EINWOHNERGEMEINDE LENGNAU BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG
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EINWOHNERGEMEINDE LENGNAU BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG Datum Donnerstag, 6. Juni 2013 Zeit 20:00 Uhr Ort Aula Schulhaus Dorf Vorversammlungen Bürgerliche Parteien Lengnau Montag, 27. Mai 2013, 20.00 Uhr Restaurant Bahnhof, Lengnau Sozialdemokratische Partei Lengnau Donnerstag, 16. Mai 2013, 20.00 Uhr Restaurant Hirschen, Lengnau Diese Botschaft gilt als Einladung zur Gemeindeversammlung
2 In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV) liegen die folgenden Unterlagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Büro der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung Lengnau öffentlich auf: • Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau (Traktandum 2) • Abfallreglement mit Gebührenrahmentarif der Einwohnergemeinde Lengnau (Traktandum 3) • Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau (Traktandum 4) Beschwerden gegen den Inhalt der aufgelegten Akten und Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind bis spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet an den Regierungsstatthalter Biel/Bienne in Nidau zu richten (Gemeindegesetz vom 16. März 1998 Art. 49a). Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten (Gemeindegesetz Art. 49a und Organisationsreglement Art. 36). Traktanden 1. Verwaltungsrechnung 2012 und Nachkredite / Genehmigung 2. Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau / Genehmigung 3. Abfallreglement der Einwohnergemeinde Lengnau / Revision / Genehmigung 4. Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau / Reglementsanpassungen / Genehmigung 5. Verpflichtungskredite / Abrechnung 6. Informationen 7. Verschiedenes
3 1. Verwaltungsrechnung 2012 und Nachkredite / Genehmigung Referentin Nicole Ermel Sachverhalt Die Jahresrechnung der Gemeinde Lengnau schliesst per 31.12.2012 wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand 24'679'761.37 Ertrag 27'206'816.43 Ertragsüberschuss brutto 2'527'055.06 Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto 2'527'055.06 Harmonisierte Abschreibungen 509'263.48 Übrige Abschreibungen 2'206'370.80 Aufwandüberschuss -188'579.22 Vergleich Rechnung zu Voranschlag Aufwandüberschuss Laufende Rechnung -188'579.22 Aufwandüberschuss Laufende Rechnung gemäss Voranschlag -152'867.00 Verschlechterung gegenüber dem Voranschlag -35'712.22 Mit einem Bruttoertragsüberschuss von über Fr. 2,5 Mio. fällt das Jahresergebnis 2012 wiederum positiv aus. Dieser Überschuss erlaubt es der Einwohnergemeinde Lengnau, auch weiterhin an der Direktfinanzierung festzuhalten und sämtliche Neuinvestitionen direkt abzuschreiben. Wenn auch festzustellen ist, dass mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und der Stagnation der Steuereinnahmen der Spielraum für Direktfinanzierungen immer kleiner wird. Der Gemeinderat hat sich daher entschieden, im Umfang von rund Fr. 560‘000.00 einen Teil der Spezialfinanzierung zur Vorwegdeckung der Sporthalle bereits im Jahr 2012 aufzulösen. Trotzdem weisen zahlreiche Konti Budget-Unterschreitungen bzw. Mehrerträge aus. Wie der Übersicht über die laufende Rechnung zu entnehmen ist, liegt der Nettoaufwand der meisten Verwaltungszweige tiefer als veranschlagt. Das Eigenkapital reduziert sich per Ende 2012 auf Fr. 12‘232‘097.36. Das Eigenkapital entspricht somit weiterhin über 15 Steuerzehnteln. Es liegt damit über dem für Gemeinden empfohlenen Rahmen von 6 – 8 Steuerzehnteln.
4 Laufende Rechnung / Vergleich zum Voranschlag nach Arten Aufwand Einlagen Interne Personal- Sach- in Spezial- Verrech- aufwand aufwand finanzierungen nungen 16 % 18 % 6% 3% Entschädi- Eigene gungen an Abschrei- Beiträge Gemeinwesen bungen 30 % 15 % 11 % Personalaufwand 16 % Der gesamte Personalaufwand (Entschädigungen, Besoldungen, Sozialversicherungen) von Fr. 4,393 Mio. entspricht einem Mehraufwand von rund Fr. 57‘000.00 gegenüber dem Voranschlag. Sachaufwand 18 % Der gesamte Sachaufwand (Verbrauchsmaterial, Honorar für Dienstleistungen, baulicher und übriger Unterhalt) liegt um 8,3% bzw. rund Fr. 454'000.00 unter dem budgetierten Wert. Abschreibungen 11 % Die Abschreibungen und Wertberichtigungen liegen total um 31,0% oder Fr. 1,334 Mio. unter dem Voranschlag. Dies betrifft vor allem die Abschreibungen der Spezialfinanzierungen, bei welchen sich einige Projekte verzögern und demzufolge weniger Abschreibungsbedarf besteht.
