraßen, Ortsstraßen) „Steinseebach“ und westlich des Grundstücks befinden sich Reiter und Pferd unterliegen der Straßenverkehrsordnung mehrere Teiche/Weiher. Beeinträchtigungen des Wasserhaus- (StVO). Nach dieser sind Haus- und Stalltiere, die den Verkehr halts sind dadurch nicht auszuschließen. gefährden können, von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort Aus den vorgenannten Gründen spricht sich die Gemeinde nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet Schnelldorf explizit gegen die Erweiterung des Gipsabbauge- sind, die ausreichend auf sie einwirken können (§ 28 Abs. 1 bietes aus. StVO). Der Pferdeführer/Reiter trägt daher die Verantwortung dafür, dass er sein Pferd unter Kontrolle hat. Nehmen Pferd und Denkmalschutzrechtliches Verfahren – Stellungnahme Gemeinde Schnelldorf; Evang.-Luth. Kirche Oberampf- Reiter am Straßenverkehr teil, so gelten gemäß § 28 Abs. 2 StVO rach; Schimmelsanierung die für den gesamten Straßenverkehr einheitlich bestehenden Vom Staatlichen Bauamt Ansbach wurde mit Schreiben vom Verkehrsregeln und Anordnungen. 07.04.2021 über notwendige Sanierungsarbeiten des Innen- Geh- und Radwege (Sonderwege), Autobahnen und Kraftfahr- raums der Evang.-Luth. Kirche Oberampfrach informiert. Kon- straßen oder gesperrte Verkehrsflächen sind für Reiter tabu. kret betroffen sind die Orgel, der Altaraufbau und die Empo- renbrüstung, einschließlich Gemälde. Reiten auf öffentlichen und nicht öffentlichen Wegen Um die künftige Lüftungssituation zu verbessern, ist der Einbau öffentliche Wege: öffentliche Feld- und Waldwege, be- einer automatischen Fensterlüftung vorgesehen. Die Gemeinde schränkt-öffentliche Wege Schnelldorf wird im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Er- nicht öffentliche Wege: Privatwege (z. B. der BaySF) laubnisverfahrens (Art. 6 und 15 i. V. m. Art. 11 Abs. 4 Satz 2 Auch auf öffentlichen Feldwegen (öFW) gilt die StVO. Betreten BayDSchG) um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Reiter und Pferd nicht öffentliche Wege in der Feldflur oder gebeten. Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist die dem Wald, so gilt das Bundesnaturschutz- und Bundeswald- Höhere Denkmalschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken). gesetz bzw. bei der Ausgestaltung dieser Gesetze in Bayern das Es handelt sich ausschließlich um die bauliche Zustimmung der BayNatSchG und BayWaldG. Grundsätzlich hat jedermann das Gemeinde im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Erlaub- Recht auf Erholung in der freien Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 nisverfahrens. Eine Zusage der Gemeinde Schnelldorf zu evtl. Bayerische Verfassung, Art. 26 Abs. 1 BayNatSchG) und darf alle Kostenübernahmen ist mit einer Zustimmung ausdrücklich Teile der freien Natur unentgeltlich betreten. Das Reiten zählt nicht verbunden. zum Betreten (Art. 29 BayNatSchG). Die Schimmelsanierung erfolgt im Rahmen der staatlichen Bau- Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf pflicht an Kultusgebäuden, informierte das Staatliche Bauamt eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften wer- Ansbach auf Rückfrage der Verwaltung. den dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungs- Die Kostenaufteilung erfolgt gemäß Baupflichtvollzugsvertrag pflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger zwischen dem Freistaat Bayern und der