UPDATE DOKUMENTATION - Update für das 1. Quartal 2021 Neuheiten und Optimierungen

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UPDATE DOKUMENTATION - Update für das 1. Quartal 2021 Neuheiten und Optimierungen
Update für das 1. Quartal 2021
Neuheiten und Optimierungen

   UPDATE DOKUMENTATION

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UPDATE DOKUMENTATION - Update für das 1. Quartal 2021 Neuheiten und Optimierungen
CGM MEDISTAR - Update für das 1. Quartal 2021

Inhalt
Neuheiten......................................................................................................................................................................................3
CGM MEDISTAR-Version 404.72 ..............................................................................................................................................................3
Neue Leistungsziffern und Regelwerk .....................................................................................................................................................3
Auslaufende Betriebssysteme .................................................................................................................................................................4
KBV-Stammdateien..................................................................................................................................................................................4
Impfmodul ...............................................................................................................................................................................................4
Neue Formularvordrucke ........................................................................................................................................................................4
    Muster 10 C - Auftrag für SARS-CoV-2 Testung und Muster OEGD - Auftrag für SARS-CoV-2 Testung nach TestV oder regionaler
    Sondervereinbarung ..........................................................................................................................................................................4
    Neuer KBV Vordruck Muster 39 - Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom .........................................................................................4
Gesetzliche/vertragliche Neuheiten & Änderungen ....................................................................................................................... 5
Neue Heilmittelverordnung .....................................................................................................................................................................5
Organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE): .............................................................................................................................................12
    Für welche Patienten muss dokumentiert bzw. darf abgerechnet werden? ..................................................................................12
    Nacherfassung und Korrekturen für das Dokumentationsjahr 2020...............................................................................................12
    Wer muss welche Zervixkarzinom Dokumentation durchführen? ..................................................................................................12
    Programmneuerungen ....................................................................................................................................................................12
Anpassungen in der KA-Maske ..............................................................................................................................................................14
    Erfassen der (N)BSNR des ärztlichen Dienstes der Bundespolizei in der KA-Maske ........................................................................14
    Setzen des Auftrags Diagnostische Abklärung Muster 10C .............................................................................................................15
    Setzen der differenzierten Beauftragung gemäß Muster 39 ...........................................................................................................16
Hinweis bei der Dokumentation von bestimmten EBM-Leistungen ohne zugehörige Diagnose ..........................................................17
Aktualisierung auf LDT3.2.9 ...................................................................................................................................................................17
APP VERORDNUNGSCENTER zur Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen .............................................................................18
    Digitale Anwendungen verordnen ..................................................................................................................................................18
    Digitale Anwendungen wiederverordnen .......................................................................................................................................20
    Aufruf des APP VERORDNUNGSCENTERs ohne Patientenbezug .....................................................................................................21
    Datenübertragung widerrufen ........................................................................................................................................................21
    Ablauf der Verordnung von digitalen Anwendungen ......................................................................................................................23
HzV/FaV – Informationen ......................................................................................................................................................................24
    Verbesserte Dokumentation des Beschäftigungsstatus ..................................................................................................................25
Neues aus der CGM-Welt ............................................................................................................................................................. 26
Informationen rund um die Telematikinfrastruktur in Ihrer Praxis .......................................................................................................26
    Wichtige Hinweise zu Updates/Upgrades von TI-Komponenten: ...................................................................................................26
Kostenfreie Vergleichsanalysen in Ihrer Arztsoftware mit der neuen Statistikfunktion CGM BENCHMARKS .......................................28

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Neuheiten
CGM MEDISTAR-Version 404.72
Das Update enthält die CGM MEDISTAR-Programmversion 404.72. Diese beinhaltet u. a. Anpassungen an die
gesetzlichen Abrechnungsvorgaben für das Quartal 1/21.
Bitte installieren Sie das Update zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Im CGM MEDISTAR-Index haben wir wieder die Programmfunktionen mit besonders signifikanten Änderun-
gen farblich hervorgehoben, um Ihnen das Auffinden von Neuheiten zu erleichtern.

Neue Leistungsziffern und Regelwerk
Mit diesem Update werden Ihre Leistungsziffern und das Regelwerk gemäß der Datenlieferung der KBV
vom 15.11.2020 und 04.12.2020 aktualisiert.
Die zugrundeliegenden Beschlüsse des Bewertungsausschusses finden Sie übersichtlich zusammengefasst
auf der Webseite der KBV unter https://www.kbv.de/html/13000.php.

Wir erstellen das Regelwerk mit allen uns bekannten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen.
Das CGM MEDISTAR-Regelwerk ist nicht verbindlich, und wir können auch keine Gewähr für die Korrektheit
und Vollständigkeit übernehmen. Das Regelwerk bietet lediglich eine Hilfestellung bei der Überprüfung der
Abrechnung. Diese Aussage trifft in gleichem Maße für die Budgetdefinitionen in CGM MEDISTAR zu. Auch
diese werden von uns nach bestem Wissen und mit der notwendigen Sorgfalt recherchiert. Allerdings können
wir auch hierbei keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten übernehmen. Gemäß bestehendem Software-
Wartungsvertrag sind Dateiinhalte von unseren Anwendern selbst zu überprüfen, bevor sie angewendet wer-
den.

