Verkaufsprospekt Swiss Life REF (DE) European Living - Einschließlich Anlagebedingungen (gültig ab 30.08.2021) Swiss Life ...

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Verkaufsprospekt
Swiss Life REF (DE)
European Living
Einschließlich Anlagebedingungen (gültig ab 30.08.2021)
Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Inhaltsverzeichnis
Einführung                                                                                         1

Sondervermögen                                                                                     3
Bezeichnung, Zeitpunkt der Auflegung, Laufzeit                                                     3

Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen zum Risikomanagement                          3

Anlagebedingungen und Verfahren für deren Änderung                                                 4

Die Beteiligten im Überblick                                                                       4

Kapitalverwaltungsgesellschaft                                                                     6
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                                                           7

Verwahrstelle                                                                                      7
Aufgaben der Verwahrstelle                                                                         7
Interessenkonflikte                                                                                8
Unterverwahrung                                                                                    8
Haftung der Verwahrstelle                                                                          8
Zusätzliche Informationen                                                                          8

Risikohinweise                                                                                      8
Risiken einer Anlage in das Sondervermögen                                                          9
  Schwankung des Anteilwerts des Sondervermögens                                                    9
  Mindesthalte- und Rückgabefrist                                                                   9
  Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte                             9
  Aussetzung der Anteilrücknahme an dem Sondervermögen                                              9
  Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft, Abwicklung des Sondervermögens           10
  Zusätzliche Risiken bei Übergang des Sondervermögens auf die Verwahrstelle zum Zwecke der Ab-
  wicklung10
  Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen                                            11
  Übertragung aller Vermögensgegenstände des Sondervermögens auf einen anderen Investmentfonds
  (Verschmelzung)11
  Übertragung des Sondervermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft                   11
  Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers                                          11
  Einstellung der Ausgabe neuer Anteile                                                            11
  Ermessensausübung bei der Verwaltung des Sondervermögens                                         11
  Nachhaltigkeitsrisiken12
Risiken der negativen Wertentwicklung des Sondervermögens (Marktrisiko)                            12
  Wesentliche Risiken aus der Immobilieninvestition, der Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften und
  der Belastung mit einem Erbbaurecht                                                              12
  Risiken bei der Ankaufsprüfung (Due Diligence)                                                   13
  Marktentwicklung und Marktumfeld                                                                 13
  Standortrisiko, Mietniveau, Mieterbonität                                                        13
  Vermietung, Anschlussvermietung und Leerstandsrisiko                                             13
  Versicherung, zufälliger Untergang                                                               14
Inhaltsverzeichnis

                       Terrorrisiken14
                       Altlasten, Grundstücks- und Gebäudemängel                                        15
                       Projektentwicklung15
                       Genehmigungen15
                       Bauqualität, Bauausführung und Gewährleistungen                                  15
                       Instandhaltung und Instandsetzung                                                16
                       Öffentlich-rechtliche Risiken                                                    16
                       Risiken bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Immobilien-Gesellschaften  16
                       Fremdfinanzierung der Immobilieninvestition                                      17
                       Auslandsimmobilien18
                       Erwerb von/ Belastung mit einem Erbbaurecht                                      18
                       Rechtsänderungsrisiko18
                       Bewertungsrisiken18
                       Mittelbare Beteiligungsstruktur/ Durchleitungsrisiko                             18
                       Besondere Risiken bei der Anlage in Wohnimmobilien                               19
                       Vermietungssituation/ Anschlussvermietung                                        19
                       Veränderung der rechtlichen Grundlagen                                           19
                       Instandhaltung/ Werterhaltung                                                    19
                       Neubauvorhaben/ Bauprojekte                                                      19
                       Wesentliche Risiken aus der Liquiditätsanlage                                    20
                       Wertveränderungsrisiken20
                       Kapitalmarktrisiko20
                       Kursänderungsrisiko von börsennotierten Wertpapieren                             20
                       Zinsänderungsrisiko20
                       Risiko von negativen Habenzinsen                                                 21
                       Inflationsrisiko21
                       Währungsrisiko21
                       Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investment-anteile                21
                       Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Derivate                          21
                       Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten                          22
                       Risiken aus dem Anlagespektrum und Konzentrationsrisiko                          22
                     Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Sondervermögens
                     (Liquiditätsrisiko)                                                                23
                       Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Ausgabe neuer Anteile                     23
                       Risiko aus der Anlage in nicht börsengehandelte Vermögensgegenstände             24
                       Risiko durch mangelnde Finanzierungsliquidität                                   24
                       Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen / Ländern                           24
                     Kontrahentenrisiken inklusive Kredit- und Forderungsrisiko                         24
                       Adressenausfallrisiko/ Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)         24
                       Risiko bei zentralen Kontrahenten                                                25
                     Operationelle und sonstige Risiken des Sondervermögens                             25
                       Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen           25
                       Länder- oder Transferrisiko                                                      25
                       Rechtliche und politische Risiken                                                25
                       Schlüsselpersonenrisiko25
                       Verwahrrisiko26
                       Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)                 26
                       Risiken aus Verstoß gegen Anlagegrenzen nach vierjähriger Anlaufzeit             26
                       Risiko der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen                            27
Inhaltsverzeichnis

Steuerliche Risiken                                                                27
  Risiko der Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen                           27
  Risiko des Verlustes des steuerlichen Status als Immobilienfonds                 27
  Gewerbesteuerliches Risiko wegen aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung       27

Erläuterung des Risikoprofils des Sondervermögens                                  27

Profil des typischen Anlegers                                                      28

Bewerter und Bewertungsverfahren                                                    29
Externe Bewerter                                                                    29
Bewertung von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesell-schaften vor Ankauf 29
Laufende Bewertung von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 30
Bewertungsmethodik zur Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien                 30

Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik       31
Immobilien                                               34
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften               35
Belastung mit einem Erbbaurecht                          36
Liquiditätsanlagen                                       36
  Bankguthaben37
  Geldmarktinstrumente37
  Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente 38

Mindestliquidität                                                                  39

Kreditaufnahme und Belastung von Vermögensgegenständen                             39

