Corona Infektionsschutzkonzept - Stand: 28.09.2021 - Pastoraler Raum im ...
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Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 1. Grundlagen a. Aktuelle Grundlagen und Gültigkeit • FHH, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Kinder- und Jugendarbeit während der Corona-Pandemie vom 01.07.2020. Verweis auf die maßgebliche Gültigkeit des § 25 Eindämmungsverordnung in der jeweils aktuellen Fassung. • Vorlage Hygieneschutzkonzept, Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Erzdiözese Hamburg, Stand September 2021. • Vorlage Hygieneschutzkonzept, Katholische junge Gemeinde (KjG), Diözesanverband Hamburg, Stand 06.07.2020 • Grundsätzliche Maßnahmen – Heizen und Lüften; Merkblatt des EBHH vom 01.12.2020, ergänzt um die Regeln der Senatskanzlei vom 16.02.2021, angepasst am 01.09.21. • Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 23.04.2021. • Weiterübertragungsverordnung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 10.01.2021 • Senatskanzlei: Rechtsverordnung Muster-Hygienekonzept für die Durchführung von religiösen Veranstaltungen vom 16.02.2021. • Bekanntgabe nach § 77 Absatz 6 Satz 3 Infektionsschutzgesetz vom 23.04.2021. • Vorlage Hygieneschutzkonzept, Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Erzdiözese Hamburg, Mustervorlage Hygienekonzept für Freizeiten , Stand September 2021. • Bekanntgabe nach § 28b Absatz 1 Satz 3 Infektionsschutzgesetz vom 05.05.2021. • Regelungen für öffentliche Gottesdienste und Veranstaltungen im Erzbistum Hamburg während der Corona-Pandemie (Stand: 01.09.2021). • Die Neunte (13.07.2020) bis Zweiundfünfzigste (23.09.2021) Verordnung zur Ergänzung und zur Veränderung der Eindämmungsverordnung vom 23.04.2021, gültig ab 25.09.2021. • EBHH Aushang Corona-Regelungen PDF (Stand: 06.07.2021) • Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO), nichtamtliche Lesefassung vom 23.09.2021, gültig vom 25.09.2021 bis 23.10.2021. • Regelungen zur Durchführung von Sitzungen der Pfarreiorgane sowie der Pastoralgremien, Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, in der Version vom 30.08.2021, Fassung ab 1. September. • Senatskanzlei: Überblick 3G-Modell mit 2G-Option in Hamburg; Stand 06.09.2021. • FHH: Belehrung über die Pflichten im Zwei-G-Zugangsmodell nach der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung vom 23.09.2021. • Die getroffenen Regelungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Sie ersetzen vorhergehende Regelungen in dieser Sache. Seite 3 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 b. Grundsatz der Pfarrei Beachten sie bitte den unteren Text, der in den Gottesdiensten vermeldet wird und unterrichten Sie evtl. Gruppen und Kreise Ihrer Gemeinde. Danke! Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat für die Zeit vom 03. - 30. November 2020, in Stufen verlängert bis zum 24. September 2021, weitreichende Kontaktbeschränkungen erlassen um die Verbreitung von Covid 19 zu vermindern. Ich freue mich darüber, dass wir die Gottesdienste weiter feiern können. Dies ist nur unter Einhaltung der Hygieneordnung bei der Feier der Gottesdienste möglich. Respektieren Sie bitte den Einsatz und die Weisungen der Ordner. Ihr Einsatz ermöglicht die Feier der Gottesdienste. Ohne Sie müssen Gottesdienste abgesagt werden. Bitte tragen Sie dazu bei, in dieser schwierigen Zeit einander zu unterstützen und das Leben von Menschen zu schützen. Die oben angeführten Regeln wurden vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für die Zeit vom 25. September 2021 bis zum 23. Oktober 2021 verlängert. Das Singen im Gottesdienst mit Maske ist weiter erlaubt. Weiterhin sind medizinische Masken (OP-Masken oder FFP-2-Masken) zwingend vorgeschrieben, eine Sichtkontrolle auf Symptome durchzuführen, gegebenenfalls eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten erforderlich, sowie die verschärften Desinfektions- und Lüftungs-Regeln zu beachten. Im Einzelnen sei auf die entsprechende Rechtsverordnung der Senatskanzlei vom 16.02.2021, verwiesen (siehe Anlage unter Punkt 3.g.) Unser nachfolgendes Infektionsschutzkonzept orientiert sich an dieser Rechtsverordnung. Wir freuen uns aber, dass weiterhin Veranstaltungen und Gruppentreffen in unserer Pfarrei möglich sind. Die Stadt Hamburg und das Erzbistum Hamburg haben hierfür allerdings zahlreiche zu beachtende Regelungen erlassen. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Kapital 3 „Veranstaltungen“. Seite 4 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 c. Grundsatz – Heizen und Lüften Insbesondere die markierten Passagen zum Lüften vor, während und nach dem Gottesdienst sind entsprechend umzusetzen (ev. Küster und Ordner) Grundsätzliche Maßnahmen – Heizen und Lüften Version EBHH vom 01.12.2020, ergänzt um die Regeln der Senatskanzlei vom 16.02.2021, angepasst zum 01.09.2021. Heizungsregelung einstellen: relative Luftfeuchte zum Gottesdienst bei 50-60 % Beheizen Sie Ihre Kirche so, dass während der Nutzung eine relative Luftfeuchte von 50 – 60 % eingehalten wird. Neuere Heizungsregelungen haben meist einen Feuchtesensor, mit dem sich dies prüfen lässt. Alternativ können Sie ein einfaches Feuchte-Temperatur-Messgerät nutzen. Wahrscheinlich wird sich daraus eine Temperatur von rund 10 bis 12 °C ergeben. Rechtzeitig heizen: Zieltemperatur bereits 2 Tage vor der Nutzung erreichen. Sind die Wände annähernd so warm wie die Raumluft, vermeidet das ungewollte Luftbewegungen. Massive Wände benötigen allerdings viel Zeit, um sich zu erwärmen. Bei mehreren Gottesdiensten pro Woche kann es daher sinnvoll sein, die Temperaturen durchgehend zu halten. Vor dem Gottesdienst: Heizung 30 Minuten vor dem Gottesdienst ausschalten Der Betrieb der meisten Heizungsarten führt zu großen Luftbewegungen im Raum. Daher sollten sie rechtzeitig ausgeschaltet werden, damit sich die Luft wieder beruhigen kann. Dies gilt insbesondere für Warmluftheizungen, Unterbankheizungen und Heizkörper. Fußbodenheizungen, Wandtemperierungen und