Cölled er Anzeiger - Kölleda
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Cölled er Anzeiger Amtsblatt der Stadt Kölleda sowie der VG Kölleda und ihrer Mitgliedsgemeinden Ausgabe Nr. 6/2021 Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra vom 24.06.2021 Hallunke in Battgendorf mit Blühwiese Foto: Antje Lippich Nächster Redaktionsschluss: Amtlicher Teil: Montag, 19. Juli 2021 Beschlüsse und Bekanntmachungen Nächster Erscheinungstermin: Nichtamtlicher Teil: Donnerstag, 29. Juli 2021 Vereinsinformationen | Kirchliche Nachrichten | Kulturelles und Unterhaltung | Sonstiges
Cölledaer Anzeiger -2- Nr. 6/2021 Wichtige Rufnummern und Sprechzeiten Stadt Kölleda VG Kölleda Zentrale Tel.: 03635/450-0 Zentrale Tel.: 03635/450-0 E-Mail stadtverwaltung@koelleda.de E-Mail poststelle@vgem-koelleda.de Bürgermeister 100 Gemeinschaftsvorsitzender 102 Sekretariat 100 Fachbereich Zentrale Dienste Öffentlichkeitsarbeit 145 und Vermögensverwaltung 140 Zentrale Dienste 111 Zentrale Dienste 123 / 109 Amtsleiter Hauptamt/Kämmerei 124 Fachbereich Bau und Planung 104 / 105 Kämmerei 118 Fax Zentrale 125 Steuern 122 Personal 108 Sprechzeiten 132 Montag, Donnerstag, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Kasse 130 Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr 128 Mittwoch geschlossen 114 Ordnungsamt 120 Vollzugsdienst / Friedhofsverwaltung 116 Besuchen Sie uns im Internet Amtsleiter Bauamt 127 Bauleitplanung 133 Stadt: http://www.koelleda.de Hochbau 103 VG: http://www.vgem-koelleda.de Liegenschaften 117 Allg. Bauverwaltung 126 Polizeiinspektion Sömmerda Bürgerbüro 110 Kontaktbereichsbeamter Stadt Kölleda Bürgerbüro Rastenberg 036377 / 76721 PHM Daniel, Markt 1 Standesamt 115 Tel.: 03635 / 400091 Stadtbibliothek 03635 / 482333 Sprechtag: Stadtarchiv 03635 / 479075 Dienstag 15.00 - 17:00 Uhr Betriebshof 03635 / 601720 Fax Zentrale 144 Kontaktbereichsbeamter VG Kölleda Fax Standesamt 131 PHM Bohne, Markt 1 Fax Bürgerservice 199 Tel.: 036377 / 837232 Fax BS Rastenberg 036377 / 76729 Polizeidienststelle Sömmerda Sprechzeiten Bahnhofstraße 29, 99610 Sömmerda Bürgermeister Telefon: 03634 / 3360 Öffnungszeiten: Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Rund um die Uhr geöffnet Bürgerbüro Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie sind die Sprech- Samstag 09.00 - 11.00 Uhr zeiten teilweise außer Kraft gesetzt. Es erfolgt telefonische Stadtbibliothek Beratung. Anfragen werden via E-Mail beantwortet. Montag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Das Bürgerbüro steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Wir danken für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund! Mittwoch geschlossen Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr und Redaktionsschluss nächster Cölledaer Anzeiger 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und Erscheinungstag: letzter Donnerstag im Monat 13.00 - 16.00 Uhr Abgabefrist: 10 Tage vor Erscheinungstag Stadtarchiv (immer montags) Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Änderungen behalten wir uns vor! Bereitschaftsdienste Dienstplan Ärzte BeWA mbH Sömmerda Notfall-Nummern Bereitschaftsdienst Rettungsdienst / Feuerwehr Leitstelle Erfurt - 112 Bereich Abwasser: 0800 - 3634800 Polizei: 110 Bereich Trinkwasser: 0800 - 0725175 Bundesweite Notrufnummer 116 117 Notdienstplan für die Kölledaer Apotheken Die Zuständigkeit des Notdienstes der Apotheken von 08:00 Uhr bis Folgetag 08:00 Uhr wechselt täglich und ist in jeder Apo- theke den Aushängen zu entnehmen. Wir bitten dies zu beachten.