Derivate zu Absicherungszwecken                                                    40
Terminkontrakte                                                                    41
Optionsgeschäfte                                                                   41
Swaps                                                                              41
Swaptions                                                                          42
Credit Default Swaps                                                               42
In Wertpapieren verbriefte Derivate                                                42
Notierte und nicht notierte Derivate                                               42
Immobilien als Basiswert für Derivategeschäfte                                     42

Wertpapier-Darlehen                                                                43

Wertpapier-Pensionsgeschäfte                                                       43

Sicherheitenstrategie                                                              43
Arten der zulässigen Sicherheiten                                                  43
Umfang der Besicherung                                                             43
Anlage von Sicherheiten                                                            43

Wertentwicklung                                                                    44
Inhaltsverzeichnis

                     Einsatz von Leverage                                                               44

                     Börsen und Märkte                                                                  45

                     Teilinvestmentvermögen                                                             45

                     Anteile                                                                             45
                     Anteilklassen und faire Behandlung der Anleger                                      45
                     Ausgabe und Rücknahme der Anteile                                                   45
                       Ausgabe von Anteilen                                                              45
                       Rücknahme von Anteilen                                                            46
                     Ermittlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises                                        46
                       Orderannahmeschluss46
                     Verfahren bei der Vermögensbewertung                                                47
                       Bewertung von Immobilien, Bauleistungen, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
                       und Liquiditätsanlagen                                                            47
                       Immobilien47
                       Bauleistungen47
                       Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften                                        47
                       Liquiditätsanlagen48
                       Besondere Bewertungsregeln für einzelne Vermögensgegenstände                      48
                       Nicht notierte Schuldverschreibungen                                              48
                       Geldmarktinstrumente48
                       Optionsrechte und Terminkontrakte                                                 48
                       Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile                                       48
                       Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände                                    49
                       Zusammengesetzte Vermögensgegenstände                                             49

                     Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger                                     49

                     Liquiditätsmanagement                                                              50
                     Allgemeines                                                                        50
                     Liquiditätssteuerung                                                               51

                     Kosten                                                                             52
                     Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile; Ausgabeaufschlag /
                     Rücknahmeabschlag                                                                  52
                     Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise                                  52
                     Laufende Kosten: Verwaltungs- und sonstige Kosten                                  52
                       1. Vergütungen, die aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft zu zahlen sind    52
                       2. Vergütungen, die an Dritte zu zahlen sind                                     52
                       3. Verwahrstellenvergütung                                                       53
                       4. Zulässiger jährlicher Höchstbetrag gem. Ziffern 1. a) und 3.                  53
                       5. Aufwendungen zulasten des Sondervermögens                                     53
                       6. Transaktionskosten                                                            54
                       7. Regeln zur Berechnung von Vergütungen und Kosten                              54
                       8. Zusätzliche Kosten auf Ebene der Immobilien-Gesellschaften                    54
                       9. Erfolgsabhängige Vergütung                                                    54
                     Angabe einer Gesamtkostenquote                                                     55
Inhaltsverzeichnis

Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen                                      55
Vergütungspolitik                                                                      55
Angabe zu Rückvergütungen, weitere Informationen                                       56

Ermittlung und Verwendung der Erträge                                                  56
Ermittlung der Erträge                                                                 56
Ertragsausgleichsverfahren                                                             57
Verwendung der Erträge                                                                 57
Wirkung der Ausschüttung auf den Anteilwert                                            58
Gutschrift der Ausschüttungen, Kosten Dritter                                          58

Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften 58
Seit dem 1. Januar 2018 geltende Steuervorschriften                 58
  Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)                        59
  Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)                      60
  Besonderheiten bei bestimmten Anlegergruppen                      61
  Steuerausländer61
  Solidaritätszuschlag62
  Kirchensteuer62
  Ausländische Quellensteuer                                        62
  Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen                       62
  Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen               62
  Grunderwerbsteuer63

Auslagerungen                                                                          63

Sonstige Dienstleister                                                                 64

Interessenkonflikte                                                                    65
Interessenkonflikte allgemein                                                          65
Interessenkonflikte auf Ebene der Gesellschaft                                         65
Interessenkonflikte auf Ebene der Vertriebspartner                                     65
Interessenkonflikte auf Ebene der Auftragnehmer                                        66
Faire Behandlung der Anleger/ Umgang mit Interessenkonflikten                          66

Berichte, Geschäftsjahr, Prüfer                                                        67

Regelungen zur Auflösung und Übertragung des Sondervermögens                           67
Auflösung des Sondervermögens                                                          67
Verfahren bei Auflösung des Sondervermögens                                            68
Verschmelzung des Sondervermögens                                                      68
Verfahren bei der Verschmelzung von Sondervermögen                                     68
Übertragung des Sondervermögens                                                        69

Sonstige Informationen                                                                 69
Zusätzliche Informationspflichten nach § 300 KAGB                                      69
Weitere Sondervermögen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden    69

Anlagebedingungen                                                                      70
1

