Cölled er Anzeiger - Kölleda

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Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölled er
    Anzeiger
Amtsblatt der Stadt Kölleda sowie der VG Kölleda
und ihrer Mitgliedsgemeinden                                                                      Ausgabe Nr. 6/2021
Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra                                                      vom 24.06.2021

      Hallunke in Battgendorf mit Blühwiese

                                                                                                      Foto: Antje Lippich

 Nächster Redaktionsschluss:                                        Amtlicher Teil:
    Montag, 19. Juli 2021                                 Beschlüsse und Bekanntmachungen
 Nächster Erscheinungstermin:                                     Nichtamtlicher Teil:
  Donnerstag, 29. Juli 2021     Vereinsinformationen | Kirchliche Nachrichten | Kulturelles und Unterhaltung | Sonstiges
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                -2-                                                      Nr. 6/2021

                                Wichtige Rufnummern und Sprechzeiten

                     Stadt Kölleda                                                             VG Kölleda
 Zentrale        Tel.: 03635/450-0                                      Zentrale         Tel.: 03635/450-0
 E-Mail          stadtverwaltung@koelleda.de                            E-Mail           poststelle@vgem-koelleda.de
 Bürgermeister                                          100              Gemeinschaftsvorsitzender                               102
 Sekretariat                                            100              Fachbereich Zentrale Dienste            
 Öffentlichkeitsarbeit                                  145              und Vermögensverwaltung                                140
 Zentrale Dienste                                       111              Zentrale Dienste                                 123 / 109
 Amtsleiter Hauptamt/Kämmerei                           124              Fachbereich Bau und Planung                      104 / 105
 Kämmerei                                               118              Fax Zentrale                                           125
 Steuern                                                122
 Personal                                               108             Sprechzeiten
                                                        132             Montag, Donnerstag, Freitag        09.00 bis 12.00 Uhr
 Kasse                                                  130             Dienstag                           14.00 bis 18.00 Uhr
                                                        128             Mittwoch                           geschlossen
                                                        114
 Ordnungsamt                                            120
 Vollzugsdienst / Friedhofsverwaltung                   116
                                                                        Besuchen Sie uns im Internet
 Amtsleiter Bauamt                                      127
 Bauleitplanung                                         133             Stadt:           http://www.koelleda.de
 Hochbau                                                103             VG:              http://www.vgem-koelleda.de
 Liegenschaften                                         117
 Allg. Bauverwaltung                                    126             Polizeiinspektion Sömmerda
 Bürgerbüro                                             110             Kontaktbereichsbeamter Stadt Kölleda
 Bürgerbüro Rastenberg                       036377 / 76721             PHM Daniel, Markt 1
 Standesamt                                             115             Tel.: 03635 / 400091
 Stadtbibliothek                             03635 / 482333             Sprechtag:
 Stadtarchiv                                 03635 / 479075             Dienstag         15.00 - 17:00 Uhr
 Betriebshof                                 03635 / 601720
 Fax Zentrale                                           144             Kontaktbereichsbeamter VG Kölleda
 Fax Standesamt                                         131             PHM Bohne, Markt 1
 Fax Bürgerservice                                      199             Tel.: 036377 / 837232
 Fax BS Rastenberg                           036377 / 76729
                                                                        Polizeidienststelle Sömmerda
 Sprechzeiten                                                           Bahnhofstraße 29, 99610 Sömmerda
 Bürgermeister                                                          Telefon: 03634 / 3360
                                                                        Öffnungszeiten:
 Dienstag                        14.00 - 18.00 Uhr
                                                                        Rund um die Uhr geöffnet
 Bürgerbüro
 Montag, Mittwoch, Freitag       08.00 - 13.00 Uhr
 Dienstag, Donnerstag            08.00 - 18.00 Uhr                      Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie sind die Sprech-
 Samstag                         09.00 - 11.00 Uhr                      zeiten teilweise außer Kraft gesetzt. Es erfolgt telefonische
 Stadtbibliothek                                                        Beratung. Anfragen werden via E-Mail beantwortet.
 Montag                          10.00 - 12.00 Uhr und
                                 13.00 - 17.00 Uhr                      Das Bürgerbüro steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
 Dienstag                        10.00 - 12.00 Uhr und
                                 13.00 - 18.00 Uhr                      Wir danken für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
 Mittwoch                        geschlossen
 Donnerstag                      10.00 - 12.00 Uhr und                  Redaktionsschluss nächster Cölledaer Anzeiger
                                 13.00 - 15.00 Uhr
 Freitag                         10.00 - 12.00 Uhr und                  Erscheinungstag:       letzter Donnerstag im Monat
                                 13.00 - 16.00 Uhr                      Abgabefrist:           10 Tage vor Erscheinungstag
 Stadtarchiv                                                                                   (immer montags)
 Dienstag                        09.00 - 12.00 Uhr                      Änderungen behalten wir uns vor!

                                                  Bereitschaftsdienste

 Dienstplan Ärzte                                                       BeWA mbH Sömmerda
 Notfall-Nummern                                                        Bereitschaftsdienst
 Rettungsdienst / Feuerwehr             Leitstelle Erfurt - 112         Bereich Abwasser:                            0800 - 3634800
 Polizei:                                                   110         Bereich Trinkwasser:                         0800 - 0725175
 Bundesweite Notrufnummer                             116 117

