Vorsorgen Ihre Mitarbeiter sichern Ihren Erfolg - unsere Produkte Ihren Vorsprung! - Volksbank

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Vorsorgen Ihre Mitarbeiter sichern Ihren Erfolg - unsere Produkte Ihren Vorsprung! - Volksbank
Betrieblich
vorsorgen
Ihre Mitarbeiter sichern Ihren Erfolg –
unsere Produkte Ihren Vorsprung!
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Flexible Vorsorgelösungen
für attraktive Arbeitgeber
Als Spezialist für innovative und maßgeschneiderte Vorsorge-                             Fundiertes Know-how, mehr als 50 Jahre Erfahrung und
lösungen bietet Ihnen die ERGO Versicherung AG alle Produkte                             die Vorteile unseres internationalen Lebensversicherungs-
der Betrieblichen Vorsorge aus einer Hand:                                               Netzwerkes IGP sichern Ihrem Unternehmen den Vorsprung
                                                                                         am österreichischen Arbeitsmarkt.
•     Vorsorgekasse *)
•     Abfertigungsrückdeckungsversicherung
•     Vorsorge für Selbständige
•     Steuerfreie Zukunftssicherung (Direktversicherung)
•     Betriebliche Kollektivversicherung
•     Pensionskassenlösung **)
•     Pensionszusage (Direkte Leistungszusage)

Vorsorgelösungen im Überblick
     Produkt                    Vorsorgezweck                               Zielgruppe                                  Besteuerung                        ja   nein

     Vorsorgekasse *)           „Abfertigung NEU“                           obligatorisch für
                                für Mitarbeiter seit 2003                   alle Arbeitnehmer                           Ansparzeit:                              
                                                                                                                        erwirtschaftete Erträge:                 
                                                                                                                        Kapitalauszahlung:                 6%
                                Selbständigenvorsorge                       Pflicht für Unternehmer mit GSVG-           Rentenoption:                            
                                gesetzliche Verpflichtung seit 2008         Pflichtkrankenversicherung
                                „Abfertigung für Unternehmer“               freiwilliges Opt-In für Freiberufler
                                                                            sowie Land- und Forstwirte möglich

     Abfertigungsrück-          Finanzierung                                Mitarbeiter mit Anspruch auf „Abfertigung
     deckungsversicherung       der „Abfertigung ALT“                       ALT“ (= Diensteintritt vor 2003)

     Steuerfreie                steuer-optimale                             jeder Arbeitnehmer                          Ansparzeit:                              
     Zukunftssicherung          Risikoabsicherung                                                                       erwirtschaftete Erträge:                 
     (Direktversicherung)                                                                                               Auszahlung:                              

     Pensionskasse **)          Alterspension, vorzeitige Alterspension,    jeder Arbeitnehmer
     & Betriebliche             Witwen-/Witwerpension, Waisenpension,       sowie Gesellschafter < 25 %
     Kollektivversicherung      Berufsunfähigkeitspension                   (Arbeitnehmer gemäß ASVG)

     a) Arbeitgeberbeitrag                                                                                              Ansparzeit:                              
                                                                                                                        erwirtschaftete Erträge:                 
                                                                                                                        Rentenzahlung:                     

     b) Arbeitnehmerbeitrag                                                 § 108a EStG staatliche                      Ansparzeit:                        
                                                                            Prämienförderung, bis zu                    erwirtschaftete Erträge:                 
                                                                            1.000 € jährlich möglich                    Rentenzahlung: (75 % steuerfrei)   

                                                                            sonstige Eigenbeiträge                      Ansparzeit:                        
                                                                                                                        erwirtschaftete Erträge:                 
                                                                                                                        Rentenzahlung:                           

     Direkte Leistungszusage    Alterspension, Witwen-/Witwerpension,       jeder Arbeitnehmer, Führungskräfte,         Ansparzeit:                              
     mit Rückdeckungs-          Waisenpension, Berufsunfähigkeits-          auch Gesellschafter bei > 25 %              erwirtschaftete Erträge:           
     versicherung               pension, Todesfallversicherung              Beteiligung am Unternehmen                  Auszahlung:                        