Einführung
Dieser Verkaufsprospekt wird von der Swiss Life Kapi-            mögens dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch
talverwaltungsgesellschaft mbH («Swiss Life KVG» oder            einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten
«Gesellschaft») erstellt und herausgegeben. Er richtet sich      oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Inter-
an Interessenten, die eine Investition in Anteile an dem         essierte müssen ggf. darlegen, dass sie keine US-Person
Immobilien-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European           sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen
Living («Sondervermögen») wünschen.                              erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Zu
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermö-            den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn
gen erfolgt auf der Grundlage des Verkaufsprospekts, der         sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
wesentlichen Anlegerinformationen und der «Allgemeinen           US-Personen können auch Personen- oder Kapitalge-
Anlagebedingungen» in Verbindung mit den «Besonderen             sellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen
Anlagebedingungen» (zusammen «Anlagebedingungen») in             der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder
der jeweils geltenden Fassung. Die Anlagebedingungen sind        einer US-Besitzung gegründet werden.
im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Dieser
Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem
Sondervermögen Interessierten zusammen mit den wesent-
lichen Anlegerinformationen und dem letzten veröffentlich-       Anlagebeschränkungen für in Frankreich ansässige
tem Jahresbericht sowie dem ggf. nach dem Jahresbericht          Personen
veröffentlichten Halbjahresbericht rechtzeitig vor Vertrags-     Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Informati-
schluss in der geltenden Fassung kostenlos zur Verfügung zu      onen und das Sondervermögen sind nicht für den Ver-
stellen.                                                         trieb an natürliche oder juristische Personen bestimmt,
                                                                 die in Frankreich ansässig sind.
    Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte
    oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden.
    Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften       Die ladungsfähige Anschrift sowie die Handelsregisternum-
    oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufspro-         mer und die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie
    spekt oder den wesentlichen Anlegerinformationen           Angaben zur Verwahrstelle sind unter dem Abschnitt «Die
    enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des      Beteiligten im Überblick» dieses Verkaufsprospektes ge-
    Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den       nannt.
    jeweils letzten Jahresbericht und den ggf. nach dem        Dem Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Anleger
    Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.          sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches
                                                               Recht zugrunde gelegt.
                                                               Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrags-
Die Anteile an dem Sondervermögen sind derzeit nur in          verhältnis ist zumindest auch das Gericht am Sitz der Ge-
Deutschland zum Vertrieb zugelassen.                           sellschaft zuständig, sofern der Anleger keinen allgemeinen
                                                               Gerichtsstand im Inland hat. Anleger, die Verbraucher sind
                                                               (siehe die nachfolgende Definition) und in einem anderen
    Anlagebeschränkungen für US-Personen                       EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Ge-
    Weder die Gesellschaft noch das Sondervermögen sind        richt an ihrem Wohnsitz Klage erheben.
    und werden gemäß dem United States Investment              Die Vollstreckung von Urteilen richtet sich nach der Zivil-
    Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung            prozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteige-
    registriert. Die Anteile des Sondervermögens sind und      rung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung.
    werden nicht gemäß dem United States Securities Act        Da die Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es
    von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den          keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstre-
    Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten     ckung.
    Staaten von Amerika registriert. Anteile des Sonderver-
2

Laut § 303 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch («KAGB») sind           Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des
sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deut-          Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Überset-        über Finanzdienstleistungen können sich Verbraucher auch
zung zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner die gesamte        an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Post-
Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache             fach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel. 069/2388-1907 oder
führen.                                                           -1906, Fax: 069/2388-1919, schlichtung@bundesbank.de,
Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs-      wenden.
verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflich-      Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem
tet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombudsstelle       Schiedsverfahren unberührt.
für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment
und Asset Management e.V. als zuständige Verbrauchersch-          Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegen-
lichtungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an dem            stände stehen gemäß § 245 KAGB im Eigentum der Gesell-
Verfahren dieser Schlichtungsstelle teil. Ausgenommen             schaft, die sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Der
hiervon sind jedoch Streitigkeiten, die das Verhältnis des Ver-   Anleger wird durch den Erwerb der Anteile Treugeber und
brauchers zur Gesellschaft als Mieter oder Pächter in deren       hat schuldrechtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft. Mit
Immobilien betreffen.                                             den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden (zu Ausnah-
Die Kontaktdaten der «Ombudsstelle für Investmentfonds»           men siehe die Ausführungen zu «Rücknahmeaussetzungen
lauten:                                                           und Beschlüsse der Anleger»).
                                                                  Der jeweils gültige Jahresbericht bzw. Halbjahresbericht ent-
Büro der Ombudsstelle des BVI                                     hält aktuelle Angaben über die Gremien und das haftende
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.                Eigenkapital der Gesellschaft sowie das haftende Eigenkapi-
Unter den Linden 42                                               tal der Verwahrstelle.
10117 Berlin
Telefon: (030) 6449046-0
Telefax: (030) 6449046-29
Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sonderver-
mögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tä-
tigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken
handeln.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen
oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege
zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch
an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der
Gesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden:
kontakt-kvg@swisslife-am.com. Die Plattform ist selbst keine
Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien ledig-
lich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlich-
tungsstelle.
3

Sondervermögen

                                                                Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im
Bezeichnung, Zeitpunkt der                                      Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels
Auflegung, Laufzeit                                             der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative
                                                                Tätigkeit ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstän-
Das Sondervermögen ist ein Immobilien-Sondervermögen            den die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und
im Sinne des KAGB. Es trägt die Bezeichnung «Swiss Life         welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich
REF (DE) European Living». Es wurde am 14. Oktober 2019         aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie
für unbegrenzte Dauer aufgelegt.                                dem Investmentsteuergesetz («InvStG») und den Anlagebe-
                                                                dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige-   und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen für ein
nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger            Investmentvermögen wie das vorliegende Sondervermögen
nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem           müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für
KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert               Finanzdienstleistungsaufsicht («BaFin») genehmigt werden.
vom eigenen Vermögen in Form eines Sondervermögens an.
Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der          Die Kennnummern des Sondervermögens lauten wie folgt:
Gesellschaft.                                                   WKN: A2PF2K
                                                                ISIN: DE000A2PF2K4
Der Geschäftszweck des Sondervermögens ist auf die              Name: Swiss Life REF (DE) European Living

Verkaufsunterlagen und Offenlegung von
Informationen zum Risikomanagement
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die wesentli-      dessen Wertentwicklung übermittelt, wird sie diese Informa-
chen Anlegerinformationen sowie die aktuellen Jahres- und       tionen zeitgleich allen Anlegern des Sondervermögens zur
Halbjahresberichte sind kostenlos in elektronischer und         Verfügung stellen. Die Anleger können bei kontakt-kvg@
schriftlicher Form erhältlich bei der Gesellschaft (Anschrift   swisslife-am.com einen Zugang zu diesen Daten beantragen.
siehe unter «Die Beteiligten im Überblick»), der Verwahr-       Voraussetzung ist der Nachweis der Anlegereigenschaft.
stelle (Anschrift siehe unter «Die Beteiligten im Überblick»)
und unter www.european-living.de abrufbar.                      Dieses Sondervermögen erfüllt die Transparenzverpflichtun-
                                                                gen gem. Artikeln 6 und 8 VERORDNUNG (EU) 2019/2088
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des            vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene
Risikomanagements dieses Sondervermögens, die Risiko-           Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
managementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei           Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit der Gesellschaft
den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von         und des Sondervermögens sind unter www.european-living.de
Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens sind in            veröffentlicht.
schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich.             Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen
Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informa-     berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nach-
tionen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder        haltige Wirtschaftsaktivitäten.
4

