Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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Bürgerblatt Stadt Großschirma Großschirma Großvoigtsberg Hohentanne Kleinvoigtsberg Obergruna Reichenbach Rothenfurth Seifersdorf Siebenlehn Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen Ausgabe 12 Erscheinungstag: 11. Dezember 2019 Dezember 2019 Redaktionsschluss für Ausgabe Januar 2020 ist am 13. Januar 2020, Erscheinungstag ist der 22. Januar 2020 n Liebe Bürgerinnen und Bürger, hin der Auffassung, dass diese gesamte Thema- tik in die Zuständigkeit des Bundes gehört, da die gesamte Herangehensweise von Beginn an rückblickend auf das in wenigen Tagen zu Ende Zisternen in der Ortslage Reichenbach die Situati- wenig zielführend war und damit derzeit noch gehende Jahr möchte ich an dieser Stelle noch- on maßgeblich verbessern, weitere Maßnahmen ist. mals einige, aus kommunaler Sicht wesentlichen werden folgen. Ein gleichfalls ständig und auch Eine positive Entwicklung, wen auch mit zwi- Dinge in Erinnerung rufen. Das wichtigste und künftig auf der Tagesordnung stehendes Problem schenzeitlichen Pausen versehen, ist auch wei- größte Bauvorhaben des Jahres 2019, der Umbau ist die Gewinnung neuer Kameraden in unseren terhin in unseren Gewerbegebieten zu ver- und die Erweiterung der Kindereinrichtung Wehren, um die materiellen Dinge und Investitio- zeichnen. Hierin und natürlich in dem gesamten „Amalie Dietrich“ in Siebenlehn, konnte Ende nen letztendlich auch weiterhin mit Leben zu er- Industrie- und Gewerbepotential unserer Kom- November abgeschlossen werden und der Um- füllen. mune existiert die Grundlage dafür, dass die fi- zug aus dem Sportpark an die Alte nunmehr im Völlig unbefriedigend hingegen stellt sich die Si- nanzielle Ausstattung unserer Kommune zum neuen Glanz erstrahlende Einrichtung ist erfolgt. tuation im Bereich des Straßenbaus und der Be- heutigen Zeitpunkt stabil ist und als mittelfristig Wenn ich es auch bereits mehrfach getan habe, reitstellung von Fördermitteln für denselben dar. gesichert bezeichnet werden kann. Dies setzt so möchte ich es abschließend noch einmal gerne Im Jahr 2019 haben wir lediglich eine relativ ge- natürlich voraus, dass im Gegenzug auf der Sei- und aufrichtig wiederholen: Wir danken der Lei- ringe Summe zur freien Verfügung erhalten, mit te der Ausgaben auch weiterhin mit Vernunft terin Frau Wappler, deren Stellvertreterin Frau welcher wir einige kleinere Ausbesserungsarbei- und Augenmaß agiert wird und nicht jeder Tränkner und dem gesamten Team der Kinderein- ten an Straßen, Wegen und Stützmauern vorneh- Wunsch erfüllt werden kann. Mein Dank gilt richtung sowie auch der Elternschaft für die über- men konnten. Die von uns bereits beantragten abschließend allen, die hier im Laufe des nun aus konstruktive und zumeist von Verständnis für Mittel für den grundhaften Ausbau der Straße ausklingenden Jahres in positivem Sinne mitge- die Situation getragene Zusammenarbeit wäh- „Am Teich“ in Reichenbach sowie für die Orts- wirkt haben. rend der Zeit der provisorischen Unterbringung durchfahrt Hohentanne liegen derzeit wie viele Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wünsche im Ausweichquartier in Großschirma. Wir wer- andere Maßnahmen benachbarter Kommunen ich frohe und erholsame Weihnachtsfeiertage den, in Abstimmung mit dem VdK als Träger des „auf Eis“ und harren einer grundlegenden Aussa- im Kreise Ihrer Familien sowie einen angeneh- Kindergartens, im Frühjahr des kommenden Jah- ge zur Förderung derselben. Wir erwarten eine men Ausklang des Jahres 2019 und verbleibe res die neue Einrichtung mit einem angemesse- generelle Aussage dazu, ob und in welchem Um- bis zur ersten Ausgabe des neuen Jahres 2020 nen und dem Ergebnis unserer gemeinsamen Be- fang der Bau kommunaler Straßen und Brücken wie stets und gewohnt mit einem herzlichen mühungen entsprechenden Festakt auch öffent- künftig überhaupt noch Aussicht auf eine Förde- „Glück Auf!“ lichkeitswirksam „einweihen“. Dies wollen und rung hat. Dies gilt insbesondere unter dem Blick- möchten wir auf keinen Fall versäumen oder ver- winkel, dass wir mit dem Bau der Muldenbrücke nachlässigen. in Hohentanne ein Vorhaben mit siebenstelligem Auch im Bereich des Feuerwehrwesens werden Finanzbedarf auf der mittelfristigen Investitions- und wurden zahlreiche Investitionen vorbereitet planung stehen haben. Ihr und getätigt. Hauptinvestition ist dabei die Be- Hinsichtlich des Themas „Breitbandausbau“ ha- Volkmar Schreiter, Bürgermeister schaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die ben wir, wie die meisten anderen Städte und Ge- Wehr in Großschirma, welches in Kürze und da- meinden, dieses überaus komplexe und in jeder mit doch noch zum Ende des alten Jahres von den Hinsicht umfangreiche Aufgabengebiet auf die Kameraden aus dem Herstellerwerk überführt Ebene der Zusammenarbeit mit unserem Land- werden kann. Die Ersatzbeschaffung und der kreis gesetzt. Allein, und auf unsere personell re- Tausch der Fahrzeuge für unsere sieben Stadtteil- lativ überschaubare Verwaltung gestellt, wären wehren bleibt dabei ein ständig aktuelles Thema, wir damit im wahrsten Sinne des Wortes „verlas- ebenso wie die Ausrüstung der Kameraden und sen und verloren“. Daraus habe ich nie einen die Bereitstellung von Löschwasserreserven. Hier Hehl gemacht und diese Meinung auch stets offi- konnten wir in diesem Jahr mit dem Bau zweier ziell so vertreten. Generell war und bin ich ohne-
2 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019 Amtliche Bekanntmachungen Stadtverwaltung Großschirma Sitzungstermine n Öffnungszeiten Stadtverwaltung Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem 13. Januar Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 2020, um 19:00 Uhr im Bürgersaal, Hauptstraße 83 a, 09603 Großschirma statt. Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Mon- Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr tag, dem 27. Januar 2020, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer der Stadtverwal- Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr tung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntmachungs- n Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn tafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschir- Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr ma. Gleiche Bekanntmachung zur Tagesordnung erfolgt auch in den Schaukä- sten der Stadtteile. n Bankverbindung Stadt Großschirma Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Siebenlehn findet am Don- nerstag, dem 16. Januar 2020, um 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Sieben- Deutsche Kreditbank AG • BLZ 120 300 00 • Konto 1 408 905 lehn, Freiberger Straße 18, ST Siebenlehn statt. IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001 Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungsta- fel am historischen Rathaus Siebenlehn. Die angegebenen Termine verstehen sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen, die sich aus aktuellen Anlässen er- Wichtige Rufnummern geben können. n Stadtverwaltung Großschirma (03 73 28) 89 90 Bürgermeistersprechstunden Bürgerbüro Siebenlehn (0151) 550 46 312 Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, 07.01.2020 14:00 bis 15:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma n Abwasserzweckverband „Muldental“ (0 37 31) 203 00 90 15:30 bis 17:00 Uhr hist. Rathaus Siebenlehn n Wasserzweckverband Freiberg (0 37 31) 78 40 Dienstag, 14.01.2020 14:00 bis 18:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma Dienstag, 21.01.2020 14:00 bis 18:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma n Kindergärten: Dienstag, 28.01.2020 14:00 bis 18:00 Uhr Stadtverwaltung Großschirma Großschirma (03 73 28) 2 11 Kleinvoigtsberg (03 73 24) 73 29 Reichenbach (03 73 28) 74 55 Sprechstunde der Schiedsstelle Siebenlehn (03 52 42) 6 43 39 Im Monat Dezember findet die Sprechstunde wieder wie gewohnt jeden n Schulen: 3. Dienstag im Monat in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungszimmer GS Großschirma (03 73 28) 4 68 des Rathauses Großschirma (Haus I, Zimmer EG 07), Hauptstraße 156 in 09603 GS Siebenlehn (03 52 42) 6 26 24 Großschirma statt. n Notrufe: Der Friedensrichter, Herr Friedl, ist erreichbar per E-Mail unter: Polizei 110 friedens-richter_grossschirma@gmx.de n Feuerwehr und Rettungsdienst 112 n Krankentransport Landkreis (03731) 192 22 Büchereien n Notfallambulanz Kreiskrankenhaus (03731) 77 23 12 Großschirma dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr Montag bis Freitag 18:00 bis 7:00 Uhr Telefon 037328 146779 Samstag/Sonntag ganztägig bis Montag 7:00 Uhr Obergruna montags 17:00 bis 19:00 Uhr n Augenärztliche Rufbereitschaft (037 27) 192 92 n Giftnotruf (03 61) 73 07 30 Impressum n Frauenschutzhaus (03731) 225 61 Herausgeber: Herstellung & Vertrieb: n Mädchenhaus (03731) 399 29 Stadtverwaltung Großschirma Heinrich Ludwig GmbH n Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Hauptstraße 156 Freiberger Straße 30 bundesweite Rufnummer 116 117 09603 Großschirma Stadtteil Siebenlehn Mo, Die, Do 19:00 bis 07:00 Uhr | Mi, Fr 14:00 bis 07:00 Uhr Telefon: (037328) 89 90 09603 Großschirma Feiertag 24 Stunden, Sitzdienst 10:00 bis 12:00 Uhr E-Mail: gemeinde@grossschirma.de Telefon: (03 52 42) 437 0 n Telefonseelsorge im Internet: www.grossschirma.de E-Mail: s.auricht@ludwig-verpackungen.de 0800/1110111 und 0800/1110222 Redaktion des amtlichen und n Gas-Havarien und -Störungen 0180 27 87 901 Satz & Druck: nichtamtlichen Teils: Störung Erdgasversorgung Netzgebiet inetz 0800 1111 48920 RIEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Stadtverwaltung Großschirma Kommunal- und Bürgerzeitungen Redaktion: Frau Totzke Mitteldeutschland Stellplatz Schrottcontainer Telefon: (037328) 8 99 30 09244 Lichtenau Abo-Preis: 6,00 Euro/Jahr Anzeigen-Annahme: Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos entsorgt werden: Fälligkeitsdatum: 01.07. Telefon: (03 72 08) 876 200 Standort Siebenlehn E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de • Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2 C M • Nossener Straße (Firma Lutze) Y Informationen unter www.grossschirma.de K Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 3 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.11.2019 BESCHLUSS TA 02/2019 BESCHLUSS TA 05/2019 Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung zur Beschaffung des Geräte- Nachgenehmigung UR-Nr. 1689/2019 vom 13.09.2019 wagens Logistik (GW-L2) für die Ortswehr Großschirma Verkauf von Teilflächen der Flurstücke 35/1 und 98/30 sowie Erwerb des Flur- Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung stücks 37/2 der Gemarkung Kleinvoigtsberg am 18.11.2019 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.000 EUR für die Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma genehmigt den Grundstücks- Investmaßnahme Nr.: 126101.01.18.01. kaufvertrag, zwischen Herrn Joachim Horn, Schulweg 9 in 09603 Großschir- Die Finanzierung erfolgt mit der Stadt zur Verfügung stehenden liquiden Mit- ma/ST Kleinvoigtsberg, und der Stadt Großschirma, welcher mit Urkunde Nr. teln. 1689/2019 vom 13.09.2019 des Notars Steglich, Freiberg, beurkundet wurde. zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 9 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses Nein-Stimmen: – Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 9 Stimmenthaltungen: – Nein-Stimmen: – Stimmenthaltungen: – BESCHLUSS TA 03/2019 Einbau eines Sektionaltores mit Änderung der Torbreite Bauhof/Lagerhalle, BESCHLUSS TA 06/2019 Langhennersdorfer Straße 12, 09603 Großschirma Verkauf von Teilflächen der Flurstücke 35/1 und 98/30 der Gemarkung Klein- Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma bestätigt zur Maßnahme voigtsberg „Einbau eines Sektionaltores, Lagerhalle Bauhof Großschirma“ die Vergaben an Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf von die Firma Metallbau Bretschneider GmbH, Hinterweg 2 in 09603 Großschirma, Teilflächen des Fl. 35/1 der Gemarkung Kleinvoigtsberg in einer Größe von ca. Auftragssumme 5.860,75 € und die Firma Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner 100 m² sowie Fl. 98/30 in einer Größe von ca. 20 m². Str. 23 in 09603 Großschirma, Auftragssumme 9.666,34 €. zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 9 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: – Nein-Stimmen: – Stimmenthaltungen: – Stimmenthaltungen: – BESCHLUSS TA 04/2019 BESCHLUSS TA 07/2019 Nutzung des Gebäudes An der Alten Schule 2, STT Seifersdorf, 09603 Groß- Verkauf einer Teilfläche der Flurstücke 35/1 der Gemarkung Kleinvoigtsberg schirma als öffentliche Einrichtung der Stadt Großschirma Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt die zukünftig aus- Teilfläche des Fl. 35/1 der Gemarkung Kleinvoigtsberg in einer Größe von ca. schließliche Nutzung des Gebäudes An der Alten Schule 2, STT Seifersdorf, 100 m² . 