*)                                              **)
     Ein Produkt der BONUS Vorsorgekasse AG           Ein Produkt der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft
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Ihre Vorsorgekasse – Leitzahl 71200 *)
Der Schwerpunkt der BONUS Vorsorgekasse AG liegt in der            Gesetzliche Vorsorge für Unternehmer
umfassenden Beratung, effizienten Abwicklung und
unkomplizierten Verwaltung                                         Alle im GSVG pflichtkrankenversicherten Personen nehmen
                                                                   seit Reduktion der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge
• der gesetzlichen Abfertigung für Ihre Mitarbeiter                im Jahr 2008 verpflichtend teil.
  (Abfertigung NEU seit 2003) und
                                                                   Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können auf freiwilliger
• der Selbständigenvorsorge für Sie als Unternehmer                Basis (Opt-In) von den zahlreichen Vorteilen der Selbständigen-
  (seit 2008)                                                      vorsorge profitieren:

Langfristig ertragreiche Veranlagung mit Kapitalgarantie steht     •   Einzahlung vor Steuern und Abgaben
im Fokus, von Beginn an von der ÖGUT für Nachhaltigkeit            •   Beitrag ist Betriebsausgabe
zertifiziert.                                                      •   Kapitalgarantie und Einlagensicherung
                                                                   •   steuerfreie Veranlagung
                                                                   •   einmalige Kapitalauszahlung möglich und
                                                                       mit nur 6 % besteuert

Ihre Abfertigung „Alt“
soll kein Liquiditätsproblem sein
Ihr Unternehmen beschäftigt auch Mitarbeiter, die vor dem
01.01.2003 ins Unternehmen eingetreten sind und nach
dem alten Abfertigungssystem abzufinden sind?                            Vorteile
Der kurzfristige Liquiditätsbedarf kann zur Unternehmens-
                                                                         •   Prämien sind Betriebsausgabe
gefährdung werden, wenn nicht entsprechend vorgesorgt wird.
                                                                         •   freie Entscheidung für welche MitarbeiterInnen
                                                                             und in welchem Ausmaß (%-Satz des Abfertigungs-
Dafür bietet die ERGO die Lösung:
                                                                             anspruches) versichert wird
•     Das Unternehmen finanziert die individuellen                       •   Bessere Bewertung des Unternehmens
      Abfertigungsansprüche zum jeweiligen Pensionsalter
      mit einer Versicherung (KESt-freie Versicherungsleistung).

•     Abfertigungsrückdeckungsversicherung
      Das Anspruchsrecht aus der Versicherung verbleibt
      beim Unternehmer. Für die Abfertigungsansprüche
      sind Rückstellungen zu bilden. Die Abfertigungsrück-
      deckungsversicherung wird in der Bilanz aktiviert.

•     Abfertigungsdirektversicherung
      Die Versicherung zahlt direkt an den Mitarbeiter aus,
      soweit ihm die Abfertigung „Alt“ zusteht. Die Finanzierung
      ist an die Versicherung ausgelagert, das Bilanzbild
      des Unternehmens dadurch verbessert.

*)
     Ein Produkt der BONUS Vorsorgekasse AG
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Ihre Steuerfreie Zukunftssicherung
als Direktversicherung
Unter Zukunftssicherung sind Personenversicherungen zu               Prämienzahlungen bis zu 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer
verstehen, die ein Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer)             sind steuerfrei möglich und lösen weder Lohnnebenkosten
für seine Arbeitnehmer (als versicherte Personen und direkt          noch Sozialversicherungspflicht aus. Auch die spätere Auszah-
Bezugsberechtigte) finanziert. Diese sichern Arbeitnehmer            lung der Versicherungsleistung erfolgt in der Regel steuerfrei.
und deren Angehörige finanziell ab, z. B. für den Fall:              Beim Arbeitgeber sind die Versicherungsprämien in voller Höhe
                                                                     als Betriebsausgabe anerkannt.
•   der Krankheit
•   der Invalidität                                                  Die Steuerfreie Zukunftssicherung (Direktversicherung) ist
•   des Alters                                                       damit eine attraktive steuerfreie Alternative zur Gehaltser-
•   der Pflege                                                       höhung. Gehaltsumwandlungsmodelle können unter bestimmten
•   oder des Todes                                                   Voraussetzungen ebenfalls angeboten werden.