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Auslaufende Betriebssysteme
Mit dem kommenden Quartalswechsel (zu Q2/2021) wird die Lauffähigkeit von CGM MEDISTAR unter den
Betriebssystem Microsoft Windows Server 2008 RS und Microsoft Windows 7 nicht weiter gewährleistet.
Der Support dieser Versionen wurde seitens Microsofts im Januar 2020 eingestellt. Sollten Sie eine dieser
Versionen verwenden, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Vertriebs- und Servicepartner, um ge-
meinsam geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

KBV-Stammdateien
Sie erhalten mit diesem Update die KBV-Stammdateien inkl. XPM-Prüfmodul für den Einsatz im 1. Quartal
2021.

Impfmodul
Mit diesem Update stellen wir Ihnen ein aktuelles WKB-Impfmodul zur Verfügung. Informationen zu Ände-
rungen und Updates finden Sie auf www.impfmodul.de .

Neue Formularvordrucke
Muster 10 C - Auftrag für SARS-CoV-2 Testung und Muster OEGD - Auftrag für SARS-
CoV-2 Testung nach TestV oder regionaler Sondervereinbarung
Für die Muster 10 C und OEGD gibt es neue Vordrucke. Die neuen Vordrucke enthalten diverse Anpassun-
gen der zu dokumentierend Angaben. Der neue Vordruck des Muster 10 C ist ab dem 01.10.2020 gültig und
ab dem Stichtag zwingend zu verwenden. Der neue Vordruck des Muster OEGD ist ab sofort, ggf. also auch
schon vor dem 01.10.2020, gültig und ab Bereitstellung zwingend zu verwenden. Alte Formularvordrucke
dürfen nicht mehr verwendet werden. Die Auswahl des neuen Vordrucks in CGM MEDISTAR erfolgt auto-
matisch in Abhängigkeit vom Tagesdatum.

Neuer KBV Vordruck Muster 39 - Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom
Das Muster 39 wurde überarbeitet und ist ab dem 01.01.2021 verpflichtend einzusetzen. Die alten Vordru-
cke dürfen nicht weiterverwendet werden. Die Auswahl des neuen Vordrucks in CGM MEDISTAR erfolgt
automatisch in Abhängigkeit vom Tagesdatum.

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Gesetzliche/vertragliche Neuheiten & Ände-
rungen
Neue Heilmittelverordnung
Zum 01.10.2020 wird die überarbeitete Heilmittelrichtlinie wirksam. Unter anderem wurden die Vorgaben
zur Verordnung von Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Stimm-, Sprech-,
Sprach- und Schlucktherapie dahingehend vereinheitlicht, dass die Verordnung aller Therapiearten zukünf-
tig auf demselben Vordruck, dem neuen Muster 13 "Heilmittelverordnung", erfolgt. Dementsprechend gibt
es auch in CGM MEDISTAR ein neues Formular, über das alle Verordnungen ausgestellt werden können. Die
drei bisherigen Formulare für Physio-, Ergo- und Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie können nur noch zur Ein-
sicht in alte Verordnungen genutzt werden.
Die KBV informiert auf https://www.kbv.de/html/1150_43836.php.
Bei der Updateinstallation wird das neue Formular automatisch auf einen freien Platz in der Formularaus-
wahl gesetzt. Sollte kein freier Platz vorhanden gewesen sein oder falls Sie das Formular an eine andere
Stelle verschieben möchten, können Sie das über den Konfigurationsdialog der Formularauswahl (Kom-
mando IFA) vornehmen. Das Formular finden Sie unter der Bezeichnung "Heilmittel-VO".

Datenübernahme aus vorhandenen Heilmittelverordnung
Die Übernahme von Daten aus Verordnungen, die nach den alten Vorgaben erstellt wurden, in das neue
Formular ist nicht möglich. Die Unterschiede bei den Inhalten und der Logik sind zu groß, als dass eine fach-
lich korrekte Übernahme zu gewährleisten wäre.

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Vorschaltdialog
Wurden für einen Patienten bereits Verordnungen mit dem neuen Formular erstellt, wird beim Aufruf des
Formulars ein Vorschaltdialog angezeigt.

In diesem können Sie auswählen, ob Sie einen neuen Verordnungsfall anlegen wollen, oder ob eine weitere
Verordnung zu einem begonnenen Verordnungsfall erstellt werden soll. Wenn Sie im Vorschaltdialog keine
Auswahl treffen und direkt mit [OK] bestätigen, wird das Formular leer geöffnet. Es ist nun der Heilmittel-
bereich vorbelegt, wenn Sie in den Formulareinstellungen einen Standard-Heilmittelbereich festgelegt ha-
ben.
Wurden für den Patienten noch keine Verordnung erstellt, wird direkt das Formular geöffnet.

Verordnungsfall statt Erst- und Folgeverordnung
Die Begriffe "Erstverordnung" und "Folgeverordnung" gibt es in der bisherigen Form nicht mehr. Stattdes-
sen wird vom "Verordnungsfall" gesprochen. Zu einem Verordnungsfall gehören alle Verordnungen, die für
denselben Heilmittelbereich, die gleiche Diagnose (erste drei Stellen der ICDs identisch), dieselbe Diagnose-
gruppe und dieselbe LANR und erstellt werden. Außerdem darf die letzte Verordnung des Verordnungsfall
nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

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Erstellt man eine weitere Verordnung auf Basis einer älteren Verordnung und nimmt Änderungen an diesen
Angaben vor, wird dies vom Programm erkannt und automatisch ein neuer Verordnungsfall angelegt.

