MÖBEL TEXTIL - Kanton Nidwalden

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MÖBEL TEXTIL - Kanton Nidwalden
Amtlicher Teil                                                          Nr. 17 · 25. April 2019
      Herausgeber Kanton Nidwalden
      Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans
      Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch

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MÖBEL TEXTIL - Kanton Nidwalden
INHALTSVERZEICHNIS

Informationen aus dem Regierungsgebäude                                         603

Eidgenössische Abstimmung                                                       606

Regierungsrat                                                                   609

Direktionen und Amtsstellen                                                     610
Finanzdirektion                                                                 610
Baudirektion                                                                    612
Landwirtschafts- und Umweltdirektion                                            614
Gesundheits- und Sozialdirektion                                                616

Handelsregister                                                                 617

Schuldbetreibung und Konkurs                                                    641

Gerichte                                                                        645

Gemeinden       647
Baugesuche      647
Beckenried      649
Emmetten        651
Ennetbürgen653
Ennetmoos       654
Hergiswil655
Kehrsiten657
Obbürgen658
Stans           659
Wolfenschiessen 660

Selbständige Anstalten                                                          661

                                           Die nächste Ausgabe Nr. 18 erscheint am
                                           Mittwoch, den 1. Mai 2019

602                                                             Nr. 17 · 25. April 2019
INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE
Gegenvorschlag zum Gastgewerbegesetz: Abstimmung ist für den 24. November 2019 geplant

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Gegenvorschlag zum kantonalen Gastgewerbegesetz
als zulässig zu erklären. Vorbehältlich dieses Entscheids wird die Volksabstimmung voraussichtlich
am 24. November 2019 durchgeführt.

Das Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken, kurz Gast-
gewerbegesetz, ist im vergangenen Jahr im Kanton Nidwalden einer Totalrevision unterzogen
worden. Ziel war es, eine zeitgemässe und einheitliche Bewilligungspraxis für ordentliche Re-
staurationsbetriebe sowie für die Paragastronomie zu gewährleisten. Zudem sollten weiterhin
gute Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe im Kanton Nidwalden herrschen.

Der Nachweis der fachlichen Voraussetzungen für die Führung eines Gastbetriebs hat sich in
der Praxis bewährt. An ihm wurde festgehalten. Formelle Anpassungen gab es aufgrund neuer
Bezeichnungen und Berufsbilder. Im Sinne einer Lockerung wurde auf die Notwendigkeit von
drei Jahren Berufserfahrung verzichtet. Ausserdem wurden die Anforderungen an die Stellver-
tretung beim Führen von mehreren Betrieben gesenkt.

Der Landrat hat dem Gastgewerbegesetz am 21. November 2018 einstimmig zugestimmt.
Dagegen hat ein Referendumskomitee am 25. März 2019 insgesamt 317 beglaubigte Unter-
schriften eingereicht. Das Komitee argumentiert unter anderem, dass mit dem neuen Gesetz
die Gewerbefreiheit massiv eingeschränkt werde. Es verlangt in seinem Gegenvorschlag eine
Vereinfachung der Bewilligungsvoraussetzungen.

Der Regierungsrat hat den Gegenvorschlag geprüft. Aus seiner Sicht spricht nichts gegen dessen
Zulässigkeit. Wird diese auch vom Landrat anerkannt, hat die kantonale Volksabstimmung bin-
nen zwölf Monaten zu erfolgen. Der Regierungsrat visiert für die Abstimmung den 24. November
2019 an. Den definitiven Termin wird er nach der parlamentarischen Beratung festlegen.

Stans, 18. April 2019

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                       603
Im Kanton Nidwalden herrscht gemäss Monitoring des Bundesamtes für Ge-
sundheit eine tiefe Prämienbelastung. Dies geht aus einer Antwort des Re-
gierungsrates auf eine Interpellation hervor. Ab 2021 sollen Kinderprämien
noch stärker verbilligt
Krankenkassenprämien:       werden.
                      Belastung liegt im Kanton Nidwalden deutlich unter dem Schweizer Mittelwert

Die Entwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden hat Landrat An-
Im Kanton Nidwalden herrscht gemäss Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit eine tiefe
dreas Gander-Brem
Prämienbelastung.        imaus
                  Dies geht  November      2018
                               einer Antwort        veranlasst, eine
                                              des Regierungsrates       Interpellation
                                                                   auf eine Interpellation einzu-
                                                                                           hervor.
Ab 2021 sollen
reichen.       Kinderprämien
         In seiner  Antwort noch
                             ziehtstärker verbilligt werden.unter anderem bei der Bezüger-
                                    der Regierungsrat
quote
Die       und beiderder
     Entwicklung           Belastung der
                      Prämienverbilligung         Krankenkassenprämien
                                              im Kanton   Nidwalden hat Landrat  Vergleiche    zum
                                                                                    Andreas Gander-
Brem   im November   2018   veranlasst, eine   Interpellation einzureichen.
nationalen Durchschnitt. Da die gesamtschweizerischen Zahlen für das Vorjahr In seiner Antwort  zieht
der Regierungsrat unter anderem bei der Bezügerquote und bei der Belastung der Kranken-
noch nicht vorliegen, wurde auf die Werte von 2008 bis 2017 zurückgegriffen. Das
kassenprämien Vergleiche zum nationalen Durchschnitt. Da die gesamtschweizerischen Zahlen
Bundesamt
für das Vorjahrfür Gesundheit
                noch              erstellte
                      nicht vorliegen, wurde in auf
                                                 dieser  Periode
                                                    die Werte  vonin2008
                                                                     regelmässigen      Abständen
                                                                          bis 2017 zurückgegriffen.
Das  Bundesamt für
ein "Monitoring    zurGesundheit
                        Wirksamkeit erstellte  in dieser Periode in regelmässigen
                                        der Prämienverbilligung".        Daraus istAbständen      ein
                                                                                       die Entwick-
«Monitoring   zur Wirksamkeit  der  Prämienverbilligung».    Daraus ist die
lung der verbleibenden Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkom-  Entwicklung  der verblei-
benden Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens ersichtlich. 2017 war diese
mens
im      ersichtlich.
    Kanton  Zug mit 2017    war am
                     9 Prozent   diese   im Kanton
                                     tiefsten.         Zug mit
                                                 Nidwalden       9 Prozent
                                                             weist            am tiefsten.
                                                                    mit 11 Prozent          Nidwal-
                                                                                     ebenfalls einen
den weist
tiefen  Wert mit
             aus.11 Prozent ebenfalls einen tiefen Wert aus.

