EINWOHNERGEMEINDE LENGNAU BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG

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EINWOHNERGEMEINDE LENGNAU

BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG

Datum Donnerstag, 6. Juni 2013
Zeit  20:00 Uhr
Ort   Aula Schulhaus Dorf

Vorversammlungen

Bürgerliche Parteien Lengnau
Montag, 27. Mai 2013, 20.00 Uhr
Restaurant Bahnhof, Lengnau

Sozialdemokratische Partei Lengnau
Donnerstag, 16. Mai 2013, 20.00 Uhr
Restaurant Hirschen, Lengnau

Diese Botschaft gilt als Einladung zur Gemeindeversammlung
2

In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV) liegen die folgenden
Unterlagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Büro der Präsidialabteilung der
Gemeindeverwaltung Lengnau öffentlich auf:

•   Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau (Traktandum 2)
•   Abfallreglement mit Gebührenrahmentarif der Einwohnergemeinde Lengnau (Traktandum 3)
•   Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben               der
    Einwohnergemeinde Lengnau (Traktandum 4)

Beschwerden gegen den Inhalt der aufgelegten Akten und Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie
Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind bis spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung
schriftlich und begründet an den Regierungsstatthalter Biel/Bienne in Nidau zu richten (Gemeindegesetz
vom 16. März 1998 Art. 49a).

Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig
unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten (Gemeindegesetz Art. 49a und
Organisationsreglement Art. 36).

Traktanden

1. Verwaltungsrechnung 2012 und Nachkredite / Genehmigung

2. Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau / Genehmigung

3. Abfallreglement der Einwohnergemeinde Lengnau / Revision / Genehmigung

4. Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der
   Einwohnergemeinde Lengnau / Reglementsanpassungen / Genehmigung

5. Verpflichtungskredite / Abrechnung

6. Informationen

7. Verschiedenes
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1. Verwaltungsrechnung 2012 und Nachkredite / Genehmigung

Referentin Nicole Ermel

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Gemeinde Lengnau schliesst per 31.12.2012 wie folgt ab:

Ergebnis vor Abschreibungen
Aufwand                                                                              24'679'761.37
Ertrag                                                                               27'206'816.43
Ertragsüberschuss brutto                                                              2'527'055.06

Ergebnis nach Abschreibungen
Ertragsüberschuss brutto                                                              2'527'055.06
Harmonisierte Abschreibungen                                                            509'263.48
Übrige Abschreibungen                                                                 2'206'370.80
Aufwandüberschuss                                                                      -188'579.22

Vergleich Rechnung zu Voranschlag
Aufwandüberschuss Laufende Rechnung                                                    -188'579.22
Aufwandüberschuss Laufende Rechnung gemäss Voranschlag                                 -152'867.00
Verschlechterung gegenüber dem Voranschlag                                              -35'712.22

Mit einem Bruttoertragsüberschuss von über Fr. 2,5 Mio. fällt das Jahresergebnis 2012 wiederum positiv
aus. Dieser Überschuss erlaubt es der Einwohnergemeinde Lengnau, auch weiterhin an der
Direktfinanzierung festzuhalten und sämtliche Neuinvestitionen direkt abzuschreiben. Wenn auch
festzustellen ist, dass mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und der Stagnation
der Steuereinnahmen der Spielraum für Direktfinanzierungen immer kleiner wird. Der Gemeinderat hat sich
daher entschieden, im Umfang von rund Fr. 560‘000.00 einen Teil der Spezialfinanzierung zur
Vorwegdeckung der Sporthalle bereits im Jahr 2012 aufzulösen.

Trotzdem weisen zahlreiche Konti Budget-Unterschreitungen bzw. Mehrerträge aus. Wie der Übersicht
über die laufende Rechnung zu entnehmen ist, liegt der Nettoaufwand der meisten Verwaltungszweige
tiefer als veranschlagt.

Das Eigenkapital reduziert sich per Ende 2012 auf Fr. 12‘232‘097.36. Das Eigenkapital entspricht somit
weiterhin über 15 Steuerzehnteln. Es liegt damit über dem für Gemeinden empfohlenen Rahmen von 6 – 8
Steuerzehnteln.
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Laufende Rechnung / Vergleich zum Voranschlag nach Arten

Aufwand

                       Einlagen      Interne        Personal-   Sach-
                     in Spezial-    Verrech-        aufwand     aufwand
                finanzierungen       nungen         16 %        18 %
                            6%           3%

                                     Entschädi-
                      Eigene         gungen an    Abschrei-
                     Beiträge      Gemeinwesen     bungen
                        30 %              15 %       11 %

Personalaufwand 16 %

Der gesamte Personalaufwand (Entschädigungen, Besoldungen, Sozialversicherungen) von Fr. 4,393 Mio.
entspricht einem Mehraufwand von rund Fr. 57‘000.00 gegenüber dem Voranschlag.

Sachaufwand 18 %

Der gesamte Sachaufwand (Verbrauchsmaterial, Honorar für Dienstleistungen, baulicher und übriger
Unterhalt) liegt um 8,3% bzw. rund Fr. 454'000.00 unter dem budgetierten Wert.

