Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald - Jahrgang 22 Nummer 16 Sa. 24.04.21 - Stadt Wittlich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stadt Wittlich - 2 - Ausgabe 16/2021 Notdienste - Bereitschaftsdienste Ärztlicher Not- und Rettungsdienst Apotheken-Notdienst für Wittlich Lebensberatung per E-Mail: www.online.lebens- In lebensbedrohlichen Notfällen: 112. Samstag, 24. April 2021 beratung.info Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie Burgtor Apotheke, Burgstraße 41, Wittlich, Tele- Gemeinde-Seelsorgedienst Wittlich: starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit fon 06571/96243 Seelsorge, Beratung und Lebenshilfe oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Sonntag, 25. April 2021 Tel. 06571/27610 Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor- St. Martin Apotheke, Karrstraße 40, Wittlich, Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband/Ortsver- dert werden. Telefon 06571/20060 ein Wittlich, Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (Angaben ohne Gewähr!) Kurfürstenstraße 7a, Tel. 69770 St. Elisabeth-Krankenhaus, Koblenzer Straße 91, An allen anderen Tagen kann der Notdienst Caritas-Sozialstation Wittlich Wittlich. Telefon während der Öffnungszeiten: unter der landesweit gültigen Rufnummer 01805 Zur Schweiz 20, Tel. 5005 116 117 (ohne Vorwahl!) 258825 plus Postleitzahl des Standortes erfragt werden oder auf www.lak-rlp.de steht der aktu- Caritasverband im Kreis Bernkastel-Wittlich, Die Öffnungszeiten sind folgende: elle Notdienstplan zur Verfügung. Kurfürstenstr. 6, Tel. 9155-0, E-Mail: info@cari- - Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 Uhr Polizei Tel. 110 tas-wittlich.de bis zum Folgetag, 7 Uhr - Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag, 7 Uhr Feuerwehr/Rettungsdienst Tel. 112 Hospizinitiative Wittlich Tel. 146580 - Freitag von 16 Uhr bis Montag, 7 Uhr Feuerwache Wittlich-Stadtmitte Tel. 9740-0 Malteser Hilfsdienst e. V. Am Vortag eines Feiertages von 18 Uhr bis zum Sonstige wichtige Rufnummern Stadtgeschäftsstelle, Koblenzer Straße 95 nachfolgenden Tag, 7 Uhr. Polizeiinspektion Wittlich Tel. 926-0 Tel. 9127-0 Kriminalinspektion Wittlich Tel. 926-0 Störungsdienste: Zahnärztlicher Notdienst Opfertelefon - Häusliche Gewalt / Kripo Witt- Notrufnummer 01805-065100 (14ct/ min. aus dem Erdgasversorgung: Stadtwerke Trier Versor- lich Tel. 0160/97856155 gungs GmbH, Ostallee 7 - 13, Kostenfreie Ent- deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/ min). St. Elisabeth-Krankenhaus Wittlich Tel. 15-0 Weitere Informationen unter www.bzk-trier.de störungshotline Tel. 0800/717-2599 Sorgentelefon - Kinder- und Jugendtelefon, Wasser Tel. 17222 Augenärztlicher Notdienst Nummer gegen Kummer Tel. 0800/1110333 Strom Westnetz GmbH (bisher RWE) Tel. 0800/ Brüderkrankenhaus Trier, Nordallee 1, 54292 (gebührenfrei) Mo-Sa: 14-20 Uhr 411 2244 Trier, Telefon 0651/ 2082244. Lebensberatung Wittlich Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensbera- Giftnotrufzentrale Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab um telefonische Voranmeldung, tungsstelle Bonn Tel. 0228/19240 damit für Sie unnötige Wartezeiten vermieden des Bistums Trier, Kasernenstraße 37, Mainz Tel. 06131/19240 werden können. Tel. 06571/4061 Berlin Tel. 030/19240 Wichtige Rufnummern Telefonverzeichnis Dorf: Gerhard Hoffmann, Vitelliusbad, Telefon: 6088 Am Burger Weg 4 ������������������������������������������ 8695 Öffnungszeiten einsehbarLunter N folgendem SSE Link: Vorzimmer Bürgermeister Lüxem: Sebastian Klein, GESCH O https://www.wittlich.de/buerger-und-verwal- Joachim Rodenkirch �������������������������������17-10 00 Zentralbereich Unterm Breiten Weg 17�������������������������� 9563472 tung/staedtische-einrichtungen/vitelliusbad.html Fachbereichsleitung ���������������������������������17-10 10 Neuerburg: Udo Reihsner, Begegnungsstätte Seniorentreff, Hatzdorferstraße 11a ����������������������������������� 90250 Kasernenstraße 37, Telefon: SSEN CHLO951943 Stadtkasse �������������������������������������������������17-10 40 Wengerohr: Matthias Linden GESbis Öffnungszeiten: Mo. Do. 14 bis 18 Uhr Steuern / Abgaben ��������������������� 17-10 45 / -10 25 Öffentlichkeitsarbeit ����������������� 17-10 13 / -10 10 Auf den Steinen 4 ����������������������������������� 9562745 Türmchen - das Wittlicher Histörchen, Schiedsmann Tel.: 06571-146614 Gleichstellungsbeauftragte ���������������������17-10 49 Klaus Weber-Kadner ���������������������������� 95 424 96 Öffnungszeiten: montags geschlossen Fachbereich I - Ordnung, Jugend, Soziales, Sport E-Mail: k-weber-kadner@t-online.de dienstags - samstags 11 - 17 Uhr Fachbereichsleitung ���������������������������������17-11 00 SSEN 14 - 17 Uhr Sprechzeiten nach Vereinbarung Sonn- und feiertags G E SC H L O Einwohnermeldeamt ����������������� 17-11 44 / -11 45 Eintrittszahlung und Schlüsselausgabe im Alten Fundbüro ��������������������������������������������������17-11 39 Städtische Einrichtungen Rathaus, Neustraße 2 (Kartenvorverkauf-Ein- Gaststätten ������������������������������������������������17-11 01 Altes Rathaus Galerie im Alten Rathaus sowie gang Marktplatz) Tel.: 06571-146614 Gewerbe, Fischereischeine ���������������������17-11 46 CASA Tony M. Soziale Hilfen, Rentenfragen ��� 17-11 50 / -11 51 Marktplatz Standesamt ��������������������������������� 17-11 48 / -11 49 Öffnungszeiten: Kreisstadt Wittlich Verkehrsüberwachung ����������������������������17-11 41 Dienstag bis Samstag: OSSEN11 bis 17 Uhr Wohngeld, Wohnberechtigungs- GESC HL Sonn- und Feiertage: 14 bis 17 Uhr. Verwaltungs- und scheine ������������������������������������������ 