Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma

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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
Bürgerblatt
           Stadt Großschirma

Großschirma           Großvoigtsberg      Hohentanne      Kleinvoigtsberg      Obergruna       Reichenbach      Rothenfurth        Seifersdorf       Siebenlehn

        Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen
Ausgabe 12                                       Erscheinungstag: 11. Dezember 2019                                                   Dezember 2019

       Redaktionsschluss für Ausgabe Januar 2020 ist am 13. Januar 2020, Erscheinungstag ist der 22. Januar 2020

 n Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                                                            hin der Auffassung, dass diese gesamte Thema-
                                                                                                            tik in die Zuständigkeit des Bundes gehört, da
                                                                                                            die gesamte Herangehensweise von Beginn an
 rückblickend auf das in wenigen Tagen zu Ende        Zisternen in der Ortslage Reichenbach die Situati-    wenig zielführend war und damit derzeit noch
 gehende Jahr möchte ich an dieser Stelle noch-       on maßgeblich verbessern, weitere Maßnahmen           ist.
 mals einige, aus kommunaler Sicht wesentlichen       werden folgen. Ein gleichfalls ständig und auch       Eine positive Entwicklung, wen auch mit zwi-
 Dinge in Erinnerung rufen. Das wichtigste und        künftig auf der Tagesordnung stehendes Problem        schenzeitlichen Pausen versehen, ist auch wei-
 größte Bauvorhaben des Jahres 2019, der Umbau        ist die Gewinnung neuer Kameraden in unseren          terhin in unseren Gewerbegebieten zu ver-
 und die Erweiterung der Kindereinrichtung            Wehren, um die materiellen Dinge und Investitio-      zeichnen. Hierin und natürlich in dem gesamten
 „Amalie Dietrich“ in Siebenlehn, konnte Ende         nen letztendlich auch weiterhin mit Leben zu er-      Industrie- und Gewerbepotential unserer Kom-
 November abgeschlossen werden und der Um-            füllen.                                               mune existiert die Grundlage dafür, dass die fi-
 zug aus dem Sportpark an die Alte nunmehr im         Völlig unbefriedigend hingegen stellt sich die Si-    nanzielle Ausstattung unserer Kommune zum
 neuen Glanz erstrahlende Einrichtung ist erfolgt.    tuation im Bereich des Straßenbaus und der Be-        heutigen Zeitpunkt stabil ist und als mittelfristig
 Wenn ich es auch bereits mehrfach getan habe,        reitstellung von Fördermitteln für denselben dar.     gesichert bezeichnet werden kann. Dies setzt
 so möchte ich es abschließend noch einmal gerne      Im Jahr 2019 haben wir lediglich eine relativ ge-     natürlich voraus, dass im Gegenzug auf der Sei-
 und aufrichtig wiederholen: Wir danken der Lei-      ringe Summe zur freien Verfügung erhalten, mit        te der Ausgaben auch weiterhin mit Vernunft
 terin Frau Wappler, deren Stellvertreterin Frau      welcher wir einige kleinere Ausbesserungsarbei-       und Augenmaß agiert wird und nicht jeder
 Tränkner und dem gesamten Team der Kinderein-        ten an Straßen, Wegen und Stützmauern vorneh-         Wunsch erfüllt werden kann. Mein Dank gilt
 richtung sowie auch der Elternschaft für die über-   men konnten. Die von uns bereits beantragten          abschließend allen, die hier im Laufe des nun
 aus konstruktive und zumeist von Verständnis für     Mittel für den grundhaften Ausbau der Straße          ausklingenden Jahres in positivem Sinne mitge-
 die Situation getragene Zusammenarbeit wäh-          „Am Teich“ in Reichenbach sowie für die Orts-         wirkt haben.
 rend der Zeit der provisorischen Unterbringung       durchfahrt Hohentanne liegen derzeit wie viele        Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wünsche
 im Ausweichquartier in Großschirma. Wir wer-         andere Maßnahmen benachbarter Kommunen                ich frohe und erholsame Weihnachtsfeiertage
 den, in Abstimmung mit dem VdK als Träger des        „auf Eis“ und harren einer grundlegenden Aussa-       im Kreise Ihrer Familien sowie einen angeneh-
 Kindergartens, im Frühjahr des kommenden Jah-        ge zur Förderung derselben. Wir erwarten eine         men Ausklang des Jahres 2019 und verbleibe
 res die neue Einrichtung mit einem angemesse-        generelle Aussage dazu, ob und in welchem Um-         bis zur ersten Ausgabe des neuen Jahres 2020
 nen und dem Ergebnis unserer gemeinsamen Be-         fang der Bau kommunaler Straßen und Brücken           wie stets und gewohnt mit einem herzlichen
 mühungen entsprechenden Festakt auch öffent-         künftig überhaupt noch Aussicht auf eine Förde-       „Glück Auf!“
 lichkeitswirksam „einweihen“. Dies wollen und        rung hat. Dies gilt insbesondere unter dem Blick-
 möchten wir auf keinen Fall versäumen oder ver-      winkel, dass wir mit dem Bau der Muldenbrücke
 nachlässigen.                                        in Hohentanne ein Vorhaben mit siebenstelligem
 Auch im Bereich des Feuerwehrwesens werden           Finanzbedarf auf der mittelfristigen Investitions-
 und wurden zahlreiche Investitionen vorbereitet      planung stehen haben.                                 Ihr
 und getätigt. Hauptinvestition ist dabei die Be-     Hinsichtlich des Themas „Breitbandausbau“ ha-         Volkmar Schreiter, Bürgermeister
 schaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die        ben wir, wie die meisten anderen Städte und Ge-
 Wehr in Großschirma, welches in Kürze und da-        meinden, dieses überaus komplexe und in jeder
 mit doch noch zum Ende des alten Jahres von den      Hinsicht umfangreiche Aufgabengebiet auf die
 Kameraden aus dem Herstellerwerk überführt           Ebene der Zusammenarbeit mit unserem Land-
 werden kann. Die Ersatzbeschaffung und der           kreis gesetzt. Allein, und auf unsere personell re-
 Tausch der Fahrzeuge für unsere sieben Stadtteil-    lativ überschaubare Verwaltung gestellt, wären
 wehren bleibt dabei ein ständig aktuelles Thema,     wir damit im wahrsten Sinne des Wortes „verlas-
 ebenso wie die Ausrüstung der Kameraden und          sen und verloren“. Daraus habe ich nie einen
 die Bereitstellung von Löschwasserreserven. Hier     Hehl gemacht und diese Meinung auch stets offi-
 konnten wir in diesem Jahr mit dem Bau zweier        ziell so vertreten. Generell war und bin ich ohne-
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2                                                                                           Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019

                                                           Amtliche Bekanntmachungen

                  Stadtverwaltung Großschirma                                                            Sitzungstermine
n    Öffnungszeiten Stadtverwaltung                                          Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem 13. Januar
     Dienstag                   09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr      2020, um 19:00 Uhr im Bürgersaal, Hauptstraße 83 a, 09603 Großschirma statt.
                                                                             Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Mon-
     Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr
                                                                             tag, dem 27. Januar 2020, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer der Stadtverwal-
     Freitag                    09:00 bis 11:30 Uhr                          tung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschirma statt.
                                                                             Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntmachungs-
n    Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn                                    tafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Großschir-
     Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr                          ma. Gleiche Bekanntmachung zur Tagesordnung erfolgt auch in den Schaukä-
                                                                             sten der Stadtteile.

n    Bankverbindung Stadt Großschirma                                        Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrats Siebenlehn findet am Don-
                                                                             nerstag, dem 16. Januar 2020, um 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Sieben-
     Deutsche Kreditbank AG • BLZ 120 300 00 • Konto 1 408 905
                                                                             lehn, Freiberger Straße 18, ST Siebenlehn statt.
     IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001                     Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang der Bekanntmachungsta-
                                                                             fel am historischen Rathaus Siebenlehn. Die angegebenen Termine verstehen
                                                                             sich vorbehaltlich erforderlicher Änderungen, die sich aus aktuellen Anlässen er-
                        Wichtige Rufnummern                                  geben können.