5 Entschädigungen an Gemeinwesen 15 % Die Entschädigungen an Gemeinwesen liegen mit Fr. 4'189'399.25 rund 5,1% unter dem Voranschlag. Eigene Beiträge 30 % Die eigenen Beiträge liegen mit Fr. 8,2 Mio. um 4,0% oder Fr. 317'000.00 unter dem Voranschlag. Den grössten Unterschied ist bei den Beiträgen an den Kanton mit Fr. 367‘000.00 auszumachen. Einlagen in Spezialfinanzierungen 6 % Die Einlagen in Spezialfinanzierungen dienen dem Rechnungsausgleich von spezialfinanzierten Kostenstellen. Sie lagen um rund Fr. 841‘000.00 über dem budgetierten Wert. Interne Verrechnungen 3 % Bei den internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können. Der grösste Unterschied, im Vergleich zum Voranschlag, entstand bei den verrechneten Abschreibungen.
6 Ertrag Rückerstattungen Entnahme Interne von Gemeinwesen aus Spezial- Verrech- 19 % finanzierungen nungen 2% 3% Steuern 42 % Entgelte Vermögens- 32 % erträge 2% Steuern 42 % Der Steuerertrag hat im Vergleich zum Vorjahr um 2,3% respektive Fr. 268'000.00 abgenommen. Die grössten Rückgänge entstanden bei den Vermögenssteuern natürliche Personen (Fr. 143‘000.00), bei den Einkommenssteuern (Fr. 130‘000.00), bei den Sonderveranlagungen (Fr. 72‘000.00) sowie bei den Steuerabschreibungen (Fr. 54‘000.00). Deutlich verbessert haben sich die Steuerteilungen mit einem plus von rund Fr. 100‘000.00 gegenüber dem Vorjahr. Vermögenserträge 2 % Darunter fallen nebst Zins- auch die Liegenschaftserträge sowie allfällige Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen und Einnahmeüberschüsse der Investitionsrechnung. Die Vermögenserträge sind gesamthaft um Fr. 124'000.00 über dem Voranschlag. Hauptgründe sind die Buchgewinne aus dem Landverkauf Rohr sowie der Einnahmeüberschüsse der Investitionsrechnung. Entgelte 32 % Die Entgelte sind um 8,7% oder Fr. 693'000.00 höher als im Voranschlag ausgefallen. Der grösste Posten fällt auf die Rückerstattungen im Sozialhilfebereich.
7 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 0 % Der Ertrag der Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung beträgt Fr. 94‘646.05. Der Hauptgrund für die Erhöhung liegt bei der Zahlung aus dem Finanzausgleich für den soziodemografischen Ausgleich. Rückerstattungen von Gemeinwesen 19 % Die Rückerstattungen des Kantons sind Fr. 28‘000.00 tiefer als budgetiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Ertrag um rund 25,6% gestiegen. Beiträge 1 % Die Beiträge liegen um Fr. 105'000.00 unter dem budgetierten Betrag. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 2 % Siehe Bemerkungen unter Aufwand. Interne Verrechnungen 3 % Siehe Bemerkungen unter Aufwand. Laufende Rechnung / Vergleich zum Voranschlag nach Funktionen Allgemeine Verwaltung: Der Nettoaufwand der allgemeinen Verwaltung liegt um 6,46% respektive Fr. 100‘000.00 unter dem vorgesehenen Wert. Die Besoldungen sind bedingt durch die Personalaufstockung gesamthaft um Fr. 56‘100.00 gestiegen. Dadurch haben auch die Personalversicherungsbeiträge um Fr. 15‘100.00 zugenommen. Der Verwaltungskredit wurde nicht ausgeschöpft und so konnten hier Fr. 11‘500.00 eingespart werden. Für EDV-Programme und Anpassungen konnten Fr. 19‘000.00 eingespart werden. Die Kosten für Wasser, Abwasser, Energie, Kehricht und Heizmaterial fielen um Fr. 11‘400.00 tiefer aus, als budgetiert. Öffentliche Sicherheit: Der Nettoaufwand der öffentlichen Sicherheit liegt um Fr. 78‘200.00 über dem budgetierten Wert. Im Berichtsjahr konnten, dank der hohen Bautätigkeit, der Gebührenertrag Baupolizei deutlich erhöht werden. Bei der Feuerwehr LePiMe ist der Beitrag an den Gemeindeverband um Fr. 46‘900.00 zurückgegangen. Dies führte dazu, dass höhere Einlagen in die Spezialfinanzierung getätigt werden konnten. Beim baulichen Unterhalt für die Zivilschutzanlage wurden Fr. 12‘600.00 eingespart. Bildung: Der Nettoaufwand Bildung liegt um Fr. 53‘000.00 über dem budgetierten Wert. Beiträge an Ausflüge, Lager und Reisen der Primar- und Sekundarschule fielen im Berichtsjahr um Fr. 34‘500.00 tiefer aus, als budgetiert. Mit dem FILAG 2012 mussten auf Primarstufe Fr. 74‘600.00 mehr bezahlt werden, während bei der Sekundarstufe in etwa die gleiche Summe tiefer ausgefallen