17-11 50 /- 1151 Montag: geschlossen Dienstleistungszentrum Jugendkoordinatorin �������������������������������17-11 62 Telefonischer Kartenvorverkauf: Schloßstraße 11, 54516 Wittlich Fachbereich II - Planung und Bau 14 66 14 Stadtverwaltung Wittlich Fachbereichsleitung ���������������������������������17-12 00 Kulturamt Telefon:��������������������������������������������� 06571/17-0 Stadtplanung ��������������������������������������������17-12 01 Altes Rathaus, Telefon: 1466-0, Telefax:�������������������������������������� 06571/17-29 00 Bauanträge ��������������������������������� 17-12 10 / -12 11 Telefax: 172351-52 Internet:����������������������������������� www.wittlich.de Gebäude- und Öffnungszeiten: E-Mail:��������������������������� info@stadt.wittlich.de SSEN Liegenschafts- Dienstag GESCHLO Stadtwerke Wittlich management ���� 17-12 20 / -12 21 / -12 22 / -12 23 Telefon:��������������������������������������������� 06571/17-0 bis Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr u. 14 bis 16 Uhr Fachbereich III - Stadtmarketing und Wirt- Telefax:�������������������������������������� 06571/17-29 80 Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr u. 14 bis 18 Uhr Störungsannahme (Tag und Nacht): schaftsförderung Freitag: 8.30 bis 12 Uhr ������������������������������������������������������ 06571/17-2 22 Fachbereichsleitung ���������������������������������17-13 00 Kultur- und Tagungsstätte Synagoge, Internet:��������������� www.stadtwerke.wittlich.de Grundstücksan- und verkauf. �����������������17-13 20 Himmeroder Str. 44, Telefon: N 44 33 Stadtmarketing �����������������������������������������17-13 10 Öffnungszeiten:GES CHLOSSE Wirtschaftsförderung ���������������� 17-13 00 / -13 01 Dienstag bis Sonntag 14 bis 17 Uhr, Dienstzeiten Stadtverwaltung und Stadtwerke Montag geschlossen, Stadtwerke: Werkleitung ����������������������������������������������17-18 00 Stadtbücherei, Schloßstraße 10, Telefon: 2 70 36, Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Bestattungswesen ������������������������������������17-18 60 Telefax: 2 70 39, E-Mail: info@stadtbuecherei. SARS-COV2 wird um Terminabsprachen Servicebetrieb (Bauhof) – wittlich.de gebeten. Straßenreinigung �������������������������������������17-18 20 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag:������������������� 8.30 bis 12 Uhr Tiefbau. �����������������������������������������������������17-18 11 Dienstag 14.00-18.00 Uhr zusätzlich Montag:����������������������� 14 bis 16 Uhr SSEN GESCHLO 14.00-18.00 Uhr Wasserversorgung / Abwasser ���������������17-18 10 Mittwoch zusätzlich Donnerstag:���������������� 14 bis 18 Uhr Ortsvorsteher der Stadt Wittlich Donnerstag 10.00-14.00 Uhr Bürgerservice: Bombogen: Mario Wellenberg, Freitag 14.00-18.00 Uhr Montag bis Donnerstag:���������������� 8 bis 18 Uhr Hofstraße 11 ��������������������������������������������� 1469036 Samstag 10.00-13.00 Uhr Freitag:�������������������������������������������� 8 bis 15 Uhr
Stadt Wittlich - 3 - Ausgabe 16/2021 Aktuelles aus der Stadt Dr. Oetker erweitert Standort in Wittlich Mit einer neuen Pizzalinie hat Dr. Oet- ker seinen Standort in Wittlich ausge- baut. Damit trägt das Unternehmen der steigenden Nachfrage nach Tiefkühl- produkten Rechnung. Zur offiziellen Einweihung am 12. April, die bedingt durch die Corona-Pandemie im kleinen Kreis unter Ausschluss der Öffentlich- keit stattfand, besuchte Joachim Roden- kirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich, unter Einhaltung strenger Hygiene- und Corona-Schutzmaßnahmen das Werk. Nach knapp zwei Jahren Bauzeit pro- duziert Dr. Oetker seit dem 15. März 2021 das Sortiment La Mia Grande in Wittlich. Die La Mia Grande erfüllt den Trend zu größeren Premium-Pizzen. Mit der Markteinführung 2018 hat Dr. Oet- Foto (v.l.n.r.): Augustinus Clüsener, Alexander Bastgen (Engineering Manager Dr. Oetker), ker seine sehr gute Marktposition im Rainer Wener, Matthias Linden, Hans Hansen, Joachim Rodenkirch, Thorsten Sips (Produk- Tiefkühlpizza-Markt weiter ausgebaut. tionsleiter Dr. Oetker), Hans-Dieter Husch, Lothar Schaefer während der Werksbesichtigung Nun hat Dr. Oetker die Produktion aus- (Foto: Dr. Oetker). geweitet. Möglich macht dies der Neubau einer Produktionslinie am größten Dr. Oetker Pizzaproduktionsstandort in Deutsch- land. Dabei handelt sich um eine klassi- sche Produktionshalle, in dem die Back-, Beleg- und Verpackungsbereiche vonei- nander getrennt sind. Die Halle verfügt über zwei Geschosse plus ein halbes Kellergeschoss im Bereich des Backens. In Quadratmeterzahl pro Anlage ent- spricht die neue Produktionsstätte etwa den bestehenden Linien. Darüber hinaus entsprechen der Neubau sowie die ver- bauten Anlagen modernsten Standards, insbesondere hinsichtlich energetischer Gesichtspunkte. So ist etwa die Wär- merückgewinnung gewährleistet und die statischen Konstruktionen lassen den Einsatz von Photovoltaik zu. Trotz erschwerter Bedingungen durch die Corona-Pandemie konnte der Bau ohne nennenswerte Komplikationen durchge- zogen werden. Die Besuchergruppe vor der neuen Produktionshalle (Foto: Dr. Oetker). „Es freut mich sehr, dass Dr. Oetker erneut in den Standort Wittlich inves- und Rainer Wener von der Stadtver- den bedankte: „Die Zusammenarbeit tiert und sich auf diesem Wege zu der waltung Wittlich, Lothar Schaefer von mit den Vertretern der Stadt, des Kreises Region bekennt. Gerade in für viele von den Stadtwerken, Architekt Augustinus und allen weiteren Gremien hat wieder uns wirtschaftlich unsicheren Zeiten tut Clüsener (Planungsbüro Punkt 1) sowie einmal sehr gut funktioniert. Besonders es gut, einen verlässlichen Partner an sei- Matthias Linden, Ortsvorsteher von in dieser angespannten Zeit konnten wir ner Seite zu haben. Im Namen der Stadt Wengerohr. Mit den ersten Wochen gibt immer auf die schnelle und konstruktive Wittlich wünsche ich dem gesamten Dr. sich Dr. Oetker zufrieden. „Bisher sieht Zusammenarbeit mit allen Behörden Oetker Team einen guten Start für die alles sehr gut aus. Die Produktionsquali- zählen.