MASSNAHMEN ZUM CORONAVIRUS 09/04/2020 - Raiffeisen
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Überblick: Der neue Corona-Hilfs-Fonds – EUR 15 Mrd. für die österreichische Wirtschaft Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) als Haftungsträger ACHTUNG: Richtlinien noch nicht veröffentlicht! Garantien (Bis zu) 90% für • die Finanzierung von Fixkosten (die nicht ▪ Haftungsträger = COFAG stundungsfähig sind) ▪ Abwicklung durch Bundesförderstellen • eine Laufzeit von max. 5 Jahre AWS, ÖHT und OeKB • Garantieentgelt laufzeitabhängig ▪ als Garantie für gestaffelt Finanzierungsbedarf • Nicht finanzierbar: Investitionen und ▪ als Zuschuss für saisonale Umschuldungen Waren und Fixkosten Zuschüsse ▪ Einreichung über Hausbank Als Kostenersatz für • Fixkosten bzw. Betriebskosten • unverkäuflich gewordene (verderbliche, saisonale) Ware COFAG • Abhängig vom tatsächlichen Umsatzausfall • Auszahlbar am Ende des Wirtschaftsjahres und nach Ende der Corona-Krise Sicherheit, Haftung Geldströme Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 2
Die Ausreichung der Garantien erfolgt nach Unternehmensgröße bzw. Branchenzugehörigkeit – hier finden Sie einen Überblick Corona Hilfs-Fonds (2/4) – Überblick Garantien Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistungen Gastronomie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft Bis 1,5 Mio. KMU Finanzierungs- KMU bedarf Über 1,5 Mio. Großunternehmen Großunternehmen Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 3
Die Bundesgarantien iHv. bis zu 90% sollen den Liquiditätsbedarf von betroffenen Unternehmen rasch decken Corona Hilfs-Fonds (3/4) – Garantien Voraussetzungen Eckdaten ▪ Liquiditätsbedarf sowie Sitz oder Betriebsstätte ▪ Bundesgarantie im Wege der COFAG iHv. bis zu 90% für die in Österreich Finanzierung von Betriebsmitteln ▪ Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU- ▪ Basis für die Finanzierungshöhe: Definition ▪ Tatsächlicher Liquiditätsbedarf, gedeckelt mit dem ▪ Beschränkungen bei Dividendenauszahlungen Zweifachen der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des zumindest im ersten Jahr Unternehmens bzw. 25% des Jahresumsatzes oder 120 ▪ Aktiengesellschaften dürfen während der Millionen Euro (Ausnahmen möglich bei Vorliegen einer Laufzeit nur eingeschränkt Bonuszahlungen an Sondergenehmigung der COFAG) die Vorstände leisten oder Aktienrückkäufe tätigen ▪ Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen, Manager-Boni und Aktienrückkäufe. ▪ Außenzinssatz von max. 1% p.a. für die Bank zzgl. Garantieentgelt für die COFAG abhängig von Laufzeit und Unternehmensgröße ▪ Laufzeit: max. 5 Jahre (Verlängerung um weitere 5 Jahre im Einzelfall möglich) WICHTIG Antragstellung voraussichtlich ab Mittwoch, den 8.4. möglich Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 4
Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll vor allem die verlorenen Aufwände abdecken Corona Hilfs-Fonds (4/4) – Zuschüsse Voraussetzungen Eckdaten ▪ Vor der Krise gesunde Unternehmen (unabhängig von ▪ Zuschuss verringert/bedeckt aliquot vergarantierten Größe und Branche) Kredit ▪ Nachweisliche, massive Umsatzeinbrüche von mind. ▪ Antragstellung auch ohne Kredites möglich 40% zum Vergleichszeitraum (Vorjahr) ▪ Ersatz nicht für Umsatzentgang sondern für: ▪ 40-60%: 25% ▪ 60-80%: 50% (Fix-/Sach-)Kostenersatz ▪ Fixkosten bzw. Betriebskosten (in Österreich angefallen) wie nicht reduzierbare Mieten, Strom, ▪ 80-100%: 75% Gas, Internet, Telekommunikationskosten, nicht ▪ Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze stundbarer Zinsaufwand, nicht kündbare Verträge ▪ sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Reduktion der wie Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten, Fixkosten gesetzt fiktiver Unternehmerlohn i.H. des Härtefall-Fonds ▪ Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt Umsatz- ▪ unverkäuflich gewordene (verderbliche, einbruch und Betrag der relevanten Fixkosten am Ende saisonale) Ware des Wirtschaftsjahres ▪ Ersatzzeitraum: zwischen 15. März 2020 und Ende der CoViD-Maßnahmen) WICHTIG Registrierung zur Beantragung von Zuschüssen voraussichtlich ab 15.4.2020 direkt über das Online Tool der AWS Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 5