ist. Deutlich zugenommen haben die Schulgelder an andere Gemeinden. Das Budget wurde hier um Fr. 63‘800.00 überschritten. Die Beiträge an die Musikschule Region Lengnau-Büren a/A haben hingegen um Fr. 54‘000.00 abgenommen. Dies in erster Linie, weil weniger Kinder dieses Angebot genutzt haben. Bei den Schulliegenschaften haben die Personalkosten um Fr. 30‘700.00 abgenommen. Beim baulichen Unterhalt wurde das Budget leicht überzogen. Mit der erstmaligen Verzinsung der Spezialfinanzierung zur Vorwegdeckung der Sporthalle resultierte daraus eine Budgetüberschreitung von Fr. 75‘500.00, während dem eine Entnahme Spezialfinanzierung für die bisherigen Investitionen im Umfang von Fr. 559‘400.00 vorgenommen wurden.
8 Mit der neu eingeführten Schulsozialarbeit, welche nicht im Budget vorgesehen war, fielen Gesamtkosten von Fr. 51‘400.00 an. Bei der Tagesschule sind Mehrkosten bei den Entschädigungen und den verrechneten Raumkosten angefallen. Die Beiträge an den Kanton fielen tiefer, die Rückerstattung aus dem Lastenausgleich höher aus, als budgetiert. Kultur und Freizeit: Der Nettoaufwand Kultur und Freizeit liegt um 1,5% unter dem budgetierten Wert. Die grössten Differenzen sind bei den Lengnauer Notizen entstanden, einerseits durch die recht hohen Initialkosten der ersten Ausgabe und andererseits durch die deutliche Abnahme der Inserate-Einnahmen. Gesamthaft ist das Resultat der Lengnauer Notizen Fr. 29‘800.00 tiefer als budgetiert. Für den baulichen Unterhalt der öffentlichen Spielplätze wurden Fr. 25‘500.00 weniger ausgegeben. Gesundheit: Der Nettoaufwand Gesundheit liegt um rund Fr. 13‘500.00 unter dem budgetierten Wert. Keine wesentlichen Abweichungen zum Voranschlag. Soziale Wohlfahrt: Der Nettoaufwand soziale Wohlfahrt liegt um rund 18,2% unter dem budgetierten Wert. Der Besoldungsaufwand bei der AHV-Zweigstelle liegt um Fr. 31‘200.00 unter dem budgetierten Wert. Bei den Ergänzungsleistungen liegt der Gemeindeanteil Lastenausgleich EL der Einwohnergemeinde um Fr. 98‘400.00 höher als budgetiert. Der Nettoaufwand für Sozialhilfe, Zuschüsse und Inkassohilfe Alimente fiel um rund Fr. 130‘000.00 tiefer aus, als budgetiert. Für die Gemeinde ist die Abnahme aus buchhalterischer Sicht erfolgsneutral, da fast der gesamte Sozialhilfeaufwand in die Lastenverteilung einbezogen wird. Verkehrswesen: Der Nettoaufwand Verkehrswesen liegt um 12,3% über dem budgetierten Wert. Obwohl Einsparungen im Bereich baulicher Unterhalt vorgenommen werden konnten, fehlt der Kantonsbeitrag für Strassenunterhalt von Fr. 109‘800.00, um auf dem Vorjahresniveau zu verbleiben. Umwelt und Raumordnung: Der Nettoaufwand Umwelt und Raumordnung liegt um 14,1% unter dem budgetierten Wert. Die gebührenfinanzierten Funktionen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung sind für den steuerfinanzierten Finanzhaushalt unerheblich. Die Benützungsgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung bewegen sich im Rahmen des Vorjahres, währenddessen die Abschreibungen auf dem Wiederbeschaffungswert wegen fehlender Investitionen entfallen sind. Dies bedeutet, dass in beiden Spezialfinanzierungen der Werterhalt geäufnet wurde. Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung reduzierte sich um rund Fr. 2‘300.00 und bewegt sich weiterhin in sehr gesunden Bahnen. Volkswirtschaft: Der Nettoaufwand Volkswirtschaft liegt um Fr. 13‘900.00 unter dem budgetierten Wert. Die gebührenfinanzierte Funktion Elektrizität ist für den steuerfinanzierten Gemeindehaushalt kostenneutral. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf sind um ca. 5%, was Fr. 95‘000.00 entspricht, zurückgegangen. Finanzen und Steuern: Der Nettoertrag Finanzen und Steuern liegt um 12,1% unter dem budgetierten Wert. Der Steuerertrag der natürlichen Personen blieb um Fr. 671‘000.00 unter den Erwartungen. Auch die Gewinn-, Kapital- und Holdingsteuern der juristischen Personen sind mit Fr. 2‘859‘384.35 unter den Erwartungen, aber wenigstens noch auf Vorjahresniveau verblieben. Im Vergleich zum Vorjahr konnten 2012 quasi keine Nachzahlungen verzeichnet werden. Dafür konnte im Bereich der Grundstückgewinnsteuer deutliche Mehreinnahmen verzeichnet werden.
