COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht - Bundesfinanzministerium

 
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Analysen und Berichte                                                         Monatsbericht des BMF
                                                                                              November 2020

COVID-19-Pandemie als Herausforderung
für die Bankenaufsicht

     ● Die nach der Finanzmarktkrise 2007/2008 verbesserte Bankenregulierung hat sich bewährt.
       Banken haben zusätzliche Kapital- und Liquiditätsressourcen aufgebaut, die während der
       COVID-19-Pandemie zur Bereitstellung von Liquidität und Krediten an Unternehmen und Pri-
       vathaushalte genutzt werden können.

     ● Die Aufsichtsbehörden haben schnell und pragmatisch reagiert. Die Flexibilität des bestehenden
       Regelwerks wurde genutzt, um die Kreditinstitute auch unter den gegebenen außergewöhnli-
       chen Umständen in die Lage zu versetzen, die Realwirtschaft mit Finanzierungsmitteln zu ver-
       sorgen – ohne dabei das Ziel der Finanzstabilität zu gefährden. Soweit sachgerecht und vertretbar,
       wurde das europäische Bankenaufsichtsrecht punktuell kurzfristig und zielgerichtet angepasst.

     ● Ungeachtet der ermöglichten Erleichterungen für die Kreditvergabe an Unternehmen und
       Privathaushalte wird von den Banken auch weiterhin ein Risikomanagement erwartet, das einen
       angemessenen Umgang mit den aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Risiken sicherstellt.

   Herausforderungen durch die                              zielgerichtet auf den exogenen Schock durch die
   COVID-19-Pandemie                                        Pandemie reagiert und gleich zu deren Beginn eine
                                                            Vielzahl von Maßnahmen für die Kreditwirtschaft
Die COVID-19-Pandemie hat die Volkswirtschaf-               eingeleitet. Die Banken wurden in den vergange-
ten rund um den Globus plötzlich und mit voller             nen Monaten durch zielgenaue Maßnahmen der
Wucht getroffen. Zur Eindämmung von COVID-19                Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, Unterneh-
wurden umfangreiche Einschränkungen des Pri-                men und Haushalte auch in der besonderen Situa-
vat- und Geschäftslebens beschlossen. Dieses Vor-           tion der Pandemie weiter mit Liquidität und Kredi-
gehen hat zu deutlichen Einbußen des Wirtschafts-           ten zu versorgen. Dabei haben Aufsichtsbehörden
wachstums geführt. Nach aktuellen Schätzungen               die Flexibilität im bestehenden regulatorischen Re-
der Bundesregierung wird der Wachstumsein-                  gelwerk genutzt – stets mit dem Ziel, die Finanz-
bruch in Deutschland für 2020 bei circa -5,5 Pro-           stabilität nicht zu gefährden. An einzelnen Stellen
zent liegen. Auch an den Finanzmärkten waren                wurde auf Vorschlag der Europäischen Kommis-
die Auswirkungen deutlich zu spüren. So brach               sion das bestehende europäische Regelwerk auch
der Deutsche Aktienindex mit historisch einmali-            kurzfristig und zielgerichtet weiterentwickelt. Die
ger Geschwindigkeit ein (-38 Prozent in einem Mo-           im Folgenden vorgestellten bankaufsichtlichen
nat) und es konnten steigende Risikoprämien und             Maßnahmen beziehen sich auf den Zeitraum März
eine Flucht in sichere Anlagen beobachtet werden.           bis Oktober 2020.
Die Bankaufsichtsbehörden haben sehr zügig und

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Analysen und Berichte                                                                        Monatsbericht des BMF
          COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht                                       November 2020

    Finanzstabilität                                                       Geschäft ermöglicht. Diese Maßnahmen unterstüt-
    bezeichnet einen Zustand, in dem das Fi­                               zen und ergänzen die umfangreichen fiskalischen
    nanzsystem seine volkswirtschaftlichen                                 und geldpolitischen Maßnahmenpakete der Re-

