Verkaufsprospekt Swiss Life REF (DE) European Living - Einschließlich Anlagebedingungen (gültig ab 30.08.2021) Swiss Life ...
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Verkaufsprospekt Swiss Life REF (DE) European Living Einschließlich Anlagebedingungen (gültig ab 30.08.2021) Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Inhaltsverzeichnis Einführung 1 Sondervermögen 3 Bezeichnung, Zeitpunkt der Auflegung, Laufzeit 3 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen zum Risikomanagement 3 Anlagebedingungen und Verfahren für deren Änderung 4 Die Beteiligten im Überblick 4 Kapitalverwaltungsgesellschaft 6 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel 7 Verwahrstelle 7 Aufgaben der Verwahrstelle 7 Interessenkonflikte 8 Unterverwahrung 8 Haftung der Verwahrstelle 8 Zusätzliche Informationen 8 Risikohinweise 8 Risiken einer Anlage in das Sondervermögen 9 Schwankung des Anteilwerts des Sondervermögens 9 Mindesthalte- und Rückgabefrist 9 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte 9 Aussetzung der Anteilrücknahme an dem Sondervermögen 9 Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft, Abwicklung des Sondervermögens 10 Zusätzliche Risiken bei Übergang des Sondervermögens auf die Verwahrstelle zum Zwecke der Ab- wicklung10 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen 11 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Sondervermögens auf einen anderen Investmentfonds (Verschmelzung)11 Übertragung des Sondervermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 11 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 11 Einstellung der Ausgabe neuer Anteile 11 Ermessensausübung bei der Verwaltung des Sondervermögens 11 Nachhaltigkeitsrisiken12 Risiken der negativen Wertentwicklung des Sondervermögens (Marktrisiko) 12 Wesentliche Risiken aus der Immobilieninvestition, der Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften und der Belastung mit einem Erbbaurecht 12 Risiken bei der Ankaufsprüfung (Due Diligence) 13 Marktentwicklung und Marktumfeld 13 Standortrisiko, Mietniveau, Mieterbonität 13 Vermietung, Anschlussvermietung und Leerstandsrisiko 13 Versicherung, zufälliger Untergang 14
Inhaltsverzeichnis Terrorrisiken14 Altlasten, Grundstücks- und Gebäudemängel 15 Projektentwicklung15 Genehmigungen15 Bauqualität, Bauausführung und Gewährleistungen 15 Instandhaltung und Instandsetzung 16 Öffentlich-rechtliche Risiken 16 Risiken bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Immobilien-Gesellschaften 16 Fremdfinanzierung der Immobilieninvestition 17 Auslandsimmobilien18 Erwerb von/ Belastung mit einem Erbbaurecht 18 Rechtsänderungsrisiko18 Bewertungsrisiken18 Mittelbare Beteiligungsstruktur/ Durchleitungsrisiko 18 Besondere Risiken bei der Anlage in Wohnimmobilien 19 Vermietungssituation/ Anschlussvermietung 19 Veränderung der rechtlichen Grundlagen 19 Instandhaltung/ Werterhaltung 19 Neubauvorhaben/ Bauprojekte 19 Wesentliche Risiken aus der Liquiditätsanlage 20 Wertveränderungsrisiken20 Kapitalmarktrisiko20 Kursänderungsrisiko von börsennotierten Wertpapieren 20 Zinsänderungsrisiko20 Risiko von negativen Habenzinsen 21 Inflationsrisiko21 Währungsrisiko21 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investment-anteile 21 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Derivate 21 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten 22 Risiken aus dem Anlagespektrum und Konzentrationsrisiko 22 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Sondervermögens (Liquiditätsrisiko) 23 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Ausgabe neuer Anteile 23 Risiko aus der Anlage in nicht börsengehandelte Vermögensgegenstände 24 Risiko durch mangelnde Finanzierungsliquidität 24 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen / Ländern 24 Kontrahentenrisiken inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 24 Adressenausfallrisiko/ Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 24 Risiko bei zentralen Kontrahenten 25 Operationelle und sonstige Risiken des Sondervermögens 25 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 25 Länder- oder Transferrisiko 25 Rechtliche und politische Risiken 25 Schlüsselpersonenrisiko25 Verwahrrisiko26 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) 26 Risiken aus Verstoß gegen Anlagegrenzen nach vierjähriger Anlaufzeit 26 Risiko der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen 27
Inhaltsverzeichnis Steuerliche Risiken 27 Risiko der Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen 27 Risiko des Verlustes des steuerlichen Status als Immobilienfonds 27 Gewerbesteuerliches Risiko wegen aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung 27 Erläuterung des Risikoprofils des Sondervermögens 27 Profil des typischen Anlegers 28 Bewerter und Bewertungsverfahren 29 Externe Bewerter 29 Bewertung von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesell-schaften vor Ankauf 29 Laufende Bewertung von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 30 Bewertungsmethodik zur Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien 30 Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik 31 Immobilien 34 Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 35 Belastung mit einem Erbbaurecht 36 Liquiditätsanlagen 36 Bankguthaben37 Geldmarktinstrumente37 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente 38 Mindestliquidität 39 Kreditaufnahme und Belastung von Vermögensgegenständen 39 Derivate zu Absicherungszwecken 40 Terminkontrakte 41 Optionsgeschäfte 41 Swaps 41 Swaptions 42 Credit Default Swaps 42 In Wertpapieren verbriefte Derivate 42 Notierte und nicht notierte Derivate 42 Immobilien als Basiswert für Derivategeschäfte 42 Wertpapier-Darlehen 43 Wertpapier-Pensionsgeschäfte 43 Sicherheitenstrategie 43 Arten der zulässigen Sicherheiten 43 Umfang der Besicherung 43 Anlage von Sicherheiten 43 Wertentwicklung 44