Heilmittelbereich
Für welchen Heilmittelbereich die Verordnung ausgestellt werden soll, können Sie über die entsprechende
Auswahl links oben auf dem Register "Verordnung" festlegen. Um den Heilmittelkatalog im Formular aufru-
fen zu können, muss ein Heilmittelbereich ausgewählt worden sein. Es stehen Physiotherapie, Ergothera-
pie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologische Therapie und Ernährungstherapie zur Aus-
wahl.

Zugriff auf Diagnosen
Die ICDs für die Verordnung können über die Diagnosen aus den Medizinischen Daten des Patienten über-
nommen werden. Geben Sie dafür in einem der Diagnosefelder auf dem Register "Verordnung" für Akutdi-
agnosen ein "D" (ggf. mit Zeilentyperweiterung, also z.B. "D." oder "D7") oder für Dauerdiagnosen ein "*"
ein und bestätigen Sie mit Return. Es wird Ihnen eine Liste der dokumentierten Diagnosen des Patienten
angezeigt, in der Sie einen Eintrag markieren und übernehmen können.

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Alternativ können Sie einen Diagnosesuchbegriff auch händisch in das Feld schreiben und auf den Button
mit dem Listensymbol hinter den Diagnosefelder klicken, um einen Eintrag aus dem Kodierungsregister aus-
zuwählen.

ICDs und Klartextdiagnosen
Für die eindeutige Verordnungsbegründung und das Erkennen besonderer Verordnungsfälle, wie zum Bei-
spiel Langfristigen Heilmittel, sind ein oder ggf. zwei ICDs zu einer Verordnung anzugeben. Die Diagnose-
klartexte dieser ICDs werden in das Feld Diagnose auf dem zweiten Register "Erläuterungen" übernommen.
Dort können sie bei Bedarf beliebig umformuliert werden, zum Beispiel um sie für den Therapeuten eindeu-
tiger und leichter verständlich zu machen. Änderungen am Diagnosetext haben keinen Einfluss auf die ICDs.

Zugriff auf den Heilmittelkatalog
Die Auswahl der Angaben zur Diagnosegruppe, Leitsymptomatik und den Heilmitteln erfolgt über den Heil-
mittelkatalog. Klicken Sie hierfür auf die Schaltfläche "Katalog". Im Katalog werden alle Diagnosegruppen
des zuvor gewählten Heilmittelbereichs angezeigt.

Durch auswählen einer Diagnosegruppe wird die Ansicht erweitert und die jeweils zugehörigen Leitsympto-
matiken, Erläuterungen und Heilmitteln werden zusätzlich angezeigt. Wählen Sie hier mindestens eine Leit-
symptomatik und, falls vorhanden, eine Erläuterung, sowie 1-3 vorrangige und maximal ein ergänzendes
Heilmittel aus. Vorrangige Heilmittel sind in der Auflistung mit einem "A" und fortlaufender Nummerierung
gekennzeichnet, ergänzende Heilmittel mit "C". In einigen Fällen ist es möglich, ein ergänzendes Heilmittel
ohne ein vorrangiges Heilmittel zu verordnen. Diese ergänzenden Heilmittel sind mit einem "I" für "isoliert
zu verordnen" in der Liste aufgeführt. Weiterhin gibt es Diagnosegruppen, die vorsehen, dass

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standardisierte Heilmittelkombinationen verordnet werden können. Diese sind mit einem "D" gekennzeich-
net. Bei einer standardisierten Heilmittelkombination entscheidet der Therapeut, welche Heilmittel konkret
zur Anwendung kommen. Alternativ ist es, falls aus medizinischen Gründen sinnvoll, möglich, drei oder
mehr konkrete Heilmittel zusätzlich mit zu markieren.

Blankoverordnungen
Die neue Heilmittelverordnung sieht sogenannte Blankoverordnungen bei bestimmten Diagnosen/Diagno-
segruppen vor. Blankoverordnungen obliegt die Auswahl, der Heilmittel, der Verordnungsmenge und der
Therapiefrequenz dem Therapeuten.
Wenn eine Blankoverordnung möglich ist, ist im Katalog in der Liste der Heilmittel ein Eintrag "A0 Blan-
koverordnung" vorhanden, der markiert werden kann, wenn eine Blankoverordnung erstellt werden soll. In
den von der KBV zur Heilmittelverordnung bereitgestellten Daten waren für das Quartal 4 2020 keine Blan-
koverordnungen hinterlegt.

Schnellzugriff via Schlüssel, zum Beispiel zur Aufzeichnung von Makros
Die Auswahl im Heilmittelkatalog kann nicht mit dem Makrorekorder aufgezeichnet werden. Um sich trotz-
dem Makros anlegen zu können, die mit einem Klick eine Verordnung mit einer bestimmten Auswahl aus
dem Katalog erstellt, kann man durch Eingabe eine Schlüssels Diagnosegruppe, Leitsymptomatik und Heil-
mittel aus dem Katalog übernehmen, ohne diesen aufzurufen. Der Schlüssel setzt sich aus den Kürzeln der
Diagnosegruppe, der Leitsymptomatik und der Heilmittel zusammen, die in die Verordnung übernommen
werden sollen. Gibt man einen solchen Schlüssel ein und bestätigt mit Return, werden Diagnosegruppe,
Leitsymptomatik und Heilmittel ins Formular übernommen.

