MASSNAHMEN ZUM CORONAVIRUS 09/04/2020 - Raiffeisen

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MASSNAHMEN ZUM CORONAVIRUS 09/04/2020 - Raiffeisen
MASSNAHMEN ZUM
   CORONAVIRUS
      09/04/2020
MASSNAHMEN ZUM CORONAVIRUS 09/04/2020 - Raiffeisen
Überblick: Der neue Corona-Hilfs-Fonds – EUR 15 Mrd. für die
österreichische Wirtschaft
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) als Haftungsträger

  ACHTUNG: Richtlinien noch nicht veröffentlicht!                                 Garantien
                                                                                  (Bis zu) 90% für
                                                                                     • die Finanzierung von Fixkosten (die nicht
                                         ▪ Haftungsträger = COFAG                       stundungsfähig sind)
                                         ▪ Abwicklung durch Bundesförderstellen      • eine Laufzeit von max. 5 Jahre
                                           AWS, ÖHT und OeKB                         • Garantieentgelt laufzeitabhängig
                                                ▪ als Garantie für                      gestaffelt
                                                  Finanzierungsbedarf                • Nicht finanzierbar: Investitionen und
                                                ▪ als Zuschuss für saisonale            Umschuldungen
                                                  Waren und Fixkosten
                                                                                  Zuschüsse
                                         ▪ Einreichung über Hausbank
                                                                                  Als Kostenersatz für
                                                                                     • Fixkosten bzw. Betriebskosten
                                                                                     • unverkäuflich gewordene (verderbliche,
                                                                                       saisonale) Ware
                                                    COFAG                         • Abhängig vom tatsächlichen Umsatzausfall
                                                                                  • Auszahlbar am Ende des Wirtschaftsjahres
                                                                                     und nach Ende der Corona-Krise

      Sicherheit, Haftung   Geldströme

Maßnahmen zum Coronavirus                                           09/04/20                                                    2
MASSNAHMEN ZUM CORONAVIRUS 09/04/2020 - Raiffeisen
Die Ausreichung der Garantien erfolgt nach Unternehmensgröße
bzw. Branchenzugehörigkeit – hier finden Sie einen Überblick
Corona Hilfs-Fonds (2/4) – Überblick Garantien

 Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistungen              Gastronomie, Tourismus- und
                                                        Freizeitwirtschaft

                                                                           Bis 1,5 Mio.
            KMU

                                                                           Finanzierungs-
                                                              KMU
                                                                           bedarf

                                                                           Über 1,5 Mio.

   Großunternehmen                                       Großunternehmen

Maßnahmen zum Coronavirus                    09/04/20                                       3
Die Bundesgarantien iHv. bis zu 90% sollen den Liquiditätsbedarf
von betroffenen Unternehmen rasch decken
Corona Hilfs-Fonds (3/4) – Garantien
 Voraussetzungen                                                             Eckdaten
 ▪ Liquiditätsbedarf sowie Sitz oder Betriebsstätte                          ▪ Bundesgarantie im Wege der COFAG iHv. bis zu 90% für die
   in Österreich                                                               Finanzierung von Betriebsmitteln
 ▪ Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-                              ▪ Basis für die Finanzierungshöhe:
   Definition
                                                                                    ▪ Tatsächlicher Liquiditätsbedarf, gedeckelt mit dem
 ▪ Beschränkungen bei Dividendenauszahlungen
                                                                                      Zweifachen der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des
   zumindest im ersten Jahr
                                                                                      Unternehmens bzw. 25% des Jahresumsatzes oder 120
 ▪ Aktiengesellschaften dürfen während der                                            Millionen Euro (Ausnahmen möglich bei Vorliegen einer
   Laufzeit nur eingeschränkt Bonuszahlungen an                                       Sondergenehmigung der COFAG)
   die Vorstände leisten oder Aktienrückkäufe
   tätigen                                                                          ▪ Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten,
                                                                                      Investitionen oder Dividendenzahlungen, Manager-Boni und
                                                                                      Aktienrückkäufe.
                                                                             ▪ Außenzinssatz von max. 1% p.a. für die Bank zzgl. Garantieentgelt
                                                                               für die COFAG abhängig von Laufzeit und Unternehmensgröße
                                                                             ▪ Laufzeit: max. 5 Jahre (Verlängerung um weitere 5 Jahre im
                                                                               Einzelfall möglich)