                                                                                                                                  Analysen und Berichte
    Funktionen erfüllt – und zwar gerade auch                              gierungen und Notenbanken zur Abmilderung der
    im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen, in                           wirtschaftlichen Folgen der Pandemie.
    Stresssituationen sowie in strukturellen Um­
    bruchphasen. Die zentralen Funktionen um­                              Generell gelten die regulatorischen Vorschriften
    fassen sowohl die Allokation der finanziellen                          auch in der aktuellen Krisensituation. Zum Bei-
    Mittel und Risiken als auch die Abwicklung                             spiel sind die Mindestkapitalanforderungen nach
    des Zahlungsverkehrs. Nur ein stabiles Fi­                             wie vor einzuhalten. Auch entbinden die bankauf-
    nanzsystem kann seine volkswirtschaftli­                               sichtlichen Maßnahmen die Banken nicht von der
    chen Funktionen erfüllen und dadurch zu                                branchenüblichen Sorgfaltspflicht bei der Analyse
    einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum                                 des Kreditrisikos. Die Bankenaufsicht weist zudem
    beitragen. Damit bezieht sich das Ziel der Fi­                         darauf hin, dass der Verbraucherschutz weiterhin
    nanzstabilität auf das gesamte Finanzsystem                            zu beachten ist und eine effektive Bekämpfung von
    und umfasst mehr als die Stabilität einzel­                            Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung trotz Er-
    ner Akteure wie beispielsweise Banken und                              leichterungen im Kreditvergabeprozess gewähr-
    Versicherer.                                                           leistet sein muss.

   Nutzung der Flexibilität im                                                Nutzung vorhandener Kapital- und
                                                                              Liquiditätspuffer
   bestehenden Regelwerk
                                                                           Infolge der Reformen nach der Finanzmarkt-
Die bisher getroffenen bankaufsichtlichen Maß-                             krise 2008/2009 verfügten deutsche Banken vor der
nahmen im Umgang mit der COVID-19-Pande-                                   Pandemie über solide Kapital- und Liquiditätsres-
mie verfolgen mehrere Ziele. Zum einen soll das                            sourcen. Laut den Zahlen der Europäischen Ban-
Finanzsystem seine Funktion, Unternehmen und                               kenaufsichtsbehörde EBA lag die harte Kernkapi-
Privathaushalte mit Krediten zu versorgen, unbe-                           talquote (Common Equity Tier 1, CET-1) deutscher
einträchtigt erfüllen können. Die Stabilität des Fi-                       Banken Ende des 1. Quartals 2020, d. h. zu Beginn
nanzsystems soll also zu jeder Zeit gewährleis-                            der Pandemie, bei durchschnittlich 14,2 Prozent.
tet bleiben. Zum anderen sollen vom Finanzsektor                           Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Cover-
keine prozyklischen Effekte ausgehen, die den wirt-                        age Ratio, LCR) lag mit 140,5 Prozent deutlich über
schaftlichen Abschwung verstärken könnten.                                 den erforderlichen 100 Prozent. Gleichzeitig deu-
                                                                           tet der niedrige Anteil notleidender Kredite an den
Vor diesem Hintergrund hat die Bankenaufsicht                              Gesamtforderungen von 1,2 Prozent auf ein solides
operative und organisatorische Erleichterungen                             Kreditportfolio hin.
geschaffen sowie die Anwendungssicherheit bei
der flexiblen Behandlung bestimmter bankauf-                               Ein wesentlicher Teil der aufsichtlich und regula-
sichtlicher und bilanzrechtlicher Vorgaben erhöht.                         torisch verlangten Kapital- und Liquiditätsressour-
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Empfeh-                            cen ist als Puffer für Stress- und Krisenzeiten vor-
lungen an die Banken, vorhandene Kapital- und                              gesehen. Die Bankenaufsicht hat gegenüber den
Liquiditätspuffer zu nutzen. Diese Puffer wurden                           Banken wiederholt bekräftigt, dass Puffer für die
für Stress- und Krisenzeiten aufgebaut. Außerdem                           Kreditvergabe an Unternehmen und Privathaus-
wurden Fragen der Bilanzierung und Bewertung                               halte aktuell genutzt werden können. Im Gegen-
entstehender Kreditrisiken geklärt und weitrei-                            satz zu den Mindestkapitalanforderungen dürfen
chende temporäre Erleichterungen im operativen                             Kapitalpuffer grundsätzlich in Stressphasen zur