Abschreibungen 11 %

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen liegen total um 31,0% oder Fr. 1,334 Mio. unter dem
Voranschlag. Dies betrifft vor allem die Abschreibungen der Spezialfinanzierungen, bei welchen sich einige
Projekte verzögern und demzufolge weniger Abschreibungsbedarf besteht.
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Entschädigungen an Gemeinwesen 15 %

Die Entschädigungen an Gemeinwesen liegen mit Fr. 4'189'399.25 rund 5,1% unter dem Voranschlag.

Eigene Beiträge 30 %

Die eigenen Beiträge liegen mit Fr. 8,2 Mio. um 4,0% oder Fr. 317'000.00 unter dem Voranschlag. Den
grössten Unterschied ist bei den Beiträgen an den Kanton mit Fr. 367‘000.00 auszumachen.

Einlagen in Spezialfinanzierungen 6 %

Die Einlagen in Spezialfinanzierungen dienen dem Rechnungsausgleich von spezialfinanzierten
Kostenstellen. Sie lagen um rund Fr. 841‘000.00 über dem budgetierten Wert.

Interne Verrechnungen 3 %

Bei den internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie
Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung
je Aufgabenbereich beurteilen zu können. Der grösste Unterschied, im Vergleich zum Voranschlag,
entstand bei den verrechneten Abschreibungen.
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Ertrag

          Rückerstattungen                  Entnahme
                                                                    Interne
         von Gemeinwesen                    aus Spezial-
                                                                    Verrech-
                      19 %                  finanzierungen
                                                                    nungen
                                            2%
                                                                    3%

                                                                                   Steuern
                                                                                   42 %

                             Entgelte            Vermögens-
                                32 %                 erträge
                                                         2%

Steuern 42 %

Der Steuerertrag hat im Vergleich zum Vorjahr um 2,3% respektive Fr. 268'000.00 abgenommen. Die
grössten Rückgänge entstanden bei den Vermögenssteuern natürliche Personen (Fr. 143‘000.00), bei den
Einkommenssteuern (Fr. 130‘000.00), bei den Sonderveranlagungen (Fr. 72‘000.00) sowie bei den
Steuerabschreibungen (Fr. 54‘000.00). Deutlich verbessert haben sich die Steuerteilungen mit einem plus
von rund Fr. 100‘000.00 gegenüber dem Vorjahr.

Vermögenserträge 2 %

Darunter fallen nebst Zins- auch die Liegenschaftserträge sowie allfällige Buchgewinne aus
Liegenschaftsverkäufen und Einnahmeüberschüsse der Investitionsrechnung. Die Vermögenserträge sind
gesamthaft um Fr. 124'000.00 über dem Voranschlag. Hauptgründe sind die Buchgewinne aus dem
Landverkauf Rohr sowie der Einnahmeüberschüsse der Investitionsrechnung.

Entgelte 32 %

Die Entgelte sind um 8,7% oder Fr. 693'000.00 höher als im Voranschlag ausgefallen. Der grösste Posten
fällt auf die Rückerstattungen im Sozialhilfebereich.
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Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 0 %

Der Ertrag der Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung beträgt Fr. 94‘646.05. Der Hauptgrund für die
Erhöhung liegt bei der Zahlung aus dem Finanzausgleich für den soziodemografischen Ausgleich.

Rückerstattungen von Gemeinwesen 19 %

Die Rückerstattungen des Kantons sind Fr. 28‘000.00 tiefer als budgetiert. Im Vergleich zum Vorjahr ist der
Ertrag um rund 25,6% gestiegen.

Beiträge 1 %

Die Beiträge liegen um Fr. 105'000.00 unter dem budgetierten Betrag.

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 2 %

Siehe Bemerkungen unter Aufwand.

Interne Verrechnungen 3 %

Siehe Bemerkungen unter Aufwand.

Laufende Rechnung / Vergleich zum Voranschlag nach Funktionen

Allgemeine Verwaltung: Der Nettoaufwand der allgemeinen Verwaltung liegt um 6,46% respektive
Fr. 100‘000.00 unter dem vorgesehenen Wert. Die Besoldungen sind bedingt durch die
Personalaufstockung gesamthaft um Fr. 56‘100.00 gestiegen. Dadurch haben auch die
Personalversicherungsbeiträge um Fr. 15‘100.00 zugenommen. Der Verwaltungskredit wurde nicht
ausgeschöpft und so konnten hier Fr. 11‘500.00 eingespart werden. Für EDV-Programme und
Anpassungen konnten Fr. 19‘000.00 eingespart werden. Die Kosten für Wasser, Abwasser, Energie,
Kehricht und Heizmaterial fielen um Fr. 11‘400.00 tiefer aus, als budgetiert.

