CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020 - Benutzerdokumentation Copyright AESCUDATA GmbH - All rights reserved

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Benutzerdokumentation

CGM AMOR
Anleitung
Mehrwertsteuersenkung ab
01.07.2020
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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

Inhaltsverzeichnis

1                   ................................................................................................3
           Mehrwertsteuersenkung          ab 01.07.2020
1.1        Checkliste
                    ...............................................................................................................................
                        Tätigkeiten                                                                                                                 4
1.2        MwSt.-Kennzeichen
                   ............................................................................................................................... 5
1.2.1      Zeitliche Begrenzung
                          ...................................................................................................................................................................5

1.2.2      Anlage neuer Steuerkennzeichen
                         ...................................................................................................................................................................7

1.2.3      Umschlüsselung
                       ...................................................................................................................................................................8
                           Steuercodes

1.2.4      Sachkonten hinterlegen
                        ...................................................................................................................................................................9

1.2.5      Innergemeinschaftlicher
                       ...................................................................................................................................................................11
                                            Erwerb
1.3        Fakturaprofil
                  ............................................................................................................................... 12
1.4        MwSt.-Umstellung
                 ...............................................................................................................................
                                    - Umschlüsselung                                                                                             13
1.5        Vorsteuerkorrekturkonto
                  ............................................................................................................................... 14
1.6        Eingangsrechnung
                  ............................................................................................................................... 15
1.7        FiBu-Systeme:
                  ...............................................................................................................................
                              Beispiele                                                                                                           16
1.8        Fragen &
                  ...............................................................................................................................
                      Antworten                                                                                                                   17

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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020 | Revision 1 | Erstellt am 19.06.2020
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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

1 Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

  Zur Minderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die deutsche
  Bundesregierung ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket beschlossen. Darin
  vorgesehen ist auch eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % sowie von 7 %
  auf 5 % für den ermäßigten Steuersatz. Die Steuersenkung tritt mit 01.07.2020 in Kraft und ist
  bis 31.12.2020 zeitlich begrenzt.
  Siehe auch https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/konjunkturpaket-1757482.
  Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung sind auch in CGM AMOR entsprechende Änderungen
  durch Sie vorzunehmen.
  Darüber hinaus ist für die Abbildung der richtigen Steuersätze in den Buchungen auch eine
  Anpassung der Software notwendig, die in folgenden Versionen umgesetzt wird:
          · CGM AMOR Feature Release 16.1.7A
          · CGM AMOR Release 16.0.14
          · CGM AMOR Release 15.0.32
          · CGM AMOR Release 14.0.44

  Die Patches für diese Versionen werden Ihnen bis spätestens 25.06.2020 zur Verfügung
  gestellt.
  Folgende Änderungen sind darin enthalten:
          · Kapitel 1.5.: Bei Wareneinsatzbuchung mit Vorsteuerkorrektur muss das
            Vorsteuerkorrekturkonto am MwSt.-Kennzeichen (vorher: Mandantenstamm) hinterlegt
            werden.
          · Kapitel 1.6.: Bei der Verbuchung der Eingangsrechnung wird der Steuersatz aus dem
            Lieferschein (Wareneingang) gezogen ("Leistungsdatum").

  Die Änderungen werden nach der Installation der Patches wirksam.

      Die in Kapitel 1.2 und 1.3 beschriebenen Anpassungen in CGM AMOR können von Ihnen
  ab sofort, unabhängig von der Einspielung der Patches, durchgeführt werden! Dies muss in
  jedem Fall vor der ersten Buchung für Juli

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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020 | Revision 1 | Erstellt am 19.06.2020
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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

1.1     Checkliste Tätigkeiten

  Folgende Änderungen sind Ihrerseits in CGM AMOR ohne Fremdhausbelieferung, ohne
  Mitarbeiterverkauf vorzunehmen:

      To Do                                                                                    Erledigt
      1.) Zeitliche Hinterlegung der Steuerprozentsätze (siehe Kapitel 1.2.1)