 WICHTIG
 Antragstellung voraussichtlich ab Mittwoch, den 8.4. möglich

Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Maßnahmen zum Coronavirus                                                        09/04/20                                                          4
Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll vor allem die verlorenen
Aufwände abdecken
Corona Hilfs-Fonds (4/4) – Zuschüsse
 Voraussetzungen                                                                        Eckdaten
 ▪ Vor der Krise gesunde Unternehmen (unabhängig von                                    ▪ Zuschuss verringert/bedeckt aliquot vergarantierten
   Größe und Branche)                                                                     Kredit
 ▪ Nachweisliche, massive Umsatzeinbrüche von mind.                                     ▪ Antragstellung auch ohne Kredites möglich
   40% zum Vergleichszeitraum (Vorjahr)
                                                                                        ▪ Ersatz nicht für Umsatzentgang sondern für:
           ▪ 40-60%: 25%
           ▪ 60-80%: 50%                     (Fix-/Sach-)Kostenersatz                         ▪ Fixkosten bzw. Betriebskosten (in Österreich
                                                                                                angefallen) wie nicht reduzierbare Mieten, Strom,
           ▪ 80-100%: 75%
                                                                                                Gas, Internet, Telekommunikationskosten, nicht
 ▪ Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze                                                   stundbarer Zinsaufwand, nicht kündbare Verträge
 ▪ sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Reduktion der                                             wie Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten,
   Fixkosten gesetzt                                                                            fiktiver Unternehmerlohn i.H. des Härtefall-Fonds
 ▪ Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt Umsatz-                                          ▪ unverkäuflich gewordene (verderbliche,
   einbruch und Betrag der relevanten Fixkosten am Ende                                         saisonale) Ware
   des Wirtschaftsjahres
                                                                                        ▪ Ersatzzeitraum: zwischen 15. März 2020 und Ende der
                                                                                          CoViD-Maßnahmen)

 WICHTIG
 Registrierung zur Beantragung von Zuschüssen voraussichtlich ab 15.4.2020 direkt über das Online Tool der AWS

Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Maßnahmen zum Coronavirus                                                    09/04/20                                                               5
Weitere passende Unterstützungsmaßnahmen für jede
Unternehmensgröße

               KMU                            Großunternehmen

              KMU Definition   ›

Maßnahmen zum Coronavirus          09/04/20                     6
Wir bieten Information zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung
für die Wirtschaft
Maßnahmen zum Coronavirus der Bundes- und Landesförderstellen für KMU (1/2)

                            Corona Hilfs-Fonds
      COFAG                 Ziel des Hilfs-Fonds ist die rasche Bereitstellung von Liquidität um schwerwiegende
                            Liquiditätsengpässe von Unternehmen auszugleichen.
                                                                                                                            ›

                            aws-Garantie - Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der
                            Coronavirus-Krise
                            Ziel dieser Sonderaktion ist die Sicherstellung der Liquidität für Unternehmen, deren Umsatz-
                            und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen
                            aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.                                            ›
                            ÖHT - Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus
                            Ziel ist die rasche Unterstützung von Überbrückungsfinanzierungen für heimische Gastronomie-
                            und Tourismusbetriebe (NUR KMU/familiengeführte Betriebe) durch Bundeshaftungen.
                                                                                                                            ›

Maßnahmen zum Coronavirus                                 09/04/20                                                              7
Wir bieten Information zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung
für die Wirtschaft
Maßnahmen zum Coronavirus der Bundes- und Landesförderstellen für KMU (2/2)

                            Fördermaßnahmen von Exportunternehmen
                            Die OeKB stellt über einen Sonder-KRR Betriebsmittel inkl. Haftungsübernahme - zusätzlich zu
                            bereits bestehenden Exportfonds- bzw. KRR-Krediten - zur Verfügung.                          ›

                            Härtefall-Fonds der WKO – ein nicht rückzahlbarer Zuschuss
                            Härtefall-Fonds als Erste-Hilfe Maßnahme für die akute finanzielle Notlage von Selbstständigen,
                            die aktuell keine Umsätze haben.                                                             ›

                            Maßnahmenpakete der Bundesländer
                            Das Maßnahmenpaket des Landes NÖ bzw. der Stadt Wien richtet sich ebenso an alle kleinen
                            und mittleren Unternehmen in Niederösterreich bzw. Wien, die vom Corona-Virus betroffen sind
                                                                                                                         ›

Maßnahmen zum Coronavirus                                 09/04/20                                                            8
Überblick: Der neue Corona-Hilfs-Fonds – EUR 15 Mrd. für die
österreichische Wirtschaft
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) als Haftungsträger

  ACHTUNG: Richtlinien noch nicht veröffentlicht!                                 Garantien
                                                                                  (Bis zu) 90% für
                                                                                     • die Finanzierung von Fixkosten (die nicht
                                         ▪ Haftungsträger = COFAG                       stundungsfähig sind)
                                         ▪ Abwicklung durch Bundesförderstellen      • eine Laufzeit von max. 5 Jahre
                                           AWS, ÖHT und OeKB                         • Garantieentgelt laufzeitabhängig
                                                ▪ als Garantie für                      gestaffelt
                                                  Finanzierungsbedarf                • Nicht finanzierbar: Investitionen und
                                                ▪ als Zuschuss für saisonale            Umschuldungen
                                                  Waren und Fixkosten
                                                                                  Zuschüsse
                                         ▪ Einreichung über Hausbank
                                                                                  Als Kostenersatz für
                                                                                     • Fixkosten bzw. Betriebskosten
                                                                                     • unverkäuflich gewordene (verderbliche,
                                                                                       saisonale) Ware
                                                    COFAG                         • Abhängig vom tatsächlichen Umsatzausfall
                                                                                  • Auszahlbar am Ende des Wirtschaftsjahres
                                                                                     und nach Ende der Corona-Krise