Das Konzept

                                                 Prämie
                                          (max. 300 Euro jährlich)

           Arbeitgeber

    Zusage auf Abschluss einer
          Versicherung                                                    Versicherungsleistung

                                         Arbeitnehmer
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Interessante Details

Es muss nicht für alle Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer einer          Vorteile für den
bestimmten Berufsgruppe dieselbe Versicherungsart gewählt            Arbeitgeber
werden. So kann z. B. für einen Teil der Arbeitnehmer eine Lebens-
versicherung und für einen anderen Teil eine Unfall- oder Kranken-   • keine Lohnnebenkosten
versicherung abgeschlossen werden. Auch die Höhe der Prämien-        • Prämienzahlung ist Betriebsausgabe
zahlungen kann variieren. So kann beispielsweise die im Betrieb      • individuelle und einfache Gestaltung
angestellte Ehefrau des Unternehmers mit 300 Euro pro Jahr           • Bindung der Mitarbeiter an den
versichert werden und eine Halbtagskraft mit einem anteiligen          Betrieb (geringere Fluktuation)
Betrag von 150 Euro.
                                                                     Vorteile für den
Die Laufzeit muss, sofern es sich nicht um eine reine Risikover-     Arbeitnehmer
sicherung handelt, mindestens 15 Jahre oder bis zum gesetzlichen
Pensionsalter betragen.                                              • Lohnerhöhung brutto für netto
                                                                     • finanzielle Sicherstellung
                                                                       (auch für die Familie)
                                                                     • Kapitalauszahlung steuerfrei
                                                                       (Renten gem. BewG)
                                                                     • Sicherstellung der Ansprüche (BPG)
                                                                     • Austritt vor dem Leistungsfall:
                                                                       - steuerfreie Auszahlung
                                                                       - Prämienfreistellung
                                                                       - Fortführung mit eigenen Beiträgen
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Ihre Betriebliche Kollektivversicherung
mit Garantiezins und sofortiger Unverfallbarkeit
(„Rucksackprinzip“)
Die Betriebliche Kollektivversicherung vereint steuerliche       Steuerliche Rahmenbedingungen
Vorteile mit finanzieller Sicherheit. Ein wesentliches Merkmal
ist die Garantieverzinsung. Als Form der klassischen Renten-     Prämienzahlungen des Arbeitgebers sind
versicherung garantiert die Betriebliche Kollektivversicherung
                                                                 • bis zu 10 % der Lohn-/Gehaltssumme aller
weiters die bei Teilnahmebeginn zur Anwendung kommenden
                                                                   teilnehmenden Arbeitnehmer als Betriebsausgabe
Sterbetafeln. Der versicherte Arbeitnehmer und künftige
                                                                   anerkannt
Pensionist kann daher mit einer garantierten Zusatzpension
rechnen:                                                         • lohnnebenkostenfrei
• (vorzeitige) Alterspension                                     • für den Arbeitnehmer steuerfrei und nicht
                                                                   sozialversicherungspflichtig
• Hinterbliebenenpension
  (Witwe/Witwer bzw. Lebensgefährten und Waisen)