Evang. Landeskirche. Berechtigter nicht begründet (Art. 13 Abs. 2 BayWaldG). Das Eine Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde Schnell- Reiten muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich aus- dorf besteht nicht. geübt werden. Die Reiter müssen Natur und Landschaft pfleg- Die Maßnahme soll nach Erteilung der denkmalschutzrechtli- lich behandeln. Sie haben auf die Belange der Grundstücks- chen Erlaubnis begonnen werden und bis Ende 2021 abge- eigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. schlossen werden. Die Rechtsausübung anderer Erholungssuchender darf nicht Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim- mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden (Art. 26 Abs. 2 mig, keine Einwendungen gegen die geplante Sanierung des BayNatSchG – Gemeinverträglichkeit). Innenraums der Evang.-Luth. Kirche Oberampfrach auf dem Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen geritten Grundstück mit der Fl.-Nr. 5, Gemarkung Oberampfrach, durch werden (Art. 26 bis Art. 30 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 1 Bay- das Staatliche Bauamt i. S. d. Art. 15 BayDSchG i. V. m. Art. 6 WaldG). Entscheidend ist die Eignung des Weges. Die Recht- BayDschG, zu erheben. sprechung hat es dem Waldbesitzer zugestanden, diese Ein- schätzung (unter Aufsicht der Naturschutzbehörden) zu treffen. Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Nutzung und Ver- Der Waldbesitzer kann jedoch nicht willkürlich einen Weg als schmutzung von Straßen und Wegen durch Pferde/Reiter ungeeignet bezeichnen, diesen sperren oder das Reiten unter- – Information Da sich in den zurückliegenden Wochen bei der Verwaltung sagen. Die fehlende Eignung des Weges ist zu belegen und Beschwerden über Verunreinigungen auf Straßen und Wegen glaubhaft zu machen. Die Eignung eines Weges für das Reiten durch Pferdekot häuften, sah sich diese veranlasst das Gremium, hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach der Beschaffen- und mit dieser Veröffentlichung auch die Öffentlichkeit, über heit. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg wird in die zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen zu informieren. der Regel immer die Eignung zum Reiten aufweisen. Bei einem Die Verwaltung verwies in diesem Zusammenhang auch auf unbefestigten Erdweg ist dies fraglich. Hier wird die Eignung einen Flyer der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), der im Inter- von der Gefährdung des Weges abhängen, durch das Reiten net zum Download bereitsteht. beschädigt oder „verschlammt“ zu werden. Dies hängt u. a. vom jeweiligen Untergrund, der Geländeform und den über- Das Glück dieser Erde ... wiegenden Witterungsverhältnissen ab. Innerhalb des Wald- Reiten ist für viele Menschen ein ganz besonderes Hobby. Denn bestandes, zwischen den Bäumen, ist das Reiten generell nicht ein Pferd stellt nicht nur ein Sportgerät oder ein Fortbewe- zulässig. Ebenfalls grundsätzlich ungeeignet zum Reiten sind gungsmittel dar, sondern ist ein Partner, zu dem der Reiter eine Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege. Sogenannte Bindung aufbauen und mit dem er sich verständigen muss, da- Rückewege und Rückegassen zählen ebenfalls nicht zu den mit die Zusammenarbeit klappt. Waldwegen, sondern gehören zum Waldbestand. Auch auf Doch immer nur zu trainieren, wird auf die Dauer langweilig