9 Die Abgabe an den Finanzausgleichsfonds Disparitätenabbau ist mit Fr. 132‘499.00 nochmals deutlich tiefer ausgefallen als im Vorjahr. Zum Vergleich ist festzuhalten, dass die Einwohnergemeinde Lengnau per 2010 noch über Fr. 1‘000‘000.00 an den Finanzausgleichsfonds bezahlt hat. Grund für diese massive Reduktion sind die generell viel tieferen Steuereinnahmen. Der Finanzausgleichsfonds wurde geschaffen, um strukturschwachen Gemeinden die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Im Jahr 2012 führte der Kanton zum ersten Mal einen Lastenausgleich „Neue Aufgabenteilung“ ein. Der Gemeindeanteil von Lengnau beträgt Fr. 405‘400.00. Dieser Betrag ist mit der fehlenden Strassenentschädigung als eine Einheit anzusehen. Die ordentlichen und übrigen Abschreibungen sind mit Fr. 2‘378‘000.00 um rund Fr. 253‘000.00 höher als budgetiert ausgefallen. Hauptgrund hier sind die vorgenommenen Abschreibungen für das Turnhallenprojekt. Bestandesrechnung Aktiven Finanzvermögen Das Finanzvermögen nahm im Berichtsjahr um 4,68% auf rund Fr. 21,427 Mio. zu. Der Bestand der flüssigen Mittel nahm auf Fr. 9'000'000.00 zu und liegt damit in einem sehr guten und komfortablen Rahmen. Die Guthaben haben sich um rund Fr. 1,2 Mio. auf Fr. 11,430 Mio. erhöht. Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen beträgt per Ende 2012 unverändert Fr. 2,407 Mio. Dies bedeutet, dass sämtliche Neuinvestitionen direkt finanziert wurden. Passiven Fremdkapital Das Fremdkapital hat im Berichtsjahr um 0,1% auf Fr. 1,738 Mio. zugenommen. Spezialfinanzierungen Die Summe der Spezialfinanzierungen erhöhte sich um Fr. 1,109 Mio. auf neu Fr. 9,865 Mio. Dabei konnten insbesondere die Spezialfinanzierungen gestützt auf übergeordnetes Recht, wie z.B. Wasser und Abwasser, enorm zulegen. Eigenkapital Das Eigenkapital reduziert sich per Ende 2012 um Fr. 188‘579.22 auf Fr. 12'232'097.36.
