Code of Conduct Conrad Unternehmensgruppe - Conrad Electronic

 
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Code of Conduct Conrad Unternehmensgruppe - Conrad Electronic
Code of Conduct
Conrad Unternehmensgruppe
Code of Conduct

Gerade in Zeiten digitaler und agiler Geschäftsbeziehungen ist es als internationales
Handelsunternehmen das ausgesprochene Ziel von Conrad Electronic, unseren Kunden
ein wertvoller, respektierter und vertrauenswürdiger Partner zu sein. Erreicht werden kann
dieses Ziel nur dann, wenn alle Mitarbeiter und Partner weltweit diesen Anspruch kennen
und konsequent an seiner Umsetzung arbeiten. Der vorliegende Code of Conduct ermöglicht
genau das und untermauert unsere seit jeher gelebte Unternehmensphilosophie.

Bereits in den Gründerjahren bot mein Urgroßvater Max Conrad Komponenten wie Spulen
und Kondensatoren zum Selbstbau von Detektorempfängern an und stellte 1937 auf der Berliner
Funkausstellung den ersten Fernseh-Baukasten vor – begleitet von einem Handbuch mit dem
Titel „Fernsehen von A bis Z“. Von Anfang an war es Wunsch der Conrads, mehr zu sein als
ein Elektronikhändler. „Lasst uns einen echten Mehrwert für unsere Kunden schaffen“, hieß
es schon damals.

Eine solche Überzeugung lässt sich jedoch nur verwirklichen, wenn alle an einem Strang ziehen.
Wenn Mitarbeiter mehr sind als Zahlen, Kunden mehr sind als Nummern und Supplier mehr sind
als bloße Zulieferer, sondern als Partner gesehen werden. Wenn sich Menschen mit einem Unter-
nehmen und seinen Überzeugungen identifizieren können. Wenn ein gerechtes und vertrauens-
volles Miteinander, Transparenz und gegenseitiger Respekt wirklich gelebt werden.

Umso wichtiger ist es, die vorliegenden Richtlinien jeden Tag aufs Neue mit Leben zu
erfüllen. Sehen wir den Code of Conduct als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für
unsere tägliche Arbeit und den Umgang mit schwierigen Situationen. Und lassen wir
uns von unseren ethisch-moralischen Überzeugungen und unserer Integrität leiten,
die uns selbst und unsere Kunden überzeugt.

Ihr Werner Conrad – CEO
Code of Conduct

Inhalt

1. Gesetze und ethische Grundsätze
2. Interessenkonflikt
3. Fairer Wettbewerb
4. Datensicherheit und Datenschutz
5. Schutz von Eigentum und Vermögen
6. Umgang mit dem Code of Conduct

Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Code of Conduct

1. Gesetze und ethische
Grundsätze
Das Einhalten von Gesetzen ist für uns selbstverständlich,
die Beachtung von humanitären, ethischen und moralischen
Grundsätzen ist uns ein Anliegen.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden       Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften
Menschenrechts- und Arbeitsgesetze, zur Unterstüt-      derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren
zung der zehn Prinzipien des United Nations Global      Rahmen er handelt. Gesetzesverstöße sind unter allen
Compact, der allgemeinen Erklärung der Menschen-        Umständen zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter muss im
rechte der Vereinten Nationen sowie der Erklärung       Falle eines Verstoßes wegen der Verletzung seiner
der International Labour Organization über die grund-   arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen
legenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.          Konsequenzen rechnen.
Code of Conduct