• Berufsunfähigkeitspension                                      Prämienzahlungen des Arbeitnehmers können zusätzlich zu
                                                                 privaten Vorsorgeprodukten mit der staatlichen Prämienförde-
                                                                 rung des § 108a EStG begünstigt angespart werden.
Vorsorgemodelle im Überblick
                                                                 Erst die spätere Rentenleistung ist einkommensteuerpflichtig:
                 Garantiepension mit
                                                                 • arbeitgeberfinanzierte Rentenleistungen sind steuer-
                                                                   pflichtiges Einkommen
                      auf Wunsch
                                                                 • arbeitnehmerfinanzierte Rentenleistungen sind zu 75 %
                                                                   oder – bei Inanspruchnahme der Prämienförderung –
                                                                   zur Gänze steuerfrei
       garantierter             zusätzlich erhöhtem
     Altersrente und              Risikoschutz bei
    Wertsicherung aus          Berufsunfähigkeit und             Die Versicherungssteuer beträgt lediglich 2,5 %.
    Gewinnbeteiligung                 Ableben
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7

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

•   Den Arbeitnehmern muss eine ausgewogene, willkürliche und        Vorteile für den
    sachfremde Differenzierungen ausschließende Teilnahme an         Arbeitgeber
    der Betrieblichen Kollektivversicherung ermöglicht werden.
    Die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung obliegt   • Prämienzahlung ist Betriebsausgabe
    dem Arbeitgeber und wird erfahrungsgemäß bei Betriebs-           • keine Lohnnebenkosten
    prüfungen kontrolliert.                                          • Mitarbeitermotivation und Bindung
                                                                       der Mitarbeiter an das Unternehmen
• Der versicherte Arbeitnehmer kann bei Beendigung des
  Dienstverhältnisses über seine Anwartschaft verfügen (sofortige    Vorteile für den
  Unverfallbarkeit, „Rucksackprinzip“). Die Unverfallbarkeit gilt    Arbeitnehmer
  unabhängig von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses.
                                                                     • Lohnerhöhung brutto für netto
• Wahlmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Ausscheiden                • finanzielle Absicherung im Alter
  vor dem Leistungsfall (§ 6c BPG):                                    (auch für die Familie)
  - Beitragsfreistellung                                             • garantierte Zusatzpension
  - Fortführung mit Eigenbeiträgen                                   • Eigenbeiträge sind steuer-
  - Übertragung in eine vergleichbare Altersvorsorgeeinrichtung        begünstigt möglich
     (Pensionskasse, Gruppenversicherung oder Betriebliche           • sofortige Unverfallbarkeit
     Kollektivversicherung) eines neuen Arbeitgebers;                  („Rucksack“)
  		 Mitnahme auch ins Ausland möglich
   - Pensionsabfindung (Einmalzahlung), sofern der Abfindungs-
     betrag die gesetzliche Abfindungsgrenze nicht übersteigt
8

Ihre Pensionskassenlösung **)
mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten

Pensionskassenlösungen vereinen steuerliche Vorteile mit
Flexibilität und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
                                                                     Das Service der Pensions-
Der Arbeitgeber kann unter Berücksichtigung des Gleichbe-            kasse umfasst
handlungsgebotes (§ 18 BPG) selbst bestimmen, welche Mit-
arbeitergruppe an der Pensionslösung teilnehmen soll. Sachlich       • Gestaltung des Pensionsplanes und
gerechtfertigte, objektive Kriterien sind z. B. Lebensalter, Dauer     der Verträge (Betriebsvereinbarung,
der Betriebszugehörigkeit, Einkommenshöhe und Ähnliches.               Einzelvertrag, Pensionskassenvertrag)
Die Beitragshöhe für die einzelnen Mitarbeiter(gruppen) kann         • Kombination mit anderen Produkten
variieren und entweder als Prozentsatz des Gehalts oder als            der Betrieblichen Vorsorge
Fixbetrag festgelegt werden. Bis zu 10 % der Lohn- und               • Unterstützung der Geschäftsführung,
Gehaltssumme aller teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer                  u. a. bei Kommunikation mit Betriebs-
können so betriebsausgabenfähig eingezahlt werden.                     rat und Mitarbeitern
                                                                     • laufende Betreuung inkl. Bereitstellung
Die steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechen exakt jenen             und Aktualisierung von Informations-
der Betrieblichen Kollektivversicherung. Auch die arbeitsrecht-        material
lichen Rahmenbedingungen sind weitestgehend gleich gestaltet.        • Rückversicherung von Risiken inkl.
Bei Ausgestaltung der Pensionskassenlösung kann jedoch die             Poolungsmöglichkeiten (IGP)
Mitarbeitertreue wesentlich besser berücksichtigt werden. So         • langfristige Vermögensveranlagung,
kann z. B. eine langjährige Betriebszugehörigkeit durch höhere         mögliche Teilnahme am
Beitragssätze belohnt, eine unerwünschte Beendigung des                Lebenszyklusmodell
Dienstverhältnisses durch den Verlust bereits erworbener             • Auszahlung und Versteuerung der
Pensionsanwartschaften gezielt erschwert werden. Pensions-             Pensionen
kassenlösungen erlauben eine so genannte Unverfallbarkeits-
frist von bis zu drei Beitragsjahren.                                Vorteile für den Arbeitgeber
                                                                     • attraktive Alternative zu einer
Die Zusatzpension resultiert u. a. aus den angesammelten
                                                                       Gehaltserhöhung
Beiträgen und der Wertentwicklung der Vermögensveran-
                                                                     • Mitarbeitermotivation und
lagung. Die Veranlagung unterliegt den strengen Bestimmungen
                                                                       Mitarbeiterbindung
des Pensionskassengesetzes (PKG) und erfolgt ebenfalls
                                                                     • Beitrag ist Betriebsausgabe
steuerfrei. Das Veranlagungsergebnis kommt in voller Höhe
                                                                     • Verwaltung und Finanzierung der
(positiv wie negativ) den künftigen Versorgungsleistungen
                                                                       Zusage ausgelagert
zugute:
                                                                     Vorteile für den Arbeitnehmer
• (vorzeitige) Alterspension
• Hinterbliebenenpension (Witwe/Witwer und Waisen)                   • Lohnerhöhung brutto für netto
• Berufsunfähigkeitspension                                          • finanzielle Absicherung im Alter und
                                                                       für die Familie
Im Rahmen des Lebenszyklusmodells der Pensionskasse kann             • Eigenbeiträge sind steuerbegünstigt
der Arbeitnehmer selbst den von ihm bevorzugten Veranla-               möglich
gungsansatz wählen. So können seine individuellen Präferenzen        • Lebenszyklusmodell berücksichtigt
zum Ertrags- und Risikopotenzial in die Verwaltung seiner              individuelle Veranlagungspräferenzen
Betriebspension einfließen. Die Pensionskasse berücksichtigt
das gewünschte Chancen- und Risikoprofil des einzelnen
Arbeitnehmers bei der Veranlagung seines Pensionskontos
und bietet ihm bis zu drei Wechselmöglichkeiten.