Weitere passende Unterstützungsmaßnahmen für jede Unternehmensgröße KMU Großunternehmen KMU Definition › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 6
Wir bieten Information zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung für die Wirtschaft Maßnahmen zum Coronavirus der Bundes- und Landesförderstellen für KMU (1/2) Corona Hilfs-Fonds COFAG Ziel des Hilfs-Fonds ist die rasche Bereitstellung von Liquidität um schwerwiegende Liquiditätsengpässe von Unternehmen auszugleichen. › aws-Garantie - Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise Ziel dieser Sonderaktion ist die Sicherstellung der Liquidität für Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. › ÖHT - Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus Ziel ist die rasche Unterstützung von Überbrückungsfinanzierungen für heimische Gastronomie- und Tourismusbetriebe (NUR KMU/familiengeführte Betriebe) durch Bundeshaftungen. › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 7
Wir bieten Information zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung für die Wirtschaft Maßnahmen zum Coronavirus der Bundes- und Landesförderstellen für KMU (2/2) Fördermaßnahmen von Exportunternehmen Die OeKB stellt über einen Sonder-KRR Betriebsmittel inkl. Haftungsübernahme - zusätzlich zu bereits bestehenden Exportfonds- bzw. KRR-Krediten - zur Verfügung. › Härtefall-Fonds der WKO – ein nicht rückzahlbarer Zuschuss Härtefall-Fonds als Erste-Hilfe Maßnahme für die akute finanzielle Notlage von Selbstständigen, die aktuell keine Umsätze haben. › Maßnahmenpakete der Bundesländer Das Maßnahmenpaket des Landes NÖ bzw. der Stadt Wien richtet sich ebenso an alle kleinen und mittleren Unternehmen in Niederösterreich bzw. Wien, die vom Corona-Virus betroffen sind › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 8
Überblick: Der neue Corona-Hilfs-Fonds – EUR 15 Mrd. für die österreichische Wirtschaft Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) als Haftungsträger ACHTUNG: Richtlinien noch nicht veröffentlicht! Garantien (Bis zu) 90% für • die Finanzierung von Fixkosten (die nicht ▪ Haftungsträger = COFAG stundungsfähig sind) ▪ Abwicklung durch Bundesförderstellen • eine Laufzeit von max. 5 Jahre AWS, ÖHT und OeKB • Garantieentgelt laufzeitabhängig ▪ als Garantie für gestaffelt Finanzierungsbedarf • Nicht finanzierbar: Investitionen und ▪ als Zuschuss für saisonale Umschuldungen Waren und Fixkosten Zuschüsse ▪ Einreichung über Hausbank Als Kostenersatz für • Fixkosten bzw. Betriebskosten • unverkäuflich gewordene (verderbliche, saisonale) Ware COFAG • Abhängig vom tatsächlichen Umsatzausfall • Auszahlbar am Ende des Wirtschaftsjahres und nach Ende der Corona-Krise Sicherheit, Haftung Geldströme Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 9
Die Ausreichung der Garantien erfolgt nach Unternehmensgröße bzw. Branchenzugehörigkeit – hier finden Sie einen Überblick Corona Hilfs-Fonds (2/4) – Überblick Garantien Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistungen Gastronomie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft Bis 1,5 Mio. KMU Finanzierungs- KMU bedarf Über 1,5 Mio. Großunternehmen Großunternehmen Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 10