Inhaltsverzeichnis Einsatz von Leverage 44 Börsen und Märkte 45 Teilinvestmentvermögen 45 Anteile 45 Anteilklassen und faire Behandlung der Anleger 45 Ausgabe und Rücknahme der Anteile 45 Ausgabe von Anteilen 45 Rücknahme von Anteilen 46 Ermittlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises 46 Orderannahmeschluss46 Verfahren bei der Vermögensbewertung 47 Bewertung von Immobilien, Bauleistungen, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Liquiditätsanlagen 47 Immobilien47 Bauleistungen47 Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 47 Liquiditätsanlagen48 Besondere Bewertungsregeln für einzelne Vermögensgegenstände 48 Nicht notierte Schuldverschreibungen 48 Geldmarktinstrumente48 Optionsrechte und Terminkontrakte 48 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile 48 Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände 49 Zusammengesetzte Vermögensgegenstände 49 Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger 49 Liquiditätsmanagement 50 Allgemeines 50 Liquiditätssteuerung 51 Kosten 52 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile; Ausgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag 52 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 52 Laufende Kosten: Verwaltungs- und sonstige Kosten 52 1. Vergütungen, die aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft zu zahlen sind 52 2. Vergütungen, die an Dritte zu zahlen sind 52 3. Verwahrstellenvergütung 53 4. Zulässiger jährlicher Höchstbetrag gem. Ziffern 1. a) und 3. 53 5. Aufwendungen zulasten des Sondervermögens 53 6. Transaktionskosten 54 7. Regeln zur Berechnung von Vergütungen und Kosten 54 8. Zusätzliche Kosten auf Ebene der Immobilien-Gesellschaften 54 9. Erfolgsabhängige Vergütung 54 Angabe einer Gesamtkostenquote 55
Inhaltsverzeichnis Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen 55 Vergütungspolitik 55 Angabe zu Rückvergütungen, weitere Informationen 56 Ermittlung und Verwendung der Erträge 56 Ermittlung der Erträge 56 Ertragsausgleichsverfahren 57 Verwendung der Erträge 57 Wirkung der Ausschüttung auf den Anteilwert 58 Gutschrift der Ausschüttungen, Kosten Dritter 58 Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften 58 Seit dem 1. Januar 2018 geltende Steuervorschriften 58 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) 59 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 60 Besonderheiten bei bestimmten Anlegergruppen 61 Steuerausländer61 Solidaritätszuschlag62 Kirchensteuer62 Ausländische Quellensteuer 62 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen 62 Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen 62 Grunderwerbsteuer63 Auslagerungen 63 Sonstige Dienstleister 64 Interessenkonflikte 65 Interessenkonflikte allgemein 65 Interessenkonflikte auf Ebene der Gesellschaft 65 Interessenkonflikte auf Ebene der Vertriebspartner 65 Interessenkonflikte auf Ebene der Auftragnehmer 66 Faire Behandlung der Anleger/ Umgang mit Interessenkonflikten 66 Berichte, Geschäftsjahr, Prüfer 67 Regelungen zur Auflösung und Übertragung des Sondervermögens 67 Auflösung des Sondervermögens 67 Verfahren bei Auflösung des Sondervermögens 68 Verschmelzung des Sondervermögens 68 Verfahren bei der Verschmelzung von Sondervermögen 68 Übertragung des Sondervermögens 69 Sonstige Informationen 69 Zusätzliche Informationspflichten nach § 300 KAGB 69 Weitere Sondervermögen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden 69 Anlagebedingungen 70
1 Einführung Dieser Verkaufsprospekt wird von der Swiss Life Kapi- mögens dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch talverwaltungsgesellschaft mbH («Swiss Life KVG» oder einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten «Gesellschaft») erstellt und herausgegeben. Er richtet sich oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Inter- an Interessenten, die eine Investition in Anteile an dem essierte müssen ggf. darlegen, dass sie keine US-Person Immobilien-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen Living («Sondervermögen») wünschen. erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Zu Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermö- den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn gen erfolgt auf der Grundlage des Verkaufsprospekts, der sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. wesentlichen Anlegerinformationen und der «Allgemeinen US-Personen können auch Personen- oder Kapitalge- Anlagebedingungen» in Verbindung mit den «Besonderen sellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen Anlagebedingungen» (zusammen «Anlagebedingungen») in der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder der jeweils geltenden Fassung. Die Anlagebedingungen sind einer US-Besitzung gegründet werden. im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Dieser Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit den wesent- lichen Anlegerinformationen und dem letzten veröffentlich- Anlagebeschränkungen für in Frankreich ansässige tem Jahresbericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht Personen veröffentlichten Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertrags- Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Informati- schluss in der geltenden Fassung kostenlos zur Verfügung zu onen und das Sondervermögen sind nicht für den Ver- stellen. trieb an natürliche oder juristische Personen bestimmt, die in Frankreich ansässig sind. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften Die ladungsfähige Anschrift sowie die Handelsregisternum- oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufspro- mer und die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie spekt oder den wesentlichen Anlegerinformationen Angaben zur Verwahrstelle sind unter dem Abschnitt «Die enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Beteiligten im Überblick» dieses Verkaufsprospektes ge- Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den nannt. jeweils letzten Jahresbericht und den ggf. nach dem Dem Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Anleger Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrags- Die Anteile an dem Sondervermögen sind derzeit nur in verhältnis ist zumindest auch das Gericht am Sitz der Ge- Deutschland zum Vertrieb zugelassen. sellschaft zuständig, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die nachfolgende Definition) und in einem anderen Anlagebeschränkungen für US-Personen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Ge- Weder die Gesellschaft noch das Sondervermögen sind richt an ihrem Wohnsitz Klage erheben. und werden gemäß dem United States Investment Die Vollstreckung von Urteilen richtet sich nach der Zivil- Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung prozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteige- registriert. Die Anteile des Sondervermögens sind und rung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. werden nicht gemäß dem United States Securities Act Da die Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstre- Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten ckung. Staaten von Amerika registriert. Anteile des Sonderver-