09603 Großschirma als öffentliche Einrichtung der Stadt Großschirma. zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 9 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: – Nein-Stimmen: – Stimmenthaltungen: – Stimmenthaltungen: – Öffentliche Sitzung Technischer Ausschuss - 18.11.2019 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Bauanträge: Bauantrag BA/2019/025 Überdachung eines landwirtschaftlichen Geräte- und Holzschuppens Bauantrag BA/2019/022 Gemarkung Großvoigtsberg – Flurstück 53/3 Umnutzung Erdgeschoss ehem. Feuerwache zur Werkstatt und einer Wohn- einheit Bauantrag BA/2019/027 Vergrößerung Balkon Obergeschoss Produktionsstätte - Anbau eines Werkstattgebäudes einschließlich einer Gara- Einbau einer Treppe im Dachgeschoss ge und eines Nebengebäudes Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 778 Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 259 Bauantrag BA/2019/023 Bauantrag BA/2017/009 – 2. Nachtrag Anbau an eine bestehende Werkstatt Errichtung/Neubau Produktions-und Lagerhalle Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 364/1 Gemarkung Siebenlehn – Flurstücke 776/2, 824, 825, 1067/11 Bauantrag BA/2019/024 Bauantrag BA/2019/026 Anbau einer Garage im Erdgeschoss und Abstellraum im Dachgeschoss an ein Neubau Druckzentrum vorhandenes Nebengebäude Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 1067/9 C Gemarkung Reichenbach – Flurstück 2/3 M Y K
4 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der öffentlichen Sitzung am 02.12.2019 – Nr. 3 BESCHLUSS 23/2019 BESCHLUSS 27/2019 Wahl des Friedensrichters und stellvertretenden Friedensrichters für die Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer Schiedsstelle des gemeinsamen Schiedsbezirks der Stadt Großschirma und der Sportstätten Gemeinde Reinsberg Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Nutzungs- und Entgeltord- Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 14 nung zur Überlassung städtischer Sportstätten. Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz für den gemeinsamen Schiedsbezirk zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister der Stadt Großschirma und der Gemeinde Reinsberg Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 Herrn Thomas Friedl Nein-Stimmen: – wohnhaft in 09603 Großschirma, StT Rothenfurth, Stimmenthaltungen: 2 Muldentalstraße 26 b zum Friedensrichter. BESCHLUSS 28/2019 Die Amtszeit des Friedensrichters beginnt mit der Vereidigung durch das Amts- Satzung der Stadt Großschirma zur Regelung des Kostenersatzes und zur Ge- gericht Freiberg und dauert 5 Jahre. bührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkosten- zur Abstimmung anwesend: 14 Stadträte, Bürgermeister satzung) Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 15 Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2019 Nein-Stimmen: – – die Satzung der Stadt Großschirma zur Regelung des Kostenersatzes und Stimmenthaltungen: – zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuer- wehrkostensatzung) und BESCHLUSS 24/2019 – die Vorauskalkulation von Kostenersätzen für Leistungen der freiwilligen Wahl des Friedensrichters und stellvertretenden Friedensrichters für die Schiedsstelle des gemeinsamen Schiedsbezirks der Stadt Großschirma und der Feuerwehr der Stadt Großschirma für den Zeitraum 2020 bis 2024 Gemeinde Reinsberg zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 14 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz für den gemeinsamen Schiedsbezirk Nein-Stimmen: – der Stadt Großschirma und der Gemeinde Reinsberg Stimmenthaltungen: – Herrn Jonas Förster wohnhaft in 09629 Reinsberg, Talstraße 26 BESCHLUSS 29/2019 zum Stellvertreter des Friedensrichters. Verordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an ver- Die Amtszeit des Stellvertreters des Friedensrichters beginnt mit der Vereidigung kaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Freiberg und dauert 5 Jahre. Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt der vorliegenden Verordnung der zur Abstimmung anwesend: 14 Stadträte, Bürgermeister Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonn- Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 15 tagen 2020 zu. Nein-Stimmen: – zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister Stimmenthaltungen: – Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 3 BESCHLUSS 25/2019 Stimmenthaltungen: 1 2. Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Großschirma Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 2. Fortschreibung des Brand- BESCHLUSS 30/2019 schutzbedarfsplanes für die Stadt Großschirma in der Fassung vom 19.11.2019, Erwerb Grundstück OT Reichenbach, Talstraße 10 erstellt durch das Büro Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig. Der Stadtrat der Stadt Großschirma bevollmächtigt den Bürgermeister zur Betei- zur Abstimmung anwesend: 15 Stadträte, Bürgermeister ligung an der Ersteigerung des Objektes „Talstraße 10“, bestehend aus den Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 16 Flurstücken 129/b, 27/e und 27/f der Gemarkung Reichenbach. Das Höchstge- Nein-Stimmen: – bot der Kommune soll bei 5.000,00 € liegen. Stimmenthaltungen: – zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 BESCHLUSS 26/2019 Nein-Stimmen: – Sitzungstermine des Stadtrates Großschirma im I. Halbjahr 2020 Stimmenthaltungen: – Der Stadtrat Großschirma beschließt folgende Termine seiner regelmäßigen Sit- zungen: BESCHLUSS 31/2019 Montag, 13.01.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A Montag, 02.03.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A Annahme einer Schenkung, Flurstücke 349/21, 349/62 und 349/18 in der Montag, 20.04.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A Gemarkung Siebenlehn Montag, 25.05.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Annahme der Schenkung der Montag, 29.06.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A Flurstücke 349/18, 349/21 und 349/62 der Gemarkung Siebenlehn von Herrn Montag, 20.07.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A Prof. Werner Stanek, Am Hutholz 47 in 09221 Neukirchen sowie Herrn Frank Bei besonderen Anlässen kann auch ein anderer Sitzungsort gewählt werden. Rösch, Franz-Werfel-Straße 40 in 09127 Chemnitz. zur Abstimmung anwesend: 16 Stadträte, Bürgermeister zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 9 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 C M Nein-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: – Y K Stimmenthaltungen: 1 Stimmenthaltungen: –
