BVT Concentio Vermögensstrukturfonds III GmbH & Co. Geschlossene Investment KG - Geschlossener inländischer Publikums-AIF nach dem ...

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BVT Concentio Vermögensstrukturfonds III
GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
Geschlossener inländischer Publikums-AIF nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Verkaufsprospekt
mit
Gesellschaftsvertrag
Anlagebedingungen
Treuhandvertrag

                                              Ein Angebot der
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Treuhandvertrag
BVT Concentio Vermögensstrukturfonds III GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
(in diesem Verkaufsprospekt auch bezeichnet als: BVT Concentio III),
WKN: A2P3VV
ISIN: DE000A2P3VV1
extern verwaltet durch die
derigo GmbH & Co. KG, München
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Datum des Verkaufsprospekts: 13.05.2020
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derigo

Inhalt
Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
   Einführung in das Anlagekonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
   Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
   D^[iX PQ_ `e\U_OTQZ 5ZXQSQ^_& Ru^ PQZ PM_ =ZbQ_`YQZ`bQ^YtSQZ W[ZfU\UQ^` U_` . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Anlageziele, Anlagepolitik und Anlagestrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
   Anlageziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
   Anlagepolitik und Anlagestrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
   Art der Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
   Techniken und Instrumente zur Verwaltung des Investmentvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
   Geschäfte mit Derivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
   Wertschwankungen (Volatilität) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
   Zulässigkeit von Kreditaufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
   Leverage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
   Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
   Änderung der Anlagestrategie oder der Anlagepolitik, Änderung der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
   Risikosphären und Risikofolgen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
   Allgemeine Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
   AtSXUOTQ =Z`Q^Q__QZW[ZjUW`Q . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
   Spezielle Risiken bei Investitionen in Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
   G\QfUQXXQ FU_UWQZ NQU =ZbQ_`U`U[ZQZ UZ D^UbM`Q 9]aU`e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
   Spezielle Risiken bei Investitionen in Energieerzeugungs-, Energietransport- und Energiespeicheranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . 27
   Spezielle Risiken bei Investitionen in Infrastruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Spezielle Risiken bei Investitionen in Luftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
   Steuerliche Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen (Prognose) . . . . . . . . . 34
   Basis-Szenario . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
   Unterdurchschnittliche Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
   Überdurchschnittliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Erwerb und Ausgestaltung der Anteile. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
   5ajQSaZS PQ_ =ZbQ_`YQZ`bQ^YtSQZ_ aZP @MaRfQU` . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
   Verfahren und Bedingungen für die Ausgabe von Anteilen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
   Art und Hauptmerkmale der Anteile. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
   Vertragsbeziehungen des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
   Regeln für die Vermögensbewertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
   Regeln für die Ermittlung der Erträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
   Regeln für die Verwendung der Erträge und Liquiditätsüberschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
   MT^Q_NQ^UOT`Q& 5N_OTXa__\^uRQ^ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
   5ajt_aZS aZP rNQ^`^MSaZS PQ_ =ZbQ_`YQZ`bQ^YtSQZ_ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
   Vornahme der Zahlungen an die Anleger, Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen über das Investmentvermögen 50
   Gewährleistung einer fairen Behandlung der Anleger, Anteilklassen, Vorzugsbehandlung von Anlegern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

                                                                                                                                                                                                3
Inhalt
Grundlagen

Wichtige Beteiligte und ihre Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
    Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
    Die Investmentgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
    Der Treuhandkommanditist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
    Die Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
    Die Verwahrstelle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
    Sonstige Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Steuerliche Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
    Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
    Erbschaft- und Schenkungsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
    Vermögensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
    Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
    Grunderwerbsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
    Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Zusätzliche Informationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
    Aktuelle Informationen zur Liquidität und zum Leverage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
    Informationen über Anlagegrenzen des Risikomanagements, Risikomanagementmethoden und jüngste Entwicklungen bei den
    Risiken und Renditen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
    Informationen zur Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
    Für die Stiftungsverwaltung relevante Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
    Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
    Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
    Treuhandvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

Abwicklungshinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

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Grundlagen
Einführung in das Anlagekonzept                                         Die Assetklassen
                                                                        Der BVT Concentio III plant Investitionen in Beteiligungen aus den
Alternativer Investmentfonds für Privatanleger                          5__Q`WXM__QZ =YY[NUXUQZ& D^UbM`Q 9]aU`e& 9^ZQaQ^NM^Q 9ZQ^SUQZ
6Q^QU`_ _QU` QUZUSQZ >MT^QZ SQcUOT`QZ D^UbM`MZXQSQ^ NQU =ZbQ_`U`U-      und Infrastruktur. Diese Segmente weisen eine jahrelange Histo-
onsentscheidungen den Faktor Sicherheit höher als den Faktor            rie und deshalb eine hohe Informationsdichte auf, die den Einkauf
Rendite. In der anhaltenden Niedrigstzinsphase wird es jedoch           zu rationalen Preisen ermöglicht.
immer schwieriger, mit risikoarmen Investments überhaupt den            Für mindestens 60 % des zu investierenden Kapitals werden Al-
Kapitalerhalt zu sichern, geschweige denn auskömmliche Ren-             lokationsbestimmungen aufgestellt, es sollen mindestens 35 % in
diten zu erzielen. Ehemals vergleichsweise sichere Assets, wie          den Bereich Immobilien, mindestens 15 % in den Bereich Private
beispielsweise Staatsanleihen, generieren kaum noch Zinsen,             9]aU`e& YUZPQ_`QZ_ . " UZ PQZ 6Q^QUOT 9^ZQaQ^NM^Q 9ZQ^SUQZ aZP
für Spareinlagen etwa bei Kreditinstituten ist die Nulllinie vielfach   QNQZRMXX_ YUZPQ_`QZ_ . " UZ PQZ 6Q^QUOT =ZR^M_`^aW`a^ jUQnQZ(
schon erreicht, teilweise drohen sogar Negativzinsen.                   Von dieser Anlagestrategie kann abgewichen werden, wenn in
                                                                        PQZ 6Q^QUOTQZ D^UbM`Q 9]aU`e& 9^ZQaQ^NM^Q 9ZQ^SUQZ aZP =ZR^M-
-IVERSIbYIERUNG MIT ;ACHWERTBETEILIGUNGEN                               struktur nicht ausreichend in Frage kommende Beteiligungen zur
Als Ausweg aus diesem Dilemma können Investitionen in Sach-             Verfügung stehen. In diesem Falle würden zusätzlich weitere Be-
werte dienen. Die niedrigere Korrelation der Entwicklung ihres          teiligungen aus dem Bereich Immobilien erworben werden.
Wertes zu den Schwankungen börsennotierter Assets macht sie             Nach dem aktuellen Planungs- und Erkenntnisstand geht die Ka-
zu einem attraktiven Bestandteil privater Portfolien. Denn Risi-        pitalverwaltungsgesellschaft von einer tatsächlichen Kapitalallo-
kostreuung, das heißt die Verteilung des Kapitals auf mehrere,          kation in Höhe von rund 50 % in der Assetklasse Immobilien, von
möglichst in ihrer Entwicklung voneinander unabhängige Investi-         ^aZP +. " UZ PQ^ 5__Q`WXM__Q D^UbM`Q 9]aU`e& b[Z ^aZP 0&. " UZ
tionsgüter, ist eine der zentralen Stellschrauben bei der Zusam-        der Assetklasse Erneuerbare Energien, rund 7,5 % in der Asset-
YQZ_`QXXaZS VQPQ_ D[^`R[XU[_( 8Q^ MYQ^UWMZU_OTQ qW[Z[Y MT^QZ ZMOTTMX`US SQsZPQ^`3 ;Q^MPQ PUQ JUQX-
demnach ein vielfach höheres Anlagevolumen, um in verschie-             falt des Auswahlspektrums in seiner ganzen Breite über Büro-,
denen Assetklassen zu investieren. Außerdem empfehlen Anla-             Einzelhandels-, Wohn- und Logistikimmobilien eröffnet den Weg
SQ\^[i_& ZUOT` Za^ \aZW`aQXX aZP QUZYMXUS& _[ZPQ^Z W[Z`UZaUQ^XUOT       fa QUZQY PUbQ^_UifUQ^`QZ D[^`R[XU[& PM_ _`MNUXQ 7M_T':X[c_ SQZQ-
über einen längeren Zeitraum in Sachwertanlagen zu investieren.         riert, wie sie Investoren heute mehr denn je zu schätzen wissen.
Dieses Problem können so genannte Portfolio- oder Vermögens-            Bürogebäude bilden nach wie vor das Herzstück der Immobi-
strukturfonds wie der BVT Concentio III lösen: Er schnürt ein breit     lieninvestments. Ihre Performance ist entscheidend von der
gestreutes Paket aus Sachwert- und Unternehmensbeteiligun-              Wirtschaftskraft des jeweiligen Standorts abhängig, die Büro-
gen unterschiedlicher Assetklassen über einen mehrjährigen In-          jsOTQZZMOTR^MSQ U_` QZS MZ PQZ 5^NQU`_YM^W` SQW[\\QX`( BQaQ
vestitionszeitraum.                                                     Büroarbeitskonzepte und die zunehmende Verbreitung des