Notdienstplan für die Kölledaer Apotheken
Die Zuständigkeit des Notdienstes der Apotheken von 08:00 Uhr bis Folgetag 08:00 Uhr wechselt täglich und ist in jeder Apo-
theke den Aushängen zu entnehmen.
Wir bitten dies zu beachten.
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                                 -3-                                                                       Nr. 6/2021
                                                                                            -  Befreiung zur Errichtung über Übergabestation auf den fest-
                           Amtlicher Teil                                                      gesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
                                                                                               und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
                                                                                           Das Bauvorhaben ist gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b
            Amtliche Bekanntmachungen                                                      Thür. Bauordnung vorhabensfrei. Damit ist die Stadt Kölleda
                 der Stadt Kölleda                                                         für die Genehmigung einer Befreiung von den Festsetzun-
                                                                                           gen des Bebauungsplanes zuständig.
                                                                                       Abstimmungsergebnis:
Bekanntmachung der Beschlüsse                                                          Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1
der 16. Stadtratssitzung vom 25.05.21                                                  davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1
                                                                                       Ja-Stimmen: 7        Nein-Stimmen: 0                  Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 127/16/2021
Projektantrag Städtebauförderung „Investitionspakt Sport-                              Beschluss-Nr.: 59/12/2021
stättenförderung „Streitseebad                                                         Beschluss Entsorgung Schadstoffe vom Lager Betriebshof -
Beschluss:                                                                             Angerstraße
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschießt die Anmeldung des                             Beschluss:
Projektes „Ertüchtigung des Freibades am Streitsee“ im Städte-                         Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be-
bauförderprogramm „Investitionspakt Städtebauförderung“ für                            schließt die Vergabe der Leistungen zur Entsorgung von Schad-
das Programmjahr 2021 und die vorgesehene Weiterleitung der                            stoffen, Grünschnitt und Betonbruch auf dem Lagerplatz vom
Zuwendung an den öffentlichen Träger Arbeiter-Samariter-Bund                           Betriebshof (in der Angerstraße) an die Firma
e.V. Sömmerda.                                                                             Containerdienst Pfaffe aus Berlstedt
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ����������������������������������� 20 + 1          mit einer Auftragssumme von 30.862,65 €
davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 17 + 1   Die Beschlussfassung ist dringend erforderlich, um die Frist vom
                                                                                       Landratsamt Sömmerda zu wahren. Zur Umsetzung dieser Auf-
17 Ja-Stimmen        0 Nein-Stimmen                       1 Enthaltung                 lagen wurden im Haushalt 2021 der Stadt Kölleda finanzielle
Beschluss-Nr.: 128/16/2021                                                             Mittel in Höhe von 60.000,00 € eingeplant (HHST 6750 6300
Projektantrag Städtebauförderung „Investitionspakt Sport-                              Straßenreinigung).
stättenförderung „F.-Ludwig-Jahn-Sportstätte“                                          Die Vergabe der Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschluss-
Beschluss:                                                                             fassung zum Haushalt der Stadt Kölleda für das Jahr 2021 und
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Anmeldung des                            dessen Rechtswirksamkeit.
Projektes „Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte - Sanierung und                           Abstimmungsergebnis:
Neubau“ im Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Städ-                             Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1
tebauförderung“ für das Programmjahr 2021 in der überarbei-                            davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1
teten Fassung vom 23.03.2021 mit einem Kostenvolumen in                                Ja-Stimmen: 7       Nein-Stimmen: 0                   Enthaltungen: 0
Höhe von 1.652.000,00 € und einer beantragten Zuwendung in
Höhe von 1. 486.800,00 €.                                                              Bekanntmachung der Beschlüsse
Abstimmungsergebnis:                                                                   des 14. Grundstücks- und Bauausschusses
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ����������������������������������� 20 + 1
davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 17 + 1   vom 11.05.2021
18 Ja-Stimmen       0 Nein-Stimmen                    0 Enthaltungen                   Beschluss-Nr.: 66/14/2021
                                                                                       Beschluss zur Festlegung der Vorzugsvariante für die Brücke
                                                                                       am Zapfenweg mit gleichzeitigem Ausbau des Zapfenweges
Bekanntmachung der Beschlüsse                                                          - Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln
des 12. Grundstücks- und Bauausschusses                                                Beschluss:
vom 11.02.21                                                                           Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt
                                                                                       in Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln für die Brü-
Beschluss-Nr.: 58/12/2021                                                              cke am Zapfenweg und dem gleichzeitigen Ausbau des angren-
Genehmigung von Dienstbarkeiten - Erweiterung des Nut-                                 zenden Zapfenweges die Festlegung der
zungsrechts für eine Übergabestation für die Windenergie-                                  Variante 1 -           Baukosten -                   
anlagen der UGE Großneuhausen GmbH & Co. KG Umwelt-                                        Tiefgründung           brutto:                       358.000,00 €
gerechte Energie, Lohmen
Beschluss:                                                                             entsprechend der vorgelegten Anlage (Gelenkbau)
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be-                                Abstimmungsergebnis:
schließt als Beschlussempfehlung für den Stadtrat von Kölleda:                         Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1
                                                                                       davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1
1. Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, der beantragten
    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit                           Ja-Stimmen: 7       Nein-Stimmen: 0                   Enthaltungen: 0
    zur Sicherung des Standortes der Übergabestation zulasten                          Beschluss-Nr.: 67/14/2021
    des stadteigenen Flurstücks 330, Flur 4, Gemarkung Kölle-                          Sanierung und Umbau Gebäude Straße des Friedens 61 in
    da zugunsten der UGE Großneuhausen GmbH & Co. KG                                   Beichlingen - 1. Nachtragsangebot
    Umweltgerechte Energie, Lohmen, zuzustimmen. Der bei-                              Honorarleistungen Tragwerksplanung Lph 1-4
    liegende Lageplan - Anlage 1 - und der 1. Nachtrag zum                             Beschluss:
    Vertrag über Leitungsrechte und Wegerechte vom 09.10./                             Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be-
    30.11.2020 wird zum Beschlussinhalt erklärt. Als einmalige                         schließt:
    Entschädigung für die Beeinträchtigung des Grundstücks                             Der Vergabe der Leistungen des 1. Nachtragsangebots des
    sind 3.000,00 € für die 100,00 m² überbaute Fläche (Über-                          Büros PLANBÜRO Jens Wiegleb, Sömmerda, für die Erstellung
    gabestation) an die Stadt Kölleda als Eigentümer des Flur-                         einer Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-4) für die Baumaß-
    stückes zu zahlen. Alle weiteren Kosten, die mit der Eintra-                       nahme „Sanierung und Umbau des städtischen Gebäudes Stra-
    gung der Grunddienstbarkeit im Zusammenhang stehen,                                ße des Friedens 61 in Beichlingen“ in Höhe von 19.228,58 Euro
    sind vom Antragsteller zu tragen.                                                  Brutto wird zugestimmt.
2. Für die „Errichtung einer Übergabestation (Trafostation)“                           Für die Absicherung der Finanzierung der Beauftragung des
    wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-                                1. Nachtrages zum Honorarvertrag mit dem Büro PLANBÜRO
    ungssplanes „Gewerbegebiet Kölleda-Kiebitzhöhe“ in der                             Jens Wiegleb wird die Entnahme aus der Rücklage in Höhe der
    Fassung der 3. Änderung des Antragstellers UGE Großneu-                            Angebotssumme (19.228,58 €) genehmigt.
    hausen GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Lohmen,                               Abstimmungsergebnis:
    gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt.                                         Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1
                                                                                       davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1
                                                                                       Ja-Stimmen: 7      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 0
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                                  -4-                                                      Nr. 6/2021
Beschluss-Nr.: 68/14/2021                                                               Baulandumlegungsverfahren
Antrag zur Befreiung von Festsetzungen B-Planes Gewerbe-
gebiet „Kiebitzhöhe“ - 2. Änderung                                                      „Erweiterung Großinvestitionsfläche Kölleda
Beschluss:                                                                              - Kiebitzhöhe“ der Stadt Kölleda
Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat
Kölleda zur Beschlussfassung:                                                           Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbar-
Im Rahmen des Bauantrages zur „Werkserweiterung Funkwerk                                keit der 1. Änderung des Umlegungsplanes gemäß
mit Errichtung einer Produktionshalle und eines Verwaltungs-                            § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der vom 3. No-
gebäudes“ wird dem vorliegenden Befreiungsantrag von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kölleda-
                                                                                        vember 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am
Kiebitzhöhe“ in der Fassung der 2. Änderung des Antragstellers                          8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)
Funkwerk Systems GmbH, Im Funkwerk 5, 99625 Kölleda, gem.                               Gemarkung: Kölleda
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt:                                                   Für das Baulandumlegungsverfahren „Erweiterung Großinvesti-
• Befreiung von dem Maß der baulichen Nutzung                                           tionsfläche Kölleda - Kiebitzhöhe“ ist die 1. Änderung des Um-
    Überschreitung der max. Wandhöhe um 0,73 m                                          legungsplanes vom 14. April 2021 für die Ordnungsnummern
    auf insgesamt 10,73 m;                                                              1.3 und 22.3 (Karte und Verzeichnis zur 1. Änderung des Umle-
Das gemeindliche Einvernehmen wird für das Bauvorhaben                                  gungsplanes) am 22. Mai 2021 unanfechtbar geworden.
erteilt.                                                                                Die Unanfechtbarkeit wird hiermit bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
                                                                                        Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1
                                                                                        durch den in der 1. Änderung des Umlegungsplanes vorgese-
davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1
                                                                                        henen neuen Rechtszustand ersetzt.
Ja-Stimmen: 7       Nein-Stimmen: 0                   Enthaltungen: 0                   Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigen-
                                                                                        tümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Geld-
Beschluss-Nr.: 69/14/2021
                                                                                        leistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Vergabe von Klimageräten für das Rathaus der Stadt Kölleda
Beschluss:                                                                              Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt                                            Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats
die Vergabe der Lieferung und Montage von Klimageräten für                              nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
Büroräume im Rathaus der Stadt Kölleda an die Firma                                     spruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Schwab Klimatechnik, Heinrich-Hertz-Straße 5, 99625 Kölleda                             der Stadt Kölleda, Landesamt für Bodenmanagement und Geo-
mit einer Angebotssumme von 30.023,70 €.                                                information, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstraße 14,
Für die Sanierung der Büroräume im Rathaus wurden finanzielle                           99086 Erfurt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mittel - HH-Stelle 0600 9003 - in Höhe von 80.000,00 € einge-                           Erfurt, den 31. Mai 2021                                 Siegel
plant. Für die Sanierung wurden 63.277,98 € beauftragt. Davon                           Gerd Müller
werden über die interkommunale Zusammenarbeit 31.274,11                                 Vorsitzender des Umlegungsausschusses
€ gefördert, somit stehen 32.003,87 € für die Ausstattung der
Büroräume mit Klimageräten zur Verfügung.
Die Auftragserteilung richtet sich nach der Bestandskraft des                           Aufhebung des Bebauungsplanes
Haushaltes.                                                                             Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1                  in der Stadt Kölleda
davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1   Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner öffentlichen Sitzung
Ja-Stimmen: 6       Nein-Stimmen: 1                   Enthaltungen: 0                   am 26.03.2014, Beschluss-Nr. 326/51/2014, die Aufhebung des
                                                                                        Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“ in der
Beschluss-Nr.: 70/14/2021                                                               Stadt Kölleda als Satzung beschlossen.
2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr.                              Die Satzung - Aufhebung Bebauungsplan Wohngebiet „Am Al-
1/08 „Gewerbepark An der Weimarischen Straße“ in Kölleda                                ten Bahndamm“ in der Stadt Kölleda - wurde der Kommunalauf-
Herr Großmann stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:                                 sicht des Landkreises Sömmerda gem. § 21 Abs. 3 ThürKO am
Antrag:                                                                                 08.06.2017 vorgelegt. Mit Bescheid des Landratsamtes Söm-
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda emp-                                merda, Kommunalaufsicht, vom 04. 09. 2017 wurde die Satzung
fiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:                             zur Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Kölleda - Wohn-
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1/08 „Gewer-                                gebiet „Am Alten Bahndamm“ rechtsaufsichtlich genehmigt.
bepark „An der Weimarischen Straße“ in Kölleda wird nicht ge-                           Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3
ändert.                                                                                 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Am Tage nach dieser Be-
Der B-Plan (blauer Bereich) soll auf den Weg gebracht werden.                           kanntmachung tritt die Satzung zur Aufhebung des Bebauungs-
Abstimmungsergebnis:                                                                    planes der Stadt Kölleda - Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1                  - in Kraft.
davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1
                                                                                        Auslegungshinweis
Ja-Stimmen: 7       Nein-Stimmen: 0                   Enthaltungen: 0                   Jedermann kann die Satzung der Stadt Kölleda zur Aufhebung
Beschluss-Nr.: 71/14/2021                                                               des Bebauungsplanes - Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“
Vergabebeschluss - Sanierung Kinderspielplatz „Langer                                   - ab sofort im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt 1,
Weg“                                                                                    99625 Kölleda, nach Terminvereinbarung einsehen und über
Beschluss:                                                                              den Inhalt Auskunft verlangen.
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be-                                 Kontakt über Telefon des Bauamtes:
schließt, die Vergabe zur Sanierung des Spielplatzes im Langen                          03635 450 133 oder 03635 450 127 oder
Weg an die Firma Robi-Play im Wert von insgesamt 29.163,93                              per E-Mail: stadtverwaltung@koelleda.de
€ zu vergeben.
                                                                                        Verstöße wegen der Verletzung der in § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Abstimmungsergebnis:
                                                                                        bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Form-
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1
                                                                                        vorschriften beim Zustandekommen der o. g. Satzung sind nach
davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1
                                                                                        § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb
Ja-Stimmen: 6       Nein-Stimmen: 0                   Enthaltungen: 1                   eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegen-
                                                                                        über der Stadt Kölleda geltend gemacht worden ist. Bei der
                                                                                        Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung be-
                                                                                        gründen soll, darzulegen.
                                                                                        Kölleda, den 19.05.2021
                                                                                        Riedel
                                                                                        Bürgermeister
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                            -5-                                                                      Nr. 6/2021
Bekanntmachung des Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation                                        Amtliche Bekanntmachungen
                                                                                    der VG Kölleda
Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation                                                Bekanntmachung der Beschlüsse
Katasterbereich Erfurt
Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt                                der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung
- Sonderungsbehörde nach § 10                                     der VG Kölleda
Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -

                       Bekanntmachung                             Sitzung vom 24.11.2020
über die Feststellung der Unanfechtbarkeit des Sonderungs-        Beschluss-Nr. VG/19/2020
bescheides in einem Bodensonderungsverfahren nach dem             Bekräftigung des Beitritts zum Zweckverband KISA (Kommu-
Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezember 1993               nale Informationsverarbeitung Sachsen)
(BGBl. I S. 2215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verord-      Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1
nung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert wor-          Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 16 + 1
den ist                                                           Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Beitritt zum
      Sonderungsplan Nr. 51033713 und 51222919                    Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen
    Sonderungsgebiet: Gemarkung Battgendorf, Flur 3,              „KISA“ unter zustimmender Kenntnisnahme der mit der Zustim-
          Flurstücke 97/44, 97/127 und 97/141                     mung zum Beitritt von der Verbandsversammlung beschlosse-
                                                                  nen 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweck-
In der Stadt Kölleda, Gemarkung Battgendorf, Flur 3, Flur-        verbandes.
stücke 97/44, 97/127 und 97/141 ist ein Verfahren nach dem        Abstimmungsergebnis:
Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter            17 Ja-Stimmen       0 Nein-Stimmen    0 Enthaltungen
Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), das zuletzt
durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I     Sitzung vom 18.05.2021
S. 1474) geändert worden ist, durchgeführt worden.                Beschluss-Nr. VG/20/2021
Betroffen sind die Anteile am Ungetrennten Hofraum - Gemar-       Haushaltssatzung 2021
kung Battgendorf, Flur 3, Flurstücke 97/44, 97/127 und 97/141.    Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 10 + 1
Weiterhin betroffen sind die Anteile am Ungetrennten Hofraum      Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 10 + 1
Gemarkung Battgendorf, Flur 3, 5060 und 5103.
                                                                  Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssat-
Der Sonderungsbescheid vom 29. April 2021 ist am 08. Juni         zung 2021, den Haushaltsplan 2021 mit seinen Bestandteilen
2021 unanfechtbar geworden.                                       und Anlagen.
Mit dieser Bekanntgabe wird der bisherige Rechtszustand durch        Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
den im Sonderungsbescheid festgelegten neuen Rechtszustand              (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2021
ersetzt.                                                          Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom
Allgemeiner Hinweis:                                              16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom
                                                                  28. Januar 2003 (GVBl S. 41) in der jeweils geltenden Fassung
Die Auflösung der sogenannten „Ungetrennten Hofräume und          erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haus-
Hausgärten“ (UH) in der Gemarkung Battgendorf erfolgte ne-        haltssatzung:
ben den klassischen Liegenschaftsvermessungen in den letzten
160 Jahren - bereits im § 4 Satz 2 der preußischen Grundbuch-                                   §1
ordnung vom 05. Mai 1872 hieß es: „Sofern in den Steuerbü-        Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
chern die Größe von Gebäuden, Hofräumen und Hausgärten,           2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt
welche nicht zu einem Gutskomplex gehören, nicht angegeben        im Verwaltungshaushalt
ist, hat der Eigentümer bei dem Fortschreibungsbeamten die            in den Einnahmen und Ausgaben               3.390.352 €
Vermessung und Vervollständigung der Grundsteuerbücher zu         und
beantragen.“ - sowohl nach einem vereinfachten Verfahren zur      im Vermögenshaushalt
Auflösung von UH durch eine die Neuaufstellung des Liegen-            in den Einnahmen und Ausgaben               2.280.558 €
schaftskatasters nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit § 10 Abs.
4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes          ab.
(ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008, in der jeweils gel-                                      §2
tenden Fassung und einem nachfolgenden Bodensonderungs-           Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß-
verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20.          nahmen sind nicht vorgesehen.
Dezember 1993 (BGBl. I S. 2215), zuletzt geändert durch Artikel
8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255).                                      §3
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
Bereits in der öffentlichen Bekanntmachung (März 2011) zur        nicht festgesetzt.
Auflösung der UH wurden die beteiligten Grundstückseigentü-
mer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stel-                                    §4
len gebeten, an dem Verfahren durch Anmeldung ihrer Rechte        Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt die Verwaltungsgemein-
mitzuwirken. So dies geschehen ist, wurden die Grundstücksei-     schaft Kölleda von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in
gentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte in den oben       Höhe von 65 € / Einwohner
genannten Verfahren aktiv beteiligt.                                                         §5
Für alle anderen Fälle wird deshalb vermutet, dass solche An-     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
sprüche von Grundstückseigentümern und Inhabern grund-            von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € fest-
stücksgleicher Rechte nicht bzw. nicht mehr bestehen.             gesetzt.

