Corporate Governance Bericht 2020 - CALIDA GROUP 1. Konzernstruktur und Aktionariat

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Corporate Governance Bericht 2020
CALIDA GROUP

1. Konzernstruktur und Aktionariat
1.1 KONZERNSTRUKTUR
1.1.1 Darstellung der operativen Konzernstruktur

Die nachfolgende grafische Darstellung zeigt die per Ende des Berichtsjahres gültige operative Gruppenstruktur:

                                                   CEO
                                               Reiner Pichler

                          GENERAL MANAGER
                          AUBADE                                            COO
                          Philippe Bernaud                        Daniel Gemperle

                          GENERAL MANAGER
                          CALIDA                                              CFO
                          Alexandra Helbling                       Sacha D. Gerber

                                                                            CDO/
                                                                GENERAL MANAGER
                          GENERAL MANAGER                           REICH ONLINE
                          LAFUMA MOBILIER                               SERVICES
                          Arnaud du Mesnil                            Stefan Mues

                          GENERAL MANAGER
                          MILLET MOUNTAIN
                          GROUP                                             CHRO
                          Romain Millet                            Manuela Ottiger

                                                                                     Operative Division

                                                                                     Gruppenfunktion &
                                                                                     Mitglied der Geschäftsleitung
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Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

1.1.2 Zum Konsolidierungskreis gehörende                               Die Beteiligungsverhältnisse der Mitglieder des Verwal­
kotierte Gesellschaften                                               tungsrates und der Geschäftsleitung sind im Geschäfts­
Die Namenaktien der CALIDA Holding AG mit Sitz in                     berichtsteil «Jahresrechnung 2020 CALIDA Holding
Oberkirch (Schweiz) werden am International Repor­                    AG» unter der entsprechenden Rubrik auf Seite 82f.
ting Standard der SIX Swiss Exchange gehandelt (ISIN                  ­detailliert dargestellt. Der Gesellschaft sind keine weite­
CH0126639464, Kürzel CALN). Die Börsenkapitalisie­                     ren bedeutenden Aktionäre im Sinne von Art. 120 des
rung beträgt per Stichtag 31. Dezember 2020 rund                       FinfraG bekannt.
CHF 263.4 Mio.
                                                                      1.3 KREUZBETEILIGUNGEN
1.1.3 Zum Konsolidierungskreis gehörende                              Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.
nicht kotierte Gesellschaften
Die zum Konsolidierungskreis gehörenden nicht ko­
tierten Gesellschaften sind im Geschäftsberichtsteil                  2. Kapitalstruktur
«Jahresrechnung 2020 CALIDA GROUP» unter der
­Rubrik «Konsolidierungskreis» auf Seite 39f. detailliert             2.1 KAPITAL PER 31. DEZEMBER 2020
 ersichtlich.                                                         Das ordentliche Aktienkapital der Gesellschaft beträgt
                                                                      rund TCHF 826, eingeteilt in 8’257’351 Namenaktien mit
1.2 BEDEUTENDE AKTIONÄRE                                              einem Nennwert von je CHF 0.10. Das im Handelsregis­
Die folgenden Aktionäre halten per 31. Dezember 2020                  ter eingetragene ordentliche Aktienkapital betrug per
nach eigenen Angaben eine die 3-Prozent-Quote ü    ­ ber­-            31. Dezember 2020 rund TCHF 826, was 8’257’351 Na­
steigende Beteiligung (direkt und/oder indirekt) an den               menaktien entspricht.
im Handelsregister eingetragenen Aktien der C   ­ ALIDA               Das verfügbare bedingte Kapital beträgt rund TCHF 35.
­Holding AG.                                                          Dies entspricht 352’649 Namenaktien mit einem Nenn­
                                                                      wert von je CHF 0.10.
Stimmrechtsverbundene Aktionärs­-
gruppe der Familie Kellenberger                              34.1%    2.2 GENEHMIGTES UND BEDINGTES KAPITAL
Veraison Capital AG                                          14.5%    IM BESONDEREN
                                                                      Es besteht kein genehmigtes Kapital.
Vontobel Fonds Services AG                                     6.1%
                                                                      Das bedingte Kapital dient zur Beteiligung von Mitarbei­
Swisscanto Fondsleitung AG 1)                                 5.0%
                                                                      tern und Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesell­
1)
     Gemäss entsprechender Meldung an die SIX Swiss Exchange vom      schaft oder von Gruppengesellschaften. Das Bezugs­
     22. Juli 2020 hat die Swisscanto Fondsleitung AG 4.99%
                                                                      recht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Ausgabe
Angaben zu bedeutenden Aktionären werden von der                      von Optionsrechten auf Namenaktien der CALIDA
Gesellschaft gemacht, wenn im Berichtsjahr Offenle­                   ­Holding AG erfolgt gemäss einem vom Verwaltungsrat
gungsmeldungen nach Art. 120 des Bundesgesetzes                        auszuarbeitenden Plan. Der Ausübungspreis der aus­
über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktver­                  gegebenen Optionsrechte kann unter dem zum Aus­
halten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) er­                   gabezeitpunkt gültigen Börsenkurs festgelegt werden.
folgt sind. Eine Pflicht zur Offenlegung von Beteiligun­
gen besteht, wenn eine meldepflichtige Person oder                    2.3 KAPITALVERÄNDERUNGEN
Gruppe 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1⁄3, 50 oder 66 2⁄3 Prozent           Die Kapitalveränderungen der letzten drei Berichtsjah­
der Stimmrechte an CALIDA Holding AG erreicht, über-                  re sind im Geschäftsberichtsteil «Jahresrechnung 2020
oder unterschreitet.                                                  CALIDA Holding AG» unter der Rubrik «Veränderung
                                                                      des Eigenkapitals» auf Seite 78 detailliert ersichtlich.
Die Meldungen über die Offenlegungen von Beteiligun­
gen an der CALIDA Holding AG sind in der elektroni­                   2.4 AKTIEN UND PARTIZIPATIONSSCHEINE
schen Veröffentlichungsplattform der Offenlegungs­                    Betreffend Aktienzahl sowie Nennwert wird auf Ziffer
stelle unter dem folgenden Link ersichtlich: https://                 2.1 verwiesen. Die Gesellschaft verfügt über eine Aktien­
www.six-exchange-regulation.com/de/home/publica­                      kategorie. Es gilt deshalb ein konstantes Verhältnis von
tions/significant-shareholders.html?companyId=­                       Nennwert zu Stimmkraft. Dabei handelt es sich um Na­
CALIDA                                                                menaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10, welche
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eine uneingeschränkte Dividendenberechtigung auf­           2.6.3 Zulässigkeit von Nominee-Eintragungen unter
weisen. Das Kapital ist vollumfänglich einbezahlt.          Hinweis auf allfällige Prozentklauseln und Eintragungs-
Die Gesellschaft hat keine Partizipationsscheine ausge­     voraussetzungen
geben.                                                      Die Gesellschaft akzeptiert keine Nominee-Eintragungen.

