MÖBEL TEXTIL - Kanton Nidwalden
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Amtlicher Teil Nr. 17 · 25. April 2019 Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch MÖBEL MÖBEL NÄF AG Seestrasse 2 6052 Hergiswil Telefon 041 630 34 22 www.moebel-naef.ch info@moebel-naef.ch TE X T IL TEXTIL NÄF AG Dorfstrasse 13 6362 Stansstad Telefon 041 611 05 30 www.moebel-naef.ch textil@moebel-naef.ch
INHALTSVERZEICHNIS Informationen aus dem Regierungsgebäude 603 Eidgenössische Abstimmung 606 Regierungsrat 609 Direktionen und Amtsstellen 610 Finanzdirektion 610 Baudirektion 612 Landwirtschafts- und Umweltdirektion 614 Gesundheits- und Sozialdirektion 616 Handelsregister 617 Schuldbetreibung und Konkurs 641 Gerichte 645 Gemeinden 647 Baugesuche 647 Beckenried 649 Emmetten 651 Ennetbürgen653 Ennetmoos 654 Hergiswil655 Kehrsiten657 Obbürgen658 Stans 659 Wolfenschiessen 660 Selbständige Anstalten 661 Die nächste Ausgabe Nr. 18 erscheint am Mittwoch, den 1. Mai 2019 602 Nr. 17 · 25. April 2019
INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE Gegenvorschlag zum Gastgewerbegesetz: Abstimmung ist für den 24. November 2019 geplant Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Gegenvorschlag zum kantonalen Gastgewerbegesetz als zulässig zu erklären. Vorbehältlich dieses Entscheids wird die Volksabstimmung voraussichtlich am 24. November 2019 durchgeführt. Das Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken, kurz Gast- gewerbegesetz, ist im vergangenen Jahr im Kanton Nidwalden einer Totalrevision unterzogen worden. Ziel war es, eine zeitgemässe und einheitliche Bewilligungspraxis für ordentliche Re- staurationsbetriebe sowie für die Paragastronomie zu gewährleisten. Zudem sollten weiterhin gute Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe im Kanton Nidwalden herrschen. Der Nachweis der fachlichen Voraussetzungen für die Führung eines Gastbetriebs hat sich in der Praxis bewährt. An ihm wurde festgehalten. Formelle Anpassungen gab es aufgrund neuer Bezeichnungen und Berufsbilder. Im Sinne einer Lockerung wurde auf die Notwendigkeit von drei Jahren Berufserfahrung verzichtet. Ausserdem wurden die Anforderungen an die Stellver- tretung beim Führen von mehreren Betrieben gesenkt. Der Landrat hat dem Gastgewerbegesetz am 21. November 2018 einstimmig zugestimmt. Dagegen hat ein Referendumskomitee am 25. März 2019 insgesamt 317 beglaubigte Unter- schriften eingereicht. Das Komitee argumentiert unter anderem, dass mit dem neuen Gesetz die Gewerbefreiheit massiv eingeschränkt werde. Es verlangt in seinem Gegenvorschlag eine Vereinfachung der Bewilligungsvoraussetzungen. Der Regierungsrat hat den Gegenvorschlag geprüft. Aus seiner Sicht spricht nichts gegen dessen Zulässigkeit. Wird diese auch vom Landrat anerkannt, hat die kantonale Volksabstimmung bin- nen zwölf Monaten zu erfolgen. Der Regierungsrat visiert für die Abstimmung den 24. November 2019 an. Den definitiven Termin wird er nach der parlamentarischen Beratung festlegen. Stans, 18. April 2019 Nr. 17 · 25. April 2019 603
Im Kanton Nidwalden herrscht gemäss Monitoring des Bundesamtes für Ge- sundheit eine tiefe Prämienbelastung. Dies geht aus einer Antwort des Re- gierungsrates auf eine Interpellation hervor. Ab 2021 sollen Kinderprämien noch stärker verbilligt Krankenkassenprämien: werden. Belastung liegt im Kanton Nidwalden deutlich unter dem Schweizer Mittelwert Die Entwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden hat Landrat An- Im Kanton Nidwalden herrscht gemäss Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit eine tiefe dreas Gander-Brem Prämienbelastung. imaus Dies geht November 2018 einer Antwort veranlasst, eine des Regierungsrates Interpellation auf eine Interpellation einzu- hervor. Ab 2021 sollen reichen. Kinderprämien In seiner Antwort noch ziehtstärker verbilligt werden.unter anderem bei der Bezüger- der Regierungsrat quote Die und beiderder Entwicklung Belastung der Prämienverbilligung Krankenkassenprämien im Kanton Nidwalden hat Landrat Vergleiche zum Andreas Gander- Brem im November 2018 veranlasst, eine Interpellation einzureichen. nationalen Durchschnitt. Da die gesamtschweizerischen Zahlen für das Vorjahr In seiner Antwort zieht der Regierungsrat unter anderem bei der Bezügerquote und bei der Belastung der Kranken- noch nicht vorliegen, wurde auf die Werte von 2008 bis 2017 zurückgegriffen. Das kassenprämien Vergleiche zum nationalen Durchschnitt. Da die gesamtschweizerischen Zahlen Bundesamt für das Vorjahrfür Gesundheit noch erstellte nicht vorliegen, wurde in auf dieser Periode die Werte vonin2008 regelmässigen Abständen bis 2017 zurückgegriffen. Das Bundesamt für ein "Monitoring zurGesundheit Wirksamkeit erstellte in dieser Periode in regelmässigen der Prämienverbilligung". Daraus istAbständen ein die Entwick- «Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung». Daraus ist die lung der verbleibenden Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkom- Entwicklung der verblei- benden Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens ersichtlich. 2017 war diese mens im ersichtlich. Kanton Zug mit 2017 war am 9 Prozent diese im Kanton tiefsten. Zug mit Nidwalden 9 Prozent weist am tiefsten. mit 11 Prozent Nidwal- ebenfalls einen den weist tiefen Wert mit aus.11 Prozent ebenfalls einen tiefen Wert aus. Jahr 2007 2010 2014 2017 CH-Mittelwert: Prämienbelastung (in %) 9.0 10.0 12.0 14.0 Nidwalden (in %) 6.8 7.5 10.0 11.0 Bei der Bezügerquote hat sich das Nidwaldner Stimmvolk 2013 an der Urne für eine Senkung und damitBezügerquote Bei der hat sichausgesprochen. gegen das Referendum das Nidwaldner MitStimmvolk 2013 an der der Gesetzesrevision, die Urne für auf 2014 in Kraft trat, fand die erwünschte Annäherung an den schweizerischen eine Senkung und damit gegen das Referendum ausgesprochen. Mit der Geset- Durchschnitt statt. Die Senkung KANTON der Bezügerquote NIDWALDEN, bewirkt, dass zwar weniger Personen eine Prämienverbilligung zesrevision, dieGesundheits- auf 2014undinSozialdirektion Kraft trat, fand die erwünschte Annäherung an den Stans, 18. Apri erhalten, jedoch die