Jahr                                2007               2010                2014               2017
CH-Mittelwert:
Prämienbelastung (in %)
                                      9.0               10.0               12.0                14.0

Nidwalden (in %)                      6.8                7.5               10.0                11.0

Bei der Bezügerquote hat sich das Nidwaldner Stimmvolk 2013 an der Urne für eine Senkung
und  damitBezügerquote
Bei der                        hat sichausgesprochen.
             gegen das Referendum          das Nidwaldner    MitStimmvolk    2013 an der
                                                                 der Gesetzesrevision,   die Urne   für
                                                                                              auf 2014
in Kraft trat,  fand  die erwünschte    Annäherung       an  den schweizerischen
eine Senkung und damit gegen das Referendum ausgesprochen. Mit der Geset-          Durchschnitt   statt.
Die Senkung
KANTON         der Bezügerquote
        NIDWALDEN,                 bewirkt, dass zwar weniger Personen eine Prämienverbilligung
zesrevision,     dieGesundheits-
                      auf 2014undinSozialdirektion
                                     Kraft trat, fand die erwünschte Annäherung an den               Stans, 18. Apri
erhalten, jedoch die einzelnen Beiträge höher ausfallen. Damit werden die wirklich Anspruchs-
schweizerischen
berechtigten   gezielt Durchschnitt
                       unterstützt. Fürstatt.    Die Senkung
                                        das aktuelle             der Bezügerquote
                                                        Jahr erwartet der Regierungsratbewirkt,   dass
                                                                                         eine Bezüger-
quote
auch von
zwar        26,8 Prozent,
       weniger
       erreicht    Personen
                  wird,    dies eine
                         hängt   wären  knapp     5 Prozent
                                      Prämienverbilligung
                                 von der    Anzahl          mehr als
                                                       der Anträge   im Vorjahr.
                                                                  erhalten,
                                                                     ab.         Ob diese
                                                                             jedoch
                                                                          Eine             Quote
                                                                                      dieAnzahl
                                                                                geringe            auch
                                                                                            einzelnen
                                                                                                   von
erreicht
Beiträge wird,
           höherhängt  von der
                    ausfallen.   Anzahl
                                  Damit der   Anträge
                                          werden     dieab. Eine geringe
                                                          wirklich       Anzahl  von mehr
                                                                   Anspruchsberechtigten    oder  weni-
                                                                                                gezielt
mehr
ger    oder weniger
    Anmeldungen      kannAnmeldungen         kannWirkung
                           bereits eine grosse       bereits auf
                                                              eine grosse
                                                                 das        Wirkung
                                                                     effektive        aufAuszahlungs-
                                                                               Total der   das effek-
unterstützt.
tive Total   der
beiträge haben. Für  das  aktuelle
                  AuszahlungsbeiträgeJahr     erwartet
                                                haben.    der  Regierungsrat    eine  Bezügerquote
von 26,8 Prozent, dies wären knapp 5 Prozent mehr als im Vorjahr. Ob diese Quote
Jahr                       2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
CH-Durchschnitt:
                            29.6    29.3    29.8    28.9    29.0    28.0    26.9    26.9    27.3      26.4
Bezügerquote (in %)

Quote Nidwalden (in %) 43.0         43.5    45.7    44.9    43.7    47.0    24.0    22.0    21.0      22.0

Der Kantonsbeitrag ist in Nidwalden aufgrund der Gesetzesanpassung 2014 mar-
kant gesunken, seit 2017 steigt dieser Wert erstmals wieder an. Dieser Trend res-
pektive das Verhältnis zwischen Bundes- und Kantonsbeitrag soll auch in den
nächsten
604          Jahren beibehalten werden.                                               Nr. 17 · 25. April 2019

Jahr                      2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Quote Nidwalden (in %) 43.0       43.5    45.7   44.9    43.7   47.0    24.0    22.0   21.0    22.0

Der Kantonsbeitrag ist in Nidwalden aufgrund der Gesetzesanpassung 2014 mar-
kant gesunken, seit 2017 steigt dieser Wert erstmals wieder an. Dieser Trend res-
Der Kantonsbeitrag ist in Nidwalden aufgrund der Gesetzesanpassung 2014 markant gesun-
pektive
ken,      das Verhältnis
     seit 2017 steigt dieserzwischen   Bundes-
                             Wert erstmals  wiederund  Kantonsbeitrag
                                                   an. Dieser            soll auch
                                                              Trend respektive       in den
                                                                               das Verhältnis
nächstenBundes-
zwischen    Jahrenund
                    beibehalten   werden.
                       Kantonsbeitrag soll auch in den nächsten Jahren beibehalten werden.

Jahr                      2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

CH-Durchschnitt: An-
teil Kantonsbeitrag an    47.6   48.8    50.4    48.0   45.8    45.7   44.0    42.4    42.5    41.7
Bundesbeitrag (in %)

Nidwalden: Anteil
Kantonsbeitrag an         39.3   33.2    41.3    39.0   37.5    38.5   20.7    10.2     6.2    17.0
Bundesbeitrag (in %)

Der Bund gibt im Bereich der Prämienverbilligung lediglich die sozial- und familienpolitischen
Ziele vor. Darüber hinaus sind die Kantone in der Ausgestaltung der Prämienverbilligung frei. In
Der Bund wird
Nidwalden   gibt die
                 im Prämienlast
                     Bereich derderPrämienverbilligung
                                     gemeinsam besteuerten lediglich
                                                              Personendiemit
                                                                          sozial-   und familien-
                                                                             ihrer wirtschaftlichen
politischen Zieleverglichen.
Leistungsfähigkeit   vor. Darüber
                                Wennhinaus
                                      die Lastsind
                                               über die Kantone
                                                    einem  jährlich in der Ausgestaltung
                                                                    festzulegenden              der
                                                                                      prozentualen
Selbstbehalt liegt, wird eine Prämienverbilligung ausgerichtet.  Massgebend
Prämienverbilligung frei. In Nidwalden wird die Prämienlast der gemeinsam be-  für die Berechnung
des Selbstbehaltes ist der Steuerwert, der sich aus dem Reineinkommen und einem Anteil des
steuerten Personen mit ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verglichen. Wenn
Reinvermögens zusammensetzt. Ferner werden die Prämien von Kindern und jungen Erwach-
die Last
senen      über einem
       in Ausbildung  für jährlich festzulegenden
                           untere und                 prozentualen
                                      mittlere Einkommen               Selbstbehalt
                                                            um mindestens    50 Prozent liegt, wird
                                                                                           verbilligt.
Ab
eine2021  wird dieser Wert bei den
       Prämienverbilligung          Kinderprämien
                                 ausgerichtet.      auf 80 Prozentfür
                                                  Massgebend         erhöht.
                                                                        die Berechnung des
Selbstbehaltes ist der Steuerwert, der sich aus dem Reineinkommen und einem
Stans, 18. April 2019
Anteil des Reinvermögens zusammensetzt. Ferner werden die Prämien von Kin-
dern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen
um mindestens 50 Prozent verbilligt. Ab 2021 wird dieser Wert bei den Kinderprä-
mien auf 80 Prozent erhöht.

                                         RÜCKFRAGEN

Michèle Blöchliger, Gesundheits- und Sozialdirektorin, Telefon +41 41 618 76 00,
erreichbar am 18. April von 9.00 bis 10.00 Uhr.