10 Finanzkennzahlen 2012 Ø der letzten Median bern. Bewertung AGR 5 Jahre Gemeinden (Kanton) (Stand 2010) Selbstfinanzierungsgrad 134.3% 137.1% 124.0% sehr gut Wie viele Investitionen können mit eigenen (über 100%) Mitteln getätigt werden? Selbstfinanzierungsanteil 14.2% 16.2% 13.6% gut Welcher Anteil des Ertrages kann für (14 - 18%) Investitionen verwendet werden? Zinsbelastungsanteil -0.8% -0.9% -1.1% sehr tiefe Belastung Welcher Anteil des Ertrages wird alleine (unter 0%) für Schuldzinsen ausgegeben? Kapitaldienstanteil 4.2% 4.0% 5.7% mittlere Belastung Welcher Anteil des Ertrages wird für (4 - 12%) Abschreibungen und Zinsen verwendet? Bruttoverschuldungsanteil 0.3% 0.5% 32.8% sehr gut Mass für die Höhe der Verschuldung einer (unter 50%) Gemeinde? Investitionsanteil 11.9% 13.3% 11.6% mittleres Verhältnis Mass für die Investitionstätigkeit einer (10 - 20%) Gemeinde? Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die vorliegende Jahresrechnung 2012 wie folgt zu genehmigen: a. Kenntnisnahme der gebundenen Nachkredite in Kompetenz des Gemeinderates von Fr. 2‘157’802.18 b. Kenntnisnahme der Nachkredite in Kompetenz in des Gemeinderates von Fr. 325'037.43 c. Genehmigung der Nachkredite in Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 207‘654.80 d. Genehmigung der Jahresrechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 188‘579.22 Beschlussentwurf Die vorliegende Jahresrechnung 2012 der Einwohnergemeinde Lengnau ist wie folgt genehmigt: a. Kenntnisnahme der gebundenen Nachkredite in Kompetenz des Gemeinderates von Fr. 2‘157’802.18 b. Kenntnisnahme der Nachkredite in Kompetenz in des Gemeinderates von Fr. 325'037.43 c. Genehmigung der Nachkredite in Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 207‘654.80 d. Genehmigung der Jahresrechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 188‘579.22
11 2. Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau / Genehmigung Referent Daniel von Burg Sachverhalt Am 01. Januar 2013 trat das neue kantonale Hundegesetz vom 27. März 2012 in Kraft. Die bisherigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Hundetaxe werden gleichzeitig aufgehoben. Obwohl die Gemeindeversammlung vom 29. November 2012 die Hundetaxe auf Fr. 100.00 festlegte, sind die Hundetaxe und weitere Bestimmungen in einem Reglement festzuhalten. Das kantonale Hundegesetz schreibt den Verwendungszweck der Hundetaxe sowie gewisse Kategorien von abgabebefreiten Hunden vor; darunter fallen Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, Hunde, für die bereits eine Taxe entrichtet worden ist und Hunde, die nicht älter als sechs Monate sind. Der Gemeinderat entschied, weiterhin an der Hundetaxe festzuhalten. Vorgesehen ist, die Hundetaxe wie bis anhin auf Fr. 100.00/Jahr zu belassen. Der Gemeinderat sieht keine Veranlassung, die Hundetaxe in den nächsten Jahren zu erhöhen. Der Gemeinderat arbeitete das Reglement wie folgt aus: Die Einwohnergemeinde Lengnau erlässt gestützt auf das kantonale Hundegesetz vom 27. März 2012 fol- gendes Reglement über die Hundetaxe. 1. Allgemein Grundsatz Art. 1 Die Einwohnergemeinde Lengnau erhebt eine Hundetaxe. 2. Hundetaxe 1 Hundetaxpflicht Art. 2 Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, welche am 01. August in der Ein- wohnergemeinde Lengnau Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. 2 Keine Hundetaxe wird erhoben für: a) Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, b) Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, c) Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist, d) Rettungshunde, e) Therapiehunde. 3 Für die Kategorien unter Abs. 2 lit. a, d und e muss eine Ausbildungsbestätigung eingereicht werden.
12 1 Taxe Art. 3 Der Gemeinderat legt die Höhe der Hundetaxe zwischen Fr. 80.00 und Fr. 200.00 (jährlich pro Hund) in einer Verordnung fest. 2 Halterinnen und Halter, die eine AHV/IV-Rente beziehen, bezahlen für den ersten Hund eine halbe Hundetaxe. Für jeden weiteren Hund ist die volle Hundetaxe geschuldet. 3 Halterinnen und Halter, die ihre Hundetaxe nicht fristgerecht bezahlen und erfolglos gemahnt werden, müssen einen Zuschlag von Fr. 40.00 pro Hund bezahlen. 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen Verordnung Art. 4 Der Gemeinderat regelt in einer Verordnung Gemeinderat a) Die Registerführung über die in der Gemeinde gehaltenen Hunde b) Die Meldepflicht c) Die Kontrollmarke d) Bezug der Hundetaxe e) Impfpflicht f) Beaufsichtigung und Hundehaltung Busse Art. 5 Mit Busse bis Fr. 5‘000.00 wird bestraft, wer als taxpflichtige Person vorsätz- lich oder fahrlässig bewirkt oder zu bewirken versucht, dass die Erhebung der Hun- detaxe zu Unrecht unterbleibt oder die Hundetaxe unrechtmässig rückerstattet oder ungerechtfertigt erlassen wird. Aufhebung bishe- Art. 6 Artikel 14 über die Hundesteuer/Hundetaxe des Ortspolizeireglementes der rigen Rechts Einwohnergemeinde Lengnau ist aufgehoben. Inkrafttreten Art. 7 Dieses Reglement tritt per 01. Juli 2013 in Kraft. Antrag Der Gemeinderat beantragt, das vorliegende Reglement zu genehmigen. Beschlussentwurf Das Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau ist genehmigt.