Höchstmenge je Verordnung
Für die meisten Verordnungen ist eine Höchstmenge an Therapieeinheiten definiert, die bei einer einzelnen
Verordnung maximal verordnet werden darf. CGM MEDISTAR übernimmt die höchstmögliche Anzahl an
Einheiten bei Auswahl der Heilmittel aus dem Katalog. Werden mehrere Heilmittel verordnet, wird die
Höchstmenge an Einheiten automatisch gleichmäßig auf die Heilmittel verteilt. Wird zusätzlich ein ergän-
zendes Heilmittel verordnet, kann dieses so viele Einheiten haben, wie die Summe der vorrangigen Heilmit-
tel ergibt.
Für diese Regel gibt es verschiedene Ausnahmen. Für Verordnungen, die den Bedingungen eines Langfristi-
gen Heilmittelbedarfs oder eines Besonderen Verordnungsbedarf entsprechen, sowie für Verordnungen,
für die eine gültige Genehmigung der Krankenkasse erfasst und zugeordnet ist, kann die Höchstmenge hö-
her sein. Voraussetzung ist, dass eine Therapiefrequenz mit einer Angabe "pro Woche" angegeben wird. Es
können dann maximal so viele Einheiten verordnet werden, wie in 12 Wochen wahrgenommen werden.
Hat man zum Beispiel drei Einheiten pro Woche vorgesehen, können für 12 Wochen 36 Einheiten verordnet
werden.

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Eine weitere Ausnahme ist die Ernährungstherapie. Gibt man hier eine Therapiefrequenz an, gilt dieselbe
Formel, wie zur vorherigen Ausnahme beschrieben. Wenn aber keine Therapiefrequenz angegeben wird,
können beliebig viele Einheiten verordnet werden.

Orientierende Behandlungsmenge
Der Heilmittelkatalog sieht eine Höchstmenge an Behandlungseinheiten pro Verordnungsfall vor. Das Über-
schreiten dieser "Orientierenden Behandlungsmenge" ist aber immer zulässig. Als Praxis ist man in solchen
Fällen aber angehalten, die Gründe hierfür in der Karteikarte des Patienten zu dokumentieren.
Wie auch bei den Einheiten pro Verordnung gibt es bei den Verordnungen pro Verordnungsfall Ausnahmen,
in denen keine zusätzliche Begründung beim Überschreiten der Orientierende Behandlungsmenge notwen-
dig ist. Dies sind auch wieder Verordnungen, die den Bedingungen eines Langfristigen Heilmittelbedarfs o-
der eines Besonderen Verordnungsbedarf entsprechen, sowie für Verordnungen, für die eine gültige Ge-
nehmigung der Krankenkasse erfasst und zugeordnet ist.

Genehmigung zu Langfristigem Heilmittelbedarf
Im Formular können Genehmigungen der Krankenkasse für Langfristigen Heilmittelbedarf erfasst und dem
aktuellen Verordnungsfall zugewiesen werden. Auf dem Register "Genehmigung LHM " kann mit der Schalt-
fläche [Hinzufügen] eine neue Genehmigung erfasst werden. Übertragen Sie hier die Daten der schriftlichen
Genehmigung der Krankenkasse mit Gültigkeitsdauer, ICDs und das Kürzel der Diagnosegruppe. Für die Aus-
wahl der Diagnosegruppe können Sie bei Bedarf auf den Heilmittelkatalog über die Schaltfläche [Katalog]
zugreifen. Die Angabe der Heilmittel ist nur erforderlich, wenn sie in der Genehmigung der Krankenkasse
aufgeführt sind.
Bereits erfasste Genehmigungen können hier außerdem bearbeitet oder gelöscht werden.
Genehmigung können von der Krankenkasse auch für Verordnungen ausgestellt und in CGM MEDISTAR er-
fasst werden, die eigentlich nicht den Bedingungen eines Langfristigen Heilmittelbedarfs entsprechen. Ver-
ordnungen, denen eine solche Genehmigung zugewiesen wird, Unterliegen auch den Sonderregel für Lang-
fristige Heilmittelverordnungen bezüglich Höchstmenge je Verordnung und Orientierender Behandlungs-
menge je Verordnungsfall.

Angabe des Datums eines Akutereignisses bei Besonderem Verordnungsbedarf
Für Verordnungen, die die Bedingungen eines Besonderen Verordnungsbedarf erfüllen, ist ggf. die Angabe
des Datums eines Akutereignisses erforderlich. Dabei darf das Akutereignis in der Regel nicht länger als zum
Beispiel sechs oder zwölf Monate zurückliegen. Nur wenn das Akutereignis dann in diesem Zeitraum liegt,
stellt die Verordnung einen besonderen Verordnungsbedarf da.

Stornieren von Verordnungen
Für die neue Heilmittelverordnung ist gefordert, dass man einzelne Verordnungen stornieren kann, wenn
der Patient sie nicht wahrgenommen hat. Das Stornieren kann im Archivdialog des Formulars durchgeführt
werden. Stornierte Verordnungen fließen nicht in die Statistik ein. Im Gegensatz zu gelöschten Verordnun-
gen bleiben Sie aber im Archiv erhalten und können deshalb zum Erstellen einer weiteren / neuen Verord-
nung mit denselben Verordnungsdaten für denselben Patienten verwendet werden.