2.5 GENUSSSCHEINE                                           2.6.4 Verfahren und Voraussetzungen zur Aufhebung
Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.        von statutarischen Privilegien und Beschränkungen der
                                                            Übertragbarkeit
2.6 BESCHRÄNKUNGEN DER ÜBERTRAG­B ARKEIT                    Es bestehen keine statutarischen Privilegien und Be­
UND NOMINEE EINTRAGUNGEN                                    schränkungen der Übertragbarkeit.
2.6.1 Beschränkungen der Übertragbarkeit pro
Aktienkategorie unter Hinweis auf allfällige statutari-     2.7 WANDELANLEIHEN UND OPTIONEN
sche Gruppenklauseln und auf Regeln zur Gewährung           Die Gesellschaft hat keine Wandelanleihen ausgege­
von Ausnahmen                                               ben. Die Angaben zu den Mitarbeiteroptionen sind im
Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschrän­         Geschäftsberichtsteil «Jahresrechnung 2020 CALIDA
kung der Übertragbarkeit von Namenaktien vor.               GROUP» unter der Rubrik «Aktienbasierte Vergütun­
                                                            gen» auf Seite 62f. detailliert dargestellt.
2.6.2 Gründe für die Gewährung von Ausnahmen im
Berichtsjahr
Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschrän­
kung der Übertragbarkeit von Namenaktien vor.

3. Verwaltungsrat
3.1 MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
a) N ame, Nationalität, Ausbildung und beruflicher Hintergrund

HANS-KRISTIAN HOEJSGAARD
Präsident des Verwaltungsrates
Nationalität      Dänemark
Geburtsjahr       1958
Eintritt in VR    13. Mai 2014
Amtsdauer         bis zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020
Ausschuss         Nomination & Compensation Committee, Mitglied
Ausbildung        Southern Denmark Business School (HD, Business graduate); Harvard Business School (Executive
                  Education), INSEAD (Executive Education) and The Wharton School of Business, University of
                  Pennsylvania (Executive Education)
Beruflicher       CEO-Mentor bei Mentore Consulting LLP, London; 2018–2019 Interim CEO bei MCH Group AG,
Hintergrund
                  Basel; 2011–2017 CEO bei Oettinger Davidoff AG, Basel und 2014–2017 Verwaltungsrat;
                  2008–2009 CEO der Timex Group B.V., New York und Chairman Timex India; 2003–2007 CEO der
                  Georg Jensen A/S, Kopenhagen; 1998–2002 CEO der Lancaster Group (Coty), Paris; 1993–1998
                  Regional Managing Director, Asia Pacific von Guerlain (LVMH), Hong Kong; 1986–1993 Seagram
                  International, Italien, Hong Kong, Thailand
Weitere           Verwaltungsratspräsident der Bonhams (London, GB);
Tätigkeiten
und Interessen-   Verwaltungsrat der MCH Group AG (Basel);
bindungen         Verwaltungsrat der Barclays Bank (Suisse) SA
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Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

MARCO GADOLA
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Nationalität      Schweiz / Frankreich
Geburtsjahr       1963
Eintritt in VR    7. April 2011
Amtsdauer         bis zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020
Ausschuss         Nomination & Compensation Committee, Vorsitz
Ausbildung        Universität Basel (lic. rer. pol; MBA),
                  London School of Economics (Accelerated Management Development Programme)
Beruflicher       März 2013 bis Dezember 2019 CEO und Mitglied der Konzernleitung der Straumann-Gruppe;
Hintergrund
                  2012–2013 CEO Asia Pacific der Panalpina-Gruppe; 2008–2012 CFO und Mitglied der Konzern­leitung
                  der Panalpina-Gruppe; 2005–2008 CFO / Chief Operations Officer und Mitglied der Konzernleitung
                  der Straumann Gruppe; 2001–2005 Group CFO und Mitglied der Konzernleitung der HERO-Gruppe;
                  1992–2001 verschiedene Funktionen bei der Hilti-Gruppe u. a. in den USA, Spanien und Deutschland
Weitere           Verwaltungsratspräsident der DKSH Holding AG, Zürich, Verwaltungsrat der Straumann Holding AG
Tätigkeiten
und Interessen-   und der Medartis AG sowie im Verwaltungsrat von weiteren nicht kotierten Gesellschaften.
bindungen

GREGOR GREBER
Nationalität      Schweiz
Geburtsjahr       1967
Eintritt in VR    17. April 2020
Amtsdauer         bis zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020
Ausschuss         Audit & Risk Committee, Mitglied
Ausbildung        Betriebsökonom KSZ, Kaderschule Zürich, Bankkaufmann
Beruflicher       Seit 2015, Gründer und Senior Partner von VERAISON Capital AG, Zürich; 2014, Gründer und
Hintergrund
                  Exekutiver Verwaltungsratspräsident der zRating AG, Zürich (Ausgliederung aus zCapital
                  und Verkauf an Inrate AG); 2008-2014 Gründer, CEO und Delegierter des Verwaltungsrats bei
                  zCapital AG, Zug; 2005-2008, Leiter Corporate Finance, Mitglied der Geschäftsleitung der
                  Bank am Bellevue, Küsnacht; 2002-2005, Head of Equities Schweiz, Mitglied der Geschäftsleitung
                  bei Lombard Odier, Zürich; 1999-2002, Global Head of Equities (Switzerland), Managing Director
                  von Deutsche Bank, Zürich und davor diverse Funktionen bei der UBS und Julius Bär
Weitere           Seit 2015 Gründer und Verwaltungsratspräsident der NapaWine AG (und NapaGrill), Zürich; seit
Tätigkeiten
und Interessen-   2015 Verwaltungsrat VERAISON SICAV
bindungen
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NATHALIE GAVEAU
Nationalität      Frankreich
Geburtsjahr       1975
Eintritt in VR    18. Mai 2018
Amtsdauer         bis zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020
Ausschuss         Strategic Committee, Mitglied
Ausbildung        HEC School of Management (Ecole des Hautes Etudes Commerciales), Paris
Beruflicher       Seit September 2019, Geschäftsführerin und Partner von BCG Digital Ventures, London, Paris;
Hintergrund
                  2010–2019 Gründerin und CEO SHOPCADE, Frankreich, England und USA; 2007–2010 Interactive
                  Business Director bei Tequila, Hong Kong,London; 2003–2007 E­-Business und CRM Manager
                  Asia Pacific bei Club Med, Singapur & Hong Kong; 2000–2003 Mitgründerin und Geschäftsführerin
                  bei Priceminister, Paris
Weitere           Verwaltungsrätin der HEC Stiftung für Bildung und Forschung; Verwaltungsrätin und Mitglied des
Tätigkeiten
und Interessen-   Nachhaltigkeitskommittees von Coca-Cola European Partners (CCEP)
bindungen

DR. LUKAS MORSCHER
Nationalität      Schweiz
Geburtsjahr       1963
Eintritt in VR    15. April 2019
Amtsdauer         bis zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020
Ausschuss         Audit & Risk Committee, Vorsitz
Ausbildung        Unversität Basel (lic. rer. pol. / Dr. iur.); Harvard Business School (Advanced Management Program)
Beruflicher       seit 1998 Rechtsanwalt und seit 2003 Partner bei Lenz & Staehelin; 1996–1997 Rechtsanwalt
Hintergrund
                  bei Preston Gates & Ellis, in den USA; 1995–1998 Rechtsanwalt bei Böckli Thomann & Partner,
                  1993–1995 Wissenschaftlicher Berater bei Swiss State Secretariat for Economic Affairs (SECO)
Weitere           Vizepräsident des Verwaltungsrates der ONE.THING.LESS AG; Mitglied des Stiftungsrates der
Tätigkeiten
und Interessen-   EFORT Foundation
bindungen

ERICH KELLENBERGER
Nationalität      Schweiz
Geburtsjahr       1948
Wiedereintritt    17. April 2020 (vorher von 22. September 1986 bis 15. April 2019 im VR)
in VR

Amtsdauer         bis zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020
Ausschuss         Strategic Committee, Mitglied
Ausbildung        Leicester Polytechnic (Textil Ing.)
Beruflicher       zwischen 1970 und 2001 in operativen Funktionen bei der CALIDA GROUP
Hintergrund