Stans, 18. April 2019

                                                                                                         2/
Nr. 17 · 25. April 2019                                                                           605
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNG
Kreisschreiben 2 zum Abstimmungssonntag vom Sonntag, 19. Mai 2019

1 Zeitpunkt

Am Sonntag, 19. Mai 2019 findet die eidgenössische Volksabstimmung über

– 	das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzie-
   rung (STAF)
– den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung
   des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der
   Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinien (Weiterentwicklung des
   Schengen-Besitzstands)

statt.

2 Massgebende Vorschriften

Für die Durchführung der vorerwähnten Abstimmungen und Wahlen sind das Einführungs-
gesetz zum Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 27. Mai 2009 sowie das Gesetz
über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz) vom 26. März 1997
massgebend.

3 Abstimmungszeiten

Die Wahllokale sind an folgenden Zeiten offen:

Hauptlokale und Nebenlokale

Sonntag, 19. Mai 2019 	    09.30 – 11.00 Uhr

606                                                                   Nr. 17 · 25. April 2019
4 Standorte der Haupt- und Nebenlokale

   41    Stans             Eingangshalle Gemeindeverwaltung, Stansstaderstrasse 18

   42    Ennetmoos         Gemeindehaus Allweg

   43 Dallenwil            Gemeindeverwaltung
   -Nebenlokal             Restaurant Alpenhof, Wiesenberg

   44    Stansstad         Gemeindehaus

   45    Oberdorf          Gemeindehaus Oberdorf

   46    Buochs            Gemeindehaus

   47    Ennetbürgen       Gemeindehaus

   48    Wolfenschiessen   Gemeindehaus, Eingangshalle zur Gemeindekanzlei

   49    Beckenried        Dorfplatz 4, Haus am Dorfplatz

   410 Hergiswil           Gemeindehaus, Seestrasse 54

   411 Emmetten            Gemeindekanzlei

Nr. 17 · 25. April 2019                                                              607
5 Abstimmungsanordnungen

51 Stimmberechtigt sind im Kanton wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer, die das 18.
		 Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister eingetragen sind. Personen mit umfas-
		 sender Beistandschaft sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

52 Das von der Gemeindekanzlei geführte Stimmregister steht den Beteiligten zur Einsicht-
		 nahme offen. Einsprachen gegen das Stimmregister sind spätestens am Montag vor dem
		 Abstimmungstag der Gemeindekanzlei einzureichen. Hat jemand, der zu Unrecht vor dem
		 Abstimmungstag nicht eingetragen ist, die fristgerechte Einsprache versäumt, so kann er
		 bis zum Schluss der Abstimmung sein begründetes Begehren dem Abstimmungsbüro un-
		terbreiten.

53 Bei der Abstimmung ist die Stimmberechtigung durch Abgabe des Stimmrechtsausweises
		 nachzuweisen. Alsdann ist der handschriftlich ausgefüllte Stimmzettel im unverschlos-
		 senen Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel in die Urne zu legen. Stimmrechtsausweis
		 und Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel werden den Stimmberechtigten zusammen
		 mit den Stimmzetteln drei Wochen vor der Abstimmung zugestellt.

54 Wer brieflich abstimmen will, befolgt für die Stimmabgabe die Anleitung, wie sie auf dem
		 Stimmrechtsausweis abgedruckt ist und unterschreibt den Stimmrechtsausweis.

55 Das Rückantwortkuvert kann frankiert einer Poststelle übergeben, bei der Gemeinde-
		 verwaltung abgegeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder
		 durch einen Vertreter dem Abstimmungsbüro übergeben werden.

56 Die briefliche Abstimmung ist bis zum Schluss des Urnenganges möglich; nach Schlies­sung
		 der Urnen eingehende Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt.

57 Das Abstimmungsergebnis der Gemeinde wird im Wahl- und Abstimmungsprogramm elek-
		 tronisch erfasst und übermittelt. Die Abstimmungsunterlagen sind danach der Staatskanzlei
		zuzustellen.

Stans, 23. April 2019

KANTONALES ABSTIMMUNGSBÜRO

Präsident
Hugo Murer

608                                                                       Nr. 17 · 25. April 2019
REGIERUNGSRAT
Vollzugsverordnungen/Beschlüsse

Regierungsratsbeschluss
über das Zustandekommen des Gegenvorschlags zum
Gastgewerbegesetz
vom 16. April 20191

Der R e g ier u ngs r a t v on N i d wa ld e n,
gestützt auf Art. 32 des Gesetzes vom 26. März 1997 über die politischen
Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)2,
bes c h l ies s t:

1.
Der Gegenvorschlag vom 28. Januar 20193 zum Gesetz vom 21. Novem-
ber 2018 über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Ge-
tränken (Gastgewerbegesetz, GGG) ist mit 317 gültigen Unterschriften zu
Stande gekommen.

2.
Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

3.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 78a Abs. 1 WAG2 binnen
dreier Tage nach erfolgter Veröffentlichung beim Verfassungsgericht Be-
schwerde erhoben werden.
Stans, 16. April 2019                 REGIERUNGSRAT NIDWALDEN
                                      Landammann
                                        Res Schmid
                                      Landschreiber
                                        Hugo Murer
______________________
1
    A 2019, 609
2
    NG 132.2
3
    A 2019, 166

Nr. 17 · 25. April 2019                                               1    609
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN
Finanzdirektion
Finanzverwaltung

Landeswallfahrt nach Sachseln, Mittwoch, 8. Mai 2019

Pilgerbus (Extra-Postauto) nach Sachseln und zurück

Hinfahrt:			                                     Rückfahrt:

Stans, Bahnhof             ab 8:40       |      Sachseln, Kirche		         ab 14:50
Ennetmoos, Allweg          ab 8:45       |      St. Jakob (Ennetmoos)      an 15:10
St. Jakob (Ennetmoos) 	    ab 8:50       |      Ennetmoos, Allweg 	        an 15:15
Sachseln, Kirche           an 9:15       |      Stans, Bahnhof		           an 15:20
Es werden alle Haltestellen zwischen Stans, Bahnhof und St. Jakob (Ennetmoos) angefahren.