Erfurt, den 10. Juni 2021                              Siegel                                   §6
Im Auftrag                                                        Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.
Gerd Müller                                                       Kölleda, den
Katasterbereichsleiter                                            Goldhorn                                                                  Siegel
                                                                  Gemeinschaftsvorsitzender
                                                                  Abstimmungsergebnis:
                                                                  11 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen                         0 Enthaltungen
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                                 -6-                                                           Nr. 6/2021
Beschluss-Nr. VG/21/2021                                                                 • Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbe-
Finanzplan und Investitionsprogramm 2020 - 2024                                            stimmung "Zauneidechsenhabitat"
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 10 + 1                  • Neuaufteilung der Grundstücke (mögliche Grundstücks-
Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 10 + 1       grenzen); Entfall der Beschränkung der Grundstücksgrößen
Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50, und 62 der                              • Anpassung der Baufelder; Festsetzung der Firstrichtung
ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntma-                                    entfällt
chung vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung be-                            • Änderung der Traufhöhe/ Entfall der Festsetzungen von
schließt die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda den als                               GFZ, Dachform und Dachneigung
Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm                               • Festsetzung eines Leitungsrechts zugunsten Ver- und Ent-
für die Haushaltsjahre 2020 - 2024.                                                        sorgungsunternehmen
Abstimmungsergebnis:                                                                     • Wegfall einer Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
11 Ja-Stimmen        0 Nein-Stimmen     0 Enthaltungen                                   • Anpassung und Ergänzung der grünordnerischen Maßnah-
                                                                                           men
Beschluss-Nr. VG/22/2021                                                                 • Wegfall der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu Dä-
Bestellung von Mitgliedern für die Wahlkommission                                          chern und Fassaden
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 10 + 1
Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 10 + 1
                                                                                        3. Geltungsbereich des Plangebietes:
Für die Wahl des/der ersten und des/der zweiten stellvertreten-                        Der Geltungsbereich beträgt ca. 0,84 ha.
den Gemeinschaftsvorsitzenden werden auf Vorschlag aus der                             Die Fläche umfasst folgende Flurstücke der Flur 3 der Gemar-
Gemeinschaftsversammlung folgende Mitglieder für die Wahl-                             kung Großneuhausen:
kommission bestimmt:
                                                                                       - Flurstücke 233/8; 233/9 233/10; und 167/22 (teilweise)
1. Frau Monika Becker                                                                  Das Plangebiet „An der alten Gärtnerei“ ist am westlichen Ortsrand der
2. Frau Herta Keil                                                                     Gemeinde Großneuhausen, südlich der Orlishausener Straße, gelegen.
3. Herr Jürgen Munke                                                                   Für den räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des Be-
Abstimmungsergebnis:                                                                   bauungsplanes ist nachfolgender Lageplan maßgebend. Er er-
11 Ja-Stimmen      0 Nein-Stimmen        0 Enthaltungen                                gibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