Die Bundesgarantien iHv. bis zu 90% sollen den Liquiditätsbedarf von betroffenen Unternehmen rasch decken Corona Hilfs-Fonds (3/4) – Garantien Voraussetzungen Eckdaten ▪ Liquiditätsbedarf sowie Sitz oder Betriebsstätte ▪ Bundesgarantie im Wege der COFAG iHv. bis zu 90% für die in Österreich Finanzierung von Betriebsmitteln ▪ Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU- ▪ Basis für die Finanzierungshöhe: Definition ▪ Tatsächlicher Liquiditätsbedarf, gedeckelt mit dem ▪ Beschränkungen bei Dividendenauszahlungen Zweifachen der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des zumindest im ersten Jahr Unternehmens bzw. 25% des Jahresumsatzes oder 120 ▪ Aktiengesellschaften dürfen während der Millionen Euro (Ausnahmen möglich bei Vorliegen einer Laufzeit nur eingeschränkt Bonuszahlungen an Sondergenehmigung der COFAG) die Vorstände leisten oder Aktienrückkäufe tätigen ▪ Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen, Manager-Boni und Aktienrückkäufe. ▪ Außenzinssatz von max. 1% p.a. für die Bank zzgl. Garantieentgelt für die COFAG abhängig von Laufzeit und Unternehmensgröße ▪ Laufzeit: max. 5 Jahre (Verlängerung um weitere 5 Jahre im Einzelfall möglich) WICHTIG Antragstellung voraussichtlich ab Mittwoch, den 8.4. möglich Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 11
Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll vor allem die verlorenen Aufwände abdecken Corona Hilfs-Fonds (4/4) – Zuschüsse Voraussetzungen Eckdaten ▪ Vor der Krise gesunde Unternehmen (unabhängig von ▪ Zuschuss verringert/bedeckt aliquot vergarantierten Größe und Branche) Kredit ▪ Nachweisliche, massive Umsatzeinbrüche von mind. ▪ Antragstellung auch ohne Kredites möglich 40% zum Vergleichszeitraum (Vorjahr) ▪ Ersatz nicht für Umsatzentgang sondern für: ▪ 40-60%: 25% ▪ 60-80%: 50% (Fix-/Sach-)Kostenersatz ▪ Fixkosten bzw. Betriebskosten (in Österreich angefallen) wie nicht reduzierbare Mieten, Strom, ▪ 80-100%: 75% Gas, Internet, Telekommunikationskosten, nicht ▪ Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze stundbarer Zinsaufwand, nicht kündbare Verträge ▪ sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Reduktion der wie Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten, Fixkosten gesetzt fiktiver Unternehmerlohn i.H. des Härtefall-Fonds ▪ Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt Umsatz- ▪ unverkäuflich gewordene (verderbliche, einbruch und Betrag der relevanten Fixkosten am Ende saisonale) Ware des Wirtschaftsjahres ▪ Ersatzzeitraum: zwischen 15. März 2020 und Ende der CoViD-Maßnahmen) WICHTIG Registrierung zur Beantragung von Zuschüssen voraussichtlich ab 15.4.2020 direkt über das Online Tool der AWS Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 12
Ziel der Garantie ist die Sicherstellung der Liquidität der von der „Coronavirus-Krise“ betroffenen KMU aws-Garantie – Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit Coronavirus-Krise (1/2) ACHTUNG: Richtlinie derzeit in Überarbeitung! Funktionsweise Verwendungszweck ▪ Betriebsmittelfinanzierungen für Wareneinkäufe, ▪ Keine Untergrenze Personalkosten usw. für gesunde Unternehmen, die ▪ Max. das Doppelte der wegen des Coronavirus über keine oder nicht jährlichen Lohn- und ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Gehaltssumme bzw. Betriebes verfügen bzw. durch die daraus resultierenden ▪ Max. 25 % des Jahresumsatzes Umsatz- und Ertragsentwicklungen (Auftragsausfälle, (im Jahr 2019) Marktänderungen, ...) beeinträchtigt sind. Gut zu wissen ▪ Diese Finanzierung darf nicht für eine bloße Kreditumschuldung verwendet werden, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen. ▪ Ebenso sind kurzfristige Kreditfinanzierungen von weniger als 6 Monaten von einer Garantieübernahme ausgeschlossen. Sicherheit, Haftung Geldströme Quelle: aws www.aws.at Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 13