Weitere           Präsident des Verwaltungsrates der Blue Lemon AG, Luzern; sowie im Verwaltungsrat von weiteren
Tätigkeiten
und Interessen-   nicht kotierten Gesellschaften
bindungen
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Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

STEFAN PORTMANN
     Nationalität      Schweiz
     Geburtsjahr       1967
     Eintritt in VR    21. April 2016
     Amtsdauer         bis zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020
     Ausschuss         Strategic Committee, Vorsitz
     Ausbildung        University of Wales (Master in Science of Marketing), University of Maryland (MBA)
     Beruflicher       2004–2014 Geschäftsleitung Schild AG, Luzern; 1992–2004 Mitglied der Unternehmungsleitung/
     Hintergrund
                       div. Führungspositionen Herren Globus/Globus, Zürich und Spreitenbach
     Weitere           Seit 2017 Verwaltungsrat Luzerner Kantonalbank AG, Luzern; seit 2013 Stiftungsrat Pro Juventute
     Tätigkeiten
     und Interessen-   (Vizepräsident), Zürich; sowie im Verwaltungsrat von weiteren nicht kotierten Gesellschaften
     bindungen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Sitzungen, Telefonkonferenzen und Zirkularbeschlüsse des Verwal­
tungsrats im Jahr 2020.

                                                                      Verwaltungs­      Strategic        Audit     Compensation      Zirkular­
                                                                              rat 3)   Committee    Committee 4)    Committee 5)   beschlüsse

Total                                                                            11            2              3               2             2
Durchschnittliche Dauer (in Stunden)                                         4:05           1:15          2:35            2:05              –

Teilnehmer
Hans-Kristian Hoejsgaard (Präsident)                                              11           –              –               2             2
Marco Gadola (Vizepräsident)                                                      11           –               1              2             2
Valentin Chapero Rueda             1)
                                                                                  7            –               1              –              1
Nathalie Gaveau                                                                   11           2              –               –             2
Gregor Greber 2)                                                                  4            –              2               –              1
Lukas Morscher                                                                    11           –              2               –             2
Erich Kellenberger 2)                                                             4            2              –               –              1
Dijana Kellenbeger            1)
                                                                                  7            –              –               –              1
Stefan Portmann                                                                   11           2              –               –             2

1)
      Bis zur Generalversammlung am 17. April 2020.
2)
      Seit der Wahl durch die Generalversammlung am 17. April 2020.
3)
      Inklusive sieben Telefonkonferenzen
4)
      Inklusive zwei Telefonkonferenzen
5)
      Inklusive einer Telefonkonferenz
103

b) Operative Führungsaufgaben für den Emittenten            10 Mandate bei anderen Rechtseinheiten gegen
oder eine Konzerngesellschaft des Emittenten                Entschädigung, wobei mehrere Mandate bei
Keines der Mitglieder des Verwaltungsrates erfüllt ope­     verschiedenen Gesellschaften, die der gleichen
rative Führungsaufgaben im Unternehmen.                     Gruppe angehören, als ein Mandat zählen; und

c) Vertretung Geschäftsleitung und wesentliche              10 unentgeltliche Mandate, wobei ein Spesenersatz
geschäftliche Beziehungen                                   nicht als Entgelt gilt und mehrere Mandate bei
Kein Mitglied des Verwaltungsrates war in der Ge­           verschiedenen Gesellschaften, die der gleichen
schäftsleitung der CALIDA Holding AG oder einer ih­         Gruppe angehören, als ein Mandat zählen.
rer Tochtergesellschaften vertreten.
                                                            Nicht unter diese Beschränkung fallen Mandate, die
Die stimmrechtsverbundene Aktionärsgruppe der               ein Mitglied des Verwaltungsrates im Auftrag der Ge­
Familie Kellenberger, die 34.1% des im Handelsregis­        sellschaft wahrnimmt (z.B. Joint Ventures oder Vor­
ter eingetragenen Aktienkapitals hält, ist mit Erich        sorgeeinrichtungen dieser Rechtseinheit oder in Un­
Kellenberger im Verwaltungsrat der CALIDA Hol­
­                                                           ternehmen, an denen diese Rechtseinheit eine we­
ding AG vertreten. Die CALIDA AG hat mit der Blue           sentliche (nicht-konsolidierte) Beteiligung hält).
­Lemon AG, welche durch Erich Kellenberger kontrol­
 liert wird, im Berichtsjahr Umsätze in der Höhe von        3.4 WAHL UND AMTSZEIT
 TCHF 143 basierend auf handelsüblichen Vertrags­           3.4.1 Grundsätze des Wahlverfahrens
 formen und Konditionen getätigt.                           Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für die
                                                            Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wahl des Verwal­
Weitere wesentliche Geschäftsbeziehungen zwischen           tungsrates erfolgt einzeln. Die Wiederwahl ist unbe­
der CALIDA GROUP und den nicht exekutiven Mit­              schränkt zulässig. Die Amtszeit eines Verwaltungsra­
gliedern des Verwaltungsrates bestehen nicht.               tes endet jedoch endgültig mit der ordentlichen Ge­
                                                            neralversammlung für das Geschäftsjahr, in dem der
3.2 WEITERE TÄTIGKEITEN                                     Verwaltungsrat das 75. Lebensjahr erreicht hat.
UND INTERESSENBINDUNGEN
Die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen            3.4.2 Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer
der einzelnen Verwaltungsräte sind unter Ziffer 3.1a)       Die erstmalige Wahl und die verbleibende Amtszeit
aufgeführt.                                                 der einzelnen Verwaltungsräte sind unter Ziffer 3.1a)
                                                            aufgeführt.
3.3 STATUTARISCHE REGELN IN BEZUG AUF DIE
ANZAHL DER ZULÄSSIGEN TÄTIGKEITEN GEMÄSS                    3.5 INTERNE ORGANISATION
ART. 12 ABS. 1 ZIFF. 1 VegüV                                3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nicht            Die Angaben zu den einzelnen Personen des Verwal­
mehr als die folgende Anzahl zusätzlicher Tätigkeiten       tungsrates und deren Funktion sind unter Ziffer 3.1a)
in obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen ande­         aufgeführt. Der Verwaltungsrat konstituiert sich
rer Rechtseinheiten innehaben bzw. ausüben, die ver­        selbst, vorbehältlich der zwingenden Kompetenzen
pflichtet sind, sich ins Handelsregister oder in ein ver­   der Generalversammlung. Er bestimmt einen Vizeprä­
gleichbares ausländisches Register eintragen zu lassen,     sidenten sowie einen Sekretär, der nicht Mitglied des
und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert wer­      Verwaltungsrates sein muss. Die Amtsdauer für die im
den oder die Gesellschaft nicht kontrollieren:              Rahmen der Konstituierung zugeordneten Chargen
                                                            ist in der Regel identisch mit der Amtsdauer als Ver­
5 Mandate bei Publikumsgesellschaften, wobei                waltungsrat, wobei dem Verwaltungsrat in begründe­
mehrere Mandate bei verschiedenen Gesellschaften,           ten Fällen jederzeit das Recht einer vorzeitigen Abbe­
die der gleichen Gruppe angehören, als ein Mandat           rufung aus der Charge zusteht, vorbehältlich der zwin­
zählen; und                                                 genden Kompetenzen der Generalversammlung.
104
Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