                                                                                                                                         5
Grundlagen

QP[OT cQU_QZ _UQ Ru^ PUQ
QZYs^W`QZ [TZQ jsOTQZPQOWQZPQ& \^QU_`^QUNQZPQ 6XM_QZNUXPaZS           langfristige Energieversorgung zwei Nachteile auf: Zum einen ist
und seiner vielfältigen Investoren- und Mieterlandschaft eröffnet     die Verfügbarkeit der fossilen Energieträger beschränkt und zum
eine erhebliche Bandbreite von Investitionsmöglichkeiten. Inter-      anderen belastet die Nutzung dieser die Umwelt und führt dem-
essenten sehen sich daher einem großen Angebot grundsätzlich          entsprechend zu hohen Folgekosten. Daher bestehen weltweit
überlegenswerter Anlagemöglichkeiten gegenüber.                       starke wirtschaftliche und politische Anreize den Energiebedarf

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derigo

zunehmend durch Anlagen mit deutlich geringeren Kohlenstoff-             Überblick
emissionen, wie Erneuerbare Energien, zu erzeugen. So haben              Der BVT Concentio III ist ein geschlossener Alternativer Invest-
sich bis Ende 2018 über 160 Länder nationale Ziele bzw. Akti-            mentfonds (AIF). Er investiert in den Aufbau eines Portfolios aus
onspläne bezüglich der zunehmenden Erzeugung von Energie                 Sachwert- und Unternehmensbeteiligungen der Assetklassen
aus erneuerbaren Quellen verschrieben.                                   " Immobilien,
Beruhte die Attraktivität der Investitionen in Anlagen zur Ener-         " D^UbM`Q 9]aU`e&
gieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in den Anfangsjahren               " Erneuerbare Energien und
ausschließlich auf Einspeisevergütungen gemäß dem deutschen              " Infrastruktur
EEG oder vergleichbaren Regelungen im Ausland, so hat diese              im In- und Ausland.
Assetklasse mittlerweile den Weg aus dieser Abhängigkeit von
staatlich garantierten Vergütungen zumindest in den weitentwi-           Art des Investmentvermögens
ckelten Ländern bereits vollzogen und ist damit inzwischen wett-         Der BVT Concentio III ist nach dem deutschen Kapitalanlage-
bewerbsfähig zu konventionellen Technologien mit entsprechen-            gesetzbuch (KAGB) gesetzlich reguliert. Die Anleger erwerben
den Ertragschancen für Investoren. BVT Concentio III wird in die         Anteile an einem inländischen Investmentvermögen in der Form
Anlageklasse Erneuerbare Energien vorwiegend mittelbar über              einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft (Invest-
Fonds (AIFs) investieren.                                                mentgesellschaft).
Die in der Assetklasse Erneuerbare Energien geplanten Investiti-         Die Mittel der Investmentgesellschaft werden nach der in den An-
onen sind auf Seite 12 näher beschrieben.                                lagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der
                                                                         Anleger gemeinschaftlich angelegt und verwaltet. Anlage und
Infrastruktur                                                            Verwaltung der Mittel erfolgen durch eine Kapitalverwaltungs-
Unter Infrastruktur verstehen sich Güter und Dienstleistungen, die       gesellschaft, die für ihre Tätigkeit über eine Erlaubnis nach dem
von elementarer Bedeutung für eine Volkswirtschaft sind. Ohne            KAGB verfügt.
deren Existenz wäre eine privatwirtschaftliche Güterproduktion           Als Publikums-AIF steht der BVT Concentio III auch Privatan-
oder Leistungserstellung nicht oder zumindest nur mit geringerer         legern offen. Für Publikums-AIF gelten aus Gründen des Anle-
9RifUQZf YtSXUOT( ?XM__U_OTQ 6QU_\UQXQ Ru^ =ZR^M_`^aW`a^QUZ^UOT`aZ-      gerschutzes besondere gesetzliche Anforderungen an die Anla-
gen sind Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Energie, Wasser,             gepolitik. Insbesondere ist die Zulässigkeit der Kreditaufnahme
Kommunikationsnetze) und Verkehrsnetze.                                  beschränkt.
Traditionell liegt die Bereitstellung von Infrastruktur in der Verant-   Geschlossene Spezial-AIF stehen nur professionellen und se-
wortung der öffentlichen Hand. Die Finanzierung erfolgt dem-             miprofessionellen Anlegern offen. Ihre Anlagepolitik unterliegt
entsprechend in hohem Umfang durch öffentliche Finanzmittel,             geringeren gesetzlichen Beschränkungen. Insbesondere ist die
insbesondere durch Steuergelder. Allerdings sehen sich Staaten           Zulässigkeit der Kreditaufnahme nicht beschränkt.
_`M^W NQS^QZf`QZ iZMZfUQXXQZ FQ__[a^OQZ UZ MXXQZ :UZMZfUQ^aZS_-
bereichen gegenüber, was sich besonders deutlich auf den Be-             Anlageziele, Anlagepolitik und Anlagestrategie
reich Infrastruktur auswirkt. Daher ist zu erwarten, dass zukünftig      Mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik und
vermehrt privates Kapital zur Finanzierung von Infrastrukturpro-         Anlagestrategie soll ein nach dem Grundsatz der Risikomischung
jekten eingesetzt wird. Als privates Kapital gelten z. B. Investitio-    zusammengestelltes Portfolio von Anteilen an geschlossenen AIF
nen von Versicherungen, Pensionskassen und anderen instituti-            sowie Beteiligungen an Unternehmen und Objektgesellschaften
onellen Investoren. Diese Investitionen erfolgen in der Regel über       aufgebaut werden, die in den Assetklassen Immobilien, Private
Beteiligungen an Infrastruktur-Fonds oder auch über Direkt- und          9]aU`e& 9^ZQaQ^NM^Q 9ZQ^SUQZ aZP =ZR^M_`^aW`a^ UZbQ_`UQ^QZ(
Grundlagen

