(COVID-19) Factsheet für Arbeitgeber betreffend Coronavirus - Cottinelli ...
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Factsheet für Arbeitgeber betreffend Coronavirus (COVID-19) I. Einleitung Sowohl bei der freiwilligen als auch bei der behördlich angeordneten Betriebsschlies- Das Coronavirus (COVID-19) und die da- sung ist eine Lohnfortzahlungspflicht sei- mit verbundenen Massnahmen haben tens des Arbeitgebers gegeben. Der Un- zahlreiche Auswirkungen auf die Arbeits- terschied besteht darin, dass der Arbeit- welt und verursachen somit auch bei Ar- geber bei einer behördlichen Schliessung beitgebern viel Aufwand sowie verschie- den Arbeitnehmer allenfalls zu einem spä- dene Unklarheiten. teren Zeitpunkt dazu verpflichten kann, die Nachstehend wird versucht, Antworten auf verpassten Arbeitszeiten nachzuholen. Bei die von unseren Kunden häufig gestellten der freiwilligen Betriebsschliessung ist Fragen zu geben. Dieses Factsheet bean- keine Nachleistungspflicht geschuldet, da sprucht aber keine Vollständigkeit. Für sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug ausführliche Abklärungen sind die Leser nach Art. 324 OR befindet. Der Arbeit- dieses Factsheets angewiesen, einen nehmer muss sich bei der freiwilligen Be- Fachexperten hinzuzuziehen. Es wird zu- triebsschliessung auf den Lohn anrechnen lassen, was er wegen Verhinderung an dem empfohlen, sich an den Überschriften der Arbeitsleistung einspart oder durch zu orientieren und eine Vertiefung an jener Stelle anzusetzen, bei der Informationsbe- anderweitige Arbeit erworben bzw. zu er- werben absichtlich unterlassen hat (z.B. darf besteht. anderweitiger Lohn). Die hier aufgeführten rechtlichen Rah- menbedingungen sind eine Momentauf- Wichtig ist in diesem Zusammenhang nahme (Stand 31. März 2020, 10:00 Uhr) auch, dass der Betrieb spontan keine Be- in einer sich rasch verändernden und ab- triebsferien beschliessen kann. Der Ar- beitnehmer muss seine Ferien planen soluten Ausnahmesituation. Es werden können. Deshalb müssen Ferien ganz verschiedene Grundsatzentscheide dies- bezüglich noch gefällt werden müssen. grundsätzlich rund zwei Monate im Voraus Neuste Version jeweils auf: angekündet werden. https://www.cottinelli-law.ch. Aufgrund dessen hat der Bundesrat auch II. Was sind die Folgen einer Be- im Rahmen einer Soforthilfe entschieden, dass die Arbeitgeber schnell zu einem triebsschliessung? Kredit kommen (gemäss Bundesrat ist Bei der Betriebsschliessung ist zwischen dies ab Donnerstag 26.03.2020 möglich zwei Fällen zu differenzieren: Die freiwilli- und der Kreditantrag soll nur 30 Minuten ge Betriebsschliessung und die behördlich dauern). Diesbezüglich verbürgt sich der angeordnete Betriebsschliessung. Bund gegenüber Ihrer Hausbank. Cottinelli Advokatur und Notariat GmbH Seite 1 von 7 Rosenbergstrasse 60 Stand: 31.03.2020 9001 St. Gallen (Alle Angaben ohne Gewähr)
III. Können während der verringerten Findet bspw. eine Abriegelung von Städ- Arbeitslast Überstunden kompen- ten aufgrund behördlicher Massnahmen siert werden? statt und können die daraus resultierenden Arbeitsausfälle nicht vermieden werden, Die Kompensation von Überstunden durch besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitsent- Freizeit kann nur mit der Zustimmung des schädigung (Art. 32 Abs. 3 AVIG i.V.m. Arbeitnehmers erfolgen (Art. 321c Abs. 2 Art. 51 Abs. 1 AVIV). Dasselbe gilt für be- OR). Im Arbeitsvertrag oder dergleichen hördliche Massnahmen, die gewisse kann aber festgelegt werden, dass eine Branchen zur Schliessung zwingen. Kompensation einseitig angeordnet wer- den kann. Sofern dies also vertraglich Wirtschaftliche Gründe umfassen sowohl festgelegt wurde, kann der Arbeitgeber die konjunkturelle als auch strukturelle Grün- Kompensation zur gegebenen Zeit anord- de, welche zu einem Nachfrage- bzw. Um- nen. satzrückgang führen können (Art. 32 Abs. 1 lit. a AVIG). IV. Ein Arbeitnehmer macht geltend, dass er die