3.5.2 Personelle Zusammensetzung sämtlicher                Periodische Überprüfung der dem Konzern zur
­Verwaltungsratsausschüsse, deren Aufgaben und             Verfügung stehenden Versicherungsdeckung
Kompetenzen                                                (einschliesslich D & O Versicherung);
Die personelle Zusammensetzung der verschiedenen
Verwaltungsratsausschüsse ist unter Ziffer 3.1a) aufge­    Überwachung der Geschäftstätigkeit hinsichtlich
führt.                                                     Einhaltung von Beschlüssen des Verwaltungsrates,
Der Verwaltungsrat kann zur Vorbereitung einzelner         interner Reglemente und Richtlinien, Weisungen und
Beschlüsse, zur Wahrung gewisser Kontrollfunktionen        der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere
sowie für sonstige Spezialaufgaben ständige oder Ad-­      der Börsengesetzgebung (Compliance);
hoc-Ausschüsse einsetzen. Diese Ausschüsse verfügen
über keine Beschlusskompetenzen. Das Nomination &          Überprüfung der Leistung, Unabhängigkeit und
Compensation Committee wird von der Generalver­            Honorierung der externen Revision sowie Wahl­
sammlung bis zum Abschluss der nächsten ordentli­          empfehlung zuhanden des Verwaltungsrates
chen Generalversammlung gewählt. Die Mitglieder der        beziehungsweise der Generalversammlung;
anderen Ausschüsse, insbesondere des Audit & Risk
Committees und des Strategic Committees, werden            Detailberatung der Prüfberichte; Beratung aller
vom Verwaltungsrat ernannt. Den Ausschüssen gehö­          bedeutenden Feststellungen und Empfehlungen
ren in der Regel zwei bis vier Verwaltungsratsmitglieder   der externen Revision mit Geschäftsleitung
an. Der Verwaltungsrat wählt die Ausschussmitglieder       und externer Revision;
auf Antrag des Nomination & Compensation Commit­
tee, ausser die Mitglieder des Nomination & Compensa­      Überwachung der Umsetzung von Empfehlungen
tion Committee, die von der Generalversammlung ge­         der externen Revision;
wählt werden. Wiederwahl ist möglich. Der Verwal­
tungsrat bestimmt auch den Vorsitzenden eines              Überprüfung der Leistung und Honorierung
Ausschusses.                                               von Beratungsmandaten mit Nahestehenden;

Gemäss dem durch den Verwaltungsrat verabschie­            Erledigung von weiteren ihm vom Verwaltungsrat
deten Organisationsreglement hat das Audit & Risk          übertragenen Aufgaben.
Committee im Wesentlichen folgende Aufgaben:
                                                           Gemäss dem durch den Verwaltungsrat verabschiede­
Überprüfung der Ausgestaltung des Rechnungs­               ten Organisationsreglement hat das Nomination &
wesens (anzuwendende Rechnungslegungsvor­                  Compensation Committee im Wesentlichen folgende
schriften, interne und externe finanzielle Bericht­        Aufgaben:
erstattung, Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement,
Beurteilung von Bewertungs- und Finanzierungs­             Leitung des Selektionsprozesses und Antragstellung
grundsätzen) in Bezug auf Angemessenheit,                  betreffend neue Verwaltungsräte;
Zuverlässigkeit und Wirksamkeit und gegebenenfalls
Unterbreitung von Änderungsanträgen zusammen               Leitung des Selektionsprozesses und Antragstellung
mit dem CFO und in Abstimmung mit dem CEO                  betreffend CEO;
zuhanden des Verwaltungsrates;
                                                           Prüfung des Selektionsprozesses von Mitgliedern
Überprüfung des Jahresabschlusses und anderer              der Geschäftsleitung (inklusive Interviews in End­
Finanzinformationen, die Eingang in publizierte            selektion) sowie der wesentlichen Bedingungen ihrer
Abschlüsse des Konzerns finden;                            Anstellungsverträge;

Überwachung der Einschätzung der Unternehmens­             Beantragung der Entschädigung des Verwaltungs­
risiken und Überprüfung der Praktiken des                  rates und seiner Ausschüsse;
Risk Managements beziehungsweise der Wirksamkeit
und Effizienz des internen Kontrollsystems (IKS)           Prüfung, Verhandlung und Beantragung der
                                                           Entschädigung des CEO;
105

Prüfung und Beantragung (zusammen mit dem CEO)          schlüsse im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen,
der Entschädigung der Mitglieder der Geschäfts­         bei denen die Quorumsvoraussetzung nicht gilt.
leitung sowie Kenntnisnahme von Nebentätigkeiten        Beschlüsse können auch mittels Video-, Telefonkon­
der Mitglieder der Geschäftsleitung;                    ferenz oder über elektronische Medien gefasst wer­
                                                        den, sofern kein Mitglied die Beratung in einer Sit­
Prüfung, Beantragung und Überwachung der                zung verlangt. Ein derartiges Begehren ist so früh als
Implementierung von Options- und Beteiligungs­          möglich zu äussern.
plänen des Verwaltungsrates, des CEO, der               Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg per
­G eschäftsleitung und der übrigen Mitarbeiter;         Briefpost, E-Mail oder mit vergleichbaren Systemen
                                                        gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied die mündli­
Nachfolgeplanung auf oberster Führungsebene;            che Beratung an einer Video- oder Telefonkonferenz
                                                        oder an einer Sitzung verlangt. Die Verfahrensleitung
Erledigung von weiteren ihm vom Verwaltungsrat          zur Fassung von Zirkulationsbeschlüssen obliegt dem
im Bereich Nomination und Entschädigung über­           Präsidenten des Verwaltungsrates. Über nicht gehörig
tragenen Aufgaben.                                      angekündigte Traktanden kann ein Beschluss nur ge­
                                                        fasst werden, wenn alle Verwaltungsräte – insbeson­
Im Sinne und nach den Vorgaben des Organisations­       dere auch die abwesenden – zustimmen.
reglements hat der Verwaltungsrat ein Strategic Com­    Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäfts­
mittee eingesetzt. Dieser Ausschuss unterstützt und     leitung haben in allen Fällen in den Ausstand zu tre­
begleitet die Geschäftsleitung bei der Verfolgung der   ten, in denen über Geschäfte beraten und entschie­
beschlossenen Strategie.                                den wird, die ihre eigenen Interessen oder diejenigen
                                                        von ihnen nahestehenden Personen, Organisationen
3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrates                 oder Unternehmungen berühren. Sie haben ihre Ver­
und seiner Ausschüsse                                   hältnisse so zu regeln, dass Interessenkonflikte mög­
Der Verwaltungsrat hält mindestens viermal jährlich     lichst vermieden werden. Über das Vorliegen eines
ordentliche Verwaltungsratssitzungen ab. Eine die­      Interessenkonflikts entscheidet der Verwaltungsrat.
ser Sitzungen soll als Strategiesitzung mit einem       Das betroffene Geschäftsleitungs- oder Verwal­
grösseren Zeitrahmen ausgestaltet sein. Im Übrigen      tungsratsmitglied nimmt weder an der Beratung
trifft sich der Verwaltungsrat so oft wie notwendig.    noch an der Entscheidung über das betreffende
Ausserordentliche Sitzungen werden abgehalten,          Traktandum teil und hat die Sitzung zu verlassen.
wenn dies vom Präsidenten oder von einem Verwal­        Eine persönliche Stellungnahme vor der Beratung ist
tungsratsmitglied verlangt wird. Ausserordentliche      dem in Ausstand getretenen Mitglied gestattet.
Sitzungstermine sind so festzulegen, dass eine Mehr­
heit der Verwaltungsratsmitglieder teilnehmen kann.     Das Audit & Risk Committee tagt so oft es die Geschäf­
Bei der Organisation der Sitzungen ist auf entspre­     te erfordern, mindestens aber zweimal pro Jahr. Der
chendes Begehren sicherzustellen, dass physisch         Ausschuss trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer
nicht anwesende Mitglieder gegebenenfalls telefo­       Sitzung mit Vertretern der externen Revision, an der
nisch an den Beratungen und Beschlüssen teilneh­        keine Mitglieder der Geschäftsleitung anwesend sind.
men können.                                             Der CFO nimmt vorbehalten der vorerwähnten Sitzung
                                                        in der Regel an den Sitzungen teil. Zu den Sitzungen
Seit dem Geschäftsjahr 2019 führt der Verwaltungsrat    können andere Mitglieder des Verwaltungsrates, der
eine Selbstevaluation durch. Die Geschäftsleitungs­     CEO, einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung oder an­
mitglieder werden vom Verwaltungsrat beurteilt. Der     dere Fachspezialisten beigezogen werden. Der Ent­
Verwaltungsrat bietet auch Mentoring für die Ge­        scheid obliegt dem Vorsitzenden des Ausschusses. Im
schäftsleitung mit dem Ziel, den Führungskräften ei­    Berichtsjahr haben drei Sitzungen stattgefunden, wo­
nen erfahrenen Sparringspartner und Coach zu sein.      bei bei zwei Sitzungen die Vertreter der Revisionsstelle
                                                        anwesend waren.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindes­
tens die Hälfte seiner Mitglieder an der Verwaltungs­   Das Nomination & Compensation Committee trifft
ratssitzung anwesend sind. Ausgenommen sind Be­         sich so oft es die Geschäfte erfordern. Der Vorsitzen­
106
Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