n    Stadtverwaltung Großschirma                       (03 73 28) 89 90
                                                                                               Bürgermeistersprechstunden
     Bürgerbüro Siebenlehn                             (0151) 550 46 312
     Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr                                       Dienstag, 07.01.2020      14:00 bis 15:00 Uhr     Stadtverwaltung Großschirma
n    Abwasserzweckverband „Muldental“                  (0 37 31) 203 00 90                             15:30 bis 17:00 Uhr     hist. Rathaus Siebenlehn
n    Wasserzweckverband Freiberg                       (0 37 31) 78 40       Dienstag, 14.01.2020      14:00 bis 18:00 Uhr     Stadtverwaltung Großschirma
                                                                             Dienstag, 21.01.2020      14:00 bis 18:00 Uhr     Stadtverwaltung Großschirma
n    Kindergärten:
                                                                             Dienstag, 28.01.2020      14:00 bis 18:00 Uhr     Stadtverwaltung Großschirma
     Großschirma                                       (03 73 28) 2 11
     Kleinvoigtsberg                                   (03 73 24) 73 29
     Reichenbach                                       (03 73 28) 74 55
                                                                                              Sprechstunde der Schiedsstelle
     Siebenlehn                                        (03 52 42) 6 43 39
                                                                             Im Monat Dezember findet die Sprechstunde wieder wie gewohnt jeden
n    Schulen:                                                                3. Dienstag im Monat in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungszimmer
     GS Großschirma                                    (03 73 28) 4 68       des Rathauses Großschirma (Haus I, Zimmer EG 07), Hauptstraße 156 in 09603
     GS Siebenlehn                                     (03 52 42) 6 26 24    Großschirma statt.
n    Notrufe:                                                                Der Friedensrichter, Herr Friedl, ist erreichbar per E-Mail unter:
     Polizei                                           110                   friedens-richter_grossschirma@gmx.de
n    Feuerwehr und Rettungsdienst                      112
n    Krankentransport Landkreis                        (03731) 192 22
                                                                                                             Büchereien
n    Notfallambulanz Kreiskrankenhaus                  (03731) 77 23 12      Großschirma           dienstags          15:00 bis 18:00 Uhr
     Montag bis Freitag 18:00 bis 7:00 Uhr                                                         Telefon 037328 146779
     Samstag/Sonntag ganztägig bis Montag 7:00 Uhr                           Obergruna             montags            17:00 bis 19:00 Uhr
n    Augenärztliche Rufbereitschaft                    (037 27) 192 92
n    Giftnotruf                                        (03 61) 73 07 30                                       Impressum
n    Frauenschutzhaus                                  (03731) 225 61
                                                                             Herausgeber:                              Herstellung & Vertrieb:
n    Mädchenhaus                                       (03731) 399 29
                                                                             Stadtverwaltung Großschirma               Heinrich Ludwig GmbH
n    Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst                                    Hauptstraße 156                           Freiberger Straße 30
     bundesweite Rufnummer                             116 117               09603 Großschirma                         Stadtteil Siebenlehn
     Mo, Die, Do 19:00 bis 07:00 Uhr | Mi, Fr 14:00 bis 07:00 Uhr            Telefon: (037328) 89 90                   09603 Großschirma
     Feiertag 24 Stunden, Sitzdienst 10:00 bis 12:00 Uhr                     E-Mail: gemeinde@grossschirma.de          Telefon: (03 52 42) 437 0
n    Telefonseelsorge                                                        im Internet: www.grossschirma.de          E-Mail:
                                                                                                                       s.auricht@ludwig-verpackungen.de
     0800/1110111 und 0800/1110222
                                                                             Redaktion des amtlichen und
n    Gas-Havarien und -Störungen                       0180 27 87 901                                                  Satz & Druck:
                                                                             nichtamtlichen Teils:
     Störung Erdgasversorgung Netzgebiet inetz         0800 1111 48920                                                 RIEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für
                                                                             Stadtverwaltung Großschirma
                                                                                                                       Kommunal- und Bürgerzeitungen
                                                                             Redaktion: Frau Totzke
                                                                                                                       Mitteldeutschland
                     Stellplatz Schrottcontainer                             Telefon: (037328) 8 99 30
                                                                                                                       09244 Lichtenau

                                                                             Abo-Preis: 6,00 Euro/Jahr                 Anzeigen-Annahme:
Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos entsorgt werden:
                                                                             Fälligkeitsdatum: 01.07.                  Telefon: (03 72 08) 876 200
Standort Siebenlehn
                                                                                                                       E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de
• Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2                                                                                                                       C
                                                                                                                                                                 M
• Nossener Straße (Firma Lutze)                                                                                                                                  Y
                                                                                       Informationen unter www.grossschirma.de                                   K

Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                        3

                                                          Amtliche Bekanntmachungen

                     Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.11.2019

    BESCHLUSS TA 02/2019                                                           BESCHLUSS TA 05/2019
    Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung zur Beschaffung des Geräte-       Nachgenehmigung UR-Nr. 1689/2019 vom 13.09.2019
    wagens Logistik (GW-L2) für die Ortswehr Großschirma                           Verkauf von Teilflächen der Flurstücke 35/1 und 98/30 sowie Erwerb des Flur-
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung    stücks 37/2 der Gemarkung Kleinvoigtsberg
    am 18.11.2019 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.000 EUR für die        Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma genehmigt den Grundstücks-
    Investmaßnahme Nr.: 126101.01.18.01.
                                                                                   kaufvertrag, zwischen Herrn Joachim Horn, Schulweg 9 in 09603 Großschir-
    Die Finanzierung erfolgt mit der Stadt zur Verfügung stehenden liquiden Mit-
                                                                                   ma/ST Kleinvoigtsberg, und der Stadt Großschirma, welcher mit Urkunde Nr.
    teln.
                                                                                   1689/2019 vom 13.09.2019 des Notars Steglich, Freiberg, beurkundet wurde.
    zur Abstimmung anwesend:         Bürgermeister
                                     8 Mitglieder des Technischen Ausschusses      zur Abstimmung anwesend:        Bürgermeister
    Stimmergebnis:                   Ja-Stimmen:                  9                                                8 Mitglieder des Technischen Ausschusses
                                     Nein-Stimmen:                –                Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:                  9
                                     Stimmenthaltungen:           –                                                Nein-Stimmen:                –
                                                                                                                   Stimmenthaltungen:           –
    BESCHLUSS TA 03/2019
    Einbau eines Sektionaltores mit Änderung der Torbreite Bauhof/Lagerhalle,      BESCHLUSS TA 06/2019
    Langhennersdorfer Straße 12, 09603 Großschirma                                 Verkauf von Teilflächen der Flurstücke 35/1 und 98/30 der Gemarkung Klein-
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma bestätigt zur Maßnahme
                                                                                   voigtsberg
    „Einbau eines Sektionaltores, Lagerhalle Bauhof Großschirma“ die Vergaben an
                                                                                   Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf von
    die Firma Metallbau Bretschneider GmbH, Hinterweg 2 in 09603 Großschirma,
                                                                                   Teilflächen des Fl. 35/1 der Gemarkung Kleinvoigtsberg in einer Größe von ca.
    Auftragssumme 5.860,75 € und die Firma Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner
                                                                                   100 m² sowie Fl. 98/30 in einer Größe von ca. 20 m².
    Str. 23 in 09603 Großschirma, Auftragssumme 9.666,34 €.
    zur Abstimmung anwesend:         Bürgermeister                                 zur Abstimmung anwesend:        Bürgermeister
                                     8 Mitglieder des Technischen Ausschusses                                      8 Mitglieder des Technischen Ausschusses
    Stimmergebnis:                   Ja-Stimmen:                  9                Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:                  9
                                     Nein-Stimmen:                –                                                Nein-Stimmen:                –
                                     Stimmenthaltungen:           –                                                Stimmenthaltungen:           –