            Amtliche Bekanntmachungen
           der Gemeinde Großneuhausen

Öffentliche Bekanntmachung

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2. Änderung des Bebauungsplan Wohngebiet „An der
alten Gärtnerei“
1. Beschluss
Der Gemeindetrat der Gemeinde Großneuhausen hat in öffent-
licher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs-
planes Wohngebiet „An der alten Gärtnerei“ gebilligt und be-
schlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom Mai 2021 maßge-
bend.
                                                                                       Auszug: geoproxy.geoportal-th.de (entnommen - 25.05.2021)
2. Anlass der Planung:                                                                 - unmaßstäblich
Aufgrund entsprechender Nachfragen in jüngster Zeit, hat die
Gemeinde Großneuhausen im südlichen Teil des Plangebietes                              4. Beteiligung der Öffentlichkeit:
in den Jahren 2017/ 2018 eine 1. Bebauungsplanänderung                                 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begrün-
durchgeführt.                                                                          dung wird
Auch im übrigen Bebauungsplangebiet muss die Planung we-                                   vom 05.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021
gen der Lage der Abwasserkanäle angepasst werden. Der Be-
schluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Bebauungsplanän-                          in der Stadt Kölleda, Markt 7, 99625 Kölleda, Bürgerbüro,
derung (Aufstellungsbeschluss) wurde vom Gemeinderat am                                während der Sprechzeiten
01. Februar 2018 gefasst.                                                              Montag                  von 8.00 - 13.00 Uhr
                                                                                       Dienstag                von 8.00 - 18.00 Uhr
Darüber hinaus hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes,
durch die Aufhebung der Vorgaben von Dachform und Dachn-                               Mittwoch                von 8.00 - 13.00 Uhr
eigung und die Zulassung größerer Traufhöhen, zu einer regen                           Donnerstag              von 8.00 - 13.00 Uhr
Nachfrage nach den Baugrundstücken geführt. Deshalb will die                           Freitag                 von 8.00 - 13.00 Uhr
Gemeinde auch für den Geltungsbereich der 2. Änderung, mit                             Sonnabend               von 9.00 - 11.00 Uhr
den an die 1. Änderung angepassten Festsetzungen, die Errich-                          zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
tung der aktuell stark nachgefragten Stadtvillen und Wohnhäu-                          Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde
sern in Bauhausstil zulassen.                                                          Großneuhausen abrufbar.
Inhalt der 2. Änderung des Bebauungsplanes:                                            Internetadresse: www.vgem-Koelleda.de im Bereich „Aktuelles“
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde an die 1. Ände-                              Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregun-
rung angepasst, gilt jedoch nur für den festgesetzten Ände-                            gen zum Entwurf der 2. Änderung schriftlich, zur Niederschrift
rungsbereich und hat folgenden Inhalt:                                                 oder per mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege-
  • Aktualisierung Katasterbestand                                                     bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
  • Änderung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim-                                die 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt blei-
    mung                                                                               ben.
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                -7-                                                                     Nr. 6/2021
Hinweis:                                                            Bekanntmachung der Beschlüsse
Aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung zur Verlängerung
und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung            der Gemeinderatssitzung der Gemeinde
der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bitten wir um Ein-       Großneuhausen
haltung der Hygienevorschriften. Die Einsichtnahme kann nur von
einzelnen Personen wahrgenommen werden. Eine telefonische           Sitzung vom 18.03.2021
Anmeldung zur Einsichtnahme kann Wartezeiten vermeiden.
Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe          Beschluss-Nr. GNH/45/2021
der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des        Ausschreibung und Verkauf Grundstück 194 m² bebaut mit
Abwägungsergebnisses ist andernfalls nichtmöglich. Ohne Zu-         Lagergebäude, Bahnhofstr. 20A, Gemarkung Großneuhau-
ordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betrof-         sen, Flur 1, Flurstück 55/46
fenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der         Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 8 + 1
Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nut-           Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1
zung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung
                                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt die
des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegange-
                                                                    Ausschreibung des Grundstückes, Gemarkung Großneuhausen,
nen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemein-
                                                                    Grundstück 194 m² bebaut mit Lagergebäude, Gemarkung
derates anonymisiert beraten und entschieden.
                                                                    Großneuhausen, Flur 1, Flurstück 55/46 zum Mindestgebot von
                                                                    45.000 €.
5. Umweltprüfung                                                    Abstimmungsergebnis:
Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes erfordert         8 Ja-Stimmen      0 Nein-Stimmen         0 Enthaltungen
eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die vor-
aussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und         Sitzung vom 20.05.2021
in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der
Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Be-        Beschluss-Nr. GNH/47/2021
bauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.   Orlishausener Straße - Erneuerung Bordanlagen
                                                                    Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte:����������������������������� 8 + 1
6. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen                    Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1
    sind verfügbar:                                                 Der Gemeinderat von Großneuhausen beschließt, die Erneue-
- Umweltbericht                                                     rung der Bordanlage in der Orlishausener Straße 42-45 an die
- Gutachten                                                         Firma Gustav Utsch Tiefbau Betriebs GmbH Co. KG aus Artern
- umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden                        in Höhe von 22.827,18 € zu vergeben. Die erforderliche über-
                                                                    planmäßige Ausgabe in Höhe von 15.655,21 € wird genehmigt.
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu fol-
                                                                    Abstimmungsergebnis:
genden Themenbereichen gegeben:
                                                                    8 Ja-Stimmen      0 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen
Gutachten / Fachbeiträge / Inhalte / Themen
Planungen                                                           Beschluss-Nr. GNH/48/2021
Umweltbericht              - Beschreibung und Bewertung             Zuschuss SV Lossatal Großneuhausen 1990 e.V.
                             der Umweltauswirkungen der             Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 8 + 1
                             2. Änderung des Bebauungs-             Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1
                             planes auf die Schutzgüter             Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt,
                             Mensch, Klima/Luft, Land-              die Gewährung eines Zuschusses an den SV Lossatal Großneu-
                             schaft, Boden, Kultur-/sonstige        hausen 1990 e.V. in Höhe von bis zu 6.500 € im Wege einer au-
                             Sachgüter, Wasser                      ßerplanmäßigen Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus der Haus-
                           - Darstellung von Auswirkungen/          haltsstelle 9000.0610.
                             Maßnahmen                              Abstimmungsergebnis:
Bericht zur speziellen     - Untersuchung zu Zauneidech-            8 Ja-Stimmen        0 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen
artenschutzrechtlichen       senvorkommen im Plangebiet
Prüfung bei Reptilien      - Festlegung von Maßnahmen               Beschluss-Nr. GNH/49/2021
                                                                    „Pestizidfreie Kommune“
Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informati-          Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 8 + 1
onen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Bebau-            Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1
ungsplanung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen.
                                                                    Der Gemeinderat Großneuhausen beschließt, dass die Gemein-
Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben:
                                                                    de Großneuhausen:
Stellungnahme                Themenbereiche                         1. Ab sofort auf allen kommunalen eigengenutzten Flächen
Landratsamt                  - Umgang mit dem Schutzgut                 keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmit-
Weimarer Land                  Boden                                    tel) einsetzen wird.
                             - Immissionsschutz (Geruch)            2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur
                             - Naturschutz                              Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pes-
                               (Artenschutz, Eingriffsregelung)         tizidverzicht verpflichtet.
Landwirtschaftsamt           - landwirtschaftliche Immissionen      3. bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte
Sömmerda                                                                initiiert.
Thüringer Landesamt          - Anzeigepflicht Erdaufschlüsse/       4. bei der zukünftigen Neuverpachtung kommunaler Flächen
f. Umwelt und Geologie         Baugruben                                für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsat-
Betriebsgesellschaft         - Ableitung Niederschlagswasser            zes von Pestiziden im Pachtvertrag verankern wird.
Wasser u. Abwasser mbH       - Umgang mit Schmutzwasser             5. private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur
                                                                        pestizidfreien Bewirtschaftung auffordern wird.
7. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:                     6. Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Be-           Stadt informiert und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz
lange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer an-             von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie
gemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellung-             Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.
nahme (§ 4 (2) BauGB).                                              Abstimmungsergebnis:
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.                      7 Ja-Stimmen          0 Nein-Stimmen         1 Enthaltung
Großneuhausen, den 24.06.2021
gez. Köther
Bürgermeister
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                                                     -8-                                                                          Nr. 6/2021
                                                                                                                         §6
            Amtliche Bekanntmachungen                                                      Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2021 in Kraft.
           der Gemeinde Kleinneuhausen                                                     Ostramondra, den
                                                                                           Thomas
                                                                                           Bürgermeister
Bekanntmachung der Beschlüsse
                                                                                           Abstimmungsergebnis:
der Gemeinderatssitzung der Gemeinde
                                                                                           5 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen                            0 Enthaltungen
Kleinneuhausen
                                                                                           Beschluss-Nr. OM/36/2021
                                                                                           Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020
Sitzung vom 24.03.2021                                                                     - 2024
Beschluss-Nr. KNH/37/2021                                                                  Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1
Fischereipachtvertrag Kiesgrube Kleinneuhausen                                             Davon anwesend: ��������������������������������������������������������������������� 5
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1                   Beschluss:
Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1      Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung
                                                                                           vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntma-
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen stimmt dem                                     chung vom 28. Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in
Pachtvertrag mit dem Sportfischereiverein Kölleda e.V. als Päch-                           der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat von
ter des Fischereirechtes an der Kiesgrube Kleinneuhausen, Flur                             Ostramondra, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das
3, TF aus Flurstück 300/2, zu.                                                             Investitionsprogramm für die Haushaltsjahr 2020 bis 2024.
Abstimmungsergebnis:                                                                       Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen        0 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen                                    5 Ja-Stimmen        0 Nein-Stimmen                    0 Enthaltungen