beheizte Sitzkissen können durchgehend betrieben werden. Vor dem Gottesdienst soll der Raum ausreichend gelüftet werden. Während des Gottesdienstes: Während des Gottesdienstes alle 20 Minuten Lüften Die Dauer der Gottesdienste soll angemessen (kurz) sein. Nach einer Dauer von 20 Minuten ist eine intensive Lüftung über mindestens 3 bis 10 Minuten vorzunehmen und zwar möglichst über eine intensive Fensterlüftung oder eine stoßweise Querlüftung. Wenn möglich sind hierfür ein Sakristei-Fenster und Tür offen zu halten und die Eingangstür der Kirche zu öffnen. In Sankt Petrus sind zwei kleinere gegenüberliegende obere Kirchenfenster zu öffnen. Fensterheizungen bei kalten Außentemperaturen nutzen Fensterheizungen sind Heizstäbe unterhalb der Fenster. Sie schützen während des Gottesdienstes vor Fallwinden und wirken ungewollten Luftbewegungen entgegen. Nach dem Gottesdienst: Kurzes aber intensives Lüften Öffnen Sie alle Türen und Fenster für wenige Minuten (Querlüftung). Aber Vorsicht, die relative Luftfeuchte soll nicht unter 50 % sinken. Nutzen Sie den Feuchtesensor der Heizungsregelung oder ein einfaches Feuchte- Temperatur-Messgerät zur Kontrolle. Wenn mehrere Gottesdienste hintereinander gefeiert werden, muss zwischen diesen der Raum ausreichend lange Zeit (mindesten 30 Minuten) gelüftet werden. Seite 5 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 d. Vorschau der Pfarrei Liebe Pfarrei, In ihrer jetzt aktuellen Verordnung ermöglicht es die Stadt Hamburg, Gottesdienste und Veranstaltungen nach der 2G-Option durchzuführen. Dabei entfällt zwar die Abstandsregel und es darf auch wieder ohne Maske gesungen werden. Aber an diesen Gottesdiensten und Veranstaltungen dürfen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen. Dies gilt sowohl für die Gläubigen, als auch für Priester, Messdiener, Organisten, Küster und Lektoren. Wir haben dieses Thema intensiv diskutiert und im Ergebnis beschlossen, auch weiterhin die 2G-Option in unserer Pfarrei nicht anzuwenden. Was hat uns zu dieser Entscheidung bewogen? In erster Linie möchten wir als Pfarrei niemanden ausgrenzen, auch nicht (oder „nur“) in einzelnen Gottesdiensten. Desweiteren ist die 2G-Option auch mit klaren Auflagen verbunden. Wir wollen es unseren Gläubigen und unseren ehrenamtlichen OrdnerInnen nicht zumuten, an der Kirchentür Impf- und Genesenen-Nachweise in „Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis“ zu kontrollieren. Die eingangs aufgeführten „Freiheiten“ wiegen diese genannten Einschränkungen aus unserer Sicht nicht auf. Dabei wollen wir den mit 2G verbundenen organisatorischen Aufwand gar nicht ansprechen. Im Bereich der Veranstaltungen können wir uns aber eine begrenzte Öffnungsklausel vorstellen, wenn der/die VeranstalterIn die für 2G vorgeschriebene Anmeldung, Organisation und Haftung in Eigenverantwortung selbst übernimmt. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 3b „Veranstaltungen nach 2G-Regel in unserer Pfarrei“. Danke für Ihr Verständnis und bitte tragen Sie auch weiter dazu bei, in dieser schwierigen Zeit einander zu unterstützen. Mit herzlichen Grüßen Wolfgang Bruns, Pastor Seite 6 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 e. Allgemeine Regeln des Generalvikariats Allgemeine Regelungen 1. Die Rechtsverordnungen der Bundesländer bilden die Grundlage der „Regelungen für öffentliche Gottesdienste und Veranstaltungen im Erzbistum Hamburg während der Corona- Pandemie“ und sind in ihrer jeweils gültigen Form verbindlich und müssen in den Pfarreien/ Orten kirchlichen Lebens auf die jeweilige Situation vor Ort konkretisiert werden. Wo sich deren Vorgaben nicht vollumfänglich umsetzen lassen, sind keine Gottesdienste und Veranstaltungen möglich. Bitte informieren Sie sich zudem über die Allgemeinverfügungen/Ordnungen in Ihrem Landkreis/Bezirk, die davon abweichen können. 2. Für die Einhaltungen der Regelungen vor Ort (Gottesdienste/Nutzung von Räumlichkeiten) sind die Pfarrer in den Pfarreien verantwortlich, auch bei Nutzung durch die fremdsprachlichen Gemeinden und/oder Gruppen anderer Konfessionen. 3. Für Gottesdienste und Veranstaltungen in Einrichtungen und anderen Orten kirchlichen Lebens (Krankenhäuser, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Justizvollzugsanstalten etc.) gelten die zusätzlichen (und ggf. abweichenden) Bestimmungen durch den Träger oder das jeweilige Land. Wenn externe Einrichtungen Gottesdienste unter den bei ihnen geltenden Hygienebestimmungen in Kirchen feiern möchten, ist dies mit dem zuständigen Pfarrer zu besprechen. 4. Entsprechend der Landesverordnungen sind Hygienekonzepte für Gottesdienste und Veranstaltungen zu erarbeiten und stets zu aktualisieren. Diese umfassen die Umsetzung der behördlichen Abstands- und Hygieneregelungen, personelle, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Anmeldeerfordernis und Zugangskontrolle bei Gottesdiensten/ Veranstaltungen und sind Bedingung für den öffentlichen Betrieb der Räumlichkeiten vor Ort. Sie sind den Behörden auf Verlangen vorzuzeigen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Raumgröße und die Lüftungsmöglichkeiten. In Mecklenburg besteht darüber hinaus die Pflicht zur Erstellung eines Konzepts, das Maßnahmen zur Begrenzung der Aerosolausbreitung festlegt. An allen Eingängen werden Gottesdienstteilnehmer_innen und Besucher_innen durch Hinweisschilder oder Aushänge informiert. An den Kirchenportalen wird ergänzt: „Die Teilnahme am Gottesdienst geschieht auf eigene Verantwortung.“ Es ist darauf hinzuweisen, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der Einrichtung oder Veranstaltung führen können Seite 7 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 2. Gottesdienste a. Gottesdienstregeln des Generalvikariats Allgemeine Regelungen für Gottesdienste Ab 28.8.2021: In Hamburg ist optional die Feier von Gottesdiensten nach dem „2G-Modell“ möglich. In diesen entfallen das Abstandsgebot, die Anmeldepflicht, kapazitäre Vorgaben und die Maskenpflicht beim Singen. Allerdings müssen diese Gottesdienste im Vorfeld angemeldet werden. Im Rahmen einer Zugangskontrolle zu Gottesdiensten nach „2G“ muss sichergestellt werden, dass nur Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis und einem gültigen Lichtbildausweis eingelassen werden. Ebenfalls müssen alle Mitarbeitenden und Helfer_innen zur „2G-Gruppe“ gehören. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind noch bis Mitte Oktober von der „2G-Regel“ ausgenommen und können ohne Nachweis teilnehmen. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, gibt es keine Ausnahmen. Gottesdienste mit Chor sind auch im Rahmen des „3G-Modells“ möglich. Hierbei gelten 2,5m Abstand zwischen den Singenden und des Nachweises aller Anwesenden von Impfung, Testung oder Genesung. In der Gottesdienstordnung und vor Ort müssen diese Gottesdienste deutlich gekennzeichnet sein. Ein Hinweis, wer Zugang zu den Gottesdiensten bzw. Räumen hat, muss aushängen. Für alle anderen Gottesdienste im Erzbistum Hamburg gelten die folgenden Regel 5. Gottesdienste in Kirchen/geschlossenen Räumen können entsprechend der geltenden Abstandsregelungen mit begrenzter Teilnehmer_innenzahl gefeiert werden. a. Mecklenburg: Gottesdienste mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen sind zulässig, wenn zusätzlich zu den allgemeinen Abstands- und Hygieneauflagen die Besucherströme gelenkt werden. Gottesdienste mit mehr als 200 Teilnehmenden sind der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen. b. Hamburg: Eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten ist dann erforderlich, wenn eine hohe Auslastung der Kapazitäten durch hohe Besucherzahlen zu erwarten ist. Wenn weitere Eucharistiefeiern notwendig sein sollten, kann der Erzbischof/Generalvikar den betreffenden Priestern die Feier einer dritten hl. Messe pro Kalendertag erlauben. 6. Von der Möglichkeit, Gottesdienste im Freien durchzuführen, kann weiter Gebrauch gemacht werden. Abstandsregelungen und Hygienevorschriften werden analog zu geschlossenen Räumen behandelt. Die Gottesdienstorte werden räumlich so abgegrenzt, dass Passanten oder Schaulustige adäquat von den Gottesdienstbesucher_innen getrennt werden können. Die Laufwege werden gekennzeichnet und feste Plätze zugewiesen. a. Mecklenburg: Gottesdienste mit mehr als 400 Teilnehmer_innen müssen der zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt und dokumentiert werden. Seite 8 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 b. Hamburg: Der Teilnehmer_innenkreis ist auf 500 Personen bei festen Sitzplätzen begrenzt, ohne feste Sitzplätze können 250 Personen teilnehmen. 7. Eine mediale Übertragung ins Freie oder in Gemeinderäume bleibt grundsätzlich möglich. An diesen Orten gelten die gleichen Regelungen und Teilnehmer_innenzahl, wie für Gottesdienste im Kirchenraum. 8. Die Übertragung von Gottesdiensten (Streaming) über soziale Medien ist grundsätzlich möglich. Eine Aufzeichnung von Eucharistiefeiern ist dagegen grundsätzlich nicht möglich. 9. Ökumenische Gastfreundschaft bleibt willkommen, wo sie sich ergeben und bewährt hat. Die Verantwortlichkeiten für das Einhalten der Regelungen müssen weiterhin geklärt sein. 10. Trauergottesdienste und Begräbnisfeiern dürfen in den Kirchen bzw. auf den Friedhöfen nach den entsprechenden Landes- und Diözesanregelungen gefeiert werden.Es gelten die entsprechenden Vorgaben für Gottesdienste. Hamburg: Die Kontaktdaten müssen erfasst werden. 11. Im Erzbistum Hamburg besteht eine Dokumentationspflicht der Teilnehmer_innen. Name, Adresse und weitere Erreichbarkeit (Telefon, Mail) werden einzeln erfasst, vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Das Eintragen in öffentlich ausliegende Listen ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Der Einsatz von Apps wird empfohlen. 12. Das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) ist in geschlossenen Räumen verpflichtend. Diese kann beim Empfang der Kommunion kurz angehoben oder bei der Ausübung von liturgischen Diensten kurzzeitig abgenommen werden. Alltagsmasken, Schals, Gesichtsvisiere und Masken mit Ausatemventil, die nicht über einen Partikel-Einwegfilter PM 2.5 verfügen, sind keine Mund-Nase-Bedeckung im Sinne dieser Regelungen. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine medizinische Maske tragen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. a. Mecklenburg: Die Masken dürfen am Platz abgenommen werden, wenn die Corona- Ampel im Landkreis auf grün steht. Zum Gesang werden die Masken getragen. Gemeindegesang ohne Maske ist nur dann möglich, wenn ein Abstand von 2 m in jede Richtung gewährleistet werden kann. b. Schleswig-Holstein: Masken dürfen am Platz abgenommen werden, so lange nicht gesungen wird. c. Hamburg: Kinder bis 14 Jahren dürfen weiterhin eine Alltagsmaske tragen. Seite 9 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 13. Gemeindegesang ist möglich, wenn in geschlossenen Räumen Masken getragen werden. Im Freien ist Gemeindegesang ohne Maske möglich. Die Umsetzung des Gemeindegesangs muss im Hygienekonzept aufgenommen werden. 14. Die Bestuhlung (Kirchenraum und im Freien) wird durch Absperrungen und Markierungen so gestaltet, dass der vorgeschriebene Abstand zwischen den Gläubigen gewahrt wird. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Abstand (1,5 m, besser 2 m) einzuhalten ist. Ggf. werden die Gläubigen von Ordner_innen platziert. Familien werden dabei nicht getrennt (z.B. durch Familienbänke). 15. Personen mit Krankheitssymptomen können an den Gottesdiensten nicht teilnehmen. Eine behördlich angeordnete Quarantäne/Isolation darf für den Gottesdienstbesuch nicht unterbrochen werden. 16. Ein- und Ausgang der Kirche sowie die Gänge erhalten Markierungen zur Laufrichtung und zum Einhalten der Abstände (z.B. Kommuniongang). Wo Ein- und Ausgang nicht getrennt werden können, werden die Teilnehmer_innen durch Ordner_innendienste gelenkt bzw. begleitet. 17. Ordner_innendienste, die die Einhaltung der Regelungen gewährleisten, bleiben verpflichtender Teil des Schutzkonzeptes. Angehörigen einer Risikogruppe wird empfohlen, den Dienst nicht auszuüben. 