      Sicherheit, Haftung   Geldströme

Maßnahmen zum Coronavirus                                           09/04/20                                                    9
Die Ausreichung der Garantien erfolgt nach Unternehmensgröße
bzw. Branchenzugehörigkeit – hier finden Sie einen Überblick
Corona Hilfs-Fonds (2/4) – Überblick Garantien

 Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistungen              Gastronomie, Tourismus- und
                                                        Freizeitwirtschaft

                                                                           Bis 1,5 Mio.
            KMU

                                                                           Finanzierungs-
                                                              KMU
                                                                           bedarf

                                                                           Über 1,5 Mio.

   Großunternehmen                                       Großunternehmen

Maßnahmen zum Coronavirus                    09/04/20                                       10
Die Bundesgarantien iHv. bis zu 90% sollen den Liquiditätsbedarf
von betroffenen Unternehmen rasch decken
Corona Hilfs-Fonds (3/4) – Garantien
 Voraussetzungen                                                             Eckdaten
 ▪ Liquiditätsbedarf sowie Sitz oder Betriebsstätte                          ▪ Bundesgarantie im Wege der COFAG iHv. bis zu 90% für die
   in Österreich                                                               Finanzierung von Betriebsmitteln
 ▪ Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-                              ▪ Basis für die Finanzierungshöhe:
   Definition
                                                                                    ▪ Tatsächlicher Liquiditätsbedarf, gedeckelt mit dem
 ▪ Beschränkungen bei Dividendenauszahlungen
                                                                                      Zweifachen der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des
   zumindest im ersten Jahr
                                                                                      Unternehmens bzw. 25% des Jahresumsatzes oder 120
 ▪ Aktiengesellschaften dürfen während der                                            Millionen Euro (Ausnahmen möglich bei Vorliegen einer
   Laufzeit nur eingeschränkt Bonuszahlungen an                                       Sondergenehmigung der COFAG)
   die Vorstände leisten oder Aktienrückkäufe
   tätigen                                                                          ▪ Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten,
                                                                                      Investitionen oder Dividendenzahlungen, Manager-Boni und
                                                                                      Aktienrückkäufe.
                                                                             ▪ Außenzinssatz von max. 1% p.a. für die Bank zzgl. Garantieentgelt
                                                                               für die COFAG abhängig von Laufzeit und Unternehmensgröße
                                                                             ▪ Laufzeit: max. 5 Jahre (Verlängerung um weitere 5 Jahre im
                                                                               Einzelfall möglich)

 WICHTIG
 Antragstellung voraussichtlich ab Mittwoch, den 8.4. möglich

Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Maßnahmen zum Coronavirus                                                        09/04/20                                                      11
Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll vor allem die verlorenen
Aufwände abdecken
Corona Hilfs-Fonds (4/4) – Zuschüsse
 Voraussetzungen                                                                        Eckdaten
 ▪ Vor der Krise gesunde Unternehmen (unabhängig von                                    ▪ Zuschuss verringert/bedeckt aliquot vergarantierten
   Größe und Branche)                                                                     Kredit
 ▪ Nachweisliche, massive Umsatzeinbrüche von mind.                                     ▪ Antragstellung auch ohne Kredites möglich
   40% zum Vergleichszeitraum (Vorjahr)
                                                                                        ▪ Ersatz nicht für Umsatzentgang sondern für:
           ▪ 40-60%: 25%
           ▪ 60-80%: 50%                     (Fix-/Sach-)Kostenersatz                         ▪ Fixkosten bzw. Betriebskosten (in Österreich
                                                                                                angefallen) wie nicht reduzierbare Mieten, Strom,
           ▪ 80-100%: 75%
                                                                                                Gas, Internet, Telekommunikationskosten, nicht
 ▪ Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze                                                   stundbarer Zinsaufwand, nicht kündbare Verträge
 ▪ sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Reduktion der                                             wie Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten,
   Fixkosten gesetzt                                                                            fiktiver Unternehmerlohn i.H. des Härtefall-Fonds
 ▪ Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt Umsatz-                                          ▪ unverkäuflich gewordene (verderbliche,
   einbruch und Betrag der relevanten Fixkosten am Ende                                         saisonale) Ware
   des Wirtschaftsjahres
                                                                                        ▪ Ersatzzeitraum: zwischen 15. März 2020 und Ende der
                                                                                          CoViD-Maßnahmen)

 WICHTIG
 Registrierung zur Beantragung von Zuschüssen voraussichtlich ab 15.4.2020 direkt über das Online Tool der AWS

Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Maßnahmen zum Coronavirus                                                    09/04/20                                                           12
Ziel der Garantie ist die Sicherstellung der Liquidität der von der
„Coronavirus-Krise“ betroffenen KMU
aws-Garantie – Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit Coronavirus-Krise (1/2)
ACHTUNG: Richtlinie derzeit in Überarbeitung!