                                                                                           Sitzung vom 27.04.2021
             Amtliche Bekanntmachungen                                                     Beschluss-Nr. OM/37/2021
             der Gemeinde Ostramondra                                                      Bestellung des Gemeindwahlleiters und seines Stellvertre-
                                                                                           ters für die Kommunalwahl des ehrenamtlichen Bürgermeis-
                                                                                           ters der Gemeinde Ostramondra
Bekanntmachung der Beschlüsse                                                              Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1
der Gemeinderatssitzung der Gemeinde                                                       Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 4 + 1
Ostramondra                                                                                Beschluss:
                                                                                           Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra bestellt
                                                                                               Herrn Wolfdietrich Zeimer,
Sitzung vom 16.02.2021
                                                                                               wohnhaft in 99636 Rastenberg/ Bachra,
Beschluss-Nr. OM/35/2021                                                                   zum Gemeindewahlleiter
Haushaltsatzung der Gemeinde Ostramondra für das Jahr                                          und Frau Ute Kolodzieg,
2021                                                                                           99636 Ostramondra
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1                   zur Stellvertreterin.
Davon anwesend: ��������������������������������������������������������������������� 5   Abstimmungsergebnis:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt,                                       5 Ja-Stimmen          0 Nein-Stimmen                  0 Enthaltungen
        Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra
       Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2021
Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003                                                          Nichtamtlicher Teil
(GVBl S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Ge-
meinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:
                              §1
                                                                                                       Nachrichten aus dem Rathaus
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt                                                 Die Stadt Kölleda sucht einen Namen für den
im Verwaltungshaushalt                                                                     öffentlichen Platz zwischen Johannisstraße/
    in den Einnahmen und Ausgaben mit             730.571 €
und
                                                                                           An der Lohmühle/Gerbergasse und bittet um
im Vermögenshaushalt                                                                       die Entscheidung der Einwohner von Kölleda
    in den Einnahmen und Ausgaben mit              89.370 €                                Dieser öffentliche Platz hat bisher laut Kataster noch keine
ab.                                                                                        Bezeichnung. Im Grundstücks- und Bauausschuss wurde am
                                                                                           11.05.2021 darüber beraten und folgende zwei Namen vorge-
                             §2                                                            schlagen:
Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
                           §3                                                                   „Zur Lohmühle“ oder
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden                                        „An der Viehwage“
nicht festgesetzt.
                                §4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a)    für die land- und                      270 v.H.
          forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
    b)    für die Grundsteuer (B)                390 v.H.
2. Gewerbesteuer                                 395 v.H.
                           §5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro
festgesetzt.                                                                               Lageplan der Örtlichkeit
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                              -9-                                                   Nr. 6/2021
Weiterhin wurde festgelegt, dass die Bürger der Stadt Kölleda     Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreini-
sich bei der Namensfindung beteiligen sollen.                     gungssatzung für Ihre Gemeinde oder das Ordnungsamt steht
                                                                  Ihnen gern zur Verfügung.
Wir bitten die Einwohner von Kölleda um Ihre Vorschläge. Sie
können Ihre Entscheidung zur künftigen Bezeichnung des öf-        Ihr Ordnungsamt
fentlichen Platzes schriftlich bis zum 23.07.2021 m Bürgerbüro
der Stadt Kölleda abgeben, in den Briefkasten der Stadt Kölle-    Sommerbepflanzung der Rabatten in Kölleda
da einwerfen sowie per E-Mail an stadtverwaltung@koelleda.de
                                                                  Die Sommerbepflanzung der Rabatten und Kübel im Stadtge-
mitteilen. Nach der Auswertung der Namensvorschläge erfolgt
                                                                  biet und in den Ortsteilen ist seit einigen Wochen durch die
die Beschlussfassung dann im Grundstücks- und Bauausschuss.
                                                                  Stadtarbeiter abgeschlossen. Viele Bürger erfreuen sich an dem
Kölleda, den 26. 05. 2021                                         schönen Anblick, aber auch Durchreisende nehmen die Be-
Riedel                                                            pflanzung wohlwollend zur Kenntnis.
Bürgermeister
                                                                  Leider gibt es einige Mitmenschen, denen es so gut zu gefallen
                                                                  scheint, dass sie die Blumen einfach aus den Rabatten entneh-
                                                                  men, um sie sich selbst zu Hause einzupflanzen.
Das Papierlose Rathaus kommt                                      So geschehen wieder am letzten Wochenende. Hier wurden die
                                                                  Kübel im Rittergut, am Markt in Richtung Enge Gasse und in der
Am 09.06.2021 hat der Bürgermeister der Stadt Kölleda zusam-      Bahnhofstraße (gegenüber Einmündung Erfurter Straße) rege
men mit dem Vorsitzenden der VG Kölleda sowie Vertretern der      geplündert. Die Mitarbeiter des Betriebshofes müssen immer
Städte Altenburg und Suhl und der Verwaltungsgemeinschaft         wieder Nachpflanzungen vornehmen und ständig Pflanzen für
Oppurg und Triptis eine Kooperationsvereinbarung zur gemein-      diese Vorfälle bereithalten. Durch solche Aktionen werden öf-
samen Beantragung von Fördermitteln nach der Thüringer E-         fentliche Gelder verschwendet, die für eine Nachbepflanzung
Government-Richtlinie unterzeichnet.                              ausgegeben werden müssen.
Die Unterzeichnung fand nach mehrmonatigen Vorbereitungen
im feierlichen Rahmen im Ratssitzungssaal der Stadt Altenburg     Hiermit appellieren wir an die Vernunft der Diebe und erinnern,
statt. Die Vertragspartner wollen gemeinsam eine einheitliche     dass es sich hier um einen Diebstahl handelt. Zeitgleich bitten
und behördenübergreifende IT-Koordinierung und Standardi-         wir um die Aufmerksamkeit der Bürger und entsprechende Mel-
sierung vorantreiben um den gesetzlichen Anforderungen an         dung an unser Ordnungsamt (Tel.: 03635/ 450-116, oder120).
die Digitalisierung der Verwaltung zu entsprechen.                Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Anwohner auf
Insbesondere soll die Einführung eines Dokumentenmana-            den Ortsteilen, die sich liebevoll um die Bepflanzung kümmern
gementsystems finanziert, aber nicht zuletzt auch künftig der     und regelmäßig gießen und den Kölledaern, die die städtischen
komplette elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung         Anlagen bepflanzen und pflegen.
ermöglicht werden.
                                                                  Antje Lippich
                                                                  Öffentlichkeitsarbeit