    BESCHLUSS TA 04/2019                                                           BESCHLUSS TA 07/2019
    Nutzung des Gebäudes An der Alten Schule 2, STT Seifersdorf, 09603 Groß-       Verkauf einer Teilfläche der Flurstücke 35/1 der Gemarkung Kleinvoigtsberg
    schirma als öffentliche Einrichtung der Stadt Großschirma
                                                                                   Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt die zukünftig aus-
                                                                                   Teilfläche des Fl. 35/1 der Gemarkung Kleinvoigtsberg in einer Größe von ca.
    schließliche Nutzung des Gebäudes An der Alten Schule 2, STT Seifersdorf,
                                                                                   100 m² .
    09603 Großschirma als öffentliche Einrichtung der Stadt Großschirma.
    zur Abstimmung anwesend:          Bürgermeister                                zur Abstimmung anwesend:        Bürgermeister
                                      8 Mitglieder des Technischen Ausschusses                                     8 Mitglieder des Technischen Ausschusses
    Stimmergebnis:                    Ja-Stimmen:                  9               Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:                  9
                                      Nein-Stimmen:                –                                               Nein-Stimmen:                –
                                      Stimmenthaltungen:           –                                               Stimmenthaltungen:           –

                                        Öffentliche Sitzung Technischer Ausschuss - 18.11.2019
    Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Bauanträge:                  Bauantrag BA/2019/025
                                                                                   Überdachung eines landwirtschaftlichen Geräte- und Holzschuppens
    Bauantrag BA/2019/022                                                          Gemarkung Großvoigtsberg – Flurstück 53/3
    Umnutzung Erdgeschoss ehem. Feuerwache zur Werkstatt und einer Wohn-
    einheit                                                                        Bauantrag BA/2019/027
    Vergrößerung Balkon Obergeschoss                                               Produktionsstätte - Anbau eines Werkstattgebäudes einschließlich einer Gara-
    Einbau einer Treppe im Dachgeschoss                                            ge und eines Nebengebäudes
    Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 778                                           Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 259

    Bauantrag BA/2019/023                                                          Bauantrag BA/2017/009 – 2. Nachtrag
    Anbau an eine bestehende Werkstatt                                             Errichtung/Neubau Produktions-und Lagerhalle
    Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 364/1                                         Gemarkung Siebenlehn – Flurstücke 776/2, 824, 825, 1067/11

    Bauantrag BA/2019/024                                                          Bauantrag BA/2019/026
    Anbau einer Garage im Erdgeschoss und Abstellraum im Dachgeschoss an ein       Neubau Druckzentrum
    vorhandenes Nebengebäude                                                       Gemarkung Siebenlehn – Flurstück 1067/9
C
    Gemarkung Reichenbach – Flurstück 2/3
M
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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
4                                                                                                   Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019

                                                          Amtliche Bekanntmachungen

                                     Beschlüsse der öffentlichen Sitzung am 02.12.2019 – Nr. 3

BESCHLUSS 23/2019                                                                   BESCHLUSS 27/2019
Wahl des Friedensrichters und stellvertretenden Friedensrichters für die            Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer
Schiedsstelle des gemeinsamen Schiedsbezirks der Stadt Großschirma und der          Sportstätten
Gemeinde Reinsberg                                                                  Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Nutzungs- und Entgeltord-
Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 14        nung zur Überlassung städtischer Sportstätten.
Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz für den gemeinsamen Schiedsbezirk        zur Abstimmung anwesend:       17 Stadträte, Bürgermeister
der Stadt Großschirma und der Gemeinde Reinsberg                                    Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    16
           Herrn Thomas Friedl                                                                                     Nein-Stimmen:                  –
           wohnhaft in 09603 Großschirma, StT Rothenfurth,                                                         Stimmenthaltungen:             2
           Muldentalstraße 26 b
           zum Friedensrichter.
                                                                                    BESCHLUSS 28/2019
Die Amtszeit des Friedensrichters beginnt mit der Vereidigung durch das Amts-
                                                                                    Satzung der Stadt Großschirma zur Regelung des Kostenersatzes und zur Ge-
gericht Freiberg und dauert 5 Jahre.
                                                                                    bührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkosten-
zur Abstimmung anwesend:         14 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                    satzung)
Stimmergebnis:                   Ja-Stimmen:                   15
                                                                                    Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2019
                                 Nein-Stimmen:                 –
                                                                                    –   die Satzung der Stadt Großschirma zur Regelung des Kostenersatzes und
                                 Stimmenthaltungen:            –
                                                                                        zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuer-
                                                                                        wehrkostensatzung) und
BESCHLUSS 24/2019
                                                                                    –   die Vorauskalkulation von Kostenersätzen für Leistungen der freiwilligen
Wahl des Friedensrichters und stellvertretenden Friedensrichters für die
Schiedsstelle des gemeinsamen Schiedsbezirks der Stadt Großschirma und der              Feuerwehr der Stadt Großschirma für den Zeitraum 2020 bis 2024
Gemeinde Reinsberg                                                                  zur Abstimmung anwesend:       17 Stadträte, Bürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Großschirma wählt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 14        Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    18
Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz für den gemeinsamen Schiedsbezirk                                       Nein-Stimmen:                  –
der Stadt Großschirma und der Gemeinde Reinsberg                                                                   Stimmenthaltungen:             –
           Herrn Jonas Förster
           wohnhaft in 09629 Reinsberg, Talstraße 26                                BESCHLUSS 29/2019
           zum Stellvertreter des Friedensrichters.                                 Verordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an ver-
Die Amtszeit des Stellvertreters des Friedensrichters beginnt mit der Vereidigung   kaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2020
durch das Amtsgericht Freiberg und dauert 5 Jahre.                                  Der Stadtrat der Stadt Großschirma stimmt der vorliegenden Verordnung der
zur Abstimmung anwesend:           14 Stadträte, Bürgermeister                      Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonn-
Stimmergebnis:                     Ja-Stimmen:                    15                tagen 2020 zu.
                                   Nein-Stimmen:                  –                 zur Abstimmung anwesend:       17 Stadträte, Bürgermeister
                                   Stimmenthaltungen:             –                 Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    14
                                                                                                                   Nein-Stimmen:                  3
BESCHLUSS 25/2019                                                                                                  Stimmenthaltungen:             1
2. Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Großschirma
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 2. Fortschreibung des Brand-      BESCHLUSS 30/2019
schutzbedarfsplanes für die Stadt Großschirma in der Fassung vom 19.11.2019,        Erwerb Grundstück OT Reichenbach, Talstraße 10
erstellt durch das Büro Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig.      Der Stadtrat der Stadt Großschirma bevollmächtigt den Bürgermeister zur Betei-
zur Abstimmung anwesend:          15 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                    ligung an der Ersteigerung des Objektes „Talstraße 10“, bestehend aus den
Stimmergebnis:                    Ja-Stimmen:                   16
                                                                                    Flurstücken 129/b, 27/e und 27/f der Gemarkung Reichenbach. Das Höchstge-
                                  Nein-Stimmen:                 –
                                                                                    bot der Kommune soll bei 5.000,00 € liegen.
                                  Stimmenthaltungen:            –
                                                                                    zur Abstimmung anwesend:        17 Stadträte, Bürgermeister
                                                                                    Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:                   18
BESCHLUSS 26/2019
                                                                                                                    Nein-Stimmen:                 –
Sitzungstermine des Stadtrates Großschirma im I. Halbjahr 2020
                                                                                                                    Stimmenthaltungen:            –
Der Stadtrat Großschirma beschließt folgende Termine seiner regelmäßigen Sit-
zungen:
                                                                                    BESCHLUSS 31/2019
Montag, 13.01.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A
Montag, 02.03.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A                      Annahme einer Schenkung, Flurstücke 349/21, 349/62 und 349/18 in der
Montag, 20.04.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A                      Gemarkung Siebenlehn
Montag, 25.05.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A                      Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Annahme der Schenkung der
Montag, 29.06.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A                      Flurstücke 349/18, 349/21 und 349/62 der Gemarkung Siebenlehn von Herrn
Montag, 20.07.2020 im Bürgersaal Großschirma, Hauptstraße 83 A                      Prof. Werner Stanek, Am Hutholz 47 in 09221 Neukirchen sowie Herrn Frank
Bei besonderen Anlässen kann auch ein anderer Sitzungsort gewählt werden.           Rösch, Franz-Werfel-Straße 40 in 09127 Chemnitz.
zur Abstimmung anwesend:        16 Stadträte, Bürgermeister                         zur Abstimmung anwesend:       17 Stadträte, Bürgermeister
Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:                   9                     Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    18                 C
                                                                                                                                                                     M
                                Nein-Stimmen:                 7                                                    Nein-Stimmen:                  –                  Y
                                                                                                                                                                     K
                                Stimmenthaltungen:            1                                                    Stimmenthaltungen:             –
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                                 5