    Investitionsschema
                                                                    Anleger          Anleger         Anleger

                                            Concentio
            Concentio                                                                                               derigo GmbH & Co. KG
                                       Management GmbH                 BVT Treuhandgesellschaft mbH
        Beteiligungs GmbH                                                                                           Kapitalverwaltungs-
                                       geschäftsführender                   Treuhandkommanditist
         Komplementär                                                                                                   gesellschaft
                                          Kommanditist

                                                                                                                     Hauck & Aufhäuser
                BVT Concentio Vermögensstrukturfonds III GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
                                                                                                                      Privatbankiers AG
                                           Investmentgesellschaft
                                                                                                                       Verwahrstelle
                                 % des investierten Kapitals

                    Tochtergesellschaft GmbH

          AIF                  AIF               AIF                AIF                 AIF          AIF

         Wind-                                  Unter-             Unter-              Wohn-     Gewerbe-
         parks                                 nehmen             nehmen             immobilien immobilien
      Erneuerbare            Infra-            Private            Private
        Energie             struktur           Equity             Equity                  Immobilien

Die Investmentgesellschaft erwirbt (insgesamt zu mindestens                   port und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus
/) " PQ_ UZbQ_`UQ^`QZ ?M\U`MX_% aZYU``QXNM^ [PQ^ YU``QXNM^& UZ PQ^            Windenergie, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse
Regel über eine Tochtergesellschaft, Anteile an geschlossenen                 investieren (Assetklasse Erneuerbare Energien),
inländischen Publikums- und Spezial-AIF sowie an geschlosse-              " zu mindestens 5 % in Anteilen an geschlossenen AIF, die un-
nen EU- und geschlossenen ausländischen Spezial-AIF.                          mittelbar oder mittelbar investieren in Infrastruktur, einschließ-
Das investierte Kapital wird auf diese Weise angelegt                         lich als Infrastruktur genutzter Immobilien sowie in Beteili-
" zu mindestens 35 % in Anteilen an geschlossenen AIF, die                    gungen an Unternehmen, die Infrastruktur errichten, instand
    jeweils unmittelbar oder mittelbar in Immobilien investieren              halten, instand setzen, verwalten oder betreiben (Assetklasse
    (Assetklasse Immobilien).                                                 Infrastruktur).
    Hierbei dürfen Projektentwicklungen erworben werden und
    auch im Bestand erfolgen, sofern eine anschließende Halte-
    PMaQ^ b[Z YUZPQ_`QZ_ P^QU >MT^QZ MZSQ_`^QN` cU^P(
    Soweit sich in ausreichendem Umfang Investitionsmöglichkei-               Mindestallokation
    ten bieten, die den Anlagebedingungen entsprechen, wird das                                                      " Immobilien
    investierte Kapital ferner angelegt                                                                              " D^UbM`Q 9]aU`e
" zu mindestens 15 % in Anteilen an geschlossenen AIF, die un-
                                                                                                                     " Erneuerbare
    mittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Unternehmen in-                                     35                Energie
    vestieren, wobei Schwerpunkte auf Later-Stage-Beteiligungen
                                                                                                                     " Infrastruktur
    einschließlich Late-Stage Venture Capital sowie auf Unterneh-
    YQZ NQ_`UYY`Q^ 6^MZOTQZ XUQSQZ $5__Q`WXM__Q D^UbM`Q 9]aU`e%&
                                                                                    5 5         15
" zu mindestens 5 % in Anteilen an geschlossenen AIF, die un-
    mittelbar oder mittelbar in Anlagen zur Erzeugung, zum Trans-

8
derigo

Für die Anlage der verbleibenden 40 % des investierten Kapi-           und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesell-
tals sind keine Mindestquoten festgelegt. Insoweit kann die In-        schaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Ab-
vestmentgesellschaft nicht nur Anteile an geschlossenen AIF der        zug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener
vorgenannten Assetklassen sondern auch Wertpapiere, Geld-              Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung
marktinstrumente und Bankguthaben halten sowie Beteiligungen           stehen, nicht übersteigen.
erwerben, die keine geschlossenen AIF im Sinne des KAGB sind.          Anlageziele, Anlagepolitik und Anlagestrategie der Investmentge-
Sofern sich nicht in ausreichendem Umfang Investitionsmöglich-         sellschaft sind im Kapitel „Anlageziele, Anlagepolitik und Anlage-
keiten bieten, welche die in den Anlagebedingungen festgelegten        strategie“ (Seite 12) näher beschrieben.
AQ^WYMXQ Ru^ =ZbQ_`U`U[ZQZ UZ PQZ 5__Q`WXM__QZ D^UbM`Q 9]aU`e& 9^-
neuerbare Energien und Infrastruktur erfüllen, werden ersatzwei-       Laufzeit und Dauer der Kapitalbindung
se Investitionen der Assetklasse Immobilien ausgewählt.                Der BVT Concentio III ist ein geschlossener AIF. Die Anteile an der
8UQ =ZbQ_`YQZ`SQ_QXX_OTMR` \XMZ`& FuOWju__Q Ma_ UT^Q^ =ZbQ_`U`U-       Investmentgesellschaft können nicht zurückgegeben werden.
[Z_`s`USWQU` NU_ faY >MT^ +),) Q^ZQa` fa UZbQ_`UQ^QZ( BMOT PQZ         Bei prognosegemäßem Verlauf wird das von den Anlegern ein-
Anlagebedingungen ist dies nur zulässig, sofern im jeweiligen          gesetzte Kapital durch die jährlichen Ausschüttungen der Invest-
Kalenderjahr Ausschüttungen in Höhe von mindestens 4,0 %               YQZ`SQ_QXX_OTMR` NU_ faY >MT^ +),. _OT^U``cQU_Q fa^uOWSQRuT^`(
der gezeichneten Kommanditeinlagen an die Anleger geleistet            8UQ @MaRfQU` QZPQ` ZMOT PQ^ faY ,*(*+(+),2 SQ\XMZ`QZ 5ajt_aZS
werden können und den Anlegern aus der Reinvestition keine             der Investmentgesellschaft und der Verwertung ihres restlichen
Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen.                                Vermögens. Nähere Angaben zur Laufzeit enthält der Abschnitt
                                                                       l5ajQSaZS PQ_ =ZbQ_`YQZ`bQ^YtSQZ_ aZP @MaRfQU`h $GQU`Q ,/%(

   Zielallokation                                                      Ausschüttungen
                                         " Immobilien                  Die an die Anleger erfolgenden Auszahlungen verfügbarer Liquidi-
               10
                                         " D^UbM`Q 9]aU`e              tät (Ausschüttungen) beinhalten Kapitalrückzahlungen und Erträ-
       7,5
                                         " Erneuerbare                 ge. Der Gesamtbetrag der während der Dauer der Investmentge-
    7,5                                                                sellschaft möglichen Ausschüttungen (Gesamtausschüttung) ist
                             50              Energie
                                                                       abhängig von den Marktbedingungen. Die Kapitalverwaltungs-
                                         " Infrastruktur
                                                                       gesellschaft prognostiziert unter verschiedenen Marktbedingun-
          25                             " Liquiditätsanlagen          gen folgende Gesamtausschüttung bezogen auf die geleistete
                                                                       Kommanditeinlage vor Steuerabzug vom Kapitalertrag und vor
                                                                       der Besteuerung beim Anleger:
6Qf[SQZ MaR PM_ UZbQ_`UQ^`Q ?M\U`MX cU^P PUQ UZ PQ^ ;^MiW lLUQXMXX[-
                                                                         Prognostizierte Gesamtauschüttung 2020 bis 2039 (Kapital-
kation“ gezeigte prozentuale Verteilung auf die Assetklassen Im-         rückzahlung und Erträge) in Prozent der gezeichneten Kom-
                                                                         manditeinlage
Y[NUXUQZ& D^UbM`Q 9]aU`e& 9^ZQaQ^NM^Q 9ZQ^SUQZ aZP =ZR^M_`^aW`a^
angestrebt.                                                              250 %