2 Laut § 303 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch («KAGB») sind Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deut- Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Überset- über Finanzdienstleistungen können sich Verbraucher auch zung zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner die gesamte an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Post- Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache fach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel. 069/2388-1907 oder führen. -1906, Fax: 069/2388-1919, schlichtung@bundesbank.de, Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- wenden. verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflich- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem tet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombudsstelle Schiedsverfahren unberührt. für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbrauchersch- Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegen- lichtungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an dem stände stehen gemäß § 245 KAGB im Eigentum der Gesell- Verfahren dieser Schlichtungsstelle teil. Ausgenommen schaft, die sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Der hiervon sind jedoch Streitigkeiten, die das Verhältnis des Ver- Anleger wird durch den Erwerb der Anteile Treugeber und brauchers zur Gesellschaft als Mieter oder Pächter in deren hat schuldrechtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft. Mit Immobilien betreffen. den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden (zu Ausnah- Die Kontaktdaten der «Ombudsstelle für Investmentfonds» men siehe die Ausführungen zu «Rücknahmeaussetzungen lauten: und Beschlüsse der Anleger»). Der jeweils gültige Jahresbericht bzw. Halbjahresbericht ent- Büro der Ombudsstelle des BVI hält aktuelle Angaben über die Gremien und das haftende Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Eigenkapital der Gesellschaft sowie das haftende Eigenkapi- Unter den Linden 42 tal der Verwahrstelle. 10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentfonds.de Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sonderver- mögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tä- tigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der Gesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: kontakt-kvg@swisslife-am.com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien ledig- lich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlich- tungsstelle.
3 Sondervermögen Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Bezeichnung, Zeitpunkt der Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels Auflegung, Laufzeit der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstän- Das Sondervermögen ist ein Immobilien-Sondervermögen den die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und im Sinne des KAGB. Es trägt die Bezeichnung «Swiss Life welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich REF (DE) European Living». Es wurde am 14. Oktober 2019 aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie für unbegrenzte Dauer aufgelegt. dem Investmentsteuergesetz («InvStG») und den Anlagebe- dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige- und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen für ein nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger Investmentvermögen wie das vorliegende Sondervermögen nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert Finanzdienstleistungsaufsicht («BaFin») genehmigt werden. vom eigenen Vermögen in Form eines Sondervermögens an. Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Die Kennnummern des Sondervermögens lauten wie folgt: Gesellschaft. WKN: A2PF2K ISIN: DE000A2PF2K4 Der Geschäftszweck des Sondervermögens ist auf die Name: Swiss Life REF (DE) European Living Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen zum Risikomanagement Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die wesentli- dessen Wertentwicklung übermittelt, wird sie diese Informa- chen Anlegerinformationen sowie die aktuellen Jahres- und tionen zeitgleich allen Anlegern des Sondervermögens zur Halbjahresberichte sind kostenlos in elektronischer und Verfügung stellen. Die Anleger können bei kontakt-kvg@ schriftlicher Form erhältlich bei der Gesellschaft (Anschrift swisslife-am.com einen Zugang zu diesen Daten beantragen. siehe unter «Die Beteiligten im Überblick»), der Verwahr- Voraussetzung ist der Nachweis der Anlegereigenschaft. stelle (Anschrift siehe unter «Die Beteiligten im Überblick») und unter www.european-living.de abrufbar. Dieses Sondervermögen erfüllt die Transparenzverpflichtun- gen gem. Artikeln 6 und 8 VERORDNUNG (EU) 2019/2088 Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Risikomanagements dieses Sondervermögens, die Risiko- Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. managementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit der Gesellschaft den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von und des Sondervermögens sind unter www.european-living.de Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens sind in veröffentlicht. schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informa- berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nach- tionen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder haltige Wirtschaftsaktivitäten.