Öffentliche Sicherheit: Der Nettoaufwand der öffentlichen Sicherheit liegt um Fr. 78‘200.00 über dem
budgetierten Wert. Im Berichtsjahr konnten, dank der hohen Bautätigkeit, der Gebührenertrag Baupolizei
deutlich erhöht werden. Bei der Feuerwehr LePiMe ist der Beitrag an den Gemeindeverband um
Fr. 46‘900.00 zurückgegangen. Dies führte dazu, dass höhere Einlagen in die Spezialfinanzierung getätigt
werden konnten. Beim baulichen Unterhalt für die Zivilschutzanlage wurden Fr. 12‘600.00 eingespart.

Bildung: Der Nettoaufwand Bildung liegt um Fr. 53‘000.00 über dem budgetierten Wert. Beiträge an
Ausflüge, Lager und Reisen der Primar- und Sekundarschule fielen im Berichtsjahr um Fr. 34‘500.00 tiefer
aus, als budgetiert. Mit dem FILAG 2012 mussten auf Primarstufe Fr. 74‘600.00 mehr bezahlt werden,
während bei der Sekundarstufe in etwa die gleiche Summe tiefer ausgefallen ist. Deutlich zugenommen
haben die Schulgelder an andere Gemeinden. Das Budget wurde hier um Fr. 63‘800.00 überschritten. Die
Beiträge an die Musikschule Region Lengnau-Büren a/A haben hingegen um Fr. 54‘000.00 abgenommen.
Dies in erster Linie, weil weniger Kinder dieses Angebot genutzt haben. Bei den Schulliegenschaften
haben die Personalkosten um Fr. 30‘700.00 abgenommen. Beim baulichen Unterhalt wurde das Budget
leicht überzogen. Mit der erstmaligen Verzinsung der Spezialfinanzierung zur Vorwegdeckung der
Sporthalle resultierte daraus eine Budgetüberschreitung von Fr. 75‘500.00, während dem eine Entnahme
Spezialfinanzierung für die bisherigen Investitionen im Umfang von Fr. 559‘400.00 vorgenommen wurden.
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Mit der neu eingeführten Schulsozialarbeit, welche nicht im Budget vorgesehen war, fielen Gesamtkosten
von Fr. 51‘400.00 an. Bei der Tagesschule sind Mehrkosten bei den Entschädigungen und den
verrechneten Raumkosten angefallen. Die Beiträge an den Kanton fielen tiefer, die Rückerstattung aus
dem Lastenausgleich höher aus, als budgetiert.

Kultur und Freizeit: Der Nettoaufwand Kultur und Freizeit liegt um 1,5% unter dem budgetierten Wert. Die
grössten Differenzen sind bei den Lengnauer Notizen entstanden, einerseits durch die recht hohen
Initialkosten der ersten Ausgabe und andererseits durch die deutliche Abnahme der Inserate-Einnahmen.
Gesamthaft ist das Resultat der Lengnauer Notizen Fr. 29‘800.00 tiefer als budgetiert. Für den baulichen
Unterhalt der öffentlichen Spielplätze wurden Fr. 25‘500.00 weniger ausgegeben.

Gesundheit: Der Nettoaufwand Gesundheit liegt um rund Fr. 13‘500.00 unter dem budgetierten Wert.
Keine wesentlichen Abweichungen zum Voranschlag.

Soziale Wohlfahrt: Der Nettoaufwand soziale Wohlfahrt liegt um rund 18,2% unter dem budgetierten Wert.
Der Besoldungsaufwand bei der AHV-Zweigstelle liegt um Fr. 31‘200.00 unter dem budgetierten Wert. Bei
den Ergänzungsleistungen liegt der Gemeindeanteil Lastenausgleich EL der Einwohnergemeinde um
Fr. 98‘400.00 höher als budgetiert. Der Nettoaufwand für Sozialhilfe, Zuschüsse und Inkassohilfe Alimente
fiel um rund Fr. 130‘000.00 tiefer aus, als budgetiert. Für die Gemeinde ist die Abnahme aus
buchhalterischer Sicht erfolgsneutral, da fast der gesamte Sozialhilfeaufwand in die Lastenverteilung
einbezogen wird.

Verkehrswesen: Der Nettoaufwand Verkehrswesen liegt um 12,3% über dem budgetierten Wert. Obwohl
Einsparungen im Bereich baulicher Unterhalt vorgenommen werden konnten, fehlt der Kantonsbeitrag für
Strassenunterhalt von Fr. 109‘800.00, um auf dem Vorjahresniveau zu verbleiben.

Umwelt und Raumordnung: Der Nettoaufwand Umwelt und Raumordnung liegt um 14,1% unter dem
budgetierten Wert. Die gebührenfinanzierten Funktionen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und
Abfallentsorgung sind für den steuerfinanzierten Finanzhaushalt unerheblich. Die Benützungsgebühren für
die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung bewegen sich im Rahmen des Vorjahres,
währenddessen die Abschreibungen auf dem Wiederbeschaffungswert wegen fehlender Investitionen
entfallen sind. Dies bedeutet, dass in beiden Spezialfinanzierungen der Werterhalt geäufnet wurde. Die
Spezialfinanzierung Abfallentsorgung reduzierte sich um rund Fr. 2‘300.00 und bewegt sich weiterhin in
sehr gesunden Bahnen.