Fahrplan für An- und Rückreise nach / ab Stans

Hinfahrt:			                                     Rückfahrt:

Zentralbahn:
Grafenort                 ab 8:16       |        Stans			                  ab 15:24
Wolfenschiessen           ab 8:21       |        Dallenwil			              an 15:29
Niederrickenbach zb       ab 8:24       |        Niederrickenbach zb       an 15:30
Dallenwil                 ab 8:29       |        Wolfenschiessen		         an 15:33
Stans		                   an 8:33       |        Grafenort		               an 15:38

Stansstad                 ab 8:14       |        Stans			                  ab 15:40
Stans		                   an 8:18       |        Stansstad			              an 15:43

PostAuto:
Emmetten, Post            ab 7:58       |        Stans, Bahnhof		          ab 15:51
Beckenried, Post          ab 8:08       |        Ennetbürgen, Post		       an 16:00
Buochs, Post              ab 8:16       |        Buochs, Post		            an 16:04
Ennetbürgen, Post         ab 8:20       |        Beckenried, Post		        an 16:15
Stans, Bahnhof            an 8:31       |        Emmetten, Post 		         an 16:24

Büren, Kirchenplatz 	     ab 7:50       |        Stans, Bahnhof		          ab 15:26
Oberdorf, Schulhaus 	     ab 7:55       |        Oberdorf, Schulhaus       an 15:30
Stans, Bahnhof            an 8:01       |        Büren, Kirchenplatz 	     an 15:37

Zugsverbindung nach / ab Sachseln für Pilgerteilnehmer von Hergiswil

Hinfahrt:			                                     Rückfahrt:

Hergiswil                 ab 8:24 	     |        Sachseln			               ab 15:13
Sachseln                  an 8:42       |        Hergiswil			              an 15:33

610                                                                      Nr. 17 · 25. April 2019
Programm

– Einzug in die Pfarrkirche		    09.30 Uhr

– Pilgergottesdienst		           09.40 Uhr

anschliessend Segen mit Bruderklausen-Reliquie

– Pilgerpredigt mit Andacht      14.00 Uhr

Das «Bruder-Klausen-Museum» ist bereits ab 10.30 Uhr geöffnet.

NEU!

Die Pilger benützen für die Anreise nach Stans sowie die Rückreise ab Stans die fahrplanmäs-
sigen Zug- oder PostAuto-Verbindungen (Ausnahme: Pilger ab Ennetmoos und St. Jakob fahren
mit dem Pilgerbus).
Es werden keine Spezialbillette verkauft. Teilnehmer, welche mit der Zentralbahn oder mit
PostAuto nach Stans anreisen, lösen die Passepartout Zonen-Tageskarte für die Strecke ab
Wohnort bis nach Stans (= Hin- und Rückfahrt).

Pilgerteilnehmer von Hergiswil lösen die Passepartout Zonen-Tageskarte für die Strecke ab
Hergiswil bis nach Sachseln (= Hin- und Rückfahrt) und benützen den fahrplanmässigen Zug
direkt nach Sachseln.

Mit einer gültigen Junior-Karte resp. Enkel-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Beglei-
tung eines Elternteiles resp. Grosselternteiles gratis.

Der Pilgerbus (Extra-Postauto) fährt in Stans ab dem Bahnhofplatz (vis-à-vis Postgebäude, sie-
he Beschilderung). Die Fahrt mit dem Pilgerbus nach Sachseln und zurück nach Stans ist für alle
Pilger kostenlos, da diese vom Kanton Nidwalden finanziert wird. Es werden alle Haltestellen
zwischen Stans, Bahnhof und St. Jakob (Ennetmoos) angefahren.

Wichtiger Hinweis betr. Transport von Kindern unter 4 Jahren (Pilgerbus):
Kinder unter 4 Jahren können nicht befördert werden, da die Fahrzeuge nur mit 2–Punkt–
Gurten ausgestattet sind. Kinder zwischen 4–7 Jahren müssen in Fahrzeugen, die mit Sitzgur-
ten ausgerüstet sind, mit einem geprüften Kindersitz gesichert werden.

Deshalb bitten wir Sie, die Organisation solcher Kindersitze rechtzeitig mit PostAuto Schweiz
AG, Region Zentralschweiz (Tel. 058 341 10 82) abzusprechen.
Vielen Dank.

Stans, 18. März 2019

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                    611
Baudirektion
Amt für Mobilität

Öffentliche Planauflage

Generelles Projekt

Kantonsstrasse KH1 Stans und Oberdorf
Ausbau Rad- und Gehweg Stans – Dallenwil, Abschnitt 1, Schmiedgasse bis St. Heinrich

Die Radwegverbindung Stans – Dallenwil ist Teil des kantonalen Radwegkonzeptes. Die Ab-
schnitte 2 und 3 wurden bereits realisiert. Mit dem vorliegenden Projekt soll das letzte Teilstück
(Abschnitt 1) zwischen der Schmiedgasse, Stans, und St. Heinrich, Oberdorf, (via Winkelried-
haus) realisiert werden.

Das ursprüngliche Generelle Projekt, welches vom 15. Juni bis 14. Juli 2016 öffentlich aufgelegt
worden ist, wurde mit Landratsbeschluss vom 13. April 2017 an den Regierungsrat zurückge-
wiesen. Nachdem der Gemeinderat Stans im Sommer 2018 entschieden hat, den Dorfbach im
Bereich des Kollegisportplatzes nicht zu öffnen, soll der Rad- und Gehweg neu auf der beste-
henden Asphaltfläche geführt werden.

In Anwendung von Art. 22c des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen
(Strassengesetz) wird das Generelle Projekt «KH1 STA-ODO Schmiedgasse - St. Heinrich, Ausbau
Rad- und Gehweg» vom 26. April bis 27. Mai 2019 öffentlich aufgelegt.

Die entsprechenden Planunterlagen zum Projekt können bei der Gemeindeverwaltung Stans,
Bauamt, Stansstaderstrasse 18, 6371 Stans, der Gemeindeverwaltung Oberdorf, Bauamt,
Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Amt für Mobilität,
Buochserstrasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden.

Einwendungsberechtigt sind Personen, die durch das Projekt oder den darin enthaltenen Bau-
linien in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beein-
trächtigt sind.

Im Speziellen gilt es zu beachten, dass im Generellen Projekt gemäss Strassengesetz lediglich
die Linienführung und der Regelquerschnitt öffentlich aufgelegt wird. Das detaillierte Ausfüh-
rungsprojekt wird nach der Genehmigung des Generellen Projekts durch den Landrat zu einem
späteren Zeitpunkt aufgelegt.

Einwendungen gegen das Generelle Projekt sind während der Auflagefrist schriftlich und be-
gründet bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans, ein-
zureichen.

Über die Einwendungen entscheidet der Landrat.

BAUDIREKTION NIDWALDEN
AMT FÜR MOBILITÄT

612                                                                           Nr. 17 · 25. April 2019
Amt für Mobilität

Öffentliche Planauflage: Ausführungsprojekt

Kantonstrasse KV6, Stansstad, Kehrsitenstrasse, Harissen - Spichermatt

In Anwendung von Art. 31 des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen
(Strassengesetz) wird das Ausführungsprojekt als Gesamtprojekt (Steinschlagschutz-, Verkehrs-
qualität-, Instandsetzungs- und Amphibienschutzmassnahmen) während 30 Tagen öffentlich
aufgelegt.

Die entsprechenden Planunterlagen zum Projekt können bei der Gemeindeverwaltung Stansstad,
Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstader-
strasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans,
während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden.

Einwendungsberechtigt sind Personen, die durch das Projekt oder den darin enthaltenen Bau-
linien in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beein-
trächtigt sind.

Einwendungen gegen das Projekt sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet bei
der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans, einzureichen.