  Folgende Änderungen sind Ihrerseits in CGM AMOR mit Fremdhausbelieferung und/oder
  Mitarbeiterverkauf vorzunehmen:

      To Do                                                                                    Erledigt
      1.) Zeitliche Hinterlegung der Steuerprozentsätze (siehe Kapitel 1.2.1)
      2.) Anlage neuer Steuerkennzeichen auf Basis der Vorgaben aus der FiBu
      (siehe Kapitel 1.2.2)
      3.) Umschlüsselung von Steuerkennzeichen/Steuerprozentsatz auf neue
      Steuerkennzeichen (siehe Kapitel 1.4)
      4.) Hinterlegung von Vorsteuerkonto und Umsatzsteuerkonto in den
      neuen Steuerkennzeichen (siehe Kapitel 1.2.4)
      5.) Hinterlegung des Vorsteuerkorrekturkontos bei bestehenden
      Steuerkennzeichen (siehe Kapitel 1.5)
      Dieser Punkt kann erst nach der Installation des zu Beginn dieser
      Anleitung angeführten Patches durchgeführt werden!
      6.) Steuerkennzeichenmapping in Abhängigkeit des angeschlossenen
      FiBu-Systems (siehe Kapitel 1.7)

  Bitte führen Sie die notwendigen Einstellungen in enger Abstimmung mit Ihrer FiBu
  durch.

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1.2     MwSt.-Kennzeichen

  Menü: Stammdaten - Basisdaten - Integration FiBu/KoRe - MwSt.-Kennzeichen (SBKM)
  Ausgehend von den Steuerkennzeichen, die am Artikelstamm zugeordnet sind, muss für die
  Steuerkennzeichen "volle Steuer" und "ermäßigte Steuer" eine zeitliche Zuordnung der
  Prozentsätze durchgeführt werden. Diese Einstellung erfolgt direkt am
  Mehrwertsteuerkennzeichen und nicht in den Artikelstammdaten. Am Artikelstamm darf das
  Steuerkennzeichen nicht geändert werden!

                                              Mehrwertsteuerkennzeichen: Übersicht

  Die Änderung der Steuersätze muss in allen Steuerkennzeichen für 19 % bzw. 7 %
  vorgenommen werden.

      Die Abbildungen in dieser Anleitung sind beispielhaft angeführt. Der Inhalt (z. B.
  Steuerschlüssel) ist entsprechend der Vorgaben Ihrer FiBu anzupassen.

1.2.1    Zeitliche Begrenzung

  Im Ordner je Zeit muss der Steuersatz von 19 % bis zum 30.06.2020 zeitlich begrenzt werden.
  Über die rechte Maustaste - "Mwst-Zeit anfügen" können Sie eine weitere Zeile mit dem neuen
  Steuersatz von 16 % hinzufügen. Dieser ist auf das Datum von 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
  einzuschränken. Über einen weiteren Eintrag muss der Steuersatz von 19 % ab 01.01.2021
  wieder aktiviert werden.
  Wichtig: Nach jedem Eintrag müssen Sie zwischenspeichern!

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                                             Zeitliche Begrenzung des Steuersatzes 19 %

  30.06.2020 der Steuersatz von 19 % verwendet. Belege mit Belegdatum ab einschließlich
  01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2020 werden mit dem ermäßigten Steuersatz von 16 %
  berücksichtigt.
  Die gleiche Vorgehensweise ist auch für die Umstellung des ermäßigten Steuersatzes von 7 %
  auf 5 % notwendig:

                                             Zeitliche Begrenzung des Steuersatzes 7 %

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1.2.2    Anlage neuer Steuerkennzeichen

  Bei manchen FiBu-Systemen wird die Anlage neuer Steuerkennzeichen notwendig sein.
  Bitte legen Sie diese auf Basis der Vorgaben aus der FiBu an:
          · Vorsteuer 5 %
          · Vorsteuer 16 %
          · Umsatzsteuer 5 %
          · Umsatzsteuer 16 %
          · Innergemeinschaftlicher Erwerb 5 %
          · Innergemeinschaftlicher Erwerb 16 %

