Code of Conduct Conrad Unternehmensgruppe - Conrad Electronic
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Code of Conduct Gerade in Zeiten digitaler und agiler Geschäftsbeziehungen ist es als internationales Handelsunternehmen das ausgesprochene Ziel von Conrad Electronic, unseren Kunden ein wertvoller, respektierter und vertrauenswürdiger Partner zu sein. Erreicht werden kann dieses Ziel nur dann, wenn alle Mitarbeiter und Partner weltweit diesen Anspruch kennen und konsequent an seiner Umsetzung arbeiten. Der vorliegende Code of Conduct ermöglicht genau das und untermauert unsere seit jeher gelebte Unternehmensphilosophie. Bereits in den Gründerjahren bot mein Urgroßvater Max Conrad Komponenten wie Spulen und Kondensatoren zum Selbstbau von Detektorempfängern an und stellte 1937 auf der Berliner Funkausstellung den ersten Fernseh-Baukasten vor – begleitet von einem Handbuch mit dem Titel „Fernsehen von A bis Z“. Von Anfang an war es Wunsch der Conrads, mehr zu sein als ein Elektronikhändler. „Lasst uns einen echten Mehrwert für unsere Kunden schaffen“, hieß es schon damals. Eine solche Überzeugung lässt sich jedoch nur verwirklichen, wenn alle an einem Strang ziehen. Wenn Mitarbeiter mehr sind als Zahlen, Kunden mehr sind als Nummern und Supplier mehr sind als bloße Zulieferer, sondern als Partner gesehen werden. Wenn sich Menschen mit einem Unter- nehmen und seinen Überzeugungen identifizieren können. Wenn ein gerechtes und vertrauens- volles Miteinander, Transparenz und gegenseitiger Respekt wirklich gelebt werden. Umso wichtiger ist es, die vorliegenden Richtlinien jeden Tag aufs Neue mit Leben zu erfüllen. Sehen wir den Code of Conduct als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für unsere tägliche Arbeit und den Umgang mit schwierigen Situationen. Und lassen wir uns von unseren ethisch-moralischen Überzeugungen und unserer Integrität leiten, die uns selbst und unsere Kunden überzeugt. Ihr Werner Conrad – CEO
Code of Conduct Inhalt 1. Gesetze und ethische Grundsätze 2. Interessenkonflikt 3. Fairer Wettbewerb 4. Datensicherheit und Datenschutz 5. Schutz von Eigentum und Vermögen 6. Umgang mit dem Code of Conduct Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Code of Conduct 1. Gesetze und ethische Grundsätze Das Einhalten von Gesetzen ist für uns selbstverständlich, die Beachtung von humanitären, ethischen und moralischen Grundsätzen ist uns ein Anliegen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften Menschenrechts- und Arbeitsgesetze, zur Unterstüt- derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren zung der zehn Prinzipien des United Nations Global Rahmen er handelt. Gesetzesverstöße sind unter allen Compact, der allgemeinen Erklärung der Menschen- Umständen zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter muss im rechte der Vereinten Nationen sowie der Erklärung Falle eines Verstoßes wegen der Verletzung seiner der International Labour Organization über die grund- arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen legenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Konsequenzen rechnen.