Cölledaer Anzeiger -3- Nr. 6/2021 - Befreiung zur Errichtung über Übergabestation auf den fest- Amtlicher Teil gesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Das Bauvorhaben ist gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Amtliche Bekanntmachungen Thür. Bauordnung vorhabensfrei. Damit ist die Stadt Kölleda der Stadt Kölleda für die Genehmigung einer Befreiung von den Festsetzun- gen des Bebauungsplanes zuständig. Abstimmungsergebnis: Bekanntmachung der Beschlüsse Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 der 16. Stadtratssitzung vom 25.05.21 davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: 127/16/2021 Projektantrag Städtebauförderung „Investitionspakt Sport- Beschluss-Nr.: 59/12/2021 stättenförderung „Streitseebad Beschluss Entsorgung Schadstoffe vom Lager Betriebshof - Beschluss: Angerstraße Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschießt die Anmeldung des Beschluss: Projektes „Ertüchtigung des Freibades am Streitsee“ im Städte- Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be- bauförderprogramm „Investitionspakt Städtebauförderung“ für schließt die Vergabe der Leistungen zur Entsorgung von Schad- das Programmjahr 2021 und die vorgesehene Weiterleitung der stoffen, Grünschnitt und Betonbruch auf dem Lagerplatz vom Zuwendung an den öffentlichen Träger Arbeiter-Samariter-Bund Betriebshof (in der Angerstraße) an die Firma e.V. Sömmerda. Containerdienst Pfaffe aus Berlstedt Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ����������������������������������� 20 + 1 mit einer Auftragssumme von 30.862,65 € davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 17 + 1 Die Beschlussfassung ist dringend erforderlich, um die Frist vom Landratsamt Sömmerda zu wahren. Zur Umsetzung dieser Auf- 17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung lagen wurden im Haushalt 2021 der Stadt Kölleda finanzielle Beschluss-Nr.: 128/16/2021 Mittel in Höhe von 60.000,00 € eingeplant (HHST 6750 6300 Projektantrag Städtebauförderung „Investitionspakt Sport- Straßenreinigung). stättenförderung „F.-Ludwig-Jahn-Sportstätte“ Die Vergabe der Leistungen erfolgt vorbehaltlich der Beschluss- Beschluss: fassung zum Haushalt der Stadt Kölleda für das Jahr 2021 und Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Anmeldung des dessen Rechtswirksamkeit. Projektes „Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte - Sanierung und Abstimmungsergebnis: Neubau“ im Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Städ- Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 tebauförderung“ für das Programmjahr 2021 in der überarbei- davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 teten Fassung vom 23.03.2021 mit einem Kostenvolumen in Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Höhe von 1.652.000,00 € und einer beantragten Zuwendung in Höhe von 1. 486.800,00 €. Bekanntmachung der Beschlüsse Abstimmungsergebnis: des 14. Grundstücks- und Bauausschusses Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ����������������������������������� 20 + 1 davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 17 + 1 vom 11.05.2021 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 66/14/2021 Beschluss zur Festlegung der Vorzugsvariante für die Brücke am Zapfenweg mit gleichzeitigem Ausbau des Zapfenweges Bekanntmachung der Beschlüsse - Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln des 12. Grundstücks- und Bauausschusses Beschluss: vom 11.02.21 Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt in Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln für die Brü- Beschluss-Nr.: 58/12/2021 cke am Zapfenweg und dem gleichzeitigen Ausbau des angren- Genehmigung von Dienstbarkeiten - Erweiterung des Nut- zenden Zapfenweges die Festlegung der zungsrechts für eine Übergabestation für die Windenergie- Variante 1 - Baukosten - anlagen der UGE Großneuhausen GmbH & Co. KG Umwelt- Tiefgründung brutto: 358.000,00 € gerechte Energie, Lohmen Beschluss: entsprechend der vorgelegten Anlage (Gelenkbau) Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be- Abstimmungsergebnis: schließt als Beschlussempfehlung für den Stadtrat von Kölleda: Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 1. Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, der beantragten Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 zur Sicherung des Standortes der Übergabestation zulasten Beschluss-Nr.: 67/14/2021 des stadteigenen Flurstücks 330, Flur 4, Gemarkung Kölle- Sanierung und Umbau Gebäude Straße des Friedens 61 in da zugunsten der UGE Großneuhausen GmbH & Co. KG Beichlingen - 1. Nachtragsangebot Umweltgerechte Energie, Lohmen, zuzustimmen. Der bei- Honorarleistungen Tragwerksplanung Lph 1-4 liegende Lageplan - Anlage 1 - und der 1. Nachtrag zum Beschluss: Vertrag über Leitungsrechte und Wegerechte vom 09.10./ Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be- 30.11.2020 wird zum Beschlussinhalt erklärt. Als einmalige schließt: Entschädigung für die Beeinträchtigung des Grundstücks Der Vergabe der Leistungen des 1. Nachtragsangebots des sind 3.000,00 € für die 100,00 m² überbaute Fläche (Über- Büros PLANBÜRO Jens Wiegleb, Sömmerda, für die Erstellung gabestation) an die Stadt Kölleda als Eigentümer des Flur- einer Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-4) für die Baumaß- stückes zu zahlen. Alle weiteren Kosten, die mit der Eintra- nahme „Sanierung und Umbau des städtischen Gebäudes Stra- gung der Grunddienstbarkeit im Zusammenhang stehen, ße des Friedens 61 in Beichlingen“ in Höhe von 19.228,58 Euro sind vom Antragsteller zu tragen. Brutto wird zugestimmt. 2. Für die „Errichtung einer Übergabestation (Trafostation)“ Für die Absicherung der Finanzierung der Beauftragung des wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- 1. Nachtrages zum Honorarvertrag mit dem Büro PLANBÜRO ungssplanes „Gewerbegebiet Kölleda-Kiebitzhöhe“ in der Jens Wiegleb wird die Entnahme aus der Rücklage in Höhe der Fassung der 3. Änderung des Antragstellers UGE Großneu- Angebotssumme (19.228,58 €) genehmigt. hausen GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Lohmen, Abstimmungsergebnis: gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt. Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Cölledaer Anzeiger -4- Nr. 6/2021 Beschluss-Nr.: 68/14/2021 Baulandumlegungsverfahren Antrag zur Befreiung von Festsetzungen B-Planes Gewerbe- gebiet „Kiebitzhöhe“ - 2. Änderung „Erweiterung Großinvestitionsfläche Kölleda Beschluss: - Kiebitzhöhe“ der Stadt Kölleda Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat Kölleda zur Beschlussfassung: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbar- Im Rahmen des Bauantrages zur „Werkserweiterung Funkwerk keit der 1. Änderung des Umlegungsplanes gemäß mit Errichtung einer Produktionshalle und eines Verwaltungs- § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der vom 3. No- gebäudes“ wird dem vorliegenden Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kölleda- vember 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am Kiebitzhöhe“ in der Fassung der 2. Änderung des Antragstellers 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) Funkwerk Systems GmbH, Im Funkwerk 5, 99625 Kölleda, gem. Gemarkung: Kölleda § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt: Für das Baulandumlegungsverfahren „Erweiterung Großinvesti- • Befreiung von dem Maß der baulichen Nutzung tionsfläche Kölleda - Kiebitzhöhe“ ist die 1. Änderung des Um- Überschreitung der max. Wandhöhe um 0,73 m legungsplanes vom 14. April 2021 für die Ordnungsnummern auf insgesamt 10,73 m; 1.3 und 22.3 (Karte und Verzeichnis zur 1. Änderung des Umle- Das gemeindliche Einvernehmen wird für das Bauvorhaben gungsplanes) am 22. Mai 2021 unanfechtbar geworden. erteilt. Die Unanfechtbarkeit wird hiermit bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 durch den in der 1. Änderung des Umlegungsplanes vorgese- davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 henen neuen Rechtszustand ersetzt. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigen- tümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Geld- Beschluss-Nr.: 69/14/2021 leistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Vergabe von Klimageräten für das Rathaus der Stadt Kölleda Beschluss: Rechtsbehelfsbelehrung: Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats die Vergabe der Lieferung und Montage von Klimageräten für nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- Büroräume im Rathaus der Stadt Kölleda an die Firma spruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Schwab Klimatechnik, Heinrich-Hertz-Straße 5, 99625 Kölleda der Stadt Kölleda, Landesamt für Bodenmanagement und Geo- mit einer Angebotssumme von 30.023,70 €. information, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstraße 14, Für die Sanierung der Büroräume im Rathaus wurden finanzielle 99086 Erfurt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mittel - HH-Stelle 0600 9003 - in Höhe von 80.000,00 € einge- Erfurt, den 31. Mai 2021 Siegel plant. Für die Sanierung wurden 63.277,98 € beauftragt. Davon Gerd Müller werden über die interkommunale Zusammenarbeit 31.274,11 Vorsitzender des Umlegungsausschusses € gefördert, somit stehen 32.003,87 € für die Ausstattung der Büroräume mit Klimageräten zur Verfügung. Die Auftragserteilung richtet sich nach der Bestandskraft des Aufhebung des Bebauungsplanes Haushaltes. Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“ Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 in der Stadt Kölleda davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in seiner öffentlichen Sitzung Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 am 26.03.2014, Beschluss-Nr. 326/51/2014, die Aufhebung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“ in der Beschluss-Nr.: 70/14/2021 Stadt Kölleda als Satzung beschlossen. 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. Die Satzung - Aufhebung Bebauungsplan Wohngebiet „Am Al- 1/08 „Gewerbepark An der Weimarischen Straße“ in Kölleda ten Bahndamm“ in der Stadt Kölleda - wurde der Kommunalauf- Herr Großmann stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung: sicht des Landkreises Sömmerda gem. § 21 Abs. 3 ThürKO am Antrag: 08.06.2017 vorgelegt. Mit Bescheid des Landratsamtes Söm- Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda emp- merda, Kommunalaufsicht, vom 04. 09. 2017 wurde die Satzung fiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung: zur Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Kölleda - Wohn- Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1/08 „Gewer- gebiet „Am Alten Bahndamm“ rechtsaufsichtlich genehmigt. bepark „An der Weimarischen Straße“ in Kölleda wird nicht ge- Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 ändert. BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Am Tage nach dieser Be- Der B-Plan (blauer Bereich) soll auf den Weg gebracht werden. kanntmachung tritt die Satzung zur Aufhebung des Bebauungs- Abstimmungsergebnis: planes der Stadt Kölleda - Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“ Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 - in Kraft. davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 Auslegungshinweis Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Jedermann kann die Satzung der Stadt Kölleda zur Aufhebung Beschluss-Nr.: 71/14/2021 des Bebauungsplanes - Wohngebiet „Am Alten Bahndamm“ Vergabebeschluss - Sanierung Kinderspielplatz „Langer - ab sofort im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt 1, Weg“ 99625 Kölleda, nach Terminvereinbarung einsehen und über Beschluss: den Inhalt Auskunft verlangen. Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda be- Kontakt über Telefon des Bauamtes: schließt, die Vergabe zur Sanierung des Spielplatzes im Langen 03635 450 133 oder 03635 450 127 oder Weg an die Firma Robi-Play im Wert von insgesamt 29.163,93 per E-Mail: stadtverwaltung@koelleda.de € zu vergeben. Verstöße wegen der Verletzung der in § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Abstimmungsergebnis: bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Form- Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: ������������������� 6 + 1 vorschriften beim Zustandekommen der o. g. Satzung sind nach davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 5 + 1 § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Stadt Kölleda geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung be- gründen soll, darzulegen. Kölleda, den 19.05.2021 Riedel Bürgermeister
Cölledaer Anzeiger -5- Nr. 6/2021 Bekanntmachung des Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Amtliche Bekanntmachungen der VG Kölleda Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Bekanntmachung der Beschlüsse Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung - Sonderungsbehörde nach § 10 der VG Kölleda Bodensonderungsgesetz (BoSoG) - Bekanntmachung Sitzung vom 24.11.2020 über die Feststellung der Unanfechtbarkeit des Sonderungs- Beschluss-Nr. VG/19/2020 bescheides in einem Bodensonderungsverfahren nach dem Bekräftigung des Beitritts zum Zweckverband KISA (Kommu- Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezember 1993 nale Informationsverarbeitung Sachsen) (BGBl. I S. 2215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verord- Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 18 + 1 nung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert wor- Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 16 + 1 den ist Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Beitritt zum Sonderungsplan Nr. 51033713 und 51222919 Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen Sonderungsgebiet: Gemarkung Battgendorf, Flur 3, „KISA“ unter zustimmender Kenntnisnahme der mit der Zustim- Flurstücke 97/44, 97/127 und 97/141 mung zum Beitritt von der Verbandsversammlung beschlosse- nen 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweck- In der Stadt Kölleda, Gemarkung Battgendorf, Flur 3, Flur- verbandes. stücke 97/44, 97/127 und 97/141 ist ein Verfahren nach dem Abstimmungsergebnis: Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter 17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Sitzung vom 18.05.2021 S. 1474) geändert worden ist, durchgeführt worden. Beschluss-Nr. VG/20/2021 Betroffen sind die Anteile am Ungetrennten Hofraum - Gemar- Haushaltssatzung 2021 kung Battgendorf, Flur 3, Flurstücke 97/44, 97/127 und 97/141. Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 10 + 1 Weiterhin betroffen sind die Anteile am Ungetrennten Hofraum Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 10 + 1 Gemarkung Battgendorf, Flur 3, 5060 und 5103. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssat- Der Sonderungsbescheid vom 29. April 2021 ist am 08. Juni zung 2021, den Haushaltsplan 2021 mit seinen Bestandteilen 2021 unanfechtbar geworden. und Anlagen. Mit dieser Bekanntgabe wird der bisherige Rechtszustand durch Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda den im Sonderungsbescheid festgelegten neuen Rechtszustand (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2021 ersetzt. Auf der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 ThürKO, vom Allgemeiner Hinweis: 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41) in der jeweils geltenden Fassung Die Auflösung der sogenannten „Ungetrennten Hofräume und erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda folgende Haus- Hausgärten“ (UH) in der Gemarkung Battgendorf erfolgte ne- haltssatzung: ben den klassischen Liegenschaftsvermessungen in den letzten 160 Jahren - bereits im § 4 Satz 2 der preußischen Grundbuch- §1 ordnung vom 05. Mai 1872 hieß es: „Sofern in den Steuerbü- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr chern die Größe von Gebäuden, Hofräumen und Hausgärten, 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt welche nicht zu einem Gutskomplex gehören, nicht angegeben im Verwaltungshaushalt ist, hat der Eigentümer bei dem Fortschreibungsbeamten die in den Einnahmen und Ausgaben 3.390.352 € Vermessung und Vervollständigung der Grundsteuerbücher zu und beantragen.“ - sowohl nach einem vereinfachten Verfahren zur im Vermögenshaushalt Auflösung von UH durch eine die Neuaufstellung des Liegen- in den Einnahmen und Ausgaben 2.280.558 € schaftskatasters nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes ab. (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008, in der jeweils gel- §2 tenden Fassung und einem nachfolgenden Bodensonderungs- Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß- verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. nahmen sind nicht vorgesehen. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2215), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255). §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden Bereits in der öffentlichen Bekanntmachung (März 2011) zur nicht festgesetzt. Auflösung der UH wurden die beteiligten Grundstückseigentü- mer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stel- §4 len gebeten, an dem Verfahren durch Anmeldung ihrer Rechte Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt die Verwaltungsgemein- mitzuwirken. So dies geschehen ist, wurden die Grundstücksei- schaft Kölleda von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage in gentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte in den oben Höhe von 65 € / Einwohner genannten Verfahren aktiv beteiligt. §5 Für alle anderen Fälle wird deshalb vermutet, dass solche An- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung sprüche von Grundstückseigentümern und Inhabern grund- von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € fest- stücksgleicher Rechte nicht bzw. nicht mehr bestehen. gesetzt. Erfurt, den 10. Juni 2021 Siegel §6 Im Auftrag Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft. Gerd Müller Kölleda, den Katasterbereichsleiter Goldhorn Siegel Gemeinschaftsvorsitzender Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Cölledaer Anzeiger -6- Nr. 6/2021 Beschluss-Nr. VG/21/2021 • Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbe- Finanzplan und Investitionsprogramm 2020 - 2024 stimmung "Zauneidechsenhabitat" Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 10 + 1 • Neuaufteilung der Grundstücke (mögliche Grundstücks- Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 10 + 1 grenzen); Entfall der Beschränkung der Grundstücksgrößen Auf der Grundlage der §§ 26 Abs. 2 Ziffer 8, 50, und 62 der • Anpassung der Baufelder; Festsetzung der Firstrichtung ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntma- entfällt chung vom 28. Januar 2003 in der jeweils gültigen Fassung be- • Änderung der Traufhöhe/ Entfall der Festsetzungen von schließt die Gemeinschaftsversammlung der VG Kölleda den als GFZ, Dachform und Dachneigung Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm • Festsetzung eines Leitungsrechts zugunsten Ver- und Ent- für die Haushaltsjahre 2020 - 2024. sorgungsunternehmen Abstimmungsergebnis: • Wegfall einer Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen • Anpassung und Ergänzung der grünordnerischen Maßnah- men Beschluss-Nr. VG/22/2021 • Wegfall der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu Dä- Bestellung von Mitgliedern für die Wahlkommission chern und Fassaden Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: �������������������������� 10 + 1 Davon anwesend: ������������������������������������������������������������ 10 + 1 3. Geltungsbereich des Plangebietes: Für die Wahl des/der ersten und des/der zweiten stellvertreten- Der Geltungsbereich beträgt ca. 0,84 ha. den Gemeinschaftsvorsitzenden werden auf Vorschlag aus der Die Fläche umfasst folgende Flurstücke der Flur 3 der Gemar- Gemeinschaftsversammlung folgende Mitglieder für die Wahl- kung Großneuhausen: kommission bestimmt: - Flurstücke 233/8; 233/9 233/10; und 167/22 (teilweise) 1. Frau Monika Becker Das Plangebiet „An der alten Gärtnerei“ ist am westlichen Ortsrand der 2. Frau Herta Keil Gemeinde Großneuhausen, südlich der Orlishausener Straße, gelegen. 3. Herr Jürgen Munke Für den räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des Be- Abstimmungsergebnis: bauungsplanes ist nachfolgender Lageplan maßgebend. Er er- 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen gibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Großneuhausen Öffentliche Bekanntmachung Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Änderung des Bebauungsplan Wohngebiet „An der alten Gärtnerei“ 1. Beschluss Der Gemeindetrat der Gemeinde Großneuhausen hat in öffent- licher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs- planes Wohngebiet „An der alten Gärtnerei“ gebilligt und be- schlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom Mai 2021 maßge- bend. Auszug: geoproxy.geoportal-th.de (entnommen - 25.05.2021) 2. Anlass der Planung: - unmaßstäblich Aufgrund entsprechender Nachfragen in jüngster Zeit, hat die Gemeinde Großneuhausen im südlichen Teil des Plangebietes 4. Beteiligung der Öffentlichkeit: in den Jahren 2017/ 2018 eine 1. Bebauungsplanänderung Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begrün- durchgeführt. dung wird Auch im übrigen Bebauungsplangebiet muss die Planung we- vom 05.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 gen der Lage der Abwasserkanäle angepasst werden. Der Be- schluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Bebauungsplanän- in der Stadt Kölleda, Markt 7, 99625 Kölleda, Bürgerbüro, derung (Aufstellungsbeschluss) wurde vom Gemeinderat am während der Sprechzeiten 01. Februar 2018 gefasst. Montag von 8.00 - 13.00 Uhr Dienstag von 8.00 - 18.00 Uhr Darüber hinaus hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes, durch die Aufhebung der Vorgaben von Dachform und Dachn- Mittwoch von 8.00 - 13.00 Uhr eigung und die Zulassung größerer Traufhöhen, zu einer regen Donnerstag von 8.00 - 13.00 Uhr Nachfrage nach den Baugrundstücken geführt. Deshalb will die Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr Gemeinde auch für den Geltungsbereich der 2. Änderung, mit Sonnabend von 9.00 - 11.00 Uhr den an die 1. Änderung angepassten Festsetzungen, die Errich- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. tung der aktuell stark nachgefragten Stadtvillen und Wohnhäu- Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde sern in Bauhausstil zulassen. Großneuhausen abrufbar. Inhalt der 2. Änderung des Bebauungsplanes: Internetadresse: www.vgem-Koelleda.de im Bereich „Aktuelles“ Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde an die 1. Ände- Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregun- rung angepasst, gilt jedoch nur für den festgesetzten Ände- gen zum Entwurf der 2. Änderung schriftlich, zur Niederschrift rungsbereich und hat folgenden Inhalt: oder per mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- • Aktualisierung Katasterbestand bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über • Änderung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim- die 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt blei- mung ben.