de kann zu den Sitzungen Mitglieder der Geschäfts­      divisionsübergreifenden Geschäftsführung benö­
leitung oder Dritte einladen. Im Berichtsjahr haben     tigte oberste Führungspersonen (derzeit nament­
zwei Sitzungen stattgefunden, sowie ein Workshop.       lich auch der CDO, COO und CHRO) angehören. Der
                                                        CEO ist verantwortlich für die Organisation (ein­
Das Strategic Committee trifft sich so oft es die Ge­   schliesslich Stellvertretungsregelung), Führung und
schäfte erfordern. Der Vorsitzende kann zu den Sit­     Beaufsichtigung der Geschäftsleitung sowie für alle
zungen Mitglieder der Geschäftsleitung oder Dritte      unterstellten Einheiten innerhalb der Gruppe. Zu
einladen. Im Berichtsjahr haben zwei Sitzungen statt­   diesem Zweck erarbeitet er ein Organigramm sowie
gefunden.                                               ein entsprechendes Geschäftsleitungsreglement
                                                        (einschliesslich Kompetenzregelung innerhalb der
Daneben übernimmt der Präsident als Ansprechpart­       Geschäftsleitung sowie der nachfolgenden Hierar­
ner des CEO und der Geschäftsleitung Sonderaufga­       chiestufen), die beide vom Verwaltungsrat zu ge­
ben. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurden im          nehmigen sind.
Berichtsjahr acht Sitzungen und neun Telefonate ab­
gehalten.                                               3.7 INFORMATIONS- UND KONTROLLINSTRUMENTE
                                                        GEGENÜBER DER GESCHÄFTSLEITUNG
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sowie der Aus­       Der Verwaltungsrat verfügt über verschiedenste In­
schüsse werden in der Regel am Gesellschaftssitz        formations- und Kontrollinstrumente gegenüber der
oder am Sitz von Tochtergesellschaften, in einzelnen    Geschäftsleitung. Diese umfassen einerseits die im
Fällen auch an anderen Standorten abgehalten. Die       Organisationsreglement definierten Auskunftspflich­
Sitzungen können auch via Telekonferenz stattfin­       ten des CEO, die Aufgaben sowie die Berichterstat­
den. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen         tungspflichten der verschiedenen Ausschüsse (Ziffer
nach Bedarf an den Sitzungen des Verwaltungsrates       3.5.2) und andererseits die durch die Revisionsstelle
sowie der Ausschüsse teil.                              im Rahmen ihres Mandates gemachten Feststellun­
                                                        gen. Die ­C ALIDA GROUP verfügt über keine interne
3.6 KOMPETENZREGELUNG                                   Revision.
Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates bestehen         Im vom Verwaltungsrat verabschiedeten Organisati­
in der Festlegung und periodischen Überprüfung          onsreglement sind die Informations- und Auskunfts­
der Unternehmensstrategie, der Geschäftspolitik         pflichten des CEO wie folgt definiert:
und der Organisation des Konzerns, in der Kontrolle
der operativen Geschäftsführung und des Risk Ma­        Der CEO informiert den Verwaltungsrat über die
nagements sowie in der periodischen Beurteilung         wesentlichsten Ereignisse der operativen Geschäfts­
seiner eigenen Leistungen, der Leistungen des CEO       führung, der Umsetzung der Beschlüsse des
und, zusammen mit diesem, der Mitglieder der Ge­        Verwaltungsrates sowie aller sonstigen für den
schäftsleitung. Die operative Geschäftsführung wird     Verwaltungsrat und seine Entscheidungsfindung
basierend auf dem durch den Verwaltungsrat erstell­     wesentlichen Aspekte;
ten Organisationsreglement im gesetzlich zulässi­
gen Ausmass an den CEO delegiert. Die operative         Insbesondere informiert der CEO sowie bei
Geschäftsführung umfasst sämtliche Geschäftsfüh­        dessen Verhinderung sein Stellvertreter
rungsaufgaben, die nicht durch Gesetz, Statuten,        beziehungs­weise das zuständige Mitglied der
Organisationsreglement und gegebenenfalls spezi­        Geschäftsleitung den Verwaltungsrat unverzüglich
fische Verwaltungsratsbeschlüsse dem Verwal­            bei Eintreten von Vorfällen, die den Geschäfts­-
tungsrat vorbehalten sind, und beinhaltet die Ge­       gang wesentlich beeinträchtigen oder
schäftsführung des gesamten Konzerns und insbe­         beeinträchtigen können;
sondere auch die der Tochtergesellschaften. Die
undelegierbaren Pflichten im Sinne von Art. 716a OR     Der CEO ist verantwortlich, dass dem Verwal­
verbleiben beim Verwaltungsrat als Gesamtgremi­         tungsrat die folgenden Informationen zeitgerecht,
um.                                                     das heisst sofort nach Fertigstellung, geliefert
Der CEO ist der Vorsitzende der Geschäftsleitung,       werden: konsolidierte Halbjahres- und Jahresab­
der auch ein CFO sowie weitere zur Erledigung der       schlüsse und -berichte; konsolidierte Monatsab­
107

schlüsse, einschliesslich wesentlicher Kennzahlen;          und der Höhe der Auswirkung eingeschätzt. Es wird
Zwischenbericht über den Geschäftsgang an jeder             jährlich eine Risikoübersicht erstellt. Das Audit & Risk
Verwaltungsratssitzung; Information über die                Committee überwacht für den Verwaltungsrat die
Geschäfts- und Marktentwicklung an jeder                    Einschätzung der Unternehmensrisiken und über­
Verwaltungsratssitzung; stufengerecht erforderli­           prüft die Praktiken des Risk Managements. Der Ver­
che Informationen über Ereignisse, die das IKS              waltungsrat äussert sich in strategischer Hinsicht. De­
beziehungsweise das Risk Management betreffen,              taillierte Angaben zum Finanzrisikomanagement
bei Bedarf, mindestens aber halbjährlich; gegebe­           können dem Geschäftsberichtsteil «Jahresrechnung
nenfalls zusätzliche vom Verwaltungsrat ge­                 2020 CALIDA GROUP» unter der Rubrik «Finanzrisi­
wünschte Informationen.                                     komanagement» auf Seite 66ff. entnommen werden.