einzelnen Beiträge höher ausfallen. Damit werden die wirklich Anspruchs- schweizerischen berechtigten gezielt Durchschnitt unterstützt. Fürstatt. Die Senkung das aktuelle der Bezügerquote Jahr erwartet der Regierungsratbewirkt, dass eine Bezüger- quote auch von zwar 26,8 Prozent, weniger erreicht Personen wird, dies eine hängt wären knapp 5 Prozent Prämienverbilligung von der Anzahl mehr als der Anträge im Vorjahr. erhalten, ab. Ob diese jedoch Eine Quote dieAnzahl geringe auch einzelnen von erreicht Beiträge wird, höherhängt von der ausfallen. Anzahl Damit der Anträge werden dieab. Eine geringe wirklich Anzahl von mehr Anspruchsberechtigten oder weni- gezielt mehr ger oder weniger Anmeldungen kannAnmeldungen kannWirkung bereits eine grosse bereits auf eine grosse das Wirkung effektive aufAuszahlungs- Total der das effek- unterstützt. tive Total der beiträge haben. Für das aktuelle AuszahlungsbeiträgeJahr erwartet haben. der Regierungsrat eine Bezügerquote von 26,8 Prozent, dies wären knapp 5 Prozent mehr als im Vorjahr. Ob diese Quote Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 CH-Durchschnitt: 29.6 29.3 29.8 28.9 29.0 28.0 26.9 26.9 27.3 26.4 Bezügerquote (in %) Quote Nidwalden (in %) 43.0 43.5 45.7 44.9 43.7 47.0 24.0 22.0 21.0 22.0 Der Kantonsbeitrag ist in Nidwalden aufgrund der Gesetzesanpassung 2014 mar- kant gesunken, seit 2017 steigt dieser Wert erstmals wieder an. Dieser Trend res- pektive das Verhältnis zwischen Bundes- und Kantonsbeitrag soll auch in den nächsten 604 Jahren beibehalten werden. Nr. 17 · 25. April 2019 Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Quote Nidwalden (in %) 43.0 43.5 45.7 44.9 43.7 47.0 24.0 22.0 21.0 22.0 Der Kantonsbeitrag ist in Nidwalden aufgrund der Gesetzesanpassung 2014 mar- kant gesunken, seit 2017 steigt dieser Wert erstmals wieder an. Dieser Trend res- Der Kantonsbeitrag ist in Nidwalden aufgrund der Gesetzesanpassung 2014 markant gesun- pektive ken, das Verhältnis seit 2017 steigt dieserzwischen Bundes- Wert erstmals wiederund Kantonsbeitrag an. Dieser soll auch Trend respektive in den das Verhältnis nächstenBundes- zwischen Jahrenund beibehalten werden. Kantonsbeitrag soll auch in den nächsten Jahren beibehalten werden. Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 CH-Durchschnitt: An- teil Kantonsbeitrag an 47.6 48.8 50.4 48.0 45.8 45.7 44.0 42.4 42.5 41.7 Bundesbeitrag (in %) Nidwalden: Anteil Kantonsbeitrag an 39.3 33.2 41.3 39.0 37.5 38.5 20.7 10.2 6.2 17.0 Bundesbeitrag (in %) Der Bund gibt im Bereich der Prämienverbilligung lediglich die sozial- und familienpolitischen Ziele vor. Darüber hinaus sind die Kantone in der Ausgestaltung der Prämienverbilligung frei. In Der Bund wird Nidwalden gibt die im Prämienlast Bereich derderPrämienverbilligung gemeinsam besteuerten lediglich Personendiemit sozial- und familien- ihrer wirtschaftlichen politischen Zieleverglichen. Leistungsfähigkeit vor. Darüber Wennhinaus die Lastsind über die Kantone einem jährlich in der Ausgestaltung festzulegenden der prozentualen Selbstbehalt liegt, wird eine Prämienverbilligung ausgerichtet. Massgebend Prämienverbilligung frei. In Nidwalden wird die Prämienlast der gemeinsam be- für die Berechnung des Selbstbehaltes ist der Steuerwert, der sich aus dem Reineinkommen und einem Anteil des steuerten Personen mit ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verglichen. Wenn Reinvermögens zusammensetzt. Ferner werden die Prämien von Kindern und jungen Erwach- die Last senen über einem in Ausbildung für jährlich festzulegenden untere und prozentualen mittlere Einkommen Selbstbehalt um mindestens 50 Prozent liegt, wird verbilligt. Ab eine2021 wird dieser Wert bei den Prämienverbilligung Kinderprämien ausgerichtet. auf 80 Prozentfür Massgebend erhöht. die Berechnung des Selbstbehaltes ist der Steuerwert, der sich aus dem Reineinkommen und einem Stans, 18. April 2019 Anteil des Reinvermögens zusammensetzt. Ferner werden die Prämien von Kin- dern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligt. Ab 2021 wird dieser Wert bei den Kinderprä- mien auf 80 Prozent erhöht. RÜCKFRAGEN Michèle Blöchliger, Gesundheits- und Sozialdirektorin, Telefon +41 41 618 76 00, erreichbar am 18. April von 9.00 bis 10.00 Uhr. Stans, 18. April 2019 2/ Nr. 17 · 25. April 2019 605
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNG Kreisschreiben 2 zum Abstimmungssonntag vom Sonntag, 19. Mai 2019 1 Zeitpunkt Am Sonntag, 19. Mai 2019 findet die eidgenössische Volksabstimmung über – das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzie- rung (STAF) – den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinien (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) statt. 2 Massgebende Vorschriften Für die Durchführung der vorerwähnten Abstimmungen und Wahlen sind das Einführungs- gesetz zum Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 27. Mai 2009 sowie das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz) vom 26. März 1997 massgebend. 3 Abstimmungszeiten Die Wahllokale sind an folgenden Zeiten offen: Hauptlokale und Nebenlokale Sonntag, 19. Mai 2019 09.30 – 11.00 Uhr 606 Nr. 17 · 25. April 2019
4 Standorte der Haupt- und Nebenlokale 41 Stans Eingangshalle Gemeindeverwaltung, Stansstaderstrasse 18 42 Ennetmoos Gemeindehaus Allweg 43 Dallenwil Gemeindeverwaltung -Nebenlokal Restaurant Alpenhof, Wiesenberg 44 Stansstad Gemeindehaus 45 Oberdorf Gemeindehaus Oberdorf 46 Buochs Gemeindehaus 47 Ennetbürgen Gemeindehaus 48 Wolfenschiessen Gemeindehaus, Eingangshalle zur Gemeindekanzlei 49 Beckenried Dorfplatz 4, Haus am Dorfplatz 410 Hergiswil Gemeindehaus, Seestrasse 54 411 Emmetten Gemeindekanzlei Nr. 17 · 25. April 2019 607