   Funktionsweise                                                           Verwendungszweck
                                                                            ▪ Betriebsmittelfinanzierungen für Wareneinkäufe,
                                ▪ Keine Untergrenze                           Personalkosten usw. für gesunde Unternehmen, die
                                ▪ Max. das Doppelte der                       wegen des Coronavirus über keine oder nicht
                                  jährlichen Lohn- und                        ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden
                                  Gehaltssumme bzw.                           Betriebes verfügen bzw. durch die daraus resultierenden
                                ▪ Max. 25 % des Jahresumsatzes                Umsatz- und Ertragsentwicklungen (Auftragsausfälle,
                                  (im Jahr 2019)                              Marktänderungen, ...) beeinträchtigt sind.

                                                                            Gut zu wissen
                                                                            ▪ Diese Finanzierung darf nicht für eine bloße
                                                                              Kreditumschuldung verwendet werden, sondern muss
                                                                              der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.
                                                                            ▪ Ebenso sind kurzfristige Kreditfinanzierungen von
                                                                              weniger als 6 Monaten von einer Garantieübernahme
                                                                              ausgeschlossen.
     Sicherheit, Haftung    Geldströme

Quelle: aws www.aws.at
Maßnahmen zum Coronavirus                                        09/04/20                                                            13
Die Entscheidung über die Garantieübernahme erfolgt für KMU in
einem beschleunigten Verfahren auf Basis Bankprüfung
aws-Garantie – Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit Coronavirus-Krise (2/2)
ACHTUNG: Richtlinie derzeit in Überarbeitung!
 Voraussetzungen                                                      Eckdaten
 ▪ Gewerbliche und industrielle KMU sowie verkammerte             ▪ Garantieübernahme bis zu 90 % für einen bedarfsab-
   und nicht verkammerte Freiberufler mit Sitz oder                 hängigen, neu einzuräumenden Kredit für Betriebsmittel
   Betriebsstätte in Österreich
                                                                  ▪ Garantielaufzeit max. 5 Jahre
 ▪ Gastronomie/Tourismus mit höherem Liquiditätsbedarf
   (> EUR 1,5 Mio.)                                               ▪ Einbindung von künftigen Ratenfälligkeiten möglich
 ▪ Starke negative Betroffenheit von wirtschaftlichen             ▪ Laufzeitabhängig abgestuftes aws Garantieentgelt
   Auswirkungen des Coronavirus
                                                                  ▪ KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit
 ▪ Lieferketten und Kundenbeziehungen sind kurzfristig              Finanzierungsbedarf ab EUR 1,5 Mio. reichen bei der
   anzupassen mit daraus resultierendem Bedarf                      AWS ein – bis EUR 1,5 Mio. bei ÖHT)
   Finanzierungsbedarf.
 ▪ E-/A-Rechner können unterstützt werden
 ▪ Ausgeschlossen sind Unternehmen, zum Zeitpunkt der
   Antragstellung als ein Unternehmen in Schwierigkeiten
   gem. EU-Definition gelten.

 WICHTIG
 Die Entwicklungen sind hochgradig dynamisch und Bestimmungen werden sich voraussichtlich noch ändern – bitte
 informieren Sie sich auch auf der Website der aws ( www.aws.at )

Quelle: aws www.aws.at
                                                                                              Weiterführende Informationen   ›
Maßnahmen zum Coronavirus                                  09/04/20                                                          14
Die ÖHT unterstützt Ihren Hotel- oder Gastronomiebetrieb bei der
Bewältigung der Coronavirus-Auswirkungen
ÖHT – Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus (1/3)
ACHTUNG: Richtlinie in Überarbeitung!

   Funktionsweise                                                             Verwendungszweck
                                                                              ▪ Betriebsmittel (dzt. nicht klar, ob aktivierungspflichtige
                                                                                Kosten finanzierbar sind)
                                                                              ▪ Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen im Betrieb
                               ▪ Liquidität / nicht aktivbare Kosten
                                                                                führen und aufgrund kurzfristiger Rückgänge der
                                                                                Umsatzerlöse entstanden sind.
                                                                              ▪ Ein erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von
                                                                                mindestens 15 % muss gegenüber dem Vorjahr
                                                                                vorliegen oder prognostizierbar sein.