ihnen ist das Reiten nicht zulässig. und ein Ausritt bietet eine willkommene Abwechslung. Nur In besonderen Fällen kann die untere oder höhere Naturschutz- sollte jeder Reiter dabei bedenken, dass er nicht als einziger behörde Beschränkungen (z. B. Einschränkungen auf bestimm- unterwegs ist. Spaziergänger, Fahrradfahrer, Fahrer von Kraft- ten Wegen und Flächen oder zu bestimmten Zeiten) für das fahrzeugen und nicht zuletzt andere Reiter bewegen sich eben- Reiten in der freien Natur, z. B. aus Gründen des Naturschutzes falls im öffentlichen Raum. Nur wenn sich hier jeder an die Vor- (Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete etc.) oder aus anderen schriften hält, kann ein stressfreies Miteinander funktionieren. zwingenden Gründen des Gemeinwohls anordnen.
Freitag, den 30. April 2021 Bürger & Gemeinde Seite 7 / Nr. 17/2021 Zusammenfassend ist also festzuhalten: geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten und die • Die Nutzung von öFW ist grundsätzlich für den Gemeinge- sozialen Kontakte einzuschränken. brauch erlaubt Blutspendetermin am 05. Mai 2021 – Frankenlandhalle • Die Nutzung von beschränkt-öffentlichen Wegen ist bei ge- Schnelldorf, 16.00 bis 20.00 Uhr eignetem Untergrund für den Gemeingebrauch erlaubt Termine online reservieren! Um kürzere Wartezeiten und einen • Die Nutzung von Privatwegen (u. a. der BaySF) ist bei geeig- reibungslosen Ablauf zu ermöglichen ist die Online-Reservie- netem Untergrund für den Gemeingebrauch erlaubt rung eines Blutspendetermins notwendig. • Die Nutzung von Pfaden, Steigen oder ähnlich schmalen Fuß- Unter www.blutspendedienst.com/termine können Termine wegen sowie Rückewegen und Rückegassen ist nicht erlaubt. reserviert werden! Für Fragen steht die kostenlose Hotline Sondernutzungsrecht 0800/1194911 zur Verfügung. Oder Sie richten eine E-Mail an Bei Nutzung von geeigneten Straßen und Wegen (öffentliche info@blutspendedienst.com. Straßen und Wege sowie Privatwege) über das freie Betretungs- recht hinaus, sind mit dem Eigentümer (z. B. Gemeinde, Baye- Zaunbauarbeiten – Ev. Kindergarten „Arche Noah“ rische Staatsforsten) entsprechende Regelungen (Sondernut- in Unterampfrach zungsrecht) zu treffen. Insbesondere: Die Zaunbauarbeiten im Außenbereich des Ev. Kindergartens • Bei der Durchführung organisierter Veranstaltungen (ein „Arche Noah“ in Unterampfrach sind abgeschlossen. über den engeren Familien- oder Bekanntenkreis hinaus- Ausbau DSL-Höfebonus – Stollenhof und Birkenhof reichender Teilnehmer- oder Zuschauerkreis, wo sportliche Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der oder wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen), bei Deutschen Telekom wird die Maßnahme noch 2021 in Planung denen durch starkes oder regelmäßiges Reit- und Fahrauf- gehen. Mit dem Ausbau wird voraussichtlich noch in diesem kommen unzumutbare Schäden verursacht werden oder zu Jahr begonnen. Weitere Informationen hierzu folgen im Laufe befürchten sind. des Jahres. • Bei einer gewerblichen Tätigkeit, bei der im Rahmen einer selbstständigen, nachhaltigen und gewinnorientierten Be- „Raiffeisenweg“ in Schnelldorf – erfolgte Maßnahme tätigung die Straßen und Wege regelmäßig und intensiv als Durch den gemeindlichen Bauhof wurde der hintere Teil des wesentliche Grundlage der Gewinnerzielungsabsicht genutzt Raiffeisenweges provisorisch saniert. Um den Raiffeisenweg werden sollen (z. B. bei einem von einem Reiterhof geführten auszubauen bedarf es einer ausführlichen und umfassenden Wanderritt mit Kostenbeitrag; gewerbliche Kutschfahrten Planung. gegen Entgelt) Ausbau BAB A6 – Naturschutzfachliche Auflage „Fleder- • Gemeinnützig anerkannte Vereine können geeignete Privat- mauszäune“: wege der BaySF im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufga- Im Auftrag der Autobahndirektion Nordbayern werden im ben (z. B. geführte Ausritte zur Ausbildung von Reitern, Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 6 im Be- Fahrer oder Pferden) grundsätzlich kostenfrei nutzen. reich nordöstlich von Oberampfrach bis zur Landesgrenze Fle- Dies kann analog auf öffentliche Straßen und Wege angewen- dermauszäune aufgestellt. Diese sind ca. 4,00 m hoch und wie det werden. ein Maschendrahtzaun ausgeführt, vergleichbar mit einem Stoffwechselendprodukte, Pferdeäpfel auf öffentlichen Ballfangzaun an einem Fußballplatz. Straßen Die ersten Fledermauszäune sollen nördlich der Autobahntras- Gemäß § 32 Abs. 1 StVO ist es verboten, öffentliche Straßen zu se errichtet werden, weitere südlich davon im kommenden Jahr. verschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder er- Die Zäune sollen bestehen bleiben, bis die endgültige Bepflan- schwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustän- zung wieder ausreichend nachgewachsen ist. Mit den Zäunen de verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und soll eine Leitstruktur für Fledermäuse, welche sich mittels bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Dies gilt auch für Schallreflektion orientieren, geschaffen werden. Da zum Pferdeäpfel und Viehkot, da sich insbesondere bei Nässe ein 6-streifigen Ausbau der A 6 in großem Maße Bäume und Sträu- rutschiger Schmierfilm bilden kann. Muss der Kot entfernt wer- cher gerodet wurden, könnten Fledermäuse auf die Autobahn den, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwort- fliegen und zu Schaden kommen. lichen. Geringfügige Behinderungen bleiben außer Betracht. Termine: Es kommt also auf den Umfang der Verschmutzung (Verschmut- Die nächste Bau- und Grundstücksausschusssitzung findet am zungsausmaß) und seine Lage (Position, Bedeutung, Nutzung Donnerstag, den 06.05.2021 um 19.30 Uhr in der Frankenland- der Straße) an. Eine konkrete Erschwerung bzw. Gefährdung halle statt. des Verkehrs ist aber nicht erforderlich. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. 19.05.2021 um 19.30 Uhr in der Frankenlandhalle statt. Hinzu kommen, wenn es aufgrund der Verschmutzung zu Un- fällen kommt, zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen den Verantwortlichen. Der Reiter kann zwar Ausscheidungen nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. § 32 Abs. 1 StVO verlangt keine sofortige, sondern lediglich eine Achtung! unverzügliche Beseitigung (= ohne schuldhaftes Verzögern). Vorverlegter Redaktionsschluss Wenn der Reiter nicht in der Lage ist, den Kot unmittelbar zu beseitigen, kann er zum Stall zurückreiten, geeignetes Werk- zeug holen und dann die Verschmutzung beseitigen. Für die Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 19 (10. bis 15.5.2021) wird der Redaktionsschluss wegen Bekanntgaben des Feiertags Christi Himmelfahrt auf Aktuelle Corona-Situation Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor hoch. Auf der Home- Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, page des Landkreises Ansbach (www.landkreis-ansbach.de) sind die Zahlen der Neuinfizierungen nach einzelnen Gemeinden vorverlegt. aufgeschlüsselt ersichtlich. Erster Bürgermeister Tobias Strauß Krieger-Verlag, Blaufelden rief nochmals eindringlich dazu auf, sich konsequent an die