Cölledaer Anzeiger -7- Nr. 6/2021 Hinweis: Bekanntmachung der Beschlüsse Aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Gemeinderatssitzung der Gemeinde der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bitten wir um Ein- Großneuhausen haltung der Hygienevorschriften. Die Einsichtnahme kann nur von einzelnen Personen wahrgenommen werden. Eine telefonische Sitzung vom 18.03.2021 Anmeldung zur Einsichtnahme kann Wartezeiten vermeiden. Hinweise: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe Beschluss-Nr. GNH/45/2021 der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Ausschreibung und Verkauf Grundstück 194 m² bebaut mit Abwägungsergebnisses ist andernfalls nichtmöglich. Ohne Zu- Lagergebäude, Bahnhofstr. 20A, Gemarkung Großneuhau- ordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betrof- sen, Flur 1, Flurstück 55/46 fenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 8 + 1 Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nut- Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1 zung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt die des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegange- Ausschreibung des Grundstückes, Gemarkung Großneuhausen, nen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemein- Grundstück 194 m² bebaut mit Lagergebäude, Gemarkung derates anonymisiert beraten und entschieden. Großneuhausen, Flur 1, Flurstück 55/46 zum Mindestgebot von 45.000 €. 5. Umweltprüfung Abstimmungsergebnis: Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes erfordert 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die vor- aussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und Sitzung vom 20.05.2021 in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Be- Beschluss-Nr. GNH/47/2021 bauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt. Orlishausener Straße - Erneuerung Bordanlagen Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte:����������������������������� 8 + 1 6. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1 sind verfügbar: Der Gemeinderat von Großneuhausen beschließt, die Erneue- - Umweltbericht rung der Bordanlage in der Orlishausener Straße 42-45 an die - Gutachten Firma Gustav Utsch Tiefbau Betriebs GmbH Co. KG aus Artern - umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden in Höhe von 22.827,18 € zu vergeben. Die erforderliche über- planmäßige Ausgabe in Höhe von 15.655,21 € wird genehmigt. In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu fol- Abstimmungsergebnis: genden Themenbereichen gegeben: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Gutachten / Fachbeiträge / Inhalte / Themen Planungen Beschluss-Nr. GNH/48/2021 Umweltbericht - Beschreibung und Bewertung Zuschuss SV Lossatal Großneuhausen 1990 e.V. der Umweltauswirkungen der Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 8 + 1 2. Änderung des Bebauungs- Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1 planes auf die Schutzgüter Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt, Mensch, Klima/Luft, Land- die Gewährung eines Zuschusses an den SV Lossatal Großneu- schaft, Boden, Kultur-/sonstige hausen 1990 e.V. in Höhe von bis zu 6.500 € im Wege einer au- Sachgüter, Wasser ßerplanmäßigen Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus der Haus- - Darstellung von Auswirkungen/ haltsstelle 9000.0610. Maßnahmen Abstimmungsergebnis: Bericht zur speziellen - Untersuchung zu Zauneidech- 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen artenschutzrechtlichen senvorkommen im Plangebiet Prüfung bei Reptilien - Festlegung von Maßnahmen Beschluss-Nr. GNH/49/2021 „Pestizidfreie Kommune“ Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informati- Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 8 + 1 onen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Bebau- Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 7 + 1 ungsplanung innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Der Gemeinderat Großneuhausen beschließt, dass die Gemein- Aussagen zu folgenden Themenbereichen werden gegeben: de Großneuhausen: Stellungnahme Themenbereiche 1. Ab sofort auf allen kommunalen eigengenutzten Flächen Landratsamt - Umgang mit dem Schutzgut keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmit- Weimarer Land Boden tel) einsetzen wird. - Immissionsschutz (Geruch) 2. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur - Naturschutz Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pes- (Artenschutz, Eingriffsregelung) tizidverzicht verpflichtet. Landwirtschaftsamt - landwirtschaftliche Immissionen 3. bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte Sömmerda initiiert. Thüringer Landesamt - Anzeigepflicht Erdaufschlüsse/ 4. bei der zukünftigen Neuverpachtung kommunaler Flächen f. Umwelt und Geologie Baugruben für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsat- Betriebsgesellschaft - Ableitung Niederschlagswasser zes von Pestiziden im Pachtvertrag verankern wird. Wasser u. Abwasser mbH - Umgang mit Schmutzwasser 5. private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung auffordern wird. 7. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 6. Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Be- Stadt informiert und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz lange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer an- von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie gemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellung- Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt. nahme (§ 4 (2) BauGB). Abstimmungsergebnis: Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Großneuhausen, den 24.06.2021 gez. Köther Bürgermeister