Die Investmentgesellschaft darf Vermögensgegenstände in allen
                                                                         200 %
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt-                                                                        214 %
schaftsraum erwerben, sowie in Staaten außerhalb des Euro-               150 %                                 178 %

päischen Wirtschaftsraums, und zwar jeweils höchstens bis zu                               137 %
30 % des Wertes des Investmentvermögens auf den Britischen               100 %

Kanalinseln, im Vereinigten Königreich (sofern es nach dem Aus-
                                                                          50 %
tritt aus der Europäischen Union kein Vertragsstaat des Europäi-
schen Wirtschaftsraums mehr ist) und in den Vereinigten Staaten            0%
                                                                                     Unterdurchschnittl.   Basis-Szenario   Überdurchschnittl.
von Amerika, sowie in weiteren (in den Anlagebedingungen fest-
                                                                                        Entwicklung                           Entwicklung
gelegten) Staaten jeweils höchstens bis zu 20 % des Wertes des
Investmentvermögens.                                                   Die dargestellten drei Szenarien beruhen auf den auf Seite 35
Es werden auch Geschäfte in Fremdwährungen abgeschlossen.              PM^SQ_`QXX`QZ 5ZZMTYQZ fa Pa^OT_OTZU``XUOTQZ FuOWju__QZ Ma_
Der Wert der einem Währungsrisiko unterliegenden Vermögens-            dem von der Investmentgesellschaft investierten Kapital.
gegenstände darf 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals

                                                                                                                                                 9
Grundlagen

Investmentgesellschaft                                                :ECHTE UND 9cICHTEN DER *NLEGER
Die BVT Concentio Vermögensstrukturfonds III GmbH & Co.               Die Anleger sind nach Annahme ihrer Zeichnung zur Zahlung des
Geschlossene Investment KG mit Sitz in Neutraubling (Kreis            Ausgabepreises, bestehend aus der gezeichneten Komman-
Regensburg) ist eine geschlossene Investmentkommanditge-              PU`QUZXMSQ aZP PQY 5a_SMNQMaR_OTXMS& bQ^\jUOT`Q`(
sellschaft nach deutschem Recht. Sie wird in diesem Verkaufs-         Die Anleger sind nach Zahlung des Ausgabepreises wie Kom-
prospekt auch als „Investmentgesellschaft“, „BVT Concentio III“       manditisten (also wie Gesellschafter) an der Investmentgesell-
oder „Fonds“ bezeichnet und im Abschnitt „Die Investmentge-           schaft beteiligt. Die Höhe ihrer Beteiligung bestimmt sich nach
sellschaft“ (Seite 52) näher beschrieben.                             dem Verhältnis ihrer Kapitalanteile zueinander. Die Kapitalanteile
                                                                      berechnen sich nach den geleisteten Kommanditeinlagen.
Kapitalverwaltungsgesellschaft                                        Entsprechend ihren Kapitalanteilen stehen den Anlegern Antei-
Das Vermögen der Investmentgesellschaft wird durch eine von           le am Vermögen und an den Ergebnissen (Gewinn und Verlust)
der Investmentgesellschaft bestellte externe Kapitalverwaltungs-      sowie an den Ausschüttungen der Investmentgesellschaft zu,
gesellschaft verwaltet: die derigo GmbH & Co. KG mit Sitz in          ferner Stimmrechte in den Angelegenheiten der Investmentge-
München. Diese wird nachfolgend als „Kapitalverwaltungsgesell-        sellschaft sowie gesetzliche Informationsrechte.
schaft“ bezeichnet und im Abschnitt „Die Kapitalverwaltungsge-        >QPQ^ 5ZXQSQ^ WMZZ VQPQ^fQU` bQ^XMZSQZ& aZYU``QXNM^ ?[YYMZPU-
sellschaft“ (Seite 54) näher beschrieben.                             tist der Investmentgesellschaft zu werden.
                                                                      Das Nähere bestimmen der Treuhandvertrag (abgedruckt ab Sei-
Verwahrstelle                                                         te 84), der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft (ab-
Ein von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beauftragtes Kre-          gedruckt ab Seite 69) und die Anlagebedingungen (abgedruckt
ditinstitut überwacht als Verwahrstelle im Sinne des KAGB den         ab Seite 77).
Zahlungsverkehr und die Eigentumsverhältnisse an den von der          Eine ausführliche Beschreibung der wichtigsten rechtlichen Aus-
Investmentgesellschaft erworbenen Vermögensgegenständen.              wirkungen der für die Tätigung der Anlage eingegangenen Ver-
Die Verwahrstelle wird im Abschnitt „Die Verwahrstelle“ (Seite 58)    tragsbeziehung enthält der Abschnitt „Vertragsbeziehungen des
näher beschrieben.                                                    Anlegers“ (ab Seite 42). Eine ausführliche Beschreibung der Art
                                                                      und der Hauptmerkmale der Anteile enthält der Abschnitt „Art
Treuhandkommanditist                                                  und Hauptmerkmale der Anteile“ (ab Seite 37).
Ein Treuhandkommanditist im Sinne des KAGB erwirbt und hält
Anteile als Kommanditist der Investmentgesellschaft im eigenen        Vergütungen und Kosten
Namen treuhänderisch für Rechnung der Anleger. Der Treuhand-          In den Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft sind Art
kommanditist und seine Tätigkeit werden im Abschnitt „Der Treu-       und Höhe der Vergütungen und Kosten festgelegt, die zu Lasten
handkommanditist“ (Seite 54) näher beschrieben. Der Treuhand-         des Vermögens der Investmentgesellschaft gezahlt werden. Sie
vertrag ist ab Seite 84 im Wortlaut abgedruckt.                       werden im Abschnitt „Kosten“ (Seite 39) näher beschrieben.

Ausgabe von Anteilen                                                  Besteuerung
Die Anteile an der Investmentgesellschaft werden zu einem Aus-        Anleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erzie-
gabepreis ausgegeben, der sich aus der gezeichneten Komman-           len aus der Beteiligung bei prognosegemäßem Verlauf Einkünfte
diteinlage und dem Ausgabeaufschlag zusammensetzt.                    aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapital-
Die Mindesthöhe der gezeichneten Kommanditeinlage beträgt             vermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen einem
10.000,00 EUR. Höhere Summen müssen ohne Rest durch                   Quellensteuerabzug. Kurzangaben über die für die Anleger be-
1.000,00 EUR teilbar sein.                                            deutsamen Steuervorschriften enthält das Kapitel „Steuerliche
Der Ausgabeaufschlag beträgt 5 % der gezeichneten Komman-             Hinweise“ (Seite 60).
diteinlage. Es steht der Kapitalverwaltungsgesellschaft frei, einen
niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen.                            :ISIKOPRObL
Nähere Angaben enthält der Abschnitt „Verfahren und Bedingun-         AU` PQ^ 5ZXMSQ _UZP FU_UWQZ bQ^NaZPQZ( 8M_ FU_UW[\^[iX PQ_ =Z-
gen für die Ausgabe von Anteilen“ (Seite 36).                         vestmentvermögens wird im Kapitel „Risiken“ ab Seite 18 erläu-
                                                                      tert.

