CORONAVIRUS HILFEN FÜR UNTERNEHMEN - HEIMATBÜRO DER ABGEORDNETEN TOBIAS REIß, MDL UND CHRISTIAN DOLESCHAL, MDEP MAX-REGER-STR. 5, 95682 BRAND I ...
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Coronavirus Hilfen für Unternehmen Heimatbüro der Abgeordneten Tobias Reiß, MdL und Christian Doleschal, MdEP Max-Reger-Str. 5, 95682 Brand i. d. Oberpfalz info@tobias-reiss.de / europa@christian-doleschal.de Stand 04. Mai 2020, 16.00 Uhr
Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten Kurzarbeitergeld – Bundesagentur für Arbeit Soforthilfen des Freistaates Bayern und des Bundes Förderung der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen LfA- und KfW-Programm + Bürgschaftsbank Bayern Steuererleichterungen Stundung der Sozialversicherungsbeiträge Aussetzung der Insolvenzantragspflicht BayernFonds & Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 2
Kurzarbeitergeld ➢ Voraussetzungen: ▪ Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall bei mind. 10% (neu!) der Mitarbeiter, z. B. weil Absatzmärkte einbrechen oder Lieferketten unterbrochen sind ▪ Gilt nicht bei präventiver Freistellung ➢ Neu: befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2020 → „Staffellösung“, wenn Arbeitszeitreduzierung um mind. 50 % ! Ab dem 7. Monat: 80 % des Ab dem 4. Monat: 70 % des pauschalierten Netto-Entgelts (bzw. Grds.: 60 % des pauschalierten pauschalierten Netto-Entgelts (bzw. Netto-Entgelts (bzw. 67 % für 87 % für Haushalte mit Kindern) 77 % für Haushalte mit Kindern) Haushalte mit Kindern) ➢ Kurzarbeit auch für Leiharbeitnehmer/-innen möglich ➢ Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) ➢ Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge möglich ➢ Keine vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen auf KUG → Neu ab 01.05.2020 (in Vorbereitung): Öffnung der Hinzuverdienstmöglichkeiten ➢ Erleichterte Arbeitnehmerüberlassung für alle Berufe ➢ Info-Überblick des StMAS und der Bundesagentur für Arbeit ➢ Beantragung: Örtliche Arbeitsagentur zuständig ▪ Suche der zuständigen Zweigstelle: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=arbeitsagenturen ▪ Hotline: 0800 45555 20 MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 3
Soforthilfen - Bayern & Bund Soforthilfe des Freistaates: Soforthilfe des Bundes: ➢ Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern ➢ Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern ➢ seit 04.05.2020: wirtschaftlich tätige Körperschaften im Non- ➢ Zuschuss zu Betriebskosten für 3 Monate: Profit-Sektor (Vereine, Stiftungen, gem. GmbHs) ▪ Bei max. 5 Beschäftigten bis zu 9.000 € ➢ Zuschuss zu Betriebskosten für 3 Monate: ▪ Bei max. 10 Beschäftigten bis zu 15.000 € (Höchstbetrag) ▪ Bei 11 bis 50 Beschäftigten bis zu 30.000 € ▪ Bei max. 250 Beschäftigten bis zu 50.000 € (Höchstbetrag, seit 31.03.2020) Beantragung der Soforthilfen: ! ➢ Antragstellung ausschließlich online: https://soforthilfe-corona.bayern/ ▪ Automatische Zuordnung zu Landes- oder Bundeprogramm → keine Doppelzahlungen! ▪ Voraussetzung: Corona-bedingter Liquiditätsengpass Verbindlichkeiten aus fortlaufendem fortlaufende erwerbsmäßigem Sach- und Einnahmen aus Geschäftsbetrieb < Finanzaufwand (z. B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) in den 3 Monaten nach Antragstellung ! → Einsatz privater und betrieblicher liquider Mittel nicht (mehr) nötig ➢ Zuständigkeit: StMWI, Wirtschaftsförderungen der Regierungen in den Regierungsbezirken Regierung der Oberpfalz, Telefon: 0941 / 5680 -1141 E-Mail: corona-soforthilfe-fuer-unternehmen@reg-opf.bayern.de ➢ weitere Informationen auf der Homepage des StMWI: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 4