5 Abstimmungsanordnungen 51 Stimmberechtigt sind im Kanton wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister eingetragen sind. Personen mit umfas- sender Beistandschaft sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. 52 Das von der Gemeindekanzlei geführte Stimmregister steht den Beteiligten zur Einsicht- nahme offen. Einsprachen gegen das Stimmregister sind spätestens am Montag vor dem Abstimmungstag der Gemeindekanzlei einzureichen. Hat jemand, der zu Unrecht vor dem Abstimmungstag nicht eingetragen ist, die fristgerechte Einsprache versäumt, so kann er bis zum Schluss der Abstimmung sein begründetes Begehren dem Abstimmungsbüro un- terbreiten. 53 Bei der Abstimmung ist die Stimmberechtigung durch Abgabe des Stimmrechtsausweises nachzuweisen. Alsdann ist der handschriftlich ausgefüllte Stimmzettel im unverschlos- senen Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel in die Urne zu legen. Stimmrechtsausweis und Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel werden den Stimmberechtigten zusammen mit den Stimmzetteln drei Wochen vor der Abstimmung zugestellt. 54 Wer brieflich abstimmen will, befolgt für die Stimmabgabe die Anleitung, wie sie auf dem Stimmrechtsausweis abgedruckt ist und unterschreibt den Stimmrechtsausweis. 55 Das Rückantwortkuvert kann frankiert einer Poststelle übergeben, bei der Gemeinde- verwaltung abgegeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder durch einen Vertreter dem Abstimmungsbüro übergeben werden. 56 Die briefliche Abstimmung ist bis zum Schluss des Urnenganges möglich; nach Schliessung der Urnen eingehende Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt. 57 Das Abstimmungsergebnis der Gemeinde wird im Wahl- und Abstimmungsprogramm elek- tronisch erfasst und übermittelt. Die Abstimmungsunterlagen sind danach der Staatskanzlei zuzustellen. Stans, 23. April 2019 KANTONALES ABSTIMMUNGSBÜRO Präsident Hugo Murer 608 Nr. 17 · 25. April 2019
REGIERUNGSRAT Vollzugsverordnungen/Beschlüsse Regierungsratsbeschluss über das Zustandekommen des Gegenvorschlags zum Gastgewerbegesetz vom 16. April 20191 Der R e g ier u ngs r a t v on N i d wa ld e n, gestützt auf Art. 32 des Gesetzes vom 26. März 1997 über die politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)2, bes c h l ies s t: 1. Der Gegenvorschlag vom 28. Januar 20193 zum Gesetz vom 21. Novem- ber 2018 über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Ge- tränken (Gastgewerbegesetz, GGG) ist mit 317 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. 2. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. 3. Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 78a Abs. 1 WAG2 binnen dreier Tage nach erfolgter Veröffentlichung beim Verfassungsgericht Be- schwerde erhoben werden. Stans, 16. April 2019 REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Landammann Res Schmid Landschreiber Hugo Murer ______________________ 1 A 2019, 609 2 NG 132.2 3 A 2019, 166 Nr. 17 · 25. April 2019 1 609
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN Finanzdirektion Finanzverwaltung Landeswallfahrt nach Sachseln, Mittwoch, 8. Mai 2019 Pilgerbus (Extra-Postauto) nach Sachseln und zurück Hinfahrt: Rückfahrt: Stans, Bahnhof ab 8:40 | Sachseln, Kirche ab 14:50 Ennetmoos, Allweg ab 8:45 | St. Jakob (Ennetmoos) an 15:10 St. Jakob (Ennetmoos) ab 8:50 | Ennetmoos, Allweg an 15:15 Sachseln, Kirche an 9:15 | Stans, Bahnhof an 15:20 Es werden alle Haltestellen zwischen Stans, Bahnhof und St. Jakob (Ennetmoos) angefahren. Fahrplan für An- und Rückreise nach / ab Stans Hinfahrt: Rückfahrt: Zentralbahn: Grafenort ab 8:16 | Stans ab 15:24 Wolfenschiessen ab 8:21 | Dallenwil an 15:29 Niederrickenbach zb ab 8:24 | Niederrickenbach zb an 15:30 Dallenwil ab 8:29 | Wolfenschiessen an 15:33 Stans an 8:33 | Grafenort an 15:38 Stansstad ab 8:14 | Stans ab 15:40 Stans an 8:18 | Stansstad an 15:43 PostAuto: Emmetten, Post ab 7:58 | Stans, Bahnhof ab 15:51 Beckenried, Post ab 8:08 | Ennetbürgen, Post an 16:00 Buochs, Post ab 8:16 | Buochs, Post an 16:04 Ennetbürgen, Post ab 8:20 | Beckenried, Post an 16:15 Stans, Bahnhof an 8:31 | Emmetten, Post an 16:24 Büren, Kirchenplatz ab 7:50 | Stans, Bahnhof ab 15:26 Oberdorf, Schulhaus ab 7:55 | Oberdorf, Schulhaus an 15:30 Stans, Bahnhof an 8:01 | Büren, Kirchenplatz an 15:37 Zugsverbindung nach / ab Sachseln für Pilgerteilnehmer von Hergiswil Hinfahrt: Rückfahrt: Hergiswil ab 8:24 | Sachseln ab 15:13 Sachseln an 8:42 | Hergiswil an 15:33 610 Nr. 17 · 25. April 2019
Programm – Einzug in die Pfarrkirche 09.30 Uhr – Pilgergottesdienst 09.40 Uhr anschliessend Segen mit Bruderklausen-Reliquie – Pilgerpredigt mit Andacht 14.00 Uhr Das «Bruder-Klausen-Museum» ist bereits ab 10.30 Uhr geöffnet. NEU! Die Pilger benützen für die Anreise nach Stans sowie die Rückreise ab Stans die fahrplanmäs- sigen Zug- oder PostAuto-Verbindungen (Ausnahme: Pilger ab Ennetmoos und St. Jakob fahren mit dem Pilgerbus). Es werden keine Spezialbillette verkauft. Teilnehmer, welche mit der Zentralbahn oder mit PostAuto nach Stans anreisen, lösen die Passepartout Zonen-Tageskarte für die Strecke ab Wohnort bis nach Stans (= Hin- und Rückfahrt). Pilgerteilnehmer von Hergiswil lösen die Passepartout Zonen-Tageskarte für die Strecke ab Hergiswil bis nach Sachseln (= Hin- und Rückfahrt) und benützen den fahrplanmässigen Zug direkt nach Sachseln. Mit einer gültigen Junior-Karte resp. Enkel-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Beglei- tung eines Elternteiles resp. Grosselternteiles gratis. Der Pilgerbus (Extra-Postauto) fährt in Stans ab dem Bahnhofplatz (vis-à-vis Postgebäude, sie- he Beschilderung). Die Fahrt mit dem Pilgerbus nach Sachseln und zurück nach Stans ist für alle Pilger kostenlos, da diese vom Kanton Nidwalden finanziert wird. Es werden alle Haltestellen zwischen Stans, Bahnhof und St. Jakob (Ennetmoos) angefahren. Wichtiger Hinweis betr. Transport von Kindern unter 4 Jahren (Pilgerbus): Kinder unter 4 Jahren können nicht befördert werden, da die Fahrzeuge nur mit 2–Punkt– Gurten ausgestattet sind. Kinder zwischen 4–7 Jahren müssen in Fahrzeugen, die mit Sitzgur- ten ausgerüstet sind, mit einem geprüften Kindersitz gesichert werden. Deshalb bitten wir Sie, die Organisation solcher Kindersitze rechtzeitig mit PostAuto Schweiz AG, Region Zentralschweiz (Tel. 058 341 10 82) abzusprechen. Vielen Dank. Stans, 18. März 2019 Nr. 17 · 25. April 2019 611