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 5 Amtliche Bekanntmachungen BESCHLUSS 32/2019 1. Der Stadtrat Großschirma beschließt, die Mieträume des derzeitigen Filial- Genehmigung zur Annahme einer Spende – Geldspende standortes in Siebenlehn bzw. den Aufstellplatz eines Geldautomaten für Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2019 2 Jahre mietfrei zur Verfügung zu stellen, sowie dies über gegebenenfalls die Geldspende von Herrn Dieter Silbermann in Höhe von 100 EUR zugunsten die Gestellung überplanmäßiger Ausgaben zu untersetzen. der Stadtteilfeuerwehr Reichenbach für die Kostenstelle 126101.05 zu verein- 2. Der Stadtrat Großschirma beschließt, die Bürgerbefragung auf der Home- nahmen. page der Stadt für die Bürger zur Verfügung zu stellen und die Ergebnisse zu zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister veröffentlichen. Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 Aufgrund § 39 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO ist der Stadtrat Lutz Nein-Stimmen: – Krumbiegel von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit aus- Stimmenthaltungen: – zuschließen. zur Abstimmung anwesend: 16 Stadträte, Bürgermeister BESCHLUSS 33/2019 Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 17 Bestätigung der Annahme der Zuwendung zur Errichtung eines Obstlehr- Nein-Stimmen: – pfades in Siebenlehn Stimmenthaltungen: – Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt die Vereinnahmung der zweckge- bundenen Zuwendung der Sparkassen-Stiftung für Soziales und Umwelt in Hö- BESCHLUSS 35/2019 he von 1.000,00 € für die Maßnahme „Beschilderung eines Obstlehrpfades“ Antrag zum Ausscheiden aus dem Stadtrat gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO von durch die Obstkelterei Kurt Heide, Markt 18 in Großschirma. Herrn Dr. Hans-Joachim Seeber zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2019, Nein-Stimmen: – dem Antrag von Stadtrat Herrn Dr. Hans-Joachim Seeber zum 31.12.2019 aus Stimmenthaltungen: – dem Stadtrat gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO auszuscheiden, zu entsprechen. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass gem. § 34 Abs. 2 SächsGemO Herr Chris- BESCHLUSS 34/2019 tian Schier als erste gewählte Ersatzperson der gemeinsamen Liste SPD und Sicherstellung der Grundversorgung mit Bankdienstleistungen im Stadtteil GRÜNE in den Stadtrat nachrückt. Siebenlehn, langfristige Sicherung der Filiale Großschirma zur Abstimmung anwesend: 17 Stadträte, Bürgermeister Der Stadtrat der Stadt Großschirma setzt sich aktiv für den Erhalt der finanztech- Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 18 nischen Grundversorgung am Standort in Siebenlehn, – auch im Hinblick auf Nein-Stimmen: – den Erhalt der Filiale in Großschirma – ein. Stimmenthaltungen: – Satzung der Stadt Großschirma zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr – Feuerwehrkostensatzung – Aufgrund des §2 – § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma- Geltungsbereich chung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des 1) Diese Satzung gilt für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Großschirma im Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist Sinne des Artikel 1 §§ 6 und 69 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- – Artikel 1 § 69 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungs- schutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen dienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 2004 sowie Tätigkeiten der Feuerwehr auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung (SächsGVBl. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2019 der Stadt Großschirma. (SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist 2) Die Kostenpflicht besteht auch dann, wenn die Leistungen der Feuerwehr hat der Stadtrat Großschirma in seiner Sitzung am 02.12.2019 folgende Sat- am Einsatzort nicht mehr erforderlich ist, weil die Alarmierung widerrufen zung beschlossen: worden ist oder der Anlass für die Leistung nicht oder nicht mehr besteht. 3) Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuchlicher Alar- §1 mierung und bei Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlagen. Begriffsbestimmungen 4) Die einsatztaktisch notwendigen Kräfte und Mittel für den Einsatz bestimmt 1) Kosten im Sinne des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- die Feuerwehr unter Berücksichtigung der Alarm- und Ausrückeordnung. schutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen sind: §3 – Aufwendungen für die Durchführung von Pflichtleistungen der Feuer- Kostenersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehr wehr. Wird unter den in der Satzung bestimmten Voraussetzungen ihre 1) Gemäß Artikel 1 § 69 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschut- Erstattung verlangt, handelt es sich um Kostenersatz. zes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen wird – Aufwendungen der Feuerwehr für die Durchführung von anderen, frei- Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr verlangt von: willigen Leistungen. 1. dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich Die Gegenleistungen der Leistungsnehmer sind Gebühren. oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2) Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede auf die Durchführung einer Feu- 2. dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb erwehrleistung gerichtete Tätigkeit der Feuerwehr, die auf Anforderung eines Kraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuges ent- oder von Amtswegen erfolgt. standen ist, 3) Ein Einsatz beginnt mit der Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und 3. dem Eigentümer, Besitzer oder Betreiber, wenn der Einsatz auf einem endet entweder mit Beginn eines folgenden Einsatzes oder mit der Erklä- Grundstück oder durch eine Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial C rung des Einsatzleiters über das Ende des Einsatzes. Die sich aus dem Einsatz erforderlich geworden ist, M Y ergebende Zeit zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft wird zur Ein- 4. dem Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage, wenn durch die K satzzeit hinzugerechnet. Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird,