                                                              Amtliche Bekanntmachungen

    BESCHLUSS 32/2019                                                                    1. Der Stadtrat Großschirma beschließt, die Mieträume des derzeitigen Filial-
    Genehmigung zur Annahme einer Spende – Geldspende                                        standortes in Siebenlehn bzw. den Aufstellplatz eines Geldautomaten für
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2019            2 Jahre mietfrei zur Verfügung zu stellen, sowie dies über gegebenenfalls
    die Geldspende von Herrn Dieter Silbermann in Höhe von 100 EUR zugunsten                 die Gestellung überplanmäßiger Ausgaben zu untersetzen.
    der Stadtteilfeuerwehr Reichenbach für die Kostenstelle 126101.05 zu verein-         2. Der Stadtrat Großschirma beschließt, die Bürgerbefragung auf der Home-
    nahmen.                                                                                  page der Stadt für die Bürger zur Verfügung zu stellen und die Ergebnisse zu
    zur Abstimmung anwesend:       17 Stadträte, Bürgermeister                               veröffentlichen.
    Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                      18                   Aufgrund § 39 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO ist der Stadtrat Lutz
                                   Nein-Stimmen:                    –                    Krumbiegel von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit aus-
                                   Stimmenthaltungen:               –                    zuschließen.
                                                                                         zur Abstimmung anwesend:          16 Stadträte, Bürgermeister
    BESCHLUSS 33/2019
                                                                                         Stimmergebnis:                    Ja-Stimmen:                   17
    Bestätigung der Annahme der Zuwendung zur Errichtung eines Obstlehr-
                                                                                                                           Nein-Stimmen:                 –
    pfades in Siebenlehn
                                                                                                                           Stimmenthaltungen:            –
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma bestätigt die Vereinnahmung der zweckge-
    bundenen Zuwendung der Sparkassen-Stiftung für Soziales und Umwelt in Hö-
                                                                                         BESCHLUSS 35/2019
    he von 1.000,00 € für die Maßnahme „Beschilderung eines Obstlehrpfades“
                                                                                         Antrag zum Ausscheiden aus dem Stadtrat gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO von
    durch die Obstkelterei Kurt Heide, Markt 18 in Großschirma.
                                                                                         Herrn Dr. Hans-Joachim Seeber
    zur Abstimmung anwesend:        17 Stadträte, Bürgermeister
    Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:                  18                      Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am 02.12.2019,
                                    Nein-Stimmen:                –                       dem Antrag von Stadtrat Herrn Dr. Hans-Joachim Seeber zum 31.12.2019 aus
                                    Stimmenthaltungen:           –                       dem Stadtrat gemäß § 18 Abs. 1 SächsGemO auszuscheiden, zu entsprechen.
                                                                                         Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass gem. § 34 Abs. 2 SächsGemO Herr Chris-
    BESCHLUSS 34/2019                                                                    tian Schier als erste gewählte Ersatzperson der gemeinsamen Liste SPD und
    Sicherstellung der Grundversorgung mit Bankdienstleistungen im Stadtteil             GRÜNE in den Stadtrat nachrückt.
    Siebenlehn, langfristige Sicherung der Filiale Großschirma                           zur Abstimmung anwesend:        17 Stadträte, Bürgermeister
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma setzt sich aktiv für den Erhalt der finanztech-   Stimmergebnis:                  Ja-Stimmen:                     18
    nischen Grundversorgung am Standort in Siebenlehn, – auch im Hinblick auf                                            Nein-Stimmen:                   –
    den Erhalt der Filiale in Großschirma – ein.                                                                         Stimmenthaltungen:              –

               Satzung der Stadt Großschirma zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung
                         für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr – Feuerwehrkostensatzung –

    Aufgrund des                                                                                                                 §2
    – § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma-                                                    Geltungsbereich
        chung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des       1)   Diese Satzung gilt für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Großschirma im
        Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist                     Sinne des Artikel 1 §§ 6 und 69 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand-
    – Artikel 1 § 69 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungs-                 schutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen
        dienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 2004              sowie Tätigkeiten der Feuerwehr auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung
        (SächsGVBl. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2019              der Stadt Großschirma.
        (SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist                                          2)   Die Kostenpflicht besteht auch dann, wenn die Leistungen der Feuerwehr
    hat der Stadtrat Großschirma in seiner Sitzung am 02.12.2019 folgende Sat-                am Einsatzort nicht mehr erforderlich ist, weil die Alarmierung widerrufen
    zung beschlossen:                                                                         worden ist oder der Anlass für die Leistung nicht oder nicht mehr besteht.
                                                                                         3)   Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuchlicher Alar-
                                          §1                                                  mierung und bei Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlagen.
                                Begriffsbestimmungen                                     4)   Die einsatztaktisch notwendigen Kräfte und Mittel für den Einsatz bestimmt
    1) Kosten im Sinne des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand-                   die Feuerwehr unter Berücksichtigung der Alarm- und Ausrückeordnung.
       schutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen
       sind:                                                                                                                   §3
       – Aufwendungen für die Durchführung von Pflichtleistungen der Feuer-                            Kostenersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehr
            wehr. Wird unter den in der Satzung bestimmten Voraussetzungen ihre          1) Gemäß Artikel 1 § 69 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschut-
            Erstattung verlangt, handelt es sich um Kostenersatz.                           zes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen wird
       – Aufwendungen der Feuerwehr für die Durchführung von anderen, frei-                 Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr verlangt von:
            willigen Leistungen.                                                            1. dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich
       Die Gegenleistungen der Leistungsnehmer sind Gebühren.                                    oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
    2) Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede auf die Durchführung einer Feu-         2. dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb
       erwehrleistung gerichtete Tätigkeit der Feuerwehr, die auf Anforderung                    eines Kraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuges ent-
       oder von Amtswegen erfolgt.                                                               standen ist,
    3) Ein Einsatz beginnt mit der Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und                3. dem Eigentümer, Besitzer oder Betreiber, wenn der Einsatz auf einem
       endet entweder mit Beginn eines folgenden Einsatzes oder mit der Erklä-                   Grundstück oder durch eine Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial
C      rung des Einsatzleiters über das Ende des Einsatzes. Die sich aus dem Einsatz             erforderlich geworden ist,
M
Y      ergebende Zeit zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft wird zur Ein-           4. dem Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage, wenn durch die
K
       satzzeit hinzugerechnet.                                                                  Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird,
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
6                                                                                                   Bürgerblatt Stadt Großschirma | 11. Dezemeber 2019

