Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich

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Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Jahrgang 22
 Nummer 16
Sa. 24.04.21

          Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                                                         - 2 -                                                                            Ausgabe 16/2021

                                               Notdienste - Bereitschaftsdienste
  Ärztlicher Not- und Rettungsdienst                                         Apotheken-Notdienst für Wittlich                                Lebensberatung per E-Mail: www.online.lebens-
In lebensbedrohlichen Notfällen: 112.                                     Samstag, 24. April 2021                                            beratung.info
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie                              Burgtor Apotheke, Burgstraße 41, Wittlich, Tele-                   Gemeinde-Seelsorgedienst Wittlich:
starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit                                 fon 06571/96243                                                    Seelsorge, Beratung und Lebenshilfe
oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                              Sonntag, 25. April 2021                                            Tel. 06571/27610
Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-                              St. Martin Apotheke, Karrstraße 40, Wittlich,                      Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband/Ortsver-
dert werden.                                                              Telefon 06571/20060                                                ein Wittlich,
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale                                    (Angaben ohne Gewähr!)                                             Kurfürstenstraße 7a, Tel. 69770
St. Elisabeth-Krankenhaus, Koblenzer Straße 91,                           An allen anderen Tagen kann der Notdienst                          Caritas-Sozialstation Wittlich
Wittlich. Telefon während der Öffnungszeiten:                             unter der landesweit gültigen Rufnummer 01805
                                                                                                                                             Zur Schweiz 20, Tel. 5005
116 117 (ohne Vorwahl!)                                                   258825 plus Postleitzahl des Standortes erfragt
                                                                          werden oder auf www.lak-rlp.de steht der aktu-                     Caritasverband im Kreis Bernkastel-Wittlich,
Die Öffnungszeiten sind folgende:
                                                                          elle Notdienstplan zur Verfügung.                                  Kurfürstenstr. 6, Tel. 9155-0, E-Mail: info@cari-
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 Uhr
                                                                          Polizei Tel. 110                                                   tas-wittlich.de
bis zum Folgetag, 7 Uhr
- Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag, 7 Uhr                               Feuerwehr/Rettungsdienst Tel. 112                                  Hospizinitiative Wittlich Tel. 146580
- Freitag von 16 Uhr bis Montag, 7 Uhr                                    Feuerwache Wittlich-Stadtmitte Tel. 9740-0                         Malteser Hilfsdienst e. V.
Am Vortag eines Feiertages von 18 Uhr bis zum                             Sonstige wichtige Rufnummern                                       Stadtgeschäftsstelle, Koblenzer Straße 95
nachfolgenden Tag, 7 Uhr.                                                 Polizeiinspektion Wittlich Tel. 926-0                              Tel. 9127-0
                                                                          Kriminalinspektion Wittlich Tel. 926-0                             Störungsdienste:
            Zahnärztlicher Notdienst                                      Opfertelefon - Häusliche Gewalt / Kripo Witt-
Notrufnummer 01805-065100 (14ct/ min. aus dem                                                                                                Erdgasversorgung: Stadtwerke Trier Versor-
                                                                          lich Tel. 0160/97856155                                            gungs GmbH, Ostallee 7 - 13, Kostenfreie Ent-
deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/ min).                           St. Elisabeth-Krankenhaus Wittlich Tel. 15-0
Weitere Informationen unter www.bzk-trier.de                                                                                                 störungshotline Tel. 0800/717-2599
                                                                          Sorgentelefon - Kinder- und Jugendtelefon,                         Wasser Tel. 17222
          Augenärztlicher Notdienst                                       Nummer gegen Kummer Tel. 0800/1110333
                                                                                                                                             Strom Westnetz GmbH (bisher RWE) Tel. 0800/
Brüderkrankenhaus Trier, Nordallee 1, 54292                               (gebührenfrei) Mo-Sa: 14-20 Uhr
                                                                                                                                             411 2244
Trier, Telefon 0651/ 2082244.                                             Lebensberatung Wittlich
                                                                          Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensbera-                       Giftnotrufzentrale
Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist,
bitten wir vorab um telefonische Voranmeldung,                            tungsstelle                                                        Bonn Tel. 0228/19240
damit für Sie unnötige Wartezeiten vermieden                              des Bistums Trier, Kasernenstraße 37,                              Mainz Tel. 06131/19240
werden können.                                                            Tel. 06571/4061                                                    Berlin Tel. 030/19240