4 Anlagebedingungen und Verfahren für deren Änderung Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver- Sondervermögens oder wesentliche Anlegerrechte, werden kaufsprospekt abgedruckt. die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen in Papierform oder – sofern dies aufgrund der Rahmenbedin- Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geän- gungen, unter denen das Geschäft über den Anteilerwerb dert werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen ausgeführt wurde, angemessen ist und der Anleger der ande- der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat der ren Form der Übermittlung von Informationen ausdrücklich Gesellschaft (soweit die Anlagegrundsätze des Sondervermö- zugestimmt hat – in elektronischer Form informiert. Diese gens betroffen sind) und durch die BaFin. Sind die Ände- Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten rungen der Anlagebedingungen nicht mit den bisherigen Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger im Anlagegrundsätzen vereinbar, kann die Gesellschaft die An- Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis dar- lagebedingungen nur ändern, wenn sie die Anteile des Anle- auf, wo und auf welche Weise weitere Informationen erlangt gers kostenlos in Anteile an einem anderen Sondervermögen werden können. umtauscht, dessen Anlagegrundsätze mit den bisherigen Anlagegrundsätzen dieses Sondervermögens vereinbar sind, Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Be- und das von der Gesellschaft oder von einem Unternehmen, kanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft. Im Fall der Änderun- das demselben Konzern im Sinne des § 290 des Handelsge- gen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwandser- setzbuchs angehört, verwaltet wird. stattungen treten diese drei Monate nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Wenn solche Änderungen den Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger Anleger begünstigen, kann mit Zustimmung der BaFin und darüber hinaus unter www.european-living.de bekannt ein früherer Zeitpunkt bestimmt werden. Änderungen der gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen und Auf- bisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten wandserstattungen betreffen, die aus dem Sondervermögen ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Kraft. Die Beteiligten im Überblick Kapitalverwaltungsgesellschaft - Gesellschafter: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH Darmstädter Landstraße 125 Aachener Straße 186 60598 Frankfurt am Main 50931 Köln Handelsregister: HRB 121054 Amtsgericht: Frankfurt am Main Sustinas Stiftung Grabenstraße 25 Telefon: 49 69 2648642 123 6340 Baar Internet: www.swisslife-am.com Schweiz E-Mail: kontakt-kvg@swisslife-am.com
5 - Geschäftsführung: Herr Robin van Berkel • Managing Director Collective Investments der Swiss Life Frau Dr. Christine Bernhofer Asset Management AG Weitere Mandate: Keine. • Vorsitzender der Geschäftsleitung der Fondsleitung der Swiss Life Asset Management AG Frau Carmen Reschke • Mitglied des Executive Committee der Swiss Life Asset Weitere Mandate: Keine. Managers • Mitglied des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Manage- - Aufsichtsrat: ment (France) • Mitglied des Verwaltungsrats der Swiss Life Fund Manage- Herr Stefan Mächler (Vorsitzender) ment (Lux) S.A. • Mitglied der Konzernleitung der Swiss Life AG • Mitglied der Konzernleitung der Swiss Life Holding AG Herr Jan Bettink • Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Technopark Zurich • Vorsitzender des Verwaltungsrats FMS Wertmanagement • Mitglied des Stiftungsrats, ICS (International Community School) Zumikon Verwahrstelle • Präsident des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Ma- Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG nagement AG Kaiserstraße 24 • Vizepräsident des Verwaltungsrats der Swiss Life Invest- 60311 Frankfurt am Main ment Management Holding AG • Mitglied des Verwaltungsrats Swiss Life International Hol- Asset Manager ding AG Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH • Mitglied der Geschäftsleitung der Swiss Life AG, Nieder- Aachener Str. 186 lassung Deutschland 50931 Köln • Mitglied (Stellvertretender Vorsitzender) des Aufsichtsrats der CORPUS SIREO Real Estate GmbH Property Manager • Präsident des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Ma- CAPERA Immobilien Service GmbH nagement (France) Dornhofstr. 100 • Präsident des Verwaltungsrats der Swiss LIFE REIM 63263 Neu-Isenburg (France) • Mitglied des Verwaltungsrats der Mayfair Capital Invest- (Zu ggf. weiteren Property Managern siehe den Abschnitt ment Management Limited «Auslagerungen».) • Vorsitzender des Aufsichtsrats der BEOS AG Fondsadministration Herr Hermann Inglin IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesell- • Chief Operating Officer der Swiss Life Asset Managers schaft mbH • Mitglied des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Manage- Ferdinandstraße 61 ment AG 20095 Hamburg • Mitglied des Aufsichtsrats der CORPUS SIREO Real Es- tate GmbH Vertriebsgesellschaften • Mitglied des Verwaltungsrats der Mayfair Capital Invest- Anteile an dem Sondervermögen werden exklusiv von der ment Management Limited Sparkassen-Finanzgruppe vertrieben. • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der BEOS AG Wirtschaftsprüfer • Geschäftsführer der Swiss Life Invest GmbH PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main