                                                                         17
Analysen und Berichte                                                                                Monatsbericht des BMF
           COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht                                               November 2020

                                                                                                                                Abbildung 1
     Übersicht Kapitalanforderungen
      Temporäre Flexibilität
                                                                Säule-2-Empfehlung (Pillar-2-Guidance, Eigenmittelzielkennziffer) zur
        Unterschreitung                 Säule-2-                Berücksichtigung von aufsichtlichen Stresstestergebnissen
         erlaubt, aber an              Empfehlung
                                                                wird von zuständiger Aufsichtsbehörde für jede Bank
        Aufsichtsbehörde                 (P2G)                  individuell festgelegt
            zu melden
                                                                strukturelle Puffer zur Berücksichtigung von Systemrelevanz/
                                                                Systemrisiken
                                            G-                    G-SRI: global systemrelevante Banken (institutsindividuelle Festlegung)
       Temporäre Flexibilität         A-                          A-SRI: anderweitig systemrelevante Banken (institutsindividuelle
                                           SRI
      Unterschreitung erlaubt, SRB SRI                            Festlegung)
                                                                  SRB: systemischer Risikopuffer (zur Abmilderung systemischer
       aber einhergehend mit                                      Risiken, denen bestimmte Gruppen von Instituten ausgesetzt sind)
        Beschränkungen bei
        Ausschüttungen und        Kapitaler-                    Puffer zur allgemeinen Stärkung der Verlustabsorptionsfähigkeit
        variabler Vergütung     haltungspuffer                  beträgt 2,5 % der risikogewichteten Aktiva
                                                                Puffer zur präventiven Stärkung der Widerstandsfähigkeit des
                                      Antizyklische             Finanzsystems gegenüber zyklischen Risiken
                                      Kapitalpuffer             zum 1. April 2020 von BaFin auf 0 % herabgesetzt (zuvor 0,25 % der
                                                                risikogewichteten Aktiva)
      Keine temporäre Flexibilität,         Säule-2-
      aber Vorziehen einer für 2021                             Säule-2-Anforderungen (Pillar-2-Requirements) zur Abdeckung von
                                             Anfor-             Risiken, die in Mindestkapitalanforderungen unterschätzt oder nicht
        geplanten Erleichterung              derung             abgedeckt werden
        hinsichtlich Qualität des             (P2R)
         notwendigen Kapitals                                   wird von zuständiger Aufsichtsbehörde für jede Bank individuell
                                                                festgelegt

      Keine temporäre Flexibilität,
                                            Säule-1-
      aber zeitlich befristete Locke-
                                            Mindest-            Mindestkapitalanforderungen in Höhe von 8 % der
       rung der Anforderungen für
                                             kapital-           risikogewichteten Aktiva für Kreditrisiken, Marktpreisrisiken
      Marktpreisrisiken, um Einfluss
                                              anfor-            und operationelle Risiken
           außergewöhnlicher
                                            derungen
       Marktvolatilität abzufedern