“ neue Linie“, so Bürgermeister Joachim tät ist hervorragend und auch die gefor- Dr. Oetker stellt im Zuge der Standor- Rodenkirch während der offiziellen Ein- derten Mengen können wir bedienen“ terweiterung rund 120 Mitarbeiterinnen weihung. so Hans-Dieter Husch, der sich während und Mitarbeiter neu ein. Insgesamt sind Neben Rodenkirch begrüßte Werksleiter seiner Ansprache gleichzeitig für die am Dr. Oetker Standort in Wittlich rund Hans-Dieter Husch auch Hans Hansen gute Zusammenarbeit mit den Behör- 1.500 Personen beschäftigt.
Stadt Wittlich - 4 - Ausgabe 16/2021 „hol’ab!“ Schließung und Abholservice der Stadtbücherei ab 20. April Wegen der hohen Corona-Inzi- im 2. Untergeschoss der denzzahlen sind die Stadt- und Bücherei in Papiertüten Kreisergänzungsbücherei Witt- bereitgestellt. Bitte bei der lich sowie die Bibliothek des Emil-Frank- Abholung an der Seitentür Instituts ab sofort geschlossen. in der Tiergartenstraße läuten und den Leser- Die Stadt-und Kreisergänzungsbücherei namen nennen. nimmt gleichzeitig ihren Abholservice wie- Die Bibliotheksmitarbeiter(innen) stellen die der auf: Unter dem Motto „hol‘ab!“ können Medientaschen dann in einer Plastikbox auf Medien bestellt und ab dem darauffolgen- das Fensterbrett neben der Seiteneingangs- den Werktag (Dienstag – Freitag, 11.00-18.00 tür. Sobald das Fenster geschlossen sein wird, Uhr) kontaktlos entliehen werden. kann die Tasche entnommen werden. Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei Same procedure as last lockdown: Die Zur Abgabe entliehener Medien kann der Wittlich wählen bis zu 8 verfügbare Medien „hol’ab!“-Tüten sowie die Materialpakete des Rückgabekasten in der Tiergartenstraße, der aus dem gesamten Bestand über den Online-Workshops „Zucker“ und der Callio- dem Publikum rund um die Uhr zur Verfü- Online-Katalog aus (https://stadtbueche- pe-Teams warten auf ihre Besteller (Foto: Ju- gung steht, genutzt werden. rei24.de). Auch thematische Bestellungen lian Nikolay). Ebenfalls Tag und Nacht erreichbar sind sind möglich. selbstverständlich die Online-Dienste Danach einfach eine formlose Mail mit lierte Angaben zu Genre, Altersgruppe o.ä. Onleihe, filmfriend, freegal, das Duden-Lern- Lesernummer und den Titelwünschen gebeten. Falls keine entsprechenden Mög- paket, e-Kidz und das neue, englischsprachige an info@stadtbuecherei.wittlich.de sen- lichkeiten zur Verfügung stehen sollten, Angebot Overdrive. den. Dabei sollte klar ersichtlich sein, ob können „hol’ab!“-Bestellungen auch tele- Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich es sich jeweils um Buch, Film, Hörbuch, fonisch übermittelt werden. Schloßstraße 10 / 54515 Wittlich / Tel. +49 Tonie, Game etc. handelt. Bei thematischen Die Medien werden seitens der Stadtbüche- 6571 27036 / E-Mail: info@stadtbuecherei. Bestellungen wird wir um möglichst detail- rei Wittlich zusammengestellt, verbucht und wittlich.de / www.stadtbuecherei.wittlich.de Titelseite Die Buschwindröschen im Wittlicher Stadtwald fotografierte Revierförster Mario Sprünker. Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gar- Bernkastel-Wittlich hatte am Samstag. tenbaumärkte 17. April 2021 den dritten Tag in Folge die Schwelle von 100 Corona-Infektio- • Schließung von Kosmetik-, Wellness- nen je 100.000 Einwohner überstiegen. massage-, Tattoo- und Piercing-Studios Daher musste der Landkreis gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des • Dienstleistungen, die hygienischen und Landes Rheinland-Pfalz, die vom Ministe- medizinischen Gründen dienen, wie rium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und solche von Optikern, Hörgeräteakus- Demografie Rheinland-Pfalz vorgegebene tikern, Physio-, Ergo-, und Logothera- Allgemeinverfügung mit einschränken- pien oder der Fußpflege sind weiterhin den Schutzmaßnahmen erlassen. Aufgrund erlaubt. Frisöre bleiben geöffnet, sind einer fachaufsichtlichen Weisung des aber zur Kontaktdatenerfassung und Gesundheitsministeriums war auch aus- zur vorherigen Terminvergabe ver- drücklich eine nächtliche Ausgangssperre pflichtet zu verhängen. • Schließung von Museen, Ausstellungen Diese Allgemeinverfügung trat mit Wir- und ähnlichen Einrichtungen, Tierparks kung zum Dienstag, 20. April 2021, 0:00 sind nur im Außenbereich geöffnet Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis zum Redaktion Wittlicher Ablauf des 28. April 2021. Hier die wesent- lichen Punkte: • Sport ist im Freien nunmehr alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem Rundschau eigenen Hausstand angehören zuläs- Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung • Ausgangssperre zwischen 21:00 und Wittlich: sig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. 