Die Entscheidung über die Garantieübernahme erfolgt für KMU in einem beschleunigten Verfahren auf Basis Bankprüfung aws-Garantie – Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit Coronavirus-Krise (2/2) ACHTUNG: Richtlinie derzeit in Überarbeitung! Voraussetzungen Eckdaten ▪ Gewerbliche und industrielle KMU sowie verkammerte ▪ Garantieübernahme bis zu 90 % für einen bedarfsab- und nicht verkammerte Freiberufler mit Sitz oder hängigen, neu einzuräumenden Kredit für Betriebsmittel Betriebsstätte in Österreich ▪ Garantielaufzeit max. 5 Jahre ▪ Gastronomie/Tourismus mit höherem Liquiditätsbedarf (> EUR 1,5 Mio.) ▪ Einbindung von künftigen Ratenfälligkeiten möglich ▪ Starke negative Betroffenheit von wirtschaftlichen ▪ Laufzeitabhängig abgestuftes aws Garantieentgelt Auswirkungen des Coronavirus ▪ KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit ▪ Lieferketten und Kundenbeziehungen sind kurzfristig Finanzierungsbedarf ab EUR 1,5 Mio. reichen bei der anzupassen mit daraus resultierendem Bedarf AWS ein – bis EUR 1,5 Mio. bei ÖHT) Finanzierungsbedarf. ▪ E-/A-Rechner können unterstützt werden ▪ Ausgeschlossen sind Unternehmen, zum Zeitpunkt der Antragstellung als ein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition gelten. WICHTIG Die Entwicklungen sind hochgradig dynamisch und Bestimmungen werden sich voraussichtlich noch ändern – bitte informieren Sie sich auch auf der Website der aws ( www.aws.at ) Quelle: aws www.aws.at Weiterführende Informationen › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 14
Die ÖHT unterstützt Ihren Hotel- oder Gastronomiebetrieb bei der Bewältigung der Coronavirus-Auswirkungen ÖHT – Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus (1/3) ACHTUNG: Richtlinie in Überarbeitung! Funktionsweise Verwendungszweck ▪ Betriebsmittel (dzt. nicht klar, ob aktivierungspflichtige Kosten finanzierbar sind) ▪ Kosten, welche zu Liquiditätsengpässen im Betrieb ▪ Liquidität / nicht aktivbare Kosten führen und aufgrund kurzfristiger Rückgänge der Umsatzerlöse entstanden sind. ▪ Ein erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15 % muss gegenüber dem Vorjahr vorliegen oder prognostizierbar sein. Gut zu wissen ▪ KMU-Eigenschaft ist Voraussetzung ▪ Operative Betreiber sind Zielgruppe ▪ Keine Umschuldungen, (dzt. nicht klar, ob revolvierende Ausnützung möglich ist) ▪ Stundungen von fälligen Raten für bestehende ÖHT- Kredite oder ÖHT-behaftete Bankkredite sind derzeit bis Sicherheit, Haftung Geldströme zu 6 Monaten möglich. Quelle: ÖHT www.oeht.at Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 15
Die ÖHT unterstützt Ihren Hotel- oder Gastronomiebetrieb bei der Bewältigung der Coronavirus Auswirkungen ÖHT – Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus (2/3) ACHTUNG: Richtlinie in Überarbeitung! Voraussetzungen Eckdaten ▪ NUR kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus-, ▪ Keine Untergrenze der Haftungssumme. Gastronomie- und Freizeitwirtschaft mit ▪ Haftung iHv. bis zu 90% für eine Sitz/Betriebsstätte in Österreich mit der Mitgliedschaft in Überbrückungsfinanzierung iHv. max. EUR 1.500.000 der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WKO ▪ Laufzeit: (max.) 5 Jahre, Kreditlinie wird auf einem (Gastronomie, Beherbergung und Freizeitwirtschaft). eigenen Konto eingeräumt. ▪ Ausgeschlossen sind Unternehmen, zum Zeitpunkt der ▪ Kostenlose Haftungsübernahme für Kredite bis EUR Antragstellung als ein Unternehmen in Schwierigkeiten 500.000 gem. EU-Definition gelten. ▪ Laufzeitadäquates Haftungsentgelt für Kredite ab EUR ▪ Antragsberechtigt sind auch Reisebüros (KMU!) bzw. 500.000 Busunternehmen, die ein angeschlossenes Reisebüro ▪ Ausnutzbarkeit: derzeit UNBEKANNT betreiben. ▪ Unternehmen, die nur im Bereich der Personen- beförderung tätig sind, können einen Antrag auf Überbrückungsfinanzierung bei der aws einreichen. Quelle: ÖHT www.oeht.at Antragsstellung › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 16
Das Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus – in wenigen Schritten zu Ihrer Unterstützung ÖHT – Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus (3/3) Informieren Antrag stellen Absicherung erhalten www.oeht.at/corona- Abstimmung mit Ihrer Max. 3 Tage soforthilfe Hausbank Bearbeitungszeit +43 (0) 720 / 301 355 Antrag online einreichen Ab Eingang der vollstän- digen Unterlagen hotline@oeht.at https://portal.oeht.at Haftungserklärung wird direkt an Sie und Ihre Hausbank übermittelt Keine Originaldokumente notwendig Die schnelle und unbürokratische Soforthilfe Quelle: ÖHT www.oeht.at Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 17