                                                                  Wichtige Rufnummern
                 Telefonverzeichnis                                       Dorf: Gerhard Hoffmann,                                            Vitelliusbad, Telefon: 6088
                                                                          Am Burger Weg 4 ������������������������������������������ 8695   Öffnungszeiten einsehbarLunter   N
                                                                                                                                                                            folgendem
                                                                                                                                                                          SSE            Link:
Vorzimmer Bürgermeister
                                                                          Lüxem: Sebastian Klein,                                                           GESCH O
                                                                                                                                             https://www.wittlich.de/buerger-und-verwal-
Joachim Rodenkirch �������������������������������17-10 00
Zentralbereich                                                            Unterm Breiten Weg 17�������������������������� 9563472           tung/staedtische-einrichtungen/vitelliusbad.html
Fachbereichsleitung ���������������������������������17-10 10            Neuerburg: Udo Reihsner,                                           Begegnungsstätte Seniorentreff,
                                                                          Hatzdorferstraße 11a ����������������������������������� 90250    Kasernenstraße 37, Telefon:   SSEN
                                                                                                                                                                    CHLO951943
Stadtkasse �������������������������������������������������17-10 40
                                                                          Wengerohr: Matthias Linden
                                                                                                                                                              GESbis
                                                                                                                                             Öffnungszeiten: Mo.      Do.      14 bis 18 Uhr
Steuern / Abgaben ��������������������� 17-10 45 / -10 25
Öffentlichkeitsarbeit ����������������� 17-10 13 / -10 10                Auf den Steinen 4 ����������������������������������� 9562745     Türmchen - das Wittlicher Histörchen,
                                                                          Schiedsmann                                                        Tel.: 06571-146614
Gleichstellungsbeauftragte ���������������������17-10 49
                                                                          Klaus Weber-Kadner ���������������������������� 95 424 96         Öffnungszeiten: montags             geschlossen
Fachbereich I - Ordnung, Jugend, Soziales, Sport
                                                                          E-Mail: k-weber-kadner@t-online.de                                 dienstags - samstags                 11 - 17 Uhr
Fachbereichsleitung ���������������������������������17-11 00                                                                                                            SSEN 14 - 17 Uhr
                                                                          Sprechzeiten nach Vereinbarung                                     Sonn- und feiertags
                                                                                                                                                            G E SC H L O
Einwohnermeldeamt ����������������� 17-11 44 / -11 45
                                                                                                                                             Eintrittszahlung und Schlüsselausgabe im Alten
Fundbüro ��������������������������������������������������17-11 39                 Städtische Einrichtungen                                Rathaus, Neustraße 2 (Kartenvorverkauf-Ein-
Gaststätten ������������������������������������������������17-11 01     Altes Rathaus Galerie im Alten Rathaus sowie                       gang Marktplatz) Tel.: 06571-146614
Gewerbe, Fischereischeine ���������������������17-11 46                  CASA Tony M.
Soziale Hilfen, Rentenfragen ��� 17-11 50 / -11 51                       Marktplatz
Standesamt ��������������������������������� 17-11 48 / -11 49           Öffnungszeiten:                                                                Kreisstadt Wittlich
Verkehrsüberwachung ����������������������������17-11 41                 Dienstag bis Samstag:  OSSEN11 bis 17 Uhr
Wohngeld, Wohnberechtigungs-                                                             GESC HL
                                                                          Sonn- und Feiertage:              14 bis 17 Uhr.
                                                                                                                                                        Verwaltungs- und
scheine ������������������������������������������ 17-11 50 /- 1151      Montag:                             geschlossen                           Dienstleistungszentrum
Jugendkoordinatorin �������������������������������17-11 62              Telefonischer Kartenvorverkauf:                                         Schloßstraße 11, 54516 Wittlich
Fachbereich II - Planung und Bau                                          14 66 14                                                            Stadtverwaltung Wittlich
Fachbereichsleitung ���������������������������������17-12 00            Kulturamt                                                           Telefon:��������������������������������������������� 06571/17-0
Stadtplanung ��������������������������������������������17-12 01        Altes Rathaus, Telefon: 1466-0,                                     Telefax:�������������������������������������� 06571/17-29 00
Bauanträge ��������������������������������� 17-12 10 / -12 11           Telefax: 172351-52                                                  Internet:����������������������������������� www.wittlich.de
Gebäude- und                                                              Öffnungszeiten:                                                     E-Mail:��������������������������� info@stadt.wittlich.de
                                                                                                     SSEN
Liegenschafts-                                                            Dienstag      GESCHLO                                               Stadtwerke Wittlich
management ���� 17-12 20 / -12 21 / -12 22 / -12 23                                                                                          Telefon:��������������������������������������������� 06571/17-0
                                                                          bis Mittwoch:  8.30 bis 12 Uhr u. 14 bis 16 Uhr
Fachbereich III - Stadtmarketing und Wirt-                                                                                                    Telefax:�������������������������������������� 06571/17-29 80
                                                                          Donnerstag:  8.30 bis 12 Uhr u. 14 bis 18 Uhr                      Störungsannahme                       (Tag           und     Nacht):
schaftsförderung                                                          Freitag:                        8.30 bis 12 Uhr                    ������������������������������������������������������ 06571/17-2 22
Fachbereichsleitung ���������������������������������17-13 00            Kultur- und Tagungsstätte Synagoge,                                 Internet:��������������� www.stadtwerke.wittlich.de
Grundstücksan- und verkauf. �����������������17-13 20                    Himmeroder Str. 44, Telefon:     N
                                                                                                       44 33
Stadtmarketing �����������������������������������������17-13 10         Öffnungszeiten:GES
                                                                                              CHLOSSE
Wirtschaftsförderung ���������������� 17-13 00 / -13 01                  Dienstag bis Sonntag             14 bis 17 Uhr,                      Dienstzeiten Stadtverwaltung und
Stadtwerke                                                                Montag                             geschlossen,                                 Stadtwerke:
Werkleitung ����������������������������������������������17-18 00       Stadtbücherei, Schloßstraße 10, Telefon: 2 70 36,                   Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie
Bestattungswesen ������������������������������������17-18 60            Telefax: 2 70 39, E-Mail: info@stadtbuecherei.                      SARS-COV2 wird um Terminabsprachen
Servicebetrieb (Bauhof) –                                                 wittlich.de                                                         gebeten.
Straßenreinigung �������������������������������������17-18 20           Öffnungszeiten:                                                     Montag bis Freitag:������������������� 8.30 bis 12 Uhr
Tiefbau. �����������������������������������������������������17-18 11   Dienstag                       14.00-18.00 Uhr                     zusätzlich Montag:����������������������� 14 bis 16 Uhr
                                                                                                       SSEN
                                                                                          GESCHLO 14.00-18.00 Uhr
Wasserversorgung / Abwasser ���������������17-18 10                      Mittwoch                                                           zusätzlich Donnerstag:���������������� 14 bis 18 Uhr
Ortsvorsteher der Stadt Wittlich                                          Donnerstag                     10.00-14.00 Uhr                     Bürgerservice:
Bombogen: Mario Wellenberg,                                               Freitag                        14.00-18.00 Uhr                     Montag bis Donnerstag:���������������� 8 bis 18 Uhr
Hofstraße 11 ��������������������������������������������� 1469036       Samstag                        10.00-13.00 Uhr                     Freitag:�������������������������������������������� 8 bis 15 Uhr
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                   - 3 -                                               Ausgabe 16/2021

     Aktuelles aus der Stadt

                     Dr. Oetker erweitert Standort in Wittlich
Mit einer neuen Pizzalinie hat Dr. Oet-
ker seinen Standort in Wittlich ausge-
baut. Damit trägt das Unternehmen der
steigenden Nachfrage nach Tiefkühl-
produkten Rechnung. Zur offiziellen
Einweihung am 12. April, die bedingt
durch die Corona-Pandemie im kleinen
Kreis unter Ausschluss der Öffentlich-
keit stattfand, besuchte Joachim Roden-
kirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich,
unter Einhaltung strenger Hygiene- und
Corona-Schutzmaßnahmen das Werk.
Nach knapp zwei Jahren Bauzeit pro-
duziert Dr. Oetker seit dem 15. März
2021 das Sortiment La Mia Grande in
Wittlich. Die La Mia Grande erfüllt den
Trend zu größeren Premium-Pizzen. Mit
der Markteinführung 2018 hat Dr. Oet-         Foto (v.l.n.r.): Augustinus Clüsener, Alexander Bastgen (Engineering Manager Dr. Oetker),
ker seine sehr gute Marktposition im          Rainer Wener, Matthias Linden, Hans Hansen, Joachim Rodenkirch, Thorsten Sips (Produk-
Tiefkühlpizza-Markt weiter ausgebaut.         tionsleiter Dr. Oetker), Hans-Dieter Husch, Lothar Schaefer während der Werksbesichtigung
Nun hat Dr. Oetker die Produktion aus-        (Foto: Dr. Oetker).
geweitet.
Möglich macht dies der Neubau einer
Produktionslinie am größten Dr. Oetker
Pizzaproduktionsstandort in Deutsch-
land. Dabei handelt sich um eine klassi-
sche Produktionshalle, in dem die Back-,
Beleg- und Verpackungsbereiche vonei-
nander getrennt sind. Die Halle verfügt
über zwei Geschosse plus ein halbes
Kellergeschoss im Bereich des Backens.
In Quadratmeterzahl pro Anlage ent-
spricht die neue Produktionsstätte etwa
den bestehenden Linien. Darüber hinaus
entsprechen der Neubau sowie die ver-
bauten Anlagen modernsten Standards,
insbesondere hinsichtlich energetischer
Gesichtspunkte. So ist etwa die Wär-
merückgewinnung gewährleistet und
die statischen Konstruktionen lassen
den Einsatz von Photovoltaik zu. Trotz
erschwerter Bedingungen durch die
Corona-Pandemie konnte der Bau ohne
nennenswerte Komplikationen durchge-
zogen werden.                                 Die Besuchergruppe vor der neuen Produktionshalle (Foto: Dr. Oetker).
„Es freut mich sehr, dass Dr. Oetker
erneut in den Standort Wittlich inves-        und Rainer Wener von der Stadtver-            den bedankte: „Die Zusammenarbeit
tiert und sich auf diesem Wege zu der         waltung Wittlich, Lothar Schaefer von         mit den Vertretern der Stadt, des Kreises
Region bekennt. Gerade in für viele von       den Stadtwerken, Architekt Augustinus         und allen weiteren Gremien hat wieder
uns wirtschaftlich unsicheren Zeiten tut      Clüsener (Planungsbüro Punkt 1) sowie         einmal sehr gut funktioniert. Besonders
es gut, einen verlässlichen Partner an sei-   Matthias Linden, Ortsvorsteher von            in dieser angespannten Zeit konnten wir
ner Seite zu haben. Im Namen der Stadt        Wengerohr. Mit den ersten Wochen gibt         immer auf die schnelle und konstruktive
Wittlich wünsche ich dem gesamten Dr.         sich Dr. Oetker zufrieden. „Bisher sieht      Zusammenarbeit mit allen Behörden
Oetker Team einen guten Start für die         alles sehr gut aus. Die Produktionsquali-     zählen.“
neue Linie“, so Bürgermeister Joachim         tät ist hervorragend und auch die gefor-      Dr. Oetker stellt im Zuge der Standor-
Rodenkirch während der offiziellen Ein-       derten Mengen können wir bedienen“            terweiterung rund 120 Mitarbeiterinnen
weihung.                                      so Hans-Dieter Husch, der sich während        und Mitarbeiter neu ein. Insgesamt sind
Neben Rodenkirch begrüßte Werksleiter         seiner Ansprache gleichzeitig für die         am Dr. Oetker Standort in Wittlich rund
Hans-Dieter Husch auch Hans Hansen            gute Zusammenarbeit mit den Behör-            1.500 Personen beschäftigt.
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                      - 4 -                                                  Ausgabe 16/2021