5:00 Uhr. Ausnahmen gelten nur bei Sebastian Klein triftigen Gründen wie zum Beispiel Training und Wettkampfsituationen im Theresia Rodenkirch Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Amateur- und Freizeitsport sind unter- Rainer Stöckicht Versorgung unterstützungsbedürftigen sagt. Telefon: 06571 / 17 10 14 oder 17 10 13 Person. Eine Bescheinigung der beruf- Telefax: 06571 / 17 29 02 oder 17-29 00 lichen Tätigkeit kann hier herunterge- • Schließung der Außengastronomie E-Mail: redaktion@stadt.wittlich.de laden werden. Redaktionsschluss für vorhersehbare • Schließung von Verkaufsstellen Ankündigungen und Terminmeldungen: • verschärfte Kontaktbeschränkung ab 21 Uhr Dienstag, 17 Uhr für die Folgeausgabe! (maximal eigener Hausstand plus eine Digitalbilder werden NUR im jpg-Format weitere Person) • Verkaufsverbot von Alkohol in Tank- angenommen und sollten eine Mindest- stellen etc. zwischen 21:00 und 5:00 Uhr größe von 1 MB oder mehr haben. • Schließung des Einzelhandels (Termin- Fotos für den redaktionellen Teil soll- Shopping nur mit Einzelterminen; ein- Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerb- ten mit einer dafür optimierten Digital- geschränkt mit nur einer Person oder licher Einrichtungen sind nach vorheriger kamera und nicht mit Mobiltelefonen einem Hausstand pro Termin, unab- Bestellung unter Beachtung der allgemei- oder Smartphone aufgenommen werden. hängig von der Größe des Geschäftes), nen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig. Dabei entstandene Bilder erfüllen nur in ausgenommen von den Schließungen Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygi- Ausnahmefällen die technischen Mindest- sind unter anderem Lebensmittelein- eneregeln einschließlich der Maskenpflicht. anforderungen bei Schärfe, Belichtung zelhandelsbetriebe, Buchhandlungen, Die ausführliche Allgemeinverfügung mit und Farbe für den Vierfarbdruck der Witt- Baumärkte, Tierbedarfs- und Futter- Begründung ist unter licher Rundschau und müssen dann von mittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, www.bernkastel-wittlich.de zu finden. einem Nachdruck ausgenommen werden!
Stadt Wittlich - 5 - Ausgabe 16/2021 Umbauarbeiten im Alten Rathaus gestartet! Bis zum Sommer 2020 war die touristische im denkmalgeschützten Alten Rathaus am beit, Anregungen oder Ideen kann gerne Vermarktung der Ferienregion Wittlich und Marktplatz in Wittlich wird ein wichtiger Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mit- Wittlich Land und der Betrieb der Tourist- Grundstein für die Tourismusentwicklung in arbeitern unter Tourist-Information Witt- Information am Marktplatz 5 Aufgabe des Wittlich Stadt und Land gesetzt. Der Umbau lich Stadt und Land, Telefon: 06571 4086, Vereins Moseleifel Touristik e.V. Durch den ist seit Anfang April in vollem Gange. E-Mail: hallo@tourist.wittlich.de aufge- plötzlichen Tod des Geschäftsführers Karsten Den Gast erwartet zukünftig ein zeitgemä- nommen werden. Mathar im Mai 2019 mussten neue Wege für ßes Besucherzentrum die weitere Tourismusentwicklung der Feri- mit Museumsshop enregion diskutiert werden. und Ticketverkauf im Die gemeinsame Vermarktung und Organisa- schönsten, nach neu- tion der touristischen Aufgaben für Wittlich esten Standards umge- Stadt und Wittlich Land, unter der Feder- bauten, Gebäude der führung der Stadt, wurde im Auftrag der ent- Stadt. Die Eröffnung sprechenden Gremien festgelegt und von den wird dazu beitragen, Aufsichtsbehörden genehmigt. unsere Ferienregion Die Tourist-Information Wittlich Stadt und im Vergleich zu den Land am Marktplatz ist nun bereits seit dem benachbarten Des- 1. Juli 2020 Regiebetrieb der Stadt Witt- tinationen wettbe- lich und bleibt weiterhin Ihr zuverlässiger werbsfähig zu halten Ansprechpartner für alle touristischen Fragen und ist für den Spät- und Anliegen. Durch die Pandemie sind touris- sommer 2021 geplant. tische Übernachtungen allerdings noch verbo- Durch die Pandemie ten und viele Sehenswürdigkeiten geschlossen konnten bislang nur oder gesperrt. Auch die Tourist-Information ist eingeschränkt Besu- bis auf Weiteres noch für den Publikumsver- che der touristischen kehr geschlossen, aber die Kollegen sind per Partner und Leis- E-Mail oder Telefon erreichbar. tungsträger erfol- Mit der Einrichtung einer modernen, bar- gen. Bei Interesse an Die Umbauarbeiten haben begonnen rierefreien Tourist-Information im Foyer einer Zusammenar- (Fotos: Verena Kartz, Stadtverwaltung Wittlich). 3.989 Euro für Veranstaltungen und Musikinstrumente Stiftung Stadt Wittlich förderte Wittlicher Musikvereine und Chöre im Jahr 2020 Im Wirtschaftsjahr 2020 geplantes Adventskonzert im Dezember 2020 Der Musikverein Lüxem 1956 e.V. nutzte den stellte die Stiftung Stadt in der Pfarrkirche St. Maria Magdalena in bewilligten Zuschuss für den Ankauf einer Wittlich den Wittlicher Lüxem. Leider fiel das Konzert den Corona- Bass-Klarinette und der Musikverein Wen- Musikvereinen, Gesangvereinen, Chören Beschränkungen zum Opfer, jedoch waren gerohr e.V. erwarb ein Altsaxophon für die und Kinderchören im Rahmen der beiden für Probenarbeit seit November weit höhere Jugendausbildung. Förderprogramme „Veranstaltungen“ und Kosten als die Zuschusssumme entstanden, so Das Blasorchester Wittlich 1921 e. V. hat den „Musikinstrumente“ eine Zuschusssumme dass der Zuschuss ausgezahlt werden konnte. bewilligten Zuschuss coronabedingt nicht von insgesamt 3.989 Euro zur Verfügung. Des Weiteren unterstützte die Stiftung Stadt abgerufen. Für die Organisation und Durchführung Wittlich den Musikverein Bombogen e. V. mit Auch im Wirtschaftsjahr 2021 werden den Ver- von Veranstaltungen im Bereich der Stadt 471,50 Euro im Jahr 2020 für den Einkauf von einen im Bereich der Stadt Wittlich wiederum Wittlich wurde hiervon ein Betrag in Höhe Noten für das ebenfalls der Corona-Pande- von insgesamt 1.471,50 Euro abgerufen mie zum Opfer gefallene Konzert „Filmmu- Zuschüsse bewilligt. Weitere Informationen und ausgezahlt. So führte das Blasorchester sik“ im neuen Wittlicher Kinopalast. sind erhältlich bei der Stiftung Stadt Wittlich, Wittlich 1921 e.V. im Januar letzten Jahres Für die Anschaffung von Musikinstrumenten Christiane Schmitz-Hayer, Schloßstraße 11, sein traditionelles Neujahrskonzert auf und wurde den vier Wittlicher Musikvereinen ein 54516 Wittlich, Telefon 06571/171053, E-Mail: erhielt einen Zuschuss von 500,00 Euro der Betrag in Höhe von insgesamt 2.695 Euro christiane.schmitz-hayer@stadt.wittlich.de Stiftung Stadt Wittlich. Der Musikverein bewilligt. Mit Hilfe dieser Zuschüsse konnte oder im Internet unter http://www.wittlich.de/ Lüxem 1956 e.V. beanspruchte die Mittel der der Musikverein 1927 Bombogen e.V. eine buerger-und-verwaltung/staedtische-einrich- Stiftung in Höhe von 500,00 Euro für sein Konzertpauke ankaufen. tungen/stiftung-stadt-wittlich.html. Gut informiert durch Ihre Wittlicher Rundschau!