Rügen, die bereits gegen die Projektierung (generelles Projekt) hätten erhoben werden können,
sind im Ausführungsprojektverfahren nicht mehr zulässig.

Über die Einwendungen entscheidet der Regierungsrat.

Es wird auf die öffentlichen Auflagen betreffend Gesuche um Bewilligung von Wassernutzungs-
rechten für die Instandstellung von Ufermauern sowie Neuerstellung von Ausweichstellen entlang
der Kehrsitenstrasse, für die vorübergehende Benützung von Seegebiet für die Anlegestation
der Fähre im Zusammenhang mit der Sanierung der Kehrsitenstrasse KV6 sowie das Rodungs-
gesuch für den Steinschlagschutz verwiesen, welche gleichzeitig  bei der Gemeindeverwaltung
Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion,
Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1,
6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden können.

BAUDIREKTION NIDWALDEN
AMT FÜR MOBILITÄT

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                    613
Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Amt für Umwelt

Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungsrechten

Gemäss Art. 31 bzw. 44 des Wasserrechtsgesetzes vom 30. April 1967 liegen die Unterlagen
des nachfolgenden Gesuchs auf der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362
Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans,
sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, auf. Allfällige Einwen-
dungen wegen Verletzung öffentlicher oder privater Interessen sind binnen der Auflagefrist
schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstader-
strasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen.

Stansstad
Standort:             Parzelle Nr. 62 (Festland, Kehrsitenstrasse), 43 (See)
Gesuchstellerin:      Kanton Nidwalden, Baudirektion, 6371 Stans
Grundeigentümer:      Parzelle Nr. 62: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans
                      Parzelle Nr. 43: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans
Betroffenes Gewässer: Vierwaldstättersee

Gesuch um Bewilligung für Instandstellung von Ufermauern sowie Neuerstellung von Aus-
weichstellen entlang der Kehrsitenstrasse.

Es wird auf die öffentliche Planauflage des Ausführungsprojektes Kantonsstrasse KV6, Stansstad,
Kehrsitenstrasse, Harissen – Spichermatt, wie auch auf das Rodungsgesuch für den Steinschlag-
schutz verwiesen, die gleichzeitig mit dem Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungsrechten
bei der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirt-
schafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion
Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371, Stans während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen
werden können.

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Amt für Umwelt

Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungsrechten

Gemäss Art. 31 bzw. 44 des Wasserrechtsgesetzes vom 30. April 1967 liegen die Unterlagen
der nachfolgenden Gesuche auf der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362
Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans,
sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, auf. Allfällige Einwen-
dungen wegen Verletzung öffentlicher oder privater Interessen sind binnen der Auflagefrist
schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstader-
strasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen.

Stansstad
Anlegestelle Stansstad:
                      Parzelle Nr. 58 (Festland, Industriehafen), 43 (See)
Anlegestelle Kehrsiten:
                      Parzelle Nr. 237, 382, 340, 341 (Festland, Hintermattliweid), 43 (See)
Gesuchstellerin:      Kanton Nidwalden, Baudirektion, 6371 Stans
Grundeigentümer:      Parzelle Nr. 58: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans
                      Parzelle Nr. 43: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans
                      Parzelle Nr. 237: Holcim Kies und Beton AG, Hagenholzstrasse 83,
		                       8050 Zürich
                      Parzelle Nr. 382: Darius Alexander Strasky, Baselstrasse 13, 6003 Luzern
                      Parzelle Nr. 340&341: Geschwister Ruf & Geissbühler
			               c/o Markus Geissbühler,                               6362 Stansstad
Betroffenes Gewässer: Vierwaldstättersee

Gesuch um Bewilligung für die vorübergehende Benützung von Seegebiet für die Anlegestation
der Fähre im Zusammenhang mit der Sanierung der Kehrsitenstrasse KV6

Es wird auf die öffentliche Planauflage des Ausführungsprojektes Kantonsstrasse KV6, Stans-
stad, Kehrsitenstrasse, Harissen – Spichermatt, wie auch auf das Rodungsgesuch für den Stein-
schlagschutz verwiesen, die gleichzeitig mit dem Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungs-
rechten bei der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der
Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Bau-
direktion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten
eingesehen werden können.

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                   615
Amt für Wald und Energie

Rodungsgesuch

Gesuchsteller:         Amt für Mobilität, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans
Rodungszweck:          Steinschlagschutz
Ort: 	                 Gemeinde Stansstad, Kehrsitenstrasse
                       Parzellen Nr. 145, 160, 161, 163, 166, 178, 179, 190, 196, 238, 240,
                       357, 384 und 1095
Rodungsfläche: 	       6784 m2 (davon 6‘369 m2 temporär; 415 m2 definitiv)
Ersatzaufforstung:     6784 m2

Gestützt auf Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes und Art. 64c Abs.2 des Verwaltungsrechts-
pflegegesetzes liegt das Rodungsgesuch während 30 Tagen auf. Binnen der Auflagefrist kann
gegen das Rodungsgesuch beim Amt für Wald und Energie, Stansstaderstrasse 59, Postfach
1251, 6371 Stans, schriftlich und begründet Einwendung erhoben werden.

Es wird auf die öffentlichen Auflagen betreffend Gesuche um Bewilligung von Wassernutzungs-
rechten für die Instandstellung von Ufermauern sowie Neuerstellung von Ausweichstellen ent-
lang der Kehrsitenstrasse, für die vorübergehende Benützung von Seegebiet für die Anlegesta-
tion der Fähre im Zusammenhang mit der Sanierung der Kehrsitenstrasse KV6 wie auch auf die
öffentliche Planauflage des Ausführungsprojektes Kantonsstrasse KV6, Stansstad, Kehrsiten-
strasse, Harissen – Spichermatt verwiesen, welche gleichzeitig bei der Gemeindeverwaltung
Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion,
Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1,
6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden können.

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Gesundheits- und Sozialdirektion
Gesundheitsamt

Frau Lucia Rey, wohnhaft in Luzern (LU), wird die Berufsausübungsbewilligung als Hebamme
erteilt.

Stans, 16. April 2019

Gesundheitsamt

Herrn Dr. med. Tushar Chatterjee, wohnhaft in Luzern (LU), wird die Berufsausübungsbewilli-
gung als Arzt (Fachgebiete: Allgemeine Innere Medizin und Kardiologie) erteilt.

Stans, 17. April 2019

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde NW

Zustellung der Entscheide

In der Kindsschutzsache N 323 liegen für Michael Bucher, unbekannter Aufenthaltsort, der
Entscheid vom 16. April 2019 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nidwalden,
Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans, zur Abholung bereit.

Der Entscheid gilt mit dieser Veröffentlichung als zugestellt und die im Entscheid aufgeführten
Fristen laufen vom Tage der Publikation.