                                                                      „hol’ab!“
                          Schließung und Abholservice der Stadtbücherei ab 20. April
               Wegen der hohen Corona-Inzi-                                                     im 2. Untergeschoss der
               denzzahlen sind die Stadt- und                                                   Bücherei in Papiertüten
               Kreisergänzungsbücherei Witt-                                                    bereitgestellt. Bitte bei der
lich sowie die Bibliothek des Emil-Frank-                                                       Abholung an der Seitentür
Instituts ab sofort geschlossen.                                                                in der Tiergartenstraße läuten und den Leser-
Die Stadt-und Kreisergänzungsbücherei                                                           namen nennen.
nimmt gleichzeitig ihren Abholservice wie-                                                      Die Bibliotheksmitarbeiter(innen) stellen die
der auf: Unter dem Motto „hol‘ab!“ können                                                       Medientaschen dann in einer Plastikbox auf
Medien bestellt und ab dem darauffolgen-                                                        das Fensterbrett neben der Seiteneingangs-
den Werktag (Dienstag – Freitag, 11.00-18.00                                                    tür. Sobald das Fenster geschlossen sein wird,
Uhr) kontaktlos entliehen werden.                                                               kann die Tasche entnommen werden.
Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei          Same procedure as last lockdown: Die            Zur Abgabe entliehener Medien kann der
Wittlich wählen bis zu 8 verfügbare Medien      „hol’ab!“-Tüten sowie die Materialpakete des    Rückgabekasten in der Tiergartenstraße, der
aus dem gesamten Bestand über den               Online-Workshops „Zucker“ und der Callio-       dem Publikum rund um die Uhr zur Verfü-
Online-Katalog aus (https://stadtbueche-        pe-Teams warten auf ihre Besteller (Foto: Ju-   gung steht, genutzt werden.
rei24.de). Auch thematische Bestellungen        lian Nikolay).                                  Ebenfalls Tag und Nacht erreichbar sind
sind möglich.                                                                                   selbstverständlich      die    Online-Dienste
Danach einfach eine formlose Mail mit           lierte Angaben zu Genre, Altersgruppe o.ä.      Onleihe, filmfriend, freegal, das Duden-Lern-
Lesernummer und den Titelwünschen               gebeten. Falls keine entsprechenden Mög-        paket, e-Kidz und das neue, englischsprachige
an info@stadtbuecherei.wittlich.de sen-         lichkeiten zur Verfügung stehen sollten,        Angebot Overdrive.
den. Dabei sollte klar ersichtlich sein, ob     können „hol’ab!“-Bestellungen auch tele-        Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich
es sich jeweils um Buch, Film, Hörbuch,         fonisch übermittelt werden.                     Schloßstraße 10 / 54515 Wittlich / Tel. +49
Tonie, Game etc. handelt. Bei thematischen      Die Medien werden seitens der Stadtbüche-       6571 27036 / E-Mail: info@stadtbuecherei.
Bestellungen wird wir um möglichst detail-      rei Wittlich zusammengestellt, verbucht und     wittlich.de / www.stadtbuecherei.wittlich.de

                                       Titelseite
Die Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald fotografierte Revierförster Mario Sprünker.