     © Bundesministerium der Finanzen, eigene Darstellung

Abfederung von Verlusten oder zur Aufrechterhal-                                Der antizyklische Kapitalpuffer
tung der Kreditvergabe temporär unterschritten                                  hat zum Ziel, die Widerstandsfähigkeit des
werden. Zu diesen kombinierten Kapitalpuffern                                   Finanzsystems in Stressphasen präventiv zu
zählen der antizyklische Kapitalpuffer, Kapitalpuf-                             stärken. Im Jahr 2019 hatte der Ausschuss
fer für systemrelevante Banken, der Kapitalerhal-                               für Finanzstabilität (AFS) der BaFin die Erhö­
tungspuffer sowie die Eigenmittelzielkennziffer                                 hung des antizyklischen Kapitalpuffers emp­
(als deutsche Umsetzung der Säule-2-Empfehlung                                  fohlen. Bis Juli 2020 sollten Banken einen
(Pillar-2-Guidance, P2G)). Zudem kann der antizy-                               Puffer von 0,25 Prozent aufbauen.
klische Kapitalpuffer durch die zuständige Behörde
gesenkt werden. In Abbildung 1 sind die bestehen-
den Kapitalanforderungen zusammengefasst.                                   Wenngleich den Banken zugestanden wurde, vo-
                                                                            rübergehend unterhalb der geltenden Pufferan-
                                                                            forderung zu operieren, ist eine Unterschreitung
                                                                            der Puffer weiterhin der Bankenaufsicht mitzu-
                                                                            teilen. Zudem geht ein Unterschreiten der Kapi-
                                                                            talpufferanforderungen nach den regulatorischen

                                                                          18
Analysen und Berichte                                                                         Monatsbericht des BMF
           COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht                                        November 2020

Vorschriften mit Einschränkungen bei Dividen-                               Marktpreisrisiken mit einem internen Modell er-
den- und Bonuszahlungen einher. Dies gilt für den                           mitteln, kann die Aufsichtsbehörde verschiedene
antizyklischen Kapitalpuffer, den Kapitalpuffer für                         Parameter im Rahmen ihres Ermessensspielraums