Selbstständige, Freiberufler, Kleinstunternehmer ➢ Soforthilfen des Freistaates Bayern und des Bundes (siehe vorherige Übersicht & FAQ des BMWi) ➢ Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis 30.06.2020, ggf. Verlängerung bis 31.12.2020: ▪ Aussetzung der Vermögensprüfung für 6 Monate bei Neuanträgen ▪ befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Miete und Heizung als angemessen → Verbleib in eigener Wohnung gesichert für 6 Monate ▪ Erleichterung bei Berücksichtigung von Einkommen bei vorläufiger Entscheidung ▪ Beantragung bis 30.06.2020 beim zuständigen Jobcenter Suche des zuständigen Jobcenters: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen Weitere Informationen & Formulare: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung ➢ Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen: „Vollfinanzierung“ bis max. 4.000 € bis 31.12.2020 (siehe folgende Folie) ➢ Aufschub bis 30.06.2020 bei vertraglich geschuldeten Leistungen aus Dauerschuldverhältnissen Voraussetzung: Leistungen sind zur angemessenen Fortsetzung des Erwerbsbetriebs nötig MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 5
Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen ➢ Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen: „Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ ➢ „Vollfinanzierung“ bis max. 4.000 € bis 31.12.2020 ➢ Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ➢ Beantragung bis 31.12.2020: ▪ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) ▪ Auszahlung direkt an Beratungsunternehmen ➢ Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung: ▪ Merkblatt „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ ▪ Homepage des BAFA MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 6
LfA Förderbank und Bürgschaftsbank Bayern ➢ Hausbanken sind erste Ansprechpartner! ➢ Allgemeine Infos auf der Homepage des StMWI: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ ➢ Mittelstandsschirm aktiviert LfA – Förderbank Bayern: Bürgschaftsbank Bayern: ➢ Schnellkredit-Corona: für Unternehmen ! ➢ Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren mit bis zu 10 Mitarbeitern Unternehmen ▪ 100 % Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern (insb. Handel, Handwerk, Hotel- und ▪ Weitere Informationen: Info-Blatt zum LfA-Schnellkredit Gaststättengewerbe sowie Garten- und Landschaftsbau) ➢ Corona-Schutzschirm-Kredit: ▪ Obligatorische 90 % Haftungsfreistellung ➢ Bürgschaftsbetrag bis zu 2,5 Millionen Euro ▪ Weitere Informationen: Info-Blatt zum Corona- ➢ Allgemeine Infos auch unter Telefon 089 545857 0 Schutzschirm-Kredit ➢ Universalkredit / Bürgschaften / Akutkredit ➢ Allgemeine Infos: ▪ Homepage der LfA-Förderbank Bayern ▪ Telefon 089 2124 1000 oder Email an info@lfa.de MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 7
KfW - Programme ➢ Hausbanken sind erste Ansprechpartner! ➢ Neu: KfW-Schnellkredit für den Mittelstand mit 100 Prozent Haftungsfreistellung ! ➢ KfW-Sonderprogramm 2020: Ausweitung bestehender Programme und leichtere Zugangsvoraussetzungen u.a. für KfW- ! Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit und KfW-Sonderprogramm 2020 - Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung ➢ Relevant für gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung und freie Berufe ➢ Vorteile: ▪ Niedrigere Zinssätze ▪ Vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 10 Mio. € ▪ Höhere Haftungsfreistellung durch die KfW bis zu 90 % bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleineren und mittleren Unternehmen ➢ Allgemeine Informationen: ▪ https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html ▪ Servicenummer der KfW für Kredite: 0800 539-9001 MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 8