6 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019 Amtliche Bekanntmachungen 5. demjenigen, der wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger 5) Aufwendungsersatz und Gebühren werden nur in dem Umfang vom Kos- Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert, tenschuldner gefordert, wie Personal und Gerät zum Einsatz gekommen 6. demjenigen, in dessen Interesse eine Brandsicherheitswache gestellt sind. Wird mehr Personal und Gerät am Einsatzort bereitgestellt als tatsäch- wird, lich erforderlich und hat der Kostenschuldner dies zu vertreten, können 7. der Gemeinde, der im Rahmen eines gemeindeübergreifenden Einsat- auch für das nicht erforderliche Personal und Gerät Kosten verlangt wer- zes nach Artikel 1 § 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- den. schutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat 6) Für Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von benachbarten Gemein- Sachsen Hilfe geleistet worden ist, sofern keine anderen Vereinbarun- den oder durch Werksfeuerwehren entstehen, werden unabhängig von die- gen bestehen oder getroffen werden. ser Satzung Kosten in der Höhe verlangt, wie sie der Gemeinde/Stadt in 2) Auf Grundlage von Artikel 1 § 69 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechnung gestellt werden. Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat 7) Soweit der Kostenersatz eine unbillige Härte wäre, soll der Kostenersatz Sachsen wird für Einsätze der Feuerwehr außerhalb der Brandbekämpfung nicht verlangt oder angemessen reduziert werden. für andere Leistungen Kostenersatz verlangt. Dies gilt insbesondere für: §6 – Die Beseitigung von Kraftstoffen, Ölen und umweltgefährdenden oder Kostenschuldner gefährlichen Stoffen sowie durch sie verursachte Schäden, wenn sofor- 1) Kostenersatz für Leistungen nach § 3 dieser Satzung werden von den in § 3 tiges Handeln erforderlich ist. Abs. 1 und Abs. 2 benannten Personen verlangt. – Die Mitwirkung bei und die Durchführung von Räum-, Aufräum- und 2) Gebühren für Leistungen nach § 4 dieser Satzung werden von den in § 3 Sicherungsarbeiten. Abs. 2 benannten Personen verlangt. – Die zeitweise Überlassung von Geräten und Material zum Ge- 3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. und/oder Verbrauch. – Andere Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der §7 Feuerwehr gehören und/oder deren Erforderlichkeit sich auf Anforde- Entstehung und Fälligkeit rungen Einzelner oder von Amtswegen ergibt, 1) Der Anspruch auf Kostenersatz bzw. Gebühren entsteht mit Beendigung – Tragehilfe bei Rettungsdiensteinsätzen. des Einsatzes/ der Leistung der Feuerwehr. In diesen Fällen ist zum Kostenersatz verpflichtet: 2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid erhoben und fällig gestellt. 1. derjenige, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat sowie die in § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Polizeigesetzes des Freistaa- §8 tes Sachsens in der jeweils geltenden Fassung genannten Personen, Inkrafttreten 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand den Einsatz erforderlich ge- 1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. macht hat, oder derjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache 2) Gleichzeitig treten ausübt, – die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhe- 3. derjenigen, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist. bung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großschirma 4. derjenige, durch den die Anforderung erfolgt ist. vom 16.12.2014 und – die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes §4 und zur Gebührenerhebung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Gebühren für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Großschirma vom 20.09.2018 1) Für alle anderen freiwilligen Leistungen der Feuerwehr, die auf der Grundla- außer Kraft. ge von Artikel 1 § 69 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschut- zes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen er- Großschirma, den 03.12.2019 bracht werden, werden Gebühren verlangt. §5 Volkmar Schreiter, Bürgermeister Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren 1) Soweit im Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist, wird der Kostenersatz nach n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO den Sätzen des Kostenverzeichnisses sowie nach Zeitaufwand, Art und An- Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von zahl des in Anspruch genommenen Personals, der Fahrzeuge, der Geräte Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, und Ausrüstungsgegenstände berechnet. Das Kostenverzeichnis ist Be- ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- standteil dieser Satzung. Es ist Grundlage für die Erhebung von Kostener- men. Dies gilt nicht, wenn satz und von Gebühren. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2) Die Einsatzzeiten werden minutengenau auf Grundlage der Einsatzberichte 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntma- abgerechnet. chung der Satzung verletzt worden sind, Die Stundensätze werden danach minutengenau anteilig weiterberechnet. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge- 3) Die Kostenerstattungssätze bzw. die Gebühren setzen sich, soweit nichts setzwidrigkeit widersprochen hat, anderes bestimmt ist, aus den Personalkosten für die eingesetzten Angehö- 4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist rigen der Feuerwehr und den Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Geräte zusammen. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge- 4) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeu- meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be- gen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten, so sind gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. diese zusätzlich zu denjenigen nach Abs. 3 zu erstatten, sofern sie dort nicht Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch enthalten sind. Kosten für Ersatzbeschaffung bei Unbrauchbarkeit oder Ver- nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann lust sind nur zu erstatten, soweit den Zahlungspflichtigen ein Verschulden diese Verletzung geltend machen. trifft. Für die bei kostenerstattungspflichtigen bzw. gebührenpflichtigen Hil- Großschirma, den 03.12.2019 feleistungen verbrauchten Materialien, soweit sie nicht Bestandteil der kal- C kulierten Pauschalsätze sind, werden die jeweiligen Selbstkosten zuzüglich M Y eines Verwaltungsgemeinkostenzuschlags von 10 % berechnet. Volkmar Schreiter, Bürgermeister K