Volkswirtschaft: Der Nettoaufwand Volkswirtschaft liegt um Fr. 13‘900.00 unter dem budgetierten Wert.
Die gebührenfinanzierte Funktion Elektrizität ist für den steuerfinanzierten Gemeindehaushalt
kostenneutral. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf sind um ca. 5%, was Fr. 95‘000.00 entspricht,
zurückgegangen.

Finanzen und Steuern: Der Nettoertrag Finanzen und Steuern liegt um 12,1% unter dem budgetierten
Wert. Der Steuerertrag der natürlichen Personen blieb um Fr. 671‘000.00 unter den Erwartungen. Auch die
Gewinn-, Kapital- und Holdingsteuern der juristischen Personen sind mit Fr. 2‘859‘384.35 unter den
Erwartungen, aber wenigstens noch auf Vorjahresniveau verblieben. Im Vergleich zum Vorjahr konnten
2012 quasi keine Nachzahlungen verzeichnet werden. Dafür konnte im Bereich der
Grundstückgewinnsteuer deutliche Mehreinnahmen verzeichnet werden.
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Die Abgabe an den Finanzausgleichsfonds Disparitätenabbau ist mit Fr. 132‘499.00 nochmals deutlich
tiefer ausgefallen als im Vorjahr. Zum Vergleich ist festzuhalten, dass die Einwohnergemeinde Lengnau
per 2010 noch über Fr. 1‘000‘000.00 an den Finanzausgleichsfonds bezahlt hat. Grund für diese massive
Reduktion sind die generell viel tieferen Steuereinnahmen. Der Finanzausgleichsfonds wurde geschaffen,
um strukturschwachen Gemeinden die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

Im Jahr 2012 führte der Kanton zum ersten Mal einen Lastenausgleich „Neue Aufgabenteilung“ ein. Der
Gemeindeanteil von Lengnau beträgt Fr. 405‘400.00. Dieser Betrag ist mit der fehlenden
Strassenentschädigung als eine Einheit anzusehen.

Die ordentlichen und übrigen Abschreibungen sind mit Fr. 2‘378‘000.00 um rund Fr. 253‘000.00 höher als
budgetiert ausgefallen. Hauptgrund hier sind die vorgenommenen Abschreibungen für das
Turnhallenprojekt.

Bestandesrechnung

Aktiven

Finanzvermögen
Das Finanzvermögen nahm im Berichtsjahr um 4,68% auf rund Fr. 21,427 Mio. zu. Der Bestand der
flüssigen Mittel nahm auf Fr. 9'000'000.00 zu und liegt damit in einem sehr guten und komfortablen
Rahmen. Die Guthaben haben sich um rund Fr. 1,2 Mio. auf Fr. 11,430 Mio. erhöht.

Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen beträgt per Ende 2012 unverändert Fr. 2,407 Mio. Dies bedeutet, dass
sämtliche Neuinvestitionen direkt finanziert wurden.

Passiven

Fremdkapital
Das Fremdkapital hat im Berichtsjahr um 0,1% auf Fr. 1,738 Mio. zugenommen.

Spezialfinanzierungen
Die Summe der Spezialfinanzierungen erhöhte sich um Fr. 1,109 Mio. auf neu Fr. 9,865 Mio. Dabei
konnten insbesondere die Spezialfinanzierungen gestützt auf übergeordnetes Recht, wie z.B. Wasser und
Abwasser, enorm zulegen.

Eigenkapital
Das Eigenkapital reduziert sich per Ende 2012 um Fr. 188‘579.22 auf Fr. 12'232'097.36.
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Finanzkennzahlen

                                             2012      Ø der letzten Median bern. Bewertung AGR
                                                         5 Jahre     Gemeinden (Kanton)
                                                                    (Stand 2010)
Selbstfinanzierungsgrad                      134.3%        137.1%       124.0% sehr gut
Wie viele Investitionen können mit eigenen                                     (über 100%)
Mitteln getätigt werden?
Selbstfinanzierungsanteil                     14.2%         16.2%        13.6% gut
Welcher Anteil des Ertrages kann für                                           (14 - 18%)
Investitionen verwendet werden?
Zinsbelastungsanteil                           -0.8%        -0.9%         -1.1% sehr tiefe Belastung
Welcher Anteil des Ertrages wird alleine                                        (unter 0%)
für Schuldzinsen ausgegeben?
Kapitaldienstanteil                            4.2%          4.0%          5.7% mittlere Belastung
Welcher Anteil des Ertrages wird für                                            (4 - 12%)
Abschreibungen und Zinsen verwendet?
Bruttoverschuldungsanteil                      0.3%          0.5%        32.8% sehr gut
Mass für die Höhe der Verschuldung einer                                       (unter 50%)
Gemeinde?
Investitionsanteil                            11.9%         13.3%        11.6% mittleres Verhältnis
Mass für die Investitionstätigkeit einer                                       (10 - 20%)
Gemeinde?