                                                           Amtliche Bekanntmachungen

   5. demjenigen, der wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger            5) Aufwendungsersatz und Gebühren werden nur in dem Umfang vom Kos-
        Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,                                tenschuldner gefordert, wie Personal und Gerät zum Einsatz gekommen
   6. demjenigen, in dessen Interesse eine Brandsicherheitswache gestellt                sind. Wird mehr Personal und Gerät am Einsatzort bereitgestellt als tatsäch-
        wird,                                                                            lich erforderlich und hat der Kostenschuldner dies zu vertreten, können
   7. der Gemeinde, der im Rahmen eines gemeindeübergreifenden Einsat-                   auch für das nicht erforderliche Personal und Gerät Kosten verlangt wer-
        zes nach Artikel 1 § 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand-            den.
        schutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat              6) Für Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von benachbarten Gemein-
        Sachsen Hilfe geleistet worden ist, sofern keine anderen Vereinbarun-            den oder durch Werksfeuerwehren entstehen, werden unabhängig von die-
        gen bestehen oder getroffen werden.                                              ser Satzung Kosten in der Höhe verlangt, wie sie der Gemeinde/Stadt in
2) Auf Grundlage von Artikel 1 § 69 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuordnung des               Rechnung gestellt werden.
   Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat              7) Soweit der Kostenersatz eine unbillige Härte wäre, soll der Kostenersatz
   Sachsen wird für Einsätze der Feuerwehr außerhalb der Brandbekämpfung                 nicht verlangt oder angemessen reduziert werden.
   für andere Leistungen Kostenersatz verlangt.
   Dies gilt insbesondere für:                                                                                            §6
   – Die Beseitigung von Kraftstoffen, Ölen und umweltgefährdenden oder                                            Kostenschuldner
        gefährlichen Stoffen sowie durch sie verursachte Schäden, wenn sofor-         1) Kostenersatz für Leistungen nach § 3 dieser Satzung werden von den in § 3
        tiges Handeln erforderlich ist.                                                  Abs. 1 und Abs. 2 benannten Personen verlangt.
   – Die Mitwirkung bei und die Durchführung von Räum-, Aufräum- und                  2) Gebühren für Leistungen nach § 4 dieser Satzung werden von den in § 3
        Sicherungsarbeiten.                                                              Abs. 2 benannten Personen verlangt.
   – Die zeitweise Überlassung von Geräten und Material zum Ge-                       3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
        und/oder Verbrauch.
   – Andere Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der                                                    §7
        Feuerwehr gehören und/oder deren Erforderlichkeit sich auf Anforde-                                     Entstehung und Fälligkeit
        rungen Einzelner oder von Amtswegen ergibt,                                   1) Der Anspruch auf Kostenersatz bzw. Gebühren entsteht mit Beendigung
   – Tragehilfe bei Rettungsdiensteinsätzen.                                             des Einsatzes/ der Leistung der Feuerwehr.
   In diesen Fällen ist zum Kostenersatz verpflichtet:                                2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid erhoben und fällig gestellt.
   1. derjenige, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat sowie
        die in § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Polizeigesetzes des Freistaa-                                         §8
        tes Sachsens in der jeweils geltenden Fassung genannten Personen,                                            Inkrafttreten
   2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand den Einsatz erforderlich ge-            1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
        macht hat, oder derjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache        2) Gleichzeitig treten
        ausübt,                                                                          – die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhe-
   3. derjenigen, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist.                               bung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großschirma
   4. derjenige, durch den die Anforderung erfolgt ist.                                      vom 16.12.2014 und
                                                                                         – die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes
                                       §4                                                    und zur Gebührenerhebung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
              Gebühren für freiwillige Leistungen der Feuerwehr                              der Stadt Großschirma vom 20.09.2018
1) Für alle anderen freiwilligen Leistungen der Feuerwehr, die auf der Grundla-          außer Kraft.
   ge von Artikel 1 § 69 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschut-
   zes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen er-            Großschirma, den 03.12.2019
   bracht werden, werden Gebühren verlangt.

                                         §5                                           Volkmar Schreiter, Bürgermeister
                 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren
1)   Soweit im Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist, wird der Kostenersatz nach       n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
     den Sätzen des Kostenverzeichnisses sowie nach Zeitaufwand, Art und An-          Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von
     zahl des in Anspruch genommenen Personals, der Fahrzeuge, der Geräte             Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind,
     und Ausrüstungsgegenstände berechnet. Das Kostenverzeichnis ist Be-              ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-
     standteil dieser Satzung. Es ist Grundlage für die Erhebung von Kostener-        men. Dies gilt nicht, wenn
     satz und von Gebühren.                                                           1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2)   Die Einsatzzeiten werden minutengenau auf Grundlage der Einsatzberichte          2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntma-
     abgerechnet.                                                                          chung der Satzung verletzt worden sind,
     Die Stundensätze werden danach minutengenau anteilig weiterberechnet.            3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge-
3)   Die Kostenerstattungssätze bzw. die Gebühren setzen sich, soweit nichts               setzwidrigkeit widersprochen hat,
     anderes bestimmt ist, aus den Personalkosten für die eingesetzten Angehö-        4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
     rigen der Feuerwehr und den Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und                 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
     Geräte zusammen.                                                                      b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge-
4)   Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeu-                      meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be-
     gen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten, so sind                        gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
     diese zusätzlich zu denjenigen nach Abs. 3 zu erstatten, sofern sie dort nicht   Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch
     enthalten sind. Kosten für Ersatzbeschaffung bei Unbrauchbarkeit oder Ver-       nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
     lust sind nur zu erstatten, soweit den Zahlungspflichtigen ein Verschulden       diese Verletzung geltend machen.
     trifft. Für die bei kostenerstattungspflichtigen bzw. gebührenpflichtigen Hil-   Großschirma, den 03.12.2019
     feleistungen verbrauchten Materialien, soweit sie nicht Bestandteil der kal-
                                                                                                                                                                        C
     kulierten Pauschalsätze sind, werden die jeweiligen Selbstkosten zuzüglich                                                                                         M
                                                                                                                                                                        Y
     eines Verwaltungsgemeinkostenzuschlags von 10 % berechnet.                       Volkmar Schreiter, Bürgermeister                                                  K
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                        7

                                                            Amtliche Bekanntmachungen

    Anlage zur Feuerwehrkostensatzung der Stadt Großschirma ab 01.01.2020            3. Kosten für Verbrauchsmaterial
                                                                                        (gemäß § 5 Abs. 4 Feuerwehrkostensatzung)
    n Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr                                    Die Kosten für Verbrauchsmaterial, wie zum Beispiel
        gemäß § 5 Abs. 1 Feuerwehrkostensatzung                                         – Ölbindemittel
                                                                                        – Absperrmittel,
    1. Stundensatz für den Einsatz von Fahrzeugen einschließlich den Kosten der         – Rüstmaterial,
       auf den Fahrzeugen verlasteten Geräte                                            – Türschlösser,
       (gemäß § 5 Abs. 3 Feuerwehrkostensatzung)                                        – Zieh-Fix-Zubehör,
       Feuerwehrfahrzeug                                       210 EUR/Stunde               und deren Entsorgung richten sich nach den jeweils gültigen Angebo-
       (Löschgruppenfahrzeug, Tragkraftspritzenfahrzeug,                                    ten und Preisen der Anbieter und Vertragspartner.
       Lösch- bzw. Tanklöschfahrzeug, Gerätewagen Logistik,
       Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug)                                           Großschirma, den 03.12.2019

    2. Stundensatz für Leistungen des Personals der Feuerwehr
       (gemäß § 5 Abs. 3 Feuerwehrkostensatzung)
       ehrenamtliches Personal (Einsatzkräfte)               15,60 EUR/Stunde        Volkmar Schreiter, Bürgermeister

                             Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen
                                          an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2020

    Auf Grund von § 8 Abs. 1 sowie § 11 des Gesetzes über die Ladenöffnungszei-      n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
    ten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG)        Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von
    vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge-     Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind,
    setzes vom 05.12.2017 (SächsGVBl. S. 658) beschließt der Stadtrat der Stadt      ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-
    Großschirma in seiner Sitzung am 02.12.2019 die folgende Verordnung:             men.
                                                                                     Dies gilt nicht, wenn
                              § 1 Geltungsbereich                                    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Stadt Großschirma mit al-      2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekanntma-
    len Stadtteilen.                                                                      chung der Satzung verletzt worden sind,
                                                                                     3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Ge-
       § 2 Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass                 setzwidrigkeit widersprochen hat,
                  und aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse                    4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    (1) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird im gesamten            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
        Stadtgebiet gestattet für:                                                        b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge-
        a) am 26.01.2020 aus Anlass der „Otto-Altenkirch-Tage“                                 meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be-
        b) am 09.02.2020 aus Anlass der „Amalie Dietrich-Tage“                                 gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
        c) am 08.03.2020 aus Anlass der „Großschirmaer Gewerbeschau“                 Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch
    (2) Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen von 12:00 Uhr bis      nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
        18:00 Uhr geöffnet sein.                                                     diese Verletzung geltend machen.