Stadt Wittlich - 6 - Ausgabe 16/2021 Wengerohr: Matthias Linden, Auf den Steinen 4 Aus den Stadtteilen Telefon: 06571 / 9562745 oder Mobil: 0160 / 6695889 E-Mail: matthias.linden@ov-wengerohr.wittlich.de Stv. Ortsvorsteherin Anja Vollmer, Auf dem Hügel 6a Telefon: 06571-9009599 E-Mail: anja.wengerohr@kabelmail.de Energiekonzept Wittlich-Bombogen Energiekosten senken, Klima schützen: Veranstaltung zum Energiekonzept und zu Fördermitteln für die Bürgerschaft in Wittlich-Bombogen Amtliche Die Stadt Wittlich und der Ortsbeirat Bombogen haben sich das Bekanntmachungen Ziel gesetzt, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Senkung der Energiekosten vor Ort zu leisten. Daher wird aktuell ein Energie- konzept für Bombogen erstellt. Der Startschuss für das Projekt Kreisstadt erfolgte im letzten Jahr. Anhand von verteilten Fragebögen konn- ten viele Informationen durch die Bürgerschaft gewonnen werden. Nun bietet die Stadt im Zusammenhang mit dem Energiekonzept eine Informationsveranstaltung zum Stand des Projektes und zu Fördermöglichkeiten des Bundes (BAFA und KfW) für energe- WITTLICH tische Sanierung, erneuerbare Energien, Heizungsaustausch und Elektromobilität an. Sie sind herzlich eingeladen zu dieser Online- Öffentliche Bekanntmachung Veranstaltung! Widmung von Gemeindestraßen Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977 Förderinformation für die Bürgerschaft Wittlich-Bombogen am (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des Stadt- Mittwoch, 28.04. um 18:00 Uhr per Zoom rates vom 24.03.2021, werden die Straße „Europastraße“, Gemarkung Wengerohr, Flur 5, Flurstück 368/2 (teilweise) (Länge der zu widmen- Hierbei werden neben dem Stand des Energiekonzepts für den Strecke ca. 490 m), Fahrbahn, Straßenbegleitgrün und Geh- und Bombogen die derzeit bestehenden Förderprogramme für Radweg und der Parkplatz „Park & Ride Parkplatz am Bahnhof Wen- Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden vorge- gerohr“, Gemarkung Wengerohr, Flur 5, Flurstück 368/2 (teilweise) stellt. Je nach Maßnahme sind attraktive Zuschüsse von bis zu 50 (Länge der zu widmenden Strecke ca. 168 m), Parkplatzflächen, Fahr- % möglich! Auf Grund der aktuellen Pandemiesituation findet die Veranstal- bahn und Begleitgrün als öffentliche Gemeindestraßen gemäß. § 1 tung online statt. Die Teilnahme für Sie ist kostenfrei. Bitte melden Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 3 a) Landesstraßengesetz sowie die selbständigen Sie sich per E-Mail an molitor@e-eff.de, sodass Sie die Zugangs- Gehwege, Gemarkung Wengerohr, Flur 5, Flurstück 368/2 (teilweise) daten zur Onlineveranstaltung ebenfalls per E-Mail erhalten kön- und Flur 12, Flurstücke 100, 103 (teilweise), 124 und 125 (teilweise) nen. Die Anmeldung ist bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn (Länge der zu widmenden Strecke ca. 700 m) als öffentliche sonstige möglich. Straßen gem. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 b) Buchst. aa) dem öffentlichen Ansprechpartner für die Veranstaltung sind Herr Molitor und Verkehr gewidmet. Der genaue Umfang der Widmung ist aus den bei- Herr Dr. Schönberger von der EnergyEffizienz GmbH, erreich- gefügten Lageplänen ersichtlich. bar telefonisch unter 06206 / 5803581 sowie per E-Mail unter molitor@e-eff.de. Legende zu widmende Fläche Sprechstunden der Ortsvorsteher der Stadt Wittlich Bombogen: Mario Wellenberg, Hofstraße 11 nach telefonischer Terminvereinbarung Telefon: 06571-1469036, Mobil: 0160-98509762 P+R Parkplatz E-Mail: mario.wellenberg@ov-bombogen.wittlich.de Stv. Ortsvorsteher Joachim Gerke, An der Neuwiese 23 Telefon: 06571/28631 Dorf: Gerhard Hoffmann, Am Burger Weg 4 Mo-Fr: 18-20 Uhr Telefon: 06571/8695, Mobil: 01520-9894632 E-Mail: gerhard.hoffmann@ov-dorf.wittlich.de selbstständige Stv. Ortsvorsteher Gehwege Jörg Stüttgen, Alftalstraße 55 Telefon: 06571/9009548 Lüxem: Sebastian Klein, Unterm Breiten Weg 17 Telefon: 06571/9563472, E-Mail: sebastian.klein@ov-luexem.wittlich.de selbstständige Gehwege Stv. Ortsvorsteher Christian Esch Telefon: 06571/9541347 E-Mail: christian.esch.wil@web.de Neuerburg: Udo Reihsner, Hatzdorfer Straße 11 a Telefon: 06571/90250 oder Mobil: 0171-4469788, Fax: 06571/902529, E-Mail: udo.reihsner@ov-neuerburg.wittlich.de Stv. Ortsvorsteher Carlo Bauer, Kastanienstraße 1 a Telefon: 0171/3837037 E-Mail: carlo-bauer@t-online.de