                 Allgemeinverfügung mit einschränkenden
                           Schutzmaßnahmen
 Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis              Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gar-
 Bernkastel-Wittlich hatte am Samstag.              tenbaumärkte
 17. April 2021 den dritten Tag in Folge
 die Schwelle von 100 Corona-Infektio-          •   Schließung von Kosmetik-, Wellness-
 nen je 100.000 Einwohner überstiegen.              massage-, Tattoo- und Piercing-Studios
 Daher musste der Landkreis gemäß der
 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des           •   Dienstleistungen, die hygienischen und
 Landes Rheinland-Pfalz, die vom Ministe-           medizinischen Gründen dienen, wie
 rium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und          solche von Optikern, Hörgeräteakus-
 Demografie Rheinland-Pfalz vorgegebene             tikern, Physio-, Ergo-, und Logothera-
 Allgemeinverfügung mit einschränken-               pien oder der Fußpflege sind weiterhin
 den Schutzmaßnahmen erlassen. Aufgrund             erlaubt. Frisöre bleiben geöffnet, sind
 einer fachaufsichtlichen Weisung des               aber zur Kontaktdatenerfassung und
 Gesundheitsministeriums war auch aus-              zur vorherigen Terminvergabe ver-
 drücklich eine nächtliche Ausgangssperre           pflichtet
 zu verhängen.
                                                •   Schließung von Museen, Ausstellungen
 Diese Allgemeinverfügung trat mit Wir-             und ähnlichen Einrichtungen, Tierparks
 kung zum Dienstag, 20. April 2021, 0:00            sind nur im Außenbereich geöffnet
 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis zum                                                              Redaktion Wittlicher
 Ablauf des 28. April 2021. Hier die wesent-
 lichen Punkte:
                                                •   Sport ist im Freien nunmehr alleine,
                                                    zu zweit oder mit Personen, die dem
                                                                                                          Rundschau
                                                    eigenen Hausstand angehören zuläs-           Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung
 •   Ausgangssperre zwischen 21:00 und                                                           Wittlich:
                                                    sig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot.
     5:00 Uhr. Ausnahmen gelten nur bei                                                          Sebastian Klein
     triftigen Gründen wie zum Beispiel             Training und Wettkampfsituationen im
                                                                                                 Theresia Rodenkirch
     Ausübung der beruflichen Tätigkeit,            Amateur- und Freizeitsport sind unter-
                                                                                                 Rainer Stöckicht
     Versorgung unterstützungsbedürftigen           sagt.
                                                                                                 Telefon: 06571 / 17 10 14 oder 17 10 13
     Person. Eine Bescheinigung der beruf-                                                       Telefax: 06571 / 17 29 02 oder 17-29 00
     lichen Tätigkeit kann hier herunterge-     •   Schließung der Außengastronomie              E-Mail: redaktion@stadt.wittlich.de
     laden werden.                                                                               Redaktionsschluss für vorhersehbare
                                                •   Schließung von Verkaufsstellen               Ankündigungen und Terminmeldungen:
 •   verschärfte     Kontaktbeschränkung            ab 21 Uhr                                    Dienstag, 17 Uhr für die Folgeausgabe!
     (maximal eigener Hausstand plus eine                                                        Digitalbilder werden NUR im jpg-Format
     weitere Person)                            •   Verkaufsverbot von Alkohol in Tank-          angenommen und sollten eine Mindest-
                                                    stellen etc. zwischen 21:00 und 5:00 Uhr     größe von 1 MB oder mehr haben.
 •   Schließung des Einzelhandels (Termin-                                                       Fotos für den redaktionellen Teil soll-
     Shopping nur mit Einzelterminen; ein-      Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerb-         ten mit einer dafür optimierten Digital-
     geschränkt mit nur einer Person oder       licher Einrichtungen sind nach vorheriger        kamera und nicht mit Mobiltelefonen
     einem Hausstand pro Termin, unab-          Bestellung unter Beachtung der allgemei-         oder Smartphone aufgenommen werden.
     hängig von der Größe des Geschäftes),      nen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig.          Dabei entstandene Bilder erfüllen nur in
     ausgenommen von den Schließungen           Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygi-        Ausnahmefällen die technischen Mindest-
     sind unter anderem Lebensmittelein-        eneregeln einschließlich der Maskenpflicht.      anforderungen bei Schärfe, Belichtung
     zelhandelsbetriebe, Buchhandlungen,        Die ausführliche Allgemeinverfügung mit          und Farbe für den Vierfarbdruck der Witt-
     Baumärkte, Tierbedarfs- und Futter-        Begründung ist unter                             licher Rundschau und müssen dann von
     mittelmärkte,    Blumenfachgeschäfte,      www.bernkastel-wittlich.de zu finden.            einem Nachdruck ausgenommen werden!
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                        - 5 -                                                  Ausgabe 16/2021

                                      Umbauarbeiten im Alten Rathaus gestartet!
Bis zum Sommer 2020 war die touristische          im denkmalgeschützten Alten Rathaus am beit, Anregungen oder Ideen kann gerne
Vermarktung der Ferienregion Wittlich und         Marktplatz in Wittlich wird ein wichtiger Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mit-
Wittlich Land und der Betrieb der Tourist-        Grundstein für die Tourismusentwicklung in arbeitern unter Tourist-Information Witt-
Information am Marktplatz 5 Aufgabe des           Wittlich Stadt und Land gesetzt. Der Umbau lich Stadt und Land, Telefon: 06571 4086,
Vereins Moseleifel Touristik e.V. Durch den       ist seit Anfang April in vollem Gange.     E-Mail: hallo@tourist.wittlich.de aufge-
plötzlichen Tod des Geschäftsführers Karsten      Den Gast erwartet zukünftig ein zeitgemä- nommen werden.
Mathar im Mai 2019 mussten neue Wege für          ßes Besucherzentrum
die weitere Tourismusentwicklung der Feri-        mit       Museumsshop
enregion diskutiert werden.                       und Ticketverkauf im
Die gemeinsame Vermarktung und Organisa-          schönsten, nach neu-
tion der touristischen Aufgaben für Wittlich      esten Standards umge-
Stadt und Wittlich Land, unter der Feder-         bauten, Gebäude der
führung der Stadt, wurde im Auftrag der ent-      Stadt. Die Eröffnung
sprechenden Gremien festgelegt und von den        wird dazu beitragen,
Aufsichtsbehörden genehmigt.                      unsere Ferienregion
Die Tourist-Information Wittlich Stadt und        im Vergleich zu den
Land am Marktplatz ist nun bereits seit dem       benachbarten      Des-
1. Juli 2020 Regiebetrieb der Stadt Witt-         tinationen     wettbe-
lich und bleibt weiterhin Ihr zuverlässiger       werbsfähig zu halten
Ansprechpartner für alle touristischen Fragen     und ist für den Spät-
und Anliegen. Durch die Pandemie sind touris-     sommer 2021 geplant.
tische Übernachtungen allerdings noch verbo-      Durch die Pandemie
ten und viele Sehenswürdigkeiten geschlossen      konnten bislang nur
oder gesperrt. Auch die Tourist-Information ist   eingeschränkt Besu-
bis auf Weiteres noch für den Publikumsver-       che der touristischen
kehr geschlossen, aber die Kollegen sind per      Partner und Leis-
E-Mail oder Telefon erreichbar.                   tungsträger      erfol-
Mit der Einrichtung einer modernen, bar-          gen. Bei Interesse an Die Umbauarbeiten haben begonnen
rierefreien Tourist-Information im Foyer          einer Zusammenar- (Fotos: Verena Kartz, Stadtverwaltung Wittlich).