**)
      Ein Produkt der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft
9

Ihre Pensionszusage
als Direkte Leistungszusage

Die Direkte Leistungszusage ist die klassische Form der Betrieb-     verzinsung ist ein steuerlich relevanter Zuwachs.
lichen Vorsorge und eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen        Wurde zur Finanzierung der Pensionszusage eine Rück-
Alterspension. Sie ist besonders für qualifizierte Mitarbeiter und   deckungsversicherung abgeschlossen, so kann deren Aktivwert
Führungskräfte, deren Betriebstreue und Einsatz honoriert            (Deckungskapital der Versicherung zum Bilanzstichtag) auf die
werden soll, geeignet. Die Pensionszusage ist auch ein attrakti-     erforderliche Wertpapierdeckung angerechnet werden.
ves Vorsorgeinstrument für den Unternehmer selbst. So können
z. B. auch geschäftsführende Gesellschafter (unabhängig von          Rückdeckungsversicherung: Um die nicht durch Wertpapiere
der Höhe ihrer Beteiligung) für sich und ihre Familie optimal        gedeckte Verpflichtung abzudecken, ist der Abschluss einer
vorsorgen.                                                           Rückdeckungsversicherung empfehlenswert. Seit der Neurege-
                                                                     lung des EStG kann diese auch anstelle der Wertpapierdeckung
                                                                     abgeschlossen werden (Anrechnung). Die Prämienzahlungen
Risikolose Finanzierung                                              für die Rückdeckungsversicherung sind steuerlich abzugsfähige
                                                                     Betriebsausgaben; diesen Betriebsausgaben steht der Aktiv-
Mit dem Abschluss einer Rückdeckungsversicherung werden              wert gegenüber.
die Risiken Berufsunfähigkeit und Todesfall abgedeckt und
die erforderlichen finanziellen Mittel im Leistungszeitpunkt         In den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung sind
sichergestellt. Durch die Verpfändung der Rückdeckungsver-           die Prämienzahlungen in der Regel höher als die Erhöhung des
sicherung zugunsten des Versicherten bleiben dessen Ansprü-          Deckungskapitals und lösen somit eine Minderung des steuer-
che auch im Fall einer Insolvenz des Unternehmens/Arbeitge-          pflichtigen Gewinnes aus. In späteren Jahren übersteigt in der
bers gewahrt. Der Bestand der Rückdeckungsversicherung und           Regel die Erhöhung des Deckungskapitals die in den einzelnen
die Verpfändung der Ansprüche hieraus sichern außerdem               Jahren bezahlten Prämien. Der Grund hierfür ist, dass die
den (bisherigen) Arbeitgeber gegen eine Haftungsinanspruch-          Verzinsung des angesammelten Deckungskapitals die aus den
nahme gemäß Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz                   Prämien zu deckenden Risiko- und Kostenzuschläge sowie
(AVrAG) im Falle eines Betriebs(teil)überganges.                     Steuern übersteigt. Werden Leistungen aus der Rückdeckungs-
                                                                     versicherung erbracht, dann bildet die Differenz zwischen der
Das Service der ERGO Versicherung AG besteht in der um-              Versicherungsleistung und dem aktivierten Deckungskapital
fassenden Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung             einen Ertrag. Die Bildung von Pensionsrückstellungen und die
der Pensionszusage und Abwicklung der Rückdeckungs-                  Abwicklung (Berechnung und Auszahlung) der Pensionszahlun-
versicherung.                                                        gen werden durch den Abschluss der Rückdeckungsversiche-
                                                                     rung nicht berührt.

Bilanzielle und steuertechnische Behandlung                          Besteuerung der Pension: Die Ansammlung des Pensionsan-
                                                                     spruches und seine Finanzierung erfolgt in Summe für den
Rückstellungsbildung: Die zukünftige Rentenzahlungsver-              Arbeitgeber aufkommensneutral, für den Arbeitnehmer ent-
pflichtung des Unternehmens löst die Verpflichtung aus,              steht in seiner Aktivzeit keine Einkommensteuerpflicht. Für die
steuerrechtlich und handelsrechtlich eine entsprechende              laufend bezahlte Firmenpension erfolgt die Besteuerung zum
Rückstellung zu bilden. Dotierungen der Pensionsrückstellung         gültigen Steuertarif. Steuerschuldner ist immer der rentenzah-
mindern den Gewinn. Dasselbe gilt für Pensionszahlungen,             lende Arbeitgeber. Wird die Pension durch Einmalzahlung
soweit sie die Auflösung der Pensionsrückstellung übersteigen.       abgefunden, ist diese nur steuerfrei, wenn der Abfindungsbe-
Die Auflösung der zuvor gebildeten Pensionsrückstellung,             trag den sich aus § 1 Abs. 2 und 2a PKG ergebenden Wert nicht
soweit ihr keine Pensionszahlungen gegenüberstehen,                  übersteigt. Ansonsten erfolgt die Besteuerung zum gültigen
führt zu einem steuerpflichtigen Ertrag.                             Steuertarif.