10
derigo

9RObL DES TXPISCHEN *NLEGERS" FaR DEN DAS 2N-
vestmentvermögen konzipiert ist

Der BVT Concentio III richtet sich an Privatanleger sowie an pro-
fessionelle und semiprofessionelle Anleger im Sinne des KAGB,
die das Ziel der Vermögensoptimierung verfolgen und einen
XMZSR^U_`USQZ 5ZXMSQT[^Uf[Z` b[Z YUZPQ_`QZ_ +) >MT^QZ TMNQZ(
Es handelt sich um ein Produkt für Anleger mit erweiterten Kennt-
nissen und/oder Erfahrungen mit Finanzprodukten. Der Anleger
WMZZ iZMZfUQXXQ JQ^Xa_`Q `^MSQZ $NU_ faY b[XX_`sZPUSQZ JQ^Xa_` PQ_
eingesetzten Kapitals) und legt keinen Wert auf Kapitalschutz.
Der BVT Concentio III fällt bei der Risikobewertung auf einer Ska-
la von 1 (sicherheitsorientiert) bis 7 (sehr risikobereit) in Risiko-
klasse 6.
Eine Beteiligung am BVT Concentio III ist nicht geeignet: für An-
leger, die nur über Basis-Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit
Finanzprodukten verfügen; für Anleger, die Wert auf Kapitalerhalt
legen und keinen vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals
tragen können; für Anleger, die nicht über eine hohe Risikobe-
reitschaft verfügen; für Anleger, die eine Anlage mit einer festen
Verzinsung suchen; für Anleger, die eine Anlage mit einem bereits
heute feststehenden Rückzahlungsbetrag zu einem festen Rück-
zahlungstermin suchen; für Anleger, die vor dem Ablauf von 20
>MT^QZ uNQ^ PQZ UZbQ_`UQ^`QZ 6Q`^MS bQ^RuSQZ Yu__QZ(
Die Investition in den BVT Concentio III ist als Ergänzung zu be-
reits vorhandenen Kapitalanlagen, wie etwa Lebensversicherun-
gen und Rentenfonds, gedacht. Sie sollte nicht die einzige Kapi-
talanlage des Anlegers bilden.

                                                                        11
Anlageziele, Anlagepolitk und Anlagestrategie

Anlageziele, Anlagepolitik
und Anlagestrategie
 Anlageziele                                                          cQ^PQZ& _[ZPQ^Z MaOT UY 6Q_`MZP Q^R[XSQZ Pu^RQZ $6ae
                                                                      and Development), sofern jeweils eine anschließende Hal-
 Mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik          `QPMaQ^ b[Z YUZPQ_`QZ_ P^QU >MT^QZ MZSQ_`^QN` cU^P(
 und Anlagestrategie soll ein nach dem Grundsatz der Risi-        " Sie planen nach ihrem Gesellschaftsvertrag, ihrer Satzung,
 komischung zusammengestelltes Portfolio von Anteilen an              ihren Anlagebedingungen oder ihrer sonstigen Fondsdo-
 geschlossenen AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen und             kumentation, unmittelbar oder mittelbar in mindestens
 Objektgesellschaften aufgebaut werden, die in den Assetklas-         eine Immobilie zu investieren.
 _QZ =YY[NUXUQZ& D^UbM`Q 9]aU`e& 9^ZQaQ^NM^Q 9ZQ^SUQZ aZP =Z-
 frastruktur investieren. Hieraus sollen Liquiditätsüberschüsse   Assetklasse Private Equity
 in Euro erzielt werden, die bei prognosegemäßem Verlauf in       Mindestens 15 % des investierten Kapitals werden in Anteilen
 der Regel einmal jährlich an die Anleger ausgezahlt (ausge-      an geschlossenen AIF (im Sinne des vorstehenden Abschnitts
 schüttet) werden.                                                „Anteile an geschlossenen AIF“) angelegt, für die Folgendes
                                                                  gilt:
                                                                  " Sie legen mindestens 60 % ihres investierten Kapitals un-
 Anlagepolitik und Anlagestrategie                                    mittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Unternehmen
                                                                      an.
 Die Investmentgesellschaft darf die in den Anlagebedingun-       " Sie verfolgen eine Anlagestrategie mit dem Schwerpunkt
 gen festgelegten Vermögensgegenstände erwerben (siehe                auf Later-Stage-Beteiligungen einschließlich Late-Stage
 „Art der Vermögensgegenstände“, Seite 14). Zu Beginn steht           JQZ`a^Q 7M\U`MX $AMZMSQYQZ` 6ae[a`& AMZMSQYQZ` 6ae'
 noch nicht fest, in welche konkreten Anlageobjekte investiert        in, Restructuring- und Turnaround-Finanzierungen sowie
 werden soll. Es ist folgende Anlagepolitik und Anlagestrategie       9d\MZ_U[Z_' aZP KMOT_`aY_iZMZfUQ^aZSQZ(
 festgelegt, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei den   " Sie verfolgen eine Anlagestrategie mit Branchenschwer-
 von ihr zu treffenden Anlageentscheidungen zu beachten ist:          punkten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
                                                                      Bauwesen, Chemie und Werkstoffe, Computer und Un-
 Anteile an geschlossenen AIF                                         terhaltungselektronik, Finanzdienstleistungen, Immobilien,
 Bezogen auf das investierte Kapital werden investiert                Kommunikationstechnologien und Kommunikationsinhal-
 " mindestens 10 % in Anteile an geschlossenen Publikums-             te, Konsumgüter und Handel, Landwirtschaft, Life Sci-
     AIF mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland,                  ences (Biowissenschaften und Biotechnologie, Medizin),
 " mindestens 30 % in Anteile an geschlossenen Spezial-AIF            Software, Transportwesen, Unternehmens- und Industrie-
     mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland,                      dienstleistungen, Unternehmens- und Industrieerzeugnis-
 " mindestens 20 % in Anteile an geschlossenen Spezial-AIF            se, Verbraucherdienstleistungen.
     mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie (mit Aus-    " Sie planen nach ihrem Gesellschaftsvertrag, ihrer Satzung,
     nahme der Bundesrepublik Deutschland), im Vereinigten            ihren Anlagebedingungen oder ihrer sonstigen Fondsdo-
     Königreich, auf den Britischen Kanalinseln, in Vertrags-         kumentation, unmittelbar oder mittelbar mit einer Streuung
     staaten des Abkommens über den Europäischen Wirt-                auf mindestens vier Beteiligungen an Unternehmen zu in-
     schaftsraum, auf den Kaimaninseln sowie in den Staaten           vestieren.
     des East Asia Summit.                                        Sofern sich nicht in ausreichendem Umfang Investitionsmög-
                                                                  lichkeiten bieten, welche die vorstehenden Merkmale für In-
 Assetklasse Immobilien                                           bQ_`U`U[ZQZ UZ PQ^ 5__Q`WXM__Q D^UbM`Q 9]aU`e Q^RuXXQZ& cQ^PQZ
 Mindestens 35 % des investierten Kapitals werden in Anteilen     ersatzweise Investitionen der Assetklasse Immobilien ausge-
 an geschlossenen AIF (im Sinne des vorstehenden Abschnitts       wählt.
 „Anteile an geschlossenen AIF“) angelegt, für die Folgendes
 gilt:                                                            Assetklasse Erneuerbare Energien
 " Sie legen mindestens 60 % ihres investierten Kapitals un-      Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in Anteilen
     mittelbar oder mittelbar in Immobilien an.                   an geschlossenen AIF (im Sinne des vorstehenden Abschnitts
 " GUQ bQ^R[XSQZ QUZQ XMZSR^U_`USQ 5ZXMSQ_`^M`QSUQ $6ae MZP       „Anteile an geschlossenen AIF“) angelegt, für die Folgendes gilt:
     Hold), wobei Projektentwicklungen nicht nur erworben         " Sie legen mindestens 60 % ihres investierten Kapitals un-