Stans, 17. April 2019

KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZBEHÖRDE NIDWALDEN

Vizepräsidentin
Beatrice Müller

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                    617
HANDELSREGISTER
Publikationen

SwissVent Corporate Finance AG, in Stans, CHE-115.750.524, Aktiengesellschaft (SHAB Nr.
11 vom 17.01.2018, Publ. 3995575). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 Abs.
3 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr auf-
weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat sowie kein Interesse an der Aufrechterhaltung
der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Löschungsdatum: 01.04.2019,
Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröffentlichung im SHAB: 17.01.2018, Num-
mer der SHAB-Ausgabe: 11, Tagesregister-Nr. 437 vom 27.03.2019

Franz IT Consulting, in Buochs, CHE-325.242.093, Güterstrasse 18, 6374 Buochs, Einzelun-
ternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt Dienstleistungen im
Bereich IT. Eingetragene Personen: Franz, Fabian, deutscher Staatsangehöriger, in Buochs, In-
haber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 438 vom 27.03.2019

Käser Hauswart-Service, in Dallenwil, CHE-154.656.886, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 112
vom 13.06.2016, Publ. 2885241). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsübergangs
erloschen. Löschungsdatum: 01.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Ver-
öffentlichung im SHAB: 13.06.2016, Nummer der SHAB-Ausgabe: 112, Tagesregister-Nr. 439
vom 27.03.2019

EMPOROS HOLDING AG, in Wolfenschiessen, CHE-329.324.117, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 11 vom 17.01.2019, Publ. 1004543968). Mit Erklärung vom 04.03.2019 wurde auf die
eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Lufida Revisions AG (CHE-107.870.600), in Luzern, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 440 vom
27.03.2019

BioScreenSystems AG, in Hergiswil (NW), CHE-115.538.929, Aktiengesellschaft (SHAB Nr.
107 vom 08.06.2015, S.0, Publ. 2192629). Firma neu: BioScreenSystems AG in Liquidation.
Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art.
685a Abs. 3 OR aufgehoben]. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom
25.03.2019 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hartz, Dr. Rudolf Matthias,
deutscher Staatsangehöriger, in Kriens, Präsident des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzel-
unterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr.
441 vom 27.03.2019

Näf AG, in Hergiswil (NW), CHE-216.821.630, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 132 vom
11.07.2018, Publ. 4351223). Zweigniederlassungen neu: Stansstad (CHE-459.938.394).
Wolhusen (CHE-191.782.294). Tagesregister-Nr. 442 vom 27.03.2019

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WSTH Beteiligungen AG, in Stansstad, CHE-116.029.091, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 164
vom 27.08.2018, Publ. 4435893). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 Abs. 3
HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr auf-
weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat sowie kein Interesse an der Aufrechterhaltung
der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Löschungsdatum: 01.04.2019,
Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröffentlichung im SHAB: 27.08.2018, Num-
mer der SHAB-Ausgabe: 164, Tagesregister-Nr. 443 vom 27.03.2019

AGRO AND FOOD HOLDING SA, in Stansstad, CHE-112.624.024, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 56 vom 21.03.2018, Publ. 4125521). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 Abs. 3
HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr auf-
weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat sowie kein Interesse an der Aufrechterhaltung
der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Vorangehende Publikation im
SHAB, Datum der Veröffentlichung im SHAB: 21.03.2018, Nummer der SHAB-Ausgabe: 56,
Tagesregister-Nr. 444 vom 27.03.2019

KWANT AG, in Hergiswil (NW), CHE-238.329.395, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 246 vom
19.12.2017, Publ. 3940709). Domizil neu: Sonnenbergstrasse 19, 6052 Hergiswil NW. Tages-
register-Nr. 445 vom 28.03.2019

HOGAST Service AG, bisher in Sarnen, CHE-113.998.332, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 92
vom 12.05.2017, Publ. 3518157). Statutenänderung: 07.03.2019. Sitz neu: Hergiswil (NW).
Domizil neu: Landweg 1, 6052 Hergiswil NW. Mit Erklärung vom 07.03.2019 wurde auf die
eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
JPK Wirtschaftsprüfung AG (CHE-103.053.335), in Hergiswil (NW), Revisionsstelle. Tagesregis-
ter-Nr. 446 vom 28.03.2019

rüegger partner consulting gmbh, in Hergiswil (NW), CHE-458.900.609, Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung (SHAB Nr. 49 vom 09.03.2012, S.0, Publ. 6588470). Ausgeschiedene Per-
sonen und erloschene Unterschriften: Villiger, Hanspeter, von Auw, in Döttingen, Direktor, mit
Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Oberle, Dr. Esther Marianne,
von Rothrist, in Hergiswil (NW), Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Ein-
zelunterschrift, mit 500 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Oberle, Dr. Esther Marianne,
in Hyderabad (IN)]; Oberle, Markus, von Full-Reuenthal, in Hergiswil (NW), Gesellschafter und
Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 500 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in
Hyderabad (IN)]. Tagesregister-Nr. 447 vom 28.03.2019

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                     619
Tickets 4 GmbH, in Beckenried, CHE-221.270.836, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(SHAB Nr. 227 vom 22.11.2018, Publ. 1004503422). Statutenänderung: 27.03.2019. Um-
wandlung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat das Stammkapital vorgängig auf
CHF 100‘000.00 erhöht und wird gemäss Umwandlungsplan vom 27.03.2019 und Bilanz per
31.12.2018 mit Aktiven von CHF 100‘000.00 (kein Fremdkapital) in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt. Die Gesellschafter erhalten für ihre bisherigen Stammanteile 1‘000 Namenak-
tien zu CHF 100.00. Firma neu: KOFFEEZ AG. Uebersetzungen der Firma neu: (KOFFEEZ SA)
(KOFFEEZ Ltd). Rechtsform neu: Aktiengesellschaft. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die
Herstellung von Lebensmitteln aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen und den Handel im
Bereich Food & Beverage im ln- und Ausland, sowie von Vertriebs- und Managementdienstleis-
tungen und Beratung und Vermarktung von Verbrauchsgütern insbesondere im Lebensmittel-
bereich sowie die Eingehung von Lizenz- und Franchisegeschälten aller Art. Sie kann im In-
und Ausland Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, Geschäftsstellen und Vertretungen
errichten, sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen,
die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im
In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern. Sie kann auch
Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien, Bürgschaften,
Darlehen und dergleichen eingehen, auch wenn diese im ausschliesslichen Interesse von Drit-
ten liegen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten aus-
üben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Aktienkapital neu:
CHF 100‘000.00 [bisher: CHF 20‘000.00]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 100‘000.00.
Aktien neu: 1‘000 Namenaktien zu CHF 100.00. Mitteilungen neu: Alle Mitteilungen der Ge-
sellschaft an die Aktionäre erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail unter Vorbehalt abweichen-
der gesetzlicher oder statutarischer Bestimmungen. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der
Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Eingetragene Personen neu oder
mutierend: Fläschner, Friedemann, deutscher Staatsangehöriger, in Beckenried, Präsident des
Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Gesellschafter und Geschäfts-
führer, mit Einzelunterschrift]; Weibel, Remo, von Schenkon, in Zug, Mitglied des Verwaltungs-
rates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 448 vom 28.03.2019