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 7 Amtliche Bekanntmachungen Anlage zur Feuerwehrkostensatzung der Stadt Großschirma ab 01.01.2020 3. Kosten für Verbrauchsmaterial (gemäß § 5 Abs. 4 Feuerwehrkostensatzung) n Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr Die Kosten für Verbrauchsmaterial, wie zum Beispiel gemäß § 5 Abs. 1 Feuerwehrkostensatzung – Ölbindemittel – Absperrmittel, 1. Stundensatz für den Einsatz von Fahrzeugen einschließlich den Kosten der – Rüstmaterial, auf den Fahrzeugen verlasteten Geräte – Türschlösser, (gemäß § 5 Abs. 3 Feuerwehrkostensatzung) – Zieh-Fix-Zubehör, Feuerwehrfahrzeug 210 EUR/Stunde und deren Entsorgung richten sich nach den jeweils gültigen Angebo- (Löschgruppenfahrzeug, Tragkraftspritzenfahrzeug, ten und Preisen der Anbieter und Vertragspartner. Lösch- bzw. Tanklöschfahrzeug, Gerätewagen Logistik, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) Großschirma, den 03.12.2019 2. Stundensatz für Leistungen des Personals der Feuerwehr (gemäß § 5 Abs. 3 Feuerwehrkostensatzung) ehrenamtliches Personal (Einsatzkräfte) 15,60 EUR/Stunde Volkmar Schreiter, Bürgermeister Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2020 Auf Grund von § 8 Abs. 1 sowie § 11 des Gesetzes über die Ladenöffnungszei- n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO ten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, setzes vom 05.12.2017 (SächsGVBl. S. 658) beschließt der Stadtrat der Stadt ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- Großschirma in seiner Sitzung am 02.12.2019 die folgende Verordnung: men. Dies gilt nicht, wenn § 1 Geltungsbereich 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Stadt Großschirma mit al- 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntma- len Stadtteilen. chung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge- § 2 Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass setzwidrigkeit widersprochen hat, und aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse 4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist (1) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird im gesamten a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Stadtgebiet gestattet für: b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge- a) am 26.01.2020 aus Anlass der „Otto-Altenkirch-Tage“ meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be- b) am 09.02.2020 aus Anlass der „Amalie Dietrich-Tage“ gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. c) am 08.03.2020 aus Anlass der „Großschirmaer Gewerbeschau“ Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch (2) Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen von 12:00 Uhr bis nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann 18:00 Uhr geöffnet sein. diese Verletzung geltend machen. § 3 Ordnungswidrigkeiten Großschirma, den 03.12.2019 (1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als In- haber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 dieser Verord- nung zuwiderhandelt. Volkmar Schreiter (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können entsprechend § 11 Abs. 2 Bürgermeister SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 4 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten Die „Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2020“ tritt zum 01.01.2020 in Kraft und gilt bis zum 31.03.2020. Großschirma, den 03.12.2019 Volkmar Schreiter, Bürgermeister C M Y K
8 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019 Amtliche Bekanntmachungen Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer Sportstätten Die Sportstätten der Stadt Großschirma nach Anlage 1 sind eine öffentliche Ein- (3) In besonderen Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Großschirma über Ab- richtung der Stadt Großschirma. weichungen von Abs. (1) und (2). 1. Geltungsbereich 6. Nutzungsverhältnisse Die Nutzungs- und Entgeltordnung regelt die Nutzungsbedingungen, das Ver- Bei Überlassung von Sportstätten werden privatrechtliche Nutzungsverträ- gabeverfahren und die Entgelterhebung für die Überlassung der kommunalen ge zwischen der Stadt Großschirma und den jeweiligen Nutzern abge- Sportstätten der Stadt Großschirma nach Anlage 1. schlossen. 2. Nutzungsart 7. Nutzungsentgelt (1) Die Überlassung der Sportstätten erfolgt grundsätzlich zu sportlichen (1) Erhoben wird das Nutzungsentgelt Zwecken. Hierzu gehören die Nutzung einer Sportstätte zum Zwecke des – auf der Grundlage der im Nutzungsvertrag (Grundvertrag und Zusatz- sportlichen Betätigens durch Nutzergemeinschaften (un-/regelmäßiger vereinbarungen) vereinbarten Nutzungszeiten innerhalb von 14 Tagen Sportbetrieb), zu Breitensportveranstaltungen, Wettkämpfen und sonsti- nach Erhalt einer Rechnung gen Sportveranstaltungen. – bei Dauernutzung gemäß Nr. 8. Abs. (1) in vier gleichen Jahresraten (2) Erst der Abschluss eines Nutzungsvertrages berechtigt zur Nutzung der (zur Quartalsmitte) in Höhe von jeweils ¼ des jährlich zu entrichtenden Sportstätte. Entgeltes – für Entgelte nach Nr. 8 Abs. (2) jährlich zum 10.12. ohne Zahlungsauf- 3. Nutzungszeiten forderung; die Zahlung erfolgt unter Angabe von Zeit und Dauer der (1) Für die Nutzung der Sportstätten erhalten montags bis freitags von 7:00 bis Nutzung sowie des Namens des Nutzers 16:00 Uhr die Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Großschirma den (2) Die Entgelte verstehen sich für die Nutzung der Sportstätte einschließlich Vorrang. Von 16:00 bis 22:00 Uhr kann eine Nutzung durch Sonstige erfol- der zugehörigen Sozialtrakte. gen, sofern keine Schulsportveranstaltung stattfindet. Die Nutzungszeit wird gemäß Antragstellung mit dem jeweilig gültigen (2) An den Wochenenden stehen die Sportstätten von 8:00 bis 22:00 Uhr zur Stundensatz berechnet. Nutzung zur Verfügung. Zeiten der Vor- und Nachbereitung (z.B. Aufstellung/Beräumung der Sport- (3) Ausnahmen von vorgenannten Nutzungszeiten sind auf Antrag möglich. geräte) gelten als Nutzungszeit, da eine anderweitige Vermietung nicht (4) Nutzungsjahr für den regelmäßigen Sportbetrieb ist das Kalenderjahr. möglich ist, und sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Es soll von (5) Werden vom Nutzungsvertrag abweichende, zusätzliche Nutzungszeiten den Nutzern angestrebt werden nach 15 Minuten ab Ende der beantragten erforderlich, sind diese bei der Verwaltung schriftlich zu beantragen Nutzungszeit die Gebäude/Sportstätte zu verlassen. (6) Die Sporthallen bleiben in den Sommerferien geschlossen. Für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche der Schulen, Kindertages- stätten oder eingetragenen Vereine der Stadt Großschirma bis 16 Jahre wird 4. Beantragung der Nutzung kein Entgelt erhoben. Bei Beteiligung von mindestens 5 Erwachsenen ist die (1) Die Sportstätten werden auf Antrag zur Verfügung gestellt. Für die Antrag- Nutzung entgeltpflichtig. stellung sind die Formulare gemäß Anlage 2 und 3 zu verwenden. Für Vereine, deren Mitglieder mehrheitlich nicht in Großschirma wohnhaft (2) Mit dem Antrag auf Abschluss des Nutzungsvertrages ist ggf. eine Bestätigung sind, werden Entgelte nach Nr. 7. Abs. (4) erhoben. Die Stadt Großschirma der Mitgliedschaft im Landes- bzw. Kreissportbund, ggf. ein Nachweis der Ge- ist zur Erhebung der Mitgliederstruktur der Vereine berechtigt, die Vereine meinnützigkeit bzw. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorzulegen. stellen die geforderten Daten zur Verfügung. (3) Der Antrag auf Überlassung für den regelmäßigen Sportbetrieb ist, mit Aus- Treten Beschränkungen der möglichen Nutzungszeit ein, die die Stadtver- nahme der Objekte nach Nr. 8 Abs. (1) jeweils bis zum 1. Dezember eines je- waltung nachweislich zu vertreten hat, wird das Entgelt nach der tatsächli- den Jahres für das Folgejahr bei der Stadt Großschirma zu stellen, für das Nut- chen Nutzung berechnet. zungsjahr 2020 bis 31.01.2020. Die bewilligten Zeiten werden bei Bedarf Bei Ausfall der im Vertrag vereinbarten Nutzungen, die der Nutzer zu ver- (saisonabhängig) als Zusatzvereinbarungen zum Grundvertrag präzisiert. treten hat, erfolgt keine Minderung der Entgelte. (4) Anträge für die Überlassung der Sportstätten zur nicht regelmäßigen Nut- (3) Höhe der Entgelte für die Überlassung an eingetragene gemeinnützige Ver- zung sind in der Regel bis spätestens 4 Wochen vor Nutzungsbeginn einzu- eine der Stadt Großschirma: reichen. Notwendige Änderungen sind vor Nutzungsbeginn anzuzeigen Entgelt je Nutzungsstunde ab 01.01.2020 ab 01.01.2022 und werden berücksichtigt. Sporthalle Siebenlehn 8,50 € 9,50 € (5) Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und an den Antragssteller Sporthalle Großschirma 8,50 € 9,50 € zurückgeschickt. Sportpark Großschirma 9,00 € 10,00 € (6) Mitarbeiter der Stadt können jederzeit Kontrollen hinsichtlich der im Nut- – Kunstrasenplatz zungsantrag gemachten Angaben durchführen. Falschangaben können zur – Rasenplatz Kündigung des Nutzungsvertrages führen. – Leichtathletische Anlagen und Ballspielanlagen (4) Höhe der Entgelte für die Überlassung an sonstige Nutzer: 5. Vergabekriterien für regelmäßigen Sportbetrieb Entgelt je Nutzungsstunde (1) Grundsätzlich werden die Anträge von Nutzergemeinschaften bevorzugt, Sporthalle Siebenlehn 17,00 € deren Mitglieder mehrheitlich in der Stadt Großschirma wohnen. Sporthalle Großschirma 17,00 € (2) Die Nutzergemeinschaften werden nach dem Datum der Anmeldung und Sportpark Großschirma 58,00 € bei gleichzeitigem Eingang in der Rangfolge – Kunstrasenplatz – Schulen und Kindertagesstätten – Rasenplatz – gemeinnützige Turn- und Sportvereine der Stadt Großschirma, – Leichtathletische Anlagen und Ballspielanlagen – Sportprojekte der offenen Jugendarbeit und der Sportorganisationen, (5) Auf die Nutzungsentgelte gemäß Nr. 7 Abs. (3) und (4) wird ab dem Jahr – Sportgruppen sonstiger Vereine, 2021 die Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe erhoben. – sonstige Sport treibende Organisationen (z. B. Einrichtungen der Er- (6) Für Großveranstaltungen wird die Verwaltung ermächtigt, ein angemesse- wachsenenbildung), nes Entgelt festzusetzen. C M – sonstige Nutzer (7) Der Antragsteller für eine Nutzung außerhalb des regelmäßigen Sportbe- Y K berücksichtigt. triebes bzw. der Pflichtspieltermine ist verpflichtet, der Stadt die Nichtbe-
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma 9 Amtliche Bekanntmachungen nutzung der beantragten Objekte anzuzeigen. Bei rechtzeitiger schriftlicher 9. In-Kraft-Treten Anzeige (bis 10 Tage vor dem Nutzungstag) wird kein Entgelt erhoben. Er- Diese Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer Sportstätten folgt die Abmeldung danach so hat er eine Ausfallentschädigung von 50 % tritt am 01.01.2020 in Kraft. Zugleich tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung zu entrichten. zur Überlassung städtischer Sportstätten vom 16.12.2014 außer Kraft. Sind der Stadt bis zur Abmeldung Kosten entstanden, ist sie berechtigt, vom Antragsteller Kostenersatz zu verlangen. Kann zum Zeitpunkt der Abmel- Großschirma, 03.12.2019 dung ein Ersatztermin vereinbart werden oder verringert sich der entstan- dene Schaden durch eine anderweitige Nutzung, so kann dies bei der Be- rechnung der Ausfallentschädigung berücksichtigt werden. Erfolgt keine Abmeldung, hat der Antragsteller das festgesetzte Nutzungsentgelt in vol- Volkmar Schreiter, Bürgermeister ler Höhe zu entrichten. (8) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Kaution bis zum 5-fachen des voraussichtlichen Entgeltes verlangt werden. Anlage 1 zur Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer Sportstätten 8. Sonderregelungen (Nutzungs- und Entgeltordnung Sportstätten) (1) Die Sportstätten Obergruna (ab 2021), Reichenbach und Siebenlehn (außer Sporthalle) sowie die Kegelbahnen Hohentanne und Großschirma werden Städtische Sportstätten dem ortsansässigen Sportverein zur alleinigen Nutzung übertragen. Das 1. Sporthallen Nutzungsentgelt beträgt 15 v. H. des kalkulierten jährlichen kostendecken- Sporthalle Siebenlehn den Entgeltes. Für die Kegelbahn Seifersdorf gilt diese Regelung analog. Da Sporthalle Großschirma diese Sportstätte durch verschiedene Vereine genutzt wird, ist das Gesamt- nutzungsentgelt für das Objekt im Verhältnis der jährlichen Nutzungsstun- 2. Kegelbahnen den auf die einzelnen Nutzer aufzuteilen. Kegelbahn Großschirma (Teile des Sportcasinos) (2) Untervermietungen der Kegelbahnen an Dritte sind möglich, sofern sie der Kegelbahn Hohentanne Stadt Großschirma angezeigt werden und das erhobene Entgelt an die Stadt Kegelbahn Siebenlehn (Teile des Sportlerheimes) Großschirma abgeführt wird. Das Entgelt für die Untervermietung an Dritte Kegelbahn Seifersdorf beträgt 20 €/h. (3) Auf die Nutzungsentgelte gemäß Nr. 8 Abs. (1) und (2) wird ab dem Jahr 2. Sonstige Sportstätten 2021 die Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe erhoben. Sportpark Großschirma (4) Die Übernachtungen in den Sporthallen sind nur auf Antrag und mit schrift- – Kunstrasenplatz licher Zustimmung der Stadtverwaltung gestattet. – Rasenplatz (5) Das Anbringen von Werbung in den Sportstätten ist nur nach Rücksprache – Leichtathletische Anlagen und Ballspielanlagen mit und unter der Voraussetzung der schriftlichen Zustimmung durch die Sportstätte Obergruna (Teile des Bürgerhauses) Stadt Großschirma zulässig. Sportstätte Reichenbach (Sportplatz und Teile des Bürgerhauses) (6) Sollte ein eingetragener Verein der Stadt Großschirma durch die Entgeltzah- Sportstätte Siebenlehn (Sportplatz, Teile des Sportlerheimes) lung für die Nutzung der Sportstätten an die Grenzen seiner wirtschaftli- Großschirma, den 03.12.2019 chen Möglichkeiten gelangen, kann im Einzelfall ein Zuschuss beantragt werden. Der betreffende Verein muss in diesem Fall seine Finanzlage (Ein- nahmen und Ausgaben) und Mitgliederstruktur offenlegen. Die Entschei- dung über eine Zuschussgewährung trifft der Stadtrat. Volkmar Schreiter, Bürgermeister Beschluss der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.09.2019 BESCHLUSS TA 01/2019 Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 165/6 der Gemarkung Großvoigtsberg Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 90 m² des Flurstücks 165/6 der Gemarkung Großvoigtsberg. zur Abstimmung anwesend: Bürgermeister 9 Mitglieder des Technischen Ausschusses Stimmergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: – Stimmenthaltungen: – Anzeige(n) C M Y K