                                                                              Gut zu wissen
                                                                              ▪ KMU-Eigenschaft ist Voraussetzung
                                                                              ▪ Operative Betreiber sind Zielgruppe
                                                                              ▪ Keine Umschuldungen, (dzt. nicht klar, ob revolvierende
                                                                                Ausnützung möglich ist)
                                                                              ▪ Stundungen von fälligen Raten für bestehende ÖHT-
                                                                                Kredite oder ÖHT-behaftete Bankkredite sind derzeit bis
     Sicherheit, Haftung    Geldströme
                                                                                zu 6 Monaten möglich.

Quelle: ÖHT www.oeht.at
Maßnahmen zum Coronavirus                                          09/04/20                                                                  15
Die ÖHT unterstützt Ihren Hotel- oder Gastronomiebetrieb bei der
Bewältigung der Coronavirus Auswirkungen
ÖHT – Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus (2/3)
ACHTUNG: Richtlinie in Überarbeitung!
 Voraussetzungen                                                            Eckdaten
 ▪ NUR kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus-,                      ▪ Keine Untergrenze der Haftungssumme.
   Gastronomie- und Freizeitwirtschaft mit                                  ▪ Haftung iHv. bis zu 90% für eine
   Sitz/Betriebsstätte in Österreich mit der Mitgliedschaft in                Überbrückungsfinanzierung iHv. max. EUR 1.500.000
   der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WKO                     ▪ Laufzeit: (max.) 5 Jahre, Kreditlinie wird auf einem
   (Gastronomie, Beherbergung und Freizeitwirtschaft).                        eigenen Konto eingeräumt.
 ▪ Ausgeschlossen sind Unternehmen, zum Zeitpunkt der                       ▪ Kostenlose Haftungsübernahme für Kredite bis EUR
   Antragstellung als ein Unternehmen in Schwierigkeiten                      500.000
   gem. EU-Definition gelten.                                               ▪ Laufzeitadäquates Haftungsentgelt für Kredite ab EUR
 ▪ Antragsberechtigt sind auch Reisebüros (KMU!) bzw.                         500.000
   Busunternehmen, die ein angeschlossenes Reisebüro                        ▪ Ausnutzbarkeit: derzeit UNBEKANNT
   betreiben.
 ▪ Unternehmen, die nur im Bereich der Personen-
   beförderung tätig sind, können einen Antrag auf
   Überbrückungsfinanzierung bei der aws einreichen.

Quelle: ÖHT www.oeht.at
                                                                                                                   Antragsstellung   ›
Maßnahmen zum Coronavirus                                        09/04/20                                                            16
Das Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus – in wenigen
Schritten zu Ihrer Unterstützung
ÖHT – Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus (3/3)

               Informieren                     Antrag stellen                   Absicherung erhalten

         www.oeht.at/corona-               Abstimmung mit Ihrer                 Max. 3 Tage
         soforthilfe                       Hausbank                             Bearbeitungszeit

         +43 (0) 720 / 301 355
                                           Antrag online einreichen             Ab Eingang der vollstän-
                                                                                digen Unterlagen
         hotline@oeht.at
                                           https://portal.oeht.at
                                                                                Haftungserklärung wird
                                                                                direkt an Sie und Ihre
                                                                                Hausbank übermittelt
                                           Keine Originaldokumente
                                           notwendig

                                 Die schnelle und unbürokratische Soforthilfe

Quelle: ÖHT www.oeht.at
Maßnahmen zum Coronavirus                           09/04/20                                               17
Die OeKB stellt über den KRR Betriebsmittel zusätzlich zu
bestehenden Exportfinanzierungen zur Verfügung
Sonder-KRR Covid 19: OeKB Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Großunternehmen

                                                                              Verwendungszweck
   Funktionsweise
                                                                              ▪ Bereitstellung von Liquidität zur Abfederung des
                                                                                angenommenen Exportumsatzrückgangs in 2020
                                ▪ Heimische Exporteure (GU und                ▪ Standort- und Arbeitsplatzsicherung sowie Aufrecht-
                                  KMU) mit min. 25%                             erhaltung der operativen Geschäftstätigkeit der vom
                                  österreichischer Wertschöpfung                Coronavirus Betroffenen
                                                                              ▪ Betriebsmittelfinanzierung auf Basis einer Wechsel-
                                                                                bürgschaft, zusätzlich zu bereits bestehenden
                                                                                Exportfonds- oder KRR-Finanzierungen möglich