                              § 3 Ordnungswidrigkeiten                               Großschirma, den 03.12.2019
    (1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als In-
        haber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche
        Person vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 dieser Verord-
        nung zuwiderhandelt.                                                         Volkmar Schreiter
    (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können entsprechend § 11 Abs. 2             Bürgermeister
        SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

                        § 4 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
    Die „Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen
    an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2020“ tritt zum 01.01.2020 in Kraft und
    gilt bis zum 31.03.2020.

    Großschirma, den 03.12.2019

    Volkmar Schreiter, Bürgermeister

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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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                                                           Amtliche Bekanntmachungen

                           Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer Sportstätten
Die Sportstätten der Stadt Großschirma nach Anlage 1 sind eine öffentliche Ein-       (3) In besonderen Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Großschirma über Ab-
richtung der Stadt Großschirma.                                                           weichungen von Abs. (1) und (2).

1. Geltungsbereich                                                                    6. Nutzungsverhältnisse
Die Nutzungs- und Entgeltordnung regelt die Nutzungsbedingungen, das Ver-                Bei Überlassung von Sportstätten werden privatrechtliche Nutzungsverträ-
gabeverfahren und die Entgelterhebung für die Überlassung der kommunalen                 ge zwischen der Stadt Großschirma und den jeweiligen Nutzern abge-
Sportstätten der Stadt Großschirma nach Anlage 1.                                        schlossen.

2. Nutzungsart                                                                        7. Nutzungsentgelt
(1) Die Überlassung der Sportstätten erfolgt grundsätzlich zu sportlichen             (1) Erhoben wird das Nutzungsentgelt
    Zwecken. Hierzu gehören die Nutzung einer Sportstätte zum Zwecke des                  – auf der Grundlage der im Nutzungsvertrag (Grundvertrag und Zusatz-
    sportlichen Betätigens durch Nutzergemeinschaften (un-/regelmäßiger                        vereinbarungen) vereinbarten Nutzungszeiten innerhalb von 14 Tagen
    Sportbetrieb), zu Breitensportveranstaltungen, Wettkämpfen und sonsti-                     nach Erhalt einer Rechnung
    gen Sportveranstaltungen.                                                             – bei Dauernutzung gemäß Nr. 8. Abs. (1) in vier gleichen Jahresraten
(2) Erst der Abschluss eines Nutzungsvertrages berechtigt zur Nutzung der                      (zur Quartalsmitte) in Höhe von jeweils ¼ des jährlich zu entrichtenden
    Sportstätte.                                                                               Entgeltes
                                                                                          – für Entgelte nach Nr. 8 Abs. (2) jährlich zum 10.12. ohne Zahlungsauf-
3. Nutzungszeiten                                                                              forderung; die Zahlung erfolgt unter Angabe von Zeit und Dauer der
(1) Für die Nutzung der Sportstätten erhalten montags bis freitags von 7:00 bis                Nutzung sowie des Namens des Nutzers
    16:00 Uhr die Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Großschirma den            (2) Die Entgelte verstehen sich für die Nutzung der Sportstätte einschließlich
    Vorrang. Von 16:00 bis 22:00 Uhr kann eine Nutzung durch Sonstige erfol-              der zugehörigen Sozialtrakte.
    gen, sofern keine Schulsportveranstaltung stattfindet.                                Die Nutzungszeit wird gemäß Antragstellung mit dem jeweilig gültigen
(2) An den Wochenenden stehen die Sportstätten von 8:00 bis 22:00 Uhr zur                 Stundensatz berechnet.
    Nutzung zur Verfügung.                                                                Zeiten der Vor- und Nachbereitung (z.B. Aufstellung/Beräumung der Sport-
(3) Ausnahmen von vorgenannten Nutzungszeiten sind auf Antrag möglich.                    geräte) gelten als Nutzungszeit, da eine anderweitige Vermietung nicht
(4) Nutzungsjahr für den regelmäßigen Sportbetrieb ist das Kalenderjahr.                  möglich ist, und sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Es soll von
(5) Werden vom Nutzungsvertrag abweichende, zusätzliche Nutzungszeiten                    den Nutzern angestrebt werden nach 15 Minuten ab Ende der beantragten
    erforderlich, sind diese bei der Verwaltung schriftlich zu beantragen                 Nutzungszeit die Gebäude/Sportstätte zu verlassen.
(6) Die Sporthallen bleiben in den Sommerferien geschlossen.                              Für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche der Schulen, Kindertages-
                                                                                          stätten oder eingetragenen Vereine der Stadt Großschirma bis 16 Jahre wird
4. Beantragung der Nutzung                                                                kein Entgelt erhoben. Bei Beteiligung von mindestens 5 Erwachsenen ist die
(1) Die Sportstätten werden auf Antrag zur Verfügung gestellt. Für die Antrag-            Nutzung entgeltpflichtig.
    stellung sind die Formulare gemäß Anlage 2 und 3 zu verwenden.                        Für Vereine, deren Mitglieder mehrheitlich nicht in Großschirma wohnhaft
(2) Mit dem Antrag auf Abschluss des Nutzungsvertrages ist ggf. eine Bestätigung          sind, werden Entgelte nach Nr. 7. Abs. (4) erhoben. Die Stadt Großschirma
    der Mitgliedschaft im Landes- bzw. Kreissportbund, ggf. ein Nachweis der Ge-          ist zur Erhebung der Mitgliederstruktur der Vereine berechtigt, die Vereine
    meinnützigkeit bzw. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorzulegen.            stellen die geforderten Daten zur Verfügung.
(3) Der Antrag auf Überlassung für den regelmäßigen Sportbetrieb ist, mit Aus-            Treten Beschränkungen der möglichen Nutzungszeit ein, die die Stadtver-
    nahme der Objekte nach Nr. 8 Abs. (1) jeweils bis zum 1. Dezember eines je-           waltung nachweislich zu vertreten hat, wird das Entgelt nach der tatsächli-
    den Jahres für das Folgejahr bei der Stadt Großschirma zu stellen, für das Nut-       chen Nutzung berechnet.
    zungsjahr 2020 bis 31.01.2020. Die bewilligten Zeiten werden bei Bedarf               Bei Ausfall der im Vertrag vereinbarten Nutzungen, die der Nutzer zu ver-
    (saisonabhängig) als Zusatzvereinbarungen zum Grundvertrag präzisiert.                treten hat, erfolgt keine Minderung der Entgelte.
(4) Anträge für die Überlassung der Sportstätten zur nicht regelmäßigen Nut-          (3) Höhe der Entgelte für die Überlassung an eingetragene gemeinnützige Ver-
    zung sind in der Regel bis spätestens 4 Wochen vor Nutzungsbeginn einzu-              eine der Stadt Großschirma:
    reichen. Notwendige Änderungen sind vor Nutzungsbeginn anzuzeigen                     Entgelt je Nutzungsstunde       ab 01.01.2020 ab 01.01.2022
    und werden berücksichtigt.                                                            Sporthalle Siebenlehn                8,50 €             9,50 €
(5) Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und an den Antragssteller              Sporthalle Großschirma               8,50 €             9,50 €
    zurückgeschickt.                                                                      Sportpark Großschirma                9,00 €             10,00 €
(6) Mitarbeiter der Stadt können jederzeit Kontrollen hinsichtlich der im Nut-            – Kunstrasenplatz
    zungsantrag gemachten Angaben durchführen. Falschangaben können zur                   – Rasenplatz
    Kündigung des Nutzungsvertrages führen.                                               – Leichtathletische Anlagen und Ballspielanlagen
                                                                                      (4) Höhe der Entgelte für die Überlassung an sonstige Nutzer:
5. Vergabekriterien für regelmäßigen Sportbetrieb                                         Entgelt je Nutzungsstunde
(1) Grundsätzlich werden die Anträge von Nutzergemeinschaften bevorzugt,                  Sporthalle Siebenlehn                            17,00 €
    deren Mitglieder mehrheitlich in der Stadt Großschirma wohnen.                        Sporthalle Großschirma                           17,00 €
(2) Die Nutzergemeinschaften werden nach dem Datum der Anmeldung und                      Sportpark Großschirma                            58,00 €
    bei gleichzeitigem Eingang in der Rangfolge                                           – Kunstrasenplatz
    – Schulen und Kindertagesstätten                                                      – Rasenplatz
    – gemeinnützige Turn- und Sportvereine der Stadt Großschirma,                         – Leichtathletische Anlagen und Ballspielanlagen
    – Sportprojekte der offenen Jugendarbeit und der Sportorganisationen,             (5) Auf die Nutzungsentgelte gemäß Nr. 7 Abs. (3) und (4) wird ab dem Jahr
    – Sportgruppen sonstiger Vereine,                                                     2021 die Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe erhoben.
    – sonstige Sport treibende Organisationen (z. B. Einrichtungen der Er-            (6) Für Großveranstaltungen wird die Verwaltung ermächtigt, ein angemesse-
        wachsenenbildung),                                                                nes Entgelt festzusetzen.                                                       C
                                                                                                                                                                          M
    – sonstige Nutzer                                                                 (7) Der Antragsteller für eine Nutzung außerhalb des regelmäßigen Sportbe-          Y
                                                                                                                                                                          K
    berücksichtigt.                                                                       triebes bzw. der Pflichtspieltermine ist verpflichtet, der Stadt die Nichtbe-
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
11. Dezember 2019 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                         9