Steuererleichterungen ➢ Zur Verbesserung der Liquidität, falls das Unternehmen von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, bis 31.12.2020: ▪ Stundung von Steuerzahlungen (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) und Verzicht auf Stundungszinsen ▪ Herabsetzen der Steuervorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) ▪ Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und Verzicht auf Säumniszuschläge ▪ Herabsetzung/Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 (Anleitung Antragstellung) ▪ Neu: kleine und mittlere Unternehmen: Verrechnung der Verluste 2020 mit Steuervorauszahlungen 2019 (pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 im Hinblick auf Verluste im Jahr 2020) ▪ Neu: für Gastronomiebetriebe vom 01.07.2020 bis 30.06.2021: ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen ! ➢ Antragstellung bei örtlich zuständigem Finanzamt, bzgl. Gewerbesteuer ggf. bei der Gemeinde ➢ Download Antragsformular: Steuererleichterungen ➢ Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen 2018 möglich, falls steuerlich beraten ➢ Übersicht steuerliche Maßnahmen ▪ Homepage des StMFH ▪ Homepage des BMF MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 9
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ➢ Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 ➢ Voraussetzungen: ▪ sofortige Einziehung wäre mit erheblichen Härten für die Unternehmen verbunden und der Anspruch wird durch die Stundung nicht gefährdet (→ ernsthafte, nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten) ▪ Zuerst Ausschöpfung aller anderen Maßnahmen aus den Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung (Kurzarbeit, Fördermittel und Kredite aus dem Schutzschirm etc.) nötig ➢ Bei Kurzarbeitergeld: Stundung nur bis zur Gewährung des Kurzarbeitergeldes möglich ➢ Antragstellung bei zuständiger Krankenkasse: formlos unter Bezugnahme auf Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV (Musterantrag hier zum Download) ➢ Achtung Termin: Antragsfrist für März endete am 26.03.2020 MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 10
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ➢ Vorrübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. September 2020 ➢ Voraussetzungen: ▪ Insolvenzgrund ist auf die Pandemie zurückzuführen ▪ Es bestehen Sanierungschancen (Aussichten auf Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit) ➢ Weiterführende Informationen: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolve nzantrag_node.html MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 11
BayernFonds & Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes BayernFonds: (laufendes Gesetzgebungsverfahren) Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes: ➢ Vorübergehende Beteiligung des Freistaates an in Not ➢ Relevant für größere Unternehmen ab 250 geratenen Unternehmen, die vom Stabilisierungsfonds Mitarbeitern und kleinere Unternehmen im Bereich des Bundes nicht erfasst werden, zur sicheren kritischer Infrastrukturen und Sektoren Kapitalbeschaffung ▪ Mindestgröße (mind. 2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein): ➢ Relevant für mittelgroße Unternehmen mit • Bilanzsumme > 43 Mio. € regionalwirtschaftlicher oder strategischer Bedeutung • Umsatzerlöse > 50 Mio. € ▪ Mindestgröße (2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein): • > 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt • Bilanzsumme > 10 Mio. € ▪ Ggf. kleinere Unternehmen mit Bedeutung für kritische Infrastruktur • Umsatzerlöse > 10 Mio. € • mind. 50 Arbeitnehmer ➢ Maßnahmen: ▪ Startups: Bewertung mit mind. 5 Mio. € in abgeschlossener ▪ Kapitalmaßnahmen/Beteiligungen Finanzierungsrunde ▪ Liquiditätsgarantien ▪ Überschneidung mit Konzept des Bundes möglich, aber keine ▪ (indirekt: Stärkung der KfW-Programme) Beteiligung, wenn bereits Hilfe durch Wirtschafts- ➢ Zugang: (Nähere Infos folgen) stabilisierungsfonds des Bundes oder Ablehnung aus beihilferechtlichen Gründen ➢ Eine Übersicht der Bundeshilfen finden Sie hier. ➢ Zugang: (Nähere Infos folgen) ▪ Bay. Beteiligungsgesellschaft ▪ LfA Förderbank MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 12