12
derigo

   mittelbar oder mittelbar in Anlagen zur Erzeugung, zum           lichkeiten bieten, welche die vorstehenden Merkmale für In-
   Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wär-           vestitionen in der Assetklasse Infrastruktur erfüllen, werden
   me aus Windenergie, Sonnenenergie, Wasserkraft oder              ersatzweise Investitionen der Assetklasse Immobilien ausge-
   Biomasse an.                                                     wählt.
" GUQ bQ^R[XSQZ QUZQ XMZSR^U_`USQ 5ZXMSQ_`^M`QSUQ $6ae MZP
   Hold), wobei Projektentwicklungen nicht nur erworben             Regionen
   cQ^PQZ& _[ZPQ^Z MaOT UY 6Q_`MZP Q^R[XSQZ Pu^RQZ $6ae             Mindestens 60 % des investierten Kapitals werden in Anteilen
   and Development), sofern jeweils eine anschließende Hal-         an geschlossenen AIF (im Sinne des vorstehenden Abschnitts
   `QPMaQ^ b[Z YUZPQ_`QZ_ P^QU >MT^QZ MZSQ_`^QN` cU^P(              „Anteile an geschlossenen AIF“) angelegt, die mindestens
" Sie planen nach ihrem Gesellschaftsvertrag, ihrer Satzung,        /) " UT^Q_ UZbQ_`UQ^`QZ ?M\U`MX_ MZXQSQZ UZ
   ihren Anlagebedingungen oder ihrer sonstigen Fondsdo-            " Europa (einschließlich des Vereinigten Königreichs),
   kumentation, unmittelbar oder mittelbar in mindestens            " Nordamerika,
   eine Immobilie, Anlage oder Unternehmensbeteiligung zu           " den Staaten des East Asia Summit.
   investieren.
Sofern sich nicht in ausreichendem Umfang Investitionsmög-          Zweckgesellschaften
lichkeiten bieten, welche die vorstehenden Merkmale für In-         Die in den vorstehenden Absätzen beschriebenen In-
vestitionen in der Assetklasse Erneuerbare Energien erfüllen,       vestitionen können auch indirekt über eine oder mehrere
werden ersatzweise Investitionen der Assetklasse Immobilien         Zweckgesellschaft(en) mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-
ausgewählt.                                                         Richtlinie erfolgen.

Assetklasse Infrastruktur                                           Einhaltung der Anlagegrenzen, Reinvestitionen
Mindestens 5 % des investierten Kapitals werden in Anteilen         Die in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Investiti-
an geschlossenen AIF (im Sinne des vorstehenden Abschnitts          onskriterien müssen innerhalb von 36 Monaten nach Beginn
„Anteile an geschlossenen AIF“) angelegt, für die Folgendes gilt:   des Vertriebs erreicht werden. Diese Frist kann durch Be-
" Sie legen mindestens 60 % ihres investierten Kapitals un-         schluss der Gesellschafter, welcher einer Mehrheit von 75 %
   mittelbar oder mittelbar an in                                   der abgegebenen Stimmen bedarf, um bis zu zwölf Monate
   " Infrastruktur, einschließlich als Infrastruktur genutzter      verlängert werden.
      Immobilien, und diesbezüglich eine langfristige Anlage-       Reinvestitionen sind entsprechend der Anlagestrategie bis
      _`^M`QSUQ $6ae MZP MT^QZ MZSQ_`^QN` cU^P4                          te aus Gewerbebetrieb entstehen.
   " Beteiligungen an Unternehmen, die Infrastruktur er-
      richten, instand halten, instand setzen, verwalten oder       Wertpapiere
      betreiben, und diesbezüglich eine Anlagestrategie             Bis zu 20 % des Investmentvermögens dürfen in Wertpapie-
      mit dem Schwerpunkt auf Later-Stage-Beteiligungen             ren gehalten werden. Diese Anlagegrenze gilt erst nach Ablauf
      einschließlich Late-Stage Venture Capital verfolgen           von 18 Monaten nach Beginn des Vertriebs.
      $AMZMSQYQZ` 6ae[a`& AMZMSQYQZ` 6aeUZ& FQ_`^aO-
      turing- und Turnaround-Finanzierungen sowie Expan-            Geldmarktinstrumente
      _U[Z_' aZP KMOT_`aY_iZMZfUQ^aZSQZ%(                           Bis zu 20 % des Investmentvermögens dürfen in Geldmarkt-
" Sie planen nach ihrem Gesellschaftsvertrag, ihrer Satzung,        instrumenten gehalten werden. Diese Anlagegrenze gilt erst
   ihren Anlagebedingungen oder ihrer sonstigen Fondsdo-            nach Ablauf von 18 Monaten nach Beginn des Vertriebs.
   kumentation, unmittelbar oder mittelbar mit einer Streuung
   auf mindestens vier Immobilien, Anlagen oder Beteiligun-         Bankguthaben
   gen an Unternehmen zu investieren.                               Bis zum Erwerb von anderen Vermögensgegenständen nach
Sofern sich nicht in ausreichendem Umfang Investitionsmög-          Maßgabe dieser Anlagebedingungen wird das Investmentver-