Wertpapierdeckung: Gemeinsam mit der steuerrechtlichen
Rückstellung ist eine Wertpapierdeckung in Höhe von 50 %
dieser Rückstellung nachschüssig aufzubauen. Der Wertpa-
pierankauf stellt keine Betriebsausgabe dar. Die Wertpapier-
10

Das Konzept
                                                    Leistungszusage
                                                    • Alterspension
                                                    • Hinterbliebenenvorsorge

                                                    Verpfändungserklärung

                Arbeitgeber                                                                                    Arbeitnehmer
                                                    Rückdeckungsversicherung
                                                    • Prämien
                                                    • Leistungen

Ihre Vorsorge für Selbständige –
Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG
Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften                Der Grundfreibetrag ist jedenfalls steuermindernd. Damit
und geschäftsführende Gesellschafter mit Anteilen über                 bildet die betriebliche Steuerersparnis den Grundstein
25 % können den Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG                        für die private Vorsorge in Form einer Pensionsversicherung
zur Steuerersparnis nutzen.                                            oder anderen Lebensversicherung.
•    Gewinne bis 30.000 Euro: „Grundfreibetrag“ –
                                                                       Für den investitionsbedingten Freibetrag können Sie geeignete
     bis 3.900 Euro (13 %) pauschaliert ohne
                                                                       Wertpapiere gem. § 14 Abs.7 Z4 ESTG erwerben. Nach der
     Investitionsnachweis
                                                                       Behaltefrist von 4 Jahren können die Erlöse aus dem Wert-
•    Investitionsbedingter Freibetrag für Gewinne über                 papierverkauf zusätzlich die Pension aus dem Grundfreibetrag
     30.000 Euro bis max. 580.000 Euro                                 erhöhen.
•    Staffel:                                                          Die steuerliche Nutzung gilt solange und in so weit als
     –   für die ersten 175.000 Euro 13,0 % Gewinnfreibetrag           die gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben sind.
     –   für die nächsten 175.000 Euro 7,0 % Gewinnfreibetrag
     –   für die nächsten 230.000 Euro 4,5 % Gewinnfreibetrag
         –> insgesamt daher bis zu 45.350 Euro pro Jahr!
11

Für jedes Unternehmen die optimale Lösung:
                                                                                      Betriebliche Pension                                                                            Abfertigung                                     Risiko

                                                                                                                                                               deckungsversicherung
                                                                                                                                     Vorsorge für Selbstän-
                                                                                      Kollektivversicherung

                                                                                                                                                                                                               (Abfertigung Neu für
                                                                                                                                     dige – Gewinnfreibe-
                                                                                      und Pensionskasse 6)

                                                                                                                                     trag gem. § 10 EStG

                                                                                                                                                                                        (Abfertigung Neu) 7)
                                                                                                                 Zukunftssicherung

                                                                                                                                                               Abfertigungsrück-

                                                                                                                                                                                                                                       Risikoabsicherung
                                                                                                                                                               (Abfertigung Alt)
                                                                     Pensionszusage

                                                                                                                 § 3 (1) 15a EStG

                                                                                                                                                                                                               Selbständige) 7)
                                                                                                                                                                                        Vorsorgekasse

                                                                                                                                                                                                               Vorsorgekasse
                                                                                      Betriebliche
     Rechtsformen des
     Unternehmens

     GmbH
     GesellschafterIn GF bis 25 %                                                                                                            -                                                                     -                  
                                               8)                                                  1)                                             9)                                                  8)
     GesellschafterIn GF > 25 % – 50 %                                                                                 -                                             -                                                                
                                                                                                   1)                                             9)
     GesellschafterIn GF > 50 %                                                                                        -                                             -                        -                                        