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Formulareinstellungen
In den Einstellungen des Formulars, zu erreichen über die Schaltfläche mit dem Zahnrad rechts oben im
Formulardialog, können Sie verschiedene Voreinstellungen vornehmen. Beispielsweise, ob ein bestimmtere
Heilmittelbereich beim Aufruf des Formulars vorbelegt sein soll, ob standardmäßig ein Therapiebericht an-
gefordert werden soll und weitere Einstellungen.

Statistik
Für Verordnungen der neuen Heilmittelverordnung gibt es eine neue Statistik. Diese kann mit dem Kom-
mando "VSHM" oder im Index unter "Statistik - Verordnungsstatistik - Verordnungsstatistik Heilmittel" auf-
gerufen werden.

Nach dem Aufruf der Statistik haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Filterbedingung festzulegen, zum
Beispiel den Auswertungszeitraum, den Heilmittelbereich usw.. Wenn Sie hier keine Angabe machen, wer-
den Ihnen alle Verordnungen angezeigt, die mit dem neuen Formular erstellt wurden. Mit einem Klick auf
die Schaltfläche [Auswertung erstellen] starten Sie die Statistikerstellung.
Das Ergebnis wird Ihnen in tabellarischer Form angezeigt, dabei können Sie das Ergebnis durch Klicken auf
die Spaltenüberschriften sortieren. Durch Klick auf die Schaltfläche mit dem Excel-Symbol können Sie die
angezeigte Statistik als Datei in einem Excel kompatiblen Format (CSV) zu exportieren. Dies ermöglicht
Ihnen eine detailliertere Analyse Ihrer Heilmittelverordnungen in Excel oder einem anderen Tabellenkalku-
lationsprogramm. Um eine weitere Auswertung zu erstellen können Sie mit einem Klick auf [Filter anpas-
sen] zurück in den Erfassungsdialog für die Filterbedingungen wechseln.

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Organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE):
Mit dem aktuellen Quartalsupdate haben wir für Sie einige weitere Anforderungen bei der Dokumentation
der oKFE Zervixkarzinom- und Darmkrebsformulare umgesetzt. Vorab haben wir Ihnen jedoch einige gene-
relle Informationen zum Thema oKFE zusammengestellt, da uns einige Anfragen gehäuft erreicht haben.

Für welche Patienten muss dokumentiert bzw. darf abgerechnet werden?
Gemäß Spezifikation des IQTIG (Stand: November 2020) dürfen nur bei gesetzlich Versicherten die keinem
besonderen Personenkreis angehören Dokumentationen eingereicht bzw. abgerechnet werden. Bei allen
Patienten die nicht in diese Kategorie fallen werden bei Aufruf des Formulars, spätestens jedoch beim Spei-
chern, entsprechende Hinweise angezeigt oder es wird bereits die Anlage des Formulars aufgrund fehlen-
der Stammdaten unterbunden.

Nacherfassung und Korrekturen für das Dokumentationsjahr 2020
Eine Nacherfassung bzw. Einreichung der Dokumentationsformulare für das vierte Quartal 2020 ist bis zum
28.02.2021 gestattet (= Datenlieferfrist ohne Korrekturfrist). Bis zum 15.03.21 dürfen noch Korrekturen ein-
gereicht werden (=Datenlieferfrist inkl. Korrekturfrist).

Wer muss welche Zervixkarzinom Dokumentation durchführen?
Nachfolgend sind zum jeweiligen Zervixkarzinom-Formular die Arztgruppen aufgeführt welche die entspre-
chenden Dokumentationen erfassen müssen:
     •    Abklärungskolposkopie (ZKA): alle Vertragsärzte welche die Abklärungskolposkopie durchführen
     •    Primärscreening (ZKP): Gynäkologen
     •    Zytologie (ZKZ) und HPV-Test (ZKH): Zytologen, Pathologen und Labore

Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Zervixkarzinom_Dokumentation.pdf

Programmneuerungen

Einspielen der Antwortdatei aus dem KV Portal
Sofern Sie die Exportdatei manuell in ihr KV Portal eingestellt haben, wird dort nach gegebener Zeit eine
Antwort ankommen. Diese können Sie auf Ihrer Festplatte zwischenspeichern und über den Sammelver-
sand im Tab "Protokolle" dem entsprechenden Export zuordnen und einstellen. Nach erfolgreichem Upload
kann das Antwortdokument geöffnet werden.

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Nachdokumentation
Möchten Sie noch Formulare zu Patienten aus dem Jahr 2020 nacherfassen, können Sie diesen Datensatz
bis spätestens 28.02.2021 einreichen.
Um eine Nachdokumentation durchzuführen öffnen Sie das entsprechende Formular wie gewohnt. Über
den Menübereich haben Sie nun die Möglichkeit auf die Formularversion des Jahres 2020 zu wechseln und
die Dokumentation durchzuführen.

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Anpassungen in der KA-Maske
Erfassen der (N)BSNR des ärztlichen Dienstes der Bundespolizei in der KA-Maske
Grundsätzlich dürfen (N)BSNRs, die mit 77 beginnen im Feld 'Überweiser' nicht zur Abrechnung gebracht
werden. Einzige Ausnahme ist die 777777700, die (N)BSNR des ärztlichen Dienstes der Bundespolizei. Mög-
licherweise falschgeschriebene (N)BSNRs, die mit 77 beginnen, werden in der Abrechnung gemäß Anforde-
rungen der KBV automatisch durch die 777777700 ersetzt.
Beim Erfassen eines Überweisungsscheins ([U]/[A]/[L]) in der KA-Maske erhalten Sie im Fall einer Fehlein-
gabe, eine Hinweismeldung, die über diese Ersetzung informiert.