Code of Conduct 1.1 Umgang miteinander 1.4 Zwangsarbeit Wir respektieren die persönliche Würde, die Privat- Wir akzeptieren keine Form von Zwangs- oder sphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzel- Pflichtarbeit (ILO Konvention 29 und 105). Wir nen. Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne stellen die Einhaltung des Verbots von Zwangsarbeit Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegen- in unserem Unternehmen sicher und erwarten von über Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Ge- unseren Lieferanten und Geschäftspartnern gleich- schäftspartnern. Entscheidungen bezüglich Mitar- falls die Einhaltung der Richtlinien gegen Zwangs- beitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern arbeit. treffen wir ausschließlich auf der Basis sachgerech- ter Erwägungen, niemals aus anderen, sachfremden 1.5 Arbeitszeitschutz Motiven wie zum Beispiel Diskriminierung oder Wir halten die nationalen Vorgaben der Arbeitszeit- Zwang. Wir sind offen, ehrlich und stehen zu unse- gesetze ein. rer Verantwortung. Wir machen nur Zusagen, die wir einhalten können. Wir setzen uns für ein faires 1.6 Gesundheit und Sicherheit und kollegiales Arbeitsumfeld ein und erwarten diesen Umgang auch von unseren Mitarbeitern. Wir gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesund- Unangemessenes Verhalten eines Mitarbeiters kann heitsschutz am Arbeitsplatz und setzen uns für ein dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen. gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld ein. Alle maß- geblichen lokalen und nationalen Bestimmungen 1.2 Diskriminierung über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz halten wir ein. Wir arbeiten bei Conrad mit Persönlichkeiten verschiedener Abstammung, ethnischer Herkunft 1.7 Umweltschutz und Nationalität, Religion, Kultur und Weltanschau- Der Schutz der Umwelt und die Schonung der ung, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung, natürlichen Ressourcen sind für uns als Händler Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter, Behin- wichtige Unternehmensziele. Wir halten alle derung oder Krankheit zusammen. Gemäß unserer geltenden Umweltgesetze, -regelungen und Unternehmensgrundsätze dulden wir keinerlei -standards ein und betreiben ein System zur Identi- Diskriminierung egal welcher Art, keine sexuelle fizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefah- Belästigung oder sonstige persönliche Angriffe auf ren. Wir setzen natürliche Ressourcen umweltscho- einzelne Personen. Wir halten die Unternehmens- nend ein und fördern die Wiederverwertung von grundsätze, Arbeitsgesetze und Gleichbehandlungs- Materialien, um Umweltbelastungen zu minimieren grundsätze der Länder ein, in denen wir aktiv sind. und Verschwendung auszuschließen. Auch bei der Entwicklung der Produkte unserer Marken sind 1.3 Kinderarbeit umweltfreundliche Gestaltung, technische Sicher- Wir beschäftigen keine Kinder im Alter unter heit, Konformität und Gesundheitsschutz feste Ziel- 15 Jahren. Sofern die nationalen Bestimmungen ein größen. Jeder Mitarbeiter muss durch sein eigenes höheres Alter vorschreiben, ist dieses maßgeblich Verhalten zu diesen Zielen beitragen. (ILO Konvention 138). Wir stellen die Einhaltung des Verbots von Kinderarbeit in unserem Unternehmen sicher und erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern gleichfalls die Einhaltung der Richtlinien gegen Kinderarbeit.
Code of Conduct 2. Interessenkonflikt In manchen Situationen kann es herausfordernd sein, berufliche und private Aktivitäten zu trennen. Wir sehen uns verpflichtet, unsere Geschäftsentscheidungen im objektiven Interesse von Conrad und nicht auf Basis persönlicher Interessen zu treffen. Interessenkonflikte entstehen dann, wenn Mitarbeiter Der Mitarbeiter hat jedes persönliche Interesse, das im auf Kosten der Interessen von Conrad eigene Aktivi- Zusammenhang mit der Durchführung seiner dienst- täten oder persönliche Interessen verfolgen. lichen Aufgaben bestehen könnte, seiner Führungskraft mitzuteilen.
Code of Conduct Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine Beteiligung 2.1 Nebentätigkeiten an einem Kunden, Lieferanten und Geschäftspart- Nebentätigkeiten können zu Interessenkonflikten ner von Conrad, oder einem Unternehmen, an dem zwischen Conrad und seinen Mitarbeitern, Kunden, Conrad beteiligt ist, halten oder erwerben, müssen Lieferanten und Geschäftspartnern führen. Daher dies ebenfalls ihrer Führungskraft und dem Bereich unterliegen Nebentätigkeiten immer einem Einwilli- Human Resources mitteilen, wenn sie mit dem je- gungsvorbehalt durch Conrad. Bei Nebentätigkeiten weiligen Unternehmen auch dienstlich befasst sind. für oder in Unternehmen, die im Wettbewerb zu Für Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen Conrad stehen, wird in jedem Fall ein Interessen- gilt dies nur dann, wenn die Beteiligung einen An- konflikt vermutet. Die Aufnahme einer Neben- teil von 5% des Gesamtkapitals überschreitet. Nach tätigkeit gegen Entgelt ist dem Bereich Human der Mitteilung über die Beteiligung an Drittunter- Resources und der zuständigen Führungskraft mit- nehmen kann Conrad geeignete Maßnahmen zur zuteilen und bedarf der vorherigen schriftlichen Ein- Beseitigung eines möglichen Interessenkonflikts willigung. Die Einwilligung in eine Nebentätigkeit treffen. wird nicht erteilt, wenn diese den Interessen von Conrad entgegensteht. Eine Nebentätigkeit kann ebenfalls untersagt werden, wenn der Mitarbeiter 2.3 Beauftragungen von Geschäfts- mit dem betreffenden Unternehmen dienstlich be- partnern für private Zwecke fasst ist. Bereits erteilte Einwilligungen können bei Eine Beauftragung unserer Lieferanten und Ge- Vorliegen solcher Gründe widerrufen werden. schäftspartner für private Zwecke durch Mitarbeiter kann zu Interessenkonflikten zwischen Conrad und 2.2 Beteiligung an Drittunternehmen seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Ge- Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine Beteiligung schäftspartnern führen und muss daher gegenüber an einem Wettbewerbsunternehmen von Conrad Conrad durch Mitteilung des Mitarbeiters an seine halten oder erwerben, müssen dies ihrer Führungs- Führungskraft und den Bereich Compliance offen kraft und dem Bereich Human Resources mitteilen, gelegt werden. wenn die Beteiligung einen Anteil von 5% am Gesamtkapital des Wettbewerbers überschreitet.