                                       3.989 Euro für Veranstaltungen und Musikinstrumente
                                 Stiftung Stadt Wittlich förderte Wittlicher Musikvereine und Chöre im Jahr 2020
                  Im Wirtschaftsjahr 2020         geplantes Adventskonzert im Dezember 2020      Der Musikverein Lüxem 1956 e.V. nutzte den
                  stellte die Stiftung Stadt      in der Pfarrkirche St. Maria Magdalena in      bewilligten Zuschuss für den Ankauf einer
                  Wittlich den Wittlicher         Lüxem. Leider fiel das Konzert den Corona-     Bass-Klarinette und der Musikverein Wen-
Musikvereinen, Gesangvereinen, Chören             Beschränkungen zum Opfer, jedoch waren         gerohr e.V. erwarb ein Altsaxophon für die
und Kinderchören im Rahmen der beiden             für Probenarbeit seit November weit höhere     Jugendausbildung.
Förderprogramme „Veranstaltungen“ und             Kosten als die Zuschusssumme entstanden, so    Das Blasorchester Wittlich 1921 e. V. hat den
„Musikinstrumente“ eine Zuschusssumme             dass der Zuschuss ausgezahlt werden konnte.    bewilligten Zuschuss coronabedingt nicht
von insgesamt 3.989 Euro zur Verfügung.           Des Weiteren unterstützte die Stiftung Stadt   abgerufen.
Für die Organisation und Durchführung             Wittlich den Musikverein Bombogen e. V. mit
                                                                                                 Auch im Wirtschaftsjahr 2021 werden den Ver-
von Veranstaltungen im Bereich der Stadt          471,50 Euro im Jahr 2020 für den Einkauf von
                                                                                                 einen im Bereich der Stadt Wittlich wiederum
Wittlich wurde hiervon ein Betrag in Höhe         Noten für das ebenfalls der Corona-Pande-
von insgesamt 1.471,50 Euro abgerufen             mie zum Opfer gefallene Konzert „Filmmu-       Zuschüsse bewilligt. Weitere Informationen
und ausgezahlt. So führte das Blasorchester       sik“ im neuen Wittlicher Kinopalast.           sind erhältlich bei der Stiftung Stadt Wittlich,
Wittlich 1921 e.V. im Januar letzten Jahres       Für die Anschaffung von Musikinstrumenten      Christiane Schmitz-Hayer, Schloßstraße 11,
sein traditionelles Neujahrskonzert auf und       wurde den vier Wittlicher Musikvereinen ein    54516 Wittlich, Telefon 06571/171053, E-Mail:
erhielt einen Zuschuss von 500,00 Euro der        Betrag in Höhe von insgesamt 2.695 Euro        christiane.schmitz-hayer@stadt.wittlich.de
Stiftung Stadt Wittlich. Der Musikverein          bewilligt. Mit Hilfe dieser Zuschüsse konnte   oder im Internet unter http://www.wittlich.de/
Lüxem 1956 e.V. beanspruchte die Mittel der       der Musikverein 1927 Bombogen e.V. eine        buerger-und-verwaltung/staedtische-einrich-
Stiftung in Höhe von 500,00 Euro für sein         Konzertpauke ankaufen.                         tungen/stiftung-stadt-wittlich.html.

          Gut informiert durch Ihre Wittlicher Rundschau!
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                           - 6 -                                                     Ausgabe 16/2021
                                                                              Wengerohr:
                                                                              Matthias Linden, Auf den Steinen 4
           Aus den Stadtteilen                                                Telefon: 06571 / 9562745 oder Mobil: 0160 / 6695889
                                                                              E-Mail: matthias.linden@ov-wengerohr.wittlich.de
                                                                              Stv. Ortsvorsteherin
                                                                              Anja Vollmer, Auf dem Hügel 6a
                                                                              Telefon: 06571-9009599
                                                                              E-Mail: anja.wengerohr@kabelmail.de
      Energiekonzept Wittlich-Bombogen
           Energiekosten senken, Klima schützen:
     Veranstaltung zum Energiekonzept und zu Fördermitteln
           für die Bürgerschaft in Wittlich-Bombogen
                                                                                                  Amtliche
 Die Stadt Wittlich und der Ortsbeirat Bombogen haben sich das
                                                                                              Bekanntmachungen
 Ziel gesetzt, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Senkung der
 Energiekosten vor Ort zu leisten. Daher wird aktuell ein Energie-
 konzept für Bombogen erstellt. Der Startschuss für das Projekt                           Kreisstadt
 erfolgte im letzten Jahr. Anhand von verteilten Fragebögen konn-
 ten viele Informationen durch die Bürgerschaft gewonnen werden.
 Nun bietet die Stadt im Zusammenhang mit dem Energiekonzept
 eine Informationsveranstaltung zum Stand des Projektes und zu
 Fördermöglichkeiten des Bundes (BAFA und KfW) für energe-
                                                                                          WITTLICH
 tische Sanierung, erneuerbare Energien, Heizungsaustausch und
 Elektromobilität an. Sie sind herzlich eingeladen zu dieser Online-
                                                                                                 Öffentliche Bekanntmachung
 Veranstaltung!                                                                                       Widmung von Gemeindestraßen
                                                                              Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977
  Förderinformation für die Bürgerschaft Wittlich-Bombogen am                 (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des Stadt-
            Mittwoch, 28.04. um 18:00 Uhr per Zoom                            rates vom 24.03.2021, werden die Straße „Europastraße“, Gemarkung
                                                                              Wengerohr, Flur 5, Flurstück 368/2 (teilweise) (Länge der zu widmen-
 Hierbei werden neben dem Stand des Energiekonzepts für                       den Strecke ca. 490 m), Fahrbahn, Straßenbegleitgrün und Geh- und
 Bombogen die derzeit bestehenden Förderprogramme für                         Radweg und der Parkplatz „Park & Ride Parkplatz am Bahnhof Wen-
 Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden vorge-
                                                                              gerohr“, Gemarkung Wengerohr, Flur 5, Flurstück 368/2 (teilweise)
 stellt. Je nach Maßnahme sind attraktive Zuschüsse von bis zu 50
                                                                              (Länge der zu widmenden Strecke ca. 168 m), Parkplatzflächen, Fahr-
 % möglich!
 Auf Grund der aktuellen Pandemiesituation findet die Veranstal-              bahn und Begleitgrün als öffentliche Gemeindestraßen gemäß. § 1
 tung online statt. Die Teilnahme für Sie ist kostenfrei. Bitte melden        Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 3 a) Landesstraßengesetz sowie die selbständigen
 Sie sich per E-Mail an molitor@e-eff.de, sodass Sie die Zugangs-             Gehwege, Gemarkung Wengerohr, Flur 5, Flurstück 368/2 (teilweise)
 daten zur Onlineveranstaltung ebenfalls per E-Mail erhalten kön-             und Flur 12, Flurstücke 100, 103 (teilweise), 124 und 125 (teilweise)
 nen. Die Anmeldung ist bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn               (Länge der zu widmenden Strecke ca. 700 m) als öffentliche sonstige
 möglich.                                                                     Straßen gem. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 b) Buchst. aa) dem öffentlichen
 Ansprechpartner für die Veranstaltung sind Herr Molitor und                  Verkehr gewidmet. Der genaue Umfang der Widmung ist aus den bei-
 Herr Dr. Schönberger von der EnergyEffizienz GmbH, erreich-                  gefügten Lageplänen ersichtlich.
 bar telefonisch unter 06206 / 5803581 sowie per E-Mail unter
 molitor@e-eff.de.                                                                                                                        Legende

                                                                                                                                                    zu widmende Fläche

         Sprechstunden der Ortsvorsteher
                der Stadt Wittlich
Bombogen:
Mario Wellenberg, Hofstraße 11
nach telefonischer Terminvereinbarung
Telefon: 06571-1469036, Mobil: 0160-98509762                                                                    P+R Parkplatz

E-Mail: mario.wellenberg@ov-bombogen.wittlich.de
Stv. Ortsvorsteher
Joachim Gerke, An der Neuwiese 23
Telefon: 06571/28631
Dorf:
Gerhard Hoffmann, Am Burger Weg 4
Mo-Fr: 18-20 Uhr
Telefon: 06571/8695, Mobil: 01520-9894632
E-Mail: gerhard.hoffmann@ov-dorf.wittlich.de                                                                   selbstständige