Der Verwaltungsrat führt jährlich eine Beurteilung          Weiter ist im Organisationsreglement definiert, dass
des Risikomanagements durch. Die Geschäftsleitung           anlässlich von Verwaltungsratssitzungen jedes Mit­
erstellt das Risikoportfolio mit den für die gesamte        glied von den anderen Mitgliedern und von der Ge­
CALIDA GROUP relevanten Risiken. Die identifizier­          schäftsleitung Auskunft über alle Angelegenheiten
ten Risiken werden in die Kategorien Umwelt, Absatz,        der Gesellschaft verlangen kann. Ausserhalb der Sit­
Distribution, Design & Entwicklung, Beschaffung, Ad­        zungen kann jedes Verwaltungsratsmitglied vom
ministration, Finanzen, Organisation, IT und Cyber Ri­      CEO und vom CFO Auskunft über den Geschäfts­
siken gegliedert und nach Eintrittswahrscheinlichkeit       gang und wesentliche Geschäfte verlangen.

4. Geschäftsleitung
4.1 MITGLIEDER DER GESCHÄFTSLEITUNG
Name, Nationalität, Ausbildung und beruflicher Hintergrund

REINER PICHLER
Chief Executive Officer (CEO)
Nationalität      Schweiz / Deutschland
Geburtsjahr       1962
Eintritt in GL    1. April 2016
Ausbildung        Master Tradesman München / D (Einzelhandelskaufmann)
Beruflicher       2014–2015 CEO der s.Oliver Group / D;
Hintergrund
                  1994–2013 CEO der Holy Fashion Group / CH;
                  1992–1994 Managing Director Sales DACH bei Gruppo Finanziaro Tessile / I;
                  1984–1991 verschiedene Management Positionen im Vertrieb bei Hugo Boss / D
Weitere           Président et Directeur Général der LAFUMA SA, Annecy-le-Vieux / F;
Tätigkeiten
und Interessen-   Mitglied des Beirats der Hess Natur-Textilien GmbH, Butzbach / D
bindungen
108
Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

DANIEL GEMPERLE
Chief Operations Officer (COO)
Nationalität      Schweiz
Geburtsjahr       1959
Eintritt in GL    1. August 2011
Ausbildung        Fachhochschule Bekleidung & Technik, Mönchengladbach/D (Ing. FH)
Beruflicher       1999–2011 Mitglied der Geschäftsleitung der CALIDA AG, verantwortlich für: Produktion, Logistik,
Hintergrund
                  Beschaffung, technische Entwicklung und teilweise IT; Zusätzlich von 2005–2011 verantwortlich
                  für Integrationsprojekte der Marke AUBADE; 1988–1999 Mitglied der Geschäftsleitung (Bereich
                  Operations) und Verwaltungsrat bei einem schweizerischen Bekleidungsunternehmen; 1984–1988
                  Verantwortlicher Operations bei einer schweizerischen Bekleidungsgruppe (Retail & Produktion)
Weitere           Mitglied des Verwaltungsrates der LAFUMA SA, Annecy-le-Vieux / F; Mitglied des Verwaltungsra­
Tätigkeiten
und Interessen-   tes der LU Couture AG, Luzern; Mitglied des Verwaltungsrates der SIGVARIS Holding AG, Appenzell
bindungen

SACHA D. GERBER
Chief Financial Officer (CFO)
Nationalität      Schweiz
Geburtsjahr       1975
Eintritt in GL    1. September 2018
Ausbildung        Berner Fachhochschule (Betriebsökonom FH), dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling,
                  Universität St. Gallen (International Executive MBA HSG)
Beruflicher       2010-2018 Mitglied der Geschäftsleitung Hero AG, Lenzburg, 2010-2012 CFO, 2013-2016 CFO/
Hintergrund
                  COO, 2016-2018 CFO/COO & Head of BU Foodservice;
                  2002-2010 Finanzfunktionen in div. Gruppengesellschaften der SWATCH GROUP, seit 2007 als
                  CFO (Mitglied der Geschäftsleitung)
Weitere           Mitglied des Verwaltungsrates der LAFUMA SA, Annecy-le-Vieux / F
Tätigkeiten
und Interessen-
bindungen

STEFAN MUES
Chief Digital Officer (CDO)
Nationalität      Deutschland
Geburtsjahr       1974
Eintritt in GL    1. Januar 2019
Ausbildung        Kaufmann im Einzelhandel
                  Universität Kassel, ehem. GhK (Diplom Oeconom), Kassel
Beruflicher       seit April 2018 Geschäftsführer, Reich Online Services GmbH (Member of CALIDA GROUP),
Hintergrund
                  Stephanskirchen; Seit August 2017 Gesellschafter und Geschäftsführer, becomeZ HSM GmbH –
                  digital mindset for you, Hamburg; 2015-2017 CMO, EM Group Holding AG, Wertingen; 2011-2014
                  Gesellschafter und Geschäftsführer, elaboratum New Commerce Consulting GmbH, München;
                  2005-2011 Director New Media (Member of the Executive Board), Verlagsgruppe Weltbild GmbH,
                  Augsburg; 2000-2005 Consultant, atways Business Consultants AG, Hamburg
Weitere           Gesellschafter und Geschäftsführer, becomeZ HSM GmbH – digital mindset for you, Hamburg
Tätigkeiten
und Interessen-
bindungen
109

MANUELA OTTIGER
Chief Human Resources Officer (CHRO)
Nationalität      Schweiz
Geburtsjahr       1971
Eintritt in GL    28. März 2014
Ausbildung        SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie (dipl. Personalleiterin)
Beruflicher       seit 2012 CEO/Inhaberin Ottiger Consulting; 2003–2011 Head of Human Resources und Mitglied
Hintergrund
                  der Geschäftsleitung CALIDA AG; 1994–2003 Personalleiterin bei einer schweizerischen Medien­
                  gruppe
Weitere           Mitglied des Verwaltungsrates der LAFUMA SA, Annecy-le-Vieux / F; Stiftungsratsmitglied
Tätigkeiten
und Interessen-   Stiftung Lebensraum Gebirge
bindungen