Die OeKB stellt über den KRR Betriebsmittel zusätzlich zu bestehenden Exportfinanzierungen zur Verfügung Sonder-KRR Covid 19: OeKB Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Großunternehmen Verwendungszweck Funktionsweise ▪ Bereitstellung von Liquidität zur Abfederung des angenommenen Exportumsatzrückgangs in 2020 ▪ Heimische Exporteure (GU und ▪ Standort- und Arbeitsplatzsicherung sowie Aufrecht- KMU) mit min. 25% erhaltung der operativen Geschäftstätigkeit der vom österreichischer Wertschöpfung Coronavirus Betroffenen ▪ Betriebsmittelfinanzierung auf Basis einer Wechsel- bürgschaft, zusätzlich zu bereits bestehenden Exportfonds- oder KRR-Finanzierungen möglich Eckdaten ▪ Höhe des Kredites ist mit 10% (GU) bzw. 15% (KMU) des Exportumsatzes begrenzt mit einer max. absolute Obergrenze von EUR 60 Mio. und keiner Untergrenze ▪ Bonitätsabhängige Haftungsübernahmen zw. 50 -70% ▪ Für die Haftungsübernahme beträgt das Wechselbürg- schaftsentgelt 0,6% für die Hausbankhaftung 0,3% p.a. ▪ Die Finanzierung erfolgt über den KRR mit dem aktuellen Zinssatz von 0,5% p.a. Sicherheit, Haftung Geldströme ▪ Laufzeit: 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit ▪ Revolvierende Ausnutzung ist möglich, aber erstmalige Quelle: OeKB www.oekb.at FAQ der OeKB: Fragen und Antworten › Rahmenanpassung an Ausnützung am 30.06.2020 Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 18
Härtefall-Fonds als Erste-Hilfe Maßnahme für die akute finanzielle Notlage von Selbstständigen, die aktuell keine Umsätze haben Härtefall-Fonds der WKO – ein nicht rückzahlbarer Zuschuss Wer ist antragsberechtigt? Höhe der Förderung ▪ Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht ▪ Phase 1 – Soforthilfe: Voraussetzung ▪ Bei einem Nettoeinkommen von weniger als ▪ Ein-Personen-Unternehmer 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro ▪ Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit- Äquivalente beschäftigen ▪ Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro ▪ Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind ▪ Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid ▪ Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro. Journalisten, Psychotherapeuten ▪ Phase 2 (Antragstellung voraussichtlich ab 16.4. - ▪ Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Kriterien noch nicht vollständig bekannt): Nachhilfelehrer ▪ Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat ▪ Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) auf maximal 3 Monate betragen. ▪ Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße. Antragsstellung › Quelle: WKO www.wko.at Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 19
Der Wirtschaftskammer NÖ Existenzsicherungsfonds Für KMUs in Zusammenhang mit Umsatzentgang durch CoViD-19 Funktionsweise Verwendungszweck ▪ Abfederung des Umsatzrückgangs, der sich am Rückgang der Umsätze im Vergleich zu den Vergleichsmonaten im Vorjahr darstellt Einmalzuschuss ▪ Betrachtungszeitraum sind die Monate ab März 2020 Voraussetzungen ▪ KLEIN-Unternehmen (max. 10 MA ohne Lehrlinge/Teilzeitkräfte umrechnen) aller Branchen ▪ Firmensitz in NÖ ▪ Mindestens zweijährige aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer NÖ Eckdaten ▪ Einmalbarzuschuss bis EUR 5.000, abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit ▪ Die tatsächliche Förderhöhe bemisst sich am Umsatzrückgang im Vergleich zu den Monaten des Vorjahres Sicherheit, Haftung Geldströme Quelle: WKO: www.wko.at Antragsstellung › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 20