Anlagebedingungen und Verfahren
für deren Änderung
Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver-       Sondervermögens oder wesentliche Anlegerrechte, werden
kaufsprospekt abgedruckt.                                    die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen in
                                                             Papierform oder – sofern dies aufgrund der Rahmenbedin-
Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geän-      gungen, unter denen das Geschäft über den Anteilerwerb
dert werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen       ausgeführt wurde, angemessen ist und der Anleger der ande-
der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat der         ren Form der Übermittlung von Informationen ausdrücklich
Gesellschaft (soweit die Anlagegrundsätze des Sondervermö-   zugestimmt hat – in elektronischer Form informiert. Diese
gens betroffen sind) und durch die BaFin. Sind die Ände-     Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten
rungen der Anlagebedingungen nicht mit den bisherigen        Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger im
Anlagegrundsätzen vereinbar, kann die Gesellschaft die An-   Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis dar-
lagebedingungen nur ändern, wenn sie die Anteile des Anle-   auf, wo und auf welche Weise weitere Informationen erlangt
gers kostenlos in Anteile an einem anderen Sondervermögen    werden können.
umtauscht, dessen Anlagegrundsätze mit den bisherigen
Anlagegrundsätzen dieses Sondervermögens vereinbar sind,     Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Be-
und das von der Gesellschaft oder von einem Unternehmen,     kanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft. Im Fall der Änderun-
das demselben Konzern im Sinne des § 290 des Handelsge-      gen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwandser-
setzbuchs angehört, verwaltet wird.                          stattungen treten diese drei Monate nach Bekanntmachung
                                                             im Bundesanzeiger in Kraft. Wenn solche Änderungen den
Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger         Anleger begünstigen, kann mit Zustimmung der BaFin
und darüber hinaus unter www.european-living.de bekannt      ein früherer Zeitpunkt bestimmt werden. Änderungen der
gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen und Auf-            bisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten
wandserstattungen betreffen, die aus dem Sondervermögen      ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in
entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des       Kraft.

Die Beteiligten im Überblick
Kapitalverwaltungsgesellschaft                               - Gesellschafter:

Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH                Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH
Darmstädter Landstraße 125                                   Aachener Straße 186
60598 Frankfurt am Main                                      50931 Köln
Handelsregister: HRB 121054
Amtsgericht:     Frankfurt am Main                           Sustinas Stiftung
                                                             Grabenstraße 25
Telefon:		      49 69 2648642 123                            6340 Baar
Internet:       www.swisslife-am.com                         Schweiz
E-Mail:		       kontakt-kvg@swisslife-am.com
5

- Geschäftsführung:                                             Herr Robin van Berkel
                                                                • Managing Director Collective Investments der Swiss Life
Frau Dr. Christine Bernhofer                                      Asset Management AG
Weitere Mandate: Keine.                                         • Vorsitzender der Geschäftsleitung der Fondsleitung der
                                                                  Swiss Life Asset Management AG
Frau Carmen Reschke                                             • Mitglied des Executive Committee der Swiss Life Asset
Weitere Mandate: Keine.                                           Managers
                                                                • Mitglied des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Manage-
- Aufsichtsrat:                                                   ment (France)
                                                                • Mitglied des Verwaltungsrats der Swiss Life Fund Manage-
Herr Stefan Mächler (Vorsitzender)                                ment (Lux) S.A.
• Mitglied der Konzernleitung der Swiss Life AG
• Mitglied der Konzernleitung der Swiss Life Holding AG         Herr Jan Bettink
• Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Technopark Zurich     • Vorsitzender des Verwaltungsrats FMS Wertmanagement
• Mitglied des Stiftungsrats, ICS (International Community
  School) Zumikon                                               Verwahrstelle
• Präsident des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Ma-        Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
  nagement AG                                                   Kaiserstraße 24
• Vizepräsident des Verwaltungsrats der Swiss Life Invest-      60311 Frankfurt am Main
  ment Management Holding AG
• Mitglied des Verwaltungsrats Swiss Life International Hol-    Asset Manager
  ding AG                                                       Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH
• Mitglied der Geschäftsleitung der Swiss Life AG, Nieder-      Aachener Str. 186
  lassung Deutschland                                           50931 Köln
• Mitglied (Stellvertretender Vorsitzender) des Aufsichtsrats
  der CORPUS SIREO Real Estate GmbH                             Property Manager
• Präsident des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Ma-        CAPERA Immobilien Service GmbH
  nagement (France)                                             Dornhofstr. 100
• Präsident des Verwaltungsrats der Swiss LIFE REIM             63263 Neu-Isenburg
  (France)
• Mitglied des Verwaltungsrats der Mayfair Capital Invest-      (Zu ggf. weiteren Property Managern siehe den Abschnitt
  ment Management Limited                                       «Auslagerungen».)
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der BEOS AG
                                                                Fondsadministration
Herr Hermann Inglin                                             IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesell-
• Chief Operating Officer der Swiss Life Asset Managers         schaft mbH
• Mitglied des Verwaltungsrats der Swiss Life Asset Manage-     Ferdinandstraße 61
  ment AG                                                       20095 Hamburg
• Mitglied des Aufsichtsrats der CORPUS SIREO Real Es-
  tate GmbH                                                     Vertriebsgesellschaften
• Mitglied des Verwaltungsrats der Mayfair Capital Invest-      Anteile an dem Sondervermögen werden exklusiv von der
  ment Management Limited                                       Sparkassen-Finanzgruppe vertrieben.
• Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der BEOS
  AG                                                            Wirtschaftsprüfer
• Geschäftsführer der Swiss Life Invest GmbH                    PricewaterhouseCoopers AG
                                                                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                                Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
                                                                60327 Frankfurt am Main
6