Seite 8 / Nr. 17/2021 Bürger & Gemeinde Freitag, den 30. April 2021 Grundstück- und Bauausschusssitzung am 06.05.2021 Bau- und Grundstücksausschusssitzung im Monat Juni Bekanntmachung der Tagesordnung Am Donnerstag, 06.05.2021, um 19:30 Uhr findet in der Abgabefrist Bauanträge Frankenlandhalle eine Sitzung des Bau- und Grundstücks- Wir möchten alle Bauherren darauf hinweisen, dass Bau- ausschusses mit folgender Tagesordnung statt. anträge für private Vorhaben mit allen erforderlichen 1. Begrüßung Unterlagen zur Behandlung in der Bau- und Grundstücks- 2. Genehmigung öffentlicher Niederschriften ausschusssitzung im Monat Juni bis spätestens 31.05.2021 3. Genehmigung von Bauanträgen bei der Gemeinde Schnelldorf vorliegen müssen. 3.1 Bauantrag Um entsprechende Beachtung wird gebeten! hier: Abbruch Wohngebäude und landwirtschaftliche Gemeinde Schnelldorf Gebäude/Stall, Fl.-Nr. 638, Gemarkung Oberampfrach, Bauverwaltung Schwalbengasse 6, Schnelldorf 3.2 Bauantrag hier: Abbruch Dachgeschoss und Aufstockung der be- stehenden Garagen zu Wohnraum, Fl.-Nr. 832, Gemar- kung Oberampfrach, Bahnhofstraße 19, Schnelldorf 3.3 Bauantrag Gemeinderatssitzung im Monat Juni hier: Neubau landwirtschaftliche Mehrzweckhalle, Fl.- Abgabefrist Bauanträge Nr. 1201, Gemarkung Oberampfrach, Hardthof 1, Wir möchten alle Bauherren darauf hinweisen, dass Bau- Grimmschwinden anträge für gewerbliche Vorhaben mit allen erforderli- 3.4 Bauantrag chen Unterlagen zur Behandlung in der Gemeinderatssit- hier: Anbau Wohnzimmer an bestehende Einlieger- zung im Monat Juni bis spätestens 07.06.2021 bei der wohnung im Erdgeschoss, Fl.-Nr. 134/1, Gemarkung Gemeinde Schnelldorf vorliegen müssen. Wildenholz, Vowinckelstraße 14, Wildenholz Um entsprechende Beachtung wird gebeten! 3.5 Bauantrag Gemeinde Schnelldorf hier: Nutzungsänderung bestehendes Fahrsilo - Einbau Bauverwaltung einer Hackschnitzelheizung, Fl.-Nr. 733, Gemarkung Oberampfrach, Feuchtwanger Straße, Schnelldorf 4. Verschiedenes 4.1 Bekanntgaben 4.2 Anfragen Anschließend findet eine nicht öffentliche Sitzung statt. Gemeinde Schnelldorf, 28.04.2021 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Arzt Tobias Strauß Erster Bürgermeister Vermittlungs- u. Beratungszentrum der Kassenärztlichen Ver- einigung Bayerns (KVB) Telefon 0 80 05/19 12 12 Zu folgenden Zeiten: AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Mittwoch, 13.00 Uhr, bis Donnerstag, 8.00 Uhr, Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr; An Feiertagen vom Vortag, 18.00 Uhr, bis zum darauffolgenden Tag, 8.00 Uhr Außerhalb der Sprechstundenzeiten ist die KVB unter der Biotonne kostenlosen Telefonnummer 116 117 erreichbar. Dienstag, 04. Mai 2021 Bereitschaftspraxis in Rothenburg ob der Tauber -- Allgemeine Ärztliche KVB-Bereitschaftspraxis an der ANre- giomed Klinik, Ansbacher Straße 127 in 91541 Rothenburg ob der Tauber. Papiertonne Zu folgenden Zeiten: Montag, 03. Mai 2021 Montag, Dienstag, Donnerstag: 18.00 – 21.00 Uhr Abholung der Papiertonne Mittwoch und Freitag: 16.00 – 21.00 Uhr im gesamten Gemeindegebiet. Samstag, Sonntag und Feiertage: 9.00 – 21.00 Uhr Bitte ab 6.00 Uhr morgens Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie: 112 (kosten- an der Straße bereitstellen. frei, Rettungsdienst/Feuerwehr) Zahnarzt Waschplatz Oberampfrach 01./02.05.2021 Der Waschplatz in Oberampfrach ist ab sofort wieder ge- Dr. Christian Bschorer MSc, Luitpoldstraße 4, 91550 Dinkelsbühl, öffnet. Tel. 09851/7522 von 10.00 bis 12.00 Uhr und 18.00 bis 19.00 Uhr in der Praxis