                                                                                                                                     Analysen und Berichte
systemrelevante Banken sowie den Kapitalerhal-                              selbst festlegen. Dieser Spielraum wurde genutzt,
tungspuffer. Bei Unterschreiten der Säule-2-Emp-                            die Mindestkapitalanforderungen für Marktpreis-
fehlung, der P2G, greifen hingegen keine Ausschüt-                          risiken wurden vorübergehend gelockert. Damit
tungsbeschränkungen. Ziel ist es, dass vorhandenes                          sollte ein starker Anstieg der Eigenkapitalanforde-
Kapital den Banken als Verlustpuffer zur Verfü-                             rungen aufgrund außergewöhnlich hoher Markt-
gung steht oder für die Kreditvergabe genutzt wird.                         volatilität seit dem Frühjahr 2020 abgemildert
Zudem legt die Aufsicht bei Unterschreiten der                              werden.
Puffer­anforderungen für die einzelnen Banken un-
ter Berücksichtigung der aktuell besonderen Um-
stände einen Plan zum Wiederaufbau fest. Darüber                                Die Mindestkapitalanforderungen
hinaus hat die Aufsicht Banken empfohlen, in der                                sind weiterhin einzuhalten – lediglich die
aktuellen Phase der Unsicherheit auf Ausschüttun-                               Anforderungen für Marktpreisrisiken wur­
gen zu verzichten beziehungsweise diese sehr rest-                              den vorübergehend gelockert, um die Effek­
riktiv zu handhaben.                                                            te außergewöhnlicher Marktvolatilität wäh­
                                                                                rend der COVID-19-Pandemie abzumildern.
Bei Unterschreitung der Liquiditätsdeckungsquote,
der LCR, legt die Bankenaufsicht unverzüglich ins-
titutsindividuell zusätzliche Informationspflichten                            Klärung von Fragen der
fest und stimmt das weitere Vorgehen mit der Bank                              Bilanzierung und Bewertung von
ab. Auch diesbezüglich hat die Bankenaufsicht be-                              Kreditrisiken
reits Flexibilität angekündigt (z. B. bezüglich der bei
einer LCR-Unterschreitung durch Banken einzu-                               Als Lehre aus der Finanzmarktkrise 2008/2009 wur-
reichenden Wiederherstellungspläne).                                        den die internationalen Regeln zur Bilanzierung
                                                                            von Finanzinstrumenten geändert. Zu geringe und
Neben der Empfehlung, die aufgebauten Puffer zu                             zu späte Wertberichtigungen („too little, too late“)
nutzen, haben die Aufsichtsbehörden auch krisen-                            sollten künftig vermieden werden. Stattdessen soll-
bedingte Erleichterungen für geltende Kapital -und                          ten Unternehmen frühzeitig eine ausreichende er-
Liquiditätsanforderungen in Kraft gesetzt. So haben                         tragswirksame Risikovorsorge bilden. Für diesen
viele nationale Aufsichtsbehörden den antizykli-                            Zweck wurde das Konzept, Wertberichtigungen
schen Kapitalpuffer gesenkt. Auch in Deutschland                            erst für bereits eingetretene Verluste zu bilden („in-
hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-                            curred-loss“-Ansatz), auf ein Modell zur Berück-
aufsicht (BaFin) den antizyklischen Kapitalpuffer                           sichtigung bereits erwarteter Verluste („expected
zum 1. April 2020 von 0,25 Prozent auf 0 Prozent                            losses“) umgestellt. Der neue Standard entspricht
gesenkt. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als                       dem Prinzip einer vorausschauenden Risikovor-
zentrales Gremium der makroprudenziellen Über-                              sorge, d. h. Informationen zu künftigen wirtschaft-
wachung in Deutschland hat die Entscheidung der                             lichen Entwicklungen sind – soweit verlässlich – bei
BaFin begrüßt. Der antizyklische Kapitalpuffer er-                          der Risikovorsorge frühzeitig zu berücksichtigen.
wies sich als besonders wirksames Instrument, da                            Die Einzelheiten sind im internationalen Rech-
das Herabsetzen durch die BaFin sicherstellt, dass                          nungslegungsstandard IFRS 9 (International Fi-
das hierfür aufgebaute Kapital unmittelbar von                              nancial Reporting Standard) festgelegt. Dieser ist
den Banken genutzt werden kann. Darüber hi­                                 seit 2018 von kapitalmarktorientierten Unter-
naus wurde der aufsichtliche Spielraum bei inter-                           nehmen in der Europäischen Union (EU) für die
nen Modellen für Marktpreisrisiken genutzt. Für                             Konzernrechnungslegung anzuwenden, darun-
Banken, die ihre Eigenkapitalanforderungen für                              ter auch von Bankkonzernen. Allerdings kann das

                                                                          19
Analysen und Berichte                                                                           Monatsbericht des BMF
          COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht                                          November 2020