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Setzen des Auftrags Diagnostische Abklärung Muster 10C
Beim Erfassen eines Laborauftrages ([L] Scheinuntergruppe 27) ermöglicht die Schaltfläche 'Diagnostische
Abklärung', dass Sie schnell und korrekt den vordefinierten Auftrag ' Diagnostische Abklärung Muster 10C'
in das zugehörige Auftragsfeld übernehmen und zur Abrechnung bringen können. Eine Hinweismeldung
informiert sie über diesen Sachverhalt.

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Setzen der differenzierten Beauftragung gemäß Muster 39
Durch die Neugestaltung des Muster 39 'Früherkennung von Zervix-Karzinomen' hat der überweisende Gy-
näkologe die Möglichkeit einer differenzierten Beauftragung auf dem neuen Vordruck.

                                                                       Muster 39
Beim Erfassen eines Zielauftrages ([A] Scheinuntergruppe 21) haben Sie die Möglichkeit die Angaben mit
Hilfe von Schaltflächen schnell und korrekt in das zugehörige Auftragsfeld zu übernehmen und zur Abrech-
nung zu bringen. Der vorgegebene Auftragstext setzt sich zusammen aus Abrechnungsart und Auftrag, z.B.
'A-HPV' für einen HPV-Test zur Abklärungsdiagnostik.

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Hinweis bei der Dokumentation von bestimmten EBM-Leistungen
ohne zugehörige Diagnose
Mit diesem Update erhalten Sie eine neue, gesetzlich vorgegebene Hinweismeldung, wenn Sie bestimmte
Gebührenordnungspostionen dokumentieren und keine zugehörige Diagnose gefunden werden kann.

Der Hinweis zeigt Ihnen eine Liste von Diagnosen, die mit der dokumentierten Leistung kombiniert werden
können.

Aktualisierung auf LDT3.2.9
Es ist nun möglich Labordaten der Version 3.2.9 in die Patientenakte zu übernehmen.

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APP VERORDNUNGSCENTER zur Verordnung digitaler Gesund-
heitsanwendungen
Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (kurz DVG) macht es möglich:
Zukünftig können Ärzte ihren Patienten digitale Gesundheitsanwendungen (sogenannte DiGAs), ergänzend
zur klassischen Verschreibung von Medikamenten und Hilfsmitteln, verordnen. Zum Zeitpunkt des Redakti-
onsschlusses sind bereits 5 digitale Gesundheitsanwendungen im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenom-
men, mehr als 20 Weitere befinden sich aktuell in der Zertifizierung.
Dieser neue Verordnungsweg unterscheidet sich zum Teil sehr stark von dem der Medikamentenverord-
nung. Um Ihnen die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen so komfortabel wie möglich zu
gestalten, haben wir deshalb für Sie das APP VERORDNUNGSCENTER entwickelt. Dieses ist auf die Darstel-
lung und Verordnung von, für Ihre Patienten passenden, Gesundheitsanwendungen optimiert. Der zu-
grunde liegende Katalog wird täglich aktualisiert. Dementsprechend werden die zugelassenen Anwendun-
gen fortlaufend im APP VERORDNUNGSCENTER veröffentlicht.
Das APP VERORDNUNGSCENTER unterstützt Sie bei der Verordnung durch Hinweise über die Wirkweise der
Anwendung, die Dauer der Verordnung, Informationen zum Einlöseprozess für den Patienten sowie ent-
sprechende Hinweise auf den Support, der vom Hersteller der Anwendung übernommen wird.
Das APP VERORDNUNGSCENTER kann aus dem Patienten- und Verordnungskontext in CGM MEDISTAR wie
folgt aufgerufen werden.

Digitale Anwendungen verordnen
Um eine digitale Anwendung zu verordnen, rufen Sie zunächst das Rezept auf. Klicken Sie nun auf die Schalt-
fläche um das APP VERORDNUNGSCENTER zu öffnen. Alternativ können Sie das APP VERORDNUNSCENTER
mit dem Tastenkürzel "Alt+X" öffnen.

Hinweis: Es muss mindestens eine Diagnose in der Patientenakte erfasst sein, damit eine digitale Anwendung
verordnet werden kann. Ist keine Diagnose erfasst, so können Sie lediglich eine digitale Anwendung empfeh-
len und ein Infoblatt für Ihren Patienten/Ihre Patientin ausdrucken.

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Wählen Sie nun eine digitale Anwendung aus, die Sie verordnen möchten. Um eine digitale Anwendung zu
verordnen, klicken Sie auf die Schaltfläche [Verordnen]. Im oberen Bereich haben Sie die Möglichkeit die
digitalen Anwendungen auf bestimmte ICD-10 Codes zu filtern.

Um die digitale Anwendung auf das Rezept zu übernehmen, klicken Sie auf die Schaltfläche [Auf Rezept über-
nehmen]. Mit einem Klick auf "Infoblatt ausdrucken" haben Sie die Möglichkeit weitere Informationen zur
digitalen Anwendung für Ihren Patienten auszudrucken.