                                                                                                                                13
Anlageziele, Anlagepolitk und Anlagestrategie

 mögen in Bankguthaben gehalten. Die Bankguthaben können              Risikomischung
 bis auf eine Mindestliquiditätsreserve verringert werden.            Die Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für die Investmentge-
 Die Investmentgesellschaft kann für einen Zeitraum von bis           sellschaft nur nach dem im KAGB festgelegten Grundsatz der
 zu zwölf Monaten bis zu 100 % des Investmentvermögens in             Risikomischung investieren. Die Investmentgesellschaft muss
 Bankguthaben halten, um es entsprechend der Anlagestra-              spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebs risikoge-
 tegie erneut zu investieren. Die Dauer kann durch Beschluss          mischt investiert sein. Sie ist bis zum Ablauf dieser Frist nicht
 der Gesellschafter mit 75 % der abgegebenen Stimmen um               risikogemischt investiert.
 weitere zwölf Monate verlängert werden.                              Die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft festgelegten An-
                                                                      lagegrenzen des Risikomanagements sehen darüber hinaus
 Staaten                                                              vor, dass im Umfang von höchstens 25 % des innerhalb von
 Die Investmentgesellschaft darf Vermögensgegenstände in al-          36 Monaten nach Beginn des Vertriebs investierten Kapitals
 len Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen              Anteile an geschlossenen AIF erworben werden, die von ein
 Wirtschaftsraum erwerben, sowie Vermögensgegenstände,                und derselben Kapitalverwaltungsgesellschaft (insbesondere
 die außerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über               der derigo GmbH & Co. KG) verwaltet werden.
 den Europäischen Wirtschaftsraum gelegen sind, und zwar              Die Kapitalverwaltungsgesellschaft strebt innerhalb dieses
 " jeweils höchstens bis zu 30 % des Wertes des Invest-               Rahmens den Erwerb von Anteilen an mindestens zehn ver-
     mentvermögens in folgenden Staaten:                              schiedenen geschlossenen AIF und von mindestens fünf ver-
     Britische Kanalinseln, Vereinigtes Königreich (sofern es         schiedenen Anbietern oder Kapitalverwaltungsgesellschaften
     nach dem Austritt aus der Europäischen Union kein Ver-           MZ( 8M^aZ`Q^ Pu^RQZ _UOT MaOT _[XOTQ NQiZPQZ& PUQ b[Z PQ^
     tragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums mehr ist),          derigo GmbH & Co. KG verwaltet werden.
     Vereinigte Staaten von Amerika
 " jeweils höchstens bis zu 20 % des Wertes des Invest-
     mentvermögens in folgenden Staaten:                              Art der Vermögensgegenstände
     5YQ^UWMZU_OTQ >aZSRQ^ZUZ_QXZ& 5ZP[^^M& 5Z`USaM aZP 6M^-
     buda, Argentinien, Aruba, Australien, Bahamas, Bahrein,          Die Gesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände zu In-
     Bangladesch, Barbados, Bermuda, Brasilien, Britische             vestitionszwecken erwerben:
     >aZSRQ^ZUZ_QXZ& 6^aZQU& 7TUXQ& 7TUZM& QUZ_OTXUQnXUOT MYMUWM& >M\MZ& ?MUYMZUZ_QXZ& ?MYN[P_OTM&              a) Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
     ?MZMPM& ?M`M^& ?[XaYNUQZ& ?acMU`& @M[_& @UNQ^UM& AMXMe-             b) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile
     sia, Malediven, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mona-               im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 3 KAGB,
     O[& AeMZYM^& BQa_QQXMZP& DMZMYM& DTUXU\\UZQZ& DaQ^`[                c) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Spei-
     Rico, Russische Föderation, San Marino, Saudi Arabien,                 cherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerba-
     GOTcQUf& GQeOTQXXQZ& GUZSM\a^& GuPMR^UWM& GuPW[^QM& HMU-               ren Energien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB,
     cMZ& HTMUXMZP& Hu^WQU& I^aSaMe& JQ^QUZUS`Q 5^MNU_OTQ 9YU-           d) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Spei-
     rate, Vietnam.                                                         cherung von Strom, Gas oder Wärme aus fossilen
                                                                            Energien,
 Währungsrisiko                                                          e) Infrastruktur, die für die Vermögensgegenstände ge-
 Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass die           mäß Buchstaben b) bis d) genutzt wird,
 Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft nur inso-               sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegen-
 weit einem Währungsrisiko unterliegen, als der Wert der einem           stände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Betei-
 solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 % des             ligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen;
 aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforder-      2. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an
 ten zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grund-      einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt
 lage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt        einbezogen sind;
 von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwen-             3. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Pu-
 dungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht übersteigt.              blikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB

14
derigo

   oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen          Hierzu können folgende Tauschgeschäfte (Swaps) und Ter-
   Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anfor-       mingeschäfte eingegangen werden:
   derungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne
   dieses § 1, einschließlich der in vorstehender Nummer 1        Zinsswaps
   Buchstaben a) bis e) aufgeführten Sachwerte, erwerben          Bei einem Zinsswap verspricht der Vertragspartner, der aus
   dürfen;                                                        einem Kredit Zinsen in veränderlicher Höhe schuldet, seinem
4. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spe-         Tauschpartner künftige Zahlungen in fester Höhe. Der Tausch-
   zial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Ver-          partner verspricht im Gegenzug, den jeweils in veränderlicher
   bindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und            Höhe geschuldeten Zinsbetrag zu zahlen. Hierdurch können
   338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder             Wertverluste aus Zinsänderungen verringert werden.
   ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlage-
   politik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Ver-      Währungsswaps
   mögensgegenstände im Sinne dieses § 1, einschließlich          Bei einem Währungsswap verspricht der Vertragspartner, der
   der in vorstehender Nummer 1 Buchstaben a) bis e) auf-         auf einen Kredit oder aus einem sonstigen Vertragsverhältnis
   geführten Sachwerte, erwerben dürfen;                          Zahlungen in Fremdwährung leisten muss, seinem Tauschpar-
5. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB;                                  tner künftige Zahlungen in der eigenen Währung. Der Tauschpar-
6. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB;                         tner verspricht im Gegenzug, den jeweils in der Fremdwäh-
7. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.                                 rung geschuldeten Betrag zu zahlen. Hierdurch können Wert-
Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Nummer             verluste aus Wechselkursschwankungen verringert werden.
1 werden in diesem Verkaufsprospekt auch als „Beteiligungen
an Objektgesellschaften“, Vermögensgegenstände im Sinne           Zins-Währungsswaps
der vorstehenden Nummer 2 werden in diesem Verkaufspro-           Zins- und Währungsswaps können auch zu Zins-Währungs-
spekt auch als „Beteiligungen an Unternehmen“ bezeichnet.         swaps kombiniert werden.
Neben den vorstehend genannten Vermögensgegenständen,
welche die Investmentgesellschaf zu Investitionszwecken           Zinsbegrenzungsvereinbarungen (Caps)
erwerben darf, darf sie die im Abschnitt „Techniken und In-       Ein Zinscap sieht Ausgleichszahlungen zwischen den Ver-
strumente zur Verwaltung des Investmentvermögens“ (Seite          tragspartnern für den Fall vor, dass ein als Referenzzinssatz
15) genannten Vermögensgegenstände zu Absicherungszwe-            festgelegter Marktzinssatz (z. B. EURIBOR) eine zuvor be-
cken erwerben.                                                    stimmte Grenze überschreitet.
                                                                  FQSQXYsnUS bQ^\jUOT`Q` _UOT QUZ 7M\bQ^WsaRQ^ $?^QPU`UZ_`U`a`%
                                                                  am Ende der vereinbarten Zinsperioden, dem Capkäufer die
Techniken und Instrumente zur Verwaltung                          Differenz zwischen der festgelegten Zinsobergrenze (Cap) und
des Investmentvermögens                                           dem vereinbarten, insofern höheren, variablen Referenzzins-
                                                                  satz zu zahlen. Bleibt der Marktzins unter dem Cap, werden
Nach den Anlagebedingungen sind Geschäfte, die Derivate           keine Ausgleichszahlungen fällig.
zum Gegenstand haben, zur Absicherung der von der Invest-         Wirtschaftlich betrachtet bestehen Caps aus einer Serie
mentgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände gegen            von Optionen des Capkäufers auf Zinssätze, die durch Aus-
einen Wertverlust zulässig. Ihr Einsatz darf somit nicht zu dem   gleichszahlungen des Capverkäufers erfüllt werden. Der Cap-
Zweck erfolgen, eine Hebelwirkung zu erzielen, sondern darf       käufer zahlt dem Capverkäufer für den Abschluss des Zins-
nur dem Werterhalt des Investmentvermögens dienen.                caps eine Prämie.
Es besteht keine konkrete Absicht der Investmentgesellschaft,
solche Techniken und Instrumente einzusetzen. Geschäfte mit       Terminkontrakte
Derivaten können jedoch, beispielsweise zur Absicherung von       Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt ver-
Zinsänderungs- und Währungsrisiken von den geschlossenen          \jUOT`QZPQ JQ^QUZNM^aZSQZ& fa QUZQY NQ_`UYY`QZ LQU`\aZW`&
AIF, Objektgesellschaften und Unternehmen getätigt werden,        dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeit-
an denen die Investmentgesellschaft sich zur Umsetzung ihrer      raums eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes
Anlagestrategie beteiligt.                                        zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis) zu