Allgemeine Informationsübersicht ➢ Bayerischer Schutzschirm https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ ➢ Schutzschild der Bundesregierung https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html ➢ Arbeitsrechtliche Fragen https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html ➢ Wirtschaftsregion Landkreis Tirschenreuth https://wirtschaftsregion-tirschenreuth.de/Wirtschaftsförderung/informationen-zu-corona-virus- unterstuetzungsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen/ ➢ Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/index.jsp ➢ IHK Oberpfalz/Kehlheim https://www.ihk-regensburg.de/service/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen ➢ HWK Niederbayern-Oberpfalz https://www.hwkno.de/artikel/aktuelles-zum-coronavirus-76,0,12000.html ➢ Staatsministerium für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 13
Gesonderte Hinweise zur Fachkräftemobilität Bayern-Tschechien (I) ➢ Zusätzliche Regelung für Grenzpendler aus Tschechien ab 27. April 2020, ergänzt am 01.05.2020 ! ➢ NEU: keine Quarantänepflicht für Grenzpendler mit negativem Corona-Test bei ihrer Rückkehr nach Tschechien ➢ Voraussetzungen: ▪ alle 30 Tage: Vorlage eines negativen, max. 4 Tage alten PCR-Tests (kein Schnelltest) → vom Testlabor bestätigtes Formular “Musterbestätigung für Covid-19 Test” als Nachweis bei Grenzkontrollen erforderlich ▪ Pendlerbescheinigung ➔ Ende der Verpflichtung, im 14-tägigen Zyklus auszureisen ! ➔ Tägliche Fahrten zur Arbeit möglich, wenn alle 30 Tage ein negativer Test vorgelegt wird ➢ Durchführung der PCR-Tests Achtung: Kosten werden nicht (einzig anerkannter Test, der Grenzübertritt ohne anschließende Quarantäne ermöglicht) von der Krankenkasse getragen! ▪ In der Oberpfalz: Haus- bzw. Betriebsärzte ▪ Karte mit tschechischen Testzentren: https://koronavirus.mzcr.cz/seznam-odberovych-center/ ➢ Ohne Vorlage eines negativen Tests: 2 + 2 Regelung gilt weiter (siehe nächste Folie) ➢ Ausnahmen: ▪ Grenzpendler im Gesundheitswesen, Rettungswesen, bei sozialen Diensten und in der kritischen Infrastruktur (siehe nächste Folie) ▪ Arbeitnehmer im internationalen Verkehr, Diplomaten oder Personen, die in Ausnahmefällen in einer Zeitspanne von weniger als 24 Stunden über die Grenze reisen MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 14
Gesonderte Hinweise zur Fachkräftemobilität Bayern-Tschechien (II) ! ➢ Pendlerregelung von und nach Tschechien seit Dienstag, den 14. April 2020 ➢ Unterscheide zwei Gruppen: 1) Reguläre Berufspendler: 2 + 2 Regelung (vorher 3 + 2) 2) Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, sozialen Einrichtungen, Rettungsdiensten, sowie in der kritischen Infrastruktur: ▪ Grenzübertritt zur Berufsausübung nur im Abstand von jeweils mind. 14 Tagen (vorher 21 Tage) möglich ▪ Befreiung von Quarantänepflicht & Berechtigung zum regulären Grenzübertritt, wenn ▪ Vorlage der Pendlerbestätigung des deutschen Arbeitgebers und Pendlerbuch nötig (hier abrufbar) • Vorlage einer Pendlerbescheinigung des Arbeitgebers ▪ Bei Rückkehr nach Tschechien: 14-tägige Quarantäne • regelmäßiger Grenzübertritt innerhalb von weniger als 14 Tagen + (für erneute Ausreise) ärztliches Attest • Bestätigung der Deutschen Botschaft als Nachweis, dass der Arbeitgeber die notwendigen Gesundheitsstandards einhält und ggf. ▪ Unterschreitung des Mindestaufenthaltszeitraums (14 zu dem Bereich kritische Infrastruktur zählt Tage) möglich, dann aber Verwirkung des Pendlerstatus → Aus- & Einreiseverbot; ▪ Achtung: bei Wechsel von alter 3+2 Regelung in neue Regelung: längerer Aufenthalt möglich Quarantäne erforderlich, wenn sich Personen aus Tschechien länger als 2 Wochen in Deutschland aufgehalten haben ▪ Nutzung aller Grenzübergänge möglich, Ausnahme: nur reguläre Grenzübergange nutzbar, wenn ▪ Berufspendler aus Tschechien: Einhaltung gewisser Arbeitgeber > 100 km von Staatsgrenze entfernt Gesundheitsauflagen erforderlich (u. a. Minimierung von Kontakten mit Personen in Deutschland, Bewegungseinschränkungen auf tschechischem Gebiet, Tragen eines Mundschutzes am Arbeitsplatz) ➢ Genauere Informationen und Vordrucke für mitzuführende Bestätigungen: siehe folgende Folien MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 15