Externe Immobilienbewerter (Ankaufsbewertungen)            Manuel Kaltner
Carsten Ackermann                                          Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger     Jagel & Partner Immobiliensachverständige mbB
Ackermann Immobilienbewertung                              Oberanger 34-36
Stirnband 38                                               80331 München
58093 Hagen
                                                           Dorit Krauß
IMWECO GmbH                                                Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Timo Bill                                                  Keunecke, Stoehr & Partner
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger     Sickingerstraße 70
Löhrstraße 91a                                             10553 Berlin
56068 Koblenz
                                                           Anke Stoll
Prof. Dr. Andreas Link                                     Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Imtargis Retail Assets GmbH                                Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen Stoll
Kreuzgasse 2-4                                             Große Bäckerstraße 3
50667 Köln                                                 20095 Hamburg

Florian Lehn                                               Richard Umstätter
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger     Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Lehn und Partner Gesellschaft für Immobilienbewertung      Umstätter Strelow Lambert
Richard-Strauss-Straße 82                                  Bahnhofstr. 67
81679 München                                              65185 Wiesbaden

Externe Immobilienbewerter (Folgebewertungen)              Externe Bewerter der Immobilien-Gesellschaften
Renate Grünwald                                            Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige        schaft
vRönne Grünwald / Partner                                  Brandstwiete 3
Neuer Wall 42                                              20457 Hamburg
20354 Hamburg
                                                           Ein Primebroker wird für das Sondervermögen nicht einge-
Matthias Heide                                             setzt.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Heide und Kollegen Immobilienwert GmbH & Co. KG
Huyssenallee 76
45128 Essen

Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Gesellschaft ist eine am 29. Februar 2016 gegründete   Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Erlaub-
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des deutschen      nis der BaFin zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungs-
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in der Rechtsform einer   gesellschaft wurde am 18. November 2016 erteilt. Ihr Sitz ist
7

Heusenstamm. Weitere Einzelheiten sind in dem vorange-         30.06.2021 beträgt 5.025.000 Euro.
henden Abschnitt «Die Beteiligten im Überblick» dargestellt.
Sich ergebende Änderungen können den regelmäßig zu             Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich
erstellenden Jahres- bzw. Halbjahresberichten entnommen        durch die Verwaltung von AIF ergeben, d.h. Investmentver-
werden.                                                        mögen, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, und
                                                               auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbei-
                                                               ter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in
Eigenkapital und zusätzliche                                   Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller
Eigenmittel                                                    verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und
                                                               angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem hier angege-
Die Gesellschaft hat ein gezeichnetes und eingezahltes         benen Eigenkapital umfasst.
Kapital in Höhe von 125.000 Euro. Das Eigenkapital per

Verwahrstelle
Für das Sondervermögen hat Hauck & Aufhäuser Privat-           geeigneter Form eine Verfügungsbeschränkung zugunsten
bankiers AG mit Sitz in Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt       der Verwahrstelle sicherstellen. Auch Belastungen einer Im-
am Main die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die         mobilie z.B. mit Grundschulden bedürfen der Zustimmung
Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht.     der Verwahrstelle.
                                                               Verfügungen der Gesellschaft über Beteiligungen an Immo-
                                                               bilien-Gesellschaften bedürfen der Zustimmung der Ver-
Aufgaben der Verwahrstelle                                     wahrstelle. Verfügungen der Immobilien-Gesellschaft über
                                                               Immobilien sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrages
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der            bzw. der Satzung der Immobilien-Gesellschaft bedürfen der
Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle           Zustimmung der Verwahrstelle, sofern die Gesellschaft eine
verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf      Mehrheitsbeteiligung an der Immobilien-Gesellschaft hält.
Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die wie Immobi-
lien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nicht      Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinsti-
verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die        tut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur
Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermögens-          mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahr-
gegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfü-        stelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw.
gungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände          Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschrif-
den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen            ten des KAGB vereinbar ist.
entsprechen.                                                   Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufga-
                                                               ben:
Im Grundbuch ist für jede Immobilie, die ohne Zwischen-
schaltung einer Immobilien-Gesellschaft für das Sonderver-     • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Sondervermö-
mögens gehalten wird, ein Sperrvermerk zugunsten der Ver-        gens,
wahrstelle eingetragen. Verfügungen über Immobilien ohne
Zustimmung der Verwahrstelle sind dadurch ausgeschlossen.      • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der An-
Sofern bei ausländischen Immobilien die Eintragung des           teile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
Sperrvermerks in ein Grundbuch oder ein vergleichbares           KAGB und den Anlagebedingungen des Sondervermögens
Register nicht möglich ist, muss die Gesellschaft in anderer     entsprechen,
8

• Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rech-    Haftung der Verwahrstelle
  nung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert in-
  nerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,     Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensge-
                                                               genstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer
• Sicherzustellen, dass die Erträge des Sondervermögens        anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
  nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebe-        Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die
  dingungen verwendet werden,                                  Verwahrstelle gegenüber dem Sondervermögen und dessen
                                                               Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb
• Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesell-            des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
  schaft für Rechnung des Sondervermögens sowie gegebe-        Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes
  nenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.                      bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn
                                                               sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB
                                                               mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
Interessenkonflikte
Aus der Übernahme der Verwahrstellenfunktion für das Son-      Zusätzliche Informationen
dervermögen ergeben sich keine Interessenkonflikte.
                                                               Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern In-
                                                               formationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und
Unterverwahrung                                                ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen
                                                               Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit
Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der Vermögensgegen-       der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
stände derzeit nicht auf etwaige Unterverwahrer übertragen.
                                                               Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Infor-
Diese Information hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle   mationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die Hauck
mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die Informa-         & Aufhäuser Privatbankiers AG als Verwahrstelle des Sonder-
tion lediglich auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf   vermögens entschieden hat.
die Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle
angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im
Einzelnen nicht überprüfen.