geplanten und geneh- Vorbehalten bleiben weitere Vorausset- migten Ferien nicht beziehen kann, zungen, die in Art. 31 ff. AVIG geregelt da aufgrund des Coronavirus der sind. Erholungszweck nicht gegeben sei. Wie sieht die Rechtslage aus? Eine Voranmeldung von Kurzarbeit muss bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle Grundsätzlich ist es so, dass Ferienunfä- durch den Arbeitgeber eingereicht werden. higkeit nicht schon deswegen vorliegt, weil Dabei ist derjenige Kanton zuständig, in keine Aktivferien unternommen werden dem sich der Betrieb oder die Betriebsab- können. Der Erholungswert der Ferien teilung befindet. Wichtig dabei ist, dass die kann auch im Schlafen oder Ausruhen Kurzarbeitsentschädigung nicht mit einem bestehen. Aus diesem Grund wäre eine generellen Verweis auf das Coronavirus solche Argumentation wohl eher abzu- beantragt werden kann. Der Arbeitgeber lehnen und der Arbeitnehmer hat seine muss glaubhaft darlegen, weshalb die Ar- Ferien zu beziehen und anrechnen zu las- beitsausfälle auf das Coronavirus zurück- sen. zuführen sind. Für den Kanton St. Gallen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zu- V. Kann ich Kurzarbeitsentschädi- ständig. gung aufgrund des Coronavirus beantragen? Weitere Informationen diesbezüglich fin- den sich auf der Webseite des SECO und Ja. Als Arbeitgeber besteht grundsätzlich des Bundes allgemein (https://www.seco. die Möglichkeit, in diesem Fall Kurzar- admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues beitsentschädigung zu beantragen. Dabei _coronavirus.html). muss aber eine der nachstehenden Vo- raussetzungen gegeben sein: Der Arbeits- ausfall muss entweder auf eine behördli- che Massnahme oder auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen sein. Cottinelli Advokatur und Notariat GmbH Seite 2 von 7 Rosenbergstrasse 60 Stand: 31.03.2020 9001 St. Gallen (Alle Angaben ohne Gewähr)
VI. Ist eine Kündigung infolge Umsatz- pie dieser Mitteilung zuzusenden ist. Nach einbussen durch Coronavirus dem Entscheid und der Mitteilung können missbräuchlich (inkl. Abhandlung die Kündigungen unter Einhaltung der Massenentlassung und Ände- Kündigungsfristen ausgesprochen werden. rungskündigung)? Anlässlich von Massentlassungen emp- Nein. Eine Kündigung ist nur dann miss- fiehlt es sich, eine Fachperson beizuzie- bräuchlich, wenn sie aus einem Grund hen. Bei nicht-fachmännischer Durchfüh- ausgesprochen wird, der in Art. 336 OR rung können Massenentlassungen sonst genannt wird, wobei diese Aufzählung zu kostspieligen Prozessen führen. Be- nicht abschliessend ist. Bei einer Umsatz- sondere Vorsicht ist zudem bei Ände- einbusse infolge Coronavirus handelt es rungskündigungen geboten: Sind diese in sich um einen sachlichen Grund, der kei- einem gewissen Ausmass ausgesprochen neswegs missbräuchlich ist. Natürlich sind worden, könnten sie ebenfalls den Tatbe- in diesem Zusammenhang die Kündi- stand der Massenentlassung erfüllen. gungsfristen sowie allfällige Sperrfristen Auch hierbei ist unbedingt eine Fachper- aufgrund Krankheit nach Art. 336c OR zu son beizuziehen. beachten. VII. Sonderfall Pflegeberufe Bei Massenentlassungen gelten die ge- sonderten Bestimmungen von Art. 335d ff. Wir weisen an dieser Stelle nur generell OR. Ist der Tatbestand der Massenentlas- darauf hin, dass bei Pflegeberufen (und sung nach Art. 335d OR erfüllt, müssen in Berufen im Medizinalbereich mit direktem einem ersten Schritt die Arbeitnehmer und nahem Kundenkontakt) derzeit ver- bzw. die Arbeitnehmervertretung informiert mutlich eine erhöhte Fürsorgepflicht sei- werden (Art. 335f Abs. 3 OR). Die Arbeit- tens des Arbeitgebers besteht. nehmer müssen vor dem Entscheid über VIII. Ich betreibe ein mittleres bis grös- die Massenentlassung schriftlich informiert seres Unternehmen. Nun wurden werden. Eine Kopie dieser Mitteilung ist gewisse Bereiche meines Unter- dann an das zuständige kantonale Ar- nehmens auf behördliche