Cölledaer Anzeiger -8- Nr. 6/2021 §6 Amtliche Bekanntmachungen Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2021 in Kraft. der Gemeinde Kleinneuhausen Ostramondra, den Thomas Bürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse Abstimmungsergebnis: der Gemeinderatssitzung der Gemeinde 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Kleinneuhausen Beschluss-Nr. OM/36/2021 Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 Sitzung vom 24.03.2021 - 2024 Beschluss-Nr. KNH/37/2021 Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 Fischereipachtvertrag Kiesgrube Kleinneuhausen Davon anwesend: ��������������������������������������������������������������������� 5 Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 Beschluss: Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 6 + 1 Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntma- Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen stimmt dem chung vom 28. Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in Pachtvertrag mit dem Sportfischereiverein Kölleda e.V. als Päch- der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat von ter des Fischereirechtes an der Kiesgrube Kleinneuhausen, Flur Ostramondra, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das 3, TF aus Flurstück 300/2, zu. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahr 2020 bis 2024. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Sitzung vom 27.04.2021 Amtliche Bekanntmachungen Beschluss-Nr. OM/37/2021 der Gemeinde Ostramondra Bestellung des Gemeindwahlleiters und seines Stellvertre- ters für die Kommunalwahl des ehrenamtlichen Bürgermeis- ters der Gemeinde Ostramondra Bekanntmachung der Beschlüsse Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Davon anwesend: �������������������������������������������������������������� 4 + 1 Ostramondra Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra bestellt Herrn Wolfdietrich Zeimer, Sitzung vom 16.02.2021 wohnhaft in 99636 Rastenberg/ Bachra, Beschluss-Nr. OM/35/2021 zum Gemeindewahlleiter Haushaltsatzung der Gemeinde Ostramondra für das Jahr und Frau Ute Kolodzieg, 2021 99636 Ostramondra Gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: ���������������������������� 6 + 1 zur Stellvertreterin. Davon anwesend: ��������������������������������������������������������������������� 5 Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt, 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2021 Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 Nichtamtlicher Teil (GVBl S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Ge- meinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung: §1 Nachrichten aus dem Rathaus Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt Die Stadt Kölleda sucht einen Namen für den im Verwaltungshaushalt öffentlichen Platz zwischen Johannisstraße/ in den Einnahmen und Ausgaben mit 730.571 € und An der Lohmühle/Gerbergasse und bittet um im Vermögenshaushalt die Entscheidung der Einwohner von Kölleda in den Einnahmen und Ausgaben mit 89.370 € Dieser öffentliche Platz hat bisher laut Kataster noch keine ab. Bezeichnung. Im Grundstücks- und Bauausschuss wurde am 11.05.2021 darüber beraten und folgende zwei Namen vorge- §2 schlagen: Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. §3 „Zur Lohmühle“ oder Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden „An der Viehwage“ nicht festgesetzt. §4 Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und 270 v.H. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) b) für die Grundsteuer (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 395 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro festgesetzt. Lageplan der Örtlichkeit
Cölledaer Anzeiger -9- Nr. 6/2021 Weiterhin wurde festgelegt, dass die Bürger der Stadt Kölleda Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreini- sich bei der Namensfindung beteiligen sollen. gungssatzung für Ihre Gemeinde oder das Ordnungsamt steht Ihnen gern zur Verfügung. Wir bitten die Einwohner von Kölleda um Ihre Vorschläge. Sie können Ihre Entscheidung zur künftigen Bezeichnung des öf- Ihr Ordnungsamt fentlichen Platzes schriftlich bis zum 23.07.2021 m Bürgerbüro der Stadt Kölleda abgeben, in den Briefkasten der Stadt Kölle- Sommerbepflanzung der Rabatten in Kölleda da einwerfen sowie per E-Mail an stadtverwaltung@koelleda.de Die Sommerbepflanzung der Rabatten und Kübel im Stadtge- mitteilen. Nach der Auswertung der Namensvorschläge erfolgt biet und in den Ortsteilen ist seit einigen Wochen durch die die Beschlussfassung dann im Grundstücks- und Bauausschuss. Stadtarbeiter abgeschlossen. Viele Bürger erfreuen sich an dem Kölleda, den 26. 05. 2021 schönen Anblick, aber auch Durchreisende nehmen die Be- Riedel pflanzung wohlwollend zur Kenntnis. Bürgermeister Leider gibt es einige Mitmenschen, denen es so gut zu gefallen scheint, dass sie die Blumen einfach aus den Rabatten entneh- men, um sie sich selbst zu Hause einzupflanzen. Das Papierlose Rathaus kommt So geschehen wieder am letzten Wochenende. Hier wurden die Kübel im Rittergut, am Markt in Richtung Enge Gasse und in der Am 09.06.2021 hat der Bürgermeister der Stadt Kölleda zusam- Bahnhofstraße (gegenüber Einmündung Erfurter Straße) rege men mit dem Vorsitzenden der VG Kölleda sowie Vertretern der geplündert. Die Mitarbeiter des Betriebshofes müssen immer Städte Altenburg und Suhl und der Verwaltungsgemeinschaft wieder Nachpflanzungen vornehmen und ständig Pflanzen für Oppurg und Triptis eine Kooperationsvereinbarung zur gemein- diese Vorfälle bereithalten. Durch solche Aktionen werden öf- samen Beantragung von Fördermitteln nach der Thüringer E- fentliche Gelder verschwendet, die für eine Nachbepflanzung Government-Richtlinie unterzeichnet. ausgegeben werden müssen. Die Unterzeichnung fand nach mehrmonatigen Vorbereitungen im feierlichen Rahmen im Ratssitzungssaal der Stadt Altenburg Hiermit appellieren wir an die Vernunft der Diebe und erinnern, statt. Die Vertragspartner wollen gemeinsam eine einheitliche dass es sich hier um einen Diebstahl handelt. Zeitgleich bitten und behördenübergreifende IT-Koordinierung und Standardi- wir um die Aufmerksamkeit der Bürger und entsprechende Mel- sierung vorantreiben um den gesetzlichen Anforderungen an dung an unser Ordnungsamt (Tel.: 03635/ 450-116, oder120). die Digitalisierung der Verwaltung zu entsprechen. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Anwohner auf Insbesondere soll die Einführung eines Dokumentenmana- den Ortsteilen, die sich liebevoll um die Bepflanzung kümmern gementsystems finanziert, aber nicht zuletzt auch künftig der und regelmäßig gießen und den Kölledaern, die die städtischen komplette elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung Anlagen bepflanzen und pflegen. ermöglicht werden. Antje Lippich Öffentlichkeitsarbeit von links nach rechts - Sebastian Goldhorn, Vors. der VG Kölleda; Lutz Riedel, Bürgermeister der Stadt Kölleda; Andre Knapp, Oberbürgermeister der Stadt Suhl; Lars Böhme, Vors. der VG Oppurg; Ellen Hoyer, Vors. der VG Triptis; Andre Neumann, Oberbürgermeister der Stadt Altenburg Foto: Wolfram Nöthlich Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Kölleda wird zukünftig vermehrt Kontrollen im Bereich Kölleda und Ortsteile durchführen, welche sich auf die Straßen- reinigungspflicht erstrecken Wir weisen alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, welche durch öffentliche Straßen erschlossen, bebaut und un- bebaut sind, darauf hin, dass diese zur Reinigung von: Fahrbahnen einschließlich Radwegen, Mopedwegen und Standspuren, Parkplätzen, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Gehwege und Schrammborde, Böschungen, Stützmauern und ähnliches und Überwegen gemäß den Straßenreinigungssatzungen für die jeweilige Ge- meinde verpflichtet sind. Die Straßen sind regelmäßig (mindes- tens zweimal monatlich) so zu reinigen, dass diese von Laub, Unkraut und Unrat befreit sind und eine Störung der Öffentli- chen Sicherheit und Ordnung vermieden wird. Blumen am Kreisverkehr Fotos: Antje Lippich
Cölledaer Anzeiger - 10 - Nr. 6/2021 Voraussetzung für den Erhalt der Prämie in maximaler Höhe ist der Nachweis einer nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung der Waldflächen sowie einer besonderen Stabilität der Waldflä- chen hinsichtlich der zu erwartenden Klimaänderungen. Diese wird dokumentiert durch: - Die Vorlage eines Zertifikats für den Forstbetrieb, z.B. von PEFC, FSC, Naturland, Demeter - Einen Laubbaumanteil an der Waldeigentumsfläche von mehr als 50%. Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, wird die maximale Fördersumme um jeweils 10 % gekürzt. Für den Nachweis der zu beantragenden Waldeigentumsfläche ist vorzulegen: Kübel im Rittergut Foto: Antje Lippich - der letzte vorliegende Bescheid der abgeschlossenen Unfall - Pflichtversicherung des Forstbetriebs bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Informationen Dieses ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SLVFG). Wegweiser zu Stadt und VG Kölleda Diese Prämie ist ausschließlich bei der Bewilligungsstelle Forst- förderung im Thüringer Forstamt Frauenwald zu beantragen. Unsere Infobroschüre ist fertig. Darin finden Sie kurz und kom- pakt die wichtigsten Infos zur Stadtverwaltung Kölleda und zur Interessierte Waldeigentümer finden weitere Informationen Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, sowie allerhand Wissenswer- auf der Homepage der AöR ThüringenForst (www.thueringen- tes zu unseren sechzehn Orten, von A wie Altenbeichlingen bis forst.de). S wie Schafau. Informationen zur Zertifizierung von Forstbetrieben finden sich Vielen Dank an alle, die die Broschüre durch ihre Unterstüt- auf dem Homepages der jeweiligen Zertifikatgeber, also z.B. zung ermöglicht haben! PEFC – Deutschland oder FSC – Deutschland u.a.. Nach unserer Kenntnis stellen Zertifikatgeber Waldeigentümern eine kurzfris- Die Broschüren erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger in tige Zertifikatserteilung in Aussicht, wenn der jeweilige Betrieb den Bürgerbüros der Stadt Kölleda sowie der Stadt Rastenberg. entsprechend der fachlichen Voraussetzungen nachhaltig be- wirtschaftet wird und eine Verpflichtungserklärung des Waldei- Eine digitale Fassung finden Sie unter: gentümers vorliegt. www.kölleda.de www.vgem-koelleda.de/verwaltung Die Prämie steht ausschließlich im Jahr 2021 zur Verfügung und www.rastenberg.de kann bis 30.09.2021 beantragt werden. gez. Jan Klüßendorf Forstamtsleiter Stellenausschreibung Wir suchen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung eine*n Mitarbeiter*in Technische Dienste Ihr Tätigkeitsbereich: - Unterstützung bei der Pflege der Außenanlagen der WWG insbesondere der Wohnanlage „Wohnen im Park“ - in den Wintermonaten Unterstützung des Bereiches Technische Dienste der WWG Ihr Profil: - Freude an der Pflege und Gestaltung von Grünanlagen und einer Arbeit im Freien - umsichtiges und eigenverantwortliches Arbeiten - ein freundliches Auftreten gegenüber unseren Mietern - Kommunikationsfähigkeit Das wird Ihnen geboten: - freundliche und hilfsbereite Kollegen*innen in einem an- genehmen Arbeitsklima - ein unbefristetes geringfügiges Beschäftigungsverhält- nis Das Thüringer Forstamt Bad Berka informiert: - flexible Arbeitszeiten Wenn unsere Anfrage Ihr Interesse geweckt haben sollte, würden wir Sie gern zu einem persönlichen Gespräch in un- Thüringer Richtlinie zur Sicherung ser Unternehmen einladen. der Klimaschutzleistungen der Wälder Sie erreichen uns unter: WWG Kölleda Wohnungswirtschaft GmbH Mit Richtlinie vom 28.04.2021 hat das Thüringer Ministerium Am Bahnhof 4b, 99625 Kölleda für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine Möglichkeit ge- T +49 (0) 3635 6008-0 schaffen, die Klimaschutzleistungen von Waldflächen durch eine E-Mail: info@wwg-koelleda.de nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung durch private und kommunale Waldeigentümer zu fördern. Die Förderung er- folgt über eine Flächenprämie von bis zu 125 € / ha Waldfläche des jeweiligen Waldeigentümers in Thüringen.