Stadt Wittlich - 7 - Ausgabe 16/2021 Legende Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle zu widmende Fläche Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu- fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.). Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen- baulast die Unterhaltungspflicht. Bahnhof Wengerohr Wittlich, den 20.04.2021 Stadtverwaltung Wittlich Joachim Rodenkirch, Bürgermeister [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio- nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73) Öffentliche Bekanntmachung Park & Ride Parkplatz Widmung von Gemeindestraßen Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977 Europastraße (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des Stadtrates vom 24.03.2021, werden die Straßen „Französische Straße“, 368/2 Gemarkung Wittlich, Flur 19, Flurstücke 24/38 und 28/44 (Länge der zu widmenden Strecke ca. 181 m), Fahrbahn und Gehweg, „Zossen- straße“, Gemarkung Wittlich, Flur 19, Flurstücke 123/62 (teilweise) und 177/21 (teilweise) (Länge der zu widmenden Strecke ca. 209 m), Fahrbahn, Begleitgrün und Gehweg, „Am Rotenberg“, Gemarkung Wittlich, Flur 19, Flurstücke 123/46, 123/62 (teilweise) und 123/70 (Länge der zu widmenden Strecke ca. 266 m) Fahrbahn, Gehweg und Wendehämmer als Gemeindestraßen gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 a) LStrG sowie die selbstständigen Gehwege, Gemarkung Wittlich, Flur 19, Flurstücke 32/18, 123/62 (teilweise), 123/72, 123/77, 177/13 und 177/21 (teilweise) (Länge der zu widmenden Strecke ca. 96 m) als sonstige Straßen gem. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3b) Buchst. aa) LStrG (selbstständiger Gehweg) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der genaue Umfang der Widmung ist aus den beiliegenden Lageplänen Bestandteil dieser Widmungsverfügung sind Lagepläne, in denen die ersichtlich, die Bestandteile des Beschlusses sind. gewidmete Flächen dargestellt sind. Die genauen Lagepläne liegen zu jedermanns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen Legende während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung zu widmende Fläche Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer- den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier- ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin- gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf- geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse: Am Rotenberg stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Erläuterung zur Widmung: Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge- brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege- benheiten. Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent- lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann- ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne Fußwege besondere Erlaubnis benutzen. Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B. Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer- kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren- zung der Nutzung) beschränkt werden. Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse) bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße - festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße handelt.
Stadt Wittlich - 8 - Ausgabe 16/2021 Legende Bestandteil dieser Widmungsverfügung sind Lagepläne, in dem die zu widmende Fläche gewidmeten Flächen dargestellt sind. Die genauen Lagepläne liegen zu jedermanns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer- den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier- ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin- gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf- geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse: stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Erläuterung zur Widmung: Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge- brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege- benheiten. Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent- lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann- ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne besondere Erlaubnis benutzen. Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B. Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer- kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren- zung der Nutzung) beschränkt werden. Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse) bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße - festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße handelt. Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu- Legende fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der zu widmende Fläche Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.). Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen- baulast die Unterhaltungspflicht. Wittlich, den 20.04.2021 Stadtverwaltung Wittlich Joachim Rodenkirch, Bürgermeister [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio- nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73) Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Gemeindestraßen Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977 (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des Stadt- rates vom 24.03.2021, werden die Teilbereiche der Straße „Römer- straße“, Gemarkung Wittlich, Flur 20, Flurstücke 154/111, 154/121 und 154/125 (teilweise) (Länge der zu widmenden Strecke ca. 160 m), Fahrbahn, Gehweg und Wendehammer als Gemeindestraße gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 a) Landesstraßengesetzes sowie die selb- ständigen Gehwege, Gemarkung Wittlich, Flur 20, Flurstücke 116/80 (teilweise), 128/10 (teilweise), 154/24 (teilweise), 154/92 (teilweise), 154/95 (teilweise), 154/97 (teilweise) und 154/125 (teilweise) (Länge der zu widmenden Strecke ca. 1.200 m) als sonstige Straßen gem. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 b) Buchst. aa) Landesstraßengesetzes (selb- ständige Gehwege) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der genaue Umfang der Widmung ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses ist. Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmete Fläche dargestellt ist. Der genaue Lageplan liegt zu jeder- manns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung Witt- lich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus.