Antrag

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die vorliegende Jahresrechnung 2012 wie folgt zu
genehmigen:

    a. Kenntnisnahme der gebundenen Nachkredite in Kompetenz des Gemeinderates                         von
       Fr. 2‘157’802.18
    b. Kenntnisnahme der Nachkredite in Kompetenz in des Gemeinderates von Fr. 325'037.43
    c. Genehmigung der Nachkredite in Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 207‘654.80
    d. Genehmigung der Jahresrechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 188‘579.22

Beschlussentwurf

Die vorliegende Jahresrechnung 2012 der Einwohnergemeinde Lengnau ist wie folgt genehmigt:

    a. Kenntnisnahme der gebundenen Nachkredite in Kompetenz des Gemeinderates                         von
       Fr. 2‘157’802.18
    b. Kenntnisnahme der Nachkredite in Kompetenz in des Gemeinderates von Fr. 325'037.43
    c. Genehmigung der Nachkredite in Kompetenz der Gemeindeversammlung von Fr. 207‘654.80
    d. Genehmigung der Jahresrechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 188‘579.22
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2. Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau / Genehmigung

Referent Daniel von Burg

Sachverhalt

Am 01. Januar 2013 trat das neue kantonale Hundegesetz vom 27. März 2012 in Kraft. Die bisherigen
kantonalen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Hundetaxe werden gleichzeitig aufgehoben. Obwohl
die Gemeindeversammlung vom 29. November 2012 die Hundetaxe auf Fr. 100.00 festlegte, sind die
Hundetaxe und weitere Bestimmungen in einem Reglement festzuhalten.

Das kantonale Hundegesetz schreibt den Verwendungszweck der Hundetaxe sowie gewisse Kategorien
von abgabebefreiten Hunden vor; darunter fallen Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer
Behinderung, Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, Hunde, für die
bereits eine Taxe entrichtet worden ist und Hunde, die nicht älter als sechs Monate sind.

Der Gemeinderat entschied, weiterhin an der Hundetaxe festzuhalten. Vorgesehen ist, die Hundetaxe wie
bis anhin auf Fr. 100.00/Jahr zu belassen. Der Gemeinderat sieht keine Veranlassung, die Hundetaxe in
den nächsten Jahren zu erhöhen.

Der Gemeinderat arbeitete das Reglement wie folgt aus:

Die Einwohnergemeinde Lengnau erlässt gestützt auf das kantonale Hundegesetz vom 27. März 2012 fol-
gendes Reglement über die Hundetaxe.

1. Allgemein
Grundsatz         Art. 1 Die Einwohnergemeinde Lengnau erhebt eine Hundetaxe.

2. Hundetaxe
                        1
Hundetaxpflicht   Art. 2 Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, welche am 01. August in der Ein-
                  wohnergemeinde Lengnau Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate
                  ist.
                  2
                    Keine Hundetaxe wird erhoben für:
                       a) Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
                       b) Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden,
                       c) Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in
                           einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist,
                       d) Rettungshunde,
                       e) Therapiehunde.
                  3
                    Für die Kategorien unter Abs. 2 lit. a, d und e muss eine Ausbildungsbestätigung
                  eingereicht werden.
12

                            1
Taxe               Art. 3 Der Gemeinderat legt die Höhe der Hundetaxe zwischen Fr. 80.00 und
                   Fr. 200.00 (jährlich pro Hund) in einer Verordnung fest.
                   2
                     Halterinnen und Halter, die eine AHV/IV-Rente beziehen, bezahlen für den ersten
                   Hund eine halbe Hundetaxe. Für jeden weiteren Hund ist die volle Hundetaxe
                   geschuldet.
                   3
                     Halterinnen und Halter, die ihre Hundetaxe nicht fristgerecht bezahlen und erfolglos
                   gemahnt werden, müssen einen Zuschlag von Fr. 40.00 pro Hund bezahlen.

3. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verordnung         Art. 4 Der Gemeinderat regelt in einer Verordnung
Gemeinderat
                       a)       Die Registerführung über die in der Gemeinde gehaltenen Hunde
                       b)       Die Meldepflicht
                       c)       Die Kontrollmarke
                       d)       Bezug der Hundetaxe
                       e)       Impfpflicht
                       f)       Beaufsichtigung und Hundehaltung

Busse              Art. 5 Mit Busse bis Fr. 5‘000.00 wird bestraft, wer als taxpflichtige Person vorsätz-
                   lich oder fahrlässig bewirkt oder zu bewirken versucht, dass die Erhebung der Hun-
                   detaxe zu Unrecht unterbleibt oder die Hundetaxe unrechtmässig rückerstattet oder
                   ungerechtfertigt erlassen wird.

Aufhebung bishe-   Art. 6 Artikel 14 über die Hundesteuer/Hundetaxe des Ortspolizeireglementes der
rigen Rechts
                   Einwohnergemeinde Lengnau ist aufgehoben.

Inkrafttreten      Art. 7 Dieses Reglement tritt per 01. Juli 2013 in Kraft.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, das vorliegende Reglement zu genehmigen.