                                                                              Eckdaten
                                                                              ▪ Höhe des Kredites ist mit 10% (GU) bzw. 15% (KMU)
                                                                                des Exportumsatzes begrenzt mit einer max. absolute
                                                                                Obergrenze von EUR 60 Mio. und keiner Untergrenze
                                                                              ▪ Bonitätsabhängige Haftungsübernahmen zw. 50 -70%
                                                                              ▪ Für die Haftungsübernahme beträgt das Wechselbürg-
                                                                                schaftsentgelt 0,6% für die Hausbankhaftung 0,3% p.a.
                                                                              ▪ Die Finanzierung erfolgt über den KRR mit dem
                                                                                aktuellen Zinssatz von 0,5% p.a.
     Sicherheit, Haftung    Geldströme                                        ▪ Laufzeit: 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
                                                                              ▪ Revolvierende Ausnutzung ist möglich, aber erstmalige

Quelle: OeKB www.oekb.at
                            FAQ der OeKB: Fragen und Antworten   ›              Rahmenanpassung an Ausnützung am 30.06.2020

Maßnahmen zum Coronavirus                                          09/04/20                                                           18
Härtefall-Fonds als Erste-Hilfe Maßnahme für die akute finanzielle
Notlage von Selbstständigen, die aktuell keine Umsätze haben
Härtefall-Fonds der WKO – ein nicht rückzahlbarer Zuschuss

 Wer ist antragsberechtigt?                                        Höhe der Förderung
 ▪ Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht                   ▪ Phase 1 – Soforthilfe:
   Voraussetzung
                                                                       ▪ Bei einem Nettoeinkommen von weniger als
 ▪ Ein-Personen-Unternehmer                                              6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
 ▪ Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-
   Äquivalente beschäftigen                                            ▪ Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.:
                                                                         Zuschuss von 1.000 Euro
 ▪ Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG
   pflichtversichert sind                                              ▪ Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid
 ▪ Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler,                verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
   Journalisten, Psychotherapeuten                             ▪ Phase 2 (Antragstellung voraussichtlich ab 16.4. -
 ▪ Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und                   Kriterien noch nicht vollständig bekannt):
   Nachhilfelehrer
                                                                       ▪ Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat
 ▪ Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)                             auf maximal 3 Monate betragen.
                                                                       ▪ Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der
                                                                         Einkommenseinbuße.

                                                                                                         Antragsstellung   ›
Quelle: WKO www.wko.at
Maßnahmen zum Coronavirus                               09/04/20                                                           19
Der Wirtschaftskammer NÖ Existenzsicherungsfonds

Für KMUs in Zusammenhang mit Umsatzentgang durch CoViD-19

  Funktionsweise                             Verwendungszweck
                                             ▪ Abfederung des Umsatzrückgangs, der sich am Rückgang der
                                               Umsätze im Vergleich zu den Vergleichsmonaten im Vorjahr darstellt
                            Einmalzuschuss   ▪ Betrachtungszeitraum sind die Monate ab März 2020

                                             Voraussetzungen
                                             ▪ KLEIN-Unternehmen (max. 10 MA ohne Lehrlinge/Teilzeitkräfte
                                               umrechnen) aller Branchen
                                             ▪ Firmensitz in NÖ
                                             ▪ Mindestens zweijährige aufrechte Mitgliedschaft bei der
                                               Wirtschaftskammer NÖ

                                             Eckdaten
                                             ▪ Einmalbarzuschuss bis EUR 5.000, abhängig von Umsatzrückgang
                                               und Branchenzugehörigkeit
                                             ▪ Die tatsächliche Förderhöhe bemisst sich am Umsatzrückgang im
                                               Vergleich zu den Monaten des Vorjahres
     Sicherheit, Haftung    Geldströme

Quelle: WKO: www.wko.at                                                                          Antragsstellung   ›
Maßnahmen zum Coronavirus                         09/04/20                                                         20
Das Maßnahmenpaket der Stadt Wien wird von der WKBG und der
WKW begleitet
WKBG: „Corona-Überbrückung“ für Wiener KMU dzt. befristet bis 30.09.2020

  Funktionsweise                                                                Verwendungszweck
                                                                                Überbrückung von
                                                                                ▪ Auftrags-/Umsatzrückgängen
                                 Zusätzlicher Betriebsmittelbedarf
                                                                                ▪ Forderungsverzug/-ausfall
                                                                                ▪ Warenbezugs-/Einkaufsproblemen
                                                                                ▪ Personalausfall/-aufwand

                                                                                Voraussetzungen
                                                                                ▪ Wiener KMU mit zusätzlichem Liquiditätsbedarf
                                                                                ▪ KEINE
                                                                                  Umschuldungen/Sanierungen/Restrukturierungen

                                                                                Eckdaten
                                                                                Betriebe unter EUR 5 Mio. Umsatz: EUR 5.000-350.000
                                                                                Betriebe über EUR 5 Mio. Umsatz: EUR 50.000-500.000
                                                                                ▪ Haftungsquote bis zu 80% (pers. Bürgschaft notwendig)
                                                                                ▪ Haftungsprovision (0,8% p.a.) und Bearbeitungsgebühr
                                                                                  (0,5% einmalig) übernehmen Stadt Wien und WKW
     Sicherheit, Haftung    Geldströme
                                                                                ▪ Laufzeit: 3 Jahre endfällig (auch revolvierend) oder
                                                                                  5 Jahre (bei jährlicher 20%iger Abschichtung)
Quelle: WKBG www.wkbg.at
Maßnahmen zum Coronavirus                                            09/04/20                                                        21
KMU gemäß EU-Definition

KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht

                             Mitarbeiteranzahl UND Jahresumsatz ODER Bilanzsumme

       Kleinstunternehmen
Wir bieten Information zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung
für die Wirtschaft
Maßnahmen zum Coronavirus der Bundes- und Landesförderstellen für Großunternehmen

                            Fördermaßnahmen von Exportunternehmen
                            Die OeKB stellt über einen Sonder-KRR Betriebsmittel inkl. Haftungsübernahme - zusätzlich zu
                            bereits bestehenden Exportfonds- bzw. KRR-Krediten - zur Verfügung.
                                                                                                                      ›
                            Corona Hilfs-Fonds
      COFAG                 Ziel des Hilfs-Fonds ist die rasche Bereitstellung von Liquidität um schwerwiegende
                            Liquiditätsengpässe von Unternehmen auszugleichen.                                         ›

Maßnahmen zum Coronavirus                                 09/04/20                                                     23
Die OeKB stellt über den KRR Betriebsmittel zusätzlich zu
bestehenden Exportfinanzierungen zur Verfügung
Sonder-KRR Covid 19: OeKB Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Großunternehmen

                                                                              Verwendungszweck
   Funktionsweise
                                                                              ▪ Bereitstellung von Liquidität zur Abfederung des
                                                                                angenommenen Exportumsatzrückgangs in 2020
                                ▪ Heimische Exporteure (GU und                ▪ Standort- und Arbeitsplatzsicherung sowie Aufrecht-
                                  KMU) mit min. 25%                             erhaltung der operativen Geschäftstätigkeit der vom
                                  österreichischer Wertschöpfung                Coronavirus Betroffenen
                                                                              ▪ Betriebsmittelfinanzierung auf Basis einer Wechsel-
                                                                                bürgschaft, zusätzlich zu bereits bestehenden
                                                                                Exportfonds- oder KRR-Finanzierungen möglich

                                                                              Eckdaten
                                                                              ▪ Höhe des Kredites ist mit 10% (GU) bzw. 15% (KMU)
                                                                                des Exportumsatzes begrenzt mit einer max. absolute
                                                                                Obergrenze von EUR 60 Mio. und keiner Untergrenze
                                                                              ▪ Bonitätsabhängige Haftungsübernahmen zw. 50 -70%
                                                                              ▪ Für die Haftungsübernahme beträgt das Wechselbürg-
                                                                                schaftsentgelt 0,6% für die Hausbankhaftung 0,3% p.a.
                                                                              ▪ Die Finanzierung erfolgt über den KRR mit dem
                                                                                aktuellen Zinssatz von 0,5% p.a.
     Sicherheit, Haftung    Geldströme                                        ▪ Laufzeit: 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
                                                                              ▪ Revolvierende Ausnutzung ist möglich, aber erstmalige

Quelle: OeKB www.oekb.at
                            FAQ der OeKB: Fragen und Antworten   ›              Rahmenanpassung an Ausnützung am 30.06.2020

Maßnahmen zum Coronavirus                                          09/04/20                                                           24
Überblick: Der neue Corona-Hilfs-Fonds – EUR 15 Mrd. für die
österreichische Wirtschaft
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) als Haftungsträger

  ACHTUNG: Richtlinien noch nicht veröffentlicht!                                 Garantien
                                                                                  (Bis zu) 90% für
                                                                                     • die Finanzierung von Fixkosten (die nicht
                                         ▪ Haftungsträger = COFAG                       stundungsfähig sind)
                                         ▪ Abwicklung durch Bundesförderstellen      • eine Laufzeit von max. 5 Jahre
                                           AWS, ÖHT und OeKB                         • Garantieentgelt laufzeitabhängig
                                                ▪ als Garantie für                      gestaffelt
                                                  Finanzierungsbedarf                • Nicht finanzierbar: Investitionen und
                                                ▪ als Zuschuss für saisonale            Umschuldungen
                                                  Waren und Fixkosten
                                                                                  Zuschüsse
                                         ▪ Einreichung über Hausbank
                                                                                  Als Kostenersatz für
                                                                                     • Fixkosten bzw. Betriebskosten
                                                                                     • unverkäuflich gewordene (verderbliche,
                                                                                       saisonale) Ware
                                                    COFAG                         • Abhängig vom tatsächlichen Umsatzausfall
                                                                                  • Auszahlbar am Ende des Wirtschaftsjahres
                                                                                     und nach Ende der Corona-Krise

      Sicherheit, Haftung   Geldströme

Maßnahmen zum Coronavirus                                           09/04/20                                                  25
Die Ausreichung der Garantien erfolgt nach Unternehmensgröße
bzw. Branchenzugehörigkeit – hier finden Sie einen Überblick
Corona Hilfs-Fonds (2/4) – Überblick Garantien

 Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistungen              Gastronomie, Tourismus- und
                                                        Freizeitwirtschaft

                                                                           Bis 1,5 Mio.
            KMU

                                                                           Finanzierungs-
                                                              KMU
                                                                           bedarf

                                                                           Über 1,5 Mio.