Baudirektion Amt für Mobilität Öffentliche Planauflage Generelles Projekt Kantonsstrasse KH1 Stans und Oberdorf Ausbau Rad- und Gehweg Stans – Dallenwil, Abschnitt 1, Schmiedgasse bis St. Heinrich Die Radwegverbindung Stans – Dallenwil ist Teil des kantonalen Radwegkonzeptes. Die Ab- schnitte 2 und 3 wurden bereits realisiert. Mit dem vorliegenden Projekt soll das letzte Teilstück (Abschnitt 1) zwischen der Schmiedgasse, Stans, und St. Heinrich, Oberdorf, (via Winkelried- haus) realisiert werden. Das ursprüngliche Generelle Projekt, welches vom 15. Juni bis 14. Juli 2016 öffentlich aufgelegt worden ist, wurde mit Landratsbeschluss vom 13. April 2017 an den Regierungsrat zurückge- wiesen. Nachdem der Gemeinderat Stans im Sommer 2018 entschieden hat, den Dorfbach im Bereich des Kollegisportplatzes nicht zu öffnen, soll der Rad- und Gehweg neu auf der beste- henden Asphaltfläche geführt werden. In Anwendung von Art. 22c des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz) wird das Generelle Projekt «KH1 STA-ODO Schmiedgasse - St. Heinrich, Ausbau Rad- und Gehweg» vom 26. April bis 27. Mai 2019 öffentlich aufgelegt. Die entsprechenden Planunterlagen zum Projekt können bei der Gemeindeverwaltung Stans, Bauamt, Stansstaderstrasse 18, 6371 Stans, der Gemeindeverwaltung Oberdorf, Bauamt, Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Amt für Mobilität, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden. Einwendungsberechtigt sind Personen, die durch das Projekt oder den darin enthaltenen Bau- linien in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beein- trächtigt sind. Im Speziellen gilt es zu beachten, dass im Generellen Projekt gemäss Strassengesetz lediglich die Linienführung und der Regelquerschnitt öffentlich aufgelegt wird. Das detaillierte Ausfüh- rungsprojekt wird nach der Genehmigung des Generellen Projekts durch den Landrat zu einem späteren Zeitpunkt aufgelegt. Einwendungen gegen das Generelle Projekt sind während der Auflagefrist schriftlich und be- gründet bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans, ein- zureichen. Über die Einwendungen entscheidet der Landrat. BAUDIREKTION NIDWALDEN AMT FÜR MOBILITÄT 612 Nr. 17 · 25. April 2019
Amt für Mobilität Öffentliche Planauflage: Ausführungsprojekt Kantonstrasse KV6, Stansstad, Kehrsitenstrasse, Harissen - Spichermatt In Anwendung von Art. 31 des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz) wird das Ausführungsprojekt als Gesamtprojekt (Steinschlagschutz-, Verkehrs- qualität-, Instandsetzungs- und Amphibienschutzmassnahmen) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die entsprechenden Planunterlagen zum Projekt können bei der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstader- strasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden. Einwendungsberechtigt sind Personen, die durch das Projekt oder den darin enthaltenen Bau- linien in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beein- trächtigt sind. Einwendungen gegen das Projekt sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans, einzureichen. Rügen, die bereits gegen die Projektierung (generelles Projekt) hätten erhoben werden können, sind im Ausführungsprojektverfahren nicht mehr zulässig. Über die Einwendungen entscheidet der Regierungsrat. Es wird auf die öffentlichen Auflagen betreffend Gesuche um Bewilligung von Wassernutzungs- rechten für die Instandstellung von Ufermauern sowie Neuerstellung von Ausweichstellen entlang der Kehrsitenstrasse, für die vorübergehende Benützung von Seegebiet für die Anlegestation der Fähre im Zusammenhang mit der Sanierung der Kehrsitenstrasse KV6 sowie das Rodungs- gesuch für den Steinschlagschutz verwiesen, welche gleichzeitig bei der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden können. BAUDIREKTION NIDWALDEN AMT FÜR MOBILITÄT Nr. 17 · 25. April 2019 613
Landwirtschafts- und Umweltdirektion Amt für Umwelt Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungsrechten Gemäss Art. 31 bzw. 44 des Wasserrechtsgesetzes vom 30. April 1967 liegen die Unterlagen des nachfolgenden Gesuchs auf der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, auf. Allfällige Einwen- dungen wegen Verletzung öffentlicher oder privater Interessen sind binnen der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstader- strasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen. Stansstad Standort: Parzelle Nr. 62 (Festland, Kehrsitenstrasse), 43 (See) Gesuchstellerin: Kanton Nidwalden, Baudirektion, 6371 Stans Grundeigentümer: Parzelle Nr. 62: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans Parzelle Nr. 43: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans Betroffenes Gewässer: Vierwaldstättersee Gesuch um Bewilligung für Instandstellung von Ufermauern sowie Neuerstellung von Aus- weichstellen entlang der Kehrsitenstrasse. Es wird auf die öffentliche Planauflage des Ausführungsprojektes Kantonsstrasse KV6, Stansstad, Kehrsitenstrasse, Harissen – Spichermatt, wie auch auf das Rodungsgesuch für den Steinschlag- schutz verwiesen, die gleichzeitig mit dem Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungsrechten bei der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirt- schafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371, Stans während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden können. 614 Nr. 17 · 25. April 2019