13 3. Abfallreglement der Einwohnergemeinde Lengnau / Revision / Genehmigung Referent Daniel von Burg Sachverhalt Die Einwohnergemeinde Lengnau verfügt über eine umfassende und effektive Entsorgungsorganisation. Neben Haushaltkehricht werden verschiedene Spezialsammlungen wie Metall, Glas, Papier, etc. durchgeführt. Die Sammlungen von Kehricht und Wertstoffen in Containern sind aus ökologischer und ökonomischer Sicht, aber auch aus arbeitshygienischen Gründen und zur Reduzierung des Litterings sinnvoll und zweckmässig. Trotz der erfolgreichen Organisation beauftragte der Gemeinderat die zuständige Kommission, das Kehrichtwesen auf neue Bedürfnisse der Bevölkerung hin zu überprüfen. Dazu gehört die Möglichkeit, den Haushaltkehricht an 7 Tagen die Woche entsorgen zu können. Neu sollen auch 17-Litersäcke für Kleinhaushalte eingeführt werden. Während den letzten 3 Jahren wurden die Planungs- und Konzeptarbeiten vorangetrieben, um ein zukunftsgerichtetes Kehrichtmodell auszuarbeiten. Das neue Kehrichtmodell sieht vor, das gesamte Gemeindegebiet flächedeckend mit Kunststoffcontainern und Unterflurcontainern zu versehen. Zum heutigen Zeitpunkt sind 3 Unterflurcontainer vorgesehen. Der Gemeinderat Lengnau hat das neue Kehrichtmodell der Einwohnergemeinde Lengnau und die entsprechenden Verpflichtungskredite genehmigt. Dabei beabsichtigt der Gemeinderat mit der Einführung des Projekts jährlich mindestens einen zusätzlichen Unterflurcontainer zu bauen. Zudem ist vorgesehen, bei neuen grösseren Überbauungen Unterflurcontainer zur Bedingung zu machen. Da mit dem neuen Konzept längerfristig mit weniger Kosten für die Kehrichtabfuhr zu rechnen ist und damit der Gemeinderat Lengnau mehr Handlungsspielraum besitzt, wird gleichzeitig beantragt, die Mindestansätze der Sackgebühren in Art. 3 Abs. 2 im Gebührenrahmentarif um 20% zu reduzieren. Folgende Reglementsanpassungen wurden entsprechend ausgearbeitet: Abfallreglement mit Gebührenrahmentarif Einwohnergemeinde Lengnau Änderungen 2013 / Abfallreglement Bemerkungen Art. 17 Behälter und Ge- Abs. 4 ersatzlos gestrichen binde Art. 19 (Neuformulierung) Bereitstellung Hauskehricht ist in zugelassenen Säcken oder Abs. 1 und Abs. 2 wurden Gebinden in den von der Gemeinde bereitgestellten aufgehoben und neu Unterflurcontainern oder Kunststoffcontainern zu formuliert deponieren.
14 Art. 21 (Anpassung) Abfuhr Abs. 1 Das Sperrgut wird an den im Abfuhrkalender Bisher wurde Sperrgut mit (Art. 18) bekanntgegebenen Tagen abgeführt. dem ordentlichen Haushaltkehricht abgeführt Abs. 2 Es ist am Abfuhrtag derart bereitzustellen, dass Ergänzung Abfuhrtag weder der Verkehr behindert noch die Annahme erschwert wird (bündeln, Vermeidung von Verletzungsgefahr, etc.). Abs. 3 unverändert Art. 28 (Anpassung) Finanzierung der Abs. 1 unverändert Abfallentsorgung Abs. 2 Die Kosten für die Unterflurcontainer und Bisher gingen die Kosten zu Kunststoffcontainer gehen zu Lasten der Lasten der Nutzer Spezialfinanzierung Abfallentsorgung. Die übrigen Kosten für die Bereitstellung der Abfälle zu Lasten der Inhaberinnen und Inhaber. Kosten für besondere Arten der Abfallentsorgung wie eigene Kompostierung (Art. 11), Direktlieferungen in Abfallentsorgungsanlagen (Art. 23.2), Sonderabfallentsorgung ausser über Sammelstellen oder -aktionen der Gemeinde (Art. 25), Öl- und Benzinabscheiderleerung (Art. 27) tragen die Abfallbesitzer. Art. 36 (neu) Inkrafttreten Der Gemeinderat legt das Datum des Inkrafttretens der vorstehenden Änderungen des Abfallreglements mit Gebührenrahmentarif fest.