Nachdem Sie eine digitale Anwendung für die Verordnung ausgewählt haben, wird der Verordnungstext auf
den Rezeptdialog übernommen.

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Hinweis: Es wird automatisch die richtige Rezeptart für die jeweilige ausgewählte digitale Anwendung einge-
stellt.
Sie können das Rezept nun ausdrucken.

Digitale Anwendungen wiederverordnen
Wenn Sie eine digitale Anwendung wiederverordnen möchten, wählen Sie die Option "Wiederverordnung
Archiv" im Rezept und anschließend die digitale Anwendung, die Sie wiederverordnen möchten.
Hinweis: Die Wiederverordnung über die Funktion "Wiederverordnung MD" ist aktuell nicht möglich.

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Aufruf des APP VERORDNUNGSCENTERs ohne Patientenbezug
Unabhängig eines Patientenbezuges können Sie das APP VERORDNUNGSCENTER über den CGM MEDISTAR-
Index unter Praxis/Patient -> APP VERORDNUNGSCENTER -> Eintrag APP VERORDNUNGSCENTER öffnen.
erreichen. Alternativ können Sie das Kommando AVC verwenden.

Wenn Sie CGM MEDISTAR BLACK verwenden und in den Darstellungsoptionen für den Arbeitsbereich die
Einstellung "Dashboards" verwenden, können Sie das APP VERORDNUNGSCENTER über die Toolbar öffnen.
Klicken Sie auf die Schaltfläche um das APP VERORDNUNGSCENTER zu öffnen.

Datenübertragung widerrufen
Sollten Sie das APP VERORDUNGSCENTER nicht mehr nutzen und Ihre Einwilligung zur Datenübertragung
widerrufen wollen, öffnen Sie im CGM MEDISTAR-Index unter Praxis/Patient den Eintrag APP VERORD-
NUNSCENTER und wählen Sie [Datenübertragung widerrufen]. Alternativ können Sie das Kommando AVCW
verwenden.

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Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie das APP VERORDNUNGSCENTER nach dem Widerruf nicht weiter
nutzen können. Bestätigen Sie den Dialog mit [OK].

Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung, dass Sie Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung er-
folgreich widerrufen haben. Bestätigen Sie den Dialog mit [OK].

Selbstverständlich können Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Aktivierung vornehmen. Wechseln Sie dazu
im CGM MEDISTAR-Index in den Bereich CGM APP VERORNDUNGSCENTER öffnen und bestätigen Sie dort
die notwendigen Einverständniserklärungen zur Datenübermittlung erneut.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
     -    Nutzen Sie das APP VERORDNUNGSCENTER kostenlos direkt in Ihrem CGM MEDISTAR
     -    Das APP VERORDNUNGSCENTER listet automatisch die für Ihren Patienten passenden Gesundheits-
          anwendungen, abgleitet aus den Indikationen und der Versicherungsart
     -    Alle Schritte nach Rezeptausstellung sowie die Supportanleitung für Ihre Patienten finden Sie direkt
          im APP VERORDNUNGSCENTER oder in der Patienten-PDF, die Sie vor einer Übernahme auf das Re-
          zept einsehen und für Ihre Patienten ausdrucken können
     -    Die Verordnung von digitalen Anwendungen wird nicht auf Ihr Verordnungsbudget angerechnet.

Voraussetzung für die Nutzung des APP VERORDNUNGSCENTER ist eine Internetverbindung an Ihrem Ar-
beitsplatz, sowie die Zustimmung zu den AGB und der Datenschutzerklärung des Service.
Wir freuen uns über Ihre Anregungen zum APP VERORDNUNGSCENTER unter app.verordnungscen-
ter@cgm.com oder gerne auch über die weiteren, am rechten Rand innerhalb des APP VERORD-
NUNGSCENTERS, aufgeführten Kommunikationskanäle.

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Ablauf der Verordnung von digitalen Anwendungen

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HzV/FaV – Informationen
CGM MEDISTAR wurde darüber informiert, dass der Versorgungsstrukturvertrag zwischen der KV Branden-
burg und der AOK Nordost zum 31.12.2020 endet.
Ebenso wurde der Barmer-Vertrag mit der KV Mecklenburg-Vorpommern seitens der Kasse zum 31.12.2020
gekündigt.
Nach dem Einspielen des Q1/21-Quartalsupdate stehen Ihnen diese Funktionen somit nicht mehr zur Verfü-
gung.
Sollten Sie Fragen zur Beendigung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre KV.
KV Brandenburg: (https://www.kvbb.de/kontakt/).
KV Mecklenburg-Vorpommern: (https://www.kvmv.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/)

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Verbesserte Dokumentation des Beschäftigungsstatus
Mit diesem Update kann der Beschäftigungsstatus im Rahmen des AU-Fallmanagements besser dokumen-
tiert werden.

Haben Sie den Beschäftigungsstatus eines Patienten oder einer Patientin dokumentiert, so wird dieser nun
im Dialog der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angezeigt.
Wenn Sie mit der Maus über den Beschäftigungsstatus fahren, erhalten Sie detaillierte Informationen. Zu-
sätzlich haben Sie nun die Möglichkeit den Beschäftigungsstatus über einen Klick auf das "Stift"-Icon zu ak-
tualisieren.