Stv. Ortsvorsteher                                                                                              Gehwege

Jörg Stüttgen, Alftalstraße 55
Telefon: 06571/9009548
Lüxem:
Sebastian Klein, Unterm Breiten Weg 17
Telefon: 06571/9563472,
E-Mail: sebastian.klein@ov-luexem.wittlich.de
                                                                                     selbstständige
                                                                                      Gehwege

Stv. Ortsvorsteher
Christian Esch
Telefon: 06571/9541347
E-Mail: christian.esch.wil@web.de
Neuerburg:
Udo Reihsner, Hatzdorfer Straße 11 a
Telefon: 06571/90250 oder Mobil: 0171-4469788,
Fax: 06571/902529,
E-Mail: udo.reihsner@ov-neuerburg.wittlich.de
Stv. Ortsvorsteher
Carlo Bauer, Kastanienstraße 1 a
Telefon: 0171/3837037
E-Mail: carlo-bauer@t-online.de
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                                       - 7 -                                                    Ausgabe 16/2021
                                                         Legende
                                                                                          Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle
                                                                zu widmende Fläche
                                                                                          Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu-
                                                                                          fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der
                                                                                          Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.).
                                                                                          Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen-
                                                                                          baulast die Unterhaltungspflicht.
                          Bahnhof Wengerohr
                                                                                          Wittlich, den 20.04.2021
                                                                                          Stadtverwaltung Wittlich
                                                                                          Joachim Rodenkirch, Bürgermeister

                                                                                          [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro-
                                                                                          päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische
                                                                                          Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio-
                                                                                          nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
                                                                                          (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)

                                                                                                      Öffentliche Bekanntmachung
                               Park & Ride Parkplatz
                                                                                                         Widmung von Gemeindestraßen
                                                                                          Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977
                                                                Europastraße              (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des
                                                                                          Stadtrates vom 24.03.2021, werden die Straßen „Französische Straße“,
                                                        368/2
                                                                                          Gemarkung Wittlich, Flur 19, Flurstücke 24/38 und 28/44 (Länge der
                                                                                          zu widmenden Strecke ca. 181 m), Fahrbahn und Gehweg, „Zossen-
                                                                                          straße“, Gemarkung Wittlich, Flur 19, Flurstücke 123/62 (teilweise)
                                                                                          und 177/21 (teilweise) (Länge der zu widmenden Strecke ca. 209 m),
                                                                                          Fahrbahn, Begleitgrün und Gehweg, „Am Rotenberg“, Gemarkung
                                                                                          Wittlich, Flur 19, Flurstücke 123/46, 123/62 (teilweise) und 123/70
                                                                                          (Länge der zu widmenden Strecke ca. 266 m) Fahrbahn, Gehweg und
                                                                                          Wendehämmer als Gemeindestraßen gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr.
                                                                                          3 a) LStrG sowie die selbstständigen Gehwege, Gemarkung Wittlich,
                                                                                          Flur 19, Flurstücke 32/18, 123/62 (teilweise), 123/72, 123/77, 177/13
                                                                                          und 177/21 (teilweise) (Länge der zu widmenden Strecke ca. 96 m) als
                                                                                          sonstige Straßen gem. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3b) Buchst. aa) LStrG
                                                                                          (selbstständiger Gehweg) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der
                                                                                          genaue Umfang der Widmung ist aus den beiliegenden Lageplänen
Bestandteil dieser Widmungsverfügung sind Lagepläne, in denen die
                                                                                          ersichtlich, die Bestandteile des Beschlusses sind.
gewidmete Flächen dargestellt sind. Die genauen Lagepläne liegen
zu jedermanns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen
                                                                                                                                             Legende
während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00
Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung                                                                                 zu widmende Fläche
Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516
Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer-
den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier-
ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der
elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin-
gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter
www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf-
geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse:
                                                                                                                      Am Rotenberg
stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.
Erläuterung zur Widmung:
Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge-
brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege-
benheiten.
Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent-
lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr
bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann-
ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe
der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne                                                                                          Fußwege
besondere Erlaubnis benutzen.
Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B.
Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer-
kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren-
zung der Nutzung) beschränkt werden.
Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse)
bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße
- festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder
eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße
handelt.
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                  - 8 -                                                     Ausgabe 16/2021
                   Legende                           Bestandteil dieser Widmungsverfügung sind Lagepläne, in dem die
                           zu widmende Fläche        gewidmeten Flächen dargestellt sind. Die genauen Lagepläne liegen
                                                     zu jedermanns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen
                                                     während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 18.00
                                                     Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung
                                                     Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus.
                                                     Rechtsbehelfsbelehrung
                                                     Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
                                                     gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
                                                     Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der
                                                     Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516
                                                     Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                     Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer-
                                                     den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier-
                                                     ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der
                                                     elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin-
                                                     gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter
                                                     www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf-
                                                     geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse:
                                                     stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.
                                                     Erläuterung zur Widmung:
                                                     Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge-
                                                     brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege-
                                                     benheiten.
                                                     Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent-
                                                     lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr
                                                     bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann-
                                                     ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe
                                                     der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne
                                                     besondere Erlaubnis benutzen.
                                                     Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B.
                                                     Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer-
                                                     kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren-
                                                     zung der Nutzung) beschränkt werden.
                                                     Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse)
                                                     bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße
                                                     - festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder
                                                     eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße
                                                     handelt.
                                                     Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle
                                                     Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu-
                 Legende
                                                     fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der
                       zu widmende Fläche            Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.).
                                                     Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen-
                                                     baulast die Unterhaltungspflicht.
                                                     Wittlich, den 20.04.2021
                                                     Stadtverwaltung Wittlich
                                                     Joachim Rodenkirch, Bürgermeister
                                                     [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro-
                                                     päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische
                                                     Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio-
                                                     nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
                                                     (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)

                                                                 Öffentliche Bekanntmachung
                                                                     Widmung von Gemeindestraßen
                                                     Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977
                                                     (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des Stadt-
                                                     rates vom 24.03.2021, werden die Teilbereiche der Straße „Römer-
                                                     straße“, Gemarkung Wittlich, Flur 20, Flurstücke 154/111, 154/121
                                                     und 154/125 (teilweise) (Länge der zu widmenden Strecke ca. 160 m),
                                                     Fahrbahn, Gehweg und Wendehammer als Gemeindestraße gemäß §
                                                     1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 a) Landesstraßengesetzes sowie die selb-
                                                     ständigen Gehwege, Gemarkung Wittlich, Flur 20, Flurstücke 116/80
                                                     (teilweise), 128/10 (teilweise), 154/24 (teilweise), 154/92 (teilweise),
                                                     154/95 (teilweise), 154/97 (teilweise) und 154/125 (teilweise) (Länge
                                                     der zu widmenden Strecke ca. 1.200 m) als sonstige Straßen gem. §
                                                     1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 b) Buchst. aa) Landesstraßengesetzes (selb-
                                                     ständige Gehwege) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der genaue
                                                     Umfang der Widmung ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich,
                                                     der Bestandteil des Beschlusses ist.
                                                     Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die
                                                     gewidmete Fläche dargestellt ist. Der genaue Lageplan liegt zu jeder-
                                                     manns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen während
                                                     der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                                                     Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung Witt-
                                                     lich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus.
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                                         - 9 -                                                    Ausgabe 16/2021
                                                            Legende                                                                                 Legende
                                                                  zu widmende Fläche
                                                                                                                                                              zu widmende Fläche