Gesonderte Hinweise zur Fachkräftemobilität Bayern-Tschechien (III) ! ➢ Neue Regelungen zu Dienstreisen, Geschäftsreisen, Entsendungen nach Tschechien ab 27.04.2020 1) Einreise bis zu 72 Stunden: 2) Einreise über 72 Stunden (auch Antritt dauerhafter Arbeit): ▪ Einreise ohne Quarantänepflicht möglich, wenn ▪ Einreise ohne Quarantänepflicht möglich, wenn • Vorlage eines max. 4 Tage alten, negativen PCR-Tests • Vorab: Online Anzeige der Einreise • Nachweise der Geschäftstätigkeit in Tschechien • Vorlage eines max. 4 Tage alten, negativen PCR-Tests (z. B. Vertrag, Einladung Business Meeting, Warenbestellung, Nachweise der wirtschaftlichen Tätigkeit in Tschechien (z. B. Handelsregisterauszug) Arbeitsvertrag, Warenbestellung, Kundenauftrag, ODER ausgefülltes Nachweisformular Handelsregisterauszug) ▪ Während des Aufenthalts: Beschränkungen in der • UND ausgefülltes Nachweisformular Bewegungsfreiheit ▪ Während der ersten 14 Tage des Aufenthalts: (direkter Weg zum Arbeitsplatz, nur notwendige Besorgungen, Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit (vgl. 1.) keine Nutzung von Taxis oder ÖPNV) ▪ Bei längerem Aufenthalt: Vorlage eines zweiten, negativen PCR-Tests nach spätestens 14 Tagen ▪ Bei dauerhafter Arbeit in Tschechien zusätzlich empfohlen: Beantragung vorübergehender Aufenthaltserlaubnis 3) Personen mit Aufenthaltsstatus in Tschechien: Aus- & Wiedereinreise aus geschäftlichen Gründen jederzeit möglich, wenn ▪ Vorlage eines Nachweises (z. B. Einladung Geschäftstreffen, Arbeitsvertrag, Handelsregisterauszug) ODER ausgefülltes Nachweisformular ▪ Aufenthalt außerhalb Tschechiens > 72 Stunden: max. 4 Tage alter, negativer PCR-Test oder 14-tägige Quarantäne (ersetzbar durch die Vorlage eines negativen PCR-Tests innerhalb von 3 Tagen nach Einreise) nötig MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 16
Gesonderte Hinweise zur Fachkräftemobilität Bayern-Tschechien (IV) ➢ Informationen für Arbeitgeber aus Deutschland: dringend erforderliches Verfahren – (auch für Unternehmen, die schon jetzt von der Ausnahme betroffen sind) ▪ Versand des ausgefüllten Formulars als PDF-Dokument an die Deutsche Botschaft in Prag: wi@prag.diplo.de → Erhalt eines Nachweises (Kopie der entsprechenden Verbalnote) der Deutschen Botschaft per Email → dieser dient tschechischen Arbeitnehmern als Nachweis an der Grenze ▪ Betriebe kritischer Infrastruktur: Versand einer kurzen Erläuterung/Beschreibung der Unternehmenstätigkeit an: wi@prag.diplo.de → Einordnung der Deutschen Botschaft und Weitergabe an das Tschechische Innenministerium: Erhalt eines Nachweises (wie oben) ➢ Genauere Informationen und Vordrucke für mitzuführende Bestätigungen: ▪ Vordrucke Bestätigungen: https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240809&doctype=ART ▪ Informationen: • Homepage der Deutschen Botschaft in Prag • Homepage der IHK Regensburg • Homepage des Tschechischen Innenministeriums ▪ Informationen der Deutschen Botschaft:+420 257 113 234 oder wi@prag.diplo.de ▪ IHK Oberpfalz, Fragen zum Thema Tschechien: 0941 5694-112 oder corona@regensburg.ihk.de ▪ Deutschsprachige Informationen des Tschechischen Innenministeriums unter Telefon +420 704 844 577 MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 17