                                                            Amtliche Bekanntmachungen

        nutzung der beantragten Objekte anzuzeigen. Bei rechtzeitiger schriftlicher   9. In-Kraft-Treten
        Anzeige (bis 10 Tage vor dem Nutzungstag) wird kein Entgelt erhoben. Er-      Diese Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer Sportstätten
        folgt die Abmeldung danach so hat er eine Ausfallentschädigung von 50 %       tritt am 01.01.2020 in Kraft. Zugleich tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung
        zu entrichten.                                                                zur Überlassung städtischer Sportstätten vom 16.12.2014 außer Kraft.
        Sind der Stadt bis zur Abmeldung Kosten entstanden, ist sie berechtigt, vom
        Antragsteller Kostenersatz zu verlangen. Kann zum Zeitpunkt der Abmel-        Großschirma, 03.12.2019
        dung ein Ersatztermin vereinbart werden oder verringert sich der entstan-
        dene Schaden durch eine anderweitige Nutzung, so kann dies bei der Be-
        rechnung der Ausfallentschädigung berücksichtigt werden. Erfolgt keine
        Abmeldung, hat der Antragsteller das festgesetzte Nutzungsentgelt in vol-     Volkmar Schreiter, Bürgermeister
        ler Höhe zu entrichten.
    (8) In begründeten Ausnahmefällen kann eine Kaution bis zum 5-fachen des
        voraussichtlichen Entgeltes verlangt werden.                                  Anlage 1
                                                                                      zur Nutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung städtischer Sportstätten
    8. Sonderregelungen                                                               (Nutzungs- und Entgeltordnung Sportstätten)
    (1) Die Sportstätten Obergruna (ab 2021), Reichenbach und Siebenlehn (außer
        Sporthalle) sowie die Kegelbahnen Hohentanne und Großschirma werden           Städtische Sportstätten
        dem ortsansässigen Sportverein zur alleinigen Nutzung übertragen. Das         1. Sporthallen
        Nutzungsentgelt beträgt 15 v. H. des kalkulierten jährlichen kostendecken-        Sporthalle Siebenlehn
        den Entgeltes. Für die Kegelbahn Seifersdorf gilt diese Regelung analog. Da       Sporthalle Großschirma
        diese Sportstätte durch verschiedene Vereine genutzt wird, ist das Gesamt-
        nutzungsentgelt für das Objekt im Verhältnis der jährlichen Nutzungsstun-     2. Kegelbahnen
        den auf die einzelnen Nutzer aufzuteilen.                                        Kegelbahn Großschirma (Teile des Sportcasinos)
    (2) Untervermietungen der Kegelbahnen an Dritte sind möglich, sofern sie der         Kegelbahn Hohentanne
        Stadt Großschirma angezeigt werden und das erhobene Entgelt an die Stadt         Kegelbahn Siebenlehn (Teile des Sportlerheimes)
        Großschirma abgeführt wird. Das Entgelt für die Untervermietung an Dritte        Kegelbahn Seifersdorf
        beträgt 20 €/h.
    (3) Auf die Nutzungsentgelte gemäß Nr. 8 Abs. (1) und (2) wird ab dem Jahr        2. Sonstige Sportstätten
        2021 die Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe erhoben.               Sportpark Großschirma
    (4) Die Übernachtungen in den Sporthallen sind nur auf Antrag und mit schrift-       – Kunstrasenplatz
        licher Zustimmung der Stadtverwaltung gestattet.                                 – Rasenplatz
    (5) Das Anbringen von Werbung in den Sportstätten ist nur nach Rücksprache           – Leichtathletische Anlagen und Ballspielanlagen
        mit und unter der Voraussetzung der schriftlichen Zustimmung durch die           Sportstätte Obergruna (Teile des Bürgerhauses)
        Stadt Großschirma zulässig.                                                      Sportstätte Reichenbach (Sportplatz und Teile des Bürgerhauses)
    (6) Sollte ein eingetragener Verein der Stadt Großschirma durch die Entgeltzah-      Sportstätte Siebenlehn (Sportplatz, Teile des Sportlerheimes)
        lung für die Nutzung der Sportstätten an die Grenzen seiner wirtschaftli-     Großschirma, den 03.12.2019
        chen Möglichkeiten gelangen, kann im Einzelfall ein Zuschuss beantragt
        werden. Der betreffende Verein muss in diesem Fall seine Finanzlage (Ein-
        nahmen und Ausgaben) und Mitgliederstruktur offenlegen. Die Entschei-
        dung über eine Zuschussgewährung trifft der Stadtrat.                         Volkmar Schreiter, Bürgermeister

                      Beschluss der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.09.2019

    BESCHLUSS TA 01/2019
    Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 165/6 der Gemarkung Großvoigtsberg
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 90 m² des Flurstücks 165/6 der Gemarkung
    Großvoigtsberg.
    zur Abstimmung anwesend:                  Bürgermeister
                                              9 Mitglieder des Technischen Ausschusses

    Stimmergebnis:                            Ja-Stimmen:                    10
                                              Nein-Stimmen:                  –
                                              Stimmenthaltungen:             –

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                                                                      Informationen

                   Informationen des MJV e.V.                                                         Familienpaten gesucht!