Beschlussentwurf

Das Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Lengnau ist genehmigt.
13

3. Abfallreglement der Einwohnergemeinde Lengnau / Revision / Genehmigung

Referent Daniel von Burg

Sachverhalt

Die Einwohnergemeinde Lengnau verfügt über eine umfassende und effektive Entsorgungsorganisation.
Neben Haushaltkehricht werden verschiedene Spezialsammlungen wie Metall, Glas, Papier, etc.
durchgeführt. Die Sammlungen von Kehricht und Wertstoffen in Containern sind aus ökologischer und
ökonomischer Sicht, aber auch aus arbeitshygienischen Gründen und zur Reduzierung des Litterings
sinnvoll und zweckmässig.

Trotz der erfolgreichen Organisation beauftragte der Gemeinderat die zuständige Kommission, das
Kehrichtwesen auf neue Bedürfnisse der Bevölkerung hin zu überprüfen. Dazu gehört die Möglichkeit, den
Haushaltkehricht an 7 Tagen die Woche entsorgen zu können. Neu sollen auch 17-Litersäcke für
Kleinhaushalte eingeführt werden.

Während den letzten 3 Jahren wurden die Planungs- und Konzeptarbeiten vorangetrieben, um ein
zukunftsgerichtetes Kehrichtmodell auszuarbeiten. Das neue Kehrichtmodell sieht vor, das gesamte
Gemeindegebiet flächedeckend mit Kunststoffcontainern und Unterflurcontainern zu versehen. Zum
heutigen Zeitpunkt sind 3 Unterflurcontainer vorgesehen.

Der Gemeinderat Lengnau hat das neue Kehrichtmodell der Einwohnergemeinde Lengnau und die
entsprechenden Verpflichtungskredite genehmigt.

Dabei beabsichtigt der Gemeinderat mit der Einführung des Projekts jährlich mindestens einen
zusätzlichen Unterflurcontainer zu bauen. Zudem ist vorgesehen, bei neuen grösseren Überbauungen
Unterflurcontainer zur Bedingung zu machen.

Da mit dem neuen Konzept längerfristig mit weniger Kosten für die Kehrichtabfuhr zu rechnen ist und damit
der Gemeinderat Lengnau mehr Handlungsspielraum besitzt, wird gleichzeitig beantragt, die
Mindestansätze der Sackgebühren in Art. 3 Abs. 2 im Gebührenrahmentarif um 20% zu reduzieren.

Folgende Reglementsanpassungen wurden entsprechend ausgearbeitet:

Abfallreglement mit Gebührenrahmentarif Einwohnergemeinde Lengnau

Änderungen 2013 / Abfallreglement

                                                                             Bemerkungen
                     Art. 17

Behälter und Ge-     Abs. 4 ersatzlos gestrichen
binde

                     Art. 19                                                 (Neuformulierung)

Bereitstellung       Hauskehricht ist in zugelassenen Säcken oder            Abs. 1 und Abs. 2 wurden
                     Gebinden in den von der Gemeinde bereitgestellten       aufgehoben und neu
                     Unterflurcontainern oder Kunststoffcontainern zu        formuliert
                     deponieren.
14

                   Art. 21 (Anpassung)

Abfuhr             Abs. 1 Das Sperrgut wird an den im Abfuhrkalender         Bisher wurde Sperrgut mit
                   (Art. 18) bekanntgegebenen Tagen abgeführt.               dem ordentlichen
                                                                             Haushaltkehricht abgeführt

                   Abs. 2 Es ist am Abfuhrtag derart bereitzustellen, dass   Ergänzung Abfuhrtag
                   weder der Verkehr behindert noch die Annahme
                   erschwert wird (bündeln, Vermeidung von
                   Verletzungsgefahr, etc.).

                   Abs. 3 unverändert

                   Art. 28 (Anpassung)

Finanzierung der   Abs. 1 unverändert
Abfallentsorgung

                   Abs. 2 Die Kosten für die Unterflurcontainer und         Bisher gingen die Kosten zu
                   Kunststoffcontainer gehen zu Lasten der                  Lasten der Nutzer
                   Spezialfinanzierung Abfallentsorgung. Die übrigen
                   Kosten für die Bereitstellung der Abfälle zu Lasten der
                   Inhaberinnen und Inhaber. Kosten für besondere Arten
                   der Abfallentsorgung wie eigene Kompostierung (Art.
                   11), Direktlieferungen in Abfallentsorgungsanlagen (Art.
                   23.2), Sonderabfallentsorgung ausser über
                   Sammelstellen oder -aktionen der Gemeinde (Art. 25),
                   Öl- und Benzinabscheiderleerung (Art. 27) tragen die
                   Abfallbesitzer.