   Großunternehmen                                       Großunternehmen

Maßnahmen zum Coronavirus                    09/04/20                                       26
Die Bundesgarantien iHv. 90% sollen den Liquiditätsbedarf von
betroffenen Großunternehmen rasch decken
Corona Hilfs-Fonds (3A/4) – Garantien
 Voraussetzungen                                                             Eckdaten
 ▪ Liquiditätsbedarf sowie Sitz oder Betriebsstätte                          ▪ Bundesgarantie im Wege der COFAG iHv. 90% für die
   in Österreich                                                               Finanzierung von Betriebsmitteln
 ▪ Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-                              ▪ Basis für die Finanzierungshöhe:
   Definition
                                                                                    ▪ Tatsächlicher Liquiditätsbedarf, gedeckelt mit dem
 ▪ Beschränkungen bei Dividendenauszahlungen
                                                                                      Zweifachen der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des
   zumindest im ersten Jahr
                                                                                      Unternehmens bzw. 25% des Jahresumsatzes oder 120
 ▪ Aktiengesellschaften dürfen während der                                            Millionen Euro (Ausnahmen möglich bei Vorliegen einer
   Laufzeit nur eingeschränkt Bonuszahlungen an                                       Sondergenehmigung der COFAG)
   die Vorstände leisten oder Aktienrückkäufe
   tätigen                                                                          ▪ Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten,
                                                                                      Investitionen oder Dividendenzahlungen, Manager-Boni und
 ▪ Die Unternehmen werden angehalten,
                                                                                      Aktienrückkäufe.
   zusätzlich alle anderen Fördermaßnahmen des
   Bundes in Anspruch zu nehmen                                              ▪ Außenzinssatz von max. 1% p.a. für die Bank zzgl. Garantieentgelt
                                                                               für die COFAG abhängig von der Laufzeit gestaffelt von 0,5%-2,0%
                                                                             ▪ Laufzeit: max. 5 Jahre endfällig (Verlängerung um weitere 5 Jahre
                                                                               in Ausnahmefällen möglich)

 WICHTIG
 Antragstellung ab sofort möglich!

Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Maßnahmen zum Coronavirus                                                        09/04/20                                                          27
Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll vor allem die verlorenen
Aufwände abdecken
Corona Hilfs-Fonds (4/4) – Zuschüsse
 Voraussetzungen                                                                        Eckdaten
 ▪ Vor der Krise gesunde Unternehmen (unabhängig von                                    ▪ Zuschuss verringert/bedeckt aliquot vergarantierten
   Größe und Branche)                                                                     Kredit
 ▪ Nachweisliche, massive Umsatzeinbrüche von mind.                                     ▪ Antragstellung auch ohne Kredites möglich
   40% zum Vergleichszeitraum (Vorjahr)
                                                                                        ▪ Ersatz nicht für Umsatzentgang sondern für:
           ▪ 40-60%: 25%
           ▪ 60-80%: 50%                     (Fix-/Sach-)Kostenersatz                         ▪ Fixkosten bzw. Betriebskosten (in Österreich
                                                                                                angefallen) wie nicht reduzierbare Mieten, Strom,
           ▪ 80-100%: 75%
                                                                                                Gas, Internet, Telekommunikationskosten, nicht
 ▪ Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze                                                   stundbarer Zinsaufwand, nicht kündbare Verträge
 ▪ sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Reduktion der                                             wie Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten,
   Fixkosten gesetzt                                                                            fiktiver Unternehmerlohn i.H. des Härtefall-Fonds
 ▪ Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt Umsatz-                                          ▪ unverkäuflich gewordene (verderbliche,
   einbruch und Betrag der relevanten Fixkosten am Ende                                         saisonale) Ware
   des Wirtschaftsjahres
                                                                                        ▪ Ersatzzeitraum: zwischen 15. März 2020 und Ende der
                                                                                          CoViD-Maßnahmen)

 WICHTIG
 Registrierung zur Beantragung von Zuschüssen voraussichtlich ab 15.4.2020 direkt über das Online Tool der AWS

Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Maßnahmen zum Coronavirus                                                    09/04/20                                                           28
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Stand: [Dezember] 2019

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Maßnahmen zum Coronavirus                                                     09/04/20                                                                           29
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