Stadt Wittlich - 9 - Ausgabe 16/2021 Legende Legende zu widmende Fläche zu widmende Fläche Fußwege Teilbereiche Römerstraße Fußweg Fußweg Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer- den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier- ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin- gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf- geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse: stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Erläuterung zur Widmung: Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge- brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege- benheiten. Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent- lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann- ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe gewidmete Fläche dargestellt ist. Der genaue Lageplan liegt zu jeder- der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne manns Einsicht ab Montag, 26.04.2021 an sieben Werktagen während besondere Erlaubnis benutzen. der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B. Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Foyer der Stadtverwaltung Witt- Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer- lich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, öffentlich aus. kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren- Rechtsbehelfsbelehrung zung der Nutzung) beschränkt werden. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse) gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich, oder der - festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße Wittlich, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. handelt. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt wer- Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit der qualifizier- Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu- ten elektronischen Signatur[1] zu versehen. Bei der Verwendung der fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.). elektronischen Form sind die besonderen technischen Rahmenbedin- Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen- gungen zu beachten, die auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter baulast die Unterhaltungspflicht. www.wittlich.de/fileadmin/download/kontakte/elektkommu.pdf auf- geführt sind. Zur Übermittlung per E-Mail steht die E-Mailadresse: Wittlich, den 20.04.2021 stadt.wittlich@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Stadtverwaltung Wittlich Erläuterung zur Widmung: Joachim Rodenkirch, Bürgermeister [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro- Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachge- päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische brauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Bege- Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio- benheiten. nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG Eine Straße erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffent- (ABl. EU Nr. L 257 S. 73) lichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genann- ten Gemeingebrauch. Das heißt, jeder kann die Straße nach Maßgabe Öffentliche Bekanntmachung der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne besondere Erlaubnis benutzen. Widmung von Gemeindestraßen Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B. Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01. August 1977 Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (z.B. Schulweg) Benutzer- (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung und Beschluss des kreise (z.B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z.B. zeitliche Begren- Stadtrates vom 24.03.2021, wird die Straße „Zur Polizeischule“, Gemarkung Wengerohr, Flur 1, Flurstück 1277 (Länge der zu widmen- zung der Nutzung) beschränkt werden. den Strecke ca. 256 m), Fahrbahn, Straßenbegleitgrün und Gehweg Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.Sie erhält die Eigenschaft einer bestimmt, das heißt es wird - nach der Verkehrsbedeutung der Straße öffentlichen Gemeindestraße (Straßen, Wege, Plätze) gemäß. § 1 Abs. - festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder 2 i.V.m. § 3 Nr. 3 a) Landesstraßengesetz. Der genaue Umfang der eine Bundes-, Landes- Kreis-, Gemeindestraße oder sonstige Straße Widmung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. handelt.
Stadt Wittlich - 10 - Ausgabe 16/2021 Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle Regelungen des öffentlichen Rechts. Mit der Widmung und Einstu- fung in eine Straßenklasse erfolgt die Bestimmung des Trägers der Straßenbaulast (Bund, Land Rheinland-Pfalz, Gemeinde/Stadt etc.). Aus den Gremien Für den jeweiligen Baulastträger entsteht im Rahmen der Straßen- baulast die Unterhaltungspflicht. Wittlich, den 20.04.2021 Aus dem Bau- und Verkehrsausschuss Stadtverwaltung Wittlich Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. April Joachim Rodenkirch, Bürgermeister 2021 folgende Beschlüsse gefasst: [1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Im öffentlichen Teil der Sitzung Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktio- TOP 7: Vergaben nen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG Erschließung Industriegebiet III Nord (ABl. EU Nr. L 257 S. 73) Der Auftrag für die erstmalige Erschließung des Industriegebietes III Nord wird an die Bietergemeinschaft G. Lehnen GmbH & Co. KG/ Öffentliche Bekanntmachung Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG, Alftalstraße 26, 54516 Wittlich Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zu den nichtöffentlichen Sitzun- vergeben. gen Die anteilige Auftragssumme der Stadtverwaltung Wittlich beträgt am Mittwoch, dem 28. April 2021, 18:00 Uhr 2.123.537,46 €. am Mittwoch, dem 12. Mai 2021, 18:00 Uhr am Mittwoch, dem 26. Mai 2021, 18:00 Uhr TOP 5.a: Bauanträge und -anfragen am Mittwoch, dem 02. Juni 2021, 18:00 Uhr Bauantrag Wahlholzer Straße im Saal Lieser im Stadthaus, Schloßstraße 11, 54516 Wittlich eingeladen. Bauantrag zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 28 Tagesordnung Wohneinheiten in Wittlich, Wahlholzer Straße, Gemarkung Wenge- Nichtöffentliche Sitzung: rohr, Flur 3, Flurstück 222/7 und Flur 12, Flurstück 85 1. Jahresabschluss 2019 Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Fortsetzung der Prüfung Abs. 1 BauGB zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit insge- samt 28 Wohneinheiten wird versagt. Wittlich, den 19. April 2021 Hans-Peter Pesch, stellv. Vorsitzender TOP 5.b: Bauanträge und -anfragen Bauantrag Auf´m Geifen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Wittlich, Rechtsverordnung der Stadt Wittlich über Auf´m Geifen, Gemarkung Wittlich, Flur 20, Flurstück 69/21 Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31. Abs. 2 die Freigabe von drei verkaufsoffenen BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sonntagen in Wittlich für das Jahr 2021 Bebauungsplanes W-115-00 „Ehemalige Französische Schule, Teilbe- Aufgrund § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (Lad- reich B“ zur Überschreitung der nordwestlichen Baugrenze um ca. öffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. 