18. Die Kirchen werden bestmöglich durchlüftet: Stoßlüftung vor und nach den Gottesdiensten bei geöffneten Portalen ist Pflicht; auch während der Gottesdienste muss eine gute Belüftung sichergestellt werden (vgl. dazu das Merkblatt: „Heizen und Lüften“). 19. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. 20. Die Händehygiene vor Betreten der Kirche ist zu gewährleisten. 21. Vom Sonntagsgebot wird weiterhin Dispens erteilt. Seite 10 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 b. Regeln des Generalvikariats zur liturgischen Gestaltung Für die liturgische Gestaltung der Gottesdienste gelten folgende Regelungen 22. An der liturgischen Gestaltung können liturgische Dienste mitwirken. Die entsprechenden Abstände sind einzuhalten. Im Besonderen gilt: Küster Kantor_innen – Sie können einzeln mitwirken. Ministrant_innen - Hier kann der Dienst am Buch kann weiterhin nicht übernommen werden. Sänger_innen, Musiker_innen a) Mecklenburg: Bläserensembles und Chöre können in geschlossenen Räumen nur mitwirken, wenn alle Anwesenden nachweislich getestet, geimpft oder genesen sind. Für andere Instrumentalbesetzungen wie Streicher, Gitarren etc. gelten die für alle Anwesenden vorgeschriebenen Abstände untereinander. b) Schleswig-Holstein: Chöre und Ensembles dürfen in geschlossenen Räumen wieder auftreten, wenn alle Mitwirkenden getestet sind. Professionelle Musiker_innen können im Rahmen ihrer Berufsausübung unter Wahrung der Abstände von 2,5 m untereinander und 4 m zu den Mitfeiernden ohne weitere Beschränkungen mitwirken. c) Hamburg: Chöre können unter Wahrung der jeweils geltenden Abstandsregeln mitwirken. Bei Gottesdiensten ohne Impf-/Test-/Genesungsnachweis ist beim Singen eine medizinische Maske zu tragen. Bei Gottesdiensten / musikalischen Andachten / Chorkonzerten mit 3G- Überprüfung kann bei max. 100 Anwesenden im Raum ohne Maske gesungen werden. Konzelebration kann stattfinden, wo Gemeinschaften von Priestern haushaltsähnlich zusammenleben. Darüber hinaus ist die Konzelebration nur dann möglich, wenn folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können: Die Abstände im Altarraum, am Altar selbst und in der Sakristei werden beachtet. Für jeden Priester ist ein eigener Kelch mit Patene und Palla, eigene Kelchwäsche und eigene Bücher zu verwenden. Bei Konzelebrationen in großer Zahl kann per intinctionem kommuniziert werden. Priester und Seelsorger_innen, die einer Risikogruppe (Alter und/oder Vorerkrankungen) angehören, können nicht verpflichtet werden, einen Dienst zu übernehmen. 23. Beim Betreten der Sakristei waschen sich die Küster_innen unverzüglich die Hände. Ist dies nicht möglich, sind die Hände zu desinfizieren. Die Küster_innen – mit Mundschutz und Einweghandschuhen ausgestattet – reinigen sorgfältig vor und nach den Gottesdiensten Kelch, Hostienschale, Patene sowie Wein- und Wassergefäße und trocknen sie mit weichen Papiertüchern (z.B. Küchenrolle). Die Befüllung der Hostienschalen erfolgt mit Einweghandschuhen. Die Gaben und Gefäße werden auf dem Altar oder in unmittelbarer Nähe gestellt. Die Priesterhostie liegt auf einer Patene separat. Gegenstände, die von mehreren Personen genutzt werden (z.B. Mikrofon/Stative), werden ebenfalls vor und nach den Gottesdiensten sorgfältig gereinigt bzw. desinfiziert. Seite 11 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 24. Auf das Einlegen von Hostien an den Eingängen der Kirche wird verzichtet. 25. Die Sakristei betritt neben den Küster_innen nur der/die Vorsteher_in (Priester, Diakone, Gottesdienstbeauftragte_r). Alle weiteren liturgischen Dienste können für kurze Absprachen die Sakristei betreten und verlassen sie danach umgehend. Für eine gute Belüftung ist zu sorgen. Alle Personen tragen in der Sakristei eine Mund-Nase-Bedeckung. 26. Vor Beginn des Gottesdienstes waschen sich Priester, Diakon und Gottesdienstbeauftragte_r die Hände mit Seife. Ist dies nicht möglich, sind die Hände zu desinfizieren. 27. Die Feierlichkeit der Liturgie soll trotz der besonderen Umstände gewahrt bleiben. (Orgel-) Musik und die Gestaltung des Raumes tragen dazu bei. Einzelne liturgische Elemente können dagegen in ihrer Ausgestaltung kürzer gehalten werden (z.B. Predigt, ritusbegleitende Musik). 28. Alle Gesten, die ein Infektionsrisiko darstellen, entfallen. Dies betrifft insbesondere das Küssen von Altar und Büchern, die Bekreuzigung des Mundes. Wo es möglich ist, sollten bei der Verkündigung nicht mehrere Personen aus einem Buch lesen. 29. Die Einzugsprozession beginnt vor der Sakristei. Priester und alle liturgischen Dienste ziehen dabei mit dem vorgesehenen Mindestabstand ein. Sie tragen dabei eine Mund-Nase- Bedeckung. 30. Die Feier des Wortgottesdienstes im Rahmen der Eucharistiefeier bedarf keiner zusätzlichen Regelungen über das bisher Gesagte hinaus. Die Leseordnung bleibt bestehen. 31. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang zur Türkollekte aufgestellt oder durch Ordner_innen am Ausgang eingesammelt. 32. Der Priester und ggf. der Diakon und/oder Kommunionhelfer_in desinfizieren sich unmittelbar vor der Kommunionausteilung ihre Hände. Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist dabei zu beachten. 33. Während des Hochgebetes bleiben die Hostienschale, die Patenen der Konzelebranten und der Kelch des Zelebranten und ggf. der Konzelebranten mit der Palla bedeckt. Offen bleibt nur die Patene (des Hauptzelebranten) mit der großen Hostie. 34. Auf den Friedensgruß mit Körperkontakt wird weiterhin verzichtet. 35. Die Kommunionausteilung wird so angepasst, dass ein Hinzutreten in angemessenem Abstand möglich ist. Die Abstände werden auf dem Kirchenboden farbig markiert. Nach dem Empfang treten die Gläubigen einige Schritte zur Seite, um ungestört die Mund-Nase- Bedeckung anheben und den Leib des Herrn empfangen zu können. Seite 12 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 36. Der Spendedialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) wird kollektiv zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen. Wer die Kommunion austeilt, legt an dieser Stelle eine Mund-Nase-Bedeckung an. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenen Abstand gereicht. Auf den Umgang mit den Mund-Nase-Bedeckungen beim Kommuniongang der Gläubigen ist vorher hinzuweisen. 37. Für die Mund- und Kelchkommunion gilt Folgendes: Die Kelchkommunion findet weiterhin nicht statt. Die Mundkommunion ist nur dann möglich, wenn ein/eine eigene_r Kommunionhelfer_in zur Verfügung steht oder die Mundkommunion ausschließlich am Ende der Kommunionausteilung gereicht wird. Eine Desinfektion der Hände ist nach jeder Person zwingend erforderlich. Die Austeilung der Mundkommunion muss ins Hygienekonzept der Pfarrei aufgenommen werden. 38. Einzelsegen (z.B. für Kinder und Erwachsene, die die Kommunion nicht empfangen) werden ohne Berührung vollzogen. c. Allgemeine Regeln der Pfarrei i. Anmeldesystem und Organisation Achtung: werden Besucherzahlen erwartet, die unter Berücksichtigung des Abstandsgebots zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, muss eine vorherige Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und eine Zugangskontrolle durchgeführt werden. Dies ist – wie an Weihnachten und Ostern erfolgt– durch rechtzeitige Information (Vermeldung, Aushang, Webseite etc.) bekannt zu machen. Seite 13 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 • Anmeldesystem und Organisation Beispiel Gottesdienstplanung (Stand 14.09.2021) Gottesdienstplanung Sankt Maria Gottesdienste Corona Wochentag Datum Kirche Uhrzeit Art Zelebrant MO Montag, 1. November 2021 MG 19:15 Hochamt Allerheiligen TW Kalenderwoche: 44 MI Mittwoch, 3. November 2021 PA 09:15 Hl. Messe WB MI Mittwoch, 3. November 2021 BK 15:00 Seniorenmesse LO Datum MO: 01.11.2021 MI Mittwoch, 3. November 2021 St. Petrus 19:00 Hl. Messe MS DO Donnerstag, 4. November 2021 MG 09:00 Schulgottesdienst 3b N.N. bis DO Donnerstag, 4. November 2021 BK 18:00 Hl. Messe TW Datum SO: 07.11.2021 DO Donnerstag, 4. November 2021 MG 19:15 Meditationsmesse WB FR Freitag, 5. November 2021 MA 18:00 Hl. Messe PHJ 18:40 + 19:15 + FR Freitag, 5. November 2021 MG 19:45 R.kranz + Hl. Messe + Anbetung MS SA Samstag, 6. November 2021 MA 10:00 Hl. Messe Eritreische Gemeinde N.N. SA Samstag, 6. November 2021 MG 17:00 Goldene Hochzeit Steiner N.N. SA Samstag, 6. November 2021 BK 17:00 Hl. Messe LO SA Samstag, 6. November 2021 MG 18:30 Hl. Messe TW SO Sonntag, 7. November 2021 BK 09:30 Hl. Messe WB SO Sonntag, 7. November 2021 PA 09:30 Hl. Messe LO SO Sonntag, 7. November 2021 St. Petrus 10:00 Hl. Messe TW SO Sonntag, 7. November 2021 MG 11:30 Hl. Messe WB SO Sonntag, 7. November 2021 MG 13:00 Taufen WB SO Sonntag, 7. November 2021 MA 11:30 Hl. Messe PHJ SO Sonntag, 7. November 2021 MG 18:00 Hl. Messe Pricker Seniorenmessen: PA, jeden 2. DI 15:00, BK jeden 1. MI 15:00 im Monat ACHTUNG: ROSENKRANZ + HL. MESSE FREITAG MG: in einem Blatt buchen ACHTUNG: Zelebrant bringt Kommunion zu den Gläubigen: BK, Empore MG, Gemeindesaal PA, SP --- Wochenplanung von Dienstag bis Sonntag Die gelb markierten Felder sind zu Beginn der Wochenplanung auszufüllen. Einige Messen oder Andachten finden nicht wöchentlich statt und sind entsprechend markiert. Die Anmeldelisten der einzelnen Gottesdienste sind als Arbeitsblätter Bestandteil der Datei. Die relevanten Daten aus der Gottesdienstplanung sind mit den Arbeitsblättern verlinkt. Seite 14 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 Beispiel: Anmeldeliste Maria Grün für Hl. Messe Anmeldeliste Gottesdienst Zelebrant: TW Art: Hochamt Allerheiligen Familienreihe Gemeinde: MG Tag: Montag, 1. November 2021 Uhrzeit: 19:15 (bis 5 Pers.): Ordner- Plätze 19, 22, 25, 27, Ordnername: Ordner-name: name: 43, 45, 47 plus Anzahl Personen Max. Anzahl inkl. Sitzplatz Nr Kirche Name, Vorname Telefon Adresse Personen gesamt Angehörige 1 0 0 0 2 2 0 0 0 0 3 0 0 0 2 4 0 0 0 2 5 0 0 0 0 6 0 0 0 2 7 0 0 0 2 8 0 0 0 0 9 0 0 0 2 10 0 0 0 2 11 0 0 0 0 12 0 0 0 2 13 0 0 0 2 14 0 0 0 0 15 0 0 0 2 16 0 0 0 2 17 0 0 0 0 18 0 0 0 2 19 0 0 0 5 20 0 0 0 0 21 0 0 0 1 22 0 0 0 5 23 0 0 0 0 24 0 0 0 1 25 0 0 0 5 26 0 0 0 0 27 0 0 0 5 28 0 0 0 0 29 0 0 0 3 30 0 0 0 3 31 0 0 0 3 32 0 0 0 1 33 0 0 0 1 34 0 0 0 3 35 0 0 0 3 Plätze von linker zu rechter Reihe, von vorn nach hinten aufsteigend Zwischensummen 0 63 Sitzplatz Nr. Name, Vorname Telefon Adresse plus Anzahl Personen Max. Anzahl inkl. 40 0 0 0 2 41 0 0 0 2 42 0 0 0 2 43 0 0 0 5 44 0 0 0 0 45 0 0 0 5 46 0 0 0 0 47 0 0 0 5 48 0 0 0 0 Zwischensummen 0 21 Zelebrant bringt Kommnion auf die Empore Gesamtsummen 0 84 Seite 15 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 Die Felder Zelebrant, Art, Gemeinde, Tag und Uhrzeit werden aus der wöchentlichen Gottesdienstplanung vorbesetzt. Aus Name und Zahl Begleitpersonen aus gleichem Hausstand errechnet sich die Gesamtzahl, die Max. Anzahl dient dem Vergleich, um eine mögliche Überbuchung zu erkennen. Die Anmeldeliste entspricht den gesetzlichen Dokumentationsanforderungen. Abläufe Grundsatz Die Anmeldung zu den Gottesdiensten der Folgewoche erfolgt in den zuständigen Gemeindebüros der Gemeinden in denen der Gottesdienst stattfindet. Telefonische Reservierung (während der Öffnungszeiten der Gemeindebüros) z.B. für KW 08 ab KW 07 Dokumentation In den Gemeindebüros wird für jeden Gottesdienst der Folgewoche eine Anmeldeliste geführt. Wenn möglich achtet das Gemeindebüro auf eine „gerechte Verteilung“ der Plätze. Die Anmeldeliste wird den jeweiligen Ordnern Freitag der laufenden Woche zur Verfügung gestellt, per Email an das Gemeindeteam oder die jeweiligen Ordner vor Ort. Die Anmeldelisten vor Ort werden alternativ in der Sakristei hinterlegt. Nach dem Gottesdienst erfolgt die Ablage zentral im Gemeindebüro MG. Vernichtung der Listen nach 4 Wochen. Daten und Technik Technische Lösung: Die wöchentliche Planung wird in Excel erstellt, zentral in MG Eine Excel-Datei je Woche, dabei je Gottesdienst ein Arbeitsblatt Kopfdaten: Gemeinde, Tag und Uhrzeit, Art