6 Externe Immobilienbewerter (Ankaufsbewertungen) Manuel Kaltner Carsten Ackermann Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Jagel & Partner Immobiliensachverständige mbB Ackermann Immobilienbewertung Oberanger 34-36 Stirnband 38 80331 München 58093 Hagen Dorit Krauß IMWECO GmbH Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Timo Bill Keunecke, Stoehr & Partner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Sickingerstraße 70 Löhrstraße 91a 10553 Berlin 56068 Koblenz Anke Stoll Prof. Dr. Andreas Link Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Imtargis Retail Assets GmbH Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen Stoll Kreuzgasse 2-4 Große Bäckerstraße 3 50667 Köln 20095 Hamburg Florian Lehn Richard Umstätter Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Lehn und Partner Gesellschaft für Immobilienbewertung Umstätter Strelow Lambert Richard-Strauss-Straße 82 Bahnhofstr. 67 81679 München 65185 Wiesbaden Externe Immobilienbewerter (Folgebewertungen) Externe Bewerter der Immobilien-Gesellschaften Renate Grünwald Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige schaft vRönne Grünwald / Partner Brandstwiete 3 Neuer Wall 42 20457 Hamburg 20354 Hamburg Ein Primebroker wird für das Sondervermögen nicht einge- Matthias Heide setzt. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Heide und Kollegen Immobilienwert GmbH & Co. KG Huyssenallee 76 45128 Essen Kapitalverwaltungsgesellschaft Die Gesellschaft ist eine am 29. Februar 2016 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Erlaub- Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des deutschen nis der BaFin zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungs- Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in der Rechtsform einer gesellschaft wurde am 18. November 2016 erteilt. Ihr Sitz ist
7 Heusenstamm. Weitere Einzelheiten sind in dem vorange- 30.06.2021 beträgt 5.025.000 Euro. henden Abschnitt «Die Beteiligten im Überblick» dargestellt. Sich ergebende Änderungen können den regelmäßig zu Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich erstellenden Jahres- bzw. Halbjahresberichten entnommen durch die Verwaltung von AIF ergeben, d.h. Investmentver- werden. mögen, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbei- ter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Eigenkapital und zusätzliche Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller Eigenmittel verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem hier angege- Die Gesellschaft hat ein gezeichnetes und eingezahltes benen Eigenkapital umfasst. Kapital in Höhe von 125.000 Euro. Das Eigenkapital per Verwahrstelle Für das Sondervermögen hat Hauck & Aufhäuser Privat- geeigneter Form eine Verfügungsbeschränkung zugunsten bankiers AG mit Sitz in Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt der Verwahrstelle sicherstellen. Auch Belastungen einer Im- am Main die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die mobilie z.B. mit Grundschulden bedürfen der Zustimmung Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. der Verwahrstelle. Verfügungen der Gesellschaft über Beteiligungen an Immo- bilien-Gesellschaften bedürfen der Zustimmung der Ver- Aufgaben der Verwahrstelle wahrstelle. Verfügungen der Immobilien-Gesellschaft über Immobilien sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrages Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der bzw. der Satzung der Immobilien-Gesellschaft bedürfen der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle Zustimmung der Verwahrstelle, sofern die Gesellschaft eine verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Mehrheitsbeteiligung an der Immobilien-Gesellschaft hält. Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die wie Immobi- lien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nicht Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinsti- verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die tut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermögens- mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahr- gegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfü- stelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. gungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschrif- den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen ten des KAGB vereinbar ist. entsprechen. Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufga- ben: Im Grundbuch ist für jede Immobilie, die ohne Zwischen- schaltung einer Immobilien-Gesellschaft für das Sonderver- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Sondervermö- mögens gehalten wird, ein Sperrvermerk zugunsten der Ver- gens, wahrstelle eingetragen. Verfügungen über Immobilien ohne Zustimmung der Verwahrstelle sind dadurch ausgeschlossen. • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der An- Sofern bei ausländischen Immobilien die Eintragung des teile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des Sperrvermerks in ein Grundbuch oder ein vergleichbares KAGB und den Anlagebedingungen des Sondervermögens Register nicht möglich ist, muss die Gesellschaft in anderer entsprechen,
8 • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rech- Haftung der Verwahrstelle nung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert in- nerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensge- genstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer • Sicherzustellen, dass die Erträge des Sondervermögens anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebe- Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die dingungen verwendet werden, Verwahrstelle gegenüber dem Sondervermögen und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesell- des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für schaft für Rechnung des Sondervermögens sowie gegebe- Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes nenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme. bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Interessenkonflikte Aus der Übernahme der Verwahrstellenfunktion für das Son- Zusätzliche Informationen dervermögen ergeben sich keine Interessenkonflikte. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern In- formationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und Unterverwahrung ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der Vermögensgegen- der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. stände derzeit nicht auf etwaige Unterverwahrer übertragen. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Infor- Diese Information hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die Hauck mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die Informa- & Aufhäuser Privatbankiers AG als Verwahrstelle des Sonder- tion lediglich auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf vermögens entschieden hat. die Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an nachteilig auf den Anteilwert und damit auf das vom dem Sondervermögen sollten Anleger die nachfolgenden Anleger eingesetzte Kapital auswirken. Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig Veräußert der Anleger Anteile an dem Sondervermö- lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berück- gen zu einem Zeitpunkt, in dem die Werte der in dem sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände kann für sich genommen oder zusammen mit anderen gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen Umständen die Wertentwicklung des Sondervermögens sind, so erhält er das von ihm in das Sondervermögen bzw. der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensge- investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. genstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch Der Anleger könnte sein in das Sondervermögen inves-