  Bei der Anlage der neuen Steuerkennzeichen sind folgende Punkte zu beachten:
  Es ist keine zeitliche Begrenzung notwendig, d. h. der Gültigkeitszeitraum ist jeweils mit
  Datum von 01.01.2020 bis 31.12.9999 einzutragen.
  Das Kennzeichen Artikelzuordnung darf nicht gesetzt werden (Ordner "Allgemein")!
  Ebenfalls im Ordner "Allgemein" muss die richtige Steuergruppe ausgewählt werden (sofern
  das Feld sichtbar ist).
  Sollte ein Mapping je Haus (für die WES und Vorsteuerkorrektur) hinterlegt sein, muss dieses
  Mapping auch in allen neuen Steuerkennzeichen nachgezogen werden (Ordner "Mapping").

                                 MwSt.-Kennzeichen: Keine Artikelzuordnung, richtige Steuergruppe

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1.2.3    Umschlüsselung Steuercodes

  Die zeitliche Hinterlegung des Steuerprozentsatzes ist auch bei weiteren Steuerkennzeichen
  notwendig.
  Im Ordner Allgemein sind für das Steuerkennzeichen Verweise auf andere Kennzeichen
  hinterlegt, die bei der Änderung des Steuersatzes ebenfalls berücksichtigt werden müssen:

                                        Hinterlegte Steuercodes am Steuerkennzeichen 19 %

  Steuercode Nettoumbuchung
  Bestimmte FiBu-Systeme (z. B. SAP) verlangen für Umbuchungen innerhalb von Sachkonten
  einen Steuercode. Der normale Steuercode laut Artikelstammdaten wird auf diesen Steuercode
  umgeschlüsselt.

  Steuercode intern
  Dieser Code wird für konzerninterne Verrechnungen verwendet.

  Steuercode Verkauf
  Dieser Steuercode wird beim Verkauf des Artikels herangezogen.

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  Steuercode Verkauf an Mitarbeiter
  Für die Abwicklung des Mitarbeiterverkaufs wird ein eigenes Steuerkennzeichen benötigt.

  Auch hier gilt: Zusätzlich zur Änderung des vollen Steuersatzes sind die Anpassungen auch für
  den ermäßigten Steuersatz durchzuführen:

                                         Hinterlegte Steuercodes am Steuerkennzeichen 7 %

1.2.4    Sachkonten hinterlegen

  Zusätzlich sind bei den neuen Steuerkennzeichen (volle Steuer und ermäßigte Steuer) die
  entsprechenden Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten zu hinterlegen. Dies erfolgt im Ordner je
  Haus:

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                                                      Sachkonto VSt./USt.

  Wichtig: Es muss jeweils nur das eigene Haus vom Mandanten zugeordnet werden!

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1.2.5    Innergemeinschaftlicher Erwerb

  Die Steuerkennzeichen für den innergemeinschaftlichen Erwerb müssen ebenfalls angepasst
  werden. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1.) Die Anpassung kann im Steuerkennzeichen erfolgen. Im Ordner je Land sind die
  Steuerkennzeichen für den innergemeinschaftlichen Erwerb hinterlegt:

                                         Steuerkennzeichen innergemeinschaftlicher Erwerb

  Der Steuercode für den innergemeinschaftlichen Erwerb muss sowohl für den Einkauf, als auch
  den Verkauf angepasst werden. Dazu ist es notwendig, zunächst die neuen Steuerkennzeichen
  für 16 % bzw. 5 % für den innergemeinschaftlichen Erwerb anzulegen:

                                      Neue Steuerkennzeichen innergemeinschaftlicher Erwerb

  In Folge können diese - sowohl für den vollen, als auch den ermäßigten Steuersatz -
  entsprechend hinterlegt werden:

                                      Steuerkennzeichen innergemeinschaftlicher Erwerb 16 %

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  2.) Alternativ dazu können Sie die Hinterlegung direkt beim Lieferanten durchführen. Im
  Ordner Lieferant - Steuercode sind die Steuerkennzeichen für den innergemeinschaftlichen
  Erwerb zugeordnet:

                                          Lieferantenstamm: Ordner Lieferant - Steuercode

  Nachdem Sie die neuen Steuerkennzeichen für 16 % bzw. 5 % für den innergemeinschaftlichen
  Erwerb im Steuerkennzeichen angelegt haben, können Sie diese direkt beim Lieferanten
  hinterlegen.