                                                                                                                               15
Anlageziele, Anlagepolitk und Anlagestrategie

                                                                  Zulässigkeit von Kreditaufnahmen
 kaufen bzw. zu verkaufen. Dies geschieht in der Regel durch
 Vereinnahmung oder Zahlung der Differenz zwischen dem
                                                                  Die Investmentgesellschaft plant selbst nicht, Kredite aufzuneh-
 Ausübungspreis und dem Marktpreis im Zeitpunkt der Glatt-
                                                                  men; sie wird sich jedoch mittelbar oder unmittelbar an geschlos-
 stellung bzw. Fälligkeit des Geschäfts.
                                                                  senen AIF, Objektgesellschaften oder Unternehmen beteiligen,
 Terminkontrakte (Futures/Forwards) können zu Absicherungs-
                                                                  die Kredit aufnehmen.
 zwecken für Zins- und Devisengeschäfte eingesetzt werden.
                                                                  Die Investmentgesellschaft darf nach den Anlagebedingungen
                                                                  Kredite bis zur Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten
 Weitere Hinweise
                                                                  Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der
 Weitere Hinweise zu diesen Techniken und Instrumenten und
                                                                  Investmentgesellschaft aufnehmen, berechnet auf der Grundlage
 die mit ihnen verbundenen Risiken enthalten die Abschnitte
                                                                  der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von
 „Geschäfte mit Derivaten“ (Seite 16) sowie „Risiken aus Deri-
                                                                  den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen
 vaten“ (Seite 21).
                                                                  für Anlagen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass bezogen
 =Z`Q^Q__QZW[ZjUW`Q Ma_ PQY YtSXUOTQZ 9UZ_M`f PQ^ SQZMZZ`QZ
                                                                  auf das investierbare Kapital das Verhältnis von Eigenkapital zu
 Techniken und Instrumente sind nicht erkennbar.
                                                                  Fremdkapital etwa 40 : 60 betragen darf.
                                                                  Die von Objektgesellschaften aufgenommenen Kredite sind bei
                                                                  der Berechnung der genannten Grenze entsprechend der Betei-
 Geschäfte mit Derivaten
                                                                  ligungshöhe der Investmentgesellschaft zu berücksichtigen.
                                                                  Die genannte Grenze für die Kreditaufnahme gilt nicht während
 Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, dürfen nach den
                                                                  der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Investmentgesellschaft,
 Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft nur zur Absich-
                                                                  längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn
 erung der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Vermö-
                                                                  des Vertriebs.
 gensgegenstände gegen einen Wertverlust getätigt werden.
                                                                  Die Bedingungen der Kreditaufnahme müssen marktüblich sein.
 Die Investmentgesellschaft wird hiervon selbst voraussichtlich
 keinen Gebrauch machen. Geschäfte mit Derivaten können
 jedoch, beispielsweise zur Absicherung von Zinsänderungs-
                                                                  Leverage
 und Währungsrisiken von den geschlossenen AIF, Unterneh-
 men und Objektgesellschaften getätigt werden, an denen die
                                                                  IZ`Q^ l@QbQ^MSQh $
derigo

maximal das Zweieinhalbfache übersteigt. Während der Dauer            Anlagegrundsätzen der Investmentgesellschaft nicht vereinbar ist
des erstmaligen Vertriebs der Investmentgesellschaft, längstens       oder zu einer Änderung der Kosten oder der wesentlichen Anle-
jedoch für die Dauer von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs           SQ^^QOT`Q RuT^`& NQPM^R PQ^ La_`UYYaZS QUZQ^ ]aMXUifUQ^`QZ AQT^-
kann es zu einer Überschreitung des angegebenen Höchstma-             heit von Anlegern, die mindestens zwei Drittel des gezeichneten
ßes kommen. In der Folgezeit kann der Leverage abhängig von           Kommanditkapitals der Investmentgesellschaft auf sich vereini-
den Marktbedingungen schwanken, so dass es trotz der stän-            gen. Dabei darf der Treuhandkommanditist sein Stimmrecht nur
digen Überwachung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft            nach vorheriger Weisung durch den jeweiligen Anleger ausüben.
zu Überschreitungen des angegebenen Höchstmaßes kommen                Die BaFin kann eine Änderung der Anlagebedingungen nach
kann.                                                                 dem vorstehenden Absatz unter der aufschiebenden Bedingung
                                                                      der in vorstehendem Absatz beschriebenen Zustimmung der
                                                                      Anleger genehmigen. Dabei gilt die aufschiebend bedingte Ge-
Sicherheiten                                                          nehmigung als erteilt, wenn die BaFin nicht innerhalb einer Frist
                                                                      von vier Wochen nach Eingang des Genehmigungsantrags über
Bei Abschluss von Derivategeschäften zu Sicherungszwecken             diesen entschieden und der Kapitalverwaltungsgesellschaft unter
nimmt die Investmentgesellschaft ggf. Sicherheiten entgegen.          Angabe der Gründe mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für
Die Sicherheiten dienen dazu, das Ausfallrisiko des Vertrags-         die Genehmigung nicht erfüllt sind.
partners dieser Geschäfte ganz oder teilweise zu reduzieren. Als      Zur Einholung ihrer Zustimmung hat die Kapitalverwaltungsge-
Sicherheiten können beispielsweise Bankguthaben bzw. Pfand-           sellschaft die betroffenen Anleger mittels eines dauerhaften Da-
rechte an Bankguthaben dienen. Ihre Wiederverwendung ist              tenträgers über die geplanten und von der BaFin genehmigten
nicht zulässig.                                                       Änderungen und ihre Hintergründe zu informieren und ihnen
Mit der Anlage von Sicherheiten sind Bonitäts-, Vertragserfül-        QUZQZ LQU`^MaY b[Z P^QU A[ZM`QZ Ru^ PUQ 9Z`_OTQUPaZS_iZPaZS
lungs- und Insolvenzrisiko des jeweiligen Vertragspartners (siehe     einzuräumen.
Seite 20) und das Risiko negativer Verzinsung von Bankguthaben        Die Kapitalverwaltungsgesellschaft stellt den Anlegern die geän-
(siehe Seite 21) verbunden. Werden Wertpapiere als Sicherhei-         derten Anlagebedingungen und den Tag ihres Inkrafttretens auf
ten akzeptiert, unterliegen diese neben dem Verwahrrisiko (siehe      einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung und veröffentlicht
Seite 21) auch dem Kapitalmarktrisiko (siehe Seite 21). Es ist also   diese Informationen im Bundesanzeiger sowie unter www.derigo.
möglich, dass Änderungen ihres Wertes zu Verlusten führen.            de.
                                                                      Die Änderung der Anlagebedingungen darf frühestens am Tag
                                                                      nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Änderung der Anlagestrategie oder der Anla-
gepolitik, Änderung der Anlagebedingungen

Die Anlagestrategie oder die Anlagepolitik oder beides können
durch eine Änderung der Anlagebedingungen geändert werden.
Die Änderung der Anlagebedingungen bedarf der Zustimmung
durch einen Gesellschafterbeschluss der Investmentgesellschaft.
Die Anleger haben hierbei ein eigenes Stimmrecht entsprechend
ihrem Kapitalanteil. Für die Zustimmung genügt die einfache
Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit sich nicht aus dem
Nachstehenden etwas anderes ergibt.
Die Änderung der Anlagebedingungen bedarf außerdem der
Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin). Die Genehmigung ist von der Kapitalver-
waltungsgesellschaft zu beantragen. Sie ist innerhalb einer Frist
von vier Wochen nach Eingang des Antrags zu erteilen, wenn
die geänderten Anlagebedingungen den gesetzlichen Anforde-
rungen entsprechen.
Eine Änderung der Anlagebedingungen, die mit den bisherigen

                                                                                                                                     17
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