Darwin Rhodes (Switzerland) GmbH, in Stans, CHE-114.297.120, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2018, Publ. 4321191). Ausgeschiedene Personen und er-
loschene Unterschriften: Miller, Curtis, von Seon, in Seon, mit Einzelunterschrift. Eingetragene
Personen neu oder mutierend: Thakur, Bipin Amar, amerikanischer Staatsangehöriger, in
Warren / NJ (US), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift [bisher: Geschäfts-
führer, mit Einzelunterschrift]; Gummery, Christopher, britischer Staatsangehöriger, in Adliswil,
Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 449 vom 28.03.2019

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Medion Handels GmbH, in Stans, CHE-111.645.182, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(SHAB Nr. 207 vom 27.10.2014, S.0, Publ. 1788313). Mit Erklärung vom 19.12.2018 wurde auf
die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif-
ten: PartnerAudit GmbH (CHE-102.171.618), in Hergiswil NW, Revisionsstelle. Tagesregister-
Nr. 450 vom 28.03.2019

Schindler Holding AG, in Hergiswil (NW), CHE-101.862.654, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 246
vom 19.12.2018, Publ. 1004524757). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif-
ten: Nilles, Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Bergisch-Gladbach (DE), Mitglied des
Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutie-
rend: Scheidegger, Dr. Urs, von Luzern, in Stans, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien
[bisher: Scheidegger, Urs]. Tagesregister-Nr. 451 vom 28.03.2019

Breitenmoser DATA GmbH, in Stans, CHE-109.408.141, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(SHAB Nr. 220 vom 12.11.2015, Publ. 2478447). Firma neu: Breitenmoser DATA GmbH in
Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2019
aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Breitenmoser, Peter, von Appenzell, in
Werthenstein, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 49
Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzel-
unterschrift]; Egeter, Helmuth, von Altstätten, in Altstätten, Gesellschafter, ohne Zeichnungs-
berechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 1‘000.00 [bisher: Gesellschafter, mit Einzel-
unterschrift]. Tagesregister-Nr. 452 vom 28.03.2019

Montafort AG, in Hergiswil (NW), CHE-101.521.733, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 59 vom
26.03.2019, Publ. 1004595805). Statutenänderung: 27.03.2019. Firma neu: SWISS TREU-
HAND & PARTNER AG. Uebersetzungen der Firma neu: (SWISS TREUHAND & PARTNER SA)
(SWISS TREUHAND & PARTNER LTD). Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von
Dienstleistungen in den Geschäftsbereichen einer national und international tätigen Treuhand-
und Beratungsgesellschaft, wie Buchführung, Steuer- und Unternehmensberatung, Gestion,
Immobilientreuhand und Unternehmensgründungen. Die Besorgung von Bankgeschäften und
Vermögensverwaltungen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweig-
niederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen
beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu
belasten und zu veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die ge-
eignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes
zu fördern. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Weber, Marc, deutscher Staatsange-
höriger, in Dubai (AE), Direktor, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 453 vom 28.03.2019

Zimmermann & Riebli AG, in Ennetmoos, CHE-105.742.121, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 252
vom 31.12.2018, Publ. 1004532917). Zweigniederlassung neu: Giswil (CHE-489.030.163)
[bisher: Giswil]. Tagesregister-Nr. 454 vom 28.03.2019

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                    621
Ergoline AG, in Stansstad, CHE-106.026.458, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom
20.12.2018, Publ. 1004526130). Statutenänderung: 26.03.2019. Firma neu: JK-Schweiz AG.
Zweck neu: Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Artikeln aller Art, insbesondere mit Pro-
dukten und Einrichtungen aus den Bereichen Wellness, Gesundheit und Freizeitgestaltung,
namentlich Handel mit Bräunungsgeräten und deren Zubehörartikel; Betrieb und Unterhalt
solcher Anlagen und Einrichtungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die
Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann anderen
Gesellschaften der JK-Gruppe Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Ver-
bindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich
mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder
mittels Garantien jedwelcher Art. Tagesregister-Nr. 455 vom 28.03.2019

Frey-Fürst Bürgenstock Stiftung, in Ennetbürgen, CHE-110.410.110, Stiftung (SHAB Nr. 104
vom 01.06.2018, Publ. 4263641). Organisation neu: [Organisation von Amtes wegen gestri-
chen aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften; gestrichen: Organisation: Stiftungsrat von
3 oder mehr Mitgleidern und Revisionstelle]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unter-
schriften: Frey, Ariane, von Luzern und Unterentfelden, in Ennetbürgen, Mitglied des Stiftungs-
rates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 456 vom 28.03.2019

SIGIS GmbH, in Ennetbürgen, CHE-217.788.805, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB
Nr. 113 vom 14.06.2017, Publ. 3578791). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der
SPC Holding AG (CHE-322.208.869), gemäss Fusionsvertrag vom 13.03.2019 und Bilanz per
01.01.2019. Aktiven von CHF 6‘341‘271.04 (kein Fremdkapital) gehen auf die übernehmende
Gesellschaft über. Da die mitgliedschaftliche Kontinuität gewahrt ist, findet weder eine Kapital-
erhöhung noch eine Zuteilung von Stammanteilen statt. Tagesregister-Nr. 457 vom 29.03.2019

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J. + A. Auckenthaler AG, in Beckenried, CHE-466.223.998, Dorfstrasse 28, 6375 Beckenried,
Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 28.03.2019. Zweck: Die Gesellschaft
bezweckt die Erbringung von Beratungsdienstleistungen bei komplexen betriebswirtschaftli-
chen Aufgabenstellungen für KMU (kleine und mittelgrosse Unternehmen), NPO (NonProfit
Organisationen) und öffentliche Verwaltungen sowie familienunterstützende Dienstleistungen
(Kinderbetreuung usw.). Die Gesellschaft kann im Rahmen ihres Zweckes neue Produkte ent-
wickeln und fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
im Inland errichten und sich an anderen Unternehmen im Inland beteiligen sowie alle Geschäfte
tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft
kann im Inland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch
Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbind-
lichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben. Aktienkapital: CHF 100‘000.00. Liberierung
Aktienkapital: CHF 100‘000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1‘000.00. Publikationsor-
gan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen schriftlich per Brief oder E-Mail an die im
Aktienbuch verzeichneten Adressen unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher oder statuta-
rischer Bestimmungen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe
der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 28.03.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision
verzichtet. Eingetragene Personen: Auckenthaler, Arietta, von Kilchberg (ZH), in Beckenried,
Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Auckenthaler, Jörg Andreas, von
Zürich, in Beckenried, Delegierter des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-
Nr. 458 vom 29.03.2019