Anwei- beitsamt zu senden (Art. 335f Abs. 4 OR). sung hin geschlossen. Kann ich die Anschliessend haben die Arbeitnehmer betroffenen Arbeitnehmer anders- bzw. die Arbeitnehmervertretung die Mög- wo im Unternehmen einsetzen? lichkeit, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kündigungen vermieden werden, de- Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es ist ren Zahl verringert sowie deren Folgen dabei zu beachten, dass der Arbeitnehmer gemildert werden können. Erst nach in einer Funktion eingesetzt werden muss, Durchführung dieser Anhörung kann über die in einem Zusammenhang mit seiner die Massentlassung entscheiden werden. früheren Tätigkeit bzw. der im Arbeitsver- Werden die Vorschriften nicht eingehalten, trag festgelegten Tätigkeit steht. Dem Ar- könnten die Kündigungen missbräuchlich beitnehmer steht es aber jederzeit frei, sein. Die allfällige Massenentlassung ist dem Einsatz in einem fachfremden Be- dem kantonalen Arbeitsamt schriftlich mit- reich freiwillig zuzustimmen. zuteilen, wobei den Arbeitnehmenden bzw. der Arbeitnehmervertretung eine Ko- Cottinelli Advokatur und Notariat GmbH Seite 3 von 7 Rosenbergstrasse 60 Stand: 31.03.2020 9001 St. Gallen (Alle Angaben ohne Gewähr)
Beim Einsatz des Arbeitnehmers in einem drei Tagen freizugeben. Die drei Tage anderen Bereich ist zudem die Anwen- basieren darauf, dass es den Arbeitneh- dung von allfälligen anderen Gesamtar- mern möglich sein muss, innert drei Tagen beitsverträgen zu beachten. Grundsätzlich sich so zu organisieren, dass die Kinder besteht eine Ausnahmesituation, weshalb anderweitig betreut werden können. Dies Mitarbeiter eine erhöhte Flexibilität auf- dürfte nun nicht mehr möglich sein, da bringen sollten und den Arbeitgeber ver- aufgrund der momentanen Situation eine mutlich gleichzeitig aber auch eine erhöhte Drittbetreuung sehr schwierig ist. Deshalb Fürsorgepflicht trifft. hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch für längere Zeit frei zu geben. Die Für die Ausleihe von Personal an externe Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers Unternehmen ist grundsätzlich eine Bewil- richtet sich in diesem Fall nach Art. 324a ligung einzuholen. Im Einzelfall empfiehlt OR: Im ersten Dienstjahr besteht ein An- es sich jedoch, die Notwendigkeit einer spruch von drei Wochen Lohnfortzahlung, Bewilligung durch eine Fachperson abklä- sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei ren zu lassen. Monate gedauert haben bzw. für mehr als IX. Was passiert, wenn ein Arbeitneh- drei Monate eingegangen wurde. Nach mer am Coronavirus erkrankt? dem ersten Dienstjahr besteht ein ent- sprechend längerer Anspruch. Da sich das Der Arbeitnehmer gilt als krank. Fällt der Gesetz über die Dauer ausschweigt, wur- Arbeitnehmer aufgrund einer Infektion mit den diesbezüglich Richtlinien (Basler, dem Coronavirus aus, richtet sich die Berner und Zürcher Richtlinien) eingeführt, Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324a OR aus welchen die Lohnfortzahlung je nach (und einer allfälligen Krankentaggeldversi- Anstellungsdauer ersichtlich ist. Wenn im cherung). Die Lohnfortzahlung ist während Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, kommen einer gewissen Zeit geschuldet. Im ersten in St. Gallen meist die Berner Richtlinien Dienstjahr ist Lohn für drei Wochen ge- zum Tragen. schuldet und danach für eine angemesse- ne längere Zeit, wobei es hierfür verschie- In diesem Zusammenhang stellt sich na- dene Richtlinien gibt. Vorbehalten bleiben türlich die Frage, ob der Arbeitgeber durch andere Regelungen, z.B. basierend auf den Kontakt mit seinen Kindern nicht einer Krankentaggeldversicherung, ver- selbst ein Risiko darstellt. Aus diesem Grund könnte es Sinn machen, dass der traglicher Abrede etc. Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Hau- X. Die Kinder eines Arbeitnehmers se sendet. Sofern dieser nicht selbst am sind am Coronavirus erkrankt. Die- Coronavirus erkrankt ist und es die Um- ser muss sich nun um seine Kinder stände zulassen, ist auch Home-Office- kümmern. Muss ich weiterhin Lohn Arbeit möglich. Sendet der Arbeitgeber bezahlen? den Arbeitnehmer von sich aus nach Hau- se, ist der Lohn weiterhin geschuldet. Auf- Gemäss Art. 36 Abs. 3 ArG hat der Arbeit- grund der Fürsorgepflicht gegenüber sei- geber den Arbeitnehmern mit Familien- nen Mitarbeitern ist der Arbeitgeber ange- pflichten gegen Vorlage eines ärztlichen halten, die Gesundheit der anderen Mitar- Zeugnisses die zur Betreuung kranker beiter zu schützen. Der Arbeitgeber ist Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu Cottinelli Advokatur und Notariat GmbH Seite 4 von 7 Rosenbergstrasse 60 Stand: 31.03.2020 9001 St. Gallen (Alle Angaben ohne Gewähr)
also möglicherweise gar verpflichtet, den Als besonders gefährdete Personen gelten Arbeitnehmer nach Hause zu senden. Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen XI. Die Schulen sind geschlossen. Ei- aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz- nige Arbeitnehmer müssen sich Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atem- nun um ihre Kinder kümmern. Muss wegserkrankungen, Erkrankungen und ich weiterhin Lohn bezahlen? Therapien, die das Immunsystem schwä- chen und Krebs (Art. 10b COVID-19- Vgl. Antwort zur Frage unter Ziff. X. Verordnung 2). XII. Was kann ich tun, wenn Arbeit- nehmer aus reiner Angst zu Hause An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Arbeitgeber zwar nicht immer verpflichtet bleiben, aber nicht erkrankt sind? ist, besonders gefährdete Arbeitnehmer Bleibt der Arbeitnehmer aus reiner Angst nach Hause zu senden – nichtdestotrotz zu Hause und sind bei ihm keine Krank- wird angeregt, dass sich der Arbeitgeber heitssymptome vorhanden, liegt grund- Gedanken zur Haftung sowie zum Schutz sätzlich ein Fall von unbegründeter Ar- der Persönlichkeit (z.B. Art. 328 OR) ma- beitsverweigerung vor. Es gilt der Grund- chen sollte. Dies insbesondere, wenn die satz: Ohne Arbeit kein Lohn. Bei andau- Einhaltung der Gesundheitsvorschriften ernder Arbeitsverweigerung kann dem allenfalls schwierig umzusetzen ist. Arbeitnehmer sogar fristlos gekündet wer- XIII. Ein Arbeitnehmer meldet sich bei den. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer mir und teilt mir mit, dass er über unter Umständen entschädigungspflichtig das Wochenende mit einer Person gegenüber dem Arbeitgeber. Kontakt hatte, die mittlerweile posi- Gehört der Arbeitnehmer aber zum Kreis tiv auf eine Infektion mit dem der besonders gefährdeten Personen, hat Coronavirus getestet wurde. Was er seine arbeitsvertraglichen Pflichten von kann ich tun? zu Hause aus zu verrichten. Kann der Ar- beitnehmer seine Tätigkeit nicht von zu Es kann auf die Ausführungen unter Ziff. X. verwiesen werden. Aufgrund seiner Hause aus verrichten, ist der Arbeitgeber Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber ver- verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des pflichtet, die Gesundheit seiner Arbeit- Bundes betreffend Hygiene und sozialer nehmer zu schützen. Aus diesem Grund sollte man unnötige Ansteckungsmöglich- Distanz sicherzustellen. Ist auch dies nicht keiten unterbinden. Auch hier ist die An- möglich, muss er vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt werden (Art. ordnung von Home-Office-Arbeit während 10c COVID-19-Verordnung 2). Dabei hat mindestens fünf Tagen notwendig bzw. der Arbeitnehmer seine besondere Ge- wenn dies nicht möglich ist, muss der Ar- beitnehmer unter Lohnfortzahlung beur- fährdung dem Arbeitgeber zu melden. laubt werden. Dasselbe gilt bei allfälligen Diese Regelung ist seit dem 17. März 2020 in Kraft und gilt solange wie nötig, Krankheitssymptomen wie bspw. Fieber. höchstens aber für die Dauer von sechs Monaten. Cottinelli Advokatur und Notariat GmbH Seite 5 von 7 Rosenbergstrasse 60 Stand: 31.03.2020 9001 St. Gallen (Alle Angaben ohne Gewähr)