Das Maßnahmenpaket der Stadt Wien wird von der WKBG und der WKW begleitet WKBG: „Corona-Überbrückung“ für Wiener KMU dzt. befristet bis 30.09.2020 Funktionsweise Verwendungszweck Überbrückung von ▪ Auftrags-/Umsatzrückgängen Zusätzlicher Betriebsmittelbedarf ▪ Forderungsverzug/-ausfall ▪ Warenbezugs-/Einkaufsproblemen ▪ Personalausfall/-aufwand Voraussetzungen ▪ Wiener KMU mit zusätzlichem Liquiditätsbedarf ▪ KEINE Umschuldungen/Sanierungen/Restrukturierungen Eckdaten Betriebe unter EUR 5 Mio. Umsatz: EUR 5.000-350.000 Betriebe über EUR 5 Mio. Umsatz: EUR 50.000-500.000 ▪ Haftungsquote bis zu 80% (pers. Bürgschaft notwendig) ▪ Haftungsprovision (0,8% p.a.) und Bearbeitungsgebühr (0,5% einmalig) übernehmen Stadt Wien und WKW Sicherheit, Haftung Geldströme ▪ Laufzeit: 3 Jahre endfällig (auch revolvierend) oder 5 Jahre (bei jährlicher 20%iger Abschichtung) Quelle: WKBG www.wkbg.at Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 21
KMU gemäß EU-Definition KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht Mitarbeiteranzahl UND Jahresumsatz ODER Bilanzsumme Kleinstunternehmen
Wir bieten Information zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung für die Wirtschaft Maßnahmen zum Coronavirus der Bundes- und Landesförderstellen für Großunternehmen Fördermaßnahmen von Exportunternehmen Die OeKB stellt über einen Sonder-KRR Betriebsmittel inkl. Haftungsübernahme - zusätzlich zu bereits bestehenden Exportfonds- bzw. KRR-Krediten - zur Verfügung. › Corona Hilfs-Fonds COFAG Ziel des Hilfs-Fonds ist die rasche Bereitstellung von Liquidität um schwerwiegende Liquiditätsengpässe von Unternehmen auszugleichen. › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 23
Die OeKB stellt über den KRR Betriebsmittel zusätzlich zu bestehenden Exportfinanzierungen zur Verfügung Sonder-KRR Covid 19: OeKB Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Großunternehmen Verwendungszweck Funktionsweise ▪ Bereitstellung von Liquidität zur Abfederung des angenommenen Exportumsatzrückgangs in 2020 ▪ Heimische Exporteure (GU und ▪ Standort- und Arbeitsplatzsicherung sowie Aufrecht- KMU) mit min. 25% erhaltung der operativen Geschäftstätigkeit der vom österreichischer Wertschöpfung Coronavirus Betroffenen ▪ Betriebsmittelfinanzierung auf Basis einer Wechsel- bürgschaft, zusätzlich zu bereits bestehenden Exportfonds- oder KRR-Finanzierungen möglich Eckdaten ▪ Höhe des Kredites ist mit 10% (GU) bzw. 15% (KMU) des Exportumsatzes begrenzt mit einer max. absolute Obergrenze von EUR 60 Mio. und keiner Untergrenze ▪ Bonitätsabhängige Haftungsübernahmen zw. 50 -70% ▪ Für die Haftungsübernahme beträgt das Wechselbürg- schaftsentgelt 0,6% für die Hausbankhaftung 0,3% p.a. ▪ Die Finanzierung erfolgt über den KRR mit dem aktuellen Zinssatz von 0,5% p.a. Sicherheit, Haftung Geldströme ▪ Laufzeit: 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit ▪ Revolvierende Ausnutzung ist möglich, aber erstmalige Quelle: OeKB www.oekb.at FAQ der OeKB: Fragen und Antworten › Rahmenanpassung an Ausnützung am 30.06.2020 Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 24
Überblick: Der neue Corona-Hilfs-Fonds – EUR 15 Mrd. für die österreichische Wirtschaft Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) als Haftungsträger ACHTUNG: Richtlinien noch nicht veröffentlicht! Garantien (Bis zu) 90% für • die Finanzierung von Fixkosten (die nicht ▪ Haftungsträger = COFAG stundungsfähig sind) ▪ Abwicklung durch Bundesförderstellen • eine Laufzeit von max. 5 Jahre AWS, ÖHT und OeKB • Garantieentgelt laufzeitabhängig ▪ als Garantie für gestaffelt Finanzierungsbedarf • Nicht finanzierbar: Investitionen und ▪ als Zuschuss für saisonale Umschuldungen Waren und Fixkosten Zuschüsse ▪ Einreichung über Hausbank Als Kostenersatz für • Fixkosten bzw. Betriebskosten • unverkäuflich gewordene (verderbliche, saisonale) Ware COFAG • Abhängig vom tatsächlichen Umsatzausfall • Auszahlbar am Ende des Wirtschaftsjahres und nach Ende der Corona-Krise Sicherheit, Haftung Geldströme Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 25