10 Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019 Informationen Informationen des MJV e.V. Familienpaten gesucht! n Einladung zum Netzwerken n Der MJV e.V. bietet im Rahmen des „Kulturforums“ eine Plattform zu Netzwerken Hiermit lädt der MJV e.V. im Rahmen des „Forums für Kulturentwicklung und Kulturentwicklungsplanung“ zum Kontakte pflegen/aufbauen, Austauschen von Erfahrungen und Wissen ein: 17.01.2020 um 17 Uhr in der Sefano – Semi- narfabrik Nossen (Schützenstraße 32, 01683 Nossen) Anmeldungen bis zum 20.12.2019 an kulturforum@mjv-online.de! Für Kinder da sein, ihnen Zeit und Freude schenken sowie damit Unterstützung und Entlastung für Eltern anbieten, dies leisten Familienpaten im Landkreis Mit- telsachsen. Aufgrund der großen Nachfrage von Familien hinsichtlich dieser n Ein herzliches Dankeschön Form der modernen Nachbarschaftshilfe starten der Landkreis Mittelsachsen und die drei regionalen Kooperationspartner in Freiberg, Döbeln und Mittweida erneut einen Aufruf zum freiwilligem Engagement für Familien und suchen Fa- Rasend schnell verging die Zeit die Seniorenweihnachtsfeier in Hohentan- milienpaten. ne ist schon wieder vorbei. Zu unserer Freude sind der Einladung wieder Dieses Projekt gibt es seit 2014 im Landkreis und sehr vielen Familien konnte viele gefolgt .Mit dem Programm „Lustig’s aus’n Arzgebirg „ wurden wir damit bereits ganz praktische Begleitung und Unterstützung gegeben werden. in eine weihnachtliche Stimmung versetzt. Begeistert von „ihren“ Familienpaten sind vor allem die Kinder. Fragen wie Im Haus konnte man wie jedes Jahr meine fleißigen Wichtel flitzen sehen. „Kannst Du mir etwas vorlesen?“ oder „Spielst Du mit mir?“ sind Beispiele da- Ich möchte mich ganz herzlich bei Petra Eckhardt, Martina Schumann, für und die Eltern sind dafür sehr dankbar. Sandra und Raik Nitzsche, sowie Josefin Nestler bedanken. Ein herzliches Familienpaten können Familien mit Kind(ern), vorwiegend bis zum 3. Geburts- Dankeschön geht auch an Diana Lesniak, Sylvia Hollstein und alle Mitar- tag, punktuell oder langfristig in konkreten Alltagsfragen, in der Erziehung und beiter des Bauhofes für ihre Unterstützung. in der Freizeit begleiten. Sie bieten den Eltern eine sinnvolle, flexible und be- darfsgerechte Unterstützung im Familienalltag an, die der Entstehung von Be- Die REGIOBUS Mittelsachsen GmbH sorgte wieder für die pünktliche Be- lastungssituationen vorbeugen kann und Familien in ihrer wichtigen Aufgabe förderung unsere Senioren nach Hohentanne ins Bürgerhaus und zurück. der Kindererziehung stärkt. Zur Vorbereitung auf diese Tätigkeit wird den Familienpaten eine für sie kosten- Vielen Dank an die Bäckerei Illgen und an die Traditionsfleischerei Wun- freie 3tägige Basisschulung zu wichtigen Themen in der Zusammenarbeit mit El- derlich Inh. Mario Spranger. Der Stollen und die Wienerwürstchen gingen tern und Kindern angeboten, die verschiedenen Themen zur kindlichen Ent- ab wie warme Semmeln. wicklung, Spielen mit Kindern, Erste Hilfe am Kind, Gesunde Ernährung, Kindes- wohl oder auch Elterngespräche aufgreift. Ebenso werden regelmäßige Aus- Ein Fest für alle Menschenkinder tauschtreffen mit anderen Familienpaten durchgeführt. Die Familienpaten wer- Niemanden auf der ganzen Erden, den durch eine sozialpädagogische Fachkraft vor Ort begleitet, die Fahrtkosten soll das Herz in dieser Nacht schwer und traurig werden. können erstattet werden und es besteht eine Haftpflicht- und Unfallversiche- An alle Menschen wollen wir in Liebe denken, rung im Familienpateneinsatz. wenn wir uns unterm Christbaum dort beschenken. „Wir freuen uns über Menschen mit Lebensfreude und Engagement, die selbst Vater und Mutter, die ganze Familie vereint, Freude im Umgang mit anderen Menschen finden und ihre wertvolle Zeit Fami- wie gut das Christkind es doch mit uns mit meint. lien mit Kindern schenken möchten“, so die zuständige Projektkoordinatorin Gedenken wir aber auch den guten Lieben, Katrin Ballschuh vom Landratsamt Mittelsachsen. „Wir haben sehr viele Anfra- die vom Himmel aus uns ihre Grüße in die Seele schrieben. gen von Familien, die aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur be- Lasst uns feiern, lasst uns freuen, grenzte Zeit für die Freizeitgestaltung mit den Kindern haben, Eltern mit Zwillin- Sterne des Glücks in den weihnachtlichen Schnee hineinstreuen, gen oder mehreren Kindern und alleinerziehenden Elternteilen. Oft wohnen die Denn heute ist die Heilige Nacht, Großeltern der Kinder sehr weit entfernt, so dass diese wenig Zeit mit den Enkel- in der uns der Herr sein größtes Geschenk gemacht. kindern verbringen können. Diese Familien freuen sich, wenn ihnen ein Fami- Ein Weihnachtsgedicht von weihnachts-gedichte.com ©2016 lienpate vermittelt werden kann.“ Seit dem 22. November 2019 läuft auch eine Crowdfunding-Kampagne auf Ich wünsche allen eine Zeit der Besinnung und der Freude, Zeit für Betterplace.org. Mit dieser Kampagne versuchen wir neue Familienpaten im Wärme und Frieden und vor allem eine Zeit der Dankbarkeit sowie ein ge- Landkreis zu gewinnen. sundes, zufriedenes und freudiges neues Jahr. Gesucht werden engagierte Frauen und Männer aller Altersgruppen aus dem Landkreis Mittelsachsen, die sich gern etwas Zeit für hilfesuchende Familien Roswitha Totzke nehmen, die Familien in speziellen Lebenslagen unterstützen und sich dadurch aktiv in ihrer unmittelbaren Umgebung gesellschaftlich einbringen möchten. LINK: www.betterplace.org/v77755 Über folgende Social Media Seiten finden Sie weitere Beiträge und Informatio- nen: https://www.facebook.com/familienpaten.mittelsachsen/ https://www.instagram.com/familienpaten.mittelsachsen/ Falls Sie weitere Fragen oder Interesse an solch einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Familienpatin bzw. Familienpate haben, können Sie sich gern auch an die C M Projektkoordinatorin Frau Katrin Ballschuh unter der Telefonnummer 03731- Y K 7996217 (bzw. per Mail: netzwerk@landkreis-mittelsachsen.de) wenden.
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