XIV. Ein Arbeitnehmer wird auf behörd- schalabkommen zu treffen. Diese Grenz- liche Anordnung hin in Quarantäne gänger werden dann oft auch ihre Fami- gesteckt. Bin ich als Arbeitgeber lien mitnehmen, weshalb es sich anbietet, dazu verpflichtet, weiterhin den eine entsprechende Tagesbetreuung für Lohn zu zahlen? Kinder anzubieten. Ja, da es auf eine behördliche Anordnung XVII. Wie wirkt der Bundesrat den hin geschieht, besteht weiterhin eine Auswirkungen des Coronavirus Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. entgegen? Diesbezüglich gibt es allerdings verschie- dene Rechtsauffassungen. Es gibt Der Bundesrat prüft momentan (Stand 21. Rechtsauffassungen, die sagen, dass hier März 2020) eine finanzielle Unterstützung das persönliche Element von Art. 324a OR für betroffene Unternehmen. Die diesbe- fehlt und somit kein Lohn geschuldet ist. züglichen Modalitäten sollen bis zum 1. April 2020 geprüft werden. Aus diesem XV. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr Grund ist zum momentanen Zeitpunkt aus den Ferien zurückreisen, da noch unklar, ob eine finanzielle Unterstüt- ihm und allen anderen die Ausreise zung in der Zukunft vorgesehen ist und in bzw. Einreise verboten wurde. welchem Umfang. Muss ich weiterhin Lohn bezahlen? Mit Beschluss vom 13. März 2020 hat der Grundsätzlich besteht in diesem Fall keine Bundesrat zur Unterstützung von KMU in Lohnfortzahlungspflicht, da eine Vielzahl Liquiditätsschwierigkeiten wegen des von Personen betroffen sind. Es handelt Coronavirus die Aufnahme von Bankkredi- sich lediglich um ein objektives Leistungs- ten erleichtert. Mittels Finanzhilfe an Bürg- hindernis, das nicht in der Person des Ar- schaftsorganisationen soll den KMUs der beitnehmers liegt. Aus diesem Grund Zugang zu Übergangskrediten erleichtert kommt Art. 324a OR nicht zur Anwendung. werden. Weitere Informationen zu diesem Vorbehalten bleibt natürlich der Fall, dass Thema können auf der Seite des SECO der Arbeitnehmer in den Ferien krank wird. gefunden werden (https://www.seco.admin In diesem Fall müsste der Arbeitgeber .ch/seco/de/home/Standortfoerderung/KM weiterhin Lohn bezahlen. U-Politik/Buergschaften_fuer_KMU.html). XVI. Als Arbeitgeber bin ich auf die Ar- Der Bundesrat hat die am 13. März 2020 beit von Grenzgängern angewie- beschlossenen Massnahmen am 20. März sen. Nun schliessen aber viele 2020 mit einem umfassenden Massnah- Länder die Grenzen. Was kann ich menpaket in der Höhe von 32 Milliarden tun? Franken ergänzt. Grundsätzlich ist den Unternehmen zu empfehlen, die Kommu- Da eine Lohnfortzahlungspflicht seitens nikation des Bundes diesbezüglich genau des Arbeitgebers besteht, kann es für zu verfolgen. grössere Unternehmen Sinn machen, die Grenzgänger vorübergehend in der Schweiz zu beherbergen. Viele Hotels sind momentan aufgrund der ausbleiben- den Touristenbesuche sehr gewollt, Pau- Cottinelli Advokatur und Notariat GmbH Seite 6 von 7 Rosenbergstrasse 60 Stand: 31.03.2020 9001 St. Gallen (Alle Angaben ohne Gewähr)
XVIII. Ich bin als selbständig Erwerbstä- tiger von den behördlichen Mass- nahmen besonders betroffen. Was kann ich tun? Anlässlich des Massnahmenpakets vom 20. März 2020 wurde bekannt gegeben, dass selbstständig Erwerbende, die auf- grund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbs- ausfälle erleiden, entschädigt werden. Dies unter dem Vorbehalt, dass nicht be- reits eine Entschädigung oder Versiche- rungsleistung besteht und eine Schlies- sung des Betriebes angeordnet wurde. Selbständige (z.B. Anwalt, Coiffeur etc.) erhalten die Entschädigungen in Form eines Taggeldes. Das Taggeld entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Prü- fung des Anspruchs der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenom- men. *** Cottinelli Advokatur und Notariat GmbH Seite 7 von 7 Rosenbergstrasse 60 Stand: 31.03.2020 9001 St. Gallen (Alle Angaben ohne Gewähr)
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