Eintracht Wolfenschiessen GmbH, in Wolfenschiessen, CHE-116.042.967, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2019, Publ. 1004596810). Ausgeschiedene
Personen und erloschene Unterschriften: Mathis, Agnes, von Wolfenschiessen, in Wolfen-
schiessen, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 10 Stammanteilen zu je CHF
1‘000.00. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mathis, Walter, von Wolfenschiessen, in
Ennetbürgen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen
zu je CHF 1‘000.00 [bisher: mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00]. Tagesregister-Nr. 459
vom 29.03.2019

GSSH Projekte AG, in Stans, CHE-408.831.449, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 109 vom
10.06.2015, S.0, Publ. 2197499). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gut-Reichmuth,
Michèle Marlyse, von Oberiberg, in Oberdorf (NW), mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tages-
register-Nr. 460 vom 29.03.2019

Challande Diffusion GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-156.578.381, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2016, Publ. 2740421). Die Gesellschaft wird infolge Verle-
gung des Sitzes nach Cugy (VD) im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragen und im
Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 461 vom
29.03.2019

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                    623
ODC Lizenz AG, in Stans, CHE-273.378.352, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 56 vom 21.03.2019,
Publ. 1004592802). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Badertscher, Dr. Beat Hans,
von Zürich, in Zürich, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bis-
her: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Gut, Thomas, von Emmen, in Zürich,
Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Meier, Francis Benjamin,
von Winterthur, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Tagesregister-Nr. 462 vom 29.03.2019

WiBa Swiss Group AG in Liquidation, in Beckenried, CHE-168.455.816, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 53 vom 18.03.2019, Publ. 1004589619). Firma neu: WiBa Swiss Group AG. Mit Ent-
scheid vom 27.03.2019 hat das Obergericht des Kantons Nidwalden den über die Gesellschaft
am 12.03.2019 eröffneten Konkurs widerrufen. [bisher: Mit Entscheid vom 12.03.2019 hat das
Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 12.03.2019,
14.15 Uhr, eröffnet.] Tagesregister-Nr. 463 vom 29.03.2019

Walter von Holzen-Immoos, in Dallenwil, CHE-103.073.869, Einzelunternehmen (SHAB Nr.
117 vom 23.05.1967, S.1748). Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erlo-
schen. Löschungsdatum: 04.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröf-
fentlichung im SHAB: 23.05.1967, Nummer der SHAB-Ausgabe: 117, Tagesregister-Nr. 464
vom 01.04.2019

Schmitzi‘s Dorfmärcht GmbH, in Stans, CHE-460.737.649, Marktgasse 2, 6370 Stans, Gesell-
schaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 25.02.2019. Zweck: Die
Gesellschaft bezweckt das Führen von und das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammen-
hang mit Gastrobetrieben sowie der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweig-
niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen
Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder in-
direkt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland
Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen
für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten ver-
bundener Gesellschaften abgeben. Stammkapital: CHF 60‘000.00. Publikationsorgan: SHAB.
Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax
an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Mit Erklärung vom 25.02.2019 wurde auf die
eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Schmitz, Esther, von Ebikon, in
Buchrain, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit
60 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00; Hippe, Claudia, deutsche Staatsangehörige, in Buchrain,
Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, Tagesregister-Nr. 465 vom 01.04.2019

Franz Baggenstos, in Stans, CHE-107.646.439, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 262 vom
09.11.1988, S.4549). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Lö-
schungsdatum: 04.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröffentli-
chung im SHAB: 09.11.1988, Nummer der SHAB-Ausgabe: 262, Tagesregister-Nr. 466 vom
01.04.2019

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SynDermix AG, in Stans, CHE-115.073.184, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 179 vom
17.09.2018, Publ. 1004456521). Statutenänderung: 14.03.2019. Aktienkapital neu: CHF
199‘264.09 [bisher: CHF 190‘413.01]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 199‘264.09 [bis-
her: CHF 190‘413.01]. Aktien neu: 19‘926‘409 Namenaktien zu CHF 0.01 [bisher: 19‘041‘301
Namenaktien zu CHF 0.01]. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung werden Forderungen in der
Höhe von CHF 999‘999.00 verrechnet, wofür 232‘222 Namenaktien zu CHF 0.01 ausgege-
ben werden [Die Erhöhung erfolgt gestützt auf den Ermächtigungsbeschluss vom 27.03.2018].
Kapitalerhöhung aus bedingtem Aktienkapital [gestützt auf den Gewährungsbeschluss vom
27.11.2013]. Tagesregister-Nr. 467 vom 01.04.2019

RGB Bau-Akkord GmbH, in Stans, CHE-114.258.172, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(SHAB Nr. 249 vom 24.12.2018, Publ. 1004529125). Statutenänderung: 18.03.2019. Sitz neu:
Oberdorf (NW). Domizil neu: Allemendstrasse 5b, 6382 Büren NW. Eingetragene Personen
neu oder mutierend: Röösli, Marcel, von Hasle (LU), in Oberdorf (NW), Gesellschafter und
Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: in
Stans]. Tagesregister-Nr. 468 vom 01.04.2019

GREENVENTE Vertical Windpower GmbH, in Stansstad, CHE-297.501.293, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 233 vom 30.11.2018, Publ. 1004509612). Eingetragene Per-
sonen neu oder mutierend: Zampieri, Humbert Guido, deutscher Staatsangehöriger, in Essen
(DE), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 149 Stammanteilen zu je
CHF 100.00 [bisher: mit 300 Stammanteilen zu je CHF 100.00]; Dogan, Ilhan, türkischer Staats-
angehöriger, in Istanbul (TR), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 151 Stamman-
teilen zu je CHF 100.00. Tagesregister-Nr. 469 vom 01.04.2019

Debrunner Acifer AG, in Stans, CHE-146.515.120, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB
Nr. 128 vom 05.07.2018, Publ. 4338791), Hauptsitz in: St. Gallen. Ausgeschiedene Personen
und erloschene Unterschriften: Holzgang, Matthias, von Küssnacht (SZ), in Steffisburg, Direk-
tor, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 470 vom 01.04.2019

Tis Air Engineering GmbH, in Stansstad, CHE-109.895.999, Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung (SHAB Nr. 203 vom 19.10.2017, Publ. 3819827). Domizil neu: Feld 7, 6362 Stansstad.
Tagesregister-Nr. 471 vom 01.04.2019

Astoris GmbH, in Stansstad, CHE-206.927.681, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB
Nr. 28 vom 09.02.2017, Publ. 3337263). Domizil neu: Feld 7, 6362 Stansstad. Tagesregister-Nr.
472 vom 01.04.2019

Web Solutions Imboden, in Stans, CHE-385.529.836, Am Bergli 15, 6370 Stans, Einzelunterneh-
men (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt die Beratung und Entwicklung
von webbasierten Anwendungen, die Integration von Drittsystemen sowie die Modernisier-
ung bereits existierender Lösungen. Eingetragene Personen: Imboden, Patrick, von Stans, in
Stans, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 473 vom 01.04.2019

Nr. 17 · 25. April 2019                                                                  625
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