     Für die Steuerkennzeichen für den innergemeinschaftlichen Erwerb muss ebenfalls eine
  Umschlüsselung durchgeführt werden. Siehe dazu Kapitel 1.4.

1.3    Fakturaprofil

  Menü: Stammdaten - Basisdaten - Topologie - Fakturaprofile (FAPR)
  Über das Fakturaprofil muss geprüft werden, für welche Steuerkennzeichen ein Aufschlag bzw.
  Gemeinkostenzuschlag hinterlegt ist. Diese Steuerkennzeichen sind im Ordner Preisfindung
  hinterlegt:

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                                 Fakturaprofil: Steuerkennzeichen Aufschlag, Gemeinkostenzuschlag

  In diesem Fall muss auch das MwSt.-Kennzeichen "1", welches beim Aufschlag hinterlegt ist,
  berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass für dieses Steuerkennzeichen ebenfalls eine
  entsprechende zeitliche Begrenzung hinterlegt werden muss.

1.4    MwSt.-Umstellung - Umschlüsselung

  Menü: Stammdaten - Basisdaten - Integration FiBu/KoRe - MwSt.-Umstellung -
  Umschlüsselung (MWSTUMS)
  Es ist davon auszugehen, dass im System der Finanzbuchhaltung neue Steuerkennzeichen
  angelegt werden. Die neuen Steuerkennzeichen für 16 % bzw. 5 % Umsatzsteuer und Vorsteuer
  müssen von der FiBu vorgegeben werden. Diese sind in CGM AMOR ohne zeitliche Steuerung
  anzulegen.
  Damit die Bereitstellung der Buchungsdaten aus CGM AMOR für die Finanzbuchhaltung korrekt
  erfolgen kann, ist ein Mapping der Steuerkennzeichen notwendig. Der Zugriff auf die neuen
  Steuerkennzeichen erfolgt über eine Umschlüsselungstabelle zwischen
  Steuerkennzeichen/Steuerprozentsatz auf das jeweilige neue Steuerkennzeichen.
  Über die rechte Maustaste - "Mwstumstellung anfügen" wird ein neuer Datensatz angelegt.
  Wählen Sie nun das Steuerkennzeichen für 19 % aus und fügen Sie manuell einen Schrägstrich

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  sowie den Prozentsatz "19" an. Bestätigen Sie die Eingabe mit "Enter". Im "Steuerkennzeichen
  extern" muss wieder das Steuerkennzeichen für 19 % ausgewählt werden.
  Insgesamt müssen Einträge für den alten und neuen Steuersatz, den alten und neuen
  verminderten Steuersatz sowie die Steuersätze für den innergemeinschaftlichen Erwerb
  angelegt werden:

                                   Umschlüsselung Mehrwertsteuerkennzeichen

1.5    Vorsteuerkorrekturkonto

  Bei der Wareneinsatzbuchung mit Vorsteuerkorrektur wurde bisher das
  Vorsteuerkorrekturkonto vom Mandantenstamm (Ordner "Zugang") verwendet. Da sich mit
  der temporären Steuersenkung sowohl der volle, als auch der verminderte Steuersatz ändert,
  muss dieses Konto direkt vom Steuerkennzeichen verwendet werden.

      Die Änderungen zum Vorsteuerkorrekturkonto werden Ihnen mit den zu Beginn dieser
  Anleitung angeführten Patches zur Verfügung gestellt und können erst nach der Installation
  umgesetzt werden!