9 tierte Kapital teilweise, in Einzelfällen sogar ganz verlie- dem Sondervermögen durch Rückgabe an die Gesellschaft ren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das bzw. Verwahrstelle besteht nicht. Die Möglichkeit der Ge- Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe be- sellschaft, die Rücknahme von Anteilen auszusetzen, bleibt schränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger hiervon unberührt. investierte Kapital hinaus besteht nicht. Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Kündigungsfrist von 12 Monaten können Wertverluste Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicher- auftreten, indem der zuletzt festgestellte Marktwert der heiten kann die Wertentwicklung des Sondervermögens Vermögensgegenstände gegenüber dem Marktwert zum durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten Zeitpunkt des Erwerbs bzw. des Beginns der Mindesthalte- beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die und Rückgabefrist fällt. Damit besteht das Risiko, dass der Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt durch den Anleger erzielte Rücknahmepreis niedriger ist als werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrschein- der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder als lichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. Rückgabeerklärung oder des Beginns der Mindesthaltefrist. Anleger erhalten in diesem Fall weniger Geld zurück, als sie im Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder der Rückgabeerklärung Risiken einer Anlage in das oder des Beginns der Mindesthaltefrist erwartet haben. Sondervermögen Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Die nachfolgenden Risiken können sich nachteilig auf den Aspekte Anteilwert bzw. das vom Anleger investierte Kapital sowie Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Anlage in das den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers Sondervermögen auswirken. ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung der Schwankung des Anteilwerts des Sondervermögens individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger Der Anteilwert des Sondervermögens berechnet sich aus dem an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Wert des Sondervermögens, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Sondervermö- Aussetzung der Anteilrücknahme an dem Sondervermögen gens entspricht dabei der Summe der zuletzt festgestellten Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig Marktwerte aller Vermögensgegenstände des Sondervermö- aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die gen abzüglich der Summe der angesetzten Marktwerte aller eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Verbindlichkeiten des Sondervermögens. Der Anteilwert des Anleger erforderlich erscheinen lassen. Eine zeitweilige Rück- Sondervermögens ist daher von dem Wert der im Sonderver- nahmeaussetzung kann im schlimmsten Fall zur Abwick- mögen gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der lung des Sondervermögens führen. Verbindlichkeiten des Sondervermögens abhängig. Schwan- kungen entstehen bei Immobilien-Sondervermögen unter Außergewöhnliche Umstände sind z.B. wirtschaftliche oder anderem durch unterschiedliche Entwicklungen an den politische Krisen, Naturkatastrophen, die eine Bewertung Immobilienmärkten. Auch negative Wertentwicklungen sind unmöglich machen, sowie die Schließung von Börsen oder möglich. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Anteilwert die die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Außer- des Sondervermögens. gewöhnliche Umstände liegen nach dem KAGB auch vor, wenn die Gesellschaft die Kündigung der Verwaltung des Mindesthalte- und Rückgabefrist Sondervermögens erklärt hat. In diesem Falle ist die Gesell- Für Anteile an dem Sondervermögen gelten entsprechend schaft von Gesetzes wegen verpflichtet, die Rücknahme von der gesetzlichen Vorgaben eine Mindesthaltedauer von 24 Anteilen an dem Sondervermögen aussetzen. Monaten und eine Rückgabefrist von 12 Monaten. Die Möglichkeit der kurzfristigen Liquidierung der Anteile an Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, die Rücknahme der
10 Anteile befristet zu verweigern und auszusetzen, wenn bei Zudem kann eine Abwicklung des Sondervermögens im umfangreichen Rücknahmeverlangen die liquiden Mittel zur Zusammenhang mit einer Rücknahmeaussetzung zu erheb- Zahlung des Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer lichen Verlusten durch Veräußerung von Immobilien und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht mehr ausreichen Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften auch unterhalb oder nicht sogleich zur Verfügung stehen (siehe Abschnitt des Verkehrswertes führen. Es besteht daher für den Anleger «Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger» sowie das Risiko von erheblichen Wertverlusten seiner Kapitalan- § 12 der Allgemeinen Anlagebedingungen). lage. Das bedeutet, dass Anleger während dieser Zeit ihre Anteile Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft, nicht zurückgeben können. Hierdurch besteht das Risiko, Abwicklung des Sondervermögens dass die Anteile nicht zum vom Anleger gewünschten Zeit- Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des punkt liquidiert werden können und die Anteile in dieser Sondervermögens zu kündigen. Die Kündigung des Verwal- Zeit an Wert verlieren. Ferner kann die Gesellschaft gezwun- tungsrechts steht im kaufmännischen und pflichtgemäßen gen sein, Vermögensgegenstände des Sondervermögens alleinigen Ermessen der Gesellschaft; eines besonderen Kün- während der Rücknahmeaussetzung unter Verkehrswert zu digungsgrundes bedarf es nicht. Die Kündigung des Verwal- veräußern, wodurch der Anteilwert sinkt. Der Anteilpreis tungsrechts hat zwingend die Aussetzung der Rücknahme nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger der Anteile an dem Sondervermögen zur Folge. liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Die Ge- sellschaft wird die Anteile erst nach der Wiederaufnahme der Die Gesellschaft kann das Sondervermögen nach Ausspruch Anteilrücknahme zu dem dann jeweils gültigen Rücknahme- der Kündigung der Verwaltung bis zum Wirksamwerden der preis zurücknehmen. Kündigung – die Kündigungsfrist beträgt mindestens sechs Monate – ganz auflösen, das heißt insbesondere sämtliche Der Erwerb von Anteilen ist nicht durch eine Höchstan- Vermögensgegenstände des Sondervermögens innerhalb des lagesumme begrenzt. Umfangreiche Rückgabeverlangen Kündigungszeitraums veräußern und die Verbindlichkeiten können die Liquidität des Sondervermögens beeinträchtigen des Sondervermögens begleichen. Sofern der Gesellschaft und eine Aussetzung der Rücknahme der Anteile erfordern. die vollständige Auflösung des Sondervermögens nicht Während der Aussetzung der Anteilrücknahme kann der innerhalb der Kündigungsfrist gelingt, beispielsweise weil Anteilwert sinken, z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, sich die Immobilien innerhalb des Kündigungszeitraums Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaf- nicht zu mindestens den Verkehrswerten veräußern lassen, ten während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter geht das Verfügungsrecht über das dann noch verbleibende Verkehrswert zu veräußern. Eine vorübergehende Aussetzung Sondervermögen, bestehend aus den bis zum Ablauf der kann spätestens nach Ablauf von 36 Monaten zu einer dau- Kündigungsfrist durch die Gesellschaft nicht veräußerten erhaften Aussetzung der Anteilrücknahme, zum Erlöschen Vermögensgegenständen, auf die Verwahrstelle über. Die des Verwaltungsrechts der Gesellschaft und zum Übergang Verwahrstelle hat das Sondervermögen endgültig abzuwi- des Sondervermögens auf die Verwahrstelle führen, welche ckeln, es sei denn, sie überträgt das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen abzuwickeln hat (siehe die Abschnitte das Sondervermögen mit Genehmigung der BaFin auf eine «Auflösung des Sondervermögens» und «Verfahren bei andere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Auflösung eines Sondervermögens»). Zu einer dauerhaften Rücknahmeaussetzung kann es beispielsweise kommen, Zusätzliche Risiken bei Übergang des Sondervermögens auf wenn die für die Wiederaufnahme der Anteilrücknahme die Verwahrstelle zum Zwecke der Abwicklung erforderliche Liquidität durch Veräußerung von Immobilien Beim Übergang des Sondervermögens auf die Verwahrstelle und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften innerhalb können dem Sondervermögen Steuern, z.B. Grunderwerb- eines bestimmten Zeitraums nicht beschafft werden kann. steuern aufgrund des Eigentümerwechsels von der Gesell- Eine Abwicklung des Sondervermögens kann längere Zeit, schaft auf die Verwahrstelle, belastet werden. Wenn die An- ggf. mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Für den Anleger teile an dem Sondervermögen nach endgültiger Beendigung besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers nicht realisieren kann und ihm ggf. wesentliche Teile des investier- ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern ten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen. belastet werden.
11 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen dervermögens kann fallen und zu Verlusten beim Anleger Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmi- führen. Anleger könnten einen niedrigeren als den ursprüng- gung der BaFin ändern (siehe Abschnitt «Anlagebedingun- lich angelegten Betrag zurückerhalten und ihre Anlage – gen und Verfahren für deren Änderungen»). Die Gesellschaft insbesondere im Fall extremer Marktverwerfungen – sogar kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingungen die vollständig verlieren. Anlagepolitik des Sondervermögens ändern oder sie kann die dem Sondervermögen zu belastenden Kosten erhöhen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter Solche Änderungen können sich nachteilig auf den wirt- hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlung bei Rück- schaftlichen Erfolg des Sondervermögens und damit auf den gabe der Anteile oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Anteilwert des Anlegers auswirken. Sondervermögens. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag kann zudem insbesondere bei nur kurzer Übertragung aller Vermögensgegenstände des Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar Sondervermögens auf einen anderen Investmentfonds aufzehren. (Verschmelzung) Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Einstellung der Ausgabe neuer Anteile Sondervermögens auf ein anderes Immobilien-Sonderver- Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist grundsätzlich nicht mögen übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem beschränkt. Allerdings behält sich die Gesellschaft in § 12 Fall kostenlos gegen Anteile eines anderen Immobilien-Son- Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen vor, die Ausgabe dervermögens umtauschen, dessen Anlagegrundsätze mit von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. In den Grundsätzen dieses Sondervermögens vereinbar sind, diesen Fällen können erteilte Einzugsermächtigungen zum oder seine Anteile ohne weitere Kosten zurückgeben. Dies Erwerb von Anteilen nicht ausgeführt werden (siehe auch gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Ver- Abschnitt «Ausgabe und Rücknahme der Anteile»). mögensgegenstände eines anderen Immobilien-Sonderver- mögens auf dieses Sondervermögen überträgt. Der Anleger Die hierdurch gleichzeitig hervorgerufene eingeschränkte muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine Verfügbarkeit von Anteilen an dem Sondervermögen kann erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe ferner dazu führen, dass ein Anleger auch von Dritten keine des Anteils können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Um- weiteren Anteile an dem Sondervermögen erwerben kann tausch der Anteile in Anteile an einem anderen Immobili- (sofern solche Drittangebote überhaupt bestehen) oder nur en-Sondervermögens mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen zu einem Preis, der deutlich über dem von der Gesellschaft kann der Anleger ebenfalls mit Steuern