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Neues aus der CGM-Welt
Informationen rund um die Telematikinfrastruktur in Ihrer Praxis
Wichtige Hinweise zu Updates/Upgrades von TI-Komponenten:
Die zugrundliegenden Spezifikationen der gematik für zugelassene TI-Produkte verlangen höchste Sicher-
heitsstandards. Ihr wichtiger Beitrag zur Sicherheit Ihrer Institution ist die regelmäßige Kontrolle, ob die
Firmwares Ihrer TI-Komponenten vor Ort up-to-date sind. Regelmäßige Updates und Upgrades der TI-Kom-
ponenten sind zwingend notwendig, da sie jederzeit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und der
Informationssicherheit in der TI umfassend genügen müssen.
Wir empfehlen Ihnen, in regelmäßigen Abständen unsere TI-Support Website www.cgm.com/ti-support zu
besuchen und die aufgeführten Updates und Upgrades stets zeitnah durchzuführen. Nur so kann gewähr-
leistet werden, dass jede Komponente und jeder Dienst der TI zu jeder Zeit den Bestimmungen des Daten-
schutzes und der Informationssicherheit umfassend genügt.
Hinweis: Zulassungen durch die gematik sind immer zeitlich befristet. Die Zulassung der Firmware-Version
1.3.10 des Konnektors KoCoBox MED+ hat zum 30. September 2020 geendet. Sollten Sie die neue Version
2.3.24 noch nicht aufgespielt haben, holen Sie dies bitte umgehend nach. Der Website www.cgm.com/ti-
support entnehmen Sie alle notwendigen Informationen zum Einspielen des Upgrades. Rückfragen richten
Sie direkt an Ihren Dienstleister vor Ort unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 - 551 551 2.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Upgrade auf Ihrem Konnektor bereits eingespielt wurde, können Sie dies
einfach überprüfen: am Konnektor OK-Taste drücken -> mit Steuerkreuz Punkt 4 "Versionen" wählen -> OK-
Taste drücken -> im Display Firmware-Version ablesen (alte Version: 1.3.10, neue Version: 2.3.24)

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Wichtige Telefonnummern und Websites für TI-Anwender
Bitte beachten Sie darüber hinaus auch folgende wichtige Websites und Telefonnummern:
www.cgm.com/ti-radar:               Hinweise bei eingeschränkter TI-Verbindung
www.cgm.com/ti-support:             Updateinfos und Services
www.cgm.com/ti-newsletter:          relevante Hintergrundinformationen zur TI
Telefon Beratung:                   0261 - 8000 2323
Telefon Support :                   0800 - 551 5512

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Kostenfreie Vergleichsanalysen in Ihrer Arztsoftware mit der
neuen Statistikfunktion CGM BENCHMARKS
Im Statistikbereich Ihres CGM MEDISTAR erhalten Sie ab sofort die Möglichkeit einer zusätzlichen, kosten-
freien Funktion zur Analyse Ihres Praxisbetriebes. Diese ermöglicht es Ihnen, die Häufigkeit bestimmter
Leistungen, Diagnosen und Verordnungen Ihrer Praxis den Durchschnittswerten ähnlicher Praxen gegen-
über zu stellen. Dadurch können Sie Ihren aktuellen Praxisbetrieb sowie potenzielle Optimierungsmöglich-
keiten aus betriebswirtschaftlicher und medizinischer Sicht reflektieren. Mit den CGM BENCHMARKS kön-
nen Sie einfach erkennen ob Ihre Kollegen bei bestimmten Patiententypen andere Medikamente als Sie
verschreiben, ob Sie bestimmte Diagnosen häufiger stellen als Ihre Kollegen oder ob Sie extrabudgetäre
Leistungen oder IGel erbringen könnten.
Die Basis für diese Statistiken bilden vollständig anonymisierte Daten aus den Arztinformationssystemen
teilnehmender Ärzte. Eine Re-Identifikation der Patienten, des Arztes oder der Praxis ist jederzeit ausge-
schlossen. Ihre eigenen Daten werden nur in Ihrem CGM MEDISTAR angezeigt.
Die Nutzung des Statistik-Tools steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Sie müssen sich lediglich für den
Dienst registrieren. Die Registrierung erfolgt über ein Fenster, dass sich beim Zugriff auf den Statistikbe-
reich Ihres CGM MEDISTAR öffnet. Nach der Registrierung werden Ihre Daten automatisch übertragen und
Sie erhalten über den Menüpunkt CGM BENCHMARKS (Index->Statistik->CGM Benchmarks) vollen Zugriff
auf die bereitgestellten Statistiken. Es entstehen Ihnen keine weiteren Aufwände.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Erstellung der Vergleichswerte je Fachgruppe zunächst eine reprä-
sentative Grundmenge anonymisierter Daten aufbauen müssen. Aus diesem Grund kann es sein, dass Ihre
Fachgruppe in den einzelnen Statistiken noch nicht vollständig abgebildet ist.

Weitere Informationen rund um die CGM BENCHMARKS erhalten Sie auch unter:
https://docmetric.de/benchmarks oder sprechen Sie einfach Ihren CGM MEDISTAR Vertriebs- und Service-
partner an.

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 Laufzettel
 Der Inhalt des Updateleitfadens wurde zur Kenntnis genommen von:

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    Karl-Wiechert-Allee 64
    30625 Hannover
    T +49 (0) 511 5405-00
    F +49 (0) 511 5405-109
    Support: +49 (0) 800 5405222 (Mo-Fr, 08-19 Uhr)
    info@medistar.de
    cgm.com/medistar

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