                                            Fußwege

                             Teilbereiche
                             Römerstraße
                                                        Fußweg

                    Fußweg

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516
Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer-
den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier-
ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der
elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin-
gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter
www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf-
geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse:
stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.
Erläuterung zur Widmung:
Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge-
brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege-
benheiten.
Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent-
lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr
                                                                                            Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die
bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann-
ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe                           gewidmete Fläche dargestellt ist. Der genaue Lageplan liegt zu jeder-
der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne                               manns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen während
besondere Erlaubnis benutzen.                                                               der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B.                             Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung Witt-
Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer-                               lich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus.
kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren-                      Rechtsbehelfsbelehrung
zung der Nutzung) beschränkt werden.                                                        Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse)                                 gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße                         Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der
- festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder                         Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516
eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße                           Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
handelt.                                                                                    Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer-
Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle
                                                                                            den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier-
Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu-
                                                                                            ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der
fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der
Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.).                           elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin-
Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen-                            gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter
baulast die Unterhaltungspflicht.                                                           www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf-
                                                                                            geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse:
Wittlich, den 20.04.2021
                                                                                            stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Wittlich
                                                                                            Erläuterung zur Widmung:
Joachim Rodenkirch, Bürgermeister
[1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro-                        Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge-
päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische                         brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege-
Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio-                         benheiten.
nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG                              Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent-
(ABl. EU Nr. L 257 S. 73)                                                                   lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr
                                                                                            bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann-
                                                                                            ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe
            Öffentliche Bekanntmachung                                                      der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne
                                                                                            besondere Erlaubnis benutzen.
                 Widmung von Gemeindestraßen
                                                                                            Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B.
Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977
                                                                                            Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer-
(GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des
                                                                                            kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren-
Stadtrates vom 24.03.2021, wird die Straße „Zur Polizeischule“,
Gemarkung Wengerohr, Flur 1, Flurstück 1277 (Länge der zu widmen-                           zung der Nutzung) beschränkt werden.
den Strecke ca. 256 m), Fahrbahn, Straßenbegleitgrün und Gehweg                             Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse)
dem öffentlichen Verkehr gewidmet.Sie erhält die Eigenschaft einer                          bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße
öffentlichen Gemeindestraße (Straßen, Wege, Plätze) gemäß. § 1 Abs.                         - festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder
2 i.V.m. § 3 Nr. 3 a) Landesstraßengesetz. Der genaue Umfang der                            eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße
Widmung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.                                       handelt.
Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
Stadt Wittlich                                                         - 10 -                                                   Ausgabe 16/2021
Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle
Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu-
fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der
Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.).                      Aus den Gremien
Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen-
baulast die Unterhaltungspflicht.
Wittlich, den 20.04.2021                                                         Aus dem Bau- und Verkehrsausschuss
Stadtverwaltung Wittlich
                                                                            Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. April
Joachim Rodenkirch, Bürgermeister
                                                                            2021 folgende Beschlüsse gefasst:
[1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische         Im öffentlichen Teil der Sitzung
Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio-         TOP 7: Vergaben
nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG              Erschließung Industriegebiet III Nord
(ABl. EU Nr. L 257 S. 73)                                                   Der Auftrag für die erstmalige Erschließung des Industriegebietes III
                                                                            Nord wird an die Bietergemeinschaft G. Lehnen GmbH & Co. KG/
            Öffentliche Bekanntmachung                                      Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG, Alftalstraße 26, 54516 Wittlich
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zu den nichtöffentlichen Sitzun-         vergeben.
gen                                                                         Die anteilige Auftragssumme der Stadtverwaltung Wittlich beträgt
am Mittwoch, dem 28. April 2021, 18:00 Uhr                                  2.123.537,46 €.
am Mittwoch, dem 12. Mai 2021, 18:00 Uhr
am Mittwoch, dem 26. Mai 2021, 18:00 Uhr                                    TOP 5.a: Bauanträge und -anfragen
am Mittwoch, dem 02. Juni 2021, 18:00 Uhr                                   Bauantrag Wahlholzer Straße
im Saal Lieser im Stadthaus, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich eingeladen.    Bauantrag zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 28
Tagesordnung                                                                Wohneinheiten in Wittlich, Wahlholzer Straße, Gemarkung Wenge-
Nichtöffentliche Sitzung:                                                   rohr, Flur 3, Flurstück 222/7 und Flur 12, Flurstück 85
1. Jahresabschluss 2019                                                     Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34
    Fortsetzung der Prüfung                                                 Abs. 1 BauGB zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit insge-
                                                                            samt 28 Wohneinheiten wird versagt.
Wittlich, den 19. April 2021
Hans-Peter Pesch, stellv. Vorsitzender                                      TOP 5.b: Bauanträge und -anfragen
                                                                            Bauantrag Auf´m Geifen
                                                                            Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Wittlich,
  Rechtsverordnung der Stadt Wittlich über                                  Auf´m Geifen, Gemarkung Wittlich, Flur 20, Flurstück 69/21
                                                                            Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31. Abs. 2
   die Freigabe von drei verkaufsoffenen                                    BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen
   Sonntagen in Wittlich für das Jahr 2021                                  Bebauungsplanes W-115-00 „Ehemalige Französische Schule, Teilbe-
Aufgrund § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (Lad-               reich B“ zur Überschreitung der nordwestlichen Baugrenze um ca.
öffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. 2006, 351) in der zurzeit               7,04 m² wird erteilt.
geltenden Fassung wird für die Stadt Wittlich folgende Rechtsverord-
                                                                            TOP 5.c: Bauanträge und -anfragen
nung erlassen:
                                                                            Bauantrag Zum Steilert
                                  §1                                        Bauantrag für die Errichtung einer freistehenden Terrassenüberda-
Die Verkaufsstellen in der Stadt Wittlich, Bereich Stadtmitte, dürfen       chung in Wittlich, Zum Steilert, Gemarkung Bombogen, Flur 10, Flur-
am Sonntag, dem 6. Juni 2021 aus Anlass des Sommerkarnevals, am             stück 251
Sonntag, dem 12. September 2021 aus Anlass des Herbstmarktes, des           Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2
Federweißer-Festes sowie der Automobilausstellung und am Sonntag,           BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen
dem 7. November 2021 aus Anlass der Veranstaltung „Kunst in der             Bebauungsplanes WB-03-00 „Hofflürchen“ zur Überschreitung der
Stadt“, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.      Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um 0,07 auf 0,47 wird erteilt.
                                  §2                                        TOP 5.d: Bauanträge und -anfragen
Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und die arbeitsschutzrechtlichen         Bauantrag Fallerweg
Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Arbeitsschutz-              Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung einer bestehenden
gesetz (ArbSchG), des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des
                                                                            Doppelhaushälfte in Wittlich, Fallerweg, Gemarkung Wittlich, Flur 21,
Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) in der zurzeit geltenden
                                                                            Flurstück 1030/37
Fassung sind zu beachten.
                                                                            Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34
                                  §3                                        Abs. 1 BauGB für den Umbau und die Erweiterung einer bestehen-
Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet        den Doppelhaushälfte wird erteilt.
ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der
an den verkaufsoffenen Sonntagen beschäftigten Arbeitnehmerin-              TOP 5.e: Bauanträge und -anfragen
nen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die              Bauanfrage Nikolausstraße
Beschäftigung an diesen Tagen gewährte Freistellung zu führen.              Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnein-
                                                                            heiten in Wittlich, Nikolausstraße, Gemarkung Wengerohr, Flur 10,
                                  §4                                        Flurstück 118
Ein Abdruck dieser Rechtsverordnung ist an geeigneter Stelle der            Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2
Verkaufsstellen auszulegen oder auszuhängen.                                BauGB zur Abweichung von der Festsetzung des rechtsverbindlichen
                                  §5                                        Bebauungsplanes WW-02-00 „Wengerohr II“ zur Unterschreitung der
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1 bis 3 dieser Rechtsverordnung              straßenseitigen Baulinie - gem. Variante 2 und 3 - um 2 m wird erteilt.
werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.                  Ergänzend zu den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes wird
Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Verordnung können als Ord-               das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34
nungswidrigkeit nach § 58 Absatz 1 Ziffer 14 JArbSchG, § 32 Absatz 1        BauGB für eine maximale Bebauungstiefe von 18,70 m - gemessen ab
Ziffer 1 MuSchG und § 22 Absatz 1 ArbZG - in den zurzeit geltenden          der straßenseitigen Grundstücksgrenze - erteilt.
Fassungen - geahndet werden.
                                                                            TOP 5.f: Bauanträge und -anfragen
                                  §6                                        Bauanfrage Kastanienstraße
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.          Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in
Wittlich, den 19. April 2021                                                Wittlich, Kastanienstraße, Gemarkung Neuerburg,
Stadtverwaltung Wittlich                                                    Flur 13, Flurstück 142/6
Joachim Rodenkirch                                                          Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 35
Bürgermeister                                                               BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses wird versagt.
Stadt Wittlich                                                     - 11 -                                                  Ausgabe 16/2021