von links nach rechts - Sebastian Goldhorn, Vors. der VG
Kölleda; Lutz Riedel, Bürgermeister der Stadt Kölleda; Andre
Knapp, Oberbürgermeister der Stadt Suhl; Lars Böhme,
Vors. der VG Oppurg; Ellen Hoyer, Vors. der VG Triptis; Andre
Neumann, Oberbürgermeister der Stadt Altenburg 
Foto: Wolfram Nöthlich

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Kölleda

wird zukünftig vermehrt Kontrollen im Bereich Kölleda
und Ortsteile durchführen, welche sich auf die Straßen-
reinigungspflicht erstrecken
Wir weisen alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken,
welche durch öffentliche Straßen erschlossen, bebaut und un-
bebaut sind, darauf hin, dass diese zur Reinigung von:
    Fahrbahnen einschließlich Radwegen, Mopedwegen und
    Standspuren,
    Parkplätzen,
    Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
    Gehwege und Schrammborde,
    Böschungen, Stützmauern und ähnliches und
    Überwegen
gemäß den Straßenreinigungssatzungen für die jeweilige Ge-
meinde verpflichtet sind. Die Straßen sind regelmäßig (mindes-
tens zweimal monatlich) so zu reinigen, dass diese von Laub,
Unkraut und Unrat befreit sind und eine Störung der Öffentli-
chen Sicherheit und Ordnung vermieden wird.                       Blumen am Kreisverkehr                   Fotos: Antje Lippich
Cölled er Anzeiger - Kölleda
Cölledaer Anzeiger                                             - 10 -                                                     Nr. 6/2021
                                                                    Voraussetzung für den Erhalt der Prämie in maximaler Höhe ist
                                                                    der Nachweis einer nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung
                                                                    der Waldflächen sowie einer besonderen Stabilität der Waldflä-
                                                                    chen hinsichtlich der zu erwartenden Klimaänderungen. Diese
                                                                    wird dokumentiert durch:
                                                                    - Die Vorlage eines Zertifikats für den Forstbetrieb, z.B. von
                                                                         PEFC, FSC, Naturland, Demeter
                                                                    - Einen Laubbaumanteil an der Waldeigentumsfläche von
                                                                         mehr als 50%.
                                                                    Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, wird die maximale
                                                                    Fördersumme um jeweils 10 % gekürzt.
                                                                    Für den Nachweis der zu beantragenden Waldeigentumsfläche
                                                                    ist vorzulegen:
Kübel im Rittergut                         Foto: Antje Lippich     - der letzte vorliegende Bescheid der abgeschlossenen Unfall
                                                                         - Pflichtversicherung des Forstbetriebs bei der zuständigen
                                                                         Berufsgenossenschaft
                      Informationen                                      Dieses ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
                                                                         und Gartenbau (SLVFG).
Wegweiser zu Stadt und VG Kölleda                                   Diese Prämie ist ausschließlich bei der Bewilligungsstelle Forst-
                                                                    förderung im Thüringer Forstamt Frauenwald zu beantragen.
Unsere Infobroschüre ist fertig. Darin finden Sie kurz und kom-
pakt die wichtigsten Infos zur Stadtverwaltung Kölleda und zur      Interessierte Waldeigentümer finden weitere Informationen
Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, sowie allerhand Wissenswer-        auf der Homepage der AöR ThüringenForst (www.thueringen-
tes zu unseren sechzehn Orten, von A wie Altenbeichlingen bis       forst.de).
S wie Schafau.                                                      Informationen zur Zertifizierung von Forstbetrieben finden sich
Vielen Dank an alle, die die Broschüre durch ihre Unterstüt-        auf dem Homepages der jeweiligen Zertifikatgeber, also z.B.
zung ermöglicht haben!                                              PEFC – Deutschland oder FSC – Deutschland u.a.. Nach unserer
                                                                    Kenntnis stellen Zertifikatgeber Waldeigentümern eine kurzfris-
Die Broschüren erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger in     tige Zertifikatserteilung in Aussicht, wenn der jeweilige Betrieb
den Bürgerbüros der Stadt Kölleda sowie der Stadt Rastenberg.       entsprechend der fachlichen Voraussetzungen nachhaltig be-
                                                                    wirtschaftet wird und eine Verpflichtungserklärung des Waldei-
Eine digitale Fassung finden Sie unter:
                                                                    gentümers vorliegt.
www.kölleda.de
www.vgem-koelleda.de/verwaltung                                     Die Prämie steht ausschließlich im Jahr 2021 zur Verfügung und
www.rastenberg.de                                                   kann bis 30.09.2021 beantragt werden.
                                                                    gez. Jan Klüßendorf
                                                                    Forstamtsleiter

                                                                        Stellenausschreibung
                                                                        Wir suchen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt auf der Basis
                                                                        einer geringfügigen Beschäftigung eine*n

                                                                                 Mitarbeiter*in Technische Dienste
                                                                        Ihr Tätigkeitsbereich:
                                                                        - Unterstützung bei der Pflege der Außenanlagen der
                                                                            WWG insbesondere der Wohnanlage „Wohnen im Park“
                                                                        - in den Wintermonaten Unterstützung des Bereiches
                                                                            Technische Dienste der WWG
                                                                        Ihr Profil:
                                                                        - Freude an der Pflege und Gestaltung von Grünanlagen
                                                                            und einer Arbeit im Freien
                                                                        - umsichtiges und eigenverantwortliches Arbeiten
                                                                        - ein freundliches Auftreten gegenüber unseren Mietern
                                                                        - Kommunikationsfähigkeit
                                                                        Das wird Ihnen geboten:
                                                                        - freundliche und hilfsbereite Kollegen*innen in einem an-
                                                                           genehmen Arbeitsklima
                                                                        - ein unbefristetes geringfügiges Beschäftigungsverhält-
                                                                           nis
Das Thüringer Forstamt Bad Berka informiert:                            - flexible Arbeitszeiten
                                                                        Wenn unsere Anfrage Ihr Interesse geweckt haben sollte,
                                                                        würden wir Sie gern zu einem persönlichen Gespräch in un-
Thüringer Richtlinie zur Sicherung                                      ser Unternehmen einladen.
der Klimaschutzleistungen der
Wälder                                                                  Sie erreichen uns unter:
                                                                        WWG Kölleda Wohnungswirtschaft GmbH
Mit Richtlinie vom 28.04.2021 hat das Thüringer Ministerium             Am Bahnhof 4b, 99625 Kölleda
für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Möglichkeit ge-        T        +49 (0) 3635 6008-0
schaffen, die Klimaschutzleistungen von Waldflächen durch eine
                                                                        E-Mail: info@wwg-koelleda.de
nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung durch private
und kommunale Waldeigentümer zu fördern. Die Förderung er-
folgt über eine Flächenprämie von bis zu 125 € / ha Waldfläche
des jeweiligen Waldeigentümers in Thüringen.
Cölledaer Anzeiger                                               - 11 -                                                      Nr. 6/2021