Wertberichtigungsmodell zur Erfassung erwarte-                                Während die Verlautbarungen potenziellen pro-
ter Kreditverluste bei einer abrupten Eintrübung                              zyklischen Effekten entgegenwirken sollen, behält
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mögli-                                 das Wertberichtigungsmodell des IFRS 9 weiterhin
cherweise dazu führen, dass Wertberichtigungen                                seine Gültigkeit: Neue, verlässliche Informationen
in großem Umfang bei vielen Banken gleichzeitig                               zur weiteren Entwicklung sowie zur Kreditquali-
vorgenommen werden. Daraus können potenziell                                  tät sind bei der Risikovorsorge frühzeitig und ange-
prozyklische Effekte entstehen, falls die steigende                           messen zu berücksichtigen. Seit Ausbruch der Krise
Risikovorsorge zur Einschränkung der Kreditver-                               hat sich die Informationslage verändert und Ban-
gabe führt. Eine solche Entwicklung könnte einen                              ken sind angehalten, auf dieser Grundlage mögli-
konjunkturellen Abschwung verstärken.                                         cherweise gestiegene Kreditrisiken zu identifizieren
                                                                              und ihre Risikovorsorge entsprechend anzupassen.
Diese Frage wurde über die Nutzung der inhären-
ten Flexibilität des Rechnungslegungsstandards
IFRS 9 gelöst. Zahlreiche Institutionen wie z. B.                                Operative Erleichterungen bei der
deutsche und europäische Aufsichtsbehörden, der                                  Kreditvergabe
internationale IFRS-Standardsetzer (Internatio-
nal Accounting Standards Board, IASB) und das In-                             Um die Folgen für die Wirtschaft abzufedern, hat
stitut der Wirtschaftsprüfer haben den Banken in                              die Bundesregierung das größte Hilfspaket in der
Verlautbarungen klare Leitlinien und damit Si-                                Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg ge-
cherheit im Hinblick auf eine flexible Anwendung                              bracht. Das Paket umfasst umfangreiche Maßnah-
des IFRS 9 gegeben. So wurde klargestellt, dass in                            men – von Soforthilfen für kleine Unternehmen
der COVID-19-Pandemie weder die aktuelle wirt-                                und Soloselbständige bis hin zu einem Wirtschafts-
schaftliche Situation noch die Inanspruchnahme                                stabilisierungsfonds. Wichtiger Bestandteil des ver-
staatlicher Hilfspakete oder staatliche und privat-                           abschiedeten Maßnahmenpakets sind die über die
rechtliche Moratorien zu einer undifferenzierten                              KfW-Sonderprogramme vorgesehenen Liquiditäts-
automatischen Wertberichtigung von Finanzins-                                 hilfen für Unternehmen. Seit dem 23. März 2020
trumenten (Risikovorsorge) führen. Die Einschät-                              steht das KfW-Sonderprogramm für Unternehmen
zung, ob sich das Kreditausfallrisiko erhöht hat,                             zur Verfügung, das durch weitgehende Garantien
erfordert den Verlautbarungen zufolge vielmehr                                des Bundes ermöglicht worden ist. Ergänzt wurde
eine ganzheitliche Betrachtung mehrerer Indika-                               es im April um den KfW-Schnellkredit mit 100 Pro-
toren, wobei die Betrachtung sich auf die gesamte                             zent Haftungsfreistellung, im Mai um das Maßnah-
restliche Laufzeit des Finanzinstruments erstre-                              menpaket für Start-ups und im August um ein Pro-
cken soll. In die Betrachtung seien auch staatliche                           gramm für gemeinnützige Organisationen. Die
Stützungsprogramme zur Milderung der mit der                                  Nachfrage ist groß: Per 12. November 2020 konn-
COVID-19-Pandemie verbundenen wirtschaftli-                                   ten insgesamt 91.444 Kredite mit einem Gesamtvo-
chen Folgen einzubeziehen. Zudem sollen langfris-                             lumen von rund 44,6, Mrd. € zugesagt werden.
tige Prognosen aufgrund zuverlässiger Datenhis-
torien stärker gewichtet werden als unzuverlässige                            Die Aufsichtsbehörden haben flankierende Maß-
kurzfristige Informationen. Darüber hinaus haben                              nahmen erlassen, um die Kreditvergabe operativ zu
die Aufsichtsbehörden Banken empfohlen, die op-                               erleichtern, insbesondere auch für die KfW-Son-
tionalen Übergangsregelungen des EU-Banken-                                   derprogramme. Banken sollten schnell und mög-
rechts (Art. 473a Eigenkapitalverordnung (Capital                             lichst unkompliziert für Unternehmen und Privat-
Requirements Regulation, CRR), „Add-Back“) zur                                haushalte Liquidität zur Verfügung stellen können.
Abschwächung der Kapitaleffekte durch IFRS 9 an-                              Für die KfW-Sonderprogramme werden signifi-
zuwenden. Das Aussetzen des IFRS-9-Wertberich-                                kante Erleichterungen bei den einzureichenden
tigungsmodells oder rechtliche Anpassungen des                                Unterlagen der Kreditnehmer gewährt; beispiels-
Standards sind daher nicht nötig.                                             weise wird bei Unternehmen die Vorlage des letzten