Code of Conduct 3. Fairer Wettbewerb Ein fairer Wettbewerb ist die Basis für freie und nachhaltige Marktentwicklung. Neben der Einhaltung gesetzlicher Regelungen orientie- Absprachen unter Lieferanten, Geschäftspartnern, ren wir uns an diesen Regeln des fairen Wettbewerbs, Konkurrenten oder Dritten mit dem Ziel der Verzerrung dies gilt auch für den Wettbewerb um Marktanteile. oder Beschränkung des Wettbewerbs lehnen wir ab.
Code of Conduct 3.1 Korruption und Bestechung und in direktem Zusammenhang mit dem Beschäf- tigungsverhältnis stehen, sind unzulässig. Verstöße Korruption und Bestechung ist ein grober Miss- werden nicht toleriert. brauch der Vertrauensstellung in einer Funktion Ausnahmen hierzu sind die Annahme von Ge- oder Organisation, um einen materiellen oder legenheitsgeschenken von symbolischem Wert, immateriellen Vorteil zu erlangen, auf welchen kein Zuwendungen an alle Mitarbeiter oder Essens- rechtlich begründeter Anspruch besteht. beziehungsweise Veranstaltungseinladungen in Wir gewinnen unsere Kundenaufträge ausschließ- angemessenem Rahmen, wenn dabei die lokalen lich auf faire Weise über Preis, Service und Qualität Gepflogenheiten respektiert werden. Alle darüber unseres Angebots. Die Annahme oder das Angebot hinausgehenden Geschenke, Essens- oder Veran- von Vorteilen jeglicher Art, direkt oder indirekt, von staltungseinladungen sind abzulehnen. oder an Geschäftspartner, Institutionen, staatliche Einrichtungen oder Dritte zu fordern, sich verspre- Für die Annahme und das Angebot erlaubter, chen zu lassen, anzunehmen oder anzubieten, ist materieller Zuwendungen im europäischen Raum unzulässig und wird nicht toleriert. ist eine Wertgrenze von 15,00 € einzuhalten. Ab Es dürfen weder Geldzahlungen noch andere Leis- dieser Wertgrenze sind alle erhaltenen Zuwendun- tungen getätigt werden, um amtliche Entscheidun- gen an den Bereich Compliance weiterzuleiten. In gen zu beeinflussen oder einen ungerechtfertigten allen anderen Ländern richtet sich die Höhe nach Vorteil zu erlangen. den landesüblichen Gepflogenheiten, dem Maß- Gleiches gilt im Hinblick auf ungerechtfertigte stab ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und Vorteile gegenüber Teilnehmern aus der Privatwirt- geltenden Gesetzen. schaft. Jedes Angebot und jede Zuwendung (z. B. Das Angebot von immateriellen Zuwendungen Geld, Sach- oder Dienstleistungen) muss mit den (z. B. Geld, Geldäquivalente, Gutscheine) sowie geltenden Gesetzen übereinstimmen und muss jeg- eine Kostenübernahme für Begleitpersonen (z. B. lichen Anschein von Unredlichkeit und Unangemes- Geschenke, Hotelübernachtungen) ist mit dem Hin- senheit vermeiden. Solche Angebote, Versprechen, weis auf diesen Code of Conduct zurückzuweisen. Zuwendungen oder Geschenke dürfen also nicht Für solche angebotenen Zuwendungen besteht eine gemacht werden, wenn sie als Versuch verstanden Informationspflicht an den Bereich Compliance. werden können, einen Amtsträger zu beeinflussen oder einen Geschäftspartner zu bestechen, um dar- 3.3 Einladungen und Bewirtung aus Vorteile für Conrad oder sich selbst zu erlangen. Die Definition des Begriffs Amtsträger umfasst auf Wir sehen uns verpflichtet, Einladungen von allen Ebenen die Vertreter oder Mitarbeiter von Lieferanten, Geschäftspartnern, staatlichen Ein- Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen, richtungen oder Dritten zu Essen oder Veranstal- Agenturen oder rechtlichen Einheiten sowie die tungen (z. B. Konzerte, Messen, Sportevents) nicht Beamten oder Mitarbeiter staatlicher Unternehmen anzunehmen oder anzubieten, soweit sie unserem und öffentlicher internationaler Organisationen. Verständnis von Angemessenheit widersprechen. Dieser Begriff schließt auch Vertreter und Mitarbei- ter einer politischen Partei, die politische Partei Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang, selbst und Kandidaten für ein