des Gottesdienstes, Ordner Rumpfdaten: Sitzplatz-Nr., Sitzplatz-Art, Vor- und Zuname, Telefon, Adresse und Anzahl der begleitenden Personen Die fertige Planungsdatei wird in das EBHH-Verwaltungssystem Ecclesias hochgeladen. Die Gemeindebüros haben hierauf multiuserfähig Zugriff, können die Anmeldungen für ihre Gottesdienste eintragen und die Arbeitsblätter für ihre Ordner lokal ausdrucken. Seite 16 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 Sonderregel in Sankt Petrus Sankt Petrus verfügt über derzeit rund 100 Sitzplätze (verbundene Einzelstühle) Aktuell werden in der Kirche wöchentlich zwei Gottesdienste durchgeführt, jeweils am Mittwoch und am Sonntag. Die durchschnittliche Besucherzahl liegt Mittwochs bei ca. fünf Gläubigen, am Sonntag zwischen zehn und 20 Gläubigen. Die Wahrung der erforderlichen Abstände beim Sitzen wird durch den Ordnerdienst sicher gestellt. Auf dieser Basis findet zur Zeit keine numerierte Sitzplatzzuweisung statt. Die Anmeldeliste ist chronologisch vorgemeldet oder wird chronologisch ausgefüllt. Im Bedarfsfall kann auf ein Platznummernsystem umgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Tage, an denen in der Pfarrei eine generelle Anmeldepflicht besteht, z.B. Weihnachten oder Ostern. Von den eben genannten Punkten abgesehen gelten die vorstehenden Regeln zum Anmeldesystem und der Organisation analog auch für Sankt Petrus. Sankt Petrus wird bezüglich Anmeldung und Organisation vom Gemeindebüro Maria Grün betreut. Seite 17 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 Beispiel Anmeldeliste für Sankt Petrus Anmeldeliste Gottesdienst Zelebrant: MS Art: Hl. Messe Gemeinde: St. Petrus Tag: Mittwoch, 3. November 2021 Uhrzeit: 19:00 Ordner- Ordner- Ordnername: name: name: plus Anzahl Personen Max. Anzahl inkl. Lfd. Nr. Name, Vorname Telefon Adresse Personen gesamt Angehörige 1 0 0 0 0 2 0 0 0 0 3 0 0 0 0 4 0 0 0 0 5 0 0 0 0 6 0 0 0 0 7 0 0 0 0 8 0 0 0 0 9 0 0 0 0 10 0 0 0 0 11 0 0 0 0 12 0 0 0 0 13 0 0 0 0 15 0 0 0 0 16 0 0 0 0 18 0 0 0 0 19 0 0 0 0 20 0 0 0 0 21 0 0 0 0 22 0 0 0 0 23 0 0 0 0 24 0 0 0 0 25 0 0 0 0 26 0 0 0 0 27 0 0 0 0 28 0 0 0 0 29 0 0 0 0 ANMELDELISTE FÜR ST. PETRUS Teilnehmer Plätze von linker zu rechter Reihe, von vorn nach hinten aufsteigend Summe: 0 0 Seite 18 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 ii. Infoblatt für Ordner Unterstützung bei den Gottesdiensten ab 05.09.2021 Zunächst ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie sich auch unter den nun weiter erschwerten Bedingungen bereit erklärt haben, den geregelten Ablauf unserer Gottesdienste zu unterstützen. Nur dadurch sind aktuell Gottesdienste überhaupt möglich. Bitte denken Sie an Ihren Mundschutz (zwingend auch für Sie medizinische Masken). Bitte seien Sie rechtzeitig vor Gottesdienstbeginn vor Ort. Ihre „Ausrüstung“ finden Sie in der Sakristei: Anmeldeliste, Klemmbrett und Stift zum Abhaken der Liste, Desinfektionsmittel und Sprühflasche, Desinfektionstücher, sowie eine geringe Zahl an medizinischen Masken „für den Notfall“. Nach den gültigen Regeln der Senatskanzlei gilt: desinfizieren Sie bitte vor dem Gottesdienst alle Türgriffe Ihrer Kirche mit den vorliegenden Desinfektionstüchern. Gläubige mit erkennbaren Krankheitssymptomen weisen Sie leider bitte zurück. Bitte öffnen Sie während des Gottesdienstes oder der Andacht alle 20 Minuten die Kirchentüren und lüften für ca. 3 – 10 Minuten. Da auf das Anzünden von Kerzen vor und nach dem Gottesdienst verzichtet werden soll, bitte die Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken oder absperren. Beim Betreten, Verlassen und in den Gottesdiensten besteht Maskenpflicht, bitte achten Sie insofern darauf, dass die Gläubigen Masken tragen. Dies müssen zwingend Medizinische Masken sein (OP-Masken oder FFP-2-Masken). Ist das nicht der Fall, können die Betreffenden eine unserer medizinischen „Notfallmasken“ erhalten. Wer von der Maskenpflicht gesetzlich befreit ist, weist dies bitte anhand eines ärztlichen Attestes im Original nach. Der Ablauf ist dann wie folgt: Im Eingangsbereich prüfen Sie die Liste gegen die Besucherin / den Besucher und „haken ab“. Ihre Kolleginnen / Kollegen weisen die Gläubigen auf die Desinfektionsmöglichkeiten hin und führen sie dann zu Ihrem Platz mit der in der Liste vorgegebenen Nummer. Alle besetzbaren Plätze sind von vorn links nach hinten rechts durchnummeriert. In Maria Grün kann auch die Empore genutzt werden (Aufgang einzeln unter Wahrung des Abstandes), in Paulus Augustinus auch der (umgerüstete) Gemeindesaal. Sind in der Anmeldeliste noch freie Plätze vorhanden, dürfen diese gerne an nicht angemeldete Gläubige vergeben werden. Bitte die Daten dieser Gläubigen (Name, Vorname, Telefonnummer und Adresse) in die Anmeldeliste eintragen!! Die Anmeldelisten enthalten geschützte Daten und dürfen nur den Ordnern zugänglich sein!! Nach dem Gottesdienst bitte wieder den Kerzenbereich freigeben, die „Ausrüstung“ in die Sakristei bringen und die Teilnehmerliste an das Gemeindebüro Maria Grün weiterleiten. Nochmals: VIELEN HERZLICHEN DANK!! Seite 19 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 iii. Infoblatt des Bistums und der Pfarrei für den Gottesdienst- Besuch Seite 20 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 d. Teilkonzepte und Umsetzung in den Gemeinden i. Sankt Bruder Konrad St. Bruder Konrad • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 104 qm Banklänge: 3,50 m Gangbreite: 1,30 m Abstand zwischen 3 Bänken: 1,50 m Abstand zwischen 2 Bänken quer: 1,50 m Jede wievielte Bank nutzbar: rechts: vierte links: dritte Zählrichtung: vom Altar aus Altarraum Personen: 3 • Ergebnis Eucharistie 5 Bänke rechts zu je Personen: 1-5 max (2x1, 1 Paar oder1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 4 Bänke links: 1-2 max (1 oder 1 plus max 1 Angehörige des Hausstands) 3 Bänke links: 1 max Summe Personen: 12 - 36 max (inkl Angehörige des Hausstands) Seite 21 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Bruder Konrad • Erforderliches Material hinterlegt