Risikohinweise
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an             nachteilig auf den Anteilwert und damit auf das vom
dem Sondervermögen sollten Anleger die nachfolgenden           Anleger eingesetzte Kapital auswirken.
Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem
Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig          Veräußert der Anleger Anteile an dem Sondervermö-
lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berück-           gen zu einem Zeitpunkt, in dem die Werte der in dem
sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken     Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände
kann für sich genommen oder zusammen mit anderen               gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen
Umständen die Wertentwicklung des Sondervermögens              sind, so erhält er das von ihm in das Sondervermögen
bzw. der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensge-             investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
genstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch          Der Anleger könnte sein in das Sondervermögen inves-
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tierte Kapital teilweise, in Einzelfällen sogar ganz verlie-     dem Sondervermögen durch Rückgabe an die Gesellschaft
ren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das            bzw. Verwahrstelle besteht nicht. Die Möglichkeit der Ge-
Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe be-              sellschaft, die Rücknahme von Anteilen auszusetzen, bleibt
schränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger            hiervon unberührt.
investierte Kapital hinaus besteht nicht.
                                                                 Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des                 Kündigungsfrist von 12 Monaten können Wertverluste
Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicher-            auftreten, indem der zuletzt festgestellte Marktwert der
heiten kann die Wertentwicklung des Sondervermögens              Vermögensgegenstände gegenüber dem Marktwert zum
durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten            Zeitpunkt des Erwerbs bzw. des Beginns der Mindesthalte-
beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die       und Rückgabefrist fällt. Damit besteht das Risiko, dass der
Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt         durch den Anleger erzielte Rücknahmepreis niedriger ist als
werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrschein-          der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder als
lichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die           der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwiderruflichen
Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.                        Rückgabeerklärung oder des Beginns der Mindesthaltefrist.
                                                                 Anleger erhalten in diesem Fall weniger Geld zurück, als sie
                                                                 im Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder der Rückgabeerklärung
Risiken einer Anlage in das                                      oder des Beginns der Mindesthaltefrist erwartet haben.
Sondervermögen                                                   Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche
Die nachfolgenden Risiken können sich nachteilig auf den         Aspekte
Anteilwert bzw. das vom Anleger investierte Kapital sowie        Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von
auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Anlage in das        den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers
Sondervermögen auswirken.                                        ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für
                                                                 Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung der
Schwankung des Anteilwerts des Sondervermögens                   individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger
Der Anteilwert des Sondervermögens berechnet sich aus dem        an seinen persönlichen Steuerberater wenden.
Wert des Sondervermögens, geteilt durch die Anzahl der in
den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Sondervermö-         Aussetzung der Anteilrücknahme an dem Sondervermögen
gens entspricht dabei der Summe der zuletzt festgestellten       Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig
Marktwerte aller Vermögensgegenstände des Sondervermö-           aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die
gen abzüglich der Summe der angesetzten Marktwerte aller         eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der
Verbindlichkeiten des Sondervermögens. Der Anteilwert des        Anleger erforderlich erscheinen lassen. Eine zeitweilige Rück-
Sondervermögens ist daher von dem Wert der im Sonderver-         nahmeaussetzung kann im schlimmsten Fall zur Abwick-
mögen gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der           lung des Sondervermögens führen.
Verbindlichkeiten des Sondervermögens abhängig. Schwan-
kungen entstehen bei Immobilien-Sondervermögen unter             Außergewöhnliche Umstände sind z.B. wirtschaftliche oder
anderem durch unterschiedliche Entwicklungen an den              politische Krisen, Naturkatastrophen, die eine Bewertung
Immobilienmärkten. Auch negative Wertentwicklungen sind          unmöglich machen, sowie die Schließung von Börsen oder
möglich. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder         Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren,
steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Anteilwert   die die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Außer-
des Sondervermögens.                                             gewöhnliche Umstände liegen nach dem KAGB auch vor,
                                                                 wenn die Gesellschaft die Kündigung der Verwaltung des
Mindesthalte- und Rückgabefrist                                  Sondervermögens erklärt hat. In diesem Falle ist die Gesell-
Für Anteile an dem Sondervermögen gelten entsprechend            schaft von Gesetzes wegen verpflichtet, die Rücknahme von
der gesetzlichen Vorgaben eine Mindesthaltedauer von 24          Anteilen an dem Sondervermögen aussetzen.
Monaten und eine Rückgabefrist von 12 Monaten. Die
Möglichkeit der kurzfristigen Liquidierung der Anteile an        Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, die Rücknahme der
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Anteile befristet zu verweigern und auszusetzen, wenn bei              Zudem kann eine Abwicklung des Sondervermögens im
umfangreichen Rücknahmeverlangen die liquiden Mittel zur               Zusammenhang mit einer Rücknahmeaussetzung zu erheb-
Zahlung des Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer              lichen Verlusten durch Veräußerung von Immobilien und
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht mehr ausreichen                  Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften auch unterhalb
oder nicht sogleich zur Verfügung stehen (siehe Abschnitt              des Verkehrswertes führen. Es besteht daher für den Anleger
«Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger» sowie                 das Risiko von erheblichen Wertverlusten seiner Kapitalan-
§ 12 der Allgemeinen Anlagebedingungen).                               lage.