  Im Mehrwertsteuerkennzeichen (SBKM) gibt es nun im Ordner je Haus das neue Sachkonto
  Vorsteuerkorrektur anstelle des bisherigen Vorsteuerkorrekturkontos am Mandantenstamm:

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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020 | Revision 1 | Erstellt am 19.06.2020
CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

                                                   Sachkonto Vorsteuerkorrektur

  Ist am Mandantenstamm ein Vorsteuerkorrekturkonto hinterlegt, muss das Sachkonto
  Vorsteuerkorrektur sowohl für den alten, als auch den neuen Steuersatz hinterlegt
  werden!
  Bei der Integration mit Vorsteuerkorrektur und der Abgabe von Mischbeständen (d. h. Ware mit
  19 % und 16 % bzw. 7 % und 5 %) wird dann immer dieses Konto berücksichtigt. Gegebenenfalls
  kann es sich dabei auch um das gleiche Konto wie das Vorsteuerkonto handeln.

1.6    Eingangsrechnung

       Die Änderungen zum Steuersatz auf Basis der Lieferscheinpositionen werden Ihnen mit den
  zu Beginn dieser Anleitung angeführten Patches zur Verfügung gestellt und werden erst nach
  der Installation wirksam!

  Bei der Verbuchung einer Eingangsrechnung muss der Steuersatz aus dem Lieferschein
  (Wareneingang) übernommen werden. Es zählt der Zeitpunkt der Leistungserbringung und
  nicht das Belegdatum der Eingangsrechnung.
  Das bedeutet: Wird eine Rechnung im Juli gebucht, aber ein Lieferschein aus Juni zugeordnet,
  ist der "alte" Steuersatz von 19 % gültig.

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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

  Wenn Sie also eine Lieferscheinposition in die Eingangsrechnung in CGM AMOR übernehmen,
  wird automatisch auch der Steuerprozentsatz aus der Lieferscheinposition ("Leistungsdatum")
  in die Rechnung mit übernommen.

1.7    FiBu-Systeme: Beispiele

  Menü: Stammdaten - Basisdaten - Allgemeine Basisdaten - Schnittstellenprofile (SSP)
  Je nach angeschlossenem FiBu-System ist es notwendig, weitere Steuerkennzeichenmappings
  durchzuführen.
  Für die gängigsten FiBu-Systeme
          · SAP
          · Diamant
          · iSoft
          · mpsREWE (in CGM AMOR als FiBu-Typ "All4One" geführt)
  müssen die neuen Steuerkennzeichen (16 % und 5 %) im jeweiligen Schnittstellenprofil im
  Ordner Steuerschlüssel hinterlegt werden.
  Über die rechte Maustaste - "Schnittstellenprofile Steuerschlüssel anfügen" können Sie die
  Steuerkennzeichen hinzufügen:

                                        Beispiel: Schnittstellenprofil SAP BAPI Steuerschlüssel

  Für Agfa HealthCare (in CGM AMOR als FiBu-Typ "GWI (E + S)" geführt) sowie AMONDIS
  Finanzwesen (in CGM AMOR als FiBu-Typ "Medico" geführt) ist kein Mapping der
  Steuerschlüssel notwendig.

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CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020 | Revision 1 | Erstellt am 19.06.2020
CGM AMOR Anleitung Mehrwertsteuersenkung ab 01.07.2020

1.8    Fragen & Antworten

  Was passiert mit Rechnungen mit gemischten Steuersätzen (19 % und 16 % bzw. 7 % und
  5 %) in den Rechnungspositionen?
  Die Abbildung gemischter Steuersätze in den Rechnungen ist zwar grundsätzlich möglich.
  Generell empfehlen wir Ihnen aber, in Abstimmung mit Ihren Lieferanten, nur Rechnungen mit
  der gleichen Steuerart (volle Steuer bzw. verminderte Steuer) in den Rechnungspositionen
  ausstellen zu lassen.

  Dezember 2020 storniert wird?
  In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Steuerprozentsatz in der Rechnungsposition
  manuell anzupassen:

                                      Eingangsrechnung stornieren: Steuersatz manuell ändern

  Im Feld für den Prozentsatz können Sie den entsprechenden Steuerprozentsatz - so wie im
  Steuerkennzeichen hinterlegt - eintragen.