                   Art. 36 (neu)

Inkrafttreten      Der Gemeinderat legt das Datum des Inkrafttretens der
                   vorstehenden Änderungen des Abfallreglements mit
                   Gebührenrahmentarif fest.
15

Änderungen 2013 / Gebührenrahmentarif

                                                                            Bemerkungen
                   Art. 3 (Anpassung)

Sackgebühr       Abs.1 unverändert
Bemessungsgrund-
lagen

                   Abs. 2 (Anpassung)                                       Neu Einführung 17-Litersack
                                                                            und Reduktion der Ansätze
                   Die Ansätze betragen:
                   - 17 Liter (neu)               Fr. 0.65 bis Fr. 1.30
                   - 35 Liter (Anpassung)         Fr. 1.10 bis Fr. 2.25
                   - 60 Liter (Anpassung)         Fr. 1.70 bis Fr. 3.50
                   - 110 Liter (Anpassung)        Fr. 2.70 bis Fr. 5.60
                   - Container (Anpassung)        Fr. 20.00 bis Fr. 42.00
                   - Sperrgutmarken (Anpassung) Fr. 3.60 bis Fr. 7.50

                   Rest unverändert

                   Art. 14 (neu)

Inkrafttreten      Der Gemeinderat legt das Datum des Inkrafttretens der
                   vorstehenden Änderung des Gebührenrahmentarifs
                   fest.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, die vorliegenden Reglementanpassungen zu genehmigen.

Beschlussentwurf

Die Revision des Abfallreglements mit Gebührenrahmentarif der Einwohnergemeinde Lengnau ist
genehmigt.
16

4. Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der
   Einwohnergemeinde Lengnau / Reglementsanpassungen / Genehmigung

Referent Daniel von Burg

Sachverhalt

Anlässlich der Revision der Gemeinderechnung machte das Revisionsorgan (ROD / Treuhandgesellschaft
des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG) darauf aufmerksam, dass es Auslegemöglichkeiten bei der
Umsetzung des Reglements über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der
Einwohnergemeinde Lengnau gebe. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass eine rechtsgenügliche
Grundlage bestehe, um die Feuerwehrdienstersatzabgabe bei ausländischen Staatsangehörigen
einzuverlangen. Die Umsetzung scheiterte jedoch bei Steuerpflichtigen, welche der Quellensteuerpflicht
unterliegen und keine Taxation des steuerpflichtigen Einkommens nach Steuerveranlagung vorliegt.

Die Gemeindeversammlung entschied daraufhin, sofern keine Steuererklärung eingereicht werde, sei als
Feuerwehrdienstersatzabgabe ein Pauschalbeitrag von Fr. 150.00 zu erheben.

In der Praxis zeigt sich nun, dass es sich bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht im ordentlichen
Steuerregister eingetragen sind, oftmals um Asylsuchende oder SozialhilfeempfängerInnen handelt. Nach
der Rechnungsstellung stelle diese mehrheitlich Erlassgesuche. Der Gemeinderat Lengnau lehnte die
Gesuche generell ab, in der Meinung, im Brand- und Katastrophenfall könnten die ausländischen
Staatsangehörigen ebenso wie Schweizerbürger betroffen sein. Zudem sei die Ersatzabgabe nur
geschuldet, wenn nicht selber „Feuerwehr“ geleistet werde.

Nach den Beschwerden der Schuldner entschied das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne den Entscheid
des Gemeinderates in 14 Fällen aufzuheben. Unter anderem begründete er, der Entscheid des
Gemeinderates sei nicht verhältnismässig. Er empfahl dem Gemeinderat, auf die Erhebung der Gebühr zu
verzichten. Auch eine Mindestgebühr wie bei ordentlich im Steuerregister eingetragenen Personen,
schützte der Regierungsstatthalter nicht.

Die Unterlagen wurden deshalb der Kommission für Gemeindepolizei und öffentliche Sicherheit Lengnau
zur Neubeurteilung resp. Anpassung überreicht. Gestützt auf die Empfehlung im Entscheid des
Regierungsstatthalteramtes    Biel/Bienne     vom      03.07.2012    wurde        beantragt,     die
Feuerwehrdienstersatzabgabe nach „altem“ Regime zu erheben.

Der Gemeinderat genehmigte die Reglementsanpassung zu Handen der Gemeindeversammlung wie folgt:

Die Einwohnergemeinde Lengnau erlässt gestützt auf das Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) des
Kantons Bern vom 20.01.1994 und den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom
03.07.2012 folgende Anpassung am Reglement über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feu-
erwehraufgaben der Einwohnergemeinde Lengnau.

1. Feuerwehrdienstpflicht
Grundsatz         Art. 2 Alle in der Einwohnergemeinde Lengnau wohnhaften Frauen und Männer mit
                  schweizerischem Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) zwi-
                  schen dem 21. und dem 50. Altersjahr (Stichtag jeweils 31.12.) werden der Feuer-
                  wehrpflicht unterstellt.
17

2. Finanzierung
                         1
Ersatzabgabe     Art. 8   Dienstpflichtige Personen, die nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten,
                 zahlen zwischen dem 21. und 50. Altersjahr eine Ersatzabgabe.
                 2
                  Die Ersatzabgabe beträgt 3,5% des Staatssteuerbetrages. Der Prozentsatz kann
                 vom Gemeinderat in einer Verordnung geändert werden. Die Ersatzabgabe beträgt
                 mindestens Fr. 20.00 und ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen.
                 3
                   Sie darf zurzeit insgesamt Fr. 400.00 bzw. später den vom Regierungsrat
                 festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
                 4
                   ersatzlos aufgehoben Von allen Personen, resp. Ausländern, welche nicht im
                 ordentlichen Steuerregister sind und der Staatssteuerbetrag nicht vorliegt, ist per
                 31.12. jeweils ein Pauschalbetrag von Fr. 150.00 als Feuerwehrersatzabgabe zu
                 verlangen.