Freitag, den 30. April 2021 Bürger & Gemeinde Seite 9 / Nr. 17/2021 Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für den mittel- fränkischen Bereich unter www.notdienst-zahn.de im Inter- net nachgelesen werden. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Diakoniestation Oberampfrach Kirchengemeinde Oberampfrach, Schnell- Tel. 0177/4643592 dorf, Unterampfrach, Haundorf, Wildenholz www.diakonie-schnelldorf.de Gottesdienste am Sonntag, 2. Mai 2021 Der Apotheken-Notdienstfinder Schnelldorf 17.00 Uhr Gottesdienst, Hinter dem Ge- meindehaus, Pfr. Lehner Festnetz 0800 00 22 8 33 (kostenlos) Haundorf 10.15 Uhr Gottesdienst in Haundorf, Handy 22833 (max. 69 ct/Min/Sms) Pfrin. Treber und im Internet unter „Bayerische Landesapothekerkammer” Wildenholz 9.00 Uhr in der Kirche Wildenholz, oder „Landesapothekerkammer Baden Württemberg” Pfr. Winter Dienstbereite Apotheken in Crailsheim und Für die Feier von Gottesdiensten gilt das Sicherheits- und Hy- Umgebung gienekonzept der jeweiligen Kirchengemeinde. Als grundsätzliche Vorgaben, unabhängig von der Lage vor Ort, Samstag, 01.05.2021 Rats-Apotheke, Crailsheim gelten: Sonntag, 02.05.2021 Kreuzberg-Apotheke, Crailsheim • Es dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts und eine wei- Montag, 03.05.2021 Apotheke Gerabronn tere Person zusammensitzen. Dienstag, 04.05.2021 Greifen-Apotheke, Schrozberg • 1,5 m Abstand in jede Richtung sind zwischen Haushalten Mittwoch, 05.05.2021 Apotheke Gerabronn einzuhalten. Donnerstag, 06.05.2021 Fichtenau-Apotheke (Wildenstein) • Die Höchstzahl der Besucher ist abhängig vom Kirchenraum Freitag, 07.05.2021 Schloss-Apotheke, Kirchberg vor Ort. • FFP2-Masken sind während des gesamten Gottesdienstes von Personen über 15 Jahren zu tragen. Kinder und Jugend- Dienstbereite Apotheken in Feuchtwangen/ lichen zwischen 6 und 14 Jahren müssen eine Mund-Nasen- Dinkelsbühl und Umgebung Bedeckung oder besser noch einen medizinischen Mund- schutz tragen. Samstag, 01.05.2021 Apotheke am Forst, Dentlein am Forst • Singen während des Gottesdienstes ist verboten. Hof-Apotheke, Schillingsfürst Gesangbücher dürfen nur zum (Mit-)Lesen verwendet werden. Sonntag, 02.05.2021 Römer-Apotheke, Mönchsroth Diese Vorgaben gelten auch für Gottesdienste im Freien. Sonnen-Apotheke, Schnelldorf Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin das Heizen von Kirchen Montag, 03.05.2021 Stiftsherren-Apotheke, Feuchtwangen nur eingeschränkt möglich ist, um größere Luftverwirbelungen Dienstag, 04.05.2021 St.-Pauls-Apotheke Dinkelsbühl und die Verbreitung von Aerosolen zu vermeiden. Mittwoch, 05.05.2021 Apotheke vor den Toren, Dinkelsbühl Seefeld-Apotheke, Wörnitz Donnerstag, 06.05.2021 St.-Sebastian-Apotheke, Dürrwangen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Freitag, 07.05.2021 St.