1.1 Umgang miteinander                                 1.4 Zwangsarbeit
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privat-    Wir akzeptieren keine Form von Zwangs- oder
sphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzel-     Pflichtarbeit (ILO Konvention 29 und 105). Wir
nen. Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne    stellen die Einhaltung des Verbots von Zwangsarbeit
Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegen-       in unserem Unternehmen sicher und erwarten von
über Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Ge-         unseren Lieferanten und Geschäftspartnern gleich-
schäftspartnern. Entscheidungen bezüglich Mitar-       falls die Einhaltung der Richtlinien gegen Zwangs-
beitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern     arbeit.
treffen wir ausschließlich auf der Basis sachgerech-
ter Erwägungen, niemals aus anderen, sachfremden       1.5 Arbeitszeitschutz
Motiven wie zum Beispiel Diskriminierung oder          Wir halten die nationalen Vorgaben der Arbeitszeit-
Zwang. Wir sind offen, ehrlich und stehen zu unse-     gesetze ein.
rer Verantwortung. Wir machen nur Zusagen, die
wir einhalten können. Wir setzen uns für ein faires    1.6 Gesundheit und Sicherheit
und kollegiales Arbeitsumfeld ein und erwarten
diesen Umgang auch von unseren Mitarbeitern.           Wir gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesund-
Unangemessenes Verhalten eines Mitarbeiters kann       heitsschutz am Arbeitsplatz und setzen uns für ein
dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen.           gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld ein. Alle maß-
                                                       geblichen lokalen und nationalen Bestimmungen
1.2 Diskriminierung                                    über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
                                                       halten wir ein.
Wir arbeiten bei Conrad mit Persönlichkeiten
verschiedener Abstammung, ethnischer Herkunft          1.7 Umweltschutz
und Nationalität, Religion, Kultur und Weltanschau-
                                                       Der Schutz der Umwelt und die Schonung der
ung, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung,
                                                       natürlichen Ressourcen sind für uns als Händler
Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter, Behin-
                                                       wichtige Unternehmensziele. Wir halten alle
derung oder Krankheit zusammen. Gemäß unserer
                                                       geltenden Umweltgesetze, -regelungen und
Unternehmensgrundsätze dulden wir keinerlei
                                                       -standards ein und betreiben ein System zur Identi-
Diskriminierung egal welcher Art, keine sexuelle
                                                       fizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefah-
Belästigung oder sonstige persönliche Angriffe auf
                                                       ren. Wir setzen natürliche Ressourcen umweltscho-
einzelne Personen. Wir halten die Unternehmens-
                                                       nend ein und fördern die Wiederverwertung von
grundsätze, Arbeitsgesetze und Gleichbehandlungs-
                                                       Materialien, um Umweltbelastungen zu minimieren
grundsätze der Länder ein, in denen wir aktiv sind.
                                                       und Verschwendung auszuschließen. Auch bei der
                                                       Entwicklung der Produkte unserer Marken sind
1.3 Kinderarbeit                                       umweltfreundliche Gestaltung, technische Sicher-
Wir beschäftigen keine Kinder im Alter unter           heit, Konformität und Gesundheitsschutz feste Ziel-
15 Jahren. Sofern die nationalen Bestimmungen ein
                                                       größen. Jeder Mitarbeiter muss durch sein eigenes
höheres Alter vorschreiben, ist dieses maßgeblich
                                                       Verhalten zu diesen Zielen beitragen.
(ILO Konvention 138). Wir stellen die Einhaltung des
Verbots von Kinderarbeit in unserem Unternehmen
sicher und erwarten von unseren Lieferanten und
Geschäftspartnern gleichfalls die Einhaltung der
Richtlinien gegen Kinderarbeit.
Code of Conduct

2. Interessenkonflikt
In manchen Situationen kann es herausfordernd sein, berufliche
und private Aktivitäten zu trennen. Wir sehen uns verpflichtet,
unsere Geschäftsentscheidungen im objektiven Interesse von
Conrad und nicht auf Basis persönlicher Interessen zu treffen.
Interessenkonflikte entstehen dann, wenn Mitarbeiter   Der Mitarbeiter hat jedes persönliche Interesse, das im
auf Kosten der Interessen von Conrad eigene Aktivi-    Zusammenhang mit der Durchführung seiner dienst-
täten oder persönliche Interessen verfolgen.           lichen Aufgaben bestehen könnte, seiner Führungskraft
                                                       mitzuteilen.
Code of Conduct