      Für die manuelle Änderung muss das Kennzeichen "Steuersatz änderbar" am
  Rechnungskopf aktiviert sein!

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  Was passiert mit Warenabgängen, die im Juli fakturiert werden, der Warenzugang aber
  bereits im Juni erfolgt ist?
  Bei Ausgangsrechnungen für Fremdhäuser wird der neue Steuersatz (16 % bzw. 5 %) gezogen
  und entsprechend ausgewiesen. Somit wird der Erlös immer in Abhängigkeit des
  Leistungsdatums (= Datum des Warenabgangs) steuerlich bewertet. Der Wareneinsatz (die
  Vorsteuer) ist abhängig vom zugehörigen Warenzugangsbeleg, sodass auch ab Juli der
  Wareneinsatz noch mit 19 % bzw. 7 % besteuert sein kann.
  Sollten Sie keine Fremdhausfaktura im Einsatz haben, erscheint auf den Ausgangsrechnungen
  für das eigene Haus die Bewertung des Wareneinsatzes. Dadurch kann es sein, dass hier
  gegebenenfalls 19 % bzw. 7 % auf den Ausgangsrechnungen ausgewiesen werden.
  Beachten Sie, dass Sie bei der Fakturierung keine monatsübergreifenden Abgangsbuchungen in
  einer Rechnung ausweisen. Das bedeutet, dass sowohl beim "Belegdatum bis" der letzte des
  Vormonats, als auch beim Rechnungsdatum der letzte des Vormonats eingegrenzt werden
  muss. Beispiel: Faktura wird am 01.07.2020 erstellt, Belegdatum bis = 30.06.2020,
  Rechnungsdatum = 30.06.2020.

  Was passiert, wenn der Steuersatz am Rechnungskopf geändert werden muss, z. B.
  aufgrund halb verbauter Implantate?
  Anhand des Kennzeichens "Steuerkennzeichen änderbar" können Sie den Prozentsatz je nach
  Bedarf manuell anpassen, d. h. abhängig vom Set oder Einzelteil werden entweder 19/16 %
  oder 7/5 % verrechnet.

  Was passiert mit Rechnungen, die dupliziert werden?
  Beim Duplizieren (und auch Stornieren) werden die Steuersätze aus dem Ursprungsbeleg
  herangezogen. Auch hier gilt: Nach Bedarf kann der Steuerprozentsatz manuell verändert
  werden.

  Was passiert mit Konsignationsrechnungen in Bezug auf Verbrauchsmeldungen?
  In diesem Fall wird das Datum der Verbrauchsmeldung als Leistungsdatum angesehen.

  Was passiert bei der Skontoberechnung, wenn das Valutadatum beispielsweise auf Juli
  gesetzt wird, der Lieferschein aber noch in den Juni datiert?
  Der Skontobetrag wird immer von der Summe inkl. MwSt. berechnet, d. h. die Berechnung
  erfolgt korrekt.

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  Was passiert, wenn Rechnungslesersysteme (z. B. YAMBS) Positionen mitliefern?
  Es wird immer der Prozentsatz aus der Schnittstelle verwendet.

  Was passiert, wenn Rechnungspositionen per ASCII nach CGM AMOR importiert werden?
  Auch hier wird immer der Prozentsatz aus der Schnittstelle verwendet.

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und Engagement.
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CompuGroup Medical ist eines der führenden eHealth-Unternehmen
weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2019 einen Jahresumsatz von
rund 746 Mio. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur
Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in
Arztpraxen, Apotheken, Laboren und Krankenhäusern, die
Informationsdienstleistungen       für    alle    Beteiligten     im
Gesundheitswesen      und      die     webbasierten    persönlichen
Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren
Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical Leistungen
ist die einzigartige Kundenbasis mit über 1 Million Nutzern,
darunter     Ärzte,   Zahnärzte,      Apotheken     und     sonstige
Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen.
Mit eigenen Standorten in 18 Ländern und Produkten in 56 Ländern
weltweit ist CompuGroup Medical das eHealth-Unternehmen mit
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