-Georgs-Apotheke, Dinkelsbühl Oberampfrach und Schnelldorf Pfarramt Oberampfrach, Tel. 07950/673 Pfarrbüro Di. bis Do., 9.00 bis 12.00 Uhr, Tel. 07950/2100 Liebe Gemeinde, SCHULNACHRICHTEN oft sind es die kleinen Zeichen die Freude schenken und Hoff- nung machen. Kleine Zeichen, fast zu unscheinbar, um sie wahr- zunehmen. Wir wünschen Ihnen viele kleine Zeichen, die Ihnen Anmeldung Freude und Hoffnung schenken. Herzliche Grüße an die Edith-Stein-Realschule Der Kirchenvorstand mit Pfarrerin und Pfarrer Lehner In der Zeit vom 10. bis 14.05.2021 findet in der Edith-Stein- Veranstaltungen: Realschule Schillingsfürst, Neue Gasse 17, 91583 Schillings- Donnerstag, 6. Mai 2021, 14.00 Uhr, Betreuungsgruppe Diadem fürst die Anmeldung für das neue Schuljahr statt. Weitere Zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht werden die Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Eltern direkt benachrichtigt. Bei Übertritt aus dem Gymnasium oder der Mittelschule in Weitere Veranstaltungen, Gruppen und Kreise finden auf- andere Jahrgangsstufen nehmen Sie bitte mit uns Rück- grund der aktuellen Lage nicht statt. sprache! Die Glocken unserer Kirchen laden Sie mit ihrem Läuten Zur Anmeldung benötigen wir: weiterhin zum Gebet ein. Übertrittszeugnis, Geburtsurkunde im Original, 2 Passbil- der, Nachweis des Masernschutzes, Bankverbindung, ggf. Unsere Kirche ist offen! Sorgerechtsbeschluss Unsere Kirche ist an den Sonntagen zum Besuch geöffnet. Unsere Kontaktdaten sind: Online-Spende auch für die „neue Monats- Tel. 09868/9860-0, Fax 09868/9860-60, E-Mail: verwaltung@ sammlung“. esr-schillingsfuerst.de, Homepage: www.esr-schillings- Neue Möglichkeit unsere Kirchengemeinde zu fuerst.de unterstützen: Über diesen QR-Code gelangen Wir freuen uns, Ihr Kind und Sie kennenzulernen! Sie auf eine Seite, auf der Sie die Möglichkeit haben, auf unterschiedliche Zahlweisen unsere
Kirchengemeinde mit einer Spende zu unterstützen (ab 1,– Euro ist jeder volle Eurobetrag wählbar). Auch Ihre Gaben für unse- Als re „neue Monatssammlung“ für die Diakonie können Sie hier überweisen. In der Zukunft werden wir die dort hinterleg- Leh ten Bezahlmöglichkeiten und Spendenzwecke noch erweitern. Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen Spenderinnen und Klim Technische Lehrsysteme für die Aus- und Weiterbildung Spendern ganz herzlich! such Als eines der führenden Unternehmen für technische Lehr- Sie erreichen unsere Schnelldorfer Mesnerinnen Ute Hörber systeme in den Bereichen Heizungs-, Sanitär-, Klimatechnik unter Telefon 8370 und Concepcion Schwenzl unter Telefon und Regenerative Energien suchen wir engagierte Mitarbeiter: 2562. Unseren Oberampfracher Mesner Ernst Ehrmann unter Telefon 2603. Sanitär-/Heizungsbauer Anlagenmechaniker SHK (m/w) Sanitär- Ihre Aufgaben sind: / Heizungsbauer Homepage/E-Mail: pfarramt.oberampfrach@elkb.de www.oberampfrach-evangelisch.de Ih - Fertigung von SHK-Lehrsystemen -F Evang.-Luth. Kirchengemeinde Anlagenmechaniker - Montage der Gerätschaften vor Ort - Inbetriebnahme und Einweisung beim Kunden SHK -M Unterampfrach und Haundorf (m/w) Metallbauer/Metallfacharbeiter (m/w) -I Sonntag, 2. Mai 2021 10.15 Uhr Gottesdienst in Haundorf Ihre Aufgaben sind: - Mechanische Bearbeitung von Aluminiumfenstern, Metallbauer / Türen und kundenspezifischen Sonderkonstruktionen. Ih Evang. Kirchengemeinde Wettringen - Verschweißen von Aluminiumprofilen Sonntag, 2. Mai 2021 -m Elektriker (m/w) Elektrotechniker 10.15 Uhr Gottesdienst in Wettringen Metallfacharbeiter Ihre Aufgaben sind: T Evang.