2006, 351) in der zurzeit 7,04 m² wird erteilt. geltenden Fassung wird für die Stadt Wittlich folgende Rechtsverord- TOP 5.c: Bauanträge und -anfragen nung erlassen: Bauantrag Zum Steilert §1 Bauantrag für die Errichtung einer freistehenden Terrassenüberda- Die Verkaufsstellen in der Stadt Wittlich, Bereich Stadtmitte, dürfen chung in Wittlich, Zum Steilert, Gemarkung Bombogen, Flur 10, Flur- am Sonntag, dem 6. Juni 2021 aus Anlass des Sommerkarnevals, am stück 251 Sonntag, dem 12. September 2021 aus Anlass des Herbstmarktes, des Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 Federweißer-Festes sowie der Automobilausstellung und am Sonntag, BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen dem 7. November 2021 aus Anlass der Veranstaltung „Kunst in der Bebauungsplanes WB-03-00 „Hofflürchen“ zur Überschreitung der Stadt“, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um 0,07 auf 0,47 wird erteilt. §2 TOP 5.d: Bauanträge und -anfragen Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und die arbeitsschutzrechtlichen Bauantrag Fallerweg Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Arbeitsschutz- Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung einer bestehenden gesetz (ArbSchG), des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Doppelhaushälfte in Wittlich, Fallerweg, Gemarkung Wittlich, Flur 21, Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) in der zurzeit geltenden Flurstück 1030/37 Fassung sind zu beachten. Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 §3 Abs. 1 BauGB für den Umbau und die Erweiterung einer bestehen- Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet den Doppelhaushälfte wird erteilt. ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der an den verkaufsoffenen Sonntagen beschäftigten Arbeitnehmerin- TOP 5.e: Bauanträge und -anfragen nen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Bauanfrage Nikolausstraße Beschäftigung an diesen Tagen gewährte Freistellung zu führen. Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnein- heiten in Wittlich, Nikolausstraße, Gemarkung Wengerohr, Flur 10, §4 Flurstück 118 Ein Abdruck dieser Rechtsverordnung ist an geeigneter Stelle der Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 Verkaufsstellen auszulegen oder auszuhängen. BauGB zur Abweichung von der Festsetzung des rechtsverbindlichen §5 Bebauungsplanes WW-02-00 „Wengerohr II“ zur Unterschreitung der Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1 bis 3 dieser Rechtsverordnung straßenseitigen Baulinie - gem. Variante 2 und 3 - um 2 m wird erteilt. werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet. Ergänzend zu den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes wird Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Verordnung können als Ord- das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 nungswidrigkeit nach § 58 Absatz 1 Ziffer 14 JArbSchG, § 32 Absatz 1 BauGB für eine maximale Bebauungstiefe von 18,70 m - gemessen ab Ziffer 1 MuSchG und § 22 Absatz 1 ArbZG - in den zurzeit geltenden der straßenseitigen Grundstücksgrenze - erteilt. Fassungen - geahndet werden. TOP 5.f: Bauanträge und -anfragen §6 Bauanfrage Kastanienstraße Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Wittlich, den 19. April 2021 Wittlich, Kastanienstraße, Gemarkung Neuerburg, Stadtverwaltung Wittlich Flur 13, Flurstück 142/6 Joachim Rodenkirch Das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 35 Bürgermeister BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses wird versagt.
Stadt Wittlich - 11 - Ausgabe 16/2021 Kindertagesstätten & Schulen Nistkästen gegen den Eichenprozessionsspinner Am Peter-Wust-Gymnasium Wittlich wurden in den Osterferien von Teilen des Kollegiums und der Elternschaft rund 30 Nistkästen auf dem parkähnlichen Gelände der Schule verteilt, um dem Eichenpro- zessionsspinner auf biologische Art und Weise Einhalt zu gebieten. Ziel dieser Aktion war es, die heimische Vogelwelt anzulocken, damit sich diese dem ungebetenen Gast auf dem Schulgelände des Gym- nasiums annimmt, welches durch seine BNE-Zertifizierung (Bildung für nachhaltige Entwicklung) in allen Bereichen des täglichen Lebens den nachhaltig-ökologischen Weg der Umsetzung sucht. Die Schulgemeinschaft des Peter-Wust-Gymnasiums dankt allen Helfer*innen für die tatkräftige Unterstützung bei diesem Projekt! Jede Schülerin und jeder Schüler dieser Schulen erhält von der regio- nalen Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (AGZ) einen Umschlag mit Anregungen rund um die Zahngesundheit, Elterninformationen, Zahnbürste und je nach Klassenstufe einen Zahnputzplan sowie einen Zahnstempel bzw. Zahnseide und eine Anleitung dazu. Alle Beteiligten erhoffen sich ein ebenso tolles Feedback wie im Sep- tember und bedanken sich herzlich bei allen Lehrerinnen und Leh- rern, die diese Aktion tatkräftig unterstützen. Müllnomaden unterwegs an der Kita Wittlich-Neuerburg Seit Wochen wird regelmäßig ungetrennter Müll unerlaubt vor den verschlossenen Müllcontainern der Kita Wittlich-Neuerburg abgela- den. Das führt in der Zuwegung zur Kita für Kinder, Eltern und Mitarbeiterínnen zu einer sehr unhygienischen und unhaltbaren Situ- ation und stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar. Die KiTa bitte alle MitbürgerInnen, die diesbezüglich Beobachtun- gen machen, diese dem Ordnungsamt zu melden (Foto: Kerstin Rein- hardt/KiTa Wittlich-Neuerburg). Aktion für die Liesertal-Schule Aufgrund der aktuellen Situation kann die zahnme- dizinische Gruppenprophylaxe in diesem Schuljahr nicht wie gewohnt Ausstellungen durchgeführt werden. Deshalb sind neue Wege zur Vermittlung von Informationen und Fertigkeiten rund um die Zahngesundheit gefragt. Max Schrubbel, das Maskottchen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz e.V., hatte bereits zum Schuljah- Galerie im Alten Rathaus Wittlich resbeginn allen Erstklässlern einen Umschlag geschickt - gefüllt mit Marktplatz einem Brief mit der Bitte, den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin aufzusu- Georg Meistermann Gemälde - Grafik- Glas“ chen, Informationen für die Eltern, einer Zahnbürste und einer klei- Dauerausstellung. nen Überraschung. Auf Anfrage spezielle Gruppenführungen durch die Galerie im Alten Jetzt wird eine weitere Aktion gestartet für die Schülerinnen und Rathaus für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Schüler der Förderschulen, auch für die, die im Aktivprogramm beson- Zurzeit sind keine Führungen möglich! ders intensiv betreut werden und normalerweise häufiger Besuch von Öffnungszeiten: ihrem Schulzahnarzt bzw. ihrer Schulzahnärztin bekommen. Dienstag bis Samstag: 11 bis 17 Uhr, Sonntag und an Feiertagen: 14 bis Die Aufforderung zum Zahnarztbesuch und zur regelmäßigen Zahn- 17 Uhr, Montags geschlossen. pflege sind auch hier wichtige Aspekte. Dafür wurden eine anspre- Träume und Alpträume. Zum 100. Todestag von Max Klinger (1857- chende Karte und ein Zahnputzplan gestaltet, in dem die Schüler ihre 1920) Erfolge eintragen und auch den Eltern sichtbar machen können. Die Die Ausstellung ist bis Ende März 2021 im Alten Rathaus in Wittlich Förderschüler ab dem 7. Schuljahr bekommen zusätzlich Informatio- zu sehen. nen zu den Themen Zahnseide und Zahnspange. Zurzeit sind keine Führungen möglich!
Sie können auch lesen