4.2 WEITERE TÄTIGKEITEN                                        ternehmen, an denen diese Rechtseinheit eine we­
UND INTERESSENBINDUNGEN                                        sentliche (nicht-konsolidierte) Beteiligung hält).
Diese Angaben sind unter Ziffer 4.1 aufgeführt.
                                                               Die Annahme von Mandaten/Anstellungen durch Ge­
4.3 STATUTARISCHE REGELN IN BEZUG                              schäftsleitungsmitglieder ausserhalb der CALIDA
AUF DIE ANZAHL DER ZULÄSSIGEN TÄTIGKEITEN                      GROUP bedarf der vorgängigen Zustimmung des
gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV                            Verwaltungsrates.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung dürfen nicht mehr
als die folgende Anzahl zusätzlicher Tätigkeiten in            4.4 MANAGEMENTVERTRÄGE
obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen ande­               Im 2014 wurde Manuela Ottiger zur CHRO ernannt. Hier­
rer Rechtseinheiten innehaben bzw. ausüben, die ver­           zu wurde ein Auftragsverhältnis mit der Ottiger Consul­
pflichtet sind, sich ins Handelsregister oder in ein ver­      ting GmbH, Luzern, eingegangen, welche von Manuela
gleichbares ausländisches Register eintragen zu las­           Ottiger kontrolliert wird. Der Vertrag verlangt die per­
sen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert         sönliche Ausführung der Funktion als Mitglied der Ge­
werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren:              schäftsleitung durch Manuela Ottiger und ist somit nicht
                                                               einem Managementvertrag gleichzusetzen.
1 Mandat bei Publikumsgesellschaften, wobei mehrere
Mandate bei verschiedenen Gesellschaften, die der
gleichen Gruppe angehören, als ein Mandat zählen; und          5. Entschädigungen,
                                                               Beteiligungen und Darlehen
1 Mandat bei anderen Rechtseinheiten gegen Entschä­
digung, wobei mehrere Mandate bei verschiedenen                5.1 INHALT UND FESTSETZUNGSVERFAHREN
Gesellschaften, die der gleichen Gruppe angehören,             DER ENTSCHÄDIGUNGEN UND DER
als ein Mandat zählen; und                                     BETEILIGUNGSPROGRAMME
                                                               Für den Inhalt und Festsetzungsverfahren der Ent­
2 unentgeltliche Mandate, wobei ein Spesenersatz               schädigungen und der Beteiligungsprogramme wird
nicht als Entgelt gilt und mehrere Mandate bei                 auf den Vergütungsbericht 2020 der CALIDA Holding
verschiedenen Gesellschaften, die der gleichen                 AG auf Seiten 89 bis 94 verwiesen.
Gruppe angehören, als ein Mandat zählen.
                                                               5.2 ANGABEN VON EMITTENTEN, DIE DER
Nicht unter diese Beschränkung fallen Mandate, die             VegüV UNTERSTEHEN
ein Mitglied der Geschäftsleitung im Auftrag der Ge­           5.2.1 Statutarische Regeln betreffend Grundsätze über
sellschaft wahrnimmt (z.B. Joint Ventures oder Vor­            die erfolgsabhängigen Vergütungen und über die
sorgeeinrichtungen dieser Rechtseinheit oder in Un­            Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und
110
Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

Optionsrechten sowie den Zusatzbetrag für die            Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung
Vergütungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung, die    Anträge in Bezug auf die maximalen Gesamtbeträge
nach der Abstimmung der Generalversammlung über          oder einzelne Vergütungselemente für andere Zeit­
die Vergütungen ernannt werden                           perioden sowie zusätzliche Anträge zur Genehmi­
Für die Regeln betreffend Grundsätze über die er­        gung vorlegen. Er kann der Generalversammlung
folgsabhängigen Vergütungen und über die Zuteilung       jährlich den Vergütungsbericht für das letzte Ge­
von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrech­       schäftsjahr zur konsultativen (nicht bindenden) Zu­
ten wird auf den Vergütungsbericht 2020 der CALIDA       stimmung vorlegen.
Holding AG auf Seiten 89 bis 94 verwiesen.
                                                         Verweigert die Generalversammlung die Genehmi­
Für Mitglieder der Geschäftsleitung, die nach der Ge­    gung der maximalen Gesamtvergütung für die Ge­
nehmigung des maximalen Gesamtbetrages ernannt           schäftsleitung und/ oder den Verwaltungsrat, so kann
werden, besteht ein Zusatzbetrag im Sinne von Art. 19    der Verwaltungsrat an der gleichen Generalversamm­
VegüV. Der Zusatzbetrag darf im Fall eines neuen         lung angepasste Anträge stellen oder solche einer
CEO und/oder neuen CFO maximal 30% über dem auf          nachfolgenden ordentlichen oder ausserordentlichen
den früheren CEO bzw. CFO entfallenen Betrag des         Generalversammlung zur Genehmigung vorlegen,
von der Generalversammlung für das entsprechende         wobei die angepassten Anträge sich aus einem maxi­
Geschäftsjahr genehmigten maximalen Gesamtbe­            malen Gesamtbetrag oder mehreren maximalen Teil­
trages der Vergütungen der Mitglieder der Geschäfts­     beträgen unter Berücksichtigung aller relevanten
leitung liegen. Im Fall eines anderen neuen Geschäfts­   Faktoren zusammensetzen können.
leitungsmitgliedes darf der Zusatzbetrag je maximal
30% über der durchschnittlichen Gesamtvergütung
eines Geschäftsleitungsmitgliedes für das entspre­       6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre
chende Geschäftsjahr liegen. Die durchschnittliche
Gesamtvergütung eines Geschäftsleitungsmitgliedes        6.1 STIMMRECHTSBESCHRÄNKUNGEN
entspricht dem genehmigten maximalen Gesamtbe­           UND -VERTRETUNG
trag für die Mitglieder der Geschäftsleitung nach Ab­    6.1.1 Statutarische Regeln betreffend Stimmrechts­
zug des auf den CEO und auf den CFO entfallenen          beschränkungen unter Hinweis auf Gruppenklauseln
B etrages, dividiert durch die Anzahl Geschäftslei­
­                                                        und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen sowie
tungsmitglieder (ohne CEO und CFO) am Tag der Ge­        auf effektiv gewährte Ausnahmen im Berichtsjahr
nehmigung durch die Generalversammlung.                  In den Statuten der Gesellschaft sind keine Stimm­
                                                         rechtsbeschränkungen vorgesehen. Die Statuten se­
5.2.2 Statutarische Regeln betreffend Darlehen,          hen vor, dass sich ein Namenaktionär, gestützt auf
Kredite und Vorsorgeleistungen an Mitglieder des         eine schriftliche Vollmacht, durch einen anderen Akti­
Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung                 onär vertreten lassen kann. Vorbehalten bleibt die ge­
Es werden keine Darlehen oder Kredite an die Mitglie­    setzliche Vertretung.
der des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
gewährt. Die Vorsorgeleistungen beschränken sich         6.1.2 nicht anwendbar
auf die berufliche Vorsorge.
                                                         6.1.3 Gründe für die Gewährung von Ausnahmen
5.2.3 Statutarische Regeln betreffend die Abstimmung     im Berichtsjahr
der Generalversammlung über die Vergütungen              Es bestehen keine statutarischen Stimmrechtsbe­
Die Generalversammlung genehmigt jährlich in der         schränkungen.
Regel an der ordentlichen Generalversammlung ge­
sondert die Gesamtvergütung der Mitglieder des Ver­      6.1.4 Verfahren und Voraussetzungen zur Aufhebung
waltungsrates und der Geschäftsleitung für das auf       statutarischer Stimmrechtsbeschränkungen
die Generalversammlung folgende Geschäftsjahr. Die       Es bestehen keine statutarischen Stimmrechtsbe­
Abstimmung der Generalversammlung hat bindende           schränkungen.
Wirkung.
111