Amt für Umwelt Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungsrechten Gemäss Art. 31 bzw. 44 des Wasserrechtsgesetzes vom 30. April 1967 liegen die Unterlagen der nachfolgenden Gesuche auf der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, auf. Allfällige Einwen- dungen wegen Verletzung öffentlicher oder privater Interessen sind binnen der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstader- strasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen. Stansstad Anlegestelle Stansstad: Parzelle Nr. 58 (Festland, Industriehafen), 43 (See) Anlegestelle Kehrsiten: Parzelle Nr. 237, 382, 340, 341 (Festland, Hintermattliweid), 43 (See) Gesuchstellerin: Kanton Nidwalden, Baudirektion, 6371 Stans Grundeigentümer: Parzelle Nr. 58: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans Parzelle Nr. 43: Kanton Nidwalden, Bahnhofplatz 3, 6371 Stans Parzelle Nr. 237: Holcim Kies und Beton AG, Hagenholzstrasse 83, 8050 Zürich Parzelle Nr. 382: Darius Alexander Strasky, Baselstrasse 13, 6003 Luzern Parzelle Nr. 340&341: Geschwister Ruf & Geissbühler c/o Markus Geissbühler, 6362 Stansstad Betroffenes Gewässer: Vierwaldstättersee Gesuch um Bewilligung für die vorübergehende Benützung von Seegebiet für die Anlegestation der Fähre im Zusammenhang mit der Sanierung der Kehrsitenstrasse KV6 Es wird auf die öffentliche Planauflage des Ausführungsprojektes Kantonsstrasse KV6, Stans- stad, Kehrsitenstrasse, Harissen – Spichermatt, wie auch auf das Rodungsgesuch für den Stein- schlagschutz verwiesen, die gleichzeitig mit dem Gesuch um Bewilligung von Wassernutzungs- rechten bei der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Bau- direktion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden können. Nr. 17 · 25. April 2019 615
Amt für Wald und Energie Rodungsgesuch Gesuchsteller: Amt für Mobilität, Buochserstrasse 1, Postfach 1241, 6371 Stans Rodungszweck: Steinschlagschutz Ort: Gemeinde Stansstad, Kehrsitenstrasse Parzellen Nr. 145, 160, 161, 163, 166, 178, 179, 190, 196, 238, 240, 357, 384 und 1095 Rodungsfläche: 6784 m2 (davon 6‘369 m2 temporär; 415 m2 definitiv) Ersatzaufforstung: 6784 m2 Gestützt auf Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes und Art. 64c Abs.2 des Verwaltungsrechts- pflegegesetzes liegt das Rodungsgesuch während 30 Tagen auf. Binnen der Auflagefrist kann gegen das Rodungsgesuch beim Amt für Wald und Energie, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, schriftlich und begründet Einwendung erhoben werden. Es wird auf die öffentlichen Auflagen betreffend Gesuche um Bewilligung von Wassernutzungs- rechten für die Instandstellung von Ufermauern sowie Neuerstellung von Ausweichstellen ent- lang der Kehrsitenstrasse, für die vorübergehende Benützung von Seegebiet für die Anlegesta- tion der Fähre im Zusammenhang mit der Sanierung der Kehrsitenstrasse KV6 wie auch auf die öffentliche Planauflage des Ausführungsprojektes Kantonsstrasse KV6, Stansstad, Kehrsiten- strasse, Harissen – Spichermatt verwiesen, welche gleichzeitig bei der Gemeindeverwaltung Stansstad, Achereggstrasse 1, 6362 Stansstad, bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, sowie bei der Baudirektion Nidwalden, Buochserstrasse 1, 6371 Stans, während den offiziellen Schalterzeiten eingesehen werden können. 616 Nr. 17 · 25. April 2019
Gesundheits- und Sozialdirektion Gesundheitsamt Frau Lucia Rey, wohnhaft in Luzern (LU), wird die Berufsausübungsbewilligung als Hebamme erteilt. Stans, 16. April 2019 Gesundheitsamt Herrn Dr. med. Tushar Chatterjee, wohnhaft in Luzern (LU), wird die Berufsausübungsbewilli- gung als Arzt (Fachgebiete: Allgemeine Innere Medizin und Kardiologie) erteilt. Stans, 17. April 2019 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde NW Zustellung der Entscheide In der Kindsschutzsache N 323 liegen für Michael Bucher, unbekannter Aufenthaltsort, der Entscheid vom 16. April 2019 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans, zur Abholung bereit. Der Entscheid gilt mit dieser Veröffentlichung als zugestellt und die im Entscheid aufgeführten Fristen laufen vom Tage der Publikation. Stans, 17. April 2019 KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZBEHÖRDE NIDWALDEN Vizepräsidentin Beatrice Müller Nr. 17 · 25. April 2019 617
HANDELSREGISTER Publikationen SwissVent Corporate Finance AG, in Stans, CHE-115.750.524, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2018, Publ. 3995575). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr auf- weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat sowie kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Löschungsdatum: 01.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröffentlichung im SHAB: 17.01.2018, Num- mer der SHAB-Ausgabe: 11, Tagesregister-Nr. 437 vom 27.03.2019 Franz IT Consulting, in Buochs, CHE-325.242.093, Güterstrasse 18, 6374 Buochs, Einzelun- ternehmen (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt Dienstleistungen im Bereich IT. Eingetragene Personen: Franz, Fabian, deutscher Staatsangehöriger, in Buochs, In- haber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 438 vom 27.03.2019 Käser Hauswart-Service, in Dallenwil, CHE-154.656.886, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 112 vom 13.06.2016, Publ. 2885241). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsübergangs erloschen. Löschungsdatum: 01.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Ver- öffentlichung im SHAB: 13.06.2016, Nummer der SHAB-Ausgabe: 112, Tagesregister-Nr. 439 vom 27.03.2019 EMPOROS HOLDING AG, in Wolfenschiessen, CHE-329.324.117, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2019, Publ. 1004543968). Mit Erklärung vom 04.03.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Lufida Revisions AG (CHE-107.870.600), in Luzern, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 440 vom 27.03.2019 BioScreenSystems AG, in Hergiswil (NW), CHE-115.538.929, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom 08.06.2015, S.0, Publ. 2192629). Firma neu: BioScreenSystems AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben]. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 25.03.2019 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hartz, Dr. Rudolf Matthias, deutscher Staatsangehöriger, in Kriens, Präsident des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzel- unterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 441 vom 27.03.2019 Näf AG, in Hergiswil (NW), CHE-216.821.630, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 132 vom 11.07.2018, Publ. 4351223). Zweigniederlassungen neu: Stansstad (CHE-459.938.394). Wolhusen (CHE-191.782.294). Tagesregister-Nr. 442 vom 27.03.2019 618 Nr. 17 · 25. April 2019