 Kindertagesstätten & Schulen
                   Nistkästen gegen den
                 Eichenprozessionsspinner
Am Peter-Wust-Gymnasium Wittlich wurden in den Osterferien von
Teilen des Kollegiums und der Elternschaft rund 30 Nistkästen auf
dem parkähnlichen Gelände der Schule verteilt, um dem Eichenpro-
zessionsspinner auf biologische Art und Weise Einhalt zu gebieten.
Ziel dieser Aktion war es, die heimische Vogelwelt anzulocken, damit
sich diese dem ungebetenen Gast auf dem Schulgelände des Gym-
nasiums annimmt, welches durch seine BNE-Zertifizierung (Bildung
für nachhaltige Entwicklung) in allen Bereichen des täglichen Lebens
den nachhaltig-ökologischen Weg der Umsetzung sucht.
Die Schulgemeinschaft des Peter-Wust-Gymnasiums dankt allen
Helfer*innen für die tatkräftige Unterstützung bei diesem Projekt!

                                                                        Jede Schülerin und jeder Schüler dieser Schulen erhält von der regio-
                                                                        nalen Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (AGZ) einen Umschlag
                                                                        mit Anregungen rund um die Zahngesundheit, Elterninformationen,
                                                                        Zahnbürste und je nach Klassenstufe einen Zahnputzplan sowie einen
                                                                        Zahnstempel bzw. Zahnseide und eine Anleitung dazu.
                                                                        Alle Beteiligten erhoffen sich ein ebenso tolles Feedback wie im Sep-
                                                                        tember und bedanken sich herzlich bei allen Lehrerinnen und Leh-
                                                                        rern, die diese Aktion tatkräftig unterstützen.

                                                                                    Müllnomaden unterwegs an
                                                                                    der Kita Wittlich-Neuerburg

                                                                        Seit Wochen wird regelmäßig ungetrennter Müll unerlaubt vor den
                                                                        verschlossenen Müllcontainern der Kita Wittlich-Neuerburg abgela-
                                                                        den.      Das führt in der Zuwegung zur Kita für Kinder, Eltern und
                                                                        Mitarbeiterínnen zu einer sehr unhygienischen und unhaltbaren Situ-
                                                                        ation und stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar.
                                                                        Die KiTa bitte alle MitbürgerInnen, die diesbezüglich Beobachtun-
                                                                        gen machen, diese dem Ordnungsamt zu melden (Foto: Kerstin Rein-
                                                                        hardt/KiTa Wittlich-Neuerburg).

                   Aktion für die Liesertal-Schule
                  Aufgrund der aktuellen Situation kann die zahnme-
dizinische Gruppenprophylaxe in diesem Schuljahr nicht wie gewohnt
                                                                                          Ausstellungen
durchgeführt werden. Deshalb sind neue Wege zur Vermittlung von
Informationen und Fertigkeiten rund um die Zahngesundheit gefragt.
Max Schrubbel, das Maskottchen der Landesarbeitsgemeinschaft
Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz e.V., hatte bereits zum Schuljah-              Galerie im Alten Rathaus Wittlich
resbeginn allen Erstklässlern einen Umschlag geschickt - gefüllt mit                                Marktplatz
einem Brief mit der Bitte, den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin aufzusu-    Georg Meistermann Gemälde - Grafik- Glas“
chen, Informationen für die Eltern, einer Zahnbürste und einer klei-    Dauerausstellung.
nen Überraschung.                                                       Auf Anfrage spezielle Gruppenführungen durch die Galerie im Alten
Jetzt wird eine weitere Aktion gestartet für die Schülerinnen und       Rathaus für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Schüler der Förderschulen, auch für die, die im Aktivprogramm beson-    Zurzeit sind keine Führungen möglich!
ders intensiv betreut werden und normalerweise häufiger Besuch von      Öffnungszeiten:
ihrem Schulzahnarzt bzw. ihrer Schulzahnärztin bekommen.                Dienstag bis Samstag: 11 bis 17 Uhr, Sonntag und an Feiertagen: 14 bis
Die Aufforderung zum Zahnarztbesuch und zur regelmäßigen Zahn-          17 Uhr, Montags geschlossen.
pflege sind auch hier wichtige Aspekte. Dafür wurden eine anspre-       Träume und Alpträume. Zum 100. Todestag von Max Klinger (1857-
chende Karte und ein Zahnputzplan gestaltet, in dem die Schüler ihre    1920)
Erfolge eintragen und auch den Eltern sichtbar machen können. Die       Die Ausstellung ist bis Ende März 2021 im Alten Rathaus in Wittlich
Förderschüler ab dem 7. Schuljahr bekommen zusätzlich Informatio-       zu sehen.
nen zu den Themen Zahnseide und Zahnspange.                             Zurzeit sind keine Führungen möglich!
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