6.1.5 Statutarische Regeln zur Teilnahme an der          6.2 STATUTARISCHE QUOREN
Generalversammlung                                       Die Statuten der Gesellschaft beinhalten keine von den
Die Statuten der Gesellschaft beinhalten keine von den   gesetzlichen Regelungen abweichenden Regelungen.
gesetzlichen Regelungen abweichenden Regelungen          Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und
                                                         vollzieht ihre Wahlen, soweit nicht eine zwingende Vor­
6.1.6 Angaben betreffend allfällige statutarische        schrift des Gesetzes oder die Statuten etwas anderes
Regelungen zur Abgabe von Weisungen an den               bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertrete­
unabhängigen Stimmrechtsvertreter                        nen Aktienstimmen. In einem zweiten Wahlgang ent­
Die Generalversammlung wählt einen unabhängigen          scheidet das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit ent­
Stimmrechtsvertreter. Wählbar sind natürliche oder       scheidet bei Abstimmungen der Vorsitzende mit ei­
juristische Personen oder Personengesellschaften.        nem Stichentscheid, bei Wahlen das Los.
Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächs­
ten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl          6.3 EINBERUFUNG DER GENERALVERSAMMLUNG
ist möglich.                                             Die Statuten der Gesellschaft beinhalten keine von den
                                                         gesetzlichen Regelungen abweichenden Regelungen.
Die Generalversammlung kann den unabhängigen             Die Einladung an die Aktionäre erfolgt mindestens 20
Stimmrechtsvertreter auf das Ende der Generalver­        Tage vor der Versammlung schriftlich an die im Aktien­
sammlung abberufen. Hat die Gesellschaft keinen un­      buch eingetragenen Aktionäre sowie durch Publikati­
abhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der          on im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
Verwaltungsrat einen solchen für die nächste Gene­
ralversammlung.                                          6.4 TRAKTANDIERUNG
                                                         Aktionäre, die Aktien im Nennwert von siebenundvier­
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter muss die ihm        zigtausend Franken oder 10 Prozent des Aktienkapitals
übertragenen Stimmrechte weisungsgemäss aus­             vertreten, können die Traktandierung eines Verhand­
üben. Hat er weder ausdrückliche noch konkludente        lungsgegenstandes verlangen. Traktanden mit Anträ­
Weisungen erhalten, so enthält er sich der Stimme.       gen an die Generalversammlung müssen bei der Ge­
                                                         sellschaft zuhanden des Verwaltungsrates mindestens
Der Verwaltungsrat kann die Anforderungen an Voll­       45 Tage vor der Generalversammlung schriftlich ein­
machten und Weisungen bestimmen. Er kann auch            gereicht werden.
bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine gül­
tige Weisungserteilung an die unabhängige Stimm­         6.5 EINTRAGUNGEN IM AKTIENBUCH
rechtsvertretung vorliegt. Zudem kann er bei elektro­    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer im
nischen Vollmachten auf das Erfordernis einer qualifi­   Aktienbuch eingetragen ist. Als Aktionär ist an der
zierten elektronischen Signatur verzichten.              Generalversammlung stimmberechtigt, wer 30 Tage
                                                         vor der Generalversammlung im Aktienbuch einge­
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Aktionäre     tragen ist. 30 Tage vor der Generalversammlung bis
die Möglichkeit haben, dem unabhängigen Stimm­           zum Tage nach der Generalversammlung werden kei­
rechtsvertreter zu jedem in der Einberufung gestell­     ne Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen.
ten Antrag Weisungen zu erteilen. Er stellt überdies
sicher, dass Aktionäre die Möglichkeit haben (i) zu
neuen Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegen­
stände (einschliesslich solche zu abgelehnten Vergü­
tungen gemäss Art. 15 Abs. 3 der Statuten) und (ii) zu
Anträgen zu nicht angekündigten Verhandlungsge­
genständen (Antrag auf Einberufung einer ausseror­
dentlichen Generalversammlung oder auf Durchfüh­
rung einer Sonderprüfung) allgemeine Weisungen zu
erteilen.
112
Geschäftsbericht 2020 | CALIDA GROUP | Corporate Governance Bericht 2020

7. Kontrollwechsel                                        8.4 INFORMATIONSINSTRUMENTE
                                                          DER EXTERNEN REVISION
7.1 ANGEBOTSPFLICHT                                       Das Audit & Risk Committee beurteilt jährlich die Leis­
Es bestehen keine statutarischen Regelungen betref­       tung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisions­
fend Opting-out beziehungsweise Opting-up (Art. 125       stelle. Es schlägt dem Verwaltungsrat die der General­
FinfraG).                                                 versammlung zur Wahl zu beantragende Revisions­
                                                          stelle vor. Das Audit & Risk Committee prüft anhand
7.2 KONTROLLWECHSELKLAUSEL                                der durch die externe Revision erstellten umfassenden
Optionen, welche dem Verwaltungsrat, der Geschäfts­       Berichte und Revisionsberichte sowie anhand von
leitung oder Mitarbeitern gewährt worden sind, kön­       mündlichen Beratungen die Arbeit und die Honorie­
nen im Fall eines Kontrollwechsels sofort gewandelt       rung der Revisionsstelle.
werden.                                                   Das Audit & Risk Committee trifft sich mindestens
                                                          einmal pro Jahr zu einer Sitzung mit den Vertretern
                                                          der externen Revision, an der keine Mitglieder der
8. Revisionsstelle                                        Geschäftsleitung anwesend sind. Im Verlauf des Be­
                                                          richtsjahres hat das Audit & Risk Committee zwei
8.1 DAUER DES MANDATS UND AMTSDAUER DES                   Sitzungen mit Vertretern der Revisionsstelle abge­
LEITENDEN REVISORS                                        halten.
8.1.1 Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden
Revisionsmandats
Die Ernst & Young AG, Zürich, wurde anlässlich der        9. Informationspolitik
Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2006
(2. Mai 2007) erstmalig als Revisionsstelle für ein Ge­   Die CALIDA Holding AG informiert ihre Aktionäre und
schäftsjahr gewählt. Anlässlich der Generalversamm­       die interessierte Öffentlichkeit mittels Halbjahres-
lung für das Geschäftsjahr 2019 wurde die Revisions­      und Jahresberichterstattung über den Geschäftsver­
stelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr be­      lauf. Die Kurzversion des Geschäftsberichts per
stätigt.                                                  31. Dezember 2020 wird den im Aktienbuch eingetra­
                                                          genen Aktionären auf Wunsch zusammen mit der Ein­
8.1.2 Amtsantritt des leitenden Revisors, der für das     ladung zur ordentlichen Generalversammlung zuge­
bestehende Revisionsmandat verantwortlich ist             schickt. In elektronischer Form ist dieser bereits ab
Der für das Revisionsmandat verantwortliche leiten­       dem 5. März 2021 unter der nachfolgend genannten
de Revisor hat sein Amt als Engagement Partner an­        Internetadresse verfügbar. Der Halbjahresbericht
lässlich der Generalversammlung für das Geschäfts­        wird den Aktionären auf Wunsch nach Publikation im
jahr 2019 (17. April 2020) übernommen. Der Rotati­        Sommer 2021 zugestellt.
onsrhythmus des leitenden Revisors basiert auf der
geltenden Maximaldauer von sieben Jahren und en­          Geschäftsberichte, Halbjahresberichte, Ad-hoc-Mit­
det mit der Generalversammlung für das Geschäfts­         teilungen, Pressemitteilungen, Termine usw. sind im
jahr 2026.                                                Internet unter www.calidagroup.com im Teilbereich
                                                          Investoren abrufbar. Im selben Teilbereich kann auch
8.2 REVISIONSHONORAR                                      der elektronische Versand von Ad-hoc-Mitteilungen
Insgesamt belaufen sich die periodengerechten Auf­        abonniert werden. Gedruckte Unterlagen können via
wendungen der Revisionsstelle Ernst & Young AG für        Internet (www.calidagroup.com), per E-Mail (inves­
die Prüfung der Einzelabschlüsse und Konzernrech­         tor.relations@calida.com) oder bei der Geschäftsad­
nung 2020 auf rund TCHF 497. Die einmaligen prü­          resse CALIDA Holding AG, Investor Relations, Post­
fungsnahen Aufwendungen betragen TCHF 11.                 fach, 6210 Sursee, +41 41 925 42 42, bestellt werden.
                                                          Die Bekanntgabe kursrelevanter Tatsachen erfolgt
8.3 ZUSÄTZLICHE HONORARE                                  gemäss den Bestimmungen der SIX Swiss Exchange.
Zusätzlich sind im Berichtsjahr Aufwendungen ent­
halten von Ernst & Young AG für Beratungen im Um­
fang von TCHF 38.
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