n Einladung zum Netzwerken
n   Der MJV e.V. bietet im Rahmen des „Kulturforums“ eine Plattform zu
    Netzwerken
Hiermit lädt der MJV e.V. im Rahmen des „Forums für Kulturentwicklung und
Kulturentwicklungsplanung“ zum Kontakte pflegen/aufbauen, Austauschen
von Erfahrungen und Wissen ein: 17.01.2020 um 17 Uhr in der Sefano – Semi-
narfabrik Nossen (Schützenstraße 32, 01683 Nossen)
Anmeldungen bis zum 20.12.2019 an kulturforum@mjv-online.de!
                                                                                Für Kinder da sein, ihnen Zeit und Freude schenken sowie damit Unterstützung
                                                                                und Entlastung für Eltern anbieten, dies leisten Familienpaten im Landkreis Mit-
                                                                                telsachsen. Aufgrund der großen Nachfrage von Familien hinsichtlich dieser
    n Ein herzliches Dankeschön                                                 Form der modernen Nachbarschaftshilfe starten der Landkreis Mittelsachsen
                                                                                und die drei regionalen Kooperationspartner in Freiberg, Döbeln und Mittweida
                                                                                erneut einen Aufruf zum freiwilligem Engagement für Familien und suchen Fa-
    Rasend schnell verging die Zeit die Seniorenweihnachtsfeier in Hohentan-
                                                                                milienpaten.
    ne ist schon wieder vorbei. Zu unserer Freude sind der Einladung wieder
                                                                                Dieses Projekt gibt es seit 2014 im Landkreis und sehr vielen Familien konnte
    viele gefolgt .Mit dem Programm „Lustig’s aus’n Arzgebirg „ wurden wir
                                                                                damit bereits ganz praktische Begleitung und Unterstützung gegeben werden.
    in eine weihnachtliche Stimmung versetzt.
                                                                                Begeistert von „ihren“ Familienpaten sind vor allem die Kinder. Fragen wie
    Im Haus konnte man wie jedes Jahr meine fleißigen Wichtel flitzen sehen.
                                                                                „Kannst Du mir etwas vorlesen?“ oder „Spielst Du mit mir?“ sind Beispiele da-
    Ich möchte mich ganz herzlich bei Petra Eckhardt, Martina Schumann,
                                                                                für und die Eltern sind dafür sehr dankbar.
    Sandra und Raik Nitzsche, sowie Josefin Nestler bedanken. Ein herzliches
                                                                                Familienpaten können Familien mit Kind(ern), vorwiegend bis zum 3. Geburts-
    Dankeschön geht auch an Diana Lesniak, Sylvia Hollstein und alle Mitar-
                                                                                tag, punktuell oder langfristig in konkreten Alltagsfragen, in der Erziehung und
    beiter des Bauhofes für ihre Unterstützung.
                                                                                in der Freizeit begleiten. Sie bieten den Eltern eine sinnvolle, flexible und be-
                                                                                darfsgerechte Unterstützung im Familienalltag an, die der Entstehung von Be-
    Die REGIOBUS Mittelsachsen GmbH sorgte wieder für die pünktliche Be-
                                                                                lastungssituationen vorbeugen kann und Familien in ihrer wichtigen Aufgabe
    förderung unsere Senioren nach Hohentanne ins Bürgerhaus und zurück.
                                                                                der Kindererziehung stärkt.
                                                                                Zur Vorbereitung auf diese Tätigkeit wird den Familienpaten eine für sie kosten-
    Vielen Dank an die Bäckerei Illgen und an die Traditionsfleischerei Wun-
                                                                                freie 3tägige Basisschulung zu wichtigen Themen in der Zusammenarbeit mit El-
    derlich Inh. Mario Spranger. Der Stollen und die Wienerwürstchen gingen
                                                                                tern und Kindern angeboten, die verschiedenen Themen zur kindlichen Ent-
    ab wie warme Semmeln.
                                                                                wicklung, Spielen mit Kindern, Erste Hilfe am Kind, Gesunde Ernährung, Kindes-
                                                                                wohl oder auch Elterngespräche aufgreift. Ebenso werden regelmäßige Aus-
    Ein Fest für alle Menschenkinder
                                                                                tauschtreffen mit anderen Familienpaten durchgeführt. Die Familienpaten wer-
    Niemanden auf der ganzen Erden,
                                                                                den durch eine sozialpädagogische Fachkraft vor Ort begleitet, die Fahrtkosten
    soll das Herz in dieser Nacht schwer und traurig werden.
                                                                                können erstattet werden und es besteht eine Haftpflicht- und Unfallversiche-
    An alle Menschen wollen wir in Liebe denken,
                                                                                rung im Familienpateneinsatz.
    wenn wir uns unterm Christbaum dort beschenken.
                                                                                „Wir freuen uns über Menschen mit Lebensfreude und Engagement, die selbst
    Vater und Mutter, die ganze Familie vereint,
                                                                                Freude im Umgang mit anderen Menschen finden und ihre wertvolle Zeit Fami-
    wie gut das Christkind es doch mit uns mit meint.
                                                                                lien mit Kindern schenken möchten“, so die zuständige Projektkoordinatorin
    Gedenken wir aber auch den guten Lieben,
                                                                                Katrin Ballschuh vom Landratsamt Mittelsachsen. „Wir haben sehr viele Anfra-
    die vom Himmel aus uns ihre Grüße in die Seele schrieben.
                                                                                gen von Familien, die aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur be-
    Lasst uns feiern, lasst uns freuen,
                                                                                grenzte Zeit für die Freizeitgestaltung mit den Kindern haben, Eltern mit Zwillin-
    Sterne des Glücks in den weihnachtlichen Schnee hineinstreuen,
                                                                                gen oder mehreren Kindern und alleinerziehenden Elternteilen. Oft wohnen die
    Denn heute ist die Heilige Nacht,
                                                                                Großeltern der Kinder sehr weit entfernt, so dass diese wenig Zeit mit den Enkel-
    in der uns der Herr sein größtes Geschenk gemacht.
                                                                                kindern verbringen können. Diese Familien freuen sich, wenn ihnen ein Fami-
                      Ein Weihnachtsgedicht von weihnachts-gedichte.com ©2016
                                                                                lienpate vermittelt werden kann.“
                                                                                Seit dem 22. November 2019 läuft auch eine Crowdfunding-Kampagne auf
    Ich wünsche allen eine Zeit der Besinnung und der Freude, Zeit für
                                                                                Betterplace.org. Mit dieser Kampagne versuchen wir neue Familienpaten im
    Wärme und Frieden und vor allem eine Zeit der Dankbarkeit sowie ein ge-
                                                                                Landkreis zu gewinnen.
    sundes, zufriedenes und freudiges neues Jahr.
                                                                                Gesucht werden engagierte Frauen und Männer aller Altersgruppen aus dem
                                                                                Landkreis Mittelsachsen, die sich gern etwas Zeit für hilfesuchende Familien
    Roswitha Totzke
                                                                                nehmen, die Familien in speziellen Lebenslagen unterstützen und sich dadurch
                                                                                aktiv in ihrer unmittelbaren Umgebung gesellschaftlich einbringen möchten.
                                                                                LINK: www.betterplace.org/v77755

                                                                                Über folgende Social Media Seiten finden Sie weitere Beiträge und Informatio-
                                                                                nen:
                                                                                https://www.facebook.com/familienpaten.mittelsachsen/
                                                                                https://www.instagram.com/familienpaten.mittelsachsen/

                                                                                Falls Sie weitere Fragen oder Interesse an solch einer ehrenamtlichen Tätigkeit
                                                                                als Familienpatin bzw. Familienpate haben, können Sie sich gern auch an die          C
                                                                                                                                                                     M
                                                                                Projektkoordinatorin Frau Katrin Ballschuh unter der Telefonnummer 03731-            Y
                                                                                                                                                                     K

                                                                                7996217 (bzw. per Mail: netzwerk@landkreis-mittelsachsen.de) wenden.
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