Die Ausreichung der Garantien erfolgt nach Unternehmensgröße bzw. Branchenzugehörigkeit – hier finden Sie einen Überblick Corona Hilfs-Fonds (2/4) – Überblick Garantien Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistungen Gastronomie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft Bis 1,5 Mio. KMU Finanzierungs- KMU bedarf Über 1,5 Mio. Großunternehmen Großunternehmen Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 26
Die Bundesgarantien iHv. 90% sollen den Liquiditätsbedarf von betroffenen Großunternehmen rasch decken Corona Hilfs-Fonds (3A/4) – Garantien Voraussetzungen Eckdaten ▪ Liquiditätsbedarf sowie Sitz oder Betriebsstätte ▪ Bundesgarantie im Wege der COFAG iHv. 90% für die in Österreich Finanzierung von Betriebsmitteln ▪ Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU- ▪ Basis für die Finanzierungshöhe: Definition ▪ Tatsächlicher Liquiditätsbedarf, gedeckelt mit dem ▪ Beschränkungen bei Dividendenauszahlungen Zweifachen der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme des zumindest im ersten Jahr Unternehmens bzw. 25% des Jahresumsatzes oder 120 ▪ Aktiengesellschaften dürfen während der Millionen Euro (Ausnahmen möglich bei Vorliegen einer Laufzeit nur eingeschränkt Bonuszahlungen an Sondergenehmigung der COFAG) die Vorstände leisten oder Aktienrückkäufe tätigen ▪ Nicht finanzierungsfähig sind Umschuldungen von Krediten, Investitionen oder Dividendenzahlungen, Manager-Boni und ▪ Die Unternehmen werden angehalten, Aktienrückkäufe. zusätzlich alle anderen Fördermaßnahmen des Bundes in Anspruch zu nehmen ▪ Außenzinssatz von max. 1% p.a. für die Bank zzgl. Garantieentgelt für die COFAG abhängig von der Laufzeit gestaffelt von 0,5%-2,0% ▪ Laufzeit: max. 5 Jahre endfällig (Verlängerung um weitere 5 Jahre in Ausnahmefällen möglich) WICHTIG Antragstellung ab sofort möglich! Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 27
Der nicht rückzahlbare Zuschuss soll vor allem die verlorenen Aufwände abdecken Corona Hilfs-Fonds (4/4) – Zuschüsse Voraussetzungen Eckdaten ▪ Vor der Krise gesunde Unternehmen (unabhängig von ▪ Zuschuss verringert/bedeckt aliquot vergarantierten Größe und Branche) Kredit ▪ Nachweisliche, massive Umsatzeinbrüche von mind. ▪ Antragstellung auch ohne Kredites möglich 40% zum Vergleichszeitraum (Vorjahr) ▪ Ersatz nicht für Umsatzentgang sondern für: ▪ 40-60%: 25% ▪ 60-80%: 50% (Fix-/Sach-)Kostenersatz ▪ Fixkosten bzw. Betriebskosten (in Österreich angefallen) wie nicht reduzierbare Mieten, Strom, ▪ 80-100%: 75% Gas, Internet, Telekommunikationskosten, nicht ▪ Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze stundbarer Zinsaufwand, nicht kündbare Verträge ▪ sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Reduktion der wie Leasing, Versicherungen, Lizenzkosten, Fixkosten gesetzt fiktiver Unternehmerlohn i.H. des Härtefall-Fonds ▪ Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt Umsatz- ▪ unverkäuflich gewordene (verderbliche, einbruch und Betrag der relevanten Fixkosten am Ende saisonale) Ware des Wirtschaftsjahres ▪ Ersatzzeitraum: zwischen 15. März 2020 und Ende der CoViD-Maßnahmen) WICHTIG Registrierung zur Beantragung von Zuschüssen voraussichtlich ab 15.4.2020 direkt über das Online Tool der AWS Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 28
Disclaimer Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, F.-W.-Raiffeisen-Platz 1, A-1020 Wien, Tel.: 0043-05-1700, Firmensitz: Wien, Registergericht: Handelsgericht Wien, FN 203160s HG Wien. Diese Präsentation ist eine Marketingmitteilung der RLB NÖ-WIEN und ist für erfahrene und professionelle Investoren bestimmt. Sie dient ausschließlich der unverbindlichen Information und ist nicht als Angebot, Aufforderung zur Angebotsstellung oder Empfehlung, die darin erwähnten Währungen, Finanzinstrumente, Veranlagungen oder sonstigen Produkte zu kaufen oder zu verkaufen, zu verstehen. Sie stellt keine Vermögens-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Diese Präsentation ist nicht zur Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe, weder direkt noch indirekt, in oder in die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Australien oder eine andere Jurisdiktion, in der eine solche Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe rechtswidrig ist, bestimmt. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen sind Einschätzungen der RLB NÖ-WIEN zum angegebenen Stichtag und können ohne vorherige Ankündigung abgeändert werden; sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der RLB NÖ-WIEN weder ganz noch teilweise reproduziert, veröffentlicht oder an andere Personen weiter gegeben werden. Die Informationen stammen zum Teil aus fremden oder öffentlichen Quellen, welche die RLB NÖ-WIEN für zuverlässig ansieht, für die jedoch keine Haftung übernommen wird. Auch können die dieser Präsentation zugrunde gelegten Informationen nachträglichen Änderungen unterworfen sein oder sich nachträglich als unrichtig herausstellen. Die RLB NÖ-WIEN übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in der Präsentation enthaltenen Informationen und/oder für das Eintreten von Prognosen. Die Veröffentlichung der Fotos, Kontaktangaben der Ansprechpersonen und der Daten zu Referenzprojekten beruht auf entsprechende Einverständniserklärungen. Die Daten zu den Tabellen und Grafiken sind, soweit nicht direkt etwas anderes vermerkt ist, aus den Informationsquellen Reuters bzw. Bloomberg entnommen. Diese Präsentation enthält Informationen über frühere Wertentwicklungen. Diese Zahlenangaben beziehen sich auf die Vergangenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die frühere Wertentwicklung kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse ist. Die Angaben zu Wertentwicklungen von Finanzinstrumenten beruhen auf der Bruttowertentwicklung. Eventuell anfallende Ausgabeaufschläge, Depotgebühren und andere Kosten und Gebühren sowie Steuern werden nicht berücksichtigt und würden die Performance reduzieren. Diese Präsentation enthält weiters Prognosen und andere zukunftsgerichtete Aussagen. Diese sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung und ersetzen nicht eine individuelle Beratung. Währungsschwankungen bei Veranlagungen in anderer Währung als EUR können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Die RLB NÖ-WIEN oder mit ihr verbundene Unternehmen sowie deren Mitarbeiter haben möglicherweise Positionen in den in dieser Präsentation erwähnten Währungen, Finanzinstrumenten, Veranlagungen oder sonstigen Produkten, oder führen Transaktionen mit ihnen durch. Auch können die RLB NÖ-WIEN oder mit ihr verbundene Unternehmen Bankleistungen für die erwähnten Unternehmen durchführen. Es wird darauf hingewiesen, dass finanzielle Interessenskonflikte seitens der RLB NÖ-WIEN bestehen können. Die RLB NÖ-WIEN wird sich bemühen, allfällige Interessenkonflikte entsprechend den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und sonstiger anwendbarer Aufsichtsgesetze zu lösen. Trotz sorgfältiger Erstellung können Druckfehler nicht ausgeschlossen werden. Weiters können sich in den Tabellen und Grafiken Rundungsdifferenzen ergeben. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Prospekthinweis für Investoren: Vollständige und umfassende Angaben über die RLB NÖ-WIEN sowie über deren Angebotsprogramme sind dem österreichischen Basisprospekt vom 18.5.2018 bzw. dem Debt Issuance Programme Prospectus vom 8.6.2018 (einschließlich Nachträge) zu entnehmen. Diese Dokumente liegen bei der RLB NÖ-WIEN, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien, auf und können dort zu den üblichen Geschäftszeiten bezogen werden sowie auf der Homepage der RLB NÖ-WIEN (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) eingesehen werden. Stand: [Dezember] 2019 Impressum › Maßnahmen zum Coronavirus 09/04/20 29
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