Das bedeutet, dass Anleger während dieser Zeit ihre Anteile            Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Gesellschaft,
nicht zurückgeben können. Hierdurch besteht das Risiko,                Abwicklung des Sondervermögens
dass die Anteile nicht zum vom Anleger gewünschten Zeit-               Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des
punkt liquidiert werden können und die Anteile in dieser               Sondervermögens zu kündigen. Die Kündigung des Verwal-
Zeit an Wert verlieren. Ferner kann die Gesellschaft gezwun-           tungsrechts steht im kaufmännischen und pflichtgemäßen
gen sein, Vermögensgegenstände des Sondervermögens                     alleinigen Ermessen der Gesellschaft; eines besonderen Kün-
während der Rücknahmeaussetzung unter Verkehrswert zu                  digungsgrundes bedarf es nicht. Die Kündigung des Verwal-
veräußern, wodurch der Anteilwert sinkt. Der Anteilpreis               tungsrechts hat zwingend die Aussetzung der Rücknahme
nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger                 der Anteile an dem Sondervermögen zur Folge.
liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Die Ge-
sellschaft wird die Anteile erst nach der Wiederaufnahme der           Die Gesellschaft kann das Sondervermögen nach Ausspruch
Anteilrücknahme zu dem dann jeweils gültigen Rücknahme-                der Kündigung der Verwaltung bis zum Wirksamwerden der
preis zurücknehmen.                                                    Kündigung – die Kündigungsfrist beträgt mindestens sechs
                                                                       Monate – ganz auflösen, das heißt insbesondere sämtliche
Der Erwerb von Anteilen ist nicht durch eine Höchstan-                 Vermögensgegenstände des Sondervermögens innerhalb des
lagesumme begrenzt. Umfangreiche Rückgabeverlangen                     Kündigungszeitraums veräußern und die Verbindlichkeiten
können die Liquidität des Sondervermögens beeinträchtigen              des Sondervermögens begleichen. Sofern der Gesellschaft
und eine Aussetzung der Rücknahme der Anteile erfordern.               die vollständige Auflösung des Sondervermögens nicht
Während der Aussetzung der Anteilrücknahme kann der                    innerhalb der Kündigungsfrist gelingt, beispielsweise weil
Anteilwert sinken, z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist,          sich die Immobilien innerhalb des Kündigungszeitraums
Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaf-                nicht zu mindestens den Verkehrswerten veräußern lassen,
ten während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter                   geht das Verfügungsrecht über das dann noch verbleibende
Verkehrswert zu veräußern. Eine vorübergehende Aussetzung              Sondervermögen, bestehend aus den bis zum Ablauf der
kann spätestens nach Ablauf von 36 Monaten zu einer dau-               Kündigungsfrist durch die Gesellschaft nicht veräußerten
erhaften Aussetzung der Anteilrücknahme, zum Erlöschen                 Vermögensgegenständen, auf die Verwahrstelle über. Die
des Verwaltungsrechts der Gesellschaft und zum Übergang                Verwahrstelle hat das Sondervermögen endgültig abzuwi-
des Sondervermögens auf die Verwahrstelle führen, welche               ckeln, es sei denn, sie überträgt das Verwaltungsrecht für
das Sondervermögen abzuwickeln hat (siehe die Abschnitte               das Sondervermögen mit Genehmigung der BaFin auf eine
«Auflösung des Sondervermögens» und «Verfahren bei                     andere Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Auflösung eines Sondervermögens»). Zu einer dauerhaften
Rücknahmeaussetzung kann es beispielsweise kommen,                     Zusätzliche Risiken bei Übergang des Sondervermögens auf
wenn die für die Wiederaufnahme der Anteilrücknahme                    die Verwahrstelle zum Zwecke der Abwicklung
erforderliche Liquidität durch Veräußerung von Immobilien              Beim Übergang des Sondervermögens auf die Verwahrstelle
und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften innerhalb               können dem Sondervermögen Steuern, z.B. Grunderwerb-
eines bestimmten Zeitraums nicht beschafft werden kann.                steuern aufgrund des Eigentümerwechsels von der Gesell-
Eine Abwicklung des Sondervermögens kann längere Zeit,                 schaft auf die Verwahrstelle, belastet werden. Wenn die An-
ggf. mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Für den Anleger                 teile an dem Sondervermögen nach endgültiger Beendigung
besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer      des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers
nicht realisieren kann und ihm ggf. wesentliche Teile des investier-   ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern
ten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen.          belastet werden.
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Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen           dervermögens kann fallen und zu Verlusten beim Anleger
Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmi-        führen. Anleger könnten einen niedrigeren als den ursprüng-
gung der BaFin ändern (siehe Abschnitt «Anlagebedingun-         lich angelegten Betrag zurückerhalten und ihre Anlage –
gen und Verfahren für deren Änderungen»). Die Gesellschaft      insbesondere im Fall extremer Marktverwerfungen – sogar
kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingungen die         vollständig verlieren.
Anlagepolitik des Sondervermögens ändern oder sie kann
die dem Sondervermögen zu belastenden Kosten erhöhen.           Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter
Solche Änderungen können sich nachteilig auf den wirt-          hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlung bei Rück-
schaftlichen Erfolg des Sondervermögens und damit auf den       gabe der Anteile oder eines bestimmten Anlageerfolgs des
Anteilwert des Anlegers auswirken.                              Sondervermögens. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter
                                                                Ausgabeaufschlag kann zudem insbesondere bei nur kurzer
Übertragung aller Vermögensgegenstände des                      Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar
Sondervermögens auf einen anderen Investmentfonds               aufzehren.
(Verschmelzung)
Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des        Einstellung der Ausgabe neuer Anteile
Sondervermögens auf ein anderes Immobilien-Sonderver-           Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist grundsätzlich nicht
mögen übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem      beschränkt. Allerdings behält sich die Gesellschaft in § 12
Fall kostenlos gegen Anteile eines anderen Immobilien-Son-      Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen vor, die Ausgabe
dervermögens umtauschen, dessen Anlagegrundsätze mit            von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. In
den Grundsätzen dieses Sondervermögens vereinbar sind,          diesen Fällen können erteilte Einzugsermächtigungen zum
oder seine Anteile ohne weitere Kosten zurückgeben. Dies        Erwerb von Anteilen nicht ausgeführt werden (siehe auch
gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Ver-        Abschnitt «Ausgabe und Rücknahme der Anteile»).
mögensgegenstände eines anderen Immobilien-Sonderver-
mögens auf dieses Sondervermögen überträgt. Der Anleger         Die hierdurch gleichzeitig hervorgerufene eingeschränkte
muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine             Verfügbarkeit von Anteilen an dem Sondervermögen kann
erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe    ferner dazu führen, dass ein Anleger auch von Dritten keine