     ArbeitnehmerIn und angehörige Familie3)                                                                                                 -                                                                     -                  

     GesellschafterIn 2)                                                   -                   -                         -                      -                       -                        -                      -                    -
     GmbH & Co KG
     KomplementärIn                                                                                                                                           siehe GmbH

     KommanditistIn                                                        -                   -                        -                       -                       -                        -                                          -
                                                      3)
     ArbeitnehmerIn und angehörige Familie                                                                                                   -                                                                     -                  

     AG
     Vorstand                                                                                                                                -                                               5)                    -                  

     ArbeitnehmerIn                                                                                                                          -                                                                     -                  

     Aktionäre                                                             -                   -                         -                      -                       -                        -                      -                    -
     Einzelunternehmen/freie Berufe
     ArbeitgeberIn                                                         -                  1)                        -                                             -                        -                                          -
                                                      3)
     ArbeitnehmerIn und angehörige Familie                                                                                                   -                                                                     -                  

     KG
     KomplementärIn                                                        -                   -                         -                                             -                        -                                          -
     KommanditistIn                                                        -                   -                         -                      -                       -                        -                      -                    -
                                                      3)
     ArbeitnehmerIn und angehörige Familie                                                                                                   -                                                                     -                  

     OG
     GesellschafterIn                                                      -                   -                         -                                             -                        -                                          -
                                                      3)
     ArbeitnehmerIn und angehörige Familie                                                                                                   -                                                                     -                  

     Genossenschaften
     Vorstand 4)                                                                                                                             -                                               5)                    -                  

     ArbeitnehmerIn                                                                                                                          -                                                                     -                  

     GenossenschafterIn                                                    -                   -                         -                      -                       -                        -                      -                    -

1)                                                                                                       5)
     nur aus dem versteuerten Einkommen und Einbeziehung der ArbeitnehmerIn                                   nur für Neuverträge ab 01.01.2008 (keine Verlängerungen)

                                                                                                         6)
2)                                                                                                            wird in Kooperation mit der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft
     nur Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht in der GmbH tätig
                                                                                                              angeboten
3)                                                                                                       7)
     Fremdvergleich u. Gleichbehandlung; Rückstellungsbildung bei bilanzierenden                              wird in Kooperation mit der BONUS Vorsorgekasse AG (Abfertigung Neu)
     Unternehmen möglich (sofern im Modell grundsätzlich vorgesehen)                                          angeboten

                                                                                                         8)
4)
     insoweit eine Vergleichbarkeit mit AG-Vorstand vorhanden                                                 unter bestimmten Voraussetzungen (Sperrminorität, regelmäßiges Honorar, etc.)

                                                                                                         9)
                                                                                                              bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
Wir sind immer für Sie da!
Wer seine Mitarbeiter an das Unternehmen binden will, braucht jemanden an
seiner Seite, der dafür durchdachte Lösungen bietet. Wir helfen Ihnen dabei,
Ihre Betriebliche Vorsorge optimal einzusetzen. Wenn Sie Fragen zu unseren
Leistungen haben – kein Problem.

 Ihr persönlicher Betreuer:

ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
ERGO Center
Businesspark Marximum / Objekt 3 • Modecenterstraße 17
1110 Wien • Tel +43 1 27444-0 • office@ergo-versicherung.at

www.ergo-versicherung.at

Die dargestellten Versicherungsprodukte sind Produkte der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die Vorsorgekasse ist ein Produkt der BONUS Vorsorgekasse AG.
Die Pensionskassenlösung ist ein Produkt der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft.

Diese Unterlage stellt eine unverbindliche Information zur betrieblichen (Alters-)Vorsorge dar.
Diese ist kein Angebot und kein Vertrag. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung
von den individuellen Verhältnissen des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten abhängt.
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Eine individuelle Beratung ist erforderlich. Die Spezialisten der ERGO Versicherung
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Stand: 1 / 2019
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