WSTH Beteiligungen AG, in Stansstad, CHE-116.029.091, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 164 vom 27.08.2018, Publ. 4435893). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr auf- weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat sowie kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Löschungsdatum: 01.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröffentlichung im SHAB: 27.08.2018, Num- mer der SHAB-Ausgabe: 164, Tagesregister-Nr. 443 vom 27.03.2019 AGRO AND FOOD HOLDING SA, in Stansstad, CHE-112.624.024, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 56 vom 21.03.2018, Publ. 4125521). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr auf- weist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat sowie kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröffentlichung im SHAB: 21.03.2018, Nummer der SHAB-Ausgabe: 56, Tagesregister-Nr. 444 vom 27.03.2019 KWANT AG, in Hergiswil (NW), CHE-238.329.395, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 246 vom 19.12.2017, Publ. 3940709). Domizil neu: Sonnenbergstrasse 19, 6052 Hergiswil NW. Tages- register-Nr. 445 vom 28.03.2019 HOGAST Service AG, bisher in Sarnen, CHE-113.998.332, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 92 vom 12.05.2017, Publ. 3518157). Statutenänderung: 07.03.2019. Sitz neu: Hergiswil (NW). Domizil neu: Landweg 1, 6052 Hergiswil NW. Mit Erklärung vom 07.03.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: JPK Wirtschaftsprüfung AG (CHE-103.053.335), in Hergiswil (NW), Revisionsstelle. Tagesregis- ter-Nr. 446 vom 28.03.2019 rüegger partner consulting gmbh, in Hergiswil (NW), CHE-458.900.609, Gesellschaft mit be- schränkter Haftung (SHAB Nr. 49 vom 09.03.2012, S.0, Publ. 6588470). Ausgeschiedene Per- sonen und erloschene Unterschriften: Villiger, Hanspeter, von Auw, in Döttingen, Direktor, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Oberle, Dr. Esther Marianne, von Rothrist, in Hergiswil (NW), Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Ein- zelunterschrift, mit 500 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Oberle, Dr. Esther Marianne, in Hyderabad (IN)]; Oberle, Markus, von Full-Reuenthal, in Hergiswil (NW), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 500 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Hyderabad (IN)]. Tagesregister-Nr. 447 vom 28.03.2019 Nr. 17 · 25. April 2019 619
Tickets 4 GmbH, in Beckenried, CHE-221.270.836, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 227 vom 22.11.2018, Publ. 1004503422). Statutenänderung: 27.03.2019. Um- wandlung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat das Stammkapital vorgängig auf CHF 100‘000.00 erhöht und wird gemäss Umwandlungsplan vom 27.03.2019 und Bilanz per 31.12.2018 mit Aktiven von CHF 100‘000.00 (kein Fremdkapital) in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Gesellschafter erhalten für ihre bisherigen Stammanteile 1‘000 Namenak- tien zu CHF 100.00. Firma neu: KOFFEEZ AG. Uebersetzungen der Firma neu: (KOFFEEZ SA) (KOFFEEZ Ltd). Rechtsform neu: Aktiengesellschaft. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung von Lebensmitteln aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen und den Handel im Bereich Food & Beverage im ln- und Ausland, sowie von Vertriebs- und Managementdienstleis- tungen und Beratung und Vermarktung von Verbrauchsgütern insbesondere im Lebensmittel- bereich sowie die Eingehung von Lizenz- und Franchisegeschälten aller Art. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, Geschäftsstellen und Vertretungen errichten, sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien, Bürgschaften, Darlehen und dergleichen eingehen, auch wenn diese im ausschliesslichen Interesse von Drit- ten liegen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten aus- üben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Aktienkapital neu: CHF 100‘000.00 [bisher: CHF 20‘000.00]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 100‘000.00. Aktien neu: 1‘000 Namenaktien zu CHF 100.00. Mitteilungen neu: Alle Mitteilungen der Ge- sellschaft an die Aktionäre erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail unter Vorbehalt abweichen- der gesetzlicher oder statutarischer Bestimmungen. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Fläschner, Friedemann, deutscher Staatsangehöriger, in Beckenried, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Gesellschafter und Geschäfts- führer, mit Einzelunterschrift]; Weibel, Remo, von Schenkon, in Zug, Mitglied des Verwaltungs- rates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 448 vom 28.03.2019 Darwin Rhodes (Switzerland) GmbH, in Stans, CHE-114.297.120, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2018, Publ. 4321191). Ausgeschiedene Personen und er- loschene Unterschriften: Miller, Curtis, von Seon, in Seon, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Thakur, Bipin Amar, amerikanischer Staatsangehöriger, in Warren / NJ (US), Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift [bisher: Geschäfts- führer, mit Einzelunterschrift]; Gummery, Christopher, britischer Staatsangehöriger, in Adliswil, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 449 vom 28.03.2019 620 Nr. 17 · 25. April 2019
Medion Handels GmbH, in Stans, CHE-111.645.182, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 207 vom 27.10.2014, S.0, Publ. 1788313). Mit Erklärung vom 19.12.2018 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif- ten: PartnerAudit GmbH (CHE-102.171.618), in Hergiswil NW, Revisionsstelle. Tagesregister- Nr. 450 vom 28.03.2019 Schindler Holding AG, in Hergiswil (NW), CHE-101.862.654, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 246 vom 19.12.2018, Publ. 1004524757). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif- ten: Nilles, Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Bergisch-Gladbach (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutie- rend: Scheidegger, Dr. Urs, von Luzern, in Stans, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Scheidegger, Urs]. Tagesregister-Nr. 451 vom 28.03.2019 Breitenmoser DATA GmbH, in Stans, CHE-109.408.141, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 220 vom 12.11.2015, Publ. 2478447). Firma neu: Breitenmoser DATA GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2019 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Breitenmoser, Peter, von Appenzell, in Werthenstein, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 49 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzel- unterschrift]; Egeter, Helmuth, von Altstätten, in Altstätten, Gesellschafter, ohne Zeichnungs- berechtigung, mit einem Stammanteil von CHF 1‘000.00 [bisher: Gesellschafter, mit Einzel- unterschrift]. Tagesregister-Nr. 452 vom 28.03.2019 Montafort AG, in Hergiswil (NW), CHE-101.521.733, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 59 vom 26.03.2019, Publ. 1004595805). Statutenänderung: 27.03.2019. Firma neu: SWISS TREU- HAND & PARTNER AG. Uebersetzungen der Firma neu: (SWISS TREUHAND & PARTNER SA) (SWISS TREUHAND & PARTNER LTD). Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen in den Geschäftsbereichen einer national und international tätigen Treuhand- und Beratungsgesellschaft, wie Buchführung, Steuer- und Unternehmensberatung, Gestion, Immobilientreuhand und Unternehmensgründungen. Die Besorgung von Bankgeschäften und Vermögensverwaltungen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweig- niederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten und zu veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die ge- eignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Weber, Marc, deutscher Staatsange- höriger, in Dubai (AE), Direktor, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 453 vom 28.03.2019 Zimmermann & Riebli AG, in Ennetmoos, CHE-105.742.121, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 252 vom 31.12.2018, Publ. 1004532917). Zweigniederlassung neu: Giswil (CHE-489.030.163) [bisher: Giswil]. Tagesregister-Nr. 454 vom 28.03.2019 Nr. 17 · 25. April 2019 621
Ergoline AG, in Stansstad, CHE-106.026.458, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 20.12.2018, Publ. 1004526130). Statutenänderung: 26.03.2019. Firma neu: JK-Schweiz AG. Zweck neu: Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Artikeln aller Art, insbesondere mit Pro- dukten und Einrichtungen aus den Bereichen Wellness, Gesundheit und Freizeitgestaltung, namentlich Handel mit Bräunungsgeräten und deren Zubehörartikel; Betrieb und Unterhalt solcher Anlagen und Einrichtungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann anderen Gesellschaften der JK-Gruppe Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Ver- bindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art. Tagesregister-Nr. 455 vom 28.03.2019 Frey-Fürst Bürgenstock Stiftung, in Ennetbürgen, CHE-110.410.110, Stiftung (SHAB Nr. 104 vom 01.06.2018, Publ. 4263641). Organisation neu: [Organisation von Amtes wegen gestri- chen aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften; gestrichen: Organisation: Stiftungsrat von 3 oder mehr Mitgleidern und Revisionstelle]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unter- schriften: Frey, Ariane, von Luzern und Unterentfelden, in Ennetbürgen, Mitglied des Stiftungs- rates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 456 vom 28.03.2019 SIGIS GmbH, in Ennetbürgen, CHE-217.788.805, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 113 vom 14.06.2017, Publ. 3578791). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der SPC Holding AG (CHE-322.208.869), gemäss Fusionsvertrag vom 13.03.2019 und Bilanz per 01.01.2019. Aktiven von CHF 6‘341‘271.04 (kein Fremdkapital) gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da die mitgliedschaftliche Kontinuität gewahrt ist, findet weder eine Kapital- erhöhung noch eine Zuteilung von Stammanteilen statt. Tagesregister-Nr. 457 vom 29.03.2019 622 Nr. 17 · 25. April 2019
J. + A. Auckenthaler AG, in Beckenried, CHE-466.223.998, Dorfstrasse 28, 6375 Beckenried, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 28.03.2019. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungsdienstleistungen bei komplexen betriebswirtschaftli- chen Aufgabenstellungen für KMU (kleine und mittelgrosse Unternehmen), NPO (NonProfit Organisationen) und öffentliche Verwaltungen sowie familienunterstützende Dienstleistungen (Kinderbetreuung usw.). Die Gesellschaft kann im Rahmen ihres Zweckes neue Produkte ent- wickeln und fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inland errichten und sich an anderen Unternehmen im Inland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im Inland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbind- lichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben. Aktienkapital: CHF 100‘000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100‘000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1‘000.00. Publikationsor- gan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen schriftlich per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher oder statuta- rischer Bestimmungen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Erklärung vom 28.03.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Auckenthaler, Arietta, von Kilchberg (ZH), in Beckenried, Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Auckenthaler, Jörg Andreas, von Zürich, in Beckenried, Delegierter des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregister- Nr. 458 vom 29.03.2019 Eintracht Wolfenschiessen GmbH, in Wolfenschiessen, CHE-116.042.967, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2019, Publ. 1004596810). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Mathis, Agnes, von Wolfenschiessen, in Wolfen- schiessen, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mathis, Walter, von Wolfenschiessen, in Ennetbürgen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00]. Tagesregister-Nr. 459 vom 29.03.2019 GSSH Projekte AG, in Stans, CHE-408.831.449, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 109 vom 10.06.2015, S.0, Publ. 2197499). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gut-Reichmuth, Michèle Marlyse, von Oberiberg, in Oberdorf (NW), mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tages- register-Nr. 460 vom 29.03.2019 Challande Diffusion GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-156.578.381, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2016, Publ. 2740421). Die Gesellschaft wird infolge Verle- gung des Sitzes nach Cugy (VD) im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 461 vom 29.03.2019 Nr. 17 · 25. April 2019 623