                                                     Stellenausschreibung
  Die Stadt Kölleda beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

                                               Sachbearbeiter/-in Tiefbau (m/w/d)
  zu besetzen.
  Die Stadt Kölleda hat 6.500 Einwohner und besteht aus den           Wir erwarten von Ihnen:
  Ortsteilen Kölleda, Backleben, Beichlingen, Altenbeichlingen,       • einen Abschluss zum/zur Techniker/in - Bautechnik (Tiefbau),
  Burgwenden, Dermsdorf und Großmonra.                                   bzw. eine vergleichbare andere Ausbildung bzw. Qualifikation
  Ihr Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig folgende                • einschlägige Berufserfahrung, Kenntnisse im Verwal-
  Tätigkeiten:                                                           tungsbereich sind wünschenswert
  • Planung und Durchführung von Straßenbauerschlie-                  • Kenntnisse in verschiedenen Baugewerken
      ßungsmaßnahmen                                                  • selbstständiges Arbeiten und persönliches Engagement
  • Widmung von Straßen                                               • Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und soziale Kompetenz
  • Planung und Durchführung von Tiefbaumaßnahmen                     • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von Verkehrsflä-             • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung im Fachbereich
      chen, einschließlich Wegen und Plätzen sowie zu Ver-               sowie im Verwaltungsbereich
      kehrsflächen zugehörige Anlagen (u.a. Straßenbeleuch-           • eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
      tung, Bushaltestellen)
                                                                      Die Stadt Kölleda sieht sich der Gleichstellung von schwer-
  • Planung, Beantragung und Betreuung von Baumaßnah-
                                                                      behinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in
      men
                                                                      besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewer-
  • Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln                     bungen schwerbehinderter Menschen.
  • Planung, Bau von städtischen Spielplätzen im öffentli-
      chen Raum                                                       Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bis
  • Zuarbeit für Versicherungsschäden des Sachbereiches               spätestens Freitag, den 02.07.2021, 12:00 Uhr an:
  • Zuarbeit für die Haushaltsplanung für den Sachbereich                 Stadt Kölleda
  • Erstellung von Beschlussvorlagen für städtische Gremi-                Personalabteilung
      en und deren Teilnahme (u.a. Ortschaftsrat, Stadtrat,               Markt 1
      Ausschüsse) für den Sachbereich
                                                                          99625 Kölleda
  Wir bieten:
                                                                      oder per E-Mail an: andrea.templin@koelleda.de
  • eine Vollzeitstelle
  • Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den          Zudem bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen nur
     öffentlichen Dienst (TVöD).                                      dann Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden kön-
                                                                      nen, wenn diesen ein geeigneter und ausreichend frankierter
  • Zahlung der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen
                                                                      Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen
     Dienstes, inkl. Jahressonderzahlung, LOB und vermö-
                                                                      nach 6 Monaten vernichtet. Eine Eingangsbestätigung erfolgt
     genswirksame Leistungen
                                                                      nicht. Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung
  • einen sicheren Arbeitsplatz                                       steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Templin, Tel.: 03635
  • einen verantwortungsvollen, vielseitigen und interessan-          450 108, E-Mail: andrea.templin@koelleda.de, zur Verfügung.
     ten Aufgabenbereich
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem leistungs-             Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen eventuell durch das
     starken Team                                                     Vorstellungsgespräch entstehen, wie zum Beispiel Reise-, Ver-
  • flexible Arbeitszeiten, Möglichkeit des mobilen Arbei-            pflegungs- oder Übernachtungskosten.
     tens                                                             Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Stellen-
  • regelmäßige fachbezogene Aus- und Weiterbildung                   besetzung im Zuge des Bewerbungsverfahrens gem. Daten-
                                                                      schutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbei-
                                                                      tet. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden
                                                                      die persönlichen Daten automatisch wieder gelöscht. Es wird
                                                                      darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig
                                                                      Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer per-
                                                                      sönlichen Daten erteilen.

Die Stadtverwaltung Kölleda stellt sich vor:
Teil 4: Bauamt
-von Antje Lippich
Bauamtsleiter ist Herr Wicht. Er ist mit seinem fünfköpfigen          Hochbau
Team (in dem zurzeit noch eine Stelle unbesetzt ist) für alles rund   Frau Landmann ist für alle Baumaßnahmen im Hochbau zustän-
um das Bauen inclusive Hoch- und Tiefbau, Liegenschaften und          dig. Abrufung von Fördermitteln, Bauliche Instandsetzung von
Bauleitplanungen verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören           Gebäuden (Brandschutzkonzepte) und Vergabestatistiken zäh-
weiterhin der Hochwasser- und Gewässerschutz, sowie die Zu-           len zu ihrem Aufgabengebiet.
sammenarbeit mit dem Trinkwasser-, dem Abwasserzweckver-              Tiefbau und Beiträge
band und dem Gewässerunterhaltungsverband.                            Momentan nicht besetzt.
Stadt- und Bauleitplanung                                             In dieses Sachgebiet fallen die Unterhaltung, Betrieb und Ver-
Frau Bamberg obliegen alle Projekte der Stadtsanierung. Sie ist       waltung von Verkehrsflächen, einschließlich Wegen und Plätzen
Ansprechpartner für alle Anliegen im Bereich Altstadtsanierung.       sowie zu Verkehrsflächen zugehörigen Anlagen (u. a. Straßenbe-
Weiterhin bearbeitet sie Vorkaufsrechte, beantragt Fördermit-         leuchtung, Bushaltestellen).
tel und begleitet Ausschreibungen. Bauleitplanung und Wirt-
schaftsförderung gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich.             Allgemeine Bauverwaltung
                                                                      Frau Lorenz ist für die Büroorganisation im Bauamt und Sekre-
Liegenschaften                                                        tariatsaufgaben für den Betriebshof verantwortlich. Ebenfalls für
Frau Feske bearbeitet alles rund um Liegenschaften, Pachten           Schachtscheine, Registratur und das Archiv vom Bauamt, Sowie
und Mieten (Garagen). Außerdem pflegt sie den Sachbereich             die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung.
Forstangelegenheiten, Erschließungsbeiträge und Straßenaus-
baubeiträge.
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