in Sakristei Absperrband braun: schon vorhanden Bodenmarkierungsband: schon vorhanden Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (Priester und wenn vergessen) 50, Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenständer abdecken / absperren (nur Gottesdienst) Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Platznumerierung für Eucharistie (grün) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro MG besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst (Eucharistie): 2 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer, eintragen der nicht angemeldeten Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Reihenweise, beginnend mit der ersten Reihe, endend letzte Reihe, Der Zelebrant bringt die Kommunion zum Platz Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenständer wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste an Gemeindebüro MG, dort ablegen Seite 22 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Bruder Konrad Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke werden freigehalten • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 23 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 ii. Sankt Marien Altona St. Marien Altona • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 208 qm Banklänge: 4,50 m Gangbreite: 1,50 m Abstand zwischen 2 Bänken: 1,50 m Jede wievielte Bank nutzbar: dritte Zählrichtung: vom Altar aus Altarraum Personen: 6 • Ergebnis Eucharistie 6 Bänke zu je Personen: 2-4 max (2x1 oder 2 x Paare gleicher Hausstand) 2 Bänke mit Säulen: 2-4 max (2x1 oder 2 x Paare gleicher Hausstand) 6 Familienbänke: 2-5 max (2x1 oder 2x2 Paare gl. H. oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Summe Personen: 28 – 62 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 24 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Marien Altona • Erforderliches Material hinterlegt in Sakristei Absperrband braun 50 m Bodenmarkierungsband 30 m Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (für Priester und wenn vergessen) 50 Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenständer abdecken / absperren (nur Gottesdienst) Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Laufwege mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Platznumerierung für Eucharistie (grün) und Andacht (schwarz) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro MG besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst (Eucharistie und Andacht): 3 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Beginnend rechter Block, erste Reihe, endend letzte Reihe, erste Person (oder Paar/Familie) geht über Mittelgang zur Kommunion Person / Paar /Familie: Abstandsmarkierung einhalten Person empfängt Kommunion, geht über Seitengang zurück zum Platz, danach weitere Personen auf gleiche Weise, danach linker Block, gleicher Ablauf Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe linker und rechter Block Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenständer wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste an Gemeindebüro MG, dort ablegen Seite 25 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Marien Altona Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke werden freigehalten • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 26 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 iii. Sankt Paulus-Augustinus • Kirche St. Paulus-Augustinus Kirche • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 166 qm Banklänge rechts: 2,80 m Banklänge links: 3,40 m Gangbreite: 1,50 m Abstand zwischen 2 Bänken: 1,50 m Jede wievielte Bank nutzbar: dritte Zählrichtung: von hinten aus Altarraum Personen: 5 • Ergebnis Eucharistie 7 Familienbänke rechts: 2-5 max (2x1 oder 1 Paar oder1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 7 Bänke links: 2-3 max (2x1 oder 1 + 1 Paar gleicher Hausstand) Summe Personen: 28 – 56 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 27 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Paulus-Augustinus Kirche • Erforderliches Material Absperrband braun 50 m Bodenmarkierungsband 30 m Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (Priester und wenn vergessen) 50 Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenständer abdecken / absperren (nur Gottesdienst) Spielecke abräumen Gemeindehaus Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Längsbank linke Wand absperren Durchgang Gemeindehaus und hinteren Seiteneingang sperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Laufwege mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen für linke Bankseite Platznumerierung für Eucharistie (grün) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst (Eucharistie und Andacht): 3 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Rechter Block Beginnend mit der ersten Reihe, endend letzte Reihe, erste Person (oder Paar oder Familie) empfängt Kommunion, geht zurück zum Platz, danach zweite Person (oder Paar oder Familie) empfängt Kommunion, geht zurück zum Platz, usw. Linker Block Beginnend erste Reihe, endend letzte Reihe, erste Person (oder Paar) geht über Mittelgang zur Kommunion Person / Paar : Abstandsmarkierung einhalten Person empfängt Kommunion, geht über Seitengang zurück zum Platz, danach weitere Personen auf gleiche Weise, Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe linker und rechter Block Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenständer wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste an Gemeindebüro MG, dort ablegen Seite 28 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Paulus-Augustinus Kirche Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke sind nicht eingezeichnet! • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 29 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 • Gemeindesaal St. Paulus-Augustinus Gemeindesaal • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: ca. 45 qm (Hälfte des Gemeindesaales) Stuhlreihen: 3 Stühle je Reihe: 7 Gangbreite: 1,50 m Abstand zwischen Stuhlreihen: 1,50 m Markierung: Platzmarkierung und –Nummerierung am Fußboden • Ergebnis Eucharistie 3 Reihen mit je Plätzen: 3-7 max (2x3 Plätze für je 3 Personen gleichen Hausstands plus 1x1 Platz) Summe Personen: 9-21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 30 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Paulus-Augustinus Gemeindesaal • Erforderliches Material Absperrband braun 5 m zur Bodenmarkierung Eddingstifte grün (Eucharistie) für Platznummern • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Bodenmarkierung und Nummerierung ausmessen und anbringen. Der Gemeindesaal dient als Veranstaltungsraum Er soll gleichzeitig auch als Platzreserve für Gottesdienste genutzt werden Daher ist flexibles Ein- und Umrüsten vor und nach der Messe erforderlich Mittels der Bodenmarkierungen und –Nummerierungen ist das möglich: es müssen lediglich (in wenigen Minuten) die Stühle gestellt und abgeräumt werden • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Gläubige gehen einzeln und ohne Ordner durch den Eingang zu ihrem Platz im Gemeindesaal, Nummerierung am Boden zu erkennen. Weg zur Kommunion Platzweise Der Zelebrant oder Kommunionhelfer bringt die Kommunion zum Platz Weg aus der Kirche und Abschluss Gläubige verlassen den Gemeindesaal durch den Ausgang unter Einhaltung 1,50 m Abstand Nachfolgend abräumen der Stühle Seite 31 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 St. Paulus-Augustinus Gemeindesaal Prinzipskizze • Die gezeichneten Stühle können besetzt werden • Die Platznummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Die Nummern entsprechen den Platznummern im Anmeldesystem Seite 32 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 • St. Paulus Augustinus Zusammenfassung • Ergebnis Eucharistie Kirche 7 Familienbänke rechts: 2-5 max (2x1 oder 1 Paar oder1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 7 Bänke links: 2-3 max (2x1 oder 1 + 1 Paar gleicher Hausstand) Summe Personen: 28 – 56 max (inkl. Angehörige des Hausstands) • Ergebnis Eucharistie Gemeindesaal 3 Reihen mit je Plätzen: 3-7 max (2x3 Plätze für je 3 Personen gleichen Hausstands plus 1x1 Platz) Summe Personen: 9-21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) • Ergebnis gesamt Summe Personen Kirche: 28 - 56 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Sume Personen Gemeindesaal: 9 – 21 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Summe Personen gesamt: 37 – 77 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 33 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 iv. Maria Grün • Kirche Maria Grün Kirche • Basisdaten Fläche Sitzbereich und Gänge: 196 qm Banklänge: 4,80 m Banklänge letzte Reihe: 3,20 m Gangbreite: 1,80 m Abstand zwischen 2 Bänken: 1,60 m Jede wievielte Bank nutzbar: dritte Zählrichtung: vom Altar aus Altarraum Personen: 5 • Ergebnis Eucharistie Personen unter Empore rechts: 3-9 max (3x1 oder 3x2 Paare oder 3x 1+2 Personen gleicher Hausstand Personen unter Empore links: 4-8 max (4x1 oder 2x1 + 2x2 Paare oder 2x1 + 2x1+2Personen gleicher Hausstand) 6 Bänke zu je Personen: 3-4 max (3x1 oder 1 + 1 Paar oder 2 Paare gleicher Hausstand) 2 Familienbänke (letzte Reihe): 2-5 max (2x1 oder 1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) 2 Familienbänke: 3-6 max (3x1 oder 1+1Paar oder 2Paare oder 1+1 plus max 4 Angehörige des Hausstands) Summe Personen: 35 – 63 max (inkl. Angehörige des Hausstands) Seite 34 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 Maria Grün Kirche • Erforderliches Material Absperrband braun 50 m Bodenmarkierungsband 30 m Tesakrepp 50 mm Malerband 50 m für Platznummern Eddingstifte grün (Eucharistie) Klemmbrett für Eingangskontrolle 2 Desinfektionsspender plus –mittel 1x Masken (Priester und wenn vergessen) 50 Infoblatt • Einrüsten und Umrüsten (Eucharistie – Andacht) der Kirche Gotteslob aus Kirche in Sakristei (generell) Kerzenraum absperren (nur Gottesdienst) Regeln im Eingangsbereich Infoblätter in der Kirche auslegen Desinfektionsmöglichkeit am Kircheneingang bereithalten Sperr-Bänke mit Absperrband absperren Reihen unter der Empore rechts und links absperren Erste Reihe unter Empore: nur 3 Stühle pro Element, übrige entfernen Letzte Reihe: Knie-Bereich sperren Abstände zur Kommunion mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Laufwege mit Bodenmarkierungsband kennzeichnen Platznummerierung für Eucharistie (grün) und Andacht (schwarz) • Abläufe (check-in, Weg zum Platz, zur Kommunion, aus der Kirche) Check-In und Weg zum Platz Anmeldeliste vom Gemeindebüro besorgen!!! Desinfektion, Masken, Klemmbrett etc. aus Sakristei Kerzen entfernen oder Kerzenständer abdecken / absperren Je Gottesdienst: 3 Ordner bereitstellen Check , ob Maske vorhanden: wenn nein: Ersatzmaske, soweit vorhanden Ordner 1: abhaken Liste der angemeldeten Teilnehmer Ordner 2+3: Handdesinfektion und Platzanweiser Weg zur Kommunion Beginnend rechter Block, erste Reihe, endend letzte Reihe, erste Person (oder Paar/Familie) geht über Mittelgang zur Kommunion Person / Paar /Familie: Abstandsmarkierung einhalten Person empfängt Kommunion, geht über Seitengang zurück zum Platz, danach weitere Personen auf gleiche Weise, danach linker Block, gleicher Ablauf Weg aus der Kirche und Abschluss Beginnend mit der letzten Reihe, endend erste Reihe linker und rechter Block Gläubige verlassen Gotteshaus unter Einhaltung 1,50 m Abstand Danach: Kerzenbereich wieder zugänglich machen Desinfektionsspender in Sakristei Teilnehmerliste im Gemeindebüro MG ablegen Seite 35 von 88
Corona Infektionsschutzkonzept Stand: 28.09.2021 Maria Grün Kirche Prinzipskizze • Die gezeichneten Bänke können besetzt werden • Gesperrte Bänke sind nicht eingezeichnet! • Die eingezeichneten Reihennummern nur zur besseren Orientierung • Die Nummern entsprechen den Plätzen in der Heiligen Messe • Besonderheit in MG Die Reihe 7 rechts und links ist eine kurze Reihe Unter der Empore sind 7 Einzelplätze (Nr. 29 – 35)+ 15 Partner-, Familienplätze verfügbar Seite 36 von 88
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