ODC Lizenz AG, in Stans, CHE-273.378.352, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 56 vom 21.03.2019, Publ. 1004592802). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Badertscher, Dr. Beat Hans, von Zürich, in Zürich, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bis- her: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Gut, Thomas, von Emmen, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Meier, Francis Benjamin, von Winterthur, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 462 vom 29.03.2019 WiBa Swiss Group AG in Liquidation, in Beckenried, CHE-168.455.816, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 53 vom 18.03.2019, Publ. 1004589619). Firma neu: WiBa Swiss Group AG. Mit Ent- scheid vom 27.03.2019 hat das Obergericht des Kantons Nidwalden den über die Gesellschaft am 12.03.2019 eröffneten Konkurs widerrufen. [bisher: Mit Entscheid vom 12.03.2019 hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 12.03.2019, 14.15 Uhr, eröffnet.] Tagesregister-Nr. 463 vom 29.03.2019 Walter von Holzen-Immoos, in Dallenwil, CHE-103.073.869, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 117 vom 23.05.1967, S.1748). Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erlo- schen. Löschungsdatum: 04.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröf- fentlichung im SHAB: 23.05.1967, Nummer der SHAB-Ausgabe: 117, Tagesregister-Nr. 464 vom 01.04.2019 Schmitzi‘s Dorfmärcht GmbH, in Stans, CHE-460.737.649, Marktgasse 2, 6370 Stans, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 25.02.2019. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt das Führen von und das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammen- hang mit Gastrobetrieben sowie der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweig- niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder in- direkt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten ver- bundener Gesellschaften abgeben. Stammkapital: CHF 60‘000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Mit Erklärung vom 25.02.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Schmitz, Esther, von Ebikon, in Buchrain, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00; Hippe, Claudia, deutsche Staatsangehörige, in Buchrain, Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, Tagesregister-Nr. 465 vom 01.04.2019 Franz Baggenstos, in Stans, CHE-107.646.439, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 262 vom 09.11.1988, S.4549). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Lö- schungsdatum: 04.04.2019, Vorangehende Publikation im SHAB, Datum der Veröffentli- chung im SHAB: 09.11.1988, Nummer der SHAB-Ausgabe: 262, Tagesregister-Nr. 466 vom 01.04.2019 624 Nr. 17 · 25. April 2019
SynDermix AG, in Stans, CHE-115.073.184, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 179 vom 17.09.2018, Publ. 1004456521). Statutenänderung: 14.03.2019. Aktienkapital neu: CHF 199‘264.09 [bisher: CHF 190‘413.01]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 199‘264.09 [bis- her: CHF 190‘413.01]. Aktien neu: 19‘926‘409 Namenaktien zu CHF 0.01 [bisher: 19‘041‘301 Namenaktien zu CHF 0.01]. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung werden Forderungen in der Höhe von CHF 999‘999.00 verrechnet, wofür 232‘222 Namenaktien zu CHF 0.01 ausgege- ben werden [Die Erhöhung erfolgt gestützt auf den Ermächtigungsbeschluss vom 27.03.2018]. Kapitalerhöhung aus bedingtem Aktienkapital [gestützt auf den Gewährungsbeschluss vom 27.11.2013]. Tagesregister-Nr. 467 vom 01.04.2019 RGB Bau-Akkord GmbH, in Stans, CHE-114.258.172, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 249 vom 24.12.2018, Publ. 1004529125). Statutenänderung: 18.03.2019. Sitz neu: Oberdorf (NW). Domizil neu: Allemendstrasse 5b, 6382 Büren NW. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Röösli, Marcel, von Hasle (LU), in Oberdorf (NW), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: in Stans]. Tagesregister-Nr. 468 vom 01.04.2019 GREENVENTE Vertical Windpower GmbH, in Stansstad, CHE-297.501.293, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 233 vom 30.11.2018, Publ. 1004509612). Eingetragene Per- sonen neu oder mutierend: Zampieri, Humbert Guido, deutscher Staatsangehöriger, in Essen (DE), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 149 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: mit 300 Stammanteilen zu je CHF 100.00]; Dogan, Ilhan, türkischer Staats- angehöriger, in Istanbul (TR), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 151 Stamman- teilen zu je CHF 100.00. Tagesregister-Nr. 469 vom 01.04.2019 Debrunner Acifer AG, in Stans, CHE-146.515.120, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 128 vom 05.07.2018, Publ. 4338791), Hauptsitz in: St. Gallen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Holzgang, Matthias, von Küssnacht (SZ), in Steffisburg, Direk- tor, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 470 vom 01.04.2019 Tis Air Engineering GmbH, in Stansstad, CHE-109.895.999, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (SHAB Nr. 203 vom 19.10.2017, Publ. 3819827). Domizil neu: Feld 7, 6362 Stansstad. Tagesregister-Nr. 471 vom 01.04.2019 Astoris GmbH, in Stansstad, CHE-206.927.681, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 28 vom 09.02.2017, Publ. 3337263). Domizil neu: Feld 7, 6362 Stansstad. Tagesregister-Nr. 472 vom 01.04.2019 Web Solutions Imboden, in Stans, CHE-385.529.836, Am Bergli 15, 6370 Stans, Einzelunterneh- men (Neueintragung). Zweck: Das Einzelunternehmen bezweckt die Beratung und Entwicklung von webbasierten Anwendungen, die Integration von Drittsystemen sowie die Modernisier- ung bereits existierender Lösungen. Eingetragene Personen: Imboden, Patrick, von Stans, in Stans, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 473 vom 01.04.2019 Nr. 17 · 25. April 2019 625
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