belastet werden, etwa bzw. der Verwahrstelle ermittelten Wert eines Anteils liegt. wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. Ermessensausübung bei der Verwaltung des Sondervermögens Übertragung des Sondervermögens auf eine andere Die Gesellschaft verwaltet das Sondervermögen im besten Kapitalverwaltungsgesellschaft Interesse des Anlegers nach kaufmännischem und pflicht- Die Gesellschaft kann das Sondervermögen auf eine andere gemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorga- Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Das Sonder- ben sowie der Anlagebedingungen. Jedoch besteht für den vermögen bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch die Anleger das Risiko, dass die Gesellschaft trotz Handelns Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen nach kaufmännischem und pflichtgemäßem Ermessen bei der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwal- Ankauf, Bestandshaltung und/oder Verkauf von Vermögens- tungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. gegenständen des Sondervermögens falsche Einschätzungen Wenn er in das Sondervermögen unter neuer Verwaltung bezüglich der Markt- und/oder Standortentwicklung trifft. nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zu- So kann sich die Gesellschaft bezüglich der Einschätzung rückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. eines wirtschaftlich günstigen Ankaufs- und Verkaufszeit- raums irren und/oder die weitere Entwicklung einer Immo- Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers bilie oder eines Standortes falsch einschätzen. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Son-
12 Nachhaltigkeitsrisiken Physische Risiken des Klimawandels: Das Mietniveau und/ Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des Investiti- oder der Veräußerungspreis werden negativ beeinflusst, onsentscheidungsprozesses berücksichtigt. Um Nachhaltig- wenn das Objekt extremen Wetterbedingungen ausgesetzt keitsrisiken zu steuern, werden Nachhaltigkeitsfaktoren in ist (Hitze- und Kältewellen, Stürme, Überschwemmungen, den Risikomanagementprozess integriert, der den gesamten Dürren und Meeresspiegelanstieg). Physisches Klimarisiko: Investitions- und Verwaltungsprozess begleitet. Unter Nach- Der potenzielle Wertverlust wird basierend auf dem Standort haltigkeitsrisiken versteht man Ereignisse oder Bedingungen des Vermögenswertes berechnet. Die Berechnung wird von in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensfüh- einem externen Anbieter erstellt. Die detaillierte Methodik rung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich ist auf Anfrage erhältlich. oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken Transitorische Risiken des Klimawandels: Das Mietniveau können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des für energieintensive Gebäude wird durch erhöhte Energie- Sondervermögens sowie auf die Reputation der Gesellschaft kosten (z. B. fossile Brennstoffe) negativ beeinflusst.Der auswirken. potenzielle Wertverlust wird auf der Grundlage des kohlen- stoffarmen Übergangs der Weltwirtschaft (z. B. Einführung Nachhaltigkeitsrisiken können einen wesentlichen Einfluss einer Kohlenstoffsteuer) berechnet. Die Berechnung wird von auf alle bekannten Risikoarten haben und tragen als Faktor einem externen Anbieter erstellt. Die detaillierte Methodik zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten bei. Beispiele sind die ist auf Anfrage erhältlich. in den folgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten: Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko. Zusätzlich sind die Gesellschaft sowie Risiken der negativen das Sondervermögen einem Reputationsrisiko als einer Wertentwicklung des wesentlichen Ausprägung von Nachhaltigkeitsrisiken ausge- setzt. Es können zudem Ereignisse eintreten aufgrund einer Sondervermögens (Marktrisiko) Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, welches einem Nachhaltigkeitsrisiko ausgesetzt ist. Auch das Unterlassen Das Marktrisiko ist das Verlustrisiko für einen Investment- ausreichender nachhaltiger Aktivitäten kann Vertrauensver- fonds, das aus Wertschwankungen von Positionen im Portfo- luste bei Vertragspartnern und Anlegern nach sich ziehen. lio des Investmentfonds resultiert, die auf Veränderungen bei Marktvariablen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Immobilien- Mögliche Auswirkung des Nachhaltigkeitsrisikos auf die preisen oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen Wertentwicklung: sind. Die untenstehenden Risiken können die Wertentwick- Aufgrund des langfristigen Anlagezeithorizonts sind lung des Sondervermögens bzw. der im Sondervermögen Sachwerte besonders anfällig für Nachhaltigkeitsrisiken. gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich Langfristigkeit und Unbeweglichkeit liegen in der Natur von damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anle- Immobilien, so dass sie in der Regel direkt an den Standort ger investierte Kapital auswirken. gebunden sind. Angesichts dieser langfristigen Ausrichtung ist es wahrscheinlicher, dass ESG-Themen während der Wesentliche Risiken aus der Immobilieninvestition, der Lebensdauer einer Immobilie von Bedeutung sind. Insbeson- Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften und der Belastung dere klimawandelbedingte Ereignisse könnten Auswirkun- mit einem Erbbaurecht gen auf den Wert oder sogar die Nutzbarkeit von Sachwerten Immobilieninvestitionen unterliegen Risiken, die sich auf haben. Während bei transitorischen Risiken klimapolitische den Anteilwert durch Veränderungen bei den Erträgen, den Maßnahmen getroffen werden können, jedoch unter Auf- Aufwendungen und dem Verkehrswert der Immobilien aus- wand zusätzlicher Kosten, können physische Risiken dazu wirken können. Dies gilt auch für Investitionen in Immo- führen, dass eine Immobilie komplett an Wert verliert. bilien, die von Immobilien-Gesellschaften gehalten werden. Die nachstehend beispielhaft genannten Risiken stellen Daher liegt der Fokus bei der Analyse der Auswirkungen von keine abschließende Aufzählung dar. Aufgrund der globa- Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Fonds auf folgen- len Ausbreitung von Krankheiten, beispielsweise Covid-19 den Aspekten: (Coronavirus) kann es zu Störungen des öffentlichen Lebens
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