politisches Amt ein. dass sie freiwillig ausgesprochen werden und aus einem betrieblichen Anlass heraus geschehen. Un- angemessen wäre eine häufige Annahme oder der 3.2 Persönliche Zuwendungen Ausspruch von Einladungen, wenn die Einladung nicht mehr im Verhältnis zum Anlass steht, oder und Geschenke wenn sie im Vorfeld der Vergabe eines Auftrags Kein Mitarbeiter darf seine Stellung im Unterneh- oder Geschäfts geschieht. men dazu nutzen, Vorteile zu verlangen, anzuneh- men, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Die Übernahme von Veranstaltungs-, Unterbrin- Zuwendungen jeglicher Art, die zur persönlichen gungs- und Reisekosten durch Geschäftspartner, Verwendung angenommen oder angeboten werden Institutionen, staatliche Einrichtungen oder Dritte
Code of Conduct wird von uns grundsätzlich als unzulässig erachtet. Projekte und sieht sich bei der Spendenzahlung der Eine Kostenübernahme durch Conrad von Veran- Transparenz verpflichtet. Spendenähnliche Vergü- staltungs-, Unterbringungs- und Reisekosten in tungen, das heißt Zuwendungen, die scheinbar als einem außerdienstlichen Rahmen wird durch uns Vergütung einer Leistung gewährt werden, aber den nicht angeboten. Ausnahmen hierzu unterliegen der Wert der eigentlichen Leistung deutlich überschrei- Bewertung der Angemessenheit und bedürfen in ten, verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind jedem Fall einer vertraglichen Grundlage (z. B. Teil genauso verboten wie Spenden oder Sponsoring zur eines Schulungsprogramms). Verschleierung von Korruption, Bestechung oder andere ungerechtfertigte Zahlungen. 3.4 Erleichterungs- und Beschleunigungszahlungen 3.7 Zahlungen Zahlungen ohne klaren und nachweisbaren Geschäfts- Erleichterungs- und Beschleunigungszahlungen zweck und ohne verbundene, konkrete Leistung oder (z. B. Schmiergelder) bezeichnen inoffizielle Lieferung auszuführen ist unzulässig und wird nicht Zahlungen, um die Durchführung von Leistungen toleriert. Alle Zahlungen werden durch uns nachvoll- auszulösen, sicherzustellen, zu beschleunigen oder ziehbar und transparent abgewickelt sowie dokumen- anderweitig zu erleichtern. tiert. Erleichterungs- und Beschleunigungszahlungen an- zunehmen oder anzubieten ist unzulässig und wird 3.8 Kartellrecht und nicht toleriert. Wettbewerbsrecht Absprachen über Preise und Konditionen mit Wett- 3.5 Kickbacks, Rabatte und bewerbern zu treffen oder eine unrechte Manipulation Provisionen jeglicher Art durchzuführen sind unzulässig. Dasselbe gilt für den Austausch wettbewerblich sensibler Kickbacks umfassen alle Korruptionsvorgänge, bei Informationen sowie für sonstiges Verhalten, welches denen nicht erbrachte Leistungen in Rechnung den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt gestellt werden, um einen Teil des überhöhten oder beschränken kann. Wir sehen uns hierbei einer Betrags in Form von Rabatten, Provisionen oder Null-Toleranz-Politik verpflichtet. ähnliche Zahlungen an eine Privatperson oder ein Unternehmenskonto fliessen zu lassen. Rechtmäßig Mitarbeitern ist es daher beispielsweise nicht erlaubt: begründete Rabatte, Provisionen oder ähnliche • mit Mitbewerbern über Preise, Produktions- Zahlungen werden durch uns nachvollziehbar und leistung, Kapazitäten, Vertrieb, Ausschreibungen, transparent abgewickelt sowie dokumentiert. Gewinn, Gewinnmargen, Kosten, Distributions- Kickback-Zahlungen oder Zahlungen mit ähnlichem methoden oder andere Faktoren zu sprechen, die Zweck (z. B. in Form von Rabatten oder Provisio- das Wettbewerbsverhalten von Conrad bestimmen nen) anzunehmen oder anzubieten ist unzulässig oder beeinflussen. und wird nicht toleriert. • Absprachen mit Mitbewerbern über eine Wettbe- werbsverzicht, über die Einschränkung der Ge- 3.6 Spenden und Sponsoring schäftsbeziehungen zu Lieferanten, über die Ab- gabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen Spenden und Sponsoring umfassen freiwillige oder über die Aufteilung von Kunden, Märkten, Zahlungen oder andere Leistungen, ohne dass der Gebieten oder Produktionsprogrammen zu treffen. Spender beziehungsweise der Sponsor dafür eine • die Wiederverkaufspreise der Conrad Geschäfts- Gegenleistung erhält. kunden zu beeinflussen. Als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft gewährt Conrad im Einzelfall Geld- und Sachspen- den für Bildung und Wissenschaft, Sportförderung, Kunst und Kultur und für soziale und humanitäre
Code of Conduct 3.9 Ausländische Rechtsvorschriften • die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, • der Verzicht auf Korruption, Jeglicher Verstoß gegen den Foreign Corrupt Practi- • die Beachtung der Menschenrechte ihrer ces Act oder den UK Bribery Act führt zu straf- und Mitarbeiter, zivilrechtlichen Konsequenzen, ist unzulässig und • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit, wird nicht toleriert. Hierbei handelt es sich um • die Übernahme der Verantwortung für Gesund- Gesetze der USA und Großbritanniens mit Wirkung heit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter, auch außerhalb dieser Länder. • die Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und zur Leiharbeit, 3.10 Geschäftsbeziehungen • die Einhaltung der relevanten nationalen Ge- mit Lieferanten setze und internationalen Standards zum Um- weltschutz und Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie • die Aufforderung, dass diese Wertgrundsätze unsere Grundsätze teilen und alle gesetzlichen Be- auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt/ein- stimmungen einhalten. Darüber hinaus erwarten gehalten werden. wir von unseren Lieferanten:
Code of Conduct 4. Datensicherheit und Datenschutz Datensicherheit und Datenschutz sind für uns von wesentlicher Bedeutung. Dabei achten wir neben den gesetzlichen Anforder- Datenverarbeitung sowie die Wahrung der Privatsphäre ungen insbesondere das Recht auf informationelle unserer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäfts- Selbstbestimmung, den Schutz vor missbräuchlicher partner.
Code of Conduct 4.1 Datensicherheit Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten sicher auf und übertragen diese nur unter Die Datensicherheit beeinflusst entscheidend Beachtung einschlägiger Gesetze und der Anwen- unseren Geschäftserfolg und unser öffentliches An- dung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen. sehen. Wir fühlen uns verpflichtet, Unternehmens-, Bei der Datenqualität und der technischen Absiche- Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferanten- und sonstige rung vor unberechtigtem Zugriff gewährleisten wir Geschäftspartnerdaten vor Missbrauch der Ver- einen hohen Standard. Die Verwendung von Daten traulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität zu schüt- stellen wir den Betroffenen transparent dar und zen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe nutzen wir alle wahren ihre Betroffenenrechte gemäß der Daten- vorhandenen technischen und organisatorischen schutz-Grundverordnung (DS-GVO). Mittel. Wir beachten laufend die europäischen und nationalen Gesetzgebungen sowie unsere internen 4.3 Verschwiegenheit Vorgaben zur Datensicherheit. Wir sehen uns verpflichtet, die betrieblichen Be- 4.2 Datenschutz lange zu schützen; bei Conrad gilt das Gebot der Verschwiegenheit. Zudem achten wir auf die Ver- Wird sind uns der hohen Sensibilität der uns traulichkeit von Informationen und schützen die anvertrauten, persönlichen Daten bewusst. Wir er- Geschäftsdokumente vor Zugriffen unberechtigter heben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Personen. Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu Daten nur, wenn dies für festgelegte, eindeutige wahren, gilt über das Ende unserer Arbeitsverhält- und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. nisse hinaus.
Code of Conduct 5. Schutz von Eigentum und Vermögen Unser materielles und immaterielles Unternehmenseigentum und das Betriebsvermögen sind Mittel zur Erreichung unserer Geschäftsziele. Es darf nur im Rahmen unserer Arbeitsverhältnisse und der betrieblichen Regelungen verwendet werden.
Code of Conduct 5.1 Unternehmenseigentum 5.3 Geschäfts- und Betriebs Unternehmenseigentum (z. B. Hilfs- und Betriebs- geheimnisse stoffe, Ausrüstungen, Gebäude) für betriebsfremde Unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind für Zwecke zu verwenden ist unzulässig und wird nicht toleriert. Wir setzen uns für den Schutz und die den Fortbestand unseres Unternehmens relevant sachgerechte Nutzung des Unternehmenseigentums und wettbewerbsrechtlich sensibel. Dazu gehören ein. Keinem Mitarbeiter ist es gestattet, ohne Einwil- nicht nur Informationen, die besonders gekenn- ligung der Führungskraft Aufzeichnungen, Dateien, zeichnet sind, sondern auch alle nicht-öffentlich Bild- und Tondokumente oder Vervielfältigungen zugänglichen Unternehmensinformationen (z. B. anzufertigen, wenn dies nicht unmittelbar durch Kundendaten, Geschäftschancen, Produktspezi- die berufliche Tätigkeit bedingt ist. In keinem Fall fikationen). Diese Informationen werden von uns dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben gesichert aufbewahrt und vor Zugriffen unberech- werden, die Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder tigter Personen geschützt. Über unsere Zugriffsbe- andere Straftaten unterstützen oder dazu aufrufen rechtigungen definieren wir, welcher Mitarbeiter im oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen Rahmen seiner Funktion befugt ist, Informationen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist. zu nutzen und vermeiden die Weitergabe an un- berechtigte Personen. Wir verpflichten uns uneinge- 5.2 Handelswaren schränkt die Verschwiegenheit über uns anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Der Schutz der Handelsware ist für uns als Händler ein großes Anliegen. Ein Entwenden von Handels- 5.4 Geistiges Eigentum ware schädigt unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferan- ten und Geschäftspartner in erheblichem Umfang. Unser geistiges Eigentum und das unserer Kunden, Der Diebstahl unserer Handelsware stellt einen Ver- Lieferanten und Geschäftspartner ist ein wertvol- trauensbruch in der gesamten Handelskette dar, ist les Gut, welches wir vor unbefugter Verwendung unzulässig und wird nicht toleriert. Ein Diebstahl hat schützen. Dies betrifft insbesondere urheber- und nicht nur arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen, patentrechtlich geschützte Werke, Marken, Logos sondern wird zugleich strafrechtlich verfolgt. und damit verbundenes Know-how.
Code of Conduct 6. Umgang mit dem Code of Conduct „Zero Breach“ gibt unseren Compliance-Grundsatz wieder. Gemäß dieses Grundsatzes ist es unser ausgesprochenes Ziel, keinerlei Verstöße gegen den Code of Conduct zu dulden. Wir verpflichten uns, unseren Code of Conduct zu ach- Lieferanten und Geschäftspartnern gleichfalls die ten und einzuhalten. Zudem erwarten wir von unseren Einhaltung unseres Code of Conduct.
Code of Conduct 6.1 Aufgaben der Führungskraft Führungskraft, der Bereich Human Resources und Compliance stehen als Ansprechpartner bei Integrität beginnt in der Führung unseres Unter- Unsicherheiten im Umgang mit unserem Code of nehmens. Von unserem Management erwarten wir Conduct zur Verfügung. Bewusstsein für die Tatsache, dass sie eine Vor- bildfunktion erfüllen. Jede Führungskraft hat ihren 6.2 Verstöße melden Organisations- und Aufsichtspflichten nachzukom- men. Führungskräfte tragen die Verantwortung für Jeder Mitarbeiter kann gegenüber seiner Führungs- die ihnen anvertrauten Mitarbeiter. Anerkennung kraft, gegenüber dem Bereich Compliance, dem erwerben sie sich durch eigenes vorbildliches Ver- Bereich Human Resources oder der betrieblichen halten, Leistungsbereitschaft, Offenheit und soziale Arbeitnehmervertretung eine Beschwerde vor- Kompetenz. Das heißt unter anderem, dass jede bringen. Umstände, die auf einen Verstoß gegen Führungskraft die Bedeutung ethisch, moralischen den Code of Conduct oder darüber hinaus gegen Verhaltens und die Einhaltung von Recht und geltendes Recht hindeuten können: Gesetz im täglichen Geschäft stets hervorheben und • über das anonyme Hinweisgebersystem online durch den persönlichen Führungsstil fördern soll. unter www.conrad.de, Die Führungskraft ist auch bei Unklarheiten, was • per E-Mail an hinweis@conrad.de oder die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen be- • postalisch an die Hinweisgeberstelle, trifft, bei Fragen oder beruflichen und persönlichen Klaus-Conrad-Straße 1, 92242 Hirschau Sorgen für die Mitarbeiter ansprechbar. Die Ver- gemeldet werden. antwortung der Führungskraft entbindet jedoch die Mitarbeiter nicht von ihrer eigenen Verantwortung. Es besteht die Möglichkeit der vertraulichen und anonymen Beschwerde, alle Hinweise werden be- Die nachfolgenden 4 wichtigsten Führungspflichten arbeitet. Soweit erforderlich, werden entsprechen- sollen unseren Mitarbeitern eine Vorstellung davon de Maßnahmen ergriffen. Alle Unterlagen werden vermitteln, welche Handlungen sie von einer Füh- im gesetzlichen Rahmen vertraulich aufbewahrt. rungskraft erwarten können. Repressalien gegen Beschwerdeführer, gleich wel- cher Art, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt • Die Führungskraft muss die Mitarbeiter nach per- die Unschuldsvermutung, solange sie nicht eines sönlicher und fachlicher Qualifikation und Eig- Verstoßes überführt sind. nung sorgfältig auswählen. Die Sorgfaltspflicht steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der 6.3 Sanktionen Mitarbeiter wahrzunehmen hat (Auswahlpflicht). Werden uns Verstöße bekannt, reagieren wir • Die Führungskraft muss die Aufgaben präzise, hierauf ausgewogen und nachvollziehbar. Verstöße vollständig und verbindlich stellen, insbesondere gegen unseren Code of Conduct können zu Diszipli- hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Be- narmaßnahmen, der Beendigung des Geschäftsver- stimmungen (Anweisungspflicht). hältnisses oder anderen zivil- oder strafrechtlichen • Die Führungskraft muss sicherstellen, dass die Konsequenzen führen. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen laufend überwacht wird (Kontrollpflicht). 6.4 Kontrolle und kontinuierliche • Die Führungskraft muss ihren Mitarbeitern die Verbesserung Bedeutung von Integrität und Einhaltung gesetz- licher Bestimmungen im täglichen Geschäft klar Der Bereich Compliance überprüft diesen Code of kommunizieren und darauf hinweisen, dass Ge- Conduct jährlich und entwickelt diesen in Abstim- setzesverstöße nicht akzeptiert werden und mung mit allen Unternehmensbereichen kontinu- disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen ierlich weiter. Die Conrad Unternehmensleitung (Kommunikationspflicht). fördert aktiv die flächendeckende Kommunikation des aktuellen Code of Conduct und sorgt für seine Es ist Aufgabe jeder Führungskraft sicherzustellen, Implementierung. Die Einhaltung der Gesetze und dass alle Mitarbeiter unseren Code of Conduct die Beachtung des Code of Conduct sind in allen kennen und seine Bestimmungen einhalten. Die Gesellschaften der Conrad Gruppe regelmäßig zu kontrollieren.
Code of Conduct Werner Conrad - CEO Virpy Richter - CFO Ales Drábek - CDDO James Bell - CSO of B2B Jürgen Groth - CSO of B2C Ausgefertigt und unterzeichnet durch die Geschäftsleitung der Conrad Electronic SE.
Conrad Electronic SE Klaus-Conrad-Straße 1 92242 Hirschau Deutschland Version 2.0, 02/2019
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