                                                         Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine Beteiligung
2.1 Nebentätigkeiten
                                                         an einem Kunden, Lieferanten und Geschäftspart-
Nebentätigkeiten können zu Interessenkonflikten          ner von Conrad, oder einem Unternehmen, an dem
zwischen Conrad und seinen Mitarbeitern, Kunden,         Conrad beteiligt ist, halten oder erwerben, müssen
Lieferanten und Geschäftspartnern führen. Daher          dies ebenfalls ihrer Führungskraft und dem Bereich
unterliegen Nebentätigkeiten immer einem Einwilli-       Human Resources mitteilen, wenn sie mit dem je-
gungsvorbehalt durch Conrad. Bei Nebentätigkeiten        weiligen Unternehmen auch dienstlich befasst sind.
für oder in Unternehmen, die im Wettbewerb zu            Für Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen
Conrad stehen, wird in jedem Fall ein Interessen-        gilt dies nur dann, wenn die Beteiligung einen An-
konflikt vermutet. Die Aufnahme einer Neben-             teil von 5% des Gesamtkapitals überschreitet. Nach
tätigkeit gegen Entgelt ist dem Bereich Human            der Mitteilung über die Beteiligung an Drittunter-
Resources und der zuständigen Führungskraft mit-         nehmen kann Conrad geeignete Maßnahmen zur
zuteilen und bedarf der vorherigen schriftlichen Ein-    Beseitigung eines möglichen Interessenkonflikts
willigung. Die Einwilligung in eine Nebentätigkeit       treffen.
wird nicht erteilt, wenn diese den Interessen von
Conrad entgegensteht. Eine Nebentätigkeit kann
ebenfalls untersagt werden, wenn der Mitarbeiter         2.3 Beauftragungen von Geschäfts-
mit dem betreffenden Unternehmen dienstlich be-          partnern für private Zwecke
fasst ist. Bereits erteilte Einwilligungen können bei
                                                         Eine Beauftragung unserer Lieferanten und Ge-
Vorliegen solcher Gründe widerrufen werden.
                                                         schäftspartner für private Zwecke durch Mitarbeiter
                                                         kann zu Interessenkonflikten zwischen Conrad und
2.2 Beteiligung an Drittunternehmen                      seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Ge-
Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine Beteiligung   schäftspartnern führen und muss daher gegenüber
an einem Wettbewerbsunternehmen von Conrad               Conrad durch Mitteilung des Mitarbeiters an seine
halten oder erwerben, müssen dies ihrer Führungs-        Führungskraft und den Bereich Compliance offen
kraft und dem Bereich Human Resources mitteilen,         gelegt werden.
wenn die Beteiligung einen Anteil von 5% am
Gesamtkapital des Wettbewerbers überschreitet.
Code of Conduct

3. Fairer Wettbewerb
Ein fairer Wettbewerb ist die Basis für freie und
nachhaltige Marktentwicklung.
Neben der Einhaltung gesetzlicher Regelungen orientie-   Absprachen unter Lieferanten, Geschäftspartnern,
ren wir uns an diesen Regeln des fairen Wettbewerbs,     Konkurrenten oder Dritten mit dem Ziel der Verzerrung
dies gilt auch für den Wettbewerb um Marktanteile.       oder Beschränkung des Wettbewerbs lehnen wir ab.
Code of Conduct