-Luth. Pfarramt Wörnitz (m/w) - Verdrahtung von technischen Lehrmodellen -v - Planen/Entwickeln von Prototypen Kirchengemeinden Erzberg und Wörnitz - Reparatur/Wartung der hauseigenen Maschinen und Installationen Samstag, 01. Mai 2021 13.30 Uhr Nachholkonfirmation (W. Maurer) Wir erwarten: Ih Kantate, 02. Mai 2021 9.00 Uhr (Pfr. Janek) Elektriker - selbstständiges, sorgfältiges Arbeiten - Interesse an der Lösung -V 10.15 Uhr (Pfr. Janek) von kundenspezifi (m/w) schen Aufgabenstellungen Elektrotechniker -P Psalm 98, 1: „Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut - Teamfähigkeit Wunder.“ Wir bieten: -R Rogate, 09. Mai 2021 - einen interessanten Arbeitsplatz u 9.00 Uhr gemeinsamer Informationsgottesdienst für die - leistungsorientierte Vergütung neuen Konfirmanden in Wörnitz (Pfr. Eberius) - Weiterbildungsmöglichkeiten Psalm 66, 20: „Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft - Aufstiegsmöglichkeiten Wir erwarten W per:E-Mail bitte an info@zech-gruppe.de noch seine Güte von mir wendet.“ Christi Himmelfahrt, 13. Mai 2021 Bewerbungen - selbstständiges , sorgfältiges -e 10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst der Region Süd am Telefonische Rückfragen unter 0 79 Arbeiten 53/88 21 00, Brunnenhaus in Schillingsfürst Herr Zech persönlich. - Interesse an der Lösung von kunden- - le (Pfrin. Schwalbe mit Team) Johannes 12, 32: „Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.“ Horstmann GmbH spezifischen Aufgabenstellungen - Teamfähigkeit -W -A Exaudi, 16. Mai 2021 74572 Blaufelden 10.15 Uhr Kirchweihgottesdienst in Erzberg (Pfrin. Baier) Hermann-Rapp-Straße 40 - Tel. 0 79 53/9 78 97 -0 Johannes 12, 32: „Christus spricht: Wenn ich erhöht werde info@horstmann-essen.de von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.“ Pfingstsonntag, 23. Mai 2021 10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Wörnitz (Pfrin. Baier) Horstmann E UIN ZECH-GGmbH NTERNEHMEN DER RUPPE - Hermann-Rapp-Straße 40 - Tel. 07953/9 ! ! Sacharja 4, 6b: „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“ BITTE, denken Sie daran, Pfingstmontag, 24. Mai 2021 EIN UNTERNEHMEN D 9.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Erzberg Ihre Anzeige (Pfr. Schlottke) rechtzeitig aufzugeben! Sacharja 4, 6b: „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“ Konfirmation 2022: Katholische Kirchengemeinde Alle Jugendlichen, die im Jahr 2022 den Segen der Konfirmati- St. Bonifatius Schnelldorf on empfangen möchten (in der Regel besuchen die Jugendli- chen im Jahr der Konfirmation die achte Schulklasse oder wer- Samstag, 1. Mai 2021 – Maria, Schutzfrau von Bayern den bis zur Konfirmation 14 Jahre), sind zusammen mit ihren 18.30 Uhr Festgottesdienst IN FEUCHTWANGEN Eltern zu einem Anmeldegottesdienst am Sonntag, 09.05.2021 Sonntag, 2. Mai 2021 – 5. Sonntag der Osterzeit: um 9.00 Uhr in die Kirche nach Wörnitz eingeladen. 9.00 Uhr hl. Messe für Familie Langenmair Es gilt die FFP2-Masken-Pflicht. Bitte beachten Sie die Mittwoch, 5. Mai 2021 – hl. Godehard, Bischof von Hildes- aktuellen Hygieneregeln im Schaukasten. heim Änderungen sind vorbehalten. Informieren Sie sich bitte zu- 18.00 Uhr Rosenkranz sätzlich am Schaukasten und über die Tagespresse. 18.30 Uhr hl. Messe für die Verstorbenen der Familie Guggen- Pfarrerin Sabine Baier i. A. C. Payer berger
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