Cölledaer Anzeiger - 11 - Nr. 6/2021 Stellenausschreibung Die Stadt Kölleda beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeiter/-in Tiefbau (m/w/d) zu besetzen. Die Stadt Kölleda hat 6.500 Einwohner und besteht aus den Wir erwarten von Ihnen: Ortsteilen Kölleda, Backleben, Beichlingen, Altenbeichlingen, • einen Abschluss zum/zur Techniker/in - Bautechnik (Tiefbau), Burgwenden, Dermsdorf und Großmonra. bzw. eine vergleichbare andere Ausbildung bzw. Qualifikation Ihr Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig folgende • einschlägige Berufserfahrung, Kenntnisse im Verwal- Tätigkeiten: tungsbereich sind wünschenswert • Planung und Durchführung von Straßenbauerschlie- • Kenntnisse in verschiedenen Baugewerken ßungsmaßnahmen • selbstständiges Arbeiten und persönliches Engagement • Widmung von Straßen • Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und soziale Kompetenz • Planung und Durchführung von Tiefbaumaßnahmen • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise • Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von Verkehrsflä- • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung im Fachbereich chen, einschließlich Wegen und Plätzen sowie zu Ver- sowie im Verwaltungsbereich kehrsflächen zugehörige Anlagen (u.a. Straßenbeleuch- • eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B tung, Bushaltestellen) Die Stadt Kölleda sieht sich der Gleichstellung von schwer- • Planung, Beantragung und Betreuung von Baumaßnah- behinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in men besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewer- • Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln bungen schwerbehinderter Menschen. • Planung, Bau von städtischen Spielplätzen im öffentli- chen Raum Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bis • Zuarbeit für Versicherungsschäden des Sachbereiches spätestens Freitag, den 02.07.2021, 12:00 Uhr an: • Zuarbeit für die Haushaltsplanung für den Sachbereich Stadt Kölleda • Erstellung von Beschlussvorlagen für städtische Gremi- Personalabteilung en und deren Teilnahme (u.a. Ortschaftsrat, Stadtrat, Markt 1 Ausschüsse) für den Sachbereich 99625 Kölleda Wir bieten: oder per E-Mail an: andrea.templin@koelleda.de • eine Vollzeitstelle • Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Zudem bitten wir um Verständnis, dass aus Kostengründen nur öffentlichen Dienst (TVöD). dann Ihre Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden kön- nen, wenn diesen ein geeigneter und ausreichend frankierter • Zahlung der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen Dienstes, inkl. Jahressonderzahlung, LOB und vermö- nach 6 Monaten vernichtet. Eine Eingangsbestätigung erfolgt genswirksame Leistungen nicht. Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung • einen sicheren Arbeitsplatz steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Templin, Tel.: 03635 • einen verantwortungsvollen, vielseitigen und interessan- 450 108, E-Mail: andrea.templin@koelleda.de, zur Verfügung. ten Aufgabenbereich • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem leistungs- Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen eventuell durch das starken Team Vorstellungsgespräch entstehen, wie zum Beispiel Reise-, Ver- • flexible Arbeitszeiten, Möglichkeit des mobilen Arbei- pflegungs- oder Übernachtungskosten. tens Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Stellen- • regelmäßige fachbezogene Aus- und Weiterbildung besetzung im Zuge des Bewerbungsverfahrens gem. Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbei- tet. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden die persönlichen Daten automatisch wieder gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer per- sönlichen Daten erteilen. Die Stadtverwaltung Kölleda stellt sich vor: Teil 4: Bauamt -von Antje Lippich Bauamtsleiter ist Herr Wicht. Er ist mit seinem fünfköpfigen Hochbau Team (in dem zurzeit noch eine Stelle unbesetzt ist) für alles rund Frau Landmann ist für alle Baumaßnahmen im Hochbau zustän- um das Bauen inclusive Hoch- und Tiefbau, Liegenschaften und dig. Abrufung von Fördermitteln, Bauliche Instandsetzung von Bauleitplanungen verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören Gebäuden (Brandschutzkonzepte) und Vergabestatistiken zäh- weiterhin der Hochwasser- und Gewässerschutz, sowie die Zu- len zu ihrem Aufgabengebiet. sammenarbeit mit dem Trinkwasser-, dem Abwasserzweckver- Tiefbau und Beiträge band und dem Gewässerunterhaltungsverband. Momentan nicht besetzt. Stadt- und Bauleitplanung In dieses Sachgebiet fallen die Unterhaltung, Betrieb und Ver- Frau Bamberg obliegen alle Projekte der Stadtsanierung. Sie ist waltung von Verkehrsflächen, einschließlich Wegen und Plätzen Ansprechpartner für alle Anliegen im Bereich Altstadtsanierung. sowie zu Verkehrsflächen zugehörigen Anlagen (u. a. Straßenbe- Weiterhin bearbeitet sie Vorkaufsrechte, beantragt Fördermit- leuchtung, Bushaltestellen). tel und begleitet Ausschreibungen. Bauleitplanung und Wirt- schaftsförderung gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich. Allgemeine Bauverwaltung Frau Lorenz ist für die Büroorganisation im Bauamt und Sekre- Liegenschaften tariatsaufgaben für den Betriebshof verantwortlich. Ebenfalls für Frau Feske bearbeitet alles rund um Liegenschaften, Pachten Schachtscheine, Registratur und das Archiv vom Bauamt, Sowie und Mieten (Garagen). Außerdem pflegt sie den Sachbereich die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung. Forstangelegenheiten, Erschließungsbeiträge und Straßenaus- baubeiträge.
Sie können auch lesen