3.1 Korruption und Bestechung                            und in direktem Zusammenhang mit dem Beschäf-
                                                         tigungsverhältnis stehen, sind unzulässig. Verstöße
Korruption und Bestechung ist ein grober Miss-
                                                         werden nicht toleriert.
brauch der Vertrauensstellung in einer Funktion
                                                         Ausnahmen hierzu sind die Annahme von Ge-
oder Organisation, um einen materiellen oder
                                                         legenheitsgeschenken von symbolischem Wert,
immateriellen Vorteil zu erlangen, auf welchen kein
                                                         Zuwendungen an alle Mitarbeiter oder Essens-
rechtlich begründeter Anspruch besteht.
                                                         beziehungsweise Veranstaltungseinladungen in
Wir gewinnen unsere Kundenaufträge ausschließ-
                                                         angemessenem Rahmen, wenn dabei die lokalen
lich auf faire Weise über Preis, Service und Qualität
                                                         Gepflogenheiten respektiert werden. Alle darüber
unseres Angebots. Die Annahme oder das Angebot
                                                         hinausgehenden Geschenke, Essens- oder Veran-
von Vorteilen jeglicher Art, direkt oder indirekt, von
                                                         staltungseinladungen sind abzulehnen.
oder an Geschäftspartner, Institutionen, staatliche
Einrichtungen oder Dritte zu fordern, sich verspre-
                                                         Für die Annahme und das Angebot erlaubter,
chen zu lassen, anzunehmen oder anzubieten, ist
                                                         materieller Zuwendungen im europäischen Raum
unzulässig und wird nicht toleriert.
                                                         ist eine Wertgrenze von 15,00 € einzuhalten. Ab
Es dürfen weder Geldzahlungen noch andere Leis-
                                                         dieser Wertgrenze sind alle erhaltenen Zuwendun-
tungen getätigt werden, um amtliche Entscheidun-
                                                         gen an den Bereich Compliance weiterzuleiten. In
gen zu beeinflussen oder einen ungerechtfertigten
                                                         allen anderen Ländern richtet sich die Höhe nach
Vorteil zu erlangen.
                                                         den landesüblichen Gepflogenheiten, dem Maß-
Gleiches gilt im Hinblick auf ungerechtfertigte
                                                         stab ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und
Vorteile gegenüber Teilnehmern aus der Privatwirt-
                                                         geltenden Gesetzen.
schaft. Jedes Angebot und jede Zuwendung (z. B.
                                                         Das Angebot von immateriellen Zuwendungen
Geld, Sach- oder Dienstleistungen) muss mit den
                                                         (z. B. Geld, Geldäquivalente, Gutscheine) sowie
geltenden Gesetzen übereinstimmen und muss jeg-
                                                         eine Kostenübernahme für Begleitpersonen (z. B.
lichen Anschein von Unredlichkeit und Unangemes-
                                                         Geschenke, Hotelübernachtungen) ist mit dem Hin-
senheit vermeiden. Solche Angebote, Versprechen,
                                                         weis auf diesen Code of Conduct zurückzuweisen.
Zuwendungen oder Geschenke dürfen also nicht
                                                         Für solche angebotenen Zuwendungen besteht eine
gemacht werden, wenn sie als Versuch verstanden
                                                         Informationspflicht an den Bereich Compliance.
werden können, einen Amtsträger zu beeinflussen
oder einen Geschäftspartner zu bestechen, um dar-
                                                         3.3 Einladungen und Bewirtung
aus Vorteile für Conrad oder sich selbst zu erlangen.
Die Definition des Begriffs Amtsträger umfasst auf       Wir sehen uns verpflichtet, Einladungen von
allen Ebenen die Vertreter oder Mitarbeiter von          Lieferanten, Geschäftspartnern, staatlichen Ein-
Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen,        richtungen oder Dritten zu Essen oder Veranstal-
Agenturen oder rechtlichen Einheiten sowie die           tungen (z. B. Konzerte, Messen, Sportevents) nicht
Beamten oder Mitarbeiter staatlicher Unternehmen         anzunehmen oder anzubieten, soweit sie unserem
und öffentlicher internationaler Organisationen.         Verständnis von Angemessenheit widersprechen.
Dieser Begriff schließt auch Vertreter und Mitarbei-
ter einer politischen Partei, die politische Partei      Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang,
selbst und Kandidaten für ein politisches Amt ein.       dass sie freiwillig ausgesprochen werden und aus
                                                         einem betrieblichen Anlass heraus geschehen. Un-
                                                         angemessen wäre eine häufige Annahme oder der
3.2 Persönliche Zuwendungen                              Ausspruch von Einladungen, wenn die Einladung
                                                         nicht mehr im Verhältnis zum Anlass steht, oder
und Geschenke                                            wenn sie im Vorfeld der Vergabe eines Auftrags
Kein Mitarbeiter darf seine Stellung im Unterneh-        oder Geschäfts geschieht.
men dazu nutzen, Vorteile zu verlangen, anzuneh-
men, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen.         Die Übernahme von Veranstaltungs-, Unterbrin-
Zuwendungen jeglicher Art, die zur persönlichen          gungs- und Reisekosten durch Geschäftspartner,
Verwendung angenommen oder angeboten werden              Institutionen, staatliche Einrichtungen oder Dritte
Code of Conduct