des Anteils können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Um-       weiteren Anteile an dem Sondervermögen erwerben kann
tausch der Anteile in Anteile an einem anderen Immobili-        (sofern solche Drittangebote überhaupt bestehen) oder nur
en-Sondervermögens mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen         zu einem Preis, der deutlich über dem von der Gesellschaft
kann der Anleger ebenfalls mit Steuern belastet werden, etwa    bzw. der Verwahrstelle ermittelten Wert eines Anteils liegt.
wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert
der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung.                Ermessensausübung bei der Verwaltung des
                                                                Sondervermögens
Übertragung des Sondervermögens auf eine andere                 Die Gesellschaft verwaltet das Sondervermögen im besten
Kapitalverwaltungsgesellschaft                                  Interesse des Anlegers nach kaufmännischem und pflicht-
Die Gesellschaft kann das Sondervermögen auf eine andere        gemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorga-
Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Das Sonder-          ben sowie der Anlagebedingungen. Jedoch besteht für den
vermögen bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch die          Anleger das Risiko, dass die Gesellschaft trotz Handelns
Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen          nach kaufmännischem und pflichtgemäßem Ermessen bei
der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwal-      Ankauf, Bestandshaltung und/oder Verkauf von Vermögens-
tungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige.   gegenständen des Sondervermögens falsche Einschätzungen
Wenn er in das Sondervermögen unter neuer Verwaltung            bezüglich der Markt- und/oder Standortentwicklung trifft.
nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zu-      So kann sich die Gesellschaft bezüglich der Einschätzung
rückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.              eines wirtschaftlich günstigen Ankaufs- und Verkaufszeit-
                                                                raums irren und/oder die weitere Entwicklung einer Immo-
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers         bilie oder eines Standortes falsch einschätzen.
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen
gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Son-
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Nachhaltigkeitsrisiken                                          Physische Risiken des Klimawandels: Das Mietniveau und/
Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des Investiti-          oder der Veräußerungspreis werden negativ beeinflusst,
onsentscheidungsprozesses berücksichtigt. Um Nachhaltig-        wenn das Objekt extremen Wetterbedingungen ausgesetzt
keitsrisiken zu steuern, werden Nachhaltigkeitsfaktoren in      ist (Hitze- und Kältewellen, Stürme, Überschwemmungen,
den Risikomanagementprozess integriert, der den gesamten        Dürren und Meeresspiegelanstieg). Physisches Klimarisiko:
Investitions- und Verwaltungsprozess begleitet. Unter Nach-     Der potenzielle Wertverlust wird basierend auf dem Standort
haltigkeitsrisiken versteht man Ereignisse oder Bedingungen     des Vermögenswertes berechnet. Die Berechnung wird von
in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensfüh-         einem externen Anbieter erstellt. Die detaillierte Methodik
rung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich        ist auf Anfrage erhältlich.
oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den
Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken       Transitorische Risiken des Klimawandels: Das Mietniveau
können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des     für energieintensive Gebäude wird durch erhöhte Energie-
Sondervermögens sowie auf die Reputation der Gesellschaft       kosten (z. B. fossile Brennstoffe) negativ beeinflusst.Der
auswirken.                                                      potenzielle Wertverlust wird auf der Grundlage des kohlen-
                                                                stoffarmen Übergangs der Weltwirtschaft (z. B. Einführung
Nachhaltigkeitsrisiken können einen wesentlichen Einfluss       einer Kohlenstoffsteuer) berechnet. Die Berechnung wird von
auf alle bekannten Risikoarten haben und tragen als Faktor      einem externen Anbieter erstellt. Die detaillierte Methodik
zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten bei. Beispiele sind die   ist auf Anfrage erhältlich.
in den folgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten:
Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und
operationelles Risiko. Zusätzlich sind die Gesellschaft sowie   Risiken der negativen
das Sondervermögen einem Reputationsrisiko als einer            Wertentwicklung des
wesentlichen Ausprägung von Nachhaltigkeitsrisiken ausge-
setzt. Es können zudem Ereignisse eintreten aufgrund einer      Sondervermögens (Marktrisiko)
Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, welches einem
Nachhaltigkeitsrisiko ausgesetzt ist. Auch das Unterlassen      Das Marktrisiko ist das Verlustrisiko für einen Investment-
ausreichender nachhaltiger Aktivitäten kann Vertrauensver-      fonds, das aus Wertschwankungen von Positionen im Portfo-
luste bei Vertragspartnern und Anlegern nach sich ziehen.       lio des Investmentfonds resultiert, die auf Veränderungen bei
                                                                Marktvariablen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Immobilien-
Mögliche Auswirkung des Nachhaltigkeitsrisikos auf die          preisen oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen
Wertentwicklung:                                                sind. Die untenstehenden Risiken können die Wertentwick-
Aufgrund des langfristigen Anlagezeithorizonts sind             lung des Sondervermögens bzw. der im Sondervermögen
Sachwerte besonders anfällig für Nachhaltigkeitsrisiken.        gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich
Langfristigkeit und Unbeweglichkeit liegen in der Natur von     damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anle-
Immobilien, so dass sie in der Regel direkt an den Standort     ger investierte Kapital auswirken.
gebunden sind. Angesichts dieser langfristigen Ausrichtung
ist es wahrscheinlicher, dass ESG-Themen während der            Wesentliche Risiken aus der Immobilieninvestition, der
Lebensdauer einer Immobilie von Bedeutung sind. Insbeson-       Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften und der Belastung
dere klimawandelbedingte Ereignisse könnten Auswirkun-          mit einem Erbbaurecht
gen auf den Wert oder sogar die Nutzbarkeit von Sachwerten      Immobilieninvestitionen unterliegen Risiken, die sich auf
haben. Während bei transitorischen Risiken klimapolitische      den Anteilwert durch Veränderungen bei den Erträgen, den
Maßnahmen getroffen werden können, jedoch unter Auf-            Aufwendungen und dem Verkehrswert der Immobilien aus-
wand zusätzlicher Kosten, können physische Risiken dazu         wirken können. Dies gilt auch für Investitionen in Immo-
führen, dass eine Immobilie komplett an Wert verliert.          bilien, die von Immobilien-Gesellschaften gehalten werden.
                                                                Die nachstehend beispielhaft genannten Risiken stellen
Daher liegt der Fokus bei der Analyse der Auswirkungen von      keine abschließende Aufzählung dar. Aufgrund der globa-
Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Fonds auf folgen-    len Ausbreitung von Krankheiten, beispielsweise Covid-19
den Aspekten:                                                   (Coronavirus) kann es zu Störungen des öffentlichen Lebens
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