15 Änderungen 2013 / Gebührenrahmentarif Bemerkungen Art. 3 (Anpassung) Sackgebühr Abs.1 unverändert Bemessungsgrund- lagen Abs. 2 (Anpassung) Neu Einführung 17-Litersack und Reduktion der Ansätze Die Ansätze betragen: - 17 Liter (neu) Fr. 0.65 bis Fr. 1.30 - 35 Liter (Anpassung) Fr. 1.10 bis Fr. 2.25 - 60 Liter (Anpassung) Fr. 1.70 bis Fr. 3.50 - 110 Liter (Anpassung) Fr. 2.70 bis Fr. 5.60 - Container (Anpassung) Fr. 20.00 bis Fr. 42.00 - Sperrgutmarken (Anpassung) Fr. 3.60 bis Fr. 7.50 Rest unverändert Art. 14 (neu) Inkrafttreten Der Gemeinderat legt das Datum des Inkrafttretens der vorstehenden Änderung des Gebührenrahmentarifs fest. Antrag Der Gemeinderat beantragt, die vorliegenden Reglementanpassungen zu genehmigen. Beschlussentwurf Die Revision des Abfallreglements mit Gebührenrahmentarif der Einwohnergemeinde Lengnau ist genehmigt.
16 4. Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau / Reglementsanpassungen / Genehmigung Referent Daniel von Burg Sachverhalt Anlässlich der Revision der Gemeinderechnung machte das Revisionsorgan (ROD / Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG) darauf aufmerksam, dass es Auslegemöglichkeiten bei der Umsetzung des Reglements über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau gebe. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass eine rechtsgenügliche Grundlage bestehe, um die Feuerwehrdienstersatzabgabe bei ausländischen Staatsangehörigen einzuverlangen. Die Umsetzung scheiterte jedoch bei Steuerpflichtigen, welche der Quellensteuerpflicht unterliegen und keine Taxation des steuerpflichtigen Einkommens nach Steuerveranlagung vorliegt. Die Gemeindeversammlung entschied daraufhin, sofern keine Steuererklärung eingereicht werde, sei als Feuerwehrdienstersatzabgabe ein Pauschalbeitrag von Fr. 150.00 zu erheben. In der Praxis zeigt sich nun, dass es sich bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht im ordentlichen Steuerregister eingetragen sind, oftmals um Asylsuchende oder SozialhilfeempfängerInnen handelt. Nach der Rechnungsstellung stelle diese mehrheitlich Erlassgesuche. Der Gemeinderat Lengnau lehnte die Gesuche generell ab, in der Meinung, im Brand- und Katastrophenfall könnten die ausländischen Staatsangehörigen ebenso wie Schweizerbürger betroffen sein. Zudem sei die Ersatzabgabe nur geschuldet, wenn nicht selber „Feuerwehr“ geleistet werde. Nach den Beschwerden der Schuldner entschied das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne den Entscheid des Gemeinderates in 14 Fällen aufzuheben. Unter anderem begründete er, der Entscheid des Gemeinderates sei nicht verhältnismässig. Er empfahl dem Gemeinderat, auf die Erhebung der Gebühr zu verzichten. Auch eine Mindestgebühr wie bei ordentlich im Steuerregister eingetragenen Personen, schützte der Regierungsstatthalter nicht. Die Unterlagen wurden deshalb der Kommission für Gemeindepolizei und öffentliche Sicherheit Lengnau zur Neubeurteilung resp. Anpassung überreicht. Gestützt auf die Empfehlung im Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 03.07.2012 wurde beantragt, die Feuerwehrdienstersatzabgabe nach „altem“ Regime zu erheben. Der Gemeinderat genehmigte die Reglementsanpassung zu Handen der Gemeindeversammlung wie folgt: Die Einwohnergemeinde Lengnau erlässt gestützt auf das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) des Kantons Bern vom 20.01.1994 und den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 03.07.2012 folgende Anpassung am Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feu- erwehraufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau. 1. Feuerwehrdienstpflicht Grundsatz Art. 2 Alle in der Einwohnergemeinde Lengnau wohnhaften Frauen und Männer mit schweizerischem Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) zwi- schen dem 21. und dem 50. Altersjahr (Stichtag jeweils 31.12.) werden der Feuer- wehrpflicht unterstellt.