Die obengenannten Änderungen treten auf den 01. Januar 2014 in Kraft.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, die vorliegende Reglementsanpassung zu genehmigen.

Beschlussentwurf

Die Revision des Reglements über die Spezialfinanzierung zur Sicherstellung der Feuerwehraufgaben der
Einwohnergemeinde Lengnau ist genehmigt.
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5. Verpflichtungskredite / Abrechnung

Referentin Nicole Ermel

Folgendes Geschäft wurde abgeschlossen und kann der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme
unterbreitet werden:

Kreditbeschluss    Kredit   Konto / Objektbezeichnung           Ausgaben      Saldo inkl.      Begründung
                                                                                MwSt.
Datum     Org.
                                                                                           Mehrkosten gemäss
26.05.2011 GV     550‘000.00 090.503.10 Sanierung Tagesschule    602‘884.95     -52‘884.95 untenstehenden
                                                                                           Begründungen

Begründung Mehrkosten:

Auflage Baubewilligung; IV-gängig, Treppenlift                    Fr.         26‘000.00
IV-WC                                                             Fr.          3‘000.00
Abwasser-Trennsystem und Vorbereitung Fernwärme                   Fr.          5‘000.00
Unterdach, Dachrand und Dachaufbau                                Fr.         10‘000.00
Umgebungsarbeiten                                                 Fr.          3‘000.00
Einbauschränke                                                    Fr.          3‘000.00
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6. Informationen

7. Verschiedenes
Rechnung 2012                                        Druckdatum:          10.04.2013
                                             Funktionale Gliederung
            Laufende Rechnung                 Rechnung 2012                Voranschlag 2011                Rechnung 2010
Konto       Funktionale Gliederung LR    Aufwand          Ertrag        Aufwand         Ertrag         Aufwand         Ertrag

            Total                       27'391'500.53   27'202'921.31 28'757'158.00 28'451'308.00     27'138'145.89 26'621'218.31
             Netto Aufwand                                 188'579.22                  305'850.00                      516'927.58

        0   ALLGEMEINE VERWALTUNG        1'884'381.83      428'206.55   1'949'960.00     370'930.00    1'934'224.01     378'306.61
             Netto Aufwand                               1'456'175.28                  1'579'030.00                   1'555'917.40

        1   OEFFENTLICHE SICHERHEIT       448'001.85      337'856.30     480'280.00     441'800.00      480'014.80     374'707.40
             Netto Aufwand                                110'145.55                     38'480.00                     105'307.40

        2   BILDUNG                      3'546'852.06      824'929.65   3'562'575.00     176'500.00    3'261'073.12     206'781.25
             Netto Aufwand                               2'721'922.41                  3'386'075.00                   3'054'291.87

        3   KULTUR UND FREIZEIT           248'203.95       51'767.00     283'955.00      68'140.00      249'772.05      62'791.60
             Netto Aufwand                                196'436.95                    215'815.00                     186'980.45

        4   GESUNDHEIT                     19'236.90           609.15     33'550.00         500.00       26'904.00         534.70
             Netto Aufwand                                  18'627.75                    33'050.00                      26'369.30

        5   SOZIALE WOHLFAHRT            9'625'336.47    6'886'865.90   9'264'891.00   6'077'265.00    8'277'893.55   5'499'836.40
             Netto Aufwand                               2'738'470.57                  3'187'626.00                   2'778'057.15

        6   VERKEHR                      1'728'321.20      335'826.05   1'735'932.00     465'000.00    1'520'912.04     361'456.10
             Netto Aufwand                               1'392'495.15                  1'270'932.00                   1'159'455.94

        7   UMWELT UND RAUMORDNUNG       2'682'959.00    2'496'315.85   3'851'435.00   3'651'360.00    4'134'786.14   3'915'151.49
             Netto Aufwand                                 186'643.15                    200'075.00                     219'634.65

        8   VOLKSWIRTSCHAFT              3'920'421.80    3'917'791.80   4'473'900.00   4'462'500.00    3'644'257.65   3'636'176.15
             Netto Aufwand                                   2'630.00                     11'400.00                       8'081.50

        9   FINANZEN UND STEUERN         3'287'785.47   11'922'753.06   3'120'680.00 12'737'313.00     3'608'308.53 12'185'476.61
              Netto Ertrag               8'634'967.59                   9'616'633.00                   8'577'168.08
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