                                                                         20
Analysen und Berichte                                                                        Monatsbericht des BMF
          COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht                                       November 2020

verfügbaren Jahresabschlusses akzeptiert. Auch be-                            Weitere operative Entlastungen
darf es für den KfW-garantierten Teil keiner Unter-
legung mit Eigenmitteln oder einer Anrechnung                              In der aktuellen Krisensituation der Realwirtschaft

                                                                                                                                  Analysen und Berichte
auf Großkreditgrenzen. Unter bestimmten Bedin-                             sind Banken als Finanzintermediäre stark bean-
gungen wurden die Vorgaben für die Entscheidun-                            sprucht. Daher haben die Aufsichtsbehörden in
gen bei der Kreditvergabe und die strikte organi-                          den vergangenen Monaten Maßnahmen erlassen,
satorische Trennung verschiedener bankinterner                             damit sich Banken mit ihren verfügbaren Ressour-
Bereiche gelockert, insbesondere die Trennung von                          cen auf die krisennotwendigen Aufgaben fokussie-
Markt und Marktfolge. Im Hinblick auf die Sanie-                           ren können. Vor diesem Hintergrund hat der Bas-
rungs- und Fortführungsprognose für einzelne                               ler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen, die
Kreditnehmer kann auch eine positive Kreditent-                            Umsetzung der Vorschriften zur „Finalisierung
scheidung getroffen werden, wenn die Kapital-                              von Basel III“ um ein Jahr zu verschieben, d. h. vom
dienstfähigkeit des Kreditnehmers dann noch kri-                           1. Januar 2022 auf den 1. Januar 2023. Zudem ha-
senbedingt temporär nicht gegeben ist. Vorgabe ist                         ben nationale und europäische Aufsichtsbehörden
hier aber, dass die Bank bei ihrer Bewertung zum                           weitere operationelle Erleichterungen geschaffen.
Schluss kommt, dass das Unternehmen nach der                               Hierzu zählen u. a. Erleichterungen bei Sanierungs-
Krise überlebensfähig ist.                                                 plänen und Meldepflichten sowie die Verlänge-
                                                                           rung von Fristen zur Abarbeitung von festgestell-
                                                                           ten Mängeln aus aufsichtlichen Prüfungen. Zudem
    Markt und Marktfolge                                                   wurden aufsichtliche Stresstests um ein Jahr ver-
    Insbesondere zur Vermeidung von Interes­                               schoben, es wurde vorübergehend Flexibilität bei
    senkonflikten haben Banken organisatori­                               der Einhaltung von Fristen für aufsichtliche Mel-
    sche Bereiche mit Kundenkontakt (Markt)                                dungen gewährt sowie zeitweise auf Vor-Ort-Prü-
    bis zur Ebene der Geschäftsführung von den                             fungen verzichtet. Regelungen im Handelsbe-
    Bereichen zu trennen, denen beispielsweise                             reich wurden den Bedürfnissen einer Tätigkeit im
    das Risikomanagement obliegt (Marktfolge).                             Home­office entsprechend ausgelegt. Die beiden zu-
    Aus diesen Vorgaben resultieren auch Über­                             letzt genannten Maßnahmen wurden eingeführt,
    gangszeiten für den bankinternen Arbeits­                              um Pandemie-Vorsichtsmaßnahmen für das Ban-
    platzwechsel. Um Unternehmen und Privat­                               kenpersonal sowie die Beschäftigten und Prüfe-
    haushalte schnell unterstützen zu können,                              rinnen und Prüfer der Aufsicht implementieren zu
    wurden die Vorgaben zur strikten Trennung                              können.
    zwischen Markt und Marktfolge vorüberge­
    hend vereinfacht.
                                                                              Anpassung des europäischen
                                                                              Bankenaufsichtsrechts:
Die weitreichenden vorübergehenden Erleichte-
rungen haben zum Ziel, die Handlungsfähigkeit
                                                                              CRR Quick Fix
der Banken aufrechtzuerhalten und schnell Unter-
stützung zu bieten. Dennoch hebt die Bankenauf-                            Wenngleich an vielen Stellen ausreichend Flexibi-
sicht hervor, dass von den Banken ein Risikoma-                            lität im bankaufsichtlichen Regelwerk vorhanden
nagement erwartet wird, das einen angemessenen                             war, hat die Europäische Kommission Anpassungs-
Umgang mit den aus der COVID-19-Pandemie ent-                              bedarf für zielgerichtete Änderungen identifiziert.
standenen Risiken sicherstellt.                                            Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde
                                                                           daher die Eigenkapitalverordnung im sogenann-
                                                                           ten CRR Quick Fix überarbeitet. Dabei wurden ei-
                                                                           nerseits insbesondere krisenbedingte Empfehlun-
                                                                           gen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht

                                                                         21
Analysen und Berichte                                                                       Monatsbericht des BMF
          COVID-19-Pandemie als Herausforderung für die Bankenaufsicht                                      November 2020

berücksichtigt und andererseits der Ermessens-                                Fazit und Ausblick
spielraum für die Aufsicht in bestimmten Berei-
chen ausgeweitet.                                                          Die europäischen Aufsichtsbehörden haben gleich
                                                                           zu Beginn der COVID-19-Pandemie mit einem
Beispielsweise wurden die bestehenden optiona-                             umfassenden Maßnahmenpaket reagiert. Seither
len Übergangsregelungen zur Ermittlung der Risi-                           wurde punktuell nachgesteuert und zeitlich be-
kovorsorge nach dem Rechnungslegungsstandard                               fristete Maßnahmen wurden bei Bedarf verlän-
IFRS 9 erweitert und verlängert. Im Einklang mit                           gert. Dabei stand im Vordergrund, dass die im Re-
den Empfehlungen des Basler Ausschusses wird                               gelwerk bestehende Flexibilität genutzt wird, ohne
auch den EU-Banken für einen nun verlängerten                              Vorschriften strukturell aufzuweichen oder die Fi-
Übergangszeitraum gestattet, die Eigenmittel be-                           nanzstabilität zu gefährden. Denn die Reformen
lastenden Auswirkungen erhöhter Risikovorsor-                              nach der Finanzmarktkrise 2007/2008 haben sich
gen für erwartete Kreditverluste in IFRS temporär                          in der COVID-19-Pandemie bewährt. So haben die
zu strecken. Damit können potenzielle Kapitalef-                           infolge der Reformen aufgebauten Kapital- und Li-
fekte durch die Umstellung auf IFRS 9 besser abge-                         quiditätsressourcen wesentlich dazu beigetragen,
federt werden.                                                             dass Banken in den vergangenen Monaten weiter-
                                                                           hin Unternehmen und Privathaushalte mit Kredi-
Der aufsichtliche Spielraum bei internen Model-                            ten versorgen konnten. Das BMF wird gemeinsam
len für Marktpreisrisiken wurde ebenfalls ausge-                           mit den zuständigen Aufsichtsbehörden die wei-
weitet. Danach liegt es im Ermessen der Aufsicht,                          tere Entwicklung genau beobachten, um bei Bedarf
besonders starke Preisausschläge, die auf sehr hohe                        über etwaigen Nachsteuerungsbedarf zur Abfede-
Unsicherheit zurückzuführen sind, bei der Model-                           rung der Pandemieauswirkungen zu entscheiden.
lierung weniger stark zu berücksichtigen. Voraus-
setzung ist allerdings, dass die verwendeten Mo-
delle weiterhin die Risiken angemessen abbilden.

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