17 2. Finanzierung 1 Ersatzabgabe Art. 8 Dienstpflichtige Personen, die nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten, zahlen zwischen dem 21. und 50. Altersjahr eine Ersatzabgabe. 2 Die Ersatzabgabe beträgt 3,5% des Staatssteuerbetrages. Der Prozentsatz kann vom Gemeinderat in einer Verordnung geändert werden. Die Ersatzabgabe beträgt mindestens Fr. 20.00 und ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen. 3 Sie darf zurzeit insgesamt Fr. 400.00 bzw. später den vom Regierungsrat festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten. 4 ersatzlos aufgehoben Von allen Personen, resp. Ausländern, welche nicht im ordentlichen Steuerregister sind und der Staatssteuerbetrag nicht vorliegt, ist per 31.12. jeweils ein Pauschalbetrag von Fr. 150.00 als Feuerwehrersatzabgabe zu verlangen. Die obengenannten Änderungen treten auf den 01. Januar 2014 in Kraft. Antrag Der Gemeinderat beantragt, die vorliegende Reglementsanpassung zu genehmigen. Beschlussentwurf Die Revision des Reglements über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau ist genehmigt.
18 5. Verpflichtungskredite / Abrechnung Referentin Nicole Ermel Folgendes Geschäft wurde abgeschlossen und kann der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet werden: Kreditbeschluss Kredit Konto / Objektbezeichnung Ausgaben Saldo inkl. Begründung MwSt. Datum Org. Mehrkosten gemäss 26.05.2011 GV 550‘000.00 090.503.10 Sanierung Tagesschule 602‘884.95 -52‘884.95 untenstehenden Begründungen Begründung Mehrkosten: Auflage Baubewilligung; IV-gängig, Treppenlift Fr. 26‘000.00 IV-WC Fr. 3‘000.00 Abwasser-Trennsystem und Vorbereitung Fernwärme Fr. 5‘000.00 Unterdach, Dachrand und Dachaufbau Fr. 10‘000.00 Umgebungsarbeiten Fr. 3‘000.00 Einbauschränke Fr. 3‘000.00
19 6. Informationen 7. Verschiedenes
Rechnung 2012 Druckdatum: 10.04.2013 Funktionale Gliederung Laufende Rechnung Rechnung 2012 Voranschlag 2011 Rechnung 2010 Konto Funktionale Gliederung LR Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 27'391'500.53 27'202'921.31 28'757'158.00 28'451'308.00 27'138'145.89 26'621'218.31 Netto Aufwand 188'579.22 305'850.00 516'927.58 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1'884'381.83 428'206.55 1'949'960.00 370'930.00 1'934'224.01 378'306.61 Netto Aufwand 1'456'175.28 1'579'030.00 1'555'917.40 1 OEFFENTLICHE SICHERHEIT 448'001.85 337'856.30 480'280.00 441'800.00 480'014.80 374'707.40 Netto Aufwand 110'145.55 38'480.00 105'307.40 2 BILDUNG 3'546'852.06 824'929.65 3'562'575.00 176'500.00 3'261'073.12 206'781.25 Netto Aufwand 2'721'922.41 3'386'075.00 3'054'291.87 3 KULTUR UND FREIZEIT 248'203.95 51'767.00 283'955.00 68'140.00 249'772.05 62'791.60 Netto Aufwand 196'436.95 215'815.00 186'980.45 4 GESUNDHEIT 19'236.90 609.15 33'550.00 500.00 26'904.00 534.70 Netto Aufwand 18'627.75 33'050.00 26'369.30 5 SOZIALE WOHLFAHRT 9'625'336.47 6'886'865.90 9'264'891.00 6'077'265.00 8'277'893.55 5'499'836.40 Netto Aufwand 2'738'470.57 3'187'626.00 2'778'057.15 6 VERKEHR 1'728'321.20 335'826.05 1'735'932.00 465'000.00 1'520'912.04 361'456.10 Netto Aufwand 1'392'495.15 1'270'932.00 1'159'455.94 7 UMWELT UND RAUMORDNUNG 2'682'959.00 2'496'315.85 3'851'435.00 3'651'360.00 4'134'786.14 3'915'151.49 Netto Aufwand 186'643.15 200'075.00 219'634.65 8 VOLKSWIRTSCHAFT 3'920'421.80 3'917'791.80 4'473'900.00 4'462'500.00 3'644'257.65 3'636'176.15 Netto Aufwand 2'630.00 11'400.00 8'081.50 9 FINANZEN UND STEUERN 3'287'785.47 11'922'753.06 3'120'680.00 12'737'313.00 3'608'308.53 12'185'476.61 Netto Ertrag 8'634'967.59 9'616'633.00 8'577'168.08
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