Gesonderte Hinweise zur Fachkräftemobilität Bayern-Tschechien (V) ➢ Informationen für Landwirte, die auf dem Gebiet des Nachbarstaates in unmittelbarem Grenzgebiet tätig sind: ▪ Überquerung der Grenze zur Bewirtschaftung möglich ▪ Betroffen: Landwirte und ihre Angestellten, die in einer landwirtschaftlichen Maschine und nur zum Zweck der Durchführung erforderlicher landwirtschaftlicher Arbeiten die Grenze überqueren → unmittelbar danach Rückkehr nötig ▪ Bei Aufenthalt in Tschechien: Einhaltung aller Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung von COVID-19 nötig ▪ Unmittelbares Grenzgebiet = Entfernung, die normalerweise von einer landwirtschaftlichen Maschine erreicht werden kann → Max. 10 km Luftlinie von der Staatsgrenze ▪ Notwendige Formulare zum Grenzübertritt: • Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Pachtvertrag o.ä. Dokument • Für Mitarbeiter: Kopie des Arbeitsvertrages MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 18
Gesonderte Hinweise zur Fachkräftemobilität Bayern-Tschechien (VI) ➢ Kurzarbeitergeld für tschechische Beschäftigte, die täglich nach Bayern pendeln: ▪ Grundsätzlich: Erhalt von Kurzarbeitergeld möglich ▪ Voraussetzung: • Arbeitsausfall im Betrieb des deutschen Arbeitgebers wegen behördlicher Anordnung oder fehlender Auslastung • Tschechische Beschäftigte vom Arbeitsausfall betroffen und • Tschechische Beschäftigte können/dürfen zu diesem Zeitpunkt weiter ihren Arbeitsplatz erreichen → Grenzschließung/Quarantäne nach Einführung der Kurzarbeit unerheblich ▪ Kein Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen können (z. B. wegen des tschechischen Grenzregimes), wenn • Bisher keine Einführung von Kurzarbeit • Einführung der Kurzarbeit erst nach Grenzschließung → Kurzarbeitergeld nur für Mitarbeiter, die den Arbeitsplatz weiterhin erreichen könnten und nur aus betrieblichen Gründen in Kurzarbeit gehen müssen → übrige tschechische Mitarbeiter: ggf. Anspruch auf soziale Hilfen in Tschechien MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 19
Exportwirtschaft ➢Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) ▪ https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen ▪ Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hermesdeckungen Corona-Taskforce: 040 / 88 34 - 95 09 Hotline: 040 / 88 34 – 90 99 Service: 040 / 88 34 - 90 00 E-Mail: info@exportkreditgarantien.de ➢Ausfuhrgenehmigungen Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444 E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 20
Kontaktadressen für Unternehmen ❖ Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld): https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen- fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld ❖ Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe- corona/ ❖ LfA Förderbank Bayern: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php ACHTUNG: Ansprechpartner zur Beantragung sind die Hausbanken. Allgemeine Auskünfte unter Tel. 089 2124 1000 ❖ Bürgschaftsbank Bayern: https://www.bb-bayern.de Allgemeine Auskünfte unter Tel. 089 545857 0 ❖ KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html ACHTUNG: Ansprechpartner zur Beantragung sind die Hausbanken. Allgemeine Auskünfte unter Tel. 0800 539 9001 ❖ Steuererleichterungen: Örtlich zuständiges Finanzamt kontaktieren! ❖ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html ❖ IHK Oberpfalz/Kehlheim: Allgemein: http://www.ihk-regensburg.de/service/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen Maßnahmen Tschechien: https://www.ihk-regensburg.de/service/coronavirus-informationen-fuer- unternehmen/coronavirus-massnahmen-in-tschechien-4727712 MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 21
Corona-Hotlines für Unternehmen ❖ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515 (Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr) Hotline für Bürger: 030 18615 6187 (Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr) ❖ Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung: Unternehmer-Hotline: 089/2162-2101 ❖ IHK Oberpfalz/Kehlheim: Allgemein: 0941 5694-111 Fragen zum Thema Tschechien: 0941 5694-112 Arbeitsrechtliche Fragestellungen: 0941 5694-113 Betriebsschließungen: 0941 5694-114 Kurzarbeitergeld: 0941 5694-115 MdL Tobias Reiß und MdEP Christian Doleschal – Heimatbüro – 04.05.2020 22
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