wird von uns grundsätzlich als unzulässig erachtet.    Projekte und sieht sich bei der Spendenzahlung der
Eine Kostenübernahme durch Conrad von Veran-           Transparenz verpflichtet. Spendenähnliche Vergü-
staltungs-, Unterbringungs- und Reisekosten in         tungen, das heißt Zuwendungen, die scheinbar als
einem außerdienstlichen Rahmen wird durch uns          Vergütung einer Leistung gewährt werden, aber den
nicht angeboten. Ausnahmen hierzu unterliegen der      Wert der eigentlichen Leistung deutlich überschrei-
Bewertung der Angemessenheit und bedürfen in           ten, verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind
jedem Fall einer vertraglichen Grundlage (z. B. Teil   genauso verboten wie Spenden oder Sponsoring zur
eines Schulungsprogramms).                             Verschleierung von Korruption, Bestechung oder
                                                       andere ungerechtfertigte Zahlungen.
3.4 Erleichterungs- und
Beschleunigungszahlungen                               3.7 Zahlungen
                                                       Zahlungen ohne klaren und nachweisbaren Geschäfts-
Erleichterungs- und Beschleunigungszahlungen
                                                       zweck und ohne verbundene, konkrete Leistung oder
(z. B. Schmiergelder) bezeichnen inoffizielle
                                                       Lieferung auszuführen ist unzulässig und wird nicht
Zahlungen, um die Durchführung von Leistungen
                                                       toleriert. Alle Zahlungen werden durch uns nachvoll-
auszulösen, sicherzustellen, zu beschleunigen oder
                                                       ziehbar und transparent abgewickelt sowie dokumen-
anderweitig zu erleichtern.
                                                       tiert.
Erleichterungs- und Beschleunigungszahlungen an-
zunehmen oder anzubieten ist unzulässig und wird       3.8 Kartellrecht und
nicht toleriert.                                       Wettbewerbsrecht
                                                       Absprachen über Preise und Konditionen mit Wett-
3.5 Kickbacks, Rabatte und                             bewerbern zu treffen oder eine unrechte Manipulation
Provisionen                                            jeglicher Art durchzuführen sind unzulässig. Dasselbe
                                                       gilt für den Austausch wettbewerblich sensibler
Kickbacks umfassen alle Korruptionsvorgänge, bei       Informationen sowie für sonstiges Verhalten, welches
denen nicht erbrachte Leistungen in Rechnung           den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt
gestellt werden, um einen Teil des überhöhten          oder beschränken kann. Wir sehen uns hierbei einer
Betrags in Form von Rabatten, Provisionen oder         Null-Toleranz-Politik verpflichtet.
ähnliche Zahlungen an eine Privatperson oder ein
Unternehmenskonto fliessen zu lassen. Rechtmäßig       Mitarbeitern ist es daher beispielsweise nicht erlaubt:
begründete Rabatte, Provisionen oder ähnliche          • mit Mitbewerbern über Preise, Produktions-
Zahlungen werden durch uns nachvollziehbar und           leistung, Kapazitäten, Vertrieb, Ausschreibungen,
transparent abgewickelt sowie dokumentiert.              Gewinn, Gewinnmargen, Kosten, Distributions-
Kickback-Zahlungen oder Zahlungen mit ähnlichem          methoden oder andere Faktoren zu sprechen, die
Zweck (z. B. in Form von Rabatten oder Provisio-         das Wettbewerbsverhalten von Conrad bestimmen
nen) anzunehmen oder anzubieten ist unzulässig           oder beeinflussen.
und wird nicht toleriert.                              • Absprachen mit Mitbewerbern über eine Wettbe-
                                                         werbsverzicht, über die Einschränkung der Ge-
3.6 Spenden und Sponsoring                               schäftsbeziehungen zu Lieferanten, über die Ab-
                                                         gabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen
Spenden und Sponsoring umfassen freiwillige              oder über die Aufteilung von Kunden, Märkten,
Zahlungen oder andere Leistungen, ohne dass der          Gebieten oder Produktionsprogrammen zu treffen.
Spender beziehungsweise der Sponsor dafür eine         • die Wiederverkaufspreise der Conrad Geschäfts-
Gegenleistung erhält.                                   kunden zu beeinflussen.
Als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft
gewährt Conrad im Einzelfall Geld- und Sachspen-
den für Bildung und Wissenschaft, Sportförderung,
Kunst und Kultur und für soziale und humanitäre
Code of Conduct

3.9 Ausländische Rechtsvorschriften                   • die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze,
                                                      • der Verzicht auf Korruption,
Jeglicher Verstoß gegen den Foreign Corrupt Practi-
                                                      • die Beachtung der Menschenrechte ihrer
ces Act oder den UK Bribery Act führt zu straf- und
                                                        Mitarbeiter,
zivilrechtlichen Konsequenzen, ist unzulässig und
                                                      • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit,
wird nicht toleriert. Hierbei handelt es sich um
                                                      • die Übernahme der Verantwortung für Gesund-
Gesetze der USA und Großbritanniens mit Wirkung
                                                        heit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter,
auch außerhalb dieser Länder.
                                                      • die Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn
                                                        und zur Leiharbeit,
3.10 Geschäftsbeziehungen                             • die Einhaltung der relevanten nationalen Ge-
mit Lieferanten                                         setze und internationalen Standards zum Um-
                                                        weltschutz und
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie
                                                      • die Aufforderung, dass diese Wertgrundsätze
unsere Grundsätze teilen und alle gesetzlichen Be-
                                                        auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt/ein­-
stimmungen einhalten. Darüber hinaus erwarten
                                                        gehalten werden.
wir von unseren Lieferanten:
Code of Conduct

4. Datensicherheit und
Datenschutz
Datensicherheit und Datenschutz sind für uns von
wesentlicher Bedeutung.
Dabei achten wir neben den gesetzlichen Anforder-   Datenverarbeitung sowie die Wahrung der Privatsphäre
ungen insbesondere das Recht auf informationelle    unserer Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäfts-
Selbstbestimmung, den Schutz vor missbräuchlicher   partner.
Code of Conduct

4.1 Datensicherheit                                    Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene
                                                       Daten sicher auf und übertragen diese nur unter
Die Datensicherheit beeinflusst entscheidend
                                                       Beachtung einschlägiger Gesetze und der Anwen-
unseren Geschäftserfolg und unser öffentliches An-
                                                       dung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen.
sehen. Wir fühlen uns verpflichtet, Unternehmens-,
                                                       Bei der Datenqualität und der technischen Absiche-
Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferanten- und sonstige
                                                       rung vor unberechtigtem Zugriff gewährleisten wir
Geschäftspartnerdaten vor Missbrauch der Ver-
                                                       einen hohen Standard. Die Verwendung von Daten
traulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität zu schüt-
                                                       stellen wir den Betroffenen transparent dar und
zen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe nutzen wir alle
                                                       wahren ihre Betroffenenrechte gemäß der Daten-
vorhandenen technischen und organisatorischen
                                                       schutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Mittel. Wir beachten laufend die europäischen und
nationalen Gesetzgebungen sowie unsere internen
                                                       4.3 Verschwiegenheit
Vorgaben zur Datensicherheit.
                                                       Wir sehen uns verpflichtet, die betrieblichen Be-
4.2 Datenschutz                                        lange zu schützen; bei Conrad gilt das Gebot der
                                                       Verschwiegenheit. Zudem achten wir auf die Ver-
Wird sind uns der hohen Sensibilität der uns
                                                       traulichkeit von Informationen und schützen die
anvertrauten, persönlichen Daten bewusst. Wir er-
                                                       Geschäftsdokumente vor Zugriffen unberechtigter
heben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene
                                                       Personen. Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu
Daten nur, wenn dies für festgelegte, eindeutige
                                                       wahren, gilt über das Ende unserer Arbeitsverhält-
und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist.
                                                       nisse hinaus.
Code of Conduct

5. Schutz von Eigentum
und Vermögen
Unser materielles und immaterielles Unternehmenseigentum
und das Betriebsvermögen sind Mittel zur Erreichung unserer
Geschäftsziele.
Es darf nur im Rahmen unserer Arbeitsverhältnisse und
der betrieblichen Regelungen verwendet werden.
Code of Conduct

5.1 Unternehmenseigentum                                 5.3 Geschäfts- und Betriebs­
Unternehmenseigentum (z. B. Hilfs- und Betriebs-         geheimnisse
stoffe, Ausrüstungen, Gebäude) für betriebsfremde        Unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind für
Zwecke zu verwenden ist unzulässig und wird nicht
toleriert. Wir setzen uns für den Schutz und die         den Fortbestand unseres Unternehmens relevant
sachgerechte Nutzung des Unternehmenseigentums           und wettbewerbsrechtlich sensibel. Dazu gehören
ein. Keinem Mitarbeiter ist es gestattet, ohne Einwil-   nicht nur Informationen, die besonders gekenn-
ligung der Führungskraft Aufzeichnungen, Dateien,        zeichnet sind, sondern auch alle nicht-öffentlich
Bild- und Tondokumente oder Vervielfältigungen           zugänglichen Unternehmensinformationen (z. B.
anzufertigen, wenn dies nicht unmittelbar durch          Kundendaten, Geschäftschancen, Produktspezi-
die berufliche Tätigkeit bedingt ist. In keinem Fall     fikationen). Diese Informationen werden von uns
dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben        gesichert aufbewahrt und vor Zugriffen unberech-
werden, die Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder        tigter Personen geschützt. Über unsere Zugriffsbe-
andere Straftaten unterstützen oder dazu aufrufen        rechtigungen definieren wir, welcher Mitarbeiter im
oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen          Rahmen seiner Funktion befugt ist, Informationen
kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.            zu nutzen und vermeiden die Weitergabe an un-
                                                         berechtigte Personen. Wir verpflichten uns uneinge-
5.2 Handelswaren                                         schränkt die Verschwiegenheit über uns anvertraute
                                                         Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren.
Der Schutz der Handelsware ist für uns als Händler
ein großes Anliegen. Ein Entwenden von Handels-          5.4 Geistiges Eigentum
ware schädigt unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferan-
ten und Geschäftspartner in erheblichem Umfang.          Unser geistiges Eigentum und das unserer Kunden,
Der Diebstahl unserer Handelsware stellt einen Ver-      Lieferanten und Geschäftspartner ist ein wertvol-
trauensbruch in der gesamten Handelskette dar, ist       les Gut, welches wir vor unbefugter Verwendung
unzulässig und wird nicht toleriert. Ein Diebstahl hat   schützen. Dies betrifft insbesondere urheber- und
nicht nur arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen,     patentrechtlich geschützte Werke, Marken, Logos
sondern wird zugleich strafrechtlich verfolgt.           und damit verbundenes Know-how.
Code of Conduct

6. Umgang mit dem
Code of Conduct
„Zero Breach“ gibt unseren Compliance-Grundsatz wieder.
Gemäß dieses Grundsatzes ist es unser ausgesprochenes Ziel,
keinerlei Verstöße gegen den Code of Conduct zu dulden.
Wir verpflichten uns, unseren Code of Conduct zu ach-   Lieferanten und Geschäftspartnern gleichfalls die
ten und einzuhalten. Zudem erwarten wir von unseren     Einhaltung unseres Code of Conduct.
Code of Conduct

6.1 Aufgaben der Führungskraft                         Führungskraft, der Bereich Human Resources
                                                       und Compliance stehen als Ansprechpartner bei
Integrität beginnt in der Führung unseres Unter-
                                                       Unsicherheiten im Umgang mit unserem Code of
nehmens. Von unserem Management erwarten wir
                                                       Conduct zur Verfügung.
Bewusstsein für die Tatsache, dass sie eine Vor-
bildfunktion erfüllen. Jede Führungskraft hat ihren    6.2 Verstöße melden
Organisations- und Aufsichtspflichten nachzukom-
men. Führungskräfte tragen die Verantwortung für       Jeder Mitarbeiter kann gegenüber seiner Führungs-
die ihnen anvertrauten Mitarbeiter. Anerkennung        kraft, gegenüber dem Bereich Compliance, dem
erwerben sie sich durch eigenes vorbildliches Ver-     Bereich Human Resources oder der betrieblichen
halten, Leistungsbereitschaft, Offenheit und soziale   Arbeitnehmervertretung eine Beschwerde vor-
Kompetenz. Das heißt unter anderem, dass jede          bringen. Umstände, die auf einen Verstoß gegen
Führungskraft die Bedeutung ethisch, moralischen       den Code of Conduct oder darüber hinaus gegen
Verhaltens und die Einhaltung von Recht und            geltendes Recht hindeuten können:
Gesetz im täglichen Geschäft stets hervorheben und     • über das anonyme Hinweisgebersystem online
durch den persönlichen Führungsstil fördern soll.        unter www.conrad.de,
Die Führungskraft ist auch bei Unklarheiten, was       • per E-Mail an hinweis@conrad.de oder
die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen be-       • postalisch an die Hinweisgeberstelle,
trifft, bei Fragen oder beruflichen und persönlichen     Klaus-Conrad-Straße 1, 92242 Hirschau
Sorgen für die Mitarbeiter ansprechbar. Die Ver-         gemeldet werden.
antwortung der Führungskraft entbindet jedoch die
Mitarbeiter nicht von ihrer eigenen Verantwortung.     Es besteht die Möglichkeit der vertraulichen und
                                                       anonymen Beschwerde, alle Hinweise werden be-
Die nachfolgenden 4 wichtigsten Führungspflichten      arbeitet. Soweit erforderlich, werden entsprechen-
sollen unseren Mitarbeitern eine Vorstellung davon     de Maßnahmen ergriffen. Alle Unterlagen werden
vermitteln, welche Handlungen sie von einer Füh-       im gesetzlichen Rahmen vertraulich aufbewahrt.
rungskraft erwarten können.                            Repressalien gegen Beschwerdeführer, gleich wel-
                                                       cher Art, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt
• Die Führungskraft muss die Mitarbeiter nach per-     die Unschuldsvermutung, solange sie nicht eines
  sönlicher und fachlicher Qualifikation und Eig-      Verstoßes überführt sind.
  nung sorgfältig auswählen. Die Sorgfaltspflicht
  steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der        6.3 Sanktionen
  Mitarbeiter wahrzunehmen hat (Auswahlpflicht).       Werden uns Verstöße bekannt, reagieren wir
• Die Führungskraft muss die Aufgaben präzise,         hierauf ausgewogen und nachvollziehbar. Verstöße
  vollständig und verbindlich stellen, insbesondere    gegen unseren Code of Conduct können zu Diszipli-
  hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Be-     narmaßnahmen, der Beendigung des Geschäftsver-
  stimmungen (Anweisungspflicht).                      hältnisses oder anderen zivil- oder strafrechtlichen
• Die Führungskraft muss sicherstellen, dass die       Konsequenzen führen.
  Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen laufend
  überwacht wird (Kontrollpflicht).                    6.4 Kontrolle und kontinuierliche
• Die Führungskraft muss ihren Mitarbeitern die        Verbesserung
  Bedeutung von Integrität und Einhaltung gesetz-
  licher Bestimmungen im täglichen Geschäft klar       Der Bereich Compliance überprüft diesen Code of
  kommunizieren und darauf hinweisen, dass Ge-         Conduct jährlich und entwickelt diesen in Abstim-
  setzesverstöße nicht akzeptiert werden und           mung mit allen Unternehmensbereichen kontinu-
  disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen 		       ierlich weiter. Die Conrad Unternehmensleitung
  (Kommunikationspflicht).                             fördert aktiv die flächendeckende Kommunikation
                                                       des aktuellen Code of Conduct und sorgt für seine
Es ist Aufgabe jeder Führungskraft sicherzustellen,    Implementierung. Die Einhaltung der Gesetze und
dass alle Mitarbeiter unseren Code of Conduct          die Beachtung des Code of Conduct sind in allen
kennen und seine Bestimmungen einhalten. Die           Gesellschaften der Conrad Gruppe regelmäßig zu
                                                       kontrollieren.
Code of Conduct

                                        Werner Conrad - CEO

                                         Virpy Richter - CFO

                                         Ales Drábek - CDDO

                                       James Bell - CSO of B2B

                                      Jürgen Groth - CSO of B2C

           Ausgefertigt und unterzeichnet durch die Geschäftsleitung der Conrad Electronic SE.
Conrad Electronic SE
Klaus-